Controller magazin 5/98 hoch mittel niedrig 1 niedrig Durch die im Portfolio gewählte Si
OUTSOURCING: WENN UNTERNEHMEN AN DIE KETTE GELEGT WERDEN von Dietmar Kern, Stuttgart Outsourcing ist das Zauberwort, mit <strong>de</strong>m Subunternehmerverträge mit freien Un ternehmern geschlossen wer<strong>de</strong>n. Dabei ist schon mancher Unternehmer auf <strong>de</strong>r Strecke geblieben, ohne sich <strong>de</strong>ssen rich tig bewußt zu wer<strong>de</strong>n, und hat sich vom freien Unternehmer zum abhängigen Angestellten amputieren lassen. Viele Dienstleister bin<strong>de</strong>n sich vertraglich an einen großen Auftraggeber, <strong>de</strong>r ih nen zu oft beachtlichen finanziellen Konditionen regelmäßige Aufträge ga rantiert. Einzige Bedingung: Der Auftrag nehmer muß selbständig sein und für Sozialabgaben und Steuern selbst auf kommen. Die „freien" Gewerbetreiben <strong>de</strong>n meinen, das große Los gezogen zu haben. Beachtliche Einnahmen sind ih nen sicher, und die Kalkulation wird nicht unerheblich vereinfacht. Es empfiehlt sich, einen solchen Subun ternehmervertrag sorgfältig und mißtrau- isch Punkt für Punkt durchzuarbeiten und nicht in <strong>de</strong>r ersten Euphorie mit <strong>de</strong>m Blick auf die Gewinnmöglichkeiten nach nur flüchtiger Kenntnisnahme <strong>de</strong>r übri gen Vertragsklauseln unterschriftlich abzusegnen. Nicht selten verpflichtet sich <strong>de</strong>r „freie" Subunternehmer vertraglich, Konditionen einzuhalten, die ihn bei Licht betrachtet zwingen, an seiner unterneh merischen Freiheit einige Abstriche hin zunehmen. Da muß bspw. das „outge- sourcte" kleine TVansportuntemehmen vertraglich einverstan<strong>de</strong>n sein, um 21.00 Uhr im Lager einzutreffen, um die zu beför<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Güter entsprechend <strong>de</strong>m Tourenplan aufzula<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>n Urlaub mit <strong>de</strong>m Auftraggeber abzusprechen, sich die zu fahren<strong>de</strong>n Routen und nicht zu letzt auch Farbe und Beschriftung <strong>de</strong>s Transportfahrzeugs vom „outsourcen- <strong>de</strong>n" Hauptunternehmer vorschreiben zu lassen. Dabei gewinnt <strong>de</strong>r Auftraggeber freilich zunehmend an Freiheit, <strong>de</strong>r Auf tragnehmer dagegen büßt seine Freiheit sukzessive ein. Bekanntgewor<strong>de</strong>n ist das unselige Out- sourcing-Beispiel <strong>de</strong>r damaligen Deut schen Bun<strong>de</strong>spost, die durch entspre chen<strong>de</strong> Verträge einen speziellen Typus von Raumpflegerin von Post-Angestell ten zu „freien" Subunternehmerinnen ausglie<strong>de</strong>rte. Es ging um die Reinigung von Telefonhäuschen. Die „selbständigen Unternehmerinnen" konnten nicht son <strong>de</strong>rlich selbständig arbeiten, <strong>de</strong>nn sie erhielten <strong>de</strong>rart viel vertragliche Vorga ben, wie, wie oft und wie lange die Häus chen zu reinigen seien, daß nennenswer te Unterschie<strong>de</strong> zu ihrem Angestellten dasein nicht ersichtlich waren - es sei <strong>de</strong>nn, daß sie für Steuern und Sozialab gaben künftig selbst aufzukommen hat ten. Das Ganze barg noch einen zusätzli chen gewaltigen „Pfer<strong>de</strong>fuß". Durch ihre selbständige Tätigkeit betrieben sie plötz lich - ohne die Voraussetzungen dafür zu haben - ein sogenanntes, nach <strong>de</strong>r Hand werksordnung an bestimmte Vorausset zungen gebun<strong>de</strong>nes Vollhandwerk, näm lich das <strong>de</strong>r Glas- und Gebäu<strong>de</strong>reinigung. Und prompt gab es von <strong>de</strong>n zuständigen Innungen, Kreishandwerkerschaften und Han<strong>de</strong>lskammern „Druck". Wenn ein Verstoß gegen einzelne Bestim mungen <strong>de</strong>s Subunternehmervertrages die gesamte Vertragsauflösung zur Folge hat, ist das für <strong>de</strong>n Subunternehmer zwar Controller magazin 5/98 Dietmar Kem, Ttiomas-Mann- Straße 49 b, 70469 Stuttgart, freier Autor/Journalist mißlich - aber besser ein En<strong>de</strong> mit Schrek- ken als ein Schrecken ohne En<strong>de</strong>! In man chen Verträgen fin<strong>de</strong>n sich allerdings Klauseln, daß bei Vertragsverstößen Kon ventionalstrafen in genau bezifferter Höhe zu zahlen seien. Das kann dann im Einzelfalle durchaus schon einmal dazu führen, daß zwar Einnahmen von 6.000 Mark vertraglich zugestan<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, aber im selben Zeitraum Vertragsstrafen von 7.000 Mark fällig wer<strong>de</strong>n. Drei neue Urteile <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sarbeitsgerichts wei sen in diesem Zusammenhang <strong>de</strong>n rich tigen Weg und schützen vor Outsour- cing-Mißbrauch: BAG 5 AZR 170, 627, 628/93 vom 20. luli 1994. Hier wird festgelegt, daß man keineswegs freier Unternehmer, son<strong>de</strong>m lediglich „aus gelagerter Angestellter" ist, wenn man Arbeitszeit und Tätigkeit nicht im we sentlichen frei bestimmen kann. Entspre chend ist bzw. bleibt <strong>de</strong>r Auftraggeber auch für die Zahlung von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen zu ständig und verantwortlich. Immer wenn also <strong>de</strong>r Vertragspartner darüber entschei<strong>de</strong>t, welche Tätigkeit ausgeübt wird, wie lange gearbeitet wer <strong>de</strong>n muß, wann die Leistung zu erbrin gen ist und wie im einzelnen zu arbeiten ist, liegt keine selbständige, son<strong>de</strong>rn eine weisungsgebun<strong>de</strong>ne Tätigkeit vor Wer outsourcen o<strong>de</strong>r ein Subunternehmer- verhältnis eingehen will, sollte sich <strong>de</strong>s wegen von Fachleuten beraten lassen. • Zuordnung CM-Themen-Tableau 25 31 L T 339