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Neftenbach Aesch Hünikon Riet - Gemeinde Neftenbach

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Aus den Verhandlungen der Baukommission<br />

Baubewilligungen im ordentlichen Verfahren wurden erteilt an:<br />

von Känel Roland, Zwischenweg 26, <strong>Neftenbach</strong>; Anbau Doppelgarage, Anbau<br />

Keller und Wohnraumerweiterung sowie Terrasse; Assek.-Nr. 792; Kat.-Nr.<br />

3684; Zwischenweg 26, <strong>Neftenbach</strong>, W2/40%<br />

Classic Cars Switzerland GmbH, Aspacherstrasse 60, <strong>Neftenbach</strong>; Projektverfasser:<br />

Albula AG, 8416 Flaach; Offener Carport und Kuppelzelt als Provisorien für<br />

fünf Jahre; Kat.-Nr. 3919; Seuzachstrasse, <strong>Neftenbach</strong>, G<br />

Gutknecht Reto, Seuzachstrasse 53, <strong>Riet</strong> (<strong>Neftenbach</strong>); Anbau unbeheizter<br />

Wintergarten; Assek.-Nr. 1840; Kat.-Nr. 3820; Seuzachstrasse 53, <strong>Riet</strong>, K<br />

Locher Marcel, Im Zauner 24, 8352 Räterschen; Umbau und Erweiterung Einfamilienhaus,<br />

Anbau Garage; Assek.-Nr. 616; Kat.-Nr. 2485; Rosackerstr. 1,<br />

<strong>Neftenbach</strong>, Lw<br />

Baubewilligungen im Anzeigeverfahren wurden erteilt an:<br />

Fürst Christian und Alice, Ringstrasse 1, <strong>Riet</strong>; Projektverfasser: COMET-<br />

Wärmetechnik AG, 8444 Henggart; Erdsondenbohrung; Kat.-Nr. 3000;<br />

Ringstrasse 1, <strong>Riet</strong>, K<br />

Stamm Alfred und Erika, Hellwiesstrasse 4, 8604 Volketswil: Sichtschutzwand;<br />

Kat.-Nr. 4013; Untere Breiten 32, <strong>Neftenbach</strong>, W2/25%<br />

Mitteilungen aus Behörden und Verwaltung<br />

Ausserordentliche <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />

Am 14. September 2011 fand um 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Auenrain<br />

eine ausserordentliche <strong>Gemeinde</strong>versammlung zur Vorberatung der Teilrevision<br />

der Nutzungsplanung im Gebiet Ebni statt.<br />

106 Stimmberechtigte besuchten die interessante Versammlung.<br />

Das Geschäft, die Einzonung der Reservezone Ebni in eine Bauzone, wurde<br />

den anwesenden Stimmberechtigten in den Gesamtzusammenhängen und in<br />

allen Details durch unseren <strong>Gemeinde</strong>präsident Dr. Manfred Stahel vorgestellt.<br />

Gestützt auf unsere <strong>Gemeinde</strong>ordnung im Art. 14, Ziff. 8 haben die Stimmberechtigten<br />

an der vorberatenden <strong>Gemeinde</strong>versammlung nicht nur das Recht,<br />

sich zur Vorlage zu äussern und dazu Fragen zu stellen, sondern eine Vorlage<br />

im Sinne der Versammlungsmehrheit durch Anträge ändern zu können. Dabei<br />

gilt die Beschränkung, dass ein Änderungsantrag ein Geschäft nicht derart<br />

verändern darf, dass von einem andern Gegenstand als dem angekündigten<br />

gesprochen werden kann.<br />

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