Sitzungsvorlage - Gemeinde Lindlar
Sitzungsvorlage - Gemeinde Lindlar
Sitzungsvorlage - Gemeinde Lindlar
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 17. Juni 2010<br />
Recht und Versicherungen<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
für die Sitzung des<br />
Haupt- und Finanzausschusses<br />
am 7. Juli 2010<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 6: Vergabewesen / Anträge der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN<br />
Sachverhalt:<br />
Mit ihren Anträgen vom 21. Mai 2010 beantragt die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜ-<br />
NEN, bei Beschaffungen und Auftragsvergaben der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> ab sofort die<br />
Runderlasse des Landes Nordrhein-Westfalen „zur Vermeidung der Beschaffung von<br />
Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit“ vom 23. März 2010 sowie „zur<br />
Berücksichtigung von Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz bei der<br />
Vergabe öffentlicher Aufträge“ vom 12. April 2010 anzuwenden. Beide Erlasse werden<br />
den <strong>Gemeinde</strong>n und <strong>Gemeinde</strong>verbänden vom Land jeweils zur Anwendung empfohlen.<br />
1. Vermeidung von Kinderarbeit:<br />
In seiner Mitteilung Nr. 218/2009 vom 11. März 2009 teilt der Städte- und <strong>Gemeinde</strong>bund<br />
zu dieser Thematik mit, dass dies aus vergaberechtlicher Sicht grds. möglich ist.<br />
Eine Unterzeichnung entsprechender Bietererklärungen hat allerdings im Falle der<br />
Vermeidung von Kinderarbeit lediglich deklaratorische Wirkung. Denn im Ergebnis sind<br />
sowohl oberhalb als auch unterhalb der EU-Schwellenwerte auch schon heute Auftragnehmer,<br />
die Produkte aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit anbieten, als ungeeignet<br />
und damit als unzuverlässig im Sinne von § 97 Abs. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen<br />
(GWB) bzw. im Sinne der Vergabe- und Vertragsordnungen<br />
(§ 2 Nr. 1 VOB/A, § 2 Nr. 3 VOL/A, § 4 Abs. 1 VOF) anzusehen. Dies ergibt sich aus<br />
folgenden Aspekten:<br />
Nachweislich der Begründung zu Artikels 1 Nr. 2 b des Gesetzes zur Modernisierung<br />
des Vergaberechts, welches am 13.02.2009 auch vom Bundesrat verabschiedet wurde,<br />
sieht der Gesetzgeber als zuverlässig u. a. nur solche Unternehmen an, die die deutschen<br />
Gesetze einhalten. Dazu zählen – so die Gesetzesbegründung wörtlich<br />
(vgl. S. 16 der Bundestagsdrucksache 16/10117; abrufbar unter www.bundestag.de) –<br />
„auch die international vereinbarten Grundprinzipien und Rechte wie die Kennarbeitsnormen<br />
der Internationalen Arbeitsorganisation zum Verbot der Kinder- und Zwangsarbeit“.<br />
[Sie] „sind zwingender Bestandteil unserer Rechtsordnung und damit des Verga-<br />
05. Sitzung HFA 07.07.2010 TOP 06 Vergabewesen, Anträge der Fraktion Bündnis 90 DIE GRÜNEN ös..doc