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Sitzungsvorlage - Gemeinde Lindlar

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 17. Juni 2010<br />

Recht und Versicherungen<br />

<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />

für die Sitzung des<br />

Haupt- und Finanzausschusses<br />

am 7. Juli 2010<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 6: Vergabewesen / Anträge der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN<br />

Sachverhalt:<br />

Mit ihren Anträgen vom 21. Mai 2010 beantragt die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜ-<br />

NEN, bei Beschaffungen und Auftragsvergaben der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> ab sofort die<br />

Runderlasse des Landes Nordrhein-Westfalen „zur Vermeidung der Beschaffung von<br />

Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit“ vom 23. März 2010 sowie „zur<br />

Berücksichtigung von Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz bei der<br />

Vergabe öffentlicher Aufträge“ vom 12. April 2010 anzuwenden. Beide Erlasse werden<br />

den <strong>Gemeinde</strong>n und <strong>Gemeinde</strong>verbänden vom Land jeweils zur Anwendung empfohlen.<br />

1. Vermeidung von Kinderarbeit:<br />

In seiner Mitteilung Nr. 218/2009 vom 11. März 2009 teilt der Städte- und <strong>Gemeinde</strong>bund<br />

zu dieser Thematik mit, dass dies aus vergaberechtlicher Sicht grds. möglich ist.<br />

Eine Unterzeichnung entsprechender Bietererklärungen hat allerdings im Falle der<br />

Vermeidung von Kinderarbeit lediglich deklaratorische Wirkung. Denn im Ergebnis sind<br />

sowohl oberhalb als auch unterhalb der EU-Schwellenwerte auch schon heute Auftragnehmer,<br />

die Produkte aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit anbieten, als ungeeignet<br />

und damit als unzuverlässig im Sinne von § 97 Abs. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen<br />

(GWB) bzw. im Sinne der Vergabe- und Vertragsordnungen<br />

(§ 2 Nr. 1 VOB/A, § 2 Nr. 3 VOL/A, § 4 Abs. 1 VOF) anzusehen. Dies ergibt sich aus<br />

folgenden Aspekten:<br />

Nachweislich der Begründung zu Artikels 1 Nr. 2 b des Gesetzes zur Modernisierung<br />

des Vergaberechts, welches am 13.02.2009 auch vom Bundesrat verabschiedet wurde,<br />

sieht der Gesetzgeber als zuverlässig u. a. nur solche Unternehmen an, die die deutschen<br />

Gesetze einhalten. Dazu zählen – so die Gesetzesbegründung wörtlich<br />

(vgl. S. 16 der Bundestagsdrucksache 16/10117; abrufbar unter www.bundestag.de) –<br />

„auch die international vereinbarten Grundprinzipien und Rechte wie die Kennarbeitsnormen<br />

der Internationalen Arbeitsorganisation zum Verbot der Kinder- und Zwangsarbeit“.<br />

[Sie] „sind zwingender Bestandteil unserer Rechtsordnung und damit des Verga-<br />

05. Sitzung HFA 07.07.2010 TOP 06 Vergabewesen, Anträge der Fraktion Bündnis 90 DIE GRÜNEN ös..doc

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