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Technische Richtlinien Chalet-Bauten - ILA

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Merkblatt: <strong>Chalet</strong>-<strong>Bauten</strong> auf dem <strong>ILA</strong>-Messegelände (C 1.2) Seite 4<br />

Messe Berlin GmbH<br />

An tragende Konstruktionsteile können im Einzelfall aus Gründen der Sicherheit besondere Anforderungen<br />

gestellt werden (z. B. nicht brennbar).<br />

Dekorationsmaterialien müssen mindestens als schwerentflammbar nach DIN 4102-1 der Brandschutzklasse<br />

B1, nicht brennend abtropfend bzw. DIN EN 13501-1 der Klasse C - (s3, d0) einstufbar<br />

sein.<br />

Abgehängte Vorhänge und Verkleidungen dürfen den Fußboden nicht berühren. Der Einsatz von Kunststoffkabelbindern<br />

zur Befestigung statisch beanspruchter, tragender Teile ist nicht gestattet.<br />

Die Prüfzeugnisse über die ausweisbaren Baustoffklassen der verwendeten Materialien sind bereitzuhalten<br />

und der Messe Berlin GmbH/ES 21 auf Nachfrage in gültiger, aktueller Fassung vorzulegen.<br />

Gehölze und Pflanzen dürfen zu Dekorationszwecken nur verwendet werden, wenn sie frisch geschnitten<br />

worden sind bzw. als Topf-/Kübelbepflanzung verwendet werden.<br />

4.4.2 Standüberdachung, Unterdecken<br />

Waagerechte Dekorationen (wie auch Sonnenschutz-Überdachungen auf den Terrassen) und vollflächige<br />

Unterdecken-Systeme in 2,30 m Mindest-Höhe sind genehmigungspflichtig.<br />

Es sind für diese Flächen mindestens schwerentflammbare Materialien zu verwenden, der Nachweis<br />

der Brandschutzklasse B 1 nach DIN 4102-1, nicht brennend abtropfend bzw. DIN EN 13501-1 der<br />

Klasse C - (s3, d0) ist durch Prüfzeugnis zu erbringen.<br />

Der Einsatz von Kunststoffrasterdecken ist unzulässig.<br />

4.4.3 Aschenbehälter, Aschenbecher<br />

Sofern innerhalb der <strong>Chalet</strong>-Einheiten Bereiche für Raucher vorgesehen sind sowie auf den Terrassenflächen,<br />

muss für die Bereitstellung einer ausreichenden Zahl von Aschenbechern oder Aschenbehältern<br />

aus nichtbrennbarem Material mit dicht schließenden Deckeln sowie für deren regelmäßige Entleerung<br />

Sorge getragen werden.<br />

4.4.4 Abfall-, Wertstoff-, Reststoffbehälter<br />

Innerhalb der <strong>Chalet</strong>-Einheiten dürfen keine Wertstoff- und Reststoffbehälter aus brennbaren Materialien<br />

aufgestellt werden. Wertstoff- und Reststoffbehälter sind regelmäßig von dort, spätestens jeden Abend<br />

nach Messeschluss in die Wertstoffstationen auf dem <strong>ILA</strong>-Außengelände zu entleeren.<br />

Fallen größere Mengen brennbarer Materialien an, sind diese mehrmals am Tag zu entsorgen.<br />

4.4.5 Leergut<br />

Die Lagerung von Leergut jeglicher Art (z. B. Verpackungen und Packmittel) innerhalb und außerhalb der<br />

<strong>Chalet</strong>s, Vorbauten bzw. unterhalb der <strong>Chalet</strong>-Böden ist verboten. Anfallendes Leergut ist unverzüglich<br />

zu entfernen.<br />

4.4.6 Brandmelde-Einrichtungen und Feuerlöscher<br />

Brand- / Rauchmelde-Einrichtungen<br />

In jedem <strong>Chalet</strong>-Einzelmodul mit > 100 m² Grundfläche muss während der Laufzeit der Veranstaltung eine<br />

automatisch auslösende Alarmierungseinrichtung, mindestens in Form eines punktförmigen, optischen<br />

Rauchwarnmelders nach DIN EN 54-7 funktionsgerecht und fachgerecht installiert sein.<br />

Der Melder soll mittels akustischer Signalgebung (DIN-Ton nach DIN 33404-3) auf eine Gefahrensituation<br />

hinweisen und zur unmittelbaren Alarmierung der Personen innerhalb eines <strong>Chalet</strong>s dienen. Das<br />

akustische Signal der Alarmierungseinrichtung muss sich von sonstigen betrieblichen Signalen unterscheiden<br />

und den allgemeinen Geräuschpegel jederzeit um 10 dB(A) übersteigen. Ein Schallemissionswert<br />

des Alarmsignals von mind. 85 dB(A) sollte daher nicht unterschritten werden.<br />

Der Rauchmelder ist etwa in Decken-Mitte des flächengrößten Nutzbereiches eines <strong>Chalet</strong>s zu befestigen.<br />

Beim Einbau der Melder sind die Installationshinweise des Herstellers zu beachten.<br />

Bei erweiterten, zusammenhängend genutzten <strong>Chalet</strong>-Einheiten (> 100 m² Nutzfläche) ist die erforderliche<br />

Anzahl der Rauchmelder in entsprechender Weise zu erhöhen und auf die flächengrößten Nutzbereiche<br />

möglichst gleichmäßig zu verteilen (max. Melder-Abstand ca. 6 – 7 m). Alle so verteilten<br />

Rauchmelder sind dann über Funk- oder Kabelverbindungen miteinander zu vernetzen, so dass eine flächenabdeckende,<br />

gleichzeitige Alarmierung von jedem Melderpunkt aus in der gesamten <strong>Chalet</strong>-Einheit<br />

sichergestellt ist.<br />

Die fachgerechte Installation der Brandmelde-Einrichtungen kann im Auftrag und zu Lasten des Ausstellers<br />

durch die Vertragsfirma der Messe Berlin GmbH vorgenommen werden. Soweit die Installation dieser<br />

Anlagen durch andere, ggf. durch den ausstellerseitigen Messebau selbst bzw. dessen beauftragten Firmen<br />

erfolgt, ist der Messe Berlin GmbH/ES 21 mit der funktionsgerechten Installation der Brandmelde-<br />

Einrichtungen (Rauchmelder o.a.) in der <strong>Chalet</strong>-Einheit, spätestens mit der bautechnischen Abnahme eine<br />

schriftliche Bescheinigung (in deutscher Sprache) zur erfolgten Funktionsprüfung (einschl. durchgeführter<br />

Probe-Auslösung) und fehlerfreien Inbetriebnahme der Anlage vorzulegen.<br />

Feuerlöscher<br />

In jedem <strong>Chalet</strong>-Einzelmodul mit 100 m² Grundfläche muss während des Auf- und Abbaus und während<br />

der Laufzeit der Veranstaltung ein geeigneter Feuerlöscher, gem. DIN EN 3 für die Brandklassen A, B, C<br />

mit mindestens 10 Löscheinheiten (LE) vorgehalten werden.<br />

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