Studienordnung Studiengang WING Universität Bremen
Studienordnung Studiengang WING Universität Bremen
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<strong>Studienordnung</strong> (STO)<br />
für das Grund- und Hauptstudium des <strong>Studiengang</strong>es Wirtschaftsingenieurwe-<br />
sen (<strong>WING</strong>) an der <strong>Universität</strong> <strong>Bremen</strong>. 1<br />
Die Fachbereichsräte der Fachbereiche Produktionstechnik (FB 4) und Wirtschaftswissenschaft (FB 7)<br />
der <strong>Universität</strong> <strong>Bremen</strong> haben aufgrund des § 54 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) vom<br />
5. August 1999 (Gesetzblatt der Freien Hansestadt <strong>Bremen</strong>, Nr. 33, S. 183 ff.) die folgende Studien-<br />
ordnung für den <strong>Studiengang</strong> Wirtschaftsingenieurwesen beschlossen.<br />
Inhalt<br />
§ 1 Geltungsbereich und Organisation................................................................................................... 2<br />
§ 2 Ziele der Ausbildung......................................................................................................................... 2<br />
§ 3 Studienvoraussetzungen.................................................................................................................. 2<br />
§ 4 Aufbau des Studiums ....................................................................................................................... 3<br />
§ 5 Regelstudienzeit, Studiendauer ....................................................................................................... 3<br />
§ 6 Lehrveranstaltungsformen................................................................................................................ 3<br />
§ 7 Studienbeginn, Studienverlaufsplan................................................................................................. 4<br />
§ 8 Art und Umfang von Prüfungsvorleistungen .................................................................................... 4<br />
§ 9 Lehrveranstaltungen des Grundstudiums ........................................................................................ 5<br />
§ 10 Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums........................................................................................ 5<br />
§ 11 Schriftliche Arbeiten......................................................................................................................... 6<br />
§ 12 Leistungspunktsystem..................................................................................................................... 7<br />
§ 13 Studienberatung .............................................................................................................................. 7<br />
§ 14 Änderungen der <strong>Studienordnung</strong>, Ausfall von Lehrveranstaltungen .............................................. 7<br />
§ 15 Allgemeine Verfahrensregelungen .................................................................................................. 8<br />
§ 16 In-Kraft-Treten ................................................................................................................................. 8<br />
1 Soweit diese Ordnung auf natürliche Personen Bezug nimmt, gilt sie für weibliche und männliche<br />
Personen in gleicher Weise. Dienst- und Funktionsbezeichnungen werden von Frauen in der weibli-<br />
chen Sprachform geführt.<br />
1
§ 1 Geltungsbereich und Organisation<br />
Diese <strong>Studienordnung</strong> regelt in Verbindung mit der für den <strong>Studiengang</strong> Wirtschaftsingenieurwesen<br />
an der <strong>Universität</strong> <strong>Bremen</strong> erlassenen Diplomprüfungsordnung (DPO) vom 15. Oktober 1999 den<br />
Aufbau, die zeitliche Gliederung und die Inhalte für den Diplomstudiengang Wirtschaftsingenieurwe-<br />
sen und für das obligatorische Praktikum.<br />
§ 2 Ziele der Ausbildung<br />
(1) Das heutige Leben ist geprägt durch einen ständigen Wirkungsverbund von technischem Fort-<br />
schritt, wirtschaftlichem und gesellschaftlichem Wandel. Daher besteht erheblicher Bedarf an Men-<br />
schen, denen das Denken in diesem Wirkungsverbund vertraut ist. Zur Ausbildung von Menschen<br />
dieser Art wurde das Studium des Wirtschaftsingenieurwesens geschaffen. Wirtschaftsingenieure<br />
sollen zunächst einmal technischen Sachverstand und ökonomische Urteilskraft miteinander verbin-<br />
den, was im Titel Wirtschaftsingenieur zum Ausdruck kommt, und diese Verbindung sodann um sozia-<br />
le Kompetenz anreichern. In diesem Rahmen soll das Studium den Studierenden unter Berücksichti-<br />
gung der Anforderungen und Veränderungen in der Berufswelt die erforderlichen fachlichen Kennt-<br />
nisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit,<br />
zur kritischen Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und zu verantwortlichem Handeln be-<br />
fähigt werden. Die Ausbildung an der <strong>Universität</strong> <strong>Bremen</strong> verfolgt diese Ziele durch Konzentration auf<br />
die Produktionstechnik einerseits und die Betriebswirtschaftslehre andererseits, durch beide Diszipli-<br />
nen überbrückende Lehrangebote sowie eingebettete, erfahrungsorientierte Projekte.<br />
(2) Aufgrund zunehmender internationaler Verflechtung der Wirtschaft erhalten fremdsprachliche Fä-<br />
higkeiten und kulturelle Kenntnisse anderer Länder wachsende Bedeutung. Ein ein- oder zweisemest-<br />
riges Auslandsstudium und/oder ein Ableisten eines Teils des Praktikums im Ausland dienen einem<br />
diesbezüglichen Qualifikationserwerb und werden daher allen Studierenden empfohlen.<br />
(3) Der Erwerb fremdsprachlicher Kenntnisse dient nicht nur der Vorbereitung von Studienaufenthal-<br />
ten im Ausland. Das Studium des Wirtschaftsingenieurwesens im Grund- und vor allem Hauptstudium<br />
beinhaltet die Arbeit mit fremdsprachlichen Texten. Eine ausreichende Kompetenz, insbesondere im<br />
Fach Englisch als Wissenschaftssprache, wird daher vorausgesetzt.<br />
§ 3 Studienvoraussetzungen<br />
Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist die allgemeine Hochschulreife oder ein vom Sena-<br />
tor für Bildung und Wissenschaft der Freien Hansestadt <strong>Bremen</strong> als gleichwertig anerkanntes Zeug-<br />
nis. Zur fachlichen Vorbereitung wird die Ableistung eines Teils des Grundpraktikums gemäß der<br />
Praktikantenrichtlinie vor Beginn des Studiums empfohlen.<br />
2
§ 4 Aufbau des Studiums<br />
(1) Das Studium besteht aus dem vier Semester umfassenden Grundstudium und dem sechs Semes-<br />
ter umfassenden Hauptstudium. Die Lehrveranstaltungen des Grundstudiums sind auf vier Semester<br />
verteilt. Das Hauptstudium umfasst die Studienjahre drei bis fünf: (i) im dritten Studienjahr sollen die<br />
Inhalte des Grundstudiums ausgebaut werden. (ii) Im vierten Studienjahr geht es schwerpunktmäßig<br />
um die praxisorientierte Anwendung der Kenntnisse und (iii) im fünften Studienjahr um eine weiterge-<br />
hende Spezialisierung und das Vorbereiten und Erstellen einer Abschlussarbeit. Grund- und Haupt-<br />
studium werden durch Prüfungen (Diplom-Vor- bzw. Diplom-Hauptprüfung) abgeschlossen.<br />
(2) Ergänzender Bestandteil des Studiums ist ein Praktikum mit einer Dauer von insgesamt 26 Wo-<br />
chen. Art und Umfang der Tätigkeiten im Praktikum und die Art der Ableistung des Praktikums werden<br />
in den Richtlinien für das Betriebspraktikum für den <strong>Studiengang</strong> Wirtschaftsingenieurwesen festge-<br />
legt. Für die Anerkennung des Praktikums ist ein vom <strong>Studiengang</strong> eingesetzter Praktikantenobmann<br />
zuständig.<br />
(3) Für den Beginn des Hauptstudiums wird ein Auslandsstudium empfohlen. Der Gemeinsame be-<br />
schließende Ausschuss (GBA) für den <strong>Studiengang</strong> Wirtschaftsingenieurwesen gibt Hilfestellungen<br />
bei der Wahl einer geeigneten <strong>Universität</strong>. Die Anerkennung der im Rahmen von Austauschpro-<br />
grammen, eines Auslandsstudiums oder dem European Credit Transfer System (ECTS) erbrachten<br />
Leistungen regelt die Diplomprüfungsordnung (DPO).<br />
§ 5 Regelstudienzeit, Studiendauer<br />
(1) Die Regelstudienzeit beträgt zehn Semester. Sie bildet die Vorgabe für die zeitliche Gliederung<br />
des Grund- und des Hauptstudiums sowie für die in der Prüfungsordnung festgelegten Studienlei-<br />
stungen. Urlaubssemester werden nicht auf die Studiendauer angerechnet.<br />
(2) Die Fachbereiche Produktionstechnik und Wirtschaftswissenschaft verpflichten sich, das Lehran-<br />
gebot und die Prüfungen so zu organisieren, dass das Studium innerhalb der Regelstudienzeit abge-<br />
schlossen werden kann.<br />
§ 6 Lehrveranstaltungsformen<br />
(1) Die Studieninhalte werden durch folgende Arten von Lehrveranstaltungen vermittelt:<br />
Vorlesung (VL): In Vorlesungen wird der Lehrstoff durch den Dozenten in Form von regelmäßig<br />
abgehaltenen Vorträgen dargestellt und theoretische Fachkenntnisse vermittelt.<br />
Übung (UE): Übungen dienen der Aufarbeitung und Vertiefung des in den Vorlesungen vermit-<br />
telten Stoffes anhand geeigneter analytischer, konstruktiver oder experimenteller Beispiele.<br />
Gleichzeitig sollen die Studierenden die in den Vorlesungen vermittelten Kenntnisse durch die Be-<br />
arbeitung von Aufgaben exemplarisch anzuwenden lernen.<br />
3
Tutorium (T): Tutorien dienen der Aufarbeitung und Vertiefung des in Vorlesungen oder Praktika<br />
vermittelten Stoffes sowie der Vorbereitung von Übungsaufgaben in kleinen Gruppen.<br />
Labore (L): Labore sind Übungen in kleinen Gruppen, in denen die Studierenden die Anwendung<br />
von Methoden und Werkzeugen, die Handhabung und den zweckmäßigen Einsatz von Geräten er-<br />
lernen sowie praktische Erfahrungen mit dem in den theoretischen Lehrveranstaltungen vermit-<br />
telten Stoff sammeln sollen.<br />
Seminar (SE): In den Seminaren soll die Fähigkeit von Studierenden gefördert werden, unter An-<br />
leitung des Dozenten ausgewählte Themen selbständig zu bearbeiten. Dies geschieht in Form von<br />
Diskussionen, Referaten oder schriftlichen Ausarbeitungen.<br />
Projekt (PJ): Projekte sind interdisziplinäre Lehrveranstaltungen, in denen an Problemzusammen-<br />
hängen in kooperativen Arbeitsformen ein Planungs- und Realisierungsprozess durchgeführt wird.<br />
Bestandteile können sowohl Exkursionen als auch - im Vor- oder Nachlauf - Betriebspraktika sein.<br />
(2) Der zeitliche Umfang der Lehrveranstaltungen wird in Semesterwochenstunden (SWS) angege-<br />
ben. Eine Semesterwochenstunde entspricht einer Lehrveranstaltungsstunde (in der Regel 45 Minu-<br />
ten) je Woche während eines gesamten Semesters.<br />
(3) Lehrveranstaltungen können gegebenenfalls in englischer Sprache angeboten werden.<br />
§ 7 Studienbeginn, Studienverlaufsplan<br />
(1) Das Studium des Wirtschaftsingenieurwesens beginnt im Wintersemester.<br />
(2) Im Studienverlaufsplan für das Grundstudium (Anhang 1) sind die zu belegenden Fächer in ihrer<br />
zeitlichen Abfolge und mit den zu erbringenden Studien- bzw. Prüfungsleistungen aufgeführt.<br />
(3) Die zeitliche Gliederung des Hauptstudiums, die Art und der Stundenumfang der Lehrveranstal-<br />
tungen sind im Studienverlaufsplan für das Hauptstudium (Anhang 2) dargestellt.<br />
§ 8 Art und Umfang von Prüfungsvorleistungen<br />
(1) Prüfungsvorleistungen gemäß § 23 und § 25 DPO werden vom Veranstalter in Form von Lei-<br />
stungsnachweisen zertifiziert.<br />
(2) Für Art und Umfang der Prüfungsvorleistungen gelten § 6 Abs. 3 DPO, § 7 Abs. 1, 3 und 5 sinnge-<br />
mäß. Des Weiteren können Referate, Ausarbeitungen oder sonstige Arbeiten mit Werkcharakter<br />
Grundlage von Leistungsnachweisen sein.<br />
(3) Das Lehrprojekt wird mit einer Projektarbeit abgeschlossen.<br />
4
§ 9 Lehrveranstaltungen des Grundstudiums<br />
Die fachlichen Inhalte der zu belegenden Fächer sind im Anhang 3 beschrieben.<br />
§ 10 Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums<br />
(1) Das Hauptstudium umfasst Lehrveranstaltungen im Pflicht-, Wahlpflicht- und im Wahlbereich. Im<br />
Studienverlaufsplan für das Hauptstudium (Anhang 2) sind die Lehrveranstaltungen in ihrer zeitlichen<br />
Abfolge aufgeführt sowie die entsprechenden Studien- und Prüfungsleistungen dargestellt.<br />
(2) Der Pflichtbereich des Hauptstudiums besteht aus Lehrveranstaltungen im Umfang von 34 SWS<br />
in den Fächern:<br />
1. Organisation von Geschäftsprozessen und Controlling,<br />
2. Industrial Engineering,<br />
3. Systemanalyse und Systemtechnik,<br />
4. Internationalisierung und Vernetzung,<br />
5. Gestaltung nachhaltiger Prozesse und Systeme,<br />
6. Finanz- und betriebswirtschaftliche Steuerlehre sowie<br />
7. Soziale und kulturelle Kompetenzen.<br />
Zu den Ziffern 1. - 5. sowie zu Ziffer 7. sind Lehrveranstaltungen im Umfang von je 4 SWS zu belegen.<br />
Die Lehrveranstaltungen werden mit Fachprüfungen abgeschlossen. Zur Lehrveranstaltung mit der<br />
Ziffer 7. ist ergänzend ein Labor im Umfang von 4 SWS zu belegen.<br />
Zur Ziffer 6. sind Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 6 SWS zu belegen. Zum Nachweis<br />
der Lehrveranstaltung ist ein Leistungsnachweis zu erbringen.<br />
(3) Der Wahlpflichtbereich besteht aus:<br />
1. Lehrveranstaltungen im Schwerpunktstudium im Umfang von insgesamt 20 SWS,<br />
2. dem Lehrprojekt im Umfang von mindestens 10 SWS und einer Projektarbeit im Umfang von<br />
300 Arbeitsstunden (gemäß § 27 DPO) und<br />
3. Laboren im Umfang von 8 SWS (gemäß § 26 Abs. 2 DPO).<br />
(4) Die Lehrveranstaltungen im Schwerpunktstudium des Wahlpflichtbereichs umfassen:<br />
1. den Schwerpunktbereich A mit den Vertiefungsrichtungen „Innovations- und Projektmana-<br />
gement“ und „Logistik und Produktionswirtschaft“ sowie<br />
2. den Schwerpunktbereich B mit den Vertiefungsrichtungen „Produktfindung und Produkti-<br />
onsentwicklung“ und „Produktionstechnologie“.<br />
Aus den Schwerpunktbereichen A und B ist jeweils eine Vertiefungsrichtung zu wählen. In einer Ver-<br />
5
tiefungsrichtung sind Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 12 SWS, in der anderen Vertie-<br />
fungsrichtung von mindestens 8 SWS nach Wahl des/der Studierenden zu belegen. Der GBA für den<br />
<strong>Studiengang</strong> Wirtschaftsingenieurwesen bestimmt für die einzelnen Vertiefungsrichtungen einen Kata-<br />
log von Lehrveranstaltungen und aktualisiert ihn regelmäßig.<br />
(5) Als Lehrprojekt werden im Wahlpflichtbereich des Hauptstudiums fachübergreifende Projekte<br />
angeboten, deren Aufgabenstellung auf die Bedingungen und Anforderungen der künftigen beruf-<br />
lichen Praxis von Wirtschaftsingenieuren ausgerichtet ist. Die Themen der Lehrprojekte werden ent-<br />
sprechend der Prüfungsgebiete im Hauptstudium (gemäß § 29 Abs. 2 DPO) gestellt. Lehrprojekte<br />
sollten möglichst von mindestens zwei Hochschullehrern gemeinsam angeboten werden. Die im Stu-<br />
dium erworbenen Kenntnisse sollen problemorientiert vertieft und die Kommunikation und Kooperation<br />
in der Teamarbeit geübt werden. Im Projekt ist in einer Gruppe von idealerweise vier bis sechs Studie-<br />
renden gemeinschaftlich eine Aufgabe zu lösen. Sie kann konstruktiver, experimenteller oder analy-<br />
tischer Natur sein oder mehrere dieser Eigenschaften verbinden. Zu Beginn des Projektes erfolgt die<br />
Erarbeitung eines Gruppenarbeitsplanes. Hält ein Mitglied oder halten mehrere Mitglieder der Gruppe<br />
den Zeitplan nicht ein, so darf den anderen Gruppenmitgliedern daraus kein Nachteil entstehen.<br />
(6) Projekte werden nur im Hauptstudium angeboten, erstrecken sich jeweils über zwei Semester,<br />
umfassen mindestens 10 SWS und beginnen im Wintersemester. Die Projekte werden frühzeitig in<br />
angemessener Form vorgestellt. Pro Semester sind mindestens 4 und höchstens 6 SWS im Lehrpro-<br />
jekt zu belegen.<br />
(7) Der Wahlbereich im Hauptstudium umfasst Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 8<br />
SWS. Der GBA stimmt einen Katalog von Wahlmöglichkeiten ab und aktualisiert ihn regelmäßig. Fer-<br />
ner können Studierende die Zulassung weiterer durch Professorinnen und Professoren an der Univer-<br />
sität <strong>Bremen</strong> vertretener Fachgebiete als Wahlfächer beim GBA Wirtschaftsingenieurwesen beantra-<br />
gen. Der Antrag auf Zulassung eines weiteren Fachgebietes als Wahlfach ist hinsichtlich des ange-<br />
strebten Studienziels und des Zusammenhanges zwischen dem beantragten Wahlfach und anderen<br />
Studienschwerpunkten zu begründen.<br />
(1)<br />
(2)<br />
(3)<br />
(4)<br />
§ 11 Schriftliche Arbeiten<br />
Studienarbeit: Während des Hauptstudiums ist eine Studienarbeit im Umfang von 300 Arbeits-<br />
stunden zu erstellen. Näheres zur Betreuung der Arbeit, zur Auswahl des Themas und zur Durchfüh-<br />
rung regelt § 28 DPO.<br />
Projektarbeit: Im Rahmen des Lehrprojektes ist eine Projektarbeit im Umfang von 300 Arbeits-<br />
stunden zu erstellen. Näheres zur Betreuung der Arbeit, zur Auswahl des Themas und zur Durchfüh-<br />
rung regelt § 27 DPO Abs. 5 – 7.<br />
Diplomarbeit: Als Teil der Diplom-Hauptprüfung ist eine Diplomarbeit anzufertigen. Einzelheiten<br />
über Art und Umfang der Diplomarbeit regelt der § 18 DPO.<br />
Die Studienarbeit und die Projektarbeit sollten innerhalb eines vom Betreuer organisierten Kollo-<br />
quiums mit einer Ergebnispräsentation abgeschlossen werden.<br />
6
§ 12 Leistungspunktsystem<br />
Grundlage zur Sicherstellung der internationalen Vergleichbarkeit von Studien- und Prüfungslei-<br />
stungen ist das European Credit Transfer System (ECTS). Die Zuordnung der Credit-Points zu den<br />
einzelnen Lehrveranstaltungen ist in der ECTS-Liste des <strong>Studiengang</strong>s festgelegt.<br />
§ 13 Studienberatung<br />
(1) Zur Beratung der Studierenden in Fragen der Organisation und Durchführung ihres Studiums und<br />
der Prüfungen stehen grundsätzlich alle Professoren sowie alle aktiv in der Lehre Tätigen zur Verfü-<br />
gung.<br />
(2) Die Studienfachberatung umfasst folgende Aufgaben:<br />
• die Studierenden entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten und Berufsvorstellungen im<br />
Rahmen der in der <strong>Studienordnung</strong> gebotenen Möglichkeiten zu einem sinnvollen Studium<br />
anzuleiten,<br />
• Termine für die individuelle Studien- und Prüfungsberatung anzubieten,<br />
• über das Lehrangebot des <strong>Studiengang</strong>s, Betreuungsmöglichkeiten für Studien- und Diplom-<br />
arbeiten, die Berufsaussichten der Studierenden sowie über die Organisation der <strong>Universität</strong><br />
zu informieren.<br />
Ferner soll zu Beginn und zum Ende des Grundstudiums jeweils eine Veranstaltung zur Orientierung<br />
der Studierenden über das Grund- bzw. das Hauptstudium angeboten werden. In der Lehrveranstal-<br />
tung „Schwerpunktsetzung Wirtschaftsingenieurwesen“ des 4. Fachsemesters werden ergänzend die<br />
Lehrinhalte des Pflicht- und des Wahlpflichtbereichs des Hauptstudiums im Überblick dargestellt.<br />
(3) Schließlich soll zum Ende des ersten Studienjahres eine einmalige Pflichtveranstaltung für alle<br />
Studierenden des Jahrganges durchgeführt werden. In dieser Veranstaltung sollen der bisherige Stu-<br />
dienverlauf erhoben und allgemeine Studienempfehlungen gegeben werden. Auf der Grundlage der<br />
Erhebungsdaten können ggf. individuelle Studienfachberatungsgespräche stattfinden.<br />
§ 14 Änderungen der <strong>Studienordnung</strong>, Ausfall von Lehrveranstaltungen<br />
(1) Auf Beschluss des GBA können die in Anhang 1 und 2 der <strong>Studienordnung</strong> genannten Stoffgebie-<br />
te ergänzt oder ersetzt werden, wenn der Umfang der jeweiligen Prüfungsfächer sowie die Zahl der<br />
erforderlichen Leistungsnachweise erhalten bleiben.<br />
(2) Können Prüfungsfächer infolge des Ausfalls der zugehörigen Lehrveranstaltungen nicht wahrge-<br />
nommen werden, so entscheidet der GBA über entsprechende Ersatzfächer.<br />
7
§ 15 Allgemeine Verfahrensregelungen<br />
(1) Es wird durch Aushang bekannt gemacht, zu welchen Terminen Meldungen zu Prüfungen frühestens<br />
erfolgen können oder spätestens erfolgen müssen. Dieser gilt als Aufforderung, sich zur Prüfung<br />
anzumelden. Bei Vorlesungen, die nicht jedes Semester angeboten werden, wird eine Wiederholungsprüfung<br />
im folgenden Semester angeboten.<br />
(2) Zu Ende eines Semesters ist den Studierenden Gelegenheit zur Evaluierung der Lehrveranstaltungen<br />
einzuräumen. Näheres zum Verfahren bestimmt der GBA.<br />
§ 16 In-Kraft-Treten<br />
Diese <strong>Studienordnung</strong> tritt am Tage nach der Genehmigung durch den Rektor in Kraft.<br />
8
Anhang:<br />
1. Studienverlaufsplan für das Grundstudium<br />
2. Studienverlaufsplan für das Hauptstudium<br />
3. Kurzbeschreibung der Inhalte des Grundstudiums
Anhang 1 zur <strong>Studienordnung</strong> Wirtschaftsingenieurwesen<br />
Studienverlaufsplan für das Grundstudium<br />
Ingenieurwissenschaftliche<br />
Wirtschaftswissenschaftliche<br />
Zuordnung<br />
Sonstige Grundlagen<br />
Grundlagen<br />
Grundlagen<br />
Stoffgebiet<br />
Mechanik<br />
Physik für Wirtschaftsingenieure<br />
Konstruktionslehre für Wirtschaftsingenieure<br />
Elektrotechnik für Wirtschaftsingenieure<br />
Werkstofftechnik für Wirtschaftsingenieure<br />
Grundlagen der Produktionstechnik<br />
*<br />
Produktions- und Absatzwirtschaft<br />
Technik des betrieblichen<br />
Rechnungswesens<br />
Internes und externes Rechnungswesen<br />
Organisation und Personalwirtschaft<br />
Form der VA<br />
Abschluss<br />
VL/UE ET/<br />
Prüfung<br />
1. Semester<br />
2. Semester<br />
3. Semester<br />
4. Semester<br />
4 + 2 2 + 2 6 + 4<br />
VL/UE ET 2 + 2 2 + 2<br />
VL/UE ET/<br />
Prüfung<br />
1 + 2 2 2 2 7 + 2<br />
VL/UE ET 2 2<br />
VL/UE ET 3 + 1 3 + 1<br />
ET 2 4 6<br />
VL Prüfung 4 4<br />
VL ET 2 2<br />
VL/UE ET 4 + 2 4 + 2<br />
VL Prüfung 4 4<br />
Makroökonomik VL/UE Prüfung 4 + 2 4 + 2<br />
Wirtschaftlich relevante Teile<br />
des öffentlichen und privaten<br />
Rechts<br />
Mathematik<br />
Einführung Wirtschafts-<br />
ingenieurwesen *<br />
Plenum Wirtschafts-<br />
ingenieurwesen *<br />
Integration und SchwerpunktbildungWirtschaftsingenieurwesen<br />
Einführung in die<br />
Wirtschaftsinformatik<br />
Informatikanwendungen in<br />
Produktion und Wirtschaft *<br />
VL/UE ET 4 2 + 2 6 + 2<br />
VL/UE/T ET/<br />
Prüfung<br />
3 + 2 3 + 2 6 + 4<br />
VL ET 2 2<br />
VL ET 2 2<br />
VL ET 2 2<br />
VL/UE ET 4 + 2 4 + 2<br />
VL/UE Prüfung 6 6<br />
Statistik Prüfung 2 4 6<br />
Fachbezogene Fremdsprache* VL/UE ET 4 4<br />
Stunden ∑= 26 SWS 27 SWS 28 SWS 22 SWS 103 SWS<br />
Legende:<br />
VL/UE/T = Vorlesung/Übung/Tutorium<br />
ET = Erfolgreiche Teilnahme / Leistungsnachweis<br />
x + y = SWS Vorlesung + SWS Übung<br />
* Vorlesung und Übung integriert<br />
∑ =<br />
18 + 8 19 + 8 25 + 3 20 + 2 82 + 21
Anhang 2 zur <strong>Studienordnung</strong> Wirtschaftsingenieurwesen<br />
Studienverlaufsplan für das Hauptstudium<br />
Pflichtbereich<br />
Wahlpflichtbereich<br />
Zuordnung<br />
Wahlbereich<br />
Legende:<br />
Stoffgebiet<br />
Organisation von Geschäftsprozessen<br />
und<br />
Controlling<br />
Form der VA<br />
Abschluss<br />
5. Semester<br />
VL Prüfung 2 2<br />
Industrial Engineering VL Prüfung 2 2<br />
Systemanalyse und Systemtechnik<br />
Internationalisierung und<br />
Vernetzung<br />
Gestaltung nachhaltiger<br />
Prozesse und Systeme<br />
Finanzwirtschaft und betriebswirtschaftlicheSteuerlehre<br />
Soziale und kulturelle<br />
Kompetenzen<br />
Soziale und kulturelle<br />
Kompetenzen<br />
Schwerpunkt A<br />
(12 SWS)<br />
Schwerpunkt B<br />
(8 SWS)<br />
6. Semester<br />
7. Semester<br />
8. Semester<br />
9. Semester<br />
3. Studienjahr 4. Studienjahr 5. Studienjahr<br />
VL Prüfung 4<br />
VL Prüfung 2 2<br />
VL Prüfung 2 2<br />
VL/<br />
UE<br />
ET 4 + 2<br />
VL Prüfung 2 2<br />
L ET 2 2<br />
VL Prüfung 4 2 2 2 2<br />
VL Prüfung 4 2 2<br />
Fachlabore L ET 2 2 4<br />
Lehrprojekt Projekt<br />
Wahlfächer<br />
VL/<br />
UE<br />
ET 5 5<br />
ET 2 6<br />
Stunden ∑= 18+2 SWS 10 SWS 15 SWS 21 SWS 14 SWS<br />
Projektarbeit 300 h<br />
Studienarbeit ------ 300 h<br />
Diplomarbeit ------ 3 Monate<br />
VL/UE/T = Vorlesung/Übung/Tutorium<br />
L = Labor / Seminar<br />
ET = Erfolgreiche Teilnahme / Leistungsnachweis<br />
x + y = SWS Vorlesung + SWS Übung<br />
10.Semester
Anhang 3 zur <strong>Studienordnung</strong> Wirtschaftsingenieurwesen<br />
Kurzbeschreibung der Inhalte des Grundstudium<br />
Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen<br />
Stoffgebiet Kurzbeschreibung der Inhalte<br />
Mechanik<br />
Physik für Wirtschaftsingenieure<br />
Konstruktionslehre für<br />
Wirtschaftsingenieure<br />
Elektrotechnik für<br />
Wirtschaftsingenieure<br />
Werkstofftechnik für<br />
Wirtschaftsingenieure<br />
Grundlagen der<br />
Produktionstechnik<br />
Ziel der Veranstaltung ist die Vermittlung von Grundlagenwissen<br />
in den Bereichen Statik und Festigkeitslehre.<br />
Vertieft werden u.a. Themen wie die Axiome der<br />
Statik, Kraftsysteme, Lagerreaktionen, Schnittgrößen,<br />
Haftung und Reibung sowie Stabilität von Gleichgewichtslagen.<br />
Neben der Vorlesung finden Übungen in<br />
kleinen Gruppen statt, in denen Studierende unter Anleitung<br />
exemplarische Berechnungen durchführen.<br />
Die Vorlesung „Physik für Wirtschaftsingenieure“ bietet<br />
u.a. eine Einführung in die gleichförmig beschleunigte<br />
Bewegung, Kreisbewegung, Kraft, Impuls, Energie, Leistung,<br />
Schwingungen, ideales Gas, Wärmekapazität und<br />
Wärmeleitfähigkeit.<br />
Das Fach Konstruktionslehre umfasst die Grundlagen<br />
der technischen Darstellung von Maschinenteilen und<br />
Maschinen, inklusive der Bereiche Normung, Toleranzen,<br />
Passungen und Oberflächengüten. Daran<br />
anschließend werden Grundlagen der konstruktiven Gestaltung<br />
von Produkten behandelt. Aufbauend auf diese<br />
Grundlagen werden sukzessive die wesentlichen Elemente<br />
und Komponenten, Schrauben, Lager, Kupplungen,<br />
Bremsen etc. maschinenbaulicher Produkte diskutiert<br />
und exemplarisch vertieft.<br />
Ziel der Veranstaltung ist die Vermittlung von Grundlagenwissen<br />
aus dem Bereich Elektrotechnik, das heute<br />
für das Verstehen komplexer technischer Systeme,<br />
neben Kenntnissen der Mechanik, unverzichtbar ist.<br />
Vertieft werden u.a. Themen wie das Ohmsche Gesetz,<br />
Spezifischer Widerstand, Gleichstromnetzwerke, Halbleiter,<br />
Elektrische Stromstärke, Stromdichte, Kirchhoffsche<br />
Sätze, Messung elektrischer Größen und Wechselstromschaltungen.<br />
Praktische Berechnungsbeispiele<br />
veranschaulichen dabei den Vorlesungsstoff.<br />
Die Veranstaltung umfasst eine Einführung in die Werkstofftechnik,<br />
Metallische Werkstoffe, Metallegierungen<br />
und Polymerwerkstoffe. Im Rahmen von Laborveranstaltungen<br />
werden ausgewählte Aspekte exemplarisch an<br />
praktischen Versuchen vertieft.<br />
Gegenstand dieser Lehrveranstaltung ist die Einführung<br />
in die Produktions-, Fertigungs- sowie in die Verfahrenstechnik<br />
und die Vermittlung der Zusammenhänge innerhalb<br />
von Produktionssystemen. Im letzten Teil dieser<br />
Veranstaltung werden in Kleingruppen von den<br />
Studierenden ausgewählte Produkte konstruiert, berechnet,<br />
gefertigt und montiert. Beispiele für die Produkte der<br />
letzten Jahre sind u.a. Tretroller und Eintassenspülmaschinen.
Wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen<br />
Stoffgebiet Kurzbeschreibung der Inhalte<br />
Produktions- und<br />
Absatzwirtschaft<br />
Technik des betrieblichen<br />
Rechnungswesens<br />
Internes und externes<br />
Rechnungswesen<br />
Organisation und<br />
Personalwirtschaft<br />
Makroökonomik<br />
Wirtschaftlich relevante Teile<br />
des öffentlichen und privaten<br />
Rechts<br />
Neben einem Überblick über die theoretischen Grundlagen<br />
der Produktions- und Absatzwirtschaft werden in<br />
dieser Veranstaltung Einblicke in die zielorientierte Gestaltung<br />
betrieblicher Strukturen und Prozesse geboten.<br />
Besonders berücksichtigt werden die Strukturen und<br />
Prozesse in den betriebswirtschaftlichen Bereichen Beschaffung,<br />
Produktion, Absatz und Logistik.<br />
Das System der Buchhaltung wird im Rahmen der Veranstaltung<br />
vorgestellt. Ein weiterer Schwerpunkt ist die<br />
Buchung verschiedener Geschäftsvorfälle.<br />
Durch diese Veranstaltung werden die Grundzüge der<br />
Kostenrechnung und Bilanzierung gezeichnet und ihre<br />
jeweiligen Anwendungsfelder dargestellt.<br />
Im Mittelpunkt dieser Veranstaltung steht die systematische<br />
Einordnung beider Fachgebiete in ein betriebswirtschaftliches<br />
Gesamtkonzept sowie die Verdeutlichung<br />
deren bereichsübergreifende und interdisziplinäre Managementfunktion.<br />
Es wird im besonderem Maße versucht,<br />
Kenntnisse über Gestaltungsmöglichkeiten von<br />
Grund- und Ergänzungsstrukturen sowie über Personalbereitstellung,<br />
-anreizgestaltung und –führung zu vermitteln.<br />
In der Veranstaltung werden die Grundlagen einer gesamtwirtschaftlichen<br />
Analyse vorgestellt. Die wichtigsten<br />
makroökonomischen Ansätze zur Erklärung von Arbeitslosigkeit,<br />
Inflation, Konjunktur, Wachstum und Verteilung<br />
werden aufgegriffen.<br />
Durch die Veranstaltung soll ein Überblick über die<br />
privat- und öffentlich-rechtlichen Regelungssysteme,<br />
Rechtsnormen und Anwendungsaspekte vermittelt werden,<br />
die als Rahmen wirtschaftlicher Entscheidungsprozesse<br />
dienen.
Sonstige Grundlagen<br />
Stoffgebiet Kurzbeschreibung der Inhalte<br />
Mathematik<br />
Einführung Wirtschaftsingenieurwesen<br />
Plenum<br />
Wirtschaftsingenieurwesen<br />
Integration und SchwerpunktbildungWirtschaftsingenieurwesen<br />
Einführung in die<br />
Wirtschaftsinformatik<br />
Informatikanwendungen in<br />
Produktion und Wirtschaft<br />
Statistik<br />
Fachbezogene Fremdsprache<br />
In der Veranstaltung werden mathematische Verfahren<br />
und Methoden aus den Bereichen Vektorrechnung, analytische<br />
Geometrie, Matrizen, lineare Gleichungssysteme,<br />
Integralrechnung und Taylorreihen vorgestellt.<br />
Komplexe Zahlen und gewöhnliche Differentialgleichungen<br />
werden behandelt. Neben der Vorlesung finden<br />
Übungen statt, in denen die vorgestellten Methoden und<br />
Verfahren vertieft werden. Mit einem zusätzlich angebotenen<br />
Brückenkurs soll den unterschiedlichen Vorkenntnissen<br />
der Studierenden Rechnung getragen werden.<br />
Mit dieser Veranstaltung soll ein Brückenschlag<br />
zwischen der technischen und der wirtschaftswissenschaftlichen<br />
Sichtweise erreicht werden. Es werden die<br />
Grundzüge des Studienfaches Wirtschaftsingenieurwesens<br />
dargestellt und spätere Einsatzfelder in der<br />
Praxis aufgezeigt.<br />
Die auf die Einführung aufbauende Veranstaltung umfasst<br />
die Präsentation grundlegender Techniken des<br />
wissenschaftlichen Arbeitens und der Präsentation<br />
anhand von Referaten. Darüber hinaus bietet sie ein<br />
Forum zur Diskussion studienbezogener Themen.<br />
Innerhalb dieser Veranstaltung wird ein Überblick über<br />
die Lehrinhalte im Wahlpflichtbereich des Hauptstudiums<br />
gegeben. Neben den Integrationsfächern im<br />
Pflichtbereich werden die unterschiedlichen Wahlmöglichkeiten<br />
und Schwerpunktsetzungen vorgestellt.<br />
Durch die Veranstaltung werden die Grundlagen der<br />
Hard- und Software, der Unternehmens- und Geschäftsprozessmodellierung,<br />
der Datenspeicherung und<br />
-modellierung, der Algorithmen und Programmierung<br />
sowie des Aufbaus integrierter Informations- und Kommunikationssysteme<br />
vermittelt.<br />
In dieser Veranstaltung wird zum einen ein umfassender<br />
Überblick über die Anwendung von Informationssystemen<br />
in der Produktion gegeben, der im Rahmen von<br />
Laborübungen exemplarisch vertieft wird. Zum anderen<br />
werden innovative Informatiktechnologien vermittelt, mit<br />
deren Hilfe vorhandene Applikationen verbessert oder<br />
ersetzt werden können.<br />
Gegenstand dieser Veranstaltung ist die Einführung in<br />
die Wirtschafts- und Sozialstatistik. Es werden die wichtigsten<br />
Methoden der statistischen Analyse vermittelt<br />
und ihre Anwendung im Wirtschaftsingenieurwesen aufgezeigt.<br />
Durch diese Veranstaltung wird die fachliche Vertiefung<br />
der allgemeinen Sprachkompetenz in einer Fremdsprache<br />
(Wirtschaftssprache) unterstützt. Vorausgesetzt<br />
werden allgemeine Sprachkenntnisse in einer fortgeführten<br />
Fremdsprache der schulischen Ausbildung.