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Studienordnung Studiengang WING Universität Bremen

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<strong>Studienordnung</strong> (STO)<br />

für das Grund- und Hauptstudium des <strong>Studiengang</strong>es Wirtschaftsingenieurwe-<br />

sen (<strong>WING</strong>) an der <strong>Universität</strong> <strong>Bremen</strong>. 1<br />

Die Fachbereichsräte der Fachbereiche Produktionstechnik (FB 4) und Wirtschaftswissenschaft (FB 7)<br />

der <strong>Universität</strong> <strong>Bremen</strong> haben aufgrund des § 54 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) vom<br />

5. August 1999 (Gesetzblatt der Freien Hansestadt <strong>Bremen</strong>, Nr. 33, S. 183 ff.) die folgende Studien-<br />

ordnung für den <strong>Studiengang</strong> Wirtschaftsingenieurwesen beschlossen.<br />

Inhalt<br />

§ 1 Geltungsbereich und Organisation................................................................................................... 2<br />

§ 2 Ziele der Ausbildung......................................................................................................................... 2<br />

§ 3 Studienvoraussetzungen.................................................................................................................. 2<br />

§ 4 Aufbau des Studiums ....................................................................................................................... 3<br />

§ 5 Regelstudienzeit, Studiendauer ....................................................................................................... 3<br />

§ 6 Lehrveranstaltungsformen................................................................................................................ 3<br />

§ 7 Studienbeginn, Studienverlaufsplan................................................................................................. 4<br />

§ 8 Art und Umfang von Prüfungsvorleistungen .................................................................................... 4<br />

§ 9 Lehrveranstaltungen des Grundstudiums ........................................................................................ 5<br />

§ 10 Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums........................................................................................ 5<br />

§ 11 Schriftliche Arbeiten......................................................................................................................... 6<br />

§ 12 Leistungspunktsystem..................................................................................................................... 7<br />

§ 13 Studienberatung .............................................................................................................................. 7<br />

§ 14 Änderungen der <strong>Studienordnung</strong>, Ausfall von Lehrveranstaltungen .............................................. 7<br />

§ 15 Allgemeine Verfahrensregelungen .................................................................................................. 8<br />

§ 16 In-Kraft-Treten ................................................................................................................................. 8<br />

1 Soweit diese Ordnung auf natürliche Personen Bezug nimmt, gilt sie für weibliche und männliche<br />

Personen in gleicher Weise. Dienst- und Funktionsbezeichnungen werden von Frauen in der weibli-<br />

chen Sprachform geführt.<br />

1


§ 1 Geltungsbereich und Organisation<br />

Diese <strong>Studienordnung</strong> regelt in Verbindung mit der für den <strong>Studiengang</strong> Wirtschaftsingenieurwesen<br />

an der <strong>Universität</strong> <strong>Bremen</strong> erlassenen Diplomprüfungsordnung (DPO) vom 15. Oktober 1999 den<br />

Aufbau, die zeitliche Gliederung und die Inhalte für den Diplomstudiengang Wirtschaftsingenieurwe-<br />

sen und für das obligatorische Praktikum.<br />

§ 2 Ziele der Ausbildung<br />

(1) Das heutige Leben ist geprägt durch einen ständigen Wirkungsverbund von technischem Fort-<br />

schritt, wirtschaftlichem und gesellschaftlichem Wandel. Daher besteht erheblicher Bedarf an Men-<br />

schen, denen das Denken in diesem Wirkungsverbund vertraut ist. Zur Ausbildung von Menschen<br />

dieser Art wurde das Studium des Wirtschaftsingenieurwesens geschaffen. Wirtschaftsingenieure<br />

sollen zunächst einmal technischen Sachverstand und ökonomische Urteilskraft miteinander verbin-<br />

den, was im Titel Wirtschaftsingenieur zum Ausdruck kommt, und diese Verbindung sodann um sozia-<br />

le Kompetenz anreichern. In diesem Rahmen soll das Studium den Studierenden unter Berücksichti-<br />

gung der Anforderungen und Veränderungen in der Berufswelt die erforderlichen fachlichen Kennt-<br />

nisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit,<br />

zur kritischen Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und zu verantwortlichem Handeln be-<br />

fähigt werden. Die Ausbildung an der <strong>Universität</strong> <strong>Bremen</strong> verfolgt diese Ziele durch Konzentration auf<br />

die Produktionstechnik einerseits und die Betriebswirtschaftslehre andererseits, durch beide Diszipli-<br />

nen überbrückende Lehrangebote sowie eingebettete, erfahrungsorientierte Projekte.<br />

(2) Aufgrund zunehmender internationaler Verflechtung der Wirtschaft erhalten fremdsprachliche Fä-<br />

higkeiten und kulturelle Kenntnisse anderer Länder wachsende Bedeutung. Ein ein- oder zweisemest-<br />

riges Auslandsstudium und/oder ein Ableisten eines Teils des Praktikums im Ausland dienen einem<br />

diesbezüglichen Qualifikationserwerb und werden daher allen Studierenden empfohlen.<br />

(3) Der Erwerb fremdsprachlicher Kenntnisse dient nicht nur der Vorbereitung von Studienaufenthal-<br />

ten im Ausland. Das Studium des Wirtschaftsingenieurwesens im Grund- und vor allem Hauptstudium<br />

beinhaltet die Arbeit mit fremdsprachlichen Texten. Eine ausreichende Kompetenz, insbesondere im<br />

Fach Englisch als Wissenschaftssprache, wird daher vorausgesetzt.<br />

§ 3 Studienvoraussetzungen<br />

Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist die allgemeine Hochschulreife oder ein vom Sena-<br />

tor für Bildung und Wissenschaft der Freien Hansestadt <strong>Bremen</strong> als gleichwertig anerkanntes Zeug-<br />

nis. Zur fachlichen Vorbereitung wird die Ableistung eines Teils des Grundpraktikums gemäß der<br />

Praktikantenrichtlinie vor Beginn des Studiums empfohlen.<br />

2


§ 4 Aufbau des Studiums<br />

(1) Das Studium besteht aus dem vier Semester umfassenden Grundstudium und dem sechs Semes-<br />

ter umfassenden Hauptstudium. Die Lehrveranstaltungen des Grundstudiums sind auf vier Semester<br />

verteilt. Das Hauptstudium umfasst die Studienjahre drei bis fünf: (i) im dritten Studienjahr sollen die<br />

Inhalte des Grundstudiums ausgebaut werden. (ii) Im vierten Studienjahr geht es schwerpunktmäßig<br />

um die praxisorientierte Anwendung der Kenntnisse und (iii) im fünften Studienjahr um eine weiterge-<br />

hende Spezialisierung und das Vorbereiten und Erstellen einer Abschlussarbeit. Grund- und Haupt-<br />

studium werden durch Prüfungen (Diplom-Vor- bzw. Diplom-Hauptprüfung) abgeschlossen.<br />

(2) Ergänzender Bestandteil des Studiums ist ein Praktikum mit einer Dauer von insgesamt 26 Wo-<br />

chen. Art und Umfang der Tätigkeiten im Praktikum und die Art der Ableistung des Praktikums werden<br />

in den Richtlinien für das Betriebspraktikum für den <strong>Studiengang</strong> Wirtschaftsingenieurwesen festge-<br />

legt. Für die Anerkennung des Praktikums ist ein vom <strong>Studiengang</strong> eingesetzter Praktikantenobmann<br />

zuständig.<br />

(3) Für den Beginn des Hauptstudiums wird ein Auslandsstudium empfohlen. Der Gemeinsame be-<br />

schließende Ausschuss (GBA) für den <strong>Studiengang</strong> Wirtschaftsingenieurwesen gibt Hilfestellungen<br />

bei der Wahl einer geeigneten <strong>Universität</strong>. Die Anerkennung der im Rahmen von Austauschpro-<br />

grammen, eines Auslandsstudiums oder dem European Credit Transfer System (ECTS) erbrachten<br />

Leistungen regelt die Diplomprüfungsordnung (DPO).<br />

§ 5 Regelstudienzeit, Studiendauer<br />

(1) Die Regelstudienzeit beträgt zehn Semester. Sie bildet die Vorgabe für die zeitliche Gliederung<br />

des Grund- und des Hauptstudiums sowie für die in der Prüfungsordnung festgelegten Studienlei-<br />

stungen. Urlaubssemester werden nicht auf die Studiendauer angerechnet.<br />

(2) Die Fachbereiche Produktionstechnik und Wirtschaftswissenschaft verpflichten sich, das Lehran-<br />

gebot und die Prüfungen so zu organisieren, dass das Studium innerhalb der Regelstudienzeit abge-<br />

schlossen werden kann.<br />

§ 6 Lehrveranstaltungsformen<br />

(1) Die Studieninhalte werden durch folgende Arten von Lehrveranstaltungen vermittelt:<br />

Vorlesung (VL): In Vorlesungen wird der Lehrstoff durch den Dozenten in Form von regelmäßig<br />

abgehaltenen Vorträgen dargestellt und theoretische Fachkenntnisse vermittelt.<br />

Übung (UE): Übungen dienen der Aufarbeitung und Vertiefung des in den Vorlesungen vermit-<br />

telten Stoffes anhand geeigneter analytischer, konstruktiver oder experimenteller Beispiele.<br />

Gleichzeitig sollen die Studierenden die in den Vorlesungen vermittelten Kenntnisse durch die Be-<br />

arbeitung von Aufgaben exemplarisch anzuwenden lernen.<br />

3


Tutorium (T): Tutorien dienen der Aufarbeitung und Vertiefung des in Vorlesungen oder Praktika<br />

vermittelten Stoffes sowie der Vorbereitung von Übungsaufgaben in kleinen Gruppen.<br />

Labore (L): Labore sind Übungen in kleinen Gruppen, in denen die Studierenden die Anwendung<br />

von Methoden und Werkzeugen, die Handhabung und den zweckmäßigen Einsatz von Geräten er-<br />

lernen sowie praktische Erfahrungen mit dem in den theoretischen Lehrveranstaltungen vermit-<br />

telten Stoff sammeln sollen.<br />

Seminar (SE): In den Seminaren soll die Fähigkeit von Studierenden gefördert werden, unter An-<br />

leitung des Dozenten ausgewählte Themen selbständig zu bearbeiten. Dies geschieht in Form von<br />

Diskussionen, Referaten oder schriftlichen Ausarbeitungen.<br />

Projekt (PJ): Projekte sind interdisziplinäre Lehrveranstaltungen, in denen an Problemzusammen-<br />

hängen in kooperativen Arbeitsformen ein Planungs- und Realisierungsprozess durchgeführt wird.<br />

Bestandteile können sowohl Exkursionen als auch - im Vor- oder Nachlauf - Betriebspraktika sein.<br />

(2) Der zeitliche Umfang der Lehrveranstaltungen wird in Semesterwochenstunden (SWS) angege-<br />

ben. Eine Semesterwochenstunde entspricht einer Lehrveranstaltungsstunde (in der Regel 45 Minu-<br />

ten) je Woche während eines gesamten Semesters.<br />

(3) Lehrveranstaltungen können gegebenenfalls in englischer Sprache angeboten werden.<br />

§ 7 Studienbeginn, Studienverlaufsplan<br />

(1) Das Studium des Wirtschaftsingenieurwesens beginnt im Wintersemester.<br />

(2) Im Studienverlaufsplan für das Grundstudium (Anhang 1) sind die zu belegenden Fächer in ihrer<br />

zeitlichen Abfolge und mit den zu erbringenden Studien- bzw. Prüfungsleistungen aufgeführt.<br />

(3) Die zeitliche Gliederung des Hauptstudiums, die Art und der Stundenumfang der Lehrveranstal-<br />

tungen sind im Studienverlaufsplan für das Hauptstudium (Anhang 2) dargestellt.<br />

§ 8 Art und Umfang von Prüfungsvorleistungen<br />

(1) Prüfungsvorleistungen gemäß § 23 und § 25 DPO werden vom Veranstalter in Form von Lei-<br />

stungsnachweisen zertifiziert.<br />

(2) Für Art und Umfang der Prüfungsvorleistungen gelten § 6 Abs. 3 DPO, § 7 Abs. 1, 3 und 5 sinnge-<br />

mäß. Des Weiteren können Referate, Ausarbeitungen oder sonstige Arbeiten mit Werkcharakter<br />

Grundlage von Leistungsnachweisen sein.<br />

(3) Das Lehrprojekt wird mit einer Projektarbeit abgeschlossen.<br />

4


§ 9 Lehrveranstaltungen des Grundstudiums<br />

Die fachlichen Inhalte der zu belegenden Fächer sind im Anhang 3 beschrieben.<br />

§ 10 Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums<br />

(1) Das Hauptstudium umfasst Lehrveranstaltungen im Pflicht-, Wahlpflicht- und im Wahlbereich. Im<br />

Studienverlaufsplan für das Hauptstudium (Anhang 2) sind die Lehrveranstaltungen in ihrer zeitlichen<br />

Abfolge aufgeführt sowie die entsprechenden Studien- und Prüfungsleistungen dargestellt.<br />

(2) Der Pflichtbereich des Hauptstudiums besteht aus Lehrveranstaltungen im Umfang von 34 SWS<br />

in den Fächern:<br />

1. Organisation von Geschäftsprozessen und Controlling,<br />

2. Industrial Engineering,<br />

3. Systemanalyse und Systemtechnik,<br />

4. Internationalisierung und Vernetzung,<br />

5. Gestaltung nachhaltiger Prozesse und Systeme,<br />

6. Finanz- und betriebswirtschaftliche Steuerlehre sowie<br />

7. Soziale und kulturelle Kompetenzen.<br />

Zu den Ziffern 1. - 5. sowie zu Ziffer 7. sind Lehrveranstaltungen im Umfang von je 4 SWS zu belegen.<br />

Die Lehrveranstaltungen werden mit Fachprüfungen abgeschlossen. Zur Lehrveranstaltung mit der<br />

Ziffer 7. ist ergänzend ein Labor im Umfang von 4 SWS zu belegen.<br />

Zur Ziffer 6. sind Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 6 SWS zu belegen. Zum Nachweis<br />

der Lehrveranstaltung ist ein Leistungsnachweis zu erbringen.<br />

(3) Der Wahlpflichtbereich besteht aus:<br />

1. Lehrveranstaltungen im Schwerpunktstudium im Umfang von insgesamt 20 SWS,<br />

2. dem Lehrprojekt im Umfang von mindestens 10 SWS und einer Projektarbeit im Umfang von<br />

300 Arbeitsstunden (gemäß § 27 DPO) und<br />

3. Laboren im Umfang von 8 SWS (gemäß § 26 Abs. 2 DPO).<br />

(4) Die Lehrveranstaltungen im Schwerpunktstudium des Wahlpflichtbereichs umfassen:<br />

1. den Schwerpunktbereich A mit den Vertiefungsrichtungen „Innovations- und Projektmana-<br />

gement“ und „Logistik und Produktionswirtschaft“ sowie<br />

2. den Schwerpunktbereich B mit den Vertiefungsrichtungen „Produktfindung und Produkti-<br />

onsentwicklung“ und „Produktionstechnologie“.<br />

Aus den Schwerpunktbereichen A und B ist jeweils eine Vertiefungsrichtung zu wählen. In einer Ver-<br />

5


tiefungsrichtung sind Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 12 SWS, in der anderen Vertie-<br />

fungsrichtung von mindestens 8 SWS nach Wahl des/der Studierenden zu belegen. Der GBA für den<br />

<strong>Studiengang</strong> Wirtschaftsingenieurwesen bestimmt für die einzelnen Vertiefungsrichtungen einen Kata-<br />

log von Lehrveranstaltungen und aktualisiert ihn regelmäßig.<br />

(5) Als Lehrprojekt werden im Wahlpflichtbereich des Hauptstudiums fachübergreifende Projekte<br />

angeboten, deren Aufgabenstellung auf die Bedingungen und Anforderungen der künftigen beruf-<br />

lichen Praxis von Wirtschaftsingenieuren ausgerichtet ist. Die Themen der Lehrprojekte werden ent-<br />

sprechend der Prüfungsgebiete im Hauptstudium (gemäß § 29 Abs. 2 DPO) gestellt. Lehrprojekte<br />

sollten möglichst von mindestens zwei Hochschullehrern gemeinsam angeboten werden. Die im Stu-<br />

dium erworbenen Kenntnisse sollen problemorientiert vertieft und die Kommunikation und Kooperation<br />

in der Teamarbeit geübt werden. Im Projekt ist in einer Gruppe von idealerweise vier bis sechs Studie-<br />

renden gemeinschaftlich eine Aufgabe zu lösen. Sie kann konstruktiver, experimenteller oder analy-<br />

tischer Natur sein oder mehrere dieser Eigenschaften verbinden. Zu Beginn des Projektes erfolgt die<br />

Erarbeitung eines Gruppenarbeitsplanes. Hält ein Mitglied oder halten mehrere Mitglieder der Gruppe<br />

den Zeitplan nicht ein, so darf den anderen Gruppenmitgliedern daraus kein Nachteil entstehen.<br />

(6) Projekte werden nur im Hauptstudium angeboten, erstrecken sich jeweils über zwei Semester,<br />

umfassen mindestens 10 SWS und beginnen im Wintersemester. Die Projekte werden frühzeitig in<br />

angemessener Form vorgestellt. Pro Semester sind mindestens 4 und höchstens 6 SWS im Lehrpro-<br />

jekt zu belegen.<br />

(7) Der Wahlbereich im Hauptstudium umfasst Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 8<br />

SWS. Der GBA stimmt einen Katalog von Wahlmöglichkeiten ab und aktualisiert ihn regelmäßig. Fer-<br />

ner können Studierende die Zulassung weiterer durch Professorinnen und Professoren an der Univer-<br />

sität <strong>Bremen</strong> vertretener Fachgebiete als Wahlfächer beim GBA Wirtschaftsingenieurwesen beantra-<br />

gen. Der Antrag auf Zulassung eines weiteren Fachgebietes als Wahlfach ist hinsichtlich des ange-<br />

strebten Studienziels und des Zusammenhanges zwischen dem beantragten Wahlfach und anderen<br />

Studienschwerpunkten zu begründen.<br />

(1)<br />

(2)<br />

(3)<br />

(4)<br />

§ 11 Schriftliche Arbeiten<br />

Studienarbeit: Während des Hauptstudiums ist eine Studienarbeit im Umfang von 300 Arbeits-<br />

stunden zu erstellen. Näheres zur Betreuung der Arbeit, zur Auswahl des Themas und zur Durchfüh-<br />

rung regelt § 28 DPO.<br />

Projektarbeit: Im Rahmen des Lehrprojektes ist eine Projektarbeit im Umfang von 300 Arbeits-<br />

stunden zu erstellen. Näheres zur Betreuung der Arbeit, zur Auswahl des Themas und zur Durchfüh-<br />

rung regelt § 27 DPO Abs. 5 – 7.<br />

Diplomarbeit: Als Teil der Diplom-Hauptprüfung ist eine Diplomarbeit anzufertigen. Einzelheiten<br />

über Art und Umfang der Diplomarbeit regelt der § 18 DPO.<br />

Die Studienarbeit und die Projektarbeit sollten innerhalb eines vom Betreuer organisierten Kollo-<br />

quiums mit einer Ergebnispräsentation abgeschlossen werden.<br />

6


§ 12 Leistungspunktsystem<br />

Grundlage zur Sicherstellung der internationalen Vergleichbarkeit von Studien- und Prüfungslei-<br />

stungen ist das European Credit Transfer System (ECTS). Die Zuordnung der Credit-Points zu den<br />

einzelnen Lehrveranstaltungen ist in der ECTS-Liste des <strong>Studiengang</strong>s festgelegt.<br />

§ 13 Studienberatung<br />

(1) Zur Beratung der Studierenden in Fragen der Organisation und Durchführung ihres Studiums und<br />

der Prüfungen stehen grundsätzlich alle Professoren sowie alle aktiv in der Lehre Tätigen zur Verfü-<br />

gung.<br />

(2) Die Studienfachberatung umfasst folgende Aufgaben:<br />

• die Studierenden entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten und Berufsvorstellungen im<br />

Rahmen der in der <strong>Studienordnung</strong> gebotenen Möglichkeiten zu einem sinnvollen Studium<br />

anzuleiten,<br />

• Termine für die individuelle Studien- und Prüfungsberatung anzubieten,<br />

• über das Lehrangebot des <strong>Studiengang</strong>s, Betreuungsmöglichkeiten für Studien- und Diplom-<br />

arbeiten, die Berufsaussichten der Studierenden sowie über die Organisation der <strong>Universität</strong><br />

zu informieren.<br />

Ferner soll zu Beginn und zum Ende des Grundstudiums jeweils eine Veranstaltung zur Orientierung<br />

der Studierenden über das Grund- bzw. das Hauptstudium angeboten werden. In der Lehrveranstal-<br />

tung „Schwerpunktsetzung Wirtschaftsingenieurwesen“ des 4. Fachsemesters werden ergänzend die<br />

Lehrinhalte des Pflicht- und des Wahlpflichtbereichs des Hauptstudiums im Überblick dargestellt.<br />

(3) Schließlich soll zum Ende des ersten Studienjahres eine einmalige Pflichtveranstaltung für alle<br />

Studierenden des Jahrganges durchgeführt werden. In dieser Veranstaltung sollen der bisherige Stu-<br />

dienverlauf erhoben und allgemeine Studienempfehlungen gegeben werden. Auf der Grundlage der<br />

Erhebungsdaten können ggf. individuelle Studienfachberatungsgespräche stattfinden.<br />

§ 14 Änderungen der <strong>Studienordnung</strong>, Ausfall von Lehrveranstaltungen<br />

(1) Auf Beschluss des GBA können die in Anhang 1 und 2 der <strong>Studienordnung</strong> genannten Stoffgebie-<br />

te ergänzt oder ersetzt werden, wenn der Umfang der jeweiligen Prüfungsfächer sowie die Zahl der<br />

erforderlichen Leistungsnachweise erhalten bleiben.<br />

(2) Können Prüfungsfächer infolge des Ausfalls der zugehörigen Lehrveranstaltungen nicht wahrge-<br />

nommen werden, so entscheidet der GBA über entsprechende Ersatzfächer.<br />

7


§ 15 Allgemeine Verfahrensregelungen<br />

(1) Es wird durch Aushang bekannt gemacht, zu welchen Terminen Meldungen zu Prüfungen frühestens<br />

erfolgen können oder spätestens erfolgen müssen. Dieser gilt als Aufforderung, sich zur Prüfung<br />

anzumelden. Bei Vorlesungen, die nicht jedes Semester angeboten werden, wird eine Wiederholungsprüfung<br />

im folgenden Semester angeboten.<br />

(2) Zu Ende eines Semesters ist den Studierenden Gelegenheit zur Evaluierung der Lehrveranstaltungen<br />

einzuräumen. Näheres zum Verfahren bestimmt der GBA.<br />

§ 16 In-Kraft-Treten<br />

Diese <strong>Studienordnung</strong> tritt am Tage nach der Genehmigung durch den Rektor in Kraft.<br />

8


Anhang:<br />

1. Studienverlaufsplan für das Grundstudium<br />

2. Studienverlaufsplan für das Hauptstudium<br />

3. Kurzbeschreibung der Inhalte des Grundstudiums


Anhang 1 zur <strong>Studienordnung</strong> Wirtschaftsingenieurwesen<br />

Studienverlaufsplan für das Grundstudium<br />

Ingenieurwissenschaftliche<br />

Wirtschaftswissenschaftliche<br />

Zuordnung<br />

Sonstige Grundlagen<br />

Grundlagen<br />

Grundlagen<br />

Stoffgebiet<br />

Mechanik<br />

Physik für Wirtschaftsingenieure<br />

Konstruktionslehre für Wirtschaftsingenieure<br />

Elektrotechnik für Wirtschaftsingenieure<br />

Werkstofftechnik für Wirtschaftsingenieure<br />

Grundlagen der Produktionstechnik<br />

*<br />

Produktions- und Absatzwirtschaft<br />

Technik des betrieblichen<br />

Rechnungswesens<br />

Internes und externes Rechnungswesen<br />

Organisation und Personalwirtschaft<br />

Form der VA<br />

Abschluss<br />

VL/UE ET/<br />

Prüfung<br />

1. Semester<br />

2. Semester<br />

3. Semester<br />

4. Semester<br />

4 + 2 2 + 2 6 + 4<br />

VL/UE ET 2 + 2 2 + 2<br />

VL/UE ET/<br />

Prüfung<br />

1 + 2 2 2 2 7 + 2<br />

VL/UE ET 2 2<br />

VL/UE ET 3 + 1 3 + 1<br />

ET 2 4 6<br />

VL Prüfung 4 4<br />

VL ET 2 2<br />

VL/UE ET 4 + 2 4 + 2<br />

VL Prüfung 4 4<br />

Makroökonomik VL/UE Prüfung 4 + 2 4 + 2<br />

Wirtschaftlich relevante Teile<br />

des öffentlichen und privaten<br />

Rechts<br />

Mathematik<br />

Einführung Wirtschafts-<br />

ingenieurwesen *<br />

Plenum Wirtschafts-<br />

ingenieurwesen *<br />

Integration und SchwerpunktbildungWirtschaftsingenieurwesen<br />

Einführung in die<br />

Wirtschaftsinformatik<br />

Informatikanwendungen in<br />

Produktion und Wirtschaft *<br />

VL/UE ET 4 2 + 2 6 + 2<br />

VL/UE/T ET/<br />

Prüfung<br />

3 + 2 3 + 2 6 + 4<br />

VL ET 2 2<br />

VL ET 2 2<br />

VL ET 2 2<br />

VL/UE ET 4 + 2 4 + 2<br />

VL/UE Prüfung 6 6<br />

Statistik Prüfung 2 4 6<br />

Fachbezogene Fremdsprache* VL/UE ET 4 4<br />

Stunden ∑= 26 SWS 27 SWS 28 SWS 22 SWS 103 SWS<br />

Legende:<br />

VL/UE/T = Vorlesung/Übung/Tutorium<br />

ET = Erfolgreiche Teilnahme / Leistungsnachweis<br />

x + y = SWS Vorlesung + SWS Übung<br />

* Vorlesung und Übung integriert<br />

∑ =<br />

18 + 8 19 + 8 25 + 3 20 + 2 82 + 21


Anhang 2 zur <strong>Studienordnung</strong> Wirtschaftsingenieurwesen<br />

Studienverlaufsplan für das Hauptstudium<br />

Pflichtbereich<br />

Wahlpflichtbereich<br />

Zuordnung<br />

Wahlbereich<br />

Legende:<br />

Stoffgebiet<br />

Organisation von Geschäftsprozessen<br />

und<br />

Controlling<br />

Form der VA<br />

Abschluss<br />

5. Semester<br />

VL Prüfung 2 2<br />

Industrial Engineering VL Prüfung 2 2<br />

Systemanalyse und Systemtechnik<br />

Internationalisierung und<br />

Vernetzung<br />

Gestaltung nachhaltiger<br />

Prozesse und Systeme<br />

Finanzwirtschaft und betriebswirtschaftlicheSteuerlehre<br />

Soziale und kulturelle<br />

Kompetenzen<br />

Soziale und kulturelle<br />

Kompetenzen<br />

Schwerpunkt A<br />

(12 SWS)<br />

Schwerpunkt B<br />

(8 SWS)<br />

6. Semester<br />

7. Semester<br />

8. Semester<br />

9. Semester<br />

3. Studienjahr 4. Studienjahr 5. Studienjahr<br />

VL Prüfung 4<br />

VL Prüfung 2 2<br />

VL Prüfung 2 2<br />

VL/<br />

UE<br />

ET 4 + 2<br />

VL Prüfung 2 2<br />

L ET 2 2<br />

VL Prüfung 4 2 2 2 2<br />

VL Prüfung 4 2 2<br />

Fachlabore L ET 2 2 4<br />

Lehrprojekt Projekt<br />

Wahlfächer<br />

VL/<br />

UE<br />

ET 5 5<br />

ET 2 6<br />

Stunden ∑= 18+2 SWS 10 SWS 15 SWS 21 SWS 14 SWS<br />

Projektarbeit 300 h<br />

Studienarbeit ------ 300 h<br />

Diplomarbeit ------ 3 Monate<br />

VL/UE/T = Vorlesung/Übung/Tutorium<br />

L = Labor / Seminar<br />

ET = Erfolgreiche Teilnahme / Leistungsnachweis<br />

x + y = SWS Vorlesung + SWS Übung<br />

10.Semester


Anhang 3 zur <strong>Studienordnung</strong> Wirtschaftsingenieurwesen<br />

Kurzbeschreibung der Inhalte des Grundstudium<br />

Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen<br />

Stoffgebiet Kurzbeschreibung der Inhalte<br />

Mechanik<br />

Physik für Wirtschaftsingenieure<br />

Konstruktionslehre für<br />

Wirtschaftsingenieure<br />

Elektrotechnik für<br />

Wirtschaftsingenieure<br />

Werkstofftechnik für<br />

Wirtschaftsingenieure<br />

Grundlagen der<br />

Produktionstechnik<br />

Ziel der Veranstaltung ist die Vermittlung von Grundlagenwissen<br />

in den Bereichen Statik und Festigkeitslehre.<br />

Vertieft werden u.a. Themen wie die Axiome der<br />

Statik, Kraftsysteme, Lagerreaktionen, Schnittgrößen,<br />

Haftung und Reibung sowie Stabilität von Gleichgewichtslagen.<br />

Neben der Vorlesung finden Übungen in<br />

kleinen Gruppen statt, in denen Studierende unter Anleitung<br />

exemplarische Berechnungen durchführen.<br />

Die Vorlesung „Physik für Wirtschaftsingenieure“ bietet<br />

u.a. eine Einführung in die gleichförmig beschleunigte<br />

Bewegung, Kreisbewegung, Kraft, Impuls, Energie, Leistung,<br />

Schwingungen, ideales Gas, Wärmekapazität und<br />

Wärmeleitfähigkeit.<br />

Das Fach Konstruktionslehre umfasst die Grundlagen<br />

der technischen Darstellung von Maschinenteilen und<br />

Maschinen, inklusive der Bereiche Normung, Toleranzen,<br />

Passungen und Oberflächengüten. Daran<br />

anschließend werden Grundlagen der konstruktiven Gestaltung<br />

von Produkten behandelt. Aufbauend auf diese<br />

Grundlagen werden sukzessive die wesentlichen Elemente<br />

und Komponenten, Schrauben, Lager, Kupplungen,<br />

Bremsen etc. maschinenbaulicher Produkte diskutiert<br />

und exemplarisch vertieft.<br />

Ziel der Veranstaltung ist die Vermittlung von Grundlagenwissen<br />

aus dem Bereich Elektrotechnik, das heute<br />

für das Verstehen komplexer technischer Systeme,<br />

neben Kenntnissen der Mechanik, unverzichtbar ist.<br />

Vertieft werden u.a. Themen wie das Ohmsche Gesetz,<br />

Spezifischer Widerstand, Gleichstromnetzwerke, Halbleiter,<br />

Elektrische Stromstärke, Stromdichte, Kirchhoffsche<br />

Sätze, Messung elektrischer Größen und Wechselstromschaltungen.<br />

Praktische Berechnungsbeispiele<br />

veranschaulichen dabei den Vorlesungsstoff.<br />

Die Veranstaltung umfasst eine Einführung in die Werkstofftechnik,<br />

Metallische Werkstoffe, Metallegierungen<br />

und Polymerwerkstoffe. Im Rahmen von Laborveranstaltungen<br />

werden ausgewählte Aspekte exemplarisch an<br />

praktischen Versuchen vertieft.<br />

Gegenstand dieser Lehrveranstaltung ist die Einführung<br />

in die Produktions-, Fertigungs- sowie in die Verfahrenstechnik<br />

und die Vermittlung der Zusammenhänge innerhalb<br />

von Produktionssystemen. Im letzten Teil dieser<br />

Veranstaltung werden in Kleingruppen von den<br />

Studierenden ausgewählte Produkte konstruiert, berechnet,<br />

gefertigt und montiert. Beispiele für die Produkte der<br />

letzten Jahre sind u.a. Tretroller und Eintassenspülmaschinen.


Wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen<br />

Stoffgebiet Kurzbeschreibung der Inhalte<br />

Produktions- und<br />

Absatzwirtschaft<br />

Technik des betrieblichen<br />

Rechnungswesens<br />

Internes und externes<br />

Rechnungswesen<br />

Organisation und<br />

Personalwirtschaft<br />

Makroökonomik<br />

Wirtschaftlich relevante Teile<br />

des öffentlichen und privaten<br />

Rechts<br />

Neben einem Überblick über die theoretischen Grundlagen<br />

der Produktions- und Absatzwirtschaft werden in<br />

dieser Veranstaltung Einblicke in die zielorientierte Gestaltung<br />

betrieblicher Strukturen und Prozesse geboten.<br />

Besonders berücksichtigt werden die Strukturen und<br />

Prozesse in den betriebswirtschaftlichen Bereichen Beschaffung,<br />

Produktion, Absatz und Logistik.<br />

Das System der Buchhaltung wird im Rahmen der Veranstaltung<br />

vorgestellt. Ein weiterer Schwerpunkt ist die<br />

Buchung verschiedener Geschäftsvorfälle.<br />

Durch diese Veranstaltung werden die Grundzüge der<br />

Kostenrechnung und Bilanzierung gezeichnet und ihre<br />

jeweiligen Anwendungsfelder dargestellt.<br />

Im Mittelpunkt dieser Veranstaltung steht die systematische<br />

Einordnung beider Fachgebiete in ein betriebswirtschaftliches<br />

Gesamtkonzept sowie die Verdeutlichung<br />

deren bereichsübergreifende und interdisziplinäre Managementfunktion.<br />

Es wird im besonderem Maße versucht,<br />

Kenntnisse über Gestaltungsmöglichkeiten von<br />

Grund- und Ergänzungsstrukturen sowie über Personalbereitstellung,<br />

-anreizgestaltung und –führung zu vermitteln.<br />

In der Veranstaltung werden die Grundlagen einer gesamtwirtschaftlichen<br />

Analyse vorgestellt. Die wichtigsten<br />

makroökonomischen Ansätze zur Erklärung von Arbeitslosigkeit,<br />

Inflation, Konjunktur, Wachstum und Verteilung<br />

werden aufgegriffen.<br />

Durch die Veranstaltung soll ein Überblick über die<br />

privat- und öffentlich-rechtlichen Regelungssysteme,<br />

Rechtsnormen und Anwendungsaspekte vermittelt werden,<br />

die als Rahmen wirtschaftlicher Entscheidungsprozesse<br />

dienen.


Sonstige Grundlagen<br />

Stoffgebiet Kurzbeschreibung der Inhalte<br />

Mathematik<br />

Einführung Wirtschaftsingenieurwesen<br />

Plenum<br />

Wirtschaftsingenieurwesen<br />

Integration und SchwerpunktbildungWirtschaftsingenieurwesen<br />

Einführung in die<br />

Wirtschaftsinformatik<br />

Informatikanwendungen in<br />

Produktion und Wirtschaft<br />

Statistik<br />

Fachbezogene Fremdsprache<br />

In der Veranstaltung werden mathematische Verfahren<br />

und Methoden aus den Bereichen Vektorrechnung, analytische<br />

Geometrie, Matrizen, lineare Gleichungssysteme,<br />

Integralrechnung und Taylorreihen vorgestellt.<br />

Komplexe Zahlen und gewöhnliche Differentialgleichungen<br />

werden behandelt. Neben der Vorlesung finden<br />

Übungen statt, in denen die vorgestellten Methoden und<br />

Verfahren vertieft werden. Mit einem zusätzlich angebotenen<br />

Brückenkurs soll den unterschiedlichen Vorkenntnissen<br />

der Studierenden Rechnung getragen werden.<br />

Mit dieser Veranstaltung soll ein Brückenschlag<br />

zwischen der technischen und der wirtschaftswissenschaftlichen<br />

Sichtweise erreicht werden. Es werden die<br />

Grundzüge des Studienfaches Wirtschaftsingenieurwesens<br />

dargestellt und spätere Einsatzfelder in der<br />

Praxis aufgezeigt.<br />

Die auf die Einführung aufbauende Veranstaltung umfasst<br />

die Präsentation grundlegender Techniken des<br />

wissenschaftlichen Arbeitens und der Präsentation<br />

anhand von Referaten. Darüber hinaus bietet sie ein<br />

Forum zur Diskussion studienbezogener Themen.<br />

Innerhalb dieser Veranstaltung wird ein Überblick über<br />

die Lehrinhalte im Wahlpflichtbereich des Hauptstudiums<br />

gegeben. Neben den Integrationsfächern im<br />

Pflichtbereich werden die unterschiedlichen Wahlmöglichkeiten<br />

und Schwerpunktsetzungen vorgestellt.<br />

Durch die Veranstaltung werden die Grundlagen der<br />

Hard- und Software, der Unternehmens- und Geschäftsprozessmodellierung,<br />

der Datenspeicherung und<br />

-modellierung, der Algorithmen und Programmierung<br />

sowie des Aufbaus integrierter Informations- und Kommunikationssysteme<br />

vermittelt.<br />

In dieser Veranstaltung wird zum einen ein umfassender<br />

Überblick über die Anwendung von Informationssystemen<br />

in der Produktion gegeben, der im Rahmen von<br />

Laborübungen exemplarisch vertieft wird. Zum anderen<br />

werden innovative Informatiktechnologien vermittelt, mit<br />

deren Hilfe vorhandene Applikationen verbessert oder<br />

ersetzt werden können.<br />

Gegenstand dieser Veranstaltung ist die Einführung in<br />

die Wirtschafts- und Sozialstatistik. Es werden die wichtigsten<br />

Methoden der statistischen Analyse vermittelt<br />

und ihre Anwendung im Wirtschaftsingenieurwesen aufgezeigt.<br />

Durch diese Veranstaltung wird die fachliche Vertiefung<br />

der allgemeinen Sprachkompetenz in einer Fremdsprache<br />

(Wirtschaftssprache) unterstützt. Vorausgesetzt<br />

werden allgemeine Sprachkenntnisse in einer fortgeführten<br />

Fremdsprache der schulischen Ausbildung.

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