Amtsblatt Nr. 06/2012 vom 09.01.2012 Markt Frammersbach ...
Amtsblatt Nr. 06/2012 vom 09.01.2012 Markt Frammersbach ...
Amtsblatt Nr. 06/2012 vom 09.01.2012 Markt Frammersbach ...
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<strong>Amtsblatt</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>06</strong>/<strong>2012</strong> <strong>vom</strong> 09.01.<strong>2012</strong> <strong>Markt</strong> <strong>Frammersbach</strong> / Internet<br />
Amtliche Mitteilungen der Gemeindeverwaltung<br />
Einladung<br />
Zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Dienstag, den 14.02.<strong>2012</strong>, um 19.30 Uhr<br />
im Sitzungszimmer des Rathauses ergeht herzliche Einladung an die Bevölkerung.<br />
T A G E S O R D N U N G<br />
1. Beratung von Baugesuchen<br />
Carolin Mill und Nicolai Haberkorn,<br />
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in der Hainbuchenstraße<br />
Wolfgang und Maria Sopp, Lohrer Str. 62,<br />
Neubau eines Carport und Garagenüberdachung<br />
Norbert und Mario Meidhof, Wiesener Str. 51<br />
Wohnhausanbau und -aufstockung<br />
Sabrina und Pascal Fischer, Blankenackerweg 17<br />
Neubau eines Wohnhauses<br />
anschl. nicht öffentliche Sitzung<br />
gez. Peter Franz<br />
Bürgermeister<br />
Einladung<br />
Zur Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport und Kultur am Dienstag, den 14.02.<strong>2012</strong>, um<br />
18.30 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses ergeht herzliche Einladung an die Bevölkerung.<br />
T A G E S O R D N U N G<br />
Öffentlich:<br />
1. Beratung mit der Jugendbetreuerin Anna-Maria Dornbusch zu der örtlichen offenen<br />
Jugendarbeit<br />
2. Beratung der zukünftigen Gestaltung der Partnerschaftsbeziehungen zu Orbec und<br />
Nadasch<br />
gez. Peter Franz<br />
Bürgermeister<br />
1
Schlittschuhlaufen am Hammerfurtweg möglich<br />
Ab sofort kann der der Eisplatz am Hammerfurtweg genutzt werden!<br />
Erscheinungsdatum und Abgabetermin für das <strong>Amtsblatt</strong> in der Faschingswoche<br />
Da am Rosenmontag und Faschingsdienstag das Rathaus geschlossen ist, bitten wir darum,<br />
die Anzeigen für das <strong>Amtsblatt</strong> <strong>Nr</strong>. 8 bereits bis Freitag, 17.02.<strong>2012</strong>, 11.00 Uhr<br />
abzugeben. Zi.<strong>Nr</strong>. 1, Tel. 9712-11, Fax: 9712-33 oder amtsblatt@frammersbach.de<br />
Das <strong>Amtsblatt</strong> <strong>Nr</strong>. 8 wird erst am Donnerstag, den 23.02.<strong>2012</strong> ausgetragen!<br />
Die <strong>Amtsblatt</strong>redaktion<br />
Abfallkalender<br />
Montag, 13.02.<strong>2012</strong> Restmüll und DSD-Säcke <strong>Frammersbach</strong><br />
Dienstag, 14.02.<strong>2012</strong> Restmüll Habichsthal<br />
Nächste Altpapiersammlung der Vereine:<br />
Samstag, 18.02.<strong>2012</strong> CSU<br />
Öffnungszeiten während der Winterzeit<br />
Wertstoffhof: Mittwoch von 13.00 – 16.00 Uhr und Samstag, 10.00 – 13.00 Uhr<br />
Die Bauschuttdeponie ist während der Winterzeit geschlossen.<br />
Lieferungen nur in Absprache mit Deponiewart Christian Manzl, Tel. 0173/470 4603 möglich<br />
(witterungsabhängig).<br />
Elektrizitätswerk <strong>Frammersbach</strong><br />
Notrufnummer <strong>Frammersbach</strong> außerhalb der regulären Arbeitszeit: 0 60 21 / 3803-753<br />
Notrufnummer Habichsthal (EON): 01 80 / 4 19 20 91<br />
Sprechzeiten der Ämter und Krankenkassen<br />
im Besprechungszimmer des Rathauses<br />
AOK: jeden Donnerstag von 11.00 – 12.00 Uhr<br />
Fuhrmanns- und Schneidermuseum, Hinterdorf 10<br />
geöffnet jeden 2. und 4. Sonntag im Monat von 14.00 – 16.00 Uhr sowie nach Vereinbarung<br />
Tel. 0 93 55 / 97 12-25 Herr Burger, Gemeindeverwaltung<br />
2
Gemeindebücherei <strong>Frammersbach</strong>, Jahnstr. 5<br />
Geöffnet: Montags von 15.30 – 18.30 Uhr<br />
Telefon: 09355/ 90 91 <strong>06</strong> Email: gemeindebuecherei@frammersbach.de<br />
Buchverlängerungen sind auch außerhalb unserer Öffnungszeiten möglich:<br />
per Telefon (Anrufbeantworter) oder per Email<br />
Bücherei aktuell:<br />
Rosenmontag und Aschermittwoch haben wir geschlossen.<br />
NEU – NEU – NEU<br />
Wir sind wieder komplett und haben ab März neue Öffnungszeiten:<br />
Montag und Mittwoch: 15:30 – 18:30 Uhr<br />
UND<br />
jeden 1. Montag im Monat 15:30 – 19:30 Uhr<br />
Am 05. März das erste Mal bis 19:30 Uhr geöffnet.<br />
Wir freuen uns auf euch<br />
euer Bücherei-Team<br />
Hausarztvertretung<br />
Freitag, 10.02.<strong>2012</strong>, 18.00 – Montag, 13.02.<strong>2012</strong>, 8.00 Uhr sowie<br />
Mittwoch, 15.02.<strong>2012</strong>, 13.00 Uhr – Donnerstag, 16.02.<strong>2012</strong>, 8.00 Uhr<br />
Dr. Nätscher, Hauptstr. 25, Partenstein, Tel. 97160<br />
Wir bitten in jedem Fall um telefonische Anmeldung!<br />
Nähere Infos unter: www.notdienst-nordspessart.de<br />
• Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern: Tel. 01805 / 19 12 12<br />
Den Zahnärztlichen Notfalldienst entnehmen Sie bitte den Tageszeitungen<br />
Nähere Infos unter: www.notdienst-zahn.de<br />
Apotheken-Bereitschaftsdienst außerhalb der Öffnungszeiten<br />
Donnerstag, 09.02.<strong>2012</strong> und Freitag, 10.02.<strong>2012</strong>:<br />
Marien-Apotheke, Hauptstr. 10, Lohr, Tel. 09352/87730<br />
Samstag, 11.02.<strong>2012</strong> und Sonntag, 12.02.<strong>2012</strong>:<br />
Hubertus-Apotheke, Ludwigstr. 2, Lohr am Main, Tel. 09352/2505<br />
3
Montag, 13.02.<strong>2012</strong> und Dienstag, 14.02.<strong>2012</strong>:<br />
Apotheke am See, Hauptstr. 19, Partenstein, Tel. 09355/7073<br />
Mittwoch, 15.02.<strong>2012</strong> und Donnerstag, 16.02.<strong>2012</strong>:<br />
Engel-Apotheke, Orber Str. 24, <strong>Frammersbach</strong>, Tel. 09355/1270<br />
Fundsachen<br />
1 braune Strickkappe<br />
1 HTC-Handy, schwarz<br />
1 Rosenkranz mit Holzperlen (gefunden in der Hönleinstraße)<br />
Verloren:<br />
Ring, silber m.3-Zirkonia, Gravur + Datum 26.07.2009, an der Mauer (Orber Straße)<br />
des Endfriedhofes verloren. Bitte in der Gemeindeverwaltung / Bürgerbüro abgeben.<br />
Familienservicestelle des Bayerischen Arbeitsministeriums; Telefonische Auskunft für<br />
familienbezogene Leistungen und Hilfen; Tel. 01 80 / 12 33 55 5 (bayernweit zum Ortstarif)<br />
Die Deutsche Rentenversicherung in Bayern<br />
Umzug: Die Rente zieht nicht automatisch mit<br />
Egal, ob man in eine andere Straße oder eine andere Stadt zieht ? Rentner<br />
sollten die neue Anschrift rechtzeitig dem Renten Service der Deutschen<br />
Post AG mitteilen. Darauf weisen die Regionalträger der Deutschen<br />
Rentenversicherung in Bayern hin.<br />
Der Renten Service zahlt die Renten im Auftrag der Deutschen<br />
Rentenversicherung an die Rentenempfänger aus. Wurden die<br />
Rentenanpassungsmitteilungen 2011 mit dem Vermerk ?unbekannt verzogen? an<br />
den Renten Service zurück geschickt, werden ab Februar <strong>2012</strong> aus<br />
Sicherheitsgründen die Zahlungen an die betroffenen Rentner vorläufig<br />
eingestellt.<br />
Rentner, die im letzten Jahr umgezogen sind und feststellen, dass die Rente<br />
fehlt, sollten sich daher umgehend beim Renten Service melden und die<br />
aktuelle Anschrift mitteilen. Die Rente wird dann sofort wieder angewiesen.<br />
Formulare für die Adressänderung erhält man bei jeder Postfiliale oder im<br />
Internet unter www.rentenservice.de.<br />
Vor einem Umzug ins Ausland sollte man sich in einem persönlichen<br />
Beratungsgespräch über die Auswirkungen auf den Rentenbezug informieren.<br />
4
Teilnehmergemeinschaft Wiesthal<br />
Der Vorsitzende des Vorstandes Ansbach, den 02.02.<strong>2012</strong><br />
Ländliche Entwicklung in Dorf und Flur,<br />
Verfahren Wiesthal, Gemeinde Wiesthal, Landkreis Main-Spessart<br />
Bekanntmachung und Ladung<br />
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft gibt den Flurbereinigungsplan Teil I bekannt und<br />
lädt die Beteiligten zu einem<br />
Anhörungstermin.<br />
Ort: Rathaus in Wiesthal, Kirchstraße 9, 97859 Wiesthal<br />
Zeit: Dienstag, <strong>06</strong>.03.<strong>2012</strong>, 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr<br />
Ein Erscheinen ist nur erforderlich, falls Erläuterungen oder Auskünfte verlangt werden.<br />
Der Flurbereinigungsplan fasst die Ergebnisse des Verfahrens zusammen.<br />
Zur Einsichtnahme für die Beteiligten werden der Textteil Teil I zum Flurbereinigungsplan, der<br />
Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, die Bestandskarte -alt-, das Verzeichnis<br />
der alten Flurstücke mit den Anteilen zum Landabzug, die Abfindungskarte, das Verzeichnis<br />
der neuen Flurstücke mit den Anteilen zur Beitragspflicht nach § 19 FlurbG, die Festsetzungen<br />
über die Ausgleiche nach § 50 FlurbG und die zugehörigen Vorstandsbeschlüsse ausgelegt.<br />
Die Abfindungskarte weist die neue Feldeinteilung und die Abmarkung der Grenzen des Verfahrensgebiets<br />
aus. Ferner sind in der Abfindungskarte die gemeinschaftlichen und öffentlichen<br />
Anlagen dargestellt. Aus dem Verzeichnis der alten Flurstücke sind die Anteile zum Abzug<br />
nach § 47 FlurbG, aus dem Verzeichnis der neuen Flurstücke ist die anteilige Beitragspflicht zu<br />
den Ausführungskosten nach § 19 FlurbG ersichtlich. Die Grenzen der neuen Flurstücke sind in<br />
der Örtlichkeit abgesteckt; die neue Feldeinteilung wird den Beteiligten auf Wunsch an Ort und<br />
Stelle erläutert.<br />
Zeit der Auslegung: <strong>vom</strong> Montag, 20.02.<strong>2012</strong> mit Montag, 05.03.<strong>2012</strong><br />
sowie zwei Wochen nach dem Anhörungstermin<br />
Ort der Auslegung: Verwaltungsgemeinschaft Partenstein, 97846 Partenstein<br />
(während der allgemeinen Dienststunden)<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen den Flurbereinigungsplan Teil I kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin<br />
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich beim Vorsitzenden des<br />
Vorstands der Teilnehmergemeinschaft Wiesthal am Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken,<br />
Philipp-Zorn-Straße 37, 91522 Ansbach (Briefanschrift: Postfach 6 19, 91511 Ansbach)<br />
einzulegen.<br />
Ist über einen Widerspruch innerhalb eines Jahres sachlich nicht entschieden worden, ist die<br />
Klage ohne ein Vorverfahren zulässig. Die Erhebung der Klage ist in diesen Fällen nur bis zum<br />
5
Ablauf weiterer drei Monate schriftlich zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, Flurbereinigungsgericht,<br />
Ludwigstraße 23, 80539 München (Briefanschrift: Postfach 34 01 48, 80098<br />
München) zulässig.<br />
Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Teilnehmergemeinschaft) und den Gegenstand des<br />
Klagebegehrens bezeichnen. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen<br />
angegeben werden.<br />
Werner Heindl<br />
Baurat<br />
Ländliche Entwicklung Aktuell<br />
Mehr Grün <strong>2012</strong><br />
Bürger gestalten ihre Landschaft<br />
Seit 1984 bietet die Aktion „Mehr Grün“ allen an Verfahren der Ländlichen<br />
Entwicklung beteiligten Personen (Eigentümern) kostenlos heimische Gehölze<br />
für die Bepflanzung ihrer neuen Flurstücke im Außenbereich an.<br />
Von diesem Angebot haben am Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken bisher<br />
10.115 Beteiligte in 296 Verfahren Gebrauch gemacht und insgesamt über<br />
675.220 Gehölze (560.660 Sträucher, 89.990 Obst- und 24.570 Laubbäume)<br />
gepflanzt. Diese würden für eine Pflanzreihe quer durch Deutschland reichen.<br />
Die Aktion "Mehr Grün" wird im Jahr <strong>2012</strong> im Verfahren Wiesthal (Landkreis Main-<br />
Spessart) durchgeführt.<br />
Folgende Unterlagen liegen in der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein sowie<br />
beim örtlichen Wegbaumeister Herrn Alfons Kunkel, Bahnhofstraße 20, 97859<br />
Wiesthal zur Abholung bereit.<br />
• INFO - Aktion "Mehr Grün"<br />
• Antragsformular<br />
• Merkblatt zur Obstbaumpflanzung<br />
Selbstverständlich steht Ihnen zu allen Fragen das Sachgebiet F2 am Amt für<br />
Ländliche Entwicklung Mittelfranken (Tel.: 0981/591-421) zur Verfügung.<br />
6
Die vollständig ausgefüllten Anträge müssen bis spätestens 31. März <strong>2012</strong> dem Amt<br />
für Ländliche Entwicklung Mittelfranken übersendet werden. Verspätet eingegangene<br />
Anträge werden nicht berücksichtigt.<br />
Aktion „Mehr Grün“ durch<br />
Ländliche Entwicklung<br />
Info<br />
1. Wo / was dürfen Sie mit „Mehr Grün“ bepflanzen?<br />
Abfindungsflurstücke in den Fluren bis zum Ortsrand<br />
einschließlich Ortsrandeingrünung.<br />
2. Wer darf an „Mehr Grün“ teilnehmen?<br />
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen in jeweils nur einem Verfahren. „Mehr Grün“<br />
und Pflanzungen nach KuLaP oder nach Landschaftspflege-Richtlinie auf der gleichen<br />
Fläche schließen sich nicht gegenseitig aus.<br />
3. Wer darf an „Mehr Grün“ nicht teilnehmen?<br />
Vereine, Verbände und dergleichen sowie Gemeinden und die Pächter mit ihren<br />
Pachtflächen sind von einer Teilnahme an „Mehr Grün“ ausgeschlossen.<br />
4. Welche Gehölze bietet Ihnen „Mehr Grün“?<br />
Zuschussfähig sind ausschließlich die im Antragsvordruck aufgeführten heimischen Laub-<br />
und Obstgehölze in den dort vorgegebenen Größen (Obstbäume nur als Hochstamm).<br />
Andere Arten, Sorten oder Größen können daher nicht bestellt und auch nicht geliefert<br />
werden.<br />
5. Wer kann Sie bei „Mehr Grün“ beraten?<br />
Zusätzlich zu den Informationsabenden besteht die Möglichkeit der Einzelberatung durch die<br />
Kreisfachberater für Gartenbau und Landespflege am zuständigen Landratsamt sowie durch<br />
das Fachpersonal der örtlich zuständigen Ämter für Landwirtschaft und Forsten.<br />
6. Wo erhalten Sie die Unterlagen für „Mehr Grün“?<br />
Bei Ihrem örtlich beauftragten Vorstandsmitglied erhalten Sie die Informationsblätter, die<br />
Telefonnummern der zuständigen Berater, die Antragsvordrucke und die Merkblätter über<br />
die fachgerechte Ausführung von Pflanzmaßnahmen.<br />
7. Bis wann müssen Sie die Anträge wieder abgeben?<br />
Die vollständig ausgefüllten Anträge müssen<br />
spätestens am 31. März <strong>2012</strong><br />
beim örtlich beauftragten Vorstandsmitglied abgegeben oder dem zuständigen Projektleiter<br />
am ALE übersendet werden (Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken; Postfach 619;<br />
91511 Ansbach). Verspätete Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden!<br />
7
8. Was müssen Sie im Antrag unbedingt ausfüllen?<br />
Die Anträge können nur dann berücksichtigt werden, wenn Ihre Adresse und die<br />
Flurstücksübersicht vollständig sind und der Antrag mit Datum von Ihnen unterschrieben ist.<br />
Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.<br />
Verbissschutz und Baumpfähle für Heister und Hochstämme werden nur dann geliefert,<br />
wenn Sie die nötige Anzahl in den entsprechenden Spalten auch angegeben haben. Eine<br />
automatische Lieferung aufgrund der Anzahl der bestellten Gehölze erfolgt nicht!<br />
9. Haben Sie einen Anspruch auf Lieferung?<br />
Nein!! Aus der Bestellung leitet sich kein Rechtsanspruch auf Lieferung ab. Das gilt sowohl<br />
bezüglich der bestellten Arten und Sorten, als auch bezüglich der bestellten Mengen. Die<br />
Lieferung steht immer unter dem Vorbehalt ausreichender Haushaltsmittel und insbesondere<br />
bei den Obstbäumen zusätzlich unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Sorten.<br />
Bei starker Nachfrage muss auch die Lieferung vergleichbarer Sorten als Ersatz für die<br />
bestellten Sorten akzeptiert werden.<br />
10. Werden Sie über Kürzungen / Ersatz vorher informiert?<br />
Nein!! Dies ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.<br />
11. Können Sie unbegrenzte Mengen bestellen?<br />
Nein!! Auf den Antragsvordrucken sind, aufgeschlüsselt nach unterschiedlichen<br />
Gehölzgruppen, Mengenbegrenzungen (Förderhöchstmengen) angegeben, die eingehalten<br />
werden müssen. Nur in landschaftspflegerisch begründeten Sonderfällen sind Ausnahmen<br />
für lange Hecken über 8m Breite und für große Streuobstwiesen möglich. Dies muss jedoch<br />
auf der Titelseite des Vordruckes gesondert vermerkt werden.<br />
12. Wann werden die bestellten Gehölze geliefert?<br />
Die Auslieferung erfolgt, soweit es die Witterung zulässt, im November des jeweiligen<br />
Jahres. Ort und Zeitpunkt der Pflanzen- und Schutzmaterialausgabe wird entsprechend<br />
bekannt gegeben.<br />
Holen Sie Ihre Pflanzen, Pfähle und Manschetten dann bitte umgehend ab!<br />
13. Was / wo dürfen Sie mit „Mehr Grün“ nicht pflanzen?<br />
Unzulässig sind Pflanzungen im Ortsbereich.<br />
Unzulässig ist die Pflanzung von Schnitthecken aller Art.<br />
Unzulässig sind Pflanzungen, zu denen Sie durch Auflagen (z.B. Eingrünungspflicht im<br />
Rahmen von Baugenehmigungen) auf eigene Kosten verpflichtet sind.<br />
Unzulässig sind Pflanzungen auf Pachtflächen.<br />
Unzulässig sind Aufforstungen.<br />
Unzulässig sind Pflanzungen im Überflutungsbereich von Bächen und Flüssen.<br />
Unzulässig sind Pflanzungen auf nach Naturschutzrecht geschützten Trocken-, Mager-,<br />
Feucht- und Wiesenbrüterflächen.<br />
Unzulässig sind Pflanzungen in direktem Zusammenhang mit privaten Gehölzbeseitigungen<br />
oder Obstbaumrodungen.<br />
14. Wozu verpflichtet Sie die Antragstellung?<br />
Mit der Antragsstellung bei „Mehr Grün“ verpflichten Sie sich dazu auf eigene Kosten (ohne<br />
Kostenerstattung):<br />
- auch Gehölzaltbestände auf Ihren Flurstücken zu erhalten und deren Pflege für die<br />
nächsten Jahre sicher zustellen,<br />
- rechtzeitig die Pflanzflächen vorzubereiten (Merkblatt),<br />
- die Pflanzen umgehend am Lieferort abzuholen,<br />
- die Gehölze ohne Verzug fachgerecht zu pflanzen (Merkblatt),<br />
- die Gehölze fachgerecht zurückzuschneiden (Merkblatt),<br />
- die Gehölze beim Pflanzen und nach Bedarf zu wässern,<br />
- das Schutz- und Stützmaterial fachgerecht anzubringen,<br />
8
- die Jungwuchs- / Folgepflege auf Dauer zu gewährleisten,<br />
- bei Strauch-, Hecken- und Gehölzgruppenpflanzungen sofort und auf eigene Kosten<br />
einen Wildschutzzaun zu errichten und über 4 Jahre funktionsfähig zu erhalten.<br />
Hinweis: Eine dauerhafte feste Umzäunung von Flächen in der Flur ist nach<br />
Naturschutzrecht verboten!<br />
Nachlieferungen bei Pflanzausfällen sind nicht möglich!<br />
15. Wer prüft die Anträge von „Mehr Grün“?<br />
Die Einhaltung der Förderrichtlinien und Mengenbegrenzungen werden <strong>vom</strong> jeweiligen<br />
Projektteam des TG-Vorsitzenden geprüft. Über Ausnahmen aus landschaftspflegerischen<br />
Gründen entscheidet das Sachgebiet F2 des ALE Mittelfranken.<br />
16. Welche Grenzabstände müssen Sie einhalten?<br />
In der Flur müssen Sie bei der Pflanzung mit allen Gehölzen zur Grenze von<br />
Nachbargrundstücken einen Mindestabstand von 4 Metern einhalten, da alle über „Mehr<br />
Grün“ gelieferten Gehölze eine Wuchshöhe von über 2 Meter erreichen.<br />
Ebenso sind Sichtdreiecke an Einmündungen von Wegen und Straßen freizuhalten, sowie<br />
die vorgeschriebenen Abstände zu Leitungstrassen aller Art zu beachten.<br />
17. Wann müssen Kostenrückforderungen erfolgen?<br />
Wenn Sie die Pflanzung unzulässigerweise anders ausführen, als im Antrag angegeben,<br />
müssen Sie die gelieferten Gehölze und das sonstige Material nachträglich bezahlen. Dies<br />
gilt insbesondere dann, wenn Sie die zuvor genannten Fördervoraussetzungen nicht erfüllen<br />
oder Ihre Verpflichtungen, die Sie mit der Antragstellung eingegangen sind, nicht einhalten.<br />
Pflanzungen an anderer Stelle als angegeben sind unzulässig.<br />
Die Beimischung von nicht heimischen Gehölzarten bei Flurpflanzungen im Rahmen<br />
von „Mehr Grün“ ist unzulässig.<br />
Gehölzrodungen (Sträucher, Bäume, Obstbäume) in direktem Zusammenhang mit<br />
„Mehr Grün“ Lieferungen sind unzulässig.<br />
Jeder dieser Tatbestände führt für sich alleine zu vollständiger Kostenrückforderung<br />
(Sollstellung) für die gesamte Lieferung.<br />
Achtung Existenzgründer und mittelständische Unternehmen!<br />
Sprechtage der Aktivsenioren Bayern e.V.<br />
Die AKTIVSENIOREN bieten im Landkreis Main-Spessart in Lohr Sprechstunden für<br />
mittelständische Unternehmer und Existenzgründer an.<br />
Das Leistungsangebot umfasst insbesondere die Bereiche Unternehmensplanung,<br />
Finanzierung, Rechnungswesen, Marketing und Vertrieb.<br />
Nächster Sprechtag in Lohr am Main (Neues Rathaus):<br />
Mittwoch, 07.03.<strong>2012</strong> von 10.00 Uhr – 12.00 Uhr.<br />
Terminvereinbarung: Frau Heidenfelder, Tel. 09352 / 848 211<br />
Zusätzlich sind die AKTIVSENIOREN BAYERN in der Region Unterfranken werktags über<br />
die Regionalleitung, Frau Hildegard Ertel, unter Tel./Fax 09721/31376 auch kurzfristig<br />
erreichbar. Internet: www.aktivsenioren.de<br />
9
Schulstraße 7, 97833 <strong>Frammersbach</strong> �09355/339 � -4578 � info@vsv-fra.de<br />
www.vsframmersbach.de<br />
Liebe Eltern,<br />
- auch für mein Kind?<br />
wieder einmal stehen Sie vielleicht vor der Entscheidung, welche Schule zum<br />
jetzigen Zeitpunkt (!) die richtige für Ihr Kind ist, um erfolgreich und gestärkt zum<br />
Abschluss zu kommen.<br />
Über die Mittelschule wird in der Öffentlichkeit viel diskutiert. Doch was ist nun<br />
eigentlich das Besondere an ihr und wodurch unterscheidet sie sich von anderen<br />
weiterführenden Schulen?<br />
� Welche Inhalte und Profile bietet sie?<br />
� Welche vier Abschlüsse gibt es und welche weiteren Wege und Chancen<br />
eröffnen diese?<br />
� Für welche Schülerinnen und Schüler ist sie geeignet?<br />
� Was ist das besondere Merkmal unserer Mittelschule hier in <strong>Frammersbach</strong>?<br />
� Welche erfolgreichen beruflichen und schulischen Wege sind ehemalige<br />
Schülerinnen und Schüler unserer Haupt- bzw. Mittelschule <strong>Frammersbach</strong><br />
gegangen?<br />
Um diese und andere Fragen zu beantworten, laden wir hiermit herzlich ein zu einem<br />
Informationsabend & Austausch mit ehemaligen Schulabgängern<br />
Termin: 15.02.<strong>2012</strong>, 19.30 Uhr<br />
Ort: Mittelschule <strong>Frammersbach</strong><br />
Referent: Karl Peiffer, Lehrer u. Systembetreuer an der Mittelschule<br />
Gäste: u.a. Cristian Cassarino, Industriemeister u. Ausbilder<br />
Stefan Aull und Werner Kissner, Handwerksmeister<br />
Tina Weigand, Fachlehrerin (EG)<br />
10
Über Ihr Interesse und zahlreiches Erscheinen würden wir uns sehr freuen, gerne auch<br />
mit Ihren Kindern.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
gez. Karin Auth, Rektorin<br />
Tagesaktuelle wichtige amtliche Informationen erhalten Sie zeitnah unter<br />
www.frammersbach.de<br />
Ende des amtlichen Teils<br />
11