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Amtsblatt Nr. 06/2012 vom 09.01.2012 Markt Frammersbach ...

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<strong>Amtsblatt</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>06</strong>/<strong>2012</strong> <strong>vom</strong> 09.01.<strong>2012</strong> <strong>Markt</strong> <strong>Frammersbach</strong> / Internet<br />

Amtliche Mitteilungen der Gemeindeverwaltung<br />

Einladung<br />

Zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Dienstag, den 14.02.<strong>2012</strong>, um 19.30 Uhr<br />

im Sitzungszimmer des Rathauses ergeht herzliche Einladung an die Bevölkerung.<br />

T A G E S O R D N U N G<br />

1. Beratung von Baugesuchen<br />

Carolin Mill und Nicolai Haberkorn,<br />

Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in der Hainbuchenstraße<br />

Wolfgang und Maria Sopp, Lohrer Str. 62,<br />

Neubau eines Carport und Garagenüberdachung<br />

Norbert und Mario Meidhof, Wiesener Str. 51<br />

Wohnhausanbau und -aufstockung<br />

Sabrina und Pascal Fischer, Blankenackerweg 17<br />

Neubau eines Wohnhauses<br />

anschl. nicht öffentliche Sitzung<br />

gez. Peter Franz<br />

Bürgermeister<br />

Einladung<br />

Zur Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport und Kultur am Dienstag, den 14.02.<strong>2012</strong>, um<br />

18.30 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses ergeht herzliche Einladung an die Bevölkerung.<br />

T A G E S O R D N U N G<br />

Öffentlich:<br />

1. Beratung mit der Jugendbetreuerin Anna-Maria Dornbusch zu der örtlichen offenen<br />

Jugendarbeit<br />

2. Beratung der zukünftigen Gestaltung der Partnerschaftsbeziehungen zu Orbec und<br />

Nadasch<br />

gez. Peter Franz<br />

Bürgermeister<br />

1


Schlittschuhlaufen am Hammerfurtweg möglich<br />

Ab sofort kann der der Eisplatz am Hammerfurtweg genutzt werden!<br />

Erscheinungsdatum und Abgabetermin für das <strong>Amtsblatt</strong> in der Faschingswoche<br />

Da am Rosenmontag und Faschingsdienstag das Rathaus geschlossen ist, bitten wir darum,<br />

die Anzeigen für das <strong>Amtsblatt</strong> <strong>Nr</strong>. 8 bereits bis Freitag, 17.02.<strong>2012</strong>, 11.00 Uhr<br />

abzugeben. Zi.<strong>Nr</strong>. 1, Tel. 9712-11, Fax: 9712-33 oder amtsblatt@frammersbach.de<br />

Das <strong>Amtsblatt</strong> <strong>Nr</strong>. 8 wird erst am Donnerstag, den 23.02.<strong>2012</strong> ausgetragen!<br />

Die <strong>Amtsblatt</strong>redaktion<br />

Abfallkalender<br />

Montag, 13.02.<strong>2012</strong> Restmüll und DSD-Säcke <strong>Frammersbach</strong><br />

Dienstag, 14.02.<strong>2012</strong> Restmüll Habichsthal<br />

Nächste Altpapiersammlung der Vereine:<br />

Samstag, 18.02.<strong>2012</strong> CSU<br />

Öffnungszeiten während der Winterzeit<br />

Wertstoffhof: Mittwoch von 13.00 – 16.00 Uhr und Samstag, 10.00 – 13.00 Uhr<br />

Die Bauschuttdeponie ist während der Winterzeit geschlossen.<br />

Lieferungen nur in Absprache mit Deponiewart Christian Manzl, Tel. 0173/470 4603 möglich<br />

(witterungsabhängig).<br />

Elektrizitätswerk <strong>Frammersbach</strong><br />

Notrufnummer <strong>Frammersbach</strong> außerhalb der regulären Arbeitszeit: 0 60 21 / 3803-753<br />

Notrufnummer Habichsthal (EON): 01 80 / 4 19 20 91<br />

Sprechzeiten der Ämter und Krankenkassen<br />

im Besprechungszimmer des Rathauses<br />

AOK: jeden Donnerstag von 11.00 – 12.00 Uhr<br />

Fuhrmanns- und Schneidermuseum, Hinterdorf 10<br />

geöffnet jeden 2. und 4. Sonntag im Monat von 14.00 – 16.00 Uhr sowie nach Vereinbarung<br />

Tel. 0 93 55 / 97 12-25 Herr Burger, Gemeindeverwaltung<br />

2


Gemeindebücherei <strong>Frammersbach</strong>, Jahnstr. 5<br />

Geöffnet: Montags von 15.30 – 18.30 Uhr<br />

Telefon: 09355/ 90 91 <strong>06</strong> Email: gemeindebuecherei@frammersbach.de<br />

Buchverlängerungen sind auch außerhalb unserer Öffnungszeiten möglich:<br />

per Telefon (Anrufbeantworter) oder per Email<br />

Bücherei aktuell:<br />

Rosenmontag und Aschermittwoch haben wir geschlossen.<br />

NEU – NEU – NEU<br />

Wir sind wieder komplett und haben ab März neue Öffnungszeiten:<br />

Montag und Mittwoch: 15:30 – 18:30 Uhr<br />

UND<br />

jeden 1. Montag im Monat 15:30 – 19:30 Uhr<br />

Am 05. März das erste Mal bis 19:30 Uhr geöffnet.<br />

Wir freuen uns auf euch<br />

euer Bücherei-Team<br />

Hausarztvertretung<br />

Freitag, 10.02.<strong>2012</strong>, 18.00 – Montag, 13.02.<strong>2012</strong>, 8.00 Uhr sowie<br />

Mittwoch, 15.02.<strong>2012</strong>, 13.00 Uhr – Donnerstag, 16.02.<strong>2012</strong>, 8.00 Uhr<br />

Dr. Nätscher, Hauptstr. 25, Partenstein, Tel. 97160<br />

Wir bitten in jedem Fall um telefonische Anmeldung!<br />

Nähere Infos unter: www.notdienst-nordspessart.de<br />

• Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern: Tel. 01805 / 19 12 12<br />

Den Zahnärztlichen Notfalldienst entnehmen Sie bitte den Tageszeitungen<br />

Nähere Infos unter: www.notdienst-zahn.de<br />

Apotheken-Bereitschaftsdienst außerhalb der Öffnungszeiten<br />

Donnerstag, 09.02.<strong>2012</strong> und Freitag, 10.02.<strong>2012</strong>:<br />

Marien-Apotheke, Hauptstr. 10, Lohr, Tel. 09352/87730<br />

Samstag, 11.02.<strong>2012</strong> und Sonntag, 12.02.<strong>2012</strong>:<br />

Hubertus-Apotheke, Ludwigstr. 2, Lohr am Main, Tel. 09352/2505<br />

3


Montag, 13.02.<strong>2012</strong> und Dienstag, 14.02.<strong>2012</strong>:<br />

Apotheke am See, Hauptstr. 19, Partenstein, Tel. 09355/7073<br />

Mittwoch, 15.02.<strong>2012</strong> und Donnerstag, 16.02.<strong>2012</strong>:<br />

Engel-Apotheke, Orber Str. 24, <strong>Frammersbach</strong>, Tel. 09355/1270<br />

Fundsachen<br />

1 braune Strickkappe<br />

1 HTC-Handy, schwarz<br />

1 Rosenkranz mit Holzperlen (gefunden in der Hönleinstraße)<br />

Verloren:<br />

Ring, silber m.3-Zirkonia, Gravur + Datum 26.07.2009, an der Mauer (Orber Straße)<br />

des Endfriedhofes verloren. Bitte in der Gemeindeverwaltung / Bürgerbüro abgeben.<br />

Familienservicestelle des Bayerischen Arbeitsministeriums; Telefonische Auskunft für<br />

familienbezogene Leistungen und Hilfen; Tel. 01 80 / 12 33 55 5 (bayernweit zum Ortstarif)<br />

Die Deutsche Rentenversicherung in Bayern<br />

Umzug: Die Rente zieht nicht automatisch mit<br />

Egal, ob man in eine andere Straße oder eine andere Stadt zieht ? Rentner<br />

sollten die neue Anschrift rechtzeitig dem Renten Service der Deutschen<br />

Post AG mitteilen. Darauf weisen die Regionalträger der Deutschen<br />

Rentenversicherung in Bayern hin.<br />

Der Renten Service zahlt die Renten im Auftrag der Deutschen<br />

Rentenversicherung an die Rentenempfänger aus. Wurden die<br />

Rentenanpassungsmitteilungen 2011 mit dem Vermerk ?unbekannt verzogen? an<br />

den Renten Service zurück geschickt, werden ab Februar <strong>2012</strong> aus<br />

Sicherheitsgründen die Zahlungen an die betroffenen Rentner vorläufig<br />

eingestellt.<br />

Rentner, die im letzten Jahr umgezogen sind und feststellen, dass die Rente<br />

fehlt, sollten sich daher umgehend beim Renten Service melden und die<br />

aktuelle Anschrift mitteilen. Die Rente wird dann sofort wieder angewiesen.<br />

Formulare für die Adressänderung erhält man bei jeder Postfiliale oder im<br />

Internet unter www.rentenservice.de.<br />

Vor einem Umzug ins Ausland sollte man sich in einem persönlichen<br />

Beratungsgespräch über die Auswirkungen auf den Rentenbezug informieren.<br />

4


Teilnehmergemeinschaft Wiesthal<br />

Der Vorsitzende des Vorstandes Ansbach, den 02.02.<strong>2012</strong><br />

Ländliche Entwicklung in Dorf und Flur,<br />

Verfahren Wiesthal, Gemeinde Wiesthal, Landkreis Main-Spessart<br />

Bekanntmachung und Ladung<br />

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft gibt den Flurbereinigungsplan Teil I bekannt und<br />

lädt die Beteiligten zu einem<br />

Anhörungstermin.<br />

Ort: Rathaus in Wiesthal, Kirchstraße 9, 97859 Wiesthal<br />

Zeit: Dienstag, <strong>06</strong>.03.<strong>2012</strong>, 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr<br />

Ein Erscheinen ist nur erforderlich, falls Erläuterungen oder Auskünfte verlangt werden.<br />

Der Flurbereinigungsplan fasst die Ergebnisse des Verfahrens zusammen.<br />

Zur Einsichtnahme für die Beteiligten werden der Textteil Teil I zum Flurbereinigungsplan, der<br />

Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, die Bestandskarte -alt-, das Verzeichnis<br />

der alten Flurstücke mit den Anteilen zum Landabzug, die Abfindungskarte, das Verzeichnis<br />

der neuen Flurstücke mit den Anteilen zur Beitragspflicht nach § 19 FlurbG, die Festsetzungen<br />

über die Ausgleiche nach § 50 FlurbG und die zugehörigen Vorstandsbeschlüsse ausgelegt.<br />

Die Abfindungskarte weist die neue Feldeinteilung und die Abmarkung der Grenzen des Verfahrensgebiets<br />

aus. Ferner sind in der Abfindungskarte die gemeinschaftlichen und öffentlichen<br />

Anlagen dargestellt. Aus dem Verzeichnis der alten Flurstücke sind die Anteile zum Abzug<br />

nach § 47 FlurbG, aus dem Verzeichnis der neuen Flurstücke ist die anteilige Beitragspflicht zu<br />

den Ausführungskosten nach § 19 FlurbG ersichtlich. Die Grenzen der neuen Flurstücke sind in<br />

der Örtlichkeit abgesteckt; die neue Feldeinteilung wird den Beteiligten auf Wunsch an Ort und<br />

Stelle erläutert.<br />

Zeit der Auslegung: <strong>vom</strong> Montag, 20.02.<strong>2012</strong> mit Montag, 05.03.<strong>2012</strong><br />

sowie zwei Wochen nach dem Anhörungstermin<br />

Ort der Auslegung: Verwaltungsgemeinschaft Partenstein, 97846 Partenstein<br />

(während der allgemeinen Dienststunden)<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen den Flurbereinigungsplan Teil I kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin<br />

Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich beim Vorsitzenden des<br />

Vorstands der Teilnehmergemeinschaft Wiesthal am Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken,<br />

Philipp-Zorn-Straße 37, 91522 Ansbach (Briefanschrift: Postfach 6 19, 91511 Ansbach)<br />

einzulegen.<br />

Ist über einen Widerspruch innerhalb eines Jahres sachlich nicht entschieden worden, ist die<br />

Klage ohne ein Vorverfahren zulässig. Die Erhebung der Klage ist in diesen Fällen nur bis zum<br />

5


Ablauf weiterer drei Monate schriftlich zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, Flurbereinigungsgericht,<br />

Ludwigstraße 23, 80539 München (Briefanschrift: Postfach 34 01 48, 80098<br />

München) zulässig.<br />

Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Teilnehmergemeinschaft) und den Gegenstand des<br />

Klagebegehrens bezeichnen. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen<br />

angegeben werden.<br />

Werner Heindl<br />

Baurat<br />

Ländliche Entwicklung Aktuell<br />

Mehr Grün <strong>2012</strong><br />

Bürger gestalten ihre Landschaft<br />

Seit 1984 bietet die Aktion „Mehr Grün“ allen an Verfahren der Ländlichen<br />

Entwicklung beteiligten Personen (Eigentümern) kostenlos heimische Gehölze<br />

für die Bepflanzung ihrer neuen Flurstücke im Außenbereich an.<br />

Von diesem Angebot haben am Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken bisher<br />

10.115 Beteiligte in 296 Verfahren Gebrauch gemacht und insgesamt über<br />

675.220 Gehölze (560.660 Sträucher, 89.990 Obst- und 24.570 Laubbäume)<br />

gepflanzt. Diese würden für eine Pflanzreihe quer durch Deutschland reichen.<br />

Die Aktion "Mehr Grün" wird im Jahr <strong>2012</strong> im Verfahren Wiesthal (Landkreis Main-<br />

Spessart) durchgeführt.<br />

Folgende Unterlagen liegen in der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein sowie<br />

beim örtlichen Wegbaumeister Herrn Alfons Kunkel, Bahnhofstraße 20, 97859<br />

Wiesthal zur Abholung bereit.<br />

• INFO - Aktion "Mehr Grün"<br />

• Antragsformular<br />

• Merkblatt zur Obstbaumpflanzung<br />

Selbstverständlich steht Ihnen zu allen Fragen das Sachgebiet F2 am Amt für<br />

Ländliche Entwicklung Mittelfranken (Tel.: 0981/591-421) zur Verfügung.<br />

6


Die vollständig ausgefüllten Anträge müssen bis spätestens 31. März <strong>2012</strong> dem Amt<br />

für Ländliche Entwicklung Mittelfranken übersendet werden. Verspätet eingegangene<br />

Anträge werden nicht berücksichtigt.<br />

Aktion „Mehr Grün“ durch<br />

Ländliche Entwicklung<br />

Info<br />

1. Wo / was dürfen Sie mit „Mehr Grün“ bepflanzen?<br />

Abfindungsflurstücke in den Fluren bis zum Ortsrand<br />

einschließlich Ortsrandeingrünung.<br />

2. Wer darf an „Mehr Grün“ teilnehmen?<br />

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen in jeweils nur einem Verfahren. „Mehr Grün“<br />

und Pflanzungen nach KuLaP oder nach Landschaftspflege-Richtlinie auf der gleichen<br />

Fläche schließen sich nicht gegenseitig aus.<br />

3. Wer darf an „Mehr Grün“ nicht teilnehmen?<br />

Vereine, Verbände und dergleichen sowie Gemeinden und die Pächter mit ihren<br />

Pachtflächen sind von einer Teilnahme an „Mehr Grün“ ausgeschlossen.<br />

4. Welche Gehölze bietet Ihnen „Mehr Grün“?<br />

Zuschussfähig sind ausschließlich die im Antragsvordruck aufgeführten heimischen Laub-<br />

und Obstgehölze in den dort vorgegebenen Größen (Obstbäume nur als Hochstamm).<br />

Andere Arten, Sorten oder Größen können daher nicht bestellt und auch nicht geliefert<br />

werden.<br />

5. Wer kann Sie bei „Mehr Grün“ beraten?<br />

Zusätzlich zu den Informationsabenden besteht die Möglichkeit der Einzelberatung durch die<br />

Kreisfachberater für Gartenbau und Landespflege am zuständigen Landratsamt sowie durch<br />

das Fachpersonal der örtlich zuständigen Ämter für Landwirtschaft und Forsten.<br />

6. Wo erhalten Sie die Unterlagen für „Mehr Grün“?<br />

Bei Ihrem örtlich beauftragten Vorstandsmitglied erhalten Sie die Informationsblätter, die<br />

Telefonnummern der zuständigen Berater, die Antragsvordrucke und die Merkblätter über<br />

die fachgerechte Ausführung von Pflanzmaßnahmen.<br />

7. Bis wann müssen Sie die Anträge wieder abgeben?<br />

Die vollständig ausgefüllten Anträge müssen<br />

spätestens am 31. März <strong>2012</strong><br />

beim örtlich beauftragten Vorstandsmitglied abgegeben oder dem zuständigen Projektleiter<br />

am ALE übersendet werden (Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken; Postfach 619;<br />

91511 Ansbach). Verspätete Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden!<br />

7


8. Was müssen Sie im Antrag unbedingt ausfüllen?<br />

Die Anträge können nur dann berücksichtigt werden, wenn Ihre Adresse und die<br />

Flurstücksübersicht vollständig sind und der Antrag mit Datum von Ihnen unterschrieben ist.<br />

Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.<br />

Verbissschutz und Baumpfähle für Heister und Hochstämme werden nur dann geliefert,<br />

wenn Sie die nötige Anzahl in den entsprechenden Spalten auch angegeben haben. Eine<br />

automatische Lieferung aufgrund der Anzahl der bestellten Gehölze erfolgt nicht!<br />

9. Haben Sie einen Anspruch auf Lieferung?<br />

Nein!! Aus der Bestellung leitet sich kein Rechtsanspruch auf Lieferung ab. Das gilt sowohl<br />

bezüglich der bestellten Arten und Sorten, als auch bezüglich der bestellten Mengen. Die<br />

Lieferung steht immer unter dem Vorbehalt ausreichender Haushaltsmittel und insbesondere<br />

bei den Obstbäumen zusätzlich unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Sorten.<br />

Bei starker Nachfrage muss auch die Lieferung vergleichbarer Sorten als Ersatz für die<br />

bestellten Sorten akzeptiert werden.<br />

10. Werden Sie über Kürzungen / Ersatz vorher informiert?<br />

Nein!! Dies ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.<br />

11. Können Sie unbegrenzte Mengen bestellen?<br />

Nein!! Auf den Antragsvordrucken sind, aufgeschlüsselt nach unterschiedlichen<br />

Gehölzgruppen, Mengenbegrenzungen (Förderhöchstmengen) angegeben, die eingehalten<br />

werden müssen. Nur in landschaftspflegerisch begründeten Sonderfällen sind Ausnahmen<br />

für lange Hecken über 8m Breite und für große Streuobstwiesen möglich. Dies muss jedoch<br />

auf der Titelseite des Vordruckes gesondert vermerkt werden.<br />

12. Wann werden die bestellten Gehölze geliefert?<br />

Die Auslieferung erfolgt, soweit es die Witterung zulässt, im November des jeweiligen<br />

Jahres. Ort und Zeitpunkt der Pflanzen- und Schutzmaterialausgabe wird entsprechend<br />

bekannt gegeben.<br />

Holen Sie Ihre Pflanzen, Pfähle und Manschetten dann bitte umgehend ab!<br />

13. Was / wo dürfen Sie mit „Mehr Grün“ nicht pflanzen?<br />

Unzulässig sind Pflanzungen im Ortsbereich.<br />

Unzulässig ist die Pflanzung von Schnitthecken aller Art.<br />

Unzulässig sind Pflanzungen, zu denen Sie durch Auflagen (z.B. Eingrünungspflicht im<br />

Rahmen von Baugenehmigungen) auf eigene Kosten verpflichtet sind.<br />

Unzulässig sind Pflanzungen auf Pachtflächen.<br />

Unzulässig sind Aufforstungen.<br />

Unzulässig sind Pflanzungen im Überflutungsbereich von Bächen und Flüssen.<br />

Unzulässig sind Pflanzungen auf nach Naturschutzrecht geschützten Trocken-, Mager-,<br />

Feucht- und Wiesenbrüterflächen.<br />

Unzulässig sind Pflanzungen in direktem Zusammenhang mit privaten Gehölzbeseitigungen<br />

oder Obstbaumrodungen.<br />

14. Wozu verpflichtet Sie die Antragstellung?<br />

Mit der Antragsstellung bei „Mehr Grün“ verpflichten Sie sich dazu auf eigene Kosten (ohne<br />

Kostenerstattung):<br />

- auch Gehölzaltbestände auf Ihren Flurstücken zu erhalten und deren Pflege für die<br />

nächsten Jahre sicher zustellen,<br />

- rechtzeitig die Pflanzflächen vorzubereiten (Merkblatt),<br />

- die Pflanzen umgehend am Lieferort abzuholen,<br />

- die Gehölze ohne Verzug fachgerecht zu pflanzen (Merkblatt),<br />

- die Gehölze fachgerecht zurückzuschneiden (Merkblatt),<br />

- die Gehölze beim Pflanzen und nach Bedarf zu wässern,<br />

- das Schutz- und Stützmaterial fachgerecht anzubringen,<br />

8


- die Jungwuchs- / Folgepflege auf Dauer zu gewährleisten,<br />

- bei Strauch-, Hecken- und Gehölzgruppenpflanzungen sofort und auf eigene Kosten<br />

einen Wildschutzzaun zu errichten und über 4 Jahre funktionsfähig zu erhalten.<br />

Hinweis: Eine dauerhafte feste Umzäunung von Flächen in der Flur ist nach<br />

Naturschutzrecht verboten!<br />

Nachlieferungen bei Pflanzausfällen sind nicht möglich!<br />

15. Wer prüft die Anträge von „Mehr Grün“?<br />

Die Einhaltung der Förderrichtlinien und Mengenbegrenzungen werden <strong>vom</strong> jeweiligen<br />

Projektteam des TG-Vorsitzenden geprüft. Über Ausnahmen aus landschaftspflegerischen<br />

Gründen entscheidet das Sachgebiet F2 des ALE Mittelfranken.<br />

16. Welche Grenzabstände müssen Sie einhalten?<br />

In der Flur müssen Sie bei der Pflanzung mit allen Gehölzen zur Grenze von<br />

Nachbargrundstücken einen Mindestabstand von 4 Metern einhalten, da alle über „Mehr<br />

Grün“ gelieferten Gehölze eine Wuchshöhe von über 2 Meter erreichen.<br />

Ebenso sind Sichtdreiecke an Einmündungen von Wegen und Straßen freizuhalten, sowie<br />

die vorgeschriebenen Abstände zu Leitungstrassen aller Art zu beachten.<br />

17. Wann müssen Kostenrückforderungen erfolgen?<br />

Wenn Sie die Pflanzung unzulässigerweise anders ausführen, als im Antrag angegeben,<br />

müssen Sie die gelieferten Gehölze und das sonstige Material nachträglich bezahlen. Dies<br />

gilt insbesondere dann, wenn Sie die zuvor genannten Fördervoraussetzungen nicht erfüllen<br />

oder Ihre Verpflichtungen, die Sie mit der Antragstellung eingegangen sind, nicht einhalten.<br />

Pflanzungen an anderer Stelle als angegeben sind unzulässig.<br />

Die Beimischung von nicht heimischen Gehölzarten bei Flurpflanzungen im Rahmen<br />

von „Mehr Grün“ ist unzulässig.<br />

Gehölzrodungen (Sträucher, Bäume, Obstbäume) in direktem Zusammenhang mit<br />

„Mehr Grün“ Lieferungen sind unzulässig.<br />

Jeder dieser Tatbestände führt für sich alleine zu vollständiger Kostenrückforderung<br />

(Sollstellung) für die gesamte Lieferung.<br />

Achtung Existenzgründer und mittelständische Unternehmen!<br />

Sprechtage der Aktivsenioren Bayern e.V.<br />

Die AKTIVSENIOREN bieten im Landkreis Main-Spessart in Lohr Sprechstunden für<br />

mittelständische Unternehmer und Existenzgründer an.<br />

Das Leistungsangebot umfasst insbesondere die Bereiche Unternehmensplanung,<br />

Finanzierung, Rechnungswesen, Marketing und Vertrieb.<br />

Nächster Sprechtag in Lohr am Main (Neues Rathaus):<br />

Mittwoch, 07.03.<strong>2012</strong> von 10.00 Uhr – 12.00 Uhr.<br />

Terminvereinbarung: Frau Heidenfelder, Tel. 09352 / 848 211<br />

Zusätzlich sind die AKTIVSENIOREN BAYERN in der Region Unterfranken werktags über<br />

die Regionalleitung, Frau Hildegard Ertel, unter Tel./Fax 09721/31376 auch kurzfristig<br />

erreichbar. Internet: www.aktivsenioren.de<br />

9


Schulstraße 7, 97833 <strong>Frammersbach</strong> �09355/339 � -4578 � info@vsv-fra.de<br />

www.vsframmersbach.de<br />

Liebe Eltern,<br />

- auch für mein Kind?<br />

wieder einmal stehen Sie vielleicht vor der Entscheidung, welche Schule zum<br />

jetzigen Zeitpunkt (!) die richtige für Ihr Kind ist, um erfolgreich und gestärkt zum<br />

Abschluss zu kommen.<br />

Über die Mittelschule wird in der Öffentlichkeit viel diskutiert. Doch was ist nun<br />

eigentlich das Besondere an ihr und wodurch unterscheidet sie sich von anderen<br />

weiterführenden Schulen?<br />

� Welche Inhalte und Profile bietet sie?<br />

� Welche vier Abschlüsse gibt es und welche weiteren Wege und Chancen<br />

eröffnen diese?<br />

� Für welche Schülerinnen und Schüler ist sie geeignet?<br />

� Was ist das besondere Merkmal unserer Mittelschule hier in <strong>Frammersbach</strong>?<br />

� Welche erfolgreichen beruflichen und schulischen Wege sind ehemalige<br />

Schülerinnen und Schüler unserer Haupt- bzw. Mittelschule <strong>Frammersbach</strong><br />

gegangen?<br />

Um diese und andere Fragen zu beantworten, laden wir hiermit herzlich ein zu einem<br />

Informationsabend & Austausch mit ehemaligen Schulabgängern<br />

Termin: 15.02.<strong>2012</strong>, 19.30 Uhr<br />

Ort: Mittelschule <strong>Frammersbach</strong><br />

Referent: Karl Peiffer, Lehrer u. Systembetreuer an der Mittelschule<br />

Gäste: u.a. Cristian Cassarino, Industriemeister u. Ausbilder<br />

Stefan Aull und Werner Kissner, Handwerksmeister<br />

Tina Weigand, Fachlehrerin (EG)<br />

10


Über Ihr Interesse und zahlreiches Erscheinen würden wir uns sehr freuen, gerne auch<br />

mit Ihren Kindern.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

gez. Karin Auth, Rektorin<br />

Tagesaktuelle wichtige amtliche Informationen erhalten Sie zeitnah unter<br />

www.frammersbach.de<br />

Ende des amtlichen Teils<br />

11

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