25.02.2008 - Stadt Leun

25.02.2008 - Stadt Leun 25.02.2008 - Stadt Leun

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Niederschrift Stadtverordnetenversammlung Anwesend sind: 14. öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Montag, 25. Februar 2008, um 19:00 Uhr, im Haus der Begegnung, Limburger Str. 3, 35638 Leun. a) von der Stadtverordnetenversammlung: Hüber, Manfred (Stadtverordnetenvorsteher) Roos, Hans Hartmann, Björn Schmidt, Gudrun Klapproth, Kerstin Schmidt, Lothar Koob, Melanie Schneider, Claudia Luh, Edgar Dr. Silbe, Katja Naumann, Silke (bis 19:40 Uhr) Späth, Willi Maar, Michael Dr. Staaden, Walter (bis 19:55 Uhr) Palm, Barbara Wolf, Thomas Palm, Ludwig Zutt, Christof Pantle, Albert es fehlen: Heberling, Gerd Ulrich (e) Paul, Michael (e) Heller, Joachim (e) Voscht, Anneliese (e) Klein, Lothar (e) Zenthöfer, Andreas (e) b) vom Magistrat: Sturm, Birgit (Bürgermeisterin) Höbel, Andreas (Erster Stadtrat) Schweitzer, Ralf Dietz, Ekkehard Theiß, Karl Heinz Löfflat, Alfred Wolf, Inge c) Schriftführer: Sänger, Lothar. Stadtverordnetenvorsteher Hüber eröffnet um 19:04 Uhr die Sitzung, begrüßt alle SitzungsteilnehmerInnen sowie ca. 25 ZuhörerInnen. Der Stadtverordnetenvorsteher stellt fest, dass ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass 19 Stadtverordnete anwe- send sind, sodass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Eine Vertreterin der Presse (Frau Preisler) ist ebenfalls anwesend. Bürgermeisterin Sturm beantragt, die TOP 5 (Antrag zum Erwerb der Parzelle Flur 4, Flurstück 4/1) sowie 8 (Antrag zum Erwerb der Wegeparzelle Flur 5, Flurstück 238) unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln. 1

Niederschrift <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

Anwesend sind:<br />

14. öffentliche Sitzung der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung am<br />

Montag, 25. Februar 2008, um 19:00 Uhr, im Haus der Begegnung,<br />

Limburger Str. 3, 35638 <strong>Leun</strong>.<br />

a) von der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung:<br />

Hüber, Manfred (<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher) Roos, Hans<br />

Hartmann, Björn Schmidt, Gudrun<br />

Klapproth, Kerstin Schmidt, Lothar<br />

Koob, Melanie Schneider, Claudia<br />

Luh, Edgar Dr. Silbe, Katja<br />

Naumann, Silke (bis 19:40 Uhr) Späth, Willi<br />

Maar, Michael Dr. Staaden, Walter (bis 19:55 Uhr)<br />

Palm, Barbara Wolf, Thomas<br />

Palm, Ludwig Zutt, Christof<br />

Pantle, Albert<br />

es fehlen:<br />

Heberling, Gerd Ulrich (e) Paul, Michael (e)<br />

Heller, Joachim (e) Voscht, Anneliese (e)<br />

Klein, Lothar (e) Zenthöfer, Andreas (e)<br />

b) vom Magistrat:<br />

Sturm, Birgit (Bürgermeisterin)<br />

Höbel, Andreas (Erster <strong>Stadt</strong>rat) Schweitzer, Ralf<br />

Dietz, Ekkehard Theiß, Karl Heinz<br />

Löfflat, Alfred Wolf, Inge<br />

c) Schriftführer:<br />

Sänger, Lothar.<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Hüber eröffnet um 19:04 Uhr die Sitzung, begrüßt alle<br />

SitzungsteilnehmerInnen sowie ca. 25 ZuhörerInnen. Der <strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher<br />

stellt fest, dass ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass 19 <strong>Stadt</strong>verordnete anwe-<br />

send sind, sodass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Eine Vertreterin der Presse (Frau<br />

Preisler) ist ebenfalls anwesend.<br />

Bürgermeisterin Sturm beantragt, die TOP 5 (Antrag zum Erwerb der Parzelle Flur 4,<br />

Flurstück 4/1) sowie 8 (Antrag zum Erwerb der Wegeparzelle Flur 5, Flurstück 238) unter<br />

Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln.<br />

1


Diesem Antrag stimmt die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung einhellig zu. Sie beschließt<br />

weiter, die bisherigen TOP 4, 5 und 8 zuerst zu behandeln, sodass sich die Tagesordnung<br />

in der nachstehende Reihenfolge ergibt:<br />

T a g e s o r d n u n g :<br />

1. Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes<br />

"Gewerbegebiet II" in Biskirchen – Teilbereich zum Sonderbaugebiet "Lebensmittelmarkt"<br />

(<strong>Stadt</strong>verordneter Dr. Staaden hat während der Beratung und Beschlussfassung<br />

dieses TOP wegen Widerstreit der Interessen nach § 25 HGO den Sitzungsraum verlassen).<br />

Im Rahmen der Aussprache beantragt <strong>Stadt</strong>verordneter Luh (CDU), bei dem zu<br />

fassenden Beschluss folgende Ergänzung zu beschließen: „Sofern der Lebensmittelmarkt<br />

nicht innerhalb von drei Jahren nach dem Kaufvertragsdatum realisiert<br />

wird, ist – damit grundsätzlich ein Lebensmittelmarkt an einem anderen Ort in<br />

Biskirchen ermöglicht werden kann – eine erneute Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

und einer Teilfläche des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet II „ Biskirchen erforderlich.<br />

Auch die damit verbundenen Kosten hat der Antragsteller zu übernehmen.“<br />

Diese Ergänzung ist in dem nachfolgenden Beschluss enthalten.<br />

Beschluss:<br />

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Vorraussetzungen zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes<br />

auf dem Grundstück Gemarkung Biskirchen, Flur 4, Flurstück 2/7<br />

stimmt die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung einer Änderung des Flächennutzungsplans<br />

und einer Teilfläche des Bebauungsplans "Gewerbegebiet II" Biskirchen<br />

grundsätzlich zu unter der Bedingung, dass die Antragsteller alle mit der Planung<br />

verbundenen Kosten übernehmen.<br />

Sofern der Lebensmittelmarkt innerhalb von drei Jahren nach dem Kaufvertragsdatum<br />

nicht realisiert wird, ist – damit grundsätzlich ein Lebensmittelmarkt an einem<br />

anderen Ort in Biskirchen ermöglicht werden kann – eine erneute Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

und einer Teilfläche des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet II „<br />

Biskirchen erforderlich. Auch die damit verbundenen Kosten hat der Antragsteller zu<br />

übernehmen.“<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig (18 Ja-Stimmen).<br />

--------------------<br />

2. Antrag zum Erwerb der Parzelle Gemarkung Biskirchen Flur 4, Flurstück<br />

4/1<br />

2


(Dieser TOP wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt und <strong>Stadt</strong>verordneter<br />

Dr. Staaden hat während der Beratung und Beschlussfassung den Sitzungsraum<br />

verlassen).<br />

Beschluss:<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt, der Quellenhof GbR die Parzelle Gemarkung<br />

Biskirchen, Flur 4, Flurstück 4/1 (ehemalige Bahntrasse) zum Preis von<br />

3,00 € je m² zu verkaufen.<br />

Sollte das Vorhaben „Lebensmittelmarkt“ nicht innerhalb von drei Jahren realisiert<br />

werden, ist ein Betrag von 7,00 € je m² Grundstücksfläche nachzuzahlen.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig (18 Ja-Stimmen).<br />

--------------------<br />

3. Antrag Biskirchener Heil- und Mineralbrunnen zum Erwerb der Wegeparzelle,<br />

Gemarkung Biskirchen, Flur 5, Flurstück 238 (202m²)<br />

(Dieser TOP wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt).<br />

Beschluss:<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung gibt ihre grundsätzliche Zustimmung zur Einleitung<br />

eines Aufhebungsverfahrens für die Wegeparzelle Gemarkung Biskirchen, Flur<br />

5, Flurstück 238 und zu dem anschließenden Verkauf an die Firma Biskirchener<br />

Heil- und Mineralquellen zum Preis von 3,00 € je m².<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig (19 Ja-Stimmen).<br />

--------------------<br />

4. Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung<br />

(Die Öffentlichkeit ist wieder hergestellt!)<br />

a) Neufassung der Friedhofsordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Leun</strong><br />

Beschluss:<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte FriedhofsordnungDie<br />

Friedhofsordnung tritt am 1. April 2008 in Kraft.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig (19 Ja-Stimmen).<br />

b) Neufassung der Friedhofsgebührenordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Leun</strong><br />

Beschluss:<br />

3


Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Gebührenordnung<br />

zur Friedhofsordnung incl. nachstehender Änderungen:<br />

1. Nr. 5 der Gebührenkalkulation „Erdbestattung im Reihengrab“, Gebührenfestsetzung<br />

auf 550,00 €<br />

2. Nr. 6 der Gebührenkalkulation „Erdbestattung im Rasen-Reihengrab“, Gebühren-festsetzung<br />

auf 550,00 €<br />

3. Nr. 7 der Gebührenkalkulation „Erdbestattung im Kindergrab“, Gebührenfestsetzung<br />

auf 200,00 €<br />

4. Nr. 8 der Gebührenkalkulation „Bestattung von nicht anmeldepflichtigen<br />

Leibesfrüchten“, Gebührenfestsetzung auf 200,00 €<br />

5. Nr. 9 der Gebührenkalkulation „Erdbestattung im Wahlgrab, 2. und weitere<br />

Belegung“, Gebührenfestsetzung auf 700,00 €.<br />

Die Gebührenordnung tritt am 01. April 2008 in Kraft.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig (19 Ja-Stimmen).<br />

--------------------<br />

5. 2. Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Leun</strong><br />

Beschluss:<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Leun</strong> beschließt die als Anlage beigefügte<br />

2. Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Leun</strong> vom 7.2.2000, in der Fassung vom 21.2.2005.<br />

Die Änderungssatzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig (18 Ja-Stimmen).<br />

--------------------<br />

6. Interkommunale Zusammenarbeit;<br />

Bildung eines gemeinsamen örtlichen Ordnungsbezirkes der <strong>Stadt</strong> <strong>Leun</strong> mit<br />

den Gemeinden Löhnberg und Merenberg<br />

Beschluss:<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, Verhandlungen mit<br />

den Gemeinden Löhnberg und Merenberg zu führen mit dem Ziel, nach § 85 Abs. 2<br />

des HSOG einen gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirk mit folgendem<br />

beschränktem Aufgabenbereich zu bilden:<br />

• Überwachung des fließenden Straßenverkehrs im Bereich Geschwindigkeitsmessung<br />

sowie des ruhenden Straßenverkehrs. Dieser Aufgabenbereich wird<br />

durch die Bürgermeisterin der <strong>Stadt</strong> <strong>Leun</strong> für den gemeinsamen örtlichen<br />

Ordnungsbehördenbezirk wahrgenommen.<br />

4


Des Weiteren ist die Möglichkeit der Bezuschussung für interkommunale Zusammenarbeit<br />

durch das Land Hessen zu prüfen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

16 Ja-Stimmen<br />

1 Nein-Stimme<br />

1 Stimmenthaltung.<br />

--------------------<br />

7. Bau des Radweges auf der Bahntrasse von Biskirchen nach Mademühlen<br />

Zu diesem TOP kann <strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Hüber Herrn Dipl.-Ing. Saerov<br />

vom Planungsbüro Kolmer & Fischer, Linden, begrüßen, der ca. 30 Minuten<br />

anhand eines Overheadprojektors detailliert die gesamte Planung des Radweges<br />

von Biskirchen nach Mademühlen erläutert.<br />

Fragen der Sitzungsteilnehmer werden von Herrn Saerov beantwortet.<br />

Alle Sitzungsteilnehmer erhalten eine Kopie der gezeigten Folien.<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung nimmt die heutigen Erläuterungen zur Kenntnis.<br />

Der TOP ist in der nächsten Stv-Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung erneut<br />

auf die Tagesordnung zu nehmen.<br />

--------------------<br />

8. Antrag der SPD-Fraktion auf Prüfung des Ankaufs eines Fahrzeuges für die<br />

Freiwillige Feuerwehr Biskirchen<br />

Im Rahmen der Diskussion zu diesem Punkt beantragt <strong>Stadt</strong>verordneter Luh<br />

(CDU) einen Zusatz zu dem Beschlussvorschlag, der beginnt mit „Der Magistrat<br />

wird aufgefordert .....“ und vollinhaltlich in den nachstehenden Beschluss einfließt.<br />

Beschluss:<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt folgenden Prüfungsauftrag an den<br />

Magistrat der <strong>Stadt</strong> <strong>Leun</strong>:<br />

Ist entsprechend der Haushaltsstelle 2.1301-935300.3 – Neuanschaffung Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug<br />

HLF-20/16“ auch ohne Landeszuschuss ein dem am 8.<br />

9. 2003 beschlossenen Bedarfs- und Entwicklungsplan entsprechendes Neufahrzeug<br />

zu beschaffen, ohne dass daraus höhere Gesamtkosten für die <strong>Stadt</strong> <strong>Leun</strong> entstehen?<br />

Dazu sind selbstverständlich die entsprechenden sachverständigen Feuerwehrführungskräfte<br />

- hier namentlich der StBi und stellv. StBi – zur Beratung und Hilfestellung<br />

bei Sachfragen zu Rate zu ziehen.<br />

Der Magistrat wird aufgefordert, einen Zuschussantrag beim Land Hessen zu stellen<br />

mit folgendem Wortlaut: Die <strong>Stadt</strong> <strong>Leun</strong> finanziert das Fahrzeug vor und fragt, ob<br />

mit einem sog. „0-Bescheid“ der Zuschuss später ausgezahlt wird. Beim Straßenbau<br />

ist dieses auch möglich.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

5


16 Ja-Stimmen<br />

0 Nein-Stimmen<br />

1 Enthaltung.<br />

--------------------<br />

9. Antrag der CDU-Fraktion: Prüfauftrag Magistrat zur Beteiligung der <strong>Stadt</strong><br />

am "Knirps-Projekt"<br />

Bürgermeisterin Sturm berichtet, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Leun</strong> auf ihren Antrag bereits am<br />

„Knirps-Projekt“ teilnimmt. So seien für das Kalenderjahr 2007 43.200 € zur „Förderung<br />

der Tagesbetreuung von Kindern unter drei Jahren in Kindergrippen und altersübergreifenden<br />

Einrichtungen“ vom Land Hessen an die <strong>Stadt</strong> <strong>Leun</strong> gezahlt worden.<br />

Der Antrag für das aktuelle Jahr sei im Januar 2008 gestellt worden.<br />

<strong>Stadt</strong>verordneter Luh (CDU) – aufgrund der Ausführungen von Bürgermeisterin<br />

Sturm habe sich der Antrag erledigt.<br />

10. Bericht der Bürgermeisterin<br />

--------------------<br />

Der Bericht der Bürgermeisterin wird dieser Niederschrift in Kopie beigefügt.<br />

11. Anfragen und Mitteilungen<br />

11.1 <strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Hüber weist darauf hin, dass ab 1. 1. 2008 turnusmäßig<br />

<strong>Stadt</strong>verordneter Dr. Staaden als erster Stellvertreter und <strong>Stadt</strong>verordneter Roos<br />

als zweiter Stellvertreter des <strong>Stadt</strong>verordnetenvorstehers fungiere.<br />

11.2 <strong>Stadt</strong>verordneter Luh (CDU) – nach der heutigen Beschlussfassung der neuen<br />

Friedhofsordnung sollten die Ortsbeiräte unbedingt bez. der Ausweisung von Wiesengräbern<br />

angeschrieben werden.<br />

11.3 <strong>Stadt</strong>verordneter Luh (CDU) – Anfrage, ob es Bestrebungen seitens des Magistrats<br />

gebe bez. interkommunalen Zusammenarbeit bei der „Doppik“ und ob Kommunen<br />

die Buchhaltung gemeinsam erledigen könnten.<br />

Bürgermeisterin Sturm – nach den bisherigen Überlegungen im Rahmen der „Bgm-<br />

Südkreis-Runde“ sollen diese Arbeiten im eigenen Hause verbleiben. Die Arbeitsgruppe<br />

zur Vorbereitung der Doppik mit den Kommunen Aßlar, Ehringshausen, Greifenstein,<br />

Lahnau, Schöffengrund und <strong>Leun</strong> (auch Bummelzug genannt) funktioniere gut.<br />

Arbeitsteilig würden hier von Einzelnen oder Kleingruppen Bereiche abgearbeitet, die die<br />

anderen dann übernehmen könnten. Wichtig sei, dass z. B. Schulungen gemeinsam<br />

durchgeführt würden, um Kosten zu sparen. Es erfolge ein ständiger Abgleich zwischen<br />

den Kommunen.<br />

6


11.4 <strong>Stadt</strong>verordneter Wolf (SPD) – Anfrage bez. Turnhalle <strong>Leun</strong>. Ob die Fenster unter<br />

dem Dach überprüft worden seien. Sie seien doch erst vor ca. 2 Jahren gemacht worden.<br />

Ob die Motoren geeignet seien?<br />

11.5 <strong>Stadt</strong>verordnete Koob (SPD) – Anfrage, wie weit die Kindergärten mit der Konzeptionserstellung<br />

seien.<br />

Bürgermeisterin Sturm – von Anfang an sei der Abschluss der Arbeiten und des Coachings<br />

zur Mitte 2008 vorgesehen gewesen. Schließlich müssten die Erzieherinnen ihre<br />

Arbeitszeiten entsprechend koordinieren.<br />

11.6 <strong>Stadt</strong>verordnete Koob (SPD) – ob das Gutachten bez. „Otto-Hahn-Str.“ eingegangen<br />

sei.<br />

Bürgermeisterin Sturm – das Gutachten sei eingegangen. Der Vorgang werde im Magistrat<br />

weiter bearbeitet.<br />

11.7 <strong>Stadt</strong>verordneter Pantle (CDU) – das älteste Gewerbe der Welt habe in <strong>Leun</strong><br />

Einzug gehalten. Ein Bürger habe sich bei einem Mitarbeiter der <strong>Stadt</strong> erkundigt, ob etwas<br />

dagegen unternommen werden könne. Die Art und Weise wie der Mitarbeiter geantwortet<br />

haben soll, solle nicht Alltag werden. Die Antwort habe unter der Gürtellinie gelegen.<br />

Bürgermeisterin Sturm – eine derartige Kritik möge konkretisiert und vom Beschwerdeführer<br />

unmittelbar der Bürgermeisterin vorgebracht werden, um wirkungsvoll reagieren<br />

zu können.<br />

11.8 <strong>Stadt</strong>verordneter Pantle (CDU) – der Hund einer älteren Dame sei das dritte Mal<br />

gebissen worden und anschließend gestorben. Der Hund, der gebissen hat, sei nicht genügend<br />

beaufsichtigt worden. Er sehe ein öffentliches Interesse, das ein Einschreiten von<br />

Amts wegen erfordere, für gegeben.<br />

Bürgermeisterin Sturm – die Betreffenden sollten sich nicht scheuen, mit der örtlichen<br />

Ordnungsbehörde Verbindung aufzunehmen. Für ein Einschreiten von Amts wegen und<br />

Einleiten von Ermittlungen gegen unbekannt sehe sie ein öffentliches Interesse nicht für<br />

gegeben.<br />

11.9 <strong>Stadt</strong>verordneter Pantle (CDU) – der SSV <strong>Leun</strong> sei durch Einbrüche geschädigt<br />

und das Gebäude durch eindringendes Wasser beschädigt worden. Er fragt an, ob der<br />

Magistrat im Rahmen der Vereinsförderungsrichtlinien oder auf andere Weise Hilfestellungen<br />

habe leisten können.<br />

Bürgermeisterin Sturm – von Einbrüchen im Schützenhaus sei der Verwaltung offiziell<br />

nichts bekannt. Die Schäden seien jedoch bekannt. Damit habe sich der Magistrat schon<br />

vor ca. ½ Jahr befasst. Die Vereinförderungsrichtlinien sähen jedoch für derartige Schäden<br />

keine Zuschüsse vor. Gleichwohl sei Herr Putz mit fachlichem Rat behilflich gewesen.<br />

Ende der Sitzung: 21:32 Uhr.<br />

sä-wo<br />

Hüber Sänger<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Schriftführer<br />

7

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