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25.02.2008 - Stadt Leun

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Diesem Antrag stimmt die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung einhellig zu. Sie beschließt<br />

weiter, die bisherigen TOP 4, 5 und 8 zuerst zu behandeln, sodass sich die Tagesordnung<br />

in der nachstehende Reihenfolge ergibt:<br />

T a g e s o r d n u n g :<br />

1. Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes<br />

"Gewerbegebiet II" in Biskirchen – Teilbereich zum Sonderbaugebiet "Lebensmittelmarkt"<br />

(<strong>Stadt</strong>verordneter Dr. Staaden hat während der Beratung und Beschlussfassung<br />

dieses TOP wegen Widerstreit der Interessen nach § 25 HGO den Sitzungsraum verlassen).<br />

Im Rahmen der Aussprache beantragt <strong>Stadt</strong>verordneter Luh (CDU), bei dem zu<br />

fassenden Beschluss folgende Ergänzung zu beschließen: „Sofern der Lebensmittelmarkt<br />

nicht innerhalb von drei Jahren nach dem Kaufvertragsdatum realisiert<br />

wird, ist – damit grundsätzlich ein Lebensmittelmarkt an einem anderen Ort in<br />

Biskirchen ermöglicht werden kann – eine erneute Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

und einer Teilfläche des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet II „ Biskirchen erforderlich.<br />

Auch die damit verbundenen Kosten hat der Antragsteller zu übernehmen.“<br />

Diese Ergänzung ist in dem nachfolgenden Beschluss enthalten.<br />

Beschluss:<br />

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Vorraussetzungen zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes<br />

auf dem Grundstück Gemarkung Biskirchen, Flur 4, Flurstück 2/7<br />

stimmt die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung einer Änderung des Flächennutzungsplans<br />

und einer Teilfläche des Bebauungsplans "Gewerbegebiet II" Biskirchen<br />

grundsätzlich zu unter der Bedingung, dass die Antragsteller alle mit der Planung<br />

verbundenen Kosten übernehmen.<br />

Sofern der Lebensmittelmarkt innerhalb von drei Jahren nach dem Kaufvertragsdatum<br />

nicht realisiert wird, ist – damit grundsätzlich ein Lebensmittelmarkt an einem<br />

anderen Ort in Biskirchen ermöglicht werden kann – eine erneute Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

und einer Teilfläche des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet II „<br />

Biskirchen erforderlich. Auch die damit verbundenen Kosten hat der Antragsteller zu<br />

übernehmen.“<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig (18 Ja-Stimmen).<br />

--------------------<br />

2. Antrag zum Erwerb der Parzelle Gemarkung Biskirchen Flur 4, Flurstück<br />

4/1<br />

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