25.02.2008 - Stadt Leun
25.02.2008 - Stadt Leun
25.02.2008 - Stadt Leun
- TAGS
- stadt
- leun
- www.leun.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Diesem Antrag stimmt die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung einhellig zu. Sie beschließt<br />
weiter, die bisherigen TOP 4, 5 und 8 zuerst zu behandeln, sodass sich die Tagesordnung<br />
in der nachstehende Reihenfolge ergibt:<br />
T a g e s o r d n u n g :<br />
1. Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes<br />
"Gewerbegebiet II" in Biskirchen – Teilbereich zum Sonderbaugebiet "Lebensmittelmarkt"<br />
(<strong>Stadt</strong>verordneter Dr. Staaden hat während der Beratung und Beschlussfassung<br />
dieses TOP wegen Widerstreit der Interessen nach § 25 HGO den Sitzungsraum verlassen).<br />
Im Rahmen der Aussprache beantragt <strong>Stadt</strong>verordneter Luh (CDU), bei dem zu<br />
fassenden Beschluss folgende Ergänzung zu beschließen: „Sofern der Lebensmittelmarkt<br />
nicht innerhalb von drei Jahren nach dem Kaufvertragsdatum realisiert<br />
wird, ist – damit grundsätzlich ein Lebensmittelmarkt an einem anderen Ort in<br />
Biskirchen ermöglicht werden kann – eine erneute Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
und einer Teilfläche des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet II „ Biskirchen erforderlich.<br />
Auch die damit verbundenen Kosten hat der Antragsteller zu übernehmen.“<br />
Diese Ergänzung ist in dem nachfolgenden Beschluss enthalten.<br />
Beschluss:<br />
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Vorraussetzungen zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes<br />
auf dem Grundstück Gemarkung Biskirchen, Flur 4, Flurstück 2/7<br />
stimmt die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung einer Änderung des Flächennutzungsplans<br />
und einer Teilfläche des Bebauungsplans "Gewerbegebiet II" Biskirchen<br />
grundsätzlich zu unter der Bedingung, dass die Antragsteller alle mit der Planung<br />
verbundenen Kosten übernehmen.<br />
Sofern der Lebensmittelmarkt innerhalb von drei Jahren nach dem Kaufvertragsdatum<br />
nicht realisiert wird, ist – damit grundsätzlich ein Lebensmittelmarkt an einem<br />
anderen Ort in Biskirchen ermöglicht werden kann – eine erneute Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
und einer Teilfläche des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet II „<br />
Biskirchen erforderlich. Auch die damit verbundenen Kosten hat der Antragsteller zu<br />
übernehmen.“<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmig (18 Ja-Stimmen).<br />
--------------------<br />
2. Antrag zum Erwerb der Parzelle Gemarkung Biskirchen Flur 4, Flurstück<br />
4/1<br />
2