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25.02.2008 - Stadt Leun

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Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Gebührenordnung<br />

zur Friedhofsordnung incl. nachstehender Änderungen:<br />

1. Nr. 5 der Gebührenkalkulation „Erdbestattung im Reihengrab“, Gebührenfestsetzung<br />

auf 550,00 €<br />

2. Nr. 6 der Gebührenkalkulation „Erdbestattung im Rasen-Reihengrab“, Gebühren-festsetzung<br />

auf 550,00 €<br />

3. Nr. 7 der Gebührenkalkulation „Erdbestattung im Kindergrab“, Gebührenfestsetzung<br />

auf 200,00 €<br />

4. Nr. 8 der Gebührenkalkulation „Bestattung von nicht anmeldepflichtigen<br />

Leibesfrüchten“, Gebührenfestsetzung auf 200,00 €<br />

5. Nr. 9 der Gebührenkalkulation „Erdbestattung im Wahlgrab, 2. und weitere<br />

Belegung“, Gebührenfestsetzung auf 700,00 €.<br />

Die Gebührenordnung tritt am 01. April 2008 in Kraft.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig (19 Ja-Stimmen).<br />

--------------------<br />

5. 2. Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Leun</strong><br />

Beschluss:<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Leun</strong> beschließt die als Anlage beigefügte<br />

2. Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Leun</strong> vom 7.2.2000, in der Fassung vom 21.2.2005.<br />

Die Änderungssatzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig (18 Ja-Stimmen).<br />

--------------------<br />

6. Interkommunale Zusammenarbeit;<br />

Bildung eines gemeinsamen örtlichen Ordnungsbezirkes der <strong>Stadt</strong> <strong>Leun</strong> mit<br />

den Gemeinden Löhnberg und Merenberg<br />

Beschluss:<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, Verhandlungen mit<br />

den Gemeinden Löhnberg und Merenberg zu führen mit dem Ziel, nach § 85 Abs. 2<br />

des HSOG einen gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirk mit folgendem<br />

beschränktem Aufgabenbereich zu bilden:<br />

• Überwachung des fließenden Straßenverkehrs im Bereich Geschwindigkeitsmessung<br />

sowie des ruhenden Straßenverkehrs. Dieser Aufgabenbereich wird<br />

durch die Bürgermeisterin der <strong>Stadt</strong> <strong>Leun</strong> für den gemeinsamen örtlichen<br />

Ordnungsbehördenbezirk wahrgenommen.<br />

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