25.02.2008 - Stadt Leun
25.02.2008 - Stadt Leun
25.02.2008 - Stadt Leun
- TAGS
- stadt
- leun
- www.leun.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Gebührenordnung<br />
zur Friedhofsordnung incl. nachstehender Änderungen:<br />
1. Nr. 5 der Gebührenkalkulation „Erdbestattung im Reihengrab“, Gebührenfestsetzung<br />
auf 550,00 €<br />
2. Nr. 6 der Gebührenkalkulation „Erdbestattung im Rasen-Reihengrab“, Gebühren-festsetzung<br />
auf 550,00 €<br />
3. Nr. 7 der Gebührenkalkulation „Erdbestattung im Kindergrab“, Gebührenfestsetzung<br />
auf 200,00 €<br />
4. Nr. 8 der Gebührenkalkulation „Bestattung von nicht anmeldepflichtigen<br />
Leibesfrüchten“, Gebührenfestsetzung auf 200,00 €<br />
5. Nr. 9 der Gebührenkalkulation „Erdbestattung im Wahlgrab, 2. und weitere<br />
Belegung“, Gebührenfestsetzung auf 700,00 €.<br />
Die Gebührenordnung tritt am 01. April 2008 in Kraft.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmig (19 Ja-Stimmen).<br />
--------------------<br />
5. 2. Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Leun</strong><br />
Beschluss:<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Leun</strong> beschließt die als Anlage beigefügte<br />
2. Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Leun</strong> vom 7.2.2000, in der Fassung vom 21.2.2005.<br />
Die Änderungssatzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmig (18 Ja-Stimmen).<br />
--------------------<br />
6. Interkommunale Zusammenarbeit;<br />
Bildung eines gemeinsamen örtlichen Ordnungsbezirkes der <strong>Stadt</strong> <strong>Leun</strong> mit<br />
den Gemeinden Löhnberg und Merenberg<br />
Beschluss:<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, Verhandlungen mit<br />
den Gemeinden Löhnberg und Merenberg zu führen mit dem Ziel, nach § 85 Abs. 2<br />
des HSOG einen gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirk mit folgendem<br />
beschränktem Aufgabenbereich zu bilden:<br />
• Überwachung des fließenden Straßenverkehrs im Bereich Geschwindigkeitsmessung<br />
sowie des ruhenden Straßenverkehrs. Dieser Aufgabenbereich wird<br />
durch die Bürgermeisterin der <strong>Stadt</strong> <strong>Leun</strong> für den gemeinsamen örtlichen<br />
Ordnungsbehördenbezirk wahrgenommen.<br />
4