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Niederschrift über die - Stadt Griesheim

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5. Sachstand Innenstadtprojekt<br />

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Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.12.2010<br />

beschlossen, dass unter Federführung der Nassauischen Heimstätte<br />

NH Projekt<strong>Stadt</strong> auf der Grundlage der Entwürfe der Planungsbüros<br />

„raumwerk“ und „Projektgruppe Architektur +“ nach ca. 6 Monaten<br />

ein konkreter Vorschlag für <strong>die</strong> zukünftige Bebauung im Bereich des<br />

Innenstadtprojektes vorgelegt werden soll.<br />

Mittlerweile wurde in einem ersten Abstimmungsgespräch zwischen<br />

<strong>Stadt</strong> und NH Projekt <strong>Stadt</strong> <strong>die</strong> weitere Vorgehensweise abgestimmt.<br />

Danach sollen in einer Arbeitsgruppe, bestehend aus einem Mitarbeiter<br />

der NH Projekt<strong>Stadt</strong> und den Abteilungsleitern von Immobilienmanagement<br />

und Bauamt, <strong>die</strong> einzelnen Arbeitsschritte und <strong>die</strong><br />

inhaltliche Ausrichtung des Projektes regelmäßig besprochen und<br />

abgestimmt werden.<br />

Die 1. Sitzung der Arbeitsgruppe hat am 21.1.2011 stattgefunden.<br />

6. Bebauungsplan „Wilhelm-Leuschner-Straße/Bessunger Straße/<br />

Friedrich-Ebert-Straße/Wolfsweg – 7.Änderung“ (Bplan 21)<br />

- erneuter Aufstellungsbeschluss – Erweiterung Geltungsbereich –<br />

(Vorlage Nr. 388)<br />

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Vor Aufruf des Tagesordnungspunktes hat Herr Birli (CDU) nach § 25<br />

Abs. 4 HGO den Sitzungsraum verlassen.<br />

Während der Beratung <strong>die</strong>ses TOP wird er von Frau Novotny (CDU) vertreten.<br />

E.:<br />

Der Ausschuss spricht, bei Stimmenthaltung seitens der Fraktion<br />

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, folgende Beschlussempfehlung an <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

aus:<br />

Für einen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Wilhelm-Leuschner-Straße/Bessunger<br />

Straße/ Friedrich-Ebert-Straße/<br />

Wolfsweg“ wird nach § 2 BauGB eine 7.Änderung aufgestellt.<br />

Der Plangeltungsbereich umfasst <strong>die</strong> Parzellen Flur 2 Nr. 758/8 und<br />

Nr. 758/13 teilw. (Friedrich-Ebert-Straße 60+58) sowie Nr. 753/13<br />

und 774/14 (Bessunger Straße 68-72).<br />

Die Änderung soll im wesentlichen in Bezug auf <strong>die</strong> Festsetzungen<br />

der <strong>über</strong>baubaren und der nicht <strong>über</strong>baubaren Grundstücksflächen erfolgen.<br />

7. Bebauungsplan „Goethestraße I“ (Bplan 59)<br />

- Offenlegungsbeschluss - (Vorlage Nr. 389)<br />

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Herr Hörtz (SPD) regt an, zukünftig allen Ausschussmitgliedern zum<br />

besseren Verständnis den zeichnerischen Teil der Bebauungsplan-<br />

Entwürfe als DIN A3-Kopie mit der Vorlage zu versenden.<br />

Weiterhin wird angeregt, eine Darstellung der Stellplätze für<br />

Kraftfahrzeuge bei den Einzelhäusern in den zeichnerischen Teil<br />

5<br />

Stpl+BA (36.) v.25.01.2011

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