AGBs RKV ProTect
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Bayern-Versicherung<br />
LebensversicherungAktiengesellschaft<br />
<strong>ProTect</strong><br />
VersicherungAG<br />
MerkblattzuKreditSchutzplusfürdenKreditnehmer<br />
Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Ihnen angebotene Restkreditversicherung und<br />
Arbeitseinkommensverlustversicherung geben. Der gesamte Vertragsinhalt ergibt sich aus der Beitrittserklärung, den Versicherungsbedingungen<br />
und weiteren Unterlagen. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind die dort getroffenen Regelungen. Wir empfehlen Ihnen daher, die<br />
gesamtenVertragsbestimmungensorgfältigzulesen.<br />
1. WelchenZweckhatKreditSchutzplus?<br />
ZweckdieserVersicherungistdieSicherungvonZahlungsverpflichtungen<br />
aus Ihrem Ratenkreditvertrag im Hinblick auf den<br />
Todesfall (Restkreditversicherung) bzw. den Verlust des<br />
Arbeitseinkommens(Arbeitseinkommensverlustversicherung).<br />
2. Wasistversichert?<br />
Versichert sind die im Versicherungsantrag vereinbarten Risiken.<br />
a) Restkreditversicherung<br />
Die Restkreditversicherung (Todesfallschutz) stellt die<br />
Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des versicherten<br />
Kreditnehmers sicher. Stirbt der Kreditnehmer, so wird<br />
seine zu diesem Zeitpunkt bei planmäßiger Kredittilgung<br />
bestehende Schuld durch die Versicherungsleistung<br />
getilgt. Verpflichtungen zur Abzahlung des Kredits<br />
bestehen dann nicht mehr. Die Restkreditversicherung ist<br />
eine Risikoversicherung mit fallender Versicherungssumme,<br />
die bei der Bayern-Versicherung LebensversicherungAGbesteht.<br />
Die Versicherungssumme wird bei Tod der versicherten<br />
Person an den unwiderruflich bezugsberechtigten KreditgeberzuGunstendesDarlehenskontosausgezahlt.<br />
b) Arbeitseinkommensverlustversicherung<br />
Wenn der Versicherte während der Dauer des Versicherungsschutzesarbeitsunfähigwird,zahltdie<strong>ProTect</strong>nach<br />
einer Karenzzeit für jeden weiteren vollen Monat der<br />
ununterbrochenen Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit<br />
dieversicherteKreditrateandenKreditgeber.DieKarenzzeitfürArbeitslosigkeitbeträgt60Tage,fürdieArbeitsunfähigkeit<br />
42Tage. DieLeistungsdauerbeiArbeitslosigkeit<br />
istbegrenztauf12MonateproVersicherungsfall.WiederholteFällederArbeitslosigkeitundArbeitsunfähigkeitsind<br />
versichert; im Falle der Arbeitslosigkeit muss der<br />
VersicherteimSinnederAllgemeinenBedingungenlänger<br />
als 6 Monate beschäftigt bzw. im Falle einer nicht sozialversicherungspflichtigen<br />
Tätigkeit länger als 24 Monate<br />
selbstständig tätig gewesen sein, um einen erneuten<br />
Anspruchgeltendmachenzukönnen.<br />
3. WelcheBegrenzungengelten?<br />
a) Eintrittsalter<br />
Das Mindestalter des versicherten Kreditnehmers beträgt<br />
18Jahre.<br />
Das Höchsteintrittsalter für die Restkreditversicherung<br />
beträgt 65 Jahre, für die Arbeitseinkommensverlustversicherung64Jahre.<br />
b) Versicherungsdauer<br />
DieVersicherungsdauerdarfnichtwenigerals6undnicht<br />
mehr als 120 Monate betragen, bei Einschluss der<br />
Arbeitseinkommensverlustversicherung endet diese automatischmitAblaufdesVersicherungsmonats,inwelchem<br />
Siedas67.Lebensjahrvollenden<br />
c) Anfangsversicherungssumme,versicherteKreditrate<br />
Die Anfangsversicherungssumme darf nicht kleiner als<br />
500 EUR und nicht größer als 50.000 EUR sein. Die<br />
versicherte Kreditrate darf nicht mehr als 2.000 EUR<br />
betragen.<br />
4. WannbeginntundendetderVersicherungsschutz?<br />
a) BeginndesVersicherungsschutzes<br />
Der Versicherungsschutz beginnt mit Zahlung des<br />
Einlösungsbeitrages (Einmalbeitrag). Vor Abschluss des<br />
Versicherungsvertrages und vor dem im in der<br />
Beitrittserklärung angegebenen Beginn der Versicherung<br />
sowie vor Auszahlung der Kreditssumme besteht jedoch<br />
kein Versicherungsschutz. Versicherungsschutz besteht<br />
ebenfalls nicht, wenn Sie vom Kreditvertrag<br />
zurückgetretensind.DerVersicherungsschutzbeginntund<br />
endetum12UhrmittagsandemimVersicherungsschein<br />
genanntenTag.<br />
b) EndedesVersicherungsschutzes<br />
DerVersicherungsschutzendetvorzeitigmitdemTodder<br />
versicherten Person. Tilgt der Kreditnehmer den Kredit<br />
vorzeitig oder planmäßig, so kündigt der Kreditgeber den<br />
Versicherungsschutz zum auf den Rückzahlungstermin<br />
folgendenMonatsersten.<br />
DieArbeitseinkommensverlustversicherungendetautomatischmitAblaufdesVersicherungsmonats,inwelchemSie<br />
das 67. Lebensjahr vollenden, mit Eintritt in den<br />
endgültigen Ruhestand (einschließlich Vorruhestand), mit<br />
Beendigung der dem Versicherungsantrag zugrunde<br />
liegenden Restkreditversicherung sowie mit freiwilliger<br />
AufgabeIhrerErwerbstätigkeit.<br />
Soweit sich eine Rückvergütung ergibt, wird diese über<br />
denKreditgeberandenKreditnehmerausgezahlt.<br />
5. In welcher Höhe wird die Versicherungssumme festgesetzt?<br />
a) Restkreditversicherung<br />
Die Anfangsversicherungssumme der RestkreditversicherungwirdfürdenerstenVersicherungsmonatinHöheder<br />
Summe aller Tilgungsraten festgesetzt; sie ermäßigt sich<br />
jeweilsnachAblaufeinesVersicherungsmonatsum einen<br />
gleichbleibendenBetrag,dersichdadurchergibt,dassdie<br />
Anfangsversicherungssumme durch die Anzahl der<br />
monatlichen Tilgungsraten geteilt wird. Mit dem Fortfall<br />
des letzten Teils der Versicherungssumme erlischt die<br />
Versicherung.<br />
b) Arbeitseinkommensverlustversicherung<br />
Die Höhe der versicherten Kreditrate ergibt sich aus der<br />
Division der Anfangsversicherungssumme durch die<br />
vereinbarte monatliche Versicherungsdauer. Besteht die<br />
Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der<br />
Karenzzeit keinen weiteren vollen Monat, so wird die<br />
versicherteKreditrateanteiliggezahlt.<br />
6. WielangeistdieWartezeitbeiLeistungenwegenArbeitslosigkeit?<br />
DieWartezeitfürLeistungenwegenArbeitslosigkeitbeträgt90<br />
Tage, sie beginnt mit dem im Antrag angegebenen Versicherungsbeginn.<br />
Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf der<br />
Wartezeit eintretenwerdenkeineLeistungenerbracht. Dieses<br />
gilt auch, wenn der erste Tag der Arbeitslosigkeit auf einen<br />
Tag nach Ablauf der Wartezeit fällt, die Kündigung aber<br />
innerhalbderWartezeiterfolgte.
MerkblattzuKreditSchutzplusfürdenKreditnehmer<br />
7. WelcheLeistungsvoraussetzungengelteninderArbeitseinkommensverlustversicherung?<br />
a) Arbeitslosigkeit<br />
EineversicherteBeschäftigungimRahmenderBedingungen<br />
liegt vor, wenn der Versicherte während der Dauer<br />
des Versicherungsschutzes länger als 6 Monate bei ein<br />
und demselben Arbeitgeber ein bezahltes, unbefristetes<br />
und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis von<br />
mindestens15StundenproWocheinnegehabthat.Keine<br />
versicherten Beschäftigungen sind z.B. Saisonarbeiten,<br />
projektgebundeneArbeiten,fürdiederVersichertespeziell<br />
angestelltwurdeundAusbildungszeiten.<br />
Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn der Versicherte aus einer<br />
versichertenBeschäftigungherauswährendderDauerder<br />
Versicherung unverschuldet arbeitslos wird und nicht<br />
gegen Entgelt tätig ist. Beim Verlust der Beschäftigung<br />
muss die Arbeitslosigkeit Folge einer Kündigung des<br />
Arbeitgebers odereinereinvernehmlichenAufhebungdes<br />
Arbeitsverhältnisses im Rahmen der vergleichsweisen<br />
Erledigung des Kündigungsschutzprozesses oder zur<br />
Abwendung einer betriebsbedingten Kündigung sein.<br />
WährendderArbeitslosigkeitmussderVersichertebeider<br />
BundesagenturfürArbeitalsarbeitslosgemeldetseinund<br />
sichaktivumArbeitbemühen.<br />
b) SelbstständigeTätigkeit<br />
Eine versicherte selbstständige Tätigkeit im Rahmen der<br />
Bedingungenliegtvor,wennderVersichertewährendder<br />
Dauer des Versicherungsschutzes aus einer nicht sozialversicherungspflichtigen<br />
Tätigkeit (z. B. Gewerbe oder<br />
freier Beruf) den Lebensunterhalt erwirtschaftet. Der<br />
Lebensunterhalt gilt als durch selbstständige Tätigkeit<br />
erwirtschaftet,wennderVersichertewährendderBetrachtungszeit<br />
aus dem selben Unternehmen oder Betrieb bei<br />
mindestens2EinkommensteuerbescheideneinJahreseinkommenvorSteuerninHöhevonmindestens40%derim<br />
jeweiligen Steuerjahr gültigen Jahresbeitragsbemessungsgrenze<br />
in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
(SGBVI)erzielthat.<br />
Insolvenz bei einer selbstständigen Tätigkeit liegt vor,<br />
wenn die Einstellung der selbstständigen Tätigkeit aus<br />
wirtschaftlichem Grund erfolgt. Ein wirtschaftlicher Grund<br />
liegt vor, wenn das Einkommen des Versicherten vor<br />
Steuern aus der aufgegebenen selbstständigen Tätigkeit<br />
indenletzten6MonatenvorderAufgabenegativoderin<br />
der Summe geringer als 20 Prozent zzgl. 5 Prozent je<br />
unterhaltspflichtiger Person der im Zeitpunkt der Aufgabe<br />
aktuellenJahresbeitragsbemessungsgrenzeindergesetzlichenRentenversicherung(SGBVI)ist.FürdieDauerder<br />
InsolvenzmussderVersichertebeiderBundesagenturfür<br />
Arbeit als arbeitslos gemeldet sein und sich aktiv um<br />
Arbeitbemühen.<br />
c) Arbeitsunfähigkeit<br />
Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen<br />
liegt vor, wennSie aufgrund von Krankheit oder<br />
Unfall Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit nach medizinischemBefundentweder<br />
� vorübergehend nicht mehr ausüben können, sie auch<br />
nicht sie auch nicht ausüben und keiner anderen<br />
Erwerbstätigkeitnachgehenoder<br />
� für die vereinbarte Restlaufzeit dieses Versicherungsvertragesdauerhaftzumindestens<br />
50Prozent<br />
nichtmehrausübenkönnen.<br />
Zur Bewertung einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit kann<br />
bei einem Selbstständigen oder Angestellten mit Unternehmensleitungsbefugnis<br />
eine zumutbare betriebliche<br />
Umorganisationberücksichtigtwerden,soferneinesolche<br />
möglichist.AlsEintrittdesVersicherungsfallsundBeginn<br />
derArbeitsunfähigkeit gilt derTag, andem dieArbeitsunfähigkeit<br />
von einem in Deutschland zugelassenen und<br />
praktizierenden Arzt unter Angabe der genauen Krankheitsbezeichnungbescheinigtwordenist.<br />
8. WelcheEinschränkungengibtesinderLeistungspflicht?<br />
InderRestkreditversicherungundimFallederArbeitsunfähigkeit<br />
erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht auf die der<br />
versicherten Person bekannten ernstlichen Erkrankungen *)<br />
oderUnfallfolgen,wegenderersieindenletzten12Monaten<br />
vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich beraten oder<br />
behandelt wurde. Diese Einschränkung gilt nur, wenn der<br />
Versicherungsfall innerhalb der nächsten 24 Monate seit<br />
BeginnoderErhöhungdesVersicherungsschutzeseintrittund<br />
mit diesen Erkrankungen oder Unfallfolgen in ursächlichem<br />
Zusammenhang steht. BeiAufstockungskrediten beginnt eine<br />
erneuteAusschlussfristlediglichfürdenAufstockungsbetrag.<br />
*) Ernstliche Erkrankungen sind z.B. Erkrankungen des<br />
HerzensunddesKreislaufs,derWirbelsäuleundGelenke,der<br />
Verdauungsorgane, Krebs, HIV-Infektion/ AIDS, psychische<br />
Erkrankungen * , chronische Erkrankungen, Alkohol- und<br />
Drogensucht *<br />
* BeiderAbsicherunggegenArbeitsunfähigkeithandeltessich<br />
bei den psychischen Erkrankungen sowie Alkohol- und<br />
DrogensuchtumgenerelleAusschlüsse.<br />
Neben der für die Risiken Tod und Arbeitsunfähigkeit vereinbarten<br />
Ausschlussklausel (siehe Blatt 1 bzw. Blatt 4) gelten<br />
weitere Einschränkungen, diesich für die Restkreditversicherungaus<br />
den§§4, 5, 6derAllgemeinenBedingungensowie<br />
fürdieArbeitseinkommensverlustversicherungausden§§5.4<br />
Nummer 2 und 6.6 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />
ergeben. Wir verweisen diesbezüglich auf die<br />
ZitateinderFußnote.<br />
9. WieerfolgtdieÜberschussbeteiligungbeider<br />
Restkreditversicherung?<br />
DieIhnenzustehendenÜberschussanteilewerdenausschließlich<br />
zur Erhöhung der Todesfallleistung (Todesfallbonus)<br />
verwendet. Die Höhe des Todesfallbonus hängt von der<br />
Entwicklung der Sterblichkeit und der Kosten ab und kann<br />
deshalbnichtgarantiertwerden.<br />
10. WasistimLeistungsfallzubeachten?<br />
a) ImTodesfall<br />
Der Tod der versicherten Person ist der Bayern-<br />
Versicherung Lebensversicherung AG unverzüglich<br />
anzuzeigen.AlsTodesfallunterlagensindbeizufügen:<br />
- eineDurchschriftderBeitrittserklärung<br />
- eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende<br />
Sterbeurkunde<br />
- ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis<br />
über die Todesursachen sowie über Beginn und<br />
VerlaufderKrankheit,diezumTodederversicherten<br />
Person geführt hat. Beim Tode der versicherten<br />
Person während der Vertragsdauer, aber auch nur<br />
dann, wird die für den Todesfalltag geltende<br />
Versicherungssummefällig.<br />
b) BeiderArbeitsunfähigkeitoderArbeitslosigkeit<br />
DerEintrittdesVersicherungsfallsistunsspätestensnach<br />
Ablauf der Karenzzeit unverzüglich anzuzeigen. Hierfür<br />
sinddievorgesehenenMeldeformularezuverwenden,die<br />
Sie vom Kreditgeber oder von uns erhalten. Die MeldeformularesindunsinklusivederdortangefordertenUnterlagen<br />
und Nachweise zur Verfügung zu stellen. Die<br />
benötigtenUnterlagensindaufIhreKosteneinzureichen.<br />
Für Ansprüche auf die monatlichen Folgezahlungen sind,<br />
sofern von uns nicht anders mitgeteilt, innerhalb von 90<br />
TagenfürjedenMonat,fürdenSieVersicherungsleistung
MerkblattzuKreditSchutzplusfürdenKreditnehmer<br />
beantragen, erneut die angeforderten Nachweise zu<br />
erbringen.EntsprechendeFolgeformularewerdenvonuns<br />
mit der Auszahlung der Versicherungsleistung zur Verfügunggestellt.<br />
VerletztenSieeinedieserObliegenheitvorsätzlich,sosind<br />
wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger<br />
Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt,<br />
unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der<br />
SchwereIhresVerschuldensentspricht.<br />
11. WieistdasBezugsrechtgeregelt?<br />
DerKreditgeberistfüralleLeistungenausderRestkreditversicherung<br />
und der Arbeitseinkommensverlustversicherung<br />
unwiderruflich bezugsberechtigt. Diese Bestimmung ist<br />
BestandteildesVersicherungsvertrages.<br />
Der Kreditgeber wird Leistungen, die nicht zur Begleichung<br />
vonKreditverpflichtungendesKreditnehmersbenötigtwerden,<br />
diesembzw.dessenErbengutschreiben.<br />
12. BeschwerdemöglichkeitundAufsichtsbehörde<br />
Bei Fragen, Problemen oder Beschwerden wenden Sie sich<br />
bitteanIhrenKreditgeberoderdirektandenjeweilszuständigenVersicherer.<br />
Außerdem können Sie sich bei Beschwerden auch an die<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, GraurheindorferStr.108,53117Bonn,wenden.<br />
Die Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG und die<br />
<strong>ProTect</strong> Versicherung AG sind Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann,Postfach080632,10006Berlin,Telefon:<br />
01804/22 44 24, Telefax: 01804/22 44 25,<br />
E-Mail:beschwerde@versicherungsombudsmann.de,Internet:<br />
www.versicherungsombudsmann.de. Somit können Sie das<br />
kostenlose, außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in<br />
Anspruchnehmen.<br />
13. WiesindIhreAnsprücheabgesichert?<br />
DieBayern-VersicherungLebensversicherungAGgehörtdem<br />
gesetzlichen Sicherungsfonds an. Diesersichert die AnsprüchevonVersicherten.<br />
14. Steuerhinweise<br />
Einkommensteuer<br />
Beiträge zu Risikolebensversicherungen können im Rahmen<br />
der Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen als<br />
Sonderausgaben geltend gemacht werden. Kapitalleistungen<br />
imTodesfallsindstetssteuerfrei.<br />
Erbschaft-undSchenkungsteuer<br />
DieAuszahlungderVersicherungsleistungandenunwiderruflich<br />
bezugsberechtigten Kreditgeber stellt für sich betrachtet<br />
keinenerbschafts-/schenkungssteuerlichenErwerbdar.<br />
Versicherungsteuer<br />
BeiträgezuRisikolebensversicherungenunterliegennachderzeitigemRechtnichtderVersicherungsteuer.<br />
Beiträge zur Arbeitseinkommensverlustversicherung unterliegenfürdasRisikoArbeitslosigkeitderVersicherungsteuer.
MerkblattzuKreditSchutzplusfürdenKreditnehmer<br />
Auszug aus den Allgemeinen Bedingungen für die<br />
Restkreditversicherung–(TarifKRF)<br />
§ 4 Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz bzw.<br />
FreisetzenvonABC-Waffen/-Stoffen?<br />
(1) Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn die versicherte<br />
PersoninAusübungdesWehr-oderPolizeidienstesoderbeiinnerenUnruhendenTodfindet.<br />
(2) Bei Ableben der versicherten Person in unmittelbarem oder<br />
mittelbarem Zusammenhang mit Kriegsereignissen beschränkt<br />
sich unsere Leistungspflicht allerdings auf die Auszahlung des<br />
fürdenTodestagberechnetenDeckungskapitalsgemäߧ9Absatz2.<br />
DieEinschränkungunsererLeistungspflichtentfälltjedoch,wenn<br />
dieversichertePersonwährendeinesAufenthaltsaußerhalbder<br />
Bundesrepublik Deutschland in unmittelbarem oder mittelbarem<br />
Zusammenhangmit Kriegsereignissenstirbt,andenensienicht<br />
aktivbeteiligtwar.<br />
(3) Bei Ableben der versicherten Person in unmittelbarem oder<br />
mittelbarem Zusammenhang mit dem vorsätzlichen Einsatz von<br />
atomaren, biologischenoderchemischenWaffenoderdem vorsätzlichen<br />
Einsatz oder der vorsätzlichen Freisetzung von radioaktiven,<br />
biologischen oder chemischen Stoffen beschränkt<br />
sichunsereLeistungspflichtaufdieAuszahlungdesfürdenTodestagberechnetenDeckungskapitals<br />
gemäߧ9Absatz2, sofern<br />
der Einsatz oder das Freisetzen darauf gerichtet sind, das<br />
LebeneinerVielzahlvonPersonenzugefährden.Absatz2Satz<br />
2bleibtunberührt.<br />
§5WasgiltbeiSelbsttötungderversichertenPerson?<br />
(1) Bei Selbsttötung leisten wir, wenn seit Abschluss des Versicherungsvertrages<br />
bzw. seit Wiederherstellung der Versicherung<br />
zweiJahrevergangensind.<br />
(2) BeiSelbsttötungvorAblaufderZweijahresfristbestehtVersicherungsschutz<br />
nur dann, wenn uns nachgewiesen wird, dass die<br />
Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden ZustandkrankhafterStörungderGeistestätigkeitbegangenworden<br />
ist. Anderenfalls zahlen wir das für den Todestag berechnete<br />
Deckungskapitalgemäߧ9Absatz2aus.<br />
(3) Vereinbart der Versicherungsnehmer mit uns nachträglich eine<br />
ErhöhungderVersicherungssumme,geltendieAbsätze1und2<br />
entsprechend.<br />
Auszug aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />
zur Arbeitseinkommensverlustversicherung–(AVBAEVV/RKPT11.2009)<br />
§ 5.4 Nummer 2: Keine Versicherungsleistung wird gezahlt bei<br />
Arbeitsunfähigkeitverursachtdurch:<br />
a) Krankheiten, Kräfteverfall und Selbstverletzungen, die auf Vorsatzberuhen,sowieversuchteSelbsttötungundvorsätzlichherbeigeführte<br />
Unfälle einschließlich deren Folgen. Wenn uns jedoch<br />
nachgewiesen wird, dass diese Handlungen in einem die<br />
freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter<br />
Störung der Geistestätigkeit begangen worden sind, werden wir<br />
leisten;<br />
b) KrankheiteneinschließlichihrerFolgensowiewegenFolgenvon<br />
Unfällen, diedurchKriegsereignisseverursacht,alsWehrdienstbeschädigungen<br />
anerkannt oder durch innere Unruhen verursacht<br />
wurden, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifterteilgenommenhat;<br />
c) Krankheiten und Unfallfolgen durch Sucht (z. B. Alkohol-, Drogen-oderMedikamentenmissbrauch)oderdieaufeinedurchAlkohol-<br />
oder Drogengenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen<br />
sind sowie wegen Entziehungsmaßnahmen einschließlichEntziehungskuren;<br />
d) Strahlung, Kontamination oder radioaktive Einwirkungen, egal<br />
auswelcherQuelle;<br />
e) psychischeKrankheitenodergeistigeodernervlicheStörungen;<br />
f) chirurgischeEingriffeodermedizinischeBehandlungen,dienicht<br />
ausmedizinischenGründendurchgeführtwurden;<br />
g) die vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch eines<br />
VerbrechensoderVergehensdurchdieversichertePerson;<br />
h) Unfälle als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer),<br />
soweitnachdeutschemRechtdafüreineErlaubnisbenötigtwird,<br />
sowie als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges,<br />
bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden beruflichenTätigkeitoderbeiderBenutzungvonRaumfahrzeugen;<br />
i) Unfälle,diederversichertenPersondadurchzustoßen,dasssie<br />
sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges<br />
an Fahrveranstaltungen einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten<br />
beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von<br />
Höchstgeschwindigkeitenankommt.<br />
Außerdem sind Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit während<br />
des gesetzlichen Mutterschutzes sowie der Elternzeit ausgeschlossen.<br />
§ 6.6: In welchen Fällen von Arbeitslosigkeit ist der Versicherungsschutzausgeschlossen?<br />
Es wird bei Arbeitslosigkeit keine Versicherungsleistung erbracht,<br />
wenn<br />
a) die Arbeitslosigkeit unmittelbar oder mittelbar auf kriegerische<br />
Ereignisse,innereUnruhen,vorsätzlichherbeigeführteKrankheiten,<br />
Kräfteverfall, Selbstverletzung, Unfälle einschließlich deren<br />
Folgen, versuchte Selbsttötung und Sucht (z. B. Alkohol-, Drogen-<br />
oder Medikamentenmissbrauch) sowie EntziehungsmaßnahmeneinschließlichEntziehungskurenzurückzuführenist<br />
b) bei Beginn des Versicherungsschutzes bereits ein gerichtliches<br />
Verfahren im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis rechtshängigwar<br />
c) die Arbeitslosigkeit auf ein Beschäftigungsverhältnis bei einem<br />
Ehepartner,einemeingetragenenLebenspartner,einemPartner,<br />
mit dem die versicherte Person in eheähnlicher Gemeinschaft<br />
lebt,odereinem indirekterLinieVerwandtensowieVerwandten<br />
zweitenGrades bzw. beieinem Unternehmen, dasvondem zuvor<br />
genannten Personenkreis oder von der versicherten Person<br />
selbstbeherrschtwird(mehrals25ProzentderGeschäftsanteile),folgt.
Bayern-Versicherung<br />
LebensversicherungAktiengesellschaft<br />
MerkblattzurDatenverarbeitung<br />
Vorbemerkung<br />
Versicherungen können heute ihreAufgaben nur noch mit Hilfe der<br />
elektronischenDatenverarbeitung(EDV)erfüllen.Nursolassensich<br />
Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln;<br />
auch bietet die EDV einen besseren Schutz der<br />
Versichertengemeinschaftvor missbräuchlichen Handlungen als die<br />
bisherigen manuellen Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekannt<br />
gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das<br />
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die<br />
Datenverarbeitungund-nutzungzulässig,wenndasBDSGodereine<br />
andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene<br />
eingewilligthat.DasBDSGerlaubtdieDatenerhebung,-verarbeitung<br />
und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung<br />
eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen<br />
Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur Wahrung<br />
berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist<br />
und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige<br />
InteressedesBetroffenenandemAusschlussderVerarbeitungoder<br />
Nutzungüberwiegt.<br />
Einwilligungserklärung<br />
Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden<br />
Interessenabwägung und im Hinblick auf eine sichere<br />
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihrem<br />
Versicherungsantrag eine Einwilligungserklärung nach dem BDSG<br />
aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des<br />
Versicherungsvertragshinaus,endetjedoch –außerinderLebensund<br />
Unfallversicherung – schon mit Ablehnung des Antrags oder<br />
durch Ihren jederzeit möglichen Widerruf, der allerdings den<br />
Grundsätzen von Treu und Glauben unterliegt. Wird die<br />
Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder teilweise<br />
gestrichen,kommtesu.U.nichtzueinemVertragsabschluss.Trotz<br />
Widerruf oder ganz bzw. teilweise gestrichener<br />
EinwilligungserklärungkanneineDatenverarbeitungund-nutzungin<br />
dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen, wie in der<br />
Vorbemerkungbeschrieben,erfolgen.<br />
Schweigepflichtentbindungserklärung<br />
DanebensetztauchdieÜbermittlungvonDaten,die,wie z.B.beim<br />
Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle Erlaubnis<br />
desBetroffenen(Schweigepflichtentbindung)voraus.InderLebens-,<br />
Kranken- und Unfallversicherung (Personenversicherung) ist daher<br />
imAntragaucheineSchweigepflichtentbindungsklauselenthalten.<br />
Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die<br />
Datenverarbeitungund-nutzungnennen.<br />
1.DatenspeicherungbeiIhremVersicherer<br />
WirerhebenundspeichernDaten,diefürdenVersicherungsvertrag<br />
notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im Antrag<br />
(Antragsdaten).WeiterwerdenzumVertragversicherungstechnische<br />
Daten wie Kundennummer (Partnernummer), Versicherungssumme,<br />
Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung sowie<br />
erforderlichenfalls die Angabeneines Dritten, z.B.einesVermittlers,<br />
eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertragsdaten).<br />
Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum<br />
Schadenundggf.auchAngabenvonDritten,wiez.B.denvomArzt<br />
ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer<br />
Reparaturwerkstatt über einen KfZ-Totalschaden oder bei Ablauf<br />
einerLebensversicherungdenAuszahlungsbetrag(Leistungsdaten).<br />
2.DatenübermittlunganRückversicherer<br />
ImInteresseseinerVersicherungsnehmerwirdeinVersichererstets<br />
auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten.<br />
Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an<br />
Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer<br />
benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische<br />
Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des<br />
Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlags sowie<br />
im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der<br />
Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch die<br />
dafürerforderlichenUnterlagenzurVerfügunggestellt.<br />
In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer<br />
Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten<br />
übergeben.<br />
3.DatenübermittlunganandereVersicherer<br />
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei<br />
Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem<br />
Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die<br />
Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu<br />
gehören z.B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder<br />
Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte,<br />
bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um<br />
Versicherungsmissbrauchzuverhindern,eventuelleWidersprüchein<br />
denAngabendesVersichertenaufzuklärenoderumLückenbeiden<br />
Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es<br />
erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder<br />
entsprechendeAuskünfteaufAnfragenzuerteilen.<br />
Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen,<br />
gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen)<br />
eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den<br />
Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben,<br />
wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des<br />
Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum<br />
Schaden,wieSchadenhöheundSchadentag.<br />
4.ZentraleHinweissysteme<br />
BeiPrüfungeinesAntragsodereinesSchadenskannesnotwendig<br />
sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des<br />
Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch<br />
Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere<br />
Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer<br />
Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband<br />
der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., beim Verband der<br />
privaten Krankenversicherer e. V. und beim Verband öffentlicher<br />
Versicherer zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese<br />
Datensammlungen/Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt<br />
lediglich zu Zwecken, die mit der jeweiligen Datei verfolgt werden<br />
dürfen,alsonursoweitbestimmteVoraussetzungenerfülltsind.<br />
Beispiele:<br />
Lebensversicherung<br />
AufnahmevonSonderrisiken,z.B.AblehnungdesRisikosbzw.<br />
AnnahmemitBeitragszuschlag<br />
–ausversicherungsmedizinischenGründen,<br />
–aufgrundderAuskünfteandererVersicherer,<br />
–wegenverweigerterNachuntersuchung;
MerkblattzurDatenverarbeitung<br />
AufhebungdesVertragsdurchRücktrittoderAnfechtungseitensdes<br />
Versicherers;<br />
Ablehnung des Vertrags seitens des Versicherungsnehmers wegen<br />
geforderterBeitragszuschläge.<br />
Zweck:Risikoprüfung<br />
5.Datenverarbeitunginundaußerhalbder<br />
Unternehmensgruppe<br />
Einzelne Versicherungsbranchen (z. B. Lebens-, Kranken-,<br />
Sachversicherung)undandereFinanzdienstleistungen,z.B.Kredite,<br />
Bausparen, Kapitalanlagen, Immobilien, werden durch rechtlich<br />
selbstständige Unternehmen betrieben. Um den Kunden einen<br />
umfassendenVersicherungsschutzanbietenzukönnen,arbeitendie<br />
UnternehmenhäufiginUnternehmensgruppenzusammen.<br />
Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert,<br />
wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre<br />
Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn sie die Verträge mit<br />
verschiedenenUnternehmenderGruppeabschließen;undauchIhre<br />
Versicherungsnummer, dieArtderVerträge, ggf. Ihr Geburtsdatum,<br />
Kontonummer und Bankleitzahl, d. h. Ihre allgemeinen Antrags-,<br />
Vertrags- und Leistungsdaten, werden in einer zentralen<br />
Datensammlunggeführt.<br />
Dabei sind die sog. Partnerdaten (z. B. Name, Adresse,<br />
Kundennummer, Kontonummer, Bankleitzahl, bestehende Verträge)<br />
vonallenUnternehmenderGruppeabfragbar.AufdieseWeisekann<br />
eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen<br />
Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden. Auch<br />
Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt<br />
verbuchtwerden.<br />
DieübrigenallgemeinenAntrags-,Vertrags-undLeistungsdatensind<br />
dagegen nur von den Versicherungsunternehmen der Gruppe<br />
abfragbar.<br />
Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des<br />
jeweiligen Kunden durch die einzelnen Unternehmen verwendet<br />
werden, spricht das Gesetz auch hier von „Datenübermittlung“, bei<br />
der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten<br />
sind. Branchenspezifische Daten – wie z. B. Gesundheits- oder<br />
Bonitätsdaten – bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung<br />
derjeweiligenUnternehmen.<br />
Der Versicherungsgruppe Versicherungskammer Bayern gehören<br />
zurZeitfolgendeUnternehmenan:<br />
Versicherungskammer Bayern-Versicherungsanstaltdesöffentlichen<br />
Rechts, Bayerischer Versicherungsverband<br />
Versicherungsaktiengesellschaft, Bayerische<br />
Landesbrandversicherung AG, Bayerische Beamtenkrankenkasse<br />
AG, Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG,<br />
Versicherungskammer Bayern Konzern-Rückversicherung AG,<br />
Union Krankenversicherung AG, Union Reiseversicherung AG,<br />
SAARLAND Feuerversicherung AG, SAARLAND<br />
Lebensversicherung AG, Feuersozietät Berlin Brandenburg<br />
Versicherung AG, Öffentliche Lebensversicherung Berlin<br />
BrandenburgAG,OstdeutscheVersicherungAG.<br />
DanebenarbeitenunsereVersicherungsunternehmenundVermittler<br />
zurumfassendenBeratungundBetreuungihrerKundeninweiteren<br />
Finanzdienstleistungen (z.B. Kredite, Bausparverträge,<br />
Kapitalanlagen, Immobilien) auch mit Kreditinstituten,<br />
Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften<br />
außerhalb der Gruppe zusammen. Zurzeit kooperieren wir mit den<br />
Sparkassen und der Landesbausparkasse, der ÖRAG-<br />
Rechtsschutzversicherungs-AGundder<strong>ProTect</strong>VersicherungAG.<br />
DieZusammenarbeitbestehtdabeiindergegenseitigenVermittlung<br />
der jeweiligen Produkte und der weiteren Betreuung der so<br />
gewonnenen Kunden. So vermitteln z.B. die genannten<br />
Kooperationspartner im Rahmen einer Kundenberatung/-betreuung<br />
Versicherungen als Ergänzung zu den eigenen<br />
Finanzdienstleistungsprodukten.<br />
Für die Datenverarbeitung der vermittelnden Stelle gelten die<br />
folgendenAusführungenunterPunkt6.<br />
6.BetreuungdurchVersicherungsvermittler<br />
In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des<br />
sonstigen Dienstleistungsangebots unserer Unternehmensgruppe<br />
bzw.KooperationspartnerwerdenSiedurcheinenunsererVermittler<br />
betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen<br />
Finanzangelegenheiten berät. Vermittler in diesem Sinn sind neben<br />
Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften sowie im Rahmen<br />
derZusammenarbeitbeiFinanzdienstleistungenauchdieunterZiffer<br />
5genanntenKooperationspartner.<br />
Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der<br />
Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung<br />
notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und<br />
Leistungsdaten, z. B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art des<br />
VersicherungsschutzesunddesRisikos,ZahlderVersicherungsfälle<br />
und Höhe von Versicherungsleistungen sowie von unseren<br />
Partnerunternehmen Angaben über andere finanzielle<br />
Dienstleistungen,z.B.AbschlussundStandIhresBausparvertrages.<br />
Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der<br />
Personenversicherung können an den zuständigen Vermittler auch<br />
Gesundheitsdatenübermitteltwerden.<br />
Unsere Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese<br />
personenbezogenenDatenimRahmendergenanntenBeratungund<br />
BetreuungdesKunden.AuchwerdensievonunsüberÄnderungen<br />
der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vermittler ist<br />
gesetzlichundvertraglichverpflichtet,dieBestimmungendesBDSG<br />
und seine besonderen Verschwiegenheitsverpflichtungen (z.B.<br />
BerufsgeheimnisundDatengeheimnis)zubeachten.<br />
Der für Ihre Betreuung zuständige Vermittler wird Ihnen mitgeteilt.<br />
EndetseineTätigkeitfürunserUnternehmen(z.B.durchKündigung<br />
des Vermittlervertrages oder bei Pensionierung), regelt das<br />
UnternehmenIhreBetreuungneu;Siewerdenhierüberinformiert.<br />
7.WeitereAuskünfteundErläuterungenüberIhreRechte<br />
Sie haben als Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz<br />
neben dem eingangs erwähnten Widerrufsrecht ein Recht auf<br />
Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf<br />
Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei<br />
gespeichertenDaten.<br />
Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterungen wenden<br />
Sie sich bitte an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten Ihres<br />
Versicherers.RichtenSieaucheinetwaigesVerlangenaufAuskunft,<br />
Berichtigung und Sperrung oder Löschung wegen der beim<br />
RückversicherergespeichertenDatenstetsanIhrenVersicherer.
VerbraucherinformationenfürFernabsatzverträge<br />
DieseInformationengeltenbisaufWeiteresundstehen<br />
nurindeutscherSprachezurVerfügung. Stand:März2010<br />
1.WelchesRechtundwelcheSprachekommenaufIhre<br />
VersicherungzurAnwendung?<br />
Auf das Versicherungsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland Anwendung. Die Vertragsbedingungen einschließlich<br />
sämtlicher Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages erfolgen<br />
indeutscherSprache.<br />
2.WiekommtderVertragzustande?<br />
Der Versicherungsvertrag kommt durch zwei übereinstimmende<br />
Willenserklärungen zustande. Ihre Willenserklärung ist die<br />
Beitrittserklärung,unsereWillenserklärungistdieGegenzeichnungdurch<br />
denKreditgeber.<br />
3.WesentlicheMerkmaledesVersicherungsvertrages<br />
Die Inhalte zur Versicherung sowie die Regelungen zu Beginn, Dauer<br />
und Ende des Versicherungsschutzes finden sich im beigefügten<br />
"MerkblattzuKreditSchutzplusfürdenKreditnehmer".<br />
4.Beitrag/Zahlungsweise<br />
Einzelheiten zum Beitrag und zur Zahlungsweise für Ihren<br />
VersicherungsschutzentnehmenSiederBeitrittserklärung.<br />
5.VertraglicheKündigungsbedingungen<br />
Gemäß den für Ihre Versicherung geltenden Allgemeinen<br />
Versicherungsbedingungen kann der Kreditnehmer vom Kreditgeber die<br />
KündigungdesVersicherungsverhältnisseszumAblaufjedenMonatsmit<br />
einerKündigungsfristvonzweiWochenverlangen.ZurWahrungderFrist<br />
genügt die rechtzeitige Absendung des Kündigungsverlangens an den<br />
Kreditgeber.DerKreditnehmerkannauchnurdieKündigungdesRisikos<br />
Arbeitslosigkeit verlangen, sofern dieses bei Vertragsschluss beantragt<br />
wurde.<br />
6.Widerrufsbelehrung<br />
Widerrufsrecht<br />
SiehabendasRecht,innerhalbvon30TagennachUnterzeichnungder<br />
BeitrittserklärungvomKreditgeber(Versicherungsnehmer)zuverlangen,<br />
den Versicherungsvertrag zu widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt<br />
dierechtzeitigeAbsendungderWiderrufserklärungandenKreditgeber.<br />
Widerrufsfolgen<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutzund<br />
wir erstattendem VersicherungsnehmerdenTeilIhresBeitrags, der auf<br />
die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Beiträge erstatten wir<br />
unverzüglich,spätestens30TagenachZugangdesWiderrufs.<br />
7.Ombudsmann/AufsichtfürVersicherungen<br />
SolltendieVersichererIhnenwiderErwarteneinenAnlasszur<br />
Beschwerde geben, können Sie das kostenlose, außergerichtliche<br />
Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen. Richten Sie Ihren<br />
Schriftwechselbittean:<br />
Versicherungsombudsmanne.V.<br />
Postfach080632,10006Berlin<br />
oderperE-Mailan:beschwerde@versicherungsombudsmann.de<br />
oderperTelefaxan:(01804)224425(20ct/Fax).<br />
Telefon:(01804)224424(20ct/Anruf).<br />
SiehabenzudemzujederZeitdasRecht,IhreBeschwerdeanfolgende<br />
Stellezurichten:<br />
BundesanstaltfürFinanzdienstleistungsaufsicht<br />
SektorVersicherung<br />
GraurheindorferStr.108,53117Bonn.<br />
DiesesBeschwerdeverfahrenlässtIhrevertraglichenundgesetzlichen<br />
Rechteunberührt.<br />
8.IdentitätundladungsfähigeAnschriftderVersicherer<br />
8.1Restkreditversicherung<br />
DasTodesfallrisikoinderRestkreditversicherungmitfallender<br />
Versicherungssummeistgedecktdurchdie<br />
Bayern-VersicherungLebensversicherungAktiengesellschaft<br />
Maximilianstr.53,81535München<br />
Haus-undPaketanschrift:<br />
WarngauerStraße30,81539München<br />
Telefon:(089)2160-0<br />
Telefax:(089)2160-2714<br />
E-Mail:service@vkb.de<br />
www.versicherungskammer-bayern.de<br />
RegistergerichtMünchenHRB123660<br />
Sitz:München<br />
VorsitzenderdesAufsichtsrats:Dr.SiegfriedNaser<br />
Vorstand:FriedrichSchubring-Giese(Vorsitzender),HelmutSpäth<br />
(stellvertretenderVorsitzender),Dr.HaraldBenzing,Rainer<br />
Fürhaupter,Dr.RobertHeene,AxelKampmann,Dr.FranzKühnel,<br />
Dr.StephanSpieleder<br />
Hauptgeschäftsgebiet<br />
SchwerpunktderGeschäftstätigkeitist:<br />
- derBetriebderLebensversicherunginallenihrenArten,<br />
- derBetriebvonKapitalisierungsgeschäften<br />
(§1Absatz4Satz2VAG)<br />
- dieVerwaltungvonVersorgungseinrichtungen<br />
8.2Arbeitseinkommensverlustversicherung<br />
Die Risiken Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit in der Arbeitseinkommensverlustversicherungsindgedecktdurchdie<br />
<strong>ProTect</strong>VersicherungAG<br />
Hausanschrift:KölnerLandstrasse33,40591Düsseldorf<br />
Telefon:(0211)41650058<br />
Telefax:(0211)54410775<br />
E-Mail:service@protect-versicherung.de<br />
www.protect-versicherung.de<br />
AmtsgerichtDüsseldorf,HRB60360<br />
VorsitzenderdesAufsichtsrates:PeterSlawik<br />
Vorstand:ChristianKoch,GuidoSchaefers<br />
Hauptgeschäftstätigkeit<br />
Hauptgeschäftstätigkeitist<br />
- dieVersicherungvonBeistandsleistungen,vonKrankheit(Tagegeld)<br />
sowie von Kredit (Abzahlungsgeschäfte) und Kaution (Sicherung<br />
der Zahlungsverpflichtungen von Darlehensnehmern<br />
gegenArbeitseinkommensverlust)<br />
9.WeitereInformationen<br />
DieweiterennachdenVorschriftenüberFernabsatzverträge<br />
erforderlichenInformationenenthältdieBeitrittserklärung.