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AGBs RKV ProTect

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Bayern-Versicherung<br />

LebensversicherungAktiengesellschaft<br />

<strong>ProTect</strong><br />

VersicherungAG<br />

MerkblattzuKreditSchutzplusfürdenKreditnehmer<br />

Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Ihnen angebotene Restkreditversicherung und<br />

Arbeitseinkommensverlustversicherung geben. Der gesamte Vertragsinhalt ergibt sich aus der Beitrittserklärung, den Versicherungsbedingungen<br />

und weiteren Unterlagen. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind die dort getroffenen Regelungen. Wir empfehlen Ihnen daher, die<br />

gesamtenVertragsbestimmungensorgfältigzulesen.<br />

1. WelchenZweckhatKreditSchutzplus?<br />

ZweckdieserVersicherungistdieSicherungvonZahlungsverpflichtungen<br />

aus Ihrem Ratenkreditvertrag im Hinblick auf den<br />

Todesfall (Restkreditversicherung) bzw. den Verlust des<br />

Arbeitseinkommens(Arbeitseinkommensverlustversicherung).<br />

2. Wasistversichert?<br />

Versichert sind die im Versicherungsantrag vereinbarten Risiken.<br />

a) Restkreditversicherung<br />

Die Restkreditversicherung (Todesfallschutz) stellt die<br />

Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des versicherten<br />

Kreditnehmers sicher. Stirbt der Kreditnehmer, so wird<br />

seine zu diesem Zeitpunkt bei planmäßiger Kredittilgung<br />

bestehende Schuld durch die Versicherungsleistung<br />

getilgt. Verpflichtungen zur Abzahlung des Kredits<br />

bestehen dann nicht mehr. Die Restkreditversicherung ist<br />

eine Risikoversicherung mit fallender Versicherungssumme,<br />

die bei der Bayern-Versicherung LebensversicherungAGbesteht.<br />

Die Versicherungssumme wird bei Tod der versicherten<br />

Person an den unwiderruflich bezugsberechtigten KreditgeberzuGunstendesDarlehenskontosausgezahlt.<br />

b) Arbeitseinkommensverlustversicherung<br />

Wenn der Versicherte während der Dauer des Versicherungsschutzesarbeitsunfähigwird,zahltdie<strong>ProTect</strong>nach<br />

einer Karenzzeit für jeden weiteren vollen Monat der<br />

ununterbrochenen Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit<br />

dieversicherteKreditrateandenKreditgeber.DieKarenzzeitfürArbeitslosigkeitbeträgt60Tage,fürdieArbeitsunfähigkeit<br />

42Tage. DieLeistungsdauerbeiArbeitslosigkeit<br />

istbegrenztauf12MonateproVersicherungsfall.WiederholteFällederArbeitslosigkeitundArbeitsunfähigkeitsind<br />

versichert; im Falle der Arbeitslosigkeit muss der<br />

VersicherteimSinnederAllgemeinenBedingungenlänger<br />

als 6 Monate beschäftigt bzw. im Falle einer nicht sozialversicherungspflichtigen<br />

Tätigkeit länger als 24 Monate<br />

selbstständig tätig gewesen sein, um einen erneuten<br />

Anspruchgeltendmachenzukönnen.<br />

3. WelcheBegrenzungengelten?<br />

a) Eintrittsalter<br />

Das Mindestalter des versicherten Kreditnehmers beträgt<br />

18Jahre.<br />

Das Höchsteintrittsalter für die Restkreditversicherung<br />

beträgt 65 Jahre, für die Arbeitseinkommensverlustversicherung64Jahre.<br />

b) Versicherungsdauer<br />

DieVersicherungsdauerdarfnichtwenigerals6undnicht<br />

mehr als 120 Monate betragen, bei Einschluss der<br />

Arbeitseinkommensverlustversicherung endet diese automatischmitAblaufdesVersicherungsmonats,inwelchem<br />

Siedas67.Lebensjahrvollenden<br />

c) Anfangsversicherungssumme,versicherteKreditrate<br />

Die Anfangsversicherungssumme darf nicht kleiner als<br />

500 EUR und nicht größer als 50.000 EUR sein. Die<br />

versicherte Kreditrate darf nicht mehr als 2.000 EUR<br />

betragen.<br />

4. WannbeginntundendetderVersicherungsschutz?<br />

a) BeginndesVersicherungsschutzes<br />

Der Versicherungsschutz beginnt mit Zahlung des<br />

Einlösungsbeitrages (Einmalbeitrag). Vor Abschluss des<br />

Versicherungsvertrages und vor dem im in der<br />

Beitrittserklärung angegebenen Beginn der Versicherung<br />

sowie vor Auszahlung der Kreditssumme besteht jedoch<br />

kein Versicherungsschutz. Versicherungsschutz besteht<br />

ebenfalls nicht, wenn Sie vom Kreditvertrag<br />

zurückgetretensind.DerVersicherungsschutzbeginntund<br />

endetum12UhrmittagsandemimVersicherungsschein<br />

genanntenTag.<br />

b) EndedesVersicherungsschutzes<br />

DerVersicherungsschutzendetvorzeitigmitdemTodder<br />

versicherten Person. Tilgt der Kreditnehmer den Kredit<br />

vorzeitig oder planmäßig, so kündigt der Kreditgeber den<br />

Versicherungsschutz zum auf den Rückzahlungstermin<br />

folgendenMonatsersten.<br />

DieArbeitseinkommensverlustversicherungendetautomatischmitAblaufdesVersicherungsmonats,inwelchemSie<br />

das 67. Lebensjahr vollenden, mit Eintritt in den<br />

endgültigen Ruhestand (einschließlich Vorruhestand), mit<br />

Beendigung der dem Versicherungsantrag zugrunde<br />

liegenden Restkreditversicherung sowie mit freiwilliger<br />

AufgabeIhrerErwerbstätigkeit.<br />

Soweit sich eine Rückvergütung ergibt, wird diese über<br />

denKreditgeberandenKreditnehmerausgezahlt.<br />

5. In welcher Höhe wird die Versicherungssumme festgesetzt?<br />

a) Restkreditversicherung<br />

Die Anfangsversicherungssumme der RestkreditversicherungwirdfürdenerstenVersicherungsmonatinHöheder<br />

Summe aller Tilgungsraten festgesetzt; sie ermäßigt sich<br />

jeweilsnachAblaufeinesVersicherungsmonatsum einen<br />

gleichbleibendenBetrag,dersichdadurchergibt,dassdie<br />

Anfangsversicherungssumme durch die Anzahl der<br />

monatlichen Tilgungsraten geteilt wird. Mit dem Fortfall<br />

des letzten Teils der Versicherungssumme erlischt die<br />

Versicherung.<br />

b) Arbeitseinkommensverlustversicherung<br />

Die Höhe der versicherten Kreditrate ergibt sich aus der<br />

Division der Anfangsversicherungssumme durch die<br />

vereinbarte monatliche Versicherungsdauer. Besteht die<br />

Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der<br />

Karenzzeit keinen weiteren vollen Monat, so wird die<br />

versicherteKreditrateanteiliggezahlt.<br />

6. WielangeistdieWartezeitbeiLeistungenwegenArbeitslosigkeit?<br />

DieWartezeitfürLeistungenwegenArbeitslosigkeitbeträgt90<br />

Tage, sie beginnt mit dem im Antrag angegebenen Versicherungsbeginn.<br />

Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf der<br />

Wartezeit eintretenwerdenkeineLeistungenerbracht. Dieses<br />

gilt auch, wenn der erste Tag der Arbeitslosigkeit auf einen<br />

Tag nach Ablauf der Wartezeit fällt, die Kündigung aber<br />

innerhalbderWartezeiterfolgte.


MerkblattzuKreditSchutzplusfürdenKreditnehmer<br />

7. WelcheLeistungsvoraussetzungengelteninderArbeitseinkommensverlustversicherung?<br />

a) Arbeitslosigkeit<br />

EineversicherteBeschäftigungimRahmenderBedingungen<br />

liegt vor, wenn der Versicherte während der Dauer<br />

des Versicherungsschutzes länger als 6 Monate bei ein<br />

und demselben Arbeitgeber ein bezahltes, unbefristetes<br />

und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis von<br />

mindestens15StundenproWocheinnegehabthat.Keine<br />

versicherten Beschäftigungen sind z.B. Saisonarbeiten,<br />

projektgebundeneArbeiten,fürdiederVersichertespeziell<br />

angestelltwurdeundAusbildungszeiten.<br />

Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn der Versicherte aus einer<br />

versichertenBeschäftigungherauswährendderDauerder<br />

Versicherung unverschuldet arbeitslos wird und nicht<br />

gegen Entgelt tätig ist. Beim Verlust der Beschäftigung<br />

muss die Arbeitslosigkeit Folge einer Kündigung des<br />

Arbeitgebers odereinereinvernehmlichenAufhebungdes<br />

Arbeitsverhältnisses im Rahmen der vergleichsweisen<br />

Erledigung des Kündigungsschutzprozesses oder zur<br />

Abwendung einer betriebsbedingten Kündigung sein.<br />

WährendderArbeitslosigkeitmussderVersichertebeider<br />

BundesagenturfürArbeitalsarbeitslosgemeldetseinund<br />

sichaktivumArbeitbemühen.<br />

b) SelbstständigeTätigkeit<br />

Eine versicherte selbstständige Tätigkeit im Rahmen der<br />

Bedingungenliegtvor,wennderVersichertewährendder<br />

Dauer des Versicherungsschutzes aus einer nicht sozialversicherungspflichtigen<br />

Tätigkeit (z. B. Gewerbe oder<br />

freier Beruf) den Lebensunterhalt erwirtschaftet. Der<br />

Lebensunterhalt gilt als durch selbstständige Tätigkeit<br />

erwirtschaftet,wennderVersichertewährendderBetrachtungszeit<br />

aus dem selben Unternehmen oder Betrieb bei<br />

mindestens2EinkommensteuerbescheideneinJahreseinkommenvorSteuerninHöhevonmindestens40%derim<br />

jeweiligen Steuerjahr gültigen Jahresbeitragsbemessungsgrenze<br />

in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

(SGBVI)erzielthat.<br />

Insolvenz bei einer selbstständigen Tätigkeit liegt vor,<br />

wenn die Einstellung der selbstständigen Tätigkeit aus<br />

wirtschaftlichem Grund erfolgt. Ein wirtschaftlicher Grund<br />

liegt vor, wenn das Einkommen des Versicherten vor<br />

Steuern aus der aufgegebenen selbstständigen Tätigkeit<br />

indenletzten6MonatenvorderAufgabenegativoderin<br />

der Summe geringer als 20 Prozent zzgl. 5 Prozent je<br />

unterhaltspflichtiger Person der im Zeitpunkt der Aufgabe<br />

aktuellenJahresbeitragsbemessungsgrenzeindergesetzlichenRentenversicherung(SGBVI)ist.FürdieDauerder<br />

InsolvenzmussderVersichertebeiderBundesagenturfür<br />

Arbeit als arbeitslos gemeldet sein und sich aktiv um<br />

Arbeitbemühen.<br />

c) Arbeitsunfähigkeit<br />

Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen<br />

liegt vor, wennSie aufgrund von Krankheit oder<br />

Unfall Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit nach medizinischemBefundentweder<br />

� vorübergehend nicht mehr ausüben können, sie auch<br />

nicht sie auch nicht ausüben und keiner anderen<br />

Erwerbstätigkeitnachgehenoder<br />

� für die vereinbarte Restlaufzeit dieses Versicherungsvertragesdauerhaftzumindestens<br />

50Prozent<br />

nichtmehrausübenkönnen.<br />

Zur Bewertung einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit kann<br />

bei einem Selbstständigen oder Angestellten mit Unternehmensleitungsbefugnis<br />

eine zumutbare betriebliche<br />

Umorganisationberücksichtigtwerden,soferneinesolche<br />

möglichist.AlsEintrittdesVersicherungsfallsundBeginn<br />

derArbeitsunfähigkeit gilt derTag, andem dieArbeitsunfähigkeit<br />

von einem in Deutschland zugelassenen und<br />

praktizierenden Arzt unter Angabe der genauen Krankheitsbezeichnungbescheinigtwordenist.<br />

8. WelcheEinschränkungengibtesinderLeistungspflicht?<br />

InderRestkreditversicherungundimFallederArbeitsunfähigkeit<br />

erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht auf die der<br />

versicherten Person bekannten ernstlichen Erkrankungen *)<br />

oderUnfallfolgen,wegenderersieindenletzten12Monaten<br />

vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich beraten oder<br />

behandelt wurde. Diese Einschränkung gilt nur, wenn der<br />

Versicherungsfall innerhalb der nächsten 24 Monate seit<br />

BeginnoderErhöhungdesVersicherungsschutzeseintrittund<br />

mit diesen Erkrankungen oder Unfallfolgen in ursächlichem<br />

Zusammenhang steht. BeiAufstockungskrediten beginnt eine<br />

erneuteAusschlussfristlediglichfürdenAufstockungsbetrag.<br />

*) Ernstliche Erkrankungen sind z.B. Erkrankungen des<br />

HerzensunddesKreislaufs,derWirbelsäuleundGelenke,der<br />

Verdauungsorgane, Krebs, HIV-Infektion/ AIDS, psychische<br />

Erkrankungen * , chronische Erkrankungen, Alkohol- und<br />

Drogensucht *<br />

* BeiderAbsicherunggegenArbeitsunfähigkeithandeltessich<br />

bei den psychischen Erkrankungen sowie Alkohol- und<br />

DrogensuchtumgenerelleAusschlüsse.<br />

Neben der für die Risiken Tod und Arbeitsunfähigkeit vereinbarten<br />

Ausschlussklausel (siehe Blatt 1 bzw. Blatt 4) gelten<br />

weitere Einschränkungen, diesich für die Restkreditversicherungaus<br />

den§§4, 5, 6derAllgemeinenBedingungensowie<br />

fürdieArbeitseinkommensverlustversicherungausden§§5.4<br />

Nummer 2 und 6.6 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />

ergeben. Wir verweisen diesbezüglich auf die<br />

ZitateinderFußnote.<br />

9. WieerfolgtdieÜberschussbeteiligungbeider<br />

Restkreditversicherung?<br />

DieIhnenzustehendenÜberschussanteilewerdenausschließlich<br />

zur Erhöhung der Todesfallleistung (Todesfallbonus)<br />

verwendet. Die Höhe des Todesfallbonus hängt von der<br />

Entwicklung der Sterblichkeit und der Kosten ab und kann<br />

deshalbnichtgarantiertwerden.<br />

10. WasistimLeistungsfallzubeachten?<br />

a) ImTodesfall<br />

Der Tod der versicherten Person ist der Bayern-<br />

Versicherung Lebensversicherung AG unverzüglich<br />

anzuzeigen.AlsTodesfallunterlagensindbeizufügen:<br />

- eineDurchschriftderBeitrittserklärung<br />

- eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende<br />

Sterbeurkunde<br />

- ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis<br />

über die Todesursachen sowie über Beginn und<br />

VerlaufderKrankheit,diezumTodederversicherten<br />

Person geführt hat. Beim Tode der versicherten<br />

Person während der Vertragsdauer, aber auch nur<br />

dann, wird die für den Todesfalltag geltende<br />

Versicherungssummefällig.<br />

b) BeiderArbeitsunfähigkeitoderArbeitslosigkeit<br />

DerEintrittdesVersicherungsfallsistunsspätestensnach<br />

Ablauf der Karenzzeit unverzüglich anzuzeigen. Hierfür<br />

sinddievorgesehenenMeldeformularezuverwenden,die<br />

Sie vom Kreditgeber oder von uns erhalten. Die MeldeformularesindunsinklusivederdortangefordertenUnterlagen<br />

und Nachweise zur Verfügung zu stellen. Die<br />

benötigtenUnterlagensindaufIhreKosteneinzureichen.<br />

Für Ansprüche auf die monatlichen Folgezahlungen sind,<br />

sofern von uns nicht anders mitgeteilt, innerhalb von 90<br />

TagenfürjedenMonat,fürdenSieVersicherungsleistung


MerkblattzuKreditSchutzplusfürdenKreditnehmer<br />

beantragen, erneut die angeforderten Nachweise zu<br />

erbringen.EntsprechendeFolgeformularewerdenvonuns<br />

mit der Auszahlung der Versicherungsleistung zur Verfügunggestellt.<br />

VerletztenSieeinedieserObliegenheitvorsätzlich,sosind<br />

wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger<br />

Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt,<br />

unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der<br />

SchwereIhresVerschuldensentspricht.<br />

11. WieistdasBezugsrechtgeregelt?<br />

DerKreditgeberistfüralleLeistungenausderRestkreditversicherung<br />

und der Arbeitseinkommensverlustversicherung<br />

unwiderruflich bezugsberechtigt. Diese Bestimmung ist<br />

BestandteildesVersicherungsvertrages.<br />

Der Kreditgeber wird Leistungen, die nicht zur Begleichung<br />

vonKreditverpflichtungendesKreditnehmersbenötigtwerden,<br />

diesembzw.dessenErbengutschreiben.<br />

12. BeschwerdemöglichkeitundAufsichtsbehörde<br />

Bei Fragen, Problemen oder Beschwerden wenden Sie sich<br />

bitteanIhrenKreditgeberoderdirektandenjeweilszuständigenVersicherer.<br />

Außerdem können Sie sich bei Beschwerden auch an die<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, GraurheindorferStr.108,53117Bonn,wenden.<br />

Die Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG und die<br />

<strong>ProTect</strong> Versicherung AG sind Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann,Postfach080632,10006Berlin,Telefon:<br />

01804/22 44 24, Telefax: 01804/22 44 25,<br />

E-Mail:beschwerde@versicherungsombudsmann.de,Internet:<br />

www.versicherungsombudsmann.de. Somit können Sie das<br />

kostenlose, außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in<br />

Anspruchnehmen.<br />

13. WiesindIhreAnsprücheabgesichert?<br />

DieBayern-VersicherungLebensversicherungAGgehörtdem<br />

gesetzlichen Sicherungsfonds an. Diesersichert die AnsprüchevonVersicherten.<br />

14. Steuerhinweise<br />

Einkommensteuer<br />

Beiträge zu Risikolebensversicherungen können im Rahmen<br />

der Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen als<br />

Sonderausgaben geltend gemacht werden. Kapitalleistungen<br />

imTodesfallsindstetssteuerfrei.<br />

Erbschaft-undSchenkungsteuer<br />

DieAuszahlungderVersicherungsleistungandenunwiderruflich<br />

bezugsberechtigten Kreditgeber stellt für sich betrachtet<br />

keinenerbschafts-/schenkungssteuerlichenErwerbdar.<br />

Versicherungsteuer<br />

BeiträgezuRisikolebensversicherungenunterliegennachderzeitigemRechtnichtderVersicherungsteuer.<br />

Beiträge zur Arbeitseinkommensverlustversicherung unterliegenfürdasRisikoArbeitslosigkeitderVersicherungsteuer.


MerkblattzuKreditSchutzplusfürdenKreditnehmer<br />

Auszug aus den Allgemeinen Bedingungen für die<br />

Restkreditversicherung–(TarifKRF)<br />

§ 4 Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz bzw.<br />

FreisetzenvonABC-Waffen/-Stoffen?<br />

(1) Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn die versicherte<br />

PersoninAusübungdesWehr-oderPolizeidienstesoderbeiinnerenUnruhendenTodfindet.<br />

(2) Bei Ableben der versicherten Person in unmittelbarem oder<br />

mittelbarem Zusammenhang mit Kriegsereignissen beschränkt<br />

sich unsere Leistungspflicht allerdings auf die Auszahlung des<br />

fürdenTodestagberechnetenDeckungskapitalsgemäߧ9Absatz2.<br />

DieEinschränkungunsererLeistungspflichtentfälltjedoch,wenn<br />

dieversichertePersonwährendeinesAufenthaltsaußerhalbder<br />

Bundesrepublik Deutschland in unmittelbarem oder mittelbarem<br />

Zusammenhangmit Kriegsereignissenstirbt,andenensienicht<br />

aktivbeteiligtwar.<br />

(3) Bei Ableben der versicherten Person in unmittelbarem oder<br />

mittelbarem Zusammenhang mit dem vorsätzlichen Einsatz von<br />

atomaren, biologischenoderchemischenWaffenoderdem vorsätzlichen<br />

Einsatz oder der vorsätzlichen Freisetzung von radioaktiven,<br />

biologischen oder chemischen Stoffen beschränkt<br />

sichunsereLeistungspflichtaufdieAuszahlungdesfürdenTodestagberechnetenDeckungskapitals<br />

gemäߧ9Absatz2, sofern<br />

der Einsatz oder das Freisetzen darauf gerichtet sind, das<br />

LebeneinerVielzahlvonPersonenzugefährden.Absatz2Satz<br />

2bleibtunberührt.<br />

§5WasgiltbeiSelbsttötungderversichertenPerson?<br />

(1) Bei Selbsttötung leisten wir, wenn seit Abschluss des Versicherungsvertrages<br />

bzw. seit Wiederherstellung der Versicherung<br />

zweiJahrevergangensind.<br />

(2) BeiSelbsttötungvorAblaufderZweijahresfristbestehtVersicherungsschutz<br />

nur dann, wenn uns nachgewiesen wird, dass die<br />

Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden ZustandkrankhafterStörungderGeistestätigkeitbegangenworden<br />

ist. Anderenfalls zahlen wir das für den Todestag berechnete<br />

Deckungskapitalgemäߧ9Absatz2aus.<br />

(3) Vereinbart der Versicherungsnehmer mit uns nachträglich eine<br />

ErhöhungderVersicherungssumme,geltendieAbsätze1und2<br />

entsprechend.<br />

Auszug aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />

zur Arbeitseinkommensverlustversicherung–(AVBAEVV/RKPT11.2009)<br />

§ 5.4 Nummer 2: Keine Versicherungsleistung wird gezahlt bei<br />

Arbeitsunfähigkeitverursachtdurch:<br />

a) Krankheiten, Kräfteverfall und Selbstverletzungen, die auf Vorsatzberuhen,sowieversuchteSelbsttötungundvorsätzlichherbeigeführte<br />

Unfälle einschließlich deren Folgen. Wenn uns jedoch<br />

nachgewiesen wird, dass diese Handlungen in einem die<br />

freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter<br />

Störung der Geistestätigkeit begangen worden sind, werden wir<br />

leisten;<br />

b) KrankheiteneinschließlichihrerFolgensowiewegenFolgenvon<br />

Unfällen, diedurchKriegsereignisseverursacht,alsWehrdienstbeschädigungen<br />

anerkannt oder durch innere Unruhen verursacht<br />

wurden, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifterteilgenommenhat;<br />

c) Krankheiten und Unfallfolgen durch Sucht (z. B. Alkohol-, Drogen-oderMedikamentenmissbrauch)oderdieaufeinedurchAlkohol-<br />

oder Drogengenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen<br />

sind sowie wegen Entziehungsmaßnahmen einschließlichEntziehungskuren;<br />

d) Strahlung, Kontamination oder radioaktive Einwirkungen, egal<br />

auswelcherQuelle;<br />

e) psychischeKrankheitenodergeistigeodernervlicheStörungen;<br />

f) chirurgischeEingriffeodermedizinischeBehandlungen,dienicht<br />

ausmedizinischenGründendurchgeführtwurden;<br />

g) die vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch eines<br />

VerbrechensoderVergehensdurchdieversichertePerson;<br />

h) Unfälle als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer),<br />

soweitnachdeutschemRechtdafüreineErlaubnisbenötigtwird,<br />

sowie als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges,<br />

bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden beruflichenTätigkeitoderbeiderBenutzungvonRaumfahrzeugen;<br />

i) Unfälle,diederversichertenPersondadurchzustoßen,dasssie<br />

sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges<br />

an Fahrveranstaltungen einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten<br />

beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von<br />

Höchstgeschwindigkeitenankommt.<br />

Außerdem sind Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit während<br />

des gesetzlichen Mutterschutzes sowie der Elternzeit ausgeschlossen.<br />

§ 6.6: In welchen Fällen von Arbeitslosigkeit ist der Versicherungsschutzausgeschlossen?<br />

Es wird bei Arbeitslosigkeit keine Versicherungsleistung erbracht,<br />

wenn<br />

a) die Arbeitslosigkeit unmittelbar oder mittelbar auf kriegerische<br />

Ereignisse,innereUnruhen,vorsätzlichherbeigeführteKrankheiten,<br />

Kräfteverfall, Selbstverletzung, Unfälle einschließlich deren<br />

Folgen, versuchte Selbsttötung und Sucht (z. B. Alkohol-, Drogen-<br />

oder Medikamentenmissbrauch) sowie EntziehungsmaßnahmeneinschließlichEntziehungskurenzurückzuführenist<br />

b) bei Beginn des Versicherungsschutzes bereits ein gerichtliches<br />

Verfahren im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis rechtshängigwar<br />

c) die Arbeitslosigkeit auf ein Beschäftigungsverhältnis bei einem<br />

Ehepartner,einemeingetragenenLebenspartner,einemPartner,<br />

mit dem die versicherte Person in eheähnlicher Gemeinschaft<br />

lebt,odereinem indirekterLinieVerwandtensowieVerwandten<br />

zweitenGrades bzw. beieinem Unternehmen, dasvondem zuvor<br />

genannten Personenkreis oder von der versicherten Person<br />

selbstbeherrschtwird(mehrals25ProzentderGeschäftsanteile),folgt.


Bayern-Versicherung<br />

LebensversicherungAktiengesellschaft<br />

MerkblattzurDatenverarbeitung<br />

Vorbemerkung<br />

Versicherungen können heute ihreAufgaben nur noch mit Hilfe der<br />

elektronischenDatenverarbeitung(EDV)erfüllen.Nursolassensich<br />

Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln;<br />

auch bietet die EDV einen besseren Schutz der<br />

Versichertengemeinschaftvor missbräuchlichen Handlungen als die<br />

bisherigen manuellen Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekannt<br />

gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das<br />

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die<br />

Datenverarbeitungund-nutzungzulässig,wenndasBDSGodereine<br />

andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene<br />

eingewilligthat.DasBDSGerlaubtdieDatenerhebung,-verarbeitung<br />

und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung<br />

eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen<br />

Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur Wahrung<br />

berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist<br />

und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige<br />

InteressedesBetroffenenandemAusschlussderVerarbeitungoder<br />

Nutzungüberwiegt.<br />

Einwilligungserklärung<br />

Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden<br />

Interessenabwägung und im Hinblick auf eine sichere<br />

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihrem<br />

Versicherungsantrag eine Einwilligungserklärung nach dem BDSG<br />

aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des<br />

Versicherungsvertragshinaus,endetjedoch –außerinderLebensund<br />

Unfallversicherung – schon mit Ablehnung des Antrags oder<br />

durch Ihren jederzeit möglichen Widerruf, der allerdings den<br />

Grundsätzen von Treu und Glauben unterliegt. Wird die<br />

Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder teilweise<br />

gestrichen,kommtesu.U.nichtzueinemVertragsabschluss.Trotz<br />

Widerruf oder ganz bzw. teilweise gestrichener<br />

EinwilligungserklärungkanneineDatenverarbeitungund-nutzungin<br />

dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen, wie in der<br />

Vorbemerkungbeschrieben,erfolgen.<br />

Schweigepflichtentbindungserklärung<br />

DanebensetztauchdieÜbermittlungvonDaten,die,wie z.B.beim<br />

Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle Erlaubnis<br />

desBetroffenen(Schweigepflichtentbindung)voraus.InderLebens-,<br />

Kranken- und Unfallversicherung (Personenversicherung) ist daher<br />

imAntragaucheineSchweigepflichtentbindungsklauselenthalten.<br />

Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die<br />

Datenverarbeitungund-nutzungnennen.<br />

1.DatenspeicherungbeiIhremVersicherer<br />

WirerhebenundspeichernDaten,diefürdenVersicherungsvertrag<br />

notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im Antrag<br />

(Antragsdaten).WeiterwerdenzumVertragversicherungstechnische<br />

Daten wie Kundennummer (Partnernummer), Versicherungssumme,<br />

Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung sowie<br />

erforderlichenfalls die Angabeneines Dritten, z.B.einesVermittlers,<br />

eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertragsdaten).<br />

Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum<br />

Schadenundggf.auchAngabenvonDritten,wiez.B.denvomArzt<br />

ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer<br />

Reparaturwerkstatt über einen KfZ-Totalschaden oder bei Ablauf<br />

einerLebensversicherungdenAuszahlungsbetrag(Leistungsdaten).<br />

2.DatenübermittlunganRückversicherer<br />

ImInteresseseinerVersicherungsnehmerwirdeinVersichererstets<br />

auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten.<br />

Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an<br />

Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer<br />

benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische<br />

Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des<br />

Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlags sowie<br />

im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der<br />

Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch die<br />

dafürerforderlichenUnterlagenzurVerfügunggestellt.<br />

In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer<br />

Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten<br />

übergeben.<br />

3.DatenübermittlunganandereVersicherer<br />

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei<br />

Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem<br />

Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die<br />

Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu<br />

gehören z.B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder<br />

Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte,<br />

bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um<br />

Versicherungsmissbrauchzuverhindern,eventuelleWidersprüchein<br />

denAngabendesVersichertenaufzuklärenoderumLückenbeiden<br />

Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es<br />

erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder<br />

entsprechendeAuskünfteaufAnfragenzuerteilen.<br />

Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen,<br />

gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen)<br />

eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den<br />

Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben,<br />

wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des<br />

Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum<br />

Schaden,wieSchadenhöheundSchadentag.<br />

4.ZentraleHinweissysteme<br />

BeiPrüfungeinesAntragsodereinesSchadenskannesnotwendig<br />

sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des<br />

Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch<br />

Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere<br />

Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer<br />

Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband<br />

der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., beim Verband der<br />

privaten Krankenversicherer e. V. und beim Verband öffentlicher<br />

Versicherer zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese<br />

Datensammlungen/Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt<br />

lediglich zu Zwecken, die mit der jeweiligen Datei verfolgt werden<br />

dürfen,alsonursoweitbestimmteVoraussetzungenerfülltsind.<br />

Beispiele:<br />

Lebensversicherung<br />

AufnahmevonSonderrisiken,z.B.AblehnungdesRisikosbzw.<br />

AnnahmemitBeitragszuschlag<br />

–ausversicherungsmedizinischenGründen,<br />

–aufgrundderAuskünfteandererVersicherer,<br />

–wegenverweigerterNachuntersuchung;


MerkblattzurDatenverarbeitung<br />

AufhebungdesVertragsdurchRücktrittoderAnfechtungseitensdes<br />

Versicherers;<br />

Ablehnung des Vertrags seitens des Versicherungsnehmers wegen<br />

geforderterBeitragszuschläge.<br />

Zweck:Risikoprüfung<br />

5.Datenverarbeitunginundaußerhalbder<br />

Unternehmensgruppe<br />

Einzelne Versicherungsbranchen (z. B. Lebens-, Kranken-,<br />

Sachversicherung)undandereFinanzdienstleistungen,z.B.Kredite,<br />

Bausparen, Kapitalanlagen, Immobilien, werden durch rechtlich<br />

selbstständige Unternehmen betrieben. Um den Kunden einen<br />

umfassendenVersicherungsschutzanbietenzukönnen,arbeitendie<br />

UnternehmenhäufiginUnternehmensgruppenzusammen.<br />

Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert,<br />

wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre<br />

Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn sie die Verträge mit<br />

verschiedenenUnternehmenderGruppeabschließen;undauchIhre<br />

Versicherungsnummer, dieArtderVerträge, ggf. Ihr Geburtsdatum,<br />

Kontonummer und Bankleitzahl, d. h. Ihre allgemeinen Antrags-,<br />

Vertrags- und Leistungsdaten, werden in einer zentralen<br />

Datensammlunggeführt.<br />

Dabei sind die sog. Partnerdaten (z. B. Name, Adresse,<br />

Kundennummer, Kontonummer, Bankleitzahl, bestehende Verträge)<br />

vonallenUnternehmenderGruppeabfragbar.AufdieseWeisekann<br />

eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen<br />

Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden. Auch<br />

Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt<br />

verbuchtwerden.<br />

DieübrigenallgemeinenAntrags-,Vertrags-undLeistungsdatensind<br />

dagegen nur von den Versicherungsunternehmen der Gruppe<br />

abfragbar.<br />

Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des<br />

jeweiligen Kunden durch die einzelnen Unternehmen verwendet<br />

werden, spricht das Gesetz auch hier von „Datenübermittlung“, bei<br />

der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten<br />

sind. Branchenspezifische Daten – wie z. B. Gesundheits- oder<br />

Bonitätsdaten – bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung<br />

derjeweiligenUnternehmen.<br />

Der Versicherungsgruppe Versicherungskammer Bayern gehören<br />

zurZeitfolgendeUnternehmenan:<br />

Versicherungskammer Bayern-Versicherungsanstaltdesöffentlichen<br />

Rechts, Bayerischer Versicherungsverband<br />

Versicherungsaktiengesellschaft, Bayerische<br />

Landesbrandversicherung AG, Bayerische Beamtenkrankenkasse<br />

AG, Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG,<br />

Versicherungskammer Bayern Konzern-Rückversicherung AG,<br />

Union Krankenversicherung AG, Union Reiseversicherung AG,<br />

SAARLAND Feuerversicherung AG, SAARLAND<br />

Lebensversicherung AG, Feuersozietät Berlin Brandenburg<br />

Versicherung AG, Öffentliche Lebensversicherung Berlin<br />

BrandenburgAG,OstdeutscheVersicherungAG.<br />

DanebenarbeitenunsereVersicherungsunternehmenundVermittler<br />

zurumfassendenBeratungundBetreuungihrerKundeninweiteren<br />

Finanzdienstleistungen (z.B. Kredite, Bausparverträge,<br />

Kapitalanlagen, Immobilien) auch mit Kreditinstituten,<br />

Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften<br />

außerhalb der Gruppe zusammen. Zurzeit kooperieren wir mit den<br />

Sparkassen und der Landesbausparkasse, der ÖRAG-<br />

Rechtsschutzversicherungs-AGundder<strong>ProTect</strong>VersicherungAG.<br />

DieZusammenarbeitbestehtdabeiindergegenseitigenVermittlung<br />

der jeweiligen Produkte und der weiteren Betreuung der so<br />

gewonnenen Kunden. So vermitteln z.B. die genannten<br />

Kooperationspartner im Rahmen einer Kundenberatung/-betreuung<br />

Versicherungen als Ergänzung zu den eigenen<br />

Finanzdienstleistungsprodukten.<br />

Für die Datenverarbeitung der vermittelnden Stelle gelten die<br />

folgendenAusführungenunterPunkt6.<br />

6.BetreuungdurchVersicherungsvermittler<br />

In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des<br />

sonstigen Dienstleistungsangebots unserer Unternehmensgruppe<br />

bzw.KooperationspartnerwerdenSiedurcheinenunsererVermittler<br />

betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen<br />

Finanzangelegenheiten berät. Vermittler in diesem Sinn sind neben<br />

Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften sowie im Rahmen<br />

derZusammenarbeitbeiFinanzdienstleistungenauchdieunterZiffer<br />

5genanntenKooperationspartner.<br />

Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der<br />

Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung<br />

notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und<br />

Leistungsdaten, z. B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art des<br />

VersicherungsschutzesunddesRisikos,ZahlderVersicherungsfälle<br />

und Höhe von Versicherungsleistungen sowie von unseren<br />

Partnerunternehmen Angaben über andere finanzielle<br />

Dienstleistungen,z.B.AbschlussundStandIhresBausparvertrages.<br />

Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der<br />

Personenversicherung können an den zuständigen Vermittler auch<br />

Gesundheitsdatenübermitteltwerden.<br />

Unsere Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese<br />

personenbezogenenDatenimRahmendergenanntenBeratungund<br />

BetreuungdesKunden.AuchwerdensievonunsüberÄnderungen<br />

der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vermittler ist<br />

gesetzlichundvertraglichverpflichtet,dieBestimmungendesBDSG<br />

und seine besonderen Verschwiegenheitsverpflichtungen (z.B.<br />

BerufsgeheimnisundDatengeheimnis)zubeachten.<br />

Der für Ihre Betreuung zuständige Vermittler wird Ihnen mitgeteilt.<br />

EndetseineTätigkeitfürunserUnternehmen(z.B.durchKündigung<br />

des Vermittlervertrages oder bei Pensionierung), regelt das<br />

UnternehmenIhreBetreuungneu;Siewerdenhierüberinformiert.<br />

7.WeitereAuskünfteundErläuterungenüberIhreRechte<br />

Sie haben als Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz<br />

neben dem eingangs erwähnten Widerrufsrecht ein Recht auf<br />

Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf<br />

Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei<br />

gespeichertenDaten.<br />

Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterungen wenden<br />

Sie sich bitte an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten Ihres<br />

Versicherers.RichtenSieaucheinetwaigesVerlangenaufAuskunft,<br />

Berichtigung und Sperrung oder Löschung wegen der beim<br />

RückversicherergespeichertenDatenstetsanIhrenVersicherer.


VerbraucherinformationenfürFernabsatzverträge<br />

DieseInformationengeltenbisaufWeiteresundstehen<br />

nurindeutscherSprachezurVerfügung. Stand:März2010<br />

1.WelchesRechtundwelcheSprachekommenaufIhre<br />

VersicherungzurAnwendung?<br />

Auf das Versicherungsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland Anwendung. Die Vertragsbedingungen einschließlich<br />

sämtlicher Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages erfolgen<br />

indeutscherSprache.<br />

2.WiekommtderVertragzustande?<br />

Der Versicherungsvertrag kommt durch zwei übereinstimmende<br />

Willenserklärungen zustande. Ihre Willenserklärung ist die<br />

Beitrittserklärung,unsereWillenserklärungistdieGegenzeichnungdurch<br />

denKreditgeber.<br />

3.WesentlicheMerkmaledesVersicherungsvertrages<br />

Die Inhalte zur Versicherung sowie die Regelungen zu Beginn, Dauer<br />

und Ende des Versicherungsschutzes finden sich im beigefügten<br />

"MerkblattzuKreditSchutzplusfürdenKreditnehmer".<br />

4.Beitrag/Zahlungsweise<br />

Einzelheiten zum Beitrag und zur Zahlungsweise für Ihren<br />

VersicherungsschutzentnehmenSiederBeitrittserklärung.<br />

5.VertraglicheKündigungsbedingungen<br />

Gemäß den für Ihre Versicherung geltenden Allgemeinen<br />

Versicherungsbedingungen kann der Kreditnehmer vom Kreditgeber die<br />

KündigungdesVersicherungsverhältnisseszumAblaufjedenMonatsmit<br />

einerKündigungsfristvonzweiWochenverlangen.ZurWahrungderFrist<br />

genügt die rechtzeitige Absendung des Kündigungsverlangens an den<br />

Kreditgeber.DerKreditnehmerkannauchnurdieKündigungdesRisikos<br />

Arbeitslosigkeit verlangen, sofern dieses bei Vertragsschluss beantragt<br />

wurde.<br />

6.Widerrufsbelehrung<br />

Widerrufsrecht<br />

SiehabendasRecht,innerhalbvon30TagennachUnterzeichnungder<br />

BeitrittserklärungvomKreditgeber(Versicherungsnehmer)zuverlangen,<br />

den Versicherungsvertrag zu widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt<br />

dierechtzeitigeAbsendungderWiderrufserklärungandenKreditgeber.<br />

Widerrufsfolgen<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutzund<br />

wir erstattendem VersicherungsnehmerdenTeilIhresBeitrags, der auf<br />

die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Beiträge erstatten wir<br />

unverzüglich,spätestens30TagenachZugangdesWiderrufs.<br />

7.Ombudsmann/AufsichtfürVersicherungen<br />

SolltendieVersichererIhnenwiderErwarteneinenAnlasszur<br />

Beschwerde geben, können Sie das kostenlose, außergerichtliche<br />

Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen. Richten Sie Ihren<br />

Schriftwechselbittean:<br />

Versicherungsombudsmanne.V.<br />

Postfach080632,10006Berlin<br />

oderperE-Mailan:beschwerde@versicherungsombudsmann.de<br />

oderperTelefaxan:(01804)224425(20ct/Fax).<br />

Telefon:(01804)224424(20ct/Anruf).<br />

SiehabenzudemzujederZeitdasRecht,IhreBeschwerdeanfolgende<br />

Stellezurichten:<br />

BundesanstaltfürFinanzdienstleistungsaufsicht<br />

SektorVersicherung<br />

GraurheindorferStr.108,53117Bonn.<br />

DiesesBeschwerdeverfahrenlässtIhrevertraglichenundgesetzlichen<br />

Rechteunberührt.<br />

8.IdentitätundladungsfähigeAnschriftderVersicherer<br />

8.1Restkreditversicherung<br />

DasTodesfallrisikoinderRestkreditversicherungmitfallender<br />

Versicherungssummeistgedecktdurchdie<br />

Bayern-VersicherungLebensversicherungAktiengesellschaft<br />

Maximilianstr.53,81535München<br />

Haus-undPaketanschrift:<br />

WarngauerStraße30,81539München<br />

Telefon:(089)2160-0<br />

Telefax:(089)2160-2714<br />

E-Mail:service@vkb.de<br />

www.versicherungskammer-bayern.de<br />

RegistergerichtMünchenHRB123660<br />

Sitz:München<br />

VorsitzenderdesAufsichtsrats:Dr.SiegfriedNaser<br />

Vorstand:FriedrichSchubring-Giese(Vorsitzender),HelmutSpäth<br />

(stellvertretenderVorsitzender),Dr.HaraldBenzing,Rainer<br />

Fürhaupter,Dr.RobertHeene,AxelKampmann,Dr.FranzKühnel,<br />

Dr.StephanSpieleder<br />

Hauptgeschäftsgebiet<br />

SchwerpunktderGeschäftstätigkeitist:<br />

- derBetriebderLebensversicherunginallenihrenArten,<br />

- derBetriebvonKapitalisierungsgeschäften<br />

(§1Absatz4Satz2VAG)<br />

- dieVerwaltungvonVersorgungseinrichtungen<br />

8.2Arbeitseinkommensverlustversicherung<br />

Die Risiken Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit in der Arbeitseinkommensverlustversicherungsindgedecktdurchdie<br />

<strong>ProTect</strong>VersicherungAG<br />

Hausanschrift:KölnerLandstrasse33,40591Düsseldorf<br />

Telefon:(0211)41650058<br />

Telefax:(0211)54410775<br />

E-Mail:service@protect-versicherung.de<br />

www.protect-versicherung.de<br />

AmtsgerichtDüsseldorf,HRB60360<br />

VorsitzenderdesAufsichtsrates:PeterSlawik<br />

Vorstand:ChristianKoch,GuidoSchaefers<br />

Hauptgeschäftstätigkeit<br />

Hauptgeschäftstätigkeitist<br />

- dieVersicherungvonBeistandsleistungen,vonKrankheit(Tagegeld)<br />

sowie von Kredit (Abzahlungsgeschäfte) und Kaution (Sicherung<br />

der Zahlungsverpflichtungen von Darlehensnehmern<br />

gegenArbeitseinkommensverlust)<br />

9.WeitereInformationen<br />

DieweiterennachdenVorschriftenüberFernabsatzverträge<br />

erforderlichenInformationenenthältdieBeitrittserklärung.

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