STUDIENFÜHRER VERWALTUNGS- UND WIRTSCHAFTS ... - VWA
STUDIENFÜHRER
VERWALTUNGS- UND WIRTSCHAFTS-
AKADEMIE AACHEN e.V.
INHALT
Vorwort 3
Leitung der Verwaltungs- und Wirtschafts- 4
Akademie Aachen
Geschichte der Verwaltungs- und 5
Wirtschafts-Akademie Aachen
Stimmen zum Studium 6
Praktiker im Studium 8
Dozentenverzeichnis 10
Zulassungsvoraussetzungen 13
Erläuterungen zum Studium 14
Übersicht über das Studienangebot 16
der Pflichtveranstaltungen
Prüfungsordnung 18
VWA-Standorte in Deutschland 25
Die VWA auf einen Blick 26
VORWORT
Bei der Bewältigung der Zukunftsaufgaben hat
die Weiterbildung eine Schlüsselfunktion. Seit
über 50 Jahren ist die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie
Aachen ein Garant für flexible
Anpassung und kontinuierliche Weiterentwicklung
beruflicher Qualifikation.
Wenn auch immer wieder gesagt wird, dass
Weiterbildung für die Unternehmen und öffentlichen
Institutionen ein unverzichtbares Instrument
zur Sicherung der Arbeitsplätze und zur Verbesserung
der Wettbewerbsfähigkeit ist, so liegt
doch letztlich die Initiative – besonders bei zeitlich
umfangreichen Weiterbildungsmaßnahmen – oft
bei den einzelnen Interessenten.
Die VWA verlangt ihren Studierenden mit ihrem
dreieinhalbjährigen berufsbegleitenden Studium
in Abendform viel Engagement, Durchhaltevermögen
und Stressstabilität ab. Aber gerade diese
Herausforderung gegen den beruflichen Trott
wird von den Arbeitgebern sehr positiv gesehen.
Jürgen Drewes
Akademieleiter
Prof. Malte Brettel
Studienleiter
Bedeutend für den Ruf der VWA ist auch, dass
die Veranstaltungen sowohl von renommierten
Hochschullehrern wie auch von erfahrenen
Praktikern angeboten werden. Das beugt jeder
rein akademisch vermittelten Theorie vor und
garantiert vielmehr einen soliden theoriegestützten
Praxisbezug.
Wir laden Sie ein, den vorliegenden Studienführer
aufmerksam zu lesen und der Frage nachzugehen,
inwieweit Sie mit der VWA Aachen Ihrer Arbeit
und Ihrer Kompetenz neue Impulse verleihen und
Ihren Wissensstand aktualisieren, um sich so für
höherwertige Tätigkeiten vorzubereiten. Die meisten
der bisherigen Absolventinnen und Absolventen
konnten berichten, dass sie mit dem
Diplom der VWA ihre bisherigen Beschäftigungsverhältnisse
nicht nur stabilisieren, sondern verbessern
konnten.
Wolfgang Loggen
Geschäftsführer
3
4
LEITUNG DER
VERWALTUNGS- UND WIRTSCHAFTS-AKADEMIE AACHEN
AKADEMIELEITER
Ass. Jürgen Drewes
Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Aachen
STELLVERTRETENDER AKADEMIELEITER
Oberbürgermeister Dr. Jürgen Linden
KURATORIUM
Das Kuratorium beschließt über alle Angelegenheiten,
die gesetzlich der Mitgliederversammlung
im Sinne der vereinsrechtlichen Vorschriften vorbehalten
sind. Weitere Aufgaben sind z.B. die
Wahl der Studienleitung, die Festsetzung der Teilnahmegebühren,
die Aufstellung des Haushaltsplanes
und die Entgegennahme des Rechnungsabschlusses.
Dem Kuratorium gehören der
STUDIENLEITER
Universitätsprofessor Dr. rer. pol. Malte Brettel
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
GESCHÄFTSFÜHRER
Dipl.-Ing. Dipl.-Theol. Wolfgang Loggen
Akademieleiter und der Studienleiter, deren
Stellvertreter und weitere Personen an, die an
der beruflichen Qualifizierung von Beschäftigten
aus Industrie, Handel, sonstiger gewerblicher
Wirtschaft und aus öffentlicher Verwaltung Interesse
zeigen und über besondere Sachkunde
verfügen.
GESCHICHTE DER
VERWALTUNGS- UND WIRTSCHAFTS-AKADEMIE AACHEN
Die ersten Akademien sind in Deutschland bereits
vor dem ersten Weltkrieg als Verwaltungs-Akademien
entstanden. Sie sollten seinerzeit eine
„außerdienststündliche“ Fortbildung für nichtakademische
Beamte und Angestellte in Behörden
ermöglichen. Die Aachener Akademie wurde
bis zum Ende des zweiten Weltkrieges als Teilanstalt
der 1926 gegründeten Verwaltungs-Akademie
Köln geführt. Nach dem Kriege etablierte
sich die Aachener Akademie als selbstständige
Einrichtung. Die Genehmigung hierzu wurde von
der britischen Militärregierung am 04.12.1947
und vom Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
am 15.03.1948 (Aktz. II A
663/48) erteilt. Die Bezeichnung wurde wie bei
den übrigen Akademien im Bundesgebiet in
„Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie“ erweitert,
um der steigenden Bedeutung einer
engen Verzahnung von Verwaltung und Wirtschaft
Rechnung zu tragen.
Der Studienbetrieb wurde mit dem ersten verwaltungs-
und kommunalwissenschaftlichen
Studiengang im Jahr 1950 aufgenommen. Erster
Akademieleiter war Oberstadtdirektor Albert
Servais, sein Stellvertreter der Präsident der IHK,
Hermann Heusch. Als erster Studienleiter wurde
der Kölner Staatsrechtler Professor Hans Peters
gewonnen.
Während die Hörer aus Verwaltung und Wirtschaft
zunächst nur auf freiwilliger Basis die
Diplomprüfung ablegen konnten und nur unter
besonderen Voraussetzungen ein „Kommunalverwaltungsdiplom“
erteilt wurde, war ab dem
dritten Studiengang (d.h. ab 1956) je nach
belegter Studienrichtung der Abschluss mit
einem Verwaltungs-, Kommunal- oder Wirtschaftsdiplom
möglich. Seit dem Jahr 1970
konnte schließlich ein Wirtschaftsdiplom betriebswirtschaftlicher
Fachrichtung mit der
Berechtigung zur Führung der Bezeichnung
„Betriebswirt (VWA)“ erworben werden.
Bis zum Wintersemester 2005/2006 wurden
insgesamt 25 Studiengänge durchgeführt.
Studienbeginn war bis zum 14. Studiengang
(Dauer: Wintersemester 1989/90 bis Wintersemester
1992/93) alle drei Jahre. Mit dem 15.
Studiengang (ab Wintersemester 1992/93) wurde
auf einen jährlichen Studienbeginn umgestellt.
Insgesamt haben bis zum Wintersemester
2005/2006 1215 Kandidatinnen und Kandidaten
die Diplomprüfung zur Betriebswirtin (VWA) bzw.
zum Betriebswirt (VWA) erfolgreich abgelegt.
Jakob Rohn
Geschäftsstelle der Verwaltungs- und
Wirtschafts-Akademie Aachen
5
6
STIMMEN ZUM STUDIUM
„Praxisorientierte Weiterbildung ist das Herausragende,
das wir an der Zusammenarbeit mit
der VWA schätzen. Die Absolventen der Studiengänge
haben eine fundierte Basis für ihre berufliche
Entwicklung im Unternehmen gelegt,
wodurch ihnen vielfältige Einsatzmöglichkeiten
offen stehen. Dies wird durch Karrierewege
ehemaliger Absolventen belegt.“
Günther Fleig,
Personalvorstand der Daimler Chrysler AG,
Stuttgart
„Die VWA ist nicht von ungefähr eine bei den
Unternehmen hoch geschätzte Einrichtung. Die
Absolventen sind bekannt dafür, dass sie in der
beruflichen Praxis mit hervorragender Qualifikation
und überdurchschnittlichem Leistungsvermögen
überzeugen... Meinen Unternehmerkollegen
kann ich nur raten, das Potenzial der Verwaltungs-
und Wirtschafts-Akademien zu nutzen
und Mitarbeiter, die diesen beschwerlichen Weg
auf sich nehmen, zu unterstützen.“
Dr. Dieter Hundt,
Präsident der Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände, Berlin
„Das Studium an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie
war für mich persönlich ein
wesentlicher Schritt zu meiner beruflichen Weiterentwicklung.
Ich halte aufgrund meiner Erfahrungen
die Studienmöglichkeiten, welche von
den Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien
angeboten werden, für unabdingbar in der heutigen
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Situation, um erfolgreich in der Praxis bestehen
zu können. Die praxisorientierte Ausrichtung
dieser Ausbildung bedingt ihre Einzigartigkeit
und stellt ihren wichtigsten Vorteil dar.“
Hubert Schulte-Kemper,
Vorstandsvorsitzender der Hypothekenbank in
Essen AG, Essen
„Der erfolgreiche Berufsweg vieler VWA-Absolventen
beweist immer wieder, dass sich der
hohe Einsatz lohnt. An den Akademien sind
Hochschullehrer und andere hervorragende
Fachleute tätig. Auch wer mit seinem Schulabschluss
keine Hochschulreife erworben hat,
kann mit ihnen arbeiten und bei ihnen lernen.
Die VWA bietet eine besondere berufliche Weiterbildung,
die man nutzen sollte.“
Prof. Dr. Ernst Benda,
Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.,
Karlsruhe
8
PRAKTIKER IM STUDIUM
„Wenn es die Verwaltungs- und Wirtschafts-
Akademien nicht gäbe, müssten sie eigentlich
erfunden werden“, sagen Unternehmer, die
regelmäßig die Absolventen dieser Bildungseinrichtung
einstellen. Sie sind private Einrichtungen
und als eingetragene Vereine nach Bürgerlichem
Gesetzbuch organisiert. Träger sind die kommunalen
Selbstverwaltungseinrichtungen im öffentlichen
Bereich und in der Wirtschaft. Viele Industrie-
und Handelskammern sind mit den
Akademien eng verbunden und tragen mit dazu
bei, den Charakter der Akademien als selbstständige
Bildungseinrichtungen im deutschen
Bildungsgefüge zu wahren.
Seit der Wiedergründung von Akademien im Jahr
1949 wurden 110.000 Diplome ausgehändigt;
davon zwei Drittel in den wirtschaftswissenschaftlichen
und ein Drittel in den verwaltungswissenschaftlichen
Studiengängen. Jährlich sind mehr
als 20.000 Studierende an den Akademien eingeschrieben.
Aus einer Umfrage des Diplom-Inhaber-Verbandes
wurde festgestellt, dass in der Wirtschaft
fast drei Viertel der Absolventen innerhalb von
zwei Jahren berufliche Vorteile angeben konnten.
Bemerkenswert ist, dass die beruflichen Vorteile
nur zu einem guten Drittel durch einen Wechsel
des Arbeitgebers erreicht wurden. Von den
Wirtschaftsabsolventen hatten 63 Prozent Positionen
im gehobenen Management bis hin zu
Spitzenpositionen. Relativ hoch ist auch der
Anteil der Selbstständigen mit etwa 13 Prozent,
wovon sich jedoch 80 Prozent überwiegend als
Steuerbevollmächtigte oder in der Versicherungsbranche
selbstständig gemacht haben.
Das Betriebswirte-Modell der Akademien kann
für sich in Anspruch nehmen, ein bundesweit
anerkanntes Konzept im kaufmännischen
Bereich darzustellen. Ziel des Studiums ist die
wissenschaftliche Weiterbildung von Führungskräften
in der Wirtschaft im Sinne der Universalität
der Hochschulen. Erfordernisse der Praxis und
die Berufserfahrung sollen in besonderer Weise
berücksichtigt werden. Da die Maßnahmen
berufsbegleitend durchgeführt werden, ist die
Verbindung zur Praxis gesichert. Darin sehen
die Akademien die von ihnen angestrebte Synthese
zwischen betrieblicher Ausbildung und
beruflicher Praxis einerseits sowie theoretischer
und wissenschaftsorientierter Wissensvermittlung
andererseits. Durch den Lehrkörper, dem neben
Hochschullehrern auch Führungskräfte aus der
Wirtschaft angehören, soll dies sichergestellt
werden.
Auf der Suche nach Alternativen zum Hochschulstudium
könnten die Akademien eine richtungsweisende
Antwort geben.
Der VWA-Absolvent ist der in der Wirtschaft
ausgebildete und weiterbildungswillige Mitarbeiter,
der mit erheblichem persönlichen Einsatz Intensität
und Durchhaltevermögen unter Beweis
gestellt und damit gezeigt hat, dass er in vielseitiger
Form belastbar ist.“
Auszug:
Geerd Woortmann †
Leiter der Abteilung Weiterbildung des
Deutschen Industrie- und Handelstages
Dozentenverzeichnis __
Braun, Dirk, Dipl.-Kfm.
Lehr- und Forschungsgebiet f. Entscheidungsforschung
u. Finanzdienstleistung der RWTH Aachen
braun@efi.rwth-aachen.de
Brettel, Prof. Dr. rer. pol.
Lehrstuhl f. Wirtschaftswissenschaften f. Ingenieure
und Naturwissenschaftler der RWTH Aachen
brettel@win.rwth-aachen.de
Brömmelmeyer, Prof. Dr. iur.
Lehr- und Forschungsgebiet Privatrecht und Internationales
Wirtschaftsrecht der RWTH Aachen
broemmelmeyer@wiwi.rwth-aachen.de
Clermont, Marcel, Dipl.-Kfm.
Lehrstuhl f. Unternehmenstheorie der RWTH Aachen
Clermont@lut.rwth-aachen.de
Decken, Elke, M.A.
elkedecken@yahoo.de
Dyckhoff, Harald, Prof. Dr. rer. pol.
Lehrstuhl für Unternehmensthorie der RWTH Aachen
Lut@lut.rwth-aachen.de
Freund, Matthias, Dr. rer. pol.
Bundeskartellamt, Bonn
Matthias.freund@bundeskartellamt.bund.de
Frings, Michael, Prof. Dr. iur.
Lehrgebiet Bürgerliches Recht und
Wirtschaftsrecht der Fachhochschule Aachen
Frings@fh-aachen.de
Gösgens, Jutta, Dipl.-Kff.
Personalbetreuerin
Jutta@ac-vision.de
Granados, Gilberto, Dr. rer. pol.
Lehrstuhl für VWL der RWTH Aachen
Gilberto.granados@rwth-aachen.de
Greten, Verena, Dr. rer. pol.
Referentin Ministerium Eupen
Verena.greten@dgov.be
Hellenbroich, Tobias, Dr. iur.
Rechtsanwalt, Aachen
hellenbroich@anwaltsgemeinschaft-ac.de
Holtemöller, Oliver, JunProf., Dr.
Allgemeine Volkswirtschaftslehre der RWTH Aachen
Oliver.holtemoeller@rwth-aachen.de
Houben, Egidius, Drs.
Onderwijs Service Bureau Arnhem
e.houben@osg.nl
Kavermann, Markus, Dr. rer.pol.
Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, Unternehmungsrechnung der RWTH Aachen
Markus.Kavermann@lur.rwth-aachen.de
Karla, Jürgen, Dr. rer. pol.
Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik & OR der RWTH Aachen
Karla@winfor.rwth-aachen.de
Keller, Matthias, Dr. iur.
Vorsitzender Richter, Verwaltungsgericht Aachen
Matthias.Keller@vg-aachen.nrw.de
Kunter, Marcus, Dipl.-Kfm.
Lehrstuhl für Unternehmenspolitik und Marketing der RWTH Aachen
mk@lum.rwth-aachen.de
Linn, Ingo
Steuerberater
Ingo.linn@steuerberater-schuler.de
Loggen, Wolfgang, Dipl.-Ing. Dipl. Theol.
Leiter der Zentralen Studienberatung der RWTH Aachen
info@vwa-aachen.de
Lorz, Oliver, Prof. Dr. sc. pol.
Lehr- und Forschungsgebiet
Internationale Wirtschaftsbeziehungen der RWTH Aachen
Lorz@rwth-aachen.de
Mensler, Stefan, Prof. Dr. iur.
Fachbereich Wirtschaft der Fachhochschule Gelsenkirchen
Stefan.mensler@web.de
Nowatius, Niklas, Dr. iur.
Richter Amtsgericht Essen
Niklas.nowatius@ag-essen.nrw.de
Paape, Björn, Dipl.-Kfm., Prof. Dr. päd. Dr. phil.
Lehrgebiet Didaktik der Wirtschaftslehre der RWTH Aachen
Paape@wiwi.rwth-aachen.de
Peter, Christoph,
Rechtsanwalt
kanzlei@rapeter.de
Rassenhövel, Sylvia, Dipl.-Kff.
Lehrstuhl für Unternehmenstheorie der RWTH Aachen
rassenhoevel@lut.rwth-aachen.de
Rawanschad, Andrea
Rechtsanwältin
Andrea@Rawanschad.de
Schmidt, Ludger, Prof. Dr.-Ing.
Fachgebiet Mensch-Maschine-Systemtechnik der Universität Kassel
Ludger.Schmidt@gmx.de
Schreiber, Walter
Rechtsanwalt
post@walter-schreiber.de
Schüssler, Manuel, Dipl.-Volksw.
Lehr- und Forschungsgebiet f. Entscheidungsforschung
und Finanzdienstleistungen der RWTH Aachen
schuessler@abwl.rwth-aachen.de
Soiron, Marc
Rechtsanwalt, Aachen
soiron@anwaltsgemeinschaft-ac.de
Stich, Volker, Dr.-Ing.
FIR – Forschungsinstitut für Rationalisierung e.V.
volker.stich@fir.rwth-aachen.de
Thomas, Michael, Dipl.-Volksw.
Institut für Volkswirtschaftslehre II der RWTH Aachen
michael.thomas@vwl2.rwth-aachen.de
van Loo, Sebastian, Dipl.-Kfm.
Lehrstuhl für Unternehmenspolitik und Marketing der RWTH Aachen
svl@lum.rwth-aachen.de
Wagner, Thomas, Dipl.-Kfm.
Lehr- und Forschungsgebiet Wirtschaftsinformatik der RWTH Aachen
wagner@wi.rwth-aachen.de
Waletzke, Katrin, Dr. rer. pol.
Katrin.waletzke@t-online.de
Willms, Christiane
Rechtsanwältin
willms@anwaltsgemeinschaft-ac.de
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
Zulassung zum wirtschaftswissenschaftlichen
Studiengang:
• Kaufleute und kaufmännische Angestellte mit
einer dreijährigen Regelausbildungszeit bzw.
IHK-Abschluss,
• Industrie- und Handwerksmeister sowie staatlich
geprüfte Techniker,
• Hochschulabsolventen mit einjähriger Berufstätigkeit,
• Beamte des gehobenen Dienstes,
• Angestellte im öffentlichen Dienst mit mindestens
der Angestelltenfachprüfung II.
In Ausnahmefällen können auch Bewerber, die
keine abgeschlossene Berufsausbildung oder
kein abgeschlossenes Studium aufweisen,
aufgrund ihrer Vorbildung oder ihres beruflichen
Werdeganges zugelassen werden. Über die
Zulassung entscheidet die Studienleitung.
13
14
ERLÄUTERUNGEN ZUM STOFFANGEBOT UND ZU DEN PRÜFUNGEN
FÜR DAS STUDIUM DER BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE AN DER
VERWALTUNGS- UND WIRTSCHAFTS-AKADEMIE AACHEN
Der Stoffangebotsplan enthält die Mindestanforderungen
im Umfang von insgesamt etwa 900
Stunden, die gemäß der Rahmenstudienordnung
des Bundesverbandes Deutscher Verwaltungsund
Wirtschafts-Akademien nachgewiesen
werden müssen. Es handelt sich um Pflichtveranstaltungen,
die als Mindestnachweis eines
geordneten Studiums gelten. Sie umfassen die
Fachgebiete Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre
und Recht. Unter der Bezeichnung
„Wirtschaftswissenschaften allgemein“ werden
Lehrveranstaltungen zusammengefasst, die fachübergreifend
sind.
Der Stoffangebotsplan ist so aufgebaut, dass das
gesamte Lehrangebot in zwei Jahren (4 Semestern)
einmal angeboten wird. Lediglich einige
Lehrveranstaltungen, wie z.B. „Einführung in die
Betriebswirtschaftslehre“ und „Allgemeine Volkswirtschaftslehre“,
die für Erstsemester verbindlich
sind, werden in jedem Wintersemester durchgeführt.
Dieses System ermöglicht es, dass in jedem
Wintersemester mit dem Studium begonnen werden
kann. Die Studierenden müssen sich dann
ihre Studienpläne aus den Lehrangeboten für das
jeweilige Semester zusammensetzen, und zwar in
der Art, dass sie das gesamte Lehrangebot auf 6
Semester verteilen. Das bedeutet für einen Jahrgang,
dass bei einem 6-semestrigen Studium die
Veranstaltungen des 1. und 2. Semesters auch
im 5. und 6. Semester noch gehört werden können,
wohingegen die Chance, die Veranstaltungen
des 3. bis 6. Semesters später zu belegen,
ohne eine Verlängerung des Studiums nicht
besteht. Das 7. Studiensemester steht für die
Prüfungsvorbereitung zur Verfügung, wozu die
Examensübungen angeboten werden.
Für jedes Semester wird ein Vorlesungsverzeichnis
herausgegeben. Hierin finden sich die in dem
Semester angebotenen Lehrveranstaltungen.
Die Art der Durchführung der Lehrveranstaltungen
wird durch die Dozentinnen/Dozenten bestimmt.
Die Lehrveranstaltungen sollen als Vorlesungen,
als Übungen, in denen Übungsscheine erworben
werden können, oder als Seminare, in denen
Seminarscheine erworben werden können,
durchgeführt werden. Die meisten Dozentinnen/
Dozenten trennen Vorlesungen und Übungen
nicht scharf, so dass die Studierenden immer
die Möglichkeit zu Rückfragen und zur Diskussion
während der Veranstaltung haben.
Übungs- und Seminarscheine werden für die
Lehrveranstaltungen aufgrund besonderer Leistungen
der Studierenden ausgestellt. Dabei
bestimmen die jeweiligen Dozenten/Dozentinnen
die Leistungsanforderungen. Sie bestehen in
der Regel aus dem erfolgreichen Bestehen einer
Klausur oder aus der erfolgreichen Anfertigung
einer schriftlichen Hausarbeit, ggf. nebst Vortrag
im Rahmen eines Seminars. Für die Zulassung
zur Diplomprüfung sind wenigstens je zwei mit
mindestens „ausreichend“ bewertete Übungsoder
Seminarscheine aus den Gebieten der
Betriebswirtschaftslehre, der Volkswirtschaftslehre
sowie des Wirtschaftsrechts vorzulegen.
Die Diplomarbeit wird in einem betriebswirtschaftlichen
Fach angefertigt. Nicht alle Dozentinnen
und Dozenten betreuen immer oder unbegrenzt
Diplomarbeiten. Die Kandidaten müssen
sich selbst um einen Betreuer für ihre Diplomarbeit
bemühen.
Die Prüfung besteht aus der Diplomarbeit sowie
aus schriftlichen Klausuren unter Aufsicht und
mündlichen Prüfungen jeweils in den Fächern
Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre
und Recht. Die Themen und Aufgaben für die
schriftlichen Klausuren werden von den beteiligten
Dozentinnen/Dozenten gemeinschaftlich
gestellt, wobei in der Regel der beteiligte Dozent
aus seinen Lehrveranstaltungen Themen und
Aufgaben wählt und korrigiert. Die mündlichen
Prüfungen werden in der Regel von jeweils einem
Prüfer in den drei Fächern abgenommen. Diese
Prüfer werden für jeden Prüfungstermin von der
Studienleitung bestimmt. Im übrigen wird den
Hörern empfohlen, sich mit der abgedruckten
Prüfungsordnung vertraut zu machen. Da es
eine Regelstudienzeit nicht gibt, kann auch länger
als 6 bzw. 7 Semester studiert werden,
wenn persönliche Umstände dies erforderlich
machen. Bei regelmäßiger Mitarbeit und häuslicher
Nacharbeit reicht die angegebene Zeit aber
für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums
aus. Die Studierenden müssen mit durchschnittlich
3 bis 4 Vorlesungsabenden pro Woche im
Semester rechnen. Hinzu kommt die Zeit für
das Nacharbeiten und für die Anfertigung der
erforderlichen Übungs- oder Seminararbeiten
sowie der Diplomarbeit. Die Semester dauern
in der Regel von Mitte Oktober bis Mitte Februar
(Wintersemester ) und von Mitte April bis Ende
Juli (Sommersemester). Die genauen Termine
enthält das jeweilige Vorlesungsverzeichnis. Die
Vorlesungszeit ist grundsätzlich von montags
bis freitags von 18.00 Uhr bis 20.30 Uhr. Vorlesungen
finden im Hauptgebäude der RWTH
Aachen, Templergraben 55, und gelegentlich in
einem ehemaligen Gebäude der Fachhochschule
Aachen, Rochusstraße 2-14, statt.
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ÜBERSICHT ÜBER DAS STUDIENANGEBOT
DER PFLICHTVERANSTALTUNGEN (Änderungen vorbehalten)
Stand: August 2006
FACH Stundenzahl
Betriebswirtschaftslehre
Einführung in die Betriebswirtschaftslehre 42
Kosten und Kostenrechnung 21
Einführung in die EDV und Wirtschaftsinformatik I 15
Einführung in die EDV und Wirtschaftsinformatik II 15
Organisationslehre 18
Absatzwirtschaft 18
Produktionswirtschaft 15
Investitionsrechnung 15
Personalwesen 15
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre 15
Planung, Entscheidung und Kontrolle 15
Electronic Business 15
Finanzwirtschaft 15
Bilanz- und Erfolgsrechnung 15
Examensübungen 57
Summe 306
Volkswirtschaftslehre
Allgemeine Volkswirtschaftslehre (Einführung und Mikroökonomie) 42
Allgemeine Wirtschaftspolitik 18
Volkseinkommen, Konjunktur und Wachstum 18
Geld und Kredit 15
Finanzwissenschaft 12
Außenwirtschaft 12
Europäische Integration und Wirtschaftspolitik 15
Wettbewerbstheorie und Wettbewerbspolitik 15
Märkte und Preisbildung 15
Examensübungen 57
Summe 219
FACH Stundenzahl
Wirtschaftswissenschaften allgemein
Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler 15
Statistik 18
Umweltökonomie (betriebswirtschaftliche Aspekte) 12
Arbeitswissenschaft 12
Standortfragen und Wirtschaftsförderung 12
Transport, Verkehr, Logistik
Einführung in die Anfertigung wiss. Hausarbeiten
12
(Seminar- und Diplomarbeiten) und Examensklausuren 12
Summe 93
Wirtschaftsrecht
BGB Einführung und Allgemeiner Teil 30
Schuldrecht 24
Sachenrecht und Kreditsicherungsrecht 18
Immaterialgüterrecht 9
Handelsrecht 12
Gesellschaftsrecht 24
Arbeitsrecht 24
Steuerrecht 18
Übungen im Wirtschaftsrecht 54
Examensübungen 30
Summe 243
Seminar in VWL oder Wirtschaftsrecht 18
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18
PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DIE ERTEILUNG DES
WIRTSCHAFTS-DIPLOMS BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHER FACHRICHTUNG
AN DER VERWALTUNGS- UND WIRTSCHAFTS-AKADEMIE AACHEN
§ 1
Prüfungszweck
Das Wirtschafts-Diplom betriebswirtschaftlicher
Fachrichtung dient dem Nachweis, dass sich
die Studierenden in einem abgeschlossenen,
mindestens sechs-semestrigen Studium an der
Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie das
für eine selbstständige Berufstätigkeit auf wissenschaftlicher
Grundlage erforderliche Wissen und
Können angeeignet haben und insbesondere
wissenschaftliche Arbeitsmethoden sach- und
fachgerecht anzuwenden vermögen. Das Diplom
wird aufgrund einer Abschlussprüfung erteilt.
§ 2
Zulassungsvoraussetzungen
1. Für die Zulassung zur Diplomprüfung sind
erforderlich:
(1) eine abgeschlossene Berufsausbildung
nach Absatz 2,
(2) ein ordnungsgemäßes Studium von mindestens
sechs Semestern,
(3) die Teilnahme an einem Seminar in Volkswirtschaftslehre
oder Wirtschaftsrecht,
(4) wenigstens je zwei mit mindestens „ausreichend“
bewertete Übungs- oder Seminararbeiten
aus den Gebieten der Betriebswirtschaftslehre,
der Volkswirtschaftslehre
sowie des Wirtschaftsrechts. Von den
Arbeiten in Betriebswirtschaftslehre sollte
eine aus der ersten Hälfte, die andere aus
der letzten Hälfte des Studiums stammen.
2. Eine abgeschlossene Berufsausbildung gilt
als nachgewiesen:
(1) bei Kaufleuten und kaufmännischen Angestellten,
wenn sie eine abgeschlossene kauf-
männische Lehre und eine danach liegende
mindestens vierjährige kaufmännische Tätigkeit
nachweisen;
(2) bei Abiturientinnen und Abiturienten, die
eine mit der Verwaltungs- und Wirtschafts-
Akademie koordinierte kaufmännische Ausbildung
durchlaufen haben;
(3) bei Handwerksmeistern und Meistern der
Industrie nach abgelegter Meisterprüfung
und einer mindestens dreijährigen Tätigkeit
als Meister;
(4) bei sonstigen in der Wirtschaft Tätigen –
gleich, ob selbstständig oder unselbstständig
– wenn sie eine staatlich anerkannte Fachprüfung
auf ihrem Berufsgebiet abgelegt haben
und insgesamt eine mindestens vierjährige
praktische Tätigkeit nachweisen können;
(5) bei im öffentlichen Dienst Tätigen, wenn
ihre Berufstätigkeit wirtschaftliche Kenntnisse
voraussetzt, und wenn sie die beruflichen
Voraussetzungen für die Zulassung
zur Verwaltungs-Diplomprüfung erfüllen.
3. In besonderen Ausnahmefällen können auch
Bewerber, die keine abgeschlossene Berufsausbildung
im Sinne des Absatzes 2 aufweisen,
aufgrund ihrer Vorbildung oder ihres
beruflichen Werdeganges unter Berücksichtigung
ihrer an der Akademie gezeigten
Leistungen zugelassen werden.
4. Für den Erwerb des Wirtschafts-Diploms
betriebswirtschaftlicher Fachrichtung sind
folgende besonderen Voraussetzungen zu
erfüllen:
(1) der Schwerpunkt des Studiums muss im
Bereich der betriebswirtschaftlichen Fächer
liegen. Dies ist dann der Fall, wenn die
betriebswirtschaftlichen Fächer im Studium
mit mindestens 45 % des Mindestlehrangebots
berücksichtigt worden sind;
(2) die Prüfungsbewerberinnen und -bewerber
müssen den qualifizierten Abschluss der
Sekundarstufe I erworben haben oder einen
gleichwertigen Bildungsstand nachweisen.
Zur Prüfung kann auch zugelassen werden,
wer mindestens die Hauptschule mit Erfolg
besucht und sich einer Zwischenprüfung
unterzogen hat, die in der Regel nach dem
3. Semester, spätestens jedoch ein Jahr
vor der abschließenden Prüfung stattzufinden
hat. Die Zwischenprüfung wird von der
Studienleitung abgenommen, wobei zwei
schriftliche Arbeiten vorgelegt werden
müssen, die die Prüfungsbewerberin oder
der Prüfungsbewerber im Rahmen des
Studiums an der Akademie gefertigt hat.
§ 3
Anrechnung von Semestern
Das Studium an einer anderen Verwaltungs- und
Wirtschafts-Akademie oder ein Studium der für
den wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang
erforderlichen Fächer an einer wissenschaftlichen
Hochschule kann ganz oder teilweise
angerechnet werden. Den Absolventinnen oder
Absolventen einer Bildungseinrichtung, an der
die für den wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang
erforderlichen Fächer gelehrt worden
sind, können zwei Semester angerechnet werden.
Die Entscheidung über die Anrechnung
trifft die Studienleitung.
§ 4
Zulassung
Über den Antrag auf Zulassung entscheidet die
Studienleitung. Vor einer Zulassung in besonderen
Ausnahmefällen (§ 2 Abs. 3) ist dem
beim Bundesverband Deutscher Verwaltungsund
Wirtschafts-Akademien gebildeten Zulassungsausschuss
Gelegenheit zur Stellungnahme
zu geben.
§ 5
Prüfungsausschuss
1. Der Prüfungsausschuss setzt sich zusammen
aus:
(1) dem vom Innenministerium des Landes
Nordrhein-Westfalen zu bestimmenden
Staatskommissar als Vorsitzenden; im Falle
der Verhinderung übernimmt die Studienleiterin
oder der Studienleiter oder die Stellvertreterin
oder der Stellvertreter den Vorsitz;
(2) der Studienleitung;
(3) mindestens zwei weiteren Dozentinnen oder
Dozenten, die die Studienleitung bestimmt;
(4) dem Präsidenten der Industrie- und Handelskammer,
der einen Vertreter benennen kann;
(5) einem vom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand
und Verkehr des Landes Nordrhein-
Westfalen zu benennenden Vertreter.
2. Der Akademieleiter ist berechtigt, an der
Prüfung teilzunehmen. Im Falle der Teilnahme
ist er Mitglied des Prüfungsausschusses.
3. Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig,
wenn mindestens der Vorsitzende und zwei
weitere Mitglieder des Prüfungsausschusses
zugegen sind.
19
20
§ 6
Prüfungsgebiete
Prüfungsgebiete sind:
1. Betriebswirtschaftslehre,
2. Volkswirtschaftslehre,
3. Rechtswissenschaft (die für das Wirtschaftsleben
bedeutsamen Gebiete des
Privatrechts und des öffentlichen Rechts).
§ 7
Prüfungsbestandteile
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen
und einem mündlichen Teil.
§ 8
Schriftliche Prüfung
1. Die schriftliche Prüfung umfasst eine
Diplomarbeit (Hausarbeit) und Aufsichtsarbeiten
aus den Prüfungsgebieten.
Die Diplomarbeit wird in Betriebswirtschaftslehre
geschrieben.
2. Die Aufgaben für die Diplomarbeiten und
für die Aufsichtsarbeiten werden von der
Studienleitung gestellt. Bei der Diplomarbeit
ist auf die Wünsche des Prüflings tunlichst
Rücksicht zu nehmen. Die Frist für
die Anfertigung der Diplomarbeit beträgt
acht Wochen. Eine Verlängerung der Frist
ist aus begründetem Anlass (z. B. Krankheit)
zulässig.
3. Die Diplomarbeit ist vom Prüfling mit folgender
Versicherung zu versehen: „Hiermit
versichere ich, dass die vorliegende Arbeit
von mir selbstständig und ohne unerlaubte
Hilfe angefertigt worden ist, insbesondere,
dass ich alle Stellen, die wörtlich oder annähernd
wörtlich aus Veröffentlichungen
entnommen sind, durch Zitate als solche
kenntlich gemacht habe.“ Nicht zitierte
Stellen aus Veröffentlichungen und aus verfügbaren
Dokumenten im Internet führen
zur Bewertung der Diplomarbeit mit
„ungenügend“.
4. Die Aufsichtsarbeiten in Betriebswirtschaftslehre
und Volkswirtschaftslehre sind
in je fünf Stunden und im Fach Recht in
vier Stunden anzufertigen. Für jede der
Arbeiten können dem Prüfling ein Katalog
von Aufgaben oder zwei Themen zur Auswahl
gestellt werden.
§ 9
Mündliche Prüfung
1. Zur mündlichen Prüfung darf nur zugelassen
werden, wer in wenigstens zwei
schriftlichen Prüfungsarbeiten mindestens
die Note „ausreichend“ erhalten hat.
2. Wird der Prüfling nicht zugelassen, gilt die
Prüfung als nicht bestanden.
3. Gegenstand der mündlichen Prüfung sind:
(1) die in § 6 genannten Prüfungsgebiete,
(2) ein freier Vortrag von etwa zehn Minuten
Dauer über ein Thema in Volkswirtschaftslehre
oder Wirtschaftsrecht, das die Studienleitung
stellt. Der Vortrag in der mündli-
chen Prüfung kann nur in dem Fach gehalten
werden, in dem nicht das Seminar
besucht wurde. Die Bekanntgabe des Themas
für den Vortrag in der mündlichen Prüfung
erfolgt 14 Tage vor der ersten mündlichen
Prüfung. Eine kurze schriftliche
Vortragsgliederung darf benutzt werden.
4. Bei der mündlichen Prüfung sollen höchstens
fünf Prüflinge zu einer Prüfungsgruppe
zusammengefasst werden. Die Prüfungszeit
beträgt – außer der Zeit des mündlichen
Vortrags – in den Fächern Betriebswirtschaftslehre
und Volkswirtschaftslehre in
der Regel 10 Minuten und im Fach Recht
15 Minuten je Kandidat.
5. Die Benotung des Vortrags in der mündlichen
Prüfung geht in allen Fächern in die
Gesamtnote der mündlichen Prüfung zu
gleichen Teilen ein.
6. Personen, die ein berechtigtes Interesse
nachweisen, können von dem Prüfungsvorsitzenden
als Zuhörerinnen bzw.
Zuhörer zugelassen werden.
§ 10
Abmeldung, Versäumnis, Rücktritt,
Täuschung
1. Der Prüfling kann sich bis spätestens drei
Tage vor dem Prüfungstermin von der Prüfung
abmelden. Die Abmeldung von der
Diplomarbeit gilt für die gesamte Prüfung,
die Abmeldung von der Teilnahme an einer
schriftlichen Aufsichtsarbeit gilt auch für die
mündliche Prüfung im gleichen Fach. Die Ablegung
einer abgemeldeten Prüfung ist frühestens
im nächsten Prüfungszeitraum möglich.
2. Eine Prüfungsleistung gilt als mit „ungenügend“
(6) bewertet, wenn der Prüfling zu
einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe
nicht erscheint, oder wenn er nach Beginn
der Prüfung ohne triftige Gründe von der
Prüfung zurücktritt. Dasselbe gilt, wenn
eine schriftliche Prüfungsleistung nicht
innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit
erbracht wird.
3. Die für den Rücktritt oder das Versäumnis
geltend gemachten Gründe müssen der
Akademie unverzüglich, schriftlich gemeldet
und glaubhaft gemacht werden.
Erkennt die Studienleitung die Gründe an,
kann der Prüfling vorbehaltlich der endgültigen
Bestätigung durch den Prüfungsausschuss
die Prüfung fortsetzen, bzw. im
nächsten Prüfungszeitraum ablegen.
Bereits vorliegende Prüfungsergebnisse
werden angerechnet. Werden die Gründe
nicht anerkannt, ist die gesamte Prüfung
zu wiederholen.
4. Versucht der Prüfling, das Ergebnis einer
Prüfung durch Täuschung, z.B. Benutzung
nicht zugelassener Hilfsmittel, zu
beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung
als mit „ungenügend“ (6)
bewertet. Die Feststellung wird von der
jeweiligen Prüferin oder dem jeweiligen
Prüfer oder von der aufsichtsführenden
Person getroffen.
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22
5. Der Prüfling kann verlangen, dass Entscheidungen
nach Absatz 4 vom Prüfungsausschuss
überprüft werden.
§ 11
Prüfungsergebnis
1. Das Prüfungsergebnis wird zunächst für
die einzelnen schriftlichen und mündlichen
Leistungen festgesetzt. Aus ihnen wird das
Teilergebnis eines jeden Prüfungsgebietes
gebildet. In dem Fachgebiet, in dem das Proseminar
besucht bzw. der Vortrag gehalten
bzw. die Diplomarbeit geschrieben wurde,
setzt sich die Note zu 1/2 aus der schriftlichen
und zu je 1/4 aus der mündlichen Prüfung und
der Proseminarnote bzw. der Vortragsnote
bzw. der Diplomarbeitsnote zusammen.
Die Gesamtnote ergibt sich aus dem gewichteten
Mittel der Einzelnoten, wobei mündliche
und schriftliche Fachprüfungen und die
Diplomarbeit jeweils das Gewicht 1/7 haben.
In Grenzfällen können die Noten der Übungsscheine
und des Proseminars zu Gunsten
des Studierenden berücksichtigt werden.
Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit
gibt die Stimme des Vorsitzenden
den Ausschlag.
2. Das Prüfungsergebnis wird durch eine der
folgenden Noten ausgedrückt:
sehr gut (1) = eine den Anforderungen
in besonderem Maße
entsprechende Leistung;
gut (2) = eine den Anforderungen
voll entsprechende
Leistung;
befriedigend (3) = eine im allgemeinen
den Anforderungen
entsprechende Leistung;
ausreichend (4) = eine Leistung, die zwar
Mängel aufweist, aber
im ganzen den Anforderungen
entspricht;
mangelhaft (5) = eine den Anforderungen
nicht entsprechende
Leistung, die jedoch
erkennen lässt, dass
die notwendigen Grundkenntnisse
vorhanden
sind und die Mängel in
absehbarer Zeit behoben
werden können;
ungenügend (6) = eine den Anforderungen
nicht entsprechende
Leistung, bei der selbst
die Grundkenntnisse
so lückenhaft sind,dass
die Mängel in absehbarer
Zeit nicht behoben
werden können.
Bei außergewöhnlichen Leistungen kann
der Prüfungsausschuss das Gesamtprädikat
„mit Auszeichnung“ verleihen.
3. Der Gesamteindruck, den der Prüfling
während der Studienzeit gemacht hat, wird
in Zweifelsfällen bei der Gesamtbewertung
berücksichtigt. Das Gesamturteil darf nicht
besser als „ausreichend“ lauten, wenn der
Prüfling in einem der Prüfungsgebiete als
Teilergebnis „ungenügend“ erhalten hat.
4. Die Prüfung ist nicht bestanden,
a) wenn in einem Prüfungsgebiet die Note
„mangelhaft“ oder „ungenügend“ lautet und
nicht ein Ausgleich entweder mit mindestens
der Note „gut“ in einem Prüfungsgebiet oder
mit der Note „befriedigend“ in zwei anderen
Prüfungsgebieten erzielt ist oder
b) wenn das Gesamtergebnis schlechter als
„ausreichend“ ist, oder
c) wenn in der Prüfung für das Wirtschafts-
Diplom betriebswirtschaftlicher Richtung das
Teilergebnis im Prüfungsgebiet Betriebswirtschaftlehre
schlechter als „ausreichend“ ist
In diesen Fällen wird das Gesamtergebnis mit
„nicht bestanden“ benotet.
§ 12
Wiederholung der Prüfung
1. Eine nicht bestandene Prüfung kann nur
einmal, und zwar frühestens nach einem
Jahr und spätestens nach fünf Jahren, wiederholt
werden. Der Prüfungsausschuss
bestimmt die Einzelheiten für die Zulassung
zu der Wiederholungsprüfung.
2. Bei bestandener Prüfung kann der Prüfling
die Wiederholung der Prüfung in Prüfungsgebieten,
in denen die Note schlechter als
„ausreichend“ lautet, beantragen. Eine solche
Wiederholung ist nur einmal und nur
im nächsten Prüfungszeitraum möglich.
Das Diplom nach § 13 Abs. 1 wird in diesem
Fall nach der Wiederholung verliehen.
§ 13
Diplom
1. Im Falle des Bestehens der Prüfung wird
das „Wirtschafts-Diplom betriebswirtschaftlicher
Fachrichtung“ verliehen.
2. Das Diplom enthält das Gesamtergebnis der
Prüfung. Außer dem Diplom erhält der Prüfling
ein Zeugnis, das die Teilergebnisse eines
jeden Prüfungsgebietes, die Note der Diplomarbeit
und das Gesamtergebnis enhält.
3. Ein durch Täuschung erschlichenes Diplom
kann durch die Akademie innerhalb eines
Jahres entzogen werden, nachdem die
Studienleitung von der Täuschung Kenntnis
erlangt hat.
§ 14
Bezeichnungen der Diplominhaber
Das Wirtschafts-Diplom betriebswirtschaftlicher
Fachrichtung berechtigt Frauen, die Bezeichnung
„Betriebswirtin (VWA)“ und Männer, die
Bezeichnung „Betriebswirt (VWA)“ zu führen.
§ 15
Prüfungsgebühren
1. Es werden Prüfungsgebühren erhoben. Die
Höhe der Prüfungsgebühren bestimmt die
Akademie.
2. Bei Nichtbestehen der Prüfung oder Ausschluss
von der Prüfung oder vorzeitigem
Prüfungsabbruch (§ 10) werden die
Gebühren nicht erstattet.
23
24
3. Bei einer Wiederholung der Prüfung nach §
12 Abs. 1 sind die vollen Gebühren erneut
zu entrichten.
§ 16
Diese Prüfungsordnung tritt erstmals für den
29. Studiengang in Kraft. Gleichzeitig tritt ab
dem 29. Studiengang die Prüfungsordnung für
die Erteilung des Wirtschafts-Diploms betriebswirtschaftlicher
Fachrichtung an der Verwaltungs-
und Wirtschafts-Akademie Aachen vom
05. Mai 2004 außer Kraft.
Aachen, 30. April 2006
gez. Ass. Jürgen Drewes
Akademieleiter
25
OBERHAUSEN
RECKLINGHAUSEN
MÜNSTER
NORDHORN
OLDENBURG
LEER
STADE
LÜNEBURG
SCHWERIN
GREIFSWALD
BERLIN
FRANKFURT/O
COTTBUS
BAUTZEN
MAGDEBURG
HALLE
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FULDA
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KOBLENZ
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WIESBADEN
ASCHAFFENBURG
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MÜNCHEN
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VWA - STANDORTE IN DEUTSCHLAND
Verwaltungs- und
Wirtschaftsakademien
26
DIE VWA AUF EINEN BLICK
Studiengang:
Die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie
Aachen bietet den betriebswirtschaftlichen
Studiengang an, der jeweils sechs Studiensemester
und ein Examenssemester umfasst.
Studienvoraussetzungen:
siehe Seite 13
Studienziel:
Ziel des Studiengangs ist es, Angehörige aus
Verwaltung und Wirtschaft auf höherwertige
berufliche Tätigkeiten vorzubereiten und die dafür
erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten in der
Anwendung wissenschaftlicher Arbeitsmethoden
für die berufliche Praxis zu vermitteln. Lehrveranstaltungen
auf Hochschulniveau sollen systematisches
und kritisches Denken fördern und die
Teilnehmer damit in den Stand setzen, übergreifende
Zusammenhänge zu erfassen und komplexe
Fragen zu lösen. Die Studiengänge dienen
zugleich der Erneuerung, Erweiterung und Vertiefung
der in der Erstausbildung und in der Praxis
erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen.
Studienfächer:
Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre,
Bürgerliches Recht und Handelsrecht, für das
Wirtschaftsleben bedeutsame Teile des öffentlichen
Rechts.
Studienabschluss:
Der Studiengang schließt mit einer schriftlichen
und einer mündlichen Prüfung ab. Die schriftliche
Prüfung umfasst eine Diplomarbeit (Hausarbeit)
und Aufsichtsarbeiten aus den Prüfungsgebieten
Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre
und Rechtswissenschaft. Im Falle des Bestehens
der Prüfung wird das „Wirtschafts-Diplom betriebswirtschaftlicher
Fachrichtung“ mit der
Bezeichnung „Betriebswirt/in (VWA)“ verliehen.
Vorlesungszeiten und -orte:
Lehrveranstaltungen finden im Wintersemester
in der Zeit von Mitte Oktober bis Mitte Februar
des folgenden Jahres, im Sommersemester von
Mitte April bis Mitte/Ende Juli statt. Die Vorlesungen
sind nicht immer an bestimmte Wochentage
gebunden sondern variabel, durchschnittlich
3 – 4 mal pro Woche.
Samstags sind gewöhnlich keine Veranstaltungen.
Die genauen Termine werden im Vorlesungsverzeichnis
bekannt gegeben. Die Vorlesungen
finden in der Regel in den Räumen des
Hauptgebäudes der RWTH Aachen, Templergraben
55, statt.
Kosten:
Die Semestergebühr (1. bis 6. Semester) beträgt
z. Z. 300,00 €. Sie ist jeweils vor Beginn des
Semesters ohne besondere Aufforderung auf das
Konto Nr. 118 786,
BLZ 390 500 00,
IBAN: DE 403 905 000 000 00 118 786
SWIFT: AACSDE33
bei der Sparkasse Aachen einzuzahlen.
Darüber hinaus wird für die Abschlussprüfung
eine Prüfungsgebühr von z. Z. 360,00 €
erhoben, die gleichzeitig zum Besuch der
Examensübungen (7. Semester) berechtigt.
Studienförderung:
Die Aufwendungen des VWA-Studiums können
gewöhnlich im Rahmen der Werbungskosten
steuerlich geltend gemacht werden. Gegebenenfalls
beteiligen sich Arbeitgeber und Dienstherren
auch finanziell an den Gebühren für das Studium.
Auskünfte und Beratung:
Dipl.-Ing. Dipl.-Theol. Wolfgang Loggen
Geschäftsstelle der Verwaltungs- und
Wirtschafts-Akademie Aachen
Templergraben 83,
52062 Aachen (im Gebäude der Zentralen
Studienberatung der RWTH Aachen)
Tel. 0241 - 400 5000
Fax 0241 - 80 92 406
Internet www.vwa-aachen.de
E-Mail info@vwa-aachen.de
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