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Rundschau 02/2005 - Gemeinde Schweitenkirchen

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Juni <strong>2005</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong>er <strong>Rundschau</strong> Seite 3<br />

3) Landratsamt Untere Immissionsschutzbehörde<br />

4) Landratsamt Wasserrecht. Keine Einwände.<br />

5) Vermessungsamt Pfaffenhofen<br />

6) Wasserwirtschaftsamt<br />

7) Amt für Landwirtschaft<br />

Abstimmungsergebnis: 12:0 (ohne Bgm. Vogler)<br />

b) Satzungsbeschluss<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt aufgrund der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches<br />

(BauGB) den vom Architekturbüro Georg Gerlsbeck,<br />

Metzgerberg 8, 85298 Scheyern gefertigten Bebauungsplan<br />

Nr. 47.0 Dürnzhausen – Birkenloh in der Fassung vom<br />

06.04.2004, geändert am 08.04.2004, 26.10.2004 und 18.01.<strong>2005</strong><br />

mit Begründung in der Fassung vom 06.04.2004, geändert am<br />

08.04.2004, 26.10.2004 und 18.01.<strong>2005</strong> als Satzung.<br />

Abstimmungsergebnis: 12:0 (ohne Bgm. Vogler)<br />

E.ON – Fortführung der kommunalen Rahmenvereinbarung;<br />

Dritte Nachtragsvereinbarung<br />

Der Vorsitzende führte hierzu aus, dass eine dritte Nachtragsvereinbarung<br />

über die Fortführung der Kommunalen Rahmenvereinbarung<br />

vom 30.11.1999 zwischen den bay. Kommunalen<br />

Spitzenverbänden und der E.ON Bayern erfolgreich abgeschlossen<br />

wurde. Mit Schreiben vom 01.03.<strong>2005</strong> empfiehlt der Bay.<br />

<strong>Gemeinde</strong>tag die Annahme dieser schwer verhandelten Nachtragsvereinbarung.<br />

Eckpunkte dieser Vereinbarung sind u.a.:<br />

– Als Laufzeit ist der 01.01.06 bis 31.12.2009 vereinbart<br />

– Gestaffelte Preisanpassung für das Gesamtvolumen der Rahmenvereinbarung,<br />

jeweils bezogen auf den Preis aus der Rahmenvereinbarung<br />

in <strong>2005</strong>:<br />

zum 01.01.2006 9,96%<br />

zum 01.01.2007 weitere 2,20%<br />

zum 01.01.2008 weitere 2,15%<br />

zum 01.01.2009 weitere 2,07%<br />

– Die Erlöse aus den Preissteigerungen der Jahre 2007 bis 2009<br />

werden von E.ON Bayern in einen Fonds „Anreiz zum energiesparendem<br />

Verhalten“ eingezahlt, dessen Mittel von der Kommune<br />

entsprechend den Regelungen des Fonds abgerufen werden<br />

können. Die Details zum Fonds sind in Anlage 5 der Nachtragsvereinbarung<br />

geregelt.<br />

– Die Messpreise werden über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung<br />

stabil gehalten.<br />

Die im Gremium anwesenden Mitglieder des Schulverbandes<br />

<strong>Schweitenkirchen</strong> – Paunzhausen wurden über das Vorliegen der<br />

gleichen Rahmenvereinbarung informiert. Diese soll nach Rücksprache<br />

mit dem 2. Schulverbandsvorsitzenden Herrn Daniel aus<br />

Termingründen auch die Zustimmung erteilt werden.<br />

Schließlich erteilte der <strong>Gemeinde</strong>rat der Fortsetzung der Stromlieferungsverträge<br />

mit dieser 3. Nachtragsvereinbarung sein Einverständnis.<br />

Abstimmungsergebnis: 13:0<br />

Bekanntgaben und Anregungen<br />

a) Antrag auf Erstaufforstung von Rudolf Kirzinger; Fl.Nr. 1884<br />

Gem. Dürnzhausen<br />

Der Antrag auf Erstaufforstung vom Rudolf Kirzinger, Karlweg<br />

2, Schmiedhausen, 85301 <strong>Schweitenkirchen</strong> auf FlNr. 1884 Gem.<br />

Dürnzhausen wird dem <strong>Gemeinde</strong>rat bekannt gegeben.<br />

Man verwies auf das Einhalten der entsprechenden Abstandsflächen<br />

und stimmte ansonsten der Erstaufforstung zu.<br />

Abstimmungsergebnis: 13:0<br />

Am 5. April war die nächste Sitzung<br />

nochmals; Bauantrag zur Errichtung eines Burger King Restaurants<br />

durch die Firma VIB Vermögen AG, Luitpoldstr.<br />

C70, 86633 Neuburg a.d.Donau in <strong>Schweitenkirchen</strong>, Oberthann,<br />

85301 <strong>Schweitenkirchen</strong> auf Fl.Nr. 848/4 Gem.<br />

<strong>Schweitenkirchen</strong><br />

a) Neubau eines Burger King Restaurants mit Autoschalter und<br />

Parkplätzen<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde, wie auch schon in der<br />

Bauausschusssitzung, eingehend vor allem über die schwierige<br />

Verkehrssituation diskutiert. Auch wurden die Gremiumsmitglieder<br />

über die hierzu stattgefundenen Besprechung mit dem Landratsamt,<br />

dem Straßenbauamt Ingolstadt und der Straßenbauverwaltung<br />

des Landkreises Pfaffenhofen informiert.<br />

Im Rahmen dieser Diskussion stellte GR Behner den Antrag auf<br />

Vertagung dieses Tagesordnungspunktes, bis ein vernünftiges Verkehrskonzept<br />

von Seiten der Fachbehörden erarbeitet wird. Dieser<br />

Antrag wurde zur Abstimmung gebracht und abgelehnt.<br />

Abstimmungsergebnis: 1:14<br />

Schließlich stimmte der <strong>Gemeinde</strong>rat dem Bauvorhaben aus<br />

ortsplanerischer Sicht zu, verlangt aber, wie auch schon bei der<br />

Bauvoranfrage, die Verwirklichung eines sinnvollen Verkehrskonzeptes<br />

in diesem Bereich und die Beachtung der Immissionsschutzvorschriften.<br />

Ein solches sinnvolles Verkehrskonzept<br />

aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong> wären die nachfolgenden Änderungen:<br />

• Errichtung eines Kreisverkehrs im Bereich der Staatsstr. 2045<br />

Höhe Einfahrt zum Ortsteil Frickendorf und zum Gewerbepark<br />

• Robert-Koch-Str. zur Kreisstraße und Hauptstraße aufstufen und<br />

als Zufahrt zum Ortsteil Oberthann benutzen<br />

• Kreisstraße PAF 27 ab Einfahrt zur Robert-Koch-Str. Richtung<br />

Staatsstraße 2045 abstufen (mit baulichen Veränderungen) und<br />

nur noch für Anliegerverkehr zulassen;<br />

• Gemeinsame Zufahrt und Abfahrt für McDonalds und Burgerking<br />

über neu zu errichtende Straße (durch Betreiber des Rasthofes)<br />

in die Robert-Koch-Str.;<br />

• Abfahrt der LKW aus dem Bereich des Rasthofes auch über diese<br />

neue Straße; Zufahrt der LKW über die Tankstelle des Rasthofes;<br />

• Schließung der bisherigen Ausfahrt zur Staatsstraße bei McDonalds<br />

• Zielsetzung für die Zukunft: Verlegung der Autobahnausfahrt<br />

(von Ingolstadt kommend) in den Bereich des Kreisverkehrs;<br />

Einfahrt in die BAB Richtung München soll bestehen bleiben;<br />

Abstimmungsergebnis: 14:1<br />

b) Bauantrag für Werbeanlagen<br />

Dem Bauantrag für die Errichtung von Werbeanlagen wurde vom<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat die Zustimmung erteilt. Als Auflage hierfür wurden<br />

die Angemessenheit und Anpassung im Hinblick auf die bereits<br />

bestehende Werbeanlage des benachbarten Konkurrenzbetriebes<br />

und die Einhaltung der Sichtdreiecke benannt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15:0

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