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Leitfaden - Das Pestalozzi-Fröbel-Haus

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<strong>Das</strong> Wahlpraktikum<br />

im Rahmen der<br />

Erzieherinnenausbildung


Erstellt von der Arbeitsgruppe Wahlpraktikum<br />

am <strong>Pestalozzi</strong>-<strong>Fröbel</strong>-<strong>Haus</strong><br />

Mitglieder der Arbeitsgruppe:<br />

Karl Antony<br />

Janna Bergemann<br />

Katharina Best<br />

Anne Cramer<br />

Karl - Heinz Frye<br />

Susanne Gebor<br />

Michael Henze - Graetz<br />

Gabriele Ivo<br />

Ursula Jaschke - Roehl<br />

Elke Metzenthin<br />

Andrea Oppmann<br />

© <strong>Pestalozzi</strong>-<strong>Fröbel</strong>-<strong>Haus</strong> (PFH) im Mai 2005<br />

Direktorin: Dr. Sabine Hebenstreit-Müller<br />

Schulleiterin: Annegret Lauffer – von Reiche<br />

Leitung der Arbeitsgruppe: Gabriele Ivo, Karl-Heinz Frye<br />

<strong>Pestalozzi</strong>-<strong>Fröbel</strong>-<strong>Haus</strong>, Karl-Schrader Stzraße 7-8, 10781 Berlin, Tel.: 21730 –249, -174 Seite 2


<strong>Das</strong> Wahlpraktikum<br />

Inhaltsverzeichnis Seite:<br />

1. Einleitung 4<br />

2. Ziele für das Wahlpraktikum 6<br />

3. Wahl der Praxisstelle 9<br />

• Vorbereitung auf das Praktikum 9<br />

• Kriterien für die Wahl der Praxisstelle 9<br />

• Bewerbung um einen Praktikumsplatz 10<br />

4. Rollen, Funktionen und Aufgaben der Beteiligten 10<br />

• die Praktikantin 10<br />

• die Anleiterin 11<br />

• die praxisberatende Lehrkraft 11<br />

• die Praxisberatung und –vermittlung 11<br />

5. Ausbildungsplan 12<br />

6. Inhalt und Ablauf der Praxisbesuche 12<br />

• erster Praxisbesuch 13<br />

• zweiter Praxisbesuch 14<br />

7. Praxisbegleitender Unterricht 14<br />

• Inhalt 15<br />

• Ziele 15<br />

8. Praktikumsbericht 16<br />

9. Praktikumsbeurteilung 17<br />

Anhang<br />

Vordruck zum Ausbildungsplan<br />

Auszug aus der Ausbildungsordnung<br />

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1. Einleitung<br />

Zu Beginn des Schuljahres 2003 ist für alle Berliner Fachschulen für Sozialpädagogik eine<br />

neue Regelung der Erzieherinnenausbildung 1 in Kraft getreten. Wir geben Ihnen im<br />

Folgenden einen Überblick über alle Neuerungen, die die fachpraktische Ausbildung<br />

betreffen.<br />

Die Erzieherinnenausbildung ist einphasig und dauert drei Jahre. Der Unterricht findet in<br />

fachrichtungsübergreifenden und fachrichtungsbezogenen Themenfeldern statt, die sich an<br />

den Anforderungen der Sozialpädagogischen Praxis orientieren und die den Erwerb<br />

beruflicher Handlungskompetenzen ermöglichen. Um dies zu gewährleisten, betont die neue<br />

Ausbildungsordnung ausdrücklich die Notwendigkeit einer engen Verbindung zwischen den<br />

Lernorten Fachschule und sozialpädagogischer Praxis.<br />

In die dreijährige Ausbildung integriert sind drei unterschiedlich zu gestaltende Praktika:<br />

1<br />

1. Ein Pflichtpraktikum (Dauer 12 Wochen), das in der Regel in Tageseinrichtungen<br />

für Kinder beziehungsweise im Rahmen der Kinderbetreuung an Schulen im<br />

2. Semester absolviert wird. Über Ausnahmen entscheiden die Praxisberatung und<br />

-vermittlung der Schule.<br />

2. Ein Wahlpflichtpraktikum (Dauer ebenfalls 12 Wochen), das an allen Einrichtungen<br />

mit Kindern im Grundschulalter (Hort, Kinderclub, ASP, Ganztagsschule und<br />

Feizeitbereich an Grundschulen), in der Jugendarbeit, in stationären und<br />

teilstationären Einrichtungen oder mit Kindern oder Jugendlichen mit Behinderung<br />

absolviert werden soll. Dieses Praktikum findet im zweiten Ausbildungsjahr statt.<br />

3. Ein Wahlpraktikum (Dauer 20 Wochen) aus einem frei gewählten Bereich der<br />

erzieherischen Praxis. Dieses Praktikum findet im fünften Semester statt.<br />

Die Chancen dieser Neuregelung bestehen darin, dass alle drei Praktika als Bausteine zu<br />

sehen sind. Die Notwendigkeit, wie bisher für den letzten Ausbildungsabschnitt eine<br />

bezahlte Praktikumstelle zu finden, entfällt, so dass die Praktikantin jetzt eine an ihren<br />

Lernanforderungen orientierte Praxisstelle aussuchen kann. Hierbei kann sie sich in der<br />

Praxisberatung und -vermittlung der Schule informieren und individuell beraten lassen.<br />

<strong>Das</strong> gesamte fachpraktische Lernen der Studierenden soll in individuell geplanten,<br />

aufeinander aufbauenden Lernschritten und in verschiedenen Praxisfeldern erfolgen, deren<br />

Anforderungen gewissermaßen spiralförmig gesteigert aufeinander aufbauen sollen.<br />

Die einzelnen Praxisphasen haben unterschiedliche Ziele und Schwerpunkte.<br />

Im Text wurde die weibliche Form zur Bezeichnung von Erzieher/in, Praktikant/in, Anleiter/in,<br />

Praxisberater/in etc. verwendet. Diese Form wurde der besseren Lesbarkeit wegen gewählt und stellt keine<br />

Diskriminierung des Mannes dar. Es wurde damit dem zahlenmäßig größeren Anteil von Frauen in diesem Beruf<br />

Rechnung getragen.<br />

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Während das erste Praktikum (Pflichtpraktikum) die Vermittlung von<br />

Basisqualifikationen zum Ziel hat, sieht das zweite Praktikum (Wahlpflichtpraktikum)<br />

eine stärker berufsfeldspezifische Lernerfahrung vor. Ziel des dritten Praktikums<br />

(Wahlpraktikum) ist die Weiterentwicklung des persönlichen Berufsprofils. Die<br />

Praxisphasen haben daher den Unterschiedlichkeiten von Organisationsstrukturen und<br />

den konzeptionellen Ausrichtungen in der Vielfalt sozialpädagogischer Arbeitsfelder<br />

ebenso Rechnung zu tragen wie dem individuellen Ausbildungsstand der Studierenden.<br />

Die Lernziele, die wir im Folgenden als Orientierung für die Praktikantinnen und die<br />

Anleiterinnen im „Lernort Praxis“ aufgestellt haben, richten sich ebenso nach den<br />

Lernmöglichkeiten und konkreten Gegebenheiten der Praxisstelle wie auch nach den<br />

rechtlichen Grundlagen des Praxisfeldes und dessen Rahmenbedingungen.<br />

Die aktuelle Situation in der Ausbildung kann als Situation des Umbruchs und einer<br />

Neuorientierung in Schule und sozialpädagogischer Praxis charakterisiert werden.<br />

Aus diesem Grunde kann und will dieser <strong>Leitfaden</strong> nur eine vorläufige<br />

Standortbestimmung sein und zur Reflexion der fachpraktischen Ausbildung von<br />

Erzieherinnen im Spannungsfeld Fachschule und Praxis beitragen.<br />

Der vorliegende <strong>Leitfaden</strong> wurde in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen der<br />

Fachschule, der sozialpädagogischen Praxis und mit Studierenden der Fachschule im<br />

Mai / Juni 2005 erarbeitet.<br />

Dieser <strong>Leitfaden</strong> und die Leitfäden der anderen Praktika stehen als PDF Dateien und die<br />

Ausbildungspläne sämtlicher Praktika stehen als Word Dateien unter folgenden<br />

Internet - Adressen des <strong>Pestalozzi</strong> <strong>Fröbel</strong> <strong>Haus</strong>es zur Verfügung:<br />

www.pfh-berlin.de<br />

www.pfh-schulen.de<br />

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2. Ziele für das Wahlpraktikum<br />

<strong>Das</strong> übergeordnete Lernziel des Wahlpraktikums ist die Übernahme der Verantwortung für<br />

die Gestaltung der Berufsrolle.<br />

Dies beinhaltet einen Prozess, in dem die Praktikantin auf der Grundlage ihrer Erfahrungen in<br />

den unterschiedlichen Praxisfeldern der vorherigen Praktika in Verbindung mit den<br />

Besonderheiten der nun gewählten Einrichtung fachlich begründete Einschätzungen<br />

entwickelt. Sie lernt, ihre eigenen Vorstellungen im Kontext gesellschaftlicher<br />

Rahmenbedingungen zu betrachten und mit zunehmender Reflexionsfähigkeit zu größerer<br />

Klarheit in Bezug auf ihre beruflichen Spezialisierungswünsche zu gelangen.<br />

Bei dem Erwerb von Professionalität orientiert sie sich an folgenden Zielen:<br />

1. Einrichtung als Organisation<br />

Ziele:<br />

Die Praktikantin lernt die Organisationsstruktur ihrer jeweiligen Einrichtung und des<br />

Trägers kennen. Sie macht sich mit der Aufgaben- und Verwaltungsgliederung, der<br />

Gestaltung der Arbeitsprozesse, der Zuständigkeit für die Arbeitsbemessung, die<br />

Arbeitsbewertung und die Arbeitsteilung dieser Organisation vertraut und erkennt<br />

deren Bedeutung für die sozialpädagogische Arbeit. Sie lernt die Einrichtung als ein<br />

sich entwickelndes System verstehen und erkennt ihre Mitverantwortung in diesem<br />

Entwicklungsprozess.<br />

2. Alltagsgestaltung<br />

Ziele:<br />

Die Praktikantin erkennt und reflektiert die Prinzipien der Tages-, Wochen- und<br />

Monatsgestaltung der Praxisstelle und deren Bedeutung für die Lebensgestaltung der<br />

Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen. Sie lernt, ihre Handlungsschritte, Vorhaben<br />

und Planungen daraus abzuleiten, mit dem Team zu besprechen und selbständig<br />

durchzuführen.<br />

3. Beobachten und dokumentieren<br />

Ziele:<br />

Die Praktikantin lernt die Beobachtungskultur der Einrichtung kennen und begründet<br />

einzuschätzen. Aufbauend auf den Kenntnissen der Beobachtungswoche, dem Pflichtund<br />

dem Wahlpflichtpraktikum lernt sie, verschiedene Beobachtungsmethoden<br />

zielgerichtet und systematisch anzuwenden und deren Möglichkeiten und Grenzen<br />

bezüglich der Einschätzung des Kindes, des Jugendlichen oder des Erwachsenen<br />

kritisch zu beschreiben. Sie lernt, Beobachtungen zu dokumentieren und<br />

unterschiedliche Dokumentationsformen in ihren Möglichkeiten und Grenzen<br />

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einzuschätzen. Sie lernt, wie sie auf Basis der dokumentierten Beobachtungsergebnisse<br />

im Austausch mit dem Team zu fachlich begründeten Thesen gelangt.<br />

4. Pädagogisches Handeln mit Einzelnen<br />

Ziele:<br />

Die Praktikantin lernt, eine professionelle Beziehung zu Kindern, Jugendlichen und<br />

Erwachsenen aufzubauen und Nähe und Distanz auszubalancieren. Sie lernt auf dem<br />

Hintergrund ihrer Beobachtungen die individuelle Entwicklung des Kindes, des<br />

Jugendlichen und des Erwachsenen zu erkennen und Verhaltensmuster und deren<br />

Wirkung zu beschreiben und einzuschätzen.<br />

Sie entwickelt den „positiven Blick“ auf den Menschen.<br />

Die Praktikantin lernt auf Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu reagieren,<br />

Handlungsschritte zu entwickeln und Impulse zur Weiterentwicklung zu geben. Sie<br />

beteiligt sich aktiv an der Erarbeitung von Fördermaßnahmen und lernt die rechtlichen<br />

Möglichkeiten (z.B. KJHG) in ihrer Bedeutung für die sozialpädagogische Arbeit<br />

kennen.<br />

5. Pädagogisches Handeln mit Gruppen<br />

Ziele:<br />

Die Praktikantin lernt die unterschiedlichen Gruppenkonstellationen, wie sie sich aus<br />

dem spezifischen Arbeitsfeld und der Konzeption ergeben, kennen. Sie lernt, die<br />

Struktur und Dynamik von Gruppen fachlich zu beschreiben und deren Bedeutung für<br />

alle Gruppenmitglieder kompetent einzuschätzen.<br />

Sie gestaltet Gruppensituationen und -prozesse zur Unterstützung personaler und<br />

sozialer Kompetenzen der Gruppenmitglieder.<br />

Sie entwickelt für eine Gruppe angemessene Rahmenbedingungen (z.B. Prozesse, um<br />

Regelungen des Zusammenlebens zu erarbeiten). Sie bietet Orientierung in<br />

Krisensituationen und lernt ihr situatives Handeln spontan mit Kolleginnen<br />

abzustimmen.<br />

Sie lernt, auf die Gruppenmitglieder abgestimmte, zielgerichtete Aktivitäten im<br />

Kontext und in der Auseinandersetzung mit der Konzeption der Einrichtung zu planen,<br />

durchzuführen, zu dokumentieren und im Team vorzustellen und zu reflektieren.<br />

6. Zusammenarbeit mit Kolleginnen<br />

Ziele:<br />

Die Praktikantin erweitert ihre Fähigkeit, berufsbezogene Beziehungen zu allen<br />

Mitarbeiterinnen der Einrichtung aufzunehmen, zwischen persönlichen und<br />

fachkollegialen Kontakten zu unterscheiden und Nähe und Distanz professionell zu<br />

gestalten. Sie erkennt und reflektiert ihre Rolle und Aufgabe als Praktikantin und ihre<br />

Bedeutung als sozialpädagogische Fachkraft in unterschiedlichen<br />

Arbeitszusammenhängen der Einrichtung.<br />

Sie stellt die eigene pädagogische Arbeit im Team vor und reflektiert sie. Sie setzt<br />

sich mit den unterschiedlichen Ideen, Erfahrungen, Sichtweisen und Perspektiven von<br />

multiprofessionellen Fachkräften innerhalb und außerhalb der Einrichtung fachlich<br />

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auseinander. Sie erkennt das Team als ein System in Entwicklung und lernt ihre<br />

eigenen Gestaltungsmöglichkeiten und Wirksamkeiten im Team einzuschätzen. Sie<br />

erkennt den Einfluss der Teamarbeit auf ihren Lernprozess. Sie lernt, auch in<br />

konflikthaften Teamsituationen den Kontakt zum Team zu halten und konstruktive<br />

Formen der Auseinandersetzung zu entwickeln.<br />

7. Zusammenarbeit mit Familien und anderen Bezugssystemen<br />

Ziele:<br />

Die Praktikantin erweitert ihre Fähigkeit, Kontakt zu den Familien und anderen<br />

Bezugspersonen entsprechend den Anforderungen der Einrichtung aufzunehmen. Sie<br />

lernt die unterschiedlichen Formen der Arbeit mit Familien in der Einrichtung kennen.<br />

Sie entwickelt Vorstellungen, bespricht sie mit dem Team und übernimmt selbständig<br />

Aufgaben. Sie lernt Gespräche mit Bezugspersonen (z.B. Eltern, Vormund,<br />

Lehrkräften) strukturiert vorzubereiten, durchzuführen und die Ergebnisse<br />

festzuhalten.<br />

Sie entwickelt eine Haltung, die es ihr ermöglicht, sich in die Kultur der Familie und<br />

andere Bezugssysteme hineinzuversetzen.<br />

8. Weiterentwicklung der Reflexionsfähigkeit<br />

Ziele:<br />

Die Praktikantin vertieft durch regelmäßige Gespräche mit der Anleiterin, dem Team<br />

und im praxisbegleitenden Unterricht ihre Fähigkeit, die Realität des Berufsalltags<br />

fachlich zu hinterfragen (z.B. „Was hat dazu geführt?“, „Was habe ich dazu<br />

beigetragen?“, „Was ist meine Rolle und Aufgabe als Erzieherin?“). Sie formuliert<br />

begründete Einschätzungen und entwickelt entsprechende Perspektiven.<br />

Die hier aufgezeigten Ziele des Wahlpraktikums beschreiben auf allgemeinem Niveau<br />

grundlegende Ziele der Fachschule und sollen eine Orientierung für alle an der Ausbildung<br />

beteiligte Personen darstellen. Sie gelten als vorläufig und sollten nach jedem Durchgang<br />

überprüft und ggf. überarbeitet werden.<br />

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3. Wahl der Praxisstelle<br />

Da die Arbeitsmöglichkeiten von Erzieher und Erzieherinnen vielfältig sind (von<br />

Tageseinrichtungen für Kinder bis zu stationären Einrichtungen für Erwachsene), müssen<br />

Studierende während ihrer Praktika Gelegenheit erhalten, sich exemplarisch vertiefend mit<br />

verschiedenen Arbeitsfeldern auseinander zu setzen. Um die Gelegenheit des Kennenlernens<br />

der Vielfalt der Arbeitsfelder tatsächlich zu nutzen, ist auf Seiten des Studierenden eine<br />

weitsichtige, vorausschauende, aufeinander aufbauende Planung der Gestaltung der<br />

verschiedenen Praxisphasen notwendig.<br />

• Vorbereitung auf das Praktikum<br />

Die Praktikantin befindet sich im 5. Semester ihrer Ausbildung und hat neben dem Pflichtund<br />

dem Wahlpflichtpraktikum eine Beobachtungswoche in einer Tageseinrichtung für<br />

Kinder im Vorschulalter sowie eine Hospitationswoche in einer Einrichtung für Kinder im<br />

Grundschulalter absolviert.<br />

Im Rahmen der schulischen Ausbildung konnte sie ihre Fachkompetenzen in 5 Lernbereichen,<br />

differenziert in 16 Themenfeldern sowie in 2 Profilkursen mit unterschiedlichern<br />

Schwerpunkten entwickeln.<br />

Neben der fachlichen Qualifikation in den Lernbereichen findet besonders im Unterricht der<br />

Themenfelder mit sozialpädagogischer Ausrichtung eine umfassende Vorbereitung auf das<br />

Wahlpraktikum statt. Unterschiedliche Einrichtungen und Träger der Jugendhilfe werden in<br />

ihren Grundsätzen und Besonderheiten kennen- und wertschätzen gelernt. Im Unterricht eines<br />

dieser Themenfelder wird auch der <strong>Leitfaden</strong> für das Wahlpraktikum zum Gegenstand der<br />

Auseinandersetzung.<br />

• Kriterien für die Wahl der Praxisstelle<br />

Die Studierende wählt ihre Praxisstelle selbst, nachdem sie im Unterricht umfassende<br />

Kenntnisse über sozialpädagogische Arbeitsfelder erworben und Informationen zu<br />

unterschiedlichen Konzeptionen erhalten hat. Auch hat sie sich im Rahmen ihrer Ausbildung<br />

mit unterschiedlichen, in der Praxis anzutreffenden Qualitätsmanagementsystemen<br />

auseinandergesetzt.<br />

Die Studierende kann sich bei der Wahl ihrer Praxisstelle in der Praxisberatung und<br />

-vermittlung der Schule über für sie geeignete Einrichtungen informieren; dieser<br />

Arbeitsbereich stellt der Studierenden moderne Medien zur Recherche bereit.<br />

Da während der fachpraktischen Ausbildung möglichst vielfältige Praxiserfahrungen<br />

gesammelt werden sollen, können die Studierenden in Einrichtungen, in denen sie das Pflichtoder<br />

Wahlpflichtpraktikum durchgeführt haben, nicht ihr Wahlpraktikum absolvieren. Über<br />

einen schriftlich begründeten Antrag auf Ausnahme von dieser Regel entscheidet die<br />

Praxisberatung und -vermittlung.<br />

Hilfe bei der Wahl der Praxisstelle stellen die in den Praxisphasen gewonnenen Erfahrungen<br />

dar. Ausgehend von den gewonnenen Eindrücken, den gesammelten Erfahrungen, den<br />

erhaltenen oder erfragten Informationen kann die Studierende auf der Grundlage der in der<br />

Ausbildung erarbeiteten Kriterien für die Wahl einer Praxisstelle entscheiden, ob sie in dieser<br />

Einrichtung ihr Wahlpraktikum ableisten möchte.<br />

Neben den fachlichen zählen auch persönliche Überlegungen bei der Wahl einer Praxisstelle.<br />

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• Bewerbung um einen Praktikumsplatz<br />

Neben der telefonischen Kontaktaufnahme mit der Praxisstelle empfiehlt die Praxisberatung<br />

und -vermittlung der Studierenden eine aussagekräftige, schriftliche Bewerbung um einen<br />

Praktikumsplatz im Wahlpraktikum an die Einrichtung oder den Träger ihrer Wahl zu richten.<br />

Vor dem Hintergrund dieser Bewerbung kann es zu einem Vorstellungsgespräch kommen. An<br />

dem Vorstellungsgespräch nehmen die Anleiterin, die Praktikantin und die Leitung der<br />

Einrichtung teil. Die zukünftige Anleiterin beschreibt ihr Arbeitsgebiet und ihre<br />

pädagogischen Schwerpunkte, so dass die Praktikantin eine Vorstellung von ihrer zukünftigen<br />

Arbeit bekommt. Die Praktikantin legt ihr Interesse an der Praxisstelle dar. Es wird ein<br />

Termin vereinbart, an dem sich die Beteiligten ihre Entscheidung mitteilen, ggf. kommt es zu<br />

einer Hospitation. Hat die Studierende einen Praktikumsplatz gefunden, stellt sie bei der<br />

Praxisberatung und -vermittlung der Schule einen Antrag auf Genehmigung des<br />

Ausbildungsplatzes in dieser Praxisstelle.<br />

4. Rollen, Funktionen und Aufgaben der Beteiligten<br />

<strong>Das</strong> Wahlpraktikum ist Bestandteil der Fachschulausbildung. Der Erfolg des Wahlpraktikums<br />

ist entscheidend von der Kompetenz und von der Kooperation aller am Ausbildungsprozess<br />

Beteiligten abhängig. An dieser Stelle kann nur angedeutet werden, was die Fachschule leistet<br />

und erwartet.<br />

• die Praktikantin<br />

Die Praktikantin ist weder Arbeitnehmerin noch Praktikantin im Sinne des<br />

Berufsbildungsgesetzes. Sie ist Studierende der Fachschule, die auf der Grundlage eines<br />

individuellen Ausbildungsplanes ausgebildet wird.<br />

Die tägliche Ausbildungszeit in der Praxisstelle richtet sich nach den Bestimmungen, die für<br />

die Vollzeitbeschäftigten der Praxisstelle gelten. Zeiten für die Bearbeitung von<br />

Ausbildungsaufgaben (z.B. Zeiten der Vor- und Nachbereitung, Zeiten für die Erledigung von<br />

Aufgaben aus dem praxisbegleitenden Unterricht und für den Praktikumsbericht) sind in<br />

dieser täglichen Ausbildungszeit enthalten. Wie und wo diese erledigt werden, ist mit der<br />

Anleiterin bzw. mit der Einrichtung einvernehmlich zu regeln.<br />

Die Praktikantin macht sich mit den Regeln der Arbeitsorganisation der Einrichtung (z.B.<br />

Krankmeldeverfahren) vertraut.<br />

Die Praktikantin fertigt gegen Ende des Wahlpraktikums einen Praktikumsbericht über ihre<br />

fachpraktische Tätigkeit und legt ihn der Fachschule zu einem festgesetzten Termin vor.<br />

• die Anleiterin<br />

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Für die Anleitung und für die laufende Beratung der Studierenden in der Praxisstelle wird<br />

vom Ausbildungsträger eine geeignete Fachkraft mit mehrjähriger Berufserfahrung als<br />

Anleiterin bestimmt. Sie ist kompetente Ansprechpartnerin der Praktikantin und der Schule in<br />

allen die Ausbildung betreffenden Fragen. Sie organisiert die wöchentlich stattfindenden<br />

Anleitungsgespräche, in denen die Praktikantin ihre Beobachtungen und Erfahrungen<br />

reflektiert und Überlegungen zum weiteren Ausbildungsverlauf mit Hilfe der Anleiterin<br />

konkretisiert. Diese wöchentlichen Anleitungsgespräche sind im Rahmen der fachpraktischen<br />

Ausbildung unverzichtbar und dauern etwa eine Stunde.<br />

Die Anleiterin erstellt in Kooperation mit der Praktikantin und in Abstimmung mit der<br />

Fachschule einen individuellen Ausbildungsplan (Form und Inhalt s.h. weiter unten) und legt<br />

diesen der praxisberatenden Lehrkraft nach etwa vier Wochen vor.<br />

Die Anleiterin führt mit der Praktikantin und der praxisberatenden Lehrkraft zwei<br />

vorbereitete Gespräche, hier erster und zweiter Praxisbesuch genannt (Form und Inhalt s.h.<br />

weiter unten).<br />

In den letzten Wochen des Wahlpraktikums fertigt die Anleiterin als Vertreterin der<br />

Praxisstelle eine schriftliche Beurteilung (Praxisbeurteilung s.h. weiter unten) über die<br />

Leistung der Studierenden und stellt die erfolgreiche oder nicht erfolgreiche Teilnahme an der<br />

fachpraktischen Ausbildung fest. Die Beurteilung wird der Studierenden zur Kenntnisnahme<br />

vorgelegt und der Fachschule am Ende des Wahlpraktikums übersandt.<br />

• die praxisberatende Lehrkraft<br />

Als Praxisberater oder Praxisberaterin setzt die Fachschule geeignete Lehrkräfte ein. Diese<br />

halten engen Kontakt zur Praxisstelle und besuchen die Studierenden zu Beginn und am Ende<br />

des Wahlpraktikums in der Praxisstelle und führen dort mit der Praktikantin und der<br />

Anleiterin ein Praxisgespräch (Form und Inhalt s.h. weiter unten).<br />

Die Praxisberaterin der Schule führt auch den praxisbegleitenden Unterricht jeweils an einem<br />

Tag in der Woche durch. Der Unterricht umfasst sechs Stunden und soll die in der<br />

fachpraktischen Ausbildung gewonnen Erfahrungen auswerten und aufarbeiten. Die<br />

Praxisberaterin stellt die erfolgreiche Teilnahme auf der Grundlage schriftlicher Arbeiten und<br />

mündlicher Leistungen der Studierenden fest.<br />

Der praxisbegleitende Unterricht soll in enger Kooperation von zwei Praxisberaterinnen<br />

durchgeführt werden. Etwa 10 Studierende werden von diesen im praxisbegleitenden<br />

Unterricht betreut.<br />

• die Praxisberatung und -vermittlung<br />

Die Arbeitsgruppe Praxisberatung und -vermittlung der Fachschule berät die Studierenden<br />

bei der Wahl der Praxisstelle und informiert alle am Wahlpraktikum beteiligten Personen auf<br />

Anfrage. Ferner bietet sie Informationsveranstaltungen zu wichtigen Themen der<br />

fachpraktischen Ausbildung an und entwickelt geeignete Maßnahmen zur Hebung der<br />

Ausbildungsqualität. Sie berät Studierende, Anleiterinnen und praxisberatende Lehrkräfte in<br />

Einzelfällen.<br />

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5. Ausbildungsplan<br />

Der Ausbildungsplan ist eine Hilfe zur Strukturierung des Wahlpraktikums. Er ist ein<br />

wichtiges Instrument zur konkreten Beschreibung von Ziel- und Schwerpunktsetzung sowie<br />

der Zeitplanung. Er legt fest, was die Praktikantin in dieser Einrichtung, bei dieser Anleiterin<br />

lernen kann und soll. Diese Zielvereinbarung dient der Arbeitsplanung, der Verständigung<br />

über zu erwartende Ergebnisse, der regelmäßigen Überprüfung der Qualität der Arbeit und<br />

schließlich der Weiterentwicklung der Praktikantin.<br />

Der Ausbildungsplan soll die Erfahrungen, den Kenntnis- und den Ausbildungsstand der<br />

Praktikantin berücksichtigen und die besonderen Kompetenzen der Anleiterin und die<br />

besonderen Gegebenheiten der Praxisstelle nutzen. Er beschreibt den Weg, den Anleiterin und<br />

Praktikantin gemeinsam gehen werden. Der Ausbildungsplan legt Ziele und Aufgaben für<br />

das Wahlpraktikum fest, er ist zwischen Fachschule, Anleiterin und Praktikantin abgestimmt<br />

und spiegelt den Ausbildungsverlauf als ständig zu überprüfenden Prozess.<br />

Für das Wahlpraktikum sind für alle Studierenden allgemeine, verbindliche Ausbildungsziele<br />

von der Fachschule entwickelt und festgelegt worden (s.h. Punkt 2). Diese vorgegebenen<br />

inhaltlichen Zielvorstellungen müssen flexibel gehandhabt werden, um das persönliche<br />

Tempo von Entwicklungs- und Lernprozessen der jeweiligen Praktikantin zu respektieren,<br />

d.h. deren individuelle Erfahrungen, Wünsche, Vorstellungen und Interessen sind<br />

einzubeziehen.<br />

So gesehen ist der Ausbildungsplan immer ein individueller Plan.<br />

Der Ausbildungsplan spiegelt aber auch die spezifischen Ausbildungsziele der Einrichtung<br />

und die sich daraus ergebenden besondere Aufgaben der Praktikantin wider.<br />

Die Fachschule legt mit diesem <strong>Leitfaden</strong> für das Wahlpraktikum einen Vorschlag zur<br />

Struktur und zum Inhalt des Ausbildungsplanes vor, der in Kooperation aller an der<br />

fachpraktischen Ausbildung beteiligter Personen konkretisiert werden muss.<br />

6. Inhalt und Ablauf der Praxisbesuche<br />

Während des Wahlpraktikums wird die Praktikantin von einer praxisberatenden Lehrkraft der<br />

Fachschule (Praxisberater/ Praxisberaterin), die in engem Kontakt mit der Praxisstelle steht,<br />

beraten. Diese führt mindestens zwei Einzelbesuche während des gesamten Praxiszeitraums<br />

durch.<br />

• erster Praxisbesuch<br />

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Im ersten Praxisbesuch, ca. 3 bis 4 Wochen nach Praktikumsbeginn, kommen auf die<br />

Praktikantin, die Anleiterin und die Lehrkraft der Fachschule folgende Aufgaben zu:<br />

Aufgaben der Praktikantin<br />

Die Praktikantin stellt der Lehrkraft ihrer Fachschule die Praxisstelle vor. Dazu muss sie sich<br />

bereits vorher hinreichend mit der Struktur der Einrichtung, deren Konzeption, den<br />

Besonderheiten der sozialpädagogischen Arbeitsweise sowie mit den Rahmenbedingungen zu<br />

denen auch der Sozialraum gehört, vertraut gemacht haben. Sie muss in der Lage sein, diese<br />

Informationen strukturiert weiterzugeben. Sinnvollerweise lässt sich diese Grundinformation<br />

durch einen gemeinsamen Gang durch die Einrichtung veranschaulichen, wobei die<br />

Praktikantin auch auf vertiefende Nachfragen eingehen können sollte.<br />

Da der Ausbildungsplan die Grundlage der Praxisgespräche zwischen allen Beteiligten ist, hat<br />

die Praktikantin bereits vor diesem Besuch ihre persönlichen Lernziele, die sie in dieser<br />

Praxisstelle umsetzen will, schriftlich im Ausbildungsplan festgehalten. Dabei knüpft sie an<br />

ihre Lernerfahrungen aus der fachtheoretischen und fachpraktischen Ausbildung an. Die<br />

Praktikantin ist im Stande konkrete Vorhaben und Aufgaben im Rahmen ihres<br />

Wahlpraktikums begründet darzustellen.<br />

Aufgaben der Anleiterin<br />

Diese hält zum ersten Praxisbesuch im Ausbildungsplan die Lernziele, die aus Sicht der<br />

Einrichtung während des Wahlpraktikums erreicht werden sollen, fest. Sie benennt die<br />

konkreten Schritte, in denen sich dieses Lernen vollziehen soll in der Spalte „Aufgaben und<br />

Methoden“ im Ausbildungsplan.<br />

Zu beachten ist, dass die Lernanforderungen<br />

- realistisch und konkret sind,<br />

- positiv formuliert werden,<br />

- in klare Einzelschritte unterteilt werden,<br />

- operationalisierbar<br />

- und dem Ausbildungstand angemessen sind.<br />

Die Fragestellung dabei sollte immer sein: „Was braucht diese Praktikantin, um ihre<br />

Sachkompetenz, ihre Methodenkompetenz und Handlungskompetenz sowie ihre persönliche<br />

und soziale Entwicklung an diesem Platz erweitern zu können?“<br />

Aufgaben der Praxisberaterin<br />

Die praxisberatende Lehrkraft stellt ihre Erwartungen an den individuellen Lernplan der<br />

Praktikantin dar und konkretisiert die von der Fachschule vorgegebenen Lernziele.<br />

• zweiter Praxisbesuch<br />

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Der zweite Praxisbesuch am Ende des Praktikums hat die Vorbereitung der Praxisbeurteilung,<br />

die Reflexion des Lernprozesses sowie die kritische Betrachtung des Praktikumverlaufs zum<br />

Ziel.<br />

Alle an diesem Praxisbesuch beteiligten Personen – in der Regel die Praktikantin, die<br />

Anleiterin und die Praxisberaterin – bereiten sich auf den Praxisbesuch vor, so dass der<br />

folgende Ablauf des Abschlussgesprächs in der Praxis gewährleistet ist.<br />

Der Ablauf des zweiten Praxisgesprächs:<br />

Die Praktikantin zeigt in Bezug auf die im Ausbildungsplan entworfenen Ziele auf, ob sie<br />

ihre jeweiligen Ziele erreicht hat, welche Kompetenzen sie in Bezug auf die bearbeiteten<br />

Themen entwickelt hat, an welchen Aspekten professionellen Handelns sie weiter arbeiten<br />

muss und welche Kompetenzen sie noch erreichen möchte. Sie gibt zu erkennen, wie weit sie<br />

in der Lage ist, sich selbst zu beobachten und den Verlauf des Wahlpraktikums aus der<br />

„Drittenperspektive“ zu betrachten. Sie beweist mit ihrer Darstellung ihre sprachlichen und<br />

kommunikativen Kompetenzen, ihre erworbene fachliche Sichtweise und ihre Fähigkeiten zur<br />

Selbstbeobachtung und zur kritischen Reflexion ihrer Berufsrolle als zukünftige Erzieherin.<br />

Die Anleiterin stellt dieser Darstellung ihre Sicht des Verlaufs des Lernprozesses gegenüber.<br />

Sie schildert, wie sie die Praktikantin erlebt hat, welche Kompetenzen diese erweitert und<br />

erworben hat, wie sie gelernt hat und gibt Hinweise auf das, was noch in der weiteren<br />

Ausbildung zu lernen ist. Sie zeigt die Rolle und die Haltung der Praktikantin gegenüber den<br />

Zielgruppen, dem Mitarbeiterteam, der Leiterin und den Bezugspersonen auf und beschreibt,<br />

wie weit die Praktikantin in Richtung einer Professionalität gegangen ist.<br />

Danach betrachtet die Praktikantin beide Darstellungen und setzt sich kritisch reflektierend<br />

mit den Unterschieden von Selbst- und Fremdwahrnehmung auseinander. Sie zeigt damit auf,<br />

dass sie in der Lage ist, Fremdbetrachtungen in ihre Sichtweise zu integrieren.<br />

Die Praxisberaterin stellt aus ihrer Sicht den Lernprozess der Praktikantin im<br />

praxisbegleitenden Unterricht dar. Sie soll vor allem das Gespräch so moderieren, dass die<br />

Praktikantin ein hilfreiches Feed-back und eine differenzierte Beurteilung erhält.<br />

7. Praxisbegleitender Unterricht ( Seminartage )<br />

Nach der Ausbildungsordnung findet wöchentlich einmal ein praxisbegleitender Unterricht<br />

von sechs Unterrichtsstunden in der Schule statt. Für diesen Seminartag werden Kleingruppen<br />

gebildet. Eine Praxisgruppe wird von einer praxisberatenden Lehrkraft der Schule<br />

(Praxisberaterin) betreut. Jeweils zwei Praxisgruppen werden gemeinsam von zwei<br />

Praxisberaterinnen im Rahmen des praxisbegleitenden Unterrichtes begleitet. Die<br />

Seminargruppe umfasst 10 Praktikantinnen. Die Seminargruppe kann in Ausnahmefällen<br />

entscheiden, dass der Seminartag in einer Praxisstelle der Teilnehmerinnen stattfindet.<br />

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• Inhalte<br />

An den Seminartagen sind die Praxiserfahrungen der Teilnehmerinnen, die von der<br />

Fachschule gestellten Aufgaben und die Erstellung des Praktikumberichts zentraler<br />

Lerngegenstand. Die Erfahrungen werden gemeinsam ausgewertet und mit den in der<br />

schulischen Ausbildung erworbenen fachtheoretischen Kenntnissen verknüpft. Die Themen in<br />

der Seminargruppe ergeben sich also aus den bisherigen Lernerfahrungen der bisherigen<br />

Ausbildung sowie aus den aktuellen Praxiserfahrungen der Teilnehmerinnen im<br />

Wahlpraktikum. Aufgabe der Gruppe ist es, aus den Erfahrungen der Einzelnen zu lernen, sie<br />

auf Vergleichbarkeit hin zu überprüfen und Allgemeines darin zu entdecken.<br />

In der Gruppe werden gemeinsam Handlungsstrategien für die Praxis entwickelt, es werden<br />

wechselseitig Anregungen gegeben und es wird im Sinne einer kollegialen Beratung nach<br />

Problemlösungen gesucht. So werden Formen der Kooperation eingeübt, die im Erzieherberuf<br />

als Teamfähigkeit gefordert sind.<br />

Die Praxisberaterin steuert diesen gruppengeförderten Lernprozess durch Anregungen und<br />

entsprechende Aufgabenstellungen, nimmt sich jedoch zunehmend zurück. Die<br />

Seminargruppe übernimmt zunehmend Verantwortung für die Form und den Inhalt des<br />

Seminartages im Sinne eines projektorientierten Unterrichts.<br />

Die praxisbegleitende Lehrkraft betreut den in der Ausbildungsordnung geforderten<br />

Praktikumsbericht.<br />

Der Seminartag hat eine große Bedeutung für das Lernen der Studierenden. Es entscheidet<br />

sich hier gleichgewichtig mit dem erfolgreichen Lernen in der Praxisstelle der Erfolg des<br />

Wahlpraktikums. Die Ausbildungsordnung legt fest, dass die Teilnahme am<br />

praxisbegleitenden Seminar zumindest ausreichend sein muss, um das Wahlpraktikum<br />

bestehen zu können, andernfalls ist eine Zulassung zum Examen nicht möglich.<br />

• Ziele<br />

Die Praktikantin lernt ihr professionelles Handeln und ihre Berufsrolle als Erzieherin in einer<br />

fachlich angemessenen Sprache zu beschreiben und mit Hilfe ihrer Fachkolleginnen in der<br />

Seminargruppe zu reflektieren. Sie lernt, verallgemeinerbare Anteile bei individuellen<br />

Erfahrungen zu sehen und auch, dass diese in gewissem Umfang auch auf andere Personen<br />

und Ereignisse übertragbar sind.<br />

Sie lernt, Beobachtungen, Erfahrungen, Standpunkte und Meinungen unter verschiedenen<br />

Perspektiven zu betrachten, wodurch ein Prozess der Selbstreflexion und die Reflexion der<br />

Berufsrolle angeregt wird.<br />

Die Gruppenmitglieder lernen, gezielte Informationsfragen zu stellen, um das Dargestellte zu<br />

verstehen. So wird die Subjektivität des von einem Einzelnen Wahrgenommenen durch die<br />

Gruppe verdeutlicht und kann thematisiert werden.<br />

Sie lernt, Handlungsentwürfe für unterschiedliche pädagogische Situationen konzeptionell zu<br />

begründen und ihr Handeln sowie ihr Verhalten fachlich zu begründen.<br />

Sie lernt, sozialpädagogisches Denken und Handeln zu reflektieren, dessen Umsetzung im<br />

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Team zu besprechen und die Ergebnisse kritisch zu reflektieren.<br />

Sie lernt, Konflikte mit der Praxisstelle, der Anleiterin oder anderen Kolleginnen angemessen<br />

darzustellen und Lösungswege zu entwickeln.<br />

Die Praxisberaterin begleitet den in der Ausbildungsordnung geforderten Praktikumsbericht<br />

aus angemessener und wertschätzender Distanz.<br />

8. Praktikumsbericht<br />

Die Studierende fertigt zum Ende des Wahlpraktikums einen Praktikumsbericht über die<br />

fachpraktische Arbeit an und legt diesen in der letzten Praktikumswoche der praxisberatenden<br />

Lehrkraft vor.<br />

Gegenstand des Praktikumsberichts im Wahlpraktikum ist die kritische Auseinandersetzung<br />

mit der Berufsrolle als Erzieherin im sozialpädagogischen Arbeitsfeld.<br />

Ferner setzt sich die Studierende mit einem selbstgewählten Thema oder einer<br />

selbstgewählten Fragestellung aus dem Wahlpraktikum auseinander.<br />

Gliederung und formale Gestaltung des Praktikumsberichts:<br />

1. Deckblatt mit allen wichtigen Informationen<br />

2. Gliederung<br />

3. Kurze Beschreibung der Einrichtung, der Gruppe und der Konzeption ( 2 Seiten)<br />

4. Begründung für die Wahl dieser Praxisstelle (_ Seite)<br />

5. Darstellung der Auseinandersetzung<br />

mit einem frei zu wählenden Schwerpunkt ( 3-4 Seiten)<br />

<strong>Das</strong> kann die Anleitung von Aktivitäten sein,<br />

oder die Auseinandersetzung mit Konflikten,<br />

oder die Auseinandersetzung mit Gruppenprozessen usw..<br />

6. Reflexion der Berufsrolle in dem Arbeitsfeld des Wahlpraktikums. (3-4 Seiten)<br />

a. Darstellung der Rolle, Funktion und Aufgaben einer Erzieherin<br />

b. Schlussfolgerungen für das Selbstverständnis als Erzieherin.<br />

7. kurze Reflexion des Praktikums ( 1 Seite)<br />

An dieser Stelle sollen zentrale Lernerfahrungen<br />

thesenartig zusammengefasst werden.<br />

8. Literatur- und Quellennachweis<br />

Der Praktikumsbericht wird getippt abgegeben und sollte 15 Seiten nicht überschreiten..<br />

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9. Praktikumsbeurteilung<br />

Zum Ende der Praxisphase gibt die Praxisstelle eine schriftliche Beurteilung<br />

(Praxisbeurteilung) über die Praktikantin ab und stellt die erfolgreiche oder nicht erfolgreiche<br />

Teilnahme des Wahlpraktikums fest. Die Beurteilung wird der Praktikantin in der Einrichtung<br />

zur Kenntnisnahme vorgelegt und der Fachschule zu einem von ihr festgelegten Termin<br />

zugeschickt.<br />

Hinweise für die Erstellung der Praxisbeurteilung<br />

Die Praxisbeurteilung bezieht sich in ihren Aussagen auf die Lernziele des Praktikums, auf<br />

die Entwicklung der Praktikantin und auf ihre Lernschritte. Der Lernprozess ist zu<br />

beschreiben und nicht die persönlichen Eigenschaften der Praktikantin. Für den Aufbau der<br />

Praxisbeurteilung heißt das, dass die Abfolge der Lernschritte die Gliederung bestimmt.<br />

Die Beurteilung orientiert sich an den im Ausbildungsplan formulierten Lernzielen, die sich<br />

auf folgende Gegenstände der Ausbildung beziehen:<br />

1. Einrichtung als Organisation<br />

2. Alltagsgestaltung<br />

3. Beobachten und dokumentieren<br />

4. Pädagogisches Handeln mit Einzelnen<br />

5. Pädagogisches Handeln mit Gruppen<br />

6. Zusammenarbeit mit Kolleginnen<br />

7. Zusammenarbeit mit Familien und anderen Bezugspersonen<br />

8. Weiterentwicklung der Reflexionsfähigkeit<br />

<strong>Das</strong> bedeutet, dass die Anleiterin zu den genannten Gegenständen der Ausbildung und zu den<br />

entwickelten Lernzielen Aussagen trifft, die den Lernprozess der Praktikantin beschreiben<br />

und die verdeutlichen, ob und in welcher Weise die Lernziele erreicht wurden. Hierbei gilt es<br />

besonders, die geleistete Auseinandersetzung mit der Berufsrolle zu würdigen.<br />

Am Ende muss die Feststellung über die erfolgreiche oder die nicht erfolgreiche Teilnahme<br />

an der fachpraktischen Ausbildung getroffen werden.<br />

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