Broschur neu Kopie - Ulrich Stockmann
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3. Beispiel: UCB Chemie GmbH, Linde<br />
AG 26<br />
Dieser Fall betrifft ebenfalls die Privatisierung<br />
der Chemieproduktion in Leuna (Sachsen-Anhalt)<br />
durch die Treuhandanstalt und die BvS.<br />
1993 veräußerte die Treuhand den Betriebsteil<br />
Amine an die UCB Chemie GmbH. Dem Verkauf<br />
als solchem war ein offenes, bedingungsfreies<br />
und transparentes Bieterverfahren<br />
vorausgegangen. Die UCB war der einzige Bieter<br />
und bezahlte einen Kaufpreis von 6,6 Mio.<br />
DM. Die Treuhand verpflichtete sich, Kohlenmonoxid,<br />
welches bei der Aminproduktion benötigt<br />
wird, für einen Zeitraum von zehn<br />
Jahren zum Marktpreis zu liefern. Zum Zeitpunkt<br />
des Vertragsschlusses rechnete die Treuhand<br />
damit, einen Investor zu finden, der die<br />
Anlage zur Herstellung von Kohlenmonoxid<br />
übernehmen würde. Diese Erwartung erfüllte<br />
sich jedoch nicht.<br />
Nachdem die UCB es abgelehnt hatte, die<br />
CO-Produktion in eigener Verantwortung zu<br />
übernehmen, wurde der Betriebsteil Amine von<br />
der Linde AG übernommen. Diese stimmte zu,<br />
von den Investitionskosten für die CO-Anlage<br />
in Höhe von insgesamt 12 Mio. DM einen Anteil<br />
von 3 Mio. DM zu zahlen, während die öffentliche<br />
Hand 9 Mio. DM abdeckte.<br />
Die Kommission ist der Auffassung, die Beteiligung<br />
der BvS von 9 Mio. DM sowie jede<br />
weitere finanzielle Hilfe für den Bau der CO-<br />
Anlage müsse als staatliche Beihilfe im Sinne<br />
von Art. 87 Abs. 1 EGV gewertet werden, da<br />
diese aus staatlichen Mitteln bestritten werden,<br />
den Wettbewerb zu verfälschen drohen,<br />
den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen<br />
und die Linde AG begünstigen, da<br />
sie nicht für diese Ausgaben aufkommen muß,<br />
die sie andernfalls selbst zu tragen hätte. Mit<br />
Schreiben vom 30.03.1999 hat die Kommission<br />
deshalb dem Mitgliedstaat Deutschland<br />
ihren Beschluß zur Eröffnung des Prüfverfahrens<br />
nach Art. 88 Abs. 2 EGV mitgeteilt.<br />
26 Abl. C 194 vom 10.07.1999, S. 14<br />
Bei ihrer Prüfung berücksichtigt die Kommission,<br />
daß die Regionen der <strong>neu</strong>en Bundesländer<br />
in Deutschland zu den Fördergebieten nach<br />
Art. 87 Abs. 3a) EGV gehören, in denen die<br />
Lebenshaltung außergewöhnlich niedrig ist<br />
und eine erhebliche Unterbeschäftigung<br />
herrscht.<br />
Die Kommission zieht nicht in Betracht, daß<br />
die Beihilfe zur Wiederherstellung der Rentabilität<br />
eines Unternehmens in Schwierigkeiten<br />
gewährt wird und deshalb der Ausnahmetatbestand<br />
des Art. 87 Abs. 3c) EGV zu prüfen<br />
wäre. Die deutsche Regierung habe keine Angaben<br />
vorgelegt, aus denen hervorginge, daß<br />
mit den Maßnahmen ein bestehendes Unternehmen<br />
in Schwierigkeiten umstrukturiert werden<br />
soll, da Deutschland behauptet, daß die<br />
Vereinbarung überhaupt keine staatlichen Beihilfen<br />
enthält, weil sie sich am Prinzip des privaten<br />
Kapitalgebers orientiere.<br />
Nach Ansicht der Kommission lassen die<br />
durch Deutschland übermittelten Informationen,<br />
insbesondere die Tatsache, daß die CO-<br />
Produktion in die bereits vorhandene Produktion<br />
der Linde AG integriert worden ist, den<br />
Schluß zu, daß die finanzielle Hilfe für eine<br />
Erstinvestition gewährt wird und das vorrangige<br />
Ziel der Beihilfe in der Förderung der regionalen<br />
Entwicklung gem. Art. 87 Abs. 3a) EGV<br />
besteht.<br />
Derzeit kann die Kommission keine befürwortende<br />
Haltung zu dem Zuschuß von 9 Mio.<br />
DM einnehmen, da regionale Investitionsbeihilfen<br />
nach Art. 87 Abs. 3a) EGV eine entsprechende<br />
Höchstgrenze nicht überschreiten<br />
dürfen. Bei kleinen und mittleren Unternehmen<br />
liegt diese Obergrenze bei 50% der<br />
förderfähigen Investitionskosten. Bei großen<br />
Unternehmen darf die Beihilfe 35% der<br />
förderfähigen Investitionskosten nicht überschreiten.<br />
Da sich die Linde AG nur mit 3 Mio.<br />
DM an den Gesamtinvestitionskosten von 12<br />
Mio. DM, d.h. mit nur 25% beteiligt, geht die