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Broschur neu Kopie - Ulrich Stockmann

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wettbewerbs der Standortanbieter vorliegt.<br />

Nur sie verfügt über eine klare Ausrichtung auf<br />

die Wahrung des gemei<strong>neu</strong>ropäischen Wohls,<br />

die derartige negative Auswirkungen zu verhindern<br />

bestimmt ist. Daher ist es naheliegend,<br />

ihre zentrale Kontrollaufgabe noch auszubauen.<br />

Die Beihilfekontrollpraxis der Kommission,<br />

die in ständiger Fortschreibung, Änderung und<br />

Neueinführung von Rahmenregelungen und<br />

Leitlinien besteht, beinhaltet jedoch auch die<br />

Gefahr, daß die Rechtssicherheit vermindert,<br />

der bürokratische Aufwand erhöht und die<br />

Transparenz der Beihilfenaufsicht erschwert<br />

wird. Die Schaffung von erhöhter Transparenz<br />

muß daher ein primäres Anliegen der Kommission<br />

zur Schaffung von Rechtssicherheit und<br />

Gleichheit bei der Anwendung der Beihilfegrundsätze<br />

sein. Nur dadurch läßt sich ein etwaiges<br />

Mißtrauen der Mitgliedstaaten gegenüber<br />

uneinheitlicher Handhabung des Beihilfeaufsichtsrechts<br />

weitgehend verhindern.<br />

Durch die Verfahrens- und die Ermächtigungsverordnung<br />

in Beihilfesachen wurde<br />

diesem Anliegen bereits Rechnung getragen,<br />

insbesondere durch eine vorsichtige dezentralisierte<br />

mitgliedstaatliche Anwendung im Rahmen<br />

der Ermächtigungsverordnung und eine stärkere<br />

Transparenz und Greifbarkeit des Beihilfenrechts<br />

durch die Verfahrensverordnung. Wichtig<br />

ist auch die Entlastung der Kommission, die<br />

durch diese Freistellungsverordnungen erreicht<br />

werden kann.<br />

Wesentlich für die Zukunft ist auch eine stärkere<br />

Berücksichtigung des mitgliedstaatlichen<br />

Systemwettbewerbs in der Beihilfekontrollpraxis<br />

ebenso wie eine verstärkte Analyse der<br />

Auswirkungen auf den Wettbewerb (auf den<br />

Gütermärkten und auf dem Markt der Standortanbieter).<br />

Die Kommission hat am 24.11.1999 eine Mitteilung<br />

30 an das Europäische Parlament und<br />

den Rat angenommen, in der sie ihre<br />

Binnenmarktstrategie für die kommenden fünf<br />

Jahre darlegt und deren übergeordnetes Ziel<br />

30 Bull. EU 11-1999, 1.3.22<br />

darin besteht, die Leistungsfähigkeit des Binnenmarktes<br />

zum Nutzen von Bürgern und Unternehmen<br />

ständig zu verbessern. Diese<br />

Strategie ist auf folgende vier große Ziele ausgerichtet:<br />

- die Lebensqualität der Bürger verbessern;<br />

- die Effizienz der gemeinschaftlichen<br />

Güter- und Kapitalmärkte stärken;<br />

- die Rahmenbedingungen für Unternehmen<br />

verbessern: durch gemeinsame<br />

Anstrengungen sicherstellen, daß<br />

die Marktintegration nicht durch<br />

wettbewerbsfeindliche Praktiken untergraben<br />

wird, unlauteren Steuerwettbewerb<br />

im Binnenmarkt sowie die<br />

verbleibenden Hindernisse für den<br />

grenzüberschreitenden Handel beseitigen,<br />

die Wirksamkeit des Rechtsrahmens<br />

verbessern, die Belastung<br />

beseitigen, die den Unternehmen, insbesondere<br />

den KMU, durch gesetzliche<br />

Auflagen entsteht, und ihnen helfen,<br />

die Möglichkeiten des Binnenmarktes<br />

zu nutzen;<br />

- die Errungenschaften des Binnenmarktes<br />

in einer Welt im Wandel nutzen.<br />

Auch in Zukunft legt die Europäische Kommission<br />

ihrer Beihilfepolitik also eine umfassende<br />

Gemeinschaftsperspektive zugrunde,<br />

indem sie nicht nur wettbewerbs-, sondern<br />

auch sozial-, arbeitsmarkt-, verbraucherschutz-,<br />

umwelt-, industrie-, struktur- und sogar<br />

bildungs- und forschungspolitische Aspekte<br />

bei der Beihilfekontrolle berücksichtigt.<br />

Ein hohes Beihilfenniveau ist eine der Hauptursachen<br />

für Wettbewerbsverzerrungen. Daher<br />

ist eine strikte Beihilfepolitik und -kontrolle<br />

auch weiterhin von großer Bedeutung, wenn<br />

Europa seine Wettbewerbsfähigkeit auf den<br />

Weltmärkten erhalten und verbessern will.

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