Broschur neu Kopie - Ulrich Stockmann
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wettbewerbs der Standortanbieter vorliegt.<br />
Nur sie verfügt über eine klare Ausrichtung auf<br />
die Wahrung des gemei<strong>neu</strong>ropäischen Wohls,<br />
die derartige negative Auswirkungen zu verhindern<br />
bestimmt ist. Daher ist es naheliegend,<br />
ihre zentrale Kontrollaufgabe noch auszubauen.<br />
Die Beihilfekontrollpraxis der Kommission,<br />
die in ständiger Fortschreibung, Änderung und<br />
Neueinführung von Rahmenregelungen und<br />
Leitlinien besteht, beinhaltet jedoch auch die<br />
Gefahr, daß die Rechtssicherheit vermindert,<br />
der bürokratische Aufwand erhöht und die<br />
Transparenz der Beihilfenaufsicht erschwert<br />
wird. Die Schaffung von erhöhter Transparenz<br />
muß daher ein primäres Anliegen der Kommission<br />
zur Schaffung von Rechtssicherheit und<br />
Gleichheit bei der Anwendung der Beihilfegrundsätze<br />
sein. Nur dadurch läßt sich ein etwaiges<br />
Mißtrauen der Mitgliedstaaten gegenüber<br />
uneinheitlicher Handhabung des Beihilfeaufsichtsrechts<br />
weitgehend verhindern.<br />
Durch die Verfahrens- und die Ermächtigungsverordnung<br />
in Beihilfesachen wurde<br />
diesem Anliegen bereits Rechnung getragen,<br />
insbesondere durch eine vorsichtige dezentralisierte<br />
mitgliedstaatliche Anwendung im Rahmen<br />
der Ermächtigungsverordnung und eine stärkere<br />
Transparenz und Greifbarkeit des Beihilfenrechts<br />
durch die Verfahrensverordnung. Wichtig<br />
ist auch die Entlastung der Kommission, die<br />
durch diese Freistellungsverordnungen erreicht<br />
werden kann.<br />
Wesentlich für die Zukunft ist auch eine stärkere<br />
Berücksichtigung des mitgliedstaatlichen<br />
Systemwettbewerbs in der Beihilfekontrollpraxis<br />
ebenso wie eine verstärkte Analyse der<br />
Auswirkungen auf den Wettbewerb (auf den<br />
Gütermärkten und auf dem Markt der Standortanbieter).<br />
Die Kommission hat am 24.11.1999 eine Mitteilung<br />
30 an das Europäische Parlament und<br />
den Rat angenommen, in der sie ihre<br />
Binnenmarktstrategie für die kommenden fünf<br />
Jahre darlegt und deren übergeordnetes Ziel<br />
30 Bull. EU 11-1999, 1.3.22<br />
darin besteht, die Leistungsfähigkeit des Binnenmarktes<br />
zum Nutzen von Bürgern und Unternehmen<br />
ständig zu verbessern. Diese<br />
Strategie ist auf folgende vier große Ziele ausgerichtet:<br />
- die Lebensqualität der Bürger verbessern;<br />
- die Effizienz der gemeinschaftlichen<br />
Güter- und Kapitalmärkte stärken;<br />
- die Rahmenbedingungen für Unternehmen<br />
verbessern: durch gemeinsame<br />
Anstrengungen sicherstellen, daß<br />
die Marktintegration nicht durch<br />
wettbewerbsfeindliche Praktiken untergraben<br />
wird, unlauteren Steuerwettbewerb<br />
im Binnenmarkt sowie die<br />
verbleibenden Hindernisse für den<br />
grenzüberschreitenden Handel beseitigen,<br />
die Wirksamkeit des Rechtsrahmens<br />
verbessern, die Belastung<br />
beseitigen, die den Unternehmen, insbesondere<br />
den KMU, durch gesetzliche<br />
Auflagen entsteht, und ihnen helfen,<br />
die Möglichkeiten des Binnenmarktes<br />
zu nutzen;<br />
- die Errungenschaften des Binnenmarktes<br />
in einer Welt im Wandel nutzen.<br />
Auch in Zukunft legt die Europäische Kommission<br />
ihrer Beihilfepolitik also eine umfassende<br />
Gemeinschaftsperspektive zugrunde,<br />
indem sie nicht nur wettbewerbs-, sondern<br />
auch sozial-, arbeitsmarkt-, verbraucherschutz-,<br />
umwelt-, industrie-, struktur- und sogar<br />
bildungs- und forschungspolitische Aspekte<br />
bei der Beihilfekontrolle berücksichtigt.<br />
Ein hohes Beihilfenniveau ist eine der Hauptursachen<br />
für Wettbewerbsverzerrungen. Daher<br />
ist eine strikte Beihilfepolitik und -kontrolle<br />
auch weiterhin von großer Bedeutung, wenn<br />
Europa seine Wettbewerbsfähigkeit auf den<br />
Weltmärkten erhalten und verbessern will.