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Broschur neu Kopie - Ulrich Stockmann

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4<br />

Vorwort<br />

Die Europäische Gemeinschaft hat mit der<br />

Schaffung des Binnenmarktes im Jahr<br />

1993 eines der ehrgeizigsten und bedeutendsten<br />

Projekte der europäischen Integration<br />

verwirklicht.<br />

Sinn des Binnenmarktes ist es, den Unternehmen<br />

Wettbewerb zu gleichen Bedingungen<br />

auf allen Märkten der Mitgliedstaaten<br />

zu ermöglichen. Durch den freien Verkehr<br />

von Waren, Personen, Dienstleistungen und<br />

Kapital innerhalb des Binnenmarktes soll<br />

die Effizienz und Dynamik der Wirtschaft<br />

zum Nutzen der Konsumenten gesteigert<br />

und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft<br />

gegenüber Drittländern verbessert<br />

werden.<br />

Um die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes<br />

zu gewährleisten, ist es die Aufgabe der<br />

Europäischen Kommission, mit Hilfe der<br />

Wettbewerbspolitik unverfälschten Wettbewerb<br />

zu garantieren und alle Hindernisse<br />

für den freien Verkehr von Waren, Personen,<br />

Dienstleistungen und Kapital zu beseitigen.<br />

Ein zentrales Aufgabenfeld der Kommission<br />

ist es daher dafür zu sorgen, dass<br />

Unternehmen bzw. nationale Behörden die<br />

Dynamik des Wettbewerbs durch wettbewerbswidrige<br />

Praktiken nicht behindern.<br />

Wettbewerbswidrige Praktiken sind bei-<br />

spielsweise die Monopolisierung bestimmter<br />

Märkte oder die Aufteilung eines Marktes<br />

durch verschiedene Unternehmen aufgrund<br />

von Absprachen.<br />

Eine wichtige Voraussetzung für das reibungslose<br />

Funktionieren des europäischen<br />

Binnenmarktes ist darüber hinaus die Unterbindung<br />

wettbewerbsverzerrender staatlicher<br />

Eingriffe in Form von Beihilfen zugunsten<br />

bestimmter heimischer Unternehmen<br />

und Wirtschaftszweige.<br />

Die Beihilfenkontrollpolitik der Europäischen<br />

Union ist aus diesem Grund für den Binnenmarkt<br />

von besonderer Bedeutung. Angesichts<br />

der Exportorientierung unserer Wirtschaft<br />

liegt eine effektive Beihilfenkontrolle<br />

gerade auch im nationalen Interesse Deutschlands.<br />

Eine genaue Prüfung von Beihilfen<br />

und Subventionen durch die Europäische<br />

Kommission ist somit angemessen und notwendig.<br />

Auch Sachsen-Anhalt hat in den<br />

vergangenen Jahren von der konsequenten<br />

Beihilfepolitik und –kontrolle der EU profitiert.<br />

Grundsätzlich sind nach dem Vertrag Beihilfen,<br />

die den Wettbewerb verfälschen oder<br />

den Handel zwischen den Mitgliedstaaten<br />

beeinträchtigen, verboten. Das Beihilfeverbot<br />

kennt jedoch zahlreiche Ausnahmen.<br />

Mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar<br />

sind beispielsweise Beihilfen sozialer Art an<br />

einzelne Verbraucher oder auch Beihilfen<br />

zur Beseitigung von Schäden, die durch Naturkatastrophen<br />

oder sonstige außergewöhnliche<br />

Ereignisse entstanden sind.<br />

Darüber hinaus unterliegen Beihilfen für<br />

durch die Teilung Deutschlands betroffene<br />

Gebiete nicht dem Beihilfeverbot. Auch können<br />

Beihilfen zur Förderung wirtschaftsschwacher<br />

Gebiete (sog. Regionalbeihilfen)<br />

und Beihilfen zur Förderung gewisser Wirt-

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