Link - Wasserland Steiermark
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len Grenzen Staatsverträge. Auf<br />
Österreich bezogen noch in den<br />
Zeiten der Österreichisch-Ungarischen<br />
Monarchie an der Salzach<br />
und am Inn oder am Alpenrhein, genauso<br />
wie in Übersee beispielsweise<br />
zwischen den USA und Mexiko<br />
über die Wassernutzung des Rio<br />
Grande.<br />
Österreich und seine Nachbarstaaten<br />
nach 1918 bis heute<br />
Mit dem Ende der Österreichisch-<br />
Ungarischen Monarchie entstand<br />
eine kleine Republik Österreich mit<br />
vielen neuen Außengrenzen. In vielen<br />
Fällen lagen bestehende wasserwirtschaftliche<br />
Strukturen plötzlich<br />
auf zwei Hoheitsgebieten.<br />
An der Mur waren die bereits in<br />
Angriff genommenen Regulierungsmaßnahmen<br />
durch ein Sonderabkommen<br />
mit dem damaligen Königreich<br />
der Serben, Kroaten und Slowenen<br />
fertig zu stellen. Das heutige<br />
Burgenland kam zu Österreich und<br />
die vor 1918 in Ungarn auch für den<br />
Raum Neusiedler See/Hansag eingerichteteRaab-Regulierungsgesellschaft<br />
musste liquidiert werden.<br />
Es entwickelte sich eine Kostentragung<br />
Österreichs für die im gemeinsamen<br />
Interesse stehenden Anlagen.<br />
Ebenso bestand Regelungsbedarf<br />
an der Grenze zur Tschechoslowakischen<br />
Republik. Dieser umfasste<br />
unter anderem auch die Fragen<br />
der Schifffahrt auf der Donau<br />
und March, die Instandhaltung sowie<br />
die Wassermengenwirtschaft<br />
an der Thaya im nördlichen Niederösterreich.<br />
Gegenüber Deutschland<br />
und der Schweiz war die bereits<br />
bestehende Zusammenarbeit weiter<br />
zu führen. Lediglich mit Italien<br />
ergaben sich auf Grund der Lage<br />
der Staatsgrenze – mit Ausnahmen<br />
– auf der Wasserscheide nur äußerst<br />
wenige Berührungspunkte.<br />
Abb. 3: Die Mur als Grenze zwischen <strong>Steiermark</strong>/Österreich<br />
und Slowenien ist Gegenstand<br />
umfassender Aktivitäten der<br />
Murkommission; Foto: Pfeiler<br />
Abb. 2: Grenzüberschreitende Wasserwirtschaft Österreichs mit seinen Nachbarstaaten<br />
(Bundesamt für Wasserwirtschaft, Institut für Wassergüte, Franz Lamprecht)<br />
Nach der Zäsur des Zweiten Weltkriegs<br />
und des Auseinanderfallens<br />
Europas in zwei Hemisphären verlief<br />
entlang großer Teile der österreichischen<br />
Staatsgrenzen der<br />
Eiserne Vorhang. Damit stand die<br />
Wasserwirtschaft vor der Herausforderung,<br />
ihre Zusammenarbeit<br />
auch entlang weitgehend dichter<br />
Grenzen weiter zu führen.<br />
Im Jahr 1954 entstand mit der<br />
Volksrepublik Jugoslawien ein Regulierungsabkommen<br />
an der Drau<br />
sowie ein Abkommen an der Mur.<br />
Ein neuer Vertrag mit der Volksrepublik<br />
Ungarn wurde im Jahr 1956<br />
und mit der Tschechoslowakischen<br />
Volksrepublik im Jahr 1967 unterzeichnet.<br />
Trotz der Tödlichkeit der<br />
Grenzen entwickelte sich über sie<br />
hinweg eine konstruktive Zusammenarbeit.<br />
Nach den Umwälzungen in Folge<br />
des Zusammenbruchs der kommunistischen<br />
Systeme wurden diese<br />
Verträge von den Nachfolgestaaten<br />
übernommen. Zudem trat 1991 ein<br />
neuer Vertrag mit Deutschland in<br />
Kraft. Er löste die bisher gültigen<br />
Verträge ab und erweiterte das Tätigkeitsfeld<br />
der wasserwirtschaftlichen<br />
Zusammenarbeit.<br />
Diese Verträge beinhalten sowohl<br />
die Komponenten der gemeinsamen<br />
Instandhaltung der Gewässer<br />
als auch die Abstimmung von<br />
Maßnahmen, die Einfluss auf den<br />
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