Gruppenbezogene Menschenfeind - GEW
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SOZIALPOLITIK<br />
32<br />
E&W 6/2005<br />
Foto: David Ausserhofer<br />
Widerspruch<br />
gegen<br />
Rentenkürzung<br />
DGB-Musterverfahren<br />
Ab Anfang Juni erhalten alle Rentnerinnen<br />
und Rentner einen Bescheid ihres<br />
Rentenversicherungsträgers. Darin<br />
wird ihnen mitgeteilt, dass sie ab Juli<br />
2005 weniger Geld bekommen. Der<br />
Grund: Die Renten werden auch<br />
2005 nicht erhöht, aber die Beiträge<br />
für die Krankenkasse steigen.<br />
An:<br />
Mit der letzten Gesundheitsreform<br />
wurde<br />
beschlossen, dass die<br />
Arbeitgeber entlastet<br />
werden sollen – indem<br />
die Arbeitnehmer<br />
einen Eigenanteil von 0,9 Prozentpunkten<br />
zahlen. Da bei Rentnern der<br />
Rentenversicherungsträger (Bundesversicherungsanstalt<br />
für Angestellte oder<br />
Landesversicherungsanstalten) den „Arbeitgeberanteil“<br />
am Krankenversicherungsbeitrag<br />
übernimmt und den „Arbeitnehmeranteil“<br />
von der Rente einbehält,<br />
bekommen die Rentnerinnen<br />
und Rentner ab Juli weniger ausgezahlt.<br />
Diese Kürzungspolitik muss ein Ende<br />
haben. Deshalb ruft die <strong>GEW</strong> die Rentnerinnen<br />
und Rentner auf, Widerspruch<br />
gegen ihren Bescheid einzulegen.<br />
Die <strong>GEW</strong> hat dazu gemeinsam mit<br />
Rentenversicherungsträger<br />
Widerspruch<br />
Hiermit lege ich gegen den Bescheid vom 2005<br />
ein.<br />
Begründung:<br />
den anderen DGB-Gewerkschaften einen<br />
Musterwiderspruch formuliert.<br />
Doch nicht jeder, der Widerspruch einlegt,<br />
muss einen Gerichtsprozess fürchten.<br />
In Musterverfahren, die vom DGB<br />
koordiniert werden, will die <strong>GEW</strong><br />
klären lassen, ob die Nullrunde bei den<br />
Renten und der Sonderbeitrag an die<br />
Krankenversicherung rechtmäßig sind.<br />
Alle Übrigen wahren mit dem Widerspruch<br />
ihre Rechte für den Fall, dass die<br />
Musterklagen Erfolg haben. Die Erfolgsaussichten<br />
sind offen – viele Sozialkürzungen<br />
der vergangenen Jahre wur-<br />
Die Rente wird<br />
auch 2005 nicht<br />
erhöht, aber die<br />
Beiträge für die<br />
Krankenversicherung<br />
steigen.<br />
1.<br />
Die Nichtanpassung der Renten (Nullrunde) zehrt die Renten aus und greift damit in den<br />
Eigentumsschutz des Art. 14 GG ein, denn dieser umfasst auch die „Werterhaltung“. In der<br />
derzeitigen Situation bedeutet dies die Orientierung an der Lohnentwicklung.<br />
2.<br />
Der Altersvorsorgeanteil in der Rentenanpassungsformel (Riestertreppe) unterstellt fiktiv,<br />
dass der durch die Riestertreppe ausfallende Teil der Rente durch Aufbau der Riesterrente<br />
ersetzt werden kann. Dies ist auf jeden Fall denjenigen RentnerInnen nicht mehr möglich,<br />
die zum Zeitpunkt der Einführung der Riesterrente (1. 1. 2002) nicht mehr erwerbstätig waren.<br />
Damit wird ebenfalls in den Schutzbereich des Art 14 GG eingegriffen. Da ein Ausgleich<br />
durch Aufbau der Riesterrente nicht mehr erfolgen kann, liegt zugleich ein Eingriff<br />
in die allgemeine Handlungsfreiheit vor (Art. 2 Abs. 1 GG).<br />
3.<br />
Da RentnerInnen von der Zahlung von Krankengeld ausgeschlossen sind und folglich<br />
auch nicht mehr in den Genuss dieser Leistung kommen können, ist die Verbeitragung der<br />
Rente mit dem allgemeinen Beitragssatz sowie die Erhebung eines Sonderbeitrages iHv.<br />
0,9 %-Punkten soweit dies der Finanzierung von Krankengeld dient, ein unverhältnismäßiger<br />
Eingriff in das Eigentum, der zudem auch noch meine Freiheitsrechte unzulässig<br />
einschränkt.<br />
Den von den Gewerkschaften geführten Musterverfahren schließe ich mich an und erkläre<br />
mich mit dem Ruhen des Verfahrens bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung einverstanden.<br />
Sollten Sie als Rentenversicherungsträger für die Behandlung meines Widerspruchs<br />
hinsichtlich des zusätzlichen Beitrages nach § 241 a SGB V unzuständig sein, bitte<br />
ich um Weiterleitung meines Widerspruchs an die zuständige Stelle.<br />
_________________________________<br />
Ort, Datum und Unterschrift<br />
Absender:<br />
Name, Vorname<br />
Anschrift<br />
Rentenversicherungsnummer<br />
den schon von Gerichten bestätigt.<br />
Dennoch sollte nichts unversucht gelassen<br />
werden. Der Widerspruch muss innerhalb<br />
eines Monats nach Zustellung<br />
eingelegt werden. Jedem Bescheid ist eine<br />
Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt.<br />
Dort steht auch die Adresse, an die<br />
der Widerspruch geschickt werden<br />
muss. Bezieht jemand eine eigene und<br />
eine Hinterbliebenenrente von zwei<br />
verschiedenen Rentenversicherungsträgern,<br />
so muss der Widerspruch an beide<br />
gesendet werden. Bei Unklarheiten helfen<br />
die Rechtsstellen der <strong>GEW</strong>-Landesverbände<br />
weiter. E&W