28.01.2013 Aufrufe

Tarif- und Besoldungsrunde 2009 - GEW

Tarif- und Besoldungsrunde 2009 - GEW

Tarif- und Besoldungsrunde 2009 - GEW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Tarif</strong>- <strong>und</strong> Besoldungsr<strong>und</strong>e <strong>2009</strong><br />

14<br />

4. <strong>Tarif</strong>entwicklung im <strong>Tarif</strong>gebiet Ost – nach 18 Jahren<br />

immer noch keine restlose <strong>Tarif</strong>angleichung<br />

Auch achtzehn Jahre nach der deutschen<br />

Vereinigung ist das <strong>Tarif</strong>recht<br />

im öffentlichen Dienst zwischen Ost<br />

<strong>und</strong> West immer noch nicht ganz vereinheitlicht.<br />

In der nachfolgenden<br />

Übersicht ist die Entgeltentwicklung<br />

für Beschäftigte der Länder im <strong>Tarif</strong>gebiet<br />

Ost anhand von ausgewählten<br />

Parametern dargestellt. Darüber hinaus<br />

wurden in mehreren <strong>Tarif</strong>r<strong>und</strong>en<br />

Einmalzahlungen gewährt, auf deren<br />

Darstellung hier verzichtet worden<br />

ist.<br />

Hervorzuheben ist, dass auch mit<br />

dem TV-L keine restlose Angleichung<br />

des Ländertarifrechts im<br />

Tabelle 4.1<br />

<strong>Tarif</strong>gebiet Ost an das <strong>Tarif</strong>recht<br />

der Länder im <strong>Tarif</strong>gebiet West<br />

stattgef<strong>und</strong>en hat.<br />

Es handelt sich dabei vor allem um<br />

den Ausschluss von Kündigungen<br />

durch den Arbeitgeber bei Beschäftigten<br />

im <strong>Tarif</strong>gebiet West, die das<br />

40. Lebensjahr vollendet <strong>und</strong> eine<br />

mindestens 15-jährige Beschäftigungszeit<br />

zurückgelegt haben <strong>und</strong><br />

um eine Reihe von besonderen Regelungen<br />

zu befristeten Arbeitsverhältnissen,<br />

die es nur noch für Beschäftigte<br />

gibt, die im <strong>Tarif</strong>gebiet<br />

West tätig sind <strong>und</strong> bei Fortgeltung<br />

des BAT unter dessen Geltungsbereich<br />

gefallen wären.<br />

Schließlich darf nicht vergessen<br />

werden, dass der <strong>Tarif</strong>vertrag über<br />

eine soziale Absicherung, aufgr<strong>und</strong><br />

dessen die örtlichen <strong>Tarif</strong>vertragsparteien<br />

gegen Kündigungsschutz<br />

die regelmäßige Arbeitszeit<br />

<strong>und</strong> das Entgelt befristet<br />

absenken können, nur im <strong>Tarif</strong>gebiet<br />

Ost gilt. Dieser <strong>Tarif</strong>vertrag<br />

tritt zum 31. Dezember 2011 außer<br />

Kraft. Örtliche <strong>Tarif</strong>verträge<br />

über eine abgesenkte Arbeitszeit<br />

<strong>und</strong> Vergütung können längstens<br />

bis zum 31. Dezember 2014 abgeschlossen<br />

werden.<br />

ab 1.9.1990 Es gelten Bezahlungsregelungen der Rahmenkollektivverträge <strong>und</strong> des <strong>Tarif</strong>vertrages über eine<br />

Erhöhung der Bruttolöhne <strong>und</strong> Gehälter vom 4.9.1990, mit dem die Löhne <strong>und</strong> Gehälter um<br />

200,- DM/Monat erhöht worden sind<br />

ab 31.7.1991 Für die Beschäftigten der Länder im <strong>Tarif</strong>gebiet Ost wird das tarifliche Bezahlungs -<br />

bzw. ab system des öffentlichen Dienstes eingeführt.<br />

1.12.1991 - Die Bemessungsgr<strong>und</strong>lage für die Angleichung ist die aktuelle Vergütung der Beschäftigten im<br />

<strong>Tarif</strong>gebiet West.<br />

- Der Bemessungssatz beträgt 60 Prozent.<br />

- Die Höhe der Zuwendung (Weihnachtsgeld) beträgt 75 Prozent der Urlaubsvergütung, die zu<br />

zahlen gewesen wäre, wenn über den gesamten Monat September Urlaub genommen worden<br />

wäre (im <strong>Tarif</strong>gebiet West 100 Prozent).<br />

- Das Urlaubsgeld beträgt einheitlich 500,- DM (im <strong>Tarif</strong>gebiet West beträgt das Urlaubsgeld für<br />

Beschäftigte in den Vergütungsgruppen X bis V c 650,- DM).<br />

- Im Mantel werden besondere Regelungen über die Berücksichtigungsfähigkeit als Beschäftigungszeiten<br />

derjenigen Zeiten, die in einem entsprechenden Arbeitsverhältnis vor dem 3. Okto -<br />

ber 1990 in der DDR zurückgelegt wurden, vereinbart. Aufgr<strong>und</strong> dieser Regelungen erfolgte<br />

u. a. die Festlegung der jeweiligen Lebensaltersstufe. Die Regelungen wurden im Herbst 1991<br />

geändert <strong>und</strong> zum 1.12.1991 wirksam.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!