Ausgabe 4/2010 - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
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GEWERKSCHAFT ERZIEHUNG UND WISSENSCHAFT • STADTVERBAND KÖLN • KREISVERBAND RHEIN-BERG • AUSGABE 4/2010
Growiane
stehen auf der Vollrather Höhe, und die Ähnlichkeut dieses Wortes (eine
Abkürzung für Groß-Wind-Anlage) zum Grobian ist zutreffend, wenn auch
nicht gemeint. Die Dinger sind als grobe Störenfriede bekannt, sie trüben
nicht nur das schöne Landschaftsbild, sondern machen auch ziemlichen
Lärm. Da der urprüngliche Growian nicht sonderlich effizient war, errichtet
man heute lieber solche ›Windparks‹ mit mehreren WEAs (Windkraftanlagen),
das klingt viel besser.
Warum sie da stehen, wurde uns sofort klar, denn da oben weht ein kräftiger
Dauerwind, wie er gebraucht wird zur Stromerzeugung.
Dass man ›oben‹ ist, lässt unser Titelbild nicht vermuten, aber die Vollrather
Höhe bei Grevenbroich ist ebenfalls - wie die Glessener Höhe des letzten
Titelbildes - eine Abraumhalde mit einem weiten Plateau, das vollständig
landwirtschaftlich genutzt wird und ringsum mit Bäumen umstanden
ist. Ein Blick ins Land und auf den Kölner Dom war diesmal nicht möglich,
also haben wir mit Kompass und Karte die Blickrichtung zum Dom ungefähr
ermittelt.
Natürlich gibt es einen Aussichtsturm, aber den haben wir gar
nicht erst gesucht, denn wir standen unter Zeitdruck, Yvonne
musste um 13 Uhr in ihrer Klinik sein, das haben wir aber nicht
geschafft. Dennoch waren wir diesmal sehr effizient, denn das Navi
fürs Auto führte uns über eine drei Kilometer lange rampenartige
Straße punktgenau an unseren Aufnahmestandort. Die Zieleingabe
erfolgte als Koordinaten und diese erfährt man auf Wikipedia. Und
auch die Infos dazu:
»Die Vollrather Höhe (187 m ü. NN) ist eine durch den Abbau von
Braunkohleflözen im Tagebau Garzweiler entstandene Abraumhalde,
liegt südlich von Grevenbroich und ist die höchste Erhebung
des Rhein-Kreises Neuss. Namensgebend für die Abraumhalde ist
das Gut Vollrath, das bis 1953 an der Stelle der Vollrather Höhe
stand. Ein Gedenkstein erinnert an die genaue Stelle. Ebenfalls
nicht mehr existent sind die Drei Linden. Nach einer Sage soll eine
zu Unrecht zu Tode verurteilte Jungfrau vorausgesagt haben, dass
drei Linden an der Verurteilungsstätte wachsen würden. Eine Tafel
erinnert an den Standort der drei Linden.«
Wir haben drei Äquivalente ins Bild gesetzt, doch haben diese
›Windbäume‹ nichts Sagenhaftes an sich.
Zuletzt noch etwas zum Konzept. Die Aufnahmestandorte der fünf Titelbilder
sollen auf den jeweils höchsten Erhebungen der fünf an Köln anrainenden
Landkreise aufgesucht werden. Das ist beim ersten Bild nicht genau
gelungen, weil der Zugang verwehrt war, danach gab es keine Probleme
mehr. Doch das fünfte Bild wird wieder spannend für uns, weil das Katasteramt
des Kreises Mettmann auch nicht genau sagen konnte, wo wir hin
müssen.
Und soviel Spaß wie diesmal wird Wickie auch nicht haben, die war ja überhaupt
nicht mehr aus den Feldern heraus zu holen...
Thomas Sommerkamp
IMPRESSUM
Herausgeber: GEW Stadtverband Köln
Hans-Böckler-Platz 1
50672 Köln
Erscheint fünfmal im Jahr; Bezugspreis 1,25 Euro;
Für GEW-Mitglieder ist der Bezug des forum im
Mitgliedsbeitrag enthalten.
Leserbriefe geben nicht in jedem Fall die Meinung
der Redaktion wieder.
REDAKTION
Henning Cremer,
Klaus Minartz (verantwortlich)
GESCHÄFTSSTELLE
Montag bis
Donnerstag 10.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 12.00 bis 16.00 Uhr
Telefon 02 21 51 62 67
Telefax 02 21 52 54 46
Homepage www.gew-koeln.de
E-MAIL gew-koeln@netcologne.de
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DRUCK
Prima Print, Köln
DTP
Thomas Sommerkamp, Siegen
REDAKTIONSSCHLUSS
1. Oktober 2010
TELEFONISCHE RECHTSBERATUNG
Telefon 02 21 51 62 67
Montag und Donnerstag 17.00 bis 19.00 Uhr
und nach Vereinbarung
In den Ferien:
Landesrechtsschutzstelle 02 01 2 94 03 37
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forum 4/2010
INHALT
Growiane 2
Impressum und Inhalt
Bildungspolitik
3
Eine Schule für alle 4
Kölner Schulpolitik
Inklusive Bildung
6
Inklusionsplan für Köln 9
Inklusive Universitätsschule 14
Ratschlag gegen Kahlschlag 16
Tarifpolitik: L-EGO 19
Neu im GA
KITA
20
Gesundheitsschutz 21
U3 Betreuung 23
KIBIZ-Revision 2011 24
Prognose bis 2013
HIB
25
Warten auf den Postboten 26
Änderung BA Soziale Arbeit 27
Rechtsberatung 28
Fachgruppen & Arbeitskreise 31
Aktive Ruheständler 32
Mitbestimmung 36
Super-Rente 38
Glosse 39
TEST
Ein kurzer Mausklick
auf unsere Kölner Internet-Seite
www.gew-koeln.de
oder auf die Internetseite www.gew-nrw.de
macht wichtige aktuelle Informationen, Newsletter,
Archivmaterialien, Kommentare zu allen bildungspolitischen
Aspekten abrufbar.
THE MOUSE
Nach der Eingabe des Benutzernamens (mit großem
Anfangsbuchstaben) und der Mitgliedsnummer (hat 10
Ziffern und beginnt in NRW mit einer 4, sie steht auf dem
Mitgliedsausweis oder auf dem Adressaufkleber der NDS)
stehen alle Daten vollständig zur Verfügung.
Eine Schule für alle
Wird Deutschland von Österreich überholt?
von Anne Ratzki
Es begann ganz unspektakulär:
vom Ausland kaum beachtet,
startete das von der SPÖ-Ministerin
Claudia Schmied geleitete
Unterrichtsministerium in
Wien 2008 den Modellversuch
„Neue Mittelschule“. 10% der
Hauptschulen und Gymnasien
sollten sich über 4 Jahre
freiwillig am Modellversuch
beteiligen, der anschließend
evaluiert werden sollte.
Neue Mittelschule heißt: alle
SchülerInnen gehen nach der
4. Klasse ohne Ausleseverfahren
in die 5. Klasse über und
lernen bis zur 8.Klasse gemeinsam,
ohne Sitzen bleiben,
ohne Leistungsdifferenzierung
oder Abschulen. Stattdessen
kennzeichnen innere Differenzierung
und Individualisierung
den Unterricht. Eine
neue Lernkultur, die das Kind
in den Mittelpunkt stellt, soll
die neue Mittelschule prägen,
die auch Kinder mit sonderpädagogischem
Förderbedarf
BILDUNGSPOLITIK BILDUNGSPOLITIK
integriert.
Der Erfolg der neuen Schule
bei Eltern und Kommunen
überraschte die Initiatoren:
2008 war der Modellversuch
mit 67 Schulen gestartet. Im
folgenden Schuljahr 2009/10
waren es bereits 264 Standorte.
Im kommenden Schuljahr wird
mit 100 weiteren Schulen die
10% Marke bereits erreicht
werden. Inzwischen wurde
wegen der Vielzahl der Anträge
die Begrenzung auf 10%
aufgehoben.
Mitte Mai 2010 kam die Sensation.
Es war wohl dieser
große Erfolg, der die Ministerin
Beatrix Karl (ÖVP), die
das Wissenschaftsministerium
leitet, zu einem Zeitungsinterview
veranlasste, in dem
sie ein „Gymnasium für alle“
vorschlug.
Ein Widerspruch?
Recherchen im Unterrichtsministerium
brachten eine andere
Interpretation: Beide Bezeichnungen
meinen dasselbe.
Früher wurden die Gymnasien
in Österreich als Mittelschulen
bezeichnet – auch die Neue
Mittelschule ist nach allgemeinem
Verständnis eigentlich
ein Gymnasium für alle. Dafür
spricht auch, dass sie nach den
Lehrplänen der Realgymnasien
arbeitet.
Wenn man österreichische
Presseberichte seit Mitte Mai
verfolgt, wird deutlich, dass
es in der konservativen ÖVP
rumort, war sie doch bisher
die Partei der Auslese und des
zweigliedrigen Schulsystems.
Andererseits erfährt die Ministerin
auch viel Unterstützung.
Die Stimmung im Land für
längeres gemeinsames Lernen
kann auch die ÖVP nicht mehr
ignorieren.
Österreich und Deutschland
teilten sich bisher den zweifelhaften
Ruf, als einzige OECD-
Länder die Kinder nach der 4.
Grundschulklasse auf verschiedene
Schulformen zu sortieren.
Zwar gibt es in Österreich nur
zwei Schulformen: Etwa 30%
der SchülerInnen besuchen die
AHS (allgemeine höhere Schule),
70% besuchen die Hauptschule.
Eine geplante Strukturreform
1972 reformierte
nur die Hauptschule und ließ
die AHS unverändert; sie wird
heute als völlig unzureichend
eingeschätzt. Die Kritik an
diesem Schulsystem klingt
vertraut: Es ist sozial ungerecht,
ein Akademikerkind hat
eine sechsmal größere Chance
ein Gymnasium zu besuchen
als ein Arbeiterkind; es spaltet
die Gesellschaft; die Leistungen
sind im internationalen Vergleich
nur durchschnittlich;
Österreich hat nur 38% Abiturienten
gegenüber 54% im
OECD-Durchschnitt, usw. Für
alle Anhänger der Zweigliedrigkeit
müsste ein Blick auf
Österreich ernüchternd sein!
Im Unterschied zu Deutschland
dauert die Mittelstufe in
Österreich nur 4 Jahre, von der
5. bis zur 8. Klasse. Ihr folgt
eine 5-jährige Oberstufe mit
verschiedenen gymnasialen
und berufsbezogenen Schultypen.
Bei der Reform der Mittelstufe
geht es also zunächst
um die Jahrgänge 5 bis 8. Für
die Anschlüsse zur Oberstufe
liegt m.W. noch keine konkrete
Planung vor, die bestehenden
Gesetze gelten weiter.
Es ist bemerkenswert, dass sich
in Österreich eine Allianz von
Sozialdemokraten und Konservativen
anzubahnen scheint,
die die Umgestaltung der
Mittelschule zu einer Schule
für alle konsequent betreibt.
Dazu gehört auch, dass seit
Jahren das Führungspersonal
systematisch in „change management“
fortgebildet wird,
dass es eine systemische Entwicklungsbegleitung
für die
Neue Mittelschule gibt, die
ein Netzwerk mit allen Beteiligten
– Lehrkräften, Eltern,
Hochschulen, Schulaufsicht,
Ministerium, regionalen KoordinatorInnen
- aufbaut und
dass die Lehrerbildung an den
Universitäten auf die neuen
Anforderungen ausgerichtet
wird. Die LehrerInnen werden
mit Hilfe von eigens fortgebildeten
„LerndesignerInnen“ auf
den Unterricht in heterogenen
Lerngruppen vorbereitet. Wie
der Projektleiter im Ministerium,
Helmut Bachmann,
betont, haben „die Arbeiten an
verschiedenen Baustellen des
Bildungssystems“ gleichzeitig
begonnen, um bei den NutzerInnen
des Bildungssystems
Vertrauen zu schaffen, „dass
erfolgreiche Entwicklungen
in einem Bereich möglichst
nicht durch Reformstillstand in
einem anderen Bereich neutralisiert
werden.“ (Bachmann
S. 660).
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Bemerkenswert finde ich auch,
dass bei allen offiziellen Beschreibungen
der neuen Mittelschule
die inhaltlichen, pädagogischen
und didaktischen
Elemente einer neuen Schulkultur
zuerst genannt werden
und gleichberechtigt neben den
strukturellen Konzepten stehen.
Österreich scheint sich auf
den Weg zu einer Schule für
alle aus einem Guss und ohne
faule Kompromisse zu machen.
Es wird spannend werden zu
sehen, ob und wie weit die
Widerstände, die auf Seiten der
AHS zu erwarten sind, überwunden
werden können.
Literatur:
Bachmann, Helmut: Anmerkungen
zur Komplexität der
NMS-Entwicklungsarbeit. In:
Erziehung und Unterricht.
Österreichische Pädagogische
Zeitschrift. Heft 7-8/2009, 159.
Jahrgang, Wien. S. 659-668.
Aufregung in Österreich: Gymnasium
für alle. www.sueddeutsche.de
vom 21. 5. 2010
Wie weiter in der Schulpolitik in Köln?
Das Beispiel Nippes
von Peter Heim
„Schulpolitik in Köln“? An diese
Überschrift werden wir uns
gewöhnen müssen, wenn das,
was im Koalitionsvertrag der
neuen Landesregierung zum
Thema Schule niedergelegt ist,
in praktische Schulpolitik vor
Ort umgesetzt werden soll:
Mehr Freiheit der Kommunen
in der Gestaltung ihrer Schulen
im Hinblick auf längeres
gemeinsames Lernen von
Kindern mit unterschiedlichem
Leistungsvermögen und Kompetenzprofil.
Doch wie soll dieser Prozess
gestaltet werden? Ist es in der
Stadt überhaupt erwünscht,
hier neue Wege zu gehen?
Oder verhindern das Beharrungsvermögen
von Stadtverwaltung
und Bezirksregierung,
Besitzstandswahrung etablierter
Kreise und die aktuelle
Haushaltsbedingungen dies
von vorneherein? Wird dies
ein Vorgang sein, der von
BILDUNGSPOLITIK BILDUNGSPOLITIK
politischer Willensbildung der
Parteien dominiert wird? Und
gibt es in den Parteien wirklich
ein Interesse, das Thema Bildung
aktiv zu gestalten? Welche
Rolle werden die Medien
spielen? Und welche die Bürger
selbst, die sich in ihren jeweiligen
Stadtbezirken z.B. als
Elterninitiativen vermehrt um
Bildungsfragen kümmern?
Das Beispiel Köln-Nippes
Am Beispiel des Stadtbezirks
Nippes ließe sich dies studieren:
Neben einem starken
Wachstum des Anteils von
Kindern gibt es hier eine hohe
Akzeptanz der Idee des längeren
gemeinsamen Lernens.
Eine Elterninitiative (www.
genial-koeln.de) mobilisierte
im letzten Jahr zahlreiche
Eltern, dem Stadtteil Nippes
besonders verbundene Bürger,
z.B. Künstler, motivierte
Grundschulleiterinnen und
Kommunalpolitiker, angesichts
der hohen Nachfrage endlich
eine „Gesamtschule für Nippes
für Alle“ zu etablieren. Trotz
einer gegenläufigen Landespolitik
gelang es, über den Rat der
Stadt eine Genehmigung für
eine vierzügige Gesamtschule
zu erreichen – und durch
kurzfristige Information und
Aktionen wie einen „Tag der
Offenen Tür“, in kürzester Zeit
über 150 Anmeldungen zu
erhalten. Ab Sommer wird die
Schule nun mit 120 Kindern,
darunter vier Förderkindern,
an den Start gehen - ohne
echten Ganztag und Gemeinsamen
Unterricht (GU).
Die Rolle des Bürgers
Schüler und Eltern können
sich an Gesamtschulen in
der Schulkonferenz an der
Willens bildung beteiligen. Für
sie strebt die neue Landesregierung
eine stärkere Beteiligung
(Drittelparität) an. In Fördervereinen
können sich Bürgerinnen
und Bürger beteiligen,
unabhängig davon, ob sie aktuell
Kinder an der Schule haben,
hatten oder haben werden.
Durch Mitarbeit in den politischen
Parteien und Initiativen
können sie über Kommunalpolitiker
des Stadtbezirks
durch Beschlüsse der Bezirksvertretung,
Ratsmitglieder im
Schulausschuss und im Rat
selbst die Entwicklung vor
Ort beeinflussen oder mitbestimmen.
“Beste Bildung“ für
ihre Kinder wollen alle. Betroffene
in den sogenannten „bildungsfernen
Schichten“ sind
aber die einzigen, die selten
die Mittel haben, hier wirklich
Einfluss ausüben zu können.
Da sie wenig Erfahrung haben,
in der Öffentlichkeit politisch
aufzutreten, sind sie darauf
angewiesen, dass einflussreich
Handelnde sich wirklich für
das Recht auf chancengleiche
Bildung einsetzen, weil sie
erkannt haben, dass sie nur so,
neben der Arbeitsmarktpolitik,
einer weiteren Spaltung
unserer Gesellschaft entgegenarbeiten
können. Inwieweit diese
Idee ernst genommen wird,
erweist sich in der Gestaltung
der Haushaltspolitik von Land
und Kommune.
Notwendige Maßnahmen
So ist es mit der formalen
Gründung einer Gesamtschule
in Nippes ja nicht getan.
Während die bauliche Gestaltung
und ihr Unterhalt
der Stadt obliegen, werden
die Rahmenbedingungen im
Innern der Schule besonders
durch die Schulleitung und das
Lehrerkollegium bestimmt.
Seine Größe und Zusammensetzung,
aber auch seine
Fortbildung und innere „Qualität“
wiederum werden letztlich
durch die Bezirksregierung
bestimmt. Zum ersten: Hier
tut die Stadt im Falle Nippes
ihren Teil und investiert in
die neue Schule in den nächsten
Jahren rund 480.000 € in
Sanierung, Um- und Anbau für
die drei (vier?) Jahrgänge. Zum
zweiten: Ganztagszuschlag und
GU-Zuschlag müssen allen
Schulen gewährt werden, die
es wünschen. Und: Schulen
brauchen eine gute Qualität im
Innern, die den Anspruch des
einzelnen Schülers auf individuelle
Förderung wirklich einlöst,
die aber gleichzeitig in ihrem
Anspruch die Lehrerinnen
und Lehrer nicht überfordert
- mit den besonders an vielen
Gesamtschulen bekannten
gesundheitlichen Folgen. Dies
alles zu gewährleisten ist die
finanzielle und administrative
Aufgabe der Bezirksregierung.
Das bedeutet z.B. in NRW eine
angemessene Vertretungsreserve,
z.B. im Gemeinsamen
Unterricht (GU) beim Ausfall
von Doppelbesetzungen oder
eine Verringerung der Klassenfrequenzen
im GU von
derzeit rund 26 Schülerinnen
und Schülern (einschließlich 5
Förderschülern).
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Das bedeutet aber z.B. auch,
dass eine solche Schule als Gemeinschaftsschule
ähnlich wie
die Grundschulen dort ihren
Standort haben und behalten
sollte, wo die Eltern und
Kinder leben, die längeres gemeinsames
Lernen praktizieren
wollen und sollen. Denn
längeres gemeinsames Lernen
schließt das Schulumfeld mit
ein, kann Anregung und Anlass
sein, im Sozialraumgebiet
solidarisches Miteinander zu
praktizieren. Dies ist Aufgabe
der Kommune.
Für die neu gegründete Gesamtschule
Nippes z.B. kann
dies nur heißen, dass alle Beteiligten
noch einmal eine innenstadtnähere
Standortalternative
suchen. Die bisher ins Auge
gefasste Verlagerung der Schule
hinaus in den Kölner Norden
schafft eine unsichere Perspektive
besonders für diejenigen
Eltern aus bildungsnäheren
Milieus, die in den nächsten
Jahren vorhaben, ihr Kind im
Sinnes dieses Miteinanders an
eine Gesamtschule anzumelden
und die sich für eine Schule vor
Ort engagiert hatten.
Perspektiven
Hinzu kommen möglicherweise
Nachfrageverschiebungen
in Köln gegenüber der Kölner
Elternbefragung von 2009, die
sich angesichts der geplanten
Aufweichung von G8 an Gymnasien
und der Abschaffung
Einladung
FIT FÜR DIE
GLEICHSTELLUNG
Tagesseminar für neue
und fortgeschrittene
Ansprechpartnerinnen
für Gleichstellungsfragen
Im ersten Teil werden die
Grundlagen für die Arbeit nach
Landesgleichstellungsgesetz
NRW vermittelt.
Im zweiten Teil werden spezielle
Aspekte bearbeitet.
• Aufgaben in der
Einstellungskommission
• Teilzeitvereinbarungen
• netzwerken
• Gender im Schulprogramm
• Gespräche führen
in Konfliktsituationen
Referentinnen
Monika Kirfel
Ulrike Fergen
Dienstag, 5.Oktober 2010
von 9.00 -16.00 Uhr
DGB-Haus, Hans-Böckler-Platz 1,
50672 Köln
Beitrag (inkl. Verpflegung): 20 Euro für GEW-
Mitglieder, 40 Euro für Nichtmitglieder
Wegen begrenzter Teilnahmeplätze ist eine
Anmeldung in der GEW Geschäftsstelle
(schriftlich, telefonisch oder per E-Mail)
erforderlich und die Überweisung des
Teilnahmebeitrags auf das Konto:
GEW Stadtverband Köln,
SEB AG, BLZ 370 101 11,
Konto 1320732101
Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft
Köln
BILDUNGSPOLITIK
der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlungen
durch die
neue Landesregierung ergeben
könnten. Leistungsheterogenität
ist aber eine, wenn nicht
die langfristige Voraussetzung
für das Funktionieren einer
Gesamtschule oder weiterer zu
gründender Gesamt- oder Gemeinschaftsschulen
im Bezirk.
Der offiziell proklamierte
Trend zu längerem gemeinsamen
Lernen braucht eine
politisch langfristig angelegte
Strategie und Perspektive in
unserer Stadt - mit Kopf, Herz
und Hand:
Sie braucht ebenso eine kluge
Konzeption, eine vorrangige
finanzielle und effektive administrative
Unterstützung durch
Kommune und Bezirksregierung,
eine gute öffentliche Vermittlung
wie eine dauerhafte
positive Erfahrung der Menschen
vor Ort, um für solidarischere
Bildungskonzepte eine
stabilere Basis in der (Kölner)
Zivilgesellschaft zu schaffen.
Für die nachhaltige Entwicklung
einer solchen Konzeption
könnten sich deshalb außer
den ohnehin damit befassten
Institutionen, Büros und politisch
Verantwortlichen auch
sozialraumbezogene Initiativen
und Einrichtungen, aber auch
gewerkschaftliche Gruppen mit
ihren konkreten beruflichen
Erfahrungen beteiligen, quasi
in einem „Bürgerdialog Bildung
vor Ort“ .
Diesen Prozess der Partizipation
zu unterstützen sollte ein
Anliegen der neuen Landesregierung
sein, damit ihr im Koalitionsvertrag
niedergelegtes
Bildungsziel einer „Schule
als Lern- und Lebensort“ in
der praktischen Umsetzung
eine gewisse „Nach haltigkeit“
bekommt – auch über Regierungswechsel
hinaus.
Alles im grünen Bereich?
Das lässt sich feststellen! Mit Hilfe einer Lärmampel!
Eine Lärmampel ist ein objektives Messgerät, das Lärm „sichtbar
macht“. Sie trägt dazu bei, dass Lärm bewusst wahrgenommen und
freiwillig reduziert wird. Einstellbar auf eine beliebige Dezibelzahl, reagiert
die Lärmampel bei Überschreitung zunächst durch den Wechsel
von grün auf gelb. Bei einem weiteren Anstieg des Lärms schaltet sie um
auf rot. Die Funktion ist für große wie für kleine Kinder nicht neu und
einfach nachzuvollziehen.
Lärmampeln können in unserer GEW Geschäftsstelle kostenlos
für vier Wochen ausgeliehen werden. Ausleihwünsche bitte an
GEW, Stadtverband Köln
E-Mail: gew-koeln@netcologne.de, Tel: 0221-516267
Der Rat der Stadt Köln hat
beschlossen, dass die Stadt einen
Inklusionsplan für die Schulen
aufstellen wird. Der Beschluss,
von SPD und Bündnis 90/
Die Grünen eingebracht, wurde
einstimmig gefasst. Darin
bekräftigt die Stadt ihre Absicht,
dass in Kölner Schulen künftig
länger gemeinsam gelernt
werden soll. Die Verwaltung
wurde beauftragt, im Rahmen
der Schulentwicklungsplanung
einen „Inklusionsplan“
für gemeinsames Lernen von
Kindern mit und ohne Behinderung
aufzustellen. Zur Erarbeitung
dieses Plans sollen auch
Vertreter der Zivilgesellschaft
hinzugezogen werden. Währenddessen
soll der Gemeinsame
Unterricht in Grundschulen
und Sekundarschulen weiter
ausgebaut werden. Schon zuvor
hatte der Rat eine neue Schulbauleitlinie
beschlossen, nach
der alle künftigen Schulbauten
die Anforderungen an inklusive
Schulen zu erfüllen haben. Der
INKLUSIVE BILDUNG
Rat rief die Landes regierung
NRW auf, zügig die gesetzlichen
Änderungen zur Umsetzung der
UN-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderung
durchzuführen und ein gemeinsames
Vorgehen mit den Kommunen
zu vereinbaren.
Der Rat reagierte damit offenbar
auch auf einen seit Anfang
Dezember vorliegenden Bürgerantrag
Kölner Eltern, der
es bisher noch nicht auf die
Tagesordnungen des Rates und
seiner Ausschüsse geschafft hat.
In diesem Antrag wird u.a.
ebenfalls ein Inklusionsplan für
die Kölner Schulen gefordert.
Wir freuen uns, dass die Kölner
Politiker sich das Ziel eines
inklusiven Bildungssystems zu
Eigen gemacht haben.
(Quelle: www.eine-schule-fueralle.info/
)
Den Auftrag an die Verwaltung
für einen Inklusionsplan und
die Anmerkungen der Verwaltungen
sind im Folgenden
abgedruckt.
SEITE 8 SEITE 9
Inklusionsplan für Köln
Eingabe für die Erarbeitung
eines Inklusionsplans für
Kölner Schulen. Der Rat dankt
dem Antragsteller für die
Initiative. Er befürwortet die
Zielsetzung der Inklusion in
allen städtischen Schulen und
beauftragt die Verwaltung:
• die Ausweitung einer inklusiven
Beschulung in Zusammenarbeit
mit dem Land umzusetzen.
Im Rahmen eines Kölner
Inklusionsplans sind die erforderlichen
Schritte mit dem
Ziel einer kontinuierlichen
Steigerung der Inklusionsquote
auf zunächst 80% darzustellen,
einschließlich des dafür von
Stadt und Land benötigten
Unterstützungsbedarfs,
• in der Schulentwicklungsplanung
(1. Integrierte Jugendhilfe-
und Schulentwicklungsplan)
die Basis dafür zu
schaffen, dass die Ziele der
UN-Konvention Art. 24 realisiert
werden können,
• die Anstrengungen zu verstärken,
um mehr Angebote
zur integrativen Beschulung,
insbesondere in weiterführenden
Schulen, zu schaffen. Gemeinsam
mit der Bezirksregierung
soll kurzfristig pro Bezirk
mindestens ein Angebot mit
integrativen Klassen entstehen,
• auf die Ausweitung der Plätze
an Förderschulen zu verzichten
und die Planungen auf die
integrative Beschulung auszurichten.
• Eltern, Schulen, Kindergärten
und die Öffentlichkeit über die
Zielsetzung der Stadt Köln zum
Ausbau der Inklusion aktiv
und gezielt zu informieren.
Der Rat appelliert an die Landesregierung,
umgehend die
rechtlichen Voraus setzungen
zur Weiterentwicklung der
schulischen Inklusion durch
die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Art. 24
in Landesrecht zu schaffen.
Problemstellung des Beschlussvorschlages,
Begründung, ggf.
Auswirkungen
Der Antragsteller setzt sich
dafür ein, dass der Rat der
Stadt Köln die Schulverwaltung
auffordert, innerhalb
der nächsten zwei Jahre einen
Inklusionsplan auszuarbeiten,
der die weitere Entwicklung
zur schulischen Inklusion
vorbereitet. Dessen Ziel soll
eine kontinuierliche Steigerung
der Integrationsquote an
den allgemeinen Schulen bis
zum Jahr 2015 zumindest auf
INKLUSIVE BILDUNG INKLUSIVE BILDUNG
europäisches Niveau (mehr als
80%) sein – bei hoher Unterrichtsqualität
und individueller
Förderung aller Schülerinnen
und Schüler, wobei die individuelle
Unterstützung zum Kind
gebracht wird. Der Inklusionsplan
soll bis spätestens Anfang
2012 den politischen Gremien
zur Beratung vorgelegt werden.
Im Rahmen der Erstellung
des Inklusionsplans soll Sachverstand
aus Zivilgesellschaft,
Wissenschaft und Selbsthilfeorganisationen
einbezogen
werden.
Dazu möge der Rat möge
beschließen
1. ab sofort allen Kindern mit
sonderpädagogischem Förderbedarf,
deren Eltern eine integrative
Schule fordern, einen
Platz im Gemeinsamen Unterricht
anzubieten. Dafür sind
die sächlichen, räumlichen und
personellen Voraussetzungen
zu schaffen. Die Zuteilung der
notwendigen Sonderpädagogen
ist vom Land mit Nachdruck
einzufordern;
2. die Schulen durch die freie
Jugendhilfe zu unterstützen
und in den Schulen Sozialarbeiter,
Sozialpädagogen und
Schulpsychologen einzustellen;
3. allen Kindern, die bereits
am Gemeinsamen Unterricht
teilnehmen, einen Platz im
Gemeinsamen Unterricht einer
weiterführenden Schule sicherzustellen;
4. auf die Ausweitung der
Plätze an Förderschulen zu
verzichten und die Ressourcen
der Förderschulen zugunsten
einer integrativen Beschulung
zu nutzen. Insbesondere Schulen
für Lernbehinderte sollen
schnell der Vergangenheit
angehören;
5. eine Informationskampagne,
die Eltern, Schulen, Kindergärten
und die Öffentlichkeit über
die qualitativen Vorteile des
Gemeinsamen Unterrichts für
alle Kinder aktiv und gezielt
informiert.
[…] Die Verwaltung nimmt
Stellung:
Die Verwaltung unterstützt
ausdrücklich das Ziel einer
inklusiven Bildung entsprechend
den Ausführungen der
UN-Behindertenrechtskonvention
Art. 24 und damit
auch die Intention der Eingabe.
Die UN-Konvention über
die Rechte von Menschen mit
Behinderungen ist nach Ratifizierung
durch die Bundesrepublik
Deutschland auch für
die Länder und Kommunen
verbindlich.
Zur Wahrnehmung der kommunalen
Verantwortung ist die
Erstellung eines kommunalen
Inklusionsplans besonders in
der Großstadt Köln als offensive
Förderung der Inklusion in
Schulen zu befürworten. Das
Ziel einer 80%igen inklusiven
Beschulung in den allgemeinen
Schulen ist jedoch sowohl nach
Meinung von Wissenschaftlern
und Experten, als auch aus der
Erfahrung in den Kompetenzzentren
nicht in einem Zeitraum
von wenigen Jahren zu
schaffen. Neben der Entwicklung
einer Planung kommt es
darauf an, die innere Schulentwicklung
in den einzelnen allgemeinen
Schulen gemeinsam
mit Sonderpädagogen in Bezug
auf inklusiven Unterricht zu
forcieren. Deshalb wird vorgeschlagen,
die Umsetzung
der Zielmarke „80% inklusive
Beschulung“ im Inklusionsplan
nicht auf ein festes Datum zu
legen, sondern deutlich zu machen,
dass Land und Kommune
die erforderlichen Schritte
jetzt einleiten müssen.
Zu 1.
Die Verwaltung fordert in
Gesprächen und durch Schriftwechsel
mit dem Schulministerium
und in Unterstützung
des Städtetages NRW bereits
wiederholt und nachdrücklich,
die Personalausstattung für die
Ausweitung des GU zu verbessern.
Der Bezirksregierung
Köln stehen nur wenige Stellen
für eine Ausweitung des GU
in Köln zur Verfügung; sie hat
jedoch bisher in allen Fällen, in
denen neue Schulen Interesse
angemeldet haben, die Entwicklung
zur GU-Schule konstruktiv
gefördert und ermöglicht.
Nach geltendem Recht ist
für die Umsetzung des Gemeinsamen
Unterrichts an den
allgemeinen Schulen nämlich
das Land Nordrhein-Westfalen
zuständig (§ 20 Absatz 7 und
8), das auch für den ausreichenden
Einsatz der Sonderpädagogen
verantwortlich ist.
Zudem liegt es derzeit in der
Bereitschaft und Entscheidung
der jeweiligen Schule, den GU
einführen zu wollen.
Neben der Beteiligung der
Stadt Köln an dem Schulversuch
in NRW mit 2 Kompetenzzentren
für Sonderpä-
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dagogische Förderung wirbt
die Verwaltung im restlichen
Stadtgebiet um Schulen, die
bereit sind, als GU-Schulen integrativen
Unterricht anzubieten
(Umfrage zur Bereitschaft
der Schulen für GU, Einzelgespräche
mit Schulen, Beratungsangebote
Schulaufsicht). Die
Verwaltung sieht sich in ihren
Bemühungen durch den Elternwillen
bestätigt. Die Elternbefragung
von Drittklässlern
im September 2009 ergab, dass
72% der antwortenden Eltern
einen gemeinsamen Unterricht
befürworten, wenn die Förderbedingungen
für alle Kinder
stimmen. Die Schaffung der
sächlichen und räumlichen
Voraussetzungen liegt unmittelbar
in der Zuständigkeit
der Stadt Köln als Schulträger.
In den vergangenen Jahren
wurde im Zuge von Schulsanierungen
die Zahl rollstuhlgerechter
Schulgebäude deutlich
erhöht, alle neuen Gebäude
und Erweiterungen werden
arrierefrei erstellt. Durch die
Entwicklung und sukzessive
Umsetzung einer neuen Schulbauleitlinie,
die die Verwaltung
dem Ausschuss für Schule
und Weiterbildung in seiner
Sitzung am 24.08.2009 zur
Kenntnis gebracht hat, wird
die Stadt Köln als Schulträger
den spezifischen Raumanforderungen
Rechnung tragen, die
sich durch den differenzierten
Unterricht sowie den individuellen
Lern- und Förderbedarf
in heterogenen Gruppen
ergeben. Die Ausführungen
zeigen, dass die Realisierung
eines inklusiven Unterrichts
nur in gemeinsamer Verantwortung
von Schulträger und
Land erfolgversprechend ist.
Dies entspricht § 78 Absatz 4
SchulG NW, der diese gemeinsame
Verantwortung für die
zukunftsgerichtete Weiterentwicklung
der Schulen festschreibt.
ist.
Zu 2.
Die Unterstützung von Schulen
durch die freie Jugendhilfe ist
als flankierende Maßnahme
zu werten. Sie kann keinesfalls
Ersatz für fehlende Sonderpädagog/innen
sein und dient
nicht unmittelbar der Ausweitung
des Platzangebotes im
GU. Die zusätzlichen Schulsozialarbeiterstellen
wurden an
Grundschulen auf der Grundlage
des entsprechenden Ratsbeschlusses
vom 30.06.2009
INKLUSIVE BILDUNG INKLUSIVE BILDUNG
vorrangig nach sozialräumlichen
Kriterien und nach dem
Angebot Gemeinsamen Unterrichts
zugewiesen. Eine weitere
- durchaus wünschenswerte -
Ausweitung der Stellen für Sozialpädagogen,
Sozialarbeiter
und Schulpsychologen über die
in der jüngsten Vergangenheit
zugesetzten Stellen hinaus ist
allerdings nur umsetzbar, wenn
die Finanzierung gesichert ist,
wobei auch für diese personellen
Ressourcen die Frage
der Verantwortung des Landes
zu stellen ist.
Zu 3.
Hierzu gelten die Ausführungen
zu Ziffer 1. Die Stadt
Köln wird im Rahmen ihrer
Möglichkeiten die Ausweitung
integrativer Plätze insbesondere
im Sekundarbereich intensivieren
und die Schulen bei der
Umsetzung unterstützen. Als
realistische kurzfristige Zielsetzung
wird vorgeschlagen, die
Verwaltung zu beauftragen, gemeinsam
mit der Bezirksregierung
Köln pro Bezirk mindestens
an einer weiterführenden
Schule ein Angebot integrativer
Klassen zu schaffen.
Zu 4.
Die Schulentwicklungsplanung
der Stadt Köln geht insofern
neue Wege, als zukünftig der
Ausbau von Schulstandorten
schulformunabhängig geplant
wird. Dabei wird ausgehend
von den zu erwartenden
Schülerzahlen unterstellt, dass
Kinder mit sonderpädagogischem
Förderbedarf zunehmend
an allgemeinen Schulen
unterrichtet werden und der
Platzbedarf an Förderschulen
kontinuierlich zurückgeht.
Soweit an entsprechenden
Schulgebäuden Baumaßnahmen
erforderlich werden,
sollen diese auf der Grundlage
der Schulbauleitlinie der Stadt
Köln als zukunftsfähige, schulformneutraleSekundarstufenstandorte
ertüchtigt werden.
Insbesondere in Fällen des Förderschwerpunktes
Lernen wird
eine zügige Ausweitung einer
gemeinsamen Beschulung mit
und ohne Behinderung, vor
allem im Primarbereich, für
möglich gehalten. In wissenschaftlichen
Vorträgen, der
Praxisvielfalt in den verschiedenen
Bun-desländern und
auch herauszulesen aus dem
Eckpunktepapier des Schulministeriums
zu den Kompetenzzentren
gilt, eine ähnliche
Einschätzung jedoch auch
für die Förderschwer- punkte
Sprache und Emotionale und
soziale Entwicklung.
Zu 5.
Die Stadt Köln stellt bereits
jetzt die Chancen, die sich
durch den GU bieten, in der
Öffentlichkeit dar und wirbt
für eine weitere Ausweitung
des Platzangebotes. Hierzu
werden alle Möglichkeiten der
Informationsverbreitung wahrgenommen,
sei es durch die
Präsenz bei Veranstaltungen,
wie dem Internationalen Tag
für Menschen mit Behinderung
oder der didacta, oder
durch Schaltung eines entsprechend
informativen Internetauftrittes
im Bildungsserver.
Nicht zuletzt wirbt der Schulträger
im Rahmen der Kompetenzzentren
für Sonderpädagogische
Förderung für eine
zügige Systemumstellung. Der
Schulträger wird gern weitere
Informationskampagnen aktiv
unterstützen und in diesem
Sinne mit den Akteuren aus
der Wissenschaft, der Elternschaft
und Interessenvertreter
zusammenarbeiten. Diese Informationskampagnen
könnten
gewinnbringender sein, wenn
sich die Bezirksregierung als
aktiver Partner einbringt.
Die Verwaltung schlägt vor, das
Anliegen des Beschwerdefüh-
rers zu unterstützen.
Es ist deutlich darauf hinzuweisen,
dass zur Umsetzung
der kommunalen Zielsetzung
eine Änderung des Schulgesetzes
zur Sicherung des Rechts
auf inklusiven Unterricht an
allgemeinen Schulen unter
Wahrung des Konnexitätsprinzips
vorzunehmen ist. Diese
Ansicht teilt auch der Städtetag
NRW. Im Anschluss an diese
erforderliche Entscheidung des
Landesgesetzgebers bedarf es
eines mehrjährigen Prozesses,
um das Ziel einer 80%igen inklusiven
Beschulung zu erreichen.
So schlägt Prof. Dr. Hans
Wocken, Universität Hamburg,
in seiner Stellungnahme zur
Anhörung im Landtag am
20.05.2009 „Die Regelschule
als erster Förderort“ für die
bildungspolitische Umsetzung
der Reforminitiative zunächst
eine etwa zweijährige Initialphase
vor, in der nach Änderung
des Schulgesetzes und
nach verbindlichen Zielvorga-
SEITE 12 SEITE 13
ben durch die Landesregierung
auf lokaler Ebene zwischen
den beteiligten Schulen Umsetzungsmodalitätenausgehandelt
und vorbereitet werden.
Dabei hebt er die Bedeutung
der Mitwirkung der Beteiligten
vor Ort hervor. In der nächsten
Phase schließe sich ein sukzessives
Auslaufen von Neuaufnahmen
in die Förderschulen
Lernen, Sprache, Verhalten an.
Die Förderkinder sollen jahrgangsweise
in die allgemeine
Schule aufgenommen werden.
Im Falle der Förderschulen
Lernen und Verhalten wären
so nach ca. 8 Jahren, im Falle
der Förderschule Sprache nach
ca. 4 bis 6 Jahren keine Klassen
mehr vorhanden.
Auch Prof. Dr. Ulf Preuss-
Lausitz, TU Berlin, spricht von
einem realistischen Zeitraum
für die Zielerreichung von rd.
10 Jahren.
von
Das Schulsystem in Deutschland
ist weltweit führend – in
sozialer Auslese und bei der
Ineffizienz in individueller
Förderung. Die mehrgliedrig
und hierarchisch gestaffelten
Schulen müssen endlich durch
eine echte inklusive Schule
ersetzt werden. Sie kann in
Umsetzung der UN-Richtlinie
zur Inklusion nur „Eine Schule
für Alle“ sein. Eine Schulgründungsinitiative
für eine demokratische,
geschlechter gerechte
und kritische Schule hat sich
aus der Studierendenschaft der
Human wissenschaftlichen Fakultät
der Uni Köln entwickelt.
Das Schulgründungsvorhaben
ist hervorgegangen aus dem
studentischen BildungsRaum-
Projekt »school is open« an
der Humanwissenschaftlichen
Fakultät.
Inzwischen steht auch die
Zeitperspektive fest: Ab dem
22. August 2012 soll der Schul-
INKLUSIVE BILDUNG INKLUSIVE BILDUNG
»school is open« BildungsRaumProjekt
Ein Hot Spot der inklusiven Schulentwicklung
alltag der „Inklusiven Universitätsschule
Köln“ beginnen.
Dabei geht das Verständnis
der GründerInnen über die
UN-Konvention hinaus. Es
geht im Besonderen um die
Möglichkeiten für Menschen
mit Behinderung in die „Eine
Schule für Alle“ eingeschult zu
werden. Aber im Allgemeinen
geht es im Schulkonzept von
»school is open«, um die Minimierung
aller Ausschlusskriterien,
die Kinder daran hindern
eine eigene positiv besetzte
Bildungsbiographie zu entwickeln.
Was in Ländern wie z. B.
Finnland bewährte Praxis ist
– dort betreiben alle lehrerInnenbildenden
Hochschulen
eine Universitätsschule – soll
als Universitäre Schule Köln
wirken an der Schnittstelle
von wissenschaftlicher Schulforschung,
neuer integrierter
LehrerInnenausbildung mit
veränderten Praxisphasen und
einem innovativem und solida-
rischem Schulangebot.
Die Inklusive Universitätsschule
Köln ist als Ganztagsschule
konzipiert, von der Kindertagesstätte
bis zur Oberstufe.
Sie wird eine mehrsprachige
Schule sein. Und sie wird eine
mobile Schule sein, die ihre
Lernorte auch in Erkundungen
in der sozialen Wirklichkeit
sucht, z. B. in Museen, Wäldern
und Naturparks, Zügen
und Schiffen, in Gerichten,
Gefängnissen, zugänglichen
Produktionsstätten, Gedenkstätten,
Kinos, Hospitälern,
Bibliotheken und Theatern.
Individuelle Förderung und
Selbsttätigkeit der Lernenden
und eine basisdemokratische
Selbstverwaltung sind Grundmerkmale
des Schulkonzepts.
Mit der Pädagogik der neuen
Schule lösen wir uns
vom Konzept der seriellen
Herstellung von genormten
Bildungs“waren“ in Lernfabriken.
Themen der Pädagogik
der neuen Schule sind ins-
besondere: ein ganztägiges
Zeitkonzept; Handlungslernen,
Individualisierung und Förderorientierung;Kompetenzorientierung
(Probleme lösen
lernen statt Problemlösungen
lernen); Beziehungslernen und
Teamarbeit; demokratische
Schule; geschlechtergerechte
Schule; multimediales Lernen;
offene Schule im Stadtteil;
ästhetisch gestaltete Schule;
gesunde Schule; das Schulgebäude
als Vorbild für Ressourcenschonung;
Schularchitektur
als anregende Lernumgebung
gestalten.
Die Schulgründungsinitiative
will mit vielen Interessierten
zusammenzuarbeiten, die den
Anspruch auf eine inklusive
Schule weiter entwickeln
wollen.
Wir sind auf Kritik, Anregungen
und Reaktionen
gespannt. InteressentInnen
wenden sich bitte an
schoolisopen@uni-koeln.de
Der umfassende Schulgründungsantrag
ist zu finden unter
http://ukoeln.de/iAx6s
Weitere Informationen zum
»school is open« Bildungs-
RaumProjekt: http://www.
schoolisopen.uni-koeln.de/
Buchempfehlung:
Andreas Hinz, Ingrid Körner,
Ulrich Niehoff (Hg.)
Auf dem Weg zur »Schule für
alle«
Barrieren überwinden -
Inklusive Pädagogik entwickeln.
Bundesvereinigung Lebenshilfe
für Menschen mit geistiger
Behinderung e.V.
Lebenshilfe-Verlag Marburg
2010.
Darin enthalten ist z.B. der
Beitrag von Marianne Demmer
„Aus den Pisa-Studien lernen:
Warum ein inklusives Schulsystem
mit den Ergebnissen der
internationalen Vergleichsstudien
begründet werden kann“.
Wie wird man unterschiedlichen
Voraussetzungen der
Kinder gerecht? Schüler
mit und ohne Behinderung,
Mädchen und Jungen unterschiedlicher
Herkunft,
Religion - sie alle sollen gemeinsam
und wohnortnah
unterrichtet werden.
Was also ist zu tun? Das
Buch gibt Orientierung in
der Prozessbeschreibung von
der Integration zur Inklusion.
Besonders spannend sind
die praktischen Beispiele, die
zeigen, was heute schon möglich
ist und was - vielleicht -
morgen schon Normalität sein
könnte. (www.lebenshilfe.de)
SEITE 14 SEITE 15
Einladung
Inklusion
Schule nach der UN-
Konvention;
Inklusion als
bildungspolitische
Leitidee und als
Orientierungsrahmen für
Schulentwicklung;
Vortrag und Diskussion
Referentin:
Prof. Dr. Andrea Platte
Eine gemeinsame
Veranstaltung der
Fachgruppen Förderschule
und Grundschule, offen für alle
Schulformen
Dienstag, 28.9.2010
um 19.00 Uhr
DGB-Haus, Hans-Böckler-Platz 1,
50672 Köln
Großer Saal - 1. OG
Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft
Köln
KOMMUNALER HAUSHALT
Ratschlag gegen den Kahlschlag
Soziale Folgen noch gar nicht zu ermessen
von Hans-Dieter Hey
Anmerkung der Redaktion:
Wir dokumentieren Stellungnahmen
zum Kölner Haushalt, die auf
einer Veranstaltung „Ratschlag
gegen den Kahlschlag” am 5. Juli in
der Alten
Feuerwache von diversen Persönlichkeiten
und Organisationen
abgegeben wurden. Dazu haben
wir einen Beitrag von Hans-Dieter
Hey - Online-Flyer Nr. 257 - redaktionell
gekürzt, ihm eine andere
Überschrift gegeben und einige
Zwischen-überschriften ergänzt.
[…]
Claus Ludwig, Die.Linke:
Geheimnistuerei der Kölner
Verwaltung
Claus Ludwig von der Partei
DIE.LINKE im Rat der Stadt
Köln warf der Kölner
Verwaltung bei der Bewältigung
der Finanzkrise Geheimnistuerei
vor, denn die
Ratsmitglieder wüssten vielfach
nicht mehr über das
Kölner Haushaltsloch, als in
den Zeitungen stünde. Vorab
seien schon zwischen 7 und
12 Prozent des Sozial- und
Kulturbereichs ohne große
Diskussion beschlossen, auch
ohne dass der Doppelhaushalt
für die Jahre 2010 und 2011
schon beschlossen sei. Mit
einem Sparhaushalt seien nun
viele freie Träger und öffentliche
Einrichtungen bedroht.
Bei einem Gesamthaushalt von
3,1 Milliarden Euro hätte die
Stadt ca. 500 Millionen Euro
Deckungslücke, die Gesamtschulden
betragen ca. 4 Milliarden
Euro „ein gewaltiger
Brocken”, so Ludwig. Neben
den pauschalen Kürzungen von
100 Millionen Euro jährlich
die nächsten beiden Jahre solle
eine Task Force zusätzliche
Schwerpunktkürzungen von
37 bzw. 60 Millionen Euro
bringen. Doch die Kürzungen
führen nicht zum Abbau der
500 Millionen Euro Schulden.
Denn der Ausgleich soll nur
rechnerisch durch eine Ausgleichsrücklage
stattfinden, für
die neue Kredite aufgenommen
werden müssten, was langfristig
natürlich wieder zu mehr
Kosten führt. Schon jetzt zahle
die Stadt jährlich zwischen 100
und 150 Millionen Euro an
Zinsen an die Banken, und
das ohne die Tilgung. Für das
kommende Jahr blieben trotz
dieses Ausgleichs Schulden von
ca. 150 bis 200 Millionen Euro,
von der die Stadtverwaltung
bis heute keine Idee hat, wie sie
das stoppen will. Je größer die
öffentliche Verarmung, umso
mehr verschulde sich die
Kommune und umso stärker
profitierten die Banken
davon, die so von der Armut
profi-tierten. „Die Stadt will
nun über zehn Jahre Sparhaushalte
machen, weil sie einem
Haushalts-Sicherungskonzept
entgehen möchte, das sie vom
Regierungspräsidenten genehmigen
lassen müsste”, so
Ludwig. Offenbar möchte man
sich nicht reinreden lassen.
Man will mit diesem „kölschen
Sicherungskonzept” den Haushalt
sanieren. „Tatsache ist aber,
dass die Kürzungsrunden der
letzten Jahre die Finanzen der
kommunalen Haushalte überhaupt
nicht konsolidiert haben,
sondern sie haben einfach nur
soziale und kulturelle Standards
abgebaut, die das Leben in den
Städten verschlechtert haben.
Wir haben jetzt eine wirkliche
Eskalation der kommunalen
Finanzkrise”, erläuterte Ludwig.
Es sei zwar etwas dran, dass
für Köln gesagt werde, sie sei
die Hauptstadt von „Korruption
und Verschwendung”. Für
die Misere sei aber auch verantwortlich,
dass bundesweit
umverteilt wurde zugunsten der
Reichen und Besitzenden und
zu Lasten der Besitzlosen. Das
sei durch die sogenannte Bankenrettung
nochmal verstärkt
worden. Ludwig prophezeite,
dass es so keine Konsolidierung
des Kölner Haushalts geben
werde. Der Ansatz einer Lösung
liege nur in einer Rück-Umverteilung
von oben nach unten.
Eine Änderung dieser Politik in
Köln wäre nur möglich, wenn
die Kölnerinnen und Kölner
genügend Widerstand aufbrächten.
Ludwig sagte lange politische
Kämpfe voraus.
Werner Rügemer: Jürgen
Roters zum Handeln aufgefordert
Dr. Werner Rügemer von „Business
Crime Control“ führte
aus, was die Stadt bisher ihre
Investorengläubigkeit gekostet
hat. Denn dort wäre das ihr
entgangene Geld zu finden. Anfang
der 90er Jahre hätten sich,
so Rügemer, die sogenannten
Volksparteien selbst entmach-
KOMMUNALER HAUSHALT
tet und sich im neoliberalen
Stream auf private Investoren
eingelassen, die angeblich
alles besser erledigen konnten.
Allerdings verschuldeten sich
die Kommunen so noch mehr.
In Köln begann das mit dem
überdimensionierten Projekt
der Müllverbrennungsanlage.
„Damals haben sich
die Privatinvestoren RWE,
WEST-LB und der Baukonzern
Steinmüller gegen
damals starke Bürgerbewegungen
durchgesetzt und
sich als Verbrennungslobby
etabliert.” Die Anlage wurde
„unter der Hand” fast doppelt
so groß gebaut als vom Stadtrat
beschlossen. Dort werde
nun europaweiter Müll zu
Dumpingpreisen verbrannt,
die den Kölnern nicht geboten
würden. Weitere Großprojekte
waren Köln-Arena und
das „technische Ratshaus“ in
Deutz. Auch hier war Investor
der Oppenheim-Esch-Fonds.
Das Verbundprojekt Mehrzweckhalle
und „technisches
Rathaus“ seien der sichtbare
Ausdruck des „Kölner Klüngels”
mit hohen Mieten über
30 Jahre und Folgekosten für
die Stadt sowie eine Subvention
an den Investor, der die
Veranstaltungshalle auch noch
selbst betrieben hat. „Das ist
vielen Kölnern bis heute nicht
bekannt”, so Rügemer. Zu
dieser Subvention gehöre auch
die Parkplatzgarantie in Form
von Miete an den Betreiber,
SEITE 16 SEITE 17
die die Stadt zahlt, auch wenn
dort keine Autos parkten.
Zudem sei der Investor nur für
die tragenden Teile und das
Dach verantwortlich, während
der Stadt alle übrigen
Kosten – wie zum Beispiel
Instandhaltung – aufgebürdet
würden. Dies könne, schätzt
Werner Rügemer, durchaus
einen dreistelligen Millionenbetrag
ausmachen. Über
diese Größenordnung werde
in Köln nie diskutiert. Auch
beim sogenannten PPP (Public
Private Partnership) habe man
sich in Köln nicht gescheut
mitzumachen. Zum Beispiel
gäbe es mehrere Verträge mit
der Baufirma HochTief bei der
Beteiligung Privater bei Bau
und Sanierung von acht Schulen.
Auch hier übernimmt der
Investor alles von der Finanzierung
bis zum eigenen Hausmeister,
das er sich als „rundum
- sorglos-Paket” von der
Stadt die nächsten 30 Jahre
teuer bezahlen ließe. Rügemer
geht davon aus, dass diese
Form der privaten Rundum -
Finanzierung die Stadt doppelt
so teuer kommen könne im
Vergleich zu anderen Finanzierungsformen.
Zum Beispiel sei
für 7 Millionen Euro im Fall
der Messehallen in überflüssiger
Weise ein Makler eingeschaltet
worden. Das seien – so
Rügemer – „Eindrücke, was ein
losgelassener Investor für
Phantasien entwickelt, um sogenannte
Transaktions kosten
zu erfinden.” Seit einem Jahr
nun müssten nach Urteil des
Europä ischen Gerichtshofs die
Verträge rückabgewickelt werden.
Doch immer noch zögere
die Stadt, das in ordentlicher
Weise durchzuführen, obwohl
die Vorschläge seit langem auf
dem Tisch liegen. Hier könne
die Stadt sich Geld zurück
holen.„Hier sollten wir von
dieser Stelle aus die Stadtspitze
und Herrn Ober bürger meister
Jürgen Roters auffordern, weil
er in besonderer Weise damit
etwas zu tun hat. Denn damals
hat sich die Stadt Köln diesen
Vertrag durch den Regierungspräsidenten
genehmigen lassen
müssen, und das war der Herr
Roters.” Vielleicht wolle er deshalb
nicht so ganz konsequent
an die Sache heran gehen.
Er sei nun aufgefordert, eine
eigen ständige Bewertung der
Situation mit den Messehallen
vorzunehmen, die nicht auf
den Angaben der Investoren
beruht. Die Situation sei günstig,
weil der Nachfolger der
Pleite gegangenen Oppenheim-
Bank, die Deutsche Bank, die
Investitionsobjekte gern „wie
eine heiße Kartoffel” fallen
lassen möchte. Die Stadt könne
– so die Einschätzung von
Rügemer – bei konsequenter
Vorgehensweise allein in dieser
Sache 300 bis 400 Millionen
Euro sparen.
KOMMUNALER HAUSHALT
Sigrid Wolf, DGB Köln-Bonn:
Sigrid Wolf vom DGB Köln-
Bonn skizzierte die Ursachen
der kommunalen Finanzkrise
aus Sicht des DGB. Vor allem
hätte die gegenwärtige Wirtschafts
krise zu einem deutlichen
Rückgang der Steuereinnahmen
geführt, die auch
die Kommunen beträfen. Aber
auch die zusätzlichen, durch
den Bund aufgelasteten Sozialund
Transferleistungen ohne
finanziellen Ausgleich durch
Land und Bund würden die
Kommunen in den finanziellen
Ruin drängen. Hinzu
käme die Umverteilung von
unten nach oben durch eine
unsoziale Steuerpolitik der
schwarz-gelben Regierung. Mit
Blick auf die Krise, die durch
die Finanzmärkte verursacht
wurde, fordert der DGB eine
deutlich stärkere Regulierung
der Finanzmärkte, als schwarzgelb
bisher vorgesehen hätte.
Gefordert werden eine höhere
Besteuerung von allen Finanztrans
aktionen und mehr
staatliche Kontrolle der Banken.
„Wir haben gesehen, wie
schnell ein Hilfspaket für die
Banken geschnürt wurde. Wir
brauchen nun ein schnelles
Hilfspaket für die Kommunen,
damit sie überlebensfähig
sind. Vor allem brauchen wir
eine Neugestaltung der öffentlichen
Finanzen, die zu mehr
Gerechtigkeit führen muss.”
Sparmaßnahmen, so Wolf,
seien notwendig, aber nicht als
kompletter Kahlschlag durch
Bund, Land und Kommunen.
Die neue Landesregierung in
NRW sei nun aufgefordert,
eine Initiative im Bund zu
Vermögenssteuer und Erbschaftssteuer
auf den Weg zu
bringen, damit die öffentliche
Einnahmesituation verbessert
wird. Man könne auch den
Spitzensteuersatz wieder auf 52
Prozent erheben. „Wir brauchen
in dieser Stadt ein soziales
Leitbild, was das Leben in
dieser Stadt lebenswert macht”,
forderte Wolf. Anstatt nur den
Rotstift bei den Menschen am
Existenzminimum anzusetzen,
müsse Köln mit anderen
Städten Druck auf die neue
Landesregierung ausüben, weil
durchaus noch Potenzial zur
Verbesserung der Finanzsituation
brach liege. Vor allem
müsse man gemeinsam gegen
die Klientel politik der Bundesregierung
mit Investitionen
und einer Stärkung der Binnenkonjunktur
vorgehen, die
auch Land und Kommunen
stärken würden. „Die sozialen
Folgen der Politik, wenn wir so
weiter machen, sind noch gar
nicht zu ermessen”, so Wolf.
[…]
Die anschließende Diskussion war
zeitweise wenig fruchtbar, konnten
Gegensätzlichkeiten in Bewertung
und Strategie der Situation nicht
ausgeräumt werden. Einig war
man sich indessen, dass der politische
Widerstand in Köln deutlich
erhöht werden müsse.
Tarifverhandlung zur Eingruppierung
„L-EGO“
Die sechste Verhandlungsrunde
zur Eingruppierung
der Lehrkräfte im Bereich
des Tarifvertrages der Länder
(TV-L) gestaltete sich schwierig.
Die Arbeitgeber reagierten
sehr ungehalten auf die Warnstreik-
und Protestmaßnahmen
Anfang Mai und machten
deutlich, dass diese auf ihrer
Seite die Front weiter verhärtet
hätten. Die GEW zeichnete
den bisherigen Verhandlungsverlauf
nach und betonte, dass
die Gespräche nur Dank der
konstruktiven Haltung der Gewerkschaften
nicht völlig zum
Stillstand gekommen seien.
Arbeitgeber argumentieren
widersprüchlich
Auf der einen Seite betonten
die Arbeitgeber mehrfach, wie
wenig sie durch die geringe
Streikbeteiligung beeindruckt
gewesen seien – auf der anderen
Seite bezeichneten sie die
Streiks als Unverschämtheit,
SEITE 18 SEITE 19
L-EGO
Gewerkschaften suchen pragmatische Lösung
die den Einigungswillen der
Arbeitgeber beendet hätten.
Auf der einen Seite forderten
die Arbeitgeber, das Beamtenrecht
müsse Orientierungsrahmen
bei der Eingruppierung
der Lehrkräfte bleiben – auf
der anderen Seite wiesen sie
die Forderung der GEW, die
Bezahlung der Angestellten
müsse wieder näher an die Bezahlung
der Beamten kommen,
als angebliche Rosinenpickerei
brüsk zurück. Auf der einen
Seite verwahren sich die Arbeitgeber
gegen eine „Schulstrukturdebatte“
– auf der anderen
Seite sind sie nicht bereit,
eine Eingruppierungsregelung
zu schaffen, die endlich nicht
mehr nach der Schulstruktur,
sondern nach der Tätigkeit der
Lehrkräfte fragt.
Auf der einen Seite forderten
die Arbeitgeber „Kostenneutralität“
und behaupteten
Mehrkosten von einer Milliarde
Euro durch die Eingruppierungsforderung
der GEW – auf
der anderen Seite weigern sie
sich anzuerkennen, dass die
Einführung des TV-L alles
andere als kostenneutral war,
sondern vielmehr ein brutales
Sparprogramm zu Lasten der
Beschäftigten. Auf der einen
Seite warfen die Arbeitgeber
der GEW vor, kein einigungsfähiges
Forderungspapier
vorzulegen – auf der anderen
Seite betonten sie immer
wieder, es gebe für sie keine
Veranlassung, ihre komfortable
Lage, alles alleine bestimmen
zu können, aufzugeben
Pragmatisches Vorgehen gefordert
Die GEW hat immer betont,
dass ihr Forderungsbeschluss
kein „alles–oder–nichts“
– Papier sei, sondern Ausgangspunkt
für konstruktive
Verhandlungen. Sie hat unterschiedlichste
Argumente
vorgetragen, um über sachliche
Zusammenhänge zu einer
zukunftsfähigen Struktur der
Eingruppierung zu kommen.
Ebenso konstruktiv
wird die GEW jetzt intern
diskutieren, welche Zugeständ-
nisse diesseits und welche jenseits
der Schmerzgrenze liegen.
Gegenüber der Presse erklärte
GEW-Verhandlungsführerin
Ilse Schaad: „Entscheidend ist,
dass die Richtung stimmt:
Angleichung der Bezahlung
zwischen den Schulformen
sowie zwischen Beamten und
Angestellten. Die GEW hält
an ihrem Ziel fest, dass bei der
Bezahlung unabhängig von der
Schulform die akademische
Ausbildung der Lehrkräfte
berücksichtigt werden muss.
Klar ist, dass auf diesem Weg
Zwischenschritte denkbar sind.
Ich heiße Ines Bartenstein,
bin 51 Jahre alt und arbeite als
angestellte Lehrerin an einer
Kölner Realschule.
Ich bin Gründungsmitglied
der „Initiative gegen die
massiven Verschlechterungen
durch den TV-L“ (kurz INI),
die seit 2006 mit Unterstützung
der GEW für eine Verkleinerung
der Gehaltsscherung
zwischen angestellten
und verbeamteten LehrerInnen
kämpft.
Im GA arbeite ich schwerpunktmäßig
mit im Bereich
Tarifpolitik.
L-EGO KITA
Jeder Schritt in die richtige
Richtung ist ein Erfolg.“
Darüber werden die GEW-
Mitglieder in den nächsten
Monaten in Gremien und
Versammlungen diskutieren –
aber auch darüber, mit welchen
Maßnahmen die Lehrkräfte die
Arbeitgeberseite vor und in der
kommenden Tarifrunde stärker
unter Druck setzen können.
Hier ist die Beteiligung aller
Mitglieder gefragt.
Bewegung auch bei allgemeiner
Entgeltordnung
In den Verhandlungen über
die allgemeine Entgeltordnung
Länder zwischen der Tarifgemeinschaft
deutscher Länder
(TdL) und den Gewerkschaften
unter Führung von ver.di,
die im Februar unterbrochen
worden waren, gibt es inzwischen
wieder Bewegung. Die
Vergütungsordnung des BAT,
die für Lehrkräfte nicht gilt,
soll entsprechend dem Tarifabschluss
vom 1. März 2009
überarbeitet und gemeinsam
mit der tariflichen Eingruppierung
der Lehrkräfte in die neue
Entgeltordnung zum TV-L
überführt werden.
Neu im Geschäftsführenden Ausschuss
In diesem Jahr haben die
Tarifbeschäftigten in der GEW
bereits einmal für eine tariflich
abgesicherte Eingruppierung
gestreikt. Wir werden bei den
nächsten Verhandlungsrunden
L – EGO (Lehrer – Entgelt-
ordnung) ab Herbst weitere
Aktionen organisieren. Denn
die Einkommensunterschiede
zwischen verbeamteten und
angestellten Kollegen und
Kolleginnen sind so ungerecht,
dass sie nicht hingenommen
werden können.
Deshalb müssen wir tarifbeschäftigten
Lehrkräfte uns für
unsere Interessen einsetzen,
niemand sonst wird das für uns
tun. Der Streik im Frühjahr
und auch die Streiks des letzten
Jahres zeigen, dass das geht.
Allerdings müssen wir bei den
nächsten Aktionen mehr werden.
Dafür möchte ich mich
innerhalb des GA einsetzen.
von Hildegard Merten
Die Stadt Köln hat mit der Umsetzung
des Tarifvertrags zur
Gesundheitsförderung
in Kindertagesstätten begonnen.
Erster Schritt war die
Wahl einer MultiplikatorIn in
jeder Kita. Anfang Juli wurden
die neu gewählten MultiplikatorInnen
zusammen geholt
und mit eine Befragung vertraut
gemacht, die bei allen
Beschäftigten durchgeführt
werden soll. Ziel der Befragung
ist, die Belastungen in den
städtischen Kitas zu ermitteln
und auf Grundlage der Befragung
die notwendigen Maßnahmen
zur Verbesserung des
Gesundheitsschutzes in den
Kindertagesstätten einzuleiten.
Jede Beschäftigte / jeder Beschäftigte
erhielt über die
MultiplikatorIn einen eigenen
Code, der den Zugang zum
Fragebogen online ermöglichte.
Die Fragen sind orientiert
an einem „Selbstcheck“, den
die Technologieberatungsstelle
(TBS) im Auftrag des DGB u.a.
für die Kitas entwickelt und ins
Netz gestellt hat (siehe unter
www.demobib.de).
Zu folgenden Bereichen werden
Fragen gestellt:
• Kompetenz: Zu „Können“
und „Wissen“ und die Übereinstimmung
von Anforderung
und Fähigkeit
• Gesundheit am Arbeitsplatz:
Verschiedene Belastungen am
Arbeitsplatz und Merkmale für
einen gesundheitsfördernden
Arbeitplatz
• Gesundheit und Beschwerden:
Welche Beschwerden
werden wahrgenommen
• Lernfähigkeit: Einstellung
zum Lernen, eigene Lernerfahrungen
und Bereitschaft, neue
Aufgaben zu übernehmen
• Integration: Soziale Bindungen
• (Selbst-)Management: Vereinbarkeit
von Beruflichem
und Privatem, Zufriedenheit
mit der Arbeitszeit
• Verantwortung: Eigenverantwortung
am Arbeitsplatz
SEITE 20 SEITE 21
MultiplikatorInnen
für Gesundheitsschutz gewählt
Am 15. Juli endet die Befragung,
Anfang September sind
die Ergebnisse da. Dann wird
die „Gesundheitskommission“
diese bewerten und – hoffentlich
– schnellstens in die Kita
zurückgeben, damit die Kolleginnen
bereits erste Veränderungen
bzw. Verbesserungen
überlegen und einleiten können.
Was ist im Tarifvertrag
„Betriebliche Gesundheitsförderung“
geregelt?
„Der Tarifvertrag „zielt darauf
ab, die Arbeit und die
Arbeitsbedingungen so zu
organisieren, dass diese nicht
Ursache von Erkrankungen
oder Gesundheits schädigungen
sind. Sie fördert die Erhaltung
bzw. Herstellung gesundheitlicher
Verhältnisse am
Arbeitsplatz sowie gesundheitsbewusstes
Verhalten. ….
Die betriebliche Gesundheitsförderung
basiert auf einem
aktiv betriebenen Arbeits- und
Gesundheitsschutz. Die Be-
schäftigten haben einen individuellen
Anspruch auf die
Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.
Die Durchführung
erfolgt nach Maßgabe
des Arbeitsschutzgesetzes “
(aus: Tarifvertrag Betriebliche
Gesundheits förderung).
Das bedeutet, es ist nicht
erforderlich, individuell jeden
einzelnen Arbeitsplatz hinsichtlich
seiner gesundheitlichen
Belastungspotentiale zu
analysieren. Bei gleichartigen
Arbeitsbedingungen reicht
die Beurteilung eines Arbeitsplatzes
oder einer Tätigkeit. Als
Gefährdungsursachen, werden
im Arbeitsschutzgesetz u. a. die
zur Verfügung stehenden Arbeitmittel,
die Arbeitsabläufe,
die Arbeitszeit sowie Qualifikation
und Unterweisung
der Beschäftigten genannt. Es
ist sinnvoll, keine pauschale
Gefährdungsbeuteilung zu
beantragen sondern auf konkrete
Belastungen zu verweisen.
Zum Beispiel bei den
KITA
„Arbeitsmitteln“ hinsichtlich
einer erwachsenen gerechten
Ergonomie. Beim „Lärm“ sind
Baulichkeit, Größe der Räume,
verwendete Baumaterialien
aber auch die Platzzahl der
Einrichtung bezogen auf die
Zahl der Kinder pro Quadratmeter
und die Größe der
Gruppenräume. Ist genügend
Außenfläche zum Austoben
vorhanden? Stress auslösend
können hohe Anforder ungen
bei ungenauen Unterweisungen,
unklarer Aufgabenstellung,
und problematischen
Organisations- und Ablaufstrukturen
sein sowie fehlende
Fort bildungs möglichkeiten.
„Die Beschäftigten sind in die
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
mit einzubeziehen.
Sie sind über das Ergebnis der
Gefährdungsbeurteilung zu
unterrichten, vorgesehene Maßnahmen
sind mit ihnen zu erörtern.
Widersprechen betroffene
Beschäftigte den vorgesehenen
Maßnahmen, so ist die betriebliche
Kommission zu befassen.“
(aus: Tarifvertrag Betriebliche
Gesundheitsförderung)
Die betriebliche Kommission
wird auf Antrag eines Personal-
bzw. Betriebsrates gebildet.
Sie ist paritätisch besetzt mit
Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern.
Die Aufgabe
der Kommission ist es, nach
Lösungen zu suchen, wenn ein
Beschäftigter den vorgesehenen
Maßnahmen widerspricht.
Die Kommission kann für
eine bestimmte Zeit „Gesundheitszirkel“
einrichten, deren
Aufgabe es ist, Belastungen
am Arbeitsplatz und deren
Ursachen zu analysieren und
Lösungsansätze zur Verbesserung
der Arbeitsbedingungen
zu erarbeiten. Den betrieblichen
Kommissionen und den
Gesundheitszirkeln wird in der
betrieblichen Praxis eine große
Bedeutung zukommen. Die
Multiplikatoren bleiben wichtige
Kenner und Vermittler
der betrieblichen Gesundheitsförderung
„vor Ort“.
von Helmut Frangenberg
In einigen Stadtteilen gibt es
Probleme mit der garantierten
Betreuung für unter Dreijährige.
So müssen einzelne
Familien auf Nachbarstadtteile
ausweichen. Bisher konnte man
neue Plätze durch Umorganisationen
schaffen, doch dies stößt
nun an Grenzen.
Nach dem massiven Ausbau
der Betreuungsplätze für
Unter-Dreijährige kommt es
nun in einzelnen Stadtteilen
offenbar zu Problemen bei der
Versorgung der älteren Kinder.
Eltern von Dreijährigen
haben einen Rechtsanspruch
auf einen Betreuungsplatz. Bei
der Anmeldung im Wunschkindergarten
treffen sie jedoch
auf rappelvolle Einrichtungen.
Nicht wenige Plätze für Dreijährige
werden von Kindern
aus den neu eingerichteten
U-3-Gruppen belegt, die im
kommenden Kita-Jahr drei
Jahre alt werden.
Die Stadt räumt ein, dass Familien
„vereinzelt“ in der Wunscheinrichtung
abgewiesen
werden müssen und „ein anderes
wohnortnahes Angebot
wahrnehmen müssen“. „Sehr
weite Wege“ müsse jedoch
keiner zurücklegen. Zum Teil
müssten Eltern auf Kinderta-
geseinrichtungen „in Randbereichen
von Nachbarstadtteilen
ausweichen“, so die zuständige
Jugendverwaltung.
Die Träger der Einrichtungen
seien zu einem „guten Belegungsmanagement“aufgefordert,
so Jugenddezernentin
Agnes Klein. Sie sollen dafür
Sorge tragen, dass es in einzelnen
Kindergartenjahren
nicht „zu einem Stau“ kommt.
Weil nun jedes Jahr die ehemals
zweijährigen „aufrücken“,
beschränken sie die Zahl
der durch Einschulung frei
werdender Plätze. Besonders
schwierig wird die Lage für
diejenigen, deren Kinder erst
im Laufe des nächsten Kindergartenjahres
drei Jahre alt
werden. Grundsätzlich gilt der
Rechtsanspruch auf einen Platz
sofort ab dem Geburtstag. In
der Praxis versuchen viele Einrichtungen
jedoch, die Eltern
auf den kommenden Sommer
zu vertrösten, wenn wieder
Plätze durch Einschulungen
frei werden.
50 Neubau- und Erweiterungsprojekte
in Planung
Die Stadt hat es geschafft,
innerhalb von vier Jahren
das Platzangebot für Unter-
Dreijährige auf über 7.500 zu
verdreifachen. Das gelang vor
allem durch Gruppenumwandlungen
und Neuorganisati-
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KITA
U-3-Betreuung
Engpässe in Kindertagesstätten
onen nach dem Wegfall der
Hortgruppen für Schulkinder.
Weitere Plätze sollen folgen,
weil ab 2013 auch für Unter-
Dreijährige ein Rechtsanspruch
besteht. Die Jugendverwaltung
spricht von einem „schwierigen
Balanceakt“, wenn man allen
Anforderungen von Eltern,
Kindern und Gesetzgeber gerecht
werden wolle. Durch die
angekündigten Sparmaßnahmen
auch im Kita-Bereich wird
die Lage zusätzlich erschwert:
Neue Plätze für Unter-Dreijährige
wird man nicht mehr
durch Gruppenumwandlungen
schaffen können, heißt es in
einem Papier der Jugendverwaltung.
Ohne Neubaumaßnahmen
werde man die Umsetzung
des Rechtsanspruchs
auch für Unter-Dreijährige
wohl nicht garantieren können.
Aktuell befinden sich rund 50
Baumaßnahmen vom Neubau
ganzer Kitas bis zu Erweiterungsbauten
in konkreter
Planung.
KIBIZ – Revision schon Anfang 2011
Seit Mitte Juli liegt der Koalitionsvertrag
der neuen
Landesregierung vor. Vor der
Landtagswahl im Mai haben
Erzieherinnen und Erzieher
der Fachgruppe Kita auf fünf
Veranstaltungen mit Kölner
Landtagskandidatinnen über
die Situation in den Kitas gesprochen.
Fünf Parteien waren
eingeladen. Die Kandidaten
aller fünf Parteien sind unserer
Einladung gefolgt. SPD, Grüne
und Linke, aber auch die Vetreterin
der FDP, konnten dank
detaillierter Berichte über den
Zustand in den Kindergärten
nachvollziehen, dass das Kibiz
sofort überprüft und nachgebessert
werden muss.
Andrea Asch, die Kölner Landtagsabgeordnete
der Grünen,
die seinerzeit ebenfalls unser
Gast war, schickte erste Hinweise
auf die Vorhaben der
Koalition:
KITA KITA
Frühkindliche Bildung
1. Frühkindliche Bildung ist
das erste inhaltliche Kapitel des
Vertrags und macht somit den
hohen Stellenwert deutlich.
2. Die Revision des Kibiz soll
umgehend beginnen, da die
Rahmenbedingungen für eine
gute Bildung, Erziehung und
Betreuung von Kindern als
unzureichend angesehen werden.
(Anmerkung der Redaktion:
Der neue NRW-Landtag
beschloss mit großer Mehrheit
am16.7.10, dass das KIBIZ ab
Januar 2011 generalüberholt
wird.) Da die Revision im
engen Dialog mit allen Betroffenen
geführt werden soll
(u.a. in Regionalkonferenzen),
verzichtet der Vertrag im
Wesentlichen auf inhaltliche
Vorentscheidungen. Ausnahmen
sind die Elternbeitragsfreiheit
im letzten Jahr vor der
Einschulung und eine bessere
Personalausstattung. Eltern-
und Beschäftigtenvertretungen
werden bei der Entwicklung
landesweiter Regelungen dauerhaft
stärker berücksichtigt.
3. Zum „guten Personalmix“
und der „besseren Personalausstattung“
gehören für mich
zusätzliche Ergänzungskraftstunden
in der U 3 Betreuung.
Hier wie auch an anderen Stellen
gibt es aber zwei Probleme:
a) Es ist ein Einvernehmen mit
den Kommunen notwendig, da
ansonsten eine Verfassungsklage
droht. b) Da uns eine Stimme
zur Mehrheit im Landtag
fehlt, sind wir auf die Zustimmung
aus anderen Fraktionen
angewiesen.
4. Die Beschaffung der notwendigen
finanziellen Mittel
für ein bedarfsgerechtes U
3-Betreuungsangebot wird
endlich angegangen. Wir
halten am Rechtsanspruch ab
01.08.2013 fest. Es gibt kein
Geld für private Kindertagesbetreuung.
5. Familienzentren sind gerade
in sozialen Brennpunkten
auszubauen. Das Konzept für
Familienzentren wird ebenso
überprüft wie das Verfahren
zur Sprachstands erhebung.
6 Wie in allen Bereichen des
öffentlichen Lebens und des
Bildungssystems wollen wir
das Inklusionsgebot für Kinder
mit Behinderungen auch in der
Kita umsetzen.
7. Es wird ein Landesinstitut
für Bildung gegründet, in das
auch der Bereich der Elementarbildung
integriert wird.
Kinderrechte
1. Im Landtag wollen wir eine
Kinderkommission nach Vorbild
des Bundestags einrichten.
2. Wir wollen uns auf Bundesebene
für die Aufnahme von
Kinderrechten ins Grundgesetz
einsetzen.
3. Das universale Recht von
Kindern auf Bildung wollen
wir gerade für Kinder aus
sozial benachteiligten Familien
stärken, indem wir das Mittagessen
von Kindern aus armen
Familien bezuschussen.
4. Wir werden die Kinderarmut
auf allen Ebenen bekämpfen.
5. Frühe Hilfen, soziale Frühwarnsysteme
und die Qualität
kommunaler Hilfesysteme wollen
wir sichern und ausbauen.
Prognose
bis 2013
Stadt braucht 1800 neue
Erzieherinnen
aus dem KStA vom 11.07.10
Bis zum Jahr 2013 benötigt die
Stadt 1.800 neue Erzieherinnen
und Erzieher, davon rund 900
in städtischen Kitas.
„Wir brauchen jeden“, sagt Jugenddezernentin
Agnes Klein.
Berufspraktikantinnen werden
in der Regel übernommen. An
den Fachschulen wird massiv
Werbung gemacht. „Die Stadt
grast die Berufskollegs ab und
lockt mit Festanstellungen“,
sagt eine Einrichtungsleiterin
bei einem freien Träger.
Einzelne Einrichtungen, die
nicht einen großen Träger oder
die Stadt im Rücken haben,
klagen bereits heute über Personalmangel.
Wer ein Anerkennungsjahr
machen müsse,
gehe gleich zu einer städtischen
Einrichtung, weil er da sicher
sein könne, übernommen zu
werden.
Unklar ist, ob die Ausbildungskapazitäten
der drei
Kölner Fachschulen und der
Fachhochschulen ausreichen
werden. Bei der Stadt geht man
davon aus, dass hier bis 2013
rund 1.000 Erzieherinnen ausgebildet
werden. Somit bestehe
eine „Bedarfslücke“ von rund
800 Erzieherinnen. (fra)
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Einladung
Beratungsgespräche
einfühlsam führen – konstruktiv
gestalten
Sensible Gesprächssituationen
stellen hohe Anforderungen an
die kommunikativen Kompetenzen
derjenigen, die in ihrem
beruflichen Alltag häufig Eltern-
und Beratungsgespräche führen
müssen.
Anhand von Fallbeispielen aus
Ihrer Praxis können Sie Ihre
professionelle Betrachtungsweise
in Gesprächen schärfen,
durch erprobte Methoden den
Handlungsspielraum erweitern und
dadurch Gespräche flexibel und
konstruktiv gestalten.
Referentin:
Gabriele Debye-Göckler
Samstag, 25.9.2010
von 9.30 - 17 Uhr
Kölner DGB-Haus, Hans-
Böckler-Platz 1
Teilnahmepreis: 50 Euro/GEW-
Mitglieder; 30 Euro/ermäßigt;
90 Euro/Nicht-Mitglieder
Veranstaltungsnummer:
WBG 10-09-10
Schriftliche Anmeldungen (per E-
Mail, per Fax oder per Post) an:
DGB-Bildungswerk NRW e. V., c/o
GEW NRW, Nünningstr. 11, 45141
Essen, Tel. 0201/2940326, Fax
0201/2940334, E-Mail: katharina.
kaminski@gew-nrw.de oder E-Mail:
weiterbildung@gew-nrw.de
Online-Anmeldungen
auch möglich unter:
www.weiterbildung.gew-nrw.de
Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft
Köln
Einladung
Als Erzieherin
älter werden
Das Seminar will dabei
helfen, im Austausch mit
anderen Strategien zu
entwickeln, um die letzten
Berufsjahre zufriedenstellend
und gesund gestalten
zu können.
Referentin:
Rita Viertel
Montag, 25.10.2010
von 9.00 - 16.00 Uhr
Kölner DGB-Haus, Hans-Böckler-Platz
1
Teilnahmepreis: 130 Euro/GEW-
Mitglieder; 80 Euro/ermäßigt;
190 Euro/Nicht-Mitglieder
Veranstaltungsnummer:
WBG 10-10-13
Schriftliche Anmeldungen (per
E-Mail, per Fax oder per Post)
an:
DGB-Bildungswerk NRW
e. V., c/o GEW NRW, Nünningstr.
11, 45141 Essen,
Tel. 0201/2940326, Fax
0201/2940334, E-Mail: katharina.kaminski@gew-nrw.de
oder
E-Mail: weiterbildung@gew-nrw.
de
Online-Anmeldungen
auch möglich unter:
www.weiterbildung.gew-nrw.de
Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft
Köln
HIB HIB
Warten, bis der Postbote kommt
von Stephanie Walter, HIB
Monatelanges Lernen, alle Modulabschlussprüfungenbestanden,
Staatsarbeit geschrieben
und dann ist er da - der Tag des
Abschlusskolloquiums. Wenn
man auch dies erfolgreich besteht,
hat man das erste Staatsexamen
in der Tasche und
nun kann es endlich losgehen
… man kommt seinem Ziel,
Lehrer zu werden, wesentlich
näher und kann endlich mit
dem Referendariat anfange.
Stopp, so war es in NRW bis
jetzt! Aber in diesem Jahr geht
es für ca. 600 fertige Lehramtsstudenten
zunächst auf die
Wartebank, da für das Lehramt
Gymnasium/Gesamtschule
nach 18 Jahren wieder ein
Numerus clausus eingeführt
wurde. Damit einhergehend
wurde die Nachreichfrist für
das Examenszeugnis vorgelegt,
so dass sie eine Woche vor dem
Ende der Prüfungsphase lag.
Allein dadurch auszuscheiden
ist natürlich noch frustrierender,
denn dann entscheidet
nicht Note oder Fach, sondern
einzig ein Termin, den man
selber nicht beeinflussen kann,
sondern einem vom Landesprüfungsamt
zugewiesen wird.
Doch auch wenn man die Frist
einhalten kann, heißt es nicht
aufatmen, denn bis man das
Zeugnis endlich in den Händen
hält und äußerst freundlich
darauf hingewiesen wird, dass
im Verlustfall kein neues Originalzeugnis
ausgestellt werden
kann, kann man es wohl nicht
glauben und verbringt bis
dahin einige bange Stunden am
Telefon bei der Telefonsprechstunde
oder auf den Gängen
des Wohnhauses, in dem sich
das Prüfungsamt befindet. Ist
es endlich da, heißt es, ab zur
Bezirksregierung des Erstwunsches
und dann nur noch
warten … Warten und sich in
Erinnerung rufen, dass Ministerin
Sommer jedem einen
Seminarplatz versprochen hatte
… Warten und sich in Erinnerung
rufen, dass in NRW der
„Zukunftsberuf Lehrer“ beworben
wird … Warten und sich
in Erinnerung rufen, dass man
sich bewusst „beeilt“ hatte, um
nicht im Doppeljahrgang fertig
zu werden … Ja, warten, das ist
nun das Einzige, was man tun
kann … Warten bis spätestens
am 17. Juli der Postbote mit
einem Brief mit dem Seminarangebot
oder der Absage vor
der Tür steht! Warten …
... im Studiengang BA Soziale
Arbeit an der FH Köln
von Andrea Lynen, HIB
Im März 2005 wurde der
Studiengang des Bachelors an
der FH in Köln eingeführt.
Nach 5 Jahren wurde dieser
nun re-akkreditiert, d. h. der
Studiengang wurde auf seine
alten Strukturen hin von der
Studienreformkommission,
die sowohl aus Lehrenden als
auch aus Studierenden besteht,
überprüft und überarbeitet.
Am 29. Juni wurde nun der
Studiengang von einer Re-
Akkreditierungsagentur als
„studierbar“ bewertet, so dass
ab dem Wintersemester der
Studiengang in seiner neuen
Form studiert wird. Das neue
Studienmodell beinhaltet
einige Forderungen der Studierenden
aus dem Bildungsstreik.
So soll z. B. die Prüfungslast
um 25 % reduziert, die Lehrintensität
und Betreuungsdichte
intensiver und durch ausgeweitete
Wahlmöglichkeiten und
Angebotsstruktur der Studiengang
flexibler werden.
Die wichtigsten Änderungen
Im ersten Semester gibt es nun
zwei transdisziplinäre Module:
- Das transdisziplinäre Modul
1 (Trans 1) thematisiert Konzepte,
Methoden und Instrumente
beruflichen Handelns:
„Handlungsfelder und professionelles
Selbstverständnis“, in
denen neben WSA (Wissenschaft
der Sozialen Arbeit) die
Methodenlehre, die fortan die
vollen 6 Semester gelehrt wird,
einen besonderen Schwerpunkt
erhält und durch diese Änderung
meiner Meinung nach
den Stellenwert zugeschrieben
bekommt, der ihr zusteht.
- Das transinterdisziplinäre
Modul 2 (Trans 2) findet in
Form einer Ringvorlesung
statt. Ausgangspunkt dieser
Ringvorlesung soll die Frage
sein, welchen spezifischen
Beitrag die verschiedenen
Bezugwissenschaften zu einem
ausgewählten Thema (z. B.
Armut) leisten. Alle Bezugswissenschaften,
die im Studiengang
Soziale Arbeit vertreten
sind, sollen im Rahmen dieser
Vorlesung ihre Zugangsweise
zu dem ausgewählten Thema
präsentieren. Bezugswissenschaften
sind laut Modulplan
in 4 Säulen aufzuteilen: sozialwissenschaftliche
Grundlagen,
dazu zählen Soziologie und
Politik; humanwissenschaftliche
Grundlagen, dazu gehö-
SEITE 26 SEITE 27
Änderung ...
ren Psychologie und Sozialmedizin;
Philosophie ist sowohl
der Humanwissenschaft als
auch den Sozialwissenschaften
zuzuordnen; erziehungswissenschaftliche
Grundlagen zu
denen Pädagogik, Medien- und
Kulturpädagogik gehören;
sowie in der vierten Säule
die Grundlagen des Rechts und
der Sozialwirtschaft.
Trans 1 und Trans 2 werden
durch vertiefende Wahlpflichtveranstaltungen
begleitet.
In diesem Schaubild wird der
Studiengang gut verdeutlicht:
Durch die Re-Akkreditierung
wurde ebenfalls das Verhältnis
zwischen Bachelor-Thesis und
Praxisbericht ins Gleichgewicht
gestellt. Stellte der Praxisbericht
bisher 30 Punkte und
die Thesis 12 Punkte, wird die
Praxisphase nun mit 18 Punkten
bewertet, die Thesis weiterhin
mit 12 Punkten. Nun bleibt
abzuwarten, was die Zukunft
bringt ... und der Studiengang
tatsächlich flexibler gestaltet
und die Prüfungen entzerrt
werden.
Einladung
Eckpunkte der
aktuellen Kölner
Schulentwicklungsplanung
Das Schulwahlverhalten
der Eltern in Köln und die
Entscheidungen der neuen
Landesregierung werden zu
deutlichen Veränderungen
auch in der Kölner
Schullandschaft führen.
Die Ergebnisse sind nachzulesen
unter:
www.gew-koeln.de/02/aktuell/
themen/elternbefragung.pdf
Markantes Ergebnis:
nur ca. 1 % der befragten Eltern
wollen ihre Kinder auf eine
Hauptschule schicken.
Referentin:
Brigitte Beckmann
Leiterin der integrierten
Jugendhilfe- und
Schulentwicklungsplanung
Montag, 27. September 2010
um 18.00 Uhr
DGB-Haus,
Hans-Böckler-Platz 1,
Großer Saal – 1. OG
Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft
Köln
RECHTSBERATUNG RECHTSBERATUNG
Standortkonzept Hauptschulen
Drängende Fragen zu Abordnungen und Versetzungen
von Sigried Pleyl, Bezirkspersonalrätin
Hauptschule
Mit dem „Standortkonzept
Hauptschulen“ will die Stadt
Köln auf das veränderte Anmeldeverhalten
der Eltern
reagieren. Die Anmeldezahlen
reichen bei vielen Hauptschulen
nicht mehr aus, um neue
Eingangsklassen zu bilden. Der
Fortbestand vieler Hauptschulen
ist damit akut gefährdet.
Beim Hauptschulkonzept der
Stadt Köln geht es im Wesentlichen
„nur“ um schulorganisatorische
Maßnahmen, die
aber für die Beschäftigten nicht
folgenlos bleiben werden. Die
angekündigte Schließung bzw.
das angekündigte Auslaufen
von Hauptschulen löste bei
den KollegInnen große Unruhe
aus. Sie sehen sich bei
der Entwicklung eines neuen
Standortkonzepts Hauptschulen
übergangen. Auf der einen
Seite haben die KollegInnen
das Gefühl, dass ihr pädagogisches
Handeln in Frage
gestellt wird. Auf der anderen
Seite stehen Versetzungen und
Abordnungen an, die Befürchtungen
wecken.
Auf einer Informationsveranstaltung
der Fachgruppe
Hauptschule GEW Köln zum
„Standortkonzept Hauptschulen
der Stadt Köln“ am 1.Juli
2010 konnten dazu einige Fragen
von Bezirkspersonalräten
beantwortet werden.
Schulleitungen, die aufgefordert
werden Kollegen/-innen
für eine Versetzung oder Ab-
ordnung zu benennen, müssen
das nicht tun, sondern können
die Entscheidung an die Schulaufsicht
bei der Regierung
weitergeben. Diese wiederum
gibt die Unterlagen oft an die
untere Schulaufsicht weiter, da
diese die Schulen besser kennen
würde.
Bei Überbesetzung einer
Schule kann es natürlich zu
Versetzungen kommen. Sollten
die KollegInnen mit einer
Versetzung nicht einverstanden
sein, sollten sie Widerspruch
einlegen und diesen nicht
nur an die Bezirksregierung,
sondern als Kopie auch an den
Hauptschulpersonalrat bei
der Bezirksregierung in Köln
schicken.
Abordnungen unterliegen nicht
der Zustimmung des Personalrates.
Sie sind nur für ein Jahr
möglich. Dennoch sollte man
bei begründetem Widerspruch
gegen die Abordnung den
Personalrat schriftlich darüber
informieren.
Auch tarifbeschäftigten Lehrern
kann bei diesen Verfahren
ebenso wenig wie Beamten
gekündigt werden.
Versetzungsanträge für das
Schuljahr 2011/12 sollten bis
31.08.10 bei der Bezirksregierung
vorliegen. Bei einem
Versetzungswunsch zum
01.02.11 sollte auch die Versetzung
zum 31.08.11 angekreuzt
werden, falls die Versetzung
zum 01.02.11 nicht genehmigt
wird. Kreuzt man diese
zweite Möglichkeit nicht an,
fällt man automatisch aus dem
Versetzungsverfahren raus
und muss erneut einen Antrag
stellen. Zusätzlich können in
diesem Jahr auch Versetzungsanträge
zum 01.08.11 vom
01.- 31.12.10 gestellt werden.
Formulare für Versetzungsanträge
findet man auf der
Homepage www.oliver.nrw.
de (LID 112). Diese müssen
ausgefüllt und auf dem Dienstweg
an die Bezirksregierung
geschickt werden.
Ein Versetzungsantrag für
einen Laufbahnwechsel ist
schwieriger, aber möglich.
Auch wenn andere Schulformen
Stellen mit dem Vermerk
ausschreiben „nicht für
Laufbahnwechsler“ wird diese
Einschränkung oft aufgehoben,
Offenbar ist es seit Änderung
des Landesbeamtengesetzes
NRW in 2009 möglich, eine
Freistellung – das Sabbatjahr
heißt im Gesetz: Jahresfreistellung
– von weniger als einem
Jahr zu beantragen. Gesetzliche
Grundlage hierfür ist der §64
LBG, in dem es heißt:
„Teilzeitbeschäftigung … kann
auch in der Weise bewilligt
werden, dass dem Beamten
gestattet wird, auf die Dauer
von drei bis sieben Jahren die
Arbeitszeit auf zwei Drittel bis
sechs Siebtel der regelmäßigen
Arbeitszeit mit der Maßgabe
zu ermäßigen, dass er zwei bis
sechs Jahre voll beschäftigt und
anschließend ein ganzes Jahr
Das halbe Sabbatjahr
wenn die KollegIn sich persönlich
in der betreffenden Schule
vorstellt.
Bei Schulen, bei denen es sicher
ist, dass sie auslaufen, bietet
es sich für die KollegInnen
an, mit den Restklassen an eine
andere Hauptschule zu gehen,
die Bestand hat. Es sollte rechtzeitig
eruiert werde, welche
Schule sich dafür anbietet und
Kontakte geknüpft werden.
In allen Fällen ist es gut, den
Personalrat für Hauptschulen
bei der Bezirks regierung
zu informieren, da dieser bei
Problemen weiterhelfen kann.
Auch die Rechtsberatung der
GEW des Stadtverbandes Köln
ist für euch bei Problemen
immer ansprechbar.
voll vom Dienst freigestellt
wird. Satz 1 gilt entsprechend
für alle Fälle, in denen die
angestrebte volle Freistellung
weniger als ein Jahr betragen
soll.“
Für den Regierungsbezirk Köln
ist dies neu, die Sachbearbeiter
wissen in der Regel nichts von
der Änderung des §64 LBG, in
anderen Regierungsbezirken
hat sich diese Nachricht wohl
schon herumgesprochen. Seit
dem 1.1.2010 kann man einen
Antrag auf Freistellung für ein
halbes Jahr stellen.
Diese Regelung gilt sowohl für
Kollegen und Kolleginnen im
Beamtenverhältnis als auch im
Angestelltenverhältnis.
SEITE 28 SEITE 29
Einladung
Seminar
Arbeitsrecht und
Betriebsverfassungsrecht
für Betriebsräte
Im Mai wurden die neuen Betriebsräte
gewählt. Deshalb bieten
wir ein umfangreiches dreitägiges
Seminar an. Es werden die
Grundkenntnisse des Arbeits- und
Betriebsverfassungsrechts vermittelt,
damit die Teilnehmer danach
befähigt sind, auf gesicherter
Rechtsgrundlage Lösungen
für individuelle und kollektive
Konflikte zu finden.
Themen:
Arbeitsvertragsrecht
Betriebsverfassungsrecht
effektive Herangehens- und Arbeitsweise
im Rahmen der Freistellung,
Organisation,
Arbeitsteilung, Ausstattung
Referent:
Achim Fritsche
Jurist für Arbeitsrecht
20. – 22. September 2010
von 9 bis 16 Uhr
DGB-Haus Köln
Freistellung: § 37 IV iVm § 40
BetrVG
Seminargebühren: 100 Euro p.P.
(inkl. Verpflegung)
Anmeldung in der
GEW Geschäftsstelle
0221/516267
Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft
Köln
Urlaubsgeld 2010
für Beamtinnen
und Beamte
Aufgrund des Sonderzahlungsgesetzes
ist das Urlaubsgeld
vollständig entfallen. Zur
persönlichen Rechtswahrung
ist ein erneuter Antrag innerhalb
eines Jahres erforderlich,
indem man sich gegen den
Wegfall des Urlaubsgeldes
wendet. Anschließend können
entsprechende Anträge bis zu
einer abschließenden Entscheidung
der Obergerichte zum
Ruhen gebracht werden.
Soweit noch nicht geschehen,
könnte ein solcher Antrag auf
Urlaubsgeld mit folgendem
Text an das Landesamt für
Besoldung und Versorgung,
40192 Düsseldorf gerichtet
werden:
Hiermit beantrage ich die
Zahlung eines Urlaubsgeldes für
das Jahr 2010 mindestens in der
Höhe nach dem im Jahre 2003
geltenden Recht. Im Hinblick
auf die eingeleiteten Musterverfahren
bitte ich entsprechend
der Anweisung des Finanzministeriums
NRW das Verfahren
bis zur Entscheidung der Obergerichte
ruhend zu stellen.
RECHTSBERATUNG
Kostendämpfungspauschale
Zur Vermeidung von weiteren
Widerspruchs- und Klageverfahren
hat das Finanzministerium
festgelegt, dass die Beihilfe
bis zur rechtskräftigen Entscheidung
in den anhängigen
Verfahren noch nicht endgültig
festgesetzt wird.
Die Beihilfen werden weiterhin
unter Einbeziehung der
Kostendämpfungspauschale
erstellt. Von der endgültigen
Festsetzung der Beihilfe wird
im Hinblick auf die Kostendämpfungspauschaleabgesehen
und der Beihilfeberechtigte
wird im Beihilfebescheid
darüber unterrichtet, dass der
Bescheid bezüglich der Kostendämpfungspauschale
vorläufig
ergeht.
Damit erübrigen sich weitere
Widerspruchsschreiben.
Teilzeit und
Klassenfahrt
Grundsätzlich soll eine Teilzeitkraft
Klassenfahrten in
geringerem Umfang wie eine
Vollzeitkraft begleiten (BASS
14-12 Nr. 2). Lässt sich das
nicht handhaben (Praxis), muss
die Schulleitung für Teilzeitbeschäftigte,
Angestellte und
BeamtInnen, bei der Genehmigung
der Fahrt festlegen,
wie der konkrete Ausgleich für
die Vollzeitbeanspruchung
während der Klassenfahrt
geschehen soll. Der Ausgleich
soll insbesondere bei den
außerunterrichtlichen Aufgaben
vorgenommen werden.
Unterrichtlicher Ausgleich
ist nicht ausgeschlossen (z. B.
Freizeitausgleich am Montag
nach der Klassenfahrt). Sollte
kein Freizeitausgleich erfolgen,
sollten die teilzeitbeschäftigten
Angestellten einen Antrag auf
finanziellen Ausgleich stellen
(Frist: 6 Monate).
Ich bin teilzeitbeschäftigte
angestellte Lehrkraft und habe
vom ... bis ... eine ganztägige
Klassenfahrt begleitet. Ein
Freizeitausgleich wurde mir
nicht gewährt. Ich beantrage die
Vergütung in Höhe der Vollbeschäftigung
für diesen
Zeitraum gemäß Urteil des
Bundesarbeitsgerichtes vom
22.8.2001.
Beamtete Lehrkräfte haben keine
Möglichkeit, sich bei einem
finanziellen Ausgleich auf ein
Gerichtsurteil zu berufen. Hier
haben die Gerichte bisher anders
entschieden.
Zusammengestellt von Ines
Bartenstein und Christine
Oberhäuser
Bei allen Veranstaltungen der Fachgruppen und Arbeitskreise sind Interessierte
aus anderen Schulformen und Bildungsbereichen herzlich willkommen!
Alle Termine finden, wenn nicht anders angegeben, im Kölner DGB-Haus, Hans-Böckler-Platz 1,
statt. Fachgruppentermine die nach Redaktionsschluss eingehen, sind im Internet unter
www.gew-koeln.de zu finden.
FG Grundschule
Dienstag, 28.9.2010
um 19.00 Uhr
Großer Saal – 1. OG
Siehe Anzeige Seite 15
Eine gemeinsame Veranstaltung
mit der Fachgruppe
Förderschule, offen für alle
Schulformen.
Wolfgang Raabe,
Tel.: 02203/51342
Martina Schütte,
Tel.: 02236/321318
FG Hauptschule
Dienstag, 14.9.2010
um 18.00 Uhr
Großer Saal – 1. OG
Mehmet Ali Ates,
Tel.: 0221/461418
Sigried Pleyl-von Laer,
Tel.: 0221/725604
FG Förderschule
Siehe Anzeige Seite 15
Christiane Balzer,
Tel.: 0221/9524740
Iris Tschauder,
Tel.: 0221/8230540
FG Berufskolleg
Mechtild Degen-Sieg,
Tel.: 02236/322241
Dietrich Weinkauf,
Tel.: 0221/352956
FG Gesamtschule
Gudrun Neumann,
Tel.: 0221/7607786
FACHGRUPPEN & ARBEITSKREISE
FG Realschule
Maria Backhaus,
Tel.: 02233 - 713671
Elke Görgen-Schmickler,
Tel.: 0221 - 419327
FG Gymnasium
Hans-Josef Vöckel,
Tel.: 0221/626258
FG Kita
Dienstag, 7.9.2010
um 18.00 Uhr
Tagungsraum - EG
Vorläufige Planung: Was können
wir von der neuen Landesregierung
erwarten? Sind
unserer Forderungen berücksichtigt?
Wo muss nachgebessert
werden?
Zum Tarifvertrag Gesundheitsschutz:
Erste Erfahrungen
mit der Befragung der städtischen
Beschäftigten zu den
Belastungen in den Kindertagesstätten.
Multiplikatoren
berichten.
Brunhilde Seeber,
Tel.: 0163/9158338
AK Angestellte
Lehrkräfte
jeden ersten Montag im Monat
um 19.00 Uhr
GEW-Besprechungsraum 1.OG
Hans-Peter Persy,
Tel.: 0221/733294
SEITE 30 SEITE 31
AK LEMK
Montag, 20.9.2010, 22.11.2010
und 20.12.2010 jeweils um
17.00 Uhr
GEW-Besprechungsraum 1.OG
Spyros Kostadimas, Tel.:
02203/14357
Süleyman Ates,
Tel.: 0221/632346
Hasan Taskale,
Tel.: 02204/55869
AK Offener
Ganztag
Mittwoch, 22.9.2010
um 17.30 Uhr
Tagungsraum - EG
Die Planungen der neuen Landesregierung:
Anhebung der
Pauschalen, mögliche Wiedereinführung
der Grundschulbezirke,
Schule für Alle, …
Max-Georg Beier,
Hildegard Merten,
Tel.: 0221/516267
Junge GEW
jeden zweiten Mittwoch im
Monat um 19.45 Uhr
GEW-Besprechungsraum 1.OG
info@jungegew.de
www.jungegew.de
Schulsozialarbeit
1. Treffen am
Mittwoch, 6.10.2010
17 Uhr
DGB-Haus Großer Saal
Einladung
in das Erholungsgebiet
Gut Leidenhausen
Greifvogelschutzstation
mit Führung
21. September 2010 um 15 Uhr
Kosten: 3 Euro
Da die Plätze begrenzt sind, bitte unbedingt in
der GEW Geschäftsstelle (Telefon: 0221/516267)
anmelden. Wir bitten auch bei eventueller
Verhinderung um Abmeldung, damit eventuelle
Nachrücker zum Zuge kommen können.
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
ab Köln Hbf, S12 bis Bahnhof Köln-Porz
weiter mit dem Bus (Linien 151 oder 152 bis Kirche
Eil), dann der Beschilderung „Erholungsgebiet
Leidenhausen“ folgen
Fahrtdauer 24 Minuten
mit dem Auto:
A59 bis Köln-Porz/Wahn, Richtung Flughafen, 1.
Ausfahrt, Beschilderung „Gut Leidenhausen“ folgen,
vom Parkplatz etwa 10 Minuten zu Fuß am Wildgehege
entlang zum Gut und zur Vogelstation
Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft
Köln
AKTIVE RUHESTÄNDLER AKTIVE RUHESTÄNDLER
Von Bhutan bis Böll
von Helga Löbbert
Die Ruheständler der GEW legen in kurzer Zeit
große Distanzen zurück: räumlich, zeitlich und
geistig, wobei die „Heilige Kunst aus dem Himalaya“
im Ostasiatischen Museum mit Sicherheit
am fremdartigsten war.
Fünf Jahre brauchte ein Expertenteam, um
diese Ausstellung von 117 Kloster- und Tempelschätzen
des 8. bis 20. Jahrhunderts, die heute
noch im buddhistischen Ritual eingesetzt werden,
vorzubereiten. So war denn auch eine der
Bedingungen der Regierung, dass Mönche die
Ausstellung begleiten, um eventuelle Verunreinigungen
der geweihten Bilder und Gegenstände
sozusagen wegzubeten, damit diese auch
weiterhin in Klöstern und Tempeln gebraucht
werden können. Vielleicht zu vorsichtig, aber
diese religiösen Schätze hatten bislang noch nie
das Land verlassen.
In dem kleinen Königreich, das weniger Einwohner
als Köln hat und sich tapfer zwischen
den Großmächten China und Indien behauptet,
ist die tantrische Form des Buddhismus Staatsreligion.
Die Regierung, die eher demokratisch
als monarchisch anmutet, hat das „Bruttosozialglück“
seiner Bewohner und den Umweltschutz
zur wichtigsten Leitlinie erklärt. Was den Umweltschutz
angeht, trifft es sich gut, dass die Berge
ohnehin nicht bestiegen werden dürfen, weil
dort die Götter wohnen. Auch Tourismus ist
nicht unbedingt erwünscht, was schade ist, weil
ein Besuch dort interessant und reizvoll wäre.
Am Eingang der Ausstellung streute ein Mönch
ein wunderschönes Mandala aus buntem Sand.
Fünf Jahre Ausbildung braucht es für diese
Kunst. Was mich nicht wundert, es war absolut
perfekt. Mandala bedeutet Kreis und ist der
Grundriss des Palastes einer Gottheit. Wenn es
fertig ist, gibt es eine Weihezeremonie und danach
wird es ins Wasser gestreut, in diesem Fall
in den Aachener Weiher. Mir würde das Herz
bluten, etwas so Schönes einfach zwischen die
Enten und Gänse in das nicht
gerade saubere Kölner Gewässer
zu werfen.
Einen wahren Kontrast zum
friedlichen Bhutan bildete die
Veranstaltung im Juni. Unser
Kollege Dr. Helmut Meyer hat
sich als Stadtstreicher auf 450
Jahre Kriminal geschichte in
Köln spezialisiert, die offensichtlich
über ein reichhaltiges
Angebot verfügt. An einigen
Schauplätzen trug er uns dann
Einzelfälle vor, die schon ziemlich
blutig und drastisch waren.
1794 endete abrupt das Mittelalter
in Köln, ansonsten in
Europa mit der Entdeckung
Amerikas. Napoleon und seine
Truppen brachten die Kölner
auf Trab. Juden und Protestanten
durften wieder in die
Stadt. Die über 60 Gerichte der
Zünfte wurden aufgehoben
und der Erzbischof verlor die
Macht über Leben und Tod, die
er theoretisch ausübte. Praktisch
nicht so direkt. Da die
Kölner den Erzbischof eher ungern
in ihren Mauern hatten,
wurden die Todesurteile vom
Greven als Vertreter des Erzbischofs
verhängt.
Die kriminellen Delikte ähneln
sich in allen Jahrhunderten, so
dass man die Einzelfälle hier
nicht unbedingt alle berichten
muss. Obwohl ich den Frauenmord
im Poller Wäldchen
schon ziemlich krass fand, da
man so etwas von Männern der
Kirche eigentlich nicht erwartet.
Am 7. September 1803
fand man im Poller Wäldchen
zwei Frauenleichen ohne
Köpfe. Durch Zeugenaussagen
wurde der Pfarrer von „Maria
in der Kupfergasse“ als Täter
überführt. Die beiden Damen
waren im Elsass seine Haushälterinnen
gewesen und ihm
nachgereist. In Köln wollte er
sie aber nicht mehr haben. Dies
war allerdings die blutigste
Lösung für eine Trennung.
Interessant waren für mich
die Begleiterscheinungen der
Gerichtsbarkeit, die der Stadtstreicher
schilderte. So konnte
keiner gehängt werden, wenn
er nicht vorher vom Henker
vor den „Blauen Stein“ gestoßen
worden war, um kundzutun,
dass der Delinquent nicht
mehr zu Vater und Mutter
nach Hause kam, sondern mit
verbundenen Augen zum Galgen
gekarrt wurde. Eine Chance
gab es noch, dem Henker
von der Klinge oder vom Seil
zu springen: die Freiheirat. Es
musste sich auf die Schnelle
eine Frau finden, die bereit war,
den Verurteilten, so er denn
noch ledig war, zu heiraten.
Viel Zeit blieb allerdings nicht
zwischen „Blauen Stein“ auf
dem heutigen Roncalliplatz
und dem Galgen, ungefähr auf
der Höhe von Melaten.
Im Übrigen waren Praxis und
Verfahren grundsätzlich ordentlich
geregelt. Der Henker
musste an Schweinen üben und
über die Folter musste Buch
geführt werden.
SEITE 32 SEITE 33
Einladung
zu einer besonderen
Veranstaltung
mit Weinprobe
und Besuch des
Weinmuseums
Wir besteigen Kölns
einzigen Weinberg,
auf dem 720 Rebstöcke
aus 40 verschiedenen
Sorten wachsen.
Dienstag, 5. Oktober 2010
14.00 Uhr
Kölner-Wein-Depot
Ecke Amsterdamer Str.,
Riehler Str., Neußer Wall, an
der Zoobrücke
Mit der KVB bis
Reichensberger Platz
5 Euro
Da der Weinberg etwas
abschüssig ist, sollte man
gut zu Fuß sein und feste
Schuhe tragen.
Bitte in der Geschäftsstelle
anmelden, falls man
verhindert sein sollte, bitte
auch wieder abmelden !
Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft
Köln
Einladung
Auch Lehrerinnen
werden Mütter –
und Lehrer Väter
Die neuen Mutterschutzregelungen
haben zu vielen
Unsicherheiten geführt.
Diese Veranstaltung soll Fragen
beantworten sowohl für schwangere
Lehrerinnen als auch für
Kolleginnen, die planen, schwanger
zu werden, und natürlich für
interessierte werdende Väter.
Im Einzelnen geht es u.a. um
folgende Themen:
• Immunschutz und
Schwangerschaft
• Mitteilung an die Schulleitung
• Untersuchung beim BAD
• Krankenversicherung
in der Elternzeit
• Unterrichtseinsatz in der
Schwangerschaft
• Teilzeit in der Elternzeit
Referentin
Barbara Inhoff
Mitglied der GEW-
AG Arbeits- und Gesundheitsschutz
Montag, 20. September 2010
um 18.00 Uhr
im Kölner DGB-Haus
Hans-Böckler-Platz 1
Tagungsraum - EG
Wir bitten um
Anmeldung.
Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft
Köln
AKTIVE RUHESTÄNDLER
1794 hing der Letzte am Galgen
an der Aachener Straße
und 1949 wurde das letzte
Todesurteil in Köln ausgesprochen.
Irmgard Zwinker wurde
am 7. Mai zum Tode verurteilt.
Dieses Urteil wurde nicht mehr
vollstreckt. Das Grundgesetz
trat im Mai 1949 in Kraft und
Artikel 102 sagt: Die Todesstrafe
ist abgeschafft.
die Stadt
in freudloser Sonne
verödet
mit einem ratlosen Fragezeichen
steht man vor den ersten
Zeilen von Köln III, einem
Gedicht Heinrich Bölls über
einen Spaziergang am Nachmittag
des Pfingstsonntag 30.
Mai 1971.
Pfingsten, das liebliche Fest war
gekommen, mit diesem Gedichtanfang
Goethes weiß man
doch umzugehen, aber Bölls
Beginn deutet daraufhin, dass
uns nichts Liebliches erwartet.
St. WDR
der du für uns gebaut hast
heiliger Lärmkotzer
Vertreiber
Unruhestifter
ruhelos
himmelstrebig
auf St. Gerling hinschwenkend
wann werden eure Krane sich
endlich umarmen - - - - - -
Heiliges Brutto
Heiliges Netto
Heiliges Konto
erbarmt euch unser
Köln III kann es von der
Länge her mit jeder Ballade
aufnehmen. Deshalb kann
das Gedicht hier nicht ganz
zitiert werden. Wer aber etwas
über Böll und sein Verhältnis
zu Köln erfahren will, dem
seien die Gedichte Köln I bis
III empfohlen. Herr Eckstein
begann mit Zitaten aus Köln
I und, da wir vor dem Dom
standen, mit Worten Bölls
über den Dom. Die Türme des
Doms stören mich. Ich find` die
überflüssig. Ich find` das viel
schöner, dieses mittelalterliche
Provisorium mit dem Kran.
Die Preußen haben ja den Dom
dann gebaut und diesen ganzen
vaterländischen Scheiß – wobei
an dieser Stelle noch einmal
daran erinnert werden soll,
dass Heinrich Böll 1972 den
Nobelpreis für Literatur erhalten
hat – darum gemacht.
Der Dom als Symbol für die
nationale Einheit und als Symbol
für die katholische Amtskirche
lag ihm nicht. Er fand
den Dom viel weniger kölnisch
als die anderen Kirchen.
Für Böll gab es drei Gesichter
Kölns. Das Köln seiner Jugend,
das zerstörte Köln, das wieder
aufgebaute Köln. Ein viertes
Köln kam hinzu, das er verabscheute
und das schließlich der
Grund war, Köln zu verlassen
und nach Merten zu ziehen.
Das Auto – Köln. Im Vorwort
zu „Heinrich Böll und Köln“
schreibt Victor Böll über die
Idee des Kulturausschusses
des Rates einen Wanderweg
zu Ehren des Sohnes der Stadt
zu markieren, “dazugehören
müsste unabweisbar ein Fußmarsch
entlang der Nord-Süd-
Fahrt, möglichst zwischen 16
und 17 Uhr.“ Es war noch Vormittag,
als wir mit Herrn Eckstein
an der Nord-Süd-Fahrt
standen, aber es war schon
schwierig bei dem Lärm, seine
Worte zu verstehen. Heinrich
Böll hasste diese Straße. „Sie
hat ganze Viertel zu Friedhöfen
gemacht.“
Unser Weg mit Markus Eckstein
„Auf den Spuren von
Heinrich Böll“ endete am
Eigelstein mit einem Blick über
die Nord-Süd-Fahrt hinweg
auf die alte, urkölsche Straße
„Unter Krahnenbäumen“. Es
Alles muss raus
In unserer Geschäftsstelle hat sich einiges angesammelt.
Wir geben sehr günstig ab:
• diverse Schnittstellen-, Modem- und andere PC-Kabel
• 1 neue und 1 kaum benutzte Geha Toner Cartridge Kartusche in schwarz,
kompatibel mit Kyocera TK-16 für Kyocera Laserdrucker FS-600/FS-680/FS-800
• 3 neue Farbbänder für Medion-Faxgerät (Thermal Transfer Printing Ribbon
„IR 100M“ für die Geräte LT9961 MD 9961 und LT9998 MD 9998)
• PC mit Pentium II mit 400 MHz, 64 MB Arbeitsspeicher, 13,6 GB Festplatte,
CD-ROM- und 3,5“-Laufwerk (ohne Betriebssystem und Software)
• 1 neue Medion Multimedia Funktastatur mit Maus in schwarz
• Antennen-Set für Router linksys Wireless-G WRT54GS, 2,4 GHz
• neue Software: Abbyy PDF Transformer, Version 1.0 (Umwandlung von
DF-Dateien in Microsoft Word, Excel und andere Versionen)
Bei Interesse bitte einfach in der GEW Geschäftsstelle melden!
AKTIVE RUHESTÄNDLER
gibt wohl kaum eine Stelle in
der Stadt, die so offensichtlich
zeigt, wie gewachsene städtische
Strukturen dem Wachstum
von Wirtschaft zuliebe
zerstört worden sind, auch
wenn uns eine Kölsch - Brauerei
mit vielen Plakaten weismachen
will, dass es in Köln 86
glückliche, intakte Veedel gibt.
In einem Gespräch mit Wolfgang
Niedecken 1984 sagt
Heinrich Böll: „ Köln ist für
mich eine verschwundene, versunkene
Stadt, in der ich einige
Punkte noch erkenne, und das
sind hauptsächlich die Kirchen,
die romanischen Kirchen.“
Dem ist wohl nichts mehr
hinzuzufügen außer unserem
Dank für drei gute Führungen.
SEITE 34 SEITE 35
Einladung
Zur gesellschaftlichen
Relevanz des
Rechtsradikalismus
im türkischen Milieu
allochthoner Jugendlicher
Die Forschungsstelle für interkulturelle
Studien an der Universität zu Köln
hat im Auftrag des Interkulturellen
Referates der Stadt Köln - unter
Projektleitung von Prof. Dr. Wolf-D.
Bukow - den Bericht über die erste
Phase des Projekts von November 2009
bis Februar 2010
der Öffentlichkeit vorgestellt.
Mit unserer Veranstaltung möchten
wir ein Forum für unsere Mitglieder
bieten, um gemeinsam über die
Ergebnisse und Schlussfolgerungen
dieses hochinteressanten Berichtes zu
diskutieren und unsere Erfahrungen
auszutauschen.
Referent
Dr. Ugur Tekin
Universität zu Köln
24. September 2010
19.00 Uhr
DGB-Haus, Großer Saal, 1. OG
Moderation: Hassan Taskale
Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft
Köln
Auszüge aus einem Text
von Ute Lorenz, GEW NRW
Die Umsetzung von mehr
Eigenverantwortung in Schule
hat auch zu Schulungen von
SchulleiterInnen zum Thema
Personalführung geführt. Teil
dieser Fortbildungsmodule ist
auch das sogenannte Personalführungsmanagement.
Unter
dieser Begrifflichkeit fallen u.a.
die sogenannten Mitarbeitergespräche
mit Zielvereinbarungen.
Was ist ein Mitarbeitergespräch
mit Zielvereinbarungen?
Ein Mitarbeitergespräch als
Personalführungsinstrument
setzt sich üblicherweise aus
drei Teilen zusammen:
• Überprüfung der Zielerreichung
(falls schon in der
vorausgegangenen Periode
Ziele vereinbart waren)
• Standortbestimmung / Beurteilung
• Neue Zielvereinbarung / sonstige
Absprachen
Was sind die Folgen für den
Personalrat oder für den
Lehrerrat?
Bei der Einführung von Mitarbeitergesprächen
mit und ohne
Zielvereinbarungen kommen
eine Reihe von Beteiligungsrechten
in Betracht:
• Informationsrecht (§ 65
LPVG)
MITBESTIMMUNG
Mitarbeitergespräche
mit oder ohne Zielvereinbarungen
Beteiligung von Lehrerrat und Personalrat
• Mitbestimmungsrecht bei
Personalfragebögen (72 Abs. 4
Nr. 17 LPVG)
• Mitbestimmungsrecht bei
Beurteilungsrichtlinien (§ 72
Abs. 4 Nr. 15)
• Mitbestimmungsrecht hinsichtlich
der Fragen der Ordnung
der Dienststelle und des
Verhaltens der Beschäftigten (§
72 Abs. 4 Nr. 9 LPVG)
• Mitbestimmung bei betrieblichen
Bildungsmaßnahmen
und Auswahl von Teilnehmer/
innen an Fortbildungsveranstaltungen
(§ 72 Abs. 4 Nr. 16
LPVG)
• Mitbestimmung bei technischenÜberwachungseinrichtungen
(§ 72 Abs. 3 Nr. 1
LPVG)
Da bei Mitarbeitergesprächen
in der Regel Dokumente mit
personenbezogenen Daten
erzeugt werden, sind auch die
Datenschutzrechte (Speicherung,
Verarbeitung und Löschung
der personenbezogenen
Daten) zu beachten.
Diese Mitbestimmungs- bzw.
Beteiligungsrechte hat der
Lehrerrat, wenn der Schulleiter
oder die Schulleiterin aus ihrer
Funktion gem. § 59 SchulG
im Rahmen der übertragenen
Zuständigkeiten handelt. Dann
gilt die gesetzliche Übertragung
i.S. des § 69 Abs. 3
SchulG mit der Folge, dass der
Lehrerrat hier die Position des
Personalrates einnimmt.
Was sind dagegen Dienstgespräche
und die Person des
Vertrauens?
Tagtäglich finden in Schulen
Tausende von Gesprächen
zwischen Schulleitung und
KollegInnen
statt. Dabei handelt es sich
um Dienstgespräche mit
unterschiedlichsten Inhalten.
Anfallende Arbeiten werden
abgesprochen, bevorstehende
Veranstaltungen werden
geplant, Stunden-, Vertretungs,
Aufsichtspläne werden koordiniert,
Anweisungen werden
erteilt, Beschwerden werden
vorgetragen, Konflikte mit
SchülerInnen oder Eltern werden
besprochen, Konflikte zwischen
Kollegiumsmitgliedern
oder zwischen Schulleitung
und KollegIn werden ausgetragen
usw. usf.. Im Gegensatz zu
all diesen Gesprächsanlässen
soll das Mitarbeitergespräch
nur einmal im Jahr in abgeschirmter
Atmosphäre zu
einem festgelegten Zeitpunkt
stattfinden. Es dient nicht der
Austragung von Konflikten.
Lädt eine Schulleiterin oder
ein Schulleiter – mündlich
oder schriftlich – zu einem
Gespräch wegen eines wirklichen
oder vermeintlichen
dienstlichen Fehlverhaltens, so
geht es um ein Dienstgespräch
im förmlichen Sinne. Dieses
Gespräch findet ausdrücklich
nicht „auf gleicher Augenhöhe“
statt, Schulleiterin oder Schulleiter
agieren in ihrer Rolle als
Vorgesetzte. Betroffene haben
den Anspruch, dass ihnen der
Vorwurf, der Anlass für das
Dienstgespräch ist, und die
konkreten Umstände, aus denen
der Vorwurf resultiert, vor
Beginn des Gespräches mitgeteilt
werden, auf Wunsch auch
schriftlich.
Das Dienstgespräch muss
während der Dienstzeit, das
ist nicht unbedingt Unterrichtszeit,
stattfinden. Lädt die
Schulleitung dazu ein, so kann
der/die Geladene darum bitten,
eine Person des Vertrauens
hinzuzuziehen, z. B. ein Mitglied
des Lehrerrates.
Die Beteiligungspflicht umfasst
dabei – wie das Wort
schon aussagt – nicht nur
mitbestimmungspflichtige
Angelegenheiten, sondern
z.B. auch Mitwirkungsrechte
oder allgemeine Aufgaben des
Lehrerrats nach § 62 oder §
64 LPVG.. Damit sind fast alle
dienstlichen Gespräche auch
Besprechungen i.S. des § 65
Abs. 3 S. 3 LPVG. Nach einer
Entscheidung des OVG NRW
vom 06.12.1990 (CL 24/88)
dient die Teilnahme des Personalratsmitgliedes
in erster
Linie der psychischen Unterstützung
des Beschäftigten.
Lehrerräte HOT-MAIL
ab sofort für alle Fragen
lehrerraete@gew-koeln.de
MITBESTIMMUNG
Tipp
Niemand ist gezwungen,
sich mündlich zu äußern,
insbesondere wenn ihm die
Teilnahme einer Person des
Vertrauens verwehrt wird.
Resümee
Mitarbeitergespräche mit und
ohne Zielvereinbarungen beinhalten
nicht nur Vorteile sondern
insbesondere ohne eine
inhaltlich fundierte Mitbestimmung
durch die Interessenvertretung
auch eine Reihe von
Risiken für die Beschäftigten.
Aufgrund dieser Tatsache ist
es nachdrücklich zu empfehlen,
unbedingt diese Mitbestimmung
bei der Umsetzung
dieses Mitarbeiterführungsinstrumentes
einzufordern, auf
der Ebene der einzelnen Schule
die Umsetzung abzulehnen
und/oder Regelungen zu Mitarbeitergespräche
und Zielvereinbarungen
in der Schule
nicht ohne Rückkoppelung
mit dem jeweiligen Personalrat
zuzustimmen. Die Ablehnung
durch den Lehrerrat würde
automatisch dazu führen,
dass der jeweilige Personalrat
damit zu befassen ist, wenn
die Dienststelle, was nicht zu
erwarten ist, die Umsetzung
dieses Instrumentes vor Ort
unterstützen will.
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Einladung
GEW - Ratschlag
für Vertrauensleute,
Lehrerräte
und Personalräte
Themen:
• Die neue Lehrerausbildung
und die Folgen und
Nebenwirkungen für die
Schulen
(Vom Eignungspraktikum über
das Praxissemester bis zur
einjährigen Referendarzeit)
• Der Wirrwarr
der verschiedenen
Beschäftigungsverhältnisse
an den Schulen
• L–EGO: die
Tarifauseinandersetzung um
die Lehrereingruppierung
• Erfahrungsaustausch
21. September 2010
um 18 Uhr
DGB-Haus
Großer Saal
Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft
Köln
von Thomas Magenheim
aus: KStA vom 8.-9. 5. 2010
Leisten kann es sich die chronisch
defizitäre Münchner
Staatsbank Hypo Real Estate
(HRE) wahrlich nicht. Dennoch
erhält der soeben spektakulär
ausgeschiedene Vorstandschef
Axel Wieandt nach
nur 18 Monaten im Amt als
Pensionär jährlich knapp 240
000 Euro Betriebsrente. Ein
Konzernsprecher wollte das
nicht weiter kommentieren
und verwies auf entsprechende
Passagen im Geschäftsbericht.
Aus denen geht hervor, dass
die Pensionszusage schon nach
einem Jahr „vertraglich unver-
SOZIALNEID
Super-Rente schnell verdient
Ex‑Chef der HRE erhält 240 000 Euro jährlich für 18 Monate Arbeit
Buchempfehlung
Gerhard Baum, Julius Reiter,
Olaf Meitner
Abkassiert
Die skandalösen Methoden
der Finanzbranche,
Rowohlt, Reinbeck
Spannend wie ein Krimi liest
sich das Buch von Gerhard
Baum, dem ehemaligen
Kölner Bundesinnenminister,
sowie seinen beiden Anwaltskollegen
Reiter und Meitner.
Die drei erfahrenen Verbraucheranwälte
enthüllen die
skandalösen Methoden der
Finanzbranche, die die Finanzkrise
ausgelöst haben,
und deren Verflechtungen
mit der Politik. I
fallbar“ wird, an der üppigen
Pension nach kurzem Gastspiel
also rechtlich nicht zu rütteln
ist.
Geschlossen wurden die Verträge
mit Wieandt in einer Zeit,
als die HRE noch nicht verstaatlicht
war, aber der Bund de
facto schon das Sagen hatte. Da
die Bezahlung von Bankern,
deren Institute - wie vor allem
die HRE -vom Staat gestützt
werden, stets heiß diskutiert
war, geht niemand davon aus,
dass die Bezahlung Wieandts
vom Bund unbemerkt geregelt
wurde.
Abkassiert hat dieser auch in
anderer Hinsicht. Für 2009
hat der 46-jährige insgesamt
ein Gehalt von 1,5 Millionen
Euro eingesteckt, obwohl fir
HRE-Banker heute eine Gehaltsobergrenze
von 500 000
Eurojährlich gilt. In Kraft
getreten ist dieser Passus fir die
Münchner aber erst im April
2009. Für die neun Monate bis
Ende 2009 hat Wieandt auch
„nur“ 429 000 Euro verdient.
In den drei Monaten zuvor
waren es dagegen beachtliche
1,063 Millionen Euro.
Ungewöhnlich an Wieandts ab
dem 60. Lebensjahr geltenden
Rentenansprüchen ist, dass sie
schon nach einem Jahr Vorstandstätigkeit
gelten, sagen
Branchenkenner. Normalerweise
müsse ein Vorstandsvertrag
einmal verlängert werden,
ein Manager also mehrere
Jahre im Amt sein, bevor ihm
eine Pension sicher ist. Bei
Wieandt wurde offensichtlich
eine Ausnahme gemacht. Da-
von, die Gehälter oder Pensionen
ihres Managements auch
tatsächlich zu verdienen, ist
die HRE indessen immer noch
weit entfernt. Das Auftaktquartal
2010 brachte zwar eine
Verlustreduzierung von 406
auf 324 Millionen Euro, teilte
die Bank jetzt mit. Schwarze
Zahlen wird sie aber erst 2012
wieder schreiben, stellte die
neue HRE-Chefin Manuela
Better klar.
Zudem ist die HRE als Staatsfinanzierer
bei den europäischen
Krisenländern so stark engagiert
wie sonst keine andere
heimische Bank. Insgesamt
beträgt das entsprechende
Volumen rund 80 Milliarden
Euro. Das verteilt sich jeweils
etwa zur Hälfte auf direkte
Staatsanleihen und Gelder, die
in jeweiligen Kommunen oder
Staatsfirmen stecken. Allein an
den griechischen Staat hat die
HRE 7,8 Milliarden Euro verliehen.
Weitere 2,7 Milliarden
Euro sind an Spanien und 1,6
Milliarden Euro an Portugal
vergeben worden. Bislang hat
der Bund knapp acht Milliarden
Euro direkt in die HRE
gepumpt, um ihre Pleite zu
verhindern. Es steht schon länger
fest, dass noch weitere zwei
Milliarden Euro fällig sind.
Dazu kommen Staatsgarantien
fir die Geschäfte der HRE, die
in der Spitze bei 102 Milliarden
Euro lagen. Solange die HRE in
den roten Zahlen steckt, zahlt
der Bund und damit der Steuerzahler
alle Manager-Gehälter
und -Pensionen.
von Wolfgang Hardenacke
Der schrille Ton schreckt sie
auf. Obwohl sie an ihn seit
Jahren gewöhnt war, konnte sie
sich nicht an ihn gewöhnen. Sie
konnte verstehen, dass so ein
unangenehmer Ton bei Feueralarm
notwendig war, einer Sirene
im Katastrophenfall gut zu
Gesicht stand – aber bei einer
Schulklingel? „Ich hasse diese
Klingel“ knurrt sie. „Wegen
des Klanges oder wegen dem
Pausenende?“ fragt ihr Kollege
schmunzelnd. Petra Rath
wundert sich über die Genitiv-
Dativ-Wendung ihres sonst
so korrekten Deutschkollegen
Benno Weiß. „Des Pausenendes
wegen sowieso, aber insbesondere
wegen dem Klang“
entgegnet sie süffisant. „Ich
wünschte mir ein angenehmes
Klingelzeichen – mehr wie ein
Gong.“ „Etwa wie in den Kaufhäusern
vor einer Durchsage?“
spottet die SV-Lehrerin Anne
Pesch, die mit an dem Tisch im
Lehrerzimmer sitzt und sich
nun einmischt. „Oder wie das
Pausenzeichen in der Philhar-
GLOSSE
monie?“ wirft Kollege Rainer
Brück ein, der dieses Thema
im Lehrerrat schon häufig
diskutiert hatte. „Aber die Installation
einer neuen Pausenklingel
würde nach Auskunft
der Stadtverwaltung 10000 bis
15000 € kosten. Außerdem
haben wir in der Nebenstelle
ebenfalls ein veraltetes Klingelzeichen
- wenn auch nicht
so brutal wie hier im Hauptgebäude.“
„Apropos Nebenstelle“,
bemerkt nun Kollegin Pesch,
„neulich fiel dort die Schulklingel
aus und was passierte?“
„Chaos vermute ich“, antwortet
Benno Weiß. „Weit gefehlt,“
fährt die SV-Lehrerin fort.
„Die meisten Kolleginnen und
Kollegen wurden von ihrem
inneren Zeittakt geleitet und
entließen nur wenige Minuten
später die Klassen in die Pause.
Äußerst angenehm verlief auch
die nachmittägliche Konferenz,
die nicht durch die Pausenklingel
gestört wurde.“
„Außerdem“, wird nun Kollege
Brück grundsätzlich, „ist
das Verharren in den starren
Zeitverwendungsmustern
SEITE 38 SEITE 39
Pausengespräche
schulischen Lehren und Lernens
wesentlich mit dafür
verantwortlich, dass der Umgang
mit produktiven Methoden
des Lernens - auch auf
der Grundlage lernpsychologischer
Erkenntnisse – kaum
Eingang in unseren Schulalltag
findet.“ „Klugscheißer“,
denkt Petra Rath. Sie musste
sich aber einge stehen, dass die
Zerlegung in den 45- bzw. 90
Minuten-Takt zu ständigem
Wechsel von einem Fachinhalt
zum anderen und von einer sozialen
Interaktion zur anderen
führt. Als sie gerade auf den
Zusammenhang von schriller
Schulklingel und starrem Zeittakt
zu sprechen kommen will,
betritt die Schulleiterin das
Lehrerzimmer. Unwill kürlich
nesteln alle Kolleginnen und
Kollegen in ihren Unterlagen
und gehen mit dem entschlossen-konzentrierten
Blick, der
nur Pädagoginnen und Pädagogen
eigen ist, in ihre Klassen
- nicht ohne unterwegs einige
Schüler darauf aufmerksam zu
machen, dass sie reichlich spät
aus der Pause kommen.
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