Ausgabe 3/2005 - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Ausgabe 3/2005 - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Ausgabe 3/2005 - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
for m
SEITE 1
GEWERKSCHAFT ERZIEHUNG UND WISSENSCHAFT • STADTVERBAND KÖLN • KREISVERBAND RHEIN-BERG • AUSGABE 3/2005
KOMMENTAR
Doppelrolle
Doppelrolle
GEW als Anwältin für Bildungsreformen und bessere Tarifbedingungen
von Karl-Heinz Reith
Wir leben in rauen Zeiten, in sorgenvollen Zeiten: Hartz IV und über fünf Millionen Arbeitslose. Nicht wenige Eltern,
die heute noch eine scheinbar sichere Beschäftigung haben, bangen auch um ihren Arbeitsplatz. Können sie ihren
Kindern morgen noch das ermöglichen, was heute oft schon schwer fällt und was zugleich als selbstverständlich
gilt: Geld für die Klassenfahrt, Geld für Handy und Hobbys, Geld für Extra-Lernmittel, eigenen PC und Internet?
Zur Angst vieler Mütter und Väter um Einkommen und Existenz der Familie kommt die Sorge um die Zukunft der
Kinder. Lernen sie wirklich genug, um sich später im Arbeitsleben behaupten zu können? Wie sicher ist ihnen eine
Lehrstelle? Was ist, wenn das Kind „nicht mal“ den Hauptschulabschluss schafft? Fast zehn Prozent Schulabbrecher
pro Jahrgang - das ist kein Pappenstiel. Oder: Lohnen sich Abitur und Studium wirklich - bei den ständigen
Hiobsbotschaften über Studiengebühren, BAföG-Kreditmodelle mit riesigen Rückzahlsummen und unsicheren
Beschäftigungsperspektiven auch für Akademiker?
Die Sorgen vieler Eltern finden sich bei Schülern wie Studierenden wieder: Lerne ich tatsächlich das Richtige für
meine spätere Arbeit? Führt mich die angebotene Lehrstelle in eine Sackgasse oder in den gewünschten Beruf?
Was soll ich überhaupt noch lernen, haben doch viele im Bekanntenkreis nach erfolgreicher Lehre mit ihrem
Gesellenbrief zugleich die Kündigung erhalten? Und irritiert verfolgt so mancher Student während des Studiums
das Auf und Ab sich ständig widersprechender Prognosen über die Zukunftsperspektiven etwa auf dem Lehrerarbeitsmarkt.
Raue Zeiten, sorgenvolle Zeiten - doch nicht nur für Eltern und für junge Menschen, sondern auch für Erzieher,
Lehrer, Weiterbildner oder Hochschulmitarbeiter. Steigende Ansprüche an ihre Arbeit, zu große Lerngruppen,
Pflichtstundenzahl-Erhöhungen oder unbezahlte Mehrarbeit, Zwangs-Teilzeit im Osten, Gehaltseinbußen, Fristverträge
und ungesicherte Arbeitsverhältnisse. Der Nachholbedarf in Sachen tarifliche Absicherung bei vielen
freien Trägen ist riesig. In der Lehrerbildung ist eine echte Reform nicht in Sicht. Vehement sperren sich die Länder
dagegen, die Erzieherausbildung endlich durch ein Hochschulstudium aufzuwerten - wie es international längst
Standard ist. Und wer als Lehrer oder Erzieher dringend nach Weiterbildung oder Supervision ruft, bleibt meist sich
selbst überlassen.
Gleichwohl, allen Unkenrufen zum Trotz, sind in dieser Republik in jüngster Zeit einzelne Pflänzchen der Bildungsreform
erblüht: mehr Ganztagsschulen und Nachmittagsbetreuung, Versuche mit Schulautonomie, endlich offizielle
Anerkennung für frühkindliche Bildung in Kindergärten und Horten. Die gewünschten Reformen wie Ganztagsschule,
Lernen in heterogenen Gruppen, individuelle Förderung der Schüler, spielerisches frühes Lernen im Kindergarten
- das alles fordert auch von den Beschäftigten im Bildungswesen zunächst mehr Kraft und Zeit und Abschied
vom bekannten Trott. Neues Denken und Reformen sind bisweilen anstrengend. Erschwert wird dies, wenn
die Finanzminister dabei den Rahmen nachhaltiger prägen als die Bildungs- oder Jugendminister, die notwendige
Personalressourcen nur unzureichend aufstocken oder gar verweigern. Die Situation der öffentlichen Kassen ist
hinlänglich bekannt. Die Konflikte scheinen programmiert.
Doch deshalb auf Änderungen gänzlich verzichten? Die Bildungsgewerkschaft GEW hat sich in ihrer Geschichte
von vielen anderen Interessensverbänden bisher dadurch unterschieden, dass sie nicht nur Hüter der ökonomischen
wie sozialen Arbeitsplatzinteressen ihrer Mitglieder war, sondern stets auch Antreiber und Motor für Bildungsreformen.
Dabei befindet sich die GEW sozusagen in einer Doppelrolle, einerseits als Anwältin für die
Beschäftigten im Bildungsbereich, andererseits als Anwältin für die betroffenen jungen Menschen und Eltern.
Diese Doppelrolle bedeutet auch nach klassischem gewerkschaftspolitischen Verständnis keinen Widerspruch in
sich. Viele Lehrer sind nicht deswegen heute so erschöpft, weil sie zu viel arbeiten. Sie fühlen sich unter anderem
deshalb so kaputt und ausgebrannt, weil ihnen für die tradierte Form einer Schule der Selektion längst der pädagogische
Sinn abhanden gekommen ist: Unter diesen Bedingungen müssen sie als Pädagogen einfach „falsch“
und gegen innere Überzeugung arbeiten.
Das gesellschaftspolitische Eintreten der GEW für eine neue Schule ist also auch zugleich gewerkschaftliches
Engagement für bessere Arbeitsqualität. Ein pädagogischer Aufbruch, Zufriedenheit mit dem Arbeitsplatz und der
eigenen Arbeit - das sind die besten Indikatoren für beruflichen Erfolg in der Schule, im Kindergarten wie anderen
Bildungsstätten. Nur in dieser Doppelrolle ihres Engagements für inhaltliche Bildungsreformen wie für bessere
Tarifbedingungen wird die GEW auch in Zukunft ihrem umfassenden gewerkschaftspolitischen Anspruch gerecht.
(entnommen aus E & W, Ausgabe April)
SEITE 2
IMPRESSUM
Herausgeber: GEW Stadtverband Köln,
Hans-Böckler-Platz 1, 50672 Köln
Erscheint fünfmal im Jahr; Bezugspreis 1,25 Euro
Für GEW-Mitglieder ist der Bezug des forum im
Mitgliedsbeitrag enthalten. Leserbriefe geben nicht
in jedem Fall die Meinung der Redaktion wieder.
Redaktion:
Henning Cremer, Nanny Gatzen-Stadter,
Klaus Minartz (verantwortlich)
GESCHÄFTSSTELLE
Montag bis Donnerstag 10.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 12.00 bis 16.00 Uhr
Telefon 02 21 51 62 67
Telefax 02 21 52 54 46
Homepage www.gew-koeln.de
E-MAIL gew-koeln@netcologne.de
BANKVERBINDUNG
SEB
BLZ 370 101 11
Konto 1320732101
Redaktionsschluss 12. August 2005
Erscheinungstermin 6. September 2005
TELEFONISCHE RECHTSBERATUNG
Telefon 02 21 51 62 67
Montag und Donnerstag 17.00 bis 19.00 Uhr
und nach Vereinbarung
In den Ferien:
Landesrechtsschutzstelle 02 01 2 94 03 37
Druck: Prima Print, Köln
DTP: Thomas Sommerkamp, Witten
Titelbild:
(siehe Preisausschreiben)
Wenn GEW, dann
www.gew-koeln.de
forum 3/2005
SEITE 3
INHALT
Kommentar 2
Impressum und Inhalt 3
Ein-Euro-Jobs / Tarifpolitik
Arbeitsgelegenheit 4
Beschluss Gewerkschaftstag 5
Empfehlungen an Schulleitungen 7
Tarif: Arbeitszeit ist Knackpunkt 9
Bildungspolitik
Forderung nach Förderung 10
Fordern und Fördern 13
Sozialpädagogen
Neuer AK KiTa 17
Service 18
HIB 19
Fachgruppen & Arbeitskreise 20
Grundschulfragebogen 22
Aktive Ruheständler 23
Rhein-Berg 24
UE Zwangsheirat 25
Edelweißpiraten-Festival 26
Preisausschreiben 27
Rechtsberatung 27
EIN-EURO-JOBS
»Arbeitsgelegenheiten
gegen Aufwandsentschädigung«
von Heiko Gosch
Vorwort zur Broschüre „Ein-Euro-
Jobs“ der GEW. Diese ist zu beziehen
über www.gew.de oder über unsere
Kölner Geschäftsstelle www.gewkoeln.de.
Mit der Einführung des Arbeitslosengeldes
II, d.h. der Zusammenlegung von
Arbeitslosen- und Sozialhilfe wurde ein
Paradigmenwechsel in der Sozialpolitik
vollzogen. Unabhängig davon, welche
Qualifikation vorhanden ist, welches
Einkommen in einem früheren Arbeitsverhältnis
erzielt wurde und wie lange
in der Vergangenheit in die Arbeitslosenversicherung
eingezahlt wurde, in
der Regel nach einem Jahr – spätestens
nach dreieinhalb Jahren -, fallen Arbeitslose
auf das Sozialhilfeniveau. Mit
Hartz IV verbindet der Gesetzgeber
gleichzeitig die Zielsetzung, Langzeitarbeitslose
an den Arbeitsmarkt „heranzuführen“.
Wesentliches Instrument
sind dabei die „Arbeitsgelegenheiten
gegen Aufwandsentschädigung“, zu
denen die Arbeitslosengeld II-Empfänger
seit dem 1. Januar verpflichtet
werden können. Die GEW lehnt diese
»Arbeitsgelegen-heiten« entschieden ab.
(siehe Beschluss des GEW - Gewerkschaftstages
im April 2005 in Erfurt auf
der Seite 6)
Über Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen
sollen im
öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche
Arbeiten verrichtet werden. Nach
den Kriterien der Bundesagentur für
Arbeit (BA) liegen insbesondere gemeinnützige
Arbeiten im öffentlichen
Interesse. In dem Beispielkatalog der
BA werden die Bereiche Wissenschaft
und Forschung sowie Bildung und
Erziehung an vorderster Stelle genannt.
Wir müssen also davon ausgehen - erste
Praxisberichte aus einzelnen Bundesländern
bestätigen dies -, dass im Bereich
der GEW verstärkt Ein-Euro-Jobs
geschaffen werden.
Ein-Euro-Jobs sollen also zusätzliche
Angebote ermöglichen. Arbeit des
festangestellten Personals soll nicht
übernommen werden. Wie begründet
die Ablehnung von Ein-Euro-Jobs durch
die GEW ist, zeigen erste Berichte aus
Kindergärten, Schulen und Hochschulen.
Ein-Euro-Jobber nehmen faktisch
Regelaufgaben wahr. Jeweils wird argumentiert,
dass das vorhandene festangestellte
Personal durch seine Pflichtaufgaben
ausgelastet sei und weitere
wünschenswerte Aktivitäten deshalb
unterbleiben müssten. So werden z. B.
an der Universität in Marburg im
Rahmen einer ,,Arbeitsgelegenheit“
Dokumente wissenschaftlich ausgewertet,
die andernfalls unbearbeitet weiter
im Archiv lagern würden. Diese Aufgaben
werden von arbeitslosen Akademikern
wahrgenommen. In Schulen droht,
dass Ein-Euro-Jobber pädagogische
,,Sonderaufgaben“ übernehmen. Hierzu
könnten insbesondere Aufgaben gehören,
die unstreitig pädagogisch sinnvoll
und erforderlich erscheinen, aber
infolge der Arbeitsaus- und überlastung
vom festangestellten Personal nicht
mehr ausgeführt werden können.
Hierzu zählen z.B. Leseförderung und
Differenzierungsangebote, aber auch
Aufsichten und pädagogische Unterrichtshilfen
im Regelunterricht. Im Falle
einer Übernahme von Aufsichten und
der Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien
könnte der Eindruck entstehen,
dass hier zu einer Entlastung
von Lehrkräften beigetragen werden
SEITE 4
soll. Statt dessen droht vielmehr, dass
an den Schulen schrittweise eine Differenzierung
der Arbeitsaufgaben in
Kernbereiche und Zusatzangebote
erfolgt. Der Kernbereich würde von
festangestellten Lehrkräften und anderem
Fachpersonal wahrgenommen
werden. Zusatzangebote würden im
Rahmen von ,Arbeitsgelegenheiten „
umgesetzt werden. Damit würde faktisch
die Einrichtung fester Arbeitsplätze
verhindert werden.
Auch in Kindergärten ist zu befürchten,
dass die Ausstattung mit regulärem
Personal verschlechtert wird. Eine Spaltung
in Kernaufgaben und Zusatzangebote
könnte auch hier zur Folge
haben, dass jeweils nur eine verantwortliche
Fachkraft in den Kindergruppen
in einem festen Anstellungsverhältnis
tätig ist. Weitere Fachkräfte würden
auch hier vorrangig in Form von „Arbeitsgelegenheiten“
eingesetzt werden.
Öffentliche Arbeitgeber und Wohlfahrtsverbände
stehen infolge der
Steuerpolitik von Rot-Grün und der
Blockadepolitik der Union im Bundesrat
unter fortgesetzten Zwängen, in den
Haushalten zu kürzen. Unter diesem
Druck wird zwangsläufig der Blick auf
die Einrichtung von Ein-Euro-Jobs
gelenkt werden.
Betriebs- und Personalräten kommt
dabei die Aufgabe zu, die Interessen der
Beschäftigten und die der Arbeitssuchenden
miteinander zu verbinden
und zu vertreten. Das gemeinsame
Interesse besteht in der Sicherung der
Beschäftigungsmöglichkeiten und der
Schaffung von ordentlichen, sozialversicherungsrechtlich
geschützten
Arbeitsverhältnissen.
Mit dieser Handlungshilfe will die GEW
Betriebs- und Personalräte in die
Lage versetzen, ihre Einflussmöglichkeiten
bei der Schaffung und Ausgestaltung
von Arbeitsgelegenheiten
wahrzunehmen. Betriebs- und PersonaIräte
können auf die Einhaltung der
Kriterien für die Schaffung von Ein-
Euro-Jobs wie öffentliches Interesse,
Zusätzlichkeit, Wettbewerbsneutralität
und arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit
achten. Obwohl Arbeitslose, die
in Ein-Euro-Jobs eingesetzt werden,
keinen Arbeitnehmerstatus hoben,
können Betriebs- und Personalräte bei
der Eingliederung in den Betrieb mitreden.
Ausdrücklich hinweisen möchte
ich auf die Möglichkeit des Abschlusses
von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
zum Einsatz von Arbeitslosen in
Ein-Eurojobs. Hier können betriebsbezogen
Kriterien zur Abgrenzung von
,,Arbeitsgelegenheiten“ zu regulären
Arbeitsplätzen definiert werden, Arbeitsbedingungen
festgelegt und Übernahmekriterien
in reguläre Arbeitsverhältnisse
bestimmt werden.
Trotz der grundsätzlichen Ablehnung
der „Arbeitsgelegenheiten“ durch die
GEW müssen Betriebs- und Personalräte
in die Lage versetzt werden, ihre
Rechte optimal wahrzunehmen. Manche
Fragen können zum jetzigen Zeitpunkt
aber auch noch nicht abschließend
beantwortet werden. Dazu liegen
noch zu wenige Praxisberichte vor und
keinerlei gerichtliche Entscheidungen.
Wir wollen deshalb diese Broschüre
laufend fortschreiben und aktualisieren.
EIN-EURO-JOBS
Beschluss des GEW-Gewerkschaftstages
Gegen Arbeitszwang durch Ein-Euro-Jobs
Für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
I.
Die GEW lehnt die Verpflichtung von
Arbeitslosen zur Übernahme von Arbeit
gegen eine bloße Mehraufwandsentschädigung
ab. Sie verurteilt dies als eine
neue Form von Arbeitszwang und sieht
darin einen Verstoß gegen Artikel 12, Absatz
2 GG.
Diese sogenannten ,,Arbeitsgelegen-heiten“,
die das S GB II (Hartz IV) für Bezieher von
Arbeitslosengeld II (,,ALG II“) vorsieht,
sind der bisher massivste Angriff auf soziale
und arbeitsrechtliche Standards. Sie werden
zu einer weiteren Verdrängung versicherungspflichtiger
Beschäftigungsverhältnisse
führen und zielen darauf ab,
• die Beschäftigungs- und Entlohnungsbedingungen
allerArbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer anzugreifen,
• die öffentlichen und privaten Arbeitgeber
weiter aus ihrer Verantwortung zur Schaffung
von regulären Arbeitsplätzen zu
entlassen und den Stellenabbau zu beschleunigen,
• die politisch bewusst erzeugte Unterfinanzierung
der öffentlichen Haushalte zu
verschleiern und gesellschaftlich notwendige
Arbeiten zum „Nulltarif“ zu erledigen,
• zusätzliche Möglichkeiten zu
schaffen, die sozialen Leistungen
gegenüber Arbeitslosen
drastisch zu kürzen und
Sanktionen zu verhängen,
• die Arbeitslosenstatistik zu
verfälschen.
Einen Beitrag zum Abbau der
Arbeitslosigkeit und zur
Schaffung von Beschäftigung
leisten diese Maßnahmen
nicht. Sie bieten den
von Arbeitslosigkeit Betroffenen
letztlich keine Pers-
SEITE 5
pektive, da sie die Schaffung notwendiger
Arbeitsplätze behindern. Die Notlage
arbeitsloser Menschen wird so schamlos
ausgenutzt. Stattdessen ist ein öffentlich
geforderter Beschäftigungssektor mit
regulären sozialversich-erungspflichtigen
Arbeitsverhältnissen und tariflicher bzw.
ortsüblicher Entlohnung aufzubauen.
II.
Die GEW hält den Einsatz von Arbeitsgelegenheiten
mit Mehraufwandsentschädigung
(MAE) im Bildungsbereich für
einen falschen und gefährlichen Weg. Damit
werden die notwendigen regulären Stellen
für Lehrkräfte und andere qualifizierte
Beschäftigte verdrängt und faktisch ein
Niedriglohnsektor in den verschiedenen
Bildungseinrichtungen eingeführt. Sie stellt
dazu fest:
Der Einsatz von ,,Ein-Euro-Jobs“ in Kitas,
Schulen, Hochschulen und Weiterbildungseinrichtungen
betrifft pädagogische,
technische und Verwal-tungsaufgaben, die
i.d.R. zu den regulären Pflichtaufgaben des
Staates gehören. Diese Aufgaben dürfen
nicht zum Null-Tarif mit „Ein-Euro-Arbeitskräften“
erledigt werden, da es sich
i.d.R. nicht um zusätzliche oder ergänzende
Aufgabenfelder handelt. Der Einsatz von
„Ein-Euro-Kräften“ führt dazu, dass der
Stellenabbau beschleunigt wird und notwendige
Arbeitsplätze gar nicht erst geschaffen
werden. Darunter leidet die Qualität
von Bildungsarbeit. Notwendige Neueinstellungen
werden verhindert.
Die Betreuung, Förderung und Bildung von
Kindern bzw. jungen und erwachsenen
Menschen ist ein auf eine langfristige
Entwicklungsbegleitung angelegter Prozess.
Der Erfolg von Bildung und Erziehung ist in
hohem Maße davon abhängig, dass Kinder
und Jugendliche stabile Beziehungen zu
Lehrkräften und Erzieher/innen aufbauen
können. Personelle Kontinuität ist dafür
eine wesentliche Voraussetzungen. Wenn
Beschäftigte lediglich für einen
begrenzten Zeitraum eingesetzt werden,
wird dieser pädagogische Prozess erheblich
gefährdet Die GEW fordert die Schaffung
regulärer Arbeitsplätze für die notwendigen
Aufgaben im Bildungsbereich.
III.
Die GEW fordert die Personal- und Betriebsräte
auf, mit allen ihnen zur Verfügung
stehenden rechtlichen Mitteln den
Einsatz von Arbeitslosen mit Mehraufwandsentschädigung
in Bildungseinrichtungen
zu verhindern, insbesondere
wenn die folgenden Bedingungen nicht
erfüllt sind: Arbeitsgelegenheiten“ gegen
Aufwandsent-schädigung dürfen nur dort
eingerichtet werden, wo in den letzten drei
Jahren kein Abbau von Stellen bzw. Arbeitsplätzen
erfolgt ist und keine sog. Personalüberhänge
bestehen. Die Träger solcher
Maßnahmen müssen verpflichtet werden,
dies nachzuweisen und insbe-sondere
darzulegen, dass die zu erledigenden
Arbeiten zusätzlich sind. Die Zusätzlichkeit
ist daran zu messen, dass diese Arbeiten
nicht durch reguläre Beschäftigte erledigt
EIN-EURO-JOBS
werden können; die fehlende Finanzierung
ist kein Kriterium für Zusätzlichkeit! Die
Einrichtungen mit Ein-Euro-Jobs müssen
zudem nachweisen, dass sie während der
Laufzeit dieser Maßnahmen keine Arbeitsplätze
abbauen.
• Die Zusätzlichkeit ist von den Arbeitsgemeinschaften
streng zu prüfen und gegenüber
den jeweiligen Beiräten der Arbeitsgemeinschaften
in jedem Einzelfall nachzuweisen.
Voraussetzung für die Übernahme
von Tätigkeiten in Bildungseinrichtungen
durch einen Langzeitarbeitslosen ist dessen
entsprechende Qualifikation, z. B. eine
einschlägige Ausbildung zum Lehrer/zur
Lehrerin bzw. Sozialpädagogen. Der Einsatz
von nicht oder nur unzureichend qualifizierten,
möglicherweise auch fachfremden
Arbeitslosen in pädagogischen Arbeitsfeldern
ist zu verhindern. Die Träger müssen
sich verpflichten, bei Bedarf auch
zusätzliche Qualifizie-rungsmaßnahmen
für Menschen in Arbeitsgelegenheiten
anzubieten.
IV.
Für alle Langzeitarbeitslosen in Arbeitsgelegenheiten
müssen folgende Grundsätze
gelten:
• Eine Arbeitsgelegenheit darf nur mit
Einwilligung des Arbeitslosen und nur nach
einem ausführlichen Beratungsgespräch
und Profiling, in dem die jeweiligen Kompetenzen
und Defizite festgestellt werden, in
Erwägung gezogen werden. Sie muss in
einen individuellen Eingliederungsplan
einbezogen sein, der die mittel- und langfristige
(also nicht nur die kurzfristige)
Integration zum Ziel hat. Eine Segmentierung
in unterschiedliche „Kundengruppen“,
die das Vorenthalten bestimmter Förderinstrumente
zur Folge hat, ist abzulehnen.
Daher müssen vor allem die anderen,
in § 16 SGB II vorgesehenen Möglichkeiten
SEITE 6
und Unterstützungsmaßnahmen, z.B. auch
Qualifizierung, vorrangig genutzt werden.
Die Verengung der Förderinstrumente für
ALG II-Empfänger auf Ein-Euro-Jobs
widerspricht den gesetzlichen Fördergrundsätzen,
wonach Arbeitsgelegenheiten
nachrangig gegenüber allen anderen
Förderinstrumenten und fir die Eingliederung
in das Erwerbsleben im Einzelfall
erforderlich sein müssen.
• Für Jugendliche unter 25 sind ,,Ein-Euro-
Jobs“ i. d. R. ein untaugliches Instrument.
Im Vordergrund muss hier stehen, den
Jugendlichen eine Integrations- und Qualifizierungsperspektive
zu bieten statt sie in
Ein-Euro-Jobs unter zu bringen.
• Die Arbeitsgemeinschaften sind zu
verpflichten, in den Beiräten regelmäßig
Rechenschaft abzulegen über die Zahl der
eingerichteten MAE, die jeweiligen Einsatzfelder,
die Prüfung der Zusätz-lichkeit, die
Qualifikation der Arbeitslosen und entsprechende
Qualifizierungsmaßnahmen und die
jeweiligen Träger dieser Maßnahmen.
V.
Die GEW fordert ihre Mitglieder auf, den
Einsatz von ,,Ein-Euro-Jobs“ in den Kollegien,
in Gesamtkonferenzen, Personalversammlungen
und Betriebsgruppenversammlungen
der verschiedenen Bildungseinrichtungen
zum Thema zu machen.
Wir brauchen eine offene und breite
Diskussion mit den KollegInnen, mit Eltern,
Schüler/innen und Studierenden, was uns
Bildung wert sein und welche Perspektiven
die Gesellschaft arbeitslosen Menschen
bieten muss. Verschämtes Wegschauen und
Ignorieren der Probleme hilft weder den
betroffenen arbeitslosen Menschen noch
wird es der Dramatik der Entwicklung
gerecht.
Liebe Schulleiterin, lieber Schulleiter,
immer mehr Kommunen kommen auf
die Schulen mit der Bitte zu, Ein-Euro-
Jobs einzurichten. Das ist für die Schulen
eine schwierige Entscheidung, weil
sie unter permanentem Personalmangel
leiden und zahlreiche unerledigte Arbeiten
sowie der oftmalige Wunsch der
arbeitslosen Betroffenen eine Beschäftigung
von Ein-Euro-Kräften zunächst
nahe legen. Als Gewerkschaft halten wir
jedoch diesen Weg für absolut falsch,
weil er den Betroffenen keine Perspektive
bietet, ihnen kein reguläres sozialversicherungspflichtigesArbeitsverhältnis
ermöglicht und in der Regel auch
nicht in den sog. ersten Arbeitsmarkt
mündet.
Zusagen des Schulministeriums
In mehreren Gesprächen mit der Schulministerin
haben wir die Probleme von
Ein - Euro - Jobs in Schulen erörtert.
Dabei wurde grundsätzliche Übereinstimmung
darüber erzielt, dass solche
Arbeitsverhältnisse nicht die Arbeit von
Lehrerinnen und Lehrern ersetzen
dürfen. Grundsätzlich sollen auch gegen
den Willen der Schule keine Ein - Euro -
Jobs eingerichtet werden, so das MSJK.
Meinungsaustausch
Wir bitten Sie, uns Ihre Informationen
und Einschätzungen zu den Ein - Euro -
Jobs zukommen zu lassen. Da die Personalräte
insbesondere über die gesetzliche
Bestimmung zu wachen haben, dass
keine regulären Arbeitsplätze verdrängt
werden, bitten wir Sie auch, gegebenenfalls
den für Ihre Schule zuständigen
Personalrat zu informieren. Zudem
bitten wir Sie, durch Information der
zuständigen Schulaufsicht die Beachtung
der personalvertretungsrechtlichen
Erfordernisse zu ermöglichen.
EIN-EURO-JOBS
Empfehlungen zum Umgang
mit »Ein-Euro-Jobs« in der Schule
Rechts- und Sachlage
Zu Ihrer Meinungsbildung möchten wir
noch folgende Informationen geben:
Mit Inkrafttreten des SGB II sind
Erwerblose seit 1.1.2005 gezwungen,
auch sog. Arbeitsgelegenheiten („1-
Euro-Jobs“) anzunehmen. Bis Ende
2004 war dies noch freiwillig.
Der permanente Personalabbau auch
und gerade in den Schulen hat schließlich
zur Verlagerung von Aufgaben auf
das vorhandene Personal und zu weiterer
Arbeitsverdichtung geführt. Es steht
allerdings im Widerspruch zu den
gesetzlichen Vorgaben, wenn die durch
Personalabbau gerissenen Lücken
durch „1-Euro-JobberInnen“ abgedeckt
werden. Arbeitsgelegenheiten müssen
zusätzlich sein und dürfen weder
reguläre Beschäftigung verdrängen
noch deren Schaffung behindern. Das
ist aber der Fall, wenn Tätigkeiten in
Bibliotheken, Laboren, im Hausmeisterbereich
oder in der unmittelbaren
Unterstützung der Schüler/innen im
Rahmen von „1-Euro-Jobs“ erledigt
werden. Damit geraten Arbeitsplätze auf
Dauer in Gefahr. Darüber hinaus wird
auch ehrenamtliche Tätigkeit schrittweise
verdrängt.
Das Instrument der Arbeitsgelegenheiten
ist weder arbeitsmarktpolitisch
sinnvoll noch nützt es den Betroffenen
selbst. Der Gesetzgeber hat in §16 Abs. 2
SGB II ausdrücklich gefordert, dass
diese Maßnahmen im Einzelfall „erforderlich“
sein müssen, um die betreffenden
arbeitslosen Alg II-Bezieherinnen
und Bezieher in den (ersten) Arbeitsmarkt
zu integrieren. Es muss sich also
mit einem solchen „1-Euro-Job“ eine
Perspektive raus aus der Arbeitslosigkeit
bieten. Diese ist aber in den Schulen
nicht vorhanden.Bitte bedenken Sie
auch, dass mit diesem Instrument
Arbeit ohne nennenswerten Bezahlung,
SEITE 7
ohne jegliche Arbeitnehmerrechte und
ohne Erwerb sozialversicherungsrechtlicher
Ansprüche geleistet wird.
Dass viele betroffene arbeitslose Kolleginnen
und Kollegen derartige Arbeitsgelegenheiten
annehmen, darf nicht als
Zustimmung missverstanden werden.
Aufgrund der drastischen Sanktionen,
die bei Ablehnung solcher Tätigkeiten
drohen, haben die Betroffenen faktisch
keine Wahl. Wir befürchten, dass sich
dies auch auf das Klima in den Schulen
erheblich negativ auswirken wird.
Eingliederung in die Schule
Diese Dienstkräfte werden zeitweilig in
die Schulen integriert, unterliegen dem
Weisungsrecht der Schulleitung und
bedürfen wegen ihrer Rechtlosigkeit
(noch nicht einmal „Arbeitnehmer“ mit
Arbeitsvertrag) des besonderen Schutzes
der Personalvertretungen.
Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung
Den Personalräten steht - nach Auffassung
der GEW - ein Mitbestimmungsrecht
bei der Eingliederung in die
Dienststelle zu. Der Personalrat hat vor
jeder Einstellung einer/eines 1-2 Euro
Jobberin/Jobbers nach §75 Absatz 1 Ziff.
1, §77 BPersVG bzw. § 72 Absatz 1 Nr. 1
LPersVG NRW mitzubestimmen.
Für das Personalvertretungsrecht hat
das BVerwG vergleichbar zum Einsatz
von Personen aufgrund eines sogen.
Gestellungsvertrages entschieden, dass
eine Einstellung vorliegt, wenn die
gestellten Personen so in die Dienststelle
eingegliedert werden, dass diese
ihnen gegenüber die für ein Arbeitsverhältnis
typischen Weisungsbefugnisse
hat; es sei unerheblich, dass die gestellten
Personen keine Arbeitnehmer sind
(BVerwG vom 27.8.1997, Az.: 6 P 7.95).
Ein-Euro-Jobs vorerst
gestoppt
Die Kölner Verwaltung wird bis auf
Weiteres keine „Integrationsjobs“ bekommen:
Der städtische Gesamtpersonalrat
hat sein Veto eingelegt. Einsatzbereiche
und Bedingungen seien nicht geklärt
von Isabel Fannrich,
taz Köln, im April 2005
Die Einführung von Ein-Euro-Jobs in
der Kölner Verwaltung liegt derzeit auf
Eis. Auslöser der Job-Sperre ist der
Protest des städtischen Gesamtpersonalrats
(GPR). „Wir sind nicht gegen
Integrationsjobs, aber die Einsatzbereiche
und Bedingungen müssen
geklärt sein“, begründet dessen Vorsitzender,
Friedel Giesen-Weirich, den
Einspruch. In einem Brief an Stadtdirektor
Herbert Winkelhog (CDU), der
der taz vorliegt, hatte der GPR deswegen
bereits im März die Stadtverwaltung
aufgefordert, vor der Einführung der so
genannten Integrationsjobs zunächst
die Rahmenbedingungen zu klären und
dabei die Personalvertretung stärker
einzubeziehen. Sollten die „eingeleiteten
und weiteren Maßnahmen nicht umgehend“
gestoppt werden, behalte sich der
GPR eine Rechtsberatung und „gegebenenfalls“
ein Klageverfahren vor.
EIN-EURO-JOBS
Nach Auskunft der für Ein-Euro-Jobs
verantwortlichen ARGE, der Arbeitsgemeinschaft
von Stadt und Arbeitsagentur,
liegt bereits eine Liste mit
„Interessensbekundungen“ von Dienststellen
für die auf ein halbes Jahr befristeten
Stellen vor. Allerdings sei das
Antragsformular noch nicht zu haben,
so ARGE-Geschäftsführer Josef Ludwig.
Dennoch gebe es bereits erste Integrationsjobs
bei der Stadt, beklagt GPR-
Mann Giesen-Weirich. So arbeiteten
rund 20 Leute in „Kolonnen“ in Parks
oder als Küchenhilfe in Kitas. Bei den
„zwei Handvoll“ Integrationsjobs
handle es sich um ehemalige Hilfe-zur-
Arbeit-Stellen, erklärt Frank Fricke vom
städtischen Organisationsamt. Diese
seien Ende 2004 ausgelaufen und zur
Vermeidung von Engpässen bis Ende
Juli 2005 als Integrationsjobs verlängert
worden.
Die ARGE hat auf den Protest des GPR
reagiert. Wie aus einem von Winkelhog
unterzeichneten Antwortbrief an den
GPR hervorgeht, ließ sie „vor dem
Hintergrund personalvertretungsrechtlicher
Hinweise alle städtischen
Einsatzgelegenheiten“ sperren. Eine
Rückabwicklung der bisher vorgenommenen
Besetzungen aber hält der
Stadtdirektor wegen der „Integrationsleistungen
für die Hilfeempfänger nicht
für opportun“.
Förderverein Gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V.
1984 gründeten arbeitslose GewerkschafterInnen die Koordinierungsstelle (KOS),
um ein Informations- und Koordinierungsbüro für Erwerbslose und von Erwerbslosigkeit
Bedrohte aufzubauen. Wir organisieren Aktionen und koordinieren
Kampagnen der Erwerbslosenprojekte. Wir vernetzen über 1000 Erwerbsloseninitiativen
in der Bundesrepublik. Wir bieten Hilfestellungen und Serviceleistungen für
Betroffene, Projekte und Akteure in der Arbeitsmarktpolitik. Bei uns können Broschüren,
Flyer, Plakate und Merkblätter zum Thema Erwerbslosigkeit bestellt werden.
www.erwerbslos.de
SEITE 8
Beirat Ein-Euro-Jobs
bei der Stadt Köln
von Christine Oberhäuser
Kollege Uellenberg-van-Daven,
Kreisvorsitzender des DGB, ist
Mitglied des Beirates der Arbeitsgemeinschaft
( gebildet aus Bundesanstalt
für Arbeit und Stadt
Köln) und berichtet, dass folgende
Kriterien für die Vergabe von Ein-
Euro-Jobs vereinbart wurden:
• Die Träger müssen ein Konzept
vorlegen, in dem nachgewiesen
wird, in welcher Form die Betroffenen
Hilfestellung erhalten und
weiterqualifiziert werden.
• Die Übernahme der Beschäftigung
ist freiwillig.
• Mitbestimmung durch Personalbzw.
Betriebsräte muss gewährleistet
sein.
• Jugendliche sollen nur dann
Angebote für 1-Euro-Jobs bekommen,
wenn sie keine Ausbildung
haben. In Zusammenarbeit mit der
TAS (Tages- und Abendschule )
soll ihnen ggf. ermöglicht werden,
den Hauptschulabschluss nachzuholen,
so dass sie am Ende der
Maßnahme befähigt sind in eine
duale Ausbildung zu wechseln.
Erstes Beispiel
aus Bergheim
Nach Informationen aus der Jungen
GEW ist an der Bergheimer Gesamtschule
ein Ein-Euro-Jobber eingestellt
worden. Er soll die Biologie- und Chemie-Archive
ordnen, eine Tätigkeit, die
nur ein Fachkollege erledigen kann.
TARIFPOLITIK
Arbeitszeit ist Knackpunkt
GEW, ver.di und GdP haben die Tarifverhandlungen
mit den Ländern am 25.
April abgebrochen. Hierfür trägt die
Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) die
volle Verantwortung! Grund ist die
kompromisslose Haltung der Länder in
der Arbeitszeitfrage. Damit ist das Ziel,
ein einheitliches Tarifrecht für die
Beschäftigten von Bund, Ländern und
Gemeinden zu erreichen, in weite Ferne
gerückt.
Die Blockadehaltung der Länder in der
Arbeitszeitfrage ist indiskutabel. Längere
Arbeitszeit schafft keine Arbeitsplätze.
Deshalb wird sich die GEW im
Interesse der Millionen von Arbeitslosen
gegen eine Arbeitszeitverlängerung
stemmen:
GEW und ver.di haben der TdL angeboten,
das Tarifergebnis mit Bund und
Kommunen im Februar 2005 zur Neugestaltung
des Tarifrechts für den
öffentlichen Dienst (TVöD) zu übernehmen.
Die TdL hatte den Prozess der
Neugestaltung des Tarifrechts für den
öffentlichen Dienst verlassen. Sie hatten
die Tarifregelungen zur Dauer der
Arbeitszeit im Tarifgebiet West sowie
zur Zuwendung und zum Urlaubsgeld
in Ost und West gekündigt. Als Begründung
wurde eine vermeintliche Gleichbehandlung
mit den Beamtinnen und
Beamten angeführt.
Die Länder haben die weitgehenden
Zugeständnisse von GEW und ver.di in
den Verhandlungen ignoriert. GEW und
ver.di hatten die Bereitschaft signalisiert,
·für den Bereich der wissenschaftlich
Beschäftigten nach beiderseitig tragfähigen
Lösungen zu suchen,
·im Tarifgebiet West auf der Basis der
38,5-Stunden-Woche einheitliche
Arbeitszeiten für die nach dem 30. April
2004 eingestellten Beschäftigten erst
während der Laufzeit des Tarifvertrages
herzustellen,
·im Tarifgebiet Ost weiterhin an der 40-
Stunden-Woche festzuhalten,
·die Höhe der Einmalzahlung in einer
Staffelung zu vereinbaren, die den
länderspezifischen Besonderheiten
Rechnung trägt.
Für angestellte Lehrkräfte haben GEW
und ver.di ihre Verhandlungsbereitschaft
bekundet, tarifliche Regelungen
auf der Basis des Grundsatzes „im
materiellen Inhalt keine Besser- und
keine Schlechterstellung“ zu verhandeln.
Hierzu gehören aus Sicht der GEW
- eine originäre Tarifregelung bei Arbeitszeit
und Urlaub anstelle der Verweisung
auf das Beamtenrecht,
- die tarifliche Regelung der Eingruppierung
von Lehrkräften in der künftigen
Entgeltordnung des TVöD,
SEITE 9
- die tariflich geregelte Überleitung der
Lehrkräfte in das neue Bezahlungssystem,
- die Berücksichtigung von Vorbereitungsdienst
und Zeiten an Auslandsschulen
bei der Zuordnung zu den
Stufen der neuen Entgelttabelle.
Die Blockade der TdL verhindert im
Länderbereich ein einheitliches neugestaltetes
Tarifrecht für den öffentlichen
Dienst. Es droht der Verlust des
tariflichen Schutzes im Länderbereich
und eine Ausweitung von beamtenrechtlich
vorgeprägten Arbeitsbedingungen
für die Tarifbeschäftigten der
Länder.
Jetzt müssen sich die Beschäftigten
lautstark gegen das Verhalten der TdL
zur Wehr setzen. Der Druck muss
spürbar erhöht werden, um die Arbeitgeber
im Länderbereich zum Einlenken
zu bewegen!
Die Große Tarifkommission der GEW
erklärt, dass die Verhandlungen zu den
gekündigten Tarifregelungen (Dauer
der Arbeitszeit im Tarifgebiet West
sowie Zuwendung und Urlaubsgeld in
den Tarifgebieten West und Ost) gescheitert
sind.
FÖRDERUNG
Die Forderung nach Förderung
Neugewichtung von Schule und Unterricht notwendig
von Peter Dobbelstein,
Michael Gasse, forum schule. 1/05
Kaum eine Bildungsdebatte, in der nicht
die bessere Förderung von Schülerinnen
und Schülern abgemahnt wird, kaum
eine bildungspolitische Initiative, die
nicht ihren Beitrag zur individuellen
Förderung an herausragender Stelle
betont. - Was heißt das für die Schulen,
wenn die Forderung nach Förderung
eine so zentrale Stellung im Zielkatalog
schulischer Arbeit erhält? Lassen sich die
hinter dem Begriff Förderung stehenden
Vorstellungen nahtlos in die Schulwirklichkeit
übertragen?
In der Tat: Leicht tun wir uns im bundesdeutschen
Schulsystem nicht mit der
Förderung von Schülerinnen und
Schülern. Woran zeigt sich das? Gleich
mehrere Aspekte lohnen eine nähere
Betrachtung.
Förderung als Zusatzaufgabe
Erstens ist die Zieldimension einer
individuellen Förderung bei uns nicht
selbstverständlicher Dreh- und Angelpunkt
des Schulalltags. Stattdessen wird
unser Denken und Handeln durch das
Bewerten und Messen von Leistungen
(durch Notengebung) geprägt. Um es
etwas moralisierend zu wenden: Das
grundlegende Bewusstsein, dass wir
mit dem Schuleintritt eines Kindes
Verantwortung für seinen Bildungserfolg
übernommen haben, ist in anderen
Bildungssystemen zum Teil deutlich
ausgeprägter. Die Förderung von
Schülerinnen und Schülern besitzt
somit dort einen ganz anderen Stellenwert.
Bei uns werden Lernwege eher
selten als Suchwege verstanden, auf
denen Kinder frei von Beurteilung und
Bewertung agieren können. Die Beobachtung
von Lernprozessen - eine
wesentliche Voraussetzung für diagnostische
Einschätzungen von Lernpotenzialen
und Lernchancen - wird bei uns
in der Regel als eine Gelegenheit zur
Bewertung und damit im weiteren
Sinne zur Notengebung verstanden.
Förderung droht damit eher als Zusatzaufgabe
bzw. Belastung wahrgenommen
zu werden. Vielfach können sich ihr
Kolleginnen und Kollegen erst widmen,
wenn es die übrig gebliebene Zeit
erlaubt. Allerdings: In den Genuss einer
individuellen Förderung kommen dann
meist nur Schülerinnen und Schüler
mit besonderen Lernschwierigkeiten.
Defizitorientierung
Damit sind wir beim zweiten Aspekt.
Wenn von Lerndiagnose und von
Förderung gesprochen wird, neigen wir
dazu - sozialisiert in unserem Schulsystem
-, in erster Linie nach dem (noch)
nicht Gekonnten und dem noch nicht
Verstandenen zu fragen. Wir suchen
nach Defiziten und versuchen, ihnen –
bestenfalls - mit gezielten Maßnahmen
zu begegnen. Die Reaktionen mancher
Kolleginnen und Kollegen auf die
Ergebnisse der jüngst durchgeführten
Lernstandserhebung verwundern da
nicht: Ihnen sei doch längst klar, was
ihre Neuner alles nicht können. – Ganz
anders der Umgang mit Lernstandserhebungen
und den darauf abgestimmten
diagnostischen Materialien in
Schweden. Dort interessieren sich
Lehrerinnen und Lehrer für das, was
ihre Schülerinnen und Schüler bereits
können, wie die schwedische Bildungsexpertin
Lisa Björklund berichtet. Auf
der Grundlage des erreichten Lernstands
können dann Ziele und Strategien
für eine weitere Förderung vereinbart
werden - ausgehend von den
individuellen Leistungsniveaus.
Es ist offenkundig, dass die jeweiligen
SEITE 10
Sichtweisen von Lehrerinnen und
Lehrern – defizit- bzw. bewertungsorientiert
oder ausgerichtet auf bereits
erworbene Fähigkeiten und Kompetenzen
– das Selbstbild von Schülerinnen
und Schülern nachhaltig prägen und
einen großen Einfluss auf die eigene
Einschätzung von Lernprozessen haben.
Nicht erst seit der Auswertungsdiskussion
zur ersten PISA-Studie wissen
wir, dass ein positives Selbstbild den
Lernerfolg von Kindern und Jugendlichen
fördert. Wer seinen Schülerinnen
und Schülern zunächst zeigt, in welchen
Bereichen sie erfolgreich waren und was
sie bereits gelernt haben, wird feststellen,
dass sich mit dem Bewusstsein
eigener Fähigkeiten und Fertigkeiten
neue Lernaufgaben leichter angehen
lassen – auf allen Leistungsniveaus, die
in unserem differenzierten Schulwesen
anzutreffen sind.
Förderung als Herausforderung an
unterrichtliches Handeln
Förderung in diesem Sinne ist aber
nicht nur eine pädagogische Haltung
aus der heraus die Leistungsbilder von
Schülerinnen und Schülern betrachtet
werden. Förderung stellt gleichzeitig
auch komplexe und differenzierte
Anforderungen an unterrichtliches
Handeln und methodisches Vorgehen
und bedarf daher unterschiedlicher
Instrumente.
In der Sonderpädagogik gibt es ein
breites Repertoire, wie Lernbedingungen,
Lernschwierigkeiten und -
blockaden erkannt und darauf angepasste
Lernstrategien entwickelt werden
können. Zwar sind sonderpädagogische
Herangehensweisen nicht nahtlos in die
Regelschulen übertragbar, sie bieten
jedoch eine Fülle an Anregungen, die
auch dort stärkere Berücksichtigung
finden können. Ebenso kennen wir aus
dem Bereich der Begabungsförderung
viele Förderinstrumente – z.B. im
Zusammenhang mit der Einrichtung
von Profilklassen –, die von Lehrerinnen
und Lehrern für alle Schülerinnen
und Schüler genutzt werden können.
Hierzu zählen Formen von Projektarbeit
und Wettbewerben genauso wie Formen
innerer (individuelle Aufgabenstellungen)
und äußerer Differenzierung
(Drehtürmodell, Schülerakademien,
Lernplanarbeit in Selbstlernzentren).
Individuelle Lern- und Förderempfehlungen
sollen Lehrerinnen und Lehrer
dabei unterstützen, Begabungsprofile
auf allen Leistungsebenen differenziert
zu berücksichtigen. Auch eine Maßnahme,
die ursprünglich zur Förderung von
leistungsschwachen Schülerinnen und
Schülern konzipiert wurde, birgt das
Potenzial zu einem allgemein anwendbaren
Förderinstrument.
Im Zuge der Arbeit mit Lern- und
Förderempfehlungen entwickeln Schulen
z.B. Indikatoren, Fragebögen und
Szenarien für die Lernbeobachtung und
Lerndiagnose, die bei allen Kindern
und Jugendlichen eingesetzt werden
können, um Lernschwierigkeiten besser
ausgleichen zu können. Andere Schulen
standardisieren ihre Korrekturpraxis,
sodass sie zur Grundlage für eine
systematische und passgenaue individuelle
Lernberatung wird. Auf diesen
Wegen werden Förderempfehlungen zu
einem wichtigen Baustein von Unterrichtsentwicklung,
Lernberatung und
Lernförderung.
Wenn die Förderung von Schülerinnen
und Schülern ein zentrales Anliegen
von Schule ist, hat dies weitreichende
Auswirkungen auf die Unterrichtsgestaltung.
Letztlich soll jede Schülerin
und jeder Schüler einen optimalen
Lernzuwachs erzielen können. Damit
müssen Räume für Formen des selbst-
FÖRDERUNG
ständigenLernens und differenzierteLernangebote
geöffnet
werden, in denen
die Lernbedürfnisse Einzelner
berücksichtigt werden.
Fachorientierung
Selbstverständlich gibt es in
unseren Schulen vielfältige
Förderansätze, die aber in der
Regel vor allem fachliche Aspekte in den
Mittelpunkt stellen. In welchen inhaltlichen
Bereichen müssen wir Schülerinnen
und Schüler stärker fördern als
bisher? Zentrale Lernstandserhebungen
in den Jahrgangsstufen 4 und 9 liefern
Informationen über die Stärken und
Schwächen von Schülerinnen und
Schülern in bestimmten Bereichen der
Fächer Deutsch und Mathematik sowie
zusätzlich Englisch in Klasse 9. Die
Ergebnisse dieser Tests zeigen, mit
welchen Aufgaben, d.h. mit welchen
fachlichen Anforderungen, Schülerinnen
und Schüler gut bzw. nicht gut
zurechtgekommen sind. Die Ergebnisse
können bestimmten Kompetenzniveaus
zugeordnet werden, sodass sich ein
konkretes Fähigkeitsprofil herausdifferenziert.
Lernstandserhebungen
sagen zwar nicht, welche Förderkonzepte
und Förderstrategien wir anwenden
sollen, sie zeigen uns jedoch, in
welchen Bereichen eines Fachs Förderung
notwendig ist.
Erziehung als integraler Bestandteil
von Förderung
Die besten Maßnahmen zur individuellen
und gruppenbezogenen Förderung
werden jedoch konterkariert, wenn
Unterrichtsstunde für Unterrichtsstunde
ein Viertel der Zeit für Disziplinierungen
verloren geht oder wenn ein
SEITE 11
Klima von Konkurrenz und
Missgunst herrscht. Oft achten wir zu
wenig darauf, dass die Lernatmosphäre,
das Lernklima, der Umgang miteinander
so gestaltet sind, dass sich eine
Fehlerkultur entwickeln kann, in der die
falsche Antwort nicht als Dokumentation
des Versagens verstanden wird.
Wenn wir ein Klima der gegenseitigen
Unterstützung, der Hilfestellungen und
des solidarischen Verhaltens schaffen
wollen, brauchen wir die entsprechenden
Lernarrangements. Förderkonzepte
sind somit nicht nur fachlich zu denken;
sie dürfen die Persönlichkeitsentwicklung
im Sinne des komplexen Bildungsund
Erziehungsauftrages von Schule
nicht aus dem Blick verlieren. Das
Erzieherische ist dann nicht das, was
„Schule nun auch noch verstärkt bewältigen
soll“, sondern integraler Bestandteil
von Förderung.
Eine Neugewichtung
Förderkonzepte und Förderstrategien
lassen sich aus unterschiedlichen
Perspektiven denken und im Schulalltag
von verschiedenen Ausgangspunkten
aus umsetzen und anwenden. Einmal
stehen die Lernblockaden und Lernprobleme
einzelner leistungsschwacher
Schülerinnen und Schüler im Vordergrund,
ein anderes Mal sind es die
Lernanreize und Herausforderungen,
Einladung
Aus 7 mach 1
Das neue Schulgesetz und
die Folgen für Lehrerräte
Leitung:
U. Becker
In dieser Fortbildung wird das neue
Schulgesetz und seine Auswirkungen auf
die Arbeit der Lehrerräte vorgestellt. Die
Änderungen in der Mitbestimmung, das
Verhältnis zur Schulleitung und die
Veränderungen in der schulischen Zielsetzung
stehen im Mittelpunkt.
Systematik des neuen Schulgesetzes
Die wichtigsten rechtlichen Änderungen
Auswirkungen auf die Lehrerratsarbeit
Ein neues Verhältnis zur Schulleitung?
Schulpolitische Paradigmenwechsel?
Montag, 13.6.2005
9.30-16.30 Uhr
Köln, DGB-Haus
Bitte in der Geschäftsstelle anmelden:
gew-koeln@netcologne.de
Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft
Köln
QUALITÄTSAGENTUR
Neue Qualitätsagentur in NRW
Der Bildungsforscher Prof. Wilfried Bos
wird der wissenschaftliche Beauftragte
der neuen Qualitätsagentur in NRW.
Das hat Schul- und Jugendministerin
Ute Schäfer (SPD) in Düsseldorf bekannt
gegeben. Bos, der als deutscher
Leiter der internationalen Grundschul-
Lese-Untersuchung (IGLU) auch außerhalb
von Fachkreisen bekannt wurde,
wird die Arbeit der Experten in der
neuen Agentur begleiten.
„Wenn wir allen Schulen in NRW bis
zum Jahr 2009 weitgehende Selbstständigkeit
einräumen wollen, ist das
kein Selbstzweck. Wir wollen unseren
Schulen Gestaltungsspielräume öffnen,
damit sie bessere Schulen werden“,
betonte die Ministerin. „Was die
Bildungspolitik und damit der Staat
leisten muss, ist, für entsprechende
Rahmenbedingungen zu sorgen, die
Bildungsziele klar zu definieren und
das Erreichen dieser Ziele zu überprüfen.“
Die neue NRW-Qualitätsagentur, die im
Landesinstitut für Schule in Soest
angesiedelt und von Dr. Eike Thürmann
geleitet werden soll, wird insbesondere
folgende Aufgaben wahrnehmen:
• Auf der Grundlage der Bildungsstandards
der Kultusministerkonferenz wird
Fortsetzung von Seite 11
die besonders begabte Kinder und Jugendliche brauchen. Ansätze einer differenziellen
Begabungsförderung mit Beobachtungsinstrumenten und Lernarrangements,
die mehr Flexibilität und damit Lernerorientierung zulassen, können den unterschiedlichen
Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern gerecht werden. Werden
schließlich Ansätze aus der Fachperspektive, die von den zu erwartenden
Lernergeb-nissen ausgehen und den Förderbedarf von Schülerinnen und Schülern
identifizieren, mit dem Aspekt des Lernklimas und mit erzieherischen Dimensionen
verbunden, dann erfordert die Forderung nach Förderung eine tiefgreifende (Neu-
)Orientierung von Schule und Unterricht. Dies lässt sich sicherlich nicht dadurch
erreichen, dass im Bildungssystem einige wenige Hebel umgelegt werden; es handelt
sich eher um eine neue Gewichtung. Es geht darum, dass die Förderung im Zielkatalog
der didaktisch-pädagogischen Arbeit einen neuen, herausragenden Stellenwert
erhält.
SEITE 12
die Qualitätsagentur an der Weiterentwicklung
der Kernlehrpläne in Nordrhein-Westfalen
arbeiten.
• Für die Lernstandserhebungen in
den vierten und neunten Klassen liegt
die Verantwortung für die Aufgabenentwicklung
in der Qualitätsagentur,
ebenso die zentralen Abschlussprüfungen
nach der Sekundarstufe I. Die
Aufgabenentwick-lung für das Abitur
bleibt Aufgabe der Fachaufsicht für die
gymnasiale Oberstufe und wird durch
die Qualitätsagentur koordiniert.
• Auf der Grundlage wissenschaftlicher
Erkenntnisse wird die Qualitätsagentur
in allen ihr zugewiesenen
Aufgabenbereichen die Lehrerfortbildung
und die Schulaufsicht in
ihrer Tätigkeit unterstützen.
• Für die künftigen Schulinspektionen
wird die Qualitätsagentur Konzepte und
Materialien, zu denen auch die notwendigen
Qualitätskriterien gehören,
entwickeln und pflegen sowie die
Inspektoren ausbilden.
• Die Qualitätsagentur arbeitet dem
Ministerium in Fragen der
Bildungsberichterstattung zu und stellt
Daten für internationale Vergleichsstudien
zur Verfügung.
von Anne Ratzki
Das schlechte Abschneiden der deutschen
Schülerinnen und Schüler bei der
Oberstufenstudie TIMSS und der
15jährigen bei PISA hat die Aufmerksamkeit
auch auf die Frage gelenkt, wie
Leistung zustande kommt. War in den
letzten Jahren nach der Rede des Bundespräsidenten
Herzog die ,,Kuschelpädagogik“
in Verruf geraten und der
Ruf nach härteren Anforderungen
erhoben worden, so mussten nun alle,
die die bei TIMSS und PISA erfolgreichen
Länder besuchten, sich fragen, ob
harte Anforderungen allein und die
damit verbundene verschärfte Auslese
die richtigen Mittel sind, um gute
Leistungen zu erreichen.
In den nordischen Staaten werden die
Lernenden geachtet, sie dürfen nicht
beschämt werden, Selektion gibt es
nicht und die Anforderungen sind hoch.
Doch damit alle diese Anforderungen
erreichen können, ist Förderung eine
Selbstverständlichkeit. Wir sind es
gewöhnt, Fördern und Fordern als
entgegengesetzte Pole wahrzunehmen,
als einen Spagat, den eine gute Schule
zu leisten hat: Die Schwachen fördern,
die Guten fordern.
Doch wahrscheinlich ist dies eine der
vielen falschen Grundannahmen unseres
Schulsystems. Sie führte dazu, dass
Schwachen nicht viel zugemutet wurde,
dass man sie vor „Überforderung“
schützen wollte, indem man sie nur mit
dem unbedingt Nötigen durch „Förderung“
ausstattete, sie dazu in weniger
anspruchsvolle Schulformen überwies,
sie der „Konkurrenz“ der besseren
Schüler und Schülerinnen entzog. Muss
aber nicht Förderung mit dem Ziel
verbunden sein, Anschluss an das
Lernen der anderen zu halten oder
wieder zu finden? Dabei fordere ich von
FÖRDERUNG
Fordern und Fördern
in den Zeiten von PISA und Standards
einem schwachen Schüler mehr, als
dieser von sich aus zu leisten in der
Lage wäre. Fördern und Fordern sind
zwei Seiten derselben Münze: Individuelles
Lernen, das Kindern ermöglicht
ihre persönlichen Potenziale zu entwickeln.
Die beiden Pole müssen sich
aufeinander zu bewegen und in Balance
gebracht werden.
Schulische Realität
und unbequeme Fragen
Viele Maßnahmen in unserem selektiven
Schulsystem werden mit Förderung
oder Schutz vor Überforderung begründet.
Es beginnt mit der Zurückstellung
von der Schule im Alter von sechs
Jahren: die Kinder seien noch nicht
schulreif, müssten erst im Schulkindergarten
„gefördert“ werden. Warum
geschieht eine solche Förderung nicht
in der Schule? Das Kind hat sich auf die
Einschulung gefreut und erlebt eine
Zurückweisung, die oft demotivierend
wirkt. Die Einschulung trotz voraussehbarer
Lernprobleme wäre andererseits
eine Herausforderung für das
Kind, die durch schulinterne Förderung
gestützt werden müsste. Das Kind
erfährt Die Schule traut mir etwas zu.
Die skandinavischen Länder haben hier
einen guten Weg gefunden: Fließender
SEITE 13
Übergang von der Vorschulklasse mit
spielerischem Lernen zur Schule und
dort von Anfang anUnterstützung für
Kinder mit Lernproblernen in kleinen
Gruppen von fünf bis sieben Kindern,
besonders beim Lesen lernen. Einen
ähnlichen Weg will die neue Schuleingangsphase
gehen, die in Nordrhein-
Westfalen ab 2005 eingeführt wird:
Alle schulpflichtigen Kinder werden
eingeschult und in der Grundschule z. B.
in jahrgangsübergreifenden Gruppen
entsprechend ihrer Schulfähigkeit
gefördert. Schutz vor Überforderung
und bessere Förderung ist oft auch die
Begründung für eine Überweisung in
die Sonderschule für Lernbehinderte
oder Erziehungsschwierige (neue
Namen auch: Sonderschule mit Schwerpunkt
Lernen bzw. emotionale und
soziale Entwicklung). In vielen Bundesländern
werden Kombinationen aus
beiden Sonderschulsparten als „Förderschulen“
bezeichnet. Kinder mit
Lern- und Verhaltensproblemen müssen
zur „Förderung“ ihre Klassen in der
Grundschule verlassen, verlieren ihre
Klassenkameraden und Freunde, die
besser lernen, die ein besseres Sozialverhalten
zeigen, um in eine Klasse zu
gehen, die nur aus lern- und verhaltensschwierigen
Kindern besteht. Wenn es
stimmt, dass Schüler und Schülerinnen
voneinander lernen, was können diese
Kinder voneinander lernen? Lernen
muss hier vor allem vom Lehrer, von
der Lehrerin ausgehen, und das ist in
dieser Umgebung eine wahrhaft schwierige
Aufgabe. Fachlich bedeutet Förderung
in der Förderschule vor allem eine
Reduktion der Anforderungen. So
erhalten Lernbehinderte z. B. keinen
Unterricht in Englisch.
Das Abschlusszeugnis der Sonderschule
macht Arbeitgebern klar: Dieser Schüler,
diese Schülerin hat weniger gelernt,
es fehlen Wissen und Kompetenzen. Das
hat lebenslange Konsequenzen.
Auch die Überweisung in eine weiterführende
Schule nach dem 4. Schuljahr
folgt dieser Logik. Auf das Gymnasium
werden Kinder überwiesen, deren
Eltern helfen können, den Anforderungen
des Gymnasiums gerecht zu werden
oder die Hilfe bezahlen können. Die
Grundschule erwartet nicht, dass im
Gymnasium Kinder systematisch
gefördert werden; die Lehrer und
Lehrerinnen wissen, dass Kinder mit
Lern- und Verhaltensproblemen das
Gymnasium bald wieder verlassen
müssen. Mit dieser Einschätzung
erklären sich die „ungerechten“ Zuweisungen,
die durch Untersuchungen wie
die Hamburger Studie zur Lernausgangslage
der Fünftklässler (LAU)
dokumentiert sind: Kinder mit gleichen
Leistungen in der Grundschule erhalten
je nach Sozialstatus der Eltern unterschiedliche
Schulformempfehlungen.
Interessant in diesem Zusammenhang
ist ein weiterer PISA-Befund: Die
Leistungen der Schüler und Schülerinnen
in den drei Schulformen überschneiden
sich erheblich. „Ein nicht
geringer Teil könnte nach ihrem Leistungsniveau
in einen höheren Bildungsgang
wechseln“ Jürgen Baumert in der
taz vom 12. 3. 2003). Dabei zeigen
Schüler und Schülerinnen mit gleichen
kognitiven Grundfähigkeiten und
vergleichbarer sozialer Herkunft, die
das Gymnasium besuchen, deutlich
bessere Leistungen als diejenigen in der
Hauptschule. Die Erklärung ist einfach:
Die Anforderungen der Schulform sind
höher, von den Jugendlichen wird mehr
gefordert und das Zusammensein mit
besseren Schülerinnen und Schülern
hat einen Fördereffekt. PISA 2003 hat
diesen Effekt nun auch für die schwä-
FÖRDERUNG
cheren
Schüler und Schülerinnen am
Gymnasium bestätigt: Das etwas bessere
Abschneiden Deutschlands ist vor
allem auf Lernzuwächse am Gymnasium
zurückzuführen, insbesondere auf
die besseren Leistungen der schwächeren
Schüler am Gymnasium. In der
Hauptschule hat sich nichts geändert.
„Das Verharren der Hauptschüler auf
ihrem niedrigen Leistungsstand geht
einher mit der sozialen Selektivität der
deutschen Schulen“ (Klaus Klemm: Die
Hauptschule bleibt sitzen. In: Frankfurter
Rundschau, 8. Dezember 2004, S. 7).
Der dritte Bereich, in der diese Logik
der angeblichen Förderung eine fatale
Wirksamkeit entfaltet, ist Sitzenbleiben
und erzwungener Schulwechsel nach
„unten“. Schüler und Schülerinnen
seien den Anforderungen von Gymnasium
oder Realschule nicht gewachsen,
seien auf der falschen Schule, müssten
entlastet und gefördert werden -so die
Argumente. Förderung macht aber
nicht die Schule, die sie besuchen,
sondern mit dieser Begründung werden
sie weggeschickt. In den skandinavischen
Ländern verzichten die Schulen
auf eine solche Aussonderung. In der
gemeinsamen Schule für Alle gibt es
schulinternen Förderunterricht, der die
SEITE 14
individuellen Förderbedürfnisse aufgreift
Fachfor-derung in kleinen Gruppen
oder Verhal-tenstraining mit
Sozialpädagogen. 17 % bis 27 % der
Schülerinnen und Schüler werden
individuell gefördert, jenach Einzugsbereich,
das ist die langjährige Erfahrung.
Der Förderanteil liegt also wesentlich
höher als in Deutsch land, wo etwas
mehr als 5% die Förderschu-len besuchen.
Statt Kinder zu beschämen, sie
wegzuschicken, wenn sie Probleme
haben, erfahren Schüler und Schülerinnen
dort Hilfe, wo sie die Schule
besuchen. Solche Förderung stigmatisiert
nicht. Wie alle internationalen
Untersuchungen deutlich gemacht
haben, ist diese Art von schulinterner
Förderung in einer gemeinsamen
Schule außerordentlich erfolgreich und
führt zu erheblich besseren Leistungen
gerade der Kinder aus sozial schwächeren
Familien und der Migran-tenkinder.
98 % eines Jahrgangs erreichen in
Schweden den Abschluss der Sekundarstufe
I. Dass dies auf einem hohen
Kompetenzniveau geschieht, hat PISA
nachgewiesen. Die deutschen Schülerlnnen,
denen man zur Verhinderung
von „Überforderung“ die „Förderung“
in weniger anspruchsvollen Schulformen
zuteil werden ließ, zeigten
dagegen am Ende der Sekundarstufe
erhebliche Defizite und waren, wie die
Grundschulstudie IGLU deutlich machte,
z. T. hinter den Lernstand am Ende
der Grundschule zurückgefallen. Aber
auch den Leistungsspitzen im Gymnasium
hatte die „Entlastung“ von lernschwierigen
Mitschülern wenig genutzt,
die Oberstufenschüler und -schülerinnen
erreichen international nur das
Mittelfeld und bleiben mit einem Anteil
von 28 %, die die Hochschulreife erreichen,
weit hinter dem OECD-Durchschnitt
von 45 % zurück.
Wann gelingt Förderung?
„Jedes sinnerfüllte Lernen erfordert
auf Seiten des Lernenden eine
inhaltlich relevante Vorwissensbasis.
Neue Informationen
können weder in ihrer aufgabenspezifischen
Bedeutsamkeit
beurteilt noch in ihrer inhaltlichen
Besonderheit produktiv
erarbeitet werden, ohne dass
der Lernende dabei auf verfügbares
Wissen zurückgreifen
muss. jeder Ansatz ist zum
Scheitern verurteilt, der durch
formale Techniken des Lernens, mit
Hilfe einiger weniger Schlüsselqualifikationen
oder einer funktional autonom
gewordenen intrinsischen Lernmotivation
versucht, fehlendes
oder mangelhaftes inhaltliches Vorwissen
zu kompensieren“ (Weinert 1996, S.
115).
Lernen muss früh einsetzen. Und Fördern
muss früh einsetzen, soll es kontinuierliches
Lernen sichern und Lücken
vermeiden helfen. Sind erst Lücken
entstanden, sind sie viel schwerer
wieder aufzufüllen. Fördern muss an
Vorwissen anknüpfen, sonst geht es ins
Leere. Nach dieser Einsicht muss Förderung
parallel zum ersten systematischen
Lernen beginnen. Je nach Aufbau
des Wissenserwerbs schon im Kindergarten,
spätestens aber in der Grundschule.
Sehr gut ist das in finnischen und
schwedischen Kindergärten, die jetzt
alle „Vorschule“ genannt werden, zu beobachten.
In kleinen Gruppen bringen
die Kindergartenlehrerinnen den Kindern
spielerisch Wörter und Begriffe
nahe, durch Portfolios lernen sie ihren
eigenen Lernfortschritt zu verstehen, sie
können zumindest ihrenNamen schreiben
und haben Vorstellungen von
Zahlen, Maßen und Gewichten, bevor
FÖRDERUNG
sie mit sechs Jahren in die Vorschulklasse
kommen. Hier werden die Bereiche
Worterkennung, Mit Zahlen umgehen
und Sich selbst einschätzen können
erweitert.
Kindergartenlehrerinnen und Grundschullehrerinnen
werden gemeinsam
ausgebildet und arbeiten eng zusammen.
Früh wird erkannt, welche Kinder
sich schwer tun, und mit Beginn der
Grundschule setzt gezielt Leseförderung
ein. In dieser Weise werden in den
nordischen Ländern auch Migrantenkinder
gefördert. Hier haben wir in
Deutschland die größten Defizite. Je
nach Kenntnis der Landessprache findet
die Alphabetisierung in der Muttersprache
oder Landessprache statt. Die
Landessprache wird intensiv unterrichtet,
die Muttersprache ebenfalls. Zusätzlich
gibt es eine Förderung in den
Sachfächern durch eine zweite Lehrkraft
in Klassen mit Migrantenkindern,
möglichst in der Muttersprache der
Kinder. Diese Forderung wird solange
fortgesetzt, bis die Kinder die Landessprache
beherrschen. So wird vermieden,
dass Lücken entstehen, weil das
Kind die Lehrerin in den Sachfächern
nicht verstehen kann.
Spätere Förderung von Migrantenkindern
in Deutschland trifft oft auf zu
SEITE 15
viele Lücken und ist nicht mehr sehr
erfolgreich, weil zu wenig Vorwissen
vorhanden ist. Förderung in erfolgreichen
Bildungssystemen setzt früh ein
und ist personell intensiv. Sie
wird kontinuierlich fortgeführt
durch die Grundschule
in die Sekundarstufe. Und
selbst in der Oberstufe haben
Schüler und Schülerinnen
noch die Möglichkeit, auf das
schulinterne Fördersystem
zuzugreifen. Noch 2002 hat die
OECD festgestellt, dass nur 14 %
der Schüler in Deutschland eine Schule
besuchen, die speziellen Förderunterrichtdurch
Lehrkräfte anbietet. der im
internationalen Vergleich mit großem
Abstand niedrigste Anteil. Der OECD -
Durchschnitt liegt hier bei 72 %, während
er in Dänemark, Finnland, Japan,
Neuseeland und dem Vereinigten
Königreich bei über 90 % liegt (Bildung
auf einen Blick. OECD Indikatoren
2002).
Welche Ziele verfolgen wir eigentlich,
wenn wir Schüler und Schülerinnen
fördern?
In Deutschland fehlen bis heute von
allen akzeptierte Bildungsziele, die dem
gesamten Schulwesen Orientierung
geben. Zwar finden sich in allen Präambeln
zu Richtlinien und in den Schulgesetzen
der Länder Kataloge grundsätzlicher
Werte, wie z. B. in Art. 7 der
nordrhein-westfälischen Landesverfassung:
„Ehrfurcht vor Gott, Achtung
vor der Würde des Menschen und
Bereitschaft zum sozialen Handeln zu
wecken ist vornehmstes Ziel der Erziehung“,
doch für die Schulrealität haben
sie nicht unmittelbare Bedeutung.
Das ist anders in Skandinavien. Hier
sind die Bildungsziele auf einer pragmatischeren
Ebene angesiedelt, dafür
prägen sie die Schulrealität. In Schweden
gelten Demokratie und Verantwortung
als oberste Ziele der
Schule. Alle Schweden sollen in der
Lage sein, als gleichberechtigte
Mitglieder einer demokratischen
Gesellschaft persönliche Verantwortung
zu übernehmen. „Alle
Aktivitäten in der Schule müssen
in Übereinstimmung mit den
grundlegenden Werten gestaltet
werden“, heißt es im schwedischen
Schulgesetz. „Der Unterricht muss
demokratische Ar-beitsformen verwenden
und die Schüler und Schülerinnen
darauf vorbereiten, persönliche Verantwortung
für ihr Tun und Lassen zu
übernehmen.“ Oberstes Bildungsziel in
Finnland ist Chancengleichheit, in
Norwegen ist es „Menschlichkeit in
einer sich ständig verändernden Gesellschaft“.
Standards und Curricula sind
auf diese Ziele bezogen und Förderung
heißt, allen Schülerinnen und Schülern
das Erreichen dieser Ziele zu ermöglichen.
In Deutschland gibt es derartige verbindliche
Bildungsziele nicht. Die Standards,
die die Kultusministerkonferenz
2003 beschlossen hat, sind, trotz ihres
Namens, auch keine Bildungsstandards,
sondern Fachleistungsstandards. Die
Kultusminister und -ministerinnen
haben sich darauf verständigt, über wie
viel Fachwissen (im besten Fall - Englisch
- auch: welche Kompetenzen) die
Schüler und Schülerinnen verfügen
müssen, um den mittleren Bildungsabschluss
zu erreichen. Es gibt keine Zielorientierung,
wie viele Schüler diesen
Abschluss erreichen sollen. Logischerweise
gibt es auch keine Verpflichtung
der Schulen, ihre Schüler und Schülerinnen
zu fördern mit dem Ziel, dass
möglichst alle die Standards für den
FÖRDERUNG
mittleren Abschluss erreichen. Alles ist
so unbestimmt wie bisher.
Diese Logik trifft insbesondere die
Jugendlichen, die Hauptschulen und
Sonderschulen besuchen, sie werden
von der Kultusministerkonferenz von
vornherein als diejenigen definiert, die
den mittleren Bildungsabschluss nicht
erreichen können. Es ist keine Rede
davon, auch sie so zu fördern, dass
möglichst viele von ihnen die Bildungsstandards
erreichen. Für sie haben die
Kultusminister eigene reduzierte Standards
für den Hauptschulabschluss
beschlossen und die Länder erlassen
eigene reduzierte Kerncurricula.
Bei einem Vergleich der Standards und
der darauf bezogenen Kerncurricula
fällt auf, dass in Englisch z. B. im Curriculum
für die Hauptschule in NRW
jeder Hinweis auf Literatur und Kultur
fehlt, dass es auch nicht um Reisen in
englisch-sprachige Länder geht - es
fehlt der gesamte kulturelle und internationale
Kontext, auf den die Bildungsstandards
für den mittleren Abschluss
großen Wert legen. Die Standards für
den Hauptschulabschluss sind auf
schlichte Kommunikation und Texte zur
SEITE 16
Berufswelt geschrumpft. Damit sind
Hauptschüler und Sonderschüler abgehängt,
ihr Bildungsgang endet in einer
Sackgasse.
Auch gute Schüler und Schülerinnen
in diesen Schulformen
haben keine Chance mehr, den
mittleren Abschluss zu erreichen,
denn sie werden nicht nach
Lehrplänen unterrichtet, die auf
den mittleren Bildungsabschluss
bezogen sind. Konnten bisher
Jugendliche über die Hauptschule
auch die Fachober-schulreife
erwerben, sogar mit Qualifikation,
und dann weiterführende
Schulen besuchen, so wird dies in Zukunft
nicht mehr möglich sein: es bleibt
ein fachlich so stark reduzierter Abschluss,
dass auch die Berufschancen
von Hauptschülern und -schülerinnen
weiter sinken werden.
DieAlternative wären anspruchsvolle
Mindeststandards, die von praktisch
allen Schülerinnen und Schülern erreicht
werden müssen, wie es in den so
erfolgreichen nordischen Ländern
praktiziert wird. Solche Standards
wären eine Herausforderung für unser
Schulsystem. An diesen Standards
müsste sich auch die Förderung orientieren.
Mindeststandards für Deutschland
hatte auch Eckhard Klieme in
einem Gutachten für die Kultusministerkonferenz
empfohlen. Das Gutachten
wurde bundesweit gelobt, doch die
damalige Präsidentin der KMK, Karin
Wolff aus Hessen, lehnte Mindeststandards
ab, sie erschienen ihr nicht anspruchsvoll
genug für die Gymnasien.
Schließlich einigten sich die Kultusminister
auf Regelstandards oder, wie
es heute heißt, Bildungsstandards für
den mittleren Abschluss.
Gute Standards, so Klieme, eröffnen die
Chance, dass klar festgelegt wird, was
Schülerinnen und Schüler am Ende eines
Ausbildungsabschnitts können sollen. Es
geht nicht mehr um den „Input“, was
Lehrerinnen unterrichten sollen, mit
unsicherem Ausgang, was schließlich
hängen bleibt. Das setzt aber voraus, dass
Standards nicht zur Verfeinerung der
Auslese, also zur Legitimierung von Schulform-
und Laufbahnentschei-dungen,
missbraucht werden. Es setzt auch voraus,
dass es Mindeststandards gibt, auf die sich
die Gesellschaft verpflichtet und für die sie
Verantwortung übernimmt:
Fordern und fördern. Schulen und Lehrkräfte
müssten Förderkonzepte entwickeln,
wie möglichst alle Schülerinnen und
Schüler diese Standards erreichen können
und die Gesellschaft müsste den Schulen
die Mittel für diese Förderung zur Verfügung
stellen. Aufbauend auf den Mindestkompetenzen,
die alle Schülerinnen und
Schüler erwerben, können höhere Kompetenzstufen
für immer mehr Jugendliche
angestrebt werden. Hohe Anforderungen
und gezielte Förderung wären der Weg zu
einem besseren Bildungsstand für alle.
Es ist zu hoffen, dass die demografische
und ökonomische Entwicklung in
Deutschland den Verantwortlichen möglichst
bald deutlich macht, dass wir es uns
nicht mehr leisten können, etwa ein Viertel
unserer Jugendlichen von guter Ausbildung
auszuschließen, indem wir die
Anforderungen reduzieren, sondern dass
Förderkonzepte entwickelt werden müssen,
wie möglichst alle qualifizierte Standards
erreichen können.
SOZIALPÄDAGOGEN
Aufruf zur Bildung eines
Arbeitskreises
Zur Situation in den Kölner Kindertagesstätten
von Dipl.-Päd. Peter Heim
Sicher kennt das jeder, der sein Kind
in Köln in einer der städtischen Kitas
unterbringen will oder untergebracht
hat: Immer wieder gibt es Themen,
die sowohl Eltern als auch Erzieher-
Innen interessieren, die wegen der
besonderen Situation vor Ort aber
nicht diskutiert werden können, oder
Probleme, die, wenn überhaupt, nur
Kita-übergreifend angegangen oder
gelöst werden können.
Hinzu kommen die Sparmaßnahmen
der Stadt Köln auch im Kita-
Bereich, die der gesellschaftlichen
Notwendigkeit, die Bildungsarbeit in
den Kitas stärker auszubauen,
diametral entgegenstehen.
Bei den Eltern war dabei der Ausgangspunkt
die Beobachtung, dass es
in Köln zwar Elternräte für die
einzelnen Kitas, aber keine bezirksund
stadtbezogenen Elternräte gibt,
die solche Fragen angehen könnten.
Ein Beispiel hierfür ist die Abschaffung
einer bewährten Praxis in
vielen Kitas, nämlich eines von der
Kita gestellten attraktiven Frühstücks
für alle Kinder Ende letzten
Jahres. Dem voraus ging eine zentrale
Entscheidung der Stadtverwaltung.
Die Elternräte vor Ort hatten
keine Möglichkeit, diese
Entscheidung zu revidieren.
Zwar gab es eine gewisse
öffentliche Kritik an dieser
Entscheidung bis hin zu
einem Beitrag in der
WDR-Lokalzeit, aber
diese Kritik hatte keine
praktischen Konsequenzen.
SEITE 17
Bei den ErzieherInnen gibt es andere
Interessen im Hinblick auf ihre Situation
als abhängig Beschäftigte. Hier ist
die Gewerkschaft ver.di bereits aktiv.
Hinzu kommen aber inhaltliche Interessen,
die die Qualität ihrer Arbeit betreffen.
Spätestens hier treffen sich ihre
Interessen und die der Eltern: Es geht
um die bestmöglichen Bedingungen
und Möglichkeiten für unsere Kinder in
unserer Stadt:
„Für eine bessere Bildung aller Kinder
von Anfang an.“ (GEW)
Und gerade bei der inhaltlichen und
praktischen Bearbeitung dieser Querschnittsaufgabe
gibt es aus unserer
Sicht in Köln einen eklatanten Mangel.
Wir rufen deshalb zur Bildung einer
Arbeitsgruppe interessierter Kölner
Eltern und ErzieherInnen auf, um die
Situation der Kölner Kindertagesstätten
zu verbessern.
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei
der Geschäftsstelle der GEW, Stadtverband
Köln, unter
Tel. 0221/516267
Fax: 0221/525446
email: gew-koeln@netcologne.de
Sie erhalten dann bei einer genügend
großen Anzahl an Interessenten einen
Termin für ein erstes Treffen.
Einladung
Der Lehrerrat:
Klagemauer?
Motor der Schulentwicklung?
Streitschlichter?
Minipersonalrat?
Die Fortbildung wendet sich an Lehrerräte
und an Lehrerratsarbeit Interessierte an
traditionellen (nicht selbstständigen)
Schulen, die effektiv die Interessen der
Kolleginnen und Kollegen vertreten und
ihre Schule mitgestalten wollen. Neben einer
knappen Darstellung der gesetzlichen
Rechte und Pflichten als Lehrerrat stehen
der kollegiale Austausch und Praxisfragen
im Vordergrund: das Selbstverständnis,
der Umgang mit den Anliegen der
Kolleginnen und Kollegen,
das Verhältnis zur Schulleitung.
Rechte des Lehrerrats:
„Gummiparagrafen“ als Chance.
Personalvertretungsrechtliche Aufgaben:
Einstieg zum Minipersonalrat?
Selbstverständnis, Zielsetzung,
Arbeitsplanung: Klarheit und Struktur.
Interessenvertretung:
Um welche Anliegen muss, will und kann
ich mich kümmern?
Mitgestaltung bei der Schulentwicklung:
Zwischen Kooperation und Konflikt.
Lösungen für Praxisprobleme:
Und wie geht das?
Samstag, 25.6.2005
9.30-16.30 Uhr
Köln, DGB-Haus
Leitung: U. Becker
Bitte in der Geschäftsstelle anmelden:
gew-koeln@netcologne.de
Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft
Köln
Service für
SozPäd.
Erzieherin:
Zwischen Kind und
Bildungsplänen
Die Fachzeitschrift „Kindergarten
heute“ hat in einer Umfragen von 2.104
ErzieherInnen erfahren, wie sich deren
Berufsalltag darstellt.
Einige Ergebnisse:
• 70 % der Einrichtungen integrieren
Kinder mit besonderem Förderbedarf,
• 85 % haben ein schriftlich formuliertes
Konzept,
• die Bewegungserziehung dominiert
mit 25 % das pädagogische Profil,
• in 53 % der Einrichtungen ist die
Leitung freigestellt,
• die größte Berufszufriedenheit haben
37 % der ErzieherInnen im Umgang mit
einzelnen Kindern.
Zukunftsfaktor
Kinderbetreuung
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag
hat in einer Umfrage erhoben,
was Kitas zur Vereinbarkeit von
Familie und Berufe anbieten. 170
Einrichtungen haben sich beteiligt.
Vor dem Hintergrund der Ergebnisse
forderte der DIHK u. a., die Mittagsschließung
generell abzuschaffen und
Kitas auch am Wochenende zu öffnen.
Der Kitabesuch sollte im 5. Lebensjahr
verpflichtend und für die Eltern kostenfrei
sein.
Weitere Informationen in der GEW
Geschäftsstelle (Tel.: 0221/516267 oder
email: gew-koeln@netcologne.de).
SEITE 18
Buchempfehlung:
Fluchtpunkt Sonderschule
Gibt es Alternativen?
Aus der Praxis für Eltern, Jugendhilfe
und Schule
Ergebnisse eines wissenschaftlichen
Symposions. Rechtsgrundlagen,
Praxisbeispiele. Politikempfehlung
Beiträge:
Dr. Bernardino Mancini. Italienischer
Generalkonsul Köln
• Dr. (I) Sergio Mancini, Internationale
Familienberatung des Caritasverbandes
Köln: Erlebnisse mit der Sonderschule
• Dr. Mechtild Gomolla, Universität
Münster: Überrepräsentation der Migrantenkinder
in den Sonderschulen
für Lernbehinderte - auch ein Effekt der
institutionellen Diskriminierung?
• Dr. Wolfgang Zaschke, Jugendhilfe
und Schule e.V. / Nippes Museum:
Schülerförderung in der kommunalen
Jugendhilfe und Integrationsförderung
- eine Alternative zur Sonderschuleinweisung
von Migrantenkindern?
• Michael Verhoeven, Rechtsanwalt
Köln: Ansatzpunkte für eine Verbesserung
der Rechtsposition von Eltern
gegenüber Schule aus Anwaltsperspektive.
• Volker Balsat, Sonderschullehrer /
Italienisches Konsulat (CO.AS.SCIT):
Gegenmaßnahmen zur Einweisung in
die Sonderschule am Beispiel eines
Konsulates
Nippes Museum - Jugendhilfe und
Schule e.V. - 120 S
Köln: März 2005 - 5,- Euro; Kostenlos
als PDF-Datei.
Bestellung nippes.museumweb.de
HIB
HochschulInformationsBüro Köln / Bonn
Workshops
im SommerSemester 2005
Zeitmanagement
Sa., 2.7. 05
10 - 18 Uhr
Zeitmanagement hilft,
sich auf das Wesentliche
zu konzentrieren. Es
steigert die Leistungsfähigkeit,
schafft mehr
Erfolgsmöglichkeiten
und eine höhere Zufriedenheit.
Die wichtigsten Instrumente
zur effizienteren
Gestaltung der Arbeit
und dem bewussten
Umgang mit der Zeit
werden vermittelt.
Inhalte sind u.a. Ziele
setzen, Strukturieren und
Planen von komplexen
Aufgaben, persönliche
Zeitfallen und Störfaktoren
erkennen, Checklisten
und Ablagesysteme
sowie Werk-zeugkisten
für die eigene Arbeitsorganisation.
Selbstständigkeit - eine Alternative in
pädagogischen Berufen?
Fr. 15. 7. 2005 von 16 bis 19 Uhr und
Sa. 16. 7. 2005 von 10 bis 18 Uhr
Selbstständigkeit kann eine Möglichkeit in einer
schwierigen Arbeitsmarktlage sein, sie ist aber auch
grundsätzlich eine interessante Alternative zur abhängigen
Beschäftigung.
Wir beschäftigen uns mit dem Entscheidungsprozess:
Bin ich von meiner Persönlichkeit her ein Existenzgründer,
ein Typ für Selbstständigkeit? Welche fachlichen
und kaufmännischen Qualifikationen sollte ich
haben?
Anhand der (vielleicht noch vagen) Geschäftsideen
der TeilnehmerInnen prüfen wir Tätigkeiten und
Tätigkeitsfelder auf ihre Eignung für eine Existenzgründung.
Neben der Entscheidungshilfe werden wir uns mit den
praktischen Aspekten der Selbstständigkeit befassen.
Darüber hinaus können konkrete Realisierungsmöglichkeiten
der beruflichen Vorstellungen der
TeilnehmerInnen erarbeitet werden.
Zielgruppe: Studierende/AbsolventInnen
Mindestteilnehmerzahl: 10 Personen
Teilnahme-Gebühr: für das eintägige Seminar 10 Euro (GEW-Mitglied),
15 Euro (Nicht-Mitglied)
sowie 15 Euro (bzw. 20 Euro) für das 1,5-tägige
Seminar. Hierin sind auch die Kosten für einen
Mittagsimbiss, Getränke und Skripte enthalten.
Ort. DGB-Haus, Hans-Böckler-Platz 1, 50672 Köln
Trainerin: Dipl.-Päd. Beate Kleifgen
Anmeldung: gew-koeln@netcologne.de
oder 0221-516267 (Mo: 10-13 Uhr)
Infos und Anregungen: beate.kleifgen@jungegew.de
SEITE 19
Einladung
Eine Informationsveranstaltung zum
Referendariat für Lehramtsstudierende
der Sekundarstufe I/II
Lehrer/in werden?
Dienstag, 24. Mai 2005
18:00 bis 20:00 Uhr
Raum wird noch bekanntgegeben
Philosophikum, Universität zu Köln
Erstes Staatsexamen,
was nun?
Das Hochschulinformationsbüro der Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft
veranstaltet für die knapp 15.000 Lehramtsstudierenden
der Universität zu Köln in
jedem Semester Informationsveranstaltungen
zum Thema Referendariat.
Das Berufsbild des Lehrers/der Lehrerin und
die praktischen Anforderungen, die an
Referendare und Referendarinnen in Schule
und Seminaralltag gestellt werden, können in
der universitären Lehramtsausbildung kaum
thematisiert werden.
Dieses Defizit möchte die GEW durch die
Veranstaltung »Erstes Staatsexamen - was
nun?« ausgleichen. Informiert wird u.a. über
den Numerus Clausus im Referen-dariat, den
bedarfsdeckenden Unterricht, die Einstellungschancen
nach dem Referendariat
sowie über den ganz normalen
Referendariatsalltag.
Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft
Köln
Einladung
Coro Getsemnani
Chinandega (Nicaragua)
Der Coro Getsemani ist ein Bestandteil
des »Kinderhilfsprojekts Chinandega
2001« und tritt in den USA und in Europa
auf. Die Musik gibt den Kindern und
Jugendlichen in Chinandega Hoffnung
in zweifacher Hinsicht:
Sie transportiert die Lebensfreude und
Hoffnung ehemaliger Kinder von der
Müllhalde auf ein erfülltes und menschenwürdiges
Leben und sichert gleichzeitig
den Bestand und die Weiterentwicklung
des Kinderhilfsprojektes.
Der Coro Getsemani besteht aus einem
Chor, einer Band und einer Tanzgruppe.
Er setzt sich zusammen aus Kindern und
Jugendlichen im Alter von 8 bis 16 Jahren .
Ihr Repertoire umfasst lateinamerikanische
Folklore.
2003 war der Coro Getsemani das erste
Mal in Deutschland auf Tournee.
Die Kölner Konzerte des Chors werden
vom Verein zur Förderung der Städtepartnerschaft
Köln-Corinto/El Realejo
unterstützt. Chinandega ist Nachbarstadt
von Corinto und El Realejo.
6. Juni 2005, 20.00 Uhr
Comedia Colonia, Löwengasse 7-9
Eintritt 10 Euro
Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft
Köln
FACHGRUPPEN & ARBEITSKREISE
FG KiTa
Privattelefonate während der Arbeitszeit;
unvorbereitete Teilnahme an der
Teambesprechung; ständiges Zuspätkommen;
Liegenlassen des Materials;
unaufgeräumte Küche; informelles
»Quatschen« mit den Eltern; unerledigte
Arbeitsaufträge; vergessene Absprachen
...
In Kindertagesstätten wird meist
immer noch das Motto „Wir sind so
sozial und kommen alle immer gut
miteinander aus“ gelebt. Das hat zur
Folge, dass Konflikte nicht offen besprochen
werden und unterschwellig brodeln.
Die Fachgruppe KiTa trifft sich am
Donnerstag, 23.6.2005 von 17.30 Uhr
bis 19.30 Uhr zum Thema: „Grenzen
setzen - Konflikte vermeiden!“ Wir
tauschen uns darüber aus, welche
Verhaltensweisen uns zum „brodeln
und explodieren“ bringen können, wie
wir Grenzen setzen und angemessen
reagieren können.
Das erste Treffen nach den Sommerferien
findet statt am Donnerstag, 1.9.2005
von 17.30 bis 19.30 Uhr zum Thema:
„Öffentlichkeitsarbeit/ Sponsoring“
Treffpunkt: DGB-Haus, Hans-Böckler-
Platz 1
Alle Interessierten sind herzlich willkommen.
Wegen der Raumreservierung
Anmeldungen bitte bis 16.6.05 bzw.
26.8.05 in der GEW Geschäftsstelle.
SEITE 20
FG Grundschule
Die Fachgruppe Grundschule trifft sich
das nächste Mal am Montag, 06. Juni
2005 um 19.00 Uhr im DGB-Haus.
Hans-Böckler-Platz 1, GEW-Geschäftsstelle
1. OG,
Thema des Fachgruppentreffens:
„ Schulinspektionen in Nordrhein-
Westfalen“ – Was da alles auf uns
zukommt!
- Austausch von Informationen, Erfahrungen,
Befürchtungen -
Ab 2009 sollen alle Schulen in NRW
nach dem Willen des Schulministeriums
„selbstständige Schulen“ werden.
Gleichzeitig soll die Schulaufsicht
umstrukturiert werden. Es soll nur
noch eine zweistufige Schulaufsicht
geben (Schulamt und Ministerium).
Hauptaufgabe der Schulaufsicht soll die
Beratung der Schulen werden. Daneben
sollen SCHULINSPEKTIONEN als
Instrument der externen Bewertung
von Schulen treten.
Ab April 2005 nehmen 10 Schulen pro
Regierungsbezirk in einer Erprobungsphase
an einem Pilotprojekt Schulinspektionen
teil.
Die Ergebnisse sollen ab 2009 auf alle
Schulen übertragen werden. Über
Schulinspektionen gibt es zur Zeit einen
sehr unterschiedlichen Informationsstand
in den Schulen. In manchen
Schulen gehen Gerüchte um, schon ab
dem nächsten Schuljahr werde es
Schulinspektionen geben.
Auf unserer Fachgruppensitzung wollen
wir uns verfügbare Informationen zum
Instrument Schulinspektion geben und
zusammen tragen und uns mit der
Bedeutung für LehrerInnen und Grundschulen
beschäftigen.
Kontakt:
Wolfgang Raabe, Tel. 02203-51342,
Dorothee Kammann, Tel. 0221-9378706
FG Hauptschule
Die nächste Fachgruppensitzung findet
statt am Donnerstag, 16. Juni 2005 ab
19.00 Uhr im DGB-Haus, Hans-Böckler-
Platz 1, GEW-Besprechungsraum, 1. OG.
Kontakt:
Hans-Martin Meister, Tel. 0221/317247
FG Sonderpädagogische
Berufe
Die Fachgruppe trifft sich am Montag,
6. Juni 2005 um 19.30 Uhr im DGB-
Haus, Hans-Böckler-Platz 1, Tagungsraum
EG.
Schwerpunktthema: Förderpläne
Referentinnen: Dorothea Braun, Judith
Schmischke
Anschließend: Gemeinsames Kölsch.
Ansprechpartnerin:
Christiane Balzer, Tel. 0221/515214
FG Realschule
Immer am letzten Donnerstag im
Monat trifft sich der Stammtisch der
Fachgruppe Realschule im „Dionysos“,
Zülpicher Str. / Ecke Meister-Gerhard-
Str. (Haltestelle Linie 9: Dasselstr./
Bahnhof Süd) ab 19.30 Uhr.
Gelegenheit zum Diskutieren und
„Klönen“; die neuesten Trends im
Dienstrecht und Schulrecht können
eingeholt werden; Personalräte sind als
Ansprechpartner da. Alle Kolleginnen
und Kollegen sind herzlich eingeladen!
LEMK
Unser nächstes Treffen ist am Montag,
20. Juni 2005 um 19.00 Uhr im DGB-
Haus, Hans-Böckler-Platz 1, GEW-
Besprechungsraum, 1. OG
Weiterer Termin: Montag, 5. September
2005 um 19.00 Uhr
Ansprechpartner: Spyros Kostadimas
FACHGRUPPEN & ARBEITSKREISE
FG Gymnasium
1. Zu unserer nächsten Fachgruppensitzungen
laden wir ein:
Dienstag, 14. Juni 2005 um 20.00 Uhr
im Kölner DGB-Haus, Hans-Böckler-
Platz 1, GEW-Besprechungsraum, 1. OG.
Mitglieder und Gäste sind herzlich
willkommen!
2. Einladung für Referendarinnen und
Referendare: Wenn Sie die GEW
kennenlernen wollen, kommen Sie zu
uns. Sie sind herzlich willkommen.
Besprechen Sie mit uns gewerkschaftliche
Anregungen am Seminar, informieren
Sie sich über unsere Aktivitäten.
Termin: Dienstag, 7. Juni 2005 um 20
Uhr im Kölner DGB-Haus, Hans-
Böckler-Platz 1, Tagungsraum EG.
FG Berufskolleg
Bezirksarbeitskreis im Regierungsbezirk
Köln
Zum nächsten gemeinsamen Treffen
des Bezirksarbeitskreises und der
Fachgruppe Berufskolleg laden wir euch
herzlich ein. Es findet statt:
Donnerstag, 30. Juni 2005 um 17.00 Uhr
im DGB-Haus, Hans-Böckler-Platz 1,
Großer Saal 1. OG
Bitte mailt uns hierzu eure Themenwünsche.
Wir freuen uns über eine rege
Teilnahme und grüßen ganz herzlich,
• Mechtild Degen-Sieg, für die Fachgruppe
(degen-sieg@web.de)
• Dietrich Weinkauf, für den Bezirksarbeitskreis
(d.weinkauf@t-online.de)
Wenn GEW, dann
www.gew-koeln.de
SEITE 21
Arbeitskreis
Angestellte Lehrkräfte
Bezirk Köln
Der Arbeitskreis trifft sich jeden ersten
Montag im Monat um 19.00 Uhr im
DGB-Haus am Hans-Böckler-Platz 1.
Die nächsten Termine:
6. Juni 2005, Großer Saal 1. OG
4. Juli 2005, Kleiner Sitzungssaal 1. OG
Kontaktadresse für Köln:
Hans-Peter Persy,Tel.: 0221/733294
email: corneille@freenet.de
AK „Rechtsextremismus“
Liebe InteressentInnen,
auf der Veranstaltung „Rechtsrock“ am
17.Februar wurde von einigen Teilnehmern
das Bedürfnis nach weiterem
Austausch über Handlungskonzepte
zum Umgang mit »rechten« Jugendlichen
im pädagogischen Raum und nach
weiterer Einarbeitung in das Thema
»rechte Jugendkulturen« geäußert. Den
Vorschlag einen Arbeitskreis zu initiieren
möchten wir nun umsetzen und
laden hiermit alle Interessierten zum
ersten Treffen des AK ein.
Das konstituierende Treffen des GEW
Arbeitskreises wird am 24.Mai 2005 um
18.oo Uhr im Tagungsraum (DGB-
Haus, Hans-Böckler-Platz 1, EG) stattfinden.
Hier möchten wir uns über die Inhalte
und Zielsetzungen des AK einigen und
erste Aufgaben festlegen.
Bitte leitet diese Information an weitere
interessierte KollegInnen weiter. Die
Teilnahme am AK ist nicht ausschließlich
GEW Mitgliedern vorbehalten.
Wir freuen uns besonders auf deine
Teilnahme am 24. Mai um 18 Uhr!
Viele Grüße
Beate, Drorit und Max
FACHGRUPPEN & ARBEITSKREISE
Fragebogenaktion der Fachgruppe Grundschule
von Wolfgang Raabe
Zu Beginn des Jahres verschickte die
Fachgruppe Grundschule an alle Fachgruppenmitglieder
einen Fragebogen,
um allen die Gelegenheit zu geben ihre
Interessen und Bedürfnisse als GrundschullehrerInnen
in der GEW zum
Ausdruck zu bringen. Ziel der Umfrage
ist es die Informations- und Beratungsarbeit
und die Aktivitäten der GEW an
Kölner Grundschulen zu verbessern.
Von ca. 600 verschickten Fragebögen
wurden bis Ende Februar 75 Fragebögen
wieder zurück geschickt. Die Antworten
wurden von Mitgliedern der
Fachgruppe Grundschule ausgewertet.
Hier die Ergebnisse:
Erwartungen an die Fachgruppe
Grundschule:
Informationen zu Schulpolitik, Schulrecht,
schnelle Reaktion auf Erlasse per
E-mail (auch europäisch) (22 x)
Kritische Stellungnahme zu Bildungspolitik
(19 x)
Interessenvertretung gegenüber Politik,
Dienstherren und Schulaufsicht (18 x)
Diskussionsabende/ Fortbildung /
Austausch (8 x)
Verbesserung der Arbeitssituation (6 x)
Beratung (3 x)
Konfliktmanagement, Ansprechpartner
vor Ort, Interessenvertretung der Sonderschullehrer
im GU, Mitgestalten von
Veränderungen
Themenwünsche für die Fachgruppenarbeit:
Integrierte Schuleingangsphase, jahrgangsübergreifender
Unterricht (12 x)
Förderdiagnostik/Förderkonzepte (7 x)
Konfliktmanagement (3 x)
Arbeitstechniken (3 x)
Ganztagsschulen, Lernstandserhebungen,
Qualität des GU, Supervision,
Gesundheitsförderung, Teamarbeit,
Stressbewältigung/ Burn Out, Streitschlichtung,
Umgang mit verhaltensauffälligen
Schülern, Kinder mit Migrationshintergrund
in Regelklassen, Unterrichtsqualifizierung
und Vernetzung,
Lehrerverhalten, schulfachliche Fortbildungen
zu Bewegung in der Schule,
Sachrechnen 3/4, Dyskalkulie, LRS und
Musik, Schulen in Finnland, Moderation
und Leitung von Konferenzen, Agenda
21, Schule und Recht, Altersvorsorge,
Be-werbungsschreiben, Personalführung
im Sinne der Gewerkschaft
Wünsche für mehr Unterstützung
der GEW bei:
Einrichten einer Supervisionsgruppe
Imageverbesserung für Lehrerbild in
der Öffentlichkeit,
Verbesserung / Entlastung / Reduzierung
der Klassenstärke / Einstellung
zusätzlicher LehrerInnen / Altersteilzeit
ab 55,
Mehr Öffentlichkeitsarbeit zu politischen
Mogelpackungen,
Auswirkungen der Landespolitik/
Gerichtsurteile auf Schulen in Köln /
Infos über Planungen und Entwicklungen
im Schulamt / Beratung / Vertretung
in Personal- u. Rechtsfragen im
Schulamt,
Interessenvertretung von EZV-Kräften
z. B. Recht auf Fortbildung etc.,
Viele Erneuerungen – langsam einführen
+ weniger Formalismus,
Reduzierung der Arbeitsbelastung
(Lernstandserhebung, Gutachten, ...),
Konfliktfällen,
Einsatz für ausländische KollegInnen,
Unterstützung gegen unsinnige Anordnungen
von oben,
mehr Anerkennung der GrundschullehrerInnen,
mehr Unterstützung gegen Mehrbelastung,
SEITE 22
Infos über neue Entwicklungen,
VERA,
Vereinbarkeit von Fortbildungen mit
Kindern,
Kontinuierliche Infos,
Infos + Erfahrungsaustausch für
Lehrerräte an selbstständigen Schulen.
Zur Beteiligung an Protestaktionen
(wenn sie mit den Inhalten und Zielen
der Aktion übereinstimmen) erklärten
sich ca. 50 KollegInnen bereit. 31 KollegInnen
bekundeten erstmals ihre
Bereitschaft, Informationsmaterial in
den Grundschulen auszulegen, während
33 KollegInnen erklärten, dass sie
schon diese Aufgabe in ihrer Schule
übernommen hätten. An einer aktiven
Mitarbeit in der Fachgruppe waren 10
KollegInnen interessiert.
Insgesamt brachte die Umfrage einen
repräsentativen Überblick über die
Interessen der Fachgruppenmitglieder
und die Erwartungen/Wünsche an die
GEW.
Die Aktiven der Fachgruppe werden
sich Mühe geben, einige der Erwartungen
zu erfüllen und den stark geäußerten
Themenwünschen für die Fachgruppenarbeit
nachzukommen. Es
muss allerdings hinzugefügt werden,
dass alle Fachgruppenmitglieder ehrenamtlich
in der GEW arbeiten und wir
nur einige Aktive sind und deshalb auch
unsere Arbeitskapazitäten begrenzt
sind. Wir werden versuchen die Informations-
und Beratungsarbeit der GEW
zu verbessern, wissen jedoch, dass wir
aufgrund unserer begrenzten Arbeitskapazitäten
nicht allen Erwartungen
entsprechen können. Wir wünschen uns
aber noch mehr aktive Mitarbeiter und
Mitstreiter, um die GEW- Arbeit an den
Schulen zu verbessern.
Gerhard Richter Bilder
Ausstellung in der Kunstsammlung NRW
von Ortrud Meschede
Der Gang durch die Ausstellung begann
mit einer Irritation. Ziemlich perplex
starrten wir auf das erste Werk Richters:
in einem großen Spiegel - dem Eingangswerk
- erblickten wir unser Konterfei.
Gerhard Richter selber, der als
„Kurator in eigener Sache“ (art, März
2005) maßgeblich am Aufbau der
Ausstellung mitgewirkt hat, dürfte
diesen Beginn bestimmt haben. In
Richters Schaffen, so erklärte uns Dr.
Tuchscherer, der in Vertretung von Frau
Dr. Becker unsere Gruppe führte, spiele
die Frage nach der Wirklichkeit im
künstlerischen Objekt und die Wahrnehmung
der Wirklichkeit durch den
Betrachter eine wesentliche Rolle.
Spiegel und Fotografien haben im Werk
Richters zentrale Bedeutung als Abbild
der Realität und in der Durchbrechung
der Realität: Zweifellos waren die Gesichter,
die uns aus dem Spiegel verlegen
anschauten, „nur“ Abbilder unserer
Wirklichkeit und in unserer Wahrnehmung
dieser Abbilder spielten hinein
unsere jeweilige Befindlichkeit, unsere
Perspektive, die Grenzen des Spiegels
und schließlich die Verkehrung der
Seiten.
So die Hinweise Dr. Tuchscherers, der,
so meine ich mich zu erinnern, die
Erläuterung des Spiegelbildes abschloss
mit den Worten: „Ein Schelm, dieser
Richter!“
Rund 110 Werke umfasst die Richter-
Ausstellung im K20: Auf eine zeitliche
Abfolge als Ordnungsprinzip hat Richter
verzichtet. Die Darstellungen sind
auf den ersten Blick sehr unterschiedlich:
Landschaftsbilder (sie basieren
ausschließlich auf Fotografien Richters)
wechseln mit Abstrakten, mit Fotobildern,
Spiegeln, Glasbildern,
Grau»bildern«, Farbtafeln und Skulptu-
AKTIVE RUHESTÄNDLER
ren, die aus mehreren gestaffelten Klarsichtscheiben
und partiell spiegelnden
Elementen bestehen.
Unsere beim Spiegelbild gewonnene
Erfahrung half uns, unterstützt durch
Dr. Tuchscherer, in der Fülle der Eindrücke
nicht unterzugehen. Die Frage nach
der Realität in der künstlerischen
Darstellung und die Frage nach der
Rolle des Betrachters waren zentraler
Ausgangspunkt. Das sei belegt mit
einem Beispiel, dem Bild „Landschaft
bei Hubbelrath“. Das Bild, das sich auf
eine fotografische Vorlage stützt, ist
verwischt, unscharf. „Der Betrachter
sieht wie durch einen Schleier und kann
im Grunde nichts richtig erkennen.“
Aber diese Situation lässt auch Raum
für eigene Stimmungen und Erinnerungen
an eine irgendwo erlebte ähnliche
Landschaft.
Manchen aus unserer Gruppe war
Richter vorher unbekannt, den meisten
oder allen hat die Ausstellung sehr
gefallen. Ich denke, das liegt an der
ungeheuren Vielfältigkeit der Werke, die
sich - Dr. Tuchscherer sei Dank! - uns
als Reichtum präsentierte.
Wir gratulieren unseren
Mitgliedern, die just im
Erscheinungszeitraum
des forums
(Juni bis August 2005)
40 Jahre und länger
in der GEW sind:
Ulrike Keil
Sigrid Kahnert
Roswitha Clemens
Willi Kämper
SEITE 23
Einladung
zum Besuch der
Landesgartenschau
Leverkusen
(kurz: Laga) am
Donnerstag, 23. Juni 2005
um 10.30 Uhr
Treffpunkt: Eingang Mitte (Nobelstraße)
Zunächst werden wir gemeinsam an einer
Führung zu den wichtigen Punkten auf
dem Gelände teilnehmen.
Danach ist jedem freigestellt den Rundgang
nach Belieben fortzusetzen oder den
Besuch zu beenden.
Für die Anfahrt zur Laga achten Sie bitte
auf die zusätzliche Ausschilderung an der
Autobahn bzw. am DB-Bahnhof oder
Busbahnhof sowie an zahlreichen anderen
Plätzen der Stadt.
Anmeldung zum Besuch der Laga erfolgt
durch Überweisen des ermäßigten
Eintittspreises von 10 Euro auf das Konto
des GEW Stadtverbandes Leverkusen bei
Sparkasse Leverkusen
Konto-Nr. 100017433
BLZ 37551440,
Stichwort: „Laga 23.6.“ bis zum 16.6.05.
Wer eine Dauerkarte für die Laga besitzt
oder weitere Fragen zur Anfahrt zum
Gelände der Landesgartenschau hat, melde
sich bitte telefonisch bei
Wolfgang Rackwitz, Tel. 0214/56780.
Weitere Informationen auch unter:
www.lgs-lev.de
Bleibt noch zu wünschen, dass das Wetter
am Tage der Veranstaltung mitspielt.
Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft
Köln
RHEIN-BERG
Gute Neuigkeiten aus Guyana
von Hartmut Krüger
Im Mai 2004 berichteten wir zuletzt
über Aktivitäten im Rahmen der Partnerschaft
zwischen der Hauptschule Am
Hammer in Leichlingen (HS) und der
Santa Rosa Secondary School (SRSS) im
Regenwald von Guyana. Seitdem hat es
eine ganze Reihe weiterer positiver
Entwicklungen gegeben. Über einige
von ihnen wollen wir nun berichten.
In unserem letzten Beitrag hatten wir
über das phantastische Abitur von
Rachel Abraham und ihre ersten Lehrererfahrungen
als 16jährige berichtet.
Inzwischen studiert sie an der Pädagogischen
Hochschule in Georgetown. Sie
hatte ursprünglich „Integrated Science“
(Naturwissenschaften) als ihr Hauptfach
vorgesehen. Als sie sah, dass auch
nach der neuen Lehrerzuweisung für
ihre ehemalige Schule Fachkräfte für
Englisch fehlten, entschloss sie sich, auf
dieses Fach zu wechseln. Ein bemerkenswert
perspektivisches Denken
einer Jugendlichen, das sich mit dem
Wunsch nach Wohlergehen der eigenen
„community“ verbindet. Solche Menschen
zu fördern, macht richtig Spaß.
Unter den Lehrerzuweisungen
für
die der Santa
Rosa Secondary
School ist auch
eine Donnel
Abraham (nicht
verwandt mit der
Vorge-nannten).
Vielmehr handelt
es sich um das
bemerkenswerte
junge Mädchen,
das als 14-jährige
Schul-sprecherin
1996 als erste auf
den ersten Kontaktbrief
der
Leichlinger
Hauptschule
reagierte, noch
vor ihrem Schulleiter.
1998 hat
der Projektleiter sie bei seiner Reise
nach Moruca persönlich kennen gelernt.
Sie war Briefpartnerin seiner
Klassensprecherin und führte das
„debating team“ ihrer Schule an. Nun
ist sie studierte Fachkraft für „Karibische
Landwirtschaft“ an ihrer ehemaligen
Schule. Das kann man wohl mit Fug
und Recht als nachhaltige Entwicklung
bezeichnen!
Seit Oktober 2004 hat die Santa Rosa
Secondary School einen neuen Schullei-
SEITE 24
ter, Nigel Richards. In seinem Antwortbrief
auf meinen Weihnachtsbrief
berichtet er, dass wir uns bereits 1998
kennen gelernt haben. Er war der
Mathematiklehrer, den ich am Mittwoch
vor Ostern – also mitten in den
Ferien – mit ca. 15 Schülerinnen und
Schülern in der Schule vorfand, unter
ihnen Donnel Abraham. Man erklärte
mir, man habe festgestellt, dass man in
Mathematik das zwischenzeitliche Soll
noch nicht erreicht habe. Deswegen
hatten die „students“ ihren Lehrer
gebeten, auch in den Ferien für sie da zu
sein. Da ist man als deutscher Lehrer
sprachlos, und das habe ich auch in
meiner Ansprache zum Ausdruck
gebracht, obwohl ich nach 39-stündiger
Anreise müde und hungrig war. – Nach
einem Universitätsstudium ist dieser
Lehrer nun an seine ehemalige Schule
zurückgekehrt. Ein gutes Omen für die
Zukunft.
Dank an die GEW - Ausblick
An dieser Stelle möchten wir der GEW
für ihre jahrelange Unterstützung
danken und hinzufügen, dass mit der
letzten Zuwendung die Erhöhung der
Speicherkapazität für die Solaranlage
realisiert werden soll. Wir hoffen, dass
das bis Ende März geschafft sein wird.
Das ist auch sehr notwendig, denn 16
Schüler haben sich für die Computerkurse
eingetragen.
In der nahen und mittelfristigen Planung
sind die Projektdarstellung im
Weltgarten der LAGA, eine eigene
Solaranlage für die HS und eine Begegnungsreise
für 2006 im Rahmen der
Feier des zehnährigen Bestehens der
Partnerschaft.
Langjährige Mitglieder
der GEW Rhein-Berg
wurden geehrt
von Angela Blömer
In diesem Jahr hatte der Kreisverband
Rhein-Berg seine langjährigen Mitglieder
zu einem besonderen Abend ins
Schloss Eulenbroich nach Rösrath
eingeladen. Die Moderation und Gestaltung
des Abends übernahm Peter
Helten, der Zauberer mit der Tasche.
Peter Helten hat bereits mit 7 Jahren
gezaubert und den Wunsch geäußert,
als Erwachsener Zauberer zu werden.
Seine Mutter meinte aber dazu: „Junge,
beides geht nicht!“
Daher nahm der Künstler einen kleinen
Umweg und wurde Sonderschullehrer,
um sich nun seit einigen Jahren nur
noch der Zauberei zu widmen. Peter
Helten kann sich bis zu 100 Namen
merken, er spielt mit der Sprache,
verblüfft die Zuschauer und macht sie
zu zauberhaften und lachenden Mitspielern.
Die anwesenden Jubilare, die für 40
Jahre, 30 Jahre und 25 Jahre Mitgliedschaft
in der GEW geehrt werden
konnten, hatten ebenso wie ihre Gäste
und interessierte Mitglieder einen
vergnüglichen Abend.
von Kathrin Greve
„Zwangsheirat ist eine Vergewaltigung
auf Lebensdauer.“ Das hat die in
Deutschland aufgewachsene Türkin
Serap Cileli am eigenen Leib erfahren.
Sie wurde als 15jährige mit einem zehn
Jahre älteren Mann verheiratet und zu
ihm in die Türkei gebracht. Serap Cileli
ist kein Einzelfall. In Deutschland sind
Migrantinnen aus den verschiedensten
Ländern betroffen: Die Frauenrechtsorganisation
Terre des Femmes weiß von
Fällen aus Albanien, Bangladesh, China,
Indien, Italien, Jordanien, Kongo, dem
Kosovo, Marokko, Nigeria, der Türkei
und Vietnam. Zwangsheiraten gibt es
nicht nur im islamischen Kulturkreis. In
Deutschland betrifft Zwangsheirat nur
deshalb so viele Türkinnen, weil sie
unter den Migrantinnen die größte
Gruppe stellen. Trotz nationaler und
internationaler Verbote sind weltweit
Millionen von Mädchen betroffen.
Zwar fehlen genaue Zahlen über das
Ausmaß dieses menschenverachtenden
Brauchs in Deutschland, aber allein in
Berlin flüchteten sich 2002 nach einer
Umfrage des Senats 230 Mädchen und
junge Frauen in Hilfseinrichtungen. Der
Grund war ihre Angst vor Zwangsverheiratung.
Wo Frauen einem Mann zugeordnet
werden wie eine Ware, sind nicht selten
die nächsten Angehörigen mit schuld.
„In den Familien fehlt das Unrechtsbewusstsein“,
sagt die Berliner Rechtsanwältin
Seyran Ates. Sie fordert daher
einen eigenen Paragraphen im Strafgesetzbuch,
der die Zwangsheirat bestraft.
Im Februar 2005 ist nun eine Änderung
in § 240 StGB in Kraft getreten, wonach
ein besonders schwerer Fall der Nötigung
vorliegt, wenn der Täter „eine
Person zur Eingehung der Ehe zwingt“.
Bisher konnten die betroffenen Mäd-
SEITE 25
Zwangsheirat
chen oder Frauen ihre Männer oder
Väter nur wegen Körperverletzung oder
Vergewaltigung anzeigen. Diese Straftatbestände
signalisieren den Eltern
aber nicht, worum es eigentlich geht:
„Dass Zwangsheirat eine Menschenrechtsverletzung
ist.“
Auf der Seite der deutschen Gesellschaft
fehlt es bei Freunden bzw. Freundinnen
und Lehrerinnen bzw. Lehrern gleichermaßen
an Verständnis für die Situation
des Mädchens. Die traditionellen Strukturen
sind ihnen unbekannt, und es ist
ihnen unbegreiflich, wie sich die Betroffene
solchen Entscheidungen fügen
kann. Die Mädchen wiederum schämen
sich für das, was sie in ihrem Elternhaus
erleben und vertrauen sich daher
niemandem an. Vor diesem Hintergrund
hat die Münchner amnestyinternational-Gruppe
1321 eine Unterrichtseinheit
zu Zwangsheirat entwickelt,
die die Problematik am Beispiel
zweier deutscher Fälle deutlich macht
und Schülerinnen und Schüler ebenso
wie Lehrerinnen und Lehrer sensibilisieren
soll. Die Unterrichtseinheit kann
unter www.amnesty-muenchen.de/mrb
kostenlos heruntergeladen werden und
richtet sich an die Jahrgangsstufen 8-13.
Sie enthält auch eine Liste der Adressen
von Projekten, die sich gegen Zwangsheirat
einsetzen.
Quellen:
• Terre des Femmes (Hrsg.),
Unterrichtsmappe Zwangsheirat,
Tübingen 2003, S. 23
E-mail: TDF@frauenrechte.de
• Susanne Amann,
Zwangsheirat in Deutschland: Braut
wider Willen, Panorama, Spiegel online
Mehr Informationen von
Monika Weiß-Imroll
E-mail: M. Weiss-Imroll@gmx.de
Wir freuen uns, Euch mitteilen zu
können, dass wir am 26. Juni 2005 ein
Musikfestival zu Ehren der Kölner
Edelweißpiraten und verwandter naziresistenter
Jugendgruppen feiern werden.
Ähnlich wie es die Edelweißpiraten
Anfang der 40er Jahre liebten, werden
ca. 20 Kölner Bands unterschiedlichster
Herkunft in lauschigen Parkwinkeln
rund ums »Baui« (Fort im Friedenspark)
musizieren: Das Aufeinandertreffen
überraschender Kontraste -
Pfadfinderchor und Electro-Punk,
Zeitzeugen-Kombo und Mestizo-Band,
etc. - ist dabei sehr willkommen. Dem
Besucher bietet sich dadurch ein Klang-
Parcours, den er nach Lust und Laune
erwandern kann.
Ausgangspunkt dieses von einem
breiten Bündnis engagierter Bürger/
innen veranstalteten Festivals war die
Ausstellung »Von Navajos und
Edelweißpiraten? - Unangepasstes
Jugendverhalten in Köln 1933 - 1945«,
die im Frühjahr 2004 im NS-Dokumentationszentrum
zu sehen war. Im Rahmen
der Arbeit mit alten Zeitzeugen
und jungen Musikern an dem CD/DVD/
Buch-Projekt »Es war in Schanghai.
Kölner Bands interpretieren Edelweißpiraten-Lieder«,
stellten wir fest, welch
wichtiges, identitätsstiftendes, regiona-
VERANSTALTUNGEN
Edelweißpiratenfestival
Konzert-Parcours im Friedenspark
les Kulturpotential hier sechzig Jahre
nahezu unbeachtet blieb. Deshalb
möchte das 1. Edelweißpiratenfestival,
60 Jahre nach Kriegsende, nicht nur
jenen fünf- bis zehntausend naziresistenten
Kölner Jugendlichen ein
lebendiges Denkmal setzen, die in
finsterster Zeit dem übermächtigen NS-
Terror getrotzt haben. Es möchte auch
Gelegenheit bieten, sich weiter-hin vom
Geist der Edelweißpiraten und verwandter
Jugendgruppen musikalisch
und moralisch inspirieren zu lassen.
Auch wenn das Edelweißpiraten-Festival
zu aller erst ein musikalisches
Treffen der Generationen, Kulturen und
sozialen Gruppen - ohne Festreden und
Zeigefinger - sein soll, kommt natürlich
der Information über die Edelweißpiraten
und deren Vorbild für unsere
Zeit eine wichtige Rolle zu.
Die enge Kooperation mit dem »Bauspielplatz
Friedenspark e. V.« betont die
erwünschte Nähe zur Jugendszene und
zum Veedel. Darüber hinaus wird
angestrebt, ein weithin sichtbares
Zeichen zu setzen, welche Traditionen
in Köln geehrt und belebt werden
sollen; auch, um aufkeimender ideologischer
Einfalt in ganzer Tiefe und Breite
begegnen zu können.
SEITE 26
Sonntag 26.6.2005
ab 14:30 Uhr (bis ca. 20 Uhr)
Edelweißpiraten/Zeitzeugen:
Mucki Koch, Jean Jülich, Peter Schäfer
Bands:
La Papa Verde (Mestizo-Pop)
Klaus der Geiger + Freunde - Werle +
Stankowski (Electro-Song)
Eierplätzchenband (Son Cubano)
Zugvögel-Gruppe (Bündische Jugend)
Microphone Mafia (HipHop)
Schwarzmeerflotte (Blasmusik)
Harald »Sack« Ziegler (Waldhorn +
Sequenzer)
Rolly Brings Bänd (Liedermacher)
SakkoKolonia (Kölsche Krätzchen)
Rembetes + I Ap Ekso (Griechische
Tradition)
Chupacabras & Zu Laut (Latin Rap, etc.)
Onde Blu + San Marino (Italo Rock)
Menschensinfonieorchester (Folkjazzrock)
und viele weitere Gäste auf
fünf Bühnen.
Veranstalter:
Humba e.V., Jugendzentrum »Bauspielplatz
Friedenspark« e.V.
und engagierte Einzelpersonen in
Kooperation mit dem NS-Dokumentationszentrum
der Stadt Köln. Schirmherrin:
Bürgermeisterin Angela Spizig.
Kontakt:
Tel. 0221/9322211,
email: jan@humba.de
Zur virtuellen Vertiefung:
www.museenkoeln.de/ausstellungen/
nsd_0404_edelweiss/
Preisausschreiben.
Das Dritte.
Diesmal war es keine leichte Übung -
wie angekündigt. Trotz Internet und
aktiver Ruheständler: keiner konnte
diesmal Klar Schiff (von Günter
Wohlfart) machen. Heutige Weltkunst
(von Friedrich von Logau) bleibt aktuell,
aber ungelöst. Vorwände (von
Walter Helmut Fritz) gibt es dafür nicht,
aber es bleibt ein Trost (von Gottfried
August Bürger):
Neues forum, neue Runde. Die Dritte.
Diesmal fragen wir nach dem Namen
des Künstlers, dem Entstehungsjahr
und dem Titel des Bildes auf der
Titelseite dieses forum.
Zu gewinnen sind dreimal eine Karte
für die Comedia -Veranstaltung des
Coro Getsemnani aus Nicaragua.
Einsendeschluss:
Freitag, 27.Mai 2005.
RECHTSBERATUNG
Wiedereingliederung
nach langer Krankheit
Regelungen für Beamte/innen und Angestellte
von Christine Oberhäuser
Für Beamte/innen gilt für die Wiedereingliederung
nach langer Krankheit
die Arbeitszeitordnung für Beamte/
innen (AZVO) § 2 Absatz 4: „Einem
Beamten kann im Anschluss an eine
länger dauernde Erkrankung vorübergehend,
höchsten für die Dauer von 6
Monaten, eine Ermäßigung der regelmäßigen
Arbeitszeit unter Fortzahlung
der Bezüge bewilligt werden, wenn dies
nach ärztlicher Feststellung aus gesundheitlichen
Gründen zur Wiedereingliederung
in den Arbeitsprozess
(Arbeitsversuch) geboten ist. . Diese
Regelung wird häufig noch „Brückenerlass“
oder „Hamburger Modell“ genannt.
Die Betroffenen müssen die Wiedereingliederung
bei der zuständigen Dienststelle
(z.b. Schulamt bzw. die Bezirksregierung)
formlos beantragen; am
besten zwei bis drei Wochen vor dem
geplanten Antritt. Der Antrag sollte
beinhalten, in welchen Arbeitszeiten
und in welcher Zeit die Eingliederung
verlaufen soll. Die AZVO sieht eine
maximale Länge von einem halben Jahr
vor. In Ausnahmefällen, die dann vom
Amtsarzt bestätigt werden müssen,
kann die Wiedereingelierungsphase
auch darüber hinaus verlängert werden.
Die Arbeitszeit sollte ansteigend festge-
SEITE 27
legt werden, d.h. mit wenigen Stunden
beginnen und sich dann langsam der
vollen Stundenzahl annähern. Sinnvoll
ist es, dem Antrag ein ärztliches Attest
beizulegen, dass einen Vorschlag zur
Regelung der Arbeitszeit während der
Eingliederung beinhaltet. Das Attest
sollte außerdem deutlich machen, dass
davon auszugehen ist, dass der/die
Beamte/in nach Ablauf der Eingliederungsphase
wieder voll dienst- bzw.
arbeitsfähig sein wird. Während der
Eingliederungsphase wird die Besoldung
weitergezahlt; es entsteht kein
finanzieller Nachteil.
Für Angestellte gilt das gleiche Antragsverfahren.
Wenn die Betroffenen
sich noch in der Phase befinden, in der
die Vergütung vom Arbeitgeber weiter
gezahlt wird, entsteht auch hier kein
finanzieller Nachteil. Anders sieht es
aus, wenn den Angestellten bereits
Krankengeld gezahlt wird. Dann wird
lediglich das Krankengeld während der
Eingliederungsphase weiter gezahlt. Der
Dienstherr zahlt nichts dazu, obgleich
der/die Angestellte ja schon teilweise
eine Arbeitsleistung erbringt.
Bei Problemen mit der Dienststelle
wegen der Beantragung können die
zuständigen Personalräte die Betroffenen
unterstützen.
Wenn GEW, dann
www.gew-koeln.de
SEITE 28
G 10629 F Postvertriebsstück DPAG Entgelt bezahlt
Nr. 3 GEW forum Hans-Böckler-Platz 1 50672 Köln