von Rechtsanwalt Dieter Merz - Anwaltskanzlei Merz - Dresden
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I. Altersversorgung in Deutschland<br />
Es dürfte allgemein bekannt sein, dass die gesetzliche Altersversorgung für einen angemessenen<br />
Lebensabend nicht ausreichen dürfte. Ferner sind sich anerkannte Ökonomen darüber einig, dass die<br />
staatliche Betriebsrentenförderung zum gegenwärtigen Zeitpunkt die gesetzlichen Renten in Zukunft<br />
um etwa 2 bis 4 % reduzieren wird. Die Leidtragenden sind Beitragszahler, die sich die Beiträge für<br />
eine Betriebsrente schenken. Bis zu 4% eines Arbeitnehmer-Gehalts können ohne Sozialabgaben in<br />
eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung überwiesen werden. Je nach<br />
Inanspruchnahme dieser Entgeltumwandlung schrumpft dadurch die Berechnungsbasis der<br />
Rentenanpassung. Insoweit dürfte es heute schon ein „Muss“ sein, zusätzliche Vorsorge zu betreiben,<br />
weil die gesetzlichen Rentenansprüche geringer werden. Gerade die jüngere Generation muss sich<br />
dies vor Augen führen.<br />
Die Altersvorsorge wurde in den letzten Jahren grundlegend reformiert, sie wurde dadurch jedoch<br />
nicht einfacher und verständlicher. Gleichwohl bietet sie auch Chancen wie nie zuvor, wenn jeder das<br />
Angebot wählt, welches zu ihm passt. Berufsstand, Familienstand und Einkommenshöhe entscheiden<br />
zum Beispiel über die richtige Weichenstellung. Dabei wird das unüberschaubare Angebot in drei<br />
Schichten eingeteilt. Der Ratgeber soll daher für etwas mehr Aufklärung sorgen.<br />
Bis 2004 basierte die Altersvorsorge auf der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen<br />
Altersversorgung und der privaten Vorsorge. Seit 2005 gibt es drei andere Arten der Versorgung mir<br />
weitergehenden Möglichkeiten:<br />
1) Basisversorgung<br />
2) Zusatzversorgung<br />
3) Restversorgung<br />
II. Die nachgelagerte Besteuerung<br />
- gesetzliche Rente<br />
- landwirtschaftliche Alterskasse<br />
- berufsständische Versorgung<br />
- „Rürup-Rente“<br />
- Betriebliche Altersversorgung<br />
- „Riester-Rente“<br />
- (fondsgebundene) Lebens- und<br />
Rentenversicherungen<br />
- Bank- und Fondssparpläne etc.<br />
Im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes zum 01.01.2005 wurde die so genannte nachgelagerte<br />
Besteuerung eingeführt. Die Rentenleistungen werden dann nicht versteuert, wenn die Beiträge aus<br />
bereits versteuertem Einkommen gezahlt wurden, also aus dem Nettoeinkommen. Umgekehrt<br />
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