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von Rechtsanwalt Dieter Merz - Anwaltskanzlei Merz - Dresden

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I. Altersversorgung in Deutschland<br />

Es dürfte allgemein bekannt sein, dass die gesetzliche Altersversorgung für einen angemessenen<br />

Lebensabend nicht ausreichen dürfte. Ferner sind sich anerkannte Ökonomen darüber einig, dass die<br />

staatliche Betriebsrentenförderung zum gegenwärtigen Zeitpunkt die gesetzlichen Renten in Zukunft<br />

um etwa 2 bis 4 % reduzieren wird. Die Leidtragenden sind Beitragszahler, die sich die Beiträge für<br />

eine Betriebsrente schenken. Bis zu 4% eines Arbeitnehmer-Gehalts können ohne Sozialabgaben in<br />

eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung überwiesen werden. Je nach<br />

Inanspruchnahme dieser Entgeltumwandlung schrumpft dadurch die Berechnungsbasis der<br />

Rentenanpassung. Insoweit dürfte es heute schon ein „Muss“ sein, zusätzliche Vorsorge zu betreiben,<br />

weil die gesetzlichen Rentenansprüche geringer werden. Gerade die jüngere Generation muss sich<br />

dies vor Augen führen.<br />

Die Altersvorsorge wurde in den letzten Jahren grundlegend reformiert, sie wurde dadurch jedoch<br />

nicht einfacher und verständlicher. Gleichwohl bietet sie auch Chancen wie nie zuvor, wenn jeder das<br />

Angebot wählt, welches zu ihm passt. Berufsstand, Familienstand und Einkommenshöhe entscheiden<br />

zum Beispiel über die richtige Weichenstellung. Dabei wird das unüberschaubare Angebot in drei<br />

Schichten eingeteilt. Der Ratgeber soll daher für etwas mehr Aufklärung sorgen.<br />

Bis 2004 basierte die Altersvorsorge auf der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen<br />

Altersversorgung und der privaten Vorsorge. Seit 2005 gibt es drei andere Arten der Versorgung mir<br />

weitergehenden Möglichkeiten:<br />

1) Basisversorgung<br />

2) Zusatzversorgung<br />

3) Restversorgung<br />

II. Die nachgelagerte Besteuerung<br />

- gesetzliche Rente<br />

- landwirtschaftliche Alterskasse<br />

- berufsständische Versorgung<br />

- „Rürup-Rente“<br />

- Betriebliche Altersversorgung<br />

- „Riester-Rente“<br />

- (fondsgebundene) Lebens- und<br />

Rentenversicherungen<br />

- Bank- und Fondssparpläne etc.<br />

Im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes zum 01.01.2005 wurde die so genannte nachgelagerte<br />

Besteuerung eingeführt. Die Rentenleistungen werden dann nicht versteuert, wenn die Beiträge aus<br />

bereits versteuertem Einkommen gezahlt wurden, also aus dem Nettoeinkommen. Umgekehrt<br />

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