Rechenschaftsbericht_2004.indb - Landesverwaltung Liechtenstein
Rechenschaftsbericht_2004.indb - Landesverwaltung Liechtenstein
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Landtag, Regierung und
Gerichte 2004
Bericht des Landtages
Rechenschaftsbericht der Regierung
an den Hohen Landtag
Berichte der Gerichte
Landesrechnung
Landtag, Regierung
und Gerichte 2004
Bericht des Landtages
Rechenschaftsbericht der Regierung
an den Hohen Landtag
Berichte der Gerichte
Landesrechnung
Inhaltsverzeichnis
I. Landtag
II. Regierung
Präsidium
Äusseres
Tätigkeitsbericht 7
Finanzkontrolle 24
27
Ressortbericht 29
Amtsstellen 32
Amt für Personal und Organisation 32
Presse- und Informationsamt 40
Ausländer- und Passamt 42
Regierungskanzlei 46
Rechtsdienst der Regierung 48
Stabsstelle EWR 51
Stabsstelle für Kommunikation und
Öffentlichkeitsarbeit 52
Stabsstelle öffenliches Auftragswesen 54
Stabsstelle Protokoll 54
Stabsstelle für Wirtschaft 56
Staatsanwaltschaft 57
Kommissionen 59
Beschwerdekommission für
Verwaltungsangelegenheiten 59
Personalkommission 60
Prüfungskommission für
Rechtsanwälte 60
Prüfungskommission für Treuhänder 60
Prüfungskommission für
Wirtschaftsprüfer 60
Stiftungen 61
Pensionsversicherung für das
Staatspersonal 61
Ressortbericht 63
Amtsstellen 71
Amt für Auswärtige Angelegenheiten 71
Liechtensteinische Botschaft in Bern 78
Liechtensteinische Botschaft bei der
Belgischen Krone und beim
Heiligen Stuhl 80
Liechtensteinische Botschaft in Berlin 80
Liechtensteinische Botschaft in
Washington 82
Liechtensteinische Botschaft in Wien 84
Liechtensteinische Mission in Brüssel 85
Ständige Vertretung beim Europarat
in Strassburg 85
Ständige Vertretung bei den
Vereinten Nationen in New York 88
Ständige Mission in Genf 90
Ständige Vertretung bei den
Vereinten Nationen in Wien 92
Ständige Vertretung bei der OSZE
in Wien 92
Stiftungen 93
Stiftung Liechtensteinischer
Entwicklungsdienst (LED) 93
Inneres
Bildungswesen
Familie und
Gleichberechtigung
Kultur
Ressortbericht 97
Amtsstellen 98
Landespolizei 98
Amt für Zivilschutz und
Landesversorgung 107
Zivilstandsamt 114
Kommissionen 115
Landesgrundverkehrskommission 115
Regelungskommission 115
Ressortbericht 117
Amtsstellen 119
Schulamt 119
Amt für Berufsbildung 129
Berufsberatungsstelle 134
Kommissionen 137
Kommission für Ingenieure und
Architekten (IAG) 137
Schulzahnpflegekommission 137
Stipendienkommission 138
Stiftungen 138
Fachhochschule Liechtenstein 138
Diplomkommission der
Fachhochschule Liechtenstein 140
Kunstschule Liechtenstein 141
Liechtensteinische Musikschule 142
Ressortbericht 145
Amtsstellen 145
Kinder- und Jugenddienst
(Amt für Soziale Dienste) 145
Gleichstellungsbüro 149
Kommissionen 151
Kommission für die Gleichstellung
von Frau und Mann 151
Jugendrat 152
Ressortbericht 153
Amtsstellen 154
Landesarchiv 154
Amt für Briefmarkengestaltung 158
Postwertzeichenstelle 159
Stabsstelle für Kulturfragen 159
Kommissionen 161
Kulturbeirat /
Stifung Pro Liechtenstein 161
Denkmalschutz-Kommission 162
Hochbauamt (Denkmalpflege und
Archäologie) 163
Stiftungen 163
Erwachsenenbildung Liechtenstein 163
Kunstmuseum Liechtenstein 165
Liechtensteinische Landesbibliothek 167
Liechtensteinisches Landesmuseum 176
Inhaltsverzeichnis
Sport
Finanzen
Gesundheit
Soziales
Umwelt, Raum,
Land- und
Waldwirtschaft
Ressortbericht 179
Amtsstellen 180
Dienststelle für Sport 180
Kommissionen 181
Sportkommission 181
Ressortbericht 185
Amtsstellen 188
Steuerverwaltung 188
Amt für Finanzdienstleistungen 197
Amt für Wohnungswesen 202
Stabsstelle Finanzen 203
Stabsstelle Financial Intelligence Unit 203
Stabsstelle für Sorgfaltspflichten 205
Kommissionen 207
Bankenkommission 207
Landessteuerkommission 208
Kommission für Wohnbauförderung 208
Ressortbericht 211
Amtsstellen 212
Amt für Lebensmittelkontrolle und
Veterinärwesen 212
Amt für Gesundheitsdienste 221
Kommissionen 225
Sanitätskommission 225
Kommission für Suchtfragen 226
Stiftungen 228
Liechtensteinisches Landesspital 228
Ressortbericht 229
Amtsstellen 230
Amt für Soziale Dienste 230
Amt für Volkswirtschaft
(Versicherung) 237
Kommissionen 242
Leistungskommission 242
Ressortbericht 243
Amtsstellen 247
Landwirtschaftsamt 247
Amt für Umweltschutz 255
Amt für Wald, Natur und Landschaft 265
Stabsstelle für Landesplanung 273
Kommissionen 275
Beschwerdekommission für
Bodenverbesserungen 275
Kommission zur Beurteilung von
Bau- und Planungsvorhaben
(Art. 17ter Baugesetz) 276
Wirtschaft Ressortbericht 279
Amtsstellen 280
Amt für Volkswirtschaft 280
Amt für Zollwesen 289
Kommissionen 295
Akkreditierungsrat 295
Einigungsamt 295
Engergiekommission 295
Kommission für Energiemarktaufsicht 295
Prüfungskommission für die
Fachprüfung im Gastgewerbe
Prüfungskommission für die Prüfung
der fachlichen Eignung zur Führung
eines Güter- und Personenkraft-
295
verkehrsunternehmens
Prüfungskommission für Maurer-
296
und Zimmermeisterprüfungen 296
Kommission für Statistik 296
Verkehr und Ressortbericht 297
Kommunikation Amtsstellen 300
Amt für Kommunikation 300
Motorfahrzeugkontrolle 302
Kommissionen
Kommission für die Förderung des
305
öffentlichen Verkehrs 305
Medienkommission
Kommission für Unfallverhütung im
305
Strassenverkehr 305
Justiz Ressortbericht 307
Amtsstellen 312
Landespolizei (Landesgefängnis)
Grundbuch- und Öffentlichkeits-
312
registeramt 313
Stabsstelle für Datenschutz 314
Kommissionen 316
Datenschutzkommission 316
Bauwesen Ressortbericht 317
Amtsstellen 317
Hochbauamt 317
Tiefbauamt 327
Kommissionen 343
Schätzungskommission 343
III. Gerichte Landgericht 347
Obergericht 348
Oberster Gerichtshof 352
Verwaltungsgerichtshof 353
Staatsgerichtshof 356
IV. Landesrechnung
359
I. Landtag
II. Regierung
1 Präsidium
2 Äusseres
3 Inneres
4 Bildungswesen
5 Familie und Gleichberechtigung
6 Kultur
7 Sport
8 Finanzen
9 Gesundheit
10 Soziales
11 Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
12 Wirtschaft
13 Verkehr und Kommunikation
14 Justiz
15 Bauwesen
III. Gerichte
IV. Landesrechnung
Satz und Druck: Matt Druck AG, Mauren
I. Landtag
Die Tätigkeit des Landtags
im Jahre 2004
Landtagspräsident: Klaus Wanger
Landtagssekretär: Josef Hilti
Gemäss Art. 62 der Verfassung vom 5. Oktober 1921 hat
die Regierung dem Landtag alljährlich einen Rechenschaftsbericht
über die gesamte Staatsverwaltung zu erstatten.
Anlässlich dieser Publikation wird, ähnlich wie in den Vorjahren,
die Öffentlichkeit auch über die Tätigkeit des Landtags
im Jahre 2004 informiert.
Personelles
Der Abgeordnete Adrian Hasler (FBP) trat am 1. April 2004
die Stelle des Amtsleiters der Landespolizei an. Aus diesem
Grunde legte er sein Abgeordnetenmandat per 31. März
2004 nieder. An seine Stelle rückte der bisherige stellvertretende
Abgeordnete Marco Ospelt aus Vaduz nach. Als neue
stellvertretende Abgeordnete der Fortschrittlichen Bürgerpartei
(FBP) für den Wahlkreis «Oberland» wurde Bettina
Kaiser aus Balzers vom Landtag gewählt und vereidigt.
Plenarsitzungen
Im Jahr 2004 tagte der Landtag während rund 197 Stunden,
aufgeteilt auf 20 Sitzungstage, und beriet dabei über Gesetzesvorlagen,
Finanzbeschlüsse, internationale Übereinkommen
usw. Nach der Eröffnungssitzung am 12. Februar
2004 trat der Landtag zu 8 ordentlichen Arbeitssitzungen
zusammen. 4 der ordentlichen Arbeitssitzungen nahmen jeweils
3 Tage in Anspruch, 3 Sitzungen dauerten 2 Tage und
die April-Arbeitssitzung 1 Tag. An 7 von 20 Sitzungstagen
debattierte das Plenum länger als 22.00 Uhr; der längste
Sitzungstag (21. Oktober) dauerte rund 14 Stunden bis kurz
vor 01.00 Uhr früh. Die durchschnittliche Dauer eines ordentlichen
Sitzungstages betrug rund 10,3 Stunden.
Im Berichtsjahr wurden gesamthaft 165 Landtagsbeschlüsse
ausgefertigt - gegenüber 135 im Vorjahr. Der Landtag beriet
34 Gesetzesvorlagen in 1. Lesung und 29 Gesetzesvorlagen
wurden im Anschluss an die 2. Lesung im Rahmen der
Schlussabstimmung verabschiedet. Im Laufe des Jahres behandelte
der Landtag 19 Finanzbeschlüsse und erledigte 23
Wahlgeschäfte. Ausserdem wurden 16 Berichte (Hochbautenbericht,
Bericht betreffend das Strassenbauprogramm,
Bericht über die Justizpflege etc.) und diverse mündliche
Informationen der Regierung (z.B. Grundsatzerklärung zur
nationalen Kommunikationspolitik im Bereich der Mobilfunktelefonie)
vom Plenum zur Kenntnis genommen.
34-mal hatte sich der Landtag mit aussenpolitischen Vorlagen
zu befassen, 27-mal wurde über periodische Standard-Traktanden,
beispielsweise den Rechenschaftsbericht
in der Juni-Sitzung und den Landesvoranschlag in der November-Sitzung,
debattiert. Diese beiden Themenkreise
- Mitwirkung an der Aussenpolitik und Finanzhoheit bzw.
Kontrolle der gesamten Staatsverwaltung - gehören verfassungsgemäss
zu den bedeutendsten Aufgaben des Parlaments
überhaupt. Zum gleichen Zeitpunkt werden dem
Landtag auch jeweils die Budgets und Rechenschaftsberichte
der Landesinstitute und öffentlich-rechtlichen Anstalten
zur Genehmigung oder Kenntnisnahme vorgelegt.
Im Gegensatz zum Vorjahr, als sich der Landtag noch mit 8
Einbürgerungsgesuchen zu befassen hatte, waren im Berichtsjahr
keine Einbürgerungsgesuche zur Entscheidung anhängig.
Die Landtagsabgeordneten reichten im Jahre 2004 11 parlamentarische
Eingänge - 2 Initiativen, 1 Motion, 3 Inter-
Landtag
pellationen, 3 Postulate und 2 Petitionen - ein, wobei ein
Postulat sowie eine Petition nicht die notwendige mehrheitliche
Zustimmung des Plenums zur Überweisung an
die Regierung erhielten. Zudem hatte der Landtag Nichteintreten
auf eine der Initiativen beschlossen. Eine Petition
wurde wegen mangelnden Antrages der Petitionäre vom
Landtag lediglich im Sinne einer Information behandelt.
Der Landtag nahm ferner 4 Interpellationsbeantwortungen
sowie den Vorprüfungsbericht der Regierung zu einer angemeldeten
Volkinitiative zur Kenntnis, wobei er feststellte,
dass die angemeldete Gesetzesinitiative mit der bestehenden
Verfassung nicht im Einklang stand und er diese somit
für nichtig erklärte. Die Beantwortung von parlamentarischen
Eingängen, wie Postulate und Interpellationen, erfolgt
gemäss Geschäftsordnung in schriftlicher Form.
Die Abgeordneten stellten im Berichtsjahr während den
Landtagssitzungen 159 Kleine Anfragen an die Regierung.
Wie in der Geschäftsordnung vorgesehen, wurden diese am
Ende des 2. bzw. 3. Sitzungstages mündlich von der Regierung
beantwortet.
Der Landtag hielt im Berichtsjahr 8 nicht-öffentliche Sitzungen
ab. Die nicht-öffentliche Sitzung findet üblicherweise
am ersten Tag der Landtagssitzung, vor Beginn der öffentlichen
Nachmittagssitzung statt. In der nicht-öffentlichen
Sitzung werden vornehmlich vertrauliche Themen beraten,
beispielsweise Informationen über die aktuelle Situation des
liechtensteinischen Finanzplatzes, Fragen in Zusammenhang
mit der Organisation der Justiz oder des Landtages
selbst oder dem Land anhängigen Rechtsverfahren (z.B.
Amtshaftungsklagen).
Die Sitzungsperiode des Landtags wurde am 12. Februar
2004 eröffnet und dauerte bis zur formellen Schliessung am
17. Dezember 2004.
Landesausschuss
Gemäss Verfassung besorgt der Landesausschuss die Geschäfte
des Landtags und seiner Kommissionen während
der Zeit zwischen der Schliessung und Wiedereröffnung des
Landtags. Unter dem Vorsitz des Landtagspräsidenten Klaus
Wanger mit den Mitgliedern Ivo Klein, Helmut Konrad, Rudolf
Lampert und Hugo Quaderer fand bis zur Eröffnung am
12. Februar 2004 nur 1 Sitzung statt.
Landtagskommissionen
Landtagskommissionen tagen in nicht-öffentlicher Sitzung.
Sie haben vor allem vorberatende Funktion und informieren
das Plenum in der Regel schriftlich anhand von Sitzungsprotokollen
oder Berichten.
Aussenpolitische Kommission
Die Aussenpolitische Kommission tagte in 16 Arbeitssitzungen
mit einer Dauer von rund 34.50 Stunden. Ihr gehörten
Landtagspräsident Klaus Wanger (Vorsitz), die Abgeordneten
Peter Wolff, Alois Beck, Ingrid Hassler-Gerner und Helmut
Konrad als Mitglieder an.
Neben der Vorberatung der aussenpolitischen Traktanden
des Landtags wurden unter anderem etliche Übereinkommen
sowie Beschlüsse des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
behandelt.
Als Standard-Traktanden wurden die Berichte der Regierung
zur aussenpolitischen Lage, die Jahresberichte der einzelnen
Landtags-Delegationen bei den internationalen Parlamentarier-Organisationen
(Europarat, OSZE, IPU etc.) sowie
die Berichte der EFTA und ESA in Behandlung gezogen.
9
10
Landtag
Die Regierung informierte ausserdem regelmässig über den
liechtensteinischen Finanzplatz, den Stand und die Entwicklungen
im Bereich der EU-Zinsertragssteuer, die Bekämpfung
der Geldwäscherei sowie über die Verhandlungen vor
dem Internationalen Gerichtshof (IGH) betreffend die Klage
Liechtenstein gegen Deutschland.
Am 22. und 23. Juni 2004 empfing die Aussenpolitische
Kommission die Bundestagsabgeordneten Hans-Ulrich Klose
und Dr. Andreas Schockenhoff in Begleitung von Gerd
Tebbe, Regierungsdirektor des Sekretariats des Auswärtigen
Ausschusses des Bundestages, zu einem Besuch in Liechtenstein.
Nach einer Präsentation und Information zum Thema
«Wirtschaftsstandort Liechtenstein» folgte ein Arbeitsgespräch,
in welchem nebst der allgemeinen Feststellung des
von den Gesprächsteilnehmern als gut bezeichneten zwischenstaatlichen
Verhältnisses vor allem das Thema «Europäische
Integration» und die Frage der Mitgliedschaft der
Türkei in die Europäische Union (EU) näher erörtert wurden.
Am 19. Oktober 2004 nahm die Aussenpolitische Kommission
am Gesprächstreffen der Regierung mit EU-Kommissar
Günter Verheugen in Liechtenstein teil, wobei unter
anderem über die generelle Entwicklung der EU sowie die
Beziehungen Liechtensteins zur EU gesprochen wurde. Im
Anschluss dieses Gesprächs hielt EU-Kommissar Günter
Verheugen einen öffentlichen Vortrag zum Thema «Die Erweiterung
der EU - frischer Wind in einer starken Gemeinschaft».
Vom 2. bis 4. November 2004 weilte die Aussenpolitische
Kommission auf Einladung des österreichischen Nationalratspräsidenten
Dr. Andreas Khol zu einem Besuch in Wien.
Die Aussenpolitische Kommission traf sich anlässlich dieses
Aufenthaltes zum Gespräch mit dem Nationalratspräsidenten,
einem Parlamentarierkomitee des österreichischen Nationalrates
sowie des österreichischen Bundesrates. Die am
Gesprächstreffen angesprochenen Themen betrafen unter
anderem die Erfahrungen Liechtensteins mit dem EWRA,
das bilaterale Verhältnis Schweiz-Liechtenstein, insbesondere
auch mit Blick eines allfälligen Beitritts der Schweiz zur
EU, das Schengen-/Dublin-Abkommen, die Erfahrungen Österreichs
mit der EU-Ost-Erweiterung.
Am 9. November 2004 fand der Besuch des schweizerischen
Nationalratspräsidenten Max Binder in Begleitung
von Nationalrätin Brigitta Gadient in Liechtenstein statt. Es
handelte sich hierbei um den ersten offiziellen Besuch eines
amtierenden schweizerischen Nationalratspräsidenten in
Liechtenstein. Liechtenstein wurde durch Landtagspräsident
Klaus Wanger und Landtagsvizepräsident Peter Wolff an
diesem Anlass vertreten. Im gemeinsamen Arbeitsgespräch
wurde insbesondere die Idee bzw. das Ziel der Errichtung
einer gemeinsamen schweizerisch-liechtensteinischen Parlamentarier-Freundschaftsgruppe
diskutiert, wobei beide
Seiten diese Errichtung, welche sie als ein wichtiges zwischenstaatliches
Kontaktforum bezeichnen, grundsätzlich
begrüssten. Weitere Gesprächsthemen betrafen die weitere
Entwicklung und statutarische Ausgestaltung der Interparlamentarischen
Union (IPU), das Schengen-/Dublin-Abkommen,
die Zinsertragsbesteuerung und die Erfahrungen
Liechtensteins mit dem EWRA.
Finanzkommission
Im Jahre 2004 gehörten der Finanzkommission die Abgeordneten
Johannes Kaiser (Vorsitz), Elmar Kindle, Ivo Klein,
Erich Sprenger und Jürgen Zech (neu für Adrian Hasler) an.
In rund 38 Stunden - aufgeteilt auf 19 Sitzungen - wurde
über finanzrelevante Themen diskutiert.
Die Arbeit der Finanzkommission besteht insbesondere in
der Behandlung und Prüfung des jährlichen Voranschlags
des Staates, der Voranschläge der Anstalten öffentlichen
Rechts sowie sonstiger öffentlich-rechtlicher Körperschaften,
mit Ausnahme der Gemeinden. Des Weiteren hat die
Finanzkommission sämtliche Vorlagen (Kredite, Bürgschaften,
Subventionen etc.) auf ihre personellen und finanziellen
Auswirkungen zu beraten und zu prüfen. Die Finanzkommission
kann zudem vom Landtag ermächtigt werden, an
seiner Stelle über die Zustimmung betreffend den Erwerb
oder die Veräusserung von im Staatseigentum befindlichen
Grundstücken, sofern es sich um Aktiven des Finanzvermögens
handelt, zu entscheiden.
Erwähnenswerte Traktandenpunkte im Berichtsjahr waren
unter anderem der Verpflichtungskredit für die Durchführung
der Jubiläumsfeierlichkeiten «200 Jahre Souveränität
Fürstentum Liechtenstein 1806 bis 2006», der Finanzbeschluss
betreffend die finanzielle Beteiligung des Landes
an den Weiterbildungsaktivitäten der Gewerbe- und Wirtschaftskammer,
der Finanzbeschluss und Nachtragskredit
betreffend die International School Rheintal sowie die Subventionierung
der Erweiterung des Theaters am Kirchplatz
in Schaan.
Geschäftsprüfungskommission
Die Geschäftsprüfungskommission tagte im Berichtsjahr
in 13 Sitzungen mit insgesamt 43,30 Stunden gegenüber
32,95 Stunden im vorangegangenen Jahr. Mitglieder der
Geschäftsprüfungskommission waren die Abgeordneten
Walter Hartmann (Vorsitz), Helmut Bühler, Rudolf Lampert,
Dorothee Laternser und Walter Vogt.
Laut Verfassung kommt der Geschäftsprüfungskommission
die Aufgabe zu, für den Landtag das Recht der Kontrolle
über die gesamte Staatsverwaltung auszuüben. Unterstützt
wird die Geschäftsprüfungskommission in ihrer Arbeit durch
die Finanzkontrolle.
Im Berichtsjahr befasste sich die Geschäftsprüfungs-
kommission neben den alljährlich zu behandelnden Standard-
traktanden insbesondere mit nachstehenden Geschäften:
Finanzaufsicht, Stellenbesetzung bei der Finanzkontrolle,
rechtliche Zuordnung der Finanzkontrolle, Vermögensbewirtschaftung
und Pensionsversicherung.
Im Jahr 2004 stattete die Geschäftsprüfungskommission
dem Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt sowie
der Landespolizei einen Arbeitsbesuch ab. Die betreffenden
Amtsvorstände stellten dabei die gemäss Gesetz auszuübenden
Funktionen, Aufgaben sowie die internen Organisationsstrukturen
vor. Diese Amtsbesuche gewähren der
Geschäftsprüfungskommission umfassende Einblicke in die
Geschäftstätigkeiten dieser Verwaltungsstellen. Ausserdem
ermöglichen diese Besuche, spezifische Probleme bei den
betreffenden Stellen näher zu erörtern.
Das Landtagsbüro
Neben Landtagspräsident Klaus Wanger und Landtagsvizepräsident
Peter Wolff gehörten die Fraktionssprecher
Markus Büchel und Hugo Quaderer sowie der Landtagssekretär
mit beratender Stimme dem Landtagsbüro an.
Das Landtagsbüro trat zu 9 Sitzungen zusammen und
befasste sich hauptsächlich mit der Festlegung der Tagesordnung
der Landtagssitzungen. Daneben wurden
z.B. auch Geschäfte wie die Ausschreibung bzw. Vergabe
der Übertragungsarbeiten «Landtagssitzungen»
über den Landeskanal oder das Aufgebot für die polizeiliche
Sicherheit bei Landtagssitzungen in Behandlung
gezogen.
EWR-Kommission
Die EWR-Kommission überprüft die Beschlüsse des Gemeinsamen
EWR-Ausschusses in Brüssel mit Blick darauf, ob sie
gemäss Art. 8 Abs. 2 der Verfassung dem Landtag zur Behandlung
und Entscheidung vorzulegen sind.
Die Mitglieder der EWR-Kommission, Landtagspräsident
Klaus Wanger (Vorsitz), Landtagsvizepräsident Peter Wolff
und die Abgeordnete Renate Wohlwend überprüften in
8 Sitzungen die Beschlüsse des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
bzw. EU-Richtlinien und -Verordnungen. Sie behandelten
insgesamt 240 Rechtsakte und kamen in 24 Fällen
zum Schluss, dass eine Zustimmung des Landtags im
Sinne des Art. 8 Abs. 2 der Verfassung erforderlich ist.
Baukommission Landtagsgebäude
In dieser Regierungskommission vertreten Landtagspräsident
Klaus Wanger, die Abgeordneten Peter Wolff, Rudolf
Lampert, Paul Vogt und Walter Vogt die Interessen des
Landtags im Zusammenhang mit der Erstellung und nutzungsgemässen
Ausgestaltung des Landtagsgebäudes.
Sie tagte im Jahre 2004 zweimal mit einer Sitzungsdauer
von insgesamt 3,25 Stunden.
Ad-hoc-Kommission Finanzmarktaufsicht (FMA) zur
Vorbereitung der Wahl des Aufsichtsrates der Finanzmarktaufsicht
Klaus Wanger (Vorsitz), die Abgeordneten Peter Wolff, Alois
Beck, Ivo Klein und Paul Vogt berieten an 3 Sitzungen zu
insgesamt 3,25 Stunden die im Zusammenhang mit der
Wahl des Aufsichtsrates der Finanzmarktaufsicht stehenden
Fragen wie die Anforderungsprofile bezüglich der zur Wahl
in Vorschlag zu bringenden Kandidaten, Vollamtlichkeit/
Nebenamtlichkeit des Aufsichtsratsvorsitzenden, etc. Nach
Abschluss ihrer Beratungen unterbreitete dann die Kommission
dem Landtag einen Wahlvorschlag für den Aufsichtsrat
der Finanzmarktaufsicht. Dieser wurde dann im Rahmen
einer Wahl vom Landtag im Herbst 2004 bestätigt bzw. angenommen.
Der Aufsichtsrat der Finanzmarktaufsicht wird
per 1. Januar 2005 seine Funktion aufnehmen.
Parlamentarische Delegationen
Der Landtag wählt seine Delegationen für die Parlamentarischen
Versammlungen internationaler Organisationen oder
für Parlamentarierorganisationen zu Beginn einer Mandatsperiode
für 4 Jahre. Die Delegationen sind gemäss Geschäftsordnung
angehalten, dem Landtag jährlich bis Ende April
einen Tätigkeitsbericht, der im Plenum diskutiert wird, zu unterbreiten.
Die Berichte sind öffentlich und geben Auskunft
über die in den jeweiligen internationalen Gremien geführten
Themendebatten. Die Berichte können bei der Regierungskanzlei
oder beim Landtagssekretariat bezogen werden.
Parlamentarische Versammlung des Europarats
Die Abgeordneten Renate Wohlwend (Delegationsleiterin),
Christian Brunhart, Roland Büchel und Alexander Marxer vertraten
Liechtenstein im Jahre 2004 bei der Parlamentarischen
Versammlung des Europarates in Strassburg. Pro Jahr wenden
sie rund 6 Wochen für die 4 Sessionssitzungen in Strassburg
sowie Kommissionssitzungen an verschiedensten Orten
im Ausland auf. Im Berichtsjahr wurden zusätzlich 2 Vorbereitungssitzungen
der Delegation im Inland abgehalten.
Peter Schieder, Präsident der Parlamentarischen Versammlung
des Europarats, stattete am 27. September 2004
Liechtenstein einen Besuch ab. Der Besuch diente einem
Gedanken- und Meinungsaustausch hinsichtlich der Festlegung
der Modalitäten eines Dialogs zwischen Abgeordneten
des Landtages und Vertretern der Parlamentarischen
Landtag
Versammlung des Europarates nach den liechtensteinischen
Landtagswahlen im März 2005. Im Rahmen dieses Besuches
führte Präsident Peter Schieder gesonderte Gespräche
mit Landtagspräsident Klaus Wanger, mit Delegationen aller
drei im Landtag vertretenen Parteien sowie der liechtensteinischen
Parlamentarier-Delegation beim Europarat.
EFTA- und EWR-Parlamentarierkomitees
Im Berichtsjahr setzte sich die liechtensteinische Parlamentarier-Delegation
bei den EFTA- und EWR-Parlamentarier-
Komitees aus den Abgeordneten Jürgen Zech (Vorsitz) und
Hugo Quaderer zusammen. Als ihre Stellvertreter amteten
Monica Bereiter-Amann und Peter Kranz. Die liechtensteinische
Delegation nahm im Berichtsjahr an insgesamt 6
Treffen der beiden Parlamentarier-Komitees mit EFTA- und
EWR-Relevanz teil. Die Treffen fanden in Brüssel, Vaduz,
Montreux, Reykjavik und Genf statt. Im Berichtsjahr wurden
vom Gemeinsamen Parlamentarischen EWR-Ausschuss (EEA
JPC) 4 Resolutionen sowie 1 Empfehlung verabschiedet.
Die liechtensteinische Delegation durfte vom 26. bis 27.
April 2004 den Gemeinsamen Parlamentarischen EWR-
Ausschuss (EEA JPC) zu einer Sitzung in Liechtenstein begrüssen.
Dabei wurden folgende Themen behandelt: die
Resolution «Jahresbericht 2003 über das Funktionieren des
EWR-Abkommens», die Resolution «In Richtung teilnehmender
Demokratie: Die Rolle der lokalen und regionalen
Behörden in der EU und dem EWR» sowie die Empfehlung
zu einem «EU-Verbot von CO-Gas in der Verpackung von
Frischfleisch».
Der im Berichtsjahr erbrachte Zeitaufwand (Sitzungen, Seminare
etc.) betrug rund 2 Wochen.
Die Parlamentarische Versammlung der OSZE
Die Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der
OSZE bestand im Berichtsjahr wiederum aus den Abgeordneten
Renate Wohlwend (Vorsitz), Ingrid Hassler-Gerner
und ihren Stellvertretern Hugo Quaderer sowie Christian
Brunhart. In 2 Sitzungen zu insgesamt 2 1/2 Stunden wurden
die internationalen Treffen vorbereitet bzw. aufgearbeitet
sowie weitere OSZE-relevante Themen besprochen.
Nach der alljährlich stattfindenden Wintertagung der PV
der OSZE in Wien vom 19./20. Februar 2004 fand vom 5.
bis 9. Juli 2004 in Edinburgh (Schottland) die 13. Jahresversammlung
mit der Hauptthematik «Zusammenarbeit und
Partnerschaft bei der Bewältigung neuer Bedrohungen der
Sicherheit» statt. An diesen beiden Sitzungen nahmen Renate
Wohlwend und Ingrid Hassler-Gerner teil. Eine weitere
Konferenz zum Thema «Menschenhandel» fand vom 29.
September bis 1. Oktober 2004 in Rhodos (Griechenland)
statt. An dieser Konferenz nahm Ingrid Hassler-Gerner teil.
Interparlamentarische Union (IPU)
Der liechtensteinischen Delegation bei der Interparlamentarischen
Union gehörten als Mitglieder Landtagspräsident
Klaus Wanger (Delegationsleiter) und die Abgeordneten Peter
Wolff, Dorothee Laternser und Rudolf Lampert an.
An der vom 17. bis 23. April 2004 in Mexico City stattgefundenen
110. Konferenz der IPU nahmen Landtagspräsident
Klaus Wanger (Delegationsleiter), die Abgeordneten
Rudolf Lampert und Dorothee Laternser teil.
Das Thema «Versöhnung und Partnerschaft» stand dabei
im Fokus der Konferenz. Die mehr als 1200 teilnehmenden
Parlamentarier aus aller Welt einigten sich im
Rahmen ihrer Debatten auf die Übernahme folgender
Resolutionen:
11
12
Landtag
– Förderung internationaler Versöhnung mit dem Ziel, Stabilität
in Konfliktregionen zu bringen und beim Wiederaufbau
zu helfen.
– Nachhaltige Entwicklung der Finanzen und des Handels
mit dem Titel «Arbeit für ein gerechtes Umfeld für internationalen
Handel: In der Frage des Handels mit landwirtschaftlichen
Produkten und des Zugangs zu medizinischer
Grundversorgung».
– Förderung parlamentarischer Demokratie zum Schutz der
Menschenrechte und zur Förderung der Versöhnung zwischen
Völkern und Nationen.
Im Laufe der Konferenz fanden zudem diverse Sitzungen
in den Fachausschüssen und Arbeitsgruppen statt. Der
Delegation boten sich einmal mehr viele Kontakte zum
Dialog mit Mitgliedern anderer Länderdelegationen.
Die 111. Konferenz der IPU (Sitzung des Interparlamentarischen
Rates) tagte vom 28. September bis 1. Oktober
2004 in Genf.
An diesem Treffen waren Landtagspräsident Klaus Wanger
(Delegationsleiter), die Abgeordneten Peter Wolff sowie
Rudolf Lampert vertreten.
Traktanden dieser Sitzung waren im Besonderen:
– Fragen betreffend die Mitgliedschaft in der IPU – Aufnahmeersuchen
im Sinne einer assoziierten Mitgliedschaft
der Parlamentarischen Wirtschaftsunion der Westafrikanischen
Staatengemeinschaft (ECOWAS Parliament) sowie
der Ostafrikanischen Legislativ-Versammlung in die
IPU.
– Die finanzielle Situation der IPU per 30. Juni 2004.
– Programmentwurf und Budget der IPU per 2005.
– Diverse Berichte über im laufenden Jahr stattgefundenen
Spezialsitzungen und Zusatzkonferenzen der IPU.
– Vorbesprechung der 112. IPU-Konferenz in Manila, Philippinen.
Parlamentarier-Kommission Bodensee
Die Parlamentarier-Kommission Bodensee ist ein Forum
mit der Aufgabe und dem Ziel, in einem zweimal jährlich
durchgeführten Informations- und Meinungsaustausch
grenzüberschreitende Probleme zu erörtern, gemeinsame
Lösungen anzustreben und sich über ihre Mitglieder in den
Parlamenten für die Umsetzung einzusetzen. Dabei treffen
sich jeweils Parlamentarier aus Baden-Württemberg, Bayern,
Vorarlberg, St. Gallen, Appenzell, Schaffhausen, Thurgau,
Zürich und Liechtenstein (vertreten durch Landtagspräsident
Klaus Wanger und Landtagsvizepräsident Peter
Wolff).
Die 21. Sitzung der Parlamentarier-Kommission Bodensee
fand am 26. März 2004 im Kantonsratssaal in St. Gallen
statt. Im Mittelpunkt der Diskussionen standen vorab verkehrspolitische
Themen (z.B. Anschluss von Bayern an die
Neat, verkehrspolitische Prioritäten der Bodensee-IHK’s
etc.).
Auf Schloss Wartegg, Rorschacherberg, wurde am 29. Oktober
2004 die 22. Sitzung der Parlamentarier-Kommission
Bodensee durchgeführt. Neben traditionellen Standard-
Traktanden standen die Themen «Aspekte der grenzüberschreitenden
Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen»,
«Zukunftsperspektiven des Airports St.Gallen-Altenrhein»
und «Die Wirtschaftsregion Bodensee – dabei oder dazwischen:
Wirkkräfte im Standortpuzzle» im Fokus des Interesses.
Landtagssekretariat
Das Landtagssekretariat, der eigentliche Parlamentsdienst
in Liechtenstein, gibt es seit 1990. Es besteht aus dem Landtagssekretär,
seiner Stellvertreterin, zwei Vollzeit- und zwei
Teilzeitangestellten.
Gemäss Geschäftsordnung des Landtages liegt der Aufgabenbereich
des Landtagssekretariates unter anderem in
der Unterstützung des Präsidenten, der Abgeordneten und
Kommissionen sowie Delegationen des Landtags. Die vom
Landtagssekretariat wahrzunehmenden Arbeiten und Aufgaben
sind im Laufe der Zeit mit der allgemeinen Aufgabenausweitung
des Parlaments (starke Zunahme internationaler
Agenden etc.) stark gewachsen.
Seit zwei Jahren verfügt der liechtensteinische Landtag über
eine Homepage (www.landtag.li), die rege genutzt wird.
Der interessierte Leser findet nebst den Protokollen der
Plenumssitzungen, Informationen über die Institution Landtag
(Organisation, aktuelle Traktandenliste, Sitzungsdaten,
Kommissionen, Delegationen, Geschichte, Fotos etc.), die
Abgeordneten, das Landtagssekretariat, bis hin zu den Architekturplänen
für das neue Landtagsgebäude.
Überblick über die Landtagsbeschlüsse
im Jahre 2004
Eröffnungssitzung des Landtages vom 12. Februar
2004
– Thronrede S.D. Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein
Seine Durchlaucht Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein
eröffnet die Landtagssession 2004 und richtet
die Thronrede an die Landtagsabgeordneten.
− Ansprache des Alterspräsidenten Klaus Wanger
− Wahl des Landtagspräsidenten
Abg. Klaus Wanger, 9494 Schaan
− Wahl des Landtagsvizepräsidenten
Abg. Peter Wolff, 9494 Schaan
− Wahl der Schriftführer
Abg. Wendelin Lampert, 9497 Triesenberg
Abg. Alexander Marxer, 9486 Schaanwald
− Wahl der Aussenpolitischen Kommission (APK)
Landtagspräsident Klaus Wanger, 9494 Schaan, Vorsitzender
Landtagspräsident Peter Wolff, 9494 Schaan
Abg. Alois Beck, 9494 Schaan
Abg. Ingrid Hassler-Gerner, 9492 Eschen
Abg. Helmut Konrad, 9494 Schaan
− Wahl der Finanzkommission (FKO)
Abg. Johannes Kaiser, 9493 Mauren, Vorsitzender
Abg. Elmar Kindle, 9495 Triesen
Abg. Ivo Klein, 9493 Mauren
Abg. Erich Sprenger, 9497 Triesenberg
Abg. Jürgen Zech, 9485 Nendeln
− Wahl der Geschäftsprüfungskommission (GPK)
Abg. Walter Hartmann, 9490 Vaduz, Vorsitzender
Abg. Helmut Bühler, 9487 Gamprin
Abg. Rudolf Lampert, 9493 Mauren
Abg. Dorothee Laternser, 9495 Triesen
Abg. Walter Vogt, 9496 Balzers
Öffentliche Landtagssitzung vom 10./11. März 2004
− Eröffnung der öffentlichen Landtagssitzung vom 10./11.
März 2004
− Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Landtagssitzung
vom 26./27./28. November 2003
Das Protokoll wird genehmigt.
− Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Landtagssitzung
vom 17./18. Dezember 2003
Das Protokoll wird genehmigt.
− Genehmigung des Protokolls der Eröffnungssitzung vom
12. Februar 2004
Das Protokoll wird genehmigt.
− Interpellation betreffend die betriebliche Personalvorsorge
in Liechtenstein vom 17. Dezember 2003
Die Interpellation wird an die Regierung weitergeleitet.
− Interpellationsbeantwortung betreffend Fragen im Zusammenhang
mit der Entwicklung der Arbeitslosigkeit in
Liechtenstein (Nr. 14/2004)
Die Interpellationsbeantwortung wird zur Kenntnis genommen.
− Petition betreffend «Erklärung des Landtages» vom 12.
Februar 2004
Die Petition wird nicht an die Regierung überwiesen.
Der anlässlich dieses Landtags aufgebrachten Erklärung
zur Situation im Zusammenhang mit der Verfassungsrevision
wird zugestimmt.
− Anfragen des Abg. Hugo Quaderer
− Alkohol an Jugendliche
− Weihnachtsbaumaktion nach Wien
− Anfragen der Abg. Dorothee Laternser
− NBU-Abzüge
− NBU-Merkblatt
− Anfragen des Abg. Peter Sprenger
− Zinsertragsbesteuerung
− Inseratenkampagne der Regierung
− Anfragen der Abg. Ingrid Hassler-Gerner
− Opferhilfegesetz
− Prämien für Taggeldversicherungen
− Anfrage des Abg. Erich Sprenger
− Landespolizei, Tag der Offenen Tür
− Anfragen des Abg. Walter Vogt
− HPZ, Einsparungen
− Verkehrsmittel, alternative
− Anfrage des Abg. Alois Beck
− Behinderten-Gleichstellungsgesetz
− Anfragen des Abg. Peter Lampert
− Ernährungslehre in den Schulen
− Lärmmessung und Lärmschutz
− Aufzeichnung von Telefonaten
− verschiedenen Sprachen bei der Theoriefahrprüfung
− Anfrage des Abg. Alexander Marxer
− Landespolizei, Kontrollen
− Anfragen des Abg. Ivo Klein
− Gutachten «Zukunft Finanzplatz Liechtenstein»
− Stiftungsrecht
− Haager Übereinkommen betreffend Trusts
− Beruf des Vermögensverwalters
− Telefonie
− Radio L
− Pensionskasse
− Anfragen des Abg. Paul Vogt
− Landtagsgebäude, Baustopp
− Parkplätze bei öffentlichen Gebäuden
− Doppelbesteuerungsabkommen
− Praktikanten in der Landesverwaltung
− Wahl der Vertreter des Landtags ins Richterauswahlgremium
Es werden die Abgeordneten Markus Büchel, Peter
Sprenger und Paul Vogt in das Richterauswahlgremium
bestellt.
− Bestellung der Medienkommission
Präsident: Ing. HTL Michael Biedermann,
Auf Berg 455, 9493 Mauren (bisher)
Vizepräsident: Daniel Quaderer,
In der Fina 20a, 9494 Schaan (bisher)
Mitglieder: Joachim Batliner,
Leuengasse 7, CH-4057 Basel (neu)
Michaela Braun,
Zollikerstr. 148, CH-8008 Zürich (bisher)
Dr.rer.publ. Erich Niederer,
Sonnenbergweg 308,
CH-9053 Teufen AR (bisher)
Landtag
Marcel Ritter, Peter-Kaiserstr. 219,
9493 Mauren (neu)
Thomas Ritter,
Fürst-Franz-Josef Strasse 356,
9493 Mauren (bisher)
− Übereinkommen über die Beteiligung der Tschechischen
Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der
Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn,
der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik
Slowenien und der Slowakischen Republik am Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR-Erweiterungsabkommen)
vom 14. Oktober 2003 (Nr. 2/2004)
− Dem Übereinkommen über die Beteiligung der Tschechischen
Republik, der Republik Estland, der Republik
Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen,
der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik
Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen
Republik am Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-
Erweiterungsabkommen) vom 14. Oktober 2003 mit
den Anhängen A und B,
− der Schlussakte vom 14. Oktober 2003 zum EWR-Erweiterungsabkommen
und
− dem Finanzbeschluss betreffend den Anteil Liechtensteins
am EWR-Finanzmechanismus für die Jahre 2004
bis 2009 im Gesamtbetrag von 4,5 Mio. Euro (CHF 7,2
Mio.) wird zugestimmt.
− Nachtragskredite VII/2003 (Nr. 12/2004)
Die nachstehenden Kreditüberschreitungen werden genehmigt
und der Finanzbeschluss wird als dringlich erklärt:
Konto-Nr. Bezeichnung CHF
012.300.04 Historiker-/Expertenkommission
2. Weltkrieg 17 000
020.319.01 Amtshaftungen 35 000
040.367.00 Internat. Bodenseekonferenz 50 000
100.318.02 Kosten amtlicher Liquidatoren 20 000
120.308.00 Kollegialgerichte 550 000
210.302.00 Gehälter Lehrpersonen
(Oberschule Vaduz) 18 000
215.302.00 Gehälter Lehrpersonen
(Gymnasium u. Realschule Vaduz) 130 000
240.367.00 Beiträge an Seminarien 105 000
260.364.01 Fachhochschule Liechtenstein 961 000
260.367.03 Beiträge an Fachhochschulen 110 000
460.318.02 Schulzahnärztlicher Dienst 40 000
490.365.01 Landesweite Notrufnummer 144 21 000
530.366.00 Ergänzungsleistungen zur AHV/IV 388 000
600.314.06 Winterdienst 80 000
684.318.03 Experten, Gutachten, Drittleistungen
(Amt für Kommunikation) 31 000
805.365.00 Milchwirtschaft 60 000
− Nachtragskredite I/2004 (Nr. 13/2004)
Der nachstehende Nachtragskredit und die Kreditüberschreitung
werden genehmigt und der Finanzbeschluss
wird als dringlich erklärt:
Nachtragskredit
Konto-Nr. Bezeichnung CHF
540.365.00 Jugendpflege 13 000
Kreditüberschreitung
520.365.00 Krankenkassen 3 000 000
− Bericht der Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung
des Europarates über die Session 2003
Der Jahresbericht wird zur Kenntnis genommen.
− Abänderung des Gesetzes über die Betäubungsmittel und
die psychotropen Stoffe (BMG), (Nr. 11/2004), 2. Lesung
Die Gesetzesvorlage wird in 2. Lesung beraten und verabschiedet.
− Abänderung des Gesetzes über das liechtensteinische
Postwesen (Nr. 114/2003), 2. Lesung
Die Gesetzesvorlage wird in 2. Lesung beraten und verabschiedet.
13
14
Landtag
− Übereinkommen von Tampere über die Bereitstellung
von Telekommunikationsmitteln für Katastrophenschutz
und Katastrophenhilfeeinsätze vom 18. Juni 1998 (Nr.
1/2004)
Dem Übereinkommen wird die Zustimmung erteilt.
− Übereinkommen vom 28. Januar 1981 zum Schutz des
Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogenen
Daten (Nr. 3/2004)
Dem Übereinkommen wird zugestimmt.
− Kenntnisnahme der Anlagen I und II zum Zollvertrag (RA
2004/219-0102)
Die bereinigten Anlagen I und II (Stand 31.12.2003) werden
zur Kenntnis genommen.
− Beschluss Nr. 160/2003 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
(Bekämpfung von Umgebungslärm), (Nr. 5/2004)
Dem Beschluss wird zugestimmt.
− Beschluss Nr. 176/2003 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
(Übernahme der Richtlinie 2003/51/EG betreffend
Jahresabschluss), (Nr. 7/2004)
Dem Beschluss wird zugestimmt.
− Beschluss Nr. 154/2003 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
– Verordnung (EG) 2560/2001 über grenzüberschreitende
Zahlungen in Euro (Nr. 154/2003)
Dem Beschluss wird zugestimmt.
− Gesetz über die Neuausrichtung der Milchmarktordnung
und die Vorwärtsintegration der Milchwirtschaft (Nr.
4/2004), 1. Lesung
Die Gesetzesvorlage wird in 1. Lesung beraten.
− Abänderung des ABGB, des ADHGB, des UWG sowie
die Aufhebung des Zins- und Wuchergesetzes (Umsetzung
der Richtlinie 2000/35/EG vom 29. Juni 2000 zur
Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr),
(Nr. 6/2004), 1. Lesung
Die Gesetzesvorlage wird in 1. Lesung beraten.
− Gesetz über die Finanzmarktaufsicht sowie zur Abänderung
der Landesverfassung und der entsprechenden Spezialgesetze
(Nr. 9/2004), 1. Lesung
Die Gesetzesvorlage wird in 1. Lesung beraten.
− Abänderung des Gesetzes über den Verbraucherschutz
bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (Fernabsatzgesetz;
FAG - Umsetzung der Richtlinie 97/7/EG), (Nr. 10/2004),
1. Lesung
Die Gesetzesvorlage wird in 1. Lesung beraten.
− Verabschiedung des Abgeordneten Adrian Hasler
− Beantwortung der Kleinen Anfragen
Öffentliche Landtagssitzung vom 14. April 2004
− Eröffnung der öffentlichen Landtagssitzung vom 14. April
2004
− Anfragen des Abg. Ivo Klein
− Parkplatzbewirtschaftung
− Elektrofahrräder und Scooter
− Anfragen des Abg. Peter Sprenger
− FL-Vertretung in Venedig-Kommission
− Gleichbehandlung der Medien
− Pressemitteilung der Regierung
− Anfrage des Abg. Marco Ospelt
− Taggeldversicherung
− Anfragen des Abg. Paul Vogt
− Ausschreibungen
− Tibetsammlung
− Publikationen des Landes
− Jugendgesetz
− Anfragen der Abg. Dorothee Laternser
− Aufenthaltsbewilligung für Lebenspartner
− Grenzübergang Ruggell
− Anfrage des Abg. Wendelin Lampert
− Sicherheitsfonds im Pensionskassenbereich
− Erklärung gemäss Art. 63 Abs. 2 und Art. 60 Abs. 2 Volksrechtegesetz
aufgrund des Rücktritts des Abgeordneten
Adrian Hasler
Der stellvertretende Abgeordnete Marco Ospelt, 9490
Vaduz, wird zum ordentlichen Abgeordneten ernannt.
− Ergebnis der Volksabstimmung vom 2./4. April 2004 über
das Referendumsbegehren betreffend die Abänderung
des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung
(Nr. 22/2004)
Der Bericht der Regierung wird zur Kenntnis genommen.
− Ergebnis der Volksabstimmung vom 2./4. April 2004 über
das Referendumsbegehren betreffend Verpflichtungskredit
für die Erweiterung des Polizeigebäudes mit Untersuchungsgefängnis,
des Ausländer- und Passamtes und des
zugehörigen Parkhauses in Vaduz (Nr. 23/2004)
Der Bericht der Regierung wird zur Kenntnis genommen.
− Interpellationsbeantwortung betreffend die betriebliche
Personalvorsorge in Liechtenstein (Nr. 20/2004)
Die Interpellationsbeantwortung wird zur Kenntnis genommen.
− Postulat zur Schaffung einer Kommission für Integrationsfragen
und einer Stelle für die Integration von Ausländerinnen
und Ausländern vom 22. März 2004
Das Postulat wird zur Prüfung an die Regierung überwiesen.
− Wahl der Regelungskommission
Für die Mandatsperiode 2004 bis 2008 werden bestellt:
Präsident: Landrichter Dr. Walter Kert,
A-6804 Altenstadt (bisher)
Vizepräsident: Landrichter Dr. Lothar Hagen,
Forststrasse 77, A-6890 Lustenau (bisher)
Mitglieder: Hansjakob Falk, Fürst-Johannes-Strasse 31,
9494 Schaan (bisher)
Dr. Kuno Frick jun., Taleze 13,
9496 Balzers (bisher Ersatzmitglied)
Ingrid Kaufmann-Sele,
Bahnstrasse 61a, 9494 Schaan (bisher)
Franz Marxer, Neudorfstrasse 611,
9493 Mauren (bisher)
Ersatzmitglieder: Marianne Heeb-Kaiser, Saxweg 11a,
9495 Triesen (neu)
Eric Marxer, St.-Markus-Gasse 2,
9490 Vaduz (bisher)
− Bewilligung von Nachtragskrediten (VIII/2003), (Nr.
21/2004)
Die nachstehenden Kreditüberschreitungen werden genehmigt
und der Finanzbeschluss wird als dringlich erklärt:
Konto-Nr. Bezeichnung CHF
030.307.03 Frühzeitige Pensionierungen 233 000
043.301.01 Gehälter Stabsstelle
Finanzen / Finanzkontrolle 42 000
120.318.01 Zeugengebühren 27 000
120.318.05 Verfahrenshilfe in Strafsachen 130 000
160.506.01 Einrichtung Schutzräume des Landes 22 000
340.365.07 Defizit Fussball-Länderspiel
Liechtenstein-England 28 000
400.363.00 Staatsbeitrag Liechtensteinisches
Landesspital 179 000
400.367.01 Beiträge an ausländische Spitäler 779 000
470.318.04 Seuchenbekämpfung 25 000
490.318.01 Fachstelle für Sexualfragen und
HIV-Prävention 32 000
520.366.00 Prämienverbilligung für
Einkommensschwache 185 000
589.366.04 Unterhaltsvorschüsse 16 000
590.318.01 Betreuung Flüchtlingszentrum 37 000
− Abänderung des Gesetzes über die Verkehrsfähigkeit von
Waren (Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die
allgemeine Produktsicherheit), (Nr. 19/2004), 2. Lesung
Die Gesetzesvorlage wird in 2. Lesung beraten und verabschiedet.
− Abänderung des Gesetzes über den Verbraucherschutz
bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (Fernabsatzgesetz;
FAG - Umsetzung der Richtlinie 97/7/EG), (Nr. 10/2004),
2. Lesung
Die Gesetzesvorlage wird in 2. Lesung beraten und verabschiedet.
− Änderung vom 21. Dezember 2001 zu Art. 1 des Übereinkommens
vom 10. Oktober 1980 über das Verbot
oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller
Waffen, die übermässige Leiden verursachen
oder unterschiedslos wirken können (Nr. 15/2004)
Dem Antrag der Regierung wird zugestimmt.
− Gesetz betreffend die Abänderung der Strafprozessordnung
(Opferschutz), (Nr. 16/2004), 1. Lesung
Die Gesetzesvorlage wird in 1. Lesung beraten.
− Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechtes
(PGR) und des Steuergesetzes (Nr. 17/2004), 1. Lesung
Die Gesetzesvorlage wird in 1. Lesung beraten.
− Neufassung des Stipendiengesetzes (Nr. 18/2004), 1. Lesung
Die Gesetzesvorlage wird in 1. Lesung beraten.
− Bestellung von drei Ad-hoc-Richtern für den Beschwerdefall
StGH 2003/38
Gewählt werden:
Lic.iur. et rer.pol. Pius Heeb, Rechtsanwalt, Lova Center,
9490 Vaduz
Lic.iur. HSG LL.M. Siegbert Lampert, Rechtsanwalt, Landstrasse
104, 9490 Vaduz
Lic.iur. LL.M. Peter Kaiser, Rechtsanwalt, Egerta 53, 9496
Balzers.
− Bestellung eines Ad-hoc-Richters für den Beschwerdefall
StGH 2003/71
Gewählt wird lic.iur. HSG M.B.L.-HSG Nicole Kaiser,
Rechtsanwältin, Altenbach 8, 9490 Vaduz.
− Beantwortung der Kleinen Anfragen
Öffentliche Landtagssitzung vom 12./13. Mai 2004
− Eröffnung der öffentlichen Landtagssitzung vom 12./13.
Mai 2004
− Erklärung gemäss Art. 63 Abs. 2 i.V. mit Art. 60 Abs. 2
Volksrechtegesetz betreffend Wahl und Vereidigung von
Frau Bettina Kaiser zur stellvertretenden Landtagsabgeordneten.
Frau Bettina Kaiser, 9496 Balzers, wird als stellvertretende
Abgeordnete für gewählt erklärt und vereidigt.
− Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Landtagssitzung
vom 10./11. März 2004
Das Protokoll wird genehmigt.
− Wahl des rechtskundigen Ersatzrichters des 1. Senates
des Obergerichtes
Gewählt wird Dr. Lothar Hagen, Forststrasse 77, 6890
Lustenau
− Bestellung eines Ad-hoc-Richters für den Beschwerdefall
StGH 2003/49
Gewählt wird lic.iur. M.B.L.-HSG Christian Ritter, Rechtsanwalt,
9490 Vaduz
− Bestellung eines Ad-hoc-Richters für den Beschwerdefall
StGH 2003/60
Gewählt wird Dr.iur. Michael Ritter, Rechtsanwalt, 9490
Vaduz
− Bestellung von zwei Ad-hoc-Richtern für den Beschwerdefall
StGH 2003/81
Gewählt werden Dr. Norbert Seeger, Rechtsanwalt,
9490 Vaduz, und Dr. Ursula Wachter, Rechtsanwältin,
9490 Vaduz
− Nachtragskredite (II/2004), (Nr. 35/2004)
Folgende Nachtragskredite und Kreditüberschreitungen
werden genehmigt und der Finanzbeschluss wird als
dringlich erklärt:
Konto Nr. Bezeichnung CHF
020.301.01 Gehälter (Allgemeine Verwaltung) 500 000
Landtag
020.303.01 Sozialbeiträge
(Allgemeine Verwaltung) 94 000
295.314.00 Unterhalt Schulgebäude 300 000
400.363.00 Staatsbeitrag an
Liechtensteinisches Landesspital 34 000
520.318.01 KVG-Versichertenkarte 280 000
Kreditüberschreitungen
100.318.02 Kosten amtlicher Liquidatoren
und Kuratoren 200 000
534.365.00 Staatsbeitrag
Nichtberufsunfallversicherung 7 000 000
− Jahresbericht der liechtensteinischen Delegation für das
Parlamentarierkomitee der EFTA-Länder, das Parlamentarierkomitee
der EFTA/EWR-Staaten (MPS) und das Gemeinsame
EWR-Parlamentarierkomitee (JPC) für den Zeitraum
1.1.2003 bis 31.12.2003
Der Jahresbericht wird zur Kenntnis genommen.
− Bestand und Bedarf an Stellen an den liechtensteinischen
Schulen (Stellenplan 2004/2005) (Nr. 32/2004)
Der Bericht der Regierung wird zur Kenntnis genommen
und, gestützt auf Art. 7 des Lehrerdienstgesetzes, LGBl.
2004 Nr. 4, die Übernahme der Stellen für die Kindergärtnerinnen
von den Gemeinden und die Schaffung bzw.
Auflösung der folgenden insgesamt 62,58 ständigen
Stellen bewilligt:
a) Kindergarten: keine Schaffung von neuen ständigen
Stellen, jedoch Übernahme von 58,44 Stellen von den
liechtensteinischen Gemeinden in den Stellenplan
b) Primarschulen: Schaffung von 29,22 ständigen Stellen
c) Oberschulen: Schaffung von 10,96 ständigen Stellen
d) Realschulen: Schaffung von 7,84 ständigen Stellen
e) Gymnasium: Schaffung von 12,28 ständigen Stellen
f) Freiwilliges 10. Schuljahr: Schaffung von 2,86 ständigen
Stellen
g) Berufsmittelschule: Auflösung von 0,18 ständigen Stellen
h) Intensivkurs Deutsch als Zweitsprache: Auflösung von
0,40 ständigen Stellen
− Ausrichtung von ausserordentlichen Medienförderungsbeiträgen
für die Jahre 2000, 2001 und 2003 (Nr.
27/2004)
Die Ausrichtung von ausserordentlichen Medienförderungsbeiträgen
wird abgelehnt.
− Gesetz über die Neuausrichtung der Milchmarktordnung
und die Vorwärtsintegration der Milchwirtschaft (Nr.
36/2004), 2. Lesung
Die Gesetzesvorlage wird in 2. Lesung beraten und verabschiedet.
Dem Finanzbeschluss wird zugestimmt.
− Abänderung des ABGB, des ADHGB, des UWG sowie
die Aufhebung des Zins- und Wuchergesetzes (Umsetzung
der Richtlinie 2000/35/EG vom 29. Juni 2000 zur
Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr),
(Nr. 28/2004), 2. Lesung
Die Gesetzesvorlage wird in 2. Lesung beraten und verabschiedet.
− Anfragen des Abg. Hugo Quaderer
− Schülerbeurteilung an der Primarschule
− Sicherheits- und Sozialpolitik
− Alkoholgrenzwert
− Anfragen des Abg. Walter Vogt
− Postwesen, Verselbstständigung
− Arbeitsbewilligungen im Gastgewerbe
− Anfragen des Abg. Walter Hartmann
− Gewalt an den Schulen
− Hausarztmodell
− Anfrage des Abg. Rudolf Lampert
− Verkehrssituation Kreuzung Flux-Essanestrasse
− Anfragen des Abg. Peter Sprenger
− Nachhaltige Verkehrsabwicklung
− Neues öffentliches Verkehrsmittel
− Expertenrat der Regierung
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Landtag
− Anfragen des Abg. Alexander Marxer
− Sicherheit Kinderspielplätze
− LKW-Abfertigung
− Anfrage des Abg. Wendelin Lampert
− Einsparungen im Krankenversicherungsbereich
− Anfrage des Abg. Ivo Klein
− Landesrechnung Eckwerte
− Anfragen des Abg. Paul Vogt
− Elektronisches Zivilstandsregister
− Mitarbeiterportal der liechtensteinischen Landesverwaltung
− Preis der neuen Verfassung
− Machbarkeitsstudie «Neues Verkehrsmittel und Entwicklungsstudie
Tunnelumfahrungen»
− Anfrage des Abg. Jürgen Zech
− Verkehr Engelkreuzung, Nendeln
− Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechtes
(PGR) und des Steuergesetzes (Nr. 33/2004), 2. Lesung
Die Gesetzesvorlage wird in 2. Lesung beraten und verabschiedet.
− Gesetz über die staatlichen Ausbildungsbeihilfen (Stipendiengesetz;
StipG), (Nr. 38/2004), 2. Lesung
Die Gesetzesvorlage wird in 2. Lesung beraten und verabschiedet.
− Rotterdamer Übereinkommen vom 10. September 1998
über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach
Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien
sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
im internationalen Handel (PIC-Konvention), (Nr.
25/2004)
Dem Übereinkommen wird die Zustimmung erteilt.
− Beschlüsse Nr. 12/2004 und Nr. 13/2004 des Gemeinsamen
EWR-Ausschusses (Verordnung (EG) Nr. 91/2003 vom
16. Dezember 2002 über die Statistik des Eisenbahnverkehrs
sowie Verordnung (EG) Nr. 1192/2003 vom 3. Juli
2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 91/2003 über
die Statistik des Eisenbahnverkehrs) und die Änderung des
Statistikgesetzes (Nr. 30/2004), 1. und 2. Lesung
Den Beschlüssen wird die Zustimmung erteilt und die Änderung
des Statistikgesetzes in 1. und 2. Lesung beraten
und verabschiedet.
− Neuregelung des Hochschulwesens (Hochschulgesetz;
HSG) und die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes,
(Nr. 26/2004), 1. Lesung
Die Gesetzesvorlage wird in 1. Lesung beraten.
− Abänderung des Datenschutzgesetzes (Nr. 29/2004), 1.
Lesung
Die Gesetzesvorlage wird in 1. Lesung beraten.
− Abänderung des Gesetzes zur Förderung des Wohnungsbaues
und Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
(Nr. 34/2004), 1. Lesung
Die Gesetzesvorlage wird in 1. Lesung beraten.
− Wahl einer Landtagskommission zur Vorbereitung der
Wahl des Aufsichtsrates der Finanzmarktaufsicht (Art. 55
der Geschäftsordnung des Landtags)
Gewählt werden:
Landtagspräsident Klaus Wanger
Landtagsvizepräsident Peter Wolff
Abg. Alois Beck
Abg. Ivo Klein
Abg. Paul Vogt
− Information der Regierung über das neue Verkehrsmittel
und über die Entwicklungsstudie Tunnelumfahrung
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
− Beantwortung der Kleinen Anfragen
Öffentliche Landtagssitzung vom 16./17./18. Juni
2004
− Eröffnung der öffentlichen Landtagssitzung vom
16./17./18. Juni 2004
− Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Landtagssitzung
vom 14. April 2004
Das Protokoll wird genehmigt.
− Postulat vom 29. April 2004 betreffend die Einführung
eines Verhaltenscodexes zur Gewährleistung von Mindestlöhnen
Das Postulat wird an die Regierung überwiesen.
− Postulat vom 24. Mai 2004 zur Schaffung eines Gesetzes
über eine Ombudsstelle
Das Postulat wird nicht an die Regierung überwiesen.
− Initiative vom 14. Mai 2004 zur Abänderung des Volksrechtegesetzes
Es wird Nichteintreten auf die Initiative beschlossen.
− Anfrage des Abg. Peter Sprenger
− Gas-Schussanlagen
− Anfragen des Abg. Alois Beck
− Landwirtschaftliches Leitbild
− Berglandwirtschaft
− Anfragen des Abg. Hugo Quaderer
− Stiftung Forschung Liechtenstein
− Anfrage des Abg. Peter Lampert
− Radio Liechtenstein
− Anfrage des Abg. Alexander Marxer
− Kyoto-Protokoll
− Anfragen des Abg. Ivo Klein
− Familienhilfe
− Steuerrecht
− Strassenverunreinigungen
− Schlägereien an Veranstaltungen
− Kontrollen LBA
− Anfragen des Stv. Abg. Peter Kranz
− Krankenkassen - freiwillige Zusatzversicherung
− Zusatzversicherung Prämienhöhe
− Anfragen des Abg. Paul Vogt
− Elektronische Post in der Landesverwaltung
− Kabinettsdirektor
− Gutachten Verkehrsbericht
− Bestellung eines Ad-hoc-Richters für den Beschwerdefall
StGH 2004/21
Dr.iur. Andreas Schurti, Rechtsanwalt, 9490 Vaduz, wird
bestellt.
− Bestellung von zwei Ad-hoc-Richtern für den Beschwerdefall
StGH 2004/22
Lic.iur. Patrick Schürmann, Rechtsanwalt, 9490 Vaduz,
und Dr.iur. Markus Wanger, Rechtsanwalt, 9490 Vaduz,
werden bestellt.
− Bestellung eines Ad-hoc-Richters für den Beschwerdefall
StGH 2003/86
Lic.iur. Philipp Wanger, Rechtsanwalt, 9494 Schaan, wird
bestellt.
− Wahl der Landesgrundverkehrskommission
Für die Mandatsdauer 2004 bis 2008 werden bestellt:
Präsident: Dr. Marxer Benedikt, Oberbühl 54,
9487 Gamprin-Bendern
Stellvertreter des
Präsidenten: lic.iur. et lic.oec. Fehr Rudolf,
Römerstrasse 2, 9485 Nendeln
Mitglieder: Breitenbaumer Inge,
Aeulegraben 20, 9495 Triesen
Gassner Rainer, Sennwis 400,
9497 Triesenberg
Marxer Oswald, Rinkenwingert 28,
9492 Eschen
Walch Luzia, Im Bühl 7, 9498 Planken
Ersatzmitglieder: Ritter Alfons, Dorfstrasse 291,
9491 Ruggell
Wille Markus, Torkelgass 12,
9494 Schaan
− Wahl der Landessteuerkommission
Für die Mandatsdauer 2004 bis 2008 werden bestellt:
Präsident: Dr. Gstöhl Christian, Gastelun 16,
9492 Eschen
Vizepräsident: Kaiser Peter, Auf Berg 558,
9493 Mauren
Mitglieder: Biedermann Xaver, Platta 49,
9488 Schellenberg
Frick Mario, Lowal 55,
9496 Balzers
Stock Elisabeth, Walchabündt 15a,
9492 Eschen
Ersatzmitglieder: Gassner Arno, Rotenboden 113A,
9497 Triesenberg
Greber Thomas, Josef-Rheinberger-
Strasse 13, 9490 Vaduz
Vogt Petra, Böngerta 37,
9496 Balzers
− Wahl des Verwaltungsrates der AHV/IV/FAK-Anstalten
Für die Mandatsdauer 2004 bis 2008 werden bestellt:
Präsident: Büchel Horst, Gschind 675,
9497 Triesenberg
Mitglieder: Fehr Alice, Meierhofstrasse 85,
9495 Triesen
Marxer Wolfgang, Oberstädtle 4,
9485 Nendeln
Dr. Meier Dieter, Kappelestrasse 7,
9492 Eschen
Nigg Angelika, Duxgass 45,
9494 Schaan
Ospelt Werner, Bangarten 14,
9490 Vaduz
Vogt Daniel, Zweistäpfle 6,
9496 Balzers
Ersatzmitglieder: Falk David, Reberastrasse 45,
9494 Schaan
Thöny Werner, Arnikaweg 11,
9490 Vaduz
− Wahl des Verwaltungsrates der Liechtensteinischen Kraftwerke
Für die Mandatsdauer 2004 bis 2008 werden bestellt:
Präsident: Dr. Ospelt Alexander, Saxweg 35,
9495 Triesen
Mitglieder: Beck Franz-Josef, Aeulegraben 18,
9495 Triesen
Davida-Morscher Judith,
Im Malarsch 66, 9494 Schaan
Matt Georg, Wingertgass 211,
9493 Mauren
Meier-Eberle Anja, Gebhardstorkel 7,
9494 Schaan
Müssner Hubert, Widagass 49,
9487 Gamprin-Bendern
Wachter Walter, Bahnhofstrasse 14,
9494 Schaan
Ersatzmitglieder: Beck Ivo, Haus Enzian,
9497 Triesenberg/Malbun
Oehri Patrik, Auf der Egerta 44,
9498 Planken
− Subventionierung der Erweiterung des Theaters am Kirchplatz
in Schaan (Nr. 53/2004)
Dem Finanzbeschluss wird zugestimmt und der Gemeinde
Schaan eine Subvention in Höhe von 50% der subventionsberechtigten
Anlagekosten zugesprochen. Die
Subventionshöhe beträgt maximal CHF 1 Mio.
Für das Rechnungsjahr 2004 wird ein Nachtragskredit in
Höhe von CHF 400 000 genehmigt.
− Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
der übrigen Versicherten für 2005 (Nr.
57/2004)
Der Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
der übrigen Versicherten für das
Landtag
Bemessungsjahr 2005 gemäss Art. 24a Abs. 2 KVG wird
auf CHF 43 Mio. festgelegt.
− Rechenschaftsbericht Landtag, Regierung und Gerichte
(Nr. 37/2004)
Der Rechenschaftsbericht 2003 wird genehmigt und der
Regierung, den Beamten und Angestellten Dank für die
geleisteten Dienste ausgesprochen.
− Genehmigung der Landesrechnung für das Jahr 2003 (Nr.
46/2004)
Die Landesrechnung wird genehmigt und dem Finanzbeschluss
über die Zuweisung des Ertragsüberschusses von
CHF 48 747 502.29 zu den übrigen Eigenmitteln zugestimmt.
− Justizpflegebericht Landgericht 2003 (Nr. 44/2004)
Der Justizpflegebericht wird zur Kenntnis genommen.
− Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2003 der Liechtensteinischen
Post AG (Nr. 40/2004)
Der Geschäftsbericht und die Jahresrechnung 2003 werden
zur Kenntnis genommen.
− Geschäftsbericht 2003 der Liechtensteinischen Landesbank
AG (Nr. 42/2004)
Der Geschäftsbericht 2003 wird zur Kenntnis genommen.
− Jahresbericht 2003 der AHV/IV/FAK-Anstalten (Nr.
48/2004)
Der Jahresbericht 2003 wird zur Kenntnis genommen, die
Verwaltungskostenrechnung 2003 genehmigt und den
verantwortlichen Organen unter Verdankung der geleisteten
Dienste Entlastung erteilt.
− Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2003 der Liechtensteinischen
Kraftwerke (Nr. 49/2004)
Der Geschäftsbericht wird zur Kenntnis genommen, die
Jahresrechnung für 2003 genehmigt, dem Antrag des
Verwaltungsrates über die Gewinnverwendung zugestimmt
und den verantwortlichen Organen unter Verdankung
der geleisteten Dienste Entlastung erteilt.
− Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2003 der Liechtensteinischen
Gasversorgung (Nr. 50/2004)
Der Geschäftsbericht wird zur Kenntnis genommen, die
Jahresrechnung für 2003 genehmigt und den verantwortlichen
Organen unter Verdankung der geleisteten
Dienste Entlastung erteilt.
− Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2003 der Liechtenstein
Bus Anstalt (Nr. 52/2004)
Der Geschäftsbericht wird zur Kenntnis genommen, die
Jahresrechnung 2003 genehmigt und den verantwortlichen
Organen unter Verdankung der geleisteten Dienste
Entlastung erteilt.
− Gesetz über die Finanzmarktaufsicht sowie Abänderung
der Landesverfassung und der entsprechenden Spezialgesetze
(Abänderungen des Bankengesetzes; des Gesetzes
über die Tätigkeit von E-Geld-Instituten; des Gesetzes über
die Ausführung von Überweisungen; des Finalitätsgesetzes;
des Offenlegungsgesetzes; des Prospektgesetzes; des
Gesetzes über Investmentunternehmen; des Postgesetzes;
des Gesetzes über die Rechtsanwälte; des Gesetzes
über die Treuhänder; des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer
und Revisionsgesellschaften; des Gesetzes über
die Patentanwälte; des Versicherungsaufsichtsgesetzes;
des Sorgfaltspflichtgesetzes; des Gesetzes über die betriebliche
Personalvorsorge; des Gesetzes betreffend den
Nachlassvertrag), (Nr. 56/2004), 2. Lesung
Die Gesetzesvorlagen werden in 2. Lesung beraten und
mit Änderungen verabschiedet.
− Abänderung des Datenschutzgesetzes (Nr. 29/2004), 2.
Lesung
Die Gesetzesvorlage wird in 2. Lesung beraten und verabschiedet.
− Beitritt zur neuen Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung
(FHV) vom 12. Juni 2003 (Nr. 45/2004)
17
18
Landtag
Dem Beitritt auf Beginn des Studienjahres 2005/2006
wird zugestimmt.
− Kenntnisnahme der Anlagen I und II zum Zollvertrag
(Stand: 30. Juni 2003)
Die bereinigten Anlagen I und II zum Zollvertrag werden
zur Kenntnis genommen.
− Vertrag vom 10. September 1996 über das umfassende
Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) (Nr. 24/2004)
Dem Vertrag wird zugestimmt.
− Übereinkommen vom 9. September 2002 über die Vorrechte
und Immunitäten des Internationalen Strafgerichtshofs
(Nr. 39/2004)
Dem Übereinkommen wird zugestimmt.
− Beschluss Nr. 153/2003 vom 7.11.2003 zur Änderung
der Anhänge XI (Telekommunikationsdienste) und XIV
(Wettbewerb) und Beschluss Nr. 11/2004 vom 6.2.2004
zur Änderung des Anhangs II (Technische Vorschriften,
Normen, Prüfung und Zertifizierung), des Anhangs X (Audiovisuelle
Dienste) und des Anhangs XI (Telekommunikationsdienste)
des EWR-Abkommens (Richtlinien 2002/77/
EG, 2002/19/EG, 2002/20/EG, 2002/21/EG, 2002/22/EG),
(Nr. 41/2004)
Den Beschlüssen wird zugestimmt.
− Information betreffend eine Machbarkeitsanalyse zu einem
neuen strassenunabhängigen Verkehrsmittel sowie
eine Entwicklungsstudie zu Tunnelumfahrungen (Verkehrsbericht),
(Nr. 51/2004)
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
− Abänderung des Gesetzes betreffend die Ausübung der
politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten (VRG),
(Nr. 43/2004), 1. Lesung
Die Gesetzesvorlage wird in 1. Lesung beraten.
− Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung einer
Mutterschaftszulage (LGBl. 1982 Nr. 8), (Nr. 47/2004), 1.
Lesung
Die Gesetzesvorlage wird in 1. Lesung beraten.
− Abänderung des Tourismus-Gesetzes (Tourismus-Umlagen
und Meldewesen), (Nr. 54/2004), 1. Lesung
Die Gesetzesvorlage wird in 1. Lesung beraten.
− Bericht der liechtensteinischen Delegation bei der Parlamentarischen
Versammlung der OSZE (Organisation für Sicherheit
und Zusammenarbeit in Europa) für das Jahr 2003
Der Jahresbericht wird zur Kenntnis genommen.
− Information des Landtagspräsidenten über ein Gespräch
mit dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung
des Europarates, Peter Schieder
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
− Beantwortung der Kleinen Anfragen
Öffentliche Landtagssitzung vom 15./16./17. September
2004
− Eröffnung der öffentlichen Landtagssitzung vom
15./16./17. September 2004
− Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Landtagssitzung
vom 12./13. Mai 2004
Das Protokoll wird genehmigt.
− Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Landtagssitzung
vom 16./17./18. Juni 2004
Das Protokoll wird genehmigt.
− Petition pro Quotenregelung vom 10. September 2004
Die Petition pro Quotenregelung vom 10. September
2004 wird behandelt und zur Kenntnis genommen.
− Interpellation betreffend das Taggeld im Krankenversicherungswesen
Die Interpellation wird an die Regierung weitergeleitet.
− Vorprüfung der angemeldeten Volksinitiative vom 16. Juni
2004 auf Erlass eines Klimaschutzgesetzes (Nr. 79/2004)
Der Vorprüfungsbericht der Regierung wird zur Kenntnis
genommen sowie die angemeldete Gesetzesinitiative
«Klimaschutzgesetz» für nichtig erklärt.
− Interpellation betreffend die Bestimmungen des Strafgesetzbuches
(Entkriminalisierung Schwangerschaftsabbruch)
Die Interpellation wird an die Regierung weitergeleitet.
− Abänderung des Gesetzes betreffend die Ausübung der
politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten (VRG),
(Nr. 62/2004), 2. Lesung
Die Gesetzesvorlage wird in 2. Lesung beraten und verabschiedet.
− Anfragen des Abg. Ivo Klein
− Ampelanlagen
− OECD-Studie
− Anfragen des Abg. Peter Sprenger
− Auswirkungen neue Verfassung auf Staatsvertragsrecht
− Venedig-Kommission
− «Concluding Observations»
− Anfragen des Abg. Paul Vogt
− Marke Liechtenstein
− Länderkürzel
− Quotenregelung für Radio Liechtenstein
− Leitplanken am Rheindamm
− Hackschnitzelheizungen
− Anfragen des Abg. Alois Beck
− Behinderten-Gleichstellungsgesetz
− Briefmarkenwesen
− Anfragen des Abg. Rudolf Lampert
− Ergänzungsleistungen AHV
− Baustellen
− Anfrage des Abg. Erich Sprenger
− Briefmarkenwesen
− Anfragen des Abg. Hugo Quaderer
− Beantragung eines Visums
− Schülerzahl an ausländischen Schulen
− Überdachung beim Zivilstandsamt
− Anfragen des Abg. Alexander Marxer
− «Peer Reviews»
− Arbeitslosenstatistik
− Anfrage des Stv. Abg. Roland Büchel
− Einrichtung eines Zukunftsbüros
− Ersatzbestellung eines Ersatzmitglieds beim Verwaltungsrat
des Liechtensteinischen Rundfunks
Anstelle der zurückgetretenen Corina Beck, 9494
Schaan, wird Marion Kindle, Dorfstrasse 30, 9495
Triesen, für die restliche Mandatsperiode zum Ersatzmitglied
bestellt.
− Wahl des Aufsichtsrates der Finanzmarktaufsicht
Bestellt werden:
Vorsitzender: René H. Melliger, 9494 Schaan
Stellvertretender
Vorsitzender: Dr. Jochen Hadermann, 9495 Triesen
Mitglieder: Dr. Hans Haumer, 9490 Vaduz
Dr. Martin Batliner, 9492 Eschen
− Bestellung eines Ad-hoc-Richters für die Verfahren StGH
2004/12 und StGH 2004/40
Gewählt wird Dr. Ralph Wanger, Rechtsanwalt, Am Schrägen
Weg 2, 9490 Vaduz
− Verlängerung der Anstellungsverhältnisse zweier befristeter
Landrichter-Stellen
Der Landtag erteilt der Verlängerung der befristeten Anstellungsverhältnisse
bis Ende 2005 der Landrichter lic.iur.
Carlo Ranzoni, Bachweidstrasse 3b, CH-9011 St. Gallen,
und Dr.iur.HSG Andrea Cantieni, Rosengartenweg 22,
CH-7205 Igis, seine Zustimmung.
− Genehmigung eines Ergänzungs- und Nachtragskredites
für die historische Untersuchung von Fragen zur Rolle
Liechtensteins im Zweiten Weltkrieg (Nr. 61/2004)
Dem Finanzbeschluss wird zugestimmt und der Ergänzungskredit
in Höhe von CHF 617 000 und die Kreditüberschreitung
für das Jahr 2004 in Höhe von CHF 406
000 für die historische Untersuchung von Fragen zur Rolle
Liechtensteins im Zweiten Weltkrieg werden genehmigt.
− Bewilligung von Nachtragskrediten (III/2004), (Nr.
77/2004)
Die Nachtragskredite und Kreditüberschreitungen werden
genehmigt. Der Finanzbeschluss wird als dringlich
erklärt.
Konto-Nr. Bezeichnung CHF
090.506.06 Ausstattung Botschaften 50 000
120.310.03 Gerichtsbibliothek 15 000
205.362.01 Gehälter Lehrpersonen
(Primarschulen) 33 000
400.363.00 Staatsbeitrag an Liechtensteinisches
Landesspital 46 000
540.366.00 Jugendhilfe 17 000
560.366.01 Mietbeiträge
(Amt für Wohnungswesen) 300 000
583.365.00 Subventionen an Familienhilfen
der Gemeinden 80 000
600.500.01 Zentrumsplanung Schaan
(Bodenerwerb) 2 537 000
650.366.00 Subvention von Elektrorollern
und -fahrrädern 60 000
770.316.00 Bodenerwerb,
Pacht und Entschädigung 168 000
Kreditüberschreitungen
028.301.00 Gehälter Hochbauamt 16 000
030.307.03 Frühzeitige Pensionierung 64 000
112.301.00 Gehälter Amt für
Finanzdienstleistungen 27 000
291.301.00 Gehälter Berufsberatung 25 000
580.301.00 Gehälter Amt für Soziale Dienste 30 000
581.362.00 Förderung nach Art. 24 SHG 115 000
600.314.06 Winterdienst 200 000
600.506.00 Maschinen/Fahrzeuge
Strassen- und Rüfeunterhalt 20 000
840.365.00 Beiträge für Wirtschaftsförderung 565 000
− Jahresbericht 2003 der Delegation für die Parlamentarier-
Kommission Bodensee
Der Jahresbericht wird zur Kenntnis genommen.
− Jahresbericht 2003 der Delegation bei der Interparlamentarischen
Union (IPU)
Der Jahresbericht wird zur Kenntnis genommen.
− Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung einer
Mutterschaftszulage (LGBl. 1982 Nr. 8), (Nr. 47/2004), 2.
Lesung
Die Gesetzesvorlage wird in 2. Lesung beraten und mit
Änderungen verabschiedet.
− Abänderung des Tourismus-Gesetzes vom 15. Juni 2000
(LGBl. 2000 Nr. 166), (Tourismus-Umlagen und Meldewesen)
und Finanzbeschluss (Nr. 75/2004), 2. Lesung
Die Gesetzesvorlage wird in 2. Lesung beraten und verabschiedet.
Dem Finanzbeschluss wird zugestimmt.
− Gesetz betreffend die Abänderung der Strafprozessordnung
(StPO), (Opferschutz), (Nr. 73/2004), 2. Lesung
Die Gesetzesvorlage wird in 2. Lesung beraten und verabschiedet.
− Beschlüsse Nr. 15/2004 und Nr. 44/2004 des Gemeinsamen
EWR-Ausschusses (Verordnung (EG) Nr. 1435/2003
des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen
Genossenschaft (SCE) sowie die Richtlinie 2003/72/
EG des Rates vom 22. Juli 2003 zur Ergänzung des Statuts
der Europäischen Genossenschaft hinsichtlich der Beteiligung
der Arbeitnehmer), (Nr. 60/2004)
Den Beschlüssen wird zugestimmt.
− Beschluss Nr. 104/2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
(Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die
zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versiche-
Landtag
rungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats
und zur Änderung der Richtlinien 73/239/
EWG, 79/267/EWG, 92/49 EWG, 92/96/EWG, 93/6/EWG
und 93/22/EWG des Rates und der Richtlinien 98/78/EG
und 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates [Finanzkonglomeratsrichtlinie]), (Nr. 65/2004)
Dem Beschluss wird zugestimmt.
− Beschluss Nr. 79/2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
(Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar
2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen),
(Nr. 67/2004)
Dem Beschluss wird zugestimmt.
− Beschluss Nr. 56/2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
(Richtlinie 2003/58/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 15. Juli 2003 zur Änderung der Richtlinie
68/151/EWG des Rates in Bezug auf die Offenlegungspflichten
von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen),
(Nr. 70/2004)
Dem Beschluss wird zugestimmt.
− Information betreffend die Grundsatzerklärung vom 24.
August 2004 zur nationalen Telekommunikationspolitik
im Bereich der Mobilfunk-Telefonie (Konsolidierung und
Wettbewerbsfähigkeit), (Nr. 55/2004)
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
− Abänderung des Bankengesetzes und des Investmentunternehmensgesetzes
(Umsetzung der Richtlinie 2000/64/
EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7.
November 2000 zur Abänderung der Richtlinien 85/611/
EWG, 92/49/EWG, 92/96/EWG und 93/22/EWG des Rates
im Hinblick auf den Informationsaustausch mit Drittländern),
(Nr. 58/2004), 1. Lesung
Die Gesetzesvorlagen werden in 1. Lesung beraten.
− Abänderung des Gesetzes vom 21. Oktober 1992 über
die Banken und Finanzgesellschaften (Bankengesetz),
Abänderung des Gesetzes vom 6. Dezember 1995 betreffend
die Aufsicht über Versicherungsunternehmen
(Versicherungsaufsichtsgesetz) sowie Abänderung des
Gesetzes vom 17. Juli 1973 über das Konkursverfahren
(Konkursordnung), (Nr. 71/2004), 1. Lesung
Die Gesetzesvorlagen werden in 1. Lesung beraten.
− Gesetz über die Hochschule Liechtenstein und die Abänderung
des Beschwerdekommissionsgesetzes (Nr.
63/2004), 1. Lesung
Die Gesetzesvorlagen werden in 1. Lesung beraten.
− Totalrevision des Sorgfaltspflichtgesetzes (SPG), (Nr.
64/2004), 1. Lesung
Die Gesetzesvorlage wird in 1. Lesung beraten.
− Abänderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
(UWG), (Nr. 66/2004), 1. Lesung
Die Gesetzesvorlage wird in 1. Lesung beraten.
− Gesetz über die Mediation in Zivilrechtssachen sowie Abänderung
der Zivilprozessordnung, der Strafprozessordnung,
des Vermittleramtsgsetzes sowie des Gewerbegesetzes
(Nr. 68/2004), 1. Lesung
Die Gesetzesvorlagen werden in 1. Lesung beraten.
− Abänderung des Sachenrechts vom 31. Dezember 1922
(SR) und des Personen- und Gesellschaftsrechts vom 20.
Januar 1926 (PGR), (Nr. 69/2004), 1. und 2. Lesung
Die Gesetzesvorlagen werden in 1. und 2. Lesung beraten
und verabschiedet.
− Abänderung des Gesetzes über die Arbeit in Industrie,
Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz) (Nr. 59/2004), 1.
Lesung
Die Gesetzesvorlage wird in 1. Lesung beraten.
− Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen
Strafgerichtshof und anderen internationalen Gerichten
(ZIGG), (Nr. 72/2004), 1. Lesung
Die Gesetzesvorlagen werden in 1. Lesung beraten.
− Abänderung des Telekommunikationsgesetzes (TelG), (Nr.
74/2004), 1. Lesung
19
20
Landtag
Die Gesetzesvorlage wird in 1. Lesung beraten.
− Beantwortung der Kleinen Anfragen
Öffentliche Landtagssitzung vom 20./21. Oktober
2004
− Eröffnung der öffentlichen Landtagssitzung vom 20./21.
Oktober 2004
− Bestellung eines Ad-hoc-Richters für das Verfahren StGH
2004/11
Gewählt wird Dr. Robert Beck, Rechtsanwalt, Landstrasse
11, 9495 Triesen
− Bestellung eines Ad-hoc-Richters für das Verfahren StGH
2004/41
Gewählt wird lic.iur. Nicole Kaiser, Rechtsanwältin, Altenbach
8, 9490 Vaduz
− Bestellung eines Ad-hoc-Richters für das Verfahren StGH
2004/57
Gewählt wird lic.iur. et rer.pol. Pius Heeb, Rechtsanwalt,
Lova Center, 9490 Vaduz
− Finanzbeschluss betreffend die International School
Rheintal (Nr. 88/2004)
Dem Finanzbeschluss wird zugestimmt und der Nachtragskredit
in der Höhe von CHF 210 000 genehmigt.
− Bewilligung von Nachtragskrediten (IV/2004), (Nr.
92/2004)
Folgende Nachtragskredite und Kreditüberschreitung
werden genehmigt und der Finanzbeschluss wird als
dringlich erklärt:
Konto-Nr. Bezeichnung CHF
090.506.08 Anpassungen FMA-Gebäude 200 000
100.310.00 Kanzleiausgaben (Grundbuch-
und Öffentlichkeitsregisteramt) 15 000
100.310.01 Publikationskosten (Grundbuch-
und Öffentlichkeitsregisteramt) 400 000
Kreditüberschreitung
120.318.01 Zeugengebühren 25 000
− Gesetz über die staatlichen Ausbildungsbeihilfen (Stipendiengesetz;
StipG), (Nr. 81/2004), 2. Lesung
Die Gesetzesvorlage wird in 2. Lesung beraten und mit
Änderungen verabschiedet.
− Anfrage des Abg. Walter Hartmann
− BNP Paribas Private Bank
− Anfrage des Abg. Peter Sprenger
− Finanzmarktaufsicht
− Anfrage des Abg. Johannes Kaiser
− Besserstellung der Teilzeitbeschäftigten
− Anfrage des Abg. Helmut Bühler
− Holzschnitzelheizungen
− Anfrage der Abg. Dorothee Laternser
− Arbeitslosenbetreuung und -vermittlung
− Anfrage des Abg. Ivo Klein
− Krankenversicherungsgesetz
− Anfragen des Abg. Erich Sprenger
− Amtshaftung
− Ampelanlage beim Tunnel Gnalp-Steg
− Anfrage des Abg. Alois Beck
− Lehrstellensituation
− Anfrage des Abg. Peter Lampert
− Rheindamm
− Anfragen des Abg. Alexander Marxer
− Luftverschmutzung
− Strassenbauplanung
− Anfrage des Abg. Walter Vogt
− Abbruchverfügungen
− Anfragen des Abg. Paul Vogt
− FL-Logo
− Akteneinsicht
− Medienförderung / Presseförderung
− Entlassene Kindergärtnerin
− Anfrage des Abg. Marco Ospelt
− Krankenversicherungsgesetz, freiwillige Versicherung
− Anfrage des Stv. Abg. Christian Brunhart
− Rechnungsstellung in der Landesverwaltung
− Anfrage der Abg. Renate Wohlwend
− Bewährungshilfe
− Abänderung des Gesetzes zur Förderung des Wohnungsbaues
und Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
(Nr. 78/2004), 2. Lesung
Die Gesetzesvorlagen werden in 2. Lesung beraten und
mit Änderungen verabschiedet.
− Abänderung des Bankengesetzes und des Investmentunternehmensgesetzes
(Umsetzung der Richtlinie 2000/64/
EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7.
November 2000 zur Abänderung der Richtlinien 85/611/
EWG, 92/49/EWG, 92/96/EWG und 93/22 EWG des Rates
im Hinblick auf den Informationsaustausch mit Drittländern),
(Nr. 58/2004), 2. Lesung
Die Gesetzesvorlage wird in 2. Lesung beraten und verabschiedet.
− Abänderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
(UWG), (Nr. 66/2004), 2. Lesung
Die Gesetzesvorlage wird in 2. Lesung beraten und verabschiedet.
− Schaffung eines Gesetzes über die Zusammenarbeit
mit dem Internationalen Strafgerichtshof und anderen
internationalen Gerichten (ZIGG), (Nr. 72/2004),
2. Lesung
Die Gesetzesvorlagen werden in 2. Lesung beraten und
mit Änderungen verabschiedet.
− Abänderung des Telekommunikationsgesetzes (Nr.
74/2004), 2. Lesung
Die Gesetzesvorlage wird in 2. Lesung beraten und verabschiedet.
− Wahl des Staatsgerichtshofes
Bestellt werden für die Mandatsperiode 1.1.2005 bis
31.12.2009:
Richter: lic.iur. Marzell Beck, Pradafant 1,
9490 Vaduz
Univ.Doz. Dr. Klaus Berchtold,
Bräunerstrasse 4, A-1010 Wien
Dr. Hilmar Hoch, Rechtsanwalt,
Am Bach 16, 9495 Triesen
lic.iur. HSG Siegbert Lampert,
Litzi 887, 9497 Triesenberg
Univ.Prof. Dr. Klaus Vallender,
Unterbach 429, CH-9042 Trogen
Ersatzrichter: Univ.Prof. Dr. Bernhard Ehrenzeller,
Tannenstrasse 21, CH-9000 St. Gallen
Univ.Prof. DDr. Christoph Grabenwarter,
Dr. Eckener Strasse 3A, A-8043 Graz
Dr. Peter Nägele, Landstrasse 152,
9495 Triesen
Dr. Ralph Wanger, Planknerstrasse 24,
9494 Schaan
− Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtrat der Finanzmarktaufsicht
Bestellt wird Dr. oec. HSG Stefan Jaeger, Speicherstrasse
36, CH-9053 Teufen.
− Protokoll von Kyoto vom 11. Dezember 1997 zum Rahmenübereinkommen
der Vereinten Nationen über Klimaänderungen
vom 9. Mai 1992 (Nr. 76/2004)
Dem Protokoll wird die Zustimmung erteilt.
− Beschluss Nr. 110/2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
(Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung
bestimmter Aspekte des Urheberrechts und
der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft),
(Nr. 80/2004)
Dem Beschluss wird zugestimmt.
− Stockholmer Übereinkommen vom 22. Mai 2001 über
persistente organische Schadstoffe (Nr. 83/2004)
Dem Übereinkommen wird zugestimmt.
− Übereinkommen über das auf die Anerkennung von
Trusts anzuwendende Recht (Haager Trust-Übereinkommen;
«HTÜ») vom 1. Juli 1985 (Nr. 84/2004)
Dem Übereinkommen wird zugestimmt.
− Beschluss Nr. 99/2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
(Richtlinie 2002/98/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von
Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Gewinnung,
Testung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von
menschlichem Blut und Blutbestandteilen und zur Änderung
der Richtlinie 2001/83/EG), (Nr. 90/2004)
Dem Beschluss wird zugestimmt.
− Entwicklungsstand und Personalplanung der Landespolizei
2004 (Nr. 85/2004)
Der Bericht betreffend den Entwicklungsstand und die
Personalplanung der Landespolizei 2004 wird zur Kenntnis
genommen und für das Jahr 2005 werden 6 Stellen
bewilligt.
− Gesetz über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen
(Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz; FernFinG), Abänderung
des Fernabsatzgesetzes; Abänderung des Konsumentenschutzgesetzes;
Abänderung des Versicherungsvertragsgesetzes
(Nr. 86/2004), 1. Lesung
Die Gesetzesvorlagen werden in 1. Lesung beraten.
− Gesetz über den Versicherungsschutz der Gebäude gegen
Feuer- und Elementarschäden (Gebäudeversicherungsgesetz;
GVERSG) sowie Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
(FMAG), (Nr. 91/2004), 1. Lesung
Die Gesetzesvorlagen werden in 1. Lesung beraten.
− Mediengesetz sowie die Abänderung weiterer Gesetze
(Gesetz über den Liechtensteinischen Rundfunk, Gesetz
betreffend die Errichtung einer Liechtensteinischen Landesbibliothek,
Gesetz über die Information der Bevölkerung
(Informationsgesetz), Gesetz über den elektronischen
Geschäftsverkehr), (Nr. 82/2004), 1. Lesung
Die Gesetzesvorlagen werden in 1. Lesung beraten.
− Abänderung des Gesetzes über den Weinbau (Nr.
87/2004), 1. Lesung
Die Gesetzesvorlage wird in 1. Lesung beraten.
− Gesetz über die Notifikation von Normen und technischen
Vorschriften (EWR-Notifikationsgesetz; EWR-NotifG), (Nr.
89/2004), 1. Lesung
Die Behandlung dieser Gesetzesvorlage wird auf den November-Landtag
verschoben.
− Beantwortung Kleine Anfragen
Öffentliche Landtagssitzung vom 24./25./26. November
2004
− Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Landtagssitzung
vom 15./16./17. September 2004
Das Protokoll wird genehmigt.
− Eröffnung der öffentlichen Landtagssitzung vom
24./25./26. November 2004
− Motion betreffend die Ergänzung des Gesetzes über die
betriebliche Personalvorsorge vom 22. Oktober 2004 der
Abgeordneten Ingrid Hassler-Gerner, Walter Vogt, Peter
Sprenger, Erich Sprenger, Ivo Klein, Peter Wolff, Hugo
Quaderer, Walter Hartmann, Dorothee Laternser, Donath
Oehri und Alexander Marxer
Die Motion wird mit einer Änderung an die Regierung
überwiesen.
− Interpellationsbeantwortung betreffend das Taggeld im
Krankenversicherungswesen (Nr. 120/2004)
Die Interpellationsbeantwortung wird zur Kenntnis genommen.
− Nachtragskredite (V/2004), (Nr. 117/2004)
Die Nachtragskredite werden genehmigt. Der Finanzbeschluss
wird als dringlich erklärt.
Landtag
Konto-Nr. Bezeichnung CHF
470.318.04 Seuchenbekämpfung (Amt für
Lebensmittelkontrolle und
Veterinärwesen) 40 000
520.365.02 Landesbeitrag
Krankenkassenverband 33 000
540.366.00 Jugendhilfe 160 000
560.520.01 Darlehen Wohnbau-Förderung 1 500 000
560.366.00 Bausubventionen
(Amt für Wohnungswesen) 400 000
811.362.12 Walderschliessung 115 000
− Landesbeitrag an die Geschäftsstelle der Internationalen
Alpenschutzkommission CIPRA (Nr. 97/2004)
Dem Finanzbeschluss betreffend die Gewährung eines
Landesbeitrages für die Jahre 2005, 2006 und 2007 an
die Geschäftsstelle der Internationalen Alpenschutzkommission
CIPRA wird zugestimmt.
− Staatsbeitrag an die Fachhochschule Liechtenstein (FHL)
für die Jahre 2005 bis 2009 (Nr. 102/2004)
Dem Finanzbeschluss betreffend die Gewährung eines
Staatsbeitrages an die Fachhochschule Liechtenstein (FHL)
für die Jahre 2005 bis 2009 wird zugestimmt.
− Anfragen des Abg. Ivo Klein
− LTN
− Letzetunnel
− Zukunft Finanzplatz Liechtenstein
− Anfragen des Abg. Helmut Bühler
− Bau des Schulzentrums Unterland in Ruggell
− Radweg nach Eschen
− Schwarzes Strässle
− Anfrage des Abg. Walter Vogt
− FL-Logo blau/rot oder aubergine
− Anfrage des Abg. Walter Hartmann
− Wildfütterung
− Anfrage des Abg. Wendelin Lampert
− Krankenkassenprämien
− Anfrage des Abg. Elmar Kindle
− Mobilfunk
− Anfrage des Abg. Alexander Marxer
− Stickoxydgrenzwertüberschreitungen
− Anfrage des Abg. Peter Lampert
− Preisanschrift
− Anfrage der Abg. Ingrid Hassler-Gerner
− Pensionskassen
− Anfrage der Stv. Abg. Monica Bereiter-Amann
− Krankenkasse / Ärzteliste
− Anfrage des Abg. Marco Ospelt
− Zusatzversicherung
− Anfrage des Abg. Alois Beck
− Schülerbeurteilung
− Anfragen der Stv. Abg. Christel Hilti-Kaufmann
− Begünstigung von Motorfahrzeugen mit
Dieselpartikelfiltern
− Vaduzer Riet
− Stabsstelle für Zukunftsfragen
− Broschüre Mobilfunk in Liechtenstein
− Anfragen des Abg. Hugo Quaderer
− Projekt «Liechtensteinisches Minenräumgerät»
− Berichte und Anträge im Internet
− Verwaltungskostenvoranschlag 2005 der AHV/IV/FAK-
Anstalten (Nr. 114/2004)
Der Verwaltungskostenvoranschlag 2005 wird genehmigt.
− Voranschlag 2005 der Liechtensteinischen Gasversorgung
(Nr. 109/2004)
Der Voranschlag 2005 sowie die Sonderinvestitionen
werden genehmigt.
− Voranschlag 2005 der Liechtensteinischen Kraftwerke
(Nr. 115/2004)
Der Voranschlag 2005 wird genehmigt.
21
22
Landtag
− Voranschlag 2005 der Liechtenstein Bus Anstalt (LBA),
(Nr. 111/2004)
Der Voranschlag 2005 wird genehmigt.
− Voranschlag 2005 des Liechtensteinischen Rundfunks
(LRF), (Nr. 113/2004)
Der Voranschlag 2005 wird genehmigt.
− Bestand und Bedarf an Stellen bei der Regierung, der Landesverwaltung,
den Gerichten und dem Landtagssekretariat
(Stellenplan 2004/2005), (Nr. 99/2004)
Der Schaffung von 4,25 Stellen bei der Regierung, der
Landesverwaltung, den Gerichten und dem Landtagssekretariat
wird zugestimmt und die Zuweisung gemäss
Stellenplan 2004/2005 zur Kenntnis genommen.
Der Gesamtbestand von 716,5 ständigen Stellen bei der
Landesverwaltung und 25,60 Stellen bei den selbstständigen
Stiftungen des öffentlichen Rechts per 1.1.2005 wird
festgelegt sowie der Schaffung von 0,20 Ausgleichsstellen
zugestimmt.
− Bestand und Bedarf an Stellen an den liechtensteinischen
Schulen (Stellenplan 2005/2006), (Nr. 93/2004)
Die Schaffung von insgesamt 9,59 ständigen Stellen wird
bewilligt.
− Strassenbauprogramm 2005 (Nr. 98/2004)
Dem Antrag der Regierung wird zugestimmt; die Kredite
für Strassenverbesserungen und Strassenneubauten in
Höhe von CHF 7 Mio. und CHF 400 000 für notwendigen
vorsorglichen Bodenerwerb für Strassenverbesserungen
und Strassenneubauten werden genehmigt.
− Bericht zur mittelfristigen Planung staatlicher Bauten und
Anlagen (Nr. 110/2004)
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
− Bericht zur Finanzplanung 2005 bis 2009 (Nr. 118/2004)
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
− Landesvoranschlag und Finanzgesetz für das Jahr 2005
(Nr. 95/2004)
Der Landesvoranschlag wird mit einer Änderung genehmigt.
Das Finanzgesetz für das Jahr 2005 wird in 1. und 2. Lesung
beraten, verabschiedet und als dringlich erklärt.
− Neuregelung des Hochschulwesens (Hochschulgesetz;
HSG), (Nr. 101/2004), 2. Lesung
Die Gesetzesvorlage wird in 2. Lesung beraten und verabschiedet.
− Abänderung des Gesetzes über die Arbeit in Industrie,
Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz), (Nr. 108/2004), 2.
Lesung
Die Gesetzesvorlage wird in 2. Lesung beraten und verabschiedet.
− Schaffung eines Gesetzes über die Hochschule Liechtenstein
und die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
(Nr. 100/2004), 2. Lesung
Die Gesetzesvorlagen werden in 2. Lesung beraten und
verabschiedet.
− Totalrevision des Sorgfaltspflichtgesetzes (SPG), (Nr.
103/2004), 2. Lesung
Die Gesetzesvorlage wird in 2. Lesung beraten und mit
Änderungen verabschiedet.
− Abänderung des Gesetzes über die Banken und Finanzgesellschaften
(Bankengesetz), Abänderung des Gesetzes
betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen
(Versicherungsaufsichtsgesetz) sowie Abänderung des
Gesetzes über das Konkursverfahren (Konkursordnung),
(Nr. 112/2004), 2. Lesung
Die Gesetzesvorlagen werden in 2. Lesung beraten und
verabschiedet.
− Schaffung eines Gesetzes über den Versicherungsschutz
der Gebäude gegen Feuer und Elementarschäden (Gebäudeversicherungsgesetz;
GVersG) sowie Abänderung
des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (Nr. 116/2004),
2. Lesung
Die Gesetzesvorlagen werden in 2. Lesung beraten und
verabschiedet.
− Beschluss Nr. 130/2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
(Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16.
Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81
und 82 des EG-Vertrages niedergelegten Wettbewerbsregeln),
(Nr. 31/2004)
Dem Beschluss wird zugestimmt.
− Beschluss Nr. 106/2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
(Richtlinie 2002/47/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 6. Juni 2002 über Finanzsicherheiten
[Finanzsicherheitenrichtlinie]), (Nr. 104/2004)
Dem Beschluss wird zugestimmt.
− Beschlüsse Nr. 38/2004 und Nr. 103/2004 des Gemeinsamen
EWR-Ausschusses (Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003
über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch);
Richtlinie 2003/124/EG der Kommission
vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie
2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
betreffend die Begriffsbestimmung und die Veröffentlichung
von Insider-Informationen und die Begriffsbestimmung
der Marktmanipulation; Richtlinie 2003/125/EG der
Kommission vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung
der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates in Bezug auf die sachgerechte Darbietung
von Anlageempfehlungen und die Offenlegung von Interessenkonflikten;
Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der
Kommission vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung
der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates – Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme
und Kursstabilisierungsmassnahmen), (Nr. 105/2004)
Dem Beschluss wird zugestimmt.
− Beschluss Nr. 73/2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
(Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 4. November 2003 betreffend den
Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren
oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen
ist, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG
[Prospektrichtlinie]), (Nr. 106/2004)
Dem Beschluss wird zugestimmt.
− Protokoll vom 15. Mai 2003 zur Änderung des Europäischen
Übereinkommens vom 27. Januar 1977 zur Bekämpfung
des Terrorismus (Nr. 119/2004)
Dem Protokoll wird zugestimmt.
− Kenntnisnahme der Anlagen I und II zum Zollvertrag
(Stand: 31. Dezember 2003); [Schreiben der Regierung
vom 19.10.2004, RA 2004/2635-0102]
Die Anlagen I und II zum Zollvertrag werden zur Kenntnis
genommen.
− Landwirtschaftliches Leitbild 2004 (Nr. 94/2004)
Das Landwirtschaftliche Leitbild 2004 wird zur Kenntnis
genommen.
− Schaffung eines Gesetzes über die Notifikation von Normen
und technischen Vorschriften (EWR-Notifikationsgesetz;
EWR-NotifG), (Richtlinie 98/34/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein
Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und
technischen Vorschriften und Richtlinie 98/48/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998
zur Änderung der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren
auf dem Gebiet der Normen und technischen
Vorschriften), (Nr. 89/2004), 1. Lesung
Die Gesetzesvorlage wird in 1. Lesung beraten.
− Beantwortung der Kleinen Anfragen
Öffentliche Landtagssitzung vom 15./16./17. Dezember
2004
− Protokoll der öffentlichen Landtagssitzung vom 20./21.
Oktober 2004
Das Protokoll wird genehmigt.
− Initiative zur Abänderung des Ärztegesetzes vom 25. November
2004 der Abgeordneten Marco Ospelt und Dorothee
Laternser
Die Initiative wird in 1. Lesung beraten und zur Abänderung
an die Regierung überwiesen.
− Interpellationsbeantwortung der Regierung an den Landtag
betreffend die Bestimmungen des Strafgesetzbuches
(Entkriminalisierung Schwangerschaftsabbruch), (Nr.
121/2004)
Die Interpellationsbeantwortung wird zur Kenntnis genommen.
− Schaffung einer Kommission für Chancengleichheit und
die Erweiterung der Stabsstelle Gleichstellungsbüro zur
Stabsstelle für Chancengleichheit sowie Beantwortung
des Postulates vom 22. März 2004 zur Schaffung einer
Kommission für Integrationsfragen und einer Stelle für
die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (Nr.
122/2004)
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen, der Erweiterung
der Stabsstelle Gleichstellungsbüro zur Stabsstelle
für Chancengleichheit die Zustimmung erteilt und das
Postulat vom 22. März 2004 zur Schaffung einer Kommission
für Integrationsfragen und einer Stelle für die
Integration von Ausländerinnen und Ausländern abgeschrieben.
− Wahl von Landrichtern
S.D. dem Erbprinzen werden in Vorschlag gebracht:
− Lic.iur. Carlo Ranzoni, Landrichter, CH-9014 St. Gallen
(mit Wirkung ab 1. Januar 2006)
− Dr. Thomas Schmid, Landrichter, A-6800 Feldkirch (mit
Wirkung ab 1. Mai 2005)
− Finanzbeschluss über die Beteiligung des Landes an den
Weiterbildungsaktivitäten der Gewerbe- und Wirtschaftskammer
(Nr. 96/2004)
Dem Finanzbeschluss wird zugestimmt.
− Anfrage des Abg. Helmut Bühler
− Krankenkassen-Zusatzversicherung
− Anfragen des Abg. Ivo Klein
− Zusatzversicherung der Krankenkassen für Studenten
− Stiftung Image Liechtenstein
− Broschüren und Logos im Auftrag der Verwaltung
− Anfragen der Abg. Dorothee Laternser
− Spots des Landes im Radio Liechtenstein
− Neuregelung Verhältnis Staat und Kirche
− Anfragen des Abg. Peter Sprenger
− Durchsetzung des Wildfütterungsverbots
− Personelle Überlastung beim Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt
− Venedig-Kommission
− Anfrage des Abg. Hugo Quaderer
− Realschule St. Elisabeth
− Anfragen des Abg. Wendelin Lampert
− Pisa-Studie
− Kosten im Gesundheitswesen
− Anfrage des Abg. Alexander Marxer
− Informationsseminar Mobilfunk
− Anfrage des Abg. Alois Beck
− Wirtschaftliche Entwicklung der Berglandwirtschaft
− Anfragen des Abg. Jürgen Zech
− Wirtschaftsleitbild der Regierung
− Neuorganisation der Geschäftsbeziehungen zwischen
den Liechtensteinischen Kraftwerken und der LTN
Liechtenstein TeleNet AG
− Anfragen des Abg. Paul Vogt
− Künftiges Verkehrsmittel
− Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer
− Promille-Grenze
− Autoversicherungsprämien für Osteuropäer
− Neuorganisation der Postwertzeichenstelle
Landtag
− Verpflichtungskredit für die Durchführung der Jubiläumsfeierlichkeiten
«200 Jahre Souveränität Fürstentum Liechtenstein
1806 bis 2006» (Nr. 123/2004)
Der Verpflichtungskredit von CHF 3 250 000 wird genehmigt.
− Bewilligung von Nachtragskrediten (VI/2004), (Nr.
135/2004)
Folgende Nachtragskredite und Kreditüberschreitungen
werden genehmigt und der Finanzbeschluss als dringlich
erklärt:
Konto-Nr. Bezeichnung CHF
020.319.01 Amtshaftungen 600 000
090.506.08 Anpassungen FMA-Gebäude 150 000
320.315.00 Betrieb und Ausbau Landeskanal 37 000
Kreditüberschreitungen
020.319.01 Amtshaftungen 118 000
470.318.04 Seuchenbekämpfung 85 000
580.301.00 Gehälter Amt für Soziale Dienste 33 000
840.301.00 Gehälter Amt für Volkswirtschaft 16 000
840.318.02 Gebühren für
Internat. Markeneintragungen 70 000
941.318.00 Bankspesen,
Vermögensverwaltungskosten 1 150 000
− Voranschlag 2005 der Finanzmarktaufsicht (FMA), (Nr.
136/2004)
Der Voranschlag 2005 mit einem Landesbeitrag von CHF
4'090'000 (Konto 112.363.00) wird genehmigt.
− Ausrichtung eines Sonderbeitrages von 2.5% der versicherten
Besoldungen des Staatspersonals an die Pensionsversicherung
für das Staatspersonal pro 2004 (Nr.
134/2004)
Der Kredit betreffend den Sonderbeitrag von 2.5% der
versicherten Besoldungen des Staatspersonals an die Pensionsversicherung
für das Staatspersonal pro 2004 wird
bewilligt.
− Stand der Bearbeitung von Motionen, Postulaten und Interpellationen
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen und dem Antrag
auf Aufrechterhaltung der in den Ziffern 1 und 2 der Liste
aufgeführten parlamentarischen Eingänge zugestimmt.
− Schaffung eines Gesetzes über die Mediation in Zivilrechtssachen
sowie die Abänderung der Zivilprozessordnung,
der Strafprozessordnung, des Vermittleramtsgesetzes sowie
des Gewerbegesetzes (Nr. 131/2004), 2. Lesung
Die Gesetzesvorlagen werden in 2. Lesung beraten und
verabschiedet.
Die Motion vom 18.12.1998 betreffend die Einführung
des Instituts der Mediation (Ehe- und Familienrecht) wird
abgeschrieben.
− Schaffung eines Gesetzes über den Fernabsatz von
Finanzdienstleistungen (Fern-Finanzdienstleistungs-
Gesetz; FernFinG), (Nr. 133/2004), 2. Lesung
Die Gesetzesvorlage wird in 2. Lesung beraten und verabschiedet.
− Abänderung des Gesetzes betreffend den Weinbau (Nr.
130/2004), 2. Lesung
Die Gesetzesvorlage wird in 2. Lesung beraten und verabschiedet.
− Beschluss Nr. 112/2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
(Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung
der Richtlinie 76/206/EWG zur Verwirklichung des
Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und
Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur
Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug
auf die Arbeitsbedingungen), (Nr. 107/2004)
Dem Beschluss wird zugestimmt.
− Protokoll Nr. 4 und Protokoll Nr. 7 zur Europäischen Menschenrechtskonvention
(Nr. 126/2004)
Den Protokollen wird zugestimmt.
23
24
Landtag
− Fakultativprotokoll vom 25. Mai 2000 zum Übereinkommen
über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung
von Kindern an bewaffneten Konflikten (Nr. 127/2004)
Dem Fakultativprotokoll sowie der Erklärung der Regierung
zu Art. 3 Abs. 2 wird zugestimmt.
− Schaffung des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher
Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der
Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor
(Gesetz über das Öffentliche Auftragswesen
im Bereich der Sektoren, ÖAWSG) und die
Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes (Nr.
125/2004), 1. Lesung
Die Gesetzesvorlagen werden in 1. Lesung beraten.
− Abänderung des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher
Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Gesetz über das
Öffentliche Auftragswesen, ÖAWG) und die Abänderung
des Beschwerdekommissionsgesetzes (Nr. 124/2004),
1. Lesung
Die Gesetzesvorlagen werden in 1. Lesung beraten.
− Abänderung des Stipendiengesetzes (Nr. 128/2004), 1.
und 2. Lesung
Die Gesetzesvorlagen werden in 1. und 2. Lesung beraten
und verabschiedet.
− Totalrevision des Gesetzes über Investmentunternehmen
(Nr. 129/2004), 1. Lesung
Die Gesetzesvorlage wird in 1. Lesung beraten.
− Neufassung des Vermessungsgesetzes (Nr. 132/2004), 1.
Lesung
Die Gesetzesvorlage wird in 1. Lesung beraten.
− Wahl der Beschwerdekommission der Finanzmarktaufsicht
Für die Mandatsperiode 1.1.2005 bis 31.12.2009 werden
bestellt:
Präsident: Dr. Stefan Wenaweser, Im Pardiel 16,
9494 Schaan
Vizepräsident: Dr. Susanne Zwiefelhofer,
Fürst-Franz-Josefstrasse 64,
9490 Vaduz
Mitglied: Roswitha Schafhauser-Küchler,
Essanestrasse 93, 9492 Eschen
Ersatzmitglied: Margot Kranz, Baumgasse 17,
9492 Eschen
Ein Mitglied vakant.
− Information betreffend Modalitäten des Dialogs mit dem
Europarat
Die Information des Landtagspräsidenten wird zur Kenntnis
genommen.
− Information der Regierung zur Phase II des Protokolls
betreffend den freien Personenverkehr zwischen der
Schweiz und Liechtenstein (Vaduzer Konvention)
Die Information der Regierung wird zur Kenntnis genommen.
− Wahl des Landesausschusses
Neben dem gemäss Verfassung dem Landesausschuss
vorstehenden Landtagspräsidenten Klaus Wanger werden
gewählt:
Abg. Ingrid Hassler-Gerner
Abg. Elmar Kindle
Abg. Rudolf Lampert
Abg. Dorothee Laternser
− Beantwortung der Kleinen Anfragen
− Schliessung des Landtages
Finanzkontrolle
Amtsleiterin: Cornelia Lang
Schwerpunkte der Tätigkeit der per 1. Januar 2004 verselbständigten
Finanzkontrolle sind die Umsetzung des Revisionsprogramms,
die Ausübung der internen Finanzaufsicht
sowie die Zusammenarbeit mit der Geschäftsprüfungskommission
des Landtags.
Verselbständigung der Finanzkontrolle
Um die Bedeutung einer eigenständigen Finanzaufsicht zu
unterstreichen, wurde die Finanzkontrolle per 1. Januar
2004 verselbständigt.
Die Finanzkontrolle verfügt über 2.4 Stellen.
Gesetzlicher Auftrag
Gemäss Finanzhaushaltsgesetz obliegt die Finanzaufsicht
der Regierung, insbesondere dem nach der Geschäftsordnung
zuständigen Regierungsmitglied, der Finanzkontrolle
sowie der externen Revisionsstelle. Die oberste Aufsicht
über die Finanzen wird durch den Landtag ausgeübt.
Als ständiges Organ der Finanzaufsicht unterstützt die Finanzkontrolle
sowohl vorrangig den Landtag bzw. die
Geschäftsprüfungskommission bei der Wahrnehmung der
Oberaufsicht über die Geschäftsführung von Regierung und
Verwaltung, unter Einschluss der Justizverwaltung, als auch
die Regierung bei der Ausübung ihrer Aufsichtsfunktionen.
Die Finanzkontrolle übt ihre Tätigkeit im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften selbständig und unabhängig aus.
Das Revisionsprogramm wird von der Finanzkontrolle, nach
Rücksprache mit der externen Revisionsstelle, selber festgelegt.
Nach Genehmigung durch die Geschäftsprüfungskommission
bringt die Finanzkontrolle das Revisionsprogramm
der Regierung zur Kenntnis.
Die Aufsicht wird von der Finanzkontrolle nach den Kriterien
Ordnungsmässigkeit, Rechtmässigkeit, Wirtschaftlichkeit
und Sparsamkeit durchgeführt.
Die Aufgaben der beiden Revisionsorgane, Finanzkontrolle
und externe Revisionsstelle, beinhalten die Umsetzung des
von der Geschäftsprüfungskommission genehmigten Revisionsprogramms,
die Prüfung der internen Kontrollsysteme
und die Vornahme von Systemprüfungen. Explizite Aufgabe
der externen Revisionsstelle ist die Prüfung der Landesrechnung.
Umsetzung des Prüfauftrages
Revisionsprogramm
Das von Regierung und Geschäftsprüfungskommission genehmigte
Revisionsprogramm, welches aufgrund der Kriterien
der Wesentlichkeit und Risikoorientierung festgelegt
wurde, bildet die Basis für die von der Finanzkontrolle und
der externen Revisionsstelle durchzuführenden Prüfungen.
Die Finanzkontrolle prüft in Umsetzung des Revisionsprogramms
rechnungslegende Dienststellen, selbständige und
unselbständige öffentlich-rechtliche Stiftungen und Anstalten,
Amtsstellen sowie einzelne Positionen der Landesrechnung.
Aufgrund von Konkordatsvereinbarungen nimmt
die Finanzkontrolle auch Revisionsstellenmandate im Ausland
wahr. Als Revisionsorgan prüft sie die Mittelverwendung
im Rahmen von EU-Programmen, welche im Inland
stattfinden. Im Auftrag der Geschäftsprüfungskommission
und der Regierung führt die Finanzkontrolle zudem Sonderaufträge
durch.
Informatik-Revisionen
Wesentliche Informatikprojekte in der Landesverwaltung
werden einer Informatik-Revision durch eine in diesem Bereich
spezialisierte externe Prüfungsgesellschaft unterzogen,
wobei die ordnungsgemässe Projektabwicklung, die
technische Umsetzung, der Umgang mit Risiken etc. überprüft
wird. Die Finanzkontrolle koordiniert diese Informatik-
Revisionen und begleitet die Prüfungen aus revisionstechnischer
Sicht.
Interne Finanzaufsicht
Im Bereich der internen Finanzaufsicht nimmt die Finanzkontrolle
Rechnungs- und Kreditkontrollen vor, verifiziert
Bauabrechnungen, prüft die finanzielle Einhaltung von Vorgaben
in Regierungsanweisungen und kontrolliert durch
unangemeldete Prüfungen die Geldbestände von rechnungslegenden
Dienststellen, Stiftungen und Schulen.
Zusammenarbeit mit der Geschäftsprüfungs-
kommission
Mit der Geschäftsprüfungskommission des Landtags – als
oberstem Organ der Finanzaufsicht - besteht eine intensive
Zusammenarbeit. Die Finanzkontrolle informiert an den Sitzungen
der Geschäftsprüfungskommission direkt über ihre
Prüfungstätigkeiten. Notwendige Massnahmen werden diskutiert
und im Einvernehmen mit der Kommission veranlasst.
Die Geschäftsprüfungskommission ihrerseits wird bei
der Wahrnehmung der Oberaufsicht über die Geschäftsführung
von Regierung und Verwaltung von der Finanzkontrolle
wirkungsvoll unterstützt.
Mitgliedschaften
Die Finanzkontrolle ist sowohl Mitglied der «Fachvereinigung
der Finanzkontrollen der Schweiz und des Fürstentums
Liechtenstein» als auch Mitglied der Internationalen und
Europäischen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden
(INTOSAI und EUROSAI). Im Rahmen dieser
Mitgliedschaften werden Erfahrungen über Prüfungsansätze
und Prüfungsmethoden ausgetauscht sowie qualitätssichernde
Massnahmen im Revisionsbereich diskutiert.
Landtag
25
II. Regierung
Präsidium 1
RESSORTBERICHT
Ressortinhaber: Regierungschef Otmar Hasler
Im Berichtsjahr widmete die Regierung den Themen «Integration»
und «Chancengleichheit» grosse Aufmerksamkeit.
Neben einer Vertiefung des integrationspolitischen
Dialoges wurde auf Antrag der Regierung eine Erweiterung
der Stabsstelle Gleichstellungsbüro zu einer Stabsstelle für
Chancengleichheit realisiert. Im Hinblick auf die Bearbeitung
von organisationsübergreifenden und interdisziplinären
Projekten und Aufgaben aus dem Wirtschaftsbereich wurde
von der Regierung die Stabsstelle für Wirtschaft geschaffen.
Dieser Stabsstelle wurde im Laufe des Berichtsjahres
auch ein Zukunftsbüro angegliedert, welches sich mit für
Liechtenstein zentralen Zukunftsthemen befassen soll. Eine
Arbeitsgruppe wurde mit der Erarbeitung eines Entwurfes
für ein neues und modernes Personalrecht beauftragt. Die
Regierung hat zuvor Grundsätze für die Durchführung dieser
Reform formuliert. Im Hinblick auf das Jubiläum «200
Jahre Souveränität» im Jahre 2006 bestellte die Regierung
ein Organisationskomitee und unterbreitete dem Landtag
eine Kreditvorlage im Hinblick auf die Durchführung der
verschiedenen Jubiläumsanlässe. Landesverwaltung und
Stiftung Image Liechtenstein nahmen erfolgreich an der Lihga
teil und präsentierten ihre Internet-Portale. Im Rahmen
des Qualitätsmanagements wurde von der Regierung ein
Leitbild für die Landesverwaltung erlassen, welches in Zusammenarbeit
mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
erarbeitet worden ist. Mit der von der Regierung beschlossenen
Neuausrichtung des Landeskanals sollen in Zukunft
vermehrt bewegte Bilder über bedeutende staatspolitische
Anlässe sowie wichtige Anlässe von landesweitem Interesse
ausgestrahlt werden.
Einrichtung einer Stellvertretung des Landesfürsten
Anlässlich des Staatsfeiertages 2004 hat Fürst Hans-Adam II.
Erbprinz Alois mit der Ausübung der ihm als Fürsten zustehenden
Hoheitsrechte im Sinne der Verfassung betraut. Der
Fürst hat am 15. August 2004 eine entsprechende fürstliche
Verordnung betreffend die Einrichtung einer Stellvertretung
erlassen. Die Regierung hat vom Inhalt dieser fürstlichen
Verordnung Kenntnis genommen und die Verordnung nach
Gegenzeichnung durch den Regierungschef am 16. August
2004 im Landesgesetzblatt publiziert.
Integration und Chancengleichheit
Der Regierungschef hat im Jahre 2004 einen integrationspolitischen
Dialog gestartet. Er hat die in Liechtenstein tätigen
Ausländervereine im Juni und November zu Integrationsgesprächen
eingeladen. Zielsetzung dieser Gesprächsrunden,
die in Zukunft fortgesetzt werden sollen, ist es, die Kontakte
zwischen den Behörden und den Ausländervereinen zu
pflegen und zu verbessern, die Ausländervereine vermehrt
in die Integrationsbemühungen der Regierung und der
Amtsstellen einzubeziehen, und sie zu diesen Themen zu
Wort kommen zu lassen.
Im Mai hat auf Einladung der Regierung der erste Runde
Tisch zur Sozial- und Wirtschaftspolitik stattgefunden. Zusammen
mit Wirtschaftsverbänden und Interessenvertretern
hat die Regierung Themen wie die Weiterentwicklung des
Sozialstaates und die Sicherung von Arbeitsplätzen diskutiert.
In einem offenen Dialog wurden Schwerpunkte skizziert,
die bei weiteren Treffen vertieft werden.
Auf Antrag der Regierung hat der Landtag der Erweiterung
der Stabsstelle Gleichstellungsbüro zu einer Stabsstelle für
Chancengleichheit sowie der Schaffung einer Kommission
für Chancengleichheit zugestimmt. Mit der vorgeschlagenen
Neuorganisation soll in einem ersten Schritt eine bessere
Koordination in diesen Bereichen innerhalb der Landesverwaltung
erzielt werden. Die Bearbeitung von Fragen
betreffend gesellschaftlicher Benachteiligung soll auch in
Zukunft bei den verschiedenen Amtsstellen bleiben. Übergreifende
Fragen und Querschnittsaufgaben sollen jedoch
in Zukunft in einer Kommission für Chancengleichheit bearbeitet
werden. Die erweiterte Stabsstelle wird die Geschäftsführung
dieser Kommission wahrnehmen und gleichzeitig
als Anlauf- und Koordinationsstelle für alle Fragen der gesellschaftlichen
Benachteiligung dienen. Im entsprechenden
Bericht und Antrag an den Landtag hat die Regierung auch
das Postulat zur Schaffung einer Kommission für Integrationsfragen
und einer Stelle für die Integration von Ausländerinnen
und Ausländern beantwortet. Die Zielsetzungen
der Regierung und des Postulates decken sich zwar weitgehend,
die Regierung hat mit ihrem Vorschlag zur Schaffung
einer Kommission und einer Stabsstelle für Chancengleichheit
aber einen breiteren Ansatz gewählt.
200 Jahre Souveränität des Fürstentums Liechtenstein
Im Jahre 2006 begeht das Fürstentum Liechtenstein ein
staatspolitisch sehr bedeutsames Jubiläum, nämlich «200
Jahre Souveränität des Fürstentums Liechtenstein 1806 -
2006». Die Regierung hat im Berichtsjahr ein Organisationskomitee
eingesetzt, welches ein Konzept und ein Budget
für die Durchführung dieses Jubiläums erarbeitet hat.
Es sollen Jubiläumsanlässe stattfinden, welche die staatspolitische
Bedeutung dieses Ereignisses zum Ausdruck
bringen und den Zusammenhalt in der Bevölkerung fördern
sowie die Identität des Landes stärken. Dabei werden
Menschen der verschiedenen Bevölkerungsschichten aktiv
eingebunden und deren Eigeninitiative wird in Form von
aktiver Mitgestaltung gefördert. Auf Antrag der Regierung
hat der Landtag für die verschiedenen Jubiläumsanlässe einen
Verpflichtungskredit in Höhe von 3,25 Millionen Franken
bewilligt.
Regionale Zusammenarbeit
Auf Einladung der Liechtensteinischen Regierung statteten
im abgelaufenen Jahr die Regierungen der Kantone Graubünden
und St. Gallen sowie des Bundeslandes Vorarlberg
dem Fürstentum Liechtenstein einen Besuch ab. Diese alljährlich
stattfindenden Regierungstreffen dienen vor allem
der Kontaktpflege sowie der Erörterung gemeinsam interessierender
Fragen. Ein weiterer wichtiger Pfeiler der regionalen
Zusammenarbeit bildet die internationale Bodenseekonferenz,
in deren Rahmen sowohl die Regierung wie
auch Vertreter der verschiedenen Amtsstellen mitarbeiten.
Der Regierungschef nahm traditionsgemäss am Strategiegespräch
der Regierungschefs im Sommer sowie am Regierungscheftreffen
im Dezember teil.
Landesverwaltung und Stiftung Image Liechtenstein
an der Lihga
Die Regierung hat die Teilnahme der Liechtensteinischen
Landesverwaltung und der Stiftung Image Liechtenstein an
der Lihga 2004 beschlossen. Im Mittelpunkt der gemeinsamen
Präsentation standen die beiden Internetportale, nämlich
das Verwaltungsportal der Landesverwaltung sowie das
Liechtensteinportal. Bei diesem Anlass präsentierte die Landesverwaltung
das neu gestaltete Verwaltungsportal mit
vielen benutzerfreundlichen Neuerungen. Ziel des Auftritts
der Landesverwaltung war es, den Besucherinnen und Besuchern
einen Einblick in die vielfältigen Aufgaben der Landesverwaltung
zu geben und ihnen die bereits integrierten
Informations- und Dienstleistungsangebote näher zu bringen.
Insgesamt präsentierten an der Lihga 2004 fünfzehn
Amtsstellen ihre Dienstleistungen.
29
30
Präsidium
Eröffnung des Liechtenstein-Museums in Wien
Auf Einladung des Landesfürsten fand am 27. März 2004
im «Liechtenstein-Museum» in Wien für alle Bewohnerinnen
und Bewohner Liechtensteins sowie im Ausland wohnhafte
Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner ein Tag der
offenen Tür statt. Aus diesem Anlass organisierte die Regierung
einen Sonderzug nach Wien und offerierte allen
Interessierten ein preislich interessantes Reiseangebot. Von
diesem Angebot machten rund 800 Personen Gebrauch.
Qualitätsmanagement in der Landesverwaltung
Nach rund zweijähriger Vorarbeit wurde von der Regierung
das Leitbild der Landesverwaltung genehmigt und an die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergeleitet. Das vorliegende
Leitbild widerspiegelt das Selbstverständnis der Liechtensteinischen
Landesverwaltung und weist auf die Grundwerte
hin, an denen sich die Arbeit der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Landesverwaltung orientiert. Im Leitbild wird
zudem dargelegt, welchen Werten sich die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter verpflichtet fühlen und was ihr Handeln leitet,
wie sie ihre Aufgaben verstehen und umsetzen, wie sie
mit der Bevölkerung, mit ihren Kundinnen und Kunden sowie
mit ihren Partnern im In- und Ausland zusammenarbeiten
wollen und wie in der Landesverwaltung miteinander umgegangen
wird. Damit ist das Leitbild für alle Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter Orientierung und Verpflichtung zugleich.
Die Regierung hat die Fortsetzung des TQM-Projektes im
Jahre 2004 beschlossen, wobei sämtliche Amtsstellen der
Landesverwaltung im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens
der Selbstbewertung nach dem EFQM-Modell in den
laufenden TQM-Prozess einbezogen werden sollten. Dieses
Projekt musste aufgrund anderer Prioritäten auf 2005 verschoben
werden. Im Berichtsjahr wurde jedoch der vorliegende,
vom Lenkungsausschuss erarbeitete Fragebogen im
Rahmen eines Pilotprojektes bei zwei Amtsstellen sowie den
Regierungsressorts getestet. Aufgrund dieses Pilotprojektes
wurde der Fragebogen nochmals überarbeitet.
Das Projekt zur Deregulierung und Delegationen von Amtsgeschäften
wurde im Jahre 2004 fortgesetzt. Die aufgezeigten
Verbesserungsmöglichkeiten müssen nun zwischen
den Vertretern der Regierung sowie den Amtsstellenleitern
diskutiert und es müssen Prioritäten festgelegt werden. Es
ist beabsichtigt, dass das vorliegende Projekt im Jahr 2005
fortgesetzt und zum Abschluss gebracht wird.
Im Hinblick auf die Entwicklung eines Modells für eine Personalbedarfsrechnung
für die Landesverwaltung wurde zusammen
mit dem Landwirtschaftsamt im Berichtsjahr ein
Pilotprojekt durchgeführt. Auf Empfehlung des TQM-Lenkungsausschusses
hat die Regierung aufgrund der im Rahmen
des Pilotprojektes gewonnenen Erkenntnisse und des
zu erwartenden grossen Aufwandes davon abgesehen, die
Personalbedarfsrechnung bei kleinen Amtsstellen einzuführen.
Allerdings soll das Modell gemäss Regierungsbeschluss
künftig bei grossen Amtsstellen (vor allem im Hinblick auf
die Organisationsüberprüfung und die Abklärung des Personalbedarfs)
im Einzelfall zur Anwendung gelangen.
Die Regierung hat im Jahre 2003 eine Arbeitsgruppe mit
der Durchführung eines Projektes zur Weiterentwicklung
des Projektmanagements in der Landesverwaltung beauftragt.
Die Arbeitsgruppe konnte ihre Arbeiten im Jahr 2004
abschliessen. Die Regierung hat im Oktober die Richtlinie
für die Durchführung von Projekten in der Landesverwaltung
zur Kenntnis genommen. Nach einer Präsentation der
Richtlinie an der Amtsleiterkonferenz soll diese Richtlinie im
Jahre 2005 in der Landesverwaltung für verbindlich erklärt
werden. Die Richtlinie soll die Amtsstellen bei der Erarbei-
tung von Projekten (Projektsteuerung, Projektevaluation)
unterstützen. Auf diese Weise wird eine einheitliche und
geregelte Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der
Projekte in der Landesverwaltung angestrebt.
Staat und Kirche
Die Frage- und Problemstellungen im Zusammenhang mit
einer Neuordnung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche
wurden in einer von der Regierung erweiterten Arbeitsgruppe
intensiv diskutiert. Die Vertreter der katholischen
und evangelischen Kirchen sowie der Verein für eine offene
Kirche haben dabei ihre teils unterschiedlichen Positionen
hinsichtlich einer Verfassungsänderung sowie einer gesetzlichen
Ausgestaltung der Anerkennung von Religionsgemeinschaften
dargelegt.
Die Diskussionen in der Arbeitsgruppe haben gezeigt, dass
die Schwierigkeiten einer solchen Reform hauptsächlich bei
den Themen Kirchengüter und Kirchenfinanzierung anzusiedeln
sind und somit vor allem die Gemeinden und die katholische
Kirche betreffen. Zur Schaffung einer Grundlage
für diese komplexe Thematik hat die Regierung im Frühjahr
2004 Dr. Herbert Wille mit einer vorbereitenden Studienarbeit
beauftragt. Dieses Arbeitspapier liegt seit November
vor. Anlässlich der letzten gemeinsamen Sitzung der Regierung
mit den Gemeindevorstehern anfangs Dezember wurde
vereinbart, die Fragen betreffend eine Neuordnung des
liechtensteinischen Staatskirchenrechts in einem Workshop
im Januar 2005 mit den Gemeindevorstehern zu diskutieren.
Darauf aufbauend soll dann eine weitere Bearbeitung und
Diskussion in der Arbeitsgruppe der Regierung erfolgen.
Die Erweiterung der Arbeitsgruppe um Vertreter der evangelischen
Kirchen und des Vereins für eine offene Kirche sowie
die Bereitstellung einer Grundlagenarbeit stellen einen weiteren
wichtigen Schritt hin zu einer umfassenden Lösung dar.
Neue Stabsstelle für Wirtschaft/Zukunftsbüro
Im Berichtsjahr hat die Regierung die Schaffung einer Stabsstelle
für Wirtschaft beschlossen. Mit der Schaffung dieser
Stabsstelle wird die organisationsübergreifende und interdisziplinäre
Bearbeitung anstehender Projekte und Aufgaben
aus dem Wirtschaftsbereich sowie die Beratung der
Regierung in wirtschaftspolitischen Fragestellungen verfolgt.
Im Herbst des Berichtsjahres hat die Regierung ein
Zukunftsbüro eingerichtet, welches der Stabsstelle für Wirtschaft
zugeordnet wurde. Durch die übergeordnete Auseinandersetzung
mit für Liechtensteins Zukunft zentralen Themen
soll das Zukunftsbüro einen wichtigen Beitrag zu einer
prosperierenden Zukunft Liechtensteins leisten.
Personalangelegenheiten
Die Regierung beabsichtigt, dass geltende Beamtengesetz
durch ein neues und modernes Personalrecht zu ersetzen.
Sie hat eine Arbeitsgruppe damit beauftragt, die entsprechenden
Abklärungen durchzuführen und einen Vernehmlassungsentwurf
auszuarbeiten. Das geltende Gesetz ist
durch zahlreiche Unklarheiten und Lücken gekennzeichnet,
so dass sich eine grundlegende Revision aufdrängt.
Ein wesentlicher Mangel liegt insbesondere darin, dass das
Gesetz keine eindeutig unterscheidbaren Personalkategorien
festlegt. Es enthält weiters keine Bestimmungen über
den Abschluss von befristeten oder kündbaren Dienstverhältnissen.
Zudem müssen die Bestimmungen in Bezug auf
die Kündigung angepasst werden. Ein weiterer Mangel
des geltenden Personalrechts besteht unter anderem darin,
dass ausführliche Vorschriften über das Anstellungsverfahren,
die Pflichten und Rechte der Bediensteten sowie die
Beendigung der Dienstverhältnisse fehlen. Es soll ein Personalrecht
geschaffen werden, das sowohl den Bedürfnissen
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch den Anforderungen
an eine moderne Verwaltung entspricht.
Im Bericht über den Bestand und Bedarf an Stellen bei der
Regierung, der Landesverwaltung, den Gerichten und dem
Landtagssekretariat (Stellenplan 2004/2005) beantragte die
Regierung keine neuen Stellen, sondern ausschliesslich die
Umwandlung von 4.25 nichtständigen Stellen in ständige
Stellen. Mit dem vom Landtag verabschiedeten Stellenplan
ist aufgrund der beantragten Umwandlungen eine Erweiterung
des Stellenplanes um 4.25 Stellen erfolgt. Dies entspricht
einer Erhöhung um 0.58 Prozent. Die Zahl der nichtständigen
Stellen ist im zurückliegenden Jahr von 54.05 auf
54.70 Stellen angestiegen.
In Zusammenhang mit den auf den 1. Januar 2004 in Kraft
getretenen Abänderungen des Besoldungsgesetzes hat die
Regierung im Berichtsjahr eine Verordnung über die Besoldung
der Staatsangestellten erlassen sowie die im neuen Besoldungsgesetz
vorgesehene Personalkommission bestellt.
Die Verordnung wurde bewusst als kompakte, lesefreundliche
Beschreibung des neuen Lohnsystems konzipiert. Die
Personalkommission ist Schlichtungsstelle für Streitigkeiten
in Zusammenhang mit der Besoldung. Sie setzt sich paritätisch
aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern beiderlei
Geschlechts zusammen.
Gemäss dem geltenden Beamtengesetz haben Beamte und
Angestellte dem Staatsdienst ihre volle Tätigkeit zu widmen
und dürfen ohne Bewilligung der Regierung weder eine
andere besoldete Stelle bekleiden noch einen Nebenberuf
oder zeitraubende Nebenarbeiten betreiben. Aufgrund verschiedener
Anfragen hat die Regierung den Grundsatzbeschluss
gefasst, dass diese Bestimmung restriktiv ausgelegt
wird und von der Regierung Bewilligungen nur in besonders
begründeten Fällen im Rahmen der vom Arbeitsgesetz vorgegebenen
wöchentlichen Höchstarbeitszeit erteilt werden.
Von dieser Regelung sind ehrenamtliche Funktionen in gemeinnützigen
Institutionen ausgenommen.
Im Berichtsjahr wurde von der Regierung die Leitung der nachstehenden
Amtsstellen neu besetzt: Bauadministration, Amt
für Gesundheitsdienste. Ausserdem wurde für die Finanzkontrolle
nach vorgängiger Zustimmung der Geschäftsprüfungskommission
des Landtages eine neue Leiterin bestellt.
Pensionsversicherung für das Staatspersonal
Aufgrund der versicherungstechnischen Lage der Pensionsversicherung
für das Staatspersonal hat die Regierung beschlossen,
für das Jahr 2004 einen Sonderbeitrag von 2.5%
der versicherten Besoldungen zu leisten. Diese Kosten von
rund 3.5 Mio. Franken wurden dem Landtag zur Bewilligung
unterbreitet. Gemäss Gesetz übernimmt das Land
gegenüber der Pensionsversicherung für das Staatspersonal
die Finanzierungsgarantie. Die Dienstgeber sind verpflichtet,
einen Sonderbeitrag zu leisten, wenn dies nach der finanziellen
Lage der Pensionsversicherung notwendig ist.
Kommissionen, Stiftungs- und Verwaltungsräte
Im Berichtsjahr lief die Mandatsperiode verschiedener, gesetzlich
vorgesehener Kommissionen, Stiftungs- und Verwaltungsräte
ab, welche von der Regierung neu zu bestellen
waren. So wurden von der Regierung nachstehende
Kommissionen, Stiftungsräte sowie nachstehender Verwaltungsrat
für die Dauer von jeweils 4 Jahren neu bestellt:
- Berufsmaturakommission
- Denkmalschutzkommission
- Einigungsamt
- Energiekommission
- Jagdprüfungskommission
Präsidium
- Kommission für die Durchführung der Fischereiprüfung
- Kommission für Natur- und Landschaftsschutz
- Kommission zur Beurteilung von Bauvorhaben
- Landesrüfekommission
- Landestierzuchtkommission
- Prüfungskommission für Treuhänder
- Rheinkommission
- Sanitätskommission
- Schätzungskommission
- Sportkommission
- Stiftungsrat der Pensionsversicherung für
das Staatspersonal
- Stiftungsrat des Kunstmuseums Liechtenstein
- Stiftungsrat der Liechtensteinischen Musikschule
- Verwaltungsrat Liechtenstein Tourismus
Öffentlichkeitsarbeit
Die Regierung hat im März 2004 eine Neuausrichtung des
Landeskanals beschlossen und in diesem Sinne die Informationsverordnung
angepasst und gleichzeitig Informationsrichtlinien
für den Landeskanal erlassen. Die Verordnungsabänderung
und die neuen Informationsrichtlinien ermöglichen in
Zukunft eine weitere Öffnung des Landeskanals im Hinblick
auf die Ausstrahlung von bewegten Bildern über bedeutende
staatspolitische Anlässe sowie wichtige Anlässe von landesweitem
Interesse. Die von der Regierung erlassenen Richtlinien
sollen schrittweise und in Abhängigkeit von den zur Verfügung
stehenden finanziellen Mitteln umgesetzt werden. Dazu
zählen unter anderem auch Massnahmen wie die Ausstattung
von verschiedenen Örtlichkeiten mit fixen Standleitungen und
anderen notwendigen technischen Einrichtungen für Fernsehübertragungen.
Mittelfristig ist auch die Einrichtung eines
eigenen Fernsehkanals für den Landtag geplant.
Die Regierung hat im Rahmen der Fortsetzung des vom
Landtag bewilligten Projektes der Integration der Jahrgänge
2003 bis 2005 der Berichte und Anträge der Regierung an
den Landtag in das Verwaltungsportal der Landesverwaltung
im Internet zugestimmt. Ziel des Projektes ist es, in
Zukunft alle Berichte und Anträge der Regierung an den
Landtag datenbank-, internet- und archivgerecht aufzubereiten
und über verschiedene Suchkriterien über das Internet
zugänglich zu machen. In der Folge sollen auch Verknüpfungen
mit den Landtagsprotokollen erstellt werden
können, welche bereits über Internet verfügbar sind. Es ist
zudem eine spätere Verknüpfung mit der Gesetzes- und
Entscheidungsdatenbank vorgesehen.
Für die Medienbeobachtung Liechtensteins ist es zentral,
dass möglichst umfassende Kenntnisse der weltweiten medialen
Wahrnehmung Liechtensteins, insbesondere in den
Nachbarländern Schweiz, Österreich und Deutschland, vorliegen.
In diesem Sinne hat die Regierung im Berichtsjahr
einer Neugestaltung und Straffung der beiden bisherigen
Medienbeobachtungsdienste zugestimmt.
Ausländerrecht und Flüchtlingsbereich
Am 1. Mai 2004 wurde der Europäische Wirtschaftsraum um
zehn neue Länder erweitert. Durch die Erweiterung dieses
Wirtschaftsraumes werden vermehrt Arbeitskräfte aus den
neuen Beitrittsländern nach Liechtenstein drängen. Die Regierung
hat deshalb beschlossen, von der Möglichkeit von
Übergangsmassnahmen Gebrauch zu machen und hat die
geltende Personenverkehrsverordnung entsprechend angepasst.
Ende November des Berichtsjahres hat die Regierung
der Totalrevision der Personenverkehrsverordnung
zugestimmt. Die Notwendigkeit dieser Revision ergab sich
aufgrund des Abschlusses der Personenverkehrsverhandlungen
mit der Schweiz, der vollständigen Umsetzung des
EWR-Acquis sowie den bisher mit der Personenverkehrsver-
31
32
Präsidium
ordnung in Liechtenstein gemachten Erfahrungen. Neben
zahlreichen weiteren Abänderungen ist vor allem die Aufnahme
von Rechtsvorschriften zur Integration zu erwähnen.
Wenngleich die betreffenden Artikel nur grundsätzliche Aussagen
zur Integration enthalten, so ist doch der politische
Wille der Regierung erkennbar, die Integration von Ausländerinnen
und Ausländern in Liechtenstein verstärkt zu fördern.
Die Regierung hat wie in den vergangenen Jahren auch im
Berichtsjahr beschlossen, verschiedene Wiederaufbauprojekte,
vor allem im Kosovo und in Bosnien-Herzegowina,
mit namhaften Beiträgen zu unterstützen. Dem Wiederaufbau
wird aufgrund der hohen Anzahl von zurückkehrenden
Flüchtlingen aus Liechtenstein eine hohe Bedeutung beigemessen.
Aufgrund der guten Erfahrungen in den zurückliegenden
Jahren wurden vor allem Projekte der Caritas Schweiz
unterstützt. Bei der Projektauswahl und Projektausrichtung
besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen
Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA).
Öffentliches Auftragswesen
Die Regierung hat Ende des Berichtsjahres dem Landtag
eine Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen
zur Behandlung zugeleitet. Mit der Regierungsvorlage
werden die «Sektorenbestimmungen» aus dem bestehenden
Gesetz und der Verordnung herausgenommen
sowie die Bestimmungen der Bau-, Liefer- und Dienstleistungsrichtlinie
sowie der Rechtsmittelrichtlinie, die bisher
nicht oder nur unvollständig umgesetzt waren, umgesetzt.
Im weiteren hat die Regierung im Rahmen des Berichtes
und Antrages verschiedene Abänderungen vorgeschlagen,
welche zur besseren Leserlichkeit des Gesetzes und der
Verordnung beitragen sollen. Zudem wurden dem Landtag
auch Anpassungen, welche die Erfahrungen aus der Praxis
der letzten Jahre widerspiegeln, beantragt. Der Landtag hat
die beiden Gesetzesvorlagen in erster Lesung behandelt.
Gerichtsorganisation/Richterbestellungen
Die im Jahre 2003 eingeleitete Organisationsanalyse der
Gerichte wurde im Berichtsjahr intensiv fortgesetzt. Die Regierung
hat im November den Schlussbericht zur Kenntnis
genommen und der Umsetzungsplanung zugestimmt. Die
Umsetzung der Resultate der Organisationsanalyse soll in
vier Entwicklungsschritten erfolgen. Im Verlaufe des Jahres
2005 werden die ersten beiden Entwicklungsschritte, Schaffung
der gesetzlichen Grundlagen für die neue Struktur der
Gerichte sowie die Umsetzung der Soll-Organisation, in organisatorischer
und personeller Hinsicht durchgeführt. Im
Verlaufe des Jahres 2006 werden dann die weiteren Schritte
(Bereinigung der Ablauforganisation, Einführung einer systematischen
Arbeits- und Leistungserfassung) umgesetzt,
wobei dazu im Jahre 2005 ein Vorgehenskonzept zu erarbeiten
und die Machbarkeit zu prüfen ist.
Im Januar des Berichtsjahres trat das neue Richterbestellungsgesetz
in Kraft. Zur Auswahl der zur Bestellung für eine
frei werdende Richterstelle in Betracht kommenden Kandidaten
ist gemäss diesem Gesetz ein besonderes Richterauswahlgremium
vorgesehen, dass sich aus dem Landesfürsten,
je einem Abgeordneten von jeder im Landtag vertretenen
Wählergruppe, dem für die Justizverwaltung zuständigen
Regierungsmitglied sowie einer den Landtagsvertretern
entsprechenden Anzahl weiterer Mitglieder, welche vom
Landesfürsten berufen werden, zusammensetzt. Das Gremium
hat die Aufgabe, im Hinblick auf die Bestellung der
Richter die Beurteilungen und die Auswahl der hierfür in
Betracht kommenden Kandidaten zu treffen. Aufgrund der
Prüfung der Kandidaten beschliesst das Gremium einen entsprechenden
Vorschlag an den Landtag. Im Berichtsjahr hat
das Richterauswahlgremium zuhanden des Landtages
Vorschläge in Bezug auf die Neubestellung des Staatsgerichtshofes
sowie die Bestellung von Landrichtern unterbreitet.
Philatelie
Im August 2004 hat die Regierung den Abschlussbericht
der Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Organisation der
Philatelie in Liechtenstein zur Kenntnis genommen. Die Arbeitsgruppe
hatte auf der Basis einer Ist-Aufnahme sechs
mögliche Szenarien für eine künftige Ausgestaltung und
Organisation des staatlichen Briefmarkenwesens erarbeitet
und diese im Abschlussbericht gewürdigt. Die Regierung
hat sich dafür entschieden, das Szenario «Auslagerung zur
Post AG» weiterzuverfolgen. Zu diesem Zweck hat sie eine
Arbeitsgruppe unter der Leitung des Ressorts Präsidium beauftragt,
die organisatorischen, rechtlichen, finanziellen und
personellen Konsequenzen einer Auslagerung der Philatelie
zur Post AG zu prüfen. Als Rahmenbedingungen gab die Regierung
vor, dass bei einer Auslagerung alle Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter von der Post AG übernommen werden, und
dass die Briefmarke weiterhin ihrer Funktion als nationaler
Kulturträger gerecht werden müsse. Die Arbeitsgruppe wird
der Regierung im Frühjahr 2005 Bericht erstatten.
AMTSSTELLEN
Amt für Personal und Organisation
Amtsleiter: Peter Mella
Das Jahr 2004 stand ganz im Zeichen der Umsetzung des
neuen Besoldungssystems. Neben der Bereitstellung der
notwendigen Informatiksysteme lag ein Schwergewicht in
der Information der MitarbeiterInnen sowie der Schulung
der Vorgesetzten. Der computergestützte Leistungsdialog
lag am Anfang des Zyklus, welcher dann Ende Jahr mit der
eigentlichen Leistungslohnrunde abgeschlossen wurde. Die
Erfahrungen des ersten Jahres sind durchwegs positiv, obwohl
da und dort Verbesserungen möglich sind.
Neben diesem Grossprojekt ist es vor allem die Informatik,
die sich immer neuen Anforderungen stellen muss. Es gilt einerseits
mit der technischen Entwicklung Schritt zu halten,
andrerseits aber auch den hohen Anforderungen speziell in
Bezug auf die Sicherheit gerecht zu werden. Dazu kommt
eine Vielzahl von Projekten, die ihre Ursache in der sehr vielfältigen
Aufgabenpalette der Landesverwaltung haben. Die
Lösungen wollen im produktiven Betrieb gewartet und die
BenutzerInnen bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützt werden.
Personalwesen
Stellenplan 2004
Für das Jahr 2004 bewilligte der Landtag die Umwandlung
folgender befristeter Stellen in ständige Stellen:
1.00 Amt für Personal und Organisation
0.75 Amt für Soziale Dienste
1.00 Amt für Volkswirtschaft
1.00 Hochbauamt
3.50 Regierung nachgeordnete Stellen
2.40 Amt für Gesundheitsdienste
9.65 Total
Ausserdem wurden 0.70 Ausgleichsstellen geschaffen.
Personalbestand per 31.12.2004
Übersicht Personalbestand
(Ständige Stellen, Ausgleichsstellen, Nichtständige Stellen)
Präsidium
Stellen Mitarbeiter Männer Frauen
Stabsstellen der Regierung inkl. Sekretariate 66.4 75 34 41
Landesverwaltung 660.60 721 444 277
Gerichte 52.6 59 27 32
Landtagssekretariat 5.5 6 2 4
Zwischensumme 1 785.10 861 507 354
Anstalten und Stiftungen 27.4 38 11 27
Übrige 1.2 3 1 2
Zwischensumme 2 28.6 41 12 29
Ausbildung 47.7 49 29 20
Hilfskräfte 103.60 123 51 72
Zwischensumme 3 151.30 172 80 92
Total 965.00 1074 599 475
Bei mehreren Amtsstellen sind unter dem Begriff nichtständiges
Personal Personen vorwiegend mit einem Teilzeitdienstauftrag
angestellt. Nach Überprüfung der einzelnen
Bereiche wurde ein genereller Beschluss für die Weiterbeschäftigung
dieser nichtständigen Angestellten bis Ende
2004 gefasst.
Personaladministration
Personalselektion
Im Berichtsjahr wurden 61 (72) Stellen ausgeschrieben. Auf
diese Ausschreibungen sind insgesamt 1486 (1309) Bewerbungen
eingegangen. Nach Vorabklärungen und dem
Ausscheiden einzelner Bewerbungen wurden mit 330 (312)
Personen Gespräche geführt.
Ausgleichsstellen
Per Ende 2004 sind von 21.90 bewilligten Ausgleichsstellen
13.70 Stellen mit 17 Personen besetzt. Die Gesamtzahl der
besetzten Ausgleichsstellen hat sich von 16.80 Stellen (Stand
31.12.2003) um 3.10 Stellen bzw. um 3 Personen reduziert.
Diverse Praktika
Im Berichtsjahr wurden insgesamt 22 (45) PraktikantInnen
sowie 23 (24) FerialpraktikantInnen beschäftigt. Bei den
PraktikantInnen handelte es sich in der Regel um Studenten,
die während oder nach dem Studium ein Praktikum zu
absolvieren hatten. Die Nachfrage nach Praktikumsplätzen
ist in den vergangenen Jahren markant gestiegen.
Im Berichtsjahr haben ausserdem 24 (16) Personen ein Gerichtspraktikum
absolviert.
Projekte im Personalbereich
Kinderbetreuung in der Landesverwaltung
Seit März 2002 können die MitarbeiterInnen ihre Kinder
in der landeseigenen Kindertagesstätte betreuen lassen.
Die Kindertagesstätte hat eine Betreuungskapazität von
10 Plätzen. Zwei ausgebildete Kleinkindererzieherinnen
und zwei Auszubildende (Lehrtochter/Praktikantin) betreuen
die Kinder. Bei Bedarf (Krankheit/Ferien) werden
zudem zwei Aushilfen eingesetzt. Beim fest angestellten
Betreuungspersonal waren keine Wechsel zu verzeichnen.
Bei der Lehrtochter und den Praktikanten entstehen ausbildungsbedingt
jährliche resp. halbjährliche Wechsel. Wie
auch bei den anderen Kindertagesstätten üblich, wurde
aufgrund der guten Auslastung ab August 2004 das Team
mit einer Köchin (40%-Pensum) ergänzt, um die Kleinkindererzieherinnen
von den Haushaltsarbeiten zu entlasten.
Bereits im Dezember 2003 konnte erstmals die Vollauslastung
der Kindertagesstätte erreicht werden. 2004 betrug
die durchschnittliche Auslastung 89% und dies obwohl
in den Sommermonaten die Auslastung durch Ferien und
Abmeldungen (neues Schuljahr) immer deutlich tiefer ist.
Insgesamt teilen sich durchschnittlich 27 Kinder die 10 Betreuungsplätze.
Durch die gute Belegung der Kindertagesstätte
sind die Wartezeiten länger geworden.
Totalrevision des Beamtengesetzes
Aufgrund der Vorarbeiten im Jahre 2003 definierte die Regierung
im Februar die Grundsätze und Schwerpunkte für
die Schaffung eines neuen Personalrechtes. Massgebend
war dabei neben der rechtsvergleichenden Studie vor allem
das Ergebnis der Amtsleiterklausur vom September 2003.
Im April bestellte die Regierung unter der Leitung des Regierungssekretärs
eine Arbeitsgruppe. Diese hat den Auftrag,
einen Vernehmlassungsentwurf und schliesslich einen
Bericht und Antrag zuhanden des Landtages zu erstellen.
In der Arbeitsgruppe ist auch das Amt für Personal und Organisation
vertreten. Die Arbeitsgruppe hat in verschiedenen
Sitzungen das Gerüst eines neuen Personalrechtes erarbeitet.
Mit einem Vernehmlassungsentwurf ist im Frühjahr
2005 zu rechnen. Der Landtag sollte sich Ende 2005 mit
einer entsprechenden Vorlage befassen können.
Totalrevision des Besoldungsgesetzes
Das neue Besoldungsgesetz trat per 1. Januar 2004 in Kraft.
Das abgelaufene Jahr stand denn auch ganz im Zeichen der
Umsetzung. Als erstes wurden die Löhne der MitarbeiterInnen
in das neue System übernommen. Gleichzeitig wurden
eine Broschüre mit den wesentlichsten Informationen verteilt
und zwei Informationsveranstaltungen durchgeführt.
Ein wesentliches Augenmerk wurde auch auf die Schulung
der Vorgesetzten gelegt. Diesen kommt beim neuen
33
34
Präsidium
Lohnsystem eine zentrale Rolle zu, sei es bei der Mitarbeiterbeurteilung
oder bei der Lohnfestsetzung. Eine erste
Bewährungsprobe hatten sie mit dem neuen computergestützten
Leistungsdialog (eFocus) zu bestehen.
Im Herbst wurde mit etwas Verspätung erstmals die Systemlohnrunde
durchgeführt. Die eigentliche Bewährungsprobe
hatte das neue System dann aber mit der erstmals
durchzuführenden Leistungslohnrunde zu bestehen. Diese
war im Anschluss an die Beschlüsse des Landtages über die
zur Verfügung stehenden Mittel geplant, musste dann aber
auf Anfang Januar 2005 verschoben werden. Das Fazit der
ersten Leistungslohnrunde ist positiv, wobei aufgrund der
gemachten Erfahrungen Verbesserungen in die nächste
Runde einfliessen werden.
Die Projektgruppe betreute das Projekt sehr intensiv. So
musste der Leistungsdialog entsprechend unterstützt und
begleitet werden. Zusätzlich war auch die Verordnung zum
Besoldungsgesetz neu zu erstellen. Daneben mussten auch
die Verteilungsrichtlinien für die Aufteilung des Lohnbudgets
auf die Amtsstellen und schliesslich auch die Zuordnungsrichtlinien
für die Stellen völlig neu konzipiert werden.
Ein Hauptaugenmerk lag auf der Informatiklösung. Sie
bildet das Rückgrat für die Umsetzung. Die Einführung resp.
Umsetzung des neuen Lohnsystems wurde durch entsprechende
Information und Kommunikation flankiert.
Abschliessend darf gesagt werden, dass die Landesverwaltung
nun über ein sehr modernes, leistungsbezogenes
Lohnsystem verfügt. Die Rückmeldungen der Vorgesetzten
als auch der MitarbeiterInnen waren jedenfalls durchwegs
positiv.
Elektronisches Zutritts- und Zeiterfassungssystem
1996/1997 wurde mit der Einführung des elektronischen
Zutritts- und Zeiterfassungssystems in der Landesverwaltung
begonnen. Das elektronische Zutritts- und Zeiterfassungssystem
ist heute bis auf wenige Ausnahmen (z.B.
Werkbetriebe) in allen landeseigenen Gebäuden sowie in
den Gebäuden mit langfristigen Mietverträgen installiert.
2002 wurden die Systeme «Zeiterfassung» und «Zutrittskontrolle»
getrennt und dadurch die Systemkapazität verdreifacht.
2003 wurde die Eignungsabklärung des Produkts «Web
GeminiTIME» der BIXI AG für die Landesverwaltung positiv
abgeschlossen und ein Pilotprojekt im Amt für Personal und
Organisation für das Frühjahr 2004 beschlossen. Durch Kapazitätsengpässe
aufgrund anderer Projekte im Personalbereich
musste dieses Pilotprojekt auf Frühjahr 2005 verschoben
werden. Beim Produkt «Web GeminiTIME» handelt es
sich um einen virtuellen Zeiterfassungsleser, mit dem (via Internet-Explorer)
Abfragen, Erfassungen und Bewilligungen
von Zeitbuchungen direkt im Zeiterfassungssystem möglich
sind. Neben der papierlosen Erfassung von Zeitbuchungen
durch die MitarbeiterInnen wird auch die Absenzverwaltung
und -kontrolle für die Vorgesetzten vereinfacht und
übersichtlicher gestaltet.
2004 wurde das Zeiterfassungs- und Zutrittssystem in den
bestehenden Gebäuden bedarfsgerecht optimiert und es
wurden einzelne zusätzliche Lesegeräte installiert. Neu ins
System aufgenommen wurde das Bürogebäude der Finanzmarktaufsicht
Liechtenstein (FMA).
TQM - Vereinfachtes Verfahren - Pilotversuch im Amt
für Personal und Organisation
Im Rahmen des TQM-Projekts wurde ein vereinfachtes Verfahren
für die Landesverwaltung entwickelt. Damit sollte
es den Amtsstellen möglich sein, mit möglichst geringem
Aufwand eine Selbstbewertung durchzuführen. Zu diesem
Zweck wurde ein spezieller Fragebogen entwickelt. Bevor
dieses Verfahren flächendeckend eingesetzt werden konnte,
musste es in einigen Pilotämtern getestet werden. Das
Amt für Personal und Organisation bot sich als eines der
Testämter an, weil es unterschiedliche Aufgabengebiete betreut
und der Fragebogen auch in dieser Hinsicht überprüft
werden sollte. Die Selbstbewertung fand im Frühjahr mit
der Informatikabteilung und im Herbst mit den Abteilungen
Personal, Organisationsentwicklung und Besoldungsadministration
statt.
Aufgrund der Erfahrungen wurde der Fragebogen in einigen
Punkten angepasst. Es zeigte sich, dass besonders zwischen
kleineren Amtsstellen und grösseren Amtsstellen mit
verschiedenen Abteilungen unterschieden werden muss.
Deshalb gibt es für die definitive Durchführung unterschiedliche
Fragenbogen.
Die Ergebnisse der beiden Selbstbewertungen wurden am
Schluss verglichen und abteilungsübergreifende sowie abteilungsspezifische
Massnahmen daraus abgeleitet, die nun
im Jahre 2005 im Amt für Personal und Organisation umgesetzt
werden.
Leistungsdialog «eFocus»
Das neue informatikgestützte Personalbewertungssystem
«eFocus» konnte im Juni 2004 erfolgreich gestartet werden.
Die Leistungsbewertungen wurden erstmalig mit dem
neuen Informatik-Tool durchgeführt. Insgesamt waren dies
über 800 Leistungsdialoge, welche von den Vorgesetzten
der Landesverwaltung mit ihren MitarbeiterInnen durchgeführt
wurden.
Im Frühjahr wurden ca. 120 Vorgesetzte in einer dreitägigen
Schulung mit dem System vertraut gemacht. Verbesserungsvorschläge
und Anregungen aus den Schulungen
wurden aufgenommen und nach Möglichkeit in das neue
System eingebaut.
In einem ersten Schritt wurden die Kernaufgaben und Zielvereinbarungen
individuell in den Amtsstellen vergangenheitsbezogen
erfasst. Diese dienten somit als Grundlage
für die Leistungsbewertung. Die Ergebnisse der Leistungsbewertungen
flossen anschliessend in die Berechnung der
Lohnvorschläge zur Durchführung der leistungsorientierten
Lohnrunde 2005 ein.
Anfängliche Startschwierigkeiten konnten im Laufe der
Durchführung mehrheitlich beseitigt werden. Im Anschluss
an die erstmalige Durchführung der Leistungsdialoge wurde
bei den Amtsstellen ein schriftliches Feedback eingeholt.
Die Resultate werden soweit als möglich bei der Optimierung
des Systems berücksichtigt.
Besoldungen/Teuerung
Gemäss Art. 28 des Besoldungsgesetzes, LGBl. 1998 Nr.
176, ist für die Berechnung der Teuerung der Stand des
Landesindexes der Konsumentenpreise im Monat August
massgebend. Sofern die Teuerung seit der letzten Anpassung
mindestens 1% beträgt, stellt die Regierung jeweils
beim Landtag Antrag auf Anpassung der Besoldung an die
Teuerung. Die Teuerung wurde letztmals am 1. Januar 2003
auf den Indexstand von 101.70 Punkten (Indexstand 31.
August 2002) ausgeglichen.
Mit Bericht und Antrag an den Landtag zum Landesvoranschlag
und zum Finanzgesetz für das Jahr 2005 beantragte
die Regierung die Ausrichtung einer Teuerungszulage an
das Staatspersonal ab 1. Januar 2005. Der Landtag stimmte
dem Antrag der Regierung zu und bewilligte eine Teuerungszulage
von 1%. Dadurch gilt die Teuerung als auf
den Stand von 103.3 Punkten, Indexbasis Mai 2000, ausgeglichen.
Veranstaltungen
Im Berichtsjahr wurden vom Amt für Personal und Organisation
folgende Veranstaltungen organisiert:
– Skitag der Landesverwaltung in der Lenzerheide am 6.
März 2004
– Konferenz der AmtsstellenleiterInnen am 14. Januar, 7.
Mai und 5. November 2004
– Pensionistentreffen am 24. September 2004
– Verwaltungsabend der Landesverwaltung in der Jenny
Spörry-Halle in Vaduz am 19. November 2004
Personalinformation
FLip - Die Personalzeitschrift
Die Personalzeitschrift FLip
ist turnusgemäss im Dreimonatsrythmus
erschienen. Mit
der Ausgabe Nr. 40 konnte
gleichzeitig das 10-jährige
Jubiläum gefeiert werden.
Dies wurde vom Redaktionsteam
zum Anlass genommen, das Erscheinungsbild des
FLip komplett zu überarbeiten. Inhalt und vor allem Layout
wurden auch aufgrund von entsprechenden Rückmeldungen
der LeserInnen angepasst.
Offensichtlich ist das neue FLip gut angekommen. Die Rückmeldungen
waren jedenfalls sehr positiv.
Stellenausschreibungen und Bekanntmachungen
Im Berichtsjahr wurden 61 (72) Stellen in den Landeszeitungen
öffentlich ausgeschrieben. In Bekanntmachungen
wurden Informationen genereller Natur veröffentlicht.
Rundschreiben
Wichtige Informationen wurden im Intranet veröffentlicht
und am Personal-Informationssystem ausgehängt.
Amtliche Kundmachungen
Im Auftrag der Regierung und der Amtsstellen (ohne Landgericht
und Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt)
wurden 855 (859) Amtliche Publikationen in den beiden
Landeszeitungen veröffentlicht.
Aus- und Weiterbildung
Allgemeines
In wirtschaftlich schlechteren Zeiten werden Ausgaben für
die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden sehr kritisch
hinterfragt. Dies ist nicht erstaunlich, da Lernen als innerer
Prozess schwer zu beobachten und nicht so messbar wie
Leistung ist. Ausserdem zahlt sich eine neue Fertigkeit für
den Betrieb erst aus, wenn sie im Arbeitsalltag umgesetzt
und gefestigt wird. Die «Rendite» der Ausbildungsinvestitionen,
nämlich die Gewinnung und Erhaltung von qualifizierten,
einsatzfähigen und motivierten MitarbeiterInnen, muss
deshalb längerfristig gesehen werden, was aber gerade bei
einer angespannten Wirtschaftslage nicht leicht fällt.
Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen hat die Regierung
bei der Aus- und Weiterbildung auf einschneidende
Präsidium
Budgetkürzungen verzichtet, so dass es möglich war, den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wieder ein breites, qualitativ
hoch stehendes Angebot an Seminaren und Kursen
für die Weiterentwicklung ihrer fachlichen und persönlichen
Kompetenzen zu machen.
Das heutige Konzept der Aus- und Weiterbildung wurde im
Jahre 2000 von der Regierung bewilligt und in den letzten
Jahren sukzessive umgesetzt. Mit der bevorstehenden Einführung
eines Qualitätsmanagements in der Landesverwaltung
sollte auch der noch fehlende Baustein, das Führungsleitbild
der Landesverwaltung, in absehbarer Zeit vorliegen.
Daraus werden weitere Anforderungen an die Aus- und
Weiterbildung abzuleiten und umzusetzen sein.
Teilnehmerkreis
In der Landesverwaltung wurden im Berichtsjahr (ohne Dezember
2004) gesamthaft 4’025 (4’565) Weiterbildungstage
absolviert. Dies ergibt durchschnittlich 4.23 (4.6) Weiterbildungstage
pro Mitarbeiterin/Mitarbeiter.
Insgesamt haben 703 (678) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
(273 Mitarbeiterinnen und 430 Mitarbeiter) die Angebote
der allgemeinen und fachspezifischen Aus- und Weiterbildung
genutzt. Im weiteren standen 26 (26) Lehrlinge in
Ausbildung an verschiedenen Berufsschulen.
Die Gesamtzahl von 900 (844) absolvierten Ausbildungseinheiten
können wie folgt den verschiedenen Bereichen der
Aus- und Weiterbildung zugeordnet werden.
Ausbildungseinheiten aufgeteilt in die Fachbereiche:
Fachspezifische
Ausbildung
Kurse und Seminare
(294 Personen) 32.7%
Lehrlingsausbildung
(26 Personen) 2.9%
Fremdsprachen extern
(37 Personen) 4.1% Kurse und Seminare
(409 Personen) 45.4%
PC-Schulung
(134 Personen) 14.9%
Allgemeine Aus-
und Weiterbildung
Fachspezifische Aus- und Weiterbildung
Im Berichtsjahr wurden für 294 verschiedene Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter (102 Mitarbeiterinnen und 192
Mitarbeiter) fachspezifische Kurse und Seminare sowie
Fremdsprachenkurse bewilligt. Zusätzlich wurden für einzelne
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Arbeitsbewältigung
fachspezifische Ausbildungen und Lehrgänge
bewilligt.
Lehrlingswesen
Mit Ende der ersten Hälfte des Berichtsjahres absolvierten
alle acht angetretenen Lehrlinge erfolgreich ihre Lehrabschlussprüfungen.
Im Berichtsjahr wurden 8 neue Lehrverträge
abgeschlossen, d.h. seit Sommer 2004 werden bei
der Landesverwaltung 26 Lehrlinge in folgenden Berufen
ausgebildet:
35
36
Präsidium
16
14
12
10
8
6
4
2
0
KV-Lehrlinge
0
3
Kauffrauen & Kaufmänner
10
5
InformatikerIn-Lehrlinge
0
2
Informations- u.
Dokumentations-
AssistentIn-Lehrlinge
weiblich
männlich
BetriebspraktikerIn-
Lehrlinge
Während der Lehre finden jeweils drei Lehrlingslager statt
(Ausnahme Informatiklehrlinge, diese durchlaufen zweimal
die Arbeitswoche).
Einführungswoche:
Im ersten Lehrjahr findet für alle im Rahmen der Einführungswoche
ein Lager statt. Im Berichtsjahr führte diese
Reise ins Tessin/Bosco Gurin.
Arbeitswoche:
Im zweiten Lehrjahr leisten die Lehrlinge einen freiwilligen
Arbeitseinsatz, 2004 wurden in Teufen, Appenzell, Aufräumarbeiten
erledigt.
Lehrabschlussreise:
Eine Abschlussreise mit allen Lehrabschlusslehrlingen findet
jeweils im dritten Lehrjahr statt. Das Reiseziel wird von den
Lehrlingen selber bestimmt. Im Jahre 2004 ging die Reise
nach Hamburg.
Jede Amtsstelle, welche Lehrlinge ausbildet, hat eine zuständige
ausbildungsverantwortliche Person. Diese führt
den Lehrling in die Amtsaufgaben ein und ist Ansprechperson
für den Lehrling. Der Kontakt zwischen Ausbildungsverantwortlichen/BerufsbildnerInnen
und Lehrlingsbetreuerin
ist wichtig.
Im Berichtsjahr absolvierten 21 SchülerInnen eine eintägige
Schnupperlehre als Kauffrau/Kaufmann, 12 als BetriebspraktikerIn,
4 als Informations- und DokumentationsassistentIn
und 4 als Informatiker bei der Liechtensteinischen Landesverwaltung.
Eine oder mehrere Schnupperlehren zu absolvieren,
hilft den jungen Leuten in ihrem Berufswahlprozess.
Im Juli 2004 nahmen 2 KV-Lehrlinge der Liechtensteinischen
Landesverwaltung am X-change Projekt (Lehrlingsaustauschprogramm
der Arbeitsgemeinschaft Alpenländer und
der Internationalen Bodenseekonferenz) teil. Das liechtensteinische
Amt für Berufsbildung und die Kantonsverwaltung
Tessin organisierten dieses 4-wöchige Berufspraktikum
beim Amt für Berufsbildung im Tessin (Bellinzona). Die 2
Lehrlinge absolvierten ihr Berufspraktikum beim Amt für
Berufsbildung im Tessin. Dieses Austauschprojekt war für
die Lehrlinge eine sehr gute und wichtige Berufserfahrung
und festigte ihre Italienischkenntnisse.
2
1
0
3
Versicherungswesen
Neuabschluss der Versicherungsverträge
Verschiedene Versicherungsverträge sind per Ende 2004
abgelaufen oder laufen im Jahre 2005 ab. In diesem Zusammenhang
drängt sich eine Überprüfung und ein Neuabschluss
aller laufenden Verträge auf. Die entsprechenden
Abschlüsse sollen im Verlauf des Jahres 2005 erfolgen. In
Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Öffentliches Auftragswesen
wurde das Procedere festgelegt. Die Regierung fasste
daraufhin einen entsprechenden Grundsatzbeschluss.
Verschiedene Versicherungspolicen mussten den veränderten
Bedingungen angepasst werden. Bei der Gebäude/
Fahrhabe (All-Risk) war die Gebäude-Versicherungssumme
zu erhöhen. Ausserdem mussten auch am Vertrag betreffend
die Versicherung der diplomatischen Vertretungen im
Ausland Änderungen vorgenommen werden. Teilweise sind
dazu noch vertieftere Abklärungen betreffend den Versicherungsschutz
notwendig.
Bei der Fahrrad- und Motorfahrrad-Haftpflichtversicherung
wurde die Versicherungssumme (Deckungsgarantie) für beide
Verträge von bisher 1 000 000 Franken auf 2 000 000
Franken erhöht. Diese Anpassung trat auf den 1. Januar
2005 in Kraft.
Kollektiv-Unfallversicherung
Die Statistik zeigt folgendes Bild:
Unfallstatistik 2004
Art der Unfälle Anzahl
(in Klammer Vorjahr)
Berufsunfälle Männer 36 (34)
Berufsunfälle Frauen 8 (8)
Nichtberufsunfälle Männer 125 (130)
Nichtberufsunfälle Frauen 99 (111)
Total Berufsunfälle 44 (42)
Total Nichtberufsunfälle 224 (241)
Die Zahl der Unfälle hat im vergangenen Jahr erfreulicherweise
abgenommen.
Unfallstatistik 2004
140
120
100
80
60
40
20
0
Berufsunfälle Männer
Berufsunfälle Frauen
Nichtberufsunfälle Frauen Nichtbetriebsunfälle
Männer
Sachversicherungen
Schadenstatistik 2004
Art der Schäden Anzahl
(in Klammer Vorjahr)
Dienstfahrten-Kasko 3 (10)
Gebäude / Fahrhabe 0 (2)
Allgemeine Haftpflicht 4 (2)
Fahrzeuge 2 (4)
Organisation der Amtsstellen
Umsetzung des neuen Lohnsystems - Informatik
Die Umsetzung des neuen Lohnsystems erfolgte in Bezug
auf die Informatiklösung in drei Phasen.
In der ersten Phase erfolgte die Zuordnung der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter vom alten Lohnsystem auf die
Systematik des neuen Lohnsystems. Neben der eigentlichen
technischen Umstellung umfasste dieser Schritt auch die
individuelle und detaillierte Information aller betroffenen
Personen sowie der AmtsstellenleiterInnen.
Im Dezember erfolgte die erstmalige Durchführung der so
genannten Systemlohnrunde. Diese Lohnrunde dient der
gezielten Förderung derjenigen Personen, deren Lohn sich
in der Anlaufzone befindet.
Die dritte und letzte Phase bestand in der Durchführung der
eigentlichen Leistungslohnrunde. In einem ersten Schritt
wurde das vom Landtag bewilligte Lohnerhöhungsbudget
von der Regierung auf die einzelnen Organisationseinheiten
aufgeteilt. Basierend auf diesen Werten ermittelte das Amt
für Personal und Organisation die Lohnerhöhungsvorschläge
pro MitarbeiterIn. Diese Werte wurden anschliessend von
den Vorgesetzten in den Amtsstellen gesichtet und im Bedarfsfall
direkt über das Mitarbeiterportal angepasst. Den
Abschluss der Leistungslohnrunde bildeten das Controlling
der gesamten Lohnrunde sowie die Information der Vorgesetzten.
Umsetzung des neuen Lohnsystems - Stellenzuordnungen
allgemein
Mit der Erstellung der neuen Zuordnungsrichtlinien mussten
sämtliche Richtpositionen sowie Richtpositionsbeschreibungen
überarbeitet werden. Anschliessend wurden die für die
Stellenzuordnungen benötigten Hilfsmittel (wie z.B. Stellenbeschreibungen
oder Erhebungsfragebogen) im Sinne der
neuen gesetzlichen Bestimmungen angepasst. Dabei konnten
auch die Erfahrungen der letzten Jahre miteinfliessen.
Verwaltungsportal «www.llv.li»
Im Jahr 2004 wurde für folgende Amtsstellen ein Detailauftritt
auf dem Portal der Liechtensteinischen Landesverwaltung
realisiert:
– Amt für Berufsbildung
– Amt für Finanzdienstleistungen
– Amt für Personal und Organisation
– Amt für Wald, Natur und Landschaft
– Berufsberatung
– Schulamt
– Stabsstelle FIU
– Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
– Stabsstelle für Wirtschaft
– Stabsstelle öffentliches Auftragswesen
– Stabsstelle Protokoll
Präsidium
Der zweite Aufgabenschwerpunkt lag in der vollständigen
Überarbeitung des Verwaltungsportals. Ziel dieser
umfassenden Arbeit war, den Internetauftritt der Landesverwaltung
noch attraktiver, übersichtlicher und somit benutzerfreundlicher
und kundenorientierter zu gestalten.
Das Hauptaugenmerk wurde auf ein «informations- und
dienstleistungsorientiertes» Design und somit auf leicht zu
findende und klare Informationen gelegt.
Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
– Einfache Orientierung dank klarer und durchgängig getrennter
Hauptbereiche sowie eindeutiger Farben pro
Hauptbereich («Farbleitsystem»)
– Gezielte Unterstützung durch «Valti», die virtuelle Hilfe
der Landesverwaltung
– Einfache Navigation dank Verwendung der bekannten
Baumstruktur
– Einführung eines umfassenden Newsletter-Services
– Verbesserung der Aktualität dank den Bereichen «Aktuelles»
sowie «Veranstaltungen»
– Realisierung eines barrierefreien Zugangs
– Orientierung an international anerkannten eGov-Standards
LIHGA 2004
Anlässlich der LIHGA-Eröffnung vom 4. September 2004
wurde das vollständig überarbeitete Verwaltungsportal von
Regierungschef Otmar Hasler freigeschaltet. In den folgenden
Messetagen konnten die BesucherInnen die Online-
Dienstleistungen direkt an der LIHGA ausprobieren und mit
den vor Ort vertretenen MitarbeiterInnen der Landesverwaltung
diskutieren.
Das Amt für Personal und Organisation war für die fristgerechte
Bereitstellung des überarbeiteten Verwaltungsportals
sowie der gesamten Informatik zuständig und andererseits
bei allen grundlegenden Themenstellungen, wie z.B. Standgestaltung
oder Standorganisation, involviert.
Rückblickend darf ein positives Fazit zum Auftritt der Landesverwaltung
an der LIHGA 2004 gezogen werden. Der
technische Betrieb konnte während der ganzen Messezeit
sichergestellt werden. Die anwesenden MitarbeiterInnen der
Landesverwaltung erhielten äusserst positive Rückmeldungen
zum neu gestalteten Internetauftritt. Es wurde von den Messebesuchern
sehr geschätzt, dass die Landesverwaltung sich als
kundenfreundliche und moderne Verwaltung präsentierte.
Enterprise Content Management (ECM)
Ende 2004 wurde ein Vorprojekt zum Thema «Enterprise
Content Management (ECM)» gestartet. ECM umfasst den
gesamten Lebenszyklus von Informationen in einem Unternehmen,
d.h. von deren Erzeugung, über die Bearbeitung
bis zur Bereitstellung sowie der abschliessenden Archivierung
bzw. Vernichtung.
Das Vorprojekt wird vom Amt für Personal und Organisation
in Zusammenarbeit mit drei Pilotamtsstellen durchgeführt.
Zusätzlich werden die Themen Datenschutz sowie Archivierung
speziell betrachtet.
Gemäss derzeitiger Planung wird das Vorprojekt im Sommer
2005 abgeschlossen. Bis zu diesem Zeitpunkt soll ein
umfassender Schlussbericht vorliegen, der sowohl als Entscheidungsgrundlage
für die Regierung bzgl. einer allfälligen
Fortführung dieses Projektes wie auch als Basis für alle
künftigen ECM-Projekte dienen soll.
Durchgeführte Stellenzuordnungen
Im Jahr 2004 wurden mit den neu erarbeiteten Hilfsmitteln
detaillierte Stellenüberprüfungen durchgeführt, wobei
37
38
Präsidium
zusätzlich zu Einzelstellen auch ganze Stellengruppen analysiert
wurden. Dabei ist die Gruppe der Amtsleiterstellen
besonders zu erwähnen, die mit grossem Aufwand überprüft
wurde.
Für folgende Bereiche und Amtsstellen wurden Schlüsselpositionen
erstellt sowie die Stellen zugeteilt:
– Diplomatische Vertretungen im Ausland
– Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt
– Abteilung Werkbetrieb des Tiefbauamtes
Im Bereich der Überprüfung von Einzelstellen wurde der
Schwerpunkt auf diejenigen Stellen gelegt, bei denen im
Rahmen der Umstellung auf das neue Lohnsystem ein entsprechender
Gesprächsbedarf festgestellt wurde.
Integrierte Finanzmarktaufsicht
Die Projektvorgabe bestand darin, alle Vorkehrungen zu
treffen, damit die neue Finanzmarktaufsichtsbehörde am 1.
Januar 2005 ihren Betrieb aufnehmen konnte. Die Arbeiten
konzentrierten sich in einer ersten Phase auf die Erarbeitung
der Gesetzesvorlage sowie darauf aufbauend der
entsprechenden Verordnungen. Daneben galt es, die organisatorischen
Rahmenbedingungen für die neue Behörde
zu schaffen. Es mussten entsprechende Reglemente für den
Aufsichtsrat und die Geschäftleitung erarbeitet werden. Da
die neue Behörde privatwirtschaftlich ausgerichtet sein sollte,
mussten auch das Lohn- und Personalreglement erstellt
werden. Schliesslich musste auch der organisatorische Teil
mit Organigrammen, Stellenbeschreibungen und Funktionsmatrix
definiert werden. Die letzte Projektphase bestand
in der Übernahme der MitarbeiterInnen und der Bereitstellung
des neuen Verwaltungsgebäudes mit der notwendigen
Infrastruktur und Technik.
Das Projekt war von der zeitlichen Vorgabe her sehr ambitiös
und konnte nur dank der guten und professionellen
Arbeit aller am Projekt Beteiligten im Rahmen der Vorgaben
abgewickelt werden.
Task Force «Arbeitsvermittlung»
Im Oktober 2004 wurde von der Regierung eine Task Force
zur Erreichung von kurz- und langfristigen Verbesserungen
im Bereich der Arbeitsvermittlung eingesetzt. Das Amt für
Personal und Organisation ist in dieser Task Force, die unter
dem Vorsitz eines Mitarbeiters der Regierung steht, mit einem
Mitglied vertreten.
Projektmanagement in der Landesverwaltung
Das Amt für Personal und Organisation war im Projektteam
zur Weiterentwicklung des Projektmanagements in der Landesverwaltung
vertreten. Ziel dieses Projektteams war die
Erstellung von Hilfsmitteln, welche ein einheitliches und
geregeltes Vorgehen, eine gezielte Koordination und Steuerung
und somit ein besseres Controlling von Projekten in
der Landesverwaltung gewährleisten sollen.
Abgesehen vom projekt- und organisationsspezifischen
Know-How war das Amt für Personal und Organisation
auch für die Erstellung des entsprechenden Intranetbereiches
zuständig.
Einkauf
Im vergangenen Jahr konnten nach längeren Verhandlungen
die Richtlinien für die Anschaffungen im Autogewerbe
erneuert werden. Gleichzeitig konnte auch mit den Personal-
und Unternehmensberatern eine entsprechende Richtlinie
ausgehandelt werden. Diese Richtlinien basieren auf
dem Gesetz über das Öffentliche Auftragswesen, nehmen
aber Rücksicht auf die hiesigen Gegebenheiten.
Das von der Regierung genehmigte Anschaffungsbudget
konnte eingehalten werden, obwohl es gekürzt worden war.
Eine Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit der Berücksichtigung
der Marke Liechtensteins beim Auftritt der Landesverwaltung.
Aufgrund der bevorstehenden Pensionierung des bisherigen
Stelleninhabers wird der Bereich Einkauf neu strukuriert werden.
Ein erster Schritt in diese Richtung wurde getan, indem
in Zukunft der gesamte Aufgabenbereich «Papier und Drucksachen»
von der Internen Druckerei wahrgenommen wird.
Nach den grossen Zunahmen in den Jahren 2002 und 2003
hat der Papierverbrauch auf hohem Niveau stagniert und
liegt mit 73 355 Kg knapp unter dem Vorjahresniveau. Der
Anteil des Recyclingpapiers war leicht rückläufig, ist aber
mit 71,3 % immer noch sehr hoch. Der rückläufige Anteil
hat auch mit dem vermehrten Verbrauch von Spezialpapieren
in der internen Druckerei zu tun.
2002 2003 2004
kg % kg % kg %
Recycling in kg 53498 81.4 54324 73.5 52314 71.3
Andere in kg 12258 18.6 19636 26.5 21685 29.6
Total 65756 73960 73355
Papierverbrauch 2002-2004
80000
70000
60000
50000
40000
30000
20000
10000
0
2002 2003 2004
Andere in kg Recycling in kg
Raumbedarfsplanung
Generelle Raumbedarfsplanung
Im Hochbautenbericht an den Landtag wurde die mittel-
bis langfristige Planung für die Verwaltungsgebäude festgelegt.
Diese sieht vor, dass in einer ersten Phase in den
bestehenden Gebäuden anhand des von der Regierung
verabschiedeten Handbuches für die Bedarfsplanung die
Flächen optimiert werden. Dies ist vor allem dort angezeigt,
wo im Rahmen von Umbauten oder Sanierungen in grösserem
Umfang eingegriffen werden muss. Als bestes Beispiel
ist das Post- und Verwaltungsgebäude Vaduz zu erwähnen.
Dieses Gebäude muss generalsaniert werden und lässt sich
bei dieser Gelegenheit flächenmässig optimieren.
In einer zweiten Phase sollen zusätzliche Flächen zur Verfügung
gestellt werden, wobei die Landesverwaltung an drei
Standorten zentralisiert werden soll. Es sind dies Schaan-
Zentrum, Vaduz-Zentrum und Vaduz-Süd. Der Landtag hat
im Rahmen der Beratung des Hochbautenberichtes diesem
Vorgehen grundsätzlich zugestimmt.
Optimierungen in den Amtsstellen
Da keine neuen Objekte zugemietet wurden, musste der
vorhandene Raum optimiert werden. Dies konnte durch
neue Möblierung, durch die Doppelbesetzung von Büros
sowie die Schaffung von Gruppenbüros erreicht werden.
Teilweise sind die Möglichkeiten aber eingeschränkt, weil
durch die bestehenden Raumeinteilungen wenig Spielraum
besteht und sich Verbesserungen nur durch grossflächige
Umbauten realisieren lassen.
Justizgebäude
Bei diesem Projekt ergaben sich Verzögerungen im Bewilligungsverfahren.
Die Grundrisspläne mussten mehrfach
abgeändert werden. Die Baubewilligung lag im Herbst vor,
sodass mit dem Abriss der bestehenden Liegenschaft begonnen
werden konnte. Unter dem Vorsitz des Amtes für
Personal und Organisation wurde von der Regierung eine
Baukommission eingesetzt, die sich um die mieterseitigen
Planungen und Ausbauten kümmert. Die bestehenden
Grundrisspläne wurden nochmals überarbeitet und optimiert.
Ein besonderes Augenmerk muss dabei der Sicherheit
gewidmet werden. Die Baukommission besuchte denn auch
Justizgebäude in Österreich und der Schweiz. Der provisorische
Terminplan geht von einem Bezug Ende 2006 aus.
Flächenbewirtschaftung/Handbuch für die
Bedarfsplanung
Der Nachweis für die Umsetzbarkeit des Handbuches konnte
anhand des Projekts «Justizgebäude» erbracht werden.
Im vergangenen Jahr wurde auch die Bedarfsplanung des
Verwaltungsgebäudes für die Finanzmarktaufsicht aufgrund
der Vorgaben erstellt. Das Handbuch wurde ausserdem mit
entsprechenden Unterlagen und Formularen ergänzt.
Neues Verwaltungsgebäude für die Finanzmarktaufsicht
Für die neue Finanzmarktaufsichtsbehörde musste auf den
1. Januar 2005 eine geeignete Liegenschaft gefunden werden,
damit das bisherige Amt für Finanzdienstleitungen, die
Stabsstelle für Sorgfaltspflichten sowie die Abteilung Versicherungen
des Amtes für Volkswirtschaft zusammengeführt
werden konnten. Mit der Liegenschaft Heiligkreuz 8
konnte ein Gebäude gefunden werden, in dem einerseits
das Raumprogramm der neuen Behörde realisiert werden
konnte und das andrerseits auch den Vorstellungen bezüglich
Standort entsprach. Das Gebäude konnte Ende Dezember
der neuen Behörde übergeben werden.
Verlagerungen von Amtsstellen
Im abgelaufenen Jahr fanden folgende Verlagerungen von Amtsstellen
resp. Optimierungen innerhalb von Amtsstellen statt:
– Landgericht/Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt
wegen Platzmangels Archive neu organisiert und Umzug
– Einrichtung der Büros für die Liechtensteinische Busanstalt
(LBA) und Umzug
– Büroplanung Dachgeschoss Post- und Verwaltungsgebäude
Vaduz und Umzug der Stabsstelle für Landesplanung
und der Stabsstelle für Öffentliches Auftragswesen
– Raum- und Büroplanung Amt für Gesundheitsdienste
Post- und Verwaltungsgebäude Schaan
– Planung und Neugestaltung Schalterbereich Grundbuch-
und Öffentlichkeitsregisteramt
– Büroplanung und Neuzuteilung Amt für Zivilschutz und
Landesversorgung
Informatik
EDV-Gesamtlösung für die Abteilung Arbeit des Amtes
für Volkswirtschaft
Das Pflichtenheft für eine neue EDV-Gesamtlösung für
Präsidium
die Abteilung Arbeit wurde zu Beginn des Berichtsjahres
erstellt. Eine Marktanalyse zeigte, dass für diesen Aufgabenbereich
keine Standardlösung erhältlich ist. Daher mussten
im 2. Halbjahr 2004 die Ausschreibungsunterlagen aufbereitet
und eine öffentliche Ausschreibung gestartet werden.
Es wurde das offene Verfahren gewählt. Die Ausschreibung
erfolgte in den Landeszeitungen. Eingabefrist war der 03.
Dezember 2004.
Motorfahrzeugkontrolle – Erweiterungen an der
Geschäftslösung
Die Anpassungen an der Geschäftsapplikation der Motorfahrzeugkontrolle
betrafen die beiden Module «Kapazitätsplanung»
und «Medizinische Kontrolle». Durch diese Erweiterungen
konnte einerseits die interne Planungssicherheit
wesentlich verbessert werden, andrerseits war im Bereich
«Medizinische Kontrolle» eine komplette Überarbeitung
notwendig.
Arbeitsgruppe «Zentrale Personenverwaltung»
Für die Sicherstellung der Konformität des Systems der zentralen
Personenverwaltung (ZPV) mit den Bestimmungen
des Datenschutzes setzte die Regierung Ende 2003 eine Arbeitsgruppe
«Zentrale Personenverwaltung» ein. Die Abteilung
Informatik wurde mit dem Vorsitz betraut. Im Berichtsjahr
wurden die schützenswerten Daten bestimmt und der
verwaltungsinterne Zugriff auf diese Daten neu geregelt.
Ein grundlegendes Bearbeitungsreglement ist in Arbeit.
Erweiterung der Softwarelösung «Gebäudeinformationssystem»
bei der Liegenschaftsverwaltung
Um den wachsenden Anforderungen in der Bewirtschaftung
staatlicher Gebäude mit Berücksichtigung abnehmender
Finanzmittel auch in Zukunft gerecht zu werden, war
der weitere Ausbau der bestehenden EDV-Lösung erforderlich.
Die durchgeführte Erweiterung beinhaltet eine Integration
von Reporting und Kostenmanagement.
Öffentlichkeitsregister
Nach einer rund einjährigen Projektdurchlaufzeit konnte am
1. Juli mit der auf liechtensteinische Bedürfnisse und Besonderheiten
angepassten Schweizer Handelsregisterlösung
«HRWin» der produktive Betrieb aufgenommen werden. Das
Softwareprodukt ist ein etabliertes Standardpaket, das derzeit
bei 21 Schweizer Handelsregisterämtern eingesetzt wird.
Grundbuch
Während früher noch sämtliche Pfandtitel (Grundpfandverschreibungen
und Schuldbriefe) manuell erstellt wurden,
ermöglicht der Einsatz des im Berichtsjahr eingeführten
Pfandtitelmoduls die Generierung dieser Titel direkt aus dem
System. Damit wird die Gefahr von Abweichungen der Angaben
auf dem Titel vom Grundbuchstand ausgeschaltet.
Stabsstelle für Kulturfragen
Die Bearbeitung von Förderanträgen ist mit einem hohen
administrativen Aufwand verbunden. Mit der im Auftrag
erstellten Applikation können die Daten in einer zentralen
Datenbank verwaltet werden. Daneben garantiert die
Einführung der elektronischen Verwaltung eine Systematisierung
der Fördergesuche und einen umfangreichen Überblick
über die Geschäfte.
Ausländer- und Passamt
Zur Schaffung einer neuen Passgeneration unter Einschluss
mindestens eines biometrischen Erkennungsmerkmals wurde
von der Regierung im September eine Arbeitsgruppe bestellt.
Die Abteilung Informatik ist in dieser Arbeitsgruppe
vertreten. Ende des Berichtsjahres fanden erste Sitzungen
mit dem Zweck der Einführung in das Thema statt.
39
40
Präsidium
Aufgrund der Totalrevision der Personenverkehrsverordnung
(PVO) waren Anpassungen an den zentralen Applikationen
«Globale Datenbank» (GLB) und «Geschäftslösung
Ausländer- und Passamt» (APA) nötig.
Geschäftsapplikation für das Zivilstandesamt
Im Berichtsjahr wurde ein erster Teil der neuen Geschäftslösung
realisiert und eingeführt. Folgende Bereiche sind durch
die neue Applikation abgedeckt:
– Verwaltung der Zivilstandsereignisse
– Ereignisscheine / Ereignismeldungen
– Internationale Registerauszüge
Für die Phase II wurde die Analyse gestartet. Dadurch sollen
diverse Formulare, die heute manuell erstellt werden, automatisch
durch das System erzeugt werden. Im Weiteren
sollen durch die Applikation Geschäftsregeln automatisch
überprüft werden.
Liechtensteinische Transporterhebung
Gemäss EU-«Verordnung (EG) Nr. 1172/98 des Rates vom
25. Mai 1998 über die statistische Erfassung des Güterkraftverkehrs»
wird dem Fürstentum Liechtenstein eine permanente
Erhebung internationaler Transporte vorgeschrieben.
Gegenstand der Erhebung sind die Fahrten derjenigen
Fahrzeuge, welche in Liechtenstein immatrikuliert sind und
die über eine Lizenz für Transporte im EWR verfügen. Eine
dafür benötigte Softwarelösung wurde ausgeschrieben, in
Auftrag gegeben und realisiert.
Backoffice Migration
Aktuell betreibt die Liechtensteinische Landesverwaltung
eine dezentrale NT4-Umgebung mit fünf Domänen. Das
Mailsystem ist seit mehreren Jahren in Betrieb und basiert
auf Hard- und Software, die nicht mehr dem Stand der
Technik entspricht und nur noch schwer wartbar ist. Es wurde
deshalb im Herbst des Berichtsjahres ein Projekt gestartet,
um im Jahr 2005 die Plattform auf den neuesten Stand
der Technik zu bringen.
Migration der ORACLE-Datenbanken
Der Betrieb von unterschiedlichen Datenbankversionen
erschwerte oder verunmöglichte die Umsetzung von erwünschten
Funktionalitäten. Im Berichtsjahr wurde deshalb
ein Migrationsprojekt für die zentralen Datenbanken gestartet
und erfolgreich abgeschlossen.
Ausbau des bestehenden Datensicherungsroboters
Stetig steigendes Datenvolumen bedingte den Ausbau des im
Gebäude der Landespolizei untergebrachten Bandroboters.
Dank der modularen Technik des Systems konnte der Ausbau
relativ kostengünstig realisiert werden. Der Ausbau entspricht
einer Erweiterung des Datenvolumens um rund 100 TerraByte.
Ablösung INOVAR bei der Regierungsregistratur
Die in die Jahre gekommene Registraturlösung der Regierung
wurde im Berichtsjahr abgelöst. Es wurde keine neue
Softwarelösung beschafft, sondern diejenige des Landesarchivs
eingesetzt. Es mussten deshalb lediglich die Daten in
das neue System übernommen werden.
Bauaktenverwaltung beim Amt für Umweltschutz
Beim Amt für Umweltschutz wurde im Berichtsjahr eine Individuallösung
für die Verwaltung und Überwachung von umweltschutzrelevanten
Auflagen bei Baubewilligungen eingeführt.
Neue EDV-Lösung für die Steuerverwaltung
Die Arbeiten an der neuen EDV-Lösung für die Steuerverwaltung
sind im Berichtsjahr gut vorangeschritten und
liegen weitgehend im Plan. Die produktive Inbetriebnahme
ist auf April 2005 terminiert.
Kommunikation
Ausbau Firewall-Infrastruktur
Für die Umsetzung eines zweistufigen Firewallkonzepts
wurde die bestehende Infrastruktur erweitert und ausgebaut.
Dieser Ausbau ist eine Voraussetzung für die spätere
Umsetzung von Vorhaben im Bereich «Sichere Integration
von E-Government-Anwendungen». Für den Fernzugriff
via Internet wurde eine tokenbasierende Lösung (SecureID)
eingeführt.
Anschluss von Liegenschaften an das LTN-Netz
Im Rahmen des Projekts «Neues Landtagsgebäude» müssen
die Liegenschaften Regierungsgebäude, Haus Schädler
und Rheinbergerhaus wegen des notwendigen Abbruchs
des Archivgebäudes mit Glasfaser- und Kupferleitungen via
öffentliches Netz erschlossen werden. Die Arbeiten sind im
Gange, die interne Gebäudeverkabelung der betroffenen
Liegenschaften wurde für diese Aufgabe ausgebaut und
angepasst.
Ausbau/Modernisierung des EDV-Netzwerks
Das Kommunikationsnetz der Landesverwaltung wurde in
den letzten Jahren stetig ausgebaut, um den neuen, ständig
steigenden Anforderungen Rechnung tragen zu können.
Die systematische Trennung von Core-, Distribution- und
Access-Bereich, eine höhere Ausfallsicherheit für die zentralen
Rechenzentrumskomponenten sowie eine Bandbreitenerhöhung
für die Serverkomponenten wurden mit dem
Einsatz von neuen Komponenten, wie auch mittels der konsequenten
Umsetzung der logischen in die physische Netzwerkarchitektur
erreicht.
Die Kernkomponenten genügen den Anforderungen nicht
mehr und müssen ausgebaut bzw. ersetzt werden. Im Berichtsjahr
wurde das Detailkonzept für dieses Migrationsvorhaben
erarbeitet. Die Umsetzung ist im Jahr 2005 geplant.
Für den Betrieb- und Unterhalt der Netzwerkinfrastruktur
wurde das bestehende Netzwerkmanagementsystem mit
weiteren Funktionalitäten ausgebaut.
Erweiterung Telefonie-Infrastruktur
Der geplante Abbruch des Archivgebäudes, welches bis anhin
als zentraler Standort für die Telefonvermittlungsanlage
(TVA) der Landesverwaltung dient, bedingt den funktionalen
Ersatz der bestehenden Telematikdienstleistungen. Dies
wird über den Ausbau der TVA erreicht. Eine wesentliche
Neuerung ist die vorgesehene gemeinsame Nutzung der
Kommunikationsinfrastruktur für die Daten- und Sprachübertragung.
Der Einsatz von direkt am Netzwerk angeschlossenen
Telefon-Endgeräten (IP-Phones) wird nach dem
Abschluss des Ausbaus möglich sein.
Im Berichtsjahr wurde der Ausbau konzeptioniert. Die Umsetzung
der Arbeiten ist im Jahr 2005 geplant.
Presse- und Informationsamt
Amtsleiterin: Daniela Clavadetscher
Neben der Information der Öffentlichkeit über behördliche
Aktivitäten und Massnahmen und der Betreuung von
Medien und Medienschaffenden gehört die Organisation
und Durchführung des Staatsfeiertages am 15. August zu
den Hauptaufgaben des Presse- und Informationsamtes. Im
Berichtsjahr 2004 stand der Staatsfeiertag ganz im Zeichen
der Einsetzung von Erbprinz Alois als Stellvertreter von Fürst
Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein. In seiner Funktion
als Stellvertreter des Fürsten besuchte Erbprinz Alois das
Presse- und Informationsamt im Oktober 2004. Eine wichtige
Massnahme im Berichtsjahr war die Teilnahme des Presse-
und Informationsamtes am Pilotprojekt «Vereinfachtes
Verfahren der Selbstbewertung» zur Einführung eines Qualitätsmanagements.
Arbeitsbereich Redaktion
Pressemitteilungen
Im Jahr 2004 wurden 730 (587) Pressemitteilungen verschickt.
Die Pressemitteilungen werden elektronisch über
den Original-Text-Service (ots) der Firma news aktuell
schweiz (na) versendet. Über eine Web-Maske werden die
Pressemitteilungen direkt in ein Satellitennetz eingespeist.
So können die Pressemitteilungen zeitgleich an die Redaktionssysteme
von mehr als 330 tagesaktuellen Medien geschickt
werden. Zudem finden die Pressemitteilungen Eingang
auf Webportale, wodurch eine breite Öffentlichkeit
erreicht werden kann.
Liechtenstein-Pressebulletin
Das Liechtenstein-Pressebulletin wurde im 13. Erscheinungsjahr
23 (21) Mal herausgegeben. Es erscheint alle 14
Tage - mit Ausnahme der Sommermonate - und enthält die
wichtigsten vom Presse- und Informationsamt verschickten
Pressemitteilungen als Rückblick auf den jeweiligen 14-tägigen
Zeitraum. Unter den rund 340 (340) Empfängern des
Bulletins befinden sich die für Liechtenstein akkreditierten
Botschaften und Konsulate, die diese regelmässige Information
über Liechtenstein sehr schätzen. Im Berichtsjahr
wurden alle Vorkehrungen getroffen, um das Liechtenstein
Pressebulletin zukünftig auf Wunsch auch via Internet-Newsletter
zu verschicken.
Arbeitsbereich Medienbetreuung
Mediengespräche und Medienkonferenzen
Das Presse- und Informationsamt organisierte im Berichtsjahr
30 (26) Mediengespräche der Regierung und 56 (72)
Medienkonferenzen. Die Mediengespräche finden in der
Regel jeweils am Tag nach der Regierungssitzung statt. Die
Medien werden an den Mediengesprächen über wichtige
Beschlüsse der Regierung und über aktuelle Themen informiert.
Die Medienkonferenzen sind jeweils einem bestimmten
Schwerpunktthema gewidmet und werden im Anlassfall
durchgeführt.
Interviews und Fototermine
Das Presse- und Informationsamt konnte im Berichtsjahr
insgesamt 25 (27) Interviews mit Mitgliedern des Fürstenhauses
und der Regierung vermitteln. Bei 55 (50) offiziellen
Anlässen wurden den Medien Fototermine angeboten.
Medienbesuche und -anlässe
Das Presse- und Informationsamt hat vom 24. bis 27. März
in enger Zusammenarbeit mit der Pressestelle des Liechtenstein-Museums
in Wien sowie dem Bundespressedienst
eine Medienreise nach Wien anlässlich der Eröffnung
des Liechtenstein-Museums organisiert. Weiters wurden
in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Liechtensteiner
Presseclub (LPC) ein Medien-Neujahrsempfang am
Präsidium
4. Januar in der Fachhochschule Liechtenstein, ein Liechtenstein-Besuch
des Bodensee Presseclubs am 5. Juni und ein
Liechtenstein-Besuch der NZZ-Wirtschaftsredaktoren am
17./18. September durchgeführt.
Wichtige und herausragende Medienanlässe stellten das Mediensommertreffen
am 30. Juni und der Medien-Jahresabschluss
am 22. Dezember 2004 dar. Diese jährlich wiederkehrenden
Anlässe bieten dem teilnehmenden Regierungsmitglied
jeweils Gelegenheit, den Medienschaffenden für die Zusammenarbeit
zu danken sowie in ungezwungener Atmosphäre
über Schwerpunkte der Regierungsarbeit zu informieren.
Im Jahr 2004 wurde eine Redaktorin des «Wall Street Journal
Europe», die in Liechtenstein für ihre Berichterstattung
recherchierte, unterstützt und begleitet.
Arbeitsbereich Beobachtung der Liechtenstein-
Berichterstattung
Schwerpunkte der Berichterstattung in ausländischen
Medien
Die ausländischen Medien befassten sich im Jahr 2004 in
der Hauptsache mit den folgenden Themen: Übergabe der
Amtsgeschäfte an Erbprinz Alois, Museumseröffnung in
Wien, der Fall Behring, die Unterzeichnung des Zinsbesteuerungsabkommens,
die Frage der Wohnsitznahme Michael
Jacksons in Liechtenstein, das Unentschieden der Fussball-
Nationalmannschaft gegen den EM-Zweiten Portugal und
der Sieg gegen Luxemburg sowie die Einführung der Marke
Liechtenstein.
Pressespiegel
Im Berichtsjahr wurden 146 (162) tagesaktuelle Pressespiegel
erstellt und intern (Landtag und Regierung) verteilt. Der
Pressespiegel enthält eine Zusammenstellung der wichtigsten,
für Liechtenstein relevanten Meldungen des Tages in
der ausländischen Presse.
Die Presseausschnitte werden auf vertraglicher Basis von
Medienbeobachtungsfirmen in elektronischer Form geliefert.
Die Presseausschnitte werden innerhalb der Landesverwaltung
via Intranet zur Verfügung gestellt.
Arbeitsbereich Landeskanal
Am Landeskanal wurden im Berichtsjahr folgende Sendungen
(ab Digital Video) ausgestrahlt (in Klammer die
Anzahl der Ausstrahlungen): Abstimmungssendungen
«Abschaffung NBU-Landesbeitrag» und «Verpflichtungskredit
Sicherheitszentrum» (je 6), Aufzeichnung von den
Berufsweltmeisterschaften St. Gallen im Jahr 2003 (3), Diskussionsveranstaltung
Verkehr (5), Staatsfeiertagsansprachen
(2), Gemeindeporträts Balzers und Ruggell (je 2), «Der
gefesselte Strom» (5) und «Fensterplatz» (4), ein Beitrag des
Schweizer Fernsehens über Liechtenstein. Live übertragen
wurden das Fussball-Länderspiel Liechtenstein – Portugal
sowie die Landtagssitzungen, die wie üblich als Tonsendungen
mit Standbildern ausgestrahlt wurden.
Arbeitsbereich Internet
Die Inhalte der Homepage des Presse- und Informationsamtes
mit aktuellen Informationen, Pressemitteilungen, Ansprachen,
Einladungen für Medien, Bestellmöglichkeiten für
Broschüren, Staatsfeiertags-Informationen, Fotodienst etc.
wurden laufend verbessert und mit zusätzlichen Angeboten,
Informationen, Formularen und Downloads ergänzt.
Die Internet-Angebote stellen eine umfassende Dienstleis-
41
42
Präsidium
tung speziell für Medien dar. Auch im eGovernment-Portal
ist das Presse- und Informationsamt weiterhin unter den
Adressen www.presseamt.li und www.pafl.li zu finden.
Arbeitsbereich Informationsvermittlung
Informationsdienst
Rund 870 (550) Anfragen von Personen, die sich für Liechtenstein
interessierten, wurden durch das Zusenden von
Broschüren und Informationsmaterialien sowie durch Hinweise
auf relevante Internet-Seiten beantwortet. Rund zwei
Drittel der Anfragen gelangte auf elektronischem Weg an
das Presse- und Informationsamt. Die meisten Anfragen
kamen aus Deutschland, gefolgt von Anfragen aus Liechtenstein
und der Schweiz. Insgesamt wurden 7 700 (5 200)
Broschüren, 330 (460) Fotos, davon 130 (180) in digitaler
Form, verschickt.
Arbeitsbereich öffentliche Veranstaltungen
Zu den Hauptaufgaben des Presse- und Informationsamtes
gehört die Organisation des Staatsfeiertages. Dieser Grossanlass
im Zentrum von Vaduz, der jeweils über 30 000 Besucherinnen
und Besucher anzulocken vermag, wird traditionellerweise
mit dem offiziellen Vormittagsprogramm und
dem Volksfest am Nachmittag begangen. Das prächtige
Feuerwerk am Abend stellt den krönenden Abschluss des
Staatsfeiertags dar.
Das Vormittagsprogramm umfasst die Feldmesse auf der
Schlosswiese, die offiziellen Staatsfeiertagsansprachen von
Landesfürst und Landtagspräsident und den vom Fürstenhaus
offerierten Aperitif im Schlossgarten. Im Berichtsjahr
wurde die offizielle Staatsfeiertagsansprache zum ersten
Mal nicht vom Fürsten, sondern von Erbprinz Alois in seiner
neuen Funktion als Stellvertreter des Fürsten gehalten.
Die Übergabe der Amtsgeschäfte durch Fürst Hans-Adam II.
von und zu Liechtenstein an Erbprinz Alois sowie der Umstand,
dass der Staatsfeiertag an einem Sonntag stattfand,
bewegte ausserordentlich viele Leute dazu, die Feldmesse
und den Apéro zu besuchen. Das Volksfest am Nachmittag
im Zentrum von Vaduz vermochte wiederum mit einem
breit gefächerten Angebot an Musik, Spiel, Spass, Unterhaltung
und kulinarischen Genüssen weit über 30 000
Besucherinnen und Besucher zu begeistern. Anlässlich des
Staatsfeiertags wurde zudem die Marke Liechtenstein durch
die Stiftung Image Liechtenstein erstmals einem breiten Publikum
vorgestellt.
Der stärkste Publikumsmagnet am Staatsfeiertag über die
Grenzen des Landes hinaus ist das grosse Feuerwerk, das
jeweils den Staatsfeiertag beschliesst. Auch im Berichtsjahr
zog das Feuerwerk, bestehend aus acht Bildern, das
Publikum in seinen Bann. Innerhalb der farbenprächtigen
Bilder dürfen jeweils der Palmengarten, die Schrift «Für
Gott, Fürst und Vaterland» sowie der Wasserfall von der
Schlossmauer als traditionelle Elemente des Feuerwerks
nicht fehlen.
Interne Organisation
Das Presse- und Informationsamt konnte im Berichtsjahr
am Pilotprojekt «Vereinfachtes Verfahren der Selbstbewertung»
ihm Rahmen der Einführung des EFQM-Modells
(Qualitäts-Management) teilnehmen. Durch dieses Selbstbewertungsverfahren
anhand eines Fragebogens während
eines Team-Workshops ergaben sich Erkenntnisse in Bezug
auf Verbesserungsbereiche, die anhand einer Prioritätenliste
systematisch umgesetzt werden.
Erbprinz Alois stattete im Berichtsjahr den Amtsstellen der
Landesverwaltung einen Besuch ab. Der Besuch beim Presse-
und Informationsamt fand im Oktober statt. Anlässlich
dieses Besuches konnten dem Erbprinzen die Arbeitsbereiche
des Presse- und Informationsamtes vorgestellt und zukünftige
Projekte und Massnahmen angesprochen werden.
Ausländer- und Passamt
Amtsleiter: Mag. oec. HSG Hans Peter Walch
«Neuer Pass in fünfzehn Minuten» und «Zahlreiche Verbesserungen».
So lauteten zwei Schlagzeilen in den Medien zu
Ereignissen, die das Ausländer- und Passamt im Berichtsjahr
über das übliche Mass hinaus gehend beschäftigten.
Rund 3 700 FL-Pässe wurden in diesem Jahr wegen einer
falschen Codierung, der auf 1. Mai 2000 neu ausgegebenen
Pässe, kostenlos umgetauscht. Da ging es am Schalter
manchmal hektisch zu und her, nach Bekannt werden des
Fehlers wurde der Schaden jedoch durch entsprechende Information
und raschen Umtausch zielgerichtet behoben.
Am 30. November 2004 beschloss die Regierung eine Totalrevision
der Personenverkehrsverordnung. Diese setzt die Bestimmungen
des EWR-Rechts und der Verträge mit der Schweiz
über die Rechtsstellung der Schweizer Staatsangehörigen und
der Angehörigen von Drittstaaten in liechtensteinisches Recht
um. Zum ersten Mal enthält eine Rechtsnorm Bestimmungen
zur Integration der im europäischen Vergleich hohen Anzahl
von in Liechtenstein lebenden ausländischen Staatsangehörigen.
Gemeint ist damit das Zusammenleben der liechtensteinischen
und ausländischen Wohnbevölkerung auf der Basis gemeinsamer
Grundwerte und der rechtsstaatlichen Ordnung,
welches von gegenseitiger Achtung und Toleranz geprägt ist.
Am 31.12.2004 hatten 11 971 ausländische Staatsangehörige
aus 208 Staaten der Erde Wohnsitz in Liechtenstein. Ein
selbstredendes Zeugnis für den Arbeits- und Lebensplatz
Liechtenstein!
Die EWR-Erweiterung um 10 neue Mitgliedstaaten und
damit einhergehende Schutzmassnahmen für den liechtensteinischen
Arbeitsmarkt, der Abschluss der Verhandlungen
mit der Schweiz über die künftige Ausgestaltung des gegenseitigen
Personenverkehrs, die Vorbereitung der formalen
Verhandlungen zum Schengen/Dublin-Acqis mit der EU
und eine neue Form der MitarbeiterInnenbeurteilung, der
so genannte Leistungsdialog, waren weitere wichtige Traktanden
auf der Jahresagenda, zusätzlich zum nachstehend
angeführten Hauptgeschäft.
Ausweisschriften
Liechtensteinische Reisepässe
Im Jahr 2004 wurden 6 637 liechtensteinische Reisepässe
ausgestellt. Das sind 3 047 Pässe mehr als im Vorjahr. Grund
der Zunahme ist die kostenlose Umcodierung von 3 677
fehlerhaften Pässen.
Schweizer Pässe und Identitätskarten
Seit Januar 2003 werden die Anträge für Schweizer Reisepässe
im Ausländer- und Passamt edv-technisch erfasst. Es
kommt neu zu einem Quervergleich der bereits im Computer
gespeicherten Daten einer Person und den Daten auf dem
Heimatschein. Die beim Ausländer- und Passamt hinterleg-
ten Heimatscheine werden in jedem einzelnen Fall eigens
für diesen Zweck ausgehoben. Allfällige Korrekturen werden
dadurch unverzüglich im Programm vorgenommen.
Gleichzeitig werden seit Januar 2003 ebenfalls Anträge für
Schweizer Identitätskarten beim Passamt in Liechtenstein
entgegengenommen. Bisher mussten diese Anträge bei
der Einwohnerkontrolle in Buchs gestellt werden. Die Bearbeitung
der Anträge für die Identitätskarten erfolgt analog
derjenigen für die Schweizer Pässe.
Liechtensteinische Vertretungen im Ausland
Die liechtensteinischen Vertretungen im Ausland verfügen
nicht über die notwendige Infrastruktur, um selber Reisepässe
auszustellen. Trotzdem wurden auch im Jahr 2004
in 4 besonders dringenden Fällen Notpässe ausgestellt. Die
Regelung, dass im Ausland gestellte Passanträge von Liechtensteinerinnen
und Liechtensteinern via Liechtensteinischer
Vertretung, Eidgenössischem Departement für Auswärtige
Angelegenheiten und via Liechtensteinischer Botschaft,
Bern, zum Ausländer- und Passamt gelangen, wird also in
den meisten Fällen eingehalten.
Liechtensteinische Identitätskarten
Die liechtensteinischen Identitätskarten in Kreditkartenformat
werden in der Schweiz hergestellt. Zwischen der Antragstellung
des Kunden und der Zustellung der Karten an den Kunden
liegen ca. 10 Arbeitstage. Das Ausländer- und Passamt
verfügt nicht über die nötige Infrastruktur, um die Karten
selbst herzustellen. Dadurch kam es in 4 besonders dringenden
Fällen, in denen die 10 Tag-Frist nicht abgewartet werden
konnte, zur Ausstellung von Identitätskarten in Papierform.
Einige Zahlen im Vergleich
Ausgestellte… 2002 2003 2004
FL Reisepässe, inkl. Verlängerungen 3 888 3 590 6 637
Kindereinträge in FL Reisepässe 983 802 701
Dienstpässe 6 7 14
Diplomatenpässe, inkl. Verlängerungen 13 7 15
Identitätskarten 2 588 2 377 2 335
Staatsbürgerschaftsnachweise
Reiseausweise für anerkannte
184 192 227
Flüchtlinge, inkl. Verlängerungen
Kostenpflichtige Ausflugscheine für den
Kleinen Grenzverkehr FL - A und FL - D,
20 20 6
ausgestellt durch das APA
Kostenlose Ausflugscheine für den
Kleinen Grenzverkehr FL - A und FL - D,
ausgestellt durch das APA für Schul- und
18 52 14
Altersausflüge
Ausflugscheine für den Kleinen Grenzverkehr
FL - A und FL - D, ausgestellt durch
88 82 70
die Grenzwachtposten
Bearbeitete Anträge für Schweizer
1 883 1 900 1 866
Pässe und Identitätskarten
540 919 918
Bewilligungen
Durch Änderungen der rechtlichen Grundlagen kommt es
zusehends zur Verlagerung des Arbeitsaufwandes von Bewilligungen
auf Bestätigungen. Zusätzlich haben sich der Kontrollaufwand
und die Anzahl der Arbeitsschritte (Erfassung
von Zusicherungen, Hintergrundabklärungen etc.) erhöht.
Dem Ausländer- und Passamt oblagen und obliegen weiterhin
volkswirtschaftliche Aufgaben, wie z.B. die Kontrolle
Präsidium
eingereichter Verträge in Bezug auf die Einhaltung von Mindestlöhnen
oder Höchstarbeitszeiten. Die Bearbeitung der
Gesuche erfordert auch in diesem Bereich sehr oft aufwändige
Abklärungen. Sowohl die telefonischen als auch die
elektronischen Anfragen nahmen zu. Diese beiden Kommunikationswege
werden seit der Aufschaltung der Homepage
des Portals der Liechtensteinischen Landesverwaltung
und seit der längeren telefonischen Erreichbarkeit des Amtes
von der Kundschaft entsprechend mehr genutzt.
Nebst dem Tagesgeschäft mit Kundenkontakt wurde der
Entwurf einer revidierten Personenverkehrsverordnung
(PVO) von den MitarbeiterInnen auf deren Praktikabilität
und Verbesserungsmöglichkeiten hin untersucht. Bis zum
Inkrafttreten der neuen Verordnung blieb im Dezember 3
Wochen Zeit, um die notwendigsten Vorkehrungen, wie
EDV-technische Anpassungen, Erstellung neuer Formulare,
Änderung der gesamten Korrespondenz etc. zu treffen.
Damit konnte ein fliessender Übergang von der bisherigen
zur neuen Personenverkehrsverordnung gewährleistet werden.
Ebenfalls in diesem Zeitraum erfolgten auch die ersten
internen Schulungen. Speziell die Auseinandersetzung
mit dem bisherigen und dem zukünftigen Recht verlangte
den MitarbeiterInnen einen hohen Grad an Flexibilität und
Durchblick ab.
Auch die Änderung der Strassennamen und Hausnummern
der Gemeinde Mauren verursachte beim Ausländer- und
Passamt einen beträchtlichen Mehraufwand.
Verschiedene Bewilligungsarten im
Vergleich zu den letzten Jahren
Unselbständige GrenzgängerInnen (Grenzgängermeldebestätigungen,
Grenzgängerbewilligungen,
Nebenbewilligungen, Bewilligungen in Briefform)
Bestand GrenzgängerInnen in Liechtenstein (ohne Schweizer
Staatsangehörige, mit Wohnsitz in der Schweiz und unselbständiger
Tätigkeit in Liechtenstein):
per Anzahl
31.12.2004 8 939
31.12.2003 8 620
31.12.2002 7 958
Neue bestätigte bzw. bewilligte Grenzgängertätigkeiten pro Jahr
Jahr Anzahl
2004 4 709
2003 4 189
2002 4 380
Selbständige GrenzgängerInnen (Grenzüberschreitende
Dienstleistungserbringung, Dauernde grenzüberschreitende
Geschäftstätigkeit)
Neue grenzüberschreitende Dienstleistungserbringungen
(Bestätigungen + Bewilligungen) pro Jahr
Jahr Anzahl
Bestätigungen
Anzahl
Bewilligungen
Total
2004 290 430 720
2003 496 209 705
2002 117 230 347
43
44
Präsidium
Bestand von Personen, die mittels einer Bewilligung grenzüberschreitend
und dauernd am Wirtschaftsleben Liechtensteins
teilnehmen
per Anzahl
31.12.2004 128
31.12.2003 106
31.12.2002 76
Saisonbewilligungen
Neu erteilte Saisonbewilligungen (inkl. Familiennachzug)
Jahr Anzahl
2004 73
2003 119
2002 236
Bis zur Abschaffung des Saisonnierstatus im Jahr 2005 werden
alle EWR-Saisonbewilligungen auf Antrag hin in Aufenthaltsbewilligungen
umgewandelt. Parallel dazu werden
auch die Saisonbewilligungen von Drittstaatsangehörigen
auf Antrag hin in Aufenthaltsbewilligungen umgewandelt,
falls die notwendigen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Kurzaufenthalter
Neu erteilte Kurzaufenthaltsbewilligungen pro Jahr
Jahr Anzahl
2004 932
2003 1 131
2002 1 197
Augrund einer Abänderung der Personenverkehrsverordnung
Mitte 2003 verlor die Kurzaufenthaltsbewilligung sowohl
für ArbeitgeberInnen als auch für ArbeitnehmerInnen
an Attraktivität. Diese weichen auf andere Bewilligungsarten
oder Bestätigungen aus.
Aufenthaltsbewilligungen EWR- und CH-Staatsangehörige
bzw. Jahresaufenthaltsbewilligungen Drittstaatsangehörige
Bestand
per Anzahl
31.12.2004 4 409
31.12.2003 4 284
31.12.2002 4 014
Neu erteilte Bewilligungen
Jahr Anzahl
2004 540
2003 640
2002 616
Dank grosszügigen Übergangsbestimmungen bei der Aufhebung
der Privilegierung des Gast- und Baugewerbes, die
Mitte 2003 in Kraft traten, konnte ein Grossteil der bisherigen
KurzaufenthalterInnen mittels überjährigem Arbeitsvertrag
eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Der Bestand
wird durch Grössen wie Einbürgerungen, Erteilungen von
Niederlassungsbewilligungen, Familiennachzug, Eheschliessungen
und Abmeldungen direkt beeinflusst.
Niedergelassene
Bestand der Niedergelassenen
per Anzahl
2004 7 244
2003 7 217
2002 7 280
Sowohl Einbürgerungen als auch Abmeldungen von AusländerInnen
beeinflussen die Anzahl der Niederlassungsbewilligungen
direkt.
Personelle Situation
Bei der Bewältigung ihrer Aufgaben ist die Abteilung Bewilligungen
mit 10.1 Stellen, verteilt auf 12 Personen, nach
wie vor auf PraktikantInnen angewiesen.
Recht und administrative Massnahmen
Personenverkehr Schweiz - Liechtenstein
Die Verhandlungen über den Personenverkehr zwischen
Liechtenstein und der Schweiz wurden im September 2004
beendet. Per 01. Januar 2005 trat der entsprechende Notenaustausch
in Kraft und der bisherige Notenaustausch
aus dem Jahr 1981 wurde formell aufgehoben. Während
die Schweiz gegenüber Liechtenstein die Freizügigkeit im
Rahmen des Freizügigkeitsabkommens (FAK) mit der EU
einräumt, gewährleistet Liechtenstein der Schweiz inhaltlich
dieselbe Behandlung wie aus dem EWR-Abkommen.
Da aber die Quoten aus dem EWRA nicht auf das bilaterale
Verhältnis Schweiz-Liechtenstein übertragbar waren, einigten
sich die Verhandlungspartner im neuen Notenaustausch
auf die Fortsetzung der bisherigen Zulassungspraxis.
Neues Verordnungsrecht ab 01.01.2005
Am 01.01.2005 ist die neue Personenverkehrsverordnung
(PVO) in Kraft getreten. Sie setzt die EWR-Richtlinien zum
Personenverkehr und die Verhandlungsergebnisse mit der
Schweiz um. Zugleich regelt sie die Kriterien für den Zuzug
nicht verheirateter Paare (Lebenspartner) und die Möglichkeiten
für die befristete Zulassung von Know-how-Trägern internationaler
Firmen mit Sitz in Liechtenstein (unter anderem
WTO). Sie enthält erstmals Bestimmungen über die Integration
ausländischer Einwohner unseres Landes und gibt dem
APA die Möglichkeit, diese Integration auch zu fördern.
Kontrolltätigkeit und Vollzug
Der Aussendienst der Abteilung Recht nahm erneut über
800 individuelle Abklärungen vor. Es ging konkret um Ausreisekontrollen,
amtliche Zustellungen, Anhörungen - unter
anderem wegen Beschäftigung von Personen ohne Bewilligung
-, Verzeigungen an die Staatsanwaltschaft, Baustellenkontrollen,
Kontrollen zur Verhinderung der Wohnsitznahme
im Inland ohne die erforderliche Bewilligung.
Die Abteilung Recht und administrative Massnahmen verarbeitete
insgesamt 440 dem APA von der Landespolizei oder
den Strafgerichten gemeldete Verfahren (Strafanzeigen
oder strafgerichtliche Verurteilungen) wegen eines Verbrechens
oder Vergehens:
– 166 Personen mit Wohnsitz im Inland mussten infolge
strafgerichtlicher Verurteilung wegen eines Verbrechens
oder Vergehens verwarnt (ermahnt) werden;
– 22 Personen mit Wohnsitz im Ausland wurden zufolge
einer strafgerichtlichen Verurteilung im Inland durch die
zuständige Behörde in der Schweiz verwarnt;
– 79 Personen mit Wohnsitz im Ausland wurden zur Gewährleistung
der inneren Ordnung und Sicherheit mit
einer befristeten oder unbefristeten Einreisesperre für die
Schweiz und Liechtenstein belegt;
– 173 inländische Strafverfahren wurden den zuständigen
kantonalen Einwohnerdiensten und/oder der zuständigen
Behörde in der Schweiz aufgrund der Abkommen über
die Zusammenarbeit mit der Schweiz gemeldet.
Ordnungsbussen, Verwaltungsstrafbote und Exekutionsverfahren
Die Abteilung Recht und administrative Massnahmen verhängte
249 Ordnungsbussen wegen Ordnungswidrigkeiten
(Unterlassung oder Verspätung) im Meldewesen (Grenzgänger,
Ummeldung im Inland, Verlängerungen Aufenthaltsbewilligung)
nach den Vorschriften über den Personenverkehr.
Seit August 2004 begann die Abteilung Recht in 112 neuen
Verfahren fällige Rechnungen (nach der zweiten Mahnung)
für erbrachte Dienstleistungen des APA auf dem Weg der
Einleitung der Zwangsvollstreckung mittels separater Verfügung
einzutreiben. Die Verfahren führten in über 80 %
zum Erfolg.
Verfahren wegen Widerrufs, Nichtverlängerung der
Bewilligung oder wegen Ausweisung
Der Abteilung Recht oblag ferner die Durchführung von insgesamt
24 Verfahren im ordentlichen und weiteren 36 im
vereinfachten Verfahren als erste Instanz (Verweigerung der
Bewilligung, Verlängerung der Bewilligung, Widerruf der
Bewilligung, Ausweisung). Ausserdem wurden 20 Verwaltungsverfahren
im Zusammenhang mit den Auslosungen
von Aufenthaltsbewilligungen durchgeführt. In fast allen
Verfahren wurden die Rechtsmittel an die Regierung und an
die übergeordneten Instanzen -Verwaltungsbeschwerdeinstanz
(VBI) bzw. Verwaltungsgerichtshof (VGH) - und sogar
an den Staatsgerichthof (StGH) ergriffen. Es mussten entsprechend
viele Stellungnahmen und Gegenäusserungen
des Amtes gegen die Beschwerden abgefasst werden. Die
Anzahl der Verfahren mit beantragter Verfahrenshilfe in
vollem Umfang war im Vergleich zum Vorjahr etwa gleich
gross und belief sich erneut auf deren zehn. Vermehrt wird
nun seitens des APA versucht, die Kosten für den Beizug
eines amtlichen Übersetzers der Partei zu übertragen, in der
Überzeugung, dass über zwei Jahre im Inland lebende Einwohner
dieses Landes ausreichende Kenntnis der Amtssprache
besitzen sollten und auch könnten.
Der Personalbestand der Abteilung ist gegenüber dem Vorjahr
mit 3,3 Stellen (330%), verteilt auf 4 Personen, unverändert
geblieben.
Asyl und Flüchtlinge
Weiterhin rückläufige Gesuchszahlen
Als Folge der EU-Ost- und Süderweiterung per 1. Mai 2004
befürchtete man europaweit eine starke Zunahme der Asylgesuche.
Entgegen diesen Befürchtungen konnte jedoch
ein weiterer Rückgang der Asylgesuche festgestellt werden.
Die fortschreitende Harmonisierung der Asylgesetze sowie
der Abbau unnötiger Sozialleistungen werden hierfür als
Hauptgründe angesehen.
In Liechtenstein stellten im Jahr 2003 102 Personen ein
Asylgesuch im Jahr 2004 noch deren 74. Diese Entwicklung
entspricht in etwa jener unserer Nachbarstaaten Schweiz
und Österreich.
Herkunftsländer
Die 2004 registrierten Gesuchsteller stammten aus insgesamt
17 verschiedenen Staaten. Wurden in früheren Jahren
Präsidium
die Asylgesuche fast ausnahmslos von Personen aus Bosnien-Herzegowina,
Serbien und Montenegro sowie Mazedonien
gestellt, stammten die Gesuchsteller im vergangenen
Jahr zu 42 % aus Russland, Weissrussland, der Ukraine und
Kasachstan. Der bereits im letzten Jahresbericht festgestellte
Trend setzt sich somit eindeutig fort.
Den grössten Rückgang verzeichnen Gesuche aus Mazedonien.
2003 wurden 26 Gesuche (25.49 %) gestellt, 2004
gerade noch deren 9 (12.16 %), wobei diese alle im ersten
Halbjahr 2004 gestellt wurden.
Starke Zunahme abgewiesener Asylbewerber aus
EU-Staaten
Die verbesserte Zusammenarbeit der EU-Asylbehörden, verbunden
mit einem entsprechenden Datenaustausch, führt
vermehrt dazu, dass abgewiesene Asylbewerber versuchen,
in Liechtenstein Asyl zu erlangen. Liechtenstein hat keinen
Zugang zum EURODAC-System der EU und deshalb keine
Möglichkeit, über eine direkte Daten- oder Fingerabdruckabfrage
zu prüfen, ob der Gesuchsteller bereits ein Asylverfahren
durchlaufen hat. Dennoch konnten 30 Asylbewerber
aufgrund von Rückübernahmeabkommen an die Schweiz
und Österreich überstellt werden.
Weiterhin rückläufiger Bestand
Der Bestand von Asyl Suchenden per Jahresende reduzierte
sich von 92 (2003) auf nunmehr 68 (- 26.1 %), davon 49
aus dem ehemaligen Jugoslawien. Einen Grossteil davon
muss man als «Altfälle» bezeichnen, denn diese halten sich
seit mehr als 4 Jahren in Liechtenstein auf.
Der Bestand teilt sich auf in 40 Erwachsene (22 Männer, 18
Frauen) und 28 Kinder (12 Jungen, 16 Mädchen).
Neue Herausforderungen
Im vergangenen Jahr nahm die Anzahl von Familien mit Kindern,
unbegleiteten Minderjährigen und psychisch Kranken
stark zu. Die Abwicklung dieser Asylverfahren stellen sowohl
das Amt als auch die Betreuung im Aufnahmezentrum
vor neue Herausforderungen.
Betreuung im Aufnahmezentrum
Asylsuchende im Aufnahmezentrum werden vom Verein
Flüchtlingshilfe betreut. Der Paradigmenwechsel von der
Betreuung von Flüchtlingen hin zur Betreuung von Asylsuchenden
aus wirtschaftlichen Gründen stellt auch den Verein
vor neue Herausforderungen.
Die Nachbarschaftshilfe musste aufgrund eines Urteils des
Obergerichtes auf eine neue Basis mit entsprechenden Arbeitsverträgen
gestellt werden. Die Flüchtlingshilfe hat auf
diese bedeutenden Wechsel schnell reagiert. Die Lohnverwaltung
und die Verrechnung der auflaufenden Kosten
tragen zu einer Reduktion der für Land und Gemeinden
anfallenden Kosten bei, wenn auch nicht im Ausmass vergangener
Jahre.
Seit November 2004 führt die Landespolizei am Abend und
an Wochenenden regelmässig Kontrollgänge im Aufnahmezentrum
durch. Diese Präventivmassnahme hat sich bewährt
und wird fortgesetzt.
Wiederaufbauhilfe
Die Wiederaufbauhilfe konzentriert sich weiterhin auf Bosnien-Herzegowina
und den Kosovo. Die von Liechtenstein
finanzierten Projekte werden stärker auf Nachhaltigkeit
geprüft. Nach Jahren der Konzentration auf den Wiederaufbau
zerstörter Wohnhäuser gehen die Projekte vermehrt
über auf die Bereiche Grund- und Berufsausbildung,
45
46
Präsidium
Schulbau und medizinische Versorgung. Minderheitenprojekte
haben weiterhin eine hohe Priorität.
Die wichtigsten Projekte in Bosnien-Herzegowina sind die
Sanierung der Grundschule Donja Ljubija, Beiträge zur Ausstattung
weiterer Grundschulen und die Kranken- und Altersbetreuung
in Banja Luka. Im Kosovo sind Beiträge an die
Berufsfachschule Gjakova, der Bau von Kindergärten in Gllogovc
und die Fortsetzung des Landwirtschaftsprogramms
zu nennen. Die Zusammenarbeit mit international tätigen
Organisationen wie der Caritas hat sich bewährt.
Revision «Flüchtlingsgesetz»
Die Regierung hat eine Arbeitsgruppe zur Revision des Gesetzes
über die Aufnahme von Asylsuchenden und Schutzbedürftigen
(Flüchtlingsgesetz) mit dem Leiter der Abteilung
Asyl und Flüchtlinge als Vorsitzendem bestellt. Vorgängig
einer Beratung in der Arbeitsgruppe werden aufwändige
Vergleiche mit den neuen Gesetzen unserer Nachbarstaaten
gezogen und Entwicklungen in anderen europäischen
Staaten berücksichtigt.
Innerhalb von zwei Jahren hat ein vollständiger Paradigmenwechsel
statt gefunden. Praktisch ausnahmslos werden
heute Asylgesuche nicht von Flüchtlingen gemäss Genfer
Konvention gestellt, sondern von Menschen, welche auf
der Suche nach Arbeit sind. Diese Tatsache wird im aktuellen
Gesetz nicht ausreichend gewürdigt.
Asylgesuche nach Herkunftsstaaten
Serbien u. Montenegro
(BRJ) inkl. Kosovo
Mazedonien
Bosnien-Herzegowina
Übrige Osteuropa
Russland
Weissrussland (Belarus)
Asylgesuche in absoluten Zahlen
120
100
80
60
40
20
0
Ukraine
Übrige GUS
Westeuropa
Übrige Nationen
0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50
2001
2002
2003
2004
2001 2002 2003 2004
Bestand nach Herkunftsstaaten
Serbien u. Montenegro
(BRJ) inkl. Kosovo
Mazedonien
Bosnien-Herzegowina
Übrige Osteuropa
Russland
Übrige GUS
Westeuropa
Übrige Nationen
Bestand in absoluten Zahlen
200
180
160
140
120
100
80
60
40
20
0
0 10 20 30 40 50 60 70 80
2001
2002
2003
2004
Abgänge nach Art (Detailzahlen erst ab 2003 verfügbar)
begleitet ausgeschafft
2001 2002 2003 2004
freiwillig
Rückübernahme
Drittstaat
zugeführt (Flughafen)
untergetaucht
Jahresaufenthaltsbewilligung
schriftlich
Regierungskanzlei
0 10 20 30 40 50 60
2003
2004
Stabsstellenleiter: Lic. ès sc. pol. Norbert Hemmerle
Neben den Tagesgeschäften bildeten im Berichtsjahr vor allem
die politischen Volksrechte, aber auch der «Liechtenstein
Dialog» Arbeitsschwerpunkte. Im Bereich der politischen Volks-
echte konnte die im Vorjahr mit der Vernehmlassung begonnene
Gesetzesrevision abgeschlossen werden, welche vor allem
die uneingeschränkte Briefwahl ermöglicht. Zudem wurden im
April die Referendumsbegehren betreffend die Abschaffung
der NBU-Beiträge sowie betreffend das Sicherheitszentrum
durchgeführt und ein beträchtlicher Teil der Vorbereitungsarbeiten
zu den Landtagswahlen 2005 wurde im Berichtsjahr
erledigt. Die Führung der Geschäfte der Regierungskanzlei
erfolgt selbständig durch den stellvertretenden Leiter, René
Schierscher, unter der Aufsicht des Regierungssekretärs.
Wiederkehrende Tagesgeschäfte
Die Beratungen und Hilfeleistungen, die von allen Mitarbeitern
der Regierungskanzlei, der Telefonzentrale und der
Registratur geleistet werden, können nicht oder nur schwer
statistisch erfasst werden, sind aber ein sehr wichtiger Teil
der täglichen Arbeit. Sie sind in den folgenden Ausführungen
deshalb nicht enthalten.
Drucksachen
Die Regierungskanzlei koordiniert die Publikation des Rechenschaftsberichtes
und des Staatskalenders:
– Der Rechenschaftsbericht 2003 wurde Anfang Mai fertig
gestellt.
– Der Staatskalender 2004 wurde im Juni publiziert. Neu
sind darin die Amtsstellen mit dem jeweiligen Kürzel versehen.
In Kenntnis dieses Kürzel sind die Amtsstellen im
Internet mit www.{Amtskürzel}.llv.li direkt anwählbar.
Satz, Druck und Versand des Rechenschaftsberichtes wurde
im Kalenderjahr 2004 neu ausgeschrieben.
Versand im Abonnement
(Anzahl Abonnenten per 31. 12. 2004)
2003 2004
– LGBl. 265 316
− chronologische Sammlung (gebunden) 142 143
− Systematische Sammlung der
liechtensteinischen Rechtsvorschriften (LR)
107 112
− EWR-Register 83 83
− Rechenschaftsberichte 214 215
In der Auflistung nicht erfasst sind alle Drucksachen, welche
am Schalter bezogen oder telefonisch bestellt und
verschickt wurden. Darunter fallen vor allem Landesgesetzblätter,
Berichte und Anträge der Regierung an den Landtag,
Vernehmlassungen, Publikationen der Regierung wie
Staatskalender, Rechenschaftsberichte, EWR-Register, LR
sowie diverse Antragsformulare, Listen und Verzeichnisse.
Beglaubigungen
2003 2004
– Apostillen 10 369 10 762
– Superbeglaubigungen 1 568 823
– Beglaubigungen Total 11 937 11 585
Bewilligungen
Bewilligungen für das Offenhalten von Geschäften
an Sonn- und Feiertagen
2003 2004
– Einzelbewilligungen 15 30
– Halbjahresbewilligungen 10 7
– Jahresbewilligungen 18 20
Aufführungsbewilligungen
– Konzerte, Unterhaltungsanlässe,
Sportveranstaltungen, Ausstellungen
68 69
– Tanzshows in Dancings (Monatsbewilligungen) 84 83
Präsidium
Lottomatches 147 148
Hausierbewilligungen
(* Vergleichszahl 2003 gemäss alter Gesetzgebung)
– Konzessionen für den Kleinhandel mit nicht
gebrannten alkoholischen Getränken
– Konzessionen für den Kleinhandel mit
gebrannten alkoholischen Getränken
Wappengesetz
– Schriftliche Anfragen, Auskünfte, Ablehnungen 10 14
– Erteilte Bewilligungen 4 7
Bis Ende 2003 wurden durch die Regierungskanzlei Ausweiskarten
für Kleinreisende sowie Bestätigungen für Hausierer
aus dem EWR-Raum ausgestellt. Am 16. Januar 2004 trat das
neue Gesetz über den Handel mit Waren im Umherziehen
(LGBl. 2004 Nr. 11) in Kraft. Damit wurden die in der Vergangenheit
ausgestellten Karten und Bestätigungen durch eine
einzige nur in Liechtenstein gültige Bewilligung ersetzt.
Im Berichtsjahr wurde eine neue Bewilligung nach dem Gesetz
über die Zulassung von Dolmetschern und Übersetzern
vor liechtensteinischen Gerichten und Verwaltungsbehörden
erteilt. Auf der von der Regierungskanzlei geführten und im
Internet unter www.rk.llv.li publizierten Liste waren per 31.
12. 2004 somit acht Personen geführt, welche die Sprachen
Englisch, Französisch, Italienisch und Russisch abdecken.
Rechtshilfe in Zivilsachen
2003 2004
– Weiterleitung an FL-Botschaft,
bzw. an ausländische Behörden
74 34
– Zustellungen 175 134
davon Amtshilfe 7 8
Anerkennung ausländischer Zivilstandsereignisse
Im Ausland eingetretene Zivilstandsereignisse (Eheschliessung,
Ehescheidung, Adoption, Vaterschaftsanerkennung)
werden von der Regierungskanzlei anerkannt. Die entsprechenden
Zahlen können dem Bericht des Zivilstandsamtes
entnommen werden.
Politische Volksrechte
Revision VRG
Die Regierung verabschiedete am 18. Mai 2004 zu Handen
des Landtages den Bericht und Antrag zur Abänderung des
Gesetzes betreffend die Ausübung der politischen Volksrechte
(VRG), nachdem die vorgeschlagenen Anpassungen
in der Vernehmlassung durchwegs positiv aufgenommen
wurden. Schwerpunkt der Gesetzesrevision war die Einführung
des allgemeinen Briefwahlrechts, d.h. die Abschaffung
der Bewilligungspflicht für die briefliche Teilnahme an Wahlen
und Abstimmungen. Zudem wurden verschiedene mit
der brieflichen Stimmabgabe in Zusammenhang stehende
Bestimmungen aktualisiert. So wurden unter anderem die
erleichterte Stimmabgabe (Wanderurne) abgeschafft und
die Fristen zur brieflichen Stimmabgabe verlängert.
Zu den weiteren Anpassungen gehörten:
− Die Abschaffung der Strafbestimmungen bei (unentschuldigter)
Nicht-Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen.
− Die Einführung einer Bestimmung, mit welcher die Regierung
die elektronische Stimmabgabe im Einvernehmen
mit interessierten Gemeinden versuchsweise genehmigen
kann.
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49
3
53
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47
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Präsidium
Die Gesetzesrevision wurde im Kalenderjahr 2004 in 1. und
2. Lesung im Landtag beraten und am 15. September 2004
verabschiedet. Das Gesetz ist am 12. November 2004 in
Kraft getreten (LGBl. 2004 Nr. 235).
Wahlen und Abstimmungen
Am 2. und 4. April 2004 wurden folgende Urnengänge
durchgeführt:
- Die Volksabstimmung über das Referendumsbegehren
zum Gesetz vom 27. November 2003 betreffend die Abänderung
des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung.
Die Vorlage wurde von der absoluten Mehrheit
der gültig Stimmenden des ganzen Landes abgelehnt.
- Die Volksabstimmung betreffend das Referendumsbegehren
zum Finanzbeschluss vom 17. Dezember 2003
über die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für
die Erweiterung des Polizeigebäudes mit Untersuchungsgefängnis,
des Ausländer- und Passamtes und des zugehörigen
Parkhauses. Die Vorlage wurde von der absoluten
Mehrheit der gültig Stimmenden des ganzen Landes
abgelehnt.
- Die Vermittlerwahlen.
Ins Berichtsjahr fielen zudem Vorbereitungsarbeiten für die
Landtagswahl 2005.
E-Voting
Am 5. und 6. Juli 2004 nahm die Regierungskanzlei am Abschlusstreffen
der «Multidisciplinary Ad Hoc Group of Specialists
on Legal, Operational and Technical standards for
e-enabled voting (IP1-S-EE)» des Europarates in Strassburg
teil. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Voraussetzungen
in den einzelnen Mitgliedstaaten entwickelte
dieser Expertenausschuss allgemeingültige Standards zum
Vorgehen bei E-Voting Projekten.
An der erwähnten Sitzung wurden sowohl die Empfehlungen
an den Ministerrat wie auch zwei entsprechende Motivenberichte
aus den Arbeitsgruppen verabschiedet.
Veranstaltungen
Tag der offenen Türe im Liechtenstein Museum
Die Regierungskanzlei organisierte am 27. März 2004 den
Tag der offenen Türe im Liechtenstein Museum in Wien,
zu welchem S.D. der Landesfürst die liechtensteinische Bevölkerung
eingeladen hatte. Zu diesem Anlass unterbreitete
die Regierung der Bevölkerung Liechtensteins ein Angebot,
welches unter anderem die Fahrt mit einem Sonderzug nach
Wien, zwei Übernachtungen und den Besuch des «Liechtenstein
Museums» beinhaltete. Der Sonderzug war ausgebucht,
womit fast 800 Personen dieses Angebot nutzten.
Liechtenstein Dialog
Am 22. und 23. Oktober 2004 wurde zum ersten Mal der
«Liechtenstein Dialogue on the future of Financial Markets»
durchgeführt, an dessen Organisation auch die Regierungskanzlei
stark involviert war. Entsprechend intensiv konzentrierten
sich die Aufgaben für die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im Frühherbst des Berichtsjahres rund um diese
Konferenz. Die Regierungskanzlei war im Steering Committee
vertreten und zeichnete sich verantwortlich für Logistik,
Teilnehmeradministration und Kommunikationsberatung.
Beratungs- und Beschwerdestelle
Die Beratungs- und Beschwerdestelle ist Anlauf- und Auskunftsstelle
für rat- und hilfesuchende Personen. Sie über-
nimmt meist die Funktion einer Triage zwischen der Bevölkerung
und den zuständigen Regierungs- und Amtsstellen,
wo qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter spezifische
Auskünfte erteilen können. Es wenden sich aber auch
Personen an die Beratungs- und Beschwerdestelle, welche
auf Grund von Entscheidungen von Amtsstellen nach deren
Entscheidungsgrundlagen suchen. An einer «neutralen»
Stelle möchten sie sich dabei nach den gesetzlichen Hintergründen
erkundigen.
Die von der Beratungs- und Beschwerdestelle entgegengenommenen
Anfragen betrafen vor allem Beratungen
bei privaten Streitigkeiten sowie Anfragen zu Tätigkeiten
in einzelnen Amtsstellen. Weil auch die Regierungskanzlei
oft Anlaufstelle für allgemeine Auskünfte ist und die Beratungs-
und Beschwerdestelle personell in die Regierungskanzlei
integriert ist, sind die Übergänge fliessend. Viele Anfragen
und Hilfeleistungen werden deshalb nicht statistisch
erfasst.
Besuch des Menschenrechtskommissars
Auf Einladung der Regierung weilte im Dezember 2004 der
Menschenrechtskommissar des Europarates, Herr Alvaro
Gil-Robles, in Liechtenstein. Im Rahmen seines Besuches
traf sich der Menschrechtskommissar mit dem Verantwortlichen
der Beratungs- und Beschwerdestelle und erkundigte
sich über die historische Entwicklung und die Organisation
der Stelle, die Aufgabenschwerpunkte sowie über die Art
der Anfragen aus der Bevölkerung.
Rechtsdienst der Regierung
Amtsleiterin: Dr. Marion Frick-Tabarelli
Die Aufgaben des Rechtsdienstes bestehen gemäss Verordnung
LGBl. 1987 Nr. 5 idgF schwerpunktmässig aus
den Bereichen 1. Ausarbeitung von Rechtsgutachten zuhanden
der Regierung, 2. Legistik iSv Begutachtung und
Überprüfung von Rechtsvorschriften und 3. Publikation der
Landesgesetzblätter. Daneben ist der Rechtsdienst für eine
Vielzahl weiterer Angelegenheiten zuständig, wie bspw.
für die innerstaatliche Umsetzung von Sanktionsmassnahmen,
die Bereinigung der Anlagen zum Zollvertrag und zu
den anderen Verträgen mit der Schweiz, die Kontrolle der
Unterhaltsbevorschussungen als Vertreter des öffentlichen
Rechts sowie die Aktualisierung und Betreuung der verschiedenen
Rechtsdatenbanken, wie insbesondere diejenige
für die Website www.gesetze.li. Schliesslich unterstützt
der Rechtsdienst die Regierung durch seine Mitarbeit in
zahlreichen Arbeitsgruppen und Kommissionen, wie zB im
Leitungsgremium Finanzmarktaufsicht, der Koordinationsgruppe
«Terrorismusbekämpfung» sowie der Arbeitsgruppe
zur Revision des Sanktionenvollzugs und des Wirtschaftsmassnahmengesetzes
usw.
Im Berichtsjahr wurden wiederum zahlreiche Rechtsgutachten
unterschiedlichen Umfangs erstattet. Sie standen meist
in engem Zusammenhang mit Gesetzgebungsvorhaben
oder aktuellen Fragestellungen der Regierung und betrafen
sämtliche Bereiche der liechtensteinischen Rechtsordnung.
Im Legistikbereich sind vorrangig zu nennen die Totalrevisionen
im Bereich des Bildungs- und Schulwesens (Schulorganisationsverordnungen,
Lehrerdienstgesetz, Stipendiengesetz,
Hochschulgesetzgebung), des Umweltschutzes
(Luftreinhaltegesetz), der Landwirtschaft (Milchmarktordnungsgesetzgebung),
der Finanzmarktaufsicht (Finanz-
marktaufsichts- und Sorgfaltspflichtgesetzgebung) und
des Aufenthaltsrechts (PVO) sowie die Gesetzgebung im
Zusammenhang mit dem EWR (Investmentunternehmen,
ABGB-Zinsrechtsänderung, öffentliches Beschaffungswesen,
Fern-Finanzdienstleistungen, Sanierung und Liquidation
von Banken und Versicherungen usw.). Besonders hervorzuheben
sind auch die zahlreichen Sanktionsmassnahmen
gegenüber verschiedenen Staaten, die insbesondere wegen
der bestehenden Sensibilität in Sachen Finanzplatz Liechtenstein
und Terrorismusbekämpfung vom Rechtsdienst
durch Ausarbeitung entsprechender Sanktionsverordnungen
umgehend innerstaatlich umgesetzt wurden.
An Gesetzgebungsprojekten, bei denen dem Rechtsdienst
im Berichtsjahr die Federführung zukam, ist die Revision
der Strafprozessordnung im Bereich Opferschutz sowie die
Schaffung eines Opferhilfegesetzes zu nennen. Die Abänderung
der Strafprozessordnung ist am 1. Januar 2005 in
Kraft getreten. Betreffend das Opferhilfegesetz wurde die
Vernehmlassung durchgeführt.
Statistische Kurzübersicht
Bearbeitete Akten 617
Herausgegebene Landesgesetzblätter 316
Begutachtete Rechtsvorschriften 364
Rechtsgutachterliche Stellungnahmen 75
Unterhaltsvorschussfälle 68
Nachlieferungen LR 4
Register zur LR 2
Bereinigung der Anlagen 3
Ausbildung Praktikanten 6
Personalbestand
Das Rechtsdienst-Team umfasste im Berichtsjahr 2004 insgesamt
sechs Juristinnen und Juristen zu 500 Stellenprozenten
und eine Sekretärin/Sachbearbeiterin. Der Rechtsdienst
hat im Jahr 2004 sechs Rechtspraktikanten ausgebildet.
Aufgaben gemäss Rechtsdienst-Verordnung
Im Berichtsjahr 2004 wurden vom Rechtsdienst insgesamt
617 Akten, insbesondere für rechtsgutachterliche Stellungnahmen,
legistische Belange und grössere Verwaltungsaufgaben
angelegt.
Rechtsgutachterliche Stellungnahmen
Der Rechtsdienst hat 165 schriftliche Rechtsabklärungen
(Gutachten, Stellungnahmen, Äusserungen zu Vernehmlassungsberichten,
usw.) von unterschiedlichem Umfang
erarbeitet. Es handelt sich dabei vor allem um Abklärungen
zuhanden der Regierung bzw. der verschiedenen Ressorts.
Daneben wurde eine Vielzahl von mündlichen Beratungen
und Auskunftserteilungen vorgenommen, die statistisch
nicht eigens erfasst wurden.
Herausgabe der Liechtensteinischen
Landesgesetzblätter
316 Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen, Finanzbeschlüsse,
Staatsverträge usw.) im Umfang von 2769 Seiten
wurden legistisch aufbereitet, publikationstechnisch formatiert
und im Liechtensteinischen Landesgesetzblatt (LGBl.) kundgemacht.
Als besonders arbeitsintensiv erwiesen sich hierbei vor
allem die Staatsverträge und Rechtsvorschriften mit tabellarischen
Anhängen sowie die Umsetzung des EWR-Rechtes.
In Zusammenhang mit dieser Publikationstätigkeit hat der
Rechtsdienst an allen Landtagssitzungen teilgenommen.
Legistische Überprüfungen
Im Berichtsjahr wurden insgesamt 364 Rechtsvorschriften (insbesondere
Vernehmlassungsvorlagen, Vorlagen in Berichten
Präsidium
und Anträgen, Verordnungsentwürfe usw.) legistisch begutachtet.
Einige der wichtigsten und komplexesten Legistikprojekte
wurden eingangs erwähnt. Die legistische
Begutachtung durch den Rechtsdienst umfasst gemäss Regierungsbeschluss
vom 17. Dezember 2002 (RA 2002/1905-
0030) die formelle Überprüfung der definitiven Entwürfe
zu Rechtsvorschriften auf der Grundlage der Legistischen
Richtlinien sowie die materielle Kontrolle in Bezug auf offensichtliche
Unstimmigkeiten rechtlicher und inhaltlicher Natur.
Damit verbunden sind regelmässige Besprechungen mit
den zuständigen Sachbearbeitern/innen sowie die Mitarbeit
in verschiedenen Kommissionen und Arbeitsgruppen.
Schliesslich wurden auch im Legistikbereich im Vorfeld der
eigentlichen Begutachtung durch den Rechtsdienst eine Vielzahl
von mündlichen Beratungen, Informationen und Auskünften
vorgenommen, die nicht eigens vermerkt wurden.
Sanktionsmassnahmen der Vereinten Nationen
und der Europäischen Union gegenüber
anderen Staaten
Der Rechtsdienst hat die Aufgabe, im Rahmen der Umsetzung
von Verpflichtungen aus Resolutionen des UN-
Sicherheitsrates und aus Embargomassnahmen der EU
Detailabklärungen hinsichtlich notwendiger Umsetzungsmassnahmen
vorzunehmen, Entwürfe zu entsprechenden
liechtensteinischen Rechtsvorschriften zu verfassen und
dem Ressort Äusseres zur Antragstellung zu unterbreiten
(RA 99/2929-9714.3/3/1).
Im Jahr 2004 waren einerseits die Sanktionen gemäss den
Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen
bzw. den Beschlüssen der UN-Sanktionenkomitees gegenüber
Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama
bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaida» oder den Taliban,
Liberia, Sierra Leone, Kongo und Irak sowie andererseits die
Sanktionen aufgrund der Gemeinsamen Standpunkte des
EU-Rates gegenüber Myanmar und Simbabwe umzusetzen.
Der Rechtsdienst nahm die erforderlichen Überprüfungen vor
und arbeitete zum Zwecke der innerstaatlichen Umsetzung
insgesamt 27 Sanktionsverordnungen aus.
Aufgrund der staatsvertraglichen Bindungen mit der
Schweiz mussten dabei insbesondere die gestützt auf den
Zollvertrag, die Vereinbarung betreffend die Aufsicht über
die Luftfahrt und die Fremdenpolizeilichen Vereinbarungen
in Liechtenstein anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften
miteinbezogen werden.
Nebst dieser rechtlichen Abstimmung mit der Schweiz berücksichtigte
der Rechtsdienst auch die entsprechenden
Umsetzungsbestimmungen der Europäischen Union, insbesondere
die aufgrund Gemeinsamer Standpunkte des Rates
erlassenen Durchführungsverordnungen, die von Liechtenstein
mitgetragen wurden.
Die jeweiligen Resolutionen bzw. Beschlüsse wurden umgesetzt
gegenüber:
- Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama
bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaida» oder den Taliban
mit Verordnungen vom 13. Januar 2004, 20. Januar
2004, 3. Februar 2004, 2. März 2004, 23. März 2004, 11.
Mai 2004, 18. Mai 2004, 25. Mai 2004, 29. Juni 2004, 6.
Juli 2004, 13. Juli 2004, 12. Oktober 2004 und 26. Oktober
2004 (LGBl. 2004 Nr. 15, LGBl. 2004 Nr. 48, LGBl.
2004 Nr. 55, LGBl. 2004 Nr. 69, LGBl. 2004 Nr. 82, LGBl.
2004 Nr. 115, LGBl. 2004 Nr. 122, LGBl. 2004 Nr. 125,
LGBl. 2004 Nr. 145, LGBl. 2004 Nr. 150, LGBl. 2004 Nr.
166, LGBl. 2004 Nr. 223 und LGBl. 2004 Nr. 230);
- Irak mit Verordnungen vom 27. April 2004, 11. Mai 2004,
49
50
Präsidium
25. Mai 2004, 8. Juni 2004 und 16. November 2004
(LGBl. 2004 Nr. 108, LGBl. 2004 Nr. 116, LGBl. 2004 Nr.
126, LGBl. 2004 Nr. 132 und LGBl. 2004 Nr. 242);
- Liberia mit Verordnungen vom 29. Juni 2004, 17. August
2004, 31. August 2004 und 19. Oktober 2004 (LGBl.
2004 Nr. 146, LGBl. 2004 Nr. 192, LGBl. 2004 Nr. 197
und LGBl. 2004 Nr. 224);
- Sierra Leone mit Verordnungen vom 2. März 2004 und
28. September 2004 (LGBl. 2004 Nr. 70 und LGBl. 2004
Nr. 215);
- der Demokratischen Republik Kongo mit Verordnung
vom 24. August 2004 (LGBl. 2004 Nr. 196).
Daneben wurden im Jahre 2004 auf der Grundlage von Gemeinsamen
Standpunkten des EU-Rates und seiner Durchführungsverordnungen
die bereits bestehenden Sanktionen
gegenüber Myanmar mit Verordnung vom 3. Februar 2004
(LGBl. 2004 Nr. 56) sowie gegenüber Simbabwe mit Verordnung
vom 2. März 2004 (LGBl. 2004 Nr. 71) verschärft.
Im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung haben
sich insbesondere hinsichtlich der Resolution 1373 (2001)
des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen weitere Umsetzungsverpflichtungen
ergeben, die auch im Jahre 2004 eine
enge Zusammenarbeit des Rechtsdienstes mit der speziell
hiefür eingesetzten Koordinationsgruppe «Terrorismusbekämpfung»
erforderlich machten. Neben der Mitarbeit im
Rahmen dieser Arbeitsgruppe war insbesondere auch die
Erstellung von Personenlisten im Bereich der Finanzsanktionen
und die Ausarbeitung von Entwürfen für Umsetzungserlasse
äusserst zeitintensiv.
Schliesslich ist noch auf die Mitarbeit des Rechtsdienstes in
der von der Regierung am 11. März 2003 eingesetzten Arbeitsgruppe
betreffend Neuregelung und Koordination des
Vollzugs von Sanktionen hinzuweisen.
Gesetzgebungsprojekte
Die vom Rechtsdienst federführend vorbereitete und betreute
Vorlage über die Abänderung der Strafprozessordnung
im Bereich Opferschutz ist vom Landtag am 15. September
2004 verabschiedet worden und am 1. Januar 2005
in Kraft getreten.
Daneben wurden die Arbeiten am neu zu schaffenden Opferhilfegesetz
fortgesetzt. Der unter dem Vorsitz der Leiterin
des Rechtsdienstes erarbeitete, sehr umfassende Vernehmlassungsbericht
konnte am 14. Juli 2004 von der Regierung verabschiedet
und in eine breite Vernehmlassung geschickt werden.
Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist am 15. Oktober 2004
wurden die insgesamt 27, durchwegs sehr positiven, Stellungnahmen
ausgewertet und ein Entwurf für einen Bericht und
Antrag erarbeitet. Insbesondere die Organisationsstruktur der
zukünftigen Opferhilfestelle gestaltete sich als sehr komplex
und bedurfte weiterer zeitaufwändiger Abklärungen.
Teilnahme an völkerrechtlichen Akten und Verhandlungen
mit ausländischen Staaten sowie internationalen Tagungen
Die Leiterin des Rechtsdienstes war Mitglied der liechtensteinischen
Delegation ua bei den Besuchen von Herrn Dr.
Alfred Finz, Staatssekretär für Finanzen der Republik Österreich,
am 7. Juli 2004 sowie von Herrn Bundesrat Dr. Christoph
Blocher, Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und
Polizeidepartement, am 27. August 2004.
Vertreter des öffentlichen Rechts gemäss
Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Seit dem Jahre 1990 (Regierungsbeschluss vom 30. Januar
1990 zu RB 448/110/90 idF des Beschlusses vom 4. April
1995 zu RA 95/1313) übt der Rechtsdienst als Vertreter des
öffentlichen Rechts das Beschwerderecht im Sinne des Unterhaltsvorschussgesetzes,
LGBl. 1989 Nr. 47, aus und ist
insbesondere auch für die Antragstellung bezüglich Rückzahlungs-
und Ersatzpflichten zuständig.
Die Zahl der durch den Rechtsdienst als Vertreter des öffentlichen
Rechts zu betreuenden Unterhaltsvorschussakten belief
sich im Berichtsjahr auf 68 Fälle. Der Rechtsdienst erhob
in 2 Fällen Rekurs und erstattete in 3 Fällen eine Gegenäusserung.
In 2 weiteren Fällen stellte der Rechtsdienst Antrag
auf Ersatz zu Unrecht gewährter Unterhaltsvorschüsse.
Rechtsdatenbank REDIDA und Website
www.gesetze.li
Unter dem Projektnamen REDIDA 2000 wurde in den Vorjahren
die Rechtsdatenbank REDIDA, in der sämtliche seit
1863 erlassenen liechtensteinischen Rechtsvorschriften enthalten
sind, völlig neu konzipiert und den aktuellen technischen
Bedürfnissen angepasst. Damit erfolgte auch die
Überführung der Landesgesetzblätter in das neue, universelle
und internetkompatible Dateiformat XML. Die Rechtsdatenbank
wird sukzessive dem Stand und der Entwicklung
der Systematischen Gesetzessammlung angepasst. Auch
im Jahre 2004 wurde vom Rechtsdienst viel Arbeit in die
legistische Aufbereitung und datenbanktechnische Umsetzung
der 316 publizierten, zT aufbereitungstechnisch sehr
anspruchsvollen, Rechtsvorschriften investiert.
Im Berichtsjahr erfolgte in regelmässigen zweimonatlichen
Abständen eine Aktualisierung der Internet-Seite www.gesetze.li.
Die Website ermöglicht dem Rechtsanwender die
unentgeltliche Volltextsuche im gesamten Bestand sowohl
der Systematischen als auch der Chronologischen Sammlung
des Liechtensteinischen Landes- und Staatsvertragsrechts. Im
Berichtsjahr wurde ausserdem ein neues Konzept für die Benutzeroberfläche
von www.gesetze.li ausgearbeitet.
Systematische Sammlung der
liechtensteinischen Rechtsvorschriften (LR)
Dem Rechtsdienst obliegt die Koordination, insbesondere
hinsichtlich der Ausführung (Form und Inhalt) der LR samt
Nachlieferungen, des Registers zur LR sowie der Textausgaben.
Die mittlerweile insgesamt 38 Ordner umfassende Systematische
Sammlung (22 Ordner Landesrecht, 16 Ordner
Staatsvertragsrecht) wurde im Berichtsjahr mit 4 Nachlieferungen
aktualisiert.
Ausserdem wurden zwei neue Register zu der Systematischen
Sammlung der liechtensteinischen Rechtsvorschriften
mit Stand 1. Juli 2004 (bis LGBl. 2004 Nr. 144) bzw. 1. Januar
2005 (bis LGBl. 2004 Nr. 316) erstellt.
Im Jahr 2004 wurden keine Textausgaben herausgegeben.
Bereinigung der Anlagen zu den Verträgen
mit der Schweiz
Im Rahmen der regelmässig stattfindenden Bereinigungen
der Anlagen zum Zollvertrag, zum Währungsvertrag, zum
Patentschutzvertrag, zu den Vereinbarungen über die Stempelabgaben
und betreffend die Zusammenarbeit im Bereich
der Zivilluftfahrt sowie zu den Fremdenpolizeilichen Vereinbarungen
wird vom Rechtsdienst in Zusammenarbeit mit
den zuständigen Ämtern die Anwendbarkeit schweizerischen
Rechts in Liechtenstein überprüft und die bereinigten
Anlagen kundgemacht.
Dem Rechtsdienst ist es im Berichtsjahr erstmals gelungen,
drei Bereinigungen durchzuführen.
Neunte Bereinigung 2003/2004
Die bereinigten Gesamtentwürfe des Rechtsdienstes wurden
der Schweizer Seite am 11. März 2004 übermittelt, am
22. März vom Eidgenössischen Departement für auswärtige
Angelegenheiten (EDA) notifiziert und am 30. März 2004
von der Regierung genehmigt. Die Anlagen wurden am 6.
April 2004 publiziert (LGBl. 2004 Nr. 85 bis 90).
Wichtigste Themen der Anwendbarkeitsüberprüfung waren
neue Erlasse der schweizerischen Zoll- und Epidemiengesetzgebung.
Zehnte Bereinigung 2003/2004
Ausserdem konnte die zehnte Bereinigung mit Stand 31.
Dezember 2003 zum erfolgreichen Abschluss gebracht und
am 29. September 2004 publiziert werden (LGBl. 2004 Nr.
206 bis 211).
Schwerpunkte im Rahmen dieser Bereinigung bildeten das
neue Gentechnikgesetz sowie die im Zuge der Agrarpolitik
2007 geänderte schweizerische Landwirtschaftsgesetzgebung.
Elfte Bereinigung 2004
Im Berichtsjahr konnten nach entsprechend grossem Arbeitseinsatz
erstmals drei Bereinigungen abgeschlossen
werden. Die bereinigten Gesamtentwürfe zur elften Bereinigung
mit Stand 30. Juni 2004 wurden der Schweizer Seite
am 25. November / 7. Dezember 2004 übermittelt, am 8.
Dezember vom EDA notifiziert und am 14. Dezember 2004
von der Regierung genehmigt. Die Kundmachung erfolgte
am 20. Dezember 2004 mit LGBl. 2004 Nr. 279 bis 284.
Wichtigstes Thema dieses Bereinigungsverfahrens war die
revidierte Nationalbankgesetzgebung im Bereich Währungsvertrag.
Regierungsbibliothek
Der Rechtsdienst betreut die im Regierungsgebäude eingerichtete
verwaltungsinterne Bibliothek (Regierungsbibliothek)
und ist um den Ankauf neuer Literatur und die
Aufstockung des Bibliotheksbestandes mit Standardwerken
besorgt. Die katalogmässige Erfassung und Signatur des
Buchbestandes erfolgt in Zusammenarbeit mit der Landesbibliothek.
Die Regierungsbibliothek umfasst derzeit über 1800 Bände
(Monographien, Zeitschriften sowie fortlaufende Reihen
wie Landtagsprotokolle, Gesetzessammlungen usw.).
Stabsstelle EWR
Stabsstellenleiterin: Dr. Andrea Entner-Koch, LL.M.
Die Tätigkeiten der Stabsstelle EWR können vereinfacht in
drei Hauptgruppen eingeteilt werden: Koordinationsaufgaben
bei der Übernahme und der Umsetzung von neuem
EWR-Recht, Ansprechstelle für die EFTA-Überwachungsbehörde
und Unterstützung und Beratung der Regierung in
EWR-Angelegenheiten. Die mit der Umsetzung von EWR-
Recht zusammenhängenden Aufgaben stellen dabei längst
nicht mehr den Hauptteil der Tätigkeiten der Stabsstelle
EWR dar. Vielmehr fallen in sehr differenzierten und weiten
Bereichen der Landesverwaltung EWR-bezogene Aufgaben
an. Zur Erfüllung dieser Aufgaben wurden verschiedene Koordinierungsverfahren
und -instrumente eingeführt, deren
Überwachung und Steuerung der Stabsstelle EWR obliegen.
Diese spielen sich nicht nur innerhalb der Landesverwaltung
Präsidium
ab, sondern beziehen auch Interessenverbände, Experten
und Behörden in anderen Mitgliedstaaten, insbesondere in
Brüssel, mit ein.
Übernahme und Umsetzung von neuem EWR-
Recht
Übernahme von EWR-Recht
Sämtliche zur Übernahme anstehenden Rechtsakte werden
von den Fachexperten und ergänzend von der Stabsstelle
EWR auf die jeweiligen faktischen und rechtlichen Auswirkungen
hin überprüft. Wo erforderlich, werden im Zuge
einer Übernahme in das EWR-Abkommen entsprechende
Anpassungen an den Rechtsakten vorgenommen. Die
Überprüfung der ins EWR-Abkommen zu übernehmenden
Rechtsakte umfasst auch die Abklärung, ob die Übernahme
des betreffenden Rechtsaktes die Zustimmung des Landtages
erfordert. Alle Vorarbeiten für die EWR-Kommission des
Landtages werden von der Stabsstelle EWR koordiniert und
die entsprechenden Unterlagen bereitgestellt. Die EWR-
Kommission des Landtages hat im Jahr 2004 insgesamt 316
Rechtsakte behandelt (ergänzend wird auf den Bericht der
EWR-Kommission des Landtages verwiesen).
Im Jahr 2004 wurde durch 178 Beschlüsse des Gemeinsamen
EWR-Ausschusses (damit übernommen wurden 311
Rechtsakte) die Zahl der rechtsverbindlichen Rechtsakte
im EWR-Abkommen auf total 4’079 erhöht. Darunter befanden
sich insgesamt 25 Rechtsakte, welche dem Zustimmungserfordernis
des Landtages gemäss Art. 8 Abs. 2 Landesverfassung
unterliegen. Dazu gehören insbesondere die
zweite Geldwäscherichtlinie, die Datenschutzrichtlinie im
Telekombereich, die Versicherungsvermittlungsrichtlinie, die
Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit, die Richtlinie
über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen,
die Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung
von Umgebungslärm und die Richtlinie über den Zahlungsverzug
im Geschäftsverkehr.
Umsetzungsquote
Die ins EWR-Abkommen übernommenen Rechtsakte verlangen
in den meisten Fällen eine Umsetzung ins liechtensteinische
Recht. Die Koordination der diesbezüglichen
Arbeiten erfolgt über die zweimal jährlich erstellten
Arbeitslisten, anhand welcher die Regierung den von der
Stabsstelle EWR aufgezeigten Handlungsbedarf zur Kenntnis
nimmt und die entsprechenden Massnahmen für eine
rechtzeitige Umsetzung gutheisst. Es ist zu erwarten, dass
die Umsetzungsquote des Jahres 2003 (97.6 %) für das Jahr
2004 in etwa gehalten werden kann (der Jahresbericht der
EFTA-Überwachungsbehörde für 2004, der dazu detaillierte
Angaben enthält, liegt derzeit noch nicht vor), womit Liechtenstein
verglichen mit den anderen EWR-Staaten weiterhin
einen Platz im Mittelfeld einnimmt.
Umsetzungsdefizite
Umsetzungsdefizite bestehen derzeit dennoch in den Bereichen
Audiovisuelle Dienste (Fernsehrichtlinie), Technische
Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung (Notifikationsverfahren),
Öffentliches Auftragswesen, Arbeitsrecht
(Teilzeitarbeit, Arbeitszeitgestaltung, Jugendarbeitsschutz
sowie Arbeitnehmerbeteiligung bei der Europäischen Gesellschaft)
und Umwelt (Umgebungslärm sowie Umweltauswirkungen
von Plänen und Programmen).
Umsetzungserfolge
Im Jahr 2004 konnten insbesondere folgende Umsetzungen
abgeschlossen werden: Im Bereich Technische Vorschriften,
Normen, Prüfung und Zertifizierung wurde einerseits mit
51
52
Präsidium
dem Erlass der Verordnung über klinische Prüfungen mit
Humanarzneimitteln im EWR die Richtlinie über die Anwendung
der guten klinischen Praxis umgesetzt. Andererseits
konnte mit der Abänderung des Gesetzes über die Verkehrsfähigkeit
von Waren die Umsetzung der Richtlinie über die
allgemeine Produktsicherheit abgeschlossen werden. Durch
eine Änderung des Bankengesetzes und des Gesetzes über
Investmentunternehmen konnte die Richtlinie über den Informationsaustausch
mit Drittländern umgesetzt werden.
Im Finanzdienstleistungsbereich konnten auch die beiden
so genannten «Winding-up» Richtlinien (Sanierung und
Liquidation von Kreditinstituten bzw. Versicherungsunternehmen)
umgesetzt werden. Die Umsetzung erfolgte durch
Änderungen des Bankengesetzes, des Versicherungsaufsichtsgesetzes
und der Konkursordnung. Ein Umsetzungserfolg
betreffend eine «Altlast» kann im Bereich Telekommunikation
verbucht werden. Durch eine Änderung des
Telekommunikationsgesetzes wurde die Richtlinie über Zugangskontrollierte
Dienste und Zugangskontrolldienste umgesetzt.
Im Bereich Arbeitnehmerschutz konnte durch die
Abänderung des Arbeitsgesetzes Ende 2004 die Grundlage
für die vollständige Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie und
der Jugendarbeitsschutzrichtlinie geschaffen werden. Im Bereich
Umwelt konnte mit der neuen Trinkwasserverordnung
die lange ausstehende Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie
abgeschlossen werden. Hinsichtlich der Umsetzung der Bestimmungen
über Altfahrzeuge wurde ein bereits anhängiges
Vertragsverletzungsverfahren von der ESA eingestellt,
nachdem Liechtenstein Anfang Juli den Erlass der Verordnung
über die Abgabe, die Rücknahme und die Entsorgung
von Altfahrzeugen notifizieren konnte.
Ansprechstelle für die EFTA-Überwachungs-
behörde
Die EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) kontrolliert die
rechtzeitige und inhaltlich korrekte Umsetzung und Anwendung
des EWR-Rechts in den EWR/EFTA-Staaten. Die Stabsstelle
EWR fungiert in diesem Zusammenhang als direkter
Ansprechpartner. Neben verschiedenen Auskunftsersuchen
eröffnete die ESA im Jahr 2004 insgesamt 37 neue offizielle
Vertragsverletzungsverfahren, wobei Ende Dezember 2004
26 Letters of Formal Notice und 12 Reasoned Opinions (mit
Gründen versehene Stellungnahmen) gegen Liechtenstein
hängig waren. Betroffen waren unter anderem die Bereiche
Diplomanerkennung, Gefährliche Stoffe, Audiovisuelle
Dienste, Finanzdienstleistungen, Energie, Konsumentenschutz,
Arbeitsrecht und Umwelt.
Ein gutes Abschneiden Liechtensteins bei der Erfüllung der
EWR-Verpflichtungen liegt unbestritten im Gesamtinteresse
des Landes. Vertragsverletzungsverfahren verursachen einen
grossen Arbeitsaufwand für die Stabsstelle EWR bzw. die Verwaltung
allgemein. Die Stabsstelle EWR ist daher in ihrer Koordinationsaufgabe
bemüht, die Zusammenarbeit innerhalb
der Landesverwaltung zu intensivieren, sowie die internen
Arbeitsabläufe laufend zu überprüfen und zu verbessern.
Unterstützung und Beratung der Regierung in
EWR-Angelegenheiten
In einer vom Europarecht zunehmend tangierten Verwaltung
ist die Stabsstelle EWR zentrale Anlaufstelle bei EWRrechtlichen
Fragen. Die Stabsstelle EWR erstellt in diesem
Zusammenhang Gutachten im Auftrag der Regierung oder
wirkt in verschiedenen Arbeitsgruppen beratend oder als
Vorsitz mit (z.B. Veterinärwesen/Landwirtschaft).
Eine weitere zentrale Aufgabe der Stabsstelle EWR liegt darin,
EWR-rechtliche Kenntnisse all jenen Landesangestellten
zu vermitteln, die durch ihre Arbeit mit dem Europarecht
in Berührung kommen. Die Stabsstelle EWR führt zu diesem
Zweck alljährlich eine allgemeine EWR-Schulung für die
Landesangestellten bzw. laufend spezielle EWR-Schulungen
für Experten durch. Weiters wurde 2004 zum zweiten Mal
ein LLV-internes Seminar zur aktuellen Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) organisiert.
Die Stabsstelle EWR vertritt die Regierung auch in Verfahren
vor dem EFTA-Gerichtshof sowie dem Europäischen Gerichtshof
(EuGH). Im Jahr 2004 reichte die ESA eine Klage
beim EFTA-Gerichtshof betreffend das doppelte Wohnsitzerfordernis
in Art. 25 des Bankengesetzes ein. Bereits im
Jahr 2003 wurden zwei Vorabentscheidungsersuchen an
den EuGH herangetragen (die Rechtssache C-207/03 Novartis
sowie die Rechtssache C-252/03 Millenium Pharmaceuticals,
beide betreffend der Wirkung von ergänzenden
Schutzzertifikaten für Arzneimittel), in denen die Stabsstelle
EWR im Auftrag der Regierung aufgrund des unmittelbaren
Interesses Liechtensteins am Ausgang der Verfahren jeweils
eine schriftliche Stellungnahme abgegeben sowie anlässlich
der mündlichen Verhandlung Anfang Juli 2004 auch mündlich
interveniert hat. Im September 2004 erging die Stellungnahme
des Generalanwalts des EuGH, mit einem Urteil
ist in der ersten Hälfte 2005 zu rechnen.
Nicht unerwähnt bleiben sollen die zahlreichen Informations-
und Dokumentationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit,
welche von der EWR-Dokumentation der Stabsstelle
EWR wahrgenommen werden. Ihr obliegt u.a. die
kontinuierliche Nachführung der EWR-Rechtssammlung
und des EWR-Registers, sowie die regelmässige Ausgabe des
«SEWR-Newsletter», welcher aktuelle Themen zum EWR-
Recht behandelt. Ende Juli 2003 konnte im Rahmen des
e-Government Projekts der Landesverwaltung die Website
der Stabsstelle EWR (www.sewr.llv.li) in Betrieb genommen
werden, die 2004 laufend verbessert wurde. Somit stehen
nun einer breiten Öffentlichkeit zahlreiche Dokumente und
Informationsmaterialien rund um den EWR (EWR-Register
in elektronischer Form, Aufforderungen zur Einreichung
von Vorschlägen bei EU-Programmen, EU/EWR-relevante
Rechtssprechung, etc.) zur Verfügung. Darüber hinaus wird
die Informationstätigkeit auch durch Vorträge bei öffentlichen
und privaten Organisationen wahrgenommen. Das
System der EWR-Kontaktpersonen, bei welchem die Interessensverbände
über neue Entwicklungen im EWR-Recht
informiert werden bzw. die Möglichkeit haben, Stellungnahmen
zu neuen Rechtsakten abzugeben, wurde auch
im Jahr 2004 mit Erfolg weitergeführt. Die Stabsstelle EWR
ist zudem Kontaktstelle für Bürger und Bürgerinnen sowie
Unternehmen, welche sich durch ausländische Behörden in
ihren Rechten gemäss EWR-Abkommen beschränkt fühlen.
In diesem Zusammenhang beteiligt sich die Stabsstelle EWR
auch am EWR-weiten Problemlösungsnetz «SOLVIT».
Stabsstelle für Kommunikation und
Öffentlichkeitsarbeit
Stabsstellenleiterin: Dr. Gerlinde Manz-Christ
Die mit RA 2001/2262-0333 vom 7. August 2001 eingerichtete
Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
ist dem Regierungschef direkt unterstellt.
Die Stabsstelle hat das Kommunikationskonzept für eine
nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit für Liechtenstein kontinuierlich
umgesetzt und weiter ausgebaut (Internetportal des
Landes, Erarbeitung themenspezifischer Kommunikationskonzepte
sowie moderner Informationsmaterialien, Marke
Liechtenstein, Kommunikationsnetzwerk, positive Medienpräsenz
etc).
Der Schwerpunkt in der Umsetzung des Konzepts lag 2004
in der Optimierung vorhandener Strukturen, verstärkter
Einsatz und Nutzung moderner Kommunikationsmittel (einschliesslich
Marke Liechtenstein), Verstärkung von Synergieeffekten
der im Land vorhandenen Ressourcen im Bereich
der Öffentlichkeitsarbeit und Public Affairs, vermehrte Präsentationen,
Hintergrundgespräche mit Medienvertretern
und anderen Meinungsmittlern sowie Erarbeitung und Publikation
weiterer zielgruppenspezifischer Informationstexte.
Dadurch konnte der Multiplikatoreffekt der professionellen
Darstellung des Landes Liechtenstein wesentlich
verstärkt und ein massiver Anstieg positiver Medienberichte
verzeichnet werden.
Kommunikationskonzept
Als oberstes Ziel des Kommunikationskonzeptes wurde zu
Beginn die Nachhaltigkeit und verstärkte Integration aller
Kräfte in der Öffentlichkeitsarbeit für das Fürstentum
Liechtenstein definiert. Alle Massnahmen der Stabsstelle
im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit stehen im Kontext zum
vorliegenden gesamtheitlichen Kommunikationsmodell und
sind entsprechend abgestimmt. Die sechs Kernbotschaften
werden konsequent kommuniziert.
Konzepte und Strategien
Die Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
hat die im Vorjahr ausgearbeiteten umfassenden Informations-
und Strategiekonzepte für verschiedenste Themenbereiche
ausgearbeitet und in der Kommunikation auf allen
Ebenen ausgebaut.
Informationsmaterialien
Die Stabsstelle hat 2004 zahlreiche Informationstexte und
Liechtenstein-Beiträge (Artikel und Gastkommentare in
Printmedien und Radio, Basisartikel, bilaterale Informationen,
Pressemitteilungen, Reden, Statements, Sprachregelungen)
in deutscher und englischer Sprache erarbeitet und
die positive Präsenz Liechtensteins in den internationalen
Medien signifikant erhöht. Allein die Medienbeiträge in den
englischsprachigen Medien zum Thema «Marke Liechtenstein»
haben einen Medienwert von zwei Millionen Schweizer
Franken erzielt. Radio DRS 3 veranstaltete eine «Sonderwoche
Liechtenstein» und berichtete eine ganze Woche
lang live aus Liechtenstein. Swiss Style Magazine widmete
eine ganze Ausgabe dem Land Liechtenstein.
Im Jahr 2004 wurden 2 000 Liechtenstein CD-ROMs und
DVDs, 5 000 Liechtenstein-Booklets, 30 000 Basisartikel
und 1 200 bilaterale Informationen ausgegeben.
Die Stabsstelle überarbeitete Informationstexte zu Liechtenstein
in deutsch- und englischsprachigen Websites und
beantwortete monatlich ca. 100 Anfragen zu Liechtenstein
allgemein sowie zum Finanzplatz Liechtenstein, die nicht
der vertieften fachlichen Antwort der zuständigen Amtsstelle
bedürfen.
Organisation von Informationsveranstaltungen
Im Berichtsjahr übernahm die Stabsstelle wieder die inhaltliche
Vorbereitung von diversen Informationsveranstaltungen.
Dazu wurden Projekte und Veranstaltungen im In- und Ausland
selbst durchgeführt oder andere für Präsentationen
zum Anlass genommen: Vortrag «Herausforderungen an
Europa» von Botschafter Frank Elbe, Informationstag für die
Präsidium
in Liechtenstein akkreditierten Botschafter, Liechtenstein-
Tag in London, Auftritt an der LIHGA etc.
Präsentationen und Hintergrundgespräche
Die Stabsstelle hat im Jahr 2004 mit ca. 30 Präsentationen
und Vorträgen zu Liechtenstein-Themen im In- und Ausland
(European Association of Political Consultants, Diplomatische
Akademie Wien, Fachhochschule Winterthur, Présence
Suisse, Liechtenstein Tourismustag, Liechtenstein-Tag in
London, NZZ Wirtschaftsredaktion, aussenpolitischer Ausschuss
des deutschen Bundestages, Liechtensteinisches
Gymnasium, Bankenverband, LIHK, diverse Rotary Clubs,
u.v.m.) sowie 50 Hintergrundgesprächen mit hochrangigen
Medienvertretern und anderen Meinungsmittlern, Lobbying
und Networking nachweislich einen guten Multiplikatoreffekt
in der Öffentlichkeitsarbeit und positiven Präsenz für
das Land Liechtenstein erzielt.
Beratung und Unterstützung der Regierung in
informationspolitischen Angelegenheiten
Die Stabsstelle hat die Regierung und die Mitarbeiter der
Regierung in der Öffentlichkeitsarbeit beraten und sie in der
Durchführung von Massnahmen unterstützt. Der Stabsstelle
oblag weiters die Organisation, inhaltliche Vorbereitung
und Betreuung von Interviews sowie die inhaltliche Vorbereitung
von Medienkonferenzen und das Verfassen von
Presseaussendungen der Regierung.
Die Stabsstelle unterstützte und beriet diverse Amtsstellen
bei der Ausarbeitung von Kommunikationsstrategien zu
Schwerpunktthemen.
Stiftung Image Liechtenstein und Marke Liechtenstein
Die Stabsstelle arbeitet im Stiftungsrat der Stiftung Image
Liechtenstein mit und leitet das einmal monatlich tagende
Expertengremium, das die Entscheidungen des Stiftungsrates
inhaltlich vorbereitet. Der Geschäftsleiter setzt die im
Gesamtkommunikationskonzept definierten Massnahmen
gemeinsam mit der Stabsstelle um. Die Stiftung Image
Liechtenstein hat in enger Zusammenarbeit mit der Stabsstelle
die Marke Liechtenstein erarbeitet und am 2. Juli
2004 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die multimedialen Informationsmaterialien
wurden stark ausgebaut (CD-ROM,
DVD, Kurzfilme). Damit werden grösstmögliche Synergien
geschaffen, die Kompatibilität der vorgeschlagenen Massnahmen
mit den bestehenden Ressourcen sicher gestellt
und die gewünschte Vernetzung der Kommunikation nach
aussen vertieft.
Liechtenstein-Portal im Internet
Die Stabsstelle hat das Liechtenstein-Portal www.liechtenstein.li
mit neuen Informationsinhalten wesentlich erweitert
und die Vernetzung mit der Stiftung Image Liechtenstein,
den Wirtschaftsverbänden sowie dem eGovernment-Portal
intensiviert. Die Stabsstelle ist für Inhalt und Aktuellhaltung
des Liechtenstein-Portals verantwortlich.
Auf- und Ausbau von Kommunikationsnetzwerken
Durch den verstärkten systematischen Einbezug sowohl
der liechtensteinischen Aussenstellen als auch der in Liechtenstein
akkreditierten Botschaften und Konsulate in die
Informations- und Kommunikationslinien bei Schwerpunktthemen
der Regierung konnte die proaktive Öffentlichkeitsarbeit
erheblich erweitert und intensiviert werden.
Der public diplomacy kommt ein besonderer Stellenwert zu.
Die Stabsstelle betreibt die Websites der Aussenstellen.
Medienmässige Betreuung von Auslandsbesuchen
Im Berichtsjahr übernahm die Stabsstelle die medienmässige
Betreuung von Auslandsbesuchen und -auftritten des
53
54
Präsidium
Regierungschefs in Österreich, Schweiz und Deutschland.
Dadurch konnte die inländische und ausländische Medienwahrnehmung
sichergestellt werden.
Koordinationsstelle für alle Arbeitsgruppen
«Finanzplatz Liechtenstein»
Die Stabsstelle ist Sekretariat und Koordinationsstelle für
alle Arbeitsgruppen «Finanzplatz Liechtenstein».
Mitwirkung in amtsstellenübergreifenden
Arbeitsgruppen und Projekten
Die Stabsstelle arbeitet in zahlreichen Arbeitsgruppen mit,
wie Überarbeitung Landeskanal, Ausarbeitung Informationsrichtlinien,
Terrorismus etc.
Stabsstelle Öffentliches Auftragswesen
Stabsstellenleiter: Dipl. Ing. HTL Wendelin Lampert
Kernaufgabe der Stabsstelle bildet die Beratung und Information
sämtlicher Auftragnehmer und Auftraggeber im
Bereich des öffentlichen Auftragswesen. Um den Informationsfluss
zu optimieren wurde die Homepage www.saw.
llv.li erstellt, welche sämtliche interessierten Personen per
Newsletter fortlaufend über Neuerungen informiert. Damit
öffentliche Auftragsvergaben nicht nur im Zusammenhang
mit Bauaufträgen, sondern auch mit Liefer- und Dienstleistungsaufträgen
gesehen werden, wurde die Stabsstelle organisatorisch
vom Hochbauamt ins Ressort Präsidium verlagert.
Der Schwerpunkt der Tätigkeiten lag im Berichtsjahr
bei der Erstellung der Berichte und Anträge an den Landtag
betreffend der Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche
Auftragswesen und der Schaffung des neuen Gesetzes
über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren.
In der Auftragsstatistik wurden im Jahr 2003 gesamthaft
Auftragsvergaben von CHF 120 Mio. erfasst. Der Vergleich
zum Vorjahr zeigt eine Zunahme von 31 %.
Die Stabsstelle Öffentliches Auftragswesen wurde per 1. Januar
2004 aus dem Hochbauamt ausgelagert und als eigenständige
Stabsstelle im Ressort Präsidium eingerichtet. Mit der
Abkoppelung der Stabsstelle vom Hochbauamt und damit aus
dem Bereich des Bauwesens soll für alle dem Gesetz über das
Öffentliche Auftragswesen unterliegenden Stellen und Auftragnehmer
deutlich gemacht werden, dass nicht nur Bauaufträge,
sondern sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen
betroffen sind, soweit sie diesem Gesetz unterliegen.
Die Stabsstelle koordiniert und informiert zu Fragen im Bereich
des öffentlichen Auftragswesens. Die Stabsstelle steht
sämtlichen öffentlichen Auftraggebern innerhalb der Landesverwaltung,
den Gemeinden und allen weiteren vom
Gesetz erfassten Auftraggebern wie Auftragnehmern als
zentrale Anlauf- und Beratungsstelle zur Verfügung. Mit
der Aufsicht über die öffentlichen Auftragsvergaben hat sie
eine wichtige Kontrollfunktion inne.
Die Stabsstelle nimmt auch die grenzübergreifende Koordination
mit den Nachbarstaaten und Kantonen wahr und beobachtet
die Weiterentwicklung des Auftragswesens in der Schweiz,
in der WTO sowie im EWR. Die Mitarbeit in Arbeitsgruppen
des Landes und insbesondere in grenzübergreifenden Arbeitsgruppen,
wie im Forum «Beschaffungswesen» der Schweizerischen
Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektorenkonferenz
(BPUK) und in der Arbeitsgruppe «öffentliches Auftragswesen»
der EFTA, ist gerade mit Blick auf die Dynamik des Auftragswesens
und der öffentlichen Märkte anspruchsvoll.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit führte die Stabsstelle im
Berichtsjahr diverse Informations- und Ausbildungsveranstaltungen
durch. Schwerpunkt dieser Veranstaltungen bildete
die Information zum Vernehmlassungsbericht betreffend das
neue Gesetz über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich
der Sektoren. Im Weiteren oblag der Stabsstelle die Federführung
bei der Erstellung der Berichte und Anträge der Regierung
zur Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche
Auftragswesen und des neuen Gesetzes über das Öffentliche
Auftragswesen im Bereich der Sektoren, welche der Landtag
in einer ersten Lesung im Dezember-Landtag behandelte.
Infolge der Wechselkursschwankungen des Euro’s zum
Schweizerfranken musste die Kundmachung der Schwellenwerte
(LGBl. 2004 Nr. 91) entsprechend angepasst werden.
Am 30. April 2004 sind in der EU die beiden neuen Richtlinien
2004/17/EG sowie 2004/18/EG in Kraft getreten. Die
Richtlinie 2004/17/EG regelt Auftragsvergaben im Bereich
der Sektoren und die Richtlinie 2004/18/EG fasst die bisherigen
Bau-, Liefer- und Dienstleistungsrichtlinien in einer einzigen
Richtlinie zusammen. Diese Richtlinien wurden einer Detailprüfung
unterzogen, woraus resultiert, dass erheblicher
Anpassungsbedarf der nationalen Gesetze im Bereich des öffentlichen
Auftragswesen gegeben ist. Im September 2004
erfolgte der alle vier Jahre wiederkehrende Überprüfungsprozess
(Trade Policy Review) der Welthandelsorganisation
WTO. Des Weiteren ist seit September die Homepage der
Stabsstelle öffentliches Auftragswesen www.saw.llv.li online,
welche beispielsweise die automatische Information von Abänderungen
der Formulare und Vorlagen mittels Newsletter
anbietet. Für Vergaben des Landes wurden Spezialrichtlinien
im Bereich der Beschaffung von Autos, Informatik und Büromatik
sowie im Bereich der Personaldienstleister und Unternehmensberater
neu erstellt bzw. überarbeitet.
Die Statistik über die öffentlichen Auftragsvergaben wurde
termingerecht erfasst und an die zuständigen Stellen in Genf
(WTO) und Brüssel (EFTA) weitergeleitet. Die gesamthaft
erfassten Summen sind im Bezugsjahr 2003 um ca. 31 %
angestiegen, erreichten jedoch nicht den Maximalwert des
Jahres 2001. Ansonsten verlaufen die einzelnen Kurven des
Diagramms parallel, was darauf schliessen lässt, dass sich die
Vergaben ins In- wie auch ins Ausland konstant - in Abhängigkeit
von der gesamten Vergabesumme - verhalten.
Vergleich Auftragssummen 1999 bis 2003
Auftragssummen (Mio. CHF)
160
140
120
100
80
60
40
20
0
2001 2002 2003 2004
Jahre
Total FL CH EU
Stabsstelle Protokoll
Stabsstellenleiter: Wilfried Hoop
Das Protokoll befasst sich in erster Linie mit der Organisation
und Durchführung von Besuchen ausländischer Staatsoberhäupter,
Regierungschefs, Minister und weiterer hoher Gäste.
Einen weiteren wichtigen Teilbereich des Aufgabengebiets
stellt die Betreuung diplomatischer und konsularischer Vertretungen
dar. Das Protokoll ist die erste Anlaufstelle für
rund 70 Botschaften und über 40 Konsulate.
Es organisiert die Akkreditierung neuer Botschafter und die
Exequaturerteilung (Zulassung) an Konsuln und Honorarkonsuln.
Zu den wichtigsten Anlässen für das Diplomatische
Korps gehören der Neujahrsempfang auf Schloss Vaduz sowie
eine jährliche Informationsveranstaltung der Regierung
zu aktuellen liechtensteinischen Themen.
Weitere Anlässe, in deren Organisation und Durchführung
das Protokoll in unterschiedlichem Masse involviert ist, sind
u.a. die Jungbürgerfeier, die Landtagseröffnung, der Staatsfeiertag,
verschiedene Anlässe des Fürstenhauses, Vereidigungen
(von Landtagsabgeordneten, Regierungsmitgliedern,
Richtern, Gemeindevorstehern, Polizisten).
Die wichtigsten Besuche und Anlässe des Berichtsjahres
sind nachstehend aufgeführt.
Jährliche Anlässe
Neujahrsempfang auf Schloss Vaduz, Geburts- und Namenstage
I.I.D.D. Fürst Hans-Adam II. und Fürstin Marie,
Geburtstage S.D. Erbprinz Alois und I.K.H. Erbprinzessin Sophie,
Landtagseröffnung, Staatsfeiertag, Jungbürgerfeier.
17 Botschafter überreichten ihr Beglaubigungsschreiben an
S.D. Fürst Hans-Adam II., an 7 Konsuln wurde das Exequatur
übergeben.
Eingehende Besuche
Ebene Staatsoberhaupt / Regierung
2./3. Mai Bildungsministerin des Grossherzogtums
Luxemburg, Anne Brasseur
6. Mai Bundesrat Moritz Leuenberger, Vorsteher
des Eidgenössischen Departements für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
28. Mai Höflichkeitsbesuch des Vizekanzlers und
Bundesministers für Verkehr, Innovation
und Technologie der Republik Österreich,
Hubert Gorbach
22. Juni Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, Vorsteherin
des Eidgenössischen Departements
für auswärtige Angelegenheiten
27. August Bundesrat Christoph Blocher, Vorsteher
des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements
30. August Offizieller Arbeitsbesuch des Bundespräsidenten
der Republik Österreich, Heinz
Fischer und Margit Fischer
13. September Aussenminister des Fürstentums Andorra,
Juli Minoves Triquell
20. September Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft
und Kultur der Republik Österreich,
Elisabeth Gehrer
Internationale Organisationen
19. Oktober EU-Kommissar für Erweiterung, Günter
Verheugen
9./10. Dezember Kommissar für Menschenrechte beim Europarat,
Alvaro Gil-Robles
Weitere eingehende Besuche
29. Januar Höflichkeitsbesuch Bundesaussenminister
a.D. der Bundesrepublik Deutschland,
Klaus Kinkel
Präsidium
28./29. April Stagiaires des schweizerischen diplomatischen
Dienstes
1. Juni Präsident des Direktoriums der Schweizerischen
Nationalbank, Jean-Pierre Roth
7. Juli Staatssekretär für Finanzen der Republik
Österreich, Alfred Finz
24. August Regierung des Kantons St. Gallen
7. September Regierung des Kantons Graubünden
9. November Präsident des Schweizerischen Nationalrates,
Max Binder
16. November Vorarlberger Landesregierung
18. November Höflichkeitsbesuch stellvertretender Vorsitzender
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Wolfgang Schäuble
Besuche im Ausland
20. Januar Regierungschef Otmar Hasler bei Bundesrat
Hans-Rudolf Merz, Vorsteher des
eidgenössischen Finanzdepartements, in
Bern
17./18. Febr. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck
beim Schatz- und Justizminister
des Grossherzogtums Luxemburg, Luc
Frieden
5.-6. März Regierungsrat Ernst Walch beim Aussenminister
des Fürstentums Andorra, Juli
Minoves Triquell in Andorra La Vella
24./25. März Staatsbesuch I.I.D.D. Fürst Hans-Adam II.
und Fürstin Marie von und zu Liechtenstein
bei Bundespräsident Thomas Klestil
und Frau Margot Klestil-Löffler in Wien
29. März Regierungsrat Ernst Walch bei Bundesaussenminister
Joschka Fischer in Berlin
10. Juli Beisetzung Bundespräsident Thomas
Klestil in Wien, Teilnahme S.D. Fürst
Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein
und Regierungschef Otmar Hasler
21. September Regierung des Fürstentums Liechtenstein
bei der Regierung des Kantons Appenzell-Ausserrhoden
20.-24. Sept. Regierungsrat Ernst Walch an der Eröffnung
der 59. Session der UNO Generalversammlung
in New York
Vereidigungen
3. Juni Vermittler und deren Stellvertreter
28. Juni Bereitschaftspolizisten
29. September Polizeianwärter
23. Dezember Richter des Staatsgerichtshofes
Konferenzen
10. Mai Informationsveranstaltung der Regierung
für die in Liechtenstein akkreditierten
Botschafter
22./23. Oktober Liechtenstein Dialogue 2004, teilnehmende
Minister:
– Juli Minoves Triquell, Aussenminister
des Fürstentums Andorra
– Luc Frieden, Schatz- und Justizminister
des Grossherzogtums Luxemburg
– Karl-Heinz Grasser, Finanzminister der
Republik Österreich
– Hans-Rudolf Merz, Vorsteher des Eidgenössischen
Finanzdepartements
– Ivan Miklos, Stellvertretender Regierungschef
und Finanzminister der Slowakei
28./29. Oktober Jahresversammlung der Schweizerischen
Konferenz der Kantonalen Erziehungsdirektoren
(EDK) in Liechtenstein, Teilnahme
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Präsidium
Bundesrat Pascal Couchepin, Vorsteher
des Eidgenössischen Departements des
Innern
22. November Internationale Regierungskommission Alpenrhein
(IRKA)
Weitere Anlässe
5. Februar Verleihung des Liechtenstein-Preises 2003
für wissenschaftliche Forschung an der
Leopold-Franzens Universität Innsbruck
13. Februar Beisetzung S.D. Prinz Hans Moritz von
und zu Liechtenstein in Vaduz
8. März Preisübergabe Chancengleichheit 2004
Stabsstelle für Wirtschaft
Stabsstellenleiter: Dr. Martin Meyer
Die Stabsstelle für Wirtschaft wurde von der Regierung im
Berichtsjahr befristet eingerichtet. Sie berät die Regierung in
wirtschaftspolitischen Fragestellungen und ist für die Leitung
und Umsetzung wichtiger interdisziplinärer und organisationsübergreifender
Projekte im Auftrag der Regierung verantwortlich.
Die Stabsstelle für Wirtschaft ist aufgrund ihrer
interdisziplinären Ausrichtung organisatorisch dem Regierungschef
zugeordnet. Im Berichtsjahr lag der Schwerpunkt
der Arbeiten sowohl im organisatorischen und strukturellen
Aufbau der Stabsstelle als auch in der Bearbeitung konkreter
Aufgabengebiete. Um ihre Aufgaben möglichst effizient
zu erfüllen, arbeitet die Stabsstelle für Wirtschaft sehr eng
mit den zuständigen Amtsstellen, Wirtschaftsorganisationen
und privaten Institutionen zusammen.
Arbeitsgruppen und Projektarbeiten
Die Stabsstelle für Wirtschaft wirkte im Berichtsjahr insgesamt
in über zehn Arbeitsgruppen, Projektteams und internationalen
Organisationen mit. Die Stabsstelle für Wirtschaft
hat dabei in fünf Arbeitsgruppen die Projektleitung
übernommen, in vier Projektteams fachlich mitgearbeitet
und in einem Projekt ein Verhandlungsmandat im Namen
der Regierung ausgeübt. Zudem wurde ein Mitarbeiter der
Stabsstelle für Wirtschaft von der Regierung als Vertreter
Liechtensteins in eine internationale Organisation delegiert.
Entscheidvorbereitung und Vernehmlassungspartner
Im Berichtsjahr hat die Stabsstelle für Wirtschaft bei der
Vorbereitung von über 30 Regierungsentscheidungen mitgewirkt.
Zudem war die Stabsstelle für Wirtschaft bei der
Erstellung verschiedener Regierungsvorlagen an den Landtag
beteiligt. Weiters ist die Stabsstelle für Wirtschaft gegenüber
internen und externen Anspruchsgruppen mehrfach
als Vernehmlassungspartner zu wirtschaftspolitischen
Fragestellungen aufgetreten.
Wirtschaftsförderung und Wirtschaftsentwicklung
Eine besondere Bedeutung kommt der Stabsstelle für Wirtschaft
in den Bereichen Wirtschaftsförderung und Wirtschaftsentwicklung
zu. Mit einer aktiven Wirtschaftspolitik setzt die Regierung
im Rahmen eines Gesamtkonzeptes gezielte Massnahmen um,
welche langfristig zu einer Stärkung des Wirtschaftsstandortes
Liechtenstein beitragen. Die Stabsstelle für Wirtschaft betreut
in diesem Zusammenhang verschiedene Projekte, welche das
Unternehmertum und die Innovationskraft des Landes fördern
und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Landes langfristig
stärken sollen. Beispiele hierfür sind die Weiterentwicklung des
Kompetenzzentrums für Klein- und Mittelunternehmen (KMU)
an der Fachhochschule Liechtenstein, die zweite Durchführung
des Business Plan Wettbewerbs oder das Projekt «Grenzüberschreitendes
Investorenmodell». Darüber hinaus führt die
Stabsstelle für Wirtschaft im Auftrag der Regierung einen
strukturierten Diskussionsprozess zum «Wirtschaftsleitbild
Liechtenstein», welches von der Regierung im ersten Halbjahr
2004 verabschiedet worden ist, durch. Die Ergebnisse werden
in ein wirtschaftspolitisches Gesamtkonzept der Regierung eingearbeitet.
Projekt «Zukunft Finanzplatz Liechtenstein»
Ziel der Regierung ist es, eine Evaluation der globalen Entwicklungen
im Finanzdienstleistungsbereich vorzunehmen
und die Position Liechtensteins im internationalen Wettbewerb
zu analysieren. Aus dieser Analyse sollen Visionen und
Strategien, welche für die Weiterentwicklung des Finanzplatzes
Liechtenstein von Bedeutung sind, abgeleitet, die
notwendigen Anpassungen in den Rahmenbedingungen
evaluiert und erforderliche Umsetzungsmassnahmen initiiert
werden. Die Stabsstelle für Wirtschaft ist im Rahmen
dieses Gesamtprojektes die Ansprechstelle für den Informationsaustausch
zwischen Regierung, Amtsstellen, Finanzindustrie
und privaten Organisationen und führt im Auftrag
der Regierung verschiedene Abklärungen durch.
Projekt «Analyse Sozialstaat Liechtenstein»
Im Auftrag der Regierung obliegt der Stabsstelle für Wirtschaft
die Projektleitung im Projekt «Analyse Sozialstaat
Liechtenstein». Dieses Projekt analysiert die bestehende
Ausgangslage des Sozialstaates Liechtenstein. Im Projekt
werden insbesondere die Kosten- und Leistungsentwicklung
analysiert, verschiedene Handlungsfelder definiert und
mögliche Massnahmen zur Optimierung der Ausgangslage
- basierend auf den Analyseergebnissen - vorgeschlagen.
Ziel des Projektes ist die langfristige Sicherung des Sozialstaates
Liechtenstein.
Zukunftsbüro
Die Regierung hat im Berichtsjahr die Einrichtung eines Zukunftsbüros
per Anfang Oktober beschlossen. Organisatorisch
ist das Zukunftsbüro der Stabsstelle für Wirtschaft angegliedert.
Das Zukunftsbüro soll durch die übergeordnete
Auseinandersetzung mit für Liechtensteins Zukunft zentralen
Themen einen wichtigen Beitrag zu einer prosperierenden
Zukunft Liechtensteins leisten. Zu den Schwerpunkten
des Zukunftsbüros gehört es insbesondere, zukunftsrelevante
Themen zu evaluieren und Denkanstösse für eine
nachhaltige Entwicklung der liechtensteinischen Wirtschaft,
Gesellschaft und Umwelt einzubringen. Das Zukunftsbüro
soll weiters einen aktiven Beitrag zum Wissens-Transfer leisten
und die nationale sowie die internationalen Entwicklungen
beobachten und analysieren. Durch direkten Einbezug
und gezielte Information der Öffentlichkeit über die Aktivitäten
des Zukunftsbüros kann das Zukunftsbüro ausserdem
in verschiedenen Themenbereichen zu einer Bewusstseinsbildung
beitragen.
Am 15. November 2004 wurde das Zukunftsbüro offiziell
eröffnet. Nach einer öffentlichen Startveranstaltung in der
Fachhochschule Liechtenstein hat das Zukunftsbüro in den
vergangenen Monaten massgebliche Anstrengungen in
der Netzwerkbildung unternommen. Entsprechend wurde
beispielsweise der Kontakt zum Zukunftsbüro Vorarlberg
hergestellt. Darüber hinaus fand unter anderem ein Treffen
mit dem Gottlieb Duttweiler Institut in Rüschlikon statt, das
sich als unabhängiger Schweizer Think Tank versteht. Daneben
hat das Zukunftsbüro Strukturen für einen internationalen
fachlichen Informationsfluss aufgebaut, sodass das
Zukunftsbüro künftig in alle wichtigen Informationskanäle
der Auseinandersetzung mit Zukunftsfragen eingebunden
ist. Das Zukunftsbüro hat ausserdem erste Grundlagenma-
terialen ausgearbeitet und hat in verschiedenen Gemeinden
Fachvorträge gehalten. Nicht zuletzt wurde das Zukunftsbüro
von der Regierung als regionale Anlaufstelle der Bodensee
Agenda 21 nominiert.
Staatsanwaltschaft
Leitender Staatsanwalt: Dr. Robert Wallner
Kernaufgaben der Staatsanwaltschaft sind die Verfolgung
aller Offizialdelikte (§ 21 StPO) und die Mitwirkung und
Wahrung der Interessen des Landes in Rechtshilfeverfahren.
Bei den inländischen Strafverfahren ist es im Berichtsjahr
zu einem Anfallsrückgang von 7%, das sind 214 Verfahren,
gekommen, während bei den Rechtshilfeverfahren ein
Anstieg um 7%, das entspricht 19 Rechtshilfeersuchen, zu
verzeichnen war.
Allgemeines
Personelles
Bei der Staatsanwaltschaft waren am Ende des Berichtsjahres
unverändert der Leitende Staatsanwalt, dessen Stellvertreterin,
4 Staatsanwälte und 5 Mitarbeiterinnen (mit 100,
90, 70, 70 und 50 Stellenprozenten, das sind insgesamt
380 Stellenprozente) beschäftigt. Die Ausbildung der per
01.04. und 01.05.2002 eingestellten liechtensteinischen
Juristen wurde fortgesetzt. Beide haben im Berichtsjahr ein
einmonatiges Praktikum bei der Bezirksanwaltschaft III für
den Kanton Zürich absolviert und das Nachdiplomstudium
«Wirtschaftskriminalität» an der HSW Luzern fortgesetzt.
Einer der Juristen hat zudem an einem Fortbildungsseminar
für Richteramtsanwärter des Oberlandesgerichtes Innsbruck
bei der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos
für Tirol teilgenommen.
Geschäftsverteilung, Journaldienst
Die am 01.08.2000 eingeführte und mehrfach angepasste
Geschäftsverteilung ist im Berichtsjahr unverändert geblieben.
Der Journaldienst wurde weiterhin in Form einer Rufbereitschaft
durchgeführt. Der diensthabende Staatsanwalt
wurde wiederholt auch ausserhalb der Dienstzeiten von der
Landespolizei kontaktiert, um in Haftfällen oder bei unklaren
Todesfällen Anträge zu stellen.
Internationale Kontakte
Auch im Berichtsjahr wurden in mehreren komplexen Verfahren
Arbeitsbesprechungen mit ausländischen Staatsanwälten
zum Zwecke der Koordination der gegenseitigen
Rechtshilfe und der jeweiligen Inlandsverfahren durchgeführt.
Diese Besprechungen haben in Liechtenstein, in Bern
(28.04. und 18.11.), Helsinki (05.05.), Wien (28.10.) und
in Washington (04.12.) stattgefunden. In 27 Verfahren hat
die Staatsanwaltschaft gemäss Art 74 RHG über das Ressort
Justiz die Übernahme der Strafverfolgung durch ausländische
Behörden erwirkt.
Der Leitende Staatsanwalt hat Liechtenstein an der am 23.
und 24.05.2004 abgehaltenen Konferenz der Europäischen
Generalstaatsanwälte in Celle/Niedersachsen und an der
Eurojust-Konferenz in Dublin vom 06. bis 08.10.2004 vertreten.
Die Stellvertreterin des Leitenden Staatsanwaltes hat
vom 12. bis 13.05.2004 an der Konferenz der Schweizerischen
Staatsanwälte in Zürich und vom 28. bis 29.10.2004
an der Delegiertenversammlung der Konferenz der Strafverfolgungsbehörden
der Schweiz teilgenommen.
Präsidium
Der Leitende Staatsanwalt begleitete Regierungschef-Stellvertreterin
Rita Kieber-Beck vom 05. bis 11.06.2004 auf
einer Dienstreise nach New York und Washington, auf welcher
unter anderem ein Zusammentreffen mit dem amerikanischen
Justizminister John Ashcroft und Besprechungen
mit mehreren Kongressabgeordneten auf dem Programm
standen. Der Leitende Staatsanwalt war auch Mitglied der
Liechtensteinischen Delegation anlässlich des Besuches von
Justizminister Bundesrat Blocher am 27.08.2004 in Vaduz.
Am 23. und 24.09.2004 war die Liechtensteinische Staatsanwaltschaft
Gastgeberin der alljährlichen Konferenz der
Ostschweizer Staatsanwälte. Den Kollegen aus den Kantonen
St. Gallen, Graubünden, Appenzell Ausserrhoden und
Innerrhoden, aus Konstanz und aus Vorarlberg wurde in
mehreren Vorträgen der Aufbau und die Arbeit der Justiz in
Liechtenstein erläutert. Es kam zu einem regen Erfahrungsaustausch
und zur Pflege der bestehenden nachbarschaftlichen
Kontakte.
Am 05.11.2004 nahm der Leitende Staatsanwalt an einem
von der Industrie- und Handelskammer organisierten Arbeitsgespräch
mit Mitgliedern des deutschen Bundestages teil.
Vom 27.11. bis 05.12. besuchte ein Staatsanwalt über
Einladung des amerikanischen Justizministeriums ein Fortbildungsseminar
zum Thema Finanzermittlungen und Verfallsverfahren.
Schliesslich hat vom 08. bis 10.12. ein Staatsanwalt
Liechtenstein beim Jahrestreffen des Europäischen
Justiziellen Netzwerkes in Den Haag vertreten.
Am 27.10.2004 hat die für Wirtschaftsstrafsachen zuständige
Bezirksanwaltschaft III für den Kanton Zürich der
Liechtensteinischen Staatsanwaltschaft einen Arbeitsbesuch
abgestattet. In mehreren Vorträgen wurden die jeweiligen
Behörden und ihre Tätigkeit vorgestellt und Erfahrungen bei
der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität ausgetauscht.
An der Veranstaltung haben auch zahlreiche Landrichter
teilgenommen.
Zusammenarbeit mit inländischen Behörden
Wie im Vorjahr fanden regelmässig Koordinationssitzungen
des Leitenden Staatsanwaltes mit dem Leiter der Kriminalpolizei,
den Leitern der Stabstellen FIU und SSP, dem Leiter
des Amtes für Finanzdienstleistungen und einem Vertreter
der Untersuchungsrichter statt.
Mitarbeit in Kommissionen und Arbeitsgruppen
der Regierung
Wie bereits in den vergangenen Jahren haben der Leitende
Staatsanwalt, seine Stellvertreterin und andere Staatsanwälte
in Arbeitsgruppen mitgearbeitet, wobei diese Tätigkeit
neuerlich eine beträchtliche Arbeitsbelastung verursacht
hat.
Die Arbeitsgruppe zur Umsetzung der zweiten EU-Geldwäscherei-Richtlinie
und der revidierten 40 Empfehlungen der
FATF hat unter dem Vorsitz des Leitenden Staatsanwaltes
mehrfach getagt. Sie hat am 28.05. zuhanden der Regierung
ihren Abschlussbericht abgegeben. Über Ersuchen der
Regierung wurden zu einem Punkt weitere Abklärungen
getätigt, die mit dem am 17.11. erstatteten ergänzenden
Bericht abgeschlossen werden konnten.
Einen weiteren Schwerpunkt bildete die Mitarbeit des Leitenden
Staatsanwaltes in der Arbeitsgruppe zur Umsetzung
des Zinsbesteuerungsabkommens mit der EU. Der Leitende
Staatsanwalt hat darüber hinaus in den Arbeitsgruppen
- Terrorismus,
- Korruptionsbekämpfung,
- «Oil-for-Food»,
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Präsidium
- Rückführung der Vermögenswerte der ehemaligen DDR,
- Neuregelung des Sanktionenvollzuges und Revision des
Wirtschaftsmassnahmengesetzes,
- in der Koordinationsgruppe Finanzplatz Liechtenstein und
- der Vorbereitungsgruppe Finanzplatz Liechtenstein mitgearbeitet.
Die Stellvertreterin des Leitenden Staatsanwaltes, lic. iur.
Alma Willi, ist Mitglied der Arbeitsgruppe Gefangenenbetreuung
und Strafvollzug. Staatsanwalt Dr. Haun vertritt die
Staatsanwaltschaft in der Gewaltschutzkommission, Staatsanwalt
Dr. Dietmar Baur in der Arbeitsgruppe Jugendschutz
und in der zur Umsetzung des Vertrages zwischen Liechtenstein
und der Schweiz betreffend die gemeinsame Nutzung
von polizeilichen Datenbanken eingesetzten Arbeitsgruppe.
Der juristische Mitarbeiter Anton Eberle ist Mitglied der Drogenkommission.
Die Liechtensteinische Staatsanwaltschaft hat zuhanden der
Regierung Stellungnahmen zum Gesetz über die Zusammenarbeit
mit dem Internationalen Strafgerichtshof und anderen
internationalen Gerichten, zum Tierschutzgesetz, zum Mediengesetz,
zum Opferhilfegesetz, zum Antrag des Liechtensteinischen
Bankenverbandes auf Revision der Strafprozessordnung
und zum Kommunikationsgesetz abgegeben.
Geschäftsausweis
Bewertung
Nachdem der Gesamtanfall von Straffällen gegen bekannte
und unbekannte Täter in den drei Vorjahren um insgesamt
26% angestiegen war, ist er im Berichtsjahr um 7% zurückgegangen.
Bei den Strafverfahren gegen bekannte Täter wegen
Verbrechen und Vergehen, die mit einer 6 Monate übersteigenden
Freiheitsstrafe bedroht sind, ist der Anfall von 462
auf 443 Fälle, also um rund 4% zurückgegangen, nachdem
es hier in den Vorjahren Steigerungen von 5% (2002) und
10% (2003) gegeben hatte. Auch im Bereich der SU-Verfahren,
das sind Straffälle wegen Übertretungen und Vergehen,
die mit einer Freiheitsstrafe bis 6 Monate bedroht sind, ist ein
Rückgang der Verfahren von 2242 im Jahr 2003 auf 2079 im
Berichtsjahr, also um rund 7% zu beobachten. Die Staatsanwaltschaft
geht davon aus, dass sich bei den SU-Verfahren
der Anfall zwischen 1900 und 2100 Verfahren einpendeln
wird. Die Zahl der ausländischen Rechtshilfeersuchen ist nach
Rückgängen in den Vorjahren erstmals wieder angestiegen
und zwar von 258 Ersuchen im Vorjahr auf 277 im Berichtsjahr,
das ist eine Steigerung um 19 Ersuchen oder rund 7%.
Die Staatsanwaltschaft hat im Berichtsjahr 25 Anklageschriften,
108 Strafanträge und 1272 Bestrafungsanträge
eingebracht. Sie hat in insgesamt 355 Verhandlungen und
Tagsatzungen vor dem Landgericht und dem Obergericht
den Strafanspruch des Landes vertreten bzw. die Interessen
des Landes gewahrt.
Zahlen:
Straffälle im Berichtsjahr
neu angefallen
Anzahl davon Haftfälle
ST 443 7
UT 267
SU 2 079 8
(Ausschaffungshaft)
3
(Auslieferungshaft)
Gesamt 2 789
Straffälle St gegen bekannte Täter
(Vergehen mit Strafdrohung von 6 Monate bis
3 Jahre Freiheitsstrafe und Verbrechen)
Anzahl
1 aus dem Jahre 2003 unerledigt übernommen 294
2 im Berichtsjahr neu angefallen 443
3 Gesamtzahl der Straffälle 737
4 im Berichtsjahr von der StA erledigt 485
5 unerledigt geblieben am 31.12.2004 252
Straffälle UT gegen unbekannte Täter
(Vergehen mit Strafdrohung von 6 Monate bis
3 Jahre Freiheitsstrafe und Verbrechen)
Anzahl
1 aus dem Jahre 2003 unerledigt übernommen 40
2 im Berichtsjahr neu angefallen 267
3 Gesamtzahl der Straffälle 307
4 im Berichtsjahr von der StA erledigt 276
5 unerledigt geblieben am 31.12.2004 31
Straffälle Su gegen bekannte und unbekannte Täter
(Übertretungen und Vergehen mit Strafdrohung bis
sechs Monate Freiheitsstrafe)
Anzahl
1 aus dem Jahre 2003 unerledigt übernommen 113
2 im Berichtsjahr neu angefallen 2 079
3 Gesamtzahl der Straffälle 2 192
4 im Berichtsjahr von der StA erledigt 2 099
5 unerledigt geblieben am 31.12.2003 93
Anklageschriften Anzahl davon
Haftfälle
Im Berichtsjahr neu eingebracht 25 7
Strafanträge Anzahl davon
Haftfälle
Im Berichtsjahr neu eingebracht 108 --
Bestrafungsanträge
(Übertretungen und Vergehen mit Strafdrohung
bis zu 6 Monaten)
Anzahl
Im Berichtsjahr neu eingebracht 1 272
Einstellungen (St, Su gesamt) Anzahl
§ 1 Abs. 2 StPO 5
§ 21 Abs. 2 StPO 14
§ 22 Abs. 2 StPO 944
§ 64 StPO 10
§ 42 StGB 81
Erledigungen anderer Art Anzahl
§ 283 und 294 StPO
(Abbrechungen)
607
Vereinigungen 28
Abtretungen 8
Rechtshilfeverfahren (RSt) Anzahl
Anfall im Berichtsjahr 277
Rechtsmittel (von StA eingebracht) Anzahl
Berufungen 18
Beschwerden 13
Revisionen 7
Revisionsbeschwerden 10
Einspruch gg. Strafverfügung 1
Justizverwaltungssachen (Jv) Anzahl
Anfall im Berichtsjahr 178
Geschäftsfälle Nst Anzahl
Anfall im Berichtsjahr 52
Ersuchen um Übernahme der Strafverfolgung Anzahl
Anfall im Berichtsjahr 27
KOMMISSIONEN
Beschwerdekommission für
Verwaltungsangelegenheiten
Präsident: Dr. Thomas Nigg
Zuständigkeit
Die Beschwerdekommission wurde aufgrund des Beschwerdekommissionsgesetzes
vom 25. Oktober 2000, LGBl. 2000
Nr. 248, eingerichtet. Sie ist zuständig für Beschwerden gegen
Verfügungen und Entscheidungen
- des Hochbauamtes oder der Gemeinden im Bereich Bauwesen,
mit Ausnahme aller Belange der Raum- und Zonenplanung;
- des Hochbauamtes oder der Gemeinden aufgrund des
Brandschutzgesetzes und der darauf gestützten Verordnung;
- der Ausführungskommission (Vermarkungskommission)
aufgrund des Gesetzes über die Landesvermessung und
der darauf gestützten Verordnung;
- der Amtsstellen oder der Gemeindevorsteher aufgrund
des Strassenverkehrsgesetzes und der darauf gestützten
Verordnungen;
Präsidium
- des Amtes für Telekommunikation in seiner Funktion als
weisungsunabhängige Regierungsbehörde aufgrund des
Telekommunikationsgesetzes und der darauf gestützten
Verordnungen;
- des Amtes für Wohnungswesen aufgrund des Gesetzes
über Mietbeiträge für Familien und der darauf gestützten
Verordnungen.
Mitglieder
Die Beschwerdekommission besteht aus fünf Mitgliedern
und zwei Ersatzmitgliedern. Die Mitglieder wurden vom
Landtag gewählt, ihr gehören Fachleute aus Recht, Architektur
und Telekommunikation an.
Beschwerdefälle
Im Berichtszeitraum wurden 41 Beschwerden und 4 Vorstellungen
eingebracht, die sich auf nachfolgende Rechtsgebiete
erstreckten:
18 (1) Beschwerden (Vorstellungen) in Bausachen
0 Beschwerden wegen Brandschutzsachen
5 (2) Beschwerden (Vorstellungen) gegen
Verkehrsanordnungen
12 Beschwerden in Führerausweisangelegenheiten
4 Beschwerden gegen ein Verwaltungsstrafbot
der Landespolizei
1(1) Beschwerde (Vorstellung) in Telekommunikationsangelegenheiten
1 Beschwerde gegen Entscheidungen einer
Vermarkungskommission
0 Beschwerden gegen Verfügungen des Amtes für
Wohnungswesen
45 Beschwerden und Vorstellungen insgesamt
Abwicklung
Im Jahr 2004 wurden 6 Beschwerdefälle aus dem Jahr 2003
verhandelt und entschieden. Von den im Jahr 2004 anhängig
gemachten Verfahren wurden 30 in den Sitzungen bis
zum 09. Dezember 2004 verhandelt und die Entscheide
anschliessend auch ausgefertigt. Am Jahresende waren 14
Beschwerdefälle aus dem Jahr 2004 hängig.
In der ersten Jahreshälfte des Berichtszeitraums wurden 14
Beschwerden anhängig gemacht, im zweiten Halbjahr 27.
Dazu kamen eine Vorstellung im ersten Halbjahr und drei
Vorstellungen in der zweiten Jahreshälfte.
Die im Jahr 2004 bei der Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten
bis am 31.12.2004 eingegangenen
Beschwerdefälle sind wie folgt behandelt worden:
Nummer Gegenstand Erledigung Stand/Entscheid
VBK 2004/1 Verwaltungsstrafbot 13.02.2004 Beschwerde verworfen
VBK 2004/2 Führerausweisentzug 04.03.2004 Beschwerde verworfen
VBK 2004/3 Verhängung einer Probezeit 15.04.2004 Beschwerde abgewiesen
VBK 2004/4 Führerausweisentzug 15.04.2004 Beschwerde abgewiesen
VBK 2004/5 Abbruchbescheid des HBA 27.05.2004 Beschwerde abgewiesen
VBK 2004/6 Vorstellung 04.03.2004 Nicht eingetreten
VBK 2004/7 Telekommunikation 15.04.2004 Beschwerde verworfen
VBK 2004/8 Verwaltungsstrafbot 11.03.2004 Beschwerde verworfen
VBK 2004/9 Führerausweisentzug 27.05.2004 Beschwerde abgewiesen
VBK 2004/10 Verwaltungsstrafbot 17.05.2004 Beschwerde verworfen
VBK 2004/11 Verkehrsanordnung 01.07.2004 Beschwerde zurückgewiesen
VBK 2004/12 Vorstellung 27.05.2004 Vorstellung abgewiesen
VBK 2004/13 Verkehrsanordnung 01.07.2004 Beschwerde teilweise stattgegeben
VBK 2004/14 Verkehrsanordnung 31.07.2003 Beschwerde teilweise stattgegeben
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Präsidium
Nummer Gegenstand Erledigung Stand/Entscheid
VBK 2004/15 Führerausweisentzug 01.07.2004 Beschwerde verworfen
VBK 2004/16 Wiederaufnahme (Bauverfahren) 09.09.2004 Beschwerde abgewiesen
VBK 2004/17 Baubewilligung (Gemeinde) 09.09.2004 Beschwerde stattgegeben
VBK 2004/18 Verkehrsanordnung 09.12.2004 Beschwerde abgewiesen
VBK 2004/19 Vermarkung 21.10.2004 Beschwerde abgewiesen
VBK 2004/20 Landespolizei 21.10.2004 Beschwerde abgewiesen
VBK 2004/21 Baubewilligung (Gemeinde) 09.12.2004 Beschwerde stattgegeben
VBK 2004/22 Führerausweisentzug 21.10.2004 Beschwerde abgewiesen
VBK 2004/23 Führerausweisentzug 21.10.2004 Beschwerde abgewiesen
VBK 2004/24 Baubewilligung (Gemeinde) 21.10.2004 Beschwerde teilweise stattgegeben
VBK 2004/25 Baubewilligung (Gemeinde) 09.09.2004 Beschwerde stattgegeben
VBK 2004/26 Baubewilligung (HBA) 09.12.2004 Beschwerde stattgegeben
VBK 2004/27 Baubewilligung (Gemeinde) 09.12.2004 Beschwerde stattgegeben
VBK 2004/28 Baubewilligung (Gemeinde) 09.12.2004 Beschwerde stattgegeben
VBK 2004/29 Führerausweisentzug 10.12.2004 Beschwerde verworfen
VBK 2004/30 Baubewilligung (Gemeinde) Verfahren hängig
VBK 2004/31 Verkehrsanordnung Verfahren hängig
VBK 2004/32 Baubewilligung (Gemeinde) Verfahren hängig
VBK 2004/33 Abbruchverfügung (HBA) Verfahren hängig
VBK 2004/34 Baubewilligung (HBA) Verfahren hängig
VBK 2004/35 Baubewilligung (HBA) Verfahren hängig
VBK 2004/36 Baubewilligung (Gemeinde) 10.12.2004 Beschwerde verworfen
VBK 2004/37 Baubewilligung (HBA) Verfahren hängig
VBK 2004/38 Baubewilligung (Gemeinde) Verfahren hängig
VBK 2004/39 Führerausweisentzug Verfahren hängig
VBK 2004/40 Baubewilligung (Gemeinde) Verfahren hängig
VBK 2004/41 Führerausweisentzug Verfahren hängig
VBK 2004/42 Führerausweisentzug 03.01.2005 Beschwerde verworfen
VBK 2004/43 Vorstellung Verfahren hängig
VBK 2004/44 Führerausweisentzug Verfahren hängig
VBK 2004/45 Verkehrsanordnung (Vorstellung) Verfahren hängig
Personalkommission
Die Personalkommission, welche sich paritätisch aus Arbeitgeber-
und Arbeitnehmervertretern beiderlei Geschlechts
zusammensetzt, schlichtet auf Antrag eines Mitarbeiters bei
allen Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit der Zuordnung
seiner Stelle, der Festlegung seiner Besoldung oder
der Bewertung seiner Leistung stehen. Nach Anhörung der
betroffenen Parteien unterbreitet die Personalkommission
der Regierung eine Empfehlung. In der Berichtsperiode entfaltete
die Personalkommission - mangels Schlichtungsanträgen
- keine Tätigkeit.
Prüfungskommissionen für Rechtsanwälte
Vorsitzender: Dr. Hilmar Hoch
Die Prüfungskommission für Rechtsanwälte hat im Geschäftsjahr
2004 zwei Prüfungssessionen abgehalten, und zwar eine
Session im Frühjahr 2004 und eine Session im Herbst 2004.
Frühjahrssession 2004
Für die Frühjahrssession, welche hinsichtlich der schriftlichen
Prüfungen vom 29. März bis 05. April 2004 und hinsichtlich
der mündlichen Prüfungen am 10. Mai 2004 stattfand, haben
sich zwei Kandidaten zur Rechtsanwaltsprüfung angemeldet:
Beide Kandidaten haben die Prüfung bestanden.
Herbstsession 2004
Für die Herbstsession, welche hinsichtlich der schriftlichen
Prüfungen vom 13. bis 20. September 2004 und hinsichtlich
der mündlichen Prüfungen am 25. und 26. Oktober 2004
stattfand, haben sich sieben Kandidaten angemeldet:
- sechs Kandidaten zur Rechtsanwaltsprüfung
- eine Kandidatin zur Eignungsprüfung für ausländische
Rechtsanwälte (EWR)
Vier Rechtsanwaltsprüfungskandidaten sowie die EWR-Prüfungskandidatin
haben die Prüfung bestanden.
Prüfungskommission für Treuhändler
Vorsitzender: Dr. Walter Kert
Die Kommission hat im Jahre 2004 insgesamt drei Sitzungen
abgehalten.
Die Treuhänderprüfungen wurden in der Zeit vom 18. bis
25. Oktober 2004 (schriftlich) und am 17. November 2004
(mündlich) abgehalten. Von den zehn angetretenen Kandidaten
haben sieben die Prüfung bestanden.
Prüfungskommissionen für
Wirtschaftsprüfer
Vorsitzender: Bernhard Lampert, Schaan
Die schriftliche Prüfung fand am 23. September 2004 und
die mündliche Prüfung am 28. Oktober 2004 statt. Für
die Prüfung wurden sieben Kandidaten zugelassen, davon
haben vier Kandidaten die Prüfungen bestanden. Ein Kandidat
erreichte bei den schriftlichen Prüfungen die erforderliche
Punktezahl nicht und wurde somit zur mündlichen Prüfung
nicht eingeladen. Zwei Kandidaten sind im Fürstentum
Liechtenstein wohnhaft, vier Kandidaten wohnen in der
Schweiz und ein Kandidat ist in Österreich wohnhaft. Die
Prüfung ist als Zusatzprüfung anzusehen, da von den Kandidaten
ein ausländisches Diplom als Wirtschaftsprüfer oder
ein gleichwertiger Ausbildungsnachweis als Zulassungsbedingung
gefordert wird. Die Zulassungsbedingungen sind
in den jeweiligen Verordnungen ersichtlich.
Prüfungskommission
Als Mitglieder der Prüfungskommission für die Mandatsperiode
2001 bis 2005 wurden die nachfolgenden Personen von
der Regierung bestellt: Bernhard Lampert, Schaan als Vorsitzender;
Arno Catrina, Haldenstein und Dr. Paul Meier, Landrichter
als Mitglieder. Ersatzmitglieder sind: Roger Frick, Triesen,
Uwe Öhri, Landrichter und Hans-Peter Urscheler, Laax.
Nebst den Sitzungen vor und nach den Prüfungen fanden
am 18. August und 05. Oktober 2004 Treffen statt. An den
Sitzungen wurden die definitiven Termine, die Prüfgebiete
und verschiedene organisatorische Abläufe festgelegt. Die
Erstellung der Prüfungsaufgaben, die Korrektur der Prüfungen
wurde unter den Mitgliedern aufgeteilt.
Prüfung
Die schriftliche Prüfung dauerte 5.75 Stunden und umfasste
die Prüfungsfächer «Revision und Gesellschaftsrecht»,
«Gesellschafts- und Sachenrecht» oder «Steuerrecht und
Abgabenrecht» je nach Wahlfach des Kandidaten. Die
mündliche Prüfung dauerte ca. 45 Minuten und umfasste
das Pflichtfach «Berufsrecht» und das jeweilige Wahlfach
«Gesellschafts- und Sachenrecht» oder «Steuerrecht und
Abgabenrecht» sowie diejenigen Gebiete aus der schriftlichen
Prüfung die der Kandidat nicht genügend beantworten
konnte.
Die Prüfungsaufgaben konzentrierten sich auf liechtensteinische
Begebenheiten, jedoch wurden ebenfalls Fragen in
bezug auf Revisionen geprüft. Da nicht alle zugelassenen
Kandidaten über einen ausländischen Abschluss als Wirtschaftsprüfer
verfügten.
Diplomübergabe
Die Diplome wurden am 09. Dezember 2004 anlässlich eines
Aperitifs an die erfolgreichen Kandidaten übergeben.
STIFTUNGEN
Pensionsversicherung für das
Staatspersonal
Präsident: Peter Mella
Aus dem Stiftungsrat
In der Sitzung vom 9. November 2004 bestellte die Regierung
den Stiftungsrat für die Mandatsperiode 2004 – 2008
wie folgt:
Präsidium
Vertreter von:
Präsident: Mella Peter, Triesenberg Dienstgeber
Vizepräsident: Kessler Andres, Vaduz Dienstnehmer
Mitglieder: Hemmerle Norbert, Schaan Dienstgeber
Marxer Ronald, Mauren Dienstnehmer
Matt Wendula, Mauren Dienstgeber
Schädler Harald, Triesenberg Dienstgeber
Sialm Marius, Planken Dienstnehmer
Solenthaler-Bey Sibylle, Eschen Dienstnehmer
Der Stiftungsrat traf sich im Berichtsjahr zu 3 Sitzungen,
in welchen insgesamt 30 Traktanden behandelt wurden.
Schwerpunktmässig befasste sich der Stiftungsrat mit folgenden
Geschäften:
Jahresrechnung und Jahresbericht, Revisionsbericht
für das Jahr 2003
Der Stiftungsrat genehmigt in der Sitzung vom 18. Mai
2004 die Jahresrechnung und den Jahresbericht für das
Jahr 2003. Gleichzeitig nimmt der Stiftungsrat den Revisionsbericht
der Ostschweizerischen Treuhandgesellschaft
zur Kenntnis.
Versicherungsmathematische Bilanz per 1.1.2004
Die versicherungsmathematische Bilanz per 1. Januar 2004
wird vom Stiftungsrat in der Sitzung vom 18. Mai 2004 zur
Kenntnis genommen.
Nachfolgend auszugsweise das Ergebnis der Bilanz:
– Nochmals markante Bestandeszunahme bei den aktiven
Versicherten (+2.9%). Durchschnittsalter, Altersstruktur
und durchschnittlicher Pensionssatz haben sich nur wenig
verändert.
– Wiederum deutliches Wachstum im Pensionistenbestand
(+3.7%). Der Risikoverlauf ist insgesamt spürbar schlechter
ausgefallen als in den Vorjahren; insbesondere hat die Belastung
durch neue Invaliditätsfälle merklich zugenommen.
– Nach drei sehr schwierigen Börsenjahren mit stark negativen
Ergebnissen hat das Berichtsjahr wieder deutlich
positive Resultate gebracht; die gesetzlichen Leistungen
haben voll finanziert werden können.
– Die Tarif- und die Risikoschwankungsreserve sind weiter
geäufnet worden; auf die entsprechende Bildung der
Wertschwankungsrückstellung wurde wegen der weiter
bestehenden, aber doch spürbar verbesserten Unterdeckung
noch verzichtet.
Der Stiftungsrat nimmt die versicherungsmathematische Bilanz
per 1.1.2004 zur Kenntnis.
Aufgrund der in der versicherungsmathematischen Bilanz
gestellten Anträge beschliesst der Stiftungsrat wie folgt:
– Aufgrund der geltenden Verordnung über die Sicherstellung
der Finanzierung ist wie bereits im Vorjahr für die
aktiven Versicherten ein Sonderbeitrag der Dienstgeber
von 2.5% der versicherten Besoldungen zu erheben.
– Für die Pensionsbezüger hingegen ist eine Sonderfinanzierung
der Teuerungszulagen ab 1.1.1999 nicht erforderlich.
Abänderung des Anlagereglements
Aufgrund der von der Revisionsstelle empfohlenen Massnahmen
im Anlagebereich wurden die Anlagerichtlinien
überarbeitet.
Der Stiftungsrat stimmt dem neuen Anlage-Reglement in
der Sitzung vom 17. November 2004 zu.
61
62
Präsidium
Statistisches
Bestand und Veränderung der aktiven Versicherten
und der Pensionsbezüger
Aktive Versicherte
31.12.2001 31.12.2002 31.12.2003
Männer 1 292 +4.1% 1 357 +5.0% 1 400 +3.2%
Frauen 1 025 +7.3% 1 063 +3.7% 1 090 +2.5%
Total 2 317 +9.1% 2 420 +7.8% 2 490 +2.9%
Pensionsbezüger
Pensionsart 31.12.2001 31.12.2002 31.12.2003
Alterspensionen
Männer 148 159 166
Frauen 64 73 72
Invalidenpensionen
Männer 25 31 38
Frauen 21 24 26
Witwen/Witwer 91 95 99
Waisen/Kinder 33 46 43
Total 382 428 444
Äusseres 2
RESSORTBERICHT
Ressortinhaber: Regierungsrat Dr. Ernst Walch
Das Ressort Äusseres war auch in diesem Berichtsjahr, zusammen
mit der Verfolgung von und Federführung bei
anderen Schwerpunkten, sehr stark mit Aktivitäten zur
Wahrung der Interessen des Finanzplatzes und der aussenpolitischen
Wirtschaftsinteressen beschäftigt und widmete
auch der internationalen Terrorismusbekämpfung grosse
Aufmerksamkeit. Zu diesem Zweck unternahm der Ressortinhaber
eine Reihe von Dienstreisen zu Besprechungen auf
bilateraler Ebene und zur Wahrnehmung der liechtensteinischen
Interessen in internationalen Organisationen. Neben
dem Ressortinhaber waren das Amt für Auswärtige Angelegenheiten
und die diplomatischen Vertretungen Liechtensteins
im Ausland stark mit der Umsetzung von Massnahmen
in diesen Schwergewichtsthemen befasst und leisteten
anderen Ressorts und Amtsstellen regelmässige und intensive
Unterstützung.
Liechtenstein hatte in der ersten Jahreshälfte 2004 den
EWR-Vorsitz auf EFTA-Seite inne, nachdem dies schon in der
zweiten Jahreshälfte 2003 der Fall war.
Im Rahmen des europäischen Integrationsprozesses konnte
Liechtenstein einige Fortschritte verzeichnen, wobei das
Inkrafttreten des des EWR-Erweiterungsabkommens am 1.
Mai und die Unterzeichnung des Zinsbesteuerungsabkommen
mit der EU besondere Erwähnung verdienen.
Im Bereich der Menschenrechte, der weiterhin eine hohe Priorität
in den aussenpolitischen Zielsetzungen der Regierung
darstellt, erfolgte die aktive Mitarbeit in den internationalen
Organisationen und im Rahmen relevanter Abkommen. Die
Tätigkeiten im Rahmen der internationalen humanitären
Zusammenarbeit (IHZ), welche sich aus der Flüchtlings- und
Katastrophenhilfe, der Wiederaufbauhilfe, der Zusammenarbeit
mit Osteuropa und der Entwicklungszusammenarbeit
zusammensetzt, wurden im Berichtsjahr gemäss Zielsetzungen
der Regierung weiter verstärkt. Ausserdem wurde eine
Gesetzesvorlage zur IHZ erarbeitet.
Das Ressort Äusseres hatte auch weiterhin die Federführung
betreffend die Klage Liechtensteins gegen die Bundesrepublik
Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH)
in Den Haag wegen der Verletzung von Souveränitätsrechten
Liechtensteins inne. Die Verhandlungen betreffend die
Zulassung der Klage fanden im Juni 2004 statt.
Die «Unabhängige Historikerkommission Liechtenstein
Zweiter Weltkrieg» konnte ihre Arbeiten praktisch zum
Abschluss bringen. Mit der Übergabe des Schlussberichts
kann somit etwa im März 2005 gerechnet werden.
Auch die Pflege der bilateralen Beziehungen zur Schweiz
und zu Österreich, vermehrt auch zu Deutschland und den
USA, wurde fortgesetzt und es fanden diverse Treffen auf
hoher Ebene, aber auch zwischen Beamten und Experten
statt.
In den Beziehungen zur Schweiz konnte im Bereich des
Personenverkehrs die Phase II vor Ablauf der vorgesehenen
Frist bereits auf den 1. Januar 2005 realisiert werden.
Schweizerische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der
Schweiz erhalten damit praktisch gleiche Rechte wie EWR-
Staatsangehörige mit Sitz in einem EWR-Staat. Umgekehrt
kommen liechtensteinische Staatsangehörige mit Sitz in
Liechtenstein in den Genuss jener Rechte, die die Schweiz
den EU-Staatsangehörigen im Rahmen des von der Schweiz
mit der EU abgeschlossenen Personenverkehrsabkommens
gewährt.
Die Pflege der bilateralen Beziehungen zu anderen Staaten
– Andorra nahm hierbei im Berichtsjahr eine Sonderstellung
ein - kam durch Besuche im Ausland und aus dem Ausland
zum Ausdruck. Per Ende 2004 sind 68 Staaten sowie
der Souveräne Malteser Ritterorden mit nicht-residierenden
Botschaftern bzw. Botschafterinnen in Liechtenstein vertreten.
Es sind zudem 10 Berufskonsularbeamte und 24 Honorarkonsularbeamte
in Liechtenstein bestallt.
Zum Ausbau der liechtensteinischen Interessenvertretung
im Ausland durch die Errichtung von liechtensteinischen
Honorarkonsulaten konnten die praktisch letzten Abklärungen
in die Wege geleitet werden. Mit der praktischen Umsetzung
dieses Modells kann somit im Jahr 2005 begonnen
werden.
Europäische Integration und wirtschaftliche
Zusammenarbeit
Ratifikation des EWR-Erweiterungsabkommens
Besondere Erwähnung verdient die Ratifikation des EWR-
Erweiterungsabkommens durch Liechtenstein Ende April,
welches die Beteiligung der zehn neuen EU-Mitgliedstaaten
(Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien,
Tschechien, Ungarn und Zypern) am Europäischen Wirtschaftsraum
regelt. Das EWR-Erweiterungsabkommen sieht
in Analogie zum EU-Beitrittsvertrag eine Reihe von Sonder-
und Übergangsbestimmungen für die Integration der neuen
zehn Länder in den bestehenden Binnenmarkt vor. Für die
drei EFTA/EWR-Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein,
welche nicht Vertragsparteien des EU-Beitrittverträge sind,
sieht das EWR-Erweiterungsabkommen spezifische Bestimmungen
vor. Wegen des Einbezugs überproportional armer
Regionen auf dem Gebiet der neuen EU-Mitglieder werden
sich die Beitragszahlungen dieser drei Länder verfünffachen
(rund CHF 1,5 Millionen pro Jahr für Liechtenstein bis zum
Jahr 2009). Die im Rahmen des EWR bestehende und für
Liechtenstein zentrale Sonderlösung im Personenverkehr
konnte verlängert und rechtlich deutlich besser verankert
werden. Aus wirtschaftlicher Sicht ist die Erweiterung positiv
zu beurteilen und auch aus politischer Sicht dürfen
von der EU- bzw. EWR-Erweiterung wesentliche Impulse
für die gemeinsame europäische Friedensordnung erwartet
werden. Aufgrund noch fehlender Ratifikationen anderer
Mitgliedsländer ist das EWR-Erweiterungsabkommen am 1.
Mai provisorisch in Kraft getreten.
Abschluss der Bilateralen II
Die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Abschluss
der Abkommen der Schweiz mit der EU (so genannte Bilaterale
II) wurden intensiv mitverfolgt. Dem Landtag wurde
ein Bericht über die Auswirkungen dieser Abkommen auf
Liechtenstein zugestellt. Aus liechtensteinischer Sicht ist der
Abschluss der Bilateralen II generell zu begrüssen, da dadurch
die Zusammenarbeit zwischen den für Liechtenstein
wichtigsten wirtschaftlichen und politischen Partnern weiter
vertieft wird. Einzelne Abkommen haben direkte Auswirkungen
auf Liechtenstein. Dies gilt insbesondere für die
Assoziationsabkommen zu Schengen/Dublin. Liechtenstein
hat bereits im Oktober 2001 den Wunsch zu einer parallelen
Schengen-/Dublin-Assoziation zum Ausdruck gebracht
und im Berichtsjahr diesbezüglich Sondierungsgespräche
mit der EU und der Schweiz geführt. Direkte Auswirkungen
auf Liechtenstein hat das Abkommen betreffend die verarbeiteten
landwirtschaftlichen Produkte, dessen Geltungsbereich
auf Liechtenstein ausgedehnt wurde.
63
64
Äusseres
Europäische Freihandelsassoziation (EFTA)
Im Mittelpunkt der EFTA-Aktivitäten in Genf standen die
Drittlandbeziehungen. Die EFTA-Staaten waren weiterhin
bemüht, dort, wo der multilaterale Weg im Rahmen der
WTO nicht genügend Marktzugang ermöglicht, zusätzlich
weitergehende plurilaterale Freihandelsabkommen abzuschliessen.
So fanden Verhandlungen mit Ägypten, Südafrika
und den SACU-Staaten (Southern African Customs
Union: Südafrika, Botswana, Lesotho, Namibia, Swaziland)
statt.
Das mit Chile 2003 abgeschlossene Freihandelsabkommen
trat am 1. Dezember 2004 in Kraft. Anlässlich des
EFTA-Ministerrates am 24. Juni in Montreux konnte ein
Freihandelsabkommen mit dem Libanon und anlässlich
des EFTA-Ministertreffens vom 17. Dezember ein solches
mit Tunesien unterzeichnet werden. Am Ministertreffen
im Dezember konnten auch Freihandelsverhandlungen mit
Südkorea eröffnet werden. Die Vorbereitungen zum Beginn
von Freihandelsverhandlungen mit Thailand sind weit fortgeschritten.
Aufgrund ihres Beitritts zur Europäischen Union am 1. Mai
mussten acht bisherige EFTA-Freihandelspartner, nämlich
die Tschechische Republik, die Slowakische Republik, Ungarn,
Polen, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen, die
Freihandelsabkommen mit der EFTA kündigen. Die Freihandelsabkommen
wurden per 1. Mai durch den Beitritt der
acht Staaten zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum
(EWR) (resp. bei der Schweiz durch die bilateralen
Abkommen mit der EU) abgelöst.
Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
Am 1. Mai fand die Erweiterung der Europäischen Union
und gleichzeitig des Europäischen Wirtschaftsraumes durch
zehn neue Mitgliedstaaten statt. Das EWR-Erweiterungsabkommen
wird vorläufig provisorisch angewendet, nachdem
für viele Vertragsparteien der Zeitraum von der Unterzeichnung
am 11. November 2003 bis zum vorgesehenen Inkrafttreten
am 1. Mai 2004 für ein Ratifikationsverfahren
zu kurz war. Ein formelles Inkrafttreten sollte jedoch 2005
möglich sein.
Erste Gespräche betreffend eine eventuelle Assoziation
Liechtensteins an die Abkommen von Schengen (Grenzöffnung)
und Dublin (Kooperation im Asylbereich) wurden
einerseits mit den Schweizer Behörden, andererseits mit der
EU-Kommission geführt.
Zu den weiteren Verhandlungsbereichen Liechtensteins mit
der EU gehörte auch ein Einbezug in das bilaterale Landwirtschaftsabkommen
zwischen der EU und der Schweiz
mit der Zielsetzung, 2005 zu einer Einigung zu gelangen.
Abkommen über die Zinsertragsbesteuerung
Im EU-Rahmen kam den liechtensteinischen Verhandlungen
über die Zinsertragsbesteuerung auch im Berichtsjahr wieder
eine hohe Priorität zu. Das Abkommen über die Zinsertragsbesteuerung
konnte schliesslich am 7. Dezember
unterzeichnet werden. Die Umsetzungsarbeiten, die dieses
Abkommen verlangt, haben schon vor der Unterzeichnung
durch eine innerstaatliche Arbeitsgruppe begonnen. Das
Abkommen ist im Gesamtzusammenhang der engen Zusammenarbeit
Liechtensteins mit der EU zu sehen, wozu
insbesondere die Teilnahme am Europäischen Wirtschaftsraum
gehört. Es sieht einen Steuerrückbehalt für natürliche
Personen in der EU und einen eng begrenzten Informationsaustausch
bei Steuerbetrug vor. Liechtenstein hat sich diesbezüglich
die Anwendung seiner Verfahrensgesetzgebung
vorbehalten. Die Rahmenbedingungen des liechtensteini-
schen Finanzplatzes bleiben attraktiv, zumal das Bankgeheimnis
durch das Abkommen erhalten bleibt und bestätigt
wird. In einem gleichzeitig mit dem Abkommen unterzeichneten
Memorandum verpflichten sich die EU und ihre Mitgliedstaaten,
diesen von Liechtenstein angebotenen Schritt
der Zusammenarbeit in der weiteren Kooperation zu berücksichtigen,
insbesondere bei Steuerfragen. Der Landtag
wird sich im Frühjahr 2005 mit dem Abkommen befassen,
um sein Inkrafttreten am 1. Juli 2005 zu gewährleisten.
Neuregelung des Personenverkehrs zwischen Liechtenstein
und der Schweiz
Ende des Jahres haben Liechtenstein und die Schweiz die
Neuregelung des Personenverkehrs zwischen den beiden
Ländern abgeschlossen. Eine erste Phase dieser Neuregelung
war bereits am 1. Juni 2003 in Kraft getreten. Ab dem
1. Januar 2005 werden schweizerische Staatsangehörige in
Liechtenstein im Hinblick auf die in der so genannten Vaduzer
Konvention geregelte Personenfreizügigkeit gleich
wie EWR-Angehörige behandelt. Dies gilt neu auch für die
Zulassung zur Wohnsitznahme. Wie auch bei der EWR-Sonderlösung
gewährt Liechtenstein der Schweiz keine volle
Freizügigkeit, sondern der Zuzug ist durch eine jährliche
Quote beschränkt. Die Schweiz gewährt Liechtenstein die
volle Freizügigkeit und damit die gleiche Behandlung wie
den EU-Staatsangehörigen. Die bisherigen vertraglichen Regelungen
zwischen Liechtenstein und der Schweiz bleiben
in Kraft, sofern sie eine günstigere Regelung vorsehen. So
sind beispielsweise liechtensteinische Grenzgänger, die in
der Schweiz arbeiten und täglich zurückkehren, weiterhin
bewilligungs- und meldefrei (und umgekehrt schweizerische
Grenzgänger in Liechtenstein). Damit ist das Protokoll
zur Vaduzer Konvention betreffend den Personenverkehr
zwischen Liechtenstein und der Schweiz ein halbes Jahr früher
als vorgesehen vollständig umgesetzt worden.
Welthandelsorganisation (WTO)
Die Tätigkeiten der liechtensteinischen Mission waren im
Berichtsjahr vor allem durch die neue Welthandelsliberalisierungsrunde
geprägt. Im August konnten in der WTO
die notwendigen Entscheide zur Fortsetzung der Doha-
Verhandlungsrunde, welche im November 2001 lanciert
worden war, getroffen werden. Mit diesem Durchbruch
konnten ein Rahmenabkommen über die Landwirtschaft
sowie ein Rahmenübereinkommen über Industrieprodukte
abgeschlossen sowie Verhandlungen über Erleichterungen
im Handel begonnen werden. Liechtenstein nahm als Mitglied
der «Gruppe der 10» (die vier EFTA-Staaten, Japan,
Korea, Taiwan, Israel, Bulgarien und Mauritius) auch im
Berichtsjahr wieder an den Verhandlungen im Bereich der
Agrarprodukte teil.
Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeiten der liechtensteinischen
Mission bei der WTO war das alle vier Jahre stattfindende
WTO-Länderexamen, welches mit der Diskussion des
Berichts des WTO-Sekretariats und des Regierungsberichts
im WTO-Generalrat im Dezember erfolgreich abgeschlossen
werden konnte. Aufgrund der engen wirtschaftlichen und
vertraglichen Verbindungen der Schweiz und Liechtensteins
insbesondere durch den Zollvertrag wurde bei diesem Examen
die Wirtschaftspolitik der Schweiz und Liechtensteins
wiederum gemeinsam erfasst.
Mitarbeit in internationalen Organisationen
Im Rahmen seiner Mitarbeit in internationalen Organisationen,
insbesondere bei der UNO, dem Europarat und der
OSZE leistete Liechtenstein reguläre und freiwillige Beiträge
von insgesamt rund 534 000 Franken an Programme oder
Institutionen mit humanitärer und entwicklungspolitischer
Ausrichtung. Als grösste Einzelbeträge gingen 200 000
Franken an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz
und jeweils 50 000 Franken an das UNO-Hochkommissariat
für Flüchtlinge und das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte.
Europarat
Mit der Aufnahme von Monaco am 5. Oktober ist der Europarat
im Berichtsjahr auf 46 Mitgliedstaaten angewachsen.
Am 12. und 13. Mai fand unter niederländischem und norwegischem
Vorsitz die 114. Sitzung des Ministerkomitees
in Strassburg statt. Liechtenstein war durch den Ressortinhaber
vertreten. Schwerpunktthemen waren die Reform
des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wie sie
im Protokoll Nr. 14 zur Europäischen Menschenrechtskonvention
(EMRK) festgelegt ist, sowie die Bekämpfung des
Terrorismus.
Im Berichtsjahr fanden Wahlen der Richter für den Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte statt. Für Liechtenstein
wurde der bisherige Richter, Dr. Lucius Caflisch, für
eine weitere Amtszeit von sechs Jahren wieder gewählt.
Liechtenstein nahm an den neu aufgenommenen Verhandlungen
über ein Übereinkommen zur Prävention von Terrorismus
aktiv teil, da das Thema international von Bedeutung
und für das liechtensteinische Engagement zur Sicherung
der Menschenrechtsgarantien bei der Terrorismusbekämpfung
sehr relevant ist.
Im Hinblick auf das dritte Gipfeltreffen des Europarates
2005 fanden Verhandlungen zur Revision des Übereinkommens
des Europarates über Geldwäscherei sowie Ermittlung,
Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus
Straftaten statt. Auch an diesen Verhandlungen beteiligte
sich Liechtenstein aktiv und reichte zahlreiche Beiträge ein.
Zudem nahm Liechtenstein an den Aktivitäten des Expertenkomitees
zur Evaluation von Massnahmen gegen die
Geldwäsche (Moneyval) teil und stellt dem Expertenkomitee
für Evaluierungsarbeiten mittlerweile vier Experten zur
Verfügung.
Der Menschenrechtskommissar des Europarates, Alváro Gil-
Robles, stattete Liechtenstein am 9. und 10. Dezember einen
offiziellen Besuch ab und traf mit Vertretern der Regierung,
der Ämter und Gerichte zu Gesprächen zusammen. Der
Bericht über die Menschenrechtssituation in Liechtenstein,
den der Menschenrechtskommissar anschliessend an seinen
Besuch verfasst hat, stellt Liechtenstein ein gutes Zeugnis
aus, schlägt aber auch Verbesserungsmöglichkeiten vor.
Im Januar beschloss die Parlamentarische Versammlung des
Europarates in einen Dialog mit dem Landtag zu treten, um
die verfassungsrechtlichen und politischen Praktiken nach
dem Inkrafttreten der Verfassungsänderungen zu prüfen.
Am 27. September fand daher ein Besuch des Präsidenten
der Parlamentarischen Versammlung, Peter Schieder, in Vaduz
statt. Für den Dialog wurde seitens der Parlamentarischen
Versammlung ein eigener ad-hoc Ausschuss gegründet.
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in
Europa (OSZE)
Im Berichtsjahr stand die OSZE unter dem Vorsitz von Bulgarien.
Die OSZE-Troika setzte sich somit aus dem Präsidentschaftsland
2003 (Niederlande), Bulgarien und dem Präsidentschaftsland
2005 (Slowenien) zusammen.
Das wichtigste Ereignis war der 12. OSZE-Ministerrat vom
6. – 7. Dezember in Sofia, Bulgarien. Liechtenstein war
Äusseres
durch den Ressortinhaber vertreten. Es wurde beschlossen,
die Reformbemühungen der OSZE fortzuführen und eine
Gruppe von eminenten Persönlichkeiten einzusetzen, welche
Arbeitsmethoden, Effizienz und Wirksamkeit der OSZE
überprüfen sollen. Die Minister verabschiedeten auch eine
Reihe zusätzlicher Beschlüsse betreffend Massnahmen zur
Bekämpfung des Terrorismus und des organisierten Verbrechens.
Liechtenstein arbeitete in den verschiedenen Gremien der
OSZE und an Spezialkonferenzen mit und engagierte sich
insbesondere bei der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte,
bei der Bekämpfung des Terrorismus und des
Menschenhandels sowie bei den Anstrengungen zur friedlichen
Streitbeilegung und Erweiterung des Europäischen
Wirtschaftsraumes.
Auch im Berichtsjahr wurde wieder zwei liechtensteinischen
Staatsangehörigen ein Einsatz in der OSZE ermöglicht. Eines
dieser «secondments» betraf eine Stelle im Sekretariat der
OSZE in Wien, das andere eine Position in der OSZE-Mission
in Belgrad.
Organisation der Vereinten Nationen (UNO)
An der zweiwöchigen Generaldebatte der UNO in New York
wurde dem Thema Sicherheit grosse Aufmerksamkeit geschenkt,
nicht nur dem Kampf gegen den Terrorismus sondern
auch der Konfliktbewältigung und Friedenssicherung,
letztere insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen
Krisenherde in Afrika und der Situation im Irak. Allgemein
wurde Zufriedenheit über die gemachten Fortschritte geäussert,
vor allem über die Reformmassnahmen, welche die
Generalversammlung betreffen. Es herrschte aber auch
Einigkeit darüber, dass die Vereinten Nationen umfassende
Reformen durchführen müssen, um den neuen akuten
Problemen und Herausforderungen (wie etwa die alten und
neuen Krisenherde, Terrorismus, Klimawandel und zunehmende
Armut) erfolgreich entgegentreten zu können.
Als Grundlage für die anstehenden Diskussionen zur Reform
der Vereinten Nationen wurde im Dezember der Bericht
des High-Level Panels des Generalsekretärs publiziert.
Der Bericht wird besonders im Hinblick auf die Reform des
Sicherheitsrates als wegweisend gesehen. Liechtenstein arbeitete
aktiv an der Reform des Sicherheitsrates mit, indem
der Ständige Vertreter Liechtensteins bei den Vereinten Nationen
als Co-Vorsitzender der Arbeitsgruppe Sicherheitsratsreform
mit der Koordination der Verhandlungen beauftragt
wurde.
Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeiten der liechtensteinischen
Mission in New York ist die Förderung und Weiterentwicklung
des Völkerrechts. Liechtenstein hat sich dazu
insbesondere durch seinen Einsatz für den Internationalen
Strafgerichtshof (ICC) profiliert und leitet auch die Arbeitsgruppe
«Schutz des UNO-Personals», die im Berichtsjahr
grosse Fortschritte auf dem Weg zu einem Zusatzprotokoll
zur Konvention über den Schutz des UN-Personals erzielen
konnte. Im Rechtsausschuss trug Liechtenstein durch informelle
Mitarbeit wesentlich zur Konsensfindung zum Thema
Klonen bei. An der Versammlung der Vertragsstaaten des
ICC wurden die Ergebnisse des intersessionalen Treffens am
«Liechtenstein Instiute on Self-Determination» in Princeton
betreffend die Definiton des Begriffes «Aggression» im ICC-
Statut indossiert.
Im März legte Liechtenstein Rechenschaft über die Umsetzung
der Massnahmen gegen Terrorismusfinanzierung ab,
indem es seinen vierten Bericht an den Antiterrorismusausschuss
(Counter-Terrorism Committee, CTC) des UNO-Sicher-
65
66
Äusseres
heitsrats in New York einreichte. Im Oktober konnte der erste
Bericht über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen
durch nichtstaatliche Akteure abgeliefert werden.
Die Bestrebungen Liechtensteins, die Präsidentschaft der
UNO-Generalversammlung 2005 zu erlangen, führten zwar
nicht zum Erfolg, können aber dennoch als positiv gewertet
werden, da sich Liechtenstein stark und positiv profilieren
konnte.
Für die liechtensteinische Mission bei den Vereinten Nationen
in Genf gehörten die Teilnahme an der 60. Session der
Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen sowie
die Präsentation des liechtensteinischen Berichts betreffend
Umsetzung des Internationalen Paktes über bürgerliche und
politische Rechte vor dem Menschenrechtsausschuss zu den
wichtigsten Ereignissen.
Im Rahmen der Arbeiten der Vereinten Nationen in Wien
sind für Liechtenstein in erster Linie das Büro der Vereinten
Nationen betreffend Drogen und Kriminalität (UNODC) und
die Internationale Atomenergiebehörde von Bedeutung. Im
Berichtjahr hat Liechtenstein vor allem an den Sitzungen der
Kommission für Verbrechensverhütung und –bekämpfung
(CCPCJ), der Suchtgiftkommission (CND) sowie an der Generalkonferenz
der Internationalen Atomenergiebehörde
(IAEA) teilgenommen. Liechtenstein engagierte sich ausserdem
sowohl finanziell als auch mit thematischen Beiträgen
im Bereich des UNO-Programms gegen die Geldwäsche
(GPML).
Klage beim Internationalen Gerichtshof (IGH)
Auch im Berichtsjahr war das Ressort Äusseres mit der Klage
Liechtensteins gegen die Bundesrepublik Deutschland vor
dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag wegen
Verletzung der Souveränität (sog. Bilderfall) befasst. Vom
14.-18. Juni fand in Den Haag die mündliche Anhörung
statt. Liechtenstein hat dabei bekräftigt, dass es sich durch
Deutschland in seiner staatlichen Souveränität und Neutralität
verletzt sieht. Nach liechtensteinischer Auffassung behandelt
Deutschland liechtensteinisches Vermögen auf dem
Gebiet der ehemaligen Tschechoslowakei als deutsches
Auslandsvermögen, das zur Begleichung deutscher Reparationsschulden
herangezogen werden kann. Deutschland
hat diese Argumentation zurückgewiesen und sich auf die
angeblich mangelnde Zuständigkeit des Gerichts berufen.
Der Gerichtshof in Den Haag wird am 10. Februar 2005 die
Entscheidung bekannt geben, ob die Klage Liechtensteins
zugelassen und es zu einer Hauptverhandlung in der Sache
selbst kommen wird.
Unabhängige Historikerkommission Liechtenstein
Zweiter Weltkrieg
Aufgrund eines Antrages der Unabhängigen Historikerkommission
hat die Regierung im Berichtsjahr beim Landtag
einen Ergänzungskredit von 617 000 Franken beantragt.
Gleichzeitig wurde dem Landtag eine Kreditüberschreitung
für das Jahr 2004 in Höhe von 406 000 Franken zur Genehmigung
unterbreitet. Der Landtag ist diesen Anträgen
der Regierung in seiner Sitzung vom 15. September 2004
gefolgt. Damit erhöhte sich der Gesamtkredit für die historische
Untersuchung von Fragen zur Rolle Liechtensteins
im Zweiten Weltkrieg auf insgesamt 3,537 Mio. Franken.
Der Ergänzungskredit erwies sich als notwendig, nachdem
verschiedene Forschungsarbeiten nicht zum vorgesehenen
Zeitpunkt abgeschlossen werden konnten. Es konnte anschliessend
folgender Zeitplan für den Abschluss der Arbeiten
festgelegt werden:
- Abgabe des Schlussberichtes und der Einzelstudien an die
Regierung im März 2005;
- Information der Öffentlichkeit durch die Regierung und
die Mitglieder der Unabhängigen Historikerkommission
im April 2005;
- Buchpräsentation und definitiver Abschluss im September
2005.
Internationale Humanitäre Zusammenarbeit (IHZ)
Im Berichtsjahr wurden für die Internationale Humanitäre
Zusammenarbeit Liechtensteins rund 14 Millionen Franken
aufgewendet. Die Internationale Humanitäre Zusammenarbeit
umfasst die Nothilfe, die Wiederaufbauhilfe, die
Zusammenarbeit mit Osteuropa und die Entwicklungszusammenarbeit.
Ebenfalls berücksichtigt werden finanzielle
Leistungen mit humanitärer oder entwicklungspolitischer
Zielsetzung im Rahmen der liechtensteinischen Mitarbeit in
internationalen Organisationen.
Nothilfe
Für die Nothilfe standen gemäss Landesvoranschlag
1’570’000 Franken zur Verfügung. Das schwere Erdbeben
in der iranischen Stadt Bam Ende 2003 führte gleich zu Beginn
des Jahres zu umfangreichen Aktivitäten der internationalen
Hilfsorganisationen. Die Regierung unterstützte diese
Hilfe mit 240 000 Franken, wobei 140 000 Franken zur
Aufstockung der von den liechtensteinischen Hilfswerken
gesammelten Spenden verwendet wurden. Über das ganze
Jahr stellte die Regierung insgesamt rund 210 000 Franken
zur Verdoppelung von Spenden zur Verfügung. Die humanitäre
Katastrophe in der sudanesischen Region Darfur bildete
den zweiten geographischen Schwerpunkt der liechtensteinischen
Unterstützung im Rahmen der Nothilfe. Die
Regierung stellte für die Linderung der Not in diesem Land
insgesamt 450 000 Franken zur Verfügung. Die Mittel wurden
für Projekte des Internationalen Komitees vom Roten
Kreuz (IKRK), des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge
(UNHCR), des Hilfswerks Austria, der Organisation «Ärzte
ohne Grenzen» sowie der Caritas Vorarlberg und der Caritas
Schweiz vergeben.
Die traditionelle Zusammenarbeit Liechtensteins mit der
schweizerischen Direktion für Entwicklungszusammenarbeit
(DEZA) im Rahmen von «Cash-for-Shelter»-Folgeprojekten
wurde wie in den vergangenen Jahren fortgeführt.
Für diesbezügliche Projekte in Armenien wurden 400 000
Franken ausgegeben.
Wiederaufbauhilfe
Von den für die Wiederaufbauhilfe budgetierten 2.5 Mio.
Franken mussten im Berichtsjahr zwei Projekte der Caritas
Schweiz im Umfang von rund einer Million Franken kurzfristig
ins Budgetjahr 2005 verschoben werden. Die Wiederaufbauhilfe
konzentriert sich weiterhin auf Bosnien-Herzegowina
und den Kosovo. Neben dem Wiederaufbau von
Wohnhäusern (200 000 Franken) geniessen die Projekte für
den Aufbau von Kindergärten, Primarschulen und Berufsfachschulen
einen hohen Stellenwert. In Bosnien und Herzegowina
sind dies Beiträge an die Grundschule in Hambarine
(20 000 Franken), im Kosovo der Beitrag an die laufenden
Kosten der Berufsfachschule Gjakova (100 000 Franken
pro Jahr bis 2006) und der Aufbau von Pilotkindergärten
in Gllogovc (79 000 Franken). Diverse Projekte in Bosnien
und Herzegowina im Bereich Kranken- und Altersbetreuung
sowie Gewährleistung der medizinischen Grundversorgung
wurden mit insgesamt 200 000 Franken unterstützt.
Zusammenarbeit mit Osteuropa
Für die Unterstützung im Rahmen der Zusammenarbeit mit
Osteuropa standen 750 000 Franken zur Verfügung. Der
grösste länderspezifische Beitrag innerhalb der Zusammenarbeit
mit Osteuropa ging mit 100 000 Franken an Alba-
nien, wo ein Projekt des Hilfswerks Liechtenstein zum Bau
einer weiterführenden Schule gefördert wurde. Insgesamt
rund 90 000 Franken wurden für Projekte in Rumänien gesprochen.
Schliesslich gingen gut 80 000 Franken an den
Bau einer Kindertagesstätte in der Polizeiakademie in Kabul,
welche von der deutschen Regierung neu errichtet wird.
Der Ressortinhaber unternahm eine ausgedehnte Dienstreise
nach Bulgarien, Mazedonien und Albanien, um vor Ort
Einblick in die von Liechtenstein unterstützten Projekte zu
erhalten und die weitere bilaterale Zusammenarbeit zu besprechen.
Entwicklungszusammenarbeit
Für die Entwicklungszusammenarbeit wurden der Stiftung
«Liechtensteinischer Entwicklungsdienst» (LED) von der
Regierung Mittel in der Höhe von 10 Millionen Franken
budgetiert, welche dieser gemäss dem von der Regierung
genehmigten Leistungsauftrag in seinen Schwerpunktländern
durchführte (siehe separate Berichterstattung unter
«Stiftungen»).
Dem Amt für Wald, Natur und Landschaft (AWNL) standen
für Projekte im Bereich Umwelt und nachhaltige Entwicklung
rund 215’000 Franken zur Verfügung, welche insbesondere
für die Entwicklung von Bergregionen im Kaukasus
sowie für eine Kampagne zur besseren Isolation von
Wohnhäusern in den zentralasiatischen Ländern Kirgisien,
Tadschikistan und Kasachstan verwendet wurden. Daneben
entrichtete das AWNL reguläre Beiträge für die nachhaltige
Entwicklung unter den internationalen Umweltübereinkommen,
bei denen Liechtenstein Vertragspartei ist.
Personelles und aussenpolitische Infrastruktur
Verleihung neuer Titel für das diplomatische Personal
Dem diplomatischen Personal Liechtensteins wurden teilweise
neue Titel verliehen. Diese Titel sind insbesondere
angepasst bzw. neu verliehen worden, damit das diplomatische
Personal im internationalen Vergleich auf der richtigen
hierarchischen Ebene eingestuft ist und sich an die hierarchisch
entsprechenden Partner und Partnerinnen in den
Aussenministerien der anderen Staaten wenden kann.
Verstärkung der diplomatischen und konsularischen Präsenz
Liechtensteins im Ausland
Gemäss dem Grundsatzbeschluss der Regierung, die diplomatische
und konsularische Präsenz Liechtensteins im Ausland
zu verstärken, sind weitere Abklärungen vorgenommen
worden, so dass 2005 mit dem ersten Schritt der praktischen
Umsetzung gerechnet werden kann. Liechtensteinische
Konsularvertretungen auf der Ebene von Honorarkonsuln im
Ausland sollen grundsätzlich nur in jenen Ländern errichtet
werden, in welchen Liechtenstein bereits eine diplomatische
Vertretung unterhält. Im Vordergrund stehen daher bis
auf Weiteres die USA und Deutschland. Zusätzlich soll das
Modell der Mehrfachakkreditierung möglich sein, welches
erlaubt, einen Botschafter in mehreren Ländern gleichzeitig
zu akkreditieren. Auch für eine allfällige Ernennung von Sonderbotschaftern,
die ad hoc zu einem bestimmten Thema
zum Einsatz kämen, wurde die Grundlage geschaffen. Das
bisherige Modell der Vertretung Liechtensteins im diplomatischen
und konsularischen Bereich durch die Schweiz soll
jedoch möglichst unangetastet bleiben.
Bilaterale Besuche und Gespräche in Liechtenstein
Der ehemalige deutsche Aussen- und Justizminister, Klaus
Kinkel, traf am 29. Januar mit Regierungschef Otmar Hasler
zu einem Gedankenaustausch in Vaduz zusammen. Bei
dem Gespräch standen europapolitische Themen im Vordergrund.
Weitere Gesprächsthemen waren die bilateralen
Äusseres
Beziehungen zwischen Deutschland und Liechtenstein, die
jüngsten Entwicklungen in der europäischen Industrie- und
Wirtschaftspolitik, die transatlantischen Beziehungen sowie
die bevorstehende EU-Erweiterung.
Frank Elbe, der deutsche Botschafter in Bern, welcher auch
in Liechtenstein akkreditiert ist, hielt am 11. Februar einen
Vortrag unter dem Titel «Herausforderungen an Europa
2004» und befasste sich unter anderem mit den transatlantischen
Beziehungen, der EU-Erweiterung sowie den bilateralen
Beziehungen Deutschland - Liechtenstein.
Vom 20. - 21. Februar fand der traditionelle Besuch einer
Delegation von Mitgliedern des U.S.-Kongresses in Liechtenstein
statt. Die Einladung erfolgte über die Liechtensteinische
Industrie- und Handelskammer (LIHK). Das Programm
umfasste ein Arbeitsfrühstück mit Industrie- und
Bankenvertretern, eine «Policy Session» im Beisein von Regierungsrat
Ernst Walch sowie gesellschaftliche Aktivitäten,
insbesondere auch einen Empfang auf Schloss Vaduz.
Am 19. April empfing Regierungschef Otmar Hasler Mitglieder
der Christdemokraten (CDU) aus Bodnegg. Unter ihnen
befand sich auch der Ravensburger Oberbürgermeister,
Hermann Vogler.
Der traditionelle Besuch der Stagiaires des schweizerischen
diplomatischen Dienstes in Liechtenstein fand am 28. und
29. April statt. Die Einladung zum Besuch der Stagiaires geht
auf eine Initiative Liechtensteins vor mehr als 25 Jahren zurück.
Der Zweck des Besuches besteht jeweils darin, den angehenden
Diplomatinnen und Diplomaten der Schweiz das
Land Liechtenstein und seine Behörden in direktem Kontakt
nahe zu bringen. Die Stagiaires wurden nach ihrer Ankunft
von S.D. Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein auf
Schloss Vaduz empfangen. Es fanden diverse Vorträge über
liechtensteinische Themen, ein Besuch eines liechtensteinischen
Industriebetriebs sowie ein Gedankenaustausch mit
dem Regierungschef und dem Leiter des Amtes für Auswärtige
Angelegenheiten über die Beziehungen Liechtensteins
zur Schweiz und andere allgemeine Schwerpunkte
der liechtensteinischen Aussenpolitik statt.
Auf Einladung von Regierungschef-Stellvertreterin Rita
Kieber-Beck weilte die luxemburgische Bildungsministerin
Anne Brasseur am 2. Mai zu Gesprächen in Vaduz. Neben
einem Höflichkeitsbesuch bei Regierungschef Otmar Hasler
wurde Frau Brasseur auch von S.D. Fürst Hans-Adam II. auf
Schloss Vaduz empfangen.
Am 4. Mai stattete der Generaldirektor Binnenmarkt der
Europäischen Kommission, Alexander Schaub, dem Regierungschef
einen Höflichkeitsbesuch ab, bei welchem die bevorstehenden
Herausforderungen und prioritären Aufgaben
der Kommission nach der EU-Erweiterung besprochen wurden.
Der Regierungschef gab ferner einen Überblick über
die aktuelle Situation des liechtensteinischen Finanzplatzes.
Bundesrat Moritz Leuenberger, Vorsteher des Departements
für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK),
weilte am 6. Mai zu einem Arbeitsgespräch mit Regierungschef-Stellvertreterin
Rita Kieber-Beck in Liechtenstein. Das
Gespräch behandelte Themen aus den Bereichen Verkehr
und Kommunikation. Es fand auch ein Höflichkeitsbesuch
bei Regierungschef Otmar Hasler und ein Empfang bei S.D.
Fürst Hans-Adam II. und S.D. Erbprinz Alois statt.
Die Regierung lud am 10. Mai die in Liechtenstein akkreditierten
Botschafterinnen und Botschafter zu einem Informationstag
nach Triesen ein. Diese seit 2001 stattfindende
67
68
Äusseres
Veranstaltung erfreut sich bei den Diplomatinnen und Diplomaten
grosser Beliebtheit. Im Informationsteil der Veranstaltung
standen aktuelle Themen der liechtensteinischen
Aussenpolitik sowie die liechtensteinische Kulturpolitik und
Bildungspolitik im Mittelpunkt. Mit einem Besuch des im
November 2003 eröffneten Landesmuseums wurde das Besuchsprogramm
beendet.
Der österreichische Vizekanzler Hubert Gorbach weilte am
28. Mai auf Einladung des Liechtensteiner Presseclubs in
Liechtenstein. Er stattete dem Regierungschef und der Regierungschef-Stellvertreterin
einen Höflichkeitsbesuch ab.
Am 1. Juni empfing Regierungschef Otmar Hasler das Direktorium
der Schweizerischen Nationalbank zu Arbeitsgesprächen
in Vaduz. Im Zentrum der Gespräche standen verschiedene
Finanz- und Wirtschaftsfragen. Der Regierungschef
stellte die Bedeutung des Währungsvertrags zwischen der
Schweiz und Liechtenstein sowie Fragen des regulatorischen
Umfelds in den Mittelpunkt seiner Ausführungen.
Am 22. Juni besuchte die schweizerische Aussenministerin,
Michéline Calmy-Rey, auf Einladung von Regierungsrat
Ernst Walch Liechtenstein. Es war der erste Besuch der amtierenden
Aussenministerin der Schweiz in Liechtenstein. Im
Arbeitsgespräch kamen die «Bilateralen II» der Schweiz, im
Besonderen das abgeschlossene Abkommen zur Assoziation
der Schweiz an Schengen/Dublin, sowie die Zinsertragsbesteuerung
zur Sprache. Auch die neue Regelung im Personenverkehr
zwischen Liechtenstein und der Schweiz, die
Reform der UNO und die internationale humanitäre Zusammenarbeit
wurden besprochen. Nach dem Arbeitsgespräch
fanden ein Höflichkeitsbesuch bei Regierungschef Otmar
Hasler und ein Empfang auf Schloss Vaduz, gegeben von
S.D. Fürst Hans-Adam II., statt.
Am 7. Juli weilte der österreichische Staatssekretär im Bundesministerium
für Finanzen, Alfred Finz, in Liechtenstein.
Neben einem Arbeitsgespräch mit dem Regierungschef, welches
vor allem verschiedenen Finanzmarktthemen galt, wurde
der Staatssekretär zusammen mit seiner Delegation von
S.D. Fürst Hans-Adam II. auf Schloss Vaduz empfangen.
Am 24. August besuchten die Mitglieder der Regierung
des Kantons St. Gallen ihre Amtskolleginnen und –kollegen
in Vaduz. Das jährlich stattfindende Treffen, bei dem
gemeinsam interessierende Fragen erörtert werden, dient
der Kontaktpflege und der Aussprache in ungezwungenem
Rahmen. Neben dem Arbeitsgespräch im Regierungsgebäude
stand eine Führung durch das Landesmuseum sowie ein
gemeinsames Abendessen auf dem Programm.
Der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements,
Bundesrat Christoph Blocher, besuchte am 27.
August Liechtenstein. Neben einem Arbeitsgespräch mit
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck und Regierungsrat
Alois Ospelt fand ein Höflichkeitsbesuch bei Regierungschef
Otmar Hasler statt. Anschliessend wurde Bundesrat
Blocher von S.D. Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein
auf Schloss Vaduz empfangen.
Am 30. August kam der österreichische Bundespräsident
Heinz Fischer zu einem offiziellen Arbeitsbesuch nach
Liechtenstein. Der Bundespräsident wurde nach seiner Ankunft
auf Schloss Vaduz von Fürst Hans-Adam II. von und
zu Liechtenstein und Fürstin Marie sowie von Erbprinz Alois
und Erbprinzessin Sophie von und zu Leichtenstein empfangen.
Das Besuchsprogramm wurde durch einen Empfang
beim österreichischen Honorargeneralkonsul in Liechtenstein,
Dr. Werner Tabarelli, abgerundet.
Anlässlich der 15. LIHGA folgten zahlreiche der in Liechtenstein
akkreditierten Botschafterinnen und Botschafter
am 6. September der Einladung der Gewerbe- und Wirtschaftskammer
GWK nach Liechtenstein. Regierungsrat
Ernst Walch betreute die Delegation gemeinsam mit dem
Präsidium der GWK.
Die Mitglieder der Regierung des Kantons Graubünden besuchten
auf Einladung der liechtensteinischen Regierung am
7. September ihre Amtskolleginnen und -kollegen in Vaduz.
Die Mitglieder der beiden Regierungen trafen sich zu einem
Gedankenaustausch und zur Pflege der freundschaftlichen
Beziehungen bei einem Mittagessen.
Vom 11. - 13. September weilte der Aussenminister von Andorra,
Juli Minoves Triquell, auf Einladung von Regierungsrat
Dr. Ernst Walch in Liechtenstein zu Besuch. Im Arbeitsgespräch
wurden vor allem die gemeinsamen Interessen bei
der Gestaltung der Beziehungen Andorras und Liechtensteins
zur EU diskutiert.
Die österreichische Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft
und Kultur, Elisabeth Gehrer, weilte anlässlich eines
Arbeitsbesuches am 20. September 2004 in Vaduz. Sie wurde
von Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck zu
einem Arbeitsgespräch über Bildungsfragen empfangen.
Die Ministerinnen unterzeichneten eine Vereinbarung, welche
verschiedene Maßnahmen zur weiteren Intensivierung
der Bildungszusammenarbeit zwischen den beiden Länder
vorsieht. Die Bundesministerin wurde überdies von S. D.
Erbprinz Alois empfangen.
Am 27. September stattete der Präsident der Parlamentarischen
Versammlung des Europarates, Peter Schieder,
in Begleitung des Generalsekretärs der Parlamentarischen
Versammlung des Europarates, Bruno Haller, Liechtenstein
einen Besuch ab. Der Besuch diente einem Gedankenaustausch
hinsichtlich der Festlegung der Modalitäten eines
Dialogs zwischen den Abgeordneten des Landtags und den
Abgeordneten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
nach den Landtagswahlen 2005. Ferner stattete
Präsident Schieder Regierungschef Otmar Hasler einen Höflichkeitsbesuch
ab.
Aus Anlass der Gründung des «Europäischen Instituts
für interkulturelle und interreligiöse Forschung» in Liechtenstein,
kam am 19. Oktober der damalige EU-Erweiterungskommissar
Günter Verheugen nach Liechtenstein.
Herr Verheugen traf auch mit der Regierung und den Vertretern
der Aussenpolitischen Kommission des Landtags
zu einem Gespräch zusammen. Anlässlich seines Besuchs
hielt der Kommissar einen Vortrag zum Thema «Die Erweiterung
der EU - frischer Wind in einer starken Gemeinschaft».
Vom 22. - 23. Oktober fand der erste Liechtenstein Dialog
zum Thema «Steuerpolitik im globalen Standortwettbewerb»
in Vaduz statt. Der Liechtenstein Dialog ist eine
Initiative im Rahmen der proaktiven Wirtschaftspolitik der
Regierung und soll künftig jährlich zu einem jeweils international
aktuellen Thema stattfinden. Unter den rund 100
hochrangigen Teilnehmern aus 15 Ländern befanden sich
auch der österreichische Finanzminister Karl-Heinz Grasser,
der Schweizer Finanzminister Hans-Rudolf Merz, der slowakische
Finanzminister Ivan Miklos und der Finanzminister
Luxemburgs Luc Frieden sowie Jeffrey Owens, Chef der
Steuerabteilung der OECD. Liechtenstein war durch Regierungschef
Otmar Hasler, Regierungsrat Ernst Walch sowie
weitere Persönlichkeiten aus der liechtensteinischen Wirtschaft
vertreten.
Die Vorarlberger Landesregierung weilte auf Einladung der
liechtensteinischen Regierung am 16. November zu einem
Besuch in Liechtenstein. Im Mittelpunkt des jährlich stattfindenden
Treffens stand ein Arbeitsgespräch, in welchem
aktuelle Fragen der Zusammenarbeit diskutiert wurden. Bei
einem anschliessenden Abendessen konnten die guten Kontakte
zwischen den beiden Regierungen vertieft werden.
Am 9. und 10. Dezember stattete der Menschenrechtskommissar
des Europarates, Alváro Gil-Robles, Liechtenstein
seinen ersten offiziellen Besuch ab. Auf dem Besuchsprogramm
standen Gespräche mit verschiedenen Stellen der
Landesverwaltung und dem Staatsgerichtshof sowie Treffen
mit Reggierungschef Otmar Hasler, Regierungschef-
Stellvertreterin Rita Kieber-Beck und Regierungsrat Ernst
Walch. Ausserdem wurde der Menschenrechtskommissar
von Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein zu einem Gedankenaustausch
empfange und er traf mit Vertreterinnen
und Vertretern von Nichtregierungsorganisationen zusammen.
Bilaterale Besuche und Arbeitsgespräche
im Ausland
Am 20. Januar empfing der Vorsteher des Eidgenössischen
Finanzdepartements (EFD), Bundesrat Rudolf Merz, den Regierungschef
und gleichzeitig Inhaber des Ressorts Finanzen,
Otmar Hasler, zu einem Arbeitsbesuch in Bern. Es war
dies der erste Besuch beim neuen Vorsteher des EFD. Das
Arbeitsgespräch diente vor allem dem Austausch über den
Stand der Verhandlungen mit der EU-Kommission zur Zinsbesteuerung.
Mit diesem Besuch wurden die regelmässig
stattfindenden Treffen des Regierungschefs mit dem Vorsteher
des schweizerischen Finanzdepartements fortgesetzt.
Regierungsrat Ernst Walch vertrat Liechtenstein am 21. Januar
am Weltwirtschaftsforum (WEF) in Davos. Der Anlass
diente ihm als Gelegenheit, wichtige neue Kontakte zu
knüpfen sowie bestehende Kontakte zu pflegen.
Auf Einladung des andorranischen Aussenministers Juli
Minoves Triquell weilte Regierungsrat Ernst Walch ab dem
4. März für einen zweitägigen Arbeitsbesuch in Andorra.
Hauptthema der Gespräche war, neben den bilateralen Angelegenheiten,
der Stand der Verhandlungen beider Länder
mit der EU. Anlässlich seines Besuches traf Regierungsrat
Walch auch mit dem andorranischen Regierungschef Marc
Forné und dem Präsidenten des andorranischen Parlaments,
Francesc Areny Casal, zusammen.
Am 11. März besuchte Regierungsrat Dr. Ernst Walch die
Papalina GmbH in Apolda, Thüringen, einen Nahrungsmittelbetrieb,
der 1999 von der Herbert-Ospelt-Gruppe
übernommen worden war und seither die Mitarbeiterzahl
auf ca. 300 erhöht hat. Neben der Besichtigung des liechtensteinischen
Betriebes galt der Besuch von Regierungsrat
Walch einem Zusammentreffen mit dem thüringischen Ministerpräsidenten
Dieter Althaus.
Das Treffen der EFTA/EWR-Aussenminister mit dem Europäischen
Parlament fand am 17. März in Brüssel statt. Regierungsrat
Ernst Walch, der norwegische Aussenminister
Jan Petersen und der isländische Aussenminister Halldor
Asgrimsson trafen mit dem Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten
des Europäischen Parlaments zu einem Meinungsaustausch
zusammen. Es war das erste Treffen der
EFTA/EWR-Aussenminister mit diesem wichtigen Ausschuss
des Europäischen Parlaments. Regierungsrat Walch würdigte
in seiner Rede den EWR als Mittel der Nachbarschaftspolitik
und erläuterte die EU-Politik Liechtensteins.
Äusseres
Regierungschef Otmar Hasler und Regierungsrat Ernst
Walch begleiteten S.D. Fürst Hans- Adam II. und I.D. Fürstin
Marie von und zu Liechtenstein am 24. und 25. März
zu einem Staatsbesuch nach Wien. Der Besuch erfolgte auf
Einladung des österreichischen Bundespräsidenten Thomas
Klestil. Am 25. März kamen S.D. Fürst Hans-Adam II., Regierungschef
Otmar Hasler sowie Regierungsrat Ernst Walch
mit Bundeskanzler Wolfgang Schüssel zu einem Arbeitsgespräch
zusammen. Die liechtensteinischen Regierungsmitglieder
trafen im Rahmen des Staatsbesuches auch Vizekanzler
und Infrastrukturminister Hubert Gorbach zu einem
Gedankenaustausch. Anlässlich des Staatsbesuchs des Landesfürsten
in Österreich traf Regierungsrat Ernst Walch am
26. März mit dem Generaldirektor des UNO-Sekretariats in
Wien, Herrn Antonio Maria Costa, zu einem Meinungs- und
Informationsaustausch zu Fragen der Zusammenarbeit bei
der Bekämpfung der Geldwäsche zusammen.
Am 29. März besuchte Regierungsrat Enrst Walch den deutschen
Aussenminister Joschka Fischer in Berlin. Es handelte
sich um das erste formelle Treffen der beiden Aussenminister.
Die Gespräche beinhalteten die bilateralen Beziehungen,
Fragen der Europapolitik, so die EU-Erweiterung und deren
Auswirkung auf den EWR, die Stellung der Kleinstaaten im
europäischen Integrationsprozess, die bilateralen Verhandlungen
Liechtensteins mit der EU sowie die Zusammenarbeit
mit Deutschland in den internationalen Beziehungen, insbesondere
im Rahmen der UNO. Auch Themen im Zusammenhang
mit dem Finanzplatz und dem liechtensteinischen
Industriestandort kamen zur Sprache. Neben dem Besuch
beim Bundesaussenminister standen Besuche beim Ministerialdirektor
Bernd Mützelburg, aussen- und sicherheitspolitischer
Berater des Bundeskanzlers, und beim Vorsitzenden
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit des deutschen
Bundestages, Rainer Wend, statt. Zum kulturellen Rahmenprogramm
gehörte ein Besuch in der Berliner Akademie der
Künste, wo die liechtensteinsche Delegation von deren Präsidenten,
Professor Adolf Muschg, empfangen wurde.
In Luxemburg fand am 27. April der 21. EWR-Ministerrat
statt. Der Vorsitz auf EFTA-Seite wurde von Regierungsrat
Ernst Walch wahrgenommen. Neben der Bestandesaufnahme
der EWR-Zusammenarbeit und der kurz bevorstehenden
Erweiterung wurde vor allem die Nachbarschaftspolitik
der EU diskutiert. Dem eigentlichen Treffen ging ein
Gedankenaustausch zu politischen Fragen, unter anderem
zur aktuellen Lage im Nahen Osten und zur Terrorismusbekämpfung,
voraus. Regierungsrat Ernst Walch nützte
die Gelegenheit, um auf die erfolgreichen Massnahmen
Liechtensteins im Kampf gegen die Terrorismusfinanzierung
hinzuweisen und einen Erfahrungsaustausch in dieser Frage
anzubieten.
Anlässlich der Verleihung des Gottlieb-Duttweiler-Preises
2004 an den deutschen Vizekanzler und Aussenminister
Joschka Fischer am 4. Mai in Rüschlikon hielt Regierungsrat
Ernst Walch vor 800 geladenen Gästen eine Festansprache
zu den Beziehungen Liechtensteins zur Schweiz und zu
Deutschland. Andere Festredner waren der luxemburgische
Premier Jean-Claude Juncker, der die Laudatio auf Joschka
Fischer hielt, und die schweizerische Aussenministerin Michéline
Calmy-Rey.
Am 12. und 13. Mai vertrat Regierungsrat Ernst Walch
Liechtenstein an der 114. Ministersession des Europarates
in Strassburg. Erörtert wurden die gesamteuropäische Rolle
des Europarates, die zahlreichen noch ungelösten Konflikte
in Europa, die Reform des Gerichtshofs für Menschenrechte
sowie der Beitrag des Europarates zum weltweiten Kampf
gegen den Terrorismus.
69
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Äusseres
Regierungsrat Ernst Walch nahm am 17. Mai an der Präsentation
des Buches mit dem Titel «Business and Security:
Public-Private Sector Relationships in a New Security
Environment» in Genf teil. Die Publikation, welche von
der renommierten Oxford University Press herausgegeben
wurde, beinhaltet die Berichte der internationalen Konferenz
zum Thema «Wirtschaft und Sicherheit», welche im
September 2003 in Vaduz stattgefunden hat. Organisiert
war die Veranstaltung vom Stockholm International Peace
Research Institute (SIPRI) in Zusammenarbeit mit dem Liechtenstein
Institut. Anschliessend an die Buchpräsentation lud
Regierungsrat Walch zu einem Empfang ein.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck reiste vom
7. - 11. Juni zu Arbeitsgesprächen mit US-Politikern und
hochrangigen Beamten nach Washington und New York.
Im Zentrum der Gespräche standen die Beziehungen USA-
Liechtenstein sowie Themen aus dem Bereich Justiz. In
Washington traf sie sich mit Justizminister John Ashcroft.
Weitere Arbeitsgespräche folgten mit Beamten des Justizministeriums
und Kongressabgeordneten. In New York traf
die Regierungschef-Stellvertreterin mit dem Vorsitzenden
der Vertragsstaatenversammlung des Internationalen Strafgerichtshofs,
Prinz Zeid Ra’ad Zeid Al-Hussein, sowie mit
Julian Hunte, dem Vorsitzenden der 58. Session der UNO-
Generalversammlung zu Gesprächen zusammen. Ein Treffen
mit der Stellvertretenden UNO-Generalsekretärin Louise
Fréchette war dem Thema Sicherheit des UNO-Personals
gewidmet.
Am 24. und 25. Juni fand in Montreux das ordentliche Treffen
des EFTA-Rats auf Ministerebene unter dem gemeinsamen
Vorsitz von Bundespräsident Joseph Deiss und Regierungsrat
Ernst Walch statt. Die Vertreter der EFTA-Staaten
(Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) befassten
sich mit der EFTA-Drittlandpolitik und den Entwicklungen
im EWR. Ferner unterzeichneten sie ein Freihandelsabkommen
zwischen den EFTA-Staaten und dem Libanon.
Auf Einladung des Schweizer Wirtschaftsministers und
Bundespräsidenten, Joseph Deiss, trafen sich die Landwirtschaftsminister
und Hohe Beamte der G10-Staaten (die
vier EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und die
Schweiz sowie Bulgarien, Taiwan, Israel, Japan, Korea und
Mauritius) am 5. Juli in Genf zum WTO-Ministertreffen der
G10-Staaten. Liechtenstein war durch Regierungsrat Ernst
Walch vertreten.
Vom 15.- 23. Juli reiste Regierungsrat Ernst Walch auf Einladung
seiner Amtskollegen aus Bulgarien, Mazedonien und
Albanien nach Südosteuropa, um künftige Bereiche einer
verstärkten wirtschaftlichen und kulturellen Zusammenarbeit
zwischen den drei Ländern und Liechtenstein zu erörtern.
Er traf in den drei Ländern mit den Aussenministern,
den Staatspräsidenten, den Regierungschefs und weiteren
Politikern zu Arbeitsgesprächen zusammen. Regierungsrat
Walch benutzte diese Reise auch, um humanitäre Hilfsprojekte
in Bulgarien und Albanien, welche Liechtenstein finanziell
unterstützt hat, zu besichtigen. In Sofia eröffnete
Regierungsrat Walch in der Universität der Stadt ein Liechtenstein-Regal
innerhalb der Österreich-Bibliotheken. In
Mazedonien nahm Regierungsrat Walch als Präsident des
Symphonischen Orchesters Liechtenstein (SOL) auch die
Gelegenheit war, einem Konzert der Camerata des SOL in
Ohrid beizuwohnen.
Am 8. August besuchte Regierungschef Otmar Hasler auf
Einladung von CDU-Politkern aus Baden-Württemberg den
Landkreis Ravensburg und führte Gespräche mit Politikern aus
Kommunen, dem Landkreis und dem Deutschen Bundestag.
Anlässlich seiner Teilnahme am Forum Alpbach in Tirol lud
Regierungschef Otmar Hasler am 29. August zum vierten
Mal hochrangige Gäste des Forums zu einem informellen
Treffen am Beginn der politischen Gespräche ein.
Am 20. September präsentierte Regierungschef Otmar
Hasler die Marke Liechtenstein in London. Über 20 Botschaftsvertreter
sowie Vertreter aus Politik, Wirtschaft und
Finanzplatz London waren der Einladung ebenso gefolgt
wie die in Grossbritannien lebenden Liechtensteinerinnen
und Liechtensteiner.
Regierungsrat Ernst Walch besuchte im September die USA.
Er sprach am 24. September vor der UNO-Generalversammlung
in New York. Thema seiner Ansprache war die UNO-
Reform. Neben der aktiven Teilnahme an der Generalversammlung
baute Regierungsrat Walch das Beziehungsnetz
Liechtensteins weiter aus. So informierte er am 22. September
in Washington das American Jewish Committee über
den Stand der Arbeiten der Unabhängigen Historikerkommission
Liechtenstein Zweiter Weltkrieg. Im Rahmen eines
Mittagessens, an welchem 30 Gäste aus Politik, Wirtschaft,
Diplomatie, akademischen Institutionen und den Medien
teilnahmen, gab Regierungsrat Walch einen Überblick über
die Entwicklungen in Liechtenstein sowie die liechtensteinisch-amerikanischen
Beziehungen und die bilaterale Zusammenarbeit.
Beim Treffen mit Daniel Fried, Direktor für
eurasische Angelegenheiten im National Security Council,
wurden die Zusammenarbeit in Sachen Bekämpfung der
Terrorismusfinanzierung, die liechtensteinisch-amerikanischen
Beziehungen seit der Eröffnung der Liechtensteinischen
Botschaft in Washington sowie das liechtensteinische
UNO-Engagement erörtert. Congressman Michael G. Oxley,
Vorsitzender des Finanzausschusses im Repräsentantenhaus,
empfing Regierungsrat Walch zu einem Gespräch. Es fanden
zahlreiche bilaterale Treffen in Washington, unter anderem
mit dem italienischen Aussenminister, der österreichischen
Aussenministerin und dem deutschen Aussenminister, mit
dem Wissenschaftler Mats Persson aus Norwegen sowie Vertretern
aus Luxemburg, der Schweiz, Rumänien, Bulgarien,
Ägypten und Mexiko, statt. Regierungsrat Walch hielt auch
einen Vortrag an der Universität New York (NYU) über die
transatlantischen Beziehungen und das internationale Recht
und einen Vortrag an der Internationalen Friedensakademie,
einem der wichtigsten und bedeutendsten «Think Tanks».
Am 12. November fand ein Treffen zwischen Regierungsrat
Ernst Walch und dem amerikanischen Aussenminister Colin
Powell in Washington statt. Das Treffen diente in erster Linie
dazu, die bestehende Zusammenarbeit in verschiedenen
Bereichen zu erörtern und über die amerikanische Aussenpolitik
der kommenden vier Jahre zu sprechen
Auf Einladung des bulgarischen Aussenministers und Vorsitzenden
des OSZE-Rates, Solomon Passy, nahm Regierungsrat
Ernst Walch vom 5.-7. Dezember am 12. OSZE-Ministerrat
in Sofia teil. Der Ministerrat stand vor allem im Zeichen der
Reformdiskussionen der OSZE und der fortgesetzten nationalen
und internationalen Anstrengungen in der Bekämpfung
des Terrorismus und des organisierten Verbrechens.
Am 14. Dezember fand in Brüssel das 22. Treffen des EWR-
Ministerrates statt. Regierungsrat Ernst Walch leitete die
liechtensteinische Delegation. Die wichtigsten Themen des
Treffens waren aktuelle Fragen der EWR-Zusammenarbeit
sowie die bevorstehenden Erweiterungen der EU und ihre
Nachbarschaftspolitik.
In Genf fand vom 16.-17. Dezember ein Treffen des EFTA-
Rates auf Ministerebene statt. Liechtenstein war an die-
sem Treffen durch Regierungsrat Ernst Walch vertreten.
Die Diskussionen der Minister konzentrierten sich auf die
EFTA-Drittlandpolitik. Zudem unterzeichneten die Minister
ein Freihandelsabkommen mit Tunesien und lancierten ein
Freihandelsabkommen mit Korea.
AMSTSTELLEN
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Amtsleiter: Botschafter lic. rer. pol. Roland Marxer
Zu den dem Amt für Auswärtige Angelegenheiten zugeteilten
Aufgabenbereichen gehören insbesondere die Vorbereitung
und Bearbeitung sämtlicher Regierungsgeschäfte
in Bezug auf internationale Übereinkommen und Staatsverträge,
bilaterale und multilaterale sowie europäische und
internationale Zusammenarbeit, internationale Organisationen
und Konferenzen sowie diplomatische und konsularische
Beziehungen. Ein Arbeitsschwerpunkt liegt dabei in
der Erstellung der entsprechenden Berichte und Anträge
der Regierung an den Landtag. Das Amt arbeitete in allen
Bereichen eng mit den liechtensteinischen diplomatischen
Vertretungen im Ausland zusammen und übernahm verschiedene
und zahlreiche Koordinationsaufgaben in der
Landesverwaltung bei den in der Zuständigkeit der diplomatischen
Vertretungen liegenden Themen.
Im Berichtsjahr nahmen die diplomatischen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des Amtes neben den ihnen zugeteilten
Aufgaben im Amt unter anderem auch die Stellvertretung
des Ständigen Vertreters beim Europarat in Strassburg, des
Ständigen Vertreters bei der UNO, WTO und EFTA in Genf
sowie weitere Aufgaben gemäss ihrer Zuteilung im Bereich
der Aussenstellen wahr. Die Hauptbereiche der Tätigkeit
des Amtsvorstandes und der diplomatischen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des Amtes lagen in der bilateralen
Zusammenarbeit mit der Schweiz, mit Österreich und mit
der Bundesrepublik Deutschland sowie in der europäischen
Zusammenarbeit: Europarat, Organisation für Sicherheit
und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), Europäische Freihandelsassoziation
(EFTA), Europäischer Wirtschaftsraum
(EWR,) Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
(EBWE), Europäische Patentorganisation (EPO), Europäische
Fernmeldesatellitenorganisation (EUTELSAT),
Osteuropahilfe] und der internationalen Zusammenarbeit
[Vereinte Nationen (UNO), Welthandelsorganisation (WTO),
Internationale Fernmeldesatellitenorganisation (INTELSAT),
internationale humanitäre Zusammenarbeit. Die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des Amtes waren auch in diesem
Berichtsjahr wieder mit den Vorbereitungsarbeiten zur Unterzeichnung
und Ratifikation diverser Übereinkommen befasst
und massgeblich für die Berichterstattung im Rahmen
der internationalen Übereinkommen verantwortlich.
Im bilateralen Bereich ist insbesondere der politische Dialog
mit den beiden Nachbarländern zu erwähnen. So fand
der politische Dialog mit Österreich am 29. Oktober zum
sechsten Mal seit seiner Einführung 1999 in Wien statt. Neu
wurde im Berichtsjahr der politische Dialog mit der Schweiz
begonnen, welcher am 12. März zum ersten Mal in Vaduz
abgehalten wurde. Das Instrument des politischen Dialogs
dient dem Gedankenaustausch zwischen den Vertretern des
Amtes für Auswärtige Angelegenheiten und den Vertretern
des österreichischen Aussenministeriums einerseits und den
Vertretern des Eidgenössischen Departements für auswärti-
Äusseres
ge Angelegenheiten andererseits. Des Weiteren wurden im
bilateralen Bereich in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle
Protokoll zahlreiche Besuche im In- und Ausland vorbereitet
und betreut sowie verschiedenste Anlässe organisiert und
mitverfolgt. Das Amt führte auch wie in den vergangenen
Jahren diverse Akkreditierungs- und Beglaubigungsverfahren
für diplomatische und konsularische Vertreter durch. Es
bearbeitete zahlreiche Fragen aus dem In- und Ausland betreffend
allgemeine Themen zu Liechtenstein sowie spezielle
Themen zur liechtensteinischen Aussenpolitik und war in der
Vermittlung von Kontakten zu Behörden und Vertretern der
Privatwirtschaft aktiv. Der Amtsvorstand sowie die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter hielten eine Reihe von Vorträgen zu
Themen im Rahmen der liechtensteinischen Aussenpolitik.
Im personellen Bereich ergaben sich im Berichtsjahr einige
grössere Veränderungen. Mit der Anstellung von zwei neuen
diplomatischen Mitarbeiterinnen konnte der Personalbestand
des Amtes wieder auf die vom Landtag genehmigte
Stellenanzahl gebracht werden.
Auf der Basis eines vom Amt und von der liechtensteinischen
Botschaft in Bern erarbeiteten Vorschlags wurden
dem diplomatischen Personal Liechtensteins teilweise neue
Titel verliehen. Diese Titel sind insbesondere angepasst bzw.
neu verliehen worden, damit das diplomatische Personal im
internationalen Vergleich auf der richtigen hierarchischen
Ebene eingestuft ist und sich an die hierarchisch entsprechenden
Partner und Partnerinnen in den Aussenministerien
der anderen Staaten wenden kann. Es gelten folgende
Titel und Funktionsbezeichnungen:
Für das diplomatische Personal im Botschafterrang an den
diplomatischen Vertretungen:
– S.D. Botschafter Prinz Nikolaus von und zu Liechtenstein,
Botschaft und Mission Brüssel sowie Botschaft beim Heiligen
Stuhl
– Botschafterin Claudia Fritsche, Botschaft in Washington
– Botschafter Dr. Josef Wolf, Botschaft in Berlin
– I.D. Botschafterin Maria-Pia Kothbauer, Prinzessin von
Liechtenstein, Botschaft und Ständige Vertretung bei der
OSZE sowie bei der UNO in Wien
– Botschafter Norbert Frick, Mission bei der EFTA, der WTO,
und den internationalen Organisationen in Genf
– S.D. Botschafter Prinz Stefan von Liechtenstein, Botschaft
Bern
– Botschafter Dr. Daniel Ospelt, Ständige Vertretung beim
Europarat in Strassburg
– Botschafter Christian Wenaweser, Mission bei der UNO in
New York
Für das weitere diplomatische Personal an den diplomatischen
Vertretungen:
– Dr. Doris Frick, Ministerin bei der Botschaft in Bern und
bei der Mission bei der EFTA, der WTO und den internationalen
Organisationen in Genf
– Günter Frommelt, Minister bei der Botschaft und bei der
Ständigen Vertretung bei der OSZE sowie bei der UNO in
Wien
– Pio Schurti, Erster Sekretär bei der Mission bei der UNO in
New York
– Dr. Stefan Barriga, Erster Sekretär bei der Mission bei der
UNO in New York
– Pascal Schafhauser, Erster Sekretär bei der Botschaft und
Mission in Brüssel
– Dr. Georges Baur, Erster Sekretär bei der Botschaft und
Mission in Brüssel
Für das Personal beim Amt für Auswärtige Angelegenheiten
– Roland Marxer, Amtsleiter, Botschafter ad personam
71
72
Äusseres
– Christine Stehrenberger, Stellvertretende Amtsleiterin,
Ministerin ad personam
– Letizia Meier, Botschaftsrätin ad personam
– Patrick Ritter, Stellvertretender des Ständigen Vertreters
beim Europarat, Botschaftsrat ad personam
– Dr. Katja Gey-Ritter, Botschaftsrätin bei der Mission bei
der EFTA, der WTO und den internationalen Organisationen
in Genf sowie bei der Botschaft in Bern mit Sitz in
Vaduz
– Karin Lingg, Erste Sekretärin ad personam
– Alicia Längle, Zweite Sekretärin ad personam
– Esther Schindler, Zweite Sekretärin ad personam
– Andrea Hoch, Zweite Sekretärin für ihre Tätigkeit bei der
Mission bei der UNO in New York und bei der Mission bei
der UNO in Genf sowie ad personam
– Christine Lingg, Zweite Sekretärin für ihre Tätigkeit bei
der Mission in Brüssel sowie ad personam
Das Amt für Auswärtige Angelegenheiten hatte weiterhin
die Federführung für die Umsetzung des Grundsatzbeschlusses
der Regierung, die diplomatische und konsularische
Präsenz Liechtensteins im Ausland zu verstärken. Die
Abklärungen sind so weit gediehen, dass im Jahr 2005 mit
der praktischen Umsetzung begonnen werden kann. Honorarkonsulate
sollen bis auf weiteres nur in jenen Ländern
errichtet werden, in welchen Liechtenstein bereits eine diplomatische
Vertretung unterhält. Im Vordergrund stehen
deshalb die USA und Deutschland. Zusätzlich soll das Modell
der Mehrfachakkreditierung möglich sein, welches erlaubt,
einen Botschafter in mehreren Ländern gleichzeitig
zu akkreditieren. Auch für eine allfällige Ernennung von
Sonderbotschaftern, die ad hoc zu einem bestimmten Thema
zum Einsatz kämen, wurde die Grundlage geschaffen.
Das bisherige Modell der Vertretung Liechtensteins im diplomatischen
und konsularischen Bereich durch die Schweiz
soll jedoch möglichst unangetastet bleiben.
Das Amt war auch in diesem Berichtsjahr mit der Erarbeitung
verschiedener Berichte im Rahmen der Berichterstattungspflicht
unter den internationalen Übereinkommen
befasst. So wurde der zweite Bericht Liechtensteins zum
UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20.
November 1989 vom Amt verfasst und von der Regierung
verabschiedet. Der zweite Bericht weist vor allem auf gesetzliche
Änderungen hin und beschreibt konkrete Massnahmen,
die in der Praxis seit der ersten Berichterstattung
1998 durchgeführt wurden. Auch der erste Bericht Liechtensteins
über die Umsetzung des Internationalen Paktes
über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der UNO
vom 16. Dezember 1966 wurde vom Amt im Berichtsjahr
erarbeitet und von der Regierung verabschiedet. Der erste
Bericht informiert über die geltende Rechtslage sowie über
aktive Massnahmen zur Verwirklichung der im Pakt enthaltenen
Rechte in den Bereichen Arbeit, Soziales, Bildung und
Gesundheit.
Im Rahmen der Unterzeichnung und Ratifizierung verschiedener
Übereinkommen im internationalen Bereich leistete
das Amt die entsprechenden Vorarbeiten. So konnten im
Umweltbereich das teilweise umstrittene Protokoll von Kyoto
zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen
über Klimaänderungen ratifiziert werden und im Bereich
Aussen- und Sicherheitspolitik der Vertrag über das umfassende
Verbot von Nuklearversuchen. Im Menschenrechtsbereich
wurden unter anderem die Protokolle Nr. 4, Nr. 7
und Nr. 14 zur Europäischen Menschenrechtskonvention
(EMRK) unterzeichnet. Protokoll Nr. 4 und Nr. 7 ergänzen
die in der EMRK stipulierten Menschenrechtsgarantien um
weitere bürgerliche und politische Rechte, während Protokoll
Nr. 14 darauf abzielt, die mittel- und langfristige Wirk-
samkeit des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
in Strassburg sicherzustellen.
Besondere Erwähnung verdient die Ratifikation des EWR-
Erweiterungsabkommens durch Liechtenstein Ende April,
welches die Beteiligung der zehn neuen EU-Mitgliedstaaten
(Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien,
Tschechien, Ungarn und Zypern) am Europäischen Wirtschaftsraum
regelt. Das EWR-Erweiterungsabkommen sieht
in Analogie zum EU-Beitrittsvertrag eine Reihe von Sonder-
und Übergangsbestimmungen für die Integration der neuen
zehn Länder in den bestehenden Binnenmarkt vor. Für die
drei EFTA/EWR-Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein,
welche nicht Vertragsparteien des EU-Beitrittverträge sind,
sieht das EWR-Erweiterungsabkommen spezifische Bestimmungen
vor. Wegen des Einbezugs überproportional armer
Regionen auf dem Gebiet der neuen EU-Mitglieder werden
sich die Beitragszahlungen dieser drei Länder verfünffachen
(rund CHF 1,5 Millionen pro Jahr für Liechtenstein bis zum
Jahr 2009). Die im Rahmen des EWR bestehende und für
Liechtenstein zentrale Sonderlösung im Personenverkehr
konnte verlängert und rechtlich deutlich besser verankert
werden. Aus wirtschaftlicher Sicht ist die Erweiterung positiv
zu beurteilen und auch aus politischer Sicht dürfen
von der EU- bzw. EWR-Erweiterung wesentliche Impulse
für die gemeinsame europäische Friedensordnung erwartet
werden. Aufgrund noch fehlender Ratifikationen anderer
Mitgliedsländer ist das EWR-Erweiterungsabkommen am
1. Mai provisorisch in Kraft getreten. Das Amt war parallel
zur Mission in Brüssel intensiv mit dem ganzen Vorbereitungsarbeiten
beschäftigt.
Während des Berichtsjahrs wurden die Entwicklungen im
Zusammenhang mit dem Abschluss der so genannten Bilateralen
II eng verfolgt. Zusammen mit der Mission Brüssel
wurde ein Bericht über die Auswirkungen der zwischen der
Schweiz und der EU abgeschlossenen neuen bilateralen Abkommen
auf Liechtenstein zu Handen der Regierung und
der Aussenpolitischen Kommission des Landtags erstellt.
Im Dezember des Berichtsjahres konnte das Abkommen
über die Zinsertragsbesteuerung mit der Europäischen Union
in Brüssel unterzeichnet werden. Das Abkommen ist im
Gesamtzusammenhang der engen Zusammenarbeit Liechtensteins
mit der EU zu sehen, wozu insbesondere die Teilnahme
am Europäischen Wirtschaftsraum gehört.
Zum Jahresende wurde die Neuregelung des Personenverkehrs
zwischen Liechtenstein und der Schweiz (Phase II)
abgeschlossen. Das Amt war an den Verhandlungen massgeblich
beteiligt.
Auch im Berichtsjahr war das Amt mit der Klage Liechtensteins
gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Internationalen
Gerichtshof (IGH) in Den Haag wegen Verletzung
der Souveränität (so genannter «Bilderfall») befasst.
Der Amtsvorstand und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Amtes waren im Berichtsjahr wiederum in zahlreichen
Experten-, Koordinations- und Arbeitsgruppen innerhalb
der Landesverwaltung sowie auch auf bilateraler Ebene vertreten.
Der Amtsvorstand war weiterhin Mitglied in einer
Reihe von Arbeitsgruppen innerhalb der Landesverwaltung
zur Finanzplatzthematik. Er arbeitete unter anderem auch
aktiv in der Stiftung Image, im aussenpolitischen Expertenrat
der Regierung sowie im TQM-Lenkungsausschuss mit.
Das Amt hatte den Vorsitz in der Arbeitsgruppe «Korruptionsbekämpfung»,
welche eine Ämterbefragung betreffend
Korruptionsgefährdung in der Landesverwaltung durchführte,
das Ergebnis auswertete und im Anschluss mit der
Ausarbeitung von Vorschlägen zur Regelung der Annahme
bzw. Verweigerung von Geschenken und anderen Vorteilen
in der Landesverwaltung betraut wurde. Die Mitarbeit in
der Koordinationsgruppe «Terrorismusbekämpfung» wurde
auch im Berichtsjahr weitergeführt. Die Koordinationsgruppe
befasste sich nach wie vor mit Umsetzungsfragen von
UNO-Sanktionen und der Zusammenarbeit mit den vom
UNO-Sicherheitsrat eingesetzten Sanktionenkomitees. Die
Arbeitsgruppe zur Umsetzung eines nationalen Aktionsplans
gegen Rassismus in Liechtenstein unter dem Vorsitz des
Amts für Auswärtige Angelegenheiten widmete sich im Berichtsjahr
insbesondere der Verbesserung der statistischen
Datenlage im Bereich der Rassendiskriminierung.
Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit lag wiederum auf
der Sensibilisierung der liechtensteinischen Bevölkerung für
die Themen Rassismusprävention und interkultureller Dialog.
Im bilateralen Bereich hatte das Amt den Vorsitz in
der Expertengruppe betreffend ergänzende Schutzzertifikate
und Änderung des Zulassungsmechanismus für Arzneimittel
und Pflanzenschutzmittel zwischen Liechtenstein
und der Schweiz. Es war in der Expertengruppe zum Personenverkehr
Liechtenstein-Schweiz vertreten und arbeitete
aktiv in der Arbeitsgruppe betreffend Trilateralisierung des
Abkommens über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen
von 1999 zwischen der Schweiz und der EG der
«Bilateralen I» mit.
Seit Oktober nimmt das Amt auch den Vorsitz der Expertengruppe
ein, die sich mit der Anpassung des Notenaustausches
betreffend finanzielle Beteiligung Liechtensteins
an den Markt- und Preisstützungsmassnahmen der schweizerischen
Landwirtschaftspolitik befasst. Ferner wirkte
das Amt bei den notwendigen Klärungen und Schritten
gegenüber der Schweiz und der EG-Kommission mit, die
zur Sicherstellung der Einbindung Liechtensteins in das im
Rahmen der «Bilateralen II» abgeschlossene Abkommen
betreffend landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse
führten.
Das Amt war auch in diesem Berichtsjahr an der weiteren
Einführung des TQM-Modells (Total Quality Management)
in der Landesverwaltung beteiligt. Neben seiner Mitarbeit
im TQM-Lenkungsauschuss betätigte sich der Amtsvorstand
auch noch aktiv in der TQM-Arbeitsgruppe, welche ein Leitbild
für die Landesverwaltung schuf, sowie in der TQM-Arbeitsgruppe
zur Systematisierung des Geschäftsverkehrs.
Die Regierung unterstützte im Berichtsjahr auf dem Wege
von so genannten Secondments zwei Personen bei der
OSZE in Wien bzw. Belgrad und eine Person beim UNHCR
in Genf. Die Sachbearbeitung zu diesen Secondments oblag
dem Amt.
Die Darstellung und Aktualisierung aller im Zusammenhang
mit der Aussenpolitik stehenden Themen im Internet-Portal
www.liechtenstein.li nahm auch im Berichtsjahr erneut einige
Zeit in Anspruch.
Konferenzen und Tagungen
EUTELSAT
31. (ordentliches) und 32. (ausserordentliches) Treffen
der Vertragsparteien: 12.5. und 20.7. in Paris
Liechtenstein nahm am 31.Treffen der Vertragsparteien mit
einer eigenen Delegation teil und war am 32. Treffen durch
die Schweizer Delegation vertreten.
INTELSAT
Äusseres
28. Treffen der Vertragsparteien: 29.6.-1.7. in
Washington, D.C.
Liechtenstein nahm mit einer eigenen Delegation an dem
Treffen teil.
Europäische Konferenz der Post- und Fernmeldeverwaltungen
(CEPT) und deren Organisationseinheiten
(ECRTA, ERO, ERC, ECC, CERP)
Vollversammlung der CEPT: 30.-31.1. in Montreux,
8.-9.9. in Bern
Liechtenstein nahm an den CEPT-Vollversammlungen mit
einer eigenen Delegation teil.
Technische Treffen
An den diversen Treffen im Rahmen von ERO, ERC, ECTRA
und ECC war Liechtenstein durch das Amt für Kommunikation
oder aufgrund entsprechender Vollmachten durch die
Schweiz vertreten.
Vereinigung Europäischer Öffentlicher
Postbetreiber (PostEurop)
Vollversammlung der PostEurop: 25.-26.2. in
Dubrovnik, Kroatien
Liechtenstein nahm mit einer eigenen Delegation an der
Vollversammlung teil.
Philatelie Forum der PostEurop: 1.-2.7. in Paris
Liechtenstein nahm mit einer eigenen Delegation am Forum
teil.
Tagung Projekt «Timbres-postes & Philatelie»: 3.12. in
Monaco
Liechtenstein nahm mit einer eigenen Delegation an der
Tagung teil.
Europäische Bank für Wiederaufbau und
Entwicklung (EBWE)
13. Jahrestagung des Gouverneursrats: 19.-20.4. in
London
(Regierungsrat Hansjörg Frick, Botschafter Roland Marxer)
EUROPARAT
114. Session des Ministerkomitees: 12.-13.5. in Strassburg
(Regierungsrat Dr. Ernst Walch, Botschafter Dr. Daniel Ospelt)
EFTA-Ministertreffen
EFTA-Ministerrat: 24.6. in Montreux
(Regierungsrat Dr. Ernst Walch, S.D. Botschafter Prinz Nikolaus
von Liechtenstein, Botschafter Norbert Frick, Botschaftsrätin
Dr. Doris Frick)
EFTA-Ministerrat: 17.12. in Genf
(Regierungsrat Dr. Ernst Walch, Botschafter Norbert Frick)
EWR
EWR-Ministerrat: 27.4. in Luxemburg
(Regierungsrat Dr. Ernst Walch, S.D. Botschafter Prinz Nikolaus
von Liechtenstein, Herr Dr. Georges Baur, Frau lic. iur
Esther Schindler)
EWR-Ministerrat: 14.12. in Brüssel
(Regierungsrat Dr. Ernst Walch, S.D. Botschafter Prinz Niko-
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74
Äusseres
laus von Liechtenstein, Herr Dr. Georges Baur, Herr lic. iur
Pascal Schafhauser)
WTO
Ministertreffen der G10-Staaten: 5.7. in Genf
(Regierungsrat Dr. Ernst Walch, Botschafter Norbert Frick)
Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
OSZE-Ministerrat in Sofia/Bulgarien: 6.–7.12.
(Regierungsrat Dr. Ernst Walch, I.D. Botschafterin Maria-Pia
Kothbauer, Herr Günter Frommelt, Frau Kerstin Appel)
– OSZE-Konferenz gegen Antisemitismus: 24.-25.4. in Berlin
(Botschafter Dr. Josef Wolf)
– 12. OSZE-Wirtschaftsforum: 31.5.-4.6. in Prag (Herr Günter
Frommelt)
– OSZE-Konferenz zu Toleranz und zur Bekämpfung des
Rassismus, der Fremdenfeindlichkeit und der Diskriminierung:
13.-14.9. in Brüssel (S.D. Botschafter Nikolaus von
Liechtenstein, Herr lic.iur. Pascal Schafhauser)
– OSZE-Implementierungstreffen der menschlichen Dimension:
4.-15.10. in Warschau (Herr Günter Frommelt)
UNO/Verschiedenes
– 59. Jahressession der Wirtschaftskommission für Europa
der Vereinten Nationen (ECE): 24.-26.2. in Genf (Botschafter
Norbert Frick)
– Ausserordentliche Vertragsparteienkonferenz zum Montrealer
Protokoll über ozonschichtabbauende Stoffe: 24.-
26.3. in Montreal (Vertretung durch die Schweiz)
– 3. Session des Vorbereitungsausschusses für die Überprüfungskonferenz
zum Atomsperrvertrag (NPT): 26.4.-7.5.
in New York (Herr Pio Schurti)
– 23. Weltpostkongress des Weltpostvereins (UPU): 15.9.-
5.10. in Bukarest (Liechtenstein war für den Beginn des
Kongresses durch die Liechtensteinische Post AG und
später durch die Schweiz vertreten)
– Vierertreffen der Umweltminister: 16.9. in Potsdam (Regierungsrat
Dr. Alois Ospelt, Dr. Felix Näscher)
– 1. Konferenz der Vertragsparteien zum Rotterdamer
Übereinkommen über Chemikalien und Pestizide im internationalen
Handel (PIC): 20.-24.9. in Genf (S.D. Botschafter
Stefan von Liechtenstein)
– 48. Generalkonferenz der Internationalen Atomenergie-
Organisation (IAEO): 20.- 24.9. in Wien (I.D. Botschafterin
Maria-Pia Kothbauer, Franz Hoop, Ständiger Delegierter
der Regierung für Fragen der Atomenergie, Dominik Marxer,
Praktikant, mit Unterstützung durch die Schweizer
Delegation)
– 13. Konferenz der Vertragsparteien des Washingtoner
Artenschutzübereinkommens (CITES): 2.-14.10. in Bangkok/Thailand
(Vertretung durch die Schweiz)
– 7. Konferenz der Vertragsparteien der Basler Konvention
über die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs
mit Sonderabfällen und ihrer Beseitigung: 25.-29.10. in
Genf (Vertretung durch die Schweiz)
– 8. Alpenkonferenz (Vertragsparteien der Alpenkonvention
und ihrer Protokolle): 16.11. in Garmisch-Partenkirchen
(Regierungsrat Dr. Alois Ospelt, Dr. Felix Näscher)
– 16. Konferenz der Vertragsparteien des Montrealer Protokolls
über ozonschichtabbauende Stoffe: 22.-26.11. in
Prag (Vertretung durch die Schweiz)
– 10. Konferenz der Vertragsparteien der Klimakonvention:
6.- 17.12. in Buenos Aires/Argentinien (Vertretung durch
die Schweiz)
– Regionales Vorbereitungstreffen der UNO/ECE im Hinblick
auf die Sondersession der UNO-Generalversammlung zur
10-Jahres-Überprüfung der Umsetzung der Aktionsplattform
von Beijing: 14.-15.12. in Genf (Frau Christine Lingg)
Übereinkommen
UNO
– Hinterlegung der Ratifikationsurkunde betreffend die Änderungen
des Vertragswerks des Weltpostvereins (UPU) beschlossen
am 22. Weltpostkongress in Peking 1999: 17.3
– Hinterlegung der Beitrittsurkunde zum Übereinkommen
von Tampere über die Bereitstellung von Telekommunikationsmitteln
für Katastrophenschutz und Katastrophenhilfeeinsätze
vom 18. Juni 1998: 8.6.
– Hinterlegung der Annahmeurkunde zur Änderung von
Artikel 1 des Übereinkommens vom 10. Oktober 1980
über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter
konventioneller Waffen, die übermässige Leiden
verursachen oder unterschiedslos wirken können: 18.6.
– Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zum Vertrag vom
10. September 1996 über das umfassende Verbot von
Nuklearversuchen (CTBT): 21.9.
– Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zum Stockholmer
Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe:
3.12.
– Hinterlegung der Ratifikationsurkunde betreffend das
Protokoll von Kyoto vom 11. Dezember 1997 zum Rahmenübereinkommen
der Vereinten Nationen über Klimaänderungen:
3.12.
Europarat
– Hinterlegung der Ratifikationsurkunde für das Zusatzprotokoll
zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen:
4.2.
– Unterzeichnung des Übereinkommens vom 28. Januar
1981 zum Schutz des Menschen bei der automatischen
Verarbeitung personenbezogener Daten: 2.3.
– Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zum Übereinkommens
vom 28. Januar 1981 zum Schutz des Menschen
bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener
Daten: 11.5.
– Unterzeichnung des Protokolls Nr. 14 zur EMRK: 20.9.
– Unterzeichnung des Protokolls Nr. 4 zur EMRK: 7.12.
– Unterzeichnung des Protokolls Nr. 7 zur EMRK: 7.12.
EFTA/EWR
– Ratifikation des Freihandelsabkommens mit Chile: 4. 2.
– Ratifikation des EWR-Erweiterungsabkommens: 28.4. (provisorisch
in Kraft seit 1.5.)
– Unterzeichnung des Freihandelsabkommens mit Libanon:
24.6. in Montreux
– Unterzeichnung des Freihandelsabkommens mit Tunesien:
17.12. in Genf
– Unterzeichnung des Abkommens über die Änderung von
Protokoll 4 zum Abkommen zwischen den EFTA-Staaten
zur Errichtung einer EFTA-Überwachungsbehörde und eines
Gerichtshofs (Anpassung infolge der Übernahme der
EG-Verordnung 139/2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen;
Fusionskontrollverordnung):
4.6. in Brüssel; Ratifikation: 8.12. (Zustimmung durch den
Landtag war nicht erforderlich)
– Unterzeichnung des Abkommens über die Änderung von
Protokoll 4 zum Abkommen zwischen den EFTA-Staaten
zur Errichtung einer EFTA-Überwachungsbehörde und eines
Gerichtshofs (Anpassung infolge der Übernahme der
EG-Verordnung 1/2003 – Dezentralisierung der Durchführung
der Wettbewerbsregeln): 24.9. in Brüssel
– Unterzeichnung des Abkommens über die Änderung
von Protokoll 4 zum Abkommen zwischen den EFTA-Staaten
zur Errichtung einer EFTA-Überwachungsbehörde und
eines Gerichtshofs (Anpassung infolge der Übernahme der
EG-Verordnung 773/2004 betreffend die Durchführung von
Wettbewerbsverfahren): 3.12. in Brüssel; Ratifikation: 29.12.
(Zustimmung durch den Landtag war nicht erforderlich)
– Unterzeichnung des Abkommens über die Zinsertragsbesteuerung
mit der Europäischen Union: 7.12. in Brüssel
Bilateral
– Beitritt zur neuen Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung
(FHV) vom 12. Juni 2003 durch Notenaustausch
zwischen Liechtenstein und der Schweiz: 27.7.
– Unterzeichnung des Vertrags zwischen Liechtenstein und
der Schweiz über die Zusammenarbeit im Rahmen der
schweizerischen Informationssysteme für Finger-abdrücke
und DNA-Profile: 15.12. in Vaduz
– Notenaustausch zwischen Liechtenstein und der Schweiz
über die Umsetzung des Protokolls betreffend den freien
Personenverkehr zwischen der Schweiz und Liechtenstein
zum Abkommen vom 21. Juni 2001 zur Änderung des
Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation
(Vaduzer Konvention): 21.12. (Zustimmung
durch den Landtag war nicht erforderlich)
Verschiedenes
– Regierungsbeschluss zur Annahme der Änderung des Energiechartavertrags
: 17.2. (Zustimmung durch den Landtag
war nicht erforderlich)
Diplomatische und Konsularische
Angelegenheiten
Äusseres
Per Ende 2004 sind 68 Staaten sowie der Souveräne Malteser
Ritterorden mit nicht-residierenden Botschaftern bzw.
Botschafterinnen im Fürstentum Liechtenstein akkreditiert.
Neu dazugekommen sind im Berichtsjahr Bosnien-Herzegowina,
Laos sowie Malaysia. Weiters sind per Ende Berichtsjahr
34 konsularische Vertreter und Vertreterinnen in
Liechtenstein bestallt. Dies sind mit den Honorarkonsuln
von Dänemark, Niederlande und Rumänien drei mehr als im
vergangenen Berichtsjahr.
Berufskonsuln Generalkonsuln 8
Konsuln 2
Honorarkonsuln Honorargeneralkonsuln 9
Honorarkonsuln 14
Honorarvizekonsuln 1
Internationale Humanitäre Zusammenarbeit (IHZ)
Die Regierung hat im Berichtsjahr insgesamt 14 040 540 Franken von den budgetierten 16 Millionen Franken für folgende
Projekte der Internationalen Humanitären Zusammenarbeit aufgewendet:
Flüchtlings- und Katastrophenhilfe
Land Projekt Partner Betrag CHF
Armenien Wohnhäuser für schutzbedürftige Personen DEZA 400 000
Bangladesch Hilfe an die Opfer der Überschwemmungen UNICEF 50 000
Deutschland Solidaritätsbeitrag an die Schadensbehebung nach dem
Brand der Anna Amalia Bibliothek in Weimar Stiftung Weimarer Klassik 31 300
div. Länder Osteuropas Übernahme der Transportkosten des Hilfswerks Liechtenstein HWL 82 144
Guinea Unterstützung der Schutzaktivitäten des
IKRK zur Verhinderung eines Bürgerkriegs IKRK 50 000
Haiti Hilfe an die Opfer des Wirbelsturms auf Haiti UNICEF 50 000
Haiti Hilfe für die Opfer des Wirbelsturms auf Haiti LRK 50 000
Indonesien Hilfe für Opfer des internen Konflikts IKRK 50 000
Iran Soforthilfe an Erdbebenopfer OCHA 100 000
Madagaskar Instandsetzung einer beschädigten Fachhochschule Stiftung «Eine Zukunft
in Madagaskar für Madagaskar» 7 000
Österreich Solidaritätsbeitrag anlässlich des Krebstodes eines Verein für
Mitglieds der fürstlichen Familie Krebskranke, Graz 1 500
Palästina Unterstützung von Palästina-Flüchtlingen UNRWA 30 000
Philippinen Hilfe für die Opfer des Taifuns auf den Philippinen UNICEF 50 000
Sudan Luftbrücke nach Darfur IKRK 50 000
Sudan Unterstützung der Sudan-Flüchtlinge in Tschad UNHCR 50 000
Sudan Malariaprävention in der Region Darfur Hilfswerk Austria 50 000
Sudan Medizinische Nothilfe in der Region Darfur Médecins sans
Frontières Schweiz 100 000
Sudan Nothilfe für Flüchtlinge der Darfur-Region Caritas Vorarlberg 100 000
Sudan Nothilfe für Flüchtlinge der Darfur-Region Caritas Schweiz 100 000
Uganda Vergessener Konflikt in Uganda IKRK 50 000
TOTAL 1 451 944
75
76
Äusseres
Wiederaufbauhilfe
Land Projekt Partner Betrag CHF
Bosnien und HerzegowinaTechnische Ausstattung Grundschule Caritas Schweiz 20 000
Bosnien und Herzegowina Kranken- und Altersbetreuung Banja Luka 2004 - 2007 Caritas Schweiz 53 615
Bosnien und Herzegowina Wiederaufbau Infrastruktur 2004 - 2005 Caritas Schweiz 200 000
Bosnien und Herzegowina Beitrag an die Kosten für die Caritas Ambulanz 2004 – 2006 Caritas Banja Luka 86 901
Bosnien und Herzegowina Beitrag an Reparatur- und Aufbaukosten Familienzentrum Caritas Banja Luka 57 437
Bosnien und Herzegowina Kostenbeitrag an Fertigstellung einer Mühle Franziskaner Missionarinnen
Mariens, Wien 74 400
international Ausbildung von Flüchtlingen in Flüchtlingslagern RET, Genf 50 000
Serbien und
Montenegro (Kosovo) Pilotkindergärten Gllogovc 2004 - 2007 Caritas Schweiz 79 000
Serbien und
Land Projekt Partner Betrag CHF
Montenegro (Kosovo) Fortsetzung Minderheitenprojekt Caritas Schweiz 189 600
Serbien und Menschenrechtserziehung und Kampf
Montenegro (Kosovo) gegen den Kinderhandel Caritas Österreich 38 073
Serbien und Kommune Zabel/
Montenegro (Kosovo) Wasserversorgungsprojekt Gjilane Debërcan 108 500
TOTAL 957 525
Zusammenarbeit mit Osteuropa
Land Projekt Partner Betrag CHF
Albanien Aufbau eines Gymnasiums in Zall Herr (Albanien) Hilfswerk Liechtenstein 100 000
Afghanistan Kindertagesstätte in Polizeiakademie Auswärtiges Amt BRD 47 400
Afghanistan Kindertagesstätte in Polizeiakademie (Zusatzbeitrag) Auswärtiges Amt BRD 35 422
Bosnien-Herzegowina Unterstützung der Local Democracy Agency in Mostar LDA/Europarat 79 000
Bosnien-Herzegowina Vertrauensbildende Massnahmen in Mostar Europarat
(CBM-Programm) 20 000
Bulgarien Unterstützung Tageszentrum für behinderte
Kinder und Jugendliche Caritas Schweiz 50 000
div. Länder Osteuropas Teilnahme von osteuropäischen Studierenden an
Europäischem Forum Alpach Dr. Erhard Busek 3 198
div. Länder Osteuropas Teilnahme von Personen aus Osteuropa an LiGiTa Gitarren-Zirkel 3 000
div. Länder Osteuropas Teilnahme osteuropäischer Jugendlicher am
«Europahaus Pulkau» Pater Paterno 30 000
Israel Beteiligung am Bau einer jüdisch-arabischen Schule Jerusalem Foundation 65 000
Lettland, Rumänien, Teilnahme osteuropäischer Jesuiten
Polen, Kroatien an Deutschkurs in München Schulamt 6 636
Mazedonien letzte Ratenzahlung für deutsch-makedonisches Wörterbuch Prof. Rau/Bayr.
Staatsministerium 10 099
OSZE-Mitgliedsländer Finanzierung einer Stelle (Secondment) im OSZE-Sekretariat OSZ 23 396
Polen Renovation Betreuungszentrum für taubstumme Kinder Theresia Schächle 49 000
Polen Armenküche für Obdachlose und Schulkinder Theresia Schächle 10 000
Rumänien Strassenkinder Bukarest (Heime von Pater Sporschill) Realschule Triesen 10 000
Rumänien Finanzierung von Lehrmaterialien für multikulturelle Stiftung Kinderdorf
Bildungsarbeit Pestalozzi 30 000
Rumänien Bau einer Wohnanlage für Strassenkinder (1. Rate) Caritas Liechtenstein/Vlbg 50 000
Russland Vertrauensbildende Massnahmen in Tschetschenien Europarat
(CBM-Programm) 42 090
Russland Sportprogramm tschetschenische Flüchtlinge in Inguschetien Hilfswerk Austria 39 000
Serbien und Finanzierung der Teilnahme einer kosovarischen Fussball- SGO Team
Montenegro (Kosovo) mannschaft am «International Swiss U16 Jugend Cup» St. Galler Oberland
in Bad Ragaz 35 000
Staaten des Balkan-Jugendprojekt
ehemaligen Jugoslawien in den Staaten des ehemaligen Jugoslawien Care Austria 31 600
Ukraine Familienhilfe Toni Frick 20 000
Ungarn Schulspeisung in Budapest Batthyany-Lajos-Ges. 23 700
TOTAL 813 541
Spendenverdoppelungen
Äusseres
Land Projekt Partner Betrag CHF
Iran Erdbebenopfer in Iran LRK 140 000
Rumänien Unterstützung der katholischen Pfarrei Ciresoaia Missione Cattolica
Italiana 7 700
Rumänien rumänische Strassenkinder, Stiftung Hl. Franziskus Coiffeur-Salon Estilo Libre 2 500
Rumänien Strassenkinder Bukarest Pater Paterno 3 000
Russland Hilfszentrum für Strassenkinder und Jugendliche in Moskau.
Unterstützung mittelloser Schulkinder im sibirischen Dorf Bursol Pfarrei Triesen 20 000
Weissrussland medizinische Behandlung von Kindern in Weissrussland
(Caritas Zentrum St. Lukas) LRK 40 000
TOTAL 213 200
Entwicklungszusammenarbeit des Amtes für Wald, Natur und Landschaft
Projekt Partner Betrag CHF
Internationaler Jagdbeirat (CIC): Jahresbeitrag - 2 700
Wüstenbildungskonvention: Beitrag an das generelle Budget CCD (Convention to Combat
Desertification) 720
Klimakonvention: Beitrag an das generelle Budget UNFCC (UN Framework
Convention on climate Change) 1 305
CITES: Beitrag an das generelle Budget CITES (Convention on International
Trade in Endangered Species of
Wild Flora and Fauna) 187
Bonner Konvention zum Schutz von Wandertieren/CMS:
Beitrag an das generelle Budget - 322
Biodiversitätskonvention: Beitrag an das generelle Budget - 886
Multilateraler Fonds des Montrealer Protokolls (Ozonfonds): Jahresbeitrag - 17 290
Internationale Union für die Erhaltung der Natur und ihrer natürlichen
Ressourcen (IUCN): Beitrag an das generelle Budget - 13 662
EMEP-Programm (Messung und Bewertung luftverunreinigender
Stoffe): Jahresbeitrag - 450
Genfer Übereinkommen betreffend weiträumige, grenzüberschreitende
Luftverunreinigung: Beitrag an das generelle Budget - 436
Ständiges Sekretariat der Alpenkonvention: Beitrag an das Jahresbudget - 24 000
Ramsar Konvention: Beitrag an das generelle Budget - 1 000
UNEP: Beitrag an das generelle Budget bzw. Environment Fund UNEP (UN Environment Programme) 5 850
Basler Konvention: Beitrag an das generelle Budget
(wird jährlich freiwillig gezahlt) - 7 500
Nachhaltige Entwicklung von Bergregionen des Kaukasus - Pilotprojekte
zur Schaffung einer regionalen Strategie
(Finanzieller Beitrag und Berater/Experte Felix Näscher) - 32 000
Europäisches Berg- und Gebirgswald Observatorium: Umsetzung
der Ministerkonferenz zum Schutz der europäischen Wälder - 45
Kampagne zur besseren Isolation von Wohnhäusern Centre of Development and Environment
des Geographischen Instituts der
Universität Bern (Durchführende
Organisation: CAMP) 75 000
Erstellung einer Informations-Schutzhütte im Nationalpark Borjomi-Kharagauli WWF (Borjomi Kharagauli
Nationalpark) 30 000
TOTAL 213 353
Entwicklungszusammenarbeit der Stiftung Liechtensteinischer Entwicklungsdienst (LED)
TOTAL (Gemäss separater Aufstellung des LED) 9 336 304
77
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Äusseres
Beiträge im Rahmen der Mitarbeit in internationalen Organisationen
Projekt Partner Betrag CHF
Regulärer Beitrag an die IAEO IAEO 19 101
Freiwilliger Beitrag an die technische Zusammenarbeit IAEO IAEO 9 360
Freiwilliger Beitrag an den Opferfonds des ICC und an
die NGO-Koalition für den ICC ICC, NGO für ICC 17 000
Freiwilliger Beitrag an das GPML IGO 30 000
Jahresbeitrag an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz IKRK 200 000
Regulärer Beitrag an die IUT IUT 157 500
Freiwilliger Beitrag an das OCHA OCHA 30 000
Jahresbeitrag an die Weltorganisation gegen Folter (OMCT) OMCT 15 000
Jahresbeitrag an den UNO-Aidsfonds UNAIDS 10 000
Jahresbeitrag an das UNO-Entwicklungsprogramm UNDP 15 000
Jahresbeitrag an den UNO-Bevölkerungsfonds UNFPA 10 000
Jahresbeitrag an den UNO-Folterfonds UNFVT 10 000
Freiwilliger Beitrag an das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte UNHCHR 50 000
Jahresbeitrag an das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge UNHCR 50 000
Liechtensteinischer JPO im UNHCR (3. Jahr: Myanmar) UNHCR 158 423
Jahresbeitrag an das UNO-Kinderhilfswerk UNICEF 10 000
Jahresbeitrag an das UNO-Entwicklungsprogramm für Frauen UNIFEM 10 000
Beitrag an das ordentliche UNO-Budget 2004 UNO 87 000
Regulärer Beitrag an die Postunion UPU 39 360
Freiwilliger Beitrag an das Welternährungsprogramm WFP 30 000
Pilotprogramm zur Bekämpfung des Menschenhandels in der Ukraine OSZE 30 800
Beitrag an den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) ICC 365
Beitrag an den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) ICC 8 764
Beitrag an Doha-Entwicklungsfonds der WTO WTO 20 000
Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und des Verständnisses
des Privatsektors für die WTO in Albanien OSZE/WTO 37 000
TOTAL 1 054 673
TOTAL der budgetierten Mittel 16 088 026
TOTAL der Ausgaben gemäss Rechnung 14 040 540
Nicht verwendete Summe 2 047 486
Die Differenz zwischen den budgetierten Mitteln und den Ausgaben gemäss Rechnung liegt abgesehen von nicht voraussehbaren
Kursschwankungen insbesondere im Umstand, dass im Rahmen der Wiederaufbauhilfe zwei Projekte der Caritas
Schweiz im Umfang von rund einer Million Franken kurzfristig ins Budgetjahr 2005 verschoben werden mussten.
BOTSCHAFTEN UND VERTRETUNGEN
Liechtensteinische Botschaft in Bern
Leiter: S.D. Botschafter Prinz Stefan von und zu
Liechtenstein
Die Pflege der vielfältigen, freund-nachbarschaftlichen Beziehungen
zwischen Liechtenstein und der Schweiz ist die
Hauptaufgabe der Botschaft. Die Kontakte auf Regierungsebene
sowie auf den Ebenen der Ämter bildeten auch 2004
Schwerpunkte. Die Botschaft ist weiterhin Kommunikationsdrehscheibe
gegenüber den Botschaften anderer Staaten
in der Schweiz.
Entwicklungen in der Schweiz
Das Ende des Jahres 2004 wurde von den Auswirkungen
der Seebeben-Katastrophe in Südostasien auf die Schweiz
überschattet. Die Schweiz hatte eine hohe Zahl an Toten
und Vermissten zu beklagen. Liechtenstein trauerte mit der
Schweiz, wie auch mit allen anderen betroffenen Nationen.
Die Welle der Solidarität äusserte sich auch in noch nie da
gewesenen Spendenrekorden.
Das politische Leben in der Schweiz war 2004 sicherlich
auch durch den erfolgreichen Abschluss der zweiten Runde
der bilateralen Verhandlungen mit der EU, der Bilateralen II,
geprägt. Am 26. Oktober 2004 wurden die Verträge und
das Zusatzprotokoll zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit
in Luxemburg unterzeichnet. Im Dezember kam es
zu den Behandlungen und Abstimmungen im Parlament.
In den Schlussabstimmungen am 17. Dezember 2004 fanden
die Vorlagen deutlich mehrheitliche Zustimmung. Die
Bilateralen II nahmen damit eine weitere wichtige Hürde.
Einige der Dossiers werden Auswirkungen auf Liechtenstein
haben. So z. B. das Dossier über die verarbeiteten landwirtschaftlichen
Produkte. Insbesondere aber die Verträge
über die Zinsertragsbesteuerung und über die Assoziierung
an Schengen/Dublin führten zu parallelen Verhandlungen
Liechtensteins mit der EU. Die laufende Kontaktnahme zwischen
Liechtenstein und der Schweiz war daher von besonderer
Bedeutung.
Die ständige Berichterstattung über die Verhandlungen mit der
EU bewirkte eine vermehrte Reflexion über das Verhältnis der
Schweiz zur EU überhaupt. Diese Reflexion wurde noch durch
kurze Zwischenfälle in der ersten Jahreshälfte, wie die Ankündigung
von Zöllen auf Re-Exporte in die EU und die zeitweise
verschärften Grenzkontrollen durch Deutschland, verstärkt
oder auch belastet. Die Schweiz konnte auch diese Fragen
bilateral lösen. Immer öfter wurde aber besonders in den
Medien die Frage gestellt, wie lange der bilaterale Weg noch
geführt werden kann. Von Interesse für Liechtenstein war in
diesem Umfeld sicher die Verlautbarung des Bundesrates, in
der laufenden Legislaturperiode (bis 2007) keinen Entscheid
über einen EU-Beitritt der Schweiz treffen zu wollen. Dennoch,
das 1992 eingereichte EU-Beitrittsgesuch wurde nicht formell
zurückgezogen. 2006 soll ein Bericht über die Auswirkungen
eines Beitritts der Schweiz zur EU vorgestellt werden.
Parallel zu den Verhandlungen der Bilateralen II musste die
Schweiz mit der EU über die Ausdehnung der, in den ersten
bilateralen Verträgen geregelten, Personenfreizügigkeit
auf die zehn neuen EU Mitglieder verhandeln. Die Schweiz
konnte sich mit ihrer Forderung nach Übergangsfristen von
bis zu sieben Jahren (bis zum 30. April 2011) durchsetzen.
Danach soll der Arbeitsmarkt auch für die neuen EU Länder
geöffnet werden. Bis dahin wird es Kontingente geben.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes musste man
davon ausgehen, dass gegen den Vertrag zu Schengen/Dublin
und gegen die Erweiterung der Personenfreizügigkeit
auf die neuen EU Länder das Referendum ergriffen wird.
Sollten diesen beiden Referenden erfolgreich zustande
kommen, würden die Volksabstimmungen im Juni bzw. im
September 2005 stattfinden.
Die Beziehungen Liechtensteins zur Schweiz
Die bilateralen Beziehungen Liechtensteins mit der Schweiz
sind von intensiven und freundschaftlichen Kontakten auf
allen Ebenen geprägt. Der direkte Kontakt zwischen den
Ämtern beider Länder und der regelmässige Kontakt auf diplomatischer
Ebene ermöglichen eine laufende Koordination
der Geschäfte und gegenseitige Information. 2004 kam
es wieder zu einer Reihe direkter Kontakte mit der Schweiz
auf Regierungsebene. Die Schweiz ist aber nicht nur Ort bilateraler
Begegnungen, sondern stets auch Ort der Begegnung
mit hohen Vertretern anderer Länder.
Am 20. Januar stattete Regierungschef Otmar Hasler einen
Arbeitsbesuch bei Bundesrat Hans-Rudolf Merz, seit Dezember
2003 neuer Vorsteher des Eidg. Finanzdepartements, ab.
Das Gespräch diente der gegenseitigen Information über den
Stand der Verhandlungen mit der EU Kommission zur Zinsertragsbesteuerung
sowie der Information über die für Anfang
2005 geplante Schaffung einer integrierten, unabhängigen
und weisungsungebundenen Finanzmarktaufsicht.
Im Rahmen des World Economic Forum in Davos traf Regierungsrat
Dr. Ernst Walch am 21. und 23. Januar Bundespräsident
Joseph Deiss und Bundesrat Samuel Schmid. Die
Gespräche in Davos werden seit einiger Zeit auch zu einem
informellen Gedankenaustausch über die Entwicklungen in
der WTO genutzt. Sie dienen auch dem Kennenlernen von
hohen Vertretern der USA. So traf Regierungsrat Walch den
US Justizminister, Attorney General John Ashcroft, sowie
eine Reihe von Senatoren und Abgeordneten des Repräsentantenhauses.
Am 4. Mai war Regierungsrat Walch, neben Bundesrätin
Calmy-Rey und dem luxemburgischen Premierminister Junker,
Ehrenredner anlässlich der Gottlieb Duttweiler Preisverleihung
an den deutschen Aussenminister Joschka Fischer
in Rüschlikon/ZH. Regierungsrat Walch hielt eine Ansprache
über die unterschiedlichen Integrationswege in Europa und
die Rolle des Kleinstaates.
Am 6. Mai fand ein offizieller Besuch von Bundesrat Moritz
Leuenberger in Liechtenstein bei Regierungschef-Stellvertreterin
Rita Kieber-Beck statt.
Äusseres
Bundesrätin Micheline Calmy-Rey besuchte Liechtenstein
am 22. Juni. Anlässlich der Gespräche mit Amtskollegen Regierungsrat
Walch wurde nach dem materiellen Abschluss
der Verhandlungen zur Phase II des Personenverkehrs Liechtenstein-Schweiz
das Inkrafttreten der neuen Regelung bereits
zum 1. Januar 2005 beschlossen; ein halbes Jahr früher
als ursprünglich vorgesehen. Damit erhielten liechtensteinische
Bürgerinnen und Bürger die volle Personenfreizügigkeit
in der Schweiz. Die Schweiz wurde im Hinblick auf die
Personenfreizügigkeit in Liechtenstein den EWR Ländern
gleichgestellt. Die Regelung ist eine Konsequenz der Vaduzer
Konvention der EFTA Staaten von 2001.
85 Jahre Vertretung der liechtensteinischen Interessen durch
die Schweiz waren zwar kein wirkliches Jubiläum, aber immerhin
ein guter Anlass für einen Empfang der Schweizer
Botschafterinnen und Botschafter in der liechtensteinischen
Botschaft in Bern am 23. August. Aussenministerin Micheline
Calmy-Rey und ein grosser Teil der anlässlich der jährlichen
Botschafterkonferenz in Bern weilenden Missionschefs
folgten Ausführungen von Regierungsrat Ernst Walch über
die aktuellen Entwicklungen in Liechtenstein. Das lockere
und informative Zusammensein wurde von beiden Seiten
geschätzt. Seit einem diplomatischen Notenwechsel im Jahre
1919 vertritt die Schweiz die Interessen Liechtensteins
dort, wo Liechtenstein nicht selbst vertreten ist. Insbesondere
im Bereich der konsularischen Betreuung von Liechtensteinerinnen
und Liechtensteinern im Ausland leistete die
Schweiz seither grosse Dienste. Regierungsrat Walch sprach
der Departementschefin und den anwesenden Diplomaten
entsprechend den Dank Liechtensteins aus.
Der Besuch von Bundesrat Christoph Blocher bei Regierungschef-Stellvertreterin
Rita Kieber-Beck in Liechtenstein am 27.
August war der erste formelle Kontakt mit dem seit Anfang
2004 amtierenden Justizminister der Schweiz. Das Interesse
der Medien konzentrierte sich erwartungsgemäss auf Fragen
rund um den Themenkomplex Schengen/Dublin.
Seit langer Zeit gab es gute und intensive Kontakte mit der
Schweiz auch auf der Ebene der Parlamente. Diese wurden
nun aber auch formell besonders gewürdigt. Am 9. November
besuchte der Präsident des Nationalrates, Max Binder,
Landtagspräsidenten Klaus Wanger in Vaduz. Es war seit
langem der erste offizielle Besuch eines Nationalratspräsidenten
aus Bern in Vaduz. Themen des Arbeitsgespräches
waren unter anderem die Schaffung einer Freundschaftsgruppe
bestehend aus Mitgliedern des National- und des
Ständerates für die Beziehungen mit dem liechtensteinischen
Landtag. Die Nationalratsabgeordnete Brigitta Gadient
aus Graubünden wird diese Gruppe präsidieren. S.D. der
Erbprinz empfing den Nationalratspräsidenten im Schloss.
Diesem offiziellen Besuch waren wiederum viele Kontakte
der Botschaft mit Abgeordneten des Parlaments in Bern vorausgegangen.
Im Oktober und November 2004 war die Botschaft bei der
Klärung noch offener Fragen zur Übernahme des neuen
Nationalbankgesetzes von 2003 durch Liechtenstein beteiligt.
In technischen Gesprächen unter Leitung des Ressorts
Finanzen und gemeinsam mit dem Rechtsdienst konnte Einigung
mit der SNB erzielt werden. Das neue Nationalbankgesetz
der Schweiz und die entsprechende Nationalbankverordnung
werden damit, mit wenigen Ausnahmen, in die
Anlage des Währungsvertrages aufgenommen.
Im ganzen Jahr wurden intensive Kontakte zu den Medien
in der Schweiz gepflegt. Die Berichterstattung war besonders
im Umfeld der Übergabe der Amtsgeschäfte durch
S.D. den Fürsten an S.D. den Erbprinzen sehr umfangreich.
79
80
Äusseres
Neben einer Vielzahl von Berichten in den Printmedien veranstaltete
das Radio DRS3 vom 9.–15. August eine Schwerpunktwoche
Liechtenstein. Medienkontakte bleiben weiter
eine wichtige Aufgabe der Botschaft.
Konsularische Tätigkeit
Die konsularische Tätigkeit hielt sich im üblichen Rahmen.
Weiterhin bedeutend war die Anzahl der Ansuchen um
Rechtshilfe in Straf- und Zivilfällen.
Liechtensteinische Botschaft bei der
Belgischen Krone und beim Heiligen
Stuhl
Leiter: S.D. Prinz Nikolaus von und zu Liechtenstein
Die Vertretung Liechtensteins in Belgien und beim Heiligen
Stuhl verlief ohne Probleme. Neben einzelnen diplomatischen
Demarchen standen repräsentative Funktionen, der
Informationsaustausch und konsularische Angelegenheiten
im Vordergrund.
Neben der Missions- und Botschaftstätigkeit im engeren
Sinn wurde auch im Berichtsjahr eine Reihe von weiteren
Aufgaben im Auftrag der Regierung und in Vertretung anderen
Amtsstellen wahrgenommen. Besonders erwähnt sei
die Beratung in Fragen des Finanzplatzes, Arbeiten im Bereich
des aussenpolitischen Expertenrates und die Mitarbeit
bei der Vorbereitung und Durchführung des Liechtenstein
Dialogue im Oktober.
Botschaft des Fürstentums
Liechtenstein in Berlin
Leiter: Dr. Josef Wolf
Die Regelung der infrastrukturellen Fragen (Kanzlei, Residenz)
konnte im Lauf des Jahres 2004 abgeschlossen werden.
Damit sind alle räumlichen und technischen Voraussetzungen
für die politische und gesellschaftliche Arbeit in
Berlin gegeben. Das Jahr war geprägt durch den weiteren
Ausbau der zwischenstaatlichen Kontakte. Diesem Ziel
dienten zahlreiche Besuche und Vorsprachen bei den wichtigsten
staatlichen Organen und Institutionen. Insgesamt
konnten den Ansprechpartnern die spezifischen Eigenheiten
unseres Landes, insbesondere auch die den Finanzplatz
betreffenden Aspekte näher gebracht werden. Die innenpolitische
Situation in der Bundesrepublik war einerseits
durch das Krisenbewusstsein in der deutschen Bevölkerung,
andererseits durch die konkrete Umsetzung wichtiger Reformschritte
durch die Regierung geprägt (vor allem in der
Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik). In der aussenpolitischen
Debatte dominierte in der zweiten Jahreshälfte die Frage,
inwieweit sich der außenpolitische Stil von Bundeskanzler
Schröder von der multilateralen Tradition Deutschlands entfernt
habe.
Allgemeines / Vertretungsmodell
Mittels diplomatischer Note vom 29. September 2003 wurde
der derzeitige Botschafter zum residierenden Botschafter
in Berlin ernannt. Seit dem Frühjahr 2003 verfügt Liechtenstein
über eine Kanzlei in der Stadtmitte von Berlin. Die zen-
trale Lage erweist sich als vorteilhaft für die Kontakte zu
den deutschen Behörden. Andererseits ist die Wegstrecke
von der Residenz zur Kanzlei beträchtlich.
Im Herbst 2003 erfolgte auch der Ankauf einer Residenz
in Berlin-Grunewald, ausgestattet mit Repräsentationsräumen
und einer Wohnung für den Botschafter. Die Residenz
konnte jedoch erst im Lauf des Jahres 2004 voll in Betrieb
genommen werden.
Die liechtensteinische Botschaft in Berlin hat sich in der
Wahrnehmung gefestigt. Die Präsenz wird mittlerweile in
den höheren Kreisen von Politik, Wirtschaft, Kultur und Diplomatie
wahrgenommen. Auf unteren (Arbeits-)Ebenen,
in der Bevölkerung oder in den deutschen Medien ist es
jedoch enorm schwierig, ein unverzerrtes Liechtenstein-Bild
zu vermitteln.
Entwicklung der bilateralen Beziehungen
Zwischenstaatliche Kontakte
Die zwischenstaatlichen Kontakte wurden weiterhin systematisch
ausgebaut bzw. konsolidiert. Dazu gehörten im
Jahr 2004 insbesondere:
Auswärtiges Amt:
29. März: Besuch von Außenminister Ernst Walch bei Außenminister
Joschka Fischer;
3. Juni: Antrittsbesuch bei Herrn Dr. Schäfer, Leiter der Politischen
Abteilung im Auswärtigen Amt.
Bundeskanzleramt:
21. April: Zusammentreffen mit Bernd Mützelburg, Berater
des Bundeskanzlers in außen- und sicherheitspolitischen
Fragen, im Bundeskanzleramt.
Bundesministerium der Finanzen:
13. Februar: Michael Lauber, Leiter der FIU, Stefan Ochsner,
Leiter der Stabsstelle für Sorgfaltspflichten, und Frau
Dunja Süssli, juristische Mitarbeiterin in der Stabsstelle für
Sorgfaltspflichten, waren zu Gesprächen mit Experten des
Bundesministeriums für Finanzen und der Finanzaufsichtsbehörde
in Berlin.
23. März: Fortsetzung des politischen Dialogs mit dem
Bundesfinanzministerium; Zusammentreffen zwischen Botschafter
Dr. Wolf, S.D. Prinz Nikolaus von und zu Liechtenstein
und Finanzstaatssekretär Caio Koch-Weser. Im Vordergrund
des Gesprächs standen Fragen der Zinsbesteuerung
und die bekannten Fragen aus dem Steuerbereich.
Deutscher Bundestag:
Im Lauf der letzten zwölf Monate gab es Begegnungen und
Gespräche mit Frau Christine Scheel (Die Grünen), Vorsitzende
des Bundestags-Finanzausschusses; Friedrich Merz
(CDU), bis Ende des Jahres stellvertretender Fraktionsvorsitzender;
Walter Riester (SPD), Bundesminister a. D. für Arbeit
und Soziales; Dr. Elke Leonhard (SPD), Präsidentin der Deutschen
Parlamentarischen Gesellschaft.
22./23. Juni: Besuch des Auswärtigen Ausschusses des Bundestages
in Liechtenstein (Herr Hans-Ulrich Klose, SPD und
Herr Dr. Andreas Schockenhoff, CDU/CSU);
4./5. November: Besuch einer Delegation des Wirtschaftsausschusses
des Deutschen Bundestages in Liechtenstein
(Herr Rainer Wend, SPD und Herr Rainer Brüderle, FDP).
18. November: Teilnahme von Herrn Wolfgang Schäuble,
MdB, am Wirtschaftsforum in Liechtenstein. Zusammentreffen
mit dem Regierungschef und Vertretern der Industrie.
Medienkontakte
9./10. Januar: Reise nach Leipzig aus Anlass der Wahl zum
«Botschafter des Monats» durch das Diplomatische Magazin
29. März: Vor, während und nach dem Besuch von Aussenminister
Walch in Deutschland waren bescheidene Erfolge
in der deutschen Berichterstattung über diesen Anlass zu
verzeichnen.
21. September: Mittagessen in der Residenz für Medienvertreter,
die zur Teilnahme am Liechtenstein Dialogue in
Vaduz motiviert werden sollten. Am Mittagessen teilgenommen
haben Vertreter der folgenden Medien: FAZ, Handelsblatt,
Wirtschaftswoche, Financial Times Deutschland
und Spiegel.
1. Dezember: Interview des Botschafters mit Frau Silvia
Meixner für die Berliner Morgenpost.
Neujahrsempfang des Bundespräsidenten am 8.
Januar 2004 sowie Empfang des Bundeskanzlers am
1. Dezember 2004
Botschafter Dr. Josef Wolf nahm an beiden traditionellen
Anlässen teil.
Einweihung der Liechtenstein-Strasse in Apolda am
3. Oktober 2004
1998 übernahm die Ospelt-Gruppe im thüringischen Apolda
die Papalina GmbH und erweiterte sie in mehreren Etappen
zu einem ausgesprochen erfolgreichen Unternehmen.
Am 3. Oktober 2004 würdigte die Stadt Apolda die gute
Zusammenarbeit mit dem liechtensteinischen Nahrungsmittelhersteller
durch die Verleihung einer Ehrenmedaille
an Seniorchef Herbert Ospelt («Onkel Herbert»). In seiner
Laudatio bezeichnete Bürgermeister Michael Müller den Firmenchef
als einen «grossen Sohn Liechtensteins». Mit der
Benennung einer «Liechtensteiner Strasse», die unmittelbar
an das Papalina-Produktionsgelände anschließt, setzte die
Stadt ein weiteres Zeichen ihrer Sympathie gegenüber der
Liechtensteiner Unternehmergruppe. An den Feierlichkeiten
nahm auch Regierungschef Otmar Hasler teil.
Besuch der Frankfurter Buchmesse am
8. Oktober 2004
Liechtenstein nahm zum vierten Mal in Folge an der Frankfurter
Buchmesse teil. Organisator war der Kulturbeirat
der Fürstlichen Regierung. Der Länderstand Liechtenstein
wurde von Silvia Ruppen gestaltet, und der neue Auftritt
stand unter dem Motto «Lesezeichen Liechtenstein». Am 8.
Oktober luden Botschafter Dr. Wolf und der Präsident des
Kulturbeirates, Prof. Dr. Josef Braun, zum Apéro ein. Präsentiert
wurden rund 100 Bücher, Videos, DVDs und CDs, die in
ca. 60 in- und ausländischen Verlagshäusern und anderen
Institutionen erschienen sind.
Liechtensteins Beitrag zum Wiederaufbau der
Anna-Amalia-Bibliothek
In der Nacht zum 3. September hat ein schwerer Brand große
Teile der bekannten Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar
zerstört. Der Totalverlust beträgt voraussichtlich 50.000
Bände, das entspricht etwa einem Fünftel des historischen
Buchbestandes bis Erscheinungsjahr 1850.
Die liechtensteinische Regierung hat mit einer großzügigen
Spende reagiert. Am 2. Oktober hat eine hochrangige Delegation
aus Liechtenstein, angeführt von Regierungschef Ot-
Äusseres
mar Hasler, im Weimarer Bürgerhaussaal einen 20.000-Euro-
Scheck an die Stiftung «Weimarer Klassik» überreicht.
Wiedererrichtung des Guardini-Lehrstuhls an der
Humboldt-Universität zu Berlin
Am 29. Oktober 2004 wurde in einem Festakt im Schlüterhof
des Deutschen Historischen Museums die Wiedererrichtung
des theologisch-philosophischen Guardini-Lehrstuhls
in Berlin gefeiert. An der Eröffnungsfeier nahm auch der
deutsche Bundespräsident teil. In der St. Hedwigs-Kathedrale
hatten zuvor Prof. Dr. Dr. Karl Kardinal Lehmann und
Prof. Dr. Heinz Ohme von der Theologischen Fakultät der
Humboldt-Universität eine ökumenische Vesper geleitet.
Durch den Stiftungsfonds, der von der Guardini Stiftung
beim Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft errichtet
wurde, ist die Finanzierung für zunächst fünf Jahre gesichert.
Auf Anfrage von Altbundeskanzler Dr. Helmut Kohl
und unter Vermittlung von Dr. Josef Wolf sind zwei liechtensteinische
Stiftungen erfolgreich um Unterstützung gebeten
worden. Die Errichtung des Guardini-Lehrstuhls und
des Guardini-Kollegs wurde massgeblich durch die Stiftung
Propter Homines, Vaduz, und durch die Fürst Franz-Josef
von Liechtenstein-Stiftung, Vaduz, sowie die ZEIT-Stiftung,
den Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, das Bonifatiuswerk
der deutschen Katholiken und weitere Förderer
ermöglicht.
LGT-Zweigstellen in München und Berlin feierlich
eröffnet
15. September: Abendveranstaltung der LGT München,
Vorstellung unseres Landes durch den Botschafter.
27. September: Galadiner der LGT Berlin im Konzerthaus
am Gendarmenmarkt. 120 geladene Gäste. Einführungsworte
des Botschafters.
Kontakte zu anderen Botschaften