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Oktober 2009 - Gemeinde Vettweiss

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B e k a n n t m a c h u n g<br />

der <strong>Gemeinde</strong> Vettweiß<br />

Neuaufstellung eines Bebauungsplanes zur Erweiterung des<br />

Gewerbegebietes Vettweiß zwischen dem bereits vorhandenen<br />

Gewerbegebiet und dem Wirtschaftsweg, beginnend hinter der<br />

Kläranlage hier:<br />

öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung am 17.09.<strong>2009</strong> beschlossen,<br />

den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes für die Dauer<br />

eines Monats öffentlich auszulegen.<br />

Der überarbeitete Plan liegt mit Begründung, Umweltbericht,<br />

Artenschutzgutachten, Schallgutachten Biogas und Geruchsgutachten<br />

Biogas gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 19.10.<strong>2009</strong> bis<br />

einschließlich 19.11.<strong>2009</strong> im Rathaus der <strong>Gemeinde</strong> Vettweiß,<br />

Gereonstraße 14, 52391 Vettweiß, Zimmer 001, während der<br />

Dienststunden öffentlich aus. Die Dienststunden sind:<br />

montags – freitags: 8.00 – 12.00 Uhr<br />

donnerstags: 14.00 – 17.00 Uhr<br />

Während der Auslegungsfrist wird Gelegenheit zur Äußerung und<br />

Erörterung gegeben. Die Äußerungen können schriftlich oder zur<br />

Niederschrift bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung Vettweiß, Zimmer 001,<br />

vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen<br />

können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt<br />

bleiben.<br />

Vettweiß, den 25.09.<strong>2009</strong><br />

Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong><br />

2 VETTWEISS<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Der Bürgermeister<br />

(Kranz)<br />

B e k a n n t m a c h u n g<br />

der <strong>Gemeinde</strong> Vettweiß<br />

Inkrafttreten des Bebauungsplanes Vettweiß “VE-11” zwischen<br />

K 28 / Waldweg / Tannenweg in der Ortschaft Vettweiß<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> Vettweiß hat in seiner Sitzung am<br />

17.09.<strong>2009</strong> den Bebauungsplan Vettweiß „VE-11“ als Satzung<br />

beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „VE-11“ ist<br />

aus dem beigefügten Plan ersichtlich.<br />

Der vom <strong>Gemeinde</strong>rat als Satzung beschlossene Bebauungsplan<br />

Vettweiß „VE-11“ liegt ab sofort bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung Vettweiß,<br />

Gereonstraße 14, 52391 Vettweiß, Zimmer 001, öffentlich aus<br />

und kann dort während der Dienststunden eingesehen werden. Die<br />

Dienststunden sind:<br />

montags – freitags: 8.00 – 12.00 Uhr<br />

donnerstags: 14.00 – 17.00 Uhr<br />

Der Bebauungsplan Vettweiß „VE-11“ wird mit dem Tag der<br />

Bekanntmachung gem. § 10 (3) BauGB rechtswirksam.<br />

Bekanntmachungsanordnung:<br />

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens-<br />

und Formvorschriften der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen<br />

(GO.NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung<br />

nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr<br />

geltend gemacht werden kann, es sei denn<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes<br />

Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt<br />

b)die Satzung nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht<br />

worden ist,<br />

c) der Bürgermeister den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder<br />

d)der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der <strong>Gemeinde</strong>

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