Oktober 2009 - Gemeinde Vettweiss
Oktober 2009 - Gemeinde Vettweiss
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B e k a n n t m a c h u n g<br />
der <strong>Gemeinde</strong> Vettweiß<br />
Neuaufstellung eines Bebauungsplanes zur Erweiterung des<br />
Gewerbegebietes Vettweiß zwischen dem bereits vorhandenen<br />
Gewerbegebiet und dem Wirtschaftsweg, beginnend hinter der<br />
Kläranlage hier:<br />
öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung am 17.09.<strong>2009</strong> beschlossen,<br />
den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes für die Dauer<br />
eines Monats öffentlich auszulegen.<br />
Der überarbeitete Plan liegt mit Begründung, Umweltbericht,<br />
Artenschutzgutachten, Schallgutachten Biogas und Geruchsgutachten<br />
Biogas gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 19.10.<strong>2009</strong> bis<br />
einschließlich 19.11.<strong>2009</strong> im Rathaus der <strong>Gemeinde</strong> Vettweiß,<br />
Gereonstraße 14, 52391 Vettweiß, Zimmer 001, während der<br />
Dienststunden öffentlich aus. Die Dienststunden sind:<br />
montags – freitags: 8.00 – 12.00 Uhr<br />
donnerstags: 14.00 – 17.00 Uhr<br />
Während der Auslegungsfrist wird Gelegenheit zur Äußerung und<br />
Erörterung gegeben. Die Äußerungen können schriftlich oder zur<br />
Niederschrift bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung Vettweiß, Zimmer 001,<br />
vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen<br />
können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt<br />
bleiben.<br />
Vettweiß, den 25.09.<strong>2009</strong><br />
Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong><br />
2 VETTWEISS<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
Der Bürgermeister<br />
(Kranz)<br />
B e k a n n t m a c h u n g<br />
der <strong>Gemeinde</strong> Vettweiß<br />
Inkrafttreten des Bebauungsplanes Vettweiß “VE-11” zwischen<br />
K 28 / Waldweg / Tannenweg in der Ortschaft Vettweiß<br />
Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> Vettweiß hat in seiner Sitzung am<br />
17.09.<strong>2009</strong> den Bebauungsplan Vettweiß „VE-11“ als Satzung<br />
beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „VE-11“ ist<br />
aus dem beigefügten Plan ersichtlich.<br />
Der vom <strong>Gemeinde</strong>rat als Satzung beschlossene Bebauungsplan<br />
Vettweiß „VE-11“ liegt ab sofort bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung Vettweiß,<br />
Gereonstraße 14, 52391 Vettweiß, Zimmer 001, öffentlich aus<br />
und kann dort während der Dienststunden eingesehen werden. Die<br />
Dienststunden sind:<br />
montags – freitags: 8.00 – 12.00 Uhr<br />
donnerstags: 14.00 – 17.00 Uhr<br />
Der Bebauungsplan Vettweiß „VE-11“ wird mit dem Tag der<br />
Bekanntmachung gem. § 10 (3) BauGB rechtswirksam.<br />
Bekanntmachungsanordnung:<br />
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens-<br />
und Formvorschriften der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen<br />
(GO.NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung<br />
nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr<br />
geltend gemacht werden kann, es sei denn<br />
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes<br />
Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt<br />
b)die Satzung nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht<br />
worden ist,<br />
c) der Bürgermeister den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder<br />
d)der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der <strong>Gemeinde</strong>