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- 1 - Zu Beginn der Sitzung nimmt der Bürgermeister die - Zwettl

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Die Abwicklung eines reibungslosen Verkehrsablaufes auf <strong>der</strong> verschmälerten Straße kann<br />

aufgrund <strong>der</strong> oben dargestellten Parkmöglichkeiten auf den Privatgrundstücken gesichert werden.<br />

Am nördlichen Ende <strong>der</strong> beiden Stichstraßen ist jeweils ein Umkehrplatz vorgesehen, <strong>der</strong><br />

entsprechend einer bestehenden Grundabtretung in <strong>die</strong>sem Bereich im Bebauungsplan bereits<br />

berücksichtigt wurde. Bei einer Verringerung <strong>der</strong> Straßenbreite bleibt ein Wendehammer in einer<br />

ausreichend breiten Dimensionierung (12,5 mal 12,5 m) für das Wenden von Pkws erhalten.<br />

Im <strong>Zu</strong>ge <strong>der</strong> gegenständlichen Flächenwidmungsplanän<strong>der</strong>ung soll einerseits <strong>die</strong> Flächenwidmung<br />

an den genaueren Bebauungsplan im Bereich des Wendehammers angepasst werden, und<br />

an<strong>der</strong>erseits eine Reduzierung <strong>der</strong> Straßenbreiten in <strong>der</strong> Neuen Siedlung auf 6 m zur Beruhigung<br />

des Verkehrs vorgenommen werden.<br />

Es soll somit ein Teilbereich des Grdst. Nr. 1000, KG Rieggers, von <strong>der</strong>zeit öffentliche<br />

Verkehrsfläche in Bauland Wohngebiet und im Bereich des Wendehammers eine Teilfläche des<br />

Grundstückes Nr. 995/2, KG Rieggers, von <strong>der</strong>zeit Bauland Wohngebiet in öffentliche<br />

Verkehrsfläche umgewidmet werden.<br />

Der Stadtrat beantragt, <strong>die</strong> 200. Än<strong>der</strong>ung des örtlichen Raumordnungsprogramms gemäß dem<br />

Planentwurf GZ.: 8870/F200/03 vom 17.7.2003 zu genehmigen und nachstehende<br />

Verordnung<br />

zu beschließen:<br />

§ 1 Aufgrund des § 22 Abs. 1 NÖ Raumordnungsgesetz 1976, LGBl. 8000-13, wird das örtliche<br />

Raumordnungsprogramm dahingehend geän<strong>der</strong>t, dass für <strong>die</strong> auf <strong>der</strong> hierzu gehörigen<br />

Plandarstellung rot umrandeten Grundflächen in <strong>der</strong> Katastralgemeinde Rieggers, <strong>die</strong> auf<br />

<strong>der</strong> Plandarstellung durch rote Signatur dargestellte Widmungs- bzw. Nutzungsart festgelegt<br />

wird.<br />

§ 2 Die Plandarstellung, welche mit dem Hinweis auf <strong>die</strong>se Verordnung versehen ist, liegt im<br />

Stadtamt während <strong>der</strong> Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.<br />

§ 3 Die NÖ Landesregierung hat <strong>die</strong>se Verordnung gemäß § 21 Abs. 6 und 9 NÖ<br />

Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000-13, mit Bescheid Zl.: ...................... vom<br />

...................., genehmigt.<br />

§ 4 Diese Verordnung tritt gemäß § 59 Abs. 1 <strong>der</strong> NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000<br />

i.d.dzt.g.F., am ..................................... in Kraft.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

6. KG <strong>Zwettl</strong>-Stadt, Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes, 24. Än<strong>der</strong>ung (Zl. 031-2)<br />

Die 24. Än<strong>der</strong>ung des geltenden Bebauungsplanes in <strong>der</strong> KG <strong>Zwettl</strong>-Stadt lag in <strong>der</strong> Zeit vom 25.<br />

Juli bis 5. September 2003 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.<br />

Stellungnahmen hierzu sind nicht eingelangt.<br />

Nachstehende Bereiche sind von <strong>der</strong> gegenständlichen Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes betroffen:<br />

1. Erweiterung <strong>der</strong> Brauerei (190. Än<strong>der</strong>ung Flächenwidmung):<br />

Um langfristig eine wirtschaftliche Entwicklung <strong>der</strong> Brauerei <strong>Zwettl</strong> zu ermöglichen, wurden im<br />

<strong>Zu</strong>ge <strong>der</strong> 190. Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanes weitere Flächen im Anschluss an das<br />

bestehende „Bauland Betriebsgebiet – emissionsarmer Betrieb“ entlang <strong>der</strong> B 36 gesichert. Die<br />

von <strong>der</strong> gegenständlichen Än<strong>der</strong>ung betroffenen Grundstücke (KG <strong>Zwettl</strong> Stadt) wurden von <strong>der</strong><br />

Brauerei <strong>Zwettl</strong> als potentielle Erweiterungsflächen in direktem Anschluss an das bestehende<br />

Bauland Betriebsgebiet erworben.<br />

Im nördlichen Bereich des neu gewidmeten Bauland Betriebsgebietes in dem <strong>die</strong> Errichtung eines<br />

Bürogebäudes geplant ist soll eine offene Bebauungsweise und <strong>die</strong> Bauklasse II, III festgelegt<br />

werden. Im südlichen Bereich des Bauland Betriebsgebietes sollen Lagerhallen entstehen.<br />

In Anpassung an <strong>die</strong> auf <strong>der</strong> gegenüberliegenden Straßenseite auf dem Betriebsgebiet <strong>der</strong><br />

Brauerei festgelegten Bauklassen (III, IV), soll auch im nördlichen Bauland Betriebsgebiet für <strong>die</strong><br />

geplanten Lagerhallen eine vergleichsweise Bebauungshöhe vorgesehen werden. Da es sich bei<br />

dem betroffenen Bereich allerdings um Grundstücke im Bereich einer Hanglage handelt, soll für<br />

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