- 1 - Zu Beginn der Sitzung nimmt der Bürgermeister die - Zwettl
- 1 - Zu Beginn der Sitzung nimmt der Bürgermeister die - Zwettl
- 1 - Zu Beginn der Sitzung nimmt der Bürgermeister die - Zwettl
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Die Abwicklung eines reibungslosen Verkehrsablaufes auf <strong>der</strong> verschmälerten Straße kann<br />
aufgrund <strong>der</strong> oben dargestellten Parkmöglichkeiten auf den Privatgrundstücken gesichert werden.<br />
Am nördlichen Ende <strong>der</strong> beiden Stichstraßen ist jeweils ein Umkehrplatz vorgesehen, <strong>der</strong><br />
entsprechend einer bestehenden Grundabtretung in <strong>die</strong>sem Bereich im Bebauungsplan bereits<br />
berücksichtigt wurde. Bei einer Verringerung <strong>der</strong> Straßenbreite bleibt ein Wendehammer in einer<br />
ausreichend breiten Dimensionierung (12,5 mal 12,5 m) für das Wenden von Pkws erhalten.<br />
Im <strong>Zu</strong>ge <strong>der</strong> gegenständlichen Flächenwidmungsplanän<strong>der</strong>ung soll einerseits <strong>die</strong> Flächenwidmung<br />
an den genaueren Bebauungsplan im Bereich des Wendehammers angepasst werden, und<br />
an<strong>der</strong>erseits eine Reduzierung <strong>der</strong> Straßenbreiten in <strong>der</strong> Neuen Siedlung auf 6 m zur Beruhigung<br />
des Verkehrs vorgenommen werden.<br />
Es soll somit ein Teilbereich des Grdst. Nr. 1000, KG Rieggers, von <strong>der</strong>zeit öffentliche<br />
Verkehrsfläche in Bauland Wohngebiet und im Bereich des Wendehammers eine Teilfläche des<br />
Grundstückes Nr. 995/2, KG Rieggers, von <strong>der</strong>zeit Bauland Wohngebiet in öffentliche<br />
Verkehrsfläche umgewidmet werden.<br />
Der Stadtrat beantragt, <strong>die</strong> 200. Än<strong>der</strong>ung des örtlichen Raumordnungsprogramms gemäß dem<br />
Planentwurf GZ.: 8870/F200/03 vom 17.7.2003 zu genehmigen und nachstehende<br />
Verordnung<br />
zu beschließen:<br />
§ 1 Aufgrund des § 22 Abs. 1 NÖ Raumordnungsgesetz 1976, LGBl. 8000-13, wird das örtliche<br />
Raumordnungsprogramm dahingehend geän<strong>der</strong>t, dass für <strong>die</strong> auf <strong>der</strong> hierzu gehörigen<br />
Plandarstellung rot umrandeten Grundflächen in <strong>der</strong> Katastralgemeinde Rieggers, <strong>die</strong> auf<br />
<strong>der</strong> Plandarstellung durch rote Signatur dargestellte Widmungs- bzw. Nutzungsart festgelegt<br />
wird.<br />
§ 2 Die Plandarstellung, welche mit dem Hinweis auf <strong>die</strong>se Verordnung versehen ist, liegt im<br />
Stadtamt während <strong>der</strong> Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.<br />
§ 3 Die NÖ Landesregierung hat <strong>die</strong>se Verordnung gemäß § 21 Abs. 6 und 9 NÖ<br />
Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000-13, mit Bescheid Zl.: ...................... vom<br />
...................., genehmigt.<br />
§ 4 Diese Verordnung tritt gemäß § 59 Abs. 1 <strong>der</strong> NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000<br />
i.d.dzt.g.F., am ..................................... in Kraft.<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
6. KG <strong>Zwettl</strong>-Stadt, Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes, 24. Än<strong>der</strong>ung (Zl. 031-2)<br />
Die 24. Än<strong>der</strong>ung des geltenden Bebauungsplanes in <strong>der</strong> KG <strong>Zwettl</strong>-Stadt lag in <strong>der</strong> Zeit vom 25.<br />
Juli bis 5. September 2003 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.<br />
Stellungnahmen hierzu sind nicht eingelangt.<br />
Nachstehende Bereiche sind von <strong>der</strong> gegenständlichen Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes betroffen:<br />
1. Erweiterung <strong>der</strong> Brauerei (190. Än<strong>der</strong>ung Flächenwidmung):<br />
Um langfristig eine wirtschaftliche Entwicklung <strong>der</strong> Brauerei <strong>Zwettl</strong> zu ermöglichen, wurden im<br />
<strong>Zu</strong>ge <strong>der</strong> 190. Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanes weitere Flächen im Anschluss an das<br />
bestehende „Bauland Betriebsgebiet – emissionsarmer Betrieb“ entlang <strong>der</strong> B 36 gesichert. Die<br />
von <strong>der</strong> gegenständlichen Än<strong>der</strong>ung betroffenen Grundstücke (KG <strong>Zwettl</strong> Stadt) wurden von <strong>der</strong><br />
Brauerei <strong>Zwettl</strong> als potentielle Erweiterungsflächen in direktem Anschluss an das bestehende<br />
Bauland Betriebsgebiet erworben.<br />
Im nördlichen Bereich des neu gewidmeten Bauland Betriebsgebietes in dem <strong>die</strong> Errichtung eines<br />
Bürogebäudes geplant ist soll eine offene Bebauungsweise und <strong>die</strong> Bauklasse II, III festgelegt<br />
werden. Im südlichen Bereich des Bauland Betriebsgebietes sollen Lagerhallen entstehen.<br />
In Anpassung an <strong>die</strong> auf <strong>der</strong> gegenüberliegenden Straßenseite auf dem Betriebsgebiet <strong>der</strong><br />
Brauerei festgelegten Bauklassen (III, IV), soll auch im nördlichen Bauland Betriebsgebiet für <strong>die</strong><br />
geplanten Lagerhallen eine vergleichsweise Bebauungshöhe vorgesehen werden. Da es sich bei<br />
dem betroffenen Bereich allerdings um Grundstücke im Bereich einer Hanglage handelt, soll für<br />
- 6 -