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Niederschrift - Gemeinde Gräfelfing

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Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Seite 15<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

Beschluss:<br />

c) Fehlende Durchführbarkeit<br />

Vortrag:<br />

Es wird vorgebracht, dass sich das Mobilfunkkonzept über die Bauleitplanung<br />

gar nicht verwirklichen lasse, da es gegen die durch Art 12 GG geschützte<br />

Unternehmerfreiheit verstoße. Hierzu wird angeführt, dass das<br />

Mobilfunkkonzept auf Initiative eines einzigen Mobilfunkbetreibers beruhe und<br />

die Belange aller anderen Betreiber hintanstelle. Somit sei die flächendeckende<br />

Versorgung mit allen anderen Mobilfunkbetreibern nicht mehr gewährleistet.<br />

Im Übrigen sei das Mobilfunkkonzept nicht durchführbar, da nicht sicher gestellt<br />

sei, dass bestandsgeschützte Anlagen abgebaut würden. Somit verfehle man<br />

die Planungsziele „Reduktion der Immissionen“ und „Schutz des Orts- und<br />

Landschaftsbildes“, wie zuvor in Punkt a) beschrieben.<br />

Behandlung:<br />

Unzutreffend ist, der Standort 10 setze ein Netzkonzept der Firma Telefònica<br />

(ehemals O2) um. Vielmehr verhält es sich so, dass der Bauantrag von<br />

Telefònica mit dem bereits vor Antragstellung bestehenden Standortkonzept der<br />

<strong>Gemeinde</strong> übereinstimmt. Da alle Mobilfunkbetreiber für die Versorgung von<br />

<strong>Gräfelfing</strong> dieselbe Systemtechnik verwenden können, kann die Beschränkung<br />

auf die konzeptgemäßen Standorte nicht zu Problemen in der<br />

flächendeckenden Versorgung führen. Das Gegenteil ist der Fall, weil über die<br />

Konzeptstandorte für alle Betreiber nachgewiesenermaßen eine<br />

flächendeckende Versorgung in guter Qualität ermöglicht wird, wie sie so heute<br />

nicht besteht. Dadurch wird die Freiheit des Endnutzers bei der<br />

Netzbetreiberwahl erkennbar nicht eingeschränkt.<br />

Zur rechtlichen und tatsächlichen Umsetzbarkeit des Konzeptes im Übrigen<br />

siehe oben unter A. 1. a).<br />

Zur vergaberechtlichen Bewertung siehe oben unter A. 2 b).<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.

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