Niederschrift - Gemeinde Gräfelfing
Niederschrift - Gemeinde Gräfelfing
Niederschrift - Gemeinde Gräfelfing
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Abstimmungsergebnis:<br />
Anwesend: 21<br />
Ja - Stimmen: 19<br />
Nein - Stimmen: 2<br />
Seite 15<br />
Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />
Nein gestimmt.<br />
Beschluss:<br />
c) Fehlende Durchführbarkeit<br />
Vortrag:<br />
Es wird vorgebracht, dass sich das Mobilfunkkonzept über die Bauleitplanung<br />
gar nicht verwirklichen lasse, da es gegen die durch Art 12 GG geschützte<br />
Unternehmerfreiheit verstoße. Hierzu wird angeführt, dass das<br />
Mobilfunkkonzept auf Initiative eines einzigen Mobilfunkbetreibers beruhe und<br />
die Belange aller anderen Betreiber hintanstelle. Somit sei die flächendeckende<br />
Versorgung mit allen anderen Mobilfunkbetreibern nicht mehr gewährleistet.<br />
Im Übrigen sei das Mobilfunkkonzept nicht durchführbar, da nicht sicher gestellt<br />
sei, dass bestandsgeschützte Anlagen abgebaut würden. Somit verfehle man<br />
die Planungsziele „Reduktion der Immissionen“ und „Schutz des Orts- und<br />
Landschaftsbildes“, wie zuvor in Punkt a) beschrieben.<br />
Behandlung:<br />
Unzutreffend ist, der Standort 10 setze ein Netzkonzept der Firma Telefònica<br />
(ehemals O2) um. Vielmehr verhält es sich so, dass der Bauantrag von<br />
Telefònica mit dem bereits vor Antragstellung bestehenden Standortkonzept der<br />
<strong>Gemeinde</strong> übereinstimmt. Da alle Mobilfunkbetreiber für die Versorgung von<br />
<strong>Gräfelfing</strong> dieselbe Systemtechnik verwenden können, kann die Beschränkung<br />
auf die konzeptgemäßen Standorte nicht zu Problemen in der<br />
flächendeckenden Versorgung führen. Das Gegenteil ist der Fall, weil über die<br />
Konzeptstandorte für alle Betreiber nachgewiesenermaßen eine<br />
flächendeckende Versorgung in guter Qualität ermöglicht wird, wie sie so heute<br />
nicht besteht. Dadurch wird die Freiheit des Endnutzers bei der<br />
Netzbetreiberwahl erkennbar nicht eingeschränkt.<br />
Zur rechtlichen und tatsächlichen Umsetzbarkeit des Konzeptes im Übrigen<br />
siehe oben unter A. 1. a).<br />
Zur vergaberechtlichen Bewertung siehe oben unter A. 2 b).<br />
Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anwesend: 21<br />
Ja - Stimmen: 19<br />
Nein - Stimmen: 2<br />
Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />
Nein gestimmt.