Niederschrift - Gemeinde Gräfelfing
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Beschluss:<br />
Seite 17<br />
des Standortes 10 (VS 03) bei 1,9 mW/m 2 . Die am Immissionspunkt VB 10<br />
angegebene Leistungsflussdichte von 32,9 mW/m 2 entspricht umgerechnet<br />
einer Feldstärke von 3,52 V/m; je nach Frequenzband liegt diese Feldstärke<br />
somit im Bereich zwischen 5 % und 10 % des Grenzwerts.<br />
Wie derzeit in vielen anderen Kommunen zu beobachten ist, wird die Kapazität<br />
der Mobilfunkstationen dem wachsenden Bedarf angepasst. Die Einwender<br />
übersehen zudem, dass die einschlägigen Grenzwertregelungen keine<br />
Vorsorgekomponente enthalten. Der Grenzwert markiert die Schwelle zur<br />
Gefahrenabwehr, trifft aber gerade keine Aussage darüber, bis zu welchem<br />
Grad Immissionsminimierung zur Vorsorge angebracht ist. Das Bayerische<br />
Landesamt für Umwelt stellt in einem aktuellen Bericht deutliche Zuwächse bei<br />
der<br />
Grenzwertausschöpfung durch Mobilfunkimmissionen fest 5 . Dieser Trend hält<br />
nach den aktuellen Beobachtungen des LfU an 6 . Vor diesem Hintergrund ist<br />
und bleibt die im Verhältnis zur ungesteuerten Entwicklung mit dem Konzept<br />
erreichbare Immissionsminimierung von bis zu 90% bedeutsam.<br />
Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anwesend: 21<br />
Ja - Stimmen: 19<br />
Nein - Stimmen: 2<br />
Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />
Nein gestimmt.<br />
e) Fehlende Erforderlichkeit, Abwägungsfehler<br />
Vortrag:<br />
Es wird vorgetragen, dass die Erforderlichkeit für die Bauleitplanung nicht<br />
erbracht werde, da das Mobilfunkkonzept nicht sicher stelle, dass die<br />
ausgewiesenen Konzentrationsflächen für alle Mobilfunkbetreiber<br />
gleichermaßen nutzbar seien. Der Planung müsse daher ein schlüssiges<br />
gesamträumliches Planungskonzept inklusive der Prüfung von<br />
Standortalternativen außerhalb der Wohngebiete zugrunde liegen, dass den<br />
Anforderungen des planungsrechtlichen Abwägungsgebots gerecht werde.<br />
Darüber hinaus sei das Mobilfunkkonzept der <strong>Gemeinde</strong> technisch überaltert<br />
(Gutachten aus dem Jahre 2002) und ziehe neuere Technologien, wie z.B. das<br />
LTE (Long Term Evolution), nicht in Betracht.<br />
Es wird schließlich festgestellt, dass die Darstellung von Konzentrationsflächen<br />
für den Mobilfunk, insbesondere im Hinblick auf die Entfernung von nur etwa 80<br />
m bis 150 m zu den Grundstücken der Einwender, das Abwägungsgebot<br />
verletze. Die Gründe hierfür seien auf die unzureichend behandelten Belange<br />
5<br />
LfU: EMF-Monitoring in Bayern 2006/2007 – Messungen von elektromagnetischen Feldern (EMF) in Wohngebieten<br />
(August 2008), Seite 37<br />
6<br />
laut Aussage des Präsidenten des LfU, Prof. Dr. Ing. Göttle, in der Eröffnungsrede zu den Bayerischen<br />
Immissionsschutztagen 2010 am 16.06.2010 in Augsburg