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Niederschrift - Gemeinde Gräfelfing

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Beschluss:<br />

Seite 17<br />

des Standortes 10 (VS 03) bei 1,9 mW/m 2 . Die am Immissionspunkt VB 10<br />

angegebene Leistungsflussdichte von 32,9 mW/m 2 entspricht umgerechnet<br />

einer Feldstärke von 3,52 V/m; je nach Frequenzband liegt diese Feldstärke<br />

somit im Bereich zwischen 5 % und 10 % des Grenzwerts.<br />

Wie derzeit in vielen anderen Kommunen zu beobachten ist, wird die Kapazität<br />

der Mobilfunkstationen dem wachsenden Bedarf angepasst. Die Einwender<br />

übersehen zudem, dass die einschlägigen Grenzwertregelungen keine<br />

Vorsorgekomponente enthalten. Der Grenzwert markiert die Schwelle zur<br />

Gefahrenabwehr, trifft aber gerade keine Aussage darüber, bis zu welchem<br />

Grad Immissionsminimierung zur Vorsorge angebracht ist. Das Bayerische<br />

Landesamt für Umwelt stellt in einem aktuellen Bericht deutliche Zuwächse bei<br />

der<br />

Grenzwertausschöpfung durch Mobilfunkimmissionen fest 5 . Dieser Trend hält<br />

nach den aktuellen Beobachtungen des LfU an 6 . Vor diesem Hintergrund ist<br />

und bleibt die im Verhältnis zur ungesteuerten Entwicklung mit dem Konzept<br />

erreichbare Immissionsminimierung von bis zu 90% bedeutsam.<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

e) Fehlende Erforderlichkeit, Abwägungsfehler<br />

Vortrag:<br />

Es wird vorgetragen, dass die Erforderlichkeit für die Bauleitplanung nicht<br />

erbracht werde, da das Mobilfunkkonzept nicht sicher stelle, dass die<br />

ausgewiesenen Konzentrationsflächen für alle Mobilfunkbetreiber<br />

gleichermaßen nutzbar seien. Der Planung müsse daher ein schlüssiges<br />

gesamträumliches Planungskonzept inklusive der Prüfung von<br />

Standortalternativen außerhalb der Wohngebiete zugrunde liegen, dass den<br />

Anforderungen des planungsrechtlichen Abwägungsgebots gerecht werde.<br />

Darüber hinaus sei das Mobilfunkkonzept der <strong>Gemeinde</strong> technisch überaltert<br />

(Gutachten aus dem Jahre 2002) und ziehe neuere Technologien, wie z.B. das<br />

LTE (Long Term Evolution), nicht in Betracht.<br />

Es wird schließlich festgestellt, dass die Darstellung von Konzentrationsflächen<br />

für den Mobilfunk, insbesondere im Hinblick auf die Entfernung von nur etwa 80<br />

m bis 150 m zu den Grundstücken der Einwender, das Abwägungsgebot<br />

verletze. Die Gründe hierfür seien auf die unzureichend behandelten Belange<br />

5<br />

LfU: EMF-Monitoring in Bayern 2006/2007 – Messungen von elektromagnetischen Feldern (EMF) in Wohngebieten<br />

(August 2008), Seite 37<br />

6<br />

laut Aussage des Präsidenten des LfU, Prof. Dr. Ing. Göttle, in der Eröffnungsrede zu den Bayerischen<br />

Immissionsschutztagen 2010 am 16.06.2010 in Augsburg

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