Niederschrift - Gemeinde Gräfelfing
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Beschluss:<br />
<strong>Gemeinde</strong> selbst Vermieter von Altstandorten ist, sind die Verträge zum<br />
nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt.<br />
Seite 5<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> geht zudem davon aus, dass sich die im Wettbewerb zueinander<br />
stehenden Mobilfunkbetreiber die guten Versorgungsmöglichkeiten von den<br />
ausgewiesenen Standorten nicht auf Dauer der Konkurrenz überlassen,<br />
sondern eine Mitnutzung anstreben werden, zumal die Errichtung neuer<br />
Standorte an anderer Stelle planungsrechtlich ausgeschlossen ist.<br />
Die mit dem Konzept erreichbare Immissionsminimierung ist in den<br />
Untersuchungen des Umweltinstituts ausführlich dargestellt.<br />
Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anwesend: 21<br />
Ja - Stimmen: 19<br />
Nein - Stimmen: 2<br />
Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />
Nein gestimmt.<br />
b) Abwägungsfehler<br />
Vortrag:<br />
Es wird bemängelt, dass im Zuge der Bauleitplanänderung die öffentlichen und<br />
privaten Belange nicht gerecht untereinander und gegeneinander abgewogen<br />
worden seien, womit das Vorhaben im Widerspruch zu § 1 Abs. 7 BauGB<br />
stünde. Die privaten Belange, insbesondere der Wertverlust der umliegenden<br />
Grundstücke, würde die öffentlichen Belange überwiegen. Des Weiteren seien<br />
Alternativlösungen hinsichtlich des Standorts und der technischen Umsetzung<br />
unzureichend geprüft worden.<br />
Behandlung:<br />
Das Ziel der <strong>Gemeinde</strong> ist, durch möglichst verträgliche Standorte etwaigen<br />
Wertminderungen so weit wie möglich entgegenzusteuern. Dieses Ziel wird<br />
durch die zur Ausweisung vorgesehenen Bereiche nicht in Frage gestellt. Die<br />
Lage der Mastanlage in bewaldetem Gebiet bzw. Gehölzbeständen soll den<br />
optischen Eindruck einer Mobilfunkanlage weitgehend mindern. Das Ziel wird<br />
durch die Ausweisung des Standorts 10 nicht in Frage gestellt. Der besonders<br />
negative Eindruck einer Mobilfunkanlage auf dem Dach des Nachbargebäudes<br />
in unmittelbarer Sichtbeziehung vor dem Schlaf- oder Wohnzimmerfenster wird<br />
mit der Planung vermieden.<br />
Das Standortgutachten vom 23.01.2008 führt unter 6.8 auf Seite 13 aus:<br />
„Weitere Standortalternativen, die eine in immissionsmäßiger Gesamtsicht<br />
wesentlich günstigere Situation als die hier gerechneten erwarten lassen,<br />
wurden im Rahmen der Vorortaufnahmen nicht festgestellt.“ Die Untersuchung<br />
war hinsichtlich entfernter liegender Standorte somit ergebnisoffen – es fand<br />
sich trotz des von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Gräfelfing</strong> mehrfach vorgetragenen Wunsches<br />
keine tragfähige Lösung einer Versorgung von weiter außerhalb. Die eigens zur