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Niederschrift - Gemeinde Gräfelfing

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Beschluss:<br />

<strong>Gemeinde</strong> selbst Vermieter von Altstandorten ist, sind die Verträge zum<br />

nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt.<br />

Seite 5<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> geht zudem davon aus, dass sich die im Wettbewerb zueinander<br />

stehenden Mobilfunkbetreiber die guten Versorgungsmöglichkeiten von den<br />

ausgewiesenen Standorten nicht auf Dauer der Konkurrenz überlassen,<br />

sondern eine Mitnutzung anstreben werden, zumal die Errichtung neuer<br />

Standorte an anderer Stelle planungsrechtlich ausgeschlossen ist.<br />

Die mit dem Konzept erreichbare Immissionsminimierung ist in den<br />

Untersuchungen des Umweltinstituts ausführlich dargestellt.<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

b) Abwägungsfehler<br />

Vortrag:<br />

Es wird bemängelt, dass im Zuge der Bauleitplanänderung die öffentlichen und<br />

privaten Belange nicht gerecht untereinander und gegeneinander abgewogen<br />

worden seien, womit das Vorhaben im Widerspruch zu § 1 Abs. 7 BauGB<br />

stünde. Die privaten Belange, insbesondere der Wertverlust der umliegenden<br />

Grundstücke, würde die öffentlichen Belange überwiegen. Des Weiteren seien<br />

Alternativlösungen hinsichtlich des Standorts und der technischen Umsetzung<br />

unzureichend geprüft worden.<br />

Behandlung:<br />

Das Ziel der <strong>Gemeinde</strong> ist, durch möglichst verträgliche Standorte etwaigen<br />

Wertminderungen so weit wie möglich entgegenzusteuern. Dieses Ziel wird<br />

durch die zur Ausweisung vorgesehenen Bereiche nicht in Frage gestellt. Die<br />

Lage der Mastanlage in bewaldetem Gebiet bzw. Gehölzbeständen soll den<br />

optischen Eindruck einer Mobilfunkanlage weitgehend mindern. Das Ziel wird<br />

durch die Ausweisung des Standorts 10 nicht in Frage gestellt. Der besonders<br />

negative Eindruck einer Mobilfunkanlage auf dem Dach des Nachbargebäudes<br />

in unmittelbarer Sichtbeziehung vor dem Schlaf- oder Wohnzimmerfenster wird<br />

mit der Planung vermieden.<br />

Das Standortgutachten vom 23.01.2008 führt unter 6.8 auf Seite 13 aus:<br />

„Weitere Standortalternativen, die eine in immissionsmäßiger Gesamtsicht<br />

wesentlich günstigere Situation als die hier gerechneten erwarten lassen,<br />

wurden im Rahmen der Vorortaufnahmen nicht festgestellt.“ Die Untersuchung<br />

war hinsichtlich entfernter liegender Standorte somit ergebnisoffen – es fand<br />

sich trotz des von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Gräfelfing</strong> mehrfach vorgetragenen Wunsches<br />

keine tragfähige Lösung einer Versorgung von weiter außerhalb. Die eigens zur

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