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Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung - Bonn

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Bebauungsplan Nr. 8322-17 'Nie<strong>der</strong>holtorf-Süd'<br />

<strong>Allgemeine</strong> <strong>Ziele</strong> <strong>und</strong> <strong>Zwecke</strong> <strong>der</strong> <strong>Planung</strong><br />

Ausgangssituation<br />

Nie<strong>der</strong>holtorf stellt heute einen Ortsteil dar, <strong>der</strong> durch die Funktion als Wohnstandort<br />

vornehmlich im Einfamilienhaussektor geprägt ist. Die Baulücken <strong>und</strong> Bauerweiterungsflächen<br />

sind weitestgehend aufgebraucht.<br />

Es besteht, neben dem Auftrag an die Verwaltung, für die im Flächennutzungsplan<br />

festgesetzten Wohnbauflächen einen Bebauungsplan aufzustellen, Nachfrage nach<br />

weiteren Ausweisungen für die Realisierung von Einfamilienhäusern.<br />

Der Ortsteil ist zu ca. 2/3 (nördlich, westlich <strong>und</strong> südwestlich) von größeren zusammenhängenden<br />

Waldflächen umschlossen. Östlich grenzt er an den Wielesbach.<br />

Diese benachbarten Freiflächen sind größtenteils aufgr<strong>und</strong> einer Richtlinie <strong>der</strong> EU<br />

als Schutzgebiet ausgewiesen <strong>und</strong> unterliegen somit Vorgaben <strong>der</strong> EU.<br />

Die naturräumlichen Gegebenheiten schaffen für Nie<strong>der</strong>holtorf hervorragende<br />

Wohnbedingungen <strong>und</strong> Naherholungsmöglichkeiten.<br />

Die Belange des Umwelt- <strong>und</strong> Naturschutzes müssen wegen <strong>der</strong> FFH – Relevanz bei<br />

<strong>der</strong> <strong>Planung</strong> <strong>und</strong> Ausweisung <strong>der</strong> Bauflächen beson<strong>der</strong>e Berücksichtigung finden.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e ist die Einbindung in die angrenzenden wertvollen Landschaftsteile<br />

ein wichtiges <strong>Planung</strong>sziel.<br />

<strong>Ziele</strong> <strong>der</strong> <strong>Planung</strong><br />

Wesentliches Ziel ist die Schaffung von <strong>Planung</strong>srecht für die Erweiterung <strong>der</strong><br />

Wohngebiete im Bereich Nie<strong>der</strong>holtorf–Süd. Die <strong>Planung</strong> soll sich an <strong>der</strong> vorhandenen<br />

Baustruktur orientieren, allerdings konsequent nur Einfamilienhäuser ausweisen.<br />

Neben <strong>der</strong> Bildung von Wohneigentum ist schwerpunktmäßig <strong>der</strong> Erhalt <strong>und</strong> die Sicherung<br />

von landschaftsprägenden Elementen vorgesehen.<br />

1. Städtebauliches Konzept<br />

Es wurden zwei alternative Vorschläge für das städtebauliche Konzept erarbeitet.<br />

Die gewählte lockere Einzel- <strong>und</strong> Doppelhausbebauung entspricht <strong>der</strong> Typologie <strong>der</strong><br />

Umgebungsbebauung sowie <strong>der</strong> Nachfragesituation Nie<strong>der</strong>holtorfs.<br />

Die schützenswerten Vegetationsbereiche <strong>und</strong> Landschaftselemente werden konsequent<br />

von <strong>der</strong> Neubebauung ausgenommen <strong>und</strong> planungsrechtlich gesichert. Die<br />

ausgewiesenen Bauflächen stellen eine Arrondierung des südöstlichen Ortsrandes<br />

dar.


Bei <strong>der</strong> Erarbeitung des Landschaftsplanes Ennert wurde eine Bauflächenerweiterung,<br />

über die heutige Flächennutzungsplanfestsetzung hinaus, bereits berücksichtigt.<br />

Der Flächennutzungsplan wird entsprechend dem künftigen Bebauungsplankonzept<br />

geän<strong>der</strong>t.<br />

Alternative A<br />

Bebauung<br />

Die geplante aufgelockerte Bebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern sowie<br />

Doppelhäusern soll auf max. zwei Vollgeschosse mit geneigtem Dach begrenzt werden.<br />

Das Plankonzept sieht insgesamt max. 72 Einzel- <strong>und</strong> Doppelhäuser vor.<br />

Vorgesehen sind die Festsetzungen GRZ/GFZ 0.4/0.8 sowie die ausschließliche Zulassung<br />

von maximal zwei Wohneinheiten pro Gr<strong>und</strong>stück.<br />

Die vorgeschlagenen Doppelhausgr<strong>und</strong>stücke sind ca. 300 qm groß, wodurch eine<br />

aufgelockerte Bauweise entsprechend <strong>der</strong> vorhandenen Bebauung erreicht werden<br />

soll. Die Doppelhausgr<strong>und</strong>stücke können bei Bedarf aber auch zu größeren Einzelhausgr<strong>und</strong>stücken<br />

zusammengefasst werden.<br />

Erschließung<br />

Die Erschließung erfolgt durch eine 6,50 m breite Wohnstraße als Bügel zwischen<br />

Burghofstraße <strong>und</strong> Löwenburgstraße, sowie einem angehängten Stichweg im östlichen<br />

Plangebiet.<br />

Die öffentlichen Stellplätze im Straßenraum werden so platziert, dass sie zusätzlich<br />

verkehrsberuhigende Aufgaben erfüllen.<br />

Alternative B<br />

Bebauung<br />

Die Bebauung entspricht im Wesentlichen <strong>der</strong> Alternative A. Die Unterschiede liegen<br />

im Erschließungssystem.<br />

Erschließung<br />

Die Erschließung erfolgt durch zwei 6.50 m breite Wohnstichstraßen. Die Wendeanlagen<br />

sollen so gestaltet werden, dass sie auch zu Spiel- <strong>und</strong> Aufenthaltszwecken<br />

genutzt werden können.<br />

Planstraße A erschließt von <strong>der</strong> Löwenburgstraße aus das nordöstliche Plangebiet;<br />

Planstraße B erschließt den südöstlichen Teil des Plangebietes von <strong>der</strong> Burghofstra-


ße aus. Beide Planstraßen sind mit einem Fußweg miteinan<strong>der</strong> verb<strong>und</strong>en, <strong>der</strong><br />

gleichzeitig den geplanten zentralen Spielplatz für beide Plangebiete erschließt.<br />

Die Erschließung durch zwei separate Stichstraßen bietet die Möglichkeit die beiden<br />

Plangebiete unabhängig voneinan<strong>der</strong> zu realisieren.<br />

Die öffentlichen Stellplätze im Straßenraum werden so platziert, dass sie zusätzlich<br />

verkehrsberuhigende Aufgaben erfüllen.<br />

Freiraum/ Landschaft<br />

Die begonnene Bebauung auf <strong>der</strong> Südseite <strong>der</strong> Burghofstraße wird nicht weiter fortgesetzt.<br />

Die dreieckige Grünfläche, im Flächennutzungsplan als SPE Fläche (Fläche<br />

für Maßnahmen zum Schutz zur Pflege <strong>und</strong> zur Entwicklung von Boden, Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft) geplant, soll als Freifläche vor dem Waldrand - als gestaltendes Landschaftselement<br />

- unangetastet bleiben. Aus diesem Gr<strong>und</strong> wird hier auch auf weitere<br />

landschaftliche Ausgleichsmaßnahmen verzichtet.<br />

Entlang <strong>der</strong> Ungartenstraße (Nordseite) im Teilabschnitt zwischen Löwenburgstraße<br />

<strong>und</strong> Burghofstraße wird ein Pflanzstreifen (u.a. als Teil <strong>der</strong> landschaftlichen Ausgleichsmaßnahme)<br />

angelegt, <strong>der</strong> <strong>der</strong> Intenstion des Landschaftsplanes Ennert entspricht,<br />

das Waldgebiet mit dem Bereich des Wielesbach zu vernetzen.<br />

Der Bereich zwischen <strong>der</strong> geplanten Bebauung <strong>und</strong> dem Pflanzstreifen bleibt landwirtschaftliche<br />

Fläche.<br />

Die geplante Bebauung verursacht einen Eingriff in Natur <strong>und</strong> Landschaft, <strong>der</strong> innerhalb<br />

des Bebauungsplanbereiches nicht ausgeglichen werden kann. Das verbleibende<br />

Defizit muss extern ausgeglichen werden.<br />

Energieversorgung/Entwässerung/Versickerung<br />

Der größte Teil <strong>der</strong> Gebäude weist eine Dachfirstorientierung nach Süden <strong>und</strong><br />

Westen auf. Eine aktive Nutzung <strong>der</strong> Sonneneinstrahlung zur Warmwasserbereitung<br />

<strong>und</strong> zur Erzeugung von Photovoltaik-Strom wird damit begünstigt.<br />

Die Entwässerung des Gebietes (Nie<strong>der</strong>schlagswasser <strong>und</strong> Schmutzwasser) durch<br />

die vorhandenen Kanalisation ist gewährleistet.<br />

Nie<strong>der</strong>schlagswasser muss gemäß § 51 a Landeswassergesetz (LWG) vor Ort versickert<br />

werden.<br />

Zufahrten, Wege <strong>und</strong> Terrassen sollten versickerungsfähig konzipiert werden. Die<br />

Gr<strong>und</strong>stücke sind ausreichend groß um das Dachflächenwasser auf dem Gr<strong>und</strong>stück<br />

zu verrieseln. Ein entsprechendes Gutachten zur Feststellung <strong>der</strong> Versickerungsfähigkeit<br />

des Bodens ist beauftragt.<br />

Öffentliche Grünflächen<br />

In beiden Alternativen ist ein Kin<strong>der</strong>spielplatz vorgesehen, <strong>der</strong> über die Planstraßen<br />

bzw. über die geplanten Fußwege für alle erreichbar ist. Er soll in die landschaftspflegerischen<br />

Maßnahmen integriert werden.


2. Auswirkung <strong>der</strong> <strong>Planung</strong><br />

Schutzgut Mensch<br />

Lärm<br />

Für das Plangebiet sind vom Lärmaspekt her keine unzumutbaren Beeinträchtigungen<br />

<strong>der</strong> ges<strong>und</strong>en Wohnverhältnisse zu erwarten.<br />

Verkehr<br />

Die für den <strong>Planung</strong>sbereich vorgesehenen Straßen entsprechen den in <strong>Bonn</strong> üblichen<br />

Querschnitten.<br />

Es ist davon auszugehen dass die für das geplante neue Wohngebiet „Nie<strong>der</strong>holtorf<br />

- Süd“ anzusetzenden zusätzlichen PKW-Bewegungen von dem vorhandenen Straßennetz<br />

aufgenommen werden können.<br />

Das Plangebiet ist über die Buslinien 537, 541, 618 <strong>und</strong> 622 durch den öffentlichen<br />

Nahverkehr gut erschlossen.<br />

Soziale Infrastruktur<br />

Bei Realisierung <strong>der</strong> ca. 70 Einzel- <strong>und</strong> Doppelhäuser kann, einschließlich <strong>der</strong> Einliegerwohnungen,<br />

erfahrungsgemäß insgesamt von ca. 90 WE ausgegangen werden.<br />

Setzt man einen Realisierungszeitraum von 3-5 Jahren voraus kann <strong>der</strong> zusätzliche<br />

Bedarf durch die vorhandenen Kapazitäten, sowohl bei den Kin<strong>der</strong>gartenplätzen<br />

durch den Kin<strong>der</strong>garten Sankt Antonius in <strong>der</strong> Weinheimstraße als auch im Gr<strong>und</strong>schulbereich<br />

durch die Gr<strong>und</strong>schulen KG Holzlar <strong>und</strong> GGS Om Berg abgedeckt werden.<br />

Natur, Tiere, Pflanzen <strong>und</strong> Landschaft<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ung erfolgt eine FFH-Verträglichkeitsprüfung.<br />

Sofern mit keiner erheblichen Beeinträchtigung des benachbarten<br />

FFH-Gebietes zu rechnen ist, müssen die durch die <strong>Planung</strong> <strong>und</strong> die daraus resultierende<br />

Bebauung verursachten Eingriffe in Natur <strong>und</strong> Landschaft durch einen<br />

Landschaftspflegerischen Fachbeitrag aufgenommen <strong>und</strong> mit entsprechenden Maßnahmen<br />

ausgeglichen werden.<br />

Auf hochwertigen Flächen wird kein Ausgleich vorgenommen, da zum einen das<br />

Ausgleichspotential zu gering ist <strong>und</strong> damit die Baulandproduktion unnötig verteuert<br />

<strong>und</strong> zum an<strong>der</strong>n ortstypische wertvolle Biotoptypen verän<strong>der</strong>t würden.<br />

Das Defizit zwischen Eingriffs– <strong>und</strong> Ausgleichswert <strong>der</strong> Bau– <strong>und</strong> Erschließungsflächen<br />

liegt bei ca. 145.000 Punkten. Für Ausgleichsmaßnahmen steht innerhalb des


Bebauungsplangebietes nur eine kleinere Fläche hinter <strong>der</strong> Bebauung östlich <strong>der</strong><br />

Löwenburgstraße zur Verfügung.<br />

Dort können ca. 15 000 Punkte ausgeglichen werden.<br />

Der Hauptausgleich für den Eingriff muss außerhalb des Bebauungsplangebietes<br />

erfolgen. Lage, Art <strong>und</strong> Umfang <strong>der</strong> Ausgleichsmaßnahme wären im weiteren Verfahren<br />

zu konkretisieren <strong>und</strong> festzulegen.<br />

Wasser<br />

Im <strong>Planung</strong>sgebiet sind keine Oberflächengewässer vorhanden.<br />

Sofern eine Versickerungsfähigkeit des Bodens festgestellt wird, können die geplanten<br />

Maßnahmen (Pkt.1.4) zur Regenwasserversickerung maßgeblich dazu beitragen,<br />

die Beeinträchtigungen durch die dann noch verbleibenden Versiegelungen<br />

zu minimieren.<br />

Luft/Klima<br />

Aus klimatischer <strong>und</strong> lufthygienischer Sicht bestehen keine gr<strong>und</strong>sätzlichen Bedenken<br />

gegen die <strong>Planung</strong>. Der <strong>Planung</strong>sraum liegt innerhalb eines Kaltluftsammelgebietes<br />

<strong>und</strong> weist im Mittel gute bodennahe Durchlüftungsverhältnisse auf. Dabei<br />

dominieren Winde aus nordwestlicher Richtung. Bodennahe Temperaturinversionen<br />

treten vergleichsweise selten auf. Auch aus bioklimatischer Sicht erscheint <strong>der</strong> <strong>Planung</strong>sraum<br />

begünstigt.<br />

Da die Bachaue als Kaltluft- <strong>und</strong> Belüftungsleitlinie fungiert, wird auch aus klimatischen<br />

Gründen eine erhebliche Beeinträchtigung dieser Zone unterbleiben.<br />

Boden/Altlasten<br />

Im Plangebiet sind laut Altlastenkataster <strong>der</strong> Stadt <strong>Bonn</strong> keine Altstandorte, Altablagerungen<br />

sowie Altlast-Verdachtsflächen vorhanden. Bisher unversiegelte Flächen,<br />

die vielfältige Funktionen im Naturhaushalt erfüllen, werden durch das Vorhaben<br />

versiegelt. Im weiteren Verfahren wird mit einem Landschaftspflegerischen<br />

Fachbeitrag dargelegt, in welcher Form <strong>der</strong> Flächenverbrauch ausgeglichen wird.<br />

3. Bodenordnung<br />

Zur Realisierung <strong>der</strong> Bebauungspläne sind bodenordnerische Maßnahmen gemäß §<br />

45 ff BauGB notwendig. Die Zahl <strong>der</strong> Eigentümer ist überschaubar, so dass ein<br />

Umlegungsverfahren, u.a. zur Neuordnung des Gr<strong>und</strong>besitzes in Form von Baugr<strong>und</strong>stücken<br />

<strong>und</strong> zur Herausparzellierung <strong>der</strong> Erschließungsstraßen, zügig abgewickelt<br />

werden könnte. Das Umlegungsverfahren wird im Anschluss an das Bebauungsplanverfahren<br />

durchgeführt.


AMT 61-21 TEL.:774500<br />

ERGEBNIS<br />

PRÜFUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN<br />

Vorhaben:<br />

Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB für das Gebiet <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esstadt<br />

<strong>Bonn</strong>, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Holtorf, für den Bereich südöstlich<br />

<strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stücke zwischen <strong>der</strong> Burghofstraße 33 <strong>und</strong> <strong>der</strong> Löwenburgstraße<br />

152 auf einer Länge von ca. 200 m, sowie <strong>der</strong> Bereich südöstlich <strong>der</strong> Löwenburgstraße<br />

157 auf einer Länge von ca. 80 m,<br />

- Bebauungsplan Nr. 8322-17 („Nie<strong>der</strong>holtorf-Süd“)<br />

- 162. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes<br />

Beteiligte Ämter:<br />

23, 32, 56, 61-UDB, 61-1, 61-2, 61-3, 62-3, 63, 66 <strong>und</strong> 67<br />

Schutzgut: BEMERKUNGEN Ergebnis<br />

1. Mensch keine Beeinträchtigung<br />

2. Tiere, Pflanzen,<br />

Landschaft<br />

FFH-Verträglichkeitsuntersuchung<br />

ist zu erarbeiten;<br />

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag<br />

ist zu erarbeiten.<br />

3. Boden Großflächige Bodenversiegelung<br />

ist auszugleichen<br />

4. Wasser Überprüfung <strong>der</strong> Versickerungsfähigkeit<br />

des Bodens erfor<strong>der</strong>lich.<br />

5. Luft / Stadtklima<br />

6. Kultur- <strong>und</strong><br />

Sachgüter<br />

GESAMTBEWERTUNG:<br />

Zulässigkeit des Vorhabens ist<br />

durch FFH-Verträglichkeitsuntersuchungnachzuweisen;<br />

Eingriff in Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

liegt vor<br />

Versiegelung; Eingriff in den<br />

Boden liegt vor<br />

keine Beeinträchtigung<br />

keine Beeinträchtigung<br />

keine Beeinträchtigung<br />

Eine allgemeine Vorprüfung wurde für die Bereiche Nr. 1 - 7 durchgeführt <strong>und</strong> führte zu<br />

dem Ergebnis, dass weitergehende Untersuchungen für die folgenden Bereiche: Nr. 2<br />

„Tiere, Pflanzen, Landschaft“ <strong>und</strong> Nr. 3 "Boden" sowie die Aufstellung einer FFH-<br />

Verträglichkeitsuntersuchung sowie eines Landschaftspflegerischen Fachbeitrages erfor<strong>der</strong>lich<br />

sind.<br />

aufgestellt: 04.05.04 gesehen:<br />

gez. Wolf gez. Isselmann (Amtsleiter)

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