Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung - Bonn
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Bebauungsplan Nr. 8322-17 'Nie<strong>der</strong>holtorf-Süd'<br />
<strong>Allgemeine</strong> <strong>Ziele</strong> <strong>und</strong> <strong>Zwecke</strong> <strong>der</strong> <strong>Planung</strong><br />
Ausgangssituation<br />
Nie<strong>der</strong>holtorf stellt heute einen Ortsteil dar, <strong>der</strong> durch die Funktion als Wohnstandort<br />
vornehmlich im Einfamilienhaussektor geprägt ist. Die Baulücken <strong>und</strong> Bauerweiterungsflächen<br />
sind weitestgehend aufgebraucht.<br />
Es besteht, neben dem Auftrag an die Verwaltung, für die im Flächennutzungsplan<br />
festgesetzten Wohnbauflächen einen Bebauungsplan aufzustellen, Nachfrage nach<br />
weiteren Ausweisungen für die Realisierung von Einfamilienhäusern.<br />
Der Ortsteil ist zu ca. 2/3 (nördlich, westlich <strong>und</strong> südwestlich) von größeren zusammenhängenden<br />
Waldflächen umschlossen. Östlich grenzt er an den Wielesbach.<br />
Diese benachbarten Freiflächen sind größtenteils aufgr<strong>und</strong> einer Richtlinie <strong>der</strong> EU<br />
als Schutzgebiet ausgewiesen <strong>und</strong> unterliegen somit Vorgaben <strong>der</strong> EU.<br />
Die naturräumlichen Gegebenheiten schaffen für Nie<strong>der</strong>holtorf hervorragende<br />
Wohnbedingungen <strong>und</strong> Naherholungsmöglichkeiten.<br />
Die Belange des Umwelt- <strong>und</strong> Naturschutzes müssen wegen <strong>der</strong> FFH – Relevanz bei<br />
<strong>der</strong> <strong>Planung</strong> <strong>und</strong> Ausweisung <strong>der</strong> Bauflächen beson<strong>der</strong>e Berücksichtigung finden.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e ist die Einbindung in die angrenzenden wertvollen Landschaftsteile<br />
ein wichtiges <strong>Planung</strong>sziel.<br />
<strong>Ziele</strong> <strong>der</strong> <strong>Planung</strong><br />
Wesentliches Ziel ist die Schaffung von <strong>Planung</strong>srecht für die Erweiterung <strong>der</strong><br />
Wohngebiete im Bereich Nie<strong>der</strong>holtorf–Süd. Die <strong>Planung</strong> soll sich an <strong>der</strong> vorhandenen<br />
Baustruktur orientieren, allerdings konsequent nur Einfamilienhäuser ausweisen.<br />
Neben <strong>der</strong> Bildung von Wohneigentum ist schwerpunktmäßig <strong>der</strong> Erhalt <strong>und</strong> die Sicherung<br />
von landschaftsprägenden Elementen vorgesehen.<br />
1. Städtebauliches Konzept<br />
Es wurden zwei alternative Vorschläge für das städtebauliche Konzept erarbeitet.<br />
Die gewählte lockere Einzel- <strong>und</strong> Doppelhausbebauung entspricht <strong>der</strong> Typologie <strong>der</strong><br />
Umgebungsbebauung sowie <strong>der</strong> Nachfragesituation Nie<strong>der</strong>holtorfs.<br />
Die schützenswerten Vegetationsbereiche <strong>und</strong> Landschaftselemente werden konsequent<br />
von <strong>der</strong> Neubebauung ausgenommen <strong>und</strong> planungsrechtlich gesichert. Die<br />
ausgewiesenen Bauflächen stellen eine Arrondierung des südöstlichen Ortsrandes<br />
dar.
Bei <strong>der</strong> Erarbeitung des Landschaftsplanes Ennert wurde eine Bauflächenerweiterung,<br />
über die heutige Flächennutzungsplanfestsetzung hinaus, bereits berücksichtigt.<br />
Der Flächennutzungsplan wird entsprechend dem künftigen Bebauungsplankonzept<br />
geän<strong>der</strong>t.<br />
Alternative A<br />
Bebauung<br />
Die geplante aufgelockerte Bebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern sowie<br />
Doppelhäusern soll auf max. zwei Vollgeschosse mit geneigtem Dach begrenzt werden.<br />
Das Plankonzept sieht insgesamt max. 72 Einzel- <strong>und</strong> Doppelhäuser vor.<br />
Vorgesehen sind die Festsetzungen GRZ/GFZ 0.4/0.8 sowie die ausschließliche Zulassung<br />
von maximal zwei Wohneinheiten pro Gr<strong>und</strong>stück.<br />
Die vorgeschlagenen Doppelhausgr<strong>und</strong>stücke sind ca. 300 qm groß, wodurch eine<br />
aufgelockerte Bauweise entsprechend <strong>der</strong> vorhandenen Bebauung erreicht werden<br />
soll. Die Doppelhausgr<strong>und</strong>stücke können bei Bedarf aber auch zu größeren Einzelhausgr<strong>und</strong>stücken<br />
zusammengefasst werden.<br />
Erschließung<br />
Die Erschließung erfolgt durch eine 6,50 m breite Wohnstraße als Bügel zwischen<br />
Burghofstraße <strong>und</strong> Löwenburgstraße, sowie einem angehängten Stichweg im östlichen<br />
Plangebiet.<br />
Die öffentlichen Stellplätze im Straßenraum werden so platziert, dass sie zusätzlich<br />
verkehrsberuhigende Aufgaben erfüllen.<br />
Alternative B<br />
Bebauung<br />
Die Bebauung entspricht im Wesentlichen <strong>der</strong> Alternative A. Die Unterschiede liegen<br />
im Erschließungssystem.<br />
Erschließung<br />
Die Erschließung erfolgt durch zwei 6.50 m breite Wohnstichstraßen. Die Wendeanlagen<br />
sollen so gestaltet werden, dass sie auch zu Spiel- <strong>und</strong> Aufenthaltszwecken<br />
genutzt werden können.<br />
Planstraße A erschließt von <strong>der</strong> Löwenburgstraße aus das nordöstliche Plangebiet;<br />
Planstraße B erschließt den südöstlichen Teil des Plangebietes von <strong>der</strong> Burghofstra-
ße aus. Beide Planstraßen sind mit einem Fußweg miteinan<strong>der</strong> verb<strong>und</strong>en, <strong>der</strong><br />
gleichzeitig den geplanten zentralen Spielplatz für beide Plangebiete erschließt.<br />
Die Erschließung durch zwei separate Stichstraßen bietet die Möglichkeit die beiden<br />
Plangebiete unabhängig voneinan<strong>der</strong> zu realisieren.<br />
Die öffentlichen Stellplätze im Straßenraum werden so platziert, dass sie zusätzlich<br />
verkehrsberuhigende Aufgaben erfüllen.<br />
Freiraum/ Landschaft<br />
Die begonnene Bebauung auf <strong>der</strong> Südseite <strong>der</strong> Burghofstraße wird nicht weiter fortgesetzt.<br />
Die dreieckige Grünfläche, im Flächennutzungsplan als SPE Fläche (Fläche<br />
für Maßnahmen zum Schutz zur Pflege <strong>und</strong> zur Entwicklung von Boden, Natur <strong>und</strong><br />
Landschaft) geplant, soll als Freifläche vor dem Waldrand - als gestaltendes Landschaftselement<br />
- unangetastet bleiben. Aus diesem Gr<strong>und</strong> wird hier auch auf weitere<br />
landschaftliche Ausgleichsmaßnahmen verzichtet.<br />
Entlang <strong>der</strong> Ungartenstraße (Nordseite) im Teilabschnitt zwischen Löwenburgstraße<br />
<strong>und</strong> Burghofstraße wird ein Pflanzstreifen (u.a. als Teil <strong>der</strong> landschaftlichen Ausgleichsmaßnahme)<br />
angelegt, <strong>der</strong> <strong>der</strong> Intenstion des Landschaftsplanes Ennert entspricht,<br />
das Waldgebiet mit dem Bereich des Wielesbach zu vernetzen.<br />
Der Bereich zwischen <strong>der</strong> geplanten Bebauung <strong>und</strong> dem Pflanzstreifen bleibt landwirtschaftliche<br />
Fläche.<br />
Die geplante Bebauung verursacht einen Eingriff in Natur <strong>und</strong> Landschaft, <strong>der</strong> innerhalb<br />
des Bebauungsplanbereiches nicht ausgeglichen werden kann. Das verbleibende<br />
Defizit muss extern ausgeglichen werden.<br />
Energieversorgung/Entwässerung/Versickerung<br />
Der größte Teil <strong>der</strong> Gebäude weist eine Dachfirstorientierung nach Süden <strong>und</strong><br />
Westen auf. Eine aktive Nutzung <strong>der</strong> Sonneneinstrahlung zur Warmwasserbereitung<br />
<strong>und</strong> zur Erzeugung von Photovoltaik-Strom wird damit begünstigt.<br />
Die Entwässerung des Gebietes (Nie<strong>der</strong>schlagswasser <strong>und</strong> Schmutzwasser) durch<br />
die vorhandenen Kanalisation ist gewährleistet.<br />
Nie<strong>der</strong>schlagswasser muss gemäß § 51 a Landeswassergesetz (LWG) vor Ort versickert<br />
werden.<br />
Zufahrten, Wege <strong>und</strong> Terrassen sollten versickerungsfähig konzipiert werden. Die<br />
Gr<strong>und</strong>stücke sind ausreichend groß um das Dachflächenwasser auf dem Gr<strong>und</strong>stück<br />
zu verrieseln. Ein entsprechendes Gutachten zur Feststellung <strong>der</strong> Versickerungsfähigkeit<br />
des Bodens ist beauftragt.<br />
Öffentliche Grünflächen<br />
In beiden Alternativen ist ein Kin<strong>der</strong>spielplatz vorgesehen, <strong>der</strong> über die Planstraßen<br />
bzw. über die geplanten Fußwege für alle erreichbar ist. Er soll in die landschaftspflegerischen<br />
Maßnahmen integriert werden.
2. Auswirkung <strong>der</strong> <strong>Planung</strong><br />
Schutzgut Mensch<br />
Lärm<br />
Für das Plangebiet sind vom Lärmaspekt her keine unzumutbaren Beeinträchtigungen<br />
<strong>der</strong> ges<strong>und</strong>en Wohnverhältnisse zu erwarten.<br />
Verkehr<br />
Die für den <strong>Planung</strong>sbereich vorgesehenen Straßen entsprechen den in <strong>Bonn</strong> üblichen<br />
Querschnitten.<br />
Es ist davon auszugehen dass die für das geplante neue Wohngebiet „Nie<strong>der</strong>holtorf<br />
- Süd“ anzusetzenden zusätzlichen PKW-Bewegungen von dem vorhandenen Straßennetz<br />
aufgenommen werden können.<br />
Das Plangebiet ist über die Buslinien 537, 541, 618 <strong>und</strong> 622 durch den öffentlichen<br />
Nahverkehr gut erschlossen.<br />
Soziale Infrastruktur<br />
Bei Realisierung <strong>der</strong> ca. 70 Einzel- <strong>und</strong> Doppelhäuser kann, einschließlich <strong>der</strong> Einliegerwohnungen,<br />
erfahrungsgemäß insgesamt von ca. 90 WE ausgegangen werden.<br />
Setzt man einen Realisierungszeitraum von 3-5 Jahren voraus kann <strong>der</strong> zusätzliche<br />
Bedarf durch die vorhandenen Kapazitäten, sowohl bei den Kin<strong>der</strong>gartenplätzen<br />
durch den Kin<strong>der</strong>garten Sankt Antonius in <strong>der</strong> Weinheimstraße als auch im Gr<strong>und</strong>schulbereich<br />
durch die Gr<strong>und</strong>schulen KG Holzlar <strong>und</strong> GGS Om Berg abgedeckt werden.<br />
Natur, Tiere, Pflanzen <strong>und</strong> Landschaft<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ung erfolgt eine FFH-Verträglichkeitsprüfung.<br />
Sofern mit keiner erheblichen Beeinträchtigung des benachbarten<br />
FFH-Gebietes zu rechnen ist, müssen die durch die <strong>Planung</strong> <strong>und</strong> die daraus resultierende<br />
Bebauung verursachten Eingriffe in Natur <strong>und</strong> Landschaft durch einen<br />
Landschaftspflegerischen Fachbeitrag aufgenommen <strong>und</strong> mit entsprechenden Maßnahmen<br />
ausgeglichen werden.<br />
Auf hochwertigen Flächen wird kein Ausgleich vorgenommen, da zum einen das<br />
Ausgleichspotential zu gering ist <strong>und</strong> damit die Baulandproduktion unnötig verteuert<br />
<strong>und</strong> zum an<strong>der</strong>n ortstypische wertvolle Biotoptypen verän<strong>der</strong>t würden.<br />
Das Defizit zwischen Eingriffs– <strong>und</strong> Ausgleichswert <strong>der</strong> Bau– <strong>und</strong> Erschließungsflächen<br />
liegt bei ca. 145.000 Punkten. Für Ausgleichsmaßnahmen steht innerhalb des
Bebauungsplangebietes nur eine kleinere Fläche hinter <strong>der</strong> Bebauung östlich <strong>der</strong><br />
Löwenburgstraße zur Verfügung.<br />
Dort können ca. 15 000 Punkte ausgeglichen werden.<br />
Der Hauptausgleich für den Eingriff muss außerhalb des Bebauungsplangebietes<br />
erfolgen. Lage, Art <strong>und</strong> Umfang <strong>der</strong> Ausgleichsmaßnahme wären im weiteren Verfahren<br />
zu konkretisieren <strong>und</strong> festzulegen.<br />
Wasser<br />
Im <strong>Planung</strong>sgebiet sind keine Oberflächengewässer vorhanden.<br />
Sofern eine Versickerungsfähigkeit des Bodens festgestellt wird, können die geplanten<br />
Maßnahmen (Pkt.1.4) zur Regenwasserversickerung maßgeblich dazu beitragen,<br />
die Beeinträchtigungen durch die dann noch verbleibenden Versiegelungen<br />
zu minimieren.<br />
Luft/Klima<br />
Aus klimatischer <strong>und</strong> lufthygienischer Sicht bestehen keine gr<strong>und</strong>sätzlichen Bedenken<br />
gegen die <strong>Planung</strong>. Der <strong>Planung</strong>sraum liegt innerhalb eines Kaltluftsammelgebietes<br />
<strong>und</strong> weist im Mittel gute bodennahe Durchlüftungsverhältnisse auf. Dabei<br />
dominieren Winde aus nordwestlicher Richtung. Bodennahe Temperaturinversionen<br />
treten vergleichsweise selten auf. Auch aus bioklimatischer Sicht erscheint <strong>der</strong> <strong>Planung</strong>sraum<br />
begünstigt.<br />
Da die Bachaue als Kaltluft- <strong>und</strong> Belüftungsleitlinie fungiert, wird auch aus klimatischen<br />
Gründen eine erhebliche Beeinträchtigung dieser Zone unterbleiben.<br />
Boden/Altlasten<br />
Im Plangebiet sind laut Altlastenkataster <strong>der</strong> Stadt <strong>Bonn</strong> keine Altstandorte, Altablagerungen<br />
sowie Altlast-Verdachtsflächen vorhanden. Bisher unversiegelte Flächen,<br />
die vielfältige Funktionen im Naturhaushalt erfüllen, werden durch das Vorhaben<br />
versiegelt. Im weiteren Verfahren wird mit einem Landschaftspflegerischen<br />
Fachbeitrag dargelegt, in welcher Form <strong>der</strong> Flächenverbrauch ausgeglichen wird.<br />
3. Bodenordnung<br />
Zur Realisierung <strong>der</strong> Bebauungspläne sind bodenordnerische Maßnahmen gemäß §<br />
45 ff BauGB notwendig. Die Zahl <strong>der</strong> Eigentümer ist überschaubar, so dass ein<br />
Umlegungsverfahren, u.a. zur Neuordnung des Gr<strong>und</strong>besitzes in Form von Baugr<strong>und</strong>stücken<br />
<strong>und</strong> zur Herausparzellierung <strong>der</strong> Erschließungsstraßen, zügig abgewickelt<br />
werden könnte. Das Umlegungsverfahren wird im Anschluss an das Bebauungsplanverfahren<br />
durchgeführt.
AMT 61-21 TEL.:774500<br />
ERGEBNIS<br />
PRÜFUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN<br />
Vorhaben:<br />
Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB für das Gebiet <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esstadt<br />
<strong>Bonn</strong>, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Holtorf, für den Bereich südöstlich<br />
<strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stücke zwischen <strong>der</strong> Burghofstraße 33 <strong>und</strong> <strong>der</strong> Löwenburgstraße<br />
152 auf einer Länge von ca. 200 m, sowie <strong>der</strong> Bereich südöstlich <strong>der</strong> Löwenburgstraße<br />
157 auf einer Länge von ca. 80 m,<br />
- Bebauungsplan Nr. 8322-17 („Nie<strong>der</strong>holtorf-Süd“)<br />
- 162. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes<br />
Beteiligte Ämter:<br />
23, 32, 56, 61-UDB, 61-1, 61-2, 61-3, 62-3, 63, 66 <strong>und</strong> 67<br />
Schutzgut: BEMERKUNGEN Ergebnis<br />
1. Mensch keine Beeinträchtigung<br />
2. Tiere, Pflanzen,<br />
Landschaft<br />
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung<br />
ist zu erarbeiten;<br />
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag<br />
ist zu erarbeiten.<br />
3. Boden Großflächige Bodenversiegelung<br />
ist auszugleichen<br />
4. Wasser Überprüfung <strong>der</strong> Versickerungsfähigkeit<br />
des Bodens erfor<strong>der</strong>lich.<br />
5. Luft / Stadtklima<br />
6. Kultur- <strong>und</strong><br />
Sachgüter<br />
GESAMTBEWERTUNG:<br />
Zulässigkeit des Vorhabens ist<br />
durch FFH-Verträglichkeitsuntersuchungnachzuweisen;<br />
Eingriff in Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />
liegt vor<br />
Versiegelung; Eingriff in den<br />
Boden liegt vor<br />
keine Beeinträchtigung<br />
keine Beeinträchtigung<br />
keine Beeinträchtigung<br />
Eine allgemeine Vorprüfung wurde für die Bereiche Nr. 1 - 7 durchgeführt <strong>und</strong> führte zu<br />
dem Ergebnis, dass weitergehende Untersuchungen für die folgenden Bereiche: Nr. 2<br />
„Tiere, Pflanzen, Landschaft“ <strong>und</strong> Nr. 3 "Boden" sowie die Aufstellung einer FFH-<br />
Verträglichkeitsuntersuchung sowie eines Landschaftspflegerischen Fachbeitrages erfor<strong>der</strong>lich<br />
sind.<br />
aufgestellt: 04.05.04 gesehen:<br />
gez. Wolf gez. Isselmann (Amtsleiter)