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Abwasserzweckverband Obere Schwarze Elster - Ewag Kamenz

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<strong>Abwasserzweckverband</strong> <strong>Obere</strong> <strong>Schwarze</strong> <strong>Elster</strong><br />

An den Stadtwerken 2 – 01917 <strong>Kamenz</strong><br />

Räumung von Kläranlagen<br />

Auf der Grundlage der Satzung des <strong>Abwasserzweckverband</strong>es <strong>Obere</strong> <strong>Schwarze</strong> <strong>Elster</strong> über die<br />

Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben im Entsorgungsgebiet Pulsnitz<br />

vom 22.06.2005, zuletzt geändert am 19.12.2007, erfolgt die Räumung der Kläranlagen in der<br />

Gemeinde Ohorn laut Tourenplan wie folgt:<br />

Ohorn<br />

Am Dorfteich Nr. 10 26.05.2008<br />

Röderstraße Nr. 3 bis Nr. 20 c 27.05.2008<br />

Am Hahneberg Nr. 8, Am Pflegeheim, Am Pulsnitzquell, Am Rathaus,<br />

An der Luchsenburg Nr. 2 und Nr. 6, Röderstraße Nr. 21 bis Nr. 32 03.06.2008<br />

An der Buschmühle, Bergstraße, Gartenweg, Bretniger Straße, Buchbergstraße 09.06.2008<br />

Hauptstraße, Hauswalder Straße, Gickelsbergstraße, 10.06.2008<br />

Röderstraße Nr. 15 16.06.2008<br />

Hufewinkel, Pulsnitzer Straße, Schleißbergstraße 17.06.2008<br />

Kohlicht, Schulstraße, Südstraße Nr. 1, Nr. 3 und Nr. 4, Steinaer Straße,<br />

Poststraße, Stipendie, Lindenstraße, Waldstraße, 23.06.2008<br />

Südstraße 24.06.2008<br />

An der Buschmühle Nr. 8 30.06.2008<br />

Schulstraße Nr. 7 und Nr. 12 14.07.2008<br />

Die Entsorgung nachfolgend genannter Grundstück erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt:<br />

An der Buschmühle Nr. 9, Bergstraße Nr. 21, Gartenweg Nr. 21, Röderstraße Nr. 9, Nr. 23,<br />

Nr. 26 und Nr. 28, An der Luchsenburg Nr. 1.<br />

Der Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.<br />

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Ausbringen jeglicher Abwässer auf das<br />

Grundstück untersagt ist.<br />

Gemäß Satzung des AZV <strong>Obere</strong> <strong>Schwarze</strong> <strong>Elster</strong> über die Entsorgung von Kleinkläranlagen<br />

und abflusslosen Gruben im Entsorgungsgebiet Pulsnitz sind Kleinkläranlagen nach Leerung<br />

grundsätzlich mit Frischwasser wiederzubefüllen. Die Wiederbefüllung wird durch das vom<br />

AZV <strong>Obere</strong> <strong>Schwarze</strong> <strong>Elster</strong> beauftragte Entsorgungsunternehmen im Zuge der Leerung der<br />

Kleinkläranlage vorgenommen oder kann vom Anschluss- und Benutzungspflichtigen,<br />

innerhalb von 24 Stunden nach Leerung der Kleinkläranlage, selbst vorgenommen werden.<br />

Möchten Sie die Wiederbefüllung der Kleinkläranlage selbst vornehmen, so setzen Sie bitte<br />

das Entsorgungsunternehmen, entweder zum Termin der Leerung vor Ort oder im Vorfeld der<br />

Entleerung, darüber in Kenntnis.<br />

Wir bitten, die Gruben zugängig zu halten. Sollten bestimmte Bedingungen bzgl. Zufahrt o. ä.<br />

beachtet werden müssen, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige<br />

Entsorgungsunternehmen, die Nehlsen GmbH & Co. KG, Radeberg, unter Telefon (0 35 28)


43 61 26, (0 35 28) 43 61 24 oder (0 35 28) 43 61 17, montags bis freitags von 6.00 Uhr –<br />

18.00 Uhr. Auch für Rückfragen und Terminabsprachen steht Ihnen die Firma Nehlsen<br />

selbstverständlich gern zur Verfügung.<br />

<strong>Abwasserzweckverband</strong> <strong>Obere</strong> <strong>Schwarze</strong> <strong>Elster</strong>

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