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vom 20. September 2012 - Brandenburg.de

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Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34<br />

5. Wahlperio<strong>de</strong><br />

Rechtsausschuss<br />

Protokoll<br />

34. Sitzung (öffentlich)<br />

<strong>20.</strong> <strong>September</strong> <strong>2012</strong><br />

Potsdam - Haus <strong>de</strong>s Landtages<br />

10.00 Uhr bis 11.40 Uhr<br />

Vorsitz: Margitta Mächtig (DIE LINKE)<br />

Protokoll: Thomas Henze<br />

Anwesen<strong>de</strong> Ausschussmitglie<strong>de</strong>r: stellvertretend Hans-Peter Goetz (FDP)<br />

Dieter Groß (DIE LINKE)<br />

Andreas Kuhnert (SPD)<br />

Stefan Ludwig (DIE LINKE)<br />

Sabine Niels (GRÜNE/B90)<br />

stellvertretend Barbara Richstein (CDU)<br />

Henryk Wichmann (CDU)<br />

Alwin Ziel (SPD)<br />

Datum <strong>de</strong>r Ausgabe: 09.11.<strong>2012</strong>


Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 2<br />

Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />

34. Sitzung he-ho<br />

Tagesordnung:<br />

1. Aktuelles<br />

1.1 Bekanntgabe <strong>de</strong>r Entscheidung zur Schließung <strong>de</strong>r JVA Frankfurt (O<strong>de</strong>r)<br />

im Rahmen eines Besuches <strong>de</strong>r JVA durch <strong>de</strong>n Justizminister<br />

Dr. Schöneburg am 4. <strong>September</strong> <strong>2012</strong><br />

1.2 Sachstand zur Ausschreibung von vier Richterstellen am Lan<strong>de</strong>ssozialgericht<br />

Berlin-<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

2. Gesetz zu <strong>de</strong>m Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen<br />

Überwachungsstelle <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, Gesetzentwurf <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung,<br />

Drucksache 5/5312, Neudruck<br />

Abschließen<strong>de</strong> Beratung, Erarbeitung einer Stellungnahme an <strong>de</strong>n Hauptausschuss<br />

3. Dritter Demografiebericht <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>, Drucksache 5/4324 (gemäß<br />

Beschluss <strong>de</strong>s Landtages <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> <strong>vom</strong> 24. März 2011, Drucksache<br />

5/2941-B)<br />

Abschließen<strong>de</strong> Beratung, Erarbeitung einer Stellungnahme an <strong>de</strong>n Hauptausschuss<br />

4. Gesetz über die Feststellung <strong>de</strong>s Haushaltsplanes <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 (Haushaltsgesetz 2013/2014 -<br />

HG 2013/2014), Gesetzentwurf <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung, Drucksache 5/5772, Einzelplan<br />

04 sowie Beilage Einzelplan 12 (Hochbaumaßnahmen)<br />

in Verbindung damit:<br />

Finanzplan <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> <strong>2012</strong> bis 2016, Unterrichtung durch die<br />

Lan<strong>de</strong>sregierung, Drucksache 5/5773<br />

Erste Beratung<br />

5. Professionelle Betreuung und Betreuungskosten<br />

6. Psychologische Gutachten in Familiensachen<br />

7. Entweichung eines verurteilten Mör<strong>de</strong>rs aus <strong>de</strong>r JVA Wriezen<br />

8. Zuteilung von Lehrerwochenstun<strong>de</strong>n für die Schulausbildung von Gefangenen<br />

in <strong>de</strong>n Justizvollzugsanstalten <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

9. Verschie<strong>de</strong>nes<br />

Unterrichtung über die Abgabe einer Petition


Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 3<br />

Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />

34. Sitzung he-ho<br />

Beschlüsse und Festlegungen:<br />

1. Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Rechtsausschusses bestätigten einstimmig bei einer<br />

Stimmenthaltung das Protokoll <strong>de</strong>r 33. Sitzung <strong>vom</strong> 23. August <strong>2012</strong>.<br />

2. Der Rechtsausschuss beschloss mehrheitlich gegen die Stimme <strong>de</strong>r Fraktion<br />

GRÜNE/B90 und einer Stimmenthaltung innerhalb <strong>de</strong>r CDU-Fraktion (6 : 1 : 1),<br />

<strong>de</strong>m Hauptausschuss die Annahme <strong>de</strong>s Gesetzesentwurfs zu <strong>de</strong>m Staatsvertrag<br />

über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, Gesetzentwurf <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung, Drucksache 5/5312,<br />

Neudruck, in unverän<strong>de</strong>rter Fassung zu empfehlen.<br />

3. Der Rechtsausschuss beschloss einstimmig und ohne Stimmenthaltung, <strong>de</strong>m<br />

Hauptausschuss seine Stellungnahme zu <strong>de</strong>m Dritten Demografiebericht <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>, Drucksache 5/4324, entsprechend <strong>de</strong>m Vorschlag <strong>de</strong>s<br />

Vorsitzen<strong>de</strong>n zu übermitteln (Anlage 2).<br />

4. Der Ausschuss verständigte sich darauf, die Antragssitzung zum Haushalt in<br />

<strong>de</strong>r 35. Sitzung am 8. November <strong>2012</strong> durchzuführen. Än<strong>de</strong>rungsanträge sollen<br />

an <strong>de</strong>n Ausschussdienst bis spätestens 1. November <strong>2012</strong> unter Verwendung<br />

<strong>de</strong>s übermittelten Musters schriftlich übermittelt wer<strong>de</strong>n.


Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 4<br />

Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />

34. Sitzung he-ho<br />

Aus <strong>de</strong>r Beratung:<br />

Die Vorsitzen<strong>de</strong> begrüßt die Anwesen<strong>de</strong>n und eröffnet die 34. Sitzung <strong>de</strong>s Rechtsausschusses.<br />

Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Rechtsausschusses bestätigen einstimmig bei einer<br />

Stimmenthaltung das Protokoll <strong>de</strong>r 33. Sitzung <strong>vom</strong> 23. August <strong>2012</strong>.<br />

Die Vorsitzen<strong>de</strong> verweist auf <strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r Einladung zugegangenen Entwurf <strong>de</strong>r Tagesordnung<br />

und auf die bereits durch die Fraktion GRÜNE/B90 angekündigten Themenvorschläge<br />

zur Behandlung unter <strong>de</strong>m Tagesordnungspunkt 1 „Aktuelles“.<br />

Der Ausschuss beschließt einstimmig die im Entwurf vorliegen<strong>de</strong> Tagesordnung.<br />

Zu TOP 1: Aktuelles<br />

Zu 1.1: Bekanntgabe <strong>de</strong>r Entscheidung zur Schließung <strong>de</strong>r JVA Frankfurt<br />

(O<strong>de</strong>r) im Rahmen eines Besuches <strong>de</strong>r JVA durch <strong>de</strong>n Justizminister<br />

Dr. Schöneburg am 4. <strong>September</strong> <strong>2012</strong><br />

Die Vorsitzen<strong>de</strong> verweist darauf, dass dieses Thema durch die Fraktion GRÜNE/B90<br />

angekündigt wor<strong>de</strong>n sei.<br />

Minister Dr. Schöneburg merkt an, dass er bereits Anfang dieses Jahres das Vollzugs-<br />

und Standortkonzept für <strong>de</strong>n Justizvollzug <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> im<br />

Rechtsausschuss vorgestellt habe. Hierbei sei im Zuge <strong>de</strong>s Abbaus von Haftplätzen<br />

auch das Für und Wi<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Schließung <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt Frankfurt (O<strong>de</strong>r)<br />

diskutiert wor<strong>de</strong>n.<br />

Die Gewerkschaften habe man an <strong>de</strong>r weiteren Qualifizierung dieses Konzeptes beteiligt.<br />

So hätten neben <strong>de</strong>n innerhalb <strong>de</strong>r Fristen eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen<br />

im März <strong>2012</strong> auch mehrere interessante und inhaltlich sehr angereicherte<br />

Debatten mit <strong>de</strong>m Bund <strong>de</strong>r Strafvollzugsbediensteten und mit <strong>de</strong>r Vereinten<br />

Dienstleistungsgewerkschaft ver.di stattgefun<strong>de</strong>n.<br />

Von Anfang an habe er gesagt, dass die vorgestellten Optionen nicht unverän<strong>de</strong>rlich<br />

seien und dass er weiterhin nach Möglichkeiten suche, die mo<strong>de</strong>rnisierten o<strong>de</strong>r neu<br />

gebauten Vollzugsanstalten in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> zu erhalten.<br />

So habe man mit <strong>de</strong>m Land Sachsen-Anhalt frühzeitig Verhandlungen über eine<br />

Übernahme <strong>de</strong>ssen inhaftierter Frauen aufgenommen. Seit einer Besichtigung <strong>de</strong>r<br />

Justizvollzugsanstalt Luckau-Duben sei Sachsen-Anhalt von <strong>de</strong>n Bedingungen <strong>de</strong>r<br />

dortigen Unterbringung <strong>de</strong>r inhaftierten Frauen sehr angetan. Mittlerweile stehe die


Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 5<br />

Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />

34. Sitzung he-ho<br />

Unterzeichnung <strong>de</strong>s entsprechen<strong>de</strong>n Verwaltungsabkommens kurz bevor.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rungen innerhalb <strong>de</strong>r Senatsverwaltung im Nachgang <strong>de</strong>r<br />

jüngsten Wahlen in Berlin sei zu<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Gedanke einer möglichen Kooperation mit<br />

<strong>de</strong>m Land Berlin geboren wor<strong>de</strong>n, zumal <strong>de</strong>r neue Senator für Justiz und Verbraucherschutz<br />

Heilmann mitgeteilt habe, dass er sich diesbezüglich keine Denkverbote<br />

auferlege und möglichen wirtschaftlichen und inhaltlich sinnvollen Kooperationen mit<br />

<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> aufgeschlossen gegenüberstehe. Auch habe die Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />

Rechtsausschusses <strong>de</strong>s Abgeordnetenhauses Berlin geäußert, dass sie sich eine<br />

vorübergehen<strong>de</strong> Unterbringung <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt Tegel untergebrachten<br />

erwachsene Strafgefangenen in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> bis zur Fertigstellung <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt<br />

Hei<strong>de</strong>ring vorstellen könne. Aufgrund dieser positiven Signale habe er<br />

nach <strong>de</strong>n geführten Gesprächen mit <strong>de</strong>n Gewerkschaften im April <strong>2012</strong> gegenüber<br />

<strong>de</strong>r Berliner Seite nochmals schriftlich ein sehr <strong>de</strong>tailliertes Angebot, insbeson<strong>de</strong>re<br />

zur temporären Übernahme <strong>de</strong>r erwachsenen Strafgefangenen, unterbreitet und auch<br />

angeregt, konzeptionell über die Bildung einer Vollzugsgemeinschaft mit <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn<br />

Sachsen-Anhalt, <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> und Berlin bezüglich <strong>de</strong>r weiblichen Strafgefangenen<br />

nachzu<strong>de</strong>nken. Ein Vierteljahr später sei ihm Mitte Juli <strong>2012</strong> die Antwort <strong>de</strong>s Senators<br />

für Justiz und Verbraucherschutz zugegangen. Senator Heilmann habe mitgeteilt,<br />

dass zwar alle aufgeführten Ansätze sehr interessant seien, er sich aber letztlich gegen<br />

die vorgeschlagenen konzeptionellen Vorstellungen ausspreche. Dadurch sei<br />

<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> in <strong>de</strong>n angedachten Möglichkeiten wie<strong>de</strong>r zurückgeworfen wor<strong>de</strong>n und<br />

weiterhin auf die Kooperation mit Sachsen-Anhalt und auf sich selbst angewiesen.<br />

Gegenwärtig müsse man aber auch die sich geän<strong>de</strong>rten Vorgaben zum Abbau von<br />

Personal im Vollzug beachten. Insofern stelle sich die Frage <strong>de</strong>r Konzentration von<br />

Kräften und <strong>de</strong>s Abbaus von Haftplätzen noch gravieren<strong>de</strong>r. Zu<strong>de</strong>m müsse beachtet<br />

wer<strong>de</strong>n, dass sich die Rahmenbedingungen nicht verän<strong>de</strong>rt hätten. <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> habe<br />

eine durchschnittliche Gefangenenzahl von 1 350 und große Anstiege seien gegenwärtig<br />

und perspektivisch für die nächsten fünf Jahre nicht zu erwarten.<br />

Aus diesen genannten Grün<strong>de</strong>n habe sich seine Position verfestigt, die Justizvollzugsanstalt<br />

Frankfurt (O<strong>de</strong>r) zu schließen. Derzeit wer<strong>de</strong> unter Beachtung <strong>de</strong>r sich in<br />

<strong>de</strong>m vergangenen halben Jahr verän<strong>de</strong>rten Bedingungen eine entsprechen<strong>de</strong> Unterrichtungsvorlage<br />

erarbeitet. Mit dieser trete man in <strong>de</strong>n nächsten Tagen in die Ressortabstimmung<br />

ein. Nach <strong>de</strong>m Mitzeichnungsverfahren wer<strong>de</strong> diese dann <strong>de</strong>m Kabinett<br />

vorgelegt.<br />

Aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Fairness und <strong>de</strong>r Offenheit habe er anlässlich <strong>de</strong>r auswärtigen Kabinettssitzung<br />

in Frankfurt (O<strong>de</strong>r) <strong>de</strong>n Oberbürgermeister und seine Beigeordneten<br />

sowie bei einem kurzfristig vereinbarten Termin in <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt Frankfurt<br />

(O<strong>de</strong>r) <strong>de</strong>n Personalrat und die Anstaltsleitung über seine <strong>de</strong>rzeitige Position informiert.<br />

Abgeordnete Niels (GRÜNE/B90) erklärt, dass sie im Nachgang <strong>de</strong>r Erörterungen


Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 6<br />

Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />

34. Sitzung he-ho<br />

mit <strong>de</strong>m Bund <strong>de</strong>r Strafvollzugsbediensteten und <strong>de</strong>r Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft<br />

ver.di sowie mit Staatsanwälten und Polizisten in <strong>de</strong>n letzten Monaten<br />

immer wie<strong>de</strong>r erhebliche Be<strong>de</strong>nken gegen die Schließung <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt<br />

Frankfurt (O<strong>de</strong>r) vernommen habe. Aus diesem Grund sei dieses Thema von ihr benannt<br />

wor<strong>de</strong>n.<br />

Bei einem Wegfall das Standorts Frankfurt (O<strong>de</strong>r) entstehe in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> eine große<br />

Lücke. Mehrere Staatsanwälte und Polizisten hätten sie auf dieses Problem aufmerksam<br />

gemacht. Beson<strong>de</strong>rs im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeit geführten Debatte<br />

zur Grenzkriminalität wür<strong>de</strong>n sich durch größere Wege für Zuführungen in eine Untersuchungshaftanstalt<br />

auch die Dienstzeiten verlängern.<br />

Nicht nur <strong>vom</strong> Bund <strong>de</strong>r Strafvollzugsbediensteten, son<strong>de</strong>rn auch von Mitglie<strong>de</strong>rn<br />

an<strong>de</strong>rer Beiräte, habe sie <strong>de</strong>n Vorschlag vernommen, dass man im Gegensatz zu<br />

einer vollständigen Schließung <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt Frankfurt (O<strong>de</strong>r) vielmehr<br />

einzelne Abteilungen o<strong>de</strong>r Hafthäuser <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt Cottbus schließen<br />

müsste. Hier wür<strong>de</strong>n im regionalen Vergleich innerhalb von <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> zu viele Kapazitäten<br />

vorgehalten.<br />

Nach ihrer Wahrnehmung habe sich an <strong>de</strong>m ursprünglichen Konzept bisher nichts<br />

geän<strong>de</strong>rt, obwohl von verschie<strong>de</strong>nen fachlichen Seiten gute Grün<strong>de</strong> für eine notwendige<br />

Anpassung <strong>de</strong>s Konzepts vorgetragen wor<strong>de</strong>n sein. Aus diesem Grund, und weil<br />

sie durch <strong>de</strong>n Bund <strong>de</strong>r Strafvollzugsbediensteten erfahren habe, dass die Justizvollzugsanstalt<br />

Frankfurt (O<strong>de</strong>r) nunmehr tatsächlich geschlossen wer<strong>de</strong>n solle, habe sie<br />

dieses Thema benannt. Gegen die beabsichtigte Schließung <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt<br />

Frankfurt (O<strong>de</strong>r) sehe sie erhebliche Be<strong>de</strong>nken.<br />

Die Vorsitzen<strong>de</strong> erinnert daran, dass die Fraktion GRÜNE/B90 im Vorfeld <strong>de</strong>r Sitzung<br />

bereits angeregt habe, <strong>de</strong>m anwesen<strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>svorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r<br />

Strafvollzugsbediensteten, Herrn Köbke, zu dieser Thematik ein Re<strong>de</strong>recht einzuräumen.<br />

Sie schlägt vor, dass Herrn Köbke ein Re<strong>de</strong>recht eingeräumt und dieser gebeten<br />

wer<strong>de</strong>, seinen Re<strong>de</strong>beitrag möglichst auf 5 Minuten zu beschränken.<br />

Diesem Vorschlag stimmt <strong>de</strong>r Ausschuss einvernehmlich zu.<br />

Herr Köbke (Lan<strong>de</strong>svorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Strafvollzugsbediensteten) verweist<br />

darauf, dass die Problematik <strong>de</strong>s Standort- und Vollzugskonzepts bereits seit Anfang<br />

<strong>de</strong>s Jahres 2010 bestehe und die Schließung <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt Frankfurt<br />

(O<strong>de</strong>r) nicht erst seit <strong>de</strong>m Jahr 2010 im Gespräch sei. Die Problematik <strong>de</strong>r Schließung<br />

einer Justizvollzugsanstalt habe vielmehr schon einmal in <strong>de</strong>n Jahren 2002 bis 2004<br />

bestan<strong>de</strong>n. Damals sei die Justizvollzugsanstalt Spremberg als eigene Vollzugsanstalt<br />

aufgegeben wor<strong>de</strong>n und das Ministerium <strong>de</strong>r Justiz habe seine Entscheidung<br />

damit begrün<strong>de</strong>t, dass die Justizvollzugsanstalt Frankfurt (O<strong>de</strong>r) als Untersuchungshaftanstalt<br />

für <strong>de</strong>n Landgerichtsbezirk alternativlos sei und erhalten wer<strong>de</strong>n müsse.


Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 7<br />

Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />

34. Sitzung he-ho<br />

Der Bund <strong>de</strong>r Strafvollzugsbediensteten habe ein eigenes Standortkonzept vorgelegt<br />

und zu<strong>de</strong>m Stellung zum Konzept <strong>de</strong>s Ministeriums <strong>de</strong>r Justiz bezogen. Im Zuge <strong>de</strong>r<br />

erwähnten Gespräche sei dann durch Minister Dr. Schöneburg eine Entscheidung<br />

zwischen bei<strong>de</strong>n Konzepten in Aussicht gestellt wor<strong>de</strong>n.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r begrenzten Zeit könnten die zahlreichen für <strong>de</strong>n Erhalt <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt<br />

Frankfurt (O<strong>de</strong>r) sprechen<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Strafvollzugsbediensteten<br />

im Einzelnen in seiner Stellungnahme <strong>vom</strong> 2. April <strong>2012</strong> (Anlage 1) nachgelesen<br />

wer<strong>de</strong>n. Grundsätzlich wolle er jedoch auf die folgen<strong>de</strong>n Sachverhalte hinweisen.<br />

Aus seiner Sicht sei die Notwendigkeit <strong>de</strong>s Untersuchungshaftvollzugs in Frankfurt<br />

(O<strong>de</strong>r) in keiner Weise entkräftet wor<strong>de</strong>n. Im Falle einer Schließung <strong>de</strong>r Untersuchungshaftanstalt<br />

Frankfurt (O<strong>de</strong>r) entstün<strong>de</strong>n erhebliche Mehraufwendungen außerhalb<br />

<strong>de</strong>s Vollzugs bei <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft und <strong>de</strong>r Polizei. Die staatsanwaltschaftlichen<br />

Vernehmungen müssten dann in und die polizeilichen Zuführungen nach<br />

Cottbus erfolgen.<br />

Er merkt an, dass die Polizei seit <strong>de</strong>m Monat Januar allein 350 Zuführungen in die<br />

Justizvollzugsanstalt Frankfurt (O<strong>de</strong>r) durchgeführt habe. Somit könne man errechnen,<br />

dass pro Jahr zwei Vollzeitstellen bei <strong>de</strong>r Polizei für die notwendig wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Zuführungen in die Justizvollzugsanstalt Cottbus benötigt wür<strong>de</strong>n. Die Polizei habe<br />

ihm zu<strong>de</strong>m berichtet, dass Frankfurt (O<strong>de</strong>r) lediglich drei Funkwagen habe. Wenn<br />

diese Wagen dann auch noch für längere Zeit für Fahrten nach Cottbus eingesetzt<br />

wer<strong>de</strong>n müssten, sei ihm nicht klar, wie die Zuführungen künftig bewältigt wer<strong>de</strong>n<br />

sollten. Auf diese Frage habe er auch noch keine Antwort erhalten.<br />

Die Mehraufwendungen <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaften könne man nicht beziffern. Jedoch<br />

habe <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sverban<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>er Staatsanwälte<br />

ausgeführt, dass diese erheblich seien. Die längeren Fahrten für Vorführungen<br />

zu <strong>de</strong>n Gerichten wür<strong>de</strong>n auch beim Vollzugsdienst zu einem wesentlichen Personalmehrbedarf<br />

führen. Zu<strong>de</strong>m seien durch die größeren Wege Rechtsanwältinnen<br />

und Rechtsanwälte betroffen. Dies gelte ebenfalls für Angehörige. Ferner sei eine<br />

wohnortnahe Unterbringung kaum möglich. Im Fall einer Schließung <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt<br />

Frankfurt (O<strong>de</strong>r) müssten zu <strong>de</strong>n benannten Problemen Aussagen getroffen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Weiterhin führt er aus, dass mit <strong>de</strong>m im Referentenentwurf vorliegen<strong>de</strong>n <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen<br />

Justizvollzugsgesetz die notwendigen Einrichtungen für einen Resozialisierungsvollzug<br />

zu schaffen seien. Die Aufgabe eines je<strong>de</strong>n Standortes scha<strong>de</strong> aber<br />

<strong>de</strong>m Differenzierungsprinzip. Zu<strong>de</strong>m eigneten sich Großanstalten aus seiner Sicht<br />

nicht für einen Resozialisierungsvollzug. Auch das später noch weiter abzubauen<strong>de</strong><br />

Personal sei für einen solchen keinesfalls ausreichend.<br />

Der eigentliche Grund für die Schließung <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt Frankfurt (O<strong>de</strong>r)


Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 8<br />

Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />

34. Sitzung he-ho<br />

sei kein vollzuglicher, son<strong>de</strong>rn bestehe in <strong>de</strong>r Reduzierung <strong>de</strong>s Personals. Die im<br />

Vollzug liegen<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong> sprächen aus seiner Sicht vielmehr für <strong>de</strong>n Erhalt <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt<br />

Frankfurt (O<strong>de</strong>r). Er merkt an, dass die Haftplatzkapazität bei konsequenter<br />

Einzelunterbringung in Zimmern und nicht in Betten ausgedrückt wer<strong>de</strong>n<br />

müsse. Danach liege diese tatsächlich bei 1 800 Haftplätzen.<br />

Abgeordneter Ziel (SPD) wen<strong>de</strong>t sich an Abgeordnete Niels (GRÜNE/B90) und führt<br />

aus, dass es sich vorliegend um eine exekutive Angelegenheit han<strong>de</strong>le. Minister<br />

Dr. Schöneburg habe darauf hingewiesen, dass mit <strong>de</strong>m Entwurf <strong>de</strong>r Unterrichtungsvorlage<br />

<strong>de</strong>rzeit in die Ressortabstimmung eingetreten wer<strong>de</strong>. Er vertrete die Auffassung,<br />

dass die Executive zunächst einen gewissen Arbeitsstand erreicht haben sollte,<br />

bevor das Parlament kontrollierend eingreife. Das Motto „Plane mit, arbeite mit, regiere<br />

mit!“ erscheine ihm in diesem Verfahrensstadium fragwürdig. Aus diesem Grund<br />

habe er auch Be<strong>de</strong>nken gegen die heutige Darstellung <strong>de</strong>r gewerkschaftlichen Sicht<br />

im Rechtsausschuss gehegt. Es sollte gut überdacht wer<strong>de</strong>n, ob <strong>de</strong>r Ausschuss auch<br />

in künftigen Fällen so verfahre. Zu<strong>de</strong>m sei die Erörterung vorliegend auch auf das<br />

eigenständige Thema <strong>de</strong>s Resozialisierungsvollzugs ausgeweitet wor<strong>de</strong>n. Er spricht<br />

sich dafür aus, die Diskussion im Rechtsausschuss nochmals, jedoch erst nach Unterbreitung<br />

eines entsprechen<strong>de</strong>n Vorschlags durch die Exekutive, zu führen.<br />

Abgeordnete Niels (GRÜNE/B90) führt ergänzend aus, dass Minister Dr. Schöneburg<br />

<strong>de</strong>m Leiter <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt Frankfurt (O<strong>de</strong>r), Herrn Ra<strong>de</strong>s, mitgeteilt habe,<br />

dass die Justizvollzugsanstalt Frankfurt (O<strong>de</strong>r) geschlossen wer<strong>de</strong>. Gleichzeitig habe<br />

Minister Dr. Schöneburg Herrn Ra<strong>de</strong>s gebeten, dies auch <strong>de</strong>r Belegschaft mitzuteilen.<br />

Das stehe im Wi<strong>de</strong>rspruch zu <strong>de</strong>r Aussage, dass sich <strong>de</strong>r Entwurf <strong>de</strong>r Unterrichtungsvorlage<br />

<strong>de</strong>rzeit in <strong>de</strong>r Ressortabstimmung befin<strong>de</strong> und erst später zu beraten<br />

sei. Aus diesem Grund habe sie die gewerkschaftlichen Vertreter hören wollen.<br />

Minister Dr. Schöneburg erwi<strong>de</strong>rt, dass er lediglich seine Position, welche <strong>de</strong>rzeit in<br />

<strong>de</strong>r angesprochenen Unterrichtungsvorlage festgeschrieben wer<strong>de</strong>, mitgeteilt habe.<br />

Diese Vorlage wer<strong>de</strong> sich auch mit <strong>de</strong>n Argumenten <strong>de</strong>r sehr sachlich geführten Diskussion<br />

mit <strong>de</strong>m Bund <strong>de</strong>r Strafvollzugsbediensteten auseinan<strong>de</strong>rsetzen. Es gebe<br />

zwar keinen Königsweg, jedoch bestün<strong>de</strong>n zahlreiche für eine Schließung <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt<br />

Frankfurt (O<strong>de</strong>r) sprechen<strong>de</strong> Grün<strong>de</strong>. Einigen dieser Argumente habe<br />

sich auch <strong>de</strong>r Bund <strong>de</strong>r Strafvollzugsbediensteten nicht verschließen können. Insofern<br />

sei die Diskussion kontrovers, aber doch produktiv geführt wor<strong>de</strong>n.<br />

Nunmehr bleibe das Ergebnis <strong>de</strong>r Ressortabstimmung abzuwarten und selbstverständlich<br />

wer<strong>de</strong> die Unterrichtungsvorlage auch <strong>de</strong>n Abgeordneten gemäß Artikel 94<br />

<strong>de</strong>r Verfassung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> übermittelt.<br />

Er verwehre sich dagegen, er habe offiziell die Schließung <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt<br />

Frankfurt (O<strong>de</strong>r) verkün<strong>de</strong>t. Vielmehr erachte er die Information <strong>de</strong>r Anstaltsleitung<br />

über seine <strong>de</strong>rzeitige Position als ein notwendiges und faires Verhalten. Dies betreffe<br />

auch <strong>de</strong>n Umstand, dass er die in <strong>de</strong>r Sitzung mit <strong>de</strong>m Personalrat und <strong>de</strong>r Anstalts-


Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 9<br />

Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />

34. Sitzung he-ho<br />

leitung gestellte Frage, ob diese Position <strong>de</strong>n Bediensteten mitgeteilt wer<strong>de</strong>n könne,<br />

bejaht habe.<br />

Abgeordnete Niels (GRÜNE/B90) teilt mit, dass ihr eine E-Mail <strong>de</strong>s Anstaltsleiters<br />

vorliege. Sie zitiert aus dieser: „Nach Aussage <strong>de</strong>s Herrn Ministers soll die Anglie<strong>de</strong>rung<br />

an die Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen voraussichtlich noch in diesem<br />

Jahr erfolgen“. Da dies innerhalb <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung noch nicht abgestimmt sei,<br />

könne sie nicht nachvollziehen, dass Minister Dr. Schöneburg seine Schließungsabsicht<br />

in dieser Form bereits gegenüber <strong>de</strong>n Bediensteten mitgeteilt habe.<br />

Minister Dr. Schöneburg wen<strong>de</strong>t ein, dass seit Jahren über die Justizvollzugsanstalt<br />

Frankfurt (O<strong>de</strong>r) diskutiert wer<strong>de</strong> und die Bediensteten dadurch in einer Art Schwebezustand<br />

gehalten wür<strong>de</strong>n. Dies habe auch Herr Köbke (Lan<strong>de</strong>svorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Strafvollzugsbediensteten) soeben geäußert.<br />

Im Übrigen hätten sich die Bedingungen verän<strong>de</strong>rt. Zu seinem Amtsantritt seien in<br />

<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> noch 1 650 Strafgefangene inhaftiert gewesen, nunmehr nur noch<br />

1 350. Rechne man von diesen noch die Inhaftierten ab, welche eine Ersatzfreiheitsstrafe<br />

o<strong>de</strong>r eine kurze Freiheitsstrafe verbüßten, so gelange man zu einer noch geringeren<br />

Zahl. Aus diesem Grund bestehe Handlungsnot.<br />

Die Mitteilung seiner <strong>de</strong>rzeitigen Position gegenüber <strong>de</strong>n Bediensteten <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt<br />

Frankfurt (O<strong>de</strong>r), damit sich diese hierauf einstellen könnten, als Skandal<br />

zu dramatisieren, erachte er für unangemessen.<br />

Abgeordneter Kuhnert (SPD) erklärt, dass das Vollzugs- und Standortkonzept noch<br />

von 1 536 Gefangenen ausgehe. Inzwischen gebe es in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> aber nur noch<br />

1 350 Inhaftierte. Allein dieser Umstand ver<strong>de</strong>utliche <strong>de</strong>n aktuellen Handlungsbedarf.<br />

Er wen<strong>de</strong>t sich an Herrn Köbke (Lan<strong>de</strong>svorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Strafvollzugsbediensteten)<br />

und erklärt, dass man sich mit <strong>de</strong>ssen Argumenten aus <strong>de</strong>r heute<br />

nochmals überreichten Stellungnahme <strong>vom</strong> 2. April <strong>2012</strong> (Anlage 1) bereits ausführlich<br />

auseinan<strong>de</strong>rgesetzt habe. In <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> an <strong>de</strong>r Havel<br />

bestehe aber die Auffassung, dass eine Konzentration <strong>de</strong>r Strafgefangenen notwendig<br />

sei, um <strong>de</strong>n Behandlungsvollzug zu verbessern. Die erfor<strong>de</strong>rliche Differenziertheit<br />

im Behandlungsvollzug könne nur bei einer Min<strong>de</strong>stanzahl an Gefangenen angeboten<br />

wer<strong>de</strong>n. An<strong>de</strong>renfalls sei das Personal zu ständigen Fahrten zwischen <strong>de</strong>n Anstalten<br />

gezwungen. Dies habe er erst gestern wie<strong>de</strong>r in seiner Eigenschaft als Mitglied<br />

<strong>de</strong>s Anstaltsbeirats <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> an <strong>de</strong>r Havel vernommen.<br />

Auch sei die Teilstilllegung eines Hafthauses in <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

an <strong>de</strong>r Havel nicht viel günstiger, als <strong>de</strong>ssen Aufrechterhaltung. Diese Kosten müssten<br />

<strong>de</strong>m Steuerzahler gegenüber verantwortet und gegengerechnet wer<strong>de</strong>n.<br />

Auch im Land Sachsen Anhalt bestehe eine ähnliche Ten<strong>de</strong>nz. Aus <strong>de</strong>r aktuellen<br />

Presse habe er entnommen, dass das Land Sachsen-Anhalt seine sechs Haftanstal-


Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 10<br />

Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />

34. Sitzung he-ho<br />

ten auf drei reduzieren und in die Justizvollzugsanstalt Halle (Saale) sukzessive 160<br />

Millionen Euro investieren wolle.<br />

Dass es in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> fast 1 000 Gefangene weniger als ursprünglich angenommen<br />

gebe, sei zwar grundsätzlich positiv zu beurteilen, jedoch bestehe aus diesem<br />

Grund keine Alternative zu einer Schließung <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt Frankfurt<br />

(O<strong>de</strong>r). Seine Fraktion unterstütze daher Minister Dr. Schöneburg bei diesem bedauerlichen,<br />

aber notwendigen Schritt.<br />

Abgeordneter Ludwig (DIE LINKE) erinnert daran, dass <strong>de</strong>rzeit <strong>de</strong>r Tagesordnungspunkt<br />

Aktuelles behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>. Man habe <strong>de</strong>n Bericht <strong>de</strong>s Ministers Dr. Schöneburg<br />

zur Kenntnis genommen. Nach <strong>de</strong>r angekündigten Unterrichtung gemäß Artikel<br />

94 <strong>de</strong>r Verfassung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> könne dieses Thema nochmals auf<br />

die Tagesordnung gesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Zu 1.2: Sachstand zur Ausschreibung von vier Richterstellen am Lan<strong>de</strong>ssozialgericht<br />

Berlin-<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

Die Vorsitzen<strong>de</strong> verweist darauf, dass dieses Thema ebenfalls durch die Fraktion<br />

GRÜNE/B90 angekündigt wor<strong>de</strong>n sei.<br />

Abgeordnete Niels (GRÜNE/B90) fragt Minister Dr. Schöneburg nach <strong>de</strong>m Sachstand<br />

<strong>de</strong>r vier am Lan<strong>de</strong>ssozialgericht Berlin-<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> ausgeschriebenen Stellen und<br />

danach, ob <strong>de</strong>r Gemeinsame Richterwahlausschusses <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r Berlin und <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

womöglich schon im November <strong>2012</strong> über die Bewerber befin<strong>de</strong>n könne.<br />

Minister Dr. Schöneburg erklärt zunächst einleitend, dass die Ausschreibung <strong>de</strong>r<br />

vier für die Sozialgerichte <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> angekündigten Stellen erfolgt sei.<br />

Nach Ablauf <strong>de</strong>r Bewerbungsfrist En<strong>de</strong> August <strong>2012</strong> fin<strong>de</strong> nunmehr <strong>de</strong>r Auswahlprozess<br />

statt. Im November o<strong>de</strong>r spätestens im Dezember dieses Jahres könne die Wahl<br />

im Richterwahlausschuss durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Damit wür<strong>de</strong>n die Sozialgerichte <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>, insbeson<strong>de</strong>re das Sozialgericht Cottbus, das Sozialgericht<br />

Neuruppin und das Sozialgericht Frankfurt (O<strong>de</strong>r), gestärkt.<br />

Im Vergleich zu <strong>de</strong>n <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>er Sozialgerichten stelle sich die Personalsituation<br />

am Lan<strong>de</strong>ssozialgericht Berlin-<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> nicht so dramatisch dar. Dort seien zwischenzeitlich<br />

vier Stellen ausgeschrieben wor<strong>de</strong>n, zwei Stellen am 15. März <strong>2012</strong>,<br />

eine Stelle am 15. April <strong>2012</strong> sowie eine Stelle am 17. <strong>September</strong> <strong>2012</strong>. Für letztgenannte<br />

Ausschreibung laufe noch die Bewerbungsfrist. Für die übrigen drei Stellen<br />

lägen die Besetzungsberichte noch nicht vor, da noch nicht alle Bewerber anlässlich<br />

ihrer Bewerbung beurteilt wor<strong>de</strong>n seien. Hinsichtlich <strong>de</strong>r drei erstgenannten Stellen<br />

wer<strong>de</strong> eine Befassung <strong>de</strong>s Gemeinsamen Richterwahlausschusses <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r Berlin<br />

und <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> voraussichtlich in <strong>de</strong>r Sitzung im Januar 2013 erfolgen.


Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 11<br />

Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />

34. Sitzung he-ho<br />

Zu TOP 2: Gesetz zu <strong>de</strong>m Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen<br />

elektronischen Überwachungsstelle <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, Gesetzentwurf<br />

<strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung, Drucksache 5/5312, Neudruck<br />

Abschließen<strong>de</strong> Beratung, Erarbeitung einer Stellungnahme an<br />

<strong>de</strong>n Hauptausschuss<br />

Die Vorsitzen<strong>de</strong> verweist darauf, dass <strong>de</strong>r Gesetzentwurf <strong>vom</strong> Landtag in seiner<br />

58. Sitzung am 7. Juni <strong>2012</strong> fe<strong>de</strong>rführend an <strong>de</strong>n Hauptausschuss und zur Mitberatung<br />

an <strong>de</strong>n Rechtsausschuss überwiesen wor<strong>de</strong>n sei. Der Hauptausschuss habe in<br />

seiner gestrigen Sitzung eine Anhörung durchgeführt. Zu dieser seien auch die Mitglie<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>s Rechtsausschusses eingela<strong>de</strong>n wor<strong>de</strong>n. Der fe<strong>de</strong>rführen<strong>de</strong> Hauptausschuss<br />

habe die Stellungnahme <strong>de</strong>s Rechtsausschusses bis zum 22. Oktober <strong>2012</strong><br />

angefor<strong>de</strong>rt. Da <strong>de</strong>r Rechtsausschuss vor diesem Termin nicht mehr tage, sollte heute<br />

die abschließen<strong>de</strong> Beratung erfolgen. Sie fragt, ob grundsätzlicher Re<strong>de</strong>bedarf zu<br />

<strong>de</strong>m Gesetzentwurf bestehe.<br />

Abgeordnete Niels (GRÜNE/B90) richtet sich an die Ausschussmitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Fraktionen<br />

SPD und DIE LINKE sowie an Minister Dr. Schöneburg und fragt, ob eine Evaluierung<br />

<strong>de</strong>s möglichen Beitritts beabsichtigt sei.<br />

Minister Dr. Schöneburg antwortet, dass eine direkte Evaluierung nicht vorgesehen<br />

sei. Jedoch wer<strong>de</strong> man die <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>er Fälle, zum Beispiel auch unter <strong>de</strong>m Gesichtspunkt<br />

<strong>de</strong>r Reaktionszeit, überprüfen. Es könne vereinbart wer<strong>de</strong>n, dass <strong>de</strong>m<br />

Rechtsausschuss zum Jahresen<strong>de</strong> hierüber berichtet wer<strong>de</strong>. Ein solcher Bericht wür<strong>de</strong><br />

jedoch nicht in Form einer umfassen<strong>de</strong>n Evaluierung erfolgen.<br />

Abgeordneter Ludwig (DIE LINKE) begrüßt die vorgeschlagene Verfahrensweise,<br />

zumal die zu erwarten<strong>de</strong>n Fallzahlen überschaubar seien.<br />

Der Rechtsausschuss beschließt mehrheitlich gegen die Stimme <strong>de</strong>r Fraktion<br />

GRÜNE/B90 und einer Stimmenthaltung innerhalb <strong>de</strong>r CDU-Fraktion (6 : 1 : 1),<br />

<strong>de</strong>m Hauptausschuss die Annahme <strong>de</strong>s Gesetzesentwurfs in unverän<strong>de</strong>rter<br />

Fassung zu empfehlen.<br />

Zu TOP 3: Dritter Demografiebericht <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>, Drucksache<br />

5/4324 (gemäß Beschluss <strong>de</strong>s Landtages <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> <strong>vom</strong><br />

24. März 2011, Drucksache 5/2941-B)<br />

Abschließen<strong>de</strong> Beratung, Erarbeitung einer Stellungnahme an<br />

<strong>de</strong>n Hauptausschuss<br />

Die Vorsitzen<strong>de</strong> verweist darauf, dass <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Rechtsausschusses am<br />

5. <strong>September</strong> <strong>2012</strong> bereits einen Vorschlag für eine mögliche Stellungnahme an die


Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 12<br />

Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />

34. Sitzung he-ho<br />

Ausschussmitglie<strong>de</strong>r übermittelt habe. Sie fragt, ob <strong>de</strong>r Ausschuss diesem Vorschlag<br />

folgen wolle.<br />

Der Rechtsausschuss beschließt einstimmig und ohne Stimmenthaltung, <strong>de</strong>m<br />

Hauptausschuss seine Stellungnahme entsprechend <strong>de</strong>m Vorschlag <strong>de</strong>s Vorsitzen<strong>de</strong>n<br />

zu übermitteln (Anlage 2).<br />

Zu TOP 4: Gesetz über die Feststellung <strong>de</strong>s Haushaltsplanes <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 (Haushaltsgesetz<br />

2013/2014 - HG 2013/2014), Gesetzentwurf <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung,<br />

Drucksache 5/5772, Einzelplan 04 sowie Beilage Einzelplan<br />

12 (Hochbaumaßnahmen)<br />

in Verbindung damit:<br />

Finanzplan <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> <strong>2012</strong> bis 2016, Unterrichtung<br />

durch die Lan<strong>de</strong>sregierung, Drucksache 5/5773<br />

Erste Beratung<br />

Die Vorsitzen<strong>de</strong> führt aus, dass das Haushaltsgesetz 2013/2014 sowie <strong>de</strong>r Finanzplan<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> <strong>2012</strong> bis 2016 durch <strong>de</strong>n Landtag in seiner 60. Sitzung<br />

am 29. August <strong>2012</strong> fe<strong>de</strong>rführend an <strong>de</strong>n Ausschuss für Haushalt und Finanzen und<br />

zur Mitberatung an alle Fachausschüsse überwiesen wor<strong>de</strong>n sei. Heute fin<strong>de</strong> die erste<br />

Beratung im Rechtsausschuss statt.<br />

Minister Dr. Schöneburg führt einleitend aus, dass das Ministerium <strong>de</strong>r Justiz weiterhin<br />

in die Haushaltskonsolidierung eingebun<strong>de</strong>n sei. Bei Betrachtung <strong>de</strong>r einzelnen<br />

Hauptgruppen könne erkannt wer<strong>de</strong>n, dass man im Zuge dieser Haushaltskonsolidierung<br />

nunmehr in einige kritische Grenzbereiche gelange, in welchen größere Einsparungen<br />

in <strong>de</strong>n nächsten Jahren nicht mehr erfolgen könnten.<br />

In <strong>de</strong>n Einnahmesummen <strong>de</strong>r Hauptgruppen 1 und 2 verzeichne man an die Ist-<br />

Einnahmen <strong>de</strong>r Vorjahre angepasste und reduzierte Ansätze.<br />

Die Ausgaben im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz<br />

<strong>de</strong>r Hauptgruppe 6 seien ebenfalls entsprechend <strong>de</strong>n Erfahrungen <strong>de</strong>r Vorjahre abgesunken.<br />

Die tatsächliche Entwicklung könne hiervon jedoch abweichen, da nicht<br />

genau abzuschätzen sei, wie viele Anträge auf Rehabilitierung in welcher Höhe künftig<br />

tatsächlich beschie<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong>n.<br />

Das Hauptproblem bestehe bei <strong>de</strong>n Personalausgaben <strong>de</strong>r Hauptgruppe 4. Hier wür<strong>de</strong>n<br />

im Jahr 2013 fast 4 Millionen Euro und im Jahr 2014 fast 6 Millionen Euro im Vergleich<br />

zum <strong>de</strong>rzeitigen Haushaltsjahr eingespart. Ursächlich hierfür sei <strong>de</strong>r Gesamtpersonalabbau.<br />

Dieser umfasse im Zeitraum von 1995 bis 2015 innerhalb <strong>de</strong>r Justiz


Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 13<br />

Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />

34. Sitzung he-ho<br />

1 628 Stellen. In dieser Hauptgruppe bestün<strong>de</strong>n kaum noch Spielräume, was sich<br />

bereits in <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeitigen Haushaltsdurchführung abzeichne.<br />

Der Bauhaushalt sei zwar besser als in diesem Haushaltsjahr, aber <strong>de</strong>nnoch knapp<br />

bemessen. Dieser versetze die Justiz in die Lage, zumin<strong>de</strong>st die bevorstehen<strong>de</strong>n<br />

notwenigen Baumaßnahmen durchzuführen. Diesbezüglich wolle er beispielsweise<br />

auf die Sanierung <strong>de</strong>r Amtsgerichte Königs Wusterhausen, Eberswal<strong>de</strong> und Luckenwal<strong>de</strong><br />

verweisen.<br />

Abgeordnete Niels (GRÜNE/B90) fragt, nach welcher neuen Metho<strong>de</strong> die Versorgungslasten<br />

berechnet wor<strong>de</strong>n seien (Einzelplan 04, Seite 6). Weiterhin wolle sie<br />

wissen, warum die Finanzierung <strong>de</strong>r Opferberatung nicht wie geplant aufgestockt<br />

wor<strong>de</strong>n sei (Einzelplan 04, Seite 137). Zu<strong>de</strong>m interessiere sie <strong>de</strong>r Stand <strong>de</strong>s Neubaus<br />

<strong>de</strong>r Jugendarrestanstalt (Beilage Einzelplan 12, Seite 26). Schlussendlich fragt sie<br />

zum Projektfeld „Forensische Ambulanzen“ (Einzelplan 04, Seite 136), warum keine<br />

Aufstockung <strong>de</strong>r Mittel erfolge.<br />

Minister Dr. Schöneburg führt aus, dass für die Opferhilfe in diesem Haushaltsjahr<br />

eine Erhöhung <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung erfolgt sei. Diese habe man nunmehr verstetigt. Mit <strong>de</strong>n<br />

in diesem Jahr für die Opferhilfe zur Verfügung gestellten 270 000 Euro sei diese<br />

auskömmlich ausgestattet. Drei Viertel <strong>de</strong>r Finanzierung leiste das Ministerium <strong>de</strong>r<br />

Justiz. Derzeit überlege man, ob über Stiftungsregulierungen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re haushalterische<br />

Techniken noch an<strong>de</strong>re Lösungen gefun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n könnten, um künftig eine<br />

nicht projektgebun<strong>de</strong>ne För<strong>de</strong>rung zu ermöglichen.<br />

Für <strong>de</strong>n Neubau <strong>de</strong>r Jugendarrestanstalt seien die Mittel bewilligt. Derzeit befin<strong>de</strong><br />

man sich noch bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres in <strong>de</strong>r Planungsphase. Hier gehe es im Beson<strong>de</strong>ren<br />

um die Frage eines geeigneten Grundstücks. Diesbezüglich befin<strong>de</strong> man<br />

sich bereits mit <strong>de</strong>r Stadt Königs Wusterhausen in Verhandlungen. Im kommen<strong>de</strong>n<br />

Jahr wer<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>m Neubau begonnen.<br />

Das Projektfeld „Forensische Ambulanzen“ betreffe <strong>de</strong>rzeit lediglich ein Pilotprojekt für<br />

<strong>de</strong>n Landgerichtsbezirk Potsdam. In dieses wür<strong>de</strong>n aber auch Betroffene aus an<strong>de</strong>ren<br />

Landgerichtsbezirken aufgenommen. Das Projekt solle noch evaluiert wer<strong>de</strong>n.<br />

Falls es sich bewähre, wolle man min<strong>de</strong>stens zwei weitere Ambulanzen schaffen, um<br />

das Angebot flächen<strong>de</strong>ckend in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> zu gewährleisten. Insofern sei es richtig,<br />

dass die Haushaltsmittel zunächst konstant blieben.<br />

Herr Hellmann (Ministerium <strong>de</strong>r Justiz) bezieht sich auf die Übersicht <strong>de</strong>r Versorgungslasten<br />

auf Seite 7 <strong>de</strong>s Einzelplans 04. Diese betreffe nicht die bestehen<strong>de</strong>n<br />

Versorgungslasten, son<strong>de</strong>rn die Vorsorge <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>, um bei Neueinstellungen<br />

die daraus künftig erwachsen<strong>de</strong>n Pensionslasten abfe<strong>de</strong>rn zu können,<br />

in<strong>de</strong>m bereits gegenwärtig eine gewisse Ansparung vorgenommen wer<strong>de</strong>. Durch das<br />

Ministerium <strong>de</strong>r Finanzen sei vorgegeben, dass die Zuführung für bestimmte Stellen<br />

entsprechend <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Tabelle auf Seite 7 <strong>de</strong>s Einzelplans 04 aufgeführten Wertig-


Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 14<br />

Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />

34. Sitzung he-ho<br />

keit berechnet wer<strong>de</strong>n müsse. Nach dieser Vorgabe habe man diese Mittel anhand<br />

<strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n Neueinstellungen ausgewiesen.<br />

Abgeordneter Ziel (SPD) bezieht sich auf die Summe <strong>de</strong>r Personalausgaben <strong>de</strong>r<br />

Hauptgruppe 4 für die or<strong>de</strong>ntlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften (Einzelplan<br />

04, Seite 81). Die diesbezüglichen Ansätze verringerten sich von ca. 141 Millionen<br />

Euro im Jahr <strong>2012</strong> auf ca. 136,5 Millionen Euro im Jahr 2013 und auf ca.<br />

133,5 Millionen Euro im Jahr 2014.<br />

Auch die Personalausgaben für die Gerichte <strong>de</strong>r allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit<br />

(Einzelplan 04, Seite 151) wür<strong>de</strong>n sich von ca. 8 Millionen Euro im Jahr 2013<br />

auf etwas mehr als 7,8 Millionen Euro im Jahr 2014 reduzieren. In <strong>de</strong>r Sozialgerichtsbarkeit<br />

(Einzelplan 04, Seite 183) seien keine nennenswerten Verän<strong>de</strong>rungen bei <strong>de</strong>n<br />

Personalausgaben zu verzeichnen.<br />

Bei <strong>de</strong>n Sozialen Diensten <strong>de</strong>r Justiz (Einzelplan 04, Seite 139) wür<strong>de</strong>n sich die Personalausgaben<br />

hingegen von ca. 5 152 000 Euro auf 5 153 000 Euro im Jahr 2014<br />

erhöhen.<br />

Er fragt Minister Dr. Schöneburg, wie sich die genannten Ansätze auf die Justiz auswirken<br />

wür<strong>de</strong>n und ob die eingestellten Personalmittel ausreichend seien.<br />

Minister Dr. Schöneburg erläutert, dass es nicht viele Bereiche gebe, in <strong>de</strong>nen die<br />

Justiz Einsparungen erbringen könne. Einsparungen seien entwe<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>n Bauinvestitionen<br />

o<strong>de</strong>r beim Personalbudget möglich.<br />

Schon während <strong>de</strong>r Haushaltsverhandlungen habe das Ministerium <strong>de</strong>r Justiz die<br />

Position vertreten, dass die Justiz nach <strong>de</strong>m Personalbedarfsberechnungssystem<br />

PEBB§Y zu 100 % ausgestattet sein müsse. Aufgrund <strong>de</strong>r richterlichen Unabhängigkeit<br />

variiere diese Ausstattung von Bereich zu Bereich, da man nicht einfach das richterliche<br />

Personal aus einem beispielsweise nach PEBB§Y mit 120 % überausgestatten<br />

Bereich in einen womöglich entsprechend unterausgestatten Bereich bewegen<br />

könne. Dieses Problem <strong>de</strong>r Ressourcenverteilung versuche man zu lösen.<br />

Personaleinsparungen stellten immer ein Problem dar. Die <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>er Justiz sei<br />

in <strong>de</strong>r Vergangenheit auskömmlich ausgestattet gewesen. Nunmehr befin<strong>de</strong> man sich<br />

auch bei einer PEBB§Y-Auslastung in Höhe von 100 % in einem Grenzbereich. Eine<br />

mögliche ungünstige Altersstruktur o<strong>de</strong>r ein hoher Krankenstand wür<strong>de</strong>n in manchen<br />

Bereichen zu einer geringeren tatsächlichen Ausstattung führen. Diese Umstän<strong>de</strong><br />

seien bei <strong>de</strong>m nunmehr im Haushaltsentwurf eingestellten Personalbedarf zu berücksichtigen.<br />

Man müsse Sorge dafür tragen, dass sich Einsparungen nicht negativ auf<br />

Verfahrenslaufzeiten und insbeson<strong>de</strong>re auf <strong>de</strong>n Justizgewährleistungsanspruch <strong>de</strong>r<br />

Bürger auswirkten.


Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 15<br />

Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />

34. Sitzung he-ho<br />

In <strong>de</strong>r Sozialgerichtsbarkeit habe man in diesem Jahr durch die bereits angesprochene<br />

Ausschreibung <strong>de</strong>r vier Richterstellen einen Personalaufwuchs organisiert. Die<br />

weitere Entwicklung in <strong>de</strong>n kommen<strong>de</strong>n Jahren bleibe abzuwarten. Er merkt an, dass<br />

ihm <strong>vom</strong> Sozialgericht Cottbus im Rahmen seines Besuchs vor zwei Tagen bestätigt<br />

wor<strong>de</strong>n sei, dass das Gericht im Falle <strong>de</strong>r angedachten Entwicklung zum 1. Januar<br />

2013 im richterlichen Bereich und im Gegensatz zum mittleren Dienst gut aufgestellt<br />

sei.<br />

Der Minister <strong>de</strong>r Finanzen habe ihm für <strong>de</strong>n Fall einer weiteren Erhöhung <strong>de</strong>r Eingangszahlen<br />

in <strong>de</strong>r Sozialgerichtsbarkeit bis zu 15 Nachwuchsstellen sowie weitere<br />

drei befristete Stellen genehmigt. Das Problem bestehe aber darin, dass die entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Personalmittel hierfür nicht im Haushalt eingestellt seien. Diese zusätzlichen<br />

Mittel müssten dann gegebenenfalls aus <strong>de</strong>m bereits durch Abgeordneten Ziel (SPD)<br />

angeführten Budget bereitgestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

Herr Hellmann (Ministerium <strong>de</strong>r Justiz) erklärt, dass dies ein sehr komplexes Thema<br />

darstelle. Die künftige Entwicklung sei nicht immer einfach zu prognostizieren und die<br />

<strong>vom</strong> Ministerium <strong>de</strong>r Finanzen vorgegebenen Einsparerwartungen im Personalbudget<br />

könnten in <strong>de</strong>r Praxis teilweise nur sehr schwer umgesetzt wer<strong>de</strong>n. Die Schwierigkeit<br />

bestehe darin, das angemessene Maß hinsichtlich <strong>de</strong>r Stellenverfügbarkeit und <strong>de</strong>s<br />

erfor<strong>de</strong>rlichen Personalbudgets zu fin<strong>de</strong>n. Dass es im Gegensatz zur Sozialgerichtsbarkeit<br />

auch Geschäftsbereiche mit sinken<strong>de</strong>n Eingängen gebe, versetze das Ministerium<br />

<strong>de</strong>r Justiz überhaupt erst in die Lage, vernünftig reagieren zu können.<br />

In <strong>de</strong>n vergangenen Jahren habe man aufgrund einer Beson<strong>de</strong>rheit noch Rücklagen<br />

bil<strong>de</strong>n können. Die dauerhaft auf Lebenszeit eingestellten Richterinnen und Richter<br />

könnten nämlich bei einem längeren Ausfall nicht ohne weiteres - wie sonst im nichtrichterlichen<br />

Bereich üblich - durch Aushilfen ersetzt wer<strong>de</strong>n. Da es im richterlichen<br />

Dienst folglich keinen Aushilfsbereich gebe, müssten die bestehen<strong>de</strong>n Aufgaben bei<br />

Ausfällen häufig von an<strong>de</strong>ren Kolleginnen und Kollegen wahrgenommen wer<strong>de</strong>n, was<br />

einerseits zu hohen individuellen Arbeitsbelastungen und an<strong>de</strong>rseits zu einem nicht<br />

vollständigen Abfluss <strong>de</strong>r Personalmittel führe. Deshalb habe man in <strong>de</strong>n vergangenen<br />

Jahren Rücklagen bil<strong>de</strong>n können.<br />

Auch im Bereich <strong>de</strong>r Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger könnten aufgrund <strong>de</strong>r<br />

bestehen<strong>de</strong>n gesetzlichen Regelungen nicht ohne weiteres Aushilfen eingestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Situation sei hier vergleichbar zum richterlichen Bereich.<br />

Letztendlich habe diese geschil<strong>de</strong>rte Beson<strong>de</strong>rheit womöglich beim Ministerium <strong>de</strong>r<br />

Finanzen die Annahme geschürt, dass die Justiz über einen überausgestatteten Personalbudgethaushalt<br />

verfüge und dass größere Einsparvorgaben als tatsächlich realisierbar<br />

umgesetzt wer<strong>de</strong>n könnten. Obwohl man die Vorgaben umzusetzen versuche,<br />

befin<strong>de</strong> man sich gegenwärtig bereits in einem Grenzbereich und wer<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n<br />

kommen<strong>de</strong>n Jahren möglicherweise erhebliche Schwierigkeiten haben, die weiteren<br />

Einsparvorgaben umzusetzen.


Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 16<br />

Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />

34. Sitzung he-ho<br />

Abgeordneter Goetz (FDP) fragt, ob sich die Situation im Bereich <strong>de</strong>r Rechtspflegerinnen<br />

und Rechtspfleger ebenfalls so problematisch gestalte, wie im richterlichen<br />

Bereich.<br />

Herr Hellmann (Ministerium <strong>de</strong>r Justiz) bejaht dies.<br />

Die Vorsitzen<strong>de</strong> stellt fest, dass kein weiterer Erörterungsbedarf besteht. Sie weist<br />

darauf hin, dass <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Ausschusses für Haushalt und Finanzen mit<br />

Schreiben <strong>vom</strong> 10. Mai <strong>2012</strong> um Übermittlung <strong>de</strong>r Stellungnahme <strong>de</strong>s Rechtsausschusses<br />

bis zum 15. November <strong>2012</strong> gebeten habe. Daher müsse die abschließen<strong>de</strong><br />

Haushaltsberatung in <strong>de</strong>r kommen<strong>de</strong>n 35. Sitzung am 8. November <strong>2012</strong> erfolgen.<br />

Sie bittet die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Ausschusses, mögliche Än<strong>de</strong>rungsanträge im Original bis<br />

spätestens 1. November <strong>2012</strong> unter Verwendung <strong>de</strong>s übermittelten Musters <strong>de</strong>m Ausschussdienst<br />

schriftlich zu übermitteln, damit diese noch vor <strong>de</strong>r Sitzung rechtzeitig<br />

verteilt wer<strong>de</strong>n können.<br />

Die vorgeschlagene Verfahrensweise trifft auf die Zustimmung <strong>de</strong>r Ausschussmitglie<strong>de</strong>r.<br />

Zu TOP 5: Professionelle Betreuung und Betreuungskosten<br />

Die Vorsitzen<strong>de</strong> teilt mit, dass diesen Tagesordnungspunkt die Fraktion GRÜNE/B90<br />

beantragt habe.<br />

Abgeordnete Niels (GRÜNE/B90) erklärt, dass es sich bei <strong>de</strong>m Gesetzentwurf zur<br />

Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Betreuungsrechts um Bun<strong>de</strong>srecht han<strong>de</strong>le. Sie wolle von Minister<br />

Dr. Schöneburg wissen, wie dieser die Synopse <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverbands <strong>de</strong>r Berufsbetreuer/innen<br />

e. V. zu <strong>de</strong>m Gesetzentwurf beurteile. Der Verband for<strong>de</strong>re vor allen Dingen<br />

eine Aufstockung <strong>de</strong>r Stun<strong>de</strong>nlöhne und <strong>de</strong>r Betreuungszeiten. Beispielsweise<br />

erhalte eine Betreuerin o<strong>de</strong>r Betreuer nach einem Betreuerwechsel im Folgejahr lediglich<br />

einen für das Folgejahr vorgesehenen Stun<strong>de</strong>nsatz. Sie interessiere jedoch<br />

zunächst die <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>er Position zu <strong>de</strong>m Gesetzentwurf.<br />

Minister Dr. Schöneburg weist darauf hin, dass diese spezifischen Fragen von <strong>de</strong>r<br />

zu diesem Tagesordnungspunkt übermittelten allgemeinen Fragestellung abweichen<br />

wür<strong>de</strong>n. Er sei von einem Bericht über die Situation im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> und nicht<br />

von einer Stellungnahme zu <strong>de</strong>r benannten Synopse <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverbands <strong>de</strong>r Berufsbetreuer/innen<br />

e. V. ausgegangen. Aus diesem Grund sehe er sich zu einer <strong>de</strong>zidierten<br />

Antwort auf die nunmehr gestellte Frage außerstan<strong>de</strong>.<br />

Er überreicht einen durch das Ministerium <strong>de</strong>r Justiz erstellten Leitfa<strong>de</strong>n zur Vorsorge<br />

(Anlage 3) und verweist darauf, dass man sich in diesem über die Situation in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

informieren könne.


Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 17<br />

Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />

34. Sitzung he-ho<br />

Abgeordnete Niels (GRÜNE/B90) erwi<strong>de</strong>rt, dass die Betreuungskosten von <strong>de</strong>n<br />

Stun<strong>de</strong>nlöhnen abhängig seien. Insofern verwun<strong>de</strong>re sie, dass Minister Dr. Schöneburg<br />

keine Auskunft über die kontinuierlich ansteigen<strong>de</strong>n Betreuungskosten geben<br />

könne. Auch in <strong>de</strong>n Folgejahren rechne man aufgrund <strong>de</strong>r erwarteten Zunahme <strong>de</strong>r<br />

zu Betreuen<strong>de</strong>n mit einem weiteren Anstieg.<br />

Zu<strong>de</strong>m wolle sie auf einen zusätzlichen Umstand im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n Betreuungskosten<br />

hinweisen. Derzeit gestalte sich die Praxis in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> so, dass<br />

im Falle eines Versterbens <strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Betreuten innerhalb <strong>de</strong>s ersten Vierteljahres<br />

nach Übernahme <strong>de</strong>r Betreuung keine Auszahlung an die Betreuer erfolge. Dies sei<br />

beispielsweise aus <strong>de</strong>m Amtsgericht Prenzlau bekannt. Sie bitte Minister<br />

Dr. Schöneburg um seine Stellungnahme zu dieser Praxis.<br />

Minister Dr. Schöneburg bittet Abgeordnete Niels (GRÜNE/B90) darum, diese <strong>de</strong>taillierten<br />

Fragen gegebenenfalls im Nachgang <strong>de</strong>r Sitzung schriftlich einzureichen,<br />

um eine ausführliche Antwort zu ermöglichen. So spezifisch seien die Fragen im Vorfeld<br />

<strong>de</strong>r Sitzung nicht übermittelt wor<strong>de</strong>n.<br />

Zu <strong>de</strong>n <strong>de</strong>rzeitigen Sätzen für die professionelle Betreuung könne er ausführen, dass<br />

einer Betreuerin o<strong>de</strong>r einem Betreuer eine Vergütung von 27 Euro/Stun<strong>de</strong> bewilligt<br />

wer<strong>de</strong>. Wenn diese zur Führung <strong>de</strong>r Betreuung beson<strong>de</strong>re Kenntnisse nachweisen<br />

wür<strong>de</strong>n, liege <strong>de</strong>r Stun<strong>de</strong>nsatz bei 33,50 Euro. Im Falle eines abgeschlossenen Studiums<br />

betrage <strong>de</strong>r Stun<strong>de</strong>nsatz 44 Euro.<br />

Zusätzlich könne er mitteilen, dass <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> für die Betreuung im Jahr 2004 noch<br />

14,6 Millionen Euro aus <strong>de</strong>m Justizhaushalt aufgewen<strong>de</strong>t habe. Mittlerweile seien<br />

diese Ausgaben auf ca. 31,1 Millionen Euro im Jahr 2011 gestiegen, da sich das Verhältnis<br />

zwischen ehrenamtlichen Betreuern und professionellen Betreuern verän<strong>de</strong>rt<br />

und die Zahl <strong>de</strong>r Betreuungsfälle aufgrund <strong>de</strong>s <strong>de</strong>mografischen Wan<strong>de</strong>ls zugenommen<br />

habe.<br />

Abgeordneter Goetz (FDP) weist darauf hin, dass die Betreuung in zahlreichen Fällen<br />

auch von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten durchgeführt wür<strong>de</strong>. Mit einem<br />

Stun<strong>de</strong>nsatz von 44 Euro sei eine Anwaltskanzlei aber nicht zu betreiben. Dadurch<br />

bestehe das Problem, geeignete Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu fin<strong>de</strong>n,<br />

welche die Betreuung in <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Qualität durchführen könnten. Selbst die<br />

kleinste Anwaltskanzlei arbeite bei diesem Stun<strong>de</strong>nsatz mit Verlust. Daher bitte er<br />

Minister Dr. Schöneburg, die Anregung für eine Nachbesserung in diesem Bereich<br />

mitzunehmen, zumal in an<strong>de</strong>ren Bereichen, beispielsweise bei <strong>de</strong>r Nachlasspflegschaft,<br />

eine rentable Arbeit aufgrund höherer Sätze möglich sei.<br />

Minister Dr. Schöneburg erklärt, dass dies sicherlich ein Problem darstelle. Er merkt<br />

an, dass man mit Inkrafttreten <strong>de</strong>s Betreuungsgesetzes im Jahr 1992 einen großen<br />

Fortschritt erzielt habe, da die Entmündigung abgeschafft und die rechtliche Betreuung<br />

in <strong>de</strong>n Vor<strong>de</strong>rgrund gestellt wor<strong>de</strong>n sei. Diese knüpfe <strong>de</strong>utlicher an die Subjekt-


Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 18<br />

Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />

34. Sitzung he-ho<br />

rolle <strong>de</strong>r Betroffenen an. Gegenwärtig wer<strong>de</strong> das Betreuungsrecht durch eine auf<br />

Bun<strong>de</strong>sebene gebil<strong>de</strong>te Arbeitsgruppe evaluiert. Aus <strong>de</strong>n Vorschlägen dieser Arbeitsgruppe<br />

könne man eine <strong>de</strong>rzeitige Ten<strong>de</strong>nz für die Erweiterung <strong>de</strong>r ehrenamtlichen<br />

Betreuung entnehmen, um die Justizhaushalte zu entlasten.<br />

Abgeordneter Goetz (FDP) entgegnet, dass damit eine Abnahme <strong>de</strong>r Betreuungsqualität<br />

in Kauf genommen wür<strong>de</strong>.<br />

Die Vorsitzen<strong>de</strong> merkt an, dass eine ehrenamtliche Tätigkeit nicht immer Qualitätsverlust<br />

be<strong>de</strong>ute.<br />

Abgeordneter Groß (DIE LINKE) wen<strong>de</strong>t sich an Abgeordneten Goetz (FDP). Auch<br />

wenn die Gebühren hierfür und für Verfahrenspflegschaften nicht beson<strong>de</strong>rs hoch<br />

ausfielen, seien diese anwaltlichen Tätigkeiten aber notwendig.<br />

Abgeordneter Ludwig (DIE LINKE) gibt zu be<strong>de</strong>nken, dass die ehrenamtliche Betreuung<br />

oftmals auch von Familienangehörigen durchgeführt wer<strong>de</strong>. Zum Teil hätten<br />

diese auch <strong>de</strong>nselben Berufsabschluss, wie anwaltlich tätige Juristen. Das könne er<br />

aus eigener Erfahrung berichten. Aus diesem Grund wür<strong>de</strong> er einen solch pauschal<br />

geäußerten Qualitätsverlust bei einer ehrenamtlich durchgeführten Betreuung infrage<br />

stellen. In <strong>de</strong>n Fällen, in <strong>de</strong>nen Familienangehörigen eine Betreuung nicht möglich<br />

sei, zum Beispiel aufgrund einer fehlen<strong>de</strong>n räumlichen Nähe, könne auf an<strong>de</strong>re ehrenamtliche<br />

Betreuer zurückgegriffen wer<strong>de</strong>n. Eine ausschließliche Betreuung durch<br />

hauptamtlich tätige Betreuer erachte er nicht für notwendig.<br />

Abgeordneter Goetz (FDP) erwi<strong>de</strong>rt, dass er an seinem Standpunkt festhalte.<br />

Zu TOP 6. Psychologische Gutachten in Familiensachen<br />

Die Vorsitzen<strong>de</strong> teilt zunächst mit, dass dieser Tagesordnungspunkt ebenfalls von<br />

<strong>de</strong>r Fraktion GRÜNE/B90 beantragt wor<strong>de</strong>n sei.<br />

Sie weist darauf hin, dass dieser Thematik gegebenenfalls eine an die Fraktionen<br />

und Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Landtages gerichtete Bürgerzuschrift <strong>vom</strong> 15. Juni <strong>2012</strong> zugrun<strong>de</strong><br />

liege. Sollten vorliegend konkrete Einzelfälle im Rechtsausschuss thematisiert wer<strong>de</strong>n,<br />

so müsse die Öffentlichkeit gemäß § 80 Absatz 2 <strong>de</strong>r Geschäftsordnung <strong>de</strong>s<br />

Landtages <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Sie schlage daher vor, lediglich<br />

das angebliche generelle Problem <strong>de</strong>r psychologischen Gutachten in Familiensachen<br />

in anonymisierter Form zu thematisieren.<br />

Der Ausschuss stimmt <strong>de</strong>r vorgeschlagenen Verfahrensweise einvernehmlich<br />

zu.


Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 19<br />

Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />

34. Sitzung he-ho<br />

Abgeordnete Niels (GRÜNE/B90) erklärt eingangs, dass sie sehr an einer öffentlichen<br />

Behandlung interessiert sei. Aus diesem Grund habe sie auch keine Einzelfälle<br />

benennen wollen.<br />

Weiterhin führt sie aus, dass die richterliche Unabhängigkeit zu beachten sei. Bei <strong>de</strong>r<br />

Bestellung von psychologischen Gutachten in Familiensachen gebe es lediglich<br />

Richtlinien und keine klare Gesetzgebung. Nach diesen Richtlinien sollten die Gutachterinnen<br />

und Gutachter zum Beispiel möglichst unabhängig sein.<br />

In <strong>de</strong>r Praxis <strong>de</strong>r gerichtlichen Verfahren wür<strong>de</strong>n die Gutachterinnen und Gutachter<br />

meist ohne beson<strong>de</strong>re Überprüfung durch das Gericht ausgewählt. Auch gebe es<br />

familienpsychologische Gutachterinnen und Gutachter, welche ihren Lebensunterhalt<br />

ausschließlich durch die Anfertigung von gerichtlich beauftragten Gutachten bestritten.<br />

Diese könne man grundsätzlich nicht als unabhängig ansehen. Da das Erfor<strong>de</strong>rnis<br />

<strong>de</strong>r Unabhängigkeit jedoch nicht gesetzlich festgeschrieben sei, bestehe auch<br />

keine Rechtsschutzmöglichkeit.<br />

Sie weist darauf hin, dass verschie<strong>de</strong>ne Verfahren vor <strong>de</strong>m Oberlan<strong>de</strong>sgericht <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

aufgrund mangelhafter Gutachten hätten erneut verhan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n müssen.<br />

Daher frage sie Minister Dr. Schöneburg, ob er eine entsprechen<strong>de</strong> Beratungsmöglichkeit,<br />

gegebenenfalls durch das Führen einer sogenannten schwarzen Liste, sehe<br />

und ob eine institutionalisierte Weiterbildung angeboten wer<strong>de</strong>. Über Letzteres habe<br />

sie bereits Gespräche mit <strong>de</strong>r Justizaka<strong>de</strong>mie geführt und erfahren, dass diese gelegentlich<br />

entsprechen<strong>de</strong> Weiterbildungen anbiete. Da es vorliegend um die Belange<br />

<strong>de</strong>r Bürgerinnen und Bürger in <strong>de</strong>m sehr sensiblen Bereich <strong>de</strong>r Familiensachen gehe,<br />

frage sie, inwieweit das Ministerium <strong>de</strong>r Justiz unterstützend tätig sein könne.<br />

Minister Dr. Schöneburg erwi<strong>de</strong>rt, dass er eine möglicherweise geäußerte Kritik an<br />

<strong>de</strong>n Richterinnen und Richter nicht teilen könne. Nicht nur in familiengerichtlichen<br />

Verfahren bil<strong>de</strong> die Sachverständigenauswahl einen Kernbestand <strong>de</strong>r richterlichen<br />

Unabhängigkeit. Die Richterinnen und Richter wür<strong>de</strong>n selbstverständlich nur Gutachterinnen<br />

und Gutachter mit einer entsprechen<strong>de</strong>n beruflichen Qualifikation auswählen.<br />

Zwar seien in diesem Zusammenhang auch Dienstaufsichtsbeschwer<strong>de</strong>n gegen<br />

Richterinnen und Richtern an ihn herangetragen wor<strong>de</strong>n, welche man bereits beantwortet<br />

habe o<strong>de</strong>r noch beantworten wer<strong>de</strong>. Die Beschwer<strong>de</strong>führer müssten jedoch<br />

letztlich auf die Möglichkeiten <strong>de</strong>r jeweiligen Prozessordnungen verwiesen wer<strong>de</strong>n.<br />

Falls die Meinung bestehe, dass eine Gutachterin o<strong>de</strong>r ein Gutachter keine objektiven<br />

Gutachten anfertige, so müssten entsprechen<strong>de</strong> Befangenheitsanträge gestellt o<strong>de</strong>r<br />

eine Heilung im weiteren Verfahren <strong>de</strong>s Instanzenzuges angestrebt wer<strong>de</strong>n.<br />

Soweit man mit entsprechen<strong>de</strong>n Fortbildungsmaßnahmen Einfluss nehmen könne,<br />

wer<strong>de</strong> man natürlich im Rahmen <strong>de</strong>r Angebote <strong>de</strong>r Justizaka<strong>de</strong>mie auch auf Probleme<br />

und neue Entwicklungen, welche bei einer Auswahl von Sachverständigen zu be-


Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 20<br />

Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />

34. Sitzung he-ho<br />

rücksichtigen seien, hinweisen. Die Fortbildungsmaßnahmen innerhalb <strong>de</strong>r Justiz<br />

wür<strong>de</strong>n jedoch nicht für die Sachverständigen durchgeführt. Entsprechen<strong>de</strong> Fortbildungen<br />

müssten durch die jeweiligen Berufsverbän<strong>de</strong> angeboten wer<strong>de</strong>n.<br />

Abgeordnete Niels (GRÜNE/B90) erklärt, dass es innerhalb <strong>de</strong>s Instanzenzuges<br />

auch überlange Verfahrensdauern gebe. Sie fragt, ob diesbezüglich politischer Druck<br />

ausgeübt wer<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r überhaupt eine Kommunikation bestehe.<br />

Minister Dr. Schöneburg entgegnet, dass er nicht erkennen könne, wie er politischen<br />

Druck auf die Erstellung eines Gutachtens ausüben sollte. Gegen überlange<br />

Verfahrenslaufzeiten, welche durch Personalverstärkung o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Maßnahmen<br />

verkürzt wer<strong>de</strong>n könnten, habe man verschie<strong>de</strong>ne Programme aufgelegt, so beispielsweise<br />

in <strong>de</strong>r Verwaltungsgerichtsbarkeit und in <strong>de</strong>r Sozialgerichtsbarkeit. Wenn<br />

sich jedoch Verfahren aufgrund einer verspäteten Gutachtenerstellung verzögern<br />

wür<strong>de</strong>n, wüsste er nicht, wie er politischen Druck ausüben könne.<br />

Abgeordnete Niels (GRÜNE/B90) stellt klar, dass sich die Fragestellung auf die zu<br />

einer erneuten Verhandlung zurückverwiesenen Verfahren bezogen habe. Im Rechtsausschuss<br />

seien die Kosten verursachen<strong>de</strong>n überlangen Verfahrenslaufzeiten bereits,<br />

zum Beispiel innerhalb <strong>de</strong>r Verwaltungsgerichtsbarkeit, thematisiert wor<strong>de</strong>n.<br />

Daher habe sich ihre Frage hinsichtlich <strong>de</strong>r überlangen Verfahrensdauern nunmehr<br />

auch konkret auf die Familiengerichtsbarkeit bezogen.<br />

Minister Dr. Schöneburg führt aus, dass man natürlich beobachten wer<strong>de</strong>, in welchen<br />

Bereichen Kosten aufgrund <strong>de</strong>s Gesetzes über <strong>de</strong>n Rechtsschutz bei überlangen<br />

Gerichtsverfahren anfallen wür<strong>de</strong>n. Die ersten Verfahren in <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen<br />

Gerichtsbarkeiten seien <strong>de</strong>rzeit anhängig und beträfen sowohl Verzögerungsrügen<br />

als auch Entschädigungsverfahren. In <strong>de</strong>n Bereichen, in welchen die überlangen Verfahrensdauern<br />

gehäuft auftreten wür<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong> man natürlich gegensteuern, da an<strong>de</strong>renfalls<br />

<strong>de</strong>r Justizgewährleistungsanspruch gefähr<strong>de</strong>t sei und man Kosten erstatten<br />

müsse, weil die Rechtsprechung ihren bestehen<strong>de</strong>n verfassungsrechtlichen Vorgaben<br />

nicht nachkomme.<br />

Abgeordneter Groß (DIE LINKE) wen<strong>de</strong>t sich an Abgeordnete Niels (GRÜNE/B90)<br />

und führt aus, dass man vorliegend zwischen <strong>de</strong>r Zuständigkeit <strong>de</strong>r Justizverwaltung<br />

und <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Judikative unterschei<strong>de</strong>n müsse. Aufgaben <strong>de</strong>r Justizverwaltung seien<br />

keinesfalls die von ihr in die Diskussion eingebrachten Anregungen. Die angesprochenen<br />

Sachverhalte sollten nach seiner Auffassung vielmehr gerichtlich geklärt wer<strong>de</strong>n.<br />

Abgeordnete Niels (GRÜNE/B90) erklärt, dass es ihr vorliegend auch um eine transparente<br />

Unterstützung gehe. Wenn Richterinnen und Richter qualifizierte Sachverständige<br />

leichter ermitteln könnten, bestün<strong>de</strong> das Problem nicht. Sicherlich könnten<br />

sich die Richterinnen und Richter auch untereinan<strong>de</strong>r über ihre Erfahrungen mit<br />

Sachverständigen austauschen. So wisse sie von einem Senat <strong>de</strong>s Oberlan<strong>de</strong>sge-


Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 21<br />

Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />

34. Sitzung he-ho<br />

richts <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>, dass dieser zum Beispiel ein bestimmtes Institut weiterempfehle.<br />

Die von ihr angeführte sogenannte schwarze Liste könne durchaus eine administrative<br />

Unterstützung <strong>de</strong>s Ministeriums <strong>de</strong>r Justiz für die vielen in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> tätigen<br />

Richterinnen und Richter darstellen. Eine telefonische Abfrage <strong>de</strong>r Richterinnen und<br />

Richter untereinan<strong>de</strong>r bei ihrer Suche nach einem geeigneten Sachverständigen stelle<br />

ein zu umständliches Verfahren dar.<br />

Die Vorsitzen<strong>de</strong> fragt nach, ob Abgeordnete Niels (GRÜNE/B90) als Unterstützung<br />

die Bereitstellung einer Sachverständigenliste durch das Ministerium <strong>de</strong>r Justiz meine.<br />

Abgeordnete Niels (GRÜNE/B90) bejaht dies. Man könne eine Positiv- o<strong>de</strong>r Negativliste<br />

zur Verfügung stellen.<br />

Minister Dr. Schöneburg erklärt, dass die Auswahl <strong>de</strong>r Sachverständigen keine Aufgabe<br />

<strong>de</strong>r Justizverwaltung darstelle. Aus diesem Grund wer<strong>de</strong> er we<strong>de</strong>r eine schwarze<br />

noch eine an<strong>de</strong>rsfarbige Liste erstellen.<br />

Abgeordnete Niels (GRÜNE/B90) betont, dass sie nicht gesagt habe, das Ministerium<br />

<strong>de</strong>r Justiz solle die Sachverständigen auswählen. Ihr sei sehr wohl bekannt, dass<br />

dies Aufgabe <strong>de</strong>r Richterinnen und Richter sei. Gleichwohl gebe es Familienrichterinnen<br />

und -richter, welche sich eventuell eine Erleichterung durch eine solche Positiv-<br />

o<strong>de</strong>r Negativliste vorstellen könnten. Eine solche Liste könne man sicherlich auch<br />

woan<strong>de</strong>rs, zum Beispiel in <strong>de</strong>r Justizaka<strong>de</strong>mie verorten. Sie verwahre sich ausdrücklich<br />

dagegen, falsch dargestellt zu wer<strong>de</strong>n.<br />

Zu TOP 7: Entweichung eines verurteilten Mör<strong>de</strong>rs aus <strong>de</strong>r JVA Wriezen<br />

Die Vorsitzen<strong>de</strong> teilt mit, dass die CDU-Fraktion diesen Tagesordnungspunkt beantragt<br />

habe.<br />

Abgeordneter Wichmann (CDU) weist darauf hin, dass ausweislich <strong>de</strong>r Presseberichterstattung<br />

in <strong>de</strong>r parlamentarischen Sommerpause eine Entweichung aus <strong>de</strong>r<br />

Justizvollzugsanstalt Wriezen stattgefun<strong>de</strong>n habe. Diesen Tagesordnungspunkt habe<br />

man beantragt, um die Ursachen für die Entweichung in Erfahrung zu bringen. Weiterhin<br />

begehre man Auskunft darüber, welche konkreten Fehleranalysen durchgeführt<br />

wor<strong>de</strong>n seien. Letztendlich bestehe die politische Frage, ob dieser Vorfall gegebenenfalls<br />

auch Auswirkungen auf die weitere Diskussion und Planung hinsichtlich eines<br />

<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Justizvollzugsgesetzes innerhalb <strong>de</strong>r Koalition habe und Minister<br />

Dr. Schöneburg <strong>de</strong>n diesbezüglichen Entwurf nachbessern wer<strong>de</strong>.<br />

Abgeordneter Ziel (SPD) dankt Abgeordneten Wichmann (CDU) dafür, dass dieser<br />

seine Fragestellung sachlich geschil<strong>de</strong>rt habe. Auch <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Rechtsausschusses<br />

habe sich bisher im Rahmen seiner Sitzungsleitung durch große Sachlich-


Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 22<br />

Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />

34. Sitzung he-ho<br />

keit ausgezeichnet und beantragte Themen in objektiver Form auf die Tagesordnung<br />

gesetzt. Eine solche Sachlichkeit wünsche er sich auch für die Zukunft. Der Titel dieses<br />

Tagesordnungspunkts hinsichtlich <strong>de</strong>r Verwendung <strong>de</strong>r Wörter „verurteilten Mör<strong>de</strong>rs“<br />

erscheine ihm jedoch vorliegend ein wenig zu reißerisch gewählt. Für das<br />

grundsätzliche durch <strong>de</strong>n Abgeordneten Wichmann (CDU) vorgetragene Ansinnen<br />

habe er jedoch großes Verständnis.<br />

Minister Dr. Schöneburg erklärt, dass er ebenfalls etwas Versachlichung in <strong>de</strong>n<br />

Sachverhalt bringen und mitteilen wolle, welche Fehler begangen wor<strong>de</strong>n seien und<br />

wo man möglicherweise strukturelle Mängel beseitigen könne, um solche Entweichungen<br />

künftig zu verhin<strong>de</strong>rn.<br />

Zunächst wolle er <strong>de</strong>n Sachverhalt noch einmal schil<strong>de</strong>rn. Der Entwichene sei ein<br />

1991 geborener polnischer Staatsbürger, welcher aber bereits seit seinem 10. Lebensjahr<br />

in Frankfurt (O<strong>de</strong>r) bei seinen Großeltern gelebt habe. Im Alter von 16 Jahren<br />

habe dieser ein sehr abscheuliches Tötungs<strong>de</strong>likt im Zusammenhang mit einer<br />

Raubstraftat begangen, weswegen er zu acht Jahren Jugendstrafe wegen Mor<strong>de</strong>s<br />

sowie versuchten und vollen<strong>de</strong>ten Raubes verurteilt wor<strong>de</strong>n sei.<br />

Seit <strong>de</strong>m Jahr 2007 sei <strong>de</strong>r Entwichene zunächst in <strong>de</strong>r Untersuchungshaft und anschließend<br />

ab <strong>de</strong>m 3. Mai 2008 im geschlossenen Vollzug in Wriezen untergebracht<br />

gewesen. Zunächst habe er ein im Rahmen <strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Jugendstrafvollzugsgesetzes<br />

vorgegebenes Programm durchlaufen. So sei er unter an<strong>de</strong>rem in <strong>de</strong>r<br />

sozialtherapeutischen Abteilung und anschließend im Wohngruppenvollzug gewesen<br />

und habe verschie<strong>de</strong>ne Therapien - insbeson<strong>de</strong>re Sucht- und Gewalttherapie -<br />

durchgeführt. Aus <strong>de</strong>n Berichten sei trotz einiger üblichen Defizite eine stetig steigen<strong>de</strong><br />

Besserung, beson<strong>de</strong>rs in <strong>de</strong>r Frage <strong>de</strong>r Empathiefähigkeit, hervorgegangen. Im<br />

geschlossenen Vollzug habe er dann eine Lehre zum Garten- und Landschaftsbauer<br />

begonnen.<br />

Im Hinblick auf die Möglichkeit <strong>de</strong>r Strafaussetzung zur Bewährung nach Verbüßung<br />

von zwei Dritteln <strong>de</strong>r verhängten Strafe habe sich nach etwa fünf Jahren die Frage<br />

gestellt, ob <strong>de</strong>r Entwichene für eine Unterbringung im offenen Vollzug und für weitere<br />

Vollzugslockerungen geeignet sei. Solche seien notwendig, um einen sich seinem<br />

Entlassungszeitpunkt nähern<strong>de</strong>n Inhaftierten an das Leben in Freiheit zu gewöhnen.<br />

Damit einhergehend habe sich auch die Frage gestellt, ob er sein drittes Lehrjahr<br />

nicht außerhalb <strong>de</strong>s Vollzugs absolvieren könne, um ihm dadurch bessere Chancen<br />

auf <strong>de</strong>m Arbeitsmarkt zu eröffnen. Nach<strong>de</strong>m ihm die verschie<strong>de</strong>nen Dienste <strong>de</strong>r Anstalt<br />

nach mehrere Vollzugslockerungen in Form von über 20 begleiteten bzw. unbegleiteten<br />

Ausgängen eine diesbezügliche Eignung bescheinigt hätten, habe man ihn<br />

im Juli <strong>2012</strong> in <strong>de</strong>n offenen Vollzug verlegt, damit dieser seine Ausbildung außerhalb<br />

<strong>de</strong>s Vollzugs antreten könne. Diese Ausbildung habe er am 6. August <strong>2012</strong>, <strong>de</strong>n theoretischen<br />

Teil am Oberstufenzentrum in Seelow am <strong>20.</strong> August <strong>2012</strong>, begonnen.


Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 23<br />

Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />

34. Sitzung he-ho<br />

Am 27. August <strong>2012</strong> sei man durch die Schulleitung <strong>de</strong>s Oberstufenzentrums um<br />

14.00 Uhr informiert wor<strong>de</strong>n, dass <strong>de</strong>r Betreffen<strong>de</strong> nicht am Unterricht teilgenommen<br />

und auch in <strong>de</strong>r Woche davor stun<strong>de</strong>nweise gefehlt habe. Da Vereinbarungen mit <strong>de</strong>n<br />

jeweiligen Ausbildungspartnern bestün<strong>de</strong>n, nach <strong>de</strong>nen diese Unregelmäßigkeiten<br />

sofort mel<strong>de</strong>n müssten, stelle diese verspätete Meldung ein Fehlverhalten dar, auf<br />

welches er nochmals zurückkommen wolle.<br />

Um 15.00 Uhr sei <strong>de</strong>r Strafgefangene wie<strong>de</strong>r im offenen Vollzug erschienen. Zwischenzeitlich<br />

habe man dort bereits aufgrund dieses Vereinbarungsbruches und vor<br />

<strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>r seiner Haft zugrun<strong>de</strong>liegen<strong>de</strong>n gravieren<strong>de</strong>n Straftat die Entscheidung<br />

getroffen, eine sofortige Rückverlegung in <strong>de</strong>n geschlossenen Vollzug<br />

durchzuführen und dann <strong>de</strong>n Sachverhalt aufzuklären. Hierfür sei <strong>de</strong>r polnische<br />

Staatsbürger unmittelbar nach seiner Rückkehr in einen sogenannten Abson<strong>de</strong>rungsraum<br />

verbracht wor<strong>de</strong>n, wo man ihm die Rückverlegung eröffnet habe. Die Maßnahmen<br />

hätten mit zwei zusätzlichen Bediensteten aus <strong>de</strong>m geschlossenen Vollzug<br />

durch insgesamt vier Vollzugsbedienstete stattgefun<strong>de</strong>n. Insofern sei bis zu diesem<br />

Zeitpunkt alles streng nach <strong>de</strong>n internen gelten<strong>de</strong>n Vorgaben erfolgt.<br />

Der Inhaftierte habe dann darum gebeten, seine im Haftraum befindlichen Sachen<br />

einpacken und mitnehmen zu können. Dies sei ihm entgegen <strong>de</strong>r Maßgabe, die Verlegung<br />

grundsätzlich unmittelbar durchzuführen, genehmigt wor<strong>de</strong>n. Jedoch hätten<br />

sich die Bediensteten insofern richtig verhalten, in<strong>de</strong>m diese das Fenster seines Haftraums<br />

geschlossen und <strong>de</strong>n Inhaftierten beim Packen seiner persönlichen Habe zu<br />

viert beaufsichtigt hätten. Anschließend habe <strong>de</strong>r Gefangene mitgeteilt, dass er noch<br />

sein Geschirr in <strong>de</strong>r Teeküche abwaschen müsse. Ein Bediensteter habe an <strong>de</strong>r Tür<br />

<strong>de</strong>r Teeküche gewartet, ein an<strong>de</strong>rer sei <strong>de</strong>m Inhaftierten in <strong>de</strong>r Teeküche gefolgt, wo<br />

ein Fenster offen gestan<strong>de</strong>n habe. Dies hätten die Bediensteten zuvor nicht wahrgenommen<br />

und <strong>de</strong>r Inhaftierte habe entweichen können.<br />

Der weitere Verlauf bestätige, dass es sich um keine überlegte Entweichung, son<strong>de</strong>rn<br />

um eine spontane und unüberlegte Handlung aus <strong>de</strong>m Affekt heraus, gehan<strong>de</strong>lt habe.<br />

Dem 21jährigen Heranwachsen<strong>de</strong>n sei die Zurückverlegung in <strong>de</strong>n geschlossenen<br />

Vollzug mit <strong>de</strong>r möglichen Folge <strong>de</strong>s Verlusts <strong>de</strong>r vorzeitigen Entlassung eröffnet<br />

wor<strong>de</strong>n. Eine solche Entweichung aufgrund einer Kurzschlusshandlung dürfe selbstverständlich<br />

nicht geschehen und müsse entsprechend <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n Vorgaben<br />

durch Präsenz <strong>de</strong>r Bediensteten verhin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Man hätte vorliegend erkennen<br />

müssen, dass die Rückverlegung zu einer emotionalen Reaktion führen könne.<br />

Bei einer Entweichung eines wegen Mor<strong>de</strong>s verurteilten Inhaftierten stelle sich die<br />

Diskussion natürlich dramatisch dar. Im offenen Vollzug wür<strong>de</strong>n die Gefangenen jedoch<br />

nach <strong>de</strong>m von ihm geschil<strong>de</strong>rten Algorithmus erprobt. Nur in 0,084 % <strong>de</strong>r Fälle<br />

sei es in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> in <strong>de</strong>n letzten zwei Jahren vorgekommen, dass ein Inhaftierter<br />

nicht wie<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n offenen Vollzug zurückgekehrt sei. Falls in <strong>de</strong>r Erprobungszeit eine<br />

Verletzung <strong>de</strong>r Vorgaben stattfin<strong>de</strong>, weil ein Inhaftierter beispielsweise Alkohol genossen<br />

o<strong>de</strong>r die Schule geschwänzt habe, müsse man sich mit diesem Fehlverhalten


Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 24<br />

Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />

34. Sitzung he-ho<br />

auseinan<strong>de</strong>rsetzen und betrachten, ob die Sozialkompetenzen für eine vorzeitige<br />

Entlassung und ein vernünftiges Leben in Freiheit bereits ausreichten. Dies stelle das<br />

Wesen einer Erprobung dar.<br />

Den weiteren Verlauf könne er anhand <strong>de</strong>r sich mit <strong>de</strong>n objektiven Abläufen <strong>de</strong>cken<strong>de</strong>n<br />

Angaben <strong>de</strong>s Entwichenen so schil<strong>de</strong>rn, dass dieser mit <strong>de</strong>m Regionalexpress<br />

nach Frankfurt (O<strong>de</strong>r) gefahren und dann über die Brücke nach Słubice gelangt sei.<br />

Dort habe er angeblich Bekannte getroffen, von <strong>de</strong>nen er ein wenig Geld bekommen<br />

und bei diesen übernachtet habe. Nach seinen Darstellungen habe er sich von <strong>de</strong>m<br />

Geld ein Mobiltelefon gekauft und seine Großmutter sowie seinen Anwalt angerufen<br />

und diesem vorsorglich mitgeteilt, dass er sich spätestens am 3. <strong>September</strong> <strong>2012</strong><br />

selber stellen wür<strong>de</strong>. Am darauffolgen<strong>de</strong>n 29. August <strong>2012</strong> sei er wie<strong>de</strong>r zu seiner<br />

Großmutter und seinem Großvater nach Frankfurt (O<strong>de</strong>r) gefahren. In <strong>de</strong>ren Haus<br />

habe man ihn festnehmen können.<br />

Die Ursache <strong>de</strong>r Entweichung liege zum einen in <strong>de</strong>r nicht sachgerechten Reaktion<br />

<strong>de</strong>r Vollzugsbediensteten, welche <strong>de</strong>n Inhaftierten nicht unverzüglich zurückverlegt<br />

hätten. Daher habe man nunmehr festgelegt, dass im Falle einer sofortigen Rückverlegung<br />

auch keine persönlichen Sachen mehr gepackt wer<strong>de</strong>n dürften. Diese wür<strong>de</strong>n<br />

nachträglich in <strong>de</strong>n geschlossenen Vollzug verbracht, sodass vergleichbare Vorfälle<br />

künftig ausgeschlossen seien. Zu<strong>de</strong>m seien die Vollzugsbeamten natürlich durch diesen<br />

Vorfall beson<strong>de</strong>rs sensibilisiert. Auch prüfe man disziplinarische Maßnahmen gegen<br />

die han<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Bediensteten.<br />

Eine weitere Ursache liege in <strong>de</strong>r Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>m Bildungsträger. Dieser<br />

müsse die Anstalt natürlich unverzüglich über ein Nichterscheinen informieren. Das<br />

über Fehlstun<strong>de</strong>n eines Gefangenen erst eine Woche später informiert wor<strong>de</strong>n sei,<br />

stelle einen großen Fehler dar. Man habe mit <strong>de</strong>m Bildungsträger bereits einen Termin<br />

zur Klärung vereinbart. Der Strafgefangene selbst habe mitgeteilt, dass er zu<br />

spät zum Unterricht erschienen sei und daher an <strong>de</strong>r Stun<strong>de</strong> nicht habe teilnehmen<br />

dürfen. Dieser Darstellung habe <strong>de</strong>r Bildungsträger wi<strong>de</strong>rsprochen und erklärt, dass<br />

an <strong>de</strong>n Veranstaltungen auch Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> teilnehmen könnten, welche zu spät<br />

kämen. Fest stehe jedoch, dass die Anstalt zu spät informiert wor<strong>de</strong>n sei.<br />

Obwohl man es nicht völlig ausschließen könne, seien nach gegenwärtigem Erkenntnisstand<br />

we<strong>de</strong>r während <strong>de</strong>r Fehlzeiten im Oberstufenzentrum noch während <strong>de</strong>r<br />

Entweichung Straftaten durch <strong>de</strong>n Inhaftierten begangen wor<strong>de</strong>n.<br />

Abgeordneter Wichmann (CDU) merkt an, dass seine Frage, ob dieser Vorfall gegebenenfalls<br />

auch Auswirkungen auf die weitere Diskussion und Planung hinsichtlich<br />

eines <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Justizvollzugsgesetzes innerhalb <strong>de</strong>r Koalition habe und<br />

Minister Dr. Schöneburg <strong>de</strong>n diesbezüglichen Entwurf nachbessern wer<strong>de</strong>, noch<br />

nicht ausdrücklich beantwortet sei. Er gehe anhand <strong>de</strong>s Vortrages davon aus, dass<br />

dieser Vorfall zwar keine unmittelbaren Auswirkungen auf <strong>de</strong>n Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen<br />

Justizvollzugsgesetzes und die Diskussion innerhalb <strong>de</strong>r Koalition haben


Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 25<br />

Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />

34. Sitzung he-ho<br />

wer<strong>de</strong>, das Ministerium <strong>de</strong>r Justiz jedoch aus <strong>de</strong>n offensichtlich begangenen Fehlern<br />

gelernt und Konsequenzen gezogen habe, um einen solchen Vorfall künftig zu vermei<strong>de</strong>n.<br />

Minister Dr. Schöneburg stimmt Abgeordneten Wichmann (CDU) ausdrücklich zu.<br />

Zu TOP 8: Zuteilung von Lehrerwochenstun<strong>de</strong>n für die Schulausbildung von<br />

Gefangenen in <strong>de</strong>n Justizvollzugsanstalten <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

Die Vorsitzen<strong>de</strong> teilt mit, dass auch dieser Tagesordnungspunkt durch die CDU-<br />

Fraktion beantragt wor<strong>de</strong>n sei. Den Hintergrund bil<strong>de</strong>ten wohl die verän<strong>de</strong>rten Stun<strong>de</strong>nzuweisungen<br />

für die JVA Wriezen und die vorliegen<strong>de</strong>n Antworten <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung<br />

(Drucksache 5/5949 sowie 5/5610) auf die Kleinen Anfragen 2111 und 2266<br />

<strong>de</strong>r Abgeordneten Blechinger (CDU).<br />

Abgeordneter Wichmann (CDU) stimmt <strong>de</strong>m zu. Es gehe vorliegend um zwei Sachverhalte,<br />

welche bereits durch die genannten Kleinen Anfragen <strong>de</strong>r Abgeordneten<br />

Blechinger (CDU) parlamentarisch thematisiert wor<strong>de</strong>n seien.<br />

Zum einen betreffe dies die Kürzung <strong>de</strong>r Stun<strong>de</strong>nzuweisungen <strong>de</strong>r Lehrer. Diese sehe<br />

man nach wie vor als problematisch an. Bei Betrachtung <strong>de</strong>r unterschiedlichen<br />

Bildungsstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Jugendlichen in <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt Wriezen und die erfor<strong>de</strong>rliche<br />

Bandbreite <strong>de</strong>r Ausbildungsaktivitäten erscheine das Erreichen eines Schul-<br />

bzw. Bildungsabschlusses aufgrund <strong>de</strong>r geringeren Wochenstun<strong>de</strong>nzahl <strong>de</strong>r Lehrerinnen<br />

und Lehrer sowie <strong>de</strong>m vorhan<strong>de</strong>nen Personalbestand schwierig. Aus diesem<br />

Grund wolle er dieses Thema im Rechtsausschuss mit Minister Dr. Schöneburg erörtern.<br />

Zum an<strong>de</strong>ren habe man dieses Thema nochmals aufgrund eines Vorfalls aufgegriffen,<br />

welcher die Abgeordnete Blechinger (CDU) zu ihrer weiteren Kleinen Anfrage<br />

2266 veranlasst habe. Eine Lehrerin sei von <strong>de</strong>r Schulaufsicht ermahnt und damit in<br />

gewisser Weise auch dienstrechtlich belangt wor<strong>de</strong>n, weil sie mit <strong>de</strong>r geschil<strong>de</strong>rten<br />

Problematik an die Abgeordnete Blechinger (CDU) als Mitglied im Anstaltsbeirat <strong>de</strong>r<br />

Justizvollzugsanstalt Wriezen herangetreten sei. Diese Ermahnung stelle zwar keine<br />

Disziplinarmaßnahme im klassischen Sinne dar, jedoch könne er nicht nachvollziehen,<br />

warum aufgrund eines Hinweises an <strong>de</strong>n Anstaltsbeirat auf eine politische Situation<br />

eine solch harte Maßnahme gegenüber <strong>de</strong>r Lehrerin ausgesprochen wor<strong>de</strong>n sei.<br />

Ein solcher Vorgang sollte sich in dieser Form nicht wie<strong>de</strong>rholen. Man lebe in einem<br />

freien Land mit einer parlamentarischen Demokratie. Sowohl die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Anstaltsbeirats<br />

als auch die Abgeordneten <strong>de</strong>s Landtages hätten ein Recht darauf, solche<br />

Sachverhalte zu erfahren. Er <strong>de</strong>nke, dass in solchen Fällen die Einhaltung <strong>de</strong>s<br />

Dienstweges nicht notwendig sei. Es gehe darum, pragmatische Lösungen für die<br />

Probleme herbeizuführen. Daher bitte er Minister Dr. Schöneburg um Auskunft, wie


Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 26<br />

Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />

34. Sitzung he-ho<br />

diese Sachverhalte zukünftig gehandhabt wer<strong>de</strong>n sollten. Er wür<strong>de</strong> eine künftig tolerantere<br />

Handhabung befürworten.<br />

Minister Dr. Schöneburg führt zur zweiten Fragestellung aus, dass dies in die Ressortzuständigkeit<br />

<strong>de</strong>s Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport falle. Er wer<strong>de</strong> we<strong>de</strong>r<br />

eine Bewertung dieses Sachverhalts abgeben, noch könne er hierauf Einfluss<br />

nehmen.<br />

Zum generellen Problem wolle er jedoch ausführen, dass Vorgaben über die Ausbildung<br />

<strong>de</strong>r jugendlichen und heranwachsen<strong>de</strong>n Strafgefangenen bestün<strong>de</strong>n, für welche<br />

auch <strong>de</strong>ren beson<strong>de</strong>re Situation und <strong>de</strong>ren mögliche Defizite ausschlaggebend<br />

seien. Für die Ausbildung seien aber die entsprechen<strong>de</strong>n Schulämter und die Schulen<br />

verantwortlich.<br />

Natürlich stellten diese Schülerinnen und Schüler eine sehr problematische Gruppe<br />

dar, da diese die Schule häufig abgebrochen o<strong>de</strong>r unregelmäßig besucht hätten und<br />

zum Teil psychologische Verhaltensauffälligkeiten o<strong>de</strong>r Persönlichkeitsstörungen aufweisen<br />

wür<strong>de</strong>n. Aus diesem Grund benötigten diese auch eine sehr intensive Betreuung.<br />

Obwohl man <strong>de</strong>n Stun<strong>de</strong>nschlüssel auch durch Rechtsverordnungen regeln könne,<br />

sei dieser immer bilateral mit <strong>de</strong>m Bildungsministerium o<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Bildungsinstitutionen ausgehan<strong>de</strong>lt wor<strong>de</strong>n. Vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>r sinken<strong>de</strong>n Gefangenenzahlen,<br />

insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>r Sekundarstufe I, habe <strong>de</strong>r Bildungspartner <strong>de</strong>n<br />

Stun<strong>de</strong>nschlüssel nunmehr verän<strong>de</strong>rt. Aus Sicht <strong>de</strong>s Ministeriums <strong>de</strong>r Justiz sei dieser<br />

zwar noch vertretbar, jedoch wer<strong>de</strong> die weitere Entwicklung genau beobachtet.<br />

Möglicherweise müsse dieser aufgestockt wer<strong>de</strong>n. Diesbezüglich sei man bereits in<br />

Verhandlungen.<br />

Derzeit gestalte sich die Situation aber relativ entspannt, da ein Schüler aus <strong>de</strong>m offenen<br />

Vollzug die Schule außerhalb <strong>de</strong>s Vollzugs besuche. Bei <strong>de</strong>r geringen Zahl von<br />

Schülerinnen und Schülern im einstelligen Bereich entlaste dieser Umstand ungemein.<br />

Jedoch könne sich die Situation auch wie<strong>de</strong>r verän<strong>de</strong>rn, zumal man die Untersuchungsgefangenen<br />

bei bestehen<strong>de</strong>m Bedarf in die Programme einglie<strong>de</strong>rn wolle,<br />

hier aber ständige Schwankungen bestün<strong>de</strong>n.<br />

Derzeit entspreche <strong>de</strong>r Stun<strong>de</strong>nschlüssel <strong>de</strong>m auch außerhalb <strong>de</strong>s Vollzugs für <strong>de</strong>n<br />

son<strong>de</strong>rpädagogischen Bereich gelten<strong>de</strong>n Schlüssel. Aus diesem Grund wolle er die<br />

Situation zwar ein wenig entdramatisieren, jedoch sei nunmehr eine Grenze erreicht<br />

und man müsse wachsam sein, um die eigenen Zielstellungen auch im Hinblick auf<br />

das künftige <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ische Justizvollzugsgesetz erreichen zu können. Sollten<br />

diese gefähr<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong> er natürlich entsprechen<strong>de</strong> For<strong>de</strong>rungen stellen.<br />

Abgeordneter Wichmann (CDU) erklärt, dass er vollstes Verständnis dafür aufbringe,<br />

dass Minister Dr. Schöneburg offiziell keinen Einfluss auf <strong>de</strong>n in die Zuständigkeit <strong>de</strong>s


Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 27<br />

Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />

34. Sitzung he-ho<br />

Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport fallen<strong>de</strong>n Vorgang nehmen könne. Er<br />

<strong>de</strong>nke aber, dass <strong>de</strong>r Rechtsausschuss Minister Dr. Schöneburg unterstütze, falls<br />

dieser das Gespräch mit <strong>de</strong>r Ministerin für Bildung, Jugend und Sport suchen und sie<br />

für einen künftig an<strong>de</strong>ren Umgang mit entsprechen<strong>de</strong>n Vorgängen sensibilisieren<br />

wür<strong>de</strong>.<br />

Minister Dr. Schöneburg antwortet, dass er diese Anregung gern aufgreife.<br />

Abgeordneter Goetz (FDP) regt an, bei Behandlung ressortübergreifen<strong>de</strong>r Themen<br />

künftig auch die weiteren betroffenen Ressorts einzula<strong>de</strong>n, um eine abschließen<strong>de</strong><br />

und sachgerechte Erörterung im Rechtsausschuss zu ermöglichen.<br />

Zu TOP 9: Verschie<strong>de</strong>nes<br />

Unterrichtung über die Abgabe einer Petition<br />

Die Vorsitzen<strong>de</strong> informiert die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Rechtsausschusses darüber, dass die<br />

Bürgerzuschrift <strong>vom</strong> 28. August <strong>2012</strong> entsprechend <strong>de</strong>r Verständigung <strong>vom</strong> 12. Mai<br />

2011 an <strong>de</strong>n zuständigen Petitionsausschuss abgegeben wor<strong>de</strong>n sei.<br />

Sie bedankt sich bei <strong>de</strong>n Anwesen<strong>de</strong>n für die Teilnahme und schließt die Sitzung.<br />

(Dieses Protokoll wur<strong>de</strong> durch Beschluss <strong>de</strong>s Ausschusses gemäß § 83 Satz 3 GOLT in <strong>de</strong>r<br />

35. Sitzung am 8. November <strong>2012</strong> bestätigt.)<br />

Anlagen<br />

Anlage 1: Stellungnahme <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Strafvollzugsbediensteten (zu TOP 1.1)<br />

Anlage 2: Stellungnahme <strong>de</strong>s Rechtsausschusses (Zu TOP 3)<br />

Anlage 3: Leitfa<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Ministeriums <strong>de</strong>r Justiz zur Vorsorge (Zu TOP 5)


Allgemeine Bemerkungen<br />

Stellungnahme<br />

zum vorgelegten Vollzugs- und Standortkonzept<br />

für <strong>de</strong>n Justizvollzug <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

Anlage +1<br />

Gewerkschaft Strafvollzug<br />

Lan<strong>de</strong>sverband <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> e.V.<br />

Potsdam, 2. April <strong>2012</strong><br />

Nach <strong>de</strong>n <strong>de</strong>rzeitigen politischen Vorgaben soll die Personalstärke <strong>de</strong>s bran<strong>de</strong>nburgischen Vollzuges<br />

bis zum Jahr 2015 auf eine Gesamtzahl von 970 Bediensteten reduziert wer<strong>de</strong>n. Derzeit<br />

sind 1059 Bedienstete aller Berufs- und Laufbahngruppen im Strafvollzug (Stand Februar <strong>2012</strong><br />

ohne Anwärter) und 14 im Arrestvolllzug tätig. Die Reduzierungsvorgabe soll nach <strong>de</strong>m politischen<br />

Willen <strong>de</strong>r Koalition die Grundlage für das Konzept <strong>de</strong>r Behandlung <strong>de</strong>r Gefangenen und<br />

die dafür erfor<strong>de</strong>rlichen Vollzugsstandorte (Vollzugskonzept) sein.<br />

Dieser Vorgabe ist das MdJ gefolgt und hat die Erfor<strong>de</strong>rnisse aus gesetzlichen und fachlichen<br />

Notwendigkeiten <strong>de</strong>m nachgeordnet, auch wenn eine an<strong>de</strong>re Aussage getroffen ist.<br />

„Den nicht zur Disposition stehen<strong>de</strong>n Rahmen eines konzeptionell zu unterlegen<strong>de</strong>n vollzuglichen<br />

Ressourceneinsatzes bil<strong>de</strong>n die gesetzlichen Vorgaben." (Seite 17)<br />

Hierbei folgt man <strong>de</strong>m auf <strong>de</strong>r Führungskräftekonferenz im Januar <strong>2012</strong> durch Ministerpräsi<strong>de</strong>nt<br />

und Finanzminister unmissverständlich erklärten Grundsatz, dass insbeson<strong>de</strong>re die Vorgaben zu<br />

<strong>de</strong>n personellen Einsparungen (mittelfristige Personalplanung bis 2015) politische Eckpunkte darstellen,<br />

die zwingend zu beachten sind und nicht zur Disposition stehen.<br />

Im Grundsatz steht <strong>de</strong>r BSBD einer solchen Herangehensweise sehr kritisch gegenüber. Die Gestaltung<br />

<strong>de</strong>s Vollzuges ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht vor<strong>de</strong>rgründig von wirtschaftlichen<br />

Überlegungen in Hinsicht auf Schließung von Anstalten, Reduzierungen an finanzieller<br />

Ausstattung und Personalkürzungen gesteuert wer<strong>de</strong>n darf. Das Sicherheitsbedürfnis <strong>de</strong>r Bevölkerung,<br />

die juristische Aufarbeitung von Straftaten und die Sozialisierungsbemühungen <strong>de</strong>s Vollzuges<br />

dürfen nicht von politisch motivierten, die Aufgaben und Anfor<strong>de</strong>rungen ignorieren<strong>de</strong>n Kürzungsbestrebungen<br />

abhängen.<br />

Im Konzept wird zwar an mehreren Stellen darauf hingewiesen, dass eine aufgabenadäquate Personalausstattung<br />

von Lan<strong>de</strong>sverfassung und <strong>de</strong>n Vollzugsgesetzen gefor<strong>de</strong>rt ist (siehe u.a. S. 20<br />

und S. 21), trotz<strong>de</strong>m wird schon <strong>de</strong>rzeit <strong>de</strong>utlich, dass das gegenwärtig vorhan<strong>de</strong>ne Personal auch<br />

auf Grund <strong>de</strong>s hohen Krankenstan<strong>de</strong>s für die Absicherung aller Vollzugsabläufe erheblich belastet<br />

wer<strong>de</strong>n muss und entlasten<strong>de</strong> Maßnahmen wie <strong>de</strong>n Freizug ganzer Abteilungen und Stationen, die<br />

dann nicht mehr „bedient" wer<strong>de</strong>n müssen, schon jetzt erfor<strong>de</strong>rlich sind.<br />

Wenn im Anschreiben <strong>vom</strong> 21.02.<strong>2012</strong> formuliert ist, es wäre das Ziel <strong>de</strong>s vorgelegten Konzeptes,<br />

personelle Ressourcen für einen noch stärker behandlungsorientierten Vollzug freizusetzen, orientiert<br />

sich das Konzept nach unserer Bewertung eigentlich darauf, mit <strong>de</strong>r vorgegebenen Personalausstattung<br />

von 970 Bediensteten <strong>de</strong>n Vollzug überhaupt noch aufrecht erhalten zu können. Die<br />

angestrebte Schließung <strong>de</strong>r JVA Frankfurt (O<strong>de</strong>r) soll letztlich die bestehen<strong>de</strong>n Lücken in <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren<br />

Anstalten zumin<strong>de</strong>st bis 2015 ab<strong>de</strong>cken. Wie es dann weitergehen soll, lässt das Konzept<br />

offen.<br />

Geschäftsstelle: Grüne Aue 19a, 14776 <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> an <strong>de</strong>r Havel, Telefon und Fax (0 33 81) 66 03 24<br />

Online: www,bsbd-brbr<strong>de</strong>, E-Mail: Icsbdbrblgs@aol,corn<br />

Bankverbindung: Mittelbran<strong>de</strong>nburgische Sparkasse <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> an <strong>de</strong>r Havel, Konto-Nr.: 360 100 5769, BLZ: 160 500 00


2<br />

A. Gegenwärtige Situation<br />

I. Einrichtungen, Belegung, Klientel<br />

Zu <strong>de</strong>n Darlegungen ist kaum etwas hinzuzufügen, da sie <strong>de</strong>n Erhebungen bis Mitte 2011 entspringen.<br />

Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Haftplatzkapazität auch die vollständige Belegung<br />

<strong>de</strong>r Mehrfachhafträume einbezieht, obwohl die gelten<strong>de</strong>n Vollzugsgesetze (StVollzG,<br />

BbgJStVollzG, BbgUVollzG) schon auf Einzelunterbringung orientieren. So weist das statistische<br />

Bun<strong>de</strong>samt <strong>de</strong>rzeit für das Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> 1.523 Einzelhafträume und 600 Plätze in Mehrfachhafträumen<br />

aus. Die daraus resultieren<strong>de</strong> Gesamtzahl von 2.123 Haftplätzen ist jedoch nicht ganz<br />

korrekt, da die Belegungsfähigkeit <strong>de</strong>r JVA Frankfurt (O<strong>de</strong>r) aus bestimmten Grün<strong>de</strong>n hochgerechnet<br />

wur<strong>de</strong>.<br />

Die JVA Frankfurt (O<strong>de</strong>r) verfügt über 109 Hafträume, wovon 39 auch für gemeinschaftliche Belegung<br />

genutzt wer<strong>de</strong>n können. Derzeit sind davon 8 Hafträume als zwingend benötigte Funktionsräume<br />

genutzt. Daraus resultierend hat die Anstalt eine Kapazität (auch bei Mehrfachbelegung)<br />

von maximal 121 Haftplätzen. Insofern ist die offizielle Ausweisung von 155 Haftplätzen für Frankfurt<br />

(O<strong>de</strong>r) nicht korrekt.<br />

Das im Bun<strong>de</strong>svergleich erhebliche Absinken <strong>de</strong>r Belegungsquote in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> ist <strong>de</strong>rzeit nicht<br />

nachvollziehbar erklärbar. Wie im Konzept aber dargestellt wird sich dies nicht fortsetzen. Insofern<br />

ist auch <strong>de</strong>r BSBD <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> <strong>de</strong>r Auffassung, dass die künftige Inhaftiertenzahl zwischen 1.450<br />

und 1.600 liegt und die im Konzept prognostizierte Durchschnittszahl von 1.550 Gefangenen real<br />

sein dürfte.<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>r Deliktstruktur ist festzustellen, dass Straftaten in Verbindung mit Gewaltandrohung<br />

und —einwirkung gegen Personen (Straftaten gegen das Leben, Körperverletzungen, Raub, Straftaten<br />

gegen die sexuelle Selbstbestimmung) das Gros <strong>de</strong>r einsitzen<strong>de</strong>n Klientel erfasst. Daraus<br />

resultierend sind nicht nur die Behandlungsmaßnahmen — wenn auch differenziert — auszurichten,<br />

es muss auch seinen Nie<strong>de</strong>rschlag fin<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Personalausstattung und <strong>de</strong>n Umgang und die<br />

Ausbildung <strong>de</strong>r Bediensteten.<br />

Die Vorstrafenbelastung ist wie dargelegt sehr hoch und insbeson<strong>de</strong>re auch hinsichtlich <strong>de</strong>r Hafterfahrung<br />

für die Bewertung gezeigter Verhaltensweisen von Be<strong>de</strong>utung. Es ist jedoch davor zu<br />

warnen, die Belastung bei Jugendstrafgefangenen unterzubewerten, in<strong>de</strong>m man von „nur' 24,51<br />

Prozent spricht. Einerseits dürfte dies auch mit <strong>de</strong>m vergleichsweise geringerem Lebensalter zusammenhängen,<br />

an<strong>de</strong>rerseits wer<strong>de</strong>n gera<strong>de</strong> bei Jugendlichen vielfach die an<strong>de</strong>ren Möglichkeiten<br />

<strong>de</strong>s JGG angewandt, die eben keine Wirkung erzielt haben.<br />

ll. Personal und Personalentwicklung<br />

Eine Prognose in <strong>de</strong>r Bestandsentwicklung beim Personal ist immer etwas schwierig, da zwar die<br />

planmäßigen Abgänge bekannt sind, die außerplanmäßigen aber geschätzt wer<strong>de</strong>n müssen. Dies<br />

zeigt sich auch jetzt schon im Konzept. So ist für <strong>de</strong>n 31.12.2011 ein Bestand von 1.110,5 Bedienstete<br />

durch planmäßiges Ausschei<strong>de</strong>n von 32 Bediensteten errechnet. Tatsächlich waren zu<br />

diesem Zeitpunkt 1.081,5 Bedienstete vorhan<strong>de</strong>n (Personalstatistik <strong>de</strong>s MdJ), also 29 Abgänge<br />

mehr als vorgesehen. Innerhalb nur eines Monats sind 8 weitere Bedienstete gefolgt, so dass auch<br />

die prognostizierte Zahl <strong>de</strong>r Abgänge für <strong>de</strong>n 31.12.<strong>2012</strong> höher als vorgesehen liegen wird. Insofern<br />

ist <strong>de</strong>r Ansatz für außerplanmäßige Abgänge von 5 Bediensteten jährlich erheblich zu gering.<br />

Daraus resultierend dürfte die Annahme, dass <strong>de</strong>r Bestand zu Beginn <strong>de</strong>s Jahres 2015 bei 980,5<br />

Bediensteten und damit nur geringfügig über die Zielzahl liegen wird, zu optimistisch sein. Vielmehr<br />

ist davon auszugehen, dass <strong>de</strong>r Bedienstetenbestand insgesamt die politische Vorgabe von<br />

970 Bedienstete trotz jährlicher Zugänge aus <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Ausbildung unterschreiten wird.


3<br />

BSBD<br />

reguareksehaft Stre ivollzug<br />

Lan<strong>de</strong>sverband e_V<br />

Unstrittig dürfte sein, dass dies beson<strong>de</strong>rs die Laufbahn <strong>de</strong>s AVD betreffen wird, da die Ausbildung<br />

von 20 Anwärtern pro Jahr nicht ausreichen wird, die Abgänge zu kompensieren und das Aufgabenerfor<strong>de</strong>rnis<br />

abzu<strong>de</strong>cken. Dies wird im Konzept zwar ange<strong>de</strong>utet (S. 14), es wird aber nicht aufgezeigt,<br />

wie <strong>de</strong>m entgegengewirkt wer<strong>de</strong>n soll.<br />

III. Behandlungsangebote, Bildung und Arbeit<br />

Bemerkenswert ist hier die Feststellung:<br />

„Die Entwicklung <strong>de</strong>r personellen Ausstattung ist durch einen seit Jahren anhalten<strong>de</strong>n Personalabbau<br />

gekennzeichnet, <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n nächsten Jahren weiter fortschreitet und es künftig<br />

voraussichtlich nicht mehr gestatten wird, einen <strong>de</strong>n gesetzlichen Ansprüchen genügen<strong>de</strong>n<br />

Behandlungsvollzug zu gewährleisten." (S. 16)<br />

Wenn man das Wort „voraussichtlich" streicht, könnte diese Aussage glatt <strong>vom</strong> BSBD <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

kommen, <strong>de</strong>nn diese Auffassung vertreten wir schon seit einigen Jahren, beziehen dies aber<br />

nicht nur auf die kommen<strong>de</strong> Zeit, vielmehr ist jetzt schon die Situation eingetreten, dass auf Grund<br />

<strong>de</strong>r personellen Lage in <strong>de</strong>n Vollzugsanstalten im Bereich <strong>de</strong>r Behandlung teilweise nur Grundaufgaben<br />

mit viel Mühe erledigt wer<strong>de</strong>n können. Da hilft es auch nicht, wenn vorgetragen wird:<br />

„Der gegenwärtige Personalbestand ist im Bun<strong>de</strong>svergleich durchaus zufrie<strong>de</strong>nstellend."<br />

(ebenfalls S. 16)<br />

Alle Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r haben - zumin<strong>de</strong>st aus <strong>de</strong>r Sicht <strong>de</strong>r Fachleute und Praktiker - eine <strong>de</strong>n Aufgaben<br />

eines Behandlungsvollzuges nicht entsprechen<strong>de</strong> Personalausstattung. Offensichtlich sehen<br />

nur die Politiker aus haushaltstechnischer Sicht hier keine Probleme.<br />

B. Weiterentwicklung <strong>de</strong>s bran<strong>de</strong>nburgischen Justizvollzuges<br />

I. Gesetzliche Vorgaben und daraus abgeleitete Maßnahmen zur Fortentwicklung <strong>de</strong>s Behandlungsvollzuges<br />

Die Überlegungen zur Sicherungsverwahrung wer<strong>de</strong>n <strong>vom</strong> BSBD mitgetragen. Hierbei ist die Zusammenarbeit<br />

mit einigen an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn aus unserer Sicht positiv, da eine Differenzierung<br />

nach drei Hauptgruppen (resultierend nach Therapieerfor<strong>de</strong>rnis) angestrebt wird, die wesentlich<br />

besser durch gemeinsames Vorgehen realisiert wer<strong>de</strong>n kann. Unabhängig von einer noch vorzunehmen<strong>de</strong>n<br />

vertraglichen Regelung ist ein Neubau auf <strong>de</strong>m Gelän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r JVA <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>/H.<br />

unstrittig. Nicht erklärt ist <strong>de</strong>rzeit, wie sich das auf die daraus resultieren<strong>de</strong> höhere Personalausstattung<br />

auswirken wird.<br />

Die grundsätzliche Einzelunterbringung ist zwar erklärt, wird aber bei <strong>de</strong>r Auflistung <strong>de</strong>r künftig<br />

vorgesehenen Belegungsfähigkeit (so z.B. S. 31) nicht durchgängig eingehalten. Auch in Hinblick<br />

auf die gesetzlichen Vorgaben ist bei <strong>de</strong>r Ausweisung <strong>de</strong>r Belegungskapazität zwingend die Einzelunterbringung<br />

einzufor<strong>de</strong>rn (§ 94 Entwurf StVollzG sowie entsprechen<strong>de</strong> Regelungen in<br />

BbgJStVollzG und BbgUVollzG).<br />

Der VVohngruppenvolizug ist nunmehr nach <strong>de</strong>r Vorgabe für <strong>de</strong>n Jugendstrafvollzug auch für <strong>de</strong>n<br />

Bereich <strong>de</strong>s Vollzuges an Erwachsenen vorgesehen. Er wird zwar nicht durchgängig für alle Gefangenen<br />

auf Grund <strong>de</strong>r individuellen Differenziertheit im Klientel realisierbar sein, ist aber in je<strong>de</strong>r<br />

Vollzugsanstalt in <strong>de</strong>rzeit nicht näher <strong>de</strong>finiertem Umfang einzurichten. Die aus <strong>de</strong>m Entwurf zitierten<br />

Passagen <strong>de</strong>s § 13 haben Auswirkungen, die aus unserer Sicht im Konzept gar keine o<strong>de</strong>r nur<br />

geringe Beachtung fin<strong>de</strong>n.


4<br />

BSBD<br />

So gibt die Vorgabe hinsichtlich <strong>de</strong>r Maximalzahl von Gefangenen (15) für eine Wohngruppe auch<br />

eine Begrenzung <strong>de</strong>r Haftplätze im entsprechen<strong>de</strong>n Bereich („baulich abgegrenzt") vor. Außer<strong>de</strong>m<br />

sind zusätzlich Freizeit- und Funktionsräume einzurichten, die insbeson<strong>de</strong>re aus <strong>de</strong>n bisherigen<br />

Mehrfachhafträumen zu gewinnen sind. Wie dies berücksichtigt und künftig vorgesehen wird, ist im<br />

Konzept nicht erkennbar.<br />

Ob es bei <strong>de</strong>m zugebilligten Personalkörper überhaupt möglich ist, zur Betreuung fest zugeordnete<br />

Bedienstete einzusetzen, ist zumin<strong>de</strong>st in akzeptablen Größenordnungen fraglich.<br />

Die unter 2. angeführten Maßnahmen zur Fortentwicklung <strong>de</strong>s Behandlungsvollzuges sind in <strong>de</strong>r<br />

Mehrheit nur plakativ. Sie beinhalten aus unserer Sicht im Wesentlichen zwar die die Schwerpunkte<br />

eines künftigen Behandlungsvollzuges, bleiben aber i.d.R. unkonkret, da zur Umsetzung wenig<br />

ausgeführt wird. Offen wird — bis auf wenige Ausnahmen - auch gelassen, wer dies in personeller<br />

Hinsicht ausführen soll bzw. in welche Verantwortung es gegeben wird. Außer<strong>de</strong>m mutet es seltsam<br />

an, wenn in einem Konzept auf noch zu erarbeiten<strong>de</strong> Konzepte hingewiesen wird. Diese sollten<br />

nach unserem Verständnis im Vollzugskonzept zumin<strong>de</strong>st als Anlage ausgewiesen sein.<br />

Sofern nicht eigene Kräfte dafür vorgesehen wer<strong>de</strong>n — und dies dürfte mit <strong>de</strong>r vorgesehenen Personalausstattung<br />

kaum möglich sein (siehe S. 16) — ist wohl angedacht, außenstehen<strong>de</strong> Kräfte<br />

damit zu beauftragt, d.h. die Fachkräfte müssten „eingekauft" wer<strong>de</strong>n, wodurch eine haushaltstechnische<br />

Kostenverlagerung von <strong>de</strong>n Personalkosten zu <strong>de</strong>n Sachkosten erfolgt. Ob dies tatsächlich<br />

für das Land kostengünstiger ist, darf anhand bisheriger Erfahrungen auch in an<strong>de</strong>ren<br />

Län<strong>de</strong>rn erheblich bezweifelt wer<strong>de</strong>n. Hierbei ist in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> beson<strong>de</strong>rs auf das Projekt „Liepe"<br />

zu verweisen.<br />

Positiv anzumerken ist, dass das Instrument Behandlungsatlas wie<strong>de</strong>r aufgegriffen wird. Die elektronische<br />

Form, die von <strong>de</strong>r Justizverwaltung in Nie<strong>de</strong>rsachsen entwickelt wur<strong>de</strong>, dürfte durch Einpflegung<br />

eigener Angebote durchaus eine Hilfe darstellen. Allerdings ist <strong>de</strong>m BSBD <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

bis heute nicht klar, wie die Sachverhalte aus <strong>de</strong>m 2009 erarbeiteten Dokument gleichen Namens<br />

Berücksichtigung gefun<strong>de</strong>n haben.<br />

II. Gewährleistung <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Haftplatzkapazität<br />

Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r wahrscheinlichen Übernahme weiblicher Gefangener aus Sachsen-<br />

Anhalt kommt <strong>de</strong>r BSBD <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> auf einen künftigen Bedarf von ca. 1.775 Haftplätzen. Dies<br />

<strong>de</strong>ckt sich ungefähr mit <strong>de</strong>n Vorstellungen im Konzept (1.760). Nicht folgen können wir aber <strong>de</strong>r<br />

Aussage, dass ein erheblicher Überhang besteht. Die <strong>de</strong>rzeit ausgewiesene Kapazität von 2.123<br />

Haftplätzen ist nicht nur wegen <strong>de</strong>r Unkorrektheit bezüglich Frankfurt (O<strong>de</strong>r) unreal, es ist auch<br />

festzuhalten, dass hierbei alle Plätze in <strong>de</strong>n Mehrfachhafträumen einberechnet sind. Wenn die<br />

Einzelunterbringung entsprechend <strong>de</strong>r Gesetzesvorgabe zwingend auch in <strong>de</strong>r Ausweisung <strong>de</strong>r<br />

Haftplatzkapazität Beachtung fin<strong>de</strong>n muss, ergeben sich <strong>de</strong>rzeit tatsächlich für das gesamte Land<br />

1.802 Haftplätze. Durch zusätzliche Umwidmung von Hafträumen in Freizeit- und Therapieräume,<br />

die durch Orientierung auf einen Wohngruppenvollzug zwingend erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n, dürfte eine<br />

weitere Absenkung <strong>de</strong>r Kapazität auf die von uns als erfor<strong>de</strong>rlich angesehene Kapazität von 1.775<br />

Plätze ohne weiteres möglich sein.<br />

Daraus resultierend bestätigt sich für <strong>de</strong>n BSBD <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>, dass mit <strong>de</strong>m Konzept nicht ursächlich<br />

um die Absenkung eines „erheblichen Überhangs" geht, son<strong>de</strong>rn eigentlich nur um die Einsparung<br />

von Personal im Sinne <strong>de</strong>r politischen Vorgabe. Damit wird außer<strong>de</strong>m das eigentliche Ziel,<br />

<strong>de</strong>n Behandlungsvollzug auszubauen und wirksamer zu gestalten, konterkariert, <strong>de</strong>nn wie schon<br />

angeführt ist dies mit <strong>de</strong>r zugestan<strong>de</strong>nen Personalausstattung auch bei Schließung <strong>de</strong>r JVA Frankfurt<br />

(O<strong>de</strong>r) nicht realisierbar.


5<br />

*BSBD<br />

Gewerkschaft Strafvellauci<br />

Landc,erhand <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> e_V<br />

Darauf zielt auch die angestrebte Schließung <strong>de</strong>r JVA Frankfurt (O<strong>de</strong>r). Vollzugliche Aspekte wer<strong>de</strong>n<br />

entwe<strong>de</strong>r ignoriert o<strong>de</strong>r kleingere<strong>de</strong>t und sich daraus ergeben<strong>de</strong> Folgen (sowohl Transporte,<br />

aber auch zusätzliche Belastungen <strong>de</strong>r Gerichte, Staatsanwaltschaft, Rechtsanwälte usw.) einfach<br />

außer Acht gelassen.<br />

Die auf Seite 31 ausgewiesene künftige Belegungsfähigkeit wird gleichfalls nicht <strong>de</strong>m Anspruch<br />

auf konsequenter Einzelunterbringung (wie schon erwähnt) gerecht. Lediglich die Angaben für die<br />

JVA <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>/H. sind zutreffend, für die JVA Cottbus-Dissenchen ergeben sich anhand <strong>de</strong>r<br />

vorhan<strong>de</strong>nen Übersichten 513 Haftplätze, für die JVA Luckau-Duben (einschließlich <strong>de</strong>r Außenstelle<br />

in Spremberg) 410, für die JVA Neuruppin-Wulkow 250 und für die JVA Wriezen 192 Haftplätze.<br />

Die JVA Frankfurt (O<strong>de</strong>r) wür<strong>de</strong> unter diesem Aspekt 101 Haftplätze haben. So stehen eigentlich<br />

ohne Umwidmung von Hafträumen die Gesamtkapazität 1.802 Plätze für das Land zur<br />

Verfügung und eine weitere Absenkung wäre durch die unter 4. im Konzept angeführten Maßnahmen<br />

durchaus möglich. Die Schließung eines Standortes ist <strong>de</strong>mnach gar nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Der BSBD <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> verweist <strong>de</strong>shalb auf das von ihm mit Datum <strong>vom</strong> 23.01.<strong>2012</strong> vorgelegte<br />

Standortkonzept in seinen zwei Varianten.<br />

III. Gewährleistung <strong>de</strong>r Personalausstattung<br />

Schon in <strong>de</strong>r Überschrift wird eine Grundaussage getroffen, <strong>de</strong>r sich <strong>de</strong>r BSBD <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> vorbehaltlos<br />

anschließen kann:<br />

„Perspektivische Unauskömmlichkeit <strong>de</strong>s zugestan<strong>de</strong>nen Personals"<br />

Zu korrigieren wäre jedoch, dass dies mit 993 Vollzeitstellen möglich wäre. Die auf <strong>de</strong>n Seiten 32<br />

und 33 beschriebene „Grundversorgung" ist nach <strong>de</strong>m Personalbedarfsberechnungsmo<strong>de</strong>ll nur<br />

<strong>de</strong>shalb als ausreichend festgestellt (S. 33), weil die Jahresstun<strong>de</strong>nzahl auf 1.624 Stun<strong>de</strong>n festgeschrieben<br />

wur<strong>de</strong>. Dies wur<strong>de</strong> erreicht, weil ein Durchschnitt von 10 Krankheitstagen pro Bediensteter<br />

angesetzt ist. Der realistische Durchschnitt lag aber in <strong>de</strong>n Jahren 2010 und 2011 bei ca. 30<br />

Dienstausfalltagen und bewirkt schon <strong>de</strong>rzeit, dass mit <strong>de</strong>m noch vorhan<strong>de</strong>nen Personal im AVD<br />

(725 Februar <strong>2012</strong>) diese "Grundversorgung" nur durch flankieren<strong>de</strong> Maßnahmen (Nichtbelegung<br />

von ganzen Stationen) und erheblicher Mehrbelastung für das Personal gesichert wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Legt man 20 Krankheitstage zugrun<strong>de</strong> — und das ist schon sehr optimistisch — ergibt sich eine Jahresstun<strong>de</strong>nzahl<br />

von 1544 mit <strong>de</strong>r Folge, dass selbst eine „betreuerische und behandlerische<br />

Grundversorgung" durch die Bediensten <strong>de</strong>s AVD bei weiterem Absinken <strong>de</strong>s Personalbestan<strong>de</strong>s<br />

in Richtung Zielzahl 2014 und erst recht 2015 nicht mehr gewährleistet wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Unbeachtet bleibt hierbei, dass auch die zur Fortbildung vorgesehene Zeit von 5 Tagen pro Jahr<br />

aus unserer Sicht wegen ständig steigen<strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rungen und notwendigem Training nicht ausreichend<br />

ist.<br />

Zu<strong>de</strong>m wird im Konzept bestätigt (S. 33 und 34), dass Behandlungs- und Freizeitmaßnahmen sowie<br />

Erfor<strong>de</strong>rnisse aus <strong>de</strong>r Wohngruppenunterbringung einschließlich <strong>de</strong>r angedachten „Vorbereitungswohngruppen",<br />

die durch Beamte <strong>de</strong>s AVD geleistet wer<strong>de</strong>n, im vorhan<strong>de</strong>nen PBM keine<br />

Berücksichtigung fin<strong>de</strong>n. Dies gilt dann aber auch für die ausgewiesenen Bedarfsberechnungen<br />

auf <strong>de</strong>n Seiten 35 und 36.<br />

Deshalb ist es fehlerhaft zu glauben, diese Defizite könnten behoben wer<strong>de</strong>n, wenn die JVA<br />

Frankfurt (O<strong>de</strong>r) geschlossen wür<strong>de</strong>. Die Vortragung, „die Schließung einzelner Abteilungen o<strong>de</strong>r<br />

Hafthäuser' ergäbe „keine nennenswerte Personaleinsparung", ist falsch, beweisen doch die gegenwärtigen<br />

Entlastungsmaßnahmen Gegenteiliges. Demzufolge zielt die Aussage „durch die<br />

Schließung einzelner Abteilungen o<strong>de</strong>r Hafthäuser (lässt sich) keine nennenswerte Personaleinsparung<br />

erzielen, wohingegen durch Schließung einer Anstalt ein hoher Personalgewinn erzielt<br />

wer<strong>de</strong>n kann" vor<strong>de</strong>rgründig nur darauf, die Schließung <strong>de</strong>r JVA Frankfurt (O<strong>de</strong>r) als alternativlos<br />

darzustellen.


6<br />

BSBD<br />

Govreriathalt Strafvollzug<br />

Larzleverband Bran<strong>de</strong>ntorg<br />

Die schon erwähnten Bedarfsberechnungen — insbeson<strong>de</strong>re S. 36 — sind <strong>vom</strong> BSBD <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

auch nicht ohne Weiteres nachvollziehbar, wenngleich im Konzept zugestan<strong>de</strong>n ist (S. 33 und 34),<br />

dass nicht alles berücksichtigt und erfasst sei. Eine Nachberechnung für die JVA Neuruppin-<br />

Wulkow ergab außer<strong>de</strong>m abweichen<strong>de</strong> Zahlen. Unerklärlich ist z.B. auch, wieso für die U-Haft in<br />

Frankfurt (O<strong>de</strong>r) bei angenommenen 60 Haftplätzen 14,01 Bedienstete erfor<strong>de</strong>rlich sein sollen, für<br />

<strong>de</strong>n U-Haftvollzug in <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Anstalten bei gleicher Haftplatzzahl aber nur ungefähr die Hälfte<br />

in Ansatz gebracht wer<strong>de</strong>n.<br />

Daraus resultierend ist eine angebliche Einsparung von 41,73 Bediensteten durch die Schließung<br />

<strong>de</strong>r JVA Frankfurt (O<strong>de</strong>r) erheblich in Frage zu stellen.<br />

Positiv bewertet <strong>de</strong>r BSBD <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> das erklärte Vorhaben (S. 38), keine Zusammenlegungen<br />

von Vollzugsanstalten vornehmen zu wollen. Die dazu vorgetragenen Argumente sind für uns<br />

überzeugend. Es ist allerdings nicht erklärt, ob dies bei Bestand <strong>de</strong>r JVA Frankfurt (O<strong>de</strong>r) auch für<br />

diese Anstalt gelten soll, da die Umwidmung in eine Außenstelle ab 2013 schon vorgesehen ist.<br />

Kritisch anzumerken ist noch, dass <strong>de</strong>r Vollzug <strong>de</strong>s Jugendarrestes im Konzept keine Erwähnung<br />

fin<strong>de</strong>t. Unstrittig ist, dass zur Gestaltung <strong>de</strong>s Arrestvollzuges eigenständige Regelungen und Konzeptionen<br />

zu erarbeiten sind, die geson<strong>de</strong>rt formuliert wer<strong>de</strong>n sollen. Das dazu im Januar <strong>2012</strong><br />

vorgelegte Papier dürfte allerdings <strong>de</strong>n heutigen Anfor<strong>de</strong>rungen nicht entsprechen.<br />

Die dafür vorgesehenen Bediensteten sind aus <strong>de</strong>r politisch vorgegebenen Personalausstattung<br />

für <strong>de</strong>n Justizvollzug zu stellen und nicht geson<strong>de</strong>rt ausgewiesen. Demnach stehen also die politisch<br />

angestrebten 970 Personalstellen nicht vollständig für <strong>de</strong>n Justizvollzug zur Verfügung.<br />

IV. Künftige Vollstreckungszuständigkeiten <strong>de</strong>r Anstalten<br />

Hierzu ergeben sich im Wesentlichen keine abweichen<strong>de</strong>n Vorstellungen. Lediglich in Bezug auf<br />

die JVA Cottbus-Dissenchen ergeben sich bedingt durch <strong>de</strong>n <strong>vom</strong> BSBD <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> favorisierten<br />

Erhalt <strong>de</strong>s Standortes Frankfurt (O<strong>de</strong>r) etwas an<strong>de</strong>re Schwerpunkte. Dazu wird nochmals auf<br />

das von BSBD vorgelegte Standortkonzept <strong>vom</strong> Januar <strong>2012</strong> verwiesen.<br />

Abschließend ist nochmals darauf zu verweisen, dass <strong>de</strong>r Erhalt <strong>de</strong>s Standortes Frankfurt<br />

(O<strong>de</strong>r) wegen <strong>de</strong>r Zuständigkeit für die Untersuchungshaft für <strong>de</strong>n gleichnamigen Landgerichtsbezirk<br />

aus Sicht <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichen Gerichtsbarkeit, <strong>de</strong>r Ermittlungsorgane und <strong>de</strong>r<br />

Vollzugspraktiker unabdingbar ist.


Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>; Postfach 60 10 64; 14410 Potsdam<br />

Vorsitzen<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>s Hauptausschusses<br />

Herrn Ralf Holzschuher<br />

im Hause<br />

Mit freundlichen Gr -<br />

Danny Eic<br />

Vorsitzen<strong>de</strong>r<br />

aum<br />

LANDTAG<br />

BRANDENBURG<br />

Rechtsausschuss<br />

Der Vorsitzen<strong>de</strong><br />

Datum ogf:<strong>September</strong> <strong>2012</strong><br />

Dritter Demografiebericht <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>, Drucksache 5/4324 (gemäß Beschluss <strong>de</strong>_ s<br />

Landtages <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> <strong>vom</strong> 24. März 2011, Drucksache 5/2941-B)<br />

Sehr geehrter Herr Kollege,<br />

<strong>de</strong>r Rechtsausschuss befasste sich erstmals in seiner 32. Sitzung am 31. Mai <strong>2012</strong> sowie abschließend<br />

in seiner 34. Sitzung am <strong>20.</strong> <strong>September</strong> <strong>2012</strong> mit <strong>de</strong>m oben genannten Bericht <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung und<br />

nahm diesen zur Kenntnis.<br />

Die Ausschussberatungen waren von <strong>de</strong>m Bewusstsein getragen, dass sich die <strong>de</strong>mografische Entwicklung<br />

auch auf <strong>de</strong>n Justizbereich auswirken wer<strong>de</strong>. Entgegen <strong>de</strong>r im Bericht auf Seite 47 aufgenommenen<br />

Feststellung <strong>de</strong>r Expertenkommission „Polizei <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> 2020", dass die Gesamtkriminalität bis zum<br />

Jahr 2020 in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> um 10 % sinken wer<strong>de</strong>, gelangte <strong>de</strong>r Ausschuss jedoch zu <strong>de</strong>r Annahme, dass<br />

von einer solchen Entwicklung aufgrund <strong>de</strong>r die Kriminalitätsrate beeinflussen<strong>de</strong>n vielfältigen Faktoren<br />

nicht pauschal ausgegangen wer<strong>de</strong>n könne.<br />

Die Ausschussmitglie<strong>de</strong>r vertreten übereinstimmend die Ansicht, dass die <strong>de</strong>mografische Entwicklung im<br />

Rechtsausschuss themenbezogen betrachtet wer<strong>de</strong>n müsse. Der Ausschuss wird die Prognosen daher<br />

bei <strong>de</strong>n ihm übertragenen Aufgaben sowie im Rahmen <strong>de</strong>r Selbstbefassung in seine künftigen Beratun-<br />

gen auch weiterhin einfließen lassen.<br />

Letztendlich empfiehlt <strong>de</strong>r Rechtsausschuss <strong>de</strong>m Hauptausschuss für <strong>de</strong>n Justizbereich die Kenntnis-<br />

nahme <strong>de</strong>s oben genannten Berichts.<br />

Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

Am Havelblick 8<br />

14473 Potsdam<br />

Telefon: 0331/966-1165 Internet: www.iandtag.bran<strong>de</strong>nburg.<strong>de</strong><br />

Telefax: 0331/966-1174 E-Mail. thomas.henzegandtag.bran<strong>de</strong>nburg.<strong>de</strong><br />

. Anlage2


Vorsorgevollmacht,<br />

Betreuungs- und<br />

Patientenverfügung<br />

Leitfa<strong>de</strong>n zur Vorsorge


Vorwort<br />

Mit zunehmen<strong>de</strong>m Alter steigt das Risiko, im Falle von<br />

Krankheit und Betreuungsbedürftigkeit nicht mehr in<br />

vollem Umfang entscheidungs- und handlungsfähig zu<br />

sein. Sicher bereitet es Probleme, sich vorzustellen,<br />

eines Tages in eine Lage zu kommen, in <strong>de</strong>r man sich<br />

nicht mehr artikulieren kann o<strong>de</strong>r Entscheidungen zu tref-<br />

fen vermag. Aber überlassen Sie es nicht <strong>de</strong>m Zufall, wer<br />

dann Ihre rechtlichen Angelegenheiten regelt.<br />

Damit Sie sicher sein können, im Falle von Ent-<br />

scheidungs- und Einwilligungsunfähigkeit Ihre Dinge so<br />

geregelt zu wissen, wie Sie es wünschen, sollten Sie in<br />

gesun<strong>de</strong>n Tagen dafür Vorsorge treffen. Rechtzeitig vorzusorgen<br />

für Unvorhersehbares, wie Krankheiten o<strong>de</strong>r<br />

Unfälle, o<strong>de</strong>r für altersbedingte Gebrechen, ist Ausdruck<br />

eines selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Han<strong>de</strong>lns.<br />

Mit dieser Informationsbroschüre zu Vorsorgevollmachten,<br />

Betreuungs- und Patientenverfügungen wollen<br />

wir Ihnen <strong>de</strong>shalb helfen, sich eine Betreuung und Unterstützung<br />

durch nahe Angehörige, Freun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Bekannte<br />

zu sichern, wenn Sie sie am dringendsten brauchen.<br />

Die Informationsbroschüre liegt nunmehr in vollständig<br />

überarbeiteter 7. Auflage vor. Die vorliegen<strong>de</strong> Fassung<br />

berücksichtigt bereits das zum 1. <strong>September</strong> 2009 in<br />

Kraft getretene Dritte Gesetz zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Betreuungsrechts.<br />

Erläutert wer<strong>de</strong>n die Willenserklärungen <strong>de</strong>r Vorsorgevollmacht,<br />

<strong>de</strong>r Betreuungs- und Patientenverfügung,<br />

die je<strong>de</strong>rmann für eine entsprechen<strong>de</strong> Vorsorge<br />

in Anspruch nehmen kann. Welche Vorsorgemöglichkeit<br />

gewählt wird, hängt im Einzelfall von verschie<strong>de</strong>nen<br />

Überlegungen ab:<br />

Vorsorgevollmachten (► 4) empfehlen sich, wenn es in<br />

Ihrem Verwandten- o<strong>de</strong>r Freun<strong>de</strong>skreis absolut vertrauenswürdige<br />

Personen gibt, die bereit sind, Ihnen bei eintreten<strong>de</strong>r<br />

Hilflosigkeit die erfor<strong>de</strong>rliche Unterstützung zu<br />

geben, und die hierbei einer Kontrolle durch das Betreuungsgericht<br />

nicht bedürfen. Da die Vorsorge vollmachten<br />

beson<strong>de</strong>rs <strong>de</strong>m Gedanken Rechnung tragen, Hilfe und<br />

Unterstützung zu organisieren, ohne dass von außen<br />

in das Privatleben <strong>de</strong>r Betroffenen eingegriffen wer<strong>de</strong>n<br />

muss, steht diese Möglichkeit einer geplanten Vorsorge<br />

im Mittelpunkt <strong>de</strong>r Informationsbroschüre.<br />

Betreuungsverfügungen (► 12) sollten immer dann in<br />

Erwägung gezogen wer<strong>de</strong>n, wenn für <strong>de</strong>n Fall späterer<br />

Hilflosigkeit keine Person beson<strong>de</strong>ren Vertrauens bevollmächtigt<br />

wer<strong>de</strong>n kann und daher <strong>vom</strong> Betreuungsgericht<br />

ein Betreuer zu bestellen ist. Mit <strong>de</strong>r Betreuungsverfügung<br />

legen Sie fest, wie Ihr Leben unter diesen Umstän<strong>de</strong>n<br />

gestaltet wer<strong>de</strong>n soll. Sofern es Ihrem Wohl dient, ist<br />

ein bestellter Betreuer gesetzlich verpflichtet, sich nach<br />

Ihren Wünschen zu richten.<br />

Mit Patientenverfügungen (► 14) treffen Sie für <strong>de</strong>n<br />

Fall Vorsorge, dass Sie sich nicht mehr selbst äußern<br />

können, damit bei medizinischer Behandlung Ihre Vorgaben<br />

berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Patientenverfügungen<br />

dienen meist als Ergänzung zu Vorsorgevollmachten<br />

o<strong>de</strong>r Betreuungsverfügungen.<br />

Wenn Sie in einzelnen Fragen unsicher sind o<strong>de</strong>r sich<br />

komplizierte Probleme ergeben, sollten Sie auf je<strong>de</strong>n Fall<br />

<strong>de</strong>n Rat eines Rechtsanwalts o<strong>de</strong>r Notars einholen. Informationen<br />

erhalten Sie auch bei <strong>de</strong>n Betreuungsbehör<strong>de</strong>n<br />

und <strong>de</strong>n in Ihrem Ort o<strong>de</strong>r in Ihrer Region tätigen Betreuungsvereinen,<br />

<strong>de</strong>ren jeweilige Anschrift dieser Broschüre<br />

(► 20) entnommen wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Dr. Volkmar Schöneburg<br />

Minister <strong>de</strong>r Justiz <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

Vorwort 3


4<br />

Vorsorgevollmacht<br />

Die Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht Ihnen ein hohes Maß<br />

an Selbstbestimmung. Sie benennen selbst eine o<strong>de</strong>r<br />

mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind, für Sie<br />

im Bedarfsfall zu han<strong>de</strong>ln. Hierbei können Sie sich von<br />

Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen leiten<br />

lassen sowie zusätzlich Anweisungen geben, auf welche Art<br />

und Weise Ihre Angelegen heiten geregelt wer<strong>de</strong>n sollen.<br />

Es ist zweckmäßig, die gewünschten Bevollmächtigten<br />

(z. B. Angehörige o<strong>de</strong>r Freun<strong>de</strong>) nach Möglichkeit bereits bei<br />

<strong>de</strong>r Abfassung <strong>de</strong>r Vollmacht mit einzubeziehen.<br />

Der Bevollmächtigte wird – an<strong>de</strong>rs als ein gesetzlich bestell-<br />

ter Betreuer – nicht <strong>vom</strong> Gericht beaufsichtigt, er ist <strong>de</strong>m<br />

Gericht daher nicht rechenschaftspflichtig.<br />

Vorsorgevollmacht


Was kann geschehen,<br />

wenn ich keine<br />

Vollmacht erteilt<br />

habe?<br />

Wenn Sie infolge eines Unfalls o<strong>de</strong>r einer Erkrankung<br />

o<strong>de</strong>r auch aufgrund nachlassen<strong>de</strong>r geistiger Kräfte im<br />

Alter Ihre Angelegenheiten ganz o<strong>de</strong>r teilweise nicht<br />

mehr regeln können und Sie keine Vollmacht erteilt<br />

haben, kann die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters<br />

(Betreuers) für Sie notwendig wer<strong>de</strong>n. Hierfür ist das<br />

Betreuungsgericht zuständig.<br />

Sind Sie verheiratet, ist Ihr Ehepartner – entgegen<br />

einer landläufigen Meinung – nicht kraft Gesetzes befugt,<br />

für Sie zu han<strong>de</strong>ln. Auch Ihr Ehepartner muss sich erst<br />

<strong>vom</strong> Betreuungsgericht zum Betreuer bestellen lassen,<br />

um für Sie han<strong>de</strong>ln zu können.<br />

Wird <strong>de</strong>m Betreuungsgericht durch Mitteilung von<br />

Angehörigen, Ärzten und Ärztinnen o<strong>de</strong>r auch Behör<strong>de</strong>n<br />

ein entsprechen<strong>de</strong>r Anlass bekannt, prüft es, ob ein<br />

Betreuer für Sie zu bestellen ist und welchen Aufgabenkreis<br />

dieser dann haben soll. Hierzu müssen Sie in je<strong>de</strong>m<br />

Fall <strong>vom</strong> Gericht persönlich angehört wer<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m<br />

ist regelmäßig ein ärztliches Sachverständigengutachten<br />

einzuholen. Häufig wird auch die Betreuungsstelle Ihrer<br />

Stadt o<strong>de</strong>r Ihres Landkreises um Äußerung gebeten.<br />

Bestellt das Gericht einen Betreuer, wird dieser Ihr<br />

gesetzlicher Vertreter in <strong>de</strong>m <strong>vom</strong> Gericht festgelegten<br />

Aufgabenkreis. Der Vorteil <strong>de</strong>r Vorsorgevollmacht besteht<br />

also darin, dass Sie noch nach Ihren eigenen Vorstellungen<br />

einen Vertreter bestimmen können. Die Anordnung<br />

einer Betreuung kann dadurch entbehrlich wer<strong>de</strong>n.<br />

Wann und wofür<br />

kommt eine<br />

Vorsorgevollmacht<br />

konkret in Betracht?<br />

Je<strong>de</strong>r von uns kann durch Unfall, Krankheit o<strong>de</strong>r Alter<br />

in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten<br />

seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln<br />

kann. Eine Vorsorgevollmacht ist also immer dann angeraten,<br />

wenn Sie in schwierigen Lebenslagen auf eine<br />

Unterstützung durch Ihnen nahe stehen<strong>de</strong> Personen<br />

hoffen und diese bereit sind, die Aufgaben zu übernehmen,<br />

die Sie ihnen übertragen wollen. Es muss sich um<br />

jeman<strong>de</strong>n han<strong>de</strong>ln, <strong>de</strong>m Sie absolut vertrauen und <strong>de</strong>r<br />

auch <strong>de</strong>r Verantwortung gewachsen ist, die Sie ihm auferlegen.<br />

Je umfassen<strong>de</strong>r und schwieriger die Aufgaben<br />

sind, die übertragen wer<strong>de</strong>n sollen, umso sorgfältiger<br />

sollte die Auswahl <strong>de</strong>s Bevollmächtigten erfolgen. Sie<br />

sollten sich für diesen Fall einmal gedanklich mit folgen<strong>de</strong>n<br />

Fragen befassen:<br />

► Wer erledigt meine Bankgeschäfte?<br />

► Wer kümmert sich um meine Behör<strong>de</strong>n- und<br />

Versicherungsangelegenheiten?<br />

► Wer organisiert für mich nötige ambulante Hilfen?<br />

► Wer sucht für mich einen Platz in einem<br />

Senioren- o<strong>de</strong>r Pflegeheim?<br />

► Wer kündigt meine Wohnung o<strong>de</strong>r meinen<br />

Telefonanschluss?<br />

► Wie wer<strong>de</strong> ich ärztlich versorgt?<br />

► Wer entschei<strong>de</strong>t bei Operationen und<br />

medizinischen Maßnahmen?<br />

Und <strong>de</strong>nken Sie bitte daran, dass eine Vorsorgevollmacht<br />

in <strong>de</strong>r Regel für einen späteren Zeitpunkt erteilt<br />

und daher nicht sofort wirksam wird, son<strong>de</strong>rn erst dann,<br />

wenn die in <strong>de</strong>r Vollmacht genannten Bedingungen eingetreten<br />

sind. Es kann jedoch sein, dass bis dahin Dinge<br />

geschehen, die verhin<strong>de</strong>rn, dass <strong>de</strong>r Bevollmächtigte die<br />

ihm zugedachten Aufgaben dann noch übernehmen kann<br />

o<strong>de</strong>r will. Treffen Sie Vorsorge auch für diesen Fall, in<strong>de</strong>m<br />

Sie zusätzlich Personen benennen, die <strong>de</strong>m ursprünglich<br />

Bevollmächtigten nachfolgen sollen. ►<br />

Vorsorgevollmacht 5


6<br />

Möglich ist <strong>de</strong>s Weiteren die gleichzeitige Bevollmächtigung<br />

mehrerer Personen. Dies empfiehlt sich etwa<br />

dann, wenn in wichtigen Fragen o<strong>de</strong>r bei größeren Vermögenswerten<br />

die Last <strong>de</strong>r Entscheidung nicht einem<br />

Einzelnen auferlegt wer<strong>de</strong>n soll. Ein zweiter Bevollmächtigter<br />

kann auch zur Kontrolle <strong>de</strong>s an<strong>de</strong>ren eingesetzt<br />

wer<strong>de</strong>n. Aus <strong>de</strong>r Vollmacht muss klar erkennbar sein,<br />

ob die Bevollmächtigten nur gemeinschaftlich han<strong>de</strong>ln<br />

können o<strong>de</strong>r je<strong>de</strong>r allein und konkret bei welchen Sachverhalten.<br />

Wenn Sie mehrere Bevollmächtigte mit <strong>de</strong>mselben<br />

Aufgabengebiet betrauen, besteht allerdings die<br />

Gefahr, dass die unterschiedlichen Personen verschie<strong>de</strong>ner<br />

Meinung sind, was die Wahrnehmung Ihrer Interessen<br />

gefähr<strong>de</strong>n kann. Sie können daher auch jeweils<br />

eine eigene bevollmächtigte Person für verschie<strong>de</strong>ne<br />

Aufgabengebiete einsetzen (z. B. Gesundheitsfürsorge<br />

o<strong>de</strong>r Vermögensangelegenheiten).<br />

Bei komplizierten Fallgestaltungen o<strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>ren<br />

individuellen Wünschen empfiehlt es sich immer, vorher<br />

rechtskundigen Rat einzuholen.<br />

Vorsorgevollmacht<br />

Was ist eine Generalvollmacht<br />

und genügt<br />

sie zur Vorsorge?<br />

Eine Generalvollmacht kann etwa zur Vertretung in allen<br />

Angelegenheiten ermächtigen. Eine solche allgemeine<br />

Formulierung <strong>de</strong>ckt aber mehrere wichtige Fälle nicht ab:<br />

► Die bevollmächtigte Person kann an Ihrer Stelle<br />

keiner ärztlichen Untersuchung, einer Heilbehandlung<br />

o<strong>de</strong>r einem medizinischen Eingriff zustimmen,<br />

wenn hierbei Lebensgefahr besteht (etwa bei einer<br />

Herzoperation) o<strong>de</strong>r ein schwerer, länger andauern<strong>de</strong>r<br />

Gesundheitsscha<strong>de</strong>n zu erwarten ist (z. B. bei<br />

einer Amputation). Sie kann insbeson<strong>de</strong>re nicht <strong>de</strong>r<br />

Unterlassung o<strong>de</strong>r Beendigung lebensverlängern<strong>de</strong>r<br />

Maßnahmen zustimmen.<br />

► Die bevollmächtigte Person kann an Ihrer Stelle<br />

nicht in eine zu Ihrem Schutz notwendige geschlossene<br />

Unterbringung o<strong>de</strong>r in eine an<strong>de</strong>re freiheitsbeschränken<strong>de</strong><br />

Maßnahme (etwa ein Bettgitter)<br />

einwilligen.<br />

► Die bevollmächtigte Person kann an Ihrer Stelle<br />

nicht in eine Organspen<strong>de</strong> einwilligen.<br />

In diesen Fällen verlangt das Gesetz, dass die schriftliche<br />

Vollmacht die vorgenannten Befugnisse ausdrücklich<br />

bezeichnet. Eine generelle Vollmacht (Generalvollmacht)<br />

genügt also nicht.


Welchen Inhalt<br />

sollte eine Vorsorgevollmacht<br />

haben?<br />

Der von Ihnen Bevollmächtigte erhält die Aufgabe, aber<br />

auch das Recht, Ihre Angelegenheiten zu besorgen.<br />

Welche Aufgaben dies im Einzelnen sein sollen, bestim-<br />

men Sie allein. Sie legen fest, in welchem Umfang und<br />

unter welchen Bedingungen die Vollmacht gelten soll.<br />

Je nach Umfang <strong>de</strong>r Vollmacht kann <strong>de</strong>r Aufgaben-<br />

kreis unterschiedlich groß sein. Er kann die Besorgung<br />

alltäglicher Geschäfte umfassen, aber auch eine Vermö-<br />

genssorge beinhalten, womit <strong>de</strong>r Bevollmächtige Ihre<br />

gesamten finanziellen Angelegenheiten regeln wür<strong>de</strong>.<br />

Außer<strong>de</strong>m können Sie mit <strong>de</strong>r Vollmacht Pflegeanordnungen<br />

treffen und eine Reihe weiterer Aufgaben z. B. bei<br />

<strong>de</strong>r Gesundheitsvorsorge o<strong>de</strong>r hinsichtlich <strong>de</strong>r Bestimmung<br />

<strong>de</strong>s Aufenthaltes festlegen. Beispiele <strong>de</strong>rartiger<br />

Verfügungen fin<strong>de</strong>n Sie ab Seite 26.<br />

Bei <strong>de</strong>r Abfassung einer Vorsorgevollmacht sollten<br />

Sie be<strong>de</strong>nken, dass das Han<strong>de</strong>ln eines Bevollmächtigten<br />

genauso wirkt, als wür<strong>de</strong>n Sie selbst tätig wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei entsprechen<strong>de</strong>r Vollmacht kann <strong>de</strong>r Bevollmächtigte<br />

Kaufverträge in Ihrem Namen schließen, Ihnen gehören<strong>de</strong><br />

Dinge verkaufen, die Wohnung kündigen, einen<br />

Heimvertrag schließen (etc.). Wegen <strong>de</strong>r Tragweite einer<br />

Bevollmächtigung sollten Sie sich <strong>de</strong>n Inhalt einer Vollmacht<br />

genau überlegen. Es empfiehlt sich, differenzierte<br />

Festlegungen zu treffen. Bei nur körperlicher Behin<strong>de</strong>rung<br />

ist die Übertragung von Rechten, die die Lebensgestaltung<br />

zum Inhalt haben, nicht in <strong>de</strong>m Maße erfor<strong>de</strong>rlich<br />

wie bei geistigen Gebrechen.<br />

Sie können daher eine Vorsorgevollmacht so abfassen,<br />

dass <strong>de</strong>r Umfang <strong>de</strong>r Bevollmächtigung jeweils mit<br />

<strong>de</strong>r Schwere einer hoffentlich nicht eintreten<strong>de</strong>n, aber<br />

<strong>de</strong>nnoch je<strong>de</strong>rzeit möglichen Behin<strong>de</strong>rung korrespondiert.<br />

Bei körperlicher Behin<strong>de</strong>rung müssen die Vollmachten<br />

nicht so weit reichend und umfassend sein wie etwa<br />

bei einer psychischen Erkrankung o<strong>de</strong>r einer geistigen<br />

Behin<strong>de</strong>rung.<br />

Auf je<strong>de</strong>n Fall sollten Sie in <strong>de</strong>r Vorsorgevollmacht<br />

ein<strong>de</strong>utige Formulierungen wählen und klare Handlungsanweisungen<br />

und Entscheidungsvorgaben treffen. Damit<br />

schützen Sie sich und die von Ihnen bevollmächtigte<br />

Person vor Zweifeln und Missverständnissen.<br />

Von Zeit zu Zeit o<strong>de</strong>r bei einem beson<strong>de</strong>ren Anlass<br />

(z. B. bei einem bevorstehen<strong>de</strong>n Krankenhausaufenthalt)<br />

sollten Sie überprüfen, ob die in <strong>de</strong>r Vorsorgevollmacht<br />

getroffenen Verfügungen noch Ihren Wünschen und Vorstellungen<br />

entsprechen. Bei unverän<strong>de</strong>rter Beibehaltung<br />

<strong>de</strong>r dort aufgeführten Punkte können Sie dies auf <strong>de</strong>r<br />

Vollmacht vermerken. An<strong>de</strong>renfalls müssen Sie eventuell<br />

die bisherige Vollmacht wi<strong>de</strong>rrufen.<br />

Vorsorgevollmacht 7


8<br />

Welche Form muss<br />

eine Vorsorgevollmacht<br />

haben?<br />

Eine Vollmacht ist grundsätzlich nicht an eine Form<br />

gebun<strong>de</strong>n, sollte aber aus Beweisgrün<strong>de</strong>n schriftlich<br />

abgefasst wer<strong>de</strong>n. Der Vorteil einer selbst geschriebenen<br />

Vollmacht besteht darin, dass man <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>s Schrift-<br />

stücks stärker über<strong>de</strong>nkt, das Aufsetzen vor <strong>de</strong>m Notar<br />

gewährleistet an<strong>de</strong>rerseits rechtskundigen Rat. Hilfe bei<br />

<strong>de</strong>r Formulierung einer Vollmacht können Sie auch bei<br />

<strong>de</strong>n Betreuungsvereinen erhalten. Eine Anschriftenliste<br />

anerkannter Betreuungsvereine fin<strong>de</strong>n Sie auf Seite 23.<br />

Die Einholung anwaltlichen o<strong>de</strong>r notariellen Rats ist<br />

beson<strong>de</strong>rs dann zu empfehlen, wenn Sie umfangreiches<br />

Vermögen besitzen, mehrere Bevollmächtigte einsetzen<br />

o<strong>de</strong>r neben <strong>de</strong>r Vollmacht eingehen<strong>de</strong> Handlungsan-<br />

weisungen an <strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r die Bevollmächtigten festlegen<br />

wollen. Die notarielle Beurkundung muss erfolgen, wenn<br />

Ihre Vollmacht auch unwi<strong>de</strong>rruflich zum Erwerb o<strong>de</strong>r zur<br />

Veräußerung von Grundstücken o<strong>de</strong>r Eigentumswoh-<br />

nungen o<strong>de</strong>r zur Aufnahme von Verbraucherdarlehen<br />

berechtigen soll. Durch eine notarielle Beurkundung<br />

können zu<strong>de</strong>m spätere Zweifel an <strong>de</strong>r Wirksamkeit <strong>de</strong>r<br />

Vollmacht vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

Sofern die Vorsorgevollmacht <strong>de</strong>m Bevollmächtigten<br />

auch Rechte im Verkehr mit einer Bank o<strong>de</strong>r Sparkasse<br />

einräumt, sollten Sie sich bei <strong>de</strong>m jeweiligen Kreditinstitut<br />

erkundigen, was zu beachten ist. Viele Banken und Sparkassen<br />

haben für solche Fälle beson<strong>de</strong>re Geschäftsformen<br />

geschaffen und erkennen <strong>de</strong>shalb auch notariell<br />

beglaubigte Unterschriften unter einer Vorsorgevollmacht<br />

nicht immer an.<br />

Soll <strong>de</strong>r Bevollmächtigte einen Vertrag über Wohnraum<br />

mit Pflege o<strong>de</strong>r Betreuungsleistungen (früher: sog.<br />

Heimvertrag) abschließen können, muss die Bevollmächtigung<br />

schriftlich erfolgen.<br />

Erteilen und wi<strong>de</strong>rrufen kann eine Vollmacht je<strong>de</strong>r<br />

Volljährige, <strong>de</strong>r nicht infolge einer Krankheit o<strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung<br />

geschäftsunfähig ist.<br />

Vorsorgevollmacht<br />

Ab wann und<br />

wie lange gilt<br />

die Vollmacht?<br />

Die Vollmacht gilt grundsätzlich ab ihrer Ausstellung. Im<br />

Innenverhältnis zum Bevollmächtigten ist aber die mit<br />

ihm getroffene Vereinbarung maßgebend. Diese wird<br />

wörtlich o<strong>de</strong>r stillschweigend dahingehend lauten, dass<br />

von <strong>de</strong>r Vollmacht erst Gebrauch gemacht wer<strong>de</strong>n darf,<br />

wenn Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind.<br />

Sie können die Vollmacht je<strong>de</strong>rzeit wi<strong>de</strong>rrufen. Hierzu<br />

müssen Sie ein ausgehändigtes Formular zurückverlangen.<br />

Möchten Sie eine Konto-/Depot-Vollmacht – Vorsorgevollmacht<br />

wi<strong>de</strong>rrufen, sollten Sie dies stets auch Ihrer<br />

Bank o<strong>de</strong>r Sparkasse sofort schriftlich mitteilen. Können<br />

Sie die Vollmacht krankheitsbedingt nicht mehr wi<strong>de</strong>rrufen,<br />

kann das Gericht einen Betreuer bestellen mit <strong>de</strong>r<br />

Aufgabe, <strong>de</strong>n Bevollmächtigten zu kontrollieren und die<br />

Vollmacht zu wi<strong>de</strong>rrufen, wenn <strong>de</strong>r Bevollmächtigte durch<br />

Pflichtwidrigkeiten einen wichtigen Anlass gegeben hat.<br />

Wi<strong>de</strong>rruft <strong>de</strong>r Betreuer die Vollmacht, wird das Gericht<br />

anstelle <strong>de</strong>s Bevollmächtigten eine geeignete Person<br />

zum Betreuer bestellen, die sich um Ihre Angelegenheiten<br />

kümmert.<br />

Zu überlegen ist ferner, ob die Vollmacht nach <strong>de</strong>m<br />

Tod in Kraft bleiben soll. Damit wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Bevollmächtigte<br />

für unaufschiebbare Rechtsgeschäfte handlungsfähig<br />

bleiben, bis er von <strong>de</strong>n Erben abgelöst wird. Der Tod<br />

<strong>de</strong>s Vollmachtgebers führt nach neuerer Rechtsprechung<br />

im Zweifel zum Erlöschen <strong>de</strong>r Vollmacht. In <strong>de</strong>r Vollmacht<br />

sollte daher ausdrücklich geregelt wer<strong>de</strong>n, dass die Vollmacht<br />

über <strong>de</strong>n Tod <strong>de</strong>s Vollmachtgebers hinaus fort gilt.<br />

Möglich ist auch, mit einem Beerdigungsinstitut einen<br />

Vorsorgevertrag abzuschließen, mit <strong>de</strong>m die Beerdigung<br />

und <strong>de</strong>ren Ablauf im Detail geregelt wer<strong>de</strong>n können. Auskünfte<br />

über <strong>de</strong>n Kauf einer Grabstätte und <strong>de</strong>n Abschluss<br />

eines Grabpflegevertrages erhält man bei <strong>de</strong>n Friedhofsverwaltungen.<br />

An<strong>de</strong>re Verfügungen, die erst nach <strong>de</strong>m Tod wirksam<br />

wer<strong>de</strong>n sollen, wie z. B. Erbschaftsregelungen o<strong>de</strong>r Vermächtnisse,<br />

gehören in ein Testament.


Wie kann ich meine<br />

Wünsche und<br />

Vorstellungen<br />

ver<strong>de</strong>utlichen?<br />

Zunächst sollte beachtet wer<strong>de</strong>n, dass die Vollmacht<br />

eine für Dritte bestimmte Erklärung ist. Sie bezeichnet<br />

die Person <strong>de</strong>s rechtsgeschäftlichen Vertreters bzw. <strong>de</strong>r<br />

rechtsgeschäftlichen Vertreterin und beschreibt, was<br />

dieser/diese im Außenverhältnis mit Rechtswirkung für<br />

Sie tun darf.<br />

Deshalb sollten Anweisungen an die bevollmächtigte<br />

Person zum inhaltlichen Gebrauch <strong>de</strong>r Vollmacht nicht in<br />

diese selbst aufgenommen wer<strong>de</strong>n. Eine Vollmacht kann<br />

etwa zum Abschluss eines Heimvertrages ermächtigen.<br />

Wünsche, welches Heim vorrangig in Betracht kommt<br />

o<strong>de</strong>r umgekehrt keinesfalls ausgewählt wer<strong>de</strong>n sollte,<br />

gehören aber nicht in diese Erklärung mit Außenwirkung.<br />

Wünsche sollten vorweg mit <strong>de</strong>r bevollmächtigten Person<br />

als Auftrag besprochen o<strong>de</strong>r auch in einer schriftlichen<br />

Handlungsanweisung, etwa einem Brief, nie<strong>de</strong>rgelegt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Dasselbe gilt für die Auffor<strong>de</strong>rung, bestimmte Angehö-<br />

rige an Geburtstagen, Weihnachten usw. zu beschenken<br />

o<strong>de</strong>r die bisherigen Spen<strong>de</strong>ngewohnheiten fortzuführen.<br />

All dies sollte nicht in <strong>de</strong>n Text <strong>de</strong>r Vollmacht, son<strong>de</strong>rn in<br />

<strong>de</strong>n Auftrag an die bevollmächtigte Person aufgenom-<br />

men wer<strong>de</strong>n. Welchen weiteren Inhalt <strong>de</strong>r Auftrag im<br />

Einzelnen haben kann, hängt wesentlich von Ihren indi-<br />

viduellen Wünschen und Bedürfnissen ab.<br />

Wo bewahre ich die<br />

Vollmachtsurkun<strong>de</strong><br />

auf und muss<br />

ich die Vollmacht<br />

registrieren lassen?<br />

Handlungsfähig ist ein Bevollmächtigter nur, wenn er die<br />

Vollmacht im Original o<strong>de</strong>r die notariell gesiegelte Aus-<br />

fertigung <strong>de</strong>r Vollmachtsurkun<strong>de</strong> vorweisen kann. Da<br />

eine Vorsorgevollmacht aber meist erst zu einem spä-<br />

teren Zeitpunkt benötigt wird, kommt <strong>de</strong>r Aufbe wahrung<br />

<strong>de</strong>r Vollmacht bis dahin eine beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung zu.<br />

Eine sichere Aufbewahrung schützt zwar vor Missbrauch,<br />

ist die Vollmacht im Bedarfsfall aber nicht auffindbar, ist<br />

möglicherweise alle Vorsorge vergeblich gewesen.<br />

Empfehlenswert ist es, eine Kopie o<strong>de</strong>r einen Hin-<br />

weis auf die Vollmacht bei sich zu tragen. Auch sollte<br />

<strong>de</strong>r Bevollmächtigte Kenntnis darüber haben, dass er<br />

bevollmächtigt wur<strong>de</strong>, damit er sich im Bedarfsfall in <strong>de</strong>n<br />

Besitz <strong>de</strong>r Vollmacht setzen und dann die erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Angelegenheiten für Sie klären und regeln kann. Sorgen<br />

Sie also stets dafür, dass die Vollmachtsurkun<strong>de</strong> <strong>de</strong>m/<br />

<strong>de</strong>r Berechtigten zur Verfügung steht, wenn sie benö-<br />

tigt wird. Hierzu gibt es verschie<strong>de</strong>ne Möglichkeiten:<br />

Private Verwahrung<br />

Sie können die Vollmachtsurkun<strong>de</strong> an einem im Ernstfall<br />

leicht zugänglichen Ort aufbewahren, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r/die Bevoll-<br />

mächtigte kennt (z. B. in Ihrem häuslichen Schreibtisch)<br />

o<strong>de</strong>r Sie übergeben die Vollmachtsurkun<strong>de</strong> von vornhe-<br />

rein <strong>de</strong>m/<strong>de</strong>r Bevollmächtigten mit <strong>de</strong>r Maßgabe, von<br />

dieser nur in <strong>de</strong>m besprochenen Fall Gebrauch zuma-<br />

chen. Sollte diese Person absprachewidrig vorzeitig von<br />

<strong>de</strong>r Vollmacht Gebrauch machen, können Sie die Voll-<br />

macht wi<strong>de</strong>rrufen, die Vollmachtsurkun<strong>de</strong> herausverlan-<br />

gen und Scha<strong>de</strong>nsersatz for<strong>de</strong>rn.<br />

Sie können die Vollmachtsurkun<strong>de</strong> auch einer an<strong>de</strong>-<br />

ren Vertrauensperson zur Verwahrung mit <strong>de</strong>r Auflage<br />

übergeben, sie <strong>de</strong>m/<strong>de</strong>r Bevollmächtigten im Bedarfsfall<br />

auszuhändigen. ►<br />

Vorsorgevollmacht 9


10<br />

Verwahrung beim Notar<br />

Bei einer notariellen Vollmacht können Sie auch <strong>de</strong>n<br />

Notar anweisen, an die bevollmächtigte Person (nur)<br />

dann eine Ausfertigung <strong>de</strong>r Vollmachtsurkun<strong>de</strong> herauszu-<br />

geben, wenn diese ein ärztliches Attest vorlegt, wonach<br />

Sie die in <strong>de</strong>r Vollmacht bezeichneten Angelegenheiten<br />

nicht mehr besorgen können. Sie können mit <strong>de</strong>m Notar<br />

absprechen, wie alt das Attest sein darf und dass <strong>de</strong>ssen<br />

Richtigkeit nicht überprüft wer<strong>de</strong>n muss.<br />

Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snotarkammer<br />

Unabhängig <strong>vom</strong> Ort <strong>de</strong>r Verwahrung können Sie Ihre<br />

Vorsorgevollmacht gebührenpflichtig registrieren lassen.<br />

Die Registrierung umfasst die wesentlichen Daten <strong>de</strong>r<br />

Vollmacht, insbeson<strong>de</strong>re Ihren Namen und Ihre Anschrift,<br />

<strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>r Vollmacht und die Daten Ihrer Vertrau-<br />

ensperson. Die Vollmachtsurkun<strong>de</strong> selbst wird nicht<br />

bei <strong>de</strong>m Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt und die<br />

Angaben zur Vollmacht wer<strong>de</strong>n nicht inhaltlich überprüft.<br />

Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen<br />

können in gleicher Weise im Zentralen Vorsorgeregister<br />

registriert wer<strong>de</strong>n.<br />

Vorsorgevollmacht<br />

Kommt es zu einem Betreuungsverfahren, kann das<br />

Betreuungsgericht durch Abfrage bei <strong>de</strong>m Register<br />

Kenntnis <strong>vom</strong> Vorhan<strong>de</strong>nsein einer Vorsorgevollmacht<br />

o<strong>de</strong>r einer Betreuungsverfügung erlangen und aufgrund<br />

<strong>de</strong>r registrierten Daten beurteilen, ob eine für das Betreuungsverfahren<br />

relevante Vollmacht und/o<strong>de</strong>r eine Betreuungsverfügung<br />

vorhan<strong>de</strong>n ist. Um <strong>de</strong>m Betreuungsgericht<br />

<strong>de</strong>n Kontakt mit <strong>de</strong>r bevollmächtigten Person zu ermöglichen,<br />

sollten Sie auf je<strong>de</strong>n Fall auch <strong>de</strong>ren Daten registrieren<br />

lassen. Es empfiehlt sich, die Einzelheiten zuvor<br />

mit <strong>de</strong>r bevollmächtigten Person zu besprechen, insbeson<strong>de</strong>re<br />

zu klären, ob sie mit <strong>de</strong>r Registrierung einverstan<strong>de</strong>n<br />

ist.


Die Registereintragung kann unmittelbar von <strong>de</strong>m Voll-<br />

machtgeber selbst beantragt wer<strong>de</strong>n. Der Antrag kann<br />

aber auch über <strong>de</strong>n Notar o<strong>de</strong>r Rechtsanwalt gestellt<br />

wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>r Vollmacht mitge-<br />

wirkt hat. Zum Teil sind auch die Betreuungsvereine und<br />

Betreuungsbehör<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Antragstellung behilflich.<br />

Wollen Sie die Eintragung selbst veranlassen, können<br />

Sie dies online über das Internet unter www.vorsorge-<br />

register.<strong>de</strong> tun. Das hat <strong>de</strong>n Vorteil, dass die von Ihnen<br />

eingegebenen Daten automatisiert und somit wesentlich<br />

schneller weiterverarbeitet wer<strong>de</strong>n können. Der Antrag<br />

über das Internet ist zu<strong>de</strong>m kostengünstiger als ein<br />

postalischer Antrag. Für die postalische Antragstellung<br />

wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an die<br />

Bun<strong>de</strong>snotarkammer<br />

– Zentrales Vorsorgeregister –<br />

Postfach 08 01 51<br />

10001 Berlin<br />

Für die Registrierung Ihrer Vollmacht fallen einmalig aufwandsbezogene<br />

Gebühren an, wobei in <strong>de</strong>r Grundgebühr<br />

die Eintragung <strong>de</strong>r ersten bevollmächtigten Person<br />

enthalten ist. Folgen<strong>de</strong> Gebühren wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snotarkammer<br />

für einen von Ihnen selbst gestellten<br />

Antrag erhoben:<br />

► Der Antrag auf Eintragung, Än<strong>de</strong>rung, Ergänzung<br />

o<strong>de</strong>r Löschung eines Eintrags wird online über<br />

www.vorsorgeregister.<strong>de</strong> gestellt ..................... € 15,50<br />

► Der Antrag auf Eintragung, Än<strong>de</strong>rung, Ergänzung<br />

o<strong>de</strong>r Löschung eines Eintrags wird schriftlich<br />

gestellt .............................................................€ 18,50<br />

► Erhöhungsgebühr für je<strong>de</strong> weitere bevollmächtigte<br />

Person bei einem online gestellten Antrag über<br />

www.vorsorgeregister.<strong>de</strong> ...................................€ 2,50<br />

► Erhöhungsgebühr für je<strong>de</strong> weitere bevollmächtigte<br />

Person bei schriftlichem Antrag .........................€ 3,00<br />

► Bei Zahlung durch Lastschrifteinzug ermäßigen<br />

sich die Gebühren um ........................................€ 2,50<br />

Vorsorgevollmacht 11


12<br />

Betreuungsverfügung<br />

Nach <strong>de</strong>m Gesetz wird durch das Gericht ein Betreuer für<br />

<strong>de</strong>njenigen bestellt, <strong>de</strong>r aufgrund einer psychischen<br />

Krankheit o<strong>de</strong>r einer körperlichen, geistigen o<strong>de</strong>r seelischen<br />

Behin<strong>de</strong>rung seine Angelegenheiten ganz o<strong>de</strong>r teilweise<br />

nicht besorgen kann. Das Gericht hört Sie auch zur Frage<br />

an, wen Sie gegebenenfalls als Betreuer wünschen. Falls<br />

Sie sich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr äußern können, hat<br />

das Gericht Wünsche, die Sie zuvor festgelegt haben, zu<br />

berücksichtigen. Dies geschieht zweckmäßig in einer schriftlichen<br />

vosorgen<strong>de</strong>n Verfügung für <strong>de</strong>n Betreuungsfall, auch<br />

Betreuungsverfügung genannt.<br />

Sie können darin bestimmen, wer mit Ihrer Betreuung beauftragt<br />

wer<strong>de</strong>n soll. Sie können aber auch festlegen, wer<br />

keinesfalls für diese Aufgaben in Betracht gezogen wer<strong>de</strong>n<br />

soll. In <strong>de</strong>r Betreuungsverfügung kann beispielsweise zu<strong>de</strong>m<br />

festgehalten wer<strong>de</strong>n, welche Wünsche und Gewohnheiten<br />

von Ihrem Betreuer respektiert wer<strong>de</strong>n sollen, ob Sie<br />

im Pflegefall zu Hause o<strong>de</strong>r in einem Pflegeheim versorgt<br />

wer<strong>de</strong>n wollen o<strong>de</strong>r welches Alten- o<strong>de</strong>r Pflegeheim Sie<br />

bevorzugen.Diese Wünsche sind für das Gericht und <strong>de</strong>n<br />

Betreuer grundsätzlich verbindlich, außer sie wür<strong>de</strong>n Ihrem<br />

Wohl zuwi<strong>de</strong>rlaufen o<strong>de</strong>r Sie haben einen Wunsch erkennbar<br />

aufgegeben o<strong>de</strong>r die Erfüllung eines Wunsches kann<br />

<strong>de</strong>m Betreuer nicht zugemutet wer<strong>de</strong>n.<br />

Betreuungsverfügung


Soll ich statt einer<br />

Vorsorgevollmacht<br />

eine Betreuungs-<br />

verfügung errichten?<br />

Das lässt sich nicht allgemein beantworten. Ist eine<br />

Person, <strong>de</strong>r Sie vollständig vertrauen können, bereit,<br />

sich im Bedarfsfall um Ihre Angelegenheiten zu kümmern,<br />

dürfte eine Vorsorgevollmacht vorzuziehen sein. Denn<br />

eine gesetzliche Betreuung ist nicht erfor<strong>de</strong>rlich, soweit<br />

die Angelegenheiten <strong>de</strong>s Betroffenen durch einen Bevollmächtigten<br />

o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Hilfen, bei <strong>de</strong>nen kein gesetzlicher<br />

Vertreter bestellt wird, ebenso gut wie durch einen<br />

Betreuer besorgt wer<strong>de</strong>n können.<br />

Allerdings kann mit einer Vorsorgevollmacht bei freiheitsentziehen<strong>de</strong>n<br />

Maßnahmen (z. B. Unterbringung,<br />

Bettgitter, Bauchgurt) das Erfor<strong>de</strong>rnis <strong>de</strong>r Genehmigung<br />

durch das Betreuungsgericht nicht umgangen wer<strong>de</strong>n.<br />

Auch wenn solche Maßnahmen von <strong>de</strong>r Vorsorgevollmacht<br />

erfasst sind, bedürfen sie stets <strong>de</strong>r Genehmigung<br />

<strong>de</strong>s Betreuungsgerichts. Zu<strong>de</strong>m ist streitig, ob eine Einwilligung<br />

in risikoreiche medizinische Maßnahmen durch<br />

eine Vollmacht wirksam geregelt wer<strong>de</strong>n kann. Mitunter<br />

sind Ärzte nicht bereit, Vollmachten hierüber anzuerkennen.<br />

Sie ziehen oft gerichtlich kontrollierte Wege vor.<br />

Dann müsste das Gericht ergänzend einen Betreuer für<br />

<strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n Aufgabenkreis bestellen.<br />

Deshalb kann es ratsam sein, bereits die Vorsorgevollmacht<br />

mit einer Betreuungsverfügung zu kombinieren.<br />

Dies ist empfehlenswert, falls die Vollmacht eine<br />

bestimmte Geschäftsbesorgung nicht ab<strong>de</strong>ckt o<strong>de</strong>r<br />

Zweifel an <strong>de</strong>r Wirksamkeit <strong>de</strong>r Vollmacht bestehen. Im<br />

Anhang (► 26) fin<strong>de</strong>n Sie ein Vollmachtsformular, mit<br />

<strong>de</strong>m Sie auch verfügen können, dass die von Ihnen<br />

bevollmächtigte Person für Ihre Betreuung ausgewählt<br />

wer<strong>de</strong>n soll, wenn trotz <strong>de</strong>r Vollmacht eine Betreuerbestellung<br />

notwendig wer<strong>de</strong>n sollte.<br />

Wenn Sie hingegen nieman<strong>de</strong>n haben, <strong>de</strong>m Sie eine<br />

Vorsorgevollmacht anvertrauen wollen, empfiehlt sich<br />

von vornherein nur die Festlegung einer Betreuungsverfügung.<br />

Damit nehmen Sie Einfluss, wer im Bedarfsfall<br />

für Sie zum Betreuer bestellt wird und wie er han<strong>de</strong>ln soll.<br />

Welchen Inhalt<br />

sollte und welche<br />

Form muss eine<br />

Betreuungs verfügung<br />

haben?<br />

Eine Betreuungsverfügung richtet sich an das für Ihren<br />

Wohnort zuständige Betreuungsgericht. Mit ihr treffen<br />

Sie vorsorgliche Anordnungen für <strong>de</strong>n Fall, dass einmal<br />

ein Betreuer bestellt wer<strong>de</strong>n muss. Die Abfassung einer<br />

Betreuungsverfügung, für die hinsichtlich ihrer Aufbewahrung<br />

das zur Vorsorgevollmacht Gesagte gilt, empfiehlt<br />

sich immer dann, wenn Sie bei <strong>de</strong>n zu regeln<strong>de</strong>n Angelegenheiten<br />

eine gerichtliche Kontrolle bevorzugen o<strong>de</strong>r<br />

Ihnen keine Personen so nahe stehen, dass Sie ihnen<br />

Vollmacht erteilen können o<strong>de</strong>r wollen.<br />

Neben <strong>de</strong>r Auswahl <strong>de</strong>r Person <strong>de</strong>s Betreuers können<br />

Sie auch Ihre Wünsche für die jeweilige Ausübung <strong>de</strong>r<br />

Betreuung äußern. Folgen<strong>de</strong> Fragen können Ihnen Anregungen<br />

dafür geben:<br />

► Möchte ich meinen bisherigen Lebensstandard<br />

behalten und soll dafür notfalls mein Vermögen aufgebraucht<br />

wer<strong>de</strong>n?<br />

► In welchem Heim möchte ich gegebenenfalls<br />

wohnen und in welchem auf keinen Fall?<br />

► Möchte ich meine persönlichen Gegenstän<strong>de</strong><br />

und Möbel soweit wie möglich mitnehmen o<strong>de</strong>r<br />

sollen diese im Falle einer Wohnungsauflösung<br />

an bestimmte Personen/Organisationen ausgehändigt<br />

wer<strong>de</strong>n?<br />

Die Betreuungsverfügung ist nicht an eine bestimmte<br />

Form gebun<strong>de</strong>n. Es empfiehlt sich aber, sie aufzuschreiben<br />

und zu unterschreiben, damit möglichst keine Zweifel<br />

an <strong>de</strong>r Echtheit Ihrer Verfügung entstehen. Wenn<br />

Sie also eine Betreuungsverfügung errichten wollen,<br />

können Sie das im Anhang (► 26) abgedruckte Muster<br />

verwen<strong>de</strong>n. Betreuungsverfügungen können ebenfalls<br />

im Zentralen Vorsorgeregister <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snotarkammer<br />

registriert wer<strong>de</strong>n. Einzelheiten dazu fin<strong>de</strong>n Sie bereits<br />

oben zur Vorsorgevollmacht erläutert.<br />

Betreuungsverfügung 13


14<br />

Patientenverfügung<br />

Solange Sie als Patient einwilligungsfähig sind, entschei<strong>de</strong>n Sie selbst<br />

nach ärztlicher Aufklärung und Beratung über alle Sie betreffen<strong>de</strong>n<br />

medizinischen Maßnahmen. Dies gilt auch, wenn für Sie ein Betreuer<br />

mit <strong>de</strong>m Aufgabenkreis <strong>de</strong>r Gesundheitsfürsorge bestellt wur<strong>de</strong>. Falls<br />

Sie aber nicht mehr entscheidungsfähig sind, vor allem Ihren Willen<br />

nicht mehr äußern können, muss eine bevollmächtigte Person o<strong>de</strong>r ein<br />

Betreuer für Sie entschei<strong>de</strong>n. Ist we<strong>de</strong>r ein Bevollmächtigter noch ein<br />

Betreuer bestellt, muss bei eilbedürftigen Maßnahmen <strong>de</strong>r Arzt nach<br />

Ihrem »mutmaßlichen Willen« han<strong>de</strong>ln. Bei nicht eilbedürftigen ärztlichen<br />

Behandlungen muss gegebenenfalls ein vorläufiger Betreuer<br />

bestellt wer<strong>de</strong>n. Ihr mutmaßlicher Wille ist maßgebend für je<strong>de</strong> ärztliche<br />

Behandlung, zu <strong>de</strong>r Sie sich selbst nicht mehr äußern können.<br />

Es muss – gegebenenfalls von Ihrem Bevollmächtigten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m<br />

Betreuer – ermittelt wer<strong>de</strong>n, wie Sie sich in <strong>de</strong>r gegebenen Situation<br />

entschei<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong>n, wenn Sie Ihren Willen noch kundtun könnten.<br />

Dies kann sehr schwierig sein, wenn Sie in <strong>de</strong>r Vergangenheit niemals<br />

schriftlich o<strong>de</strong>r auch nur mündlich, z. B. gegenüber Angehörigen,<br />

Ihre Vorstellungen für eine medizinische Behandlung, insbeson<strong>de</strong>re<br />

in <strong>de</strong>r letzten Lebensphase, geäußert haben. Dies kann in Form einer<br />

geson<strong>de</strong>rten Patientenverfügung geschehen. Die Patientenverfügung<br />

ist gesetzlich geregelt in § 1901 a Abs. 1 BGB. Mit einer Patientenverfügung<br />

können Sie für <strong>de</strong>n Fall Ihrer späteren Entscheidungsunfähigkeit<br />

im Voraus festlegen, ob Sie in bestimmte, zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Festlegung<br />

noch nicht unmittelbar bevorstehen<strong>de</strong> Untersuchungen Ihres<br />

Gesundheitszustan<strong>de</strong>s, Heilbehandlungen o<strong>de</strong>r ärztliche Eingriffe einwilligen<br />

o<strong>de</strong>r diese untersagen. Eine Patientenverfügung bedarf <strong>de</strong>r<br />

Schriftform und ist je<strong>de</strong>rzeit formlos wi<strong>de</strong>rrufbar.<br />

Patientenverfügung


Brauche ich eine<br />

Patientenverfügung?<br />

Niemand ist verpflichtet, eine Patientenverfügung abzu-<br />

fassen. Das Gesetz stellt <strong>de</strong>shalb sogar ausdrücklich klar,<br />

dass die Errichtung o<strong>de</strong>r Vorlage einer Patientenverfü-<br />

gung nicht zur Bedingung für einen Vertragsschluss (zum<br />

Beispiel <strong>de</strong>n Abschluss eines Versicherungs- o<strong>de</strong>r Heim-<br />

vertrages) gemacht wer<strong>de</strong>n darf (§ 1901 a Abs. 4 BGB).<br />

Wenn keine Patientenverfügung verfasst wur<strong>de</strong>, haben<br />

<strong>de</strong>r Betreuer o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bevollmächtigte die Behandlungs-<br />

wünsche o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n mutmaßlichen Willen <strong>de</strong>s Betroffenen<br />

festzustellen und auf dieser Grundlage zu entschei<strong>de</strong>n.<br />

Wenn Sie überlegen, ob Sie eine Patientenverfügung<br />

erstellen wollen o<strong>de</strong>r nicht, empfiehlt es sich zunächst<br />

darüber nachzu<strong>de</strong>nken, was Ihnen im Zusammenhang<br />

mit Krankheit, Lei<strong>de</strong>n und Tod wichtig ist, wovor Sie<br />

Angst haben und was Sie sich erhoffen. Manche Men-<br />

schen haben Angst, dass vielleicht nicht mehr alles medi-<br />

zinisch Mögliche für sie getan wer<strong>de</strong>n könnte, wenn sie<br />

alt o<strong>de</strong>r schwer krank sind. An<strong>de</strong>re befürchten, dass man<br />

sie in solchen Situationen unter Aufbieten aller techni-<br />

schen Möglichkeiten nicht sterben lässt.<br />

Es ist nicht einfach, sich mit existenziellen Fragen aus-<br />

einan<strong>de</strong>r zu setzen, die Krankheit, Lei<strong>de</strong>n und auch das<br />

Sterben betreffen. Dennoch ist dies notwendig, weil man<br />

sich über die Konsequenzen <strong>de</strong>r eigenen Entscheidun-<br />

gen klar wer<strong>de</strong>n muss. Festlegungen in einer Patienten-<br />

verfügung be<strong>de</strong>uten, dass man selbst die Verantwortung<br />

für die Folgen übernimmt, wenn ein Arzt diesen Wün-<br />

schen entspricht. Dabei sollten Sie be<strong>de</strong>nken, dass in<br />

bestimmten Grenzsituationen <strong>de</strong>s Lebens Voraussagen<br />

über das Ergebnis medizinischer Maßnahmen und mög-<br />

liche Folgeschä<strong>de</strong>n im Einzelfall kaum möglich sind.<br />

Welchen Inhalt sollte<br />

und welche Form<br />

muss eine Patienten-<br />

verfügung haben?<br />

Viele Menschen haben klare Vorstellungen darüber, was<br />

geschehen soll, falls bei schweren Erkrankungen o<strong>de</strong>r<br />

Unfällen die Grenzen medizinischer Hilfe erreicht sind.<br />

Wenn aber ein solcher Fall tatsächlich eintritt, können<br />

<strong>de</strong>rartige Wünsche regelmäßig nicht mehr gegenüber<br />

<strong>de</strong>n Ärzten geäußert wer<strong>de</strong>n.<br />

Entspricht es Ihrem Willen, dass im Falle irrever-<br />

sibler Bewusstlosigkeit, schwerer Dauerschädigung <strong>de</strong>s<br />

Gehirns o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s dauern<strong>de</strong>n Ausfalls lebenswichtiger<br />

Funktionen keine lebensverlängern<strong>de</strong>n Maßnahmen<br />

ergriffen wer<strong>de</strong>n, können Sie dies in einer Patientenver-<br />

fügung festhalten. Dort kann außer<strong>de</strong>m zum Ausdruck<br />

gebracht wer<strong>de</strong>n, dass ein menschenwürdiger Tod<br />

gewünscht wird und ärztliche Maßnahmen abgelehnt<br />

wer<strong>de</strong>n, die lediglich eine Verlängerung <strong>de</strong>s Sterbevorgangs<br />

und Lei<strong>de</strong>ns be<strong>de</strong>uten wür<strong>de</strong>n.<br />

Erklärt wer<strong>de</strong>n kann in einer Patientenverfügung<br />

aber auch, dass man mit einer ärztlichen Therapie einverstan<strong>de</strong>n<br />

ist, die das Lei<strong>de</strong>n und die Schmerzen lin<strong>de</strong>rt.<br />

Sie können sich für eine intensive Schmerz therapie<br />

aussprechen und <strong>de</strong>ren Anwendung wünschen, selbst<br />

wenn diese Medikation nicht risikolos ist. Aus <strong>de</strong>r Patientenverfügung<br />

muss dann aber ein<strong>de</strong>utig hervorgehen,<br />

dass Sie sich dieses Risikos bei Abgabe <strong>de</strong>r Erklärung<br />

bewusst waren.<br />

Überhaupt ist von Be<strong>de</strong>utung, dass Sie sich über die<br />

medizinische Situation und die rechtliche Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r<br />

von Ihnen abgegebenen Erklärung zuvor ausführlich und<br />

gründlich informiert haben. Dies sollte aus <strong>de</strong>r Patientenverfügung<br />

erkennbar sein, etwa in<strong>de</strong>m Sie geson<strong>de</strong>rt<br />

darauf hinweisen. Abgeschlossen wer<strong>de</strong>n kann die Patientenverfügung<br />

jeweils mit <strong>de</strong>m Satz: »Ich gebe diese<br />

Erklärung(en) frei und ohne Zwang, im Vollbesitz meiner<br />

geistigen Kräfte ab«. ►<br />

Patientenverfügung 15


16<br />

Inhalt einer Patientenverfügung kann also alles sein,<br />

was Ihnen im Falle einer Situation wichtig ist, in <strong>de</strong>r<br />

Sie sich selbst nicht mehr gegenüber <strong>de</strong>n behan<strong>de</strong>ln-<br />

<strong>de</strong>n Ärzten äußern können und diese Erklärungen auch<br />

nicht an<strong>de</strong>ren Personen überlassen wollen. Wenn Sie<br />

Festlegungen für o<strong>de</strong>r gegen bestimmte Behandlungen<br />

treffen wollen, sollen Sie sich bewusst sein, dass Sie<br />

durch einen Behandlungsverzicht unter Umstän<strong>de</strong>n auf<br />

ein Weiterleben verzichten. Umgekehrt sollten Sie sich<br />

darüber klar sein, dass Sie für eine Chance, weiterleben<br />

zu können, möglicherweise Abhängigkeit und Fremdbe-<br />

stimmung in Kauf nehmen.<br />

Am En<strong>de</strong> Ihrer persönlichen Willensbildung kann die<br />

Entscheidung stehen, eine Patientenverfügung zu erstel-<br />

len o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Entschluss, keine Vorsorge treffen zu wollen.<br />

Sie sollten sich <strong>de</strong>shalb für diese Überlegungen Zeit<br />

nehmen und sich nicht unter Druck setzen. Vor Abfas-<br />

sung einer Patientenverfügung sollten Sie in je<strong>de</strong>m Falle<br />

Ihren Hausarzt konsultieren.<br />

Die neue gesetzliche Regelung <strong>de</strong>r Patientenverfü-<br />

gung sieht vor, dass eine Patientenverfügung schriftlich<br />

verfasst und durch Namensunterschrift eigenhändig o<strong>de</strong>r<br />

durch ein von einer Notarin o<strong>de</strong>r einem Notar beglaubig-<br />

tes Handzeichen unterzeichnet wer<strong>de</strong>n muss (§ 1901 a<br />

Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 126 Abs. 1 BGB). Niemand ist<br />

aber an seine schriftliche Patientenverfügung für immer<br />

gebun<strong>de</strong>n. Die Patientenverfügung kann je<strong>de</strong>rzeit form-<br />

los wi<strong>de</strong>rrufen wer<strong>de</strong>n (§ 1901 a Abs. 1 Satz 3 BGB). Da<br />

Sie im Laufe <strong>de</strong>r Jahre möglicherweise mehrere Patien-<br />

tenverfügungen machen, empfiehlt es sich, diese mit Ort<br />

und Datum zu versehen. Dies erleichtert es, eine wi<strong>de</strong>r-<br />

rufene von einer etwaigen späteren, nicht wi<strong>de</strong>rrufenen<br />

Patientenverfügung zu unterschei<strong>de</strong>n.<br />

Patientenverfügung<br />

Mündliche Äußerungen sind <strong>de</strong>shalb aber nicht wir-<br />

kungslos, <strong>de</strong>nn sie müssen bei <strong>de</strong>r Feststellung <strong>de</strong>s mut-<br />

maßlichen Patientenwillens von <strong>de</strong>r Vertreterin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m<br />

Vertreter beachtet wer<strong>de</strong>n. Es ist nicht unbedingt erfor<strong>de</strong>r-<br />

lich, aber sehr empfehlenswert, eine Patientenverfügung<br />

in bestimmten Zeitabstän<strong>de</strong>n (z. B. jährlich) zu erneuern<br />

o<strong>de</strong>r zu bestätigen. So kann man im eigenen Interesse<br />

regelmäßig überprüfen, ob die einmal getroffenen Fest-<br />

legungen noch gelten sollen o<strong>de</strong>r eventuell konkretisiert<br />

o<strong>de</strong>r abgeän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n sollten. Eine Bestätigung Ihrer<br />

Patientenverfügung ist insbeson<strong>de</strong>re immer dann anzu-<br />

raten, wenn sich Ihre konkrete Lebenssituation geän<strong>de</strong>rt<br />

hat (z. B. bei Heirat, Gründung einer Familie o. ä.) und Sie<br />

an <strong>de</strong>n Festlegungen in Ihrer Patientenverfügung festhal-<br />

ten wollen, <strong>de</strong>nn <strong>de</strong>r Betreuer ist verpflichtet zu prüfen,<br />

ob Ihre möglicherweise ältere Patientenverfügung noch<br />

auf Ihre konkrete (neue) Lebenssituation zutrifft.


Wie bekommt<br />

<strong>de</strong>r behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong><br />

Arzt meine<br />

Patienten verfügung?<br />

Eine Patientenverfügung sollte so verwahrt wer<strong>de</strong>n, dass<br />

insbeson<strong>de</strong>re Ihre Ärztinnen und Ärzte, Bevollmächtigte,<br />

Betreuerin o<strong>de</strong>r Betreuer, aber gegebenenfalls auch das<br />

Betreuungsgericht, möglichst schnell und unkompliziert<br />

Kenntnis von <strong>de</strong>r Existenz und <strong>vom</strong> Hinterlegungsort<br />

einer Patientenverfügung erlangen können. Dazu kann<br />

es sinnvoll sein, einen Hinweis bei sich zu tragen, wo<br />

die Patientenverfügung aufbewahrt wird. Bei Aufnahme<br />

in ein Krankenhaus o<strong>de</strong>r Pflegeheim sollten Sie auf Ihre<br />

Patientenverfügung hinweisen. Wenn Sie eine Vertrau-<br />

ensperson bevollmächtigt haben, sollte auch diese infor-<br />

miert sein. Sofern die Patientenverfügung Bestandteil<br />

einer Betreuungsverfügung ist, kann das Gesamtdoku-<br />

ment auch im Vorsorgeregister <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snotarkammer<br />

registriert wer<strong>de</strong>n (§ 78 a BNotO).<br />

Muss meine<br />

Patientenverfügung<br />

beachtet wer<strong>de</strong>n?<br />

Die neue gesetzliche Regelung <strong>de</strong>r Patientenverfügung<br />

sieht vor, dass Festlegungen für ärztliche Maßnahmen<br />

in bestimmten Situationen verbindlich sind, wenn durch<br />

diese Festlegungen Ihr Wille für eine konkrete Lebens-<br />

und Behandlungssituation ein<strong>de</strong>utig und sicher festge-<br />

stellt wer<strong>de</strong>n kann. Die Ärztin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Arzt muss eine<br />

<strong>de</strong>rart verbindliche Patientenverfügung beachten. Die<br />

Missachtung <strong>de</strong>s Patientenwillens kann als Körperver-<br />

letzung strafbar sein.<br />

Ein Vertreter ist verpflichtet, die Patientenverfügung<br />

zu prüfen, Ihren Behandlungswillen festzustellen und ihm<br />

Ausdruck und Geltung zu verschaffen (§ 1901 a Abs. 1<br />

Satz 2 BGB).<br />

Damit Ihre Patientenverfügung beachtet wer<strong>de</strong>n kann,<br />

müssen Sie die darin enthaltenen Erklärungen freiver-<br />

antwortlich, insbeson<strong>de</strong>re ohne äußeren Druck, abge-<br />

geben haben. Zu<strong>de</strong>m darf die Patientenverfügung nicht<br />

wi<strong>de</strong>rrufen wor<strong>de</strong>n sein. Festlegungen in einer Patienten-<br />

verfügung sind daher nicht bin<strong>de</strong>nd, wenn auf Grund kon-<br />

kreter Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass Sie sie zum<br />

Behandlungszeitpunkt nicht mehr gelten lassen wollen.<br />

Unbeachtlich sind Anordnungen, die gegen ein gesetz-<br />

liches Verbot verstoßen (§ 134 BGB). Deshalb kann in<br />

einer Patientenverfügung beispielsweise <strong>vom</strong> Arzt keine<br />

strafbare Tötung auf Verlangen gefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

Han<strong>de</strong>lt es sich bei <strong>de</strong>n in einer Patientenverfügung<br />

genannten ärztlichen Maßnahmen um einen Eingriff in<br />

die körperliche Integrität (beispielsweise eine Operation),<br />

ist die Einwilligung nur wirksam, wenn ihr eine ärztliche<br />

Aufklärung vorausgegangen ist, es sei <strong>de</strong>nn, Sie haben<br />

auf eine solche Aufklärung verzichtet. Aus <strong>de</strong>r Patienten-<br />

verfügung soll sich ergeben, ob diese Voraussetzungen<br />

erfüllt sind. ►<br />

Patientenverfügung 17


18<br />

Wenn Sie keine Patientenverfügung haben o<strong>de</strong>r wenn<br />

die Festlegungen in einer Patientenverfügung nicht auf<br />

die konkrete Lebens- und Behandlungssituation zutref-<br />

fen, muss für Sie eine Vertreterin o<strong>de</strong>r ein Vertreter<br />

(Betreuer o<strong>de</strong>r Bevollmächtigter) entschei<strong>de</strong>n, ob sie<br />

o<strong>de</strong>r er <strong>de</strong>r ärztlichen Maßnahme zustimmt o<strong>de</strong>r nicht.<br />

Bei dieser Entscheidung darf die Vertreterin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Vertreter keine eigenen Maßstäbe zugrun<strong>de</strong> legen, son-<br />

<strong>de</strong>rn muss Ihre Behandlungswünsche o<strong>de</strong>r Ihren mut-<br />

maßlichen Willen feststellen und auf dieser Grundlage<br />

entschei<strong>de</strong>n (§ 1901 a Abs. 2 BGB). Dabei sind insbeson-<br />

<strong>de</strong>re Ihre früheren Äußerungen, Ihre Überzeugungen und<br />

Wertvorstellungen zu berücksichtigen.<br />

Patientenverfügung<br />

Sollte ich in meiner<br />

Patientenverfügung<br />

meine persönlichen<br />

Wertvorstellungen<br />

darlegen?<br />

Wenn Sie persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen<br />

zum eigenen Leben und Sterben und religiöse Anschau-<br />

ungen schriftlich nie<strong>de</strong>rlegen, können sie als Ergänzung<br />

und Auslegungshilfe Ihrer Patientenverfügung dienen.<br />

Dies gilt beson<strong>de</strong>rs dann, wenn eine Patientenverfügung<br />

»in gesun<strong>de</strong>n Tagen« erstellt wird.<br />

Die in einer Patientenverfügung festgelegten Wünsche<br />

zum Ob und Wie medizinischer Maßnahmen in kriti-<br />

schen Krankheitssituationen beruhen meist auf persön-<br />

lichen Wertvorstellungen, Lebenshaltungen, religiösen<br />

Anschauungen, Hoffnungen o<strong>de</strong>r Ängsten. Um die Fest-<br />

legungen in einer Patientenverfügung besser nachvoll-<br />

ziehen zu können, kann es für das Behandlungsteam<br />

ebenso wie für Bevollmächtigte, Betreuerin o<strong>de</strong>r Betreuer<br />

hilfreich sein, Ihre persönlichen Auffassungen dazu zu<br />

kennen. Das ist insbeson<strong>de</strong>re dann wichtig, wenn es<br />

Auslegungsprobleme gibt o<strong>de</strong>r wenn die konkrete Situa-<br />

tion nicht genau <strong>de</strong>rjenigen entspricht, die Sie in <strong>de</strong>r Pati-<br />

entenverfügung beschrieben haben. Insofern kann die<br />

schriftliche Festlegung eigener Wertvorstellungen eine<br />

wichtige Ergänzung einer Patientenverfügung sein. Eine<br />

schriftliche Dokumentation <strong>de</strong>r eigenen Wertvorstellun-<br />

gen kann zu<strong>de</strong>m die Ernsthaftigkeit einer Patientenver-<br />

fügung unterstreichen.


Wie formuliere ich<br />

eine schriftliche<br />

Patientenverfügung?<br />

Am besten lassen Sie sich von einer ärztlichen o<strong>de</strong>r<br />

an<strong>de</strong>ren fachkundigen Person o<strong>de</strong>r Organisation beraten,<br />

bevor Sie eine schriftliche Patientenverfügung abfassen.<br />

Möglichst vermei<strong>de</strong>n sollte man allgemeine For-<br />

mulierungen wie z. B.: »Solange eine realistische Aus-<br />

sicht auf Erhaltung eines erträglichen Lebens besteht,<br />

erwarte ich ärztlichen und pflegerischen Beistand unter<br />

Ausschöpfung <strong>de</strong>r angemessenen Möglichkeiten« o<strong>de</strong>r<br />

Begriffe wie »unwürdiges Dahinvegetieren«, »qualvol-<br />

les Lei<strong>de</strong>n«, »Apparatemedizin«. Solche Aussagen sind<br />

wenig hilfreich, <strong>de</strong>nn sie sagen nichts darüber aus, was<br />

für <strong>de</strong>n Betroffenen beispielsweise ein »erträgliches«<br />

Leben ist. Beschreiben Sie <strong>de</strong>shalb möglichst konkret,<br />

in welchen Situationen die Patientenverfügung gelten soll<br />

und welche Behandlungswünsche Sie in diesen Situati-<br />

onen haben.<br />

Wenn die Patientenverfügung in verschie<strong>de</strong>nen Situ-<br />

ationen gelten soll (z. B. für die Sterbephase, bei einem<br />

dauern<strong>de</strong>n Verlust <strong>de</strong>r Einsichts- und Kommunikations-<br />

fähigkeit, im Endstadium einer unheilbaren Erkrankung),<br />

sollten Sie überlegen, ob die festgelegten Behandlungs-<br />

wünsche (z. B. die Durchführung o<strong>de</strong>r die Ablehnung<br />

bestimmter Maßnahmen wie die künstliche Ernäh-<br />

rung, die künstliche Beatmung und an<strong>de</strong>res) in allen<br />

beschriebenen Situationen gelten sollen o<strong>de</strong>r ob Sie für<br />

verschie<strong>de</strong>ne Situationen auch verschie<strong>de</strong>ne Behand-<br />

lungswünsche festlegen möchten (lehnen Sie beispiels-<br />

weise eine künstliche Ernährung nur in <strong>de</strong>r Sterbephase<br />

o<strong>de</strong>r auch bei einer weit fortgeschrittenen Demenzer-<br />

krankung ab?).<br />

Eine fachkundige Beratung kann Ihnen helfen, Wi<strong>de</strong>r-<br />

sprüche zwischen einzelnen Festlegungen zu vermei<strong>de</strong>n.<br />

Wie soll z. B. verfahren wer<strong>de</strong>n, wenn Sie einerseits fest-<br />

legen, möglichst lange leben zu wollen, aber an<strong>de</strong>rerseits<br />

bestimmte lebenserhalten<strong>de</strong> Maßnahmen ablehnen?<br />

Liegt bereits eine schwere Erkrankung vor, empfiehlt es<br />

sich, die Patientenverfügung vor allem auf die konkrete<br />

Krankheitssituation zu beziehen. Dabei sollten Sie mit<br />

<strong>de</strong>m Arzt über <strong>de</strong>n Krankheitsverlauf, mögliche Kompli-<br />

kationen und verschie<strong>de</strong>ne Behandlungsmöglichkeiten<br />

sprechen. Zu<strong>de</strong>m kann es sinnvoll sein, auch <strong>de</strong>taillierte<br />

Angaben zur Krankheitsgeschichte, Diagnose und <strong>de</strong>r<br />

aktuellen Medikation sowie zu <strong>de</strong>n Behandlungswün-<br />

schen zu machen.<br />

Patientenverfügung 19


20<br />

Weitere Informationen<br />

und Adressen<br />

Nähere Informationen zu <strong>de</strong>n aufgezeigten Fallgestaltungen<br />

können Sie <strong>de</strong>n <strong>vom</strong> Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>r Justiz<br />

herausgegebenen Broschüren Betreuungsrecht und Patien-<br />

tenverfügung entnehmen. Die Broschüren sind auch im<br />

Internet abrufbar (www.bmj.bund.<strong>de</strong>). Dort fin<strong>de</strong>n Sie weitere<br />

hilfreiche Informationen und Erläuterungen <strong>de</strong>r gesetz-<br />

lichen Vorschriften. Die Broschüre Patientenrechte in<br />

Deutschland informiert Sie ergänzend über die Rechte und<br />

Pflichten im Arzt-Patienten-Verhältnis.<br />

Adressen


Örtliche Betreuungsbehör<strong>de</strong>n<br />

im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

gemäß <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>isches Betreuungsgesetz (BtAusfGBbg)<br />

<strong>vom</strong> 14. Juli 1992, Än<strong>de</strong>rung <strong>vom</strong> 22. April 2003; Stand Oktober 2009<br />

� Stadtverwaltung <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

a. d. H.<br />

Gesundheits-, Veterinär- und<br />

Lebensmittelüberwachungsamt<br />

Örtliche Betreuungsbehör<strong>de</strong><br />

Klosterstraße 14<br />

14770 <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> a. d. H.<br />

t 033 81 58 53 26<br />

f 033 81 58 53 54<br />

� Stadtverwaltung Cottbus<br />

Dezernat III (Jugend, Kultur und Soziales),<br />

Fachbereich Gesundheit<br />

Betreuungsbehör<strong>de</strong><br />

Puschkinpromena<strong>de</strong> 25<br />

03044 Cottbus<br />

t 0355 612 - 3297<br />

f 0355 612 - 3507<br />

22<br />

�<br />

� 19<br />

20 � 2�<br />

18<br />

17<br />

14<br />

27<br />

13<br />

�<br />

� Stadt Frankfurt (O<strong>de</strong>r)<br />

Gesundheitsamt<br />

Örtliche Betreuungsbehör<strong>de</strong><br />

Leipziger Straße 53<br />

15232 Frankfurt (O<strong>de</strong>r)<br />

t 0335 55 25 - 341<br />

f 0335 55 25 - 399<br />

� Lan<strong>de</strong>shauptstadt Potsdam<br />

Fachbereich Soziales, Wohnen und Senioren<br />

Örtliche Betreuungsbehör<strong>de</strong><br />

Hegelallee 6 – 8 Haus 2 (Eing. Jägerallee)<br />

14467 Potsdam<br />

t 0331 289-2117<br />

f 0331 289-2089<br />

3�<br />

�<br />

28<br />

�<br />

11<br />

�<br />

29<br />

12<br />

15<br />

3�<br />

10<br />

16<br />

�<br />

� 26<br />

25<br />

23<br />

24<br />

� Landkreis Barnim<br />

Grundsicherungsamt<br />

Örtliche Betreuungsbehör<strong>de</strong><br />

Am Markt 1, Haus C, 1. OG<br />

16225 Eberswal<strong>de</strong><br />

t/f 033 34 214 - 1330<br />

e grundsicherungsamt@kvbarnim.<strong>de</strong><br />

� Örtliche Betreuungsbehör<strong>de</strong><br />

Bernau<br />

Jahnstraße 45<br />

16321 Bernau bei Berlin<br />

t/f 033 38 39 89 31 991<br />

� Landkreis Dahme-Spreewald<br />

Sozialamt<br />

Örtliche Betreuungsbehör<strong>de</strong><br />

Beethovenweg 14<br />

15907 Lübben (Spreewald)<br />

t 035 46 20 - 1701<br />

f 035 46 20 - 1768<br />

� Landkreis Elbe-Elster<br />

Sozialamt<br />

Örtliche Betreuungsbehör<strong>de</strong><br />

Grochwitzer Straße 20<br />

04916 Herzberg (Elster)<br />

t 035 35 46 - 3146<br />

f 035 35 46 - 3126<br />

� Landkreis Havelland<br />

Sozialamt<br />

Örtliche Betreuungsbehör<strong>de</strong><br />

Platz <strong>de</strong>r Freiheit 1<br />

14712 Rathenow<br />

t 033 85 551 - 7115<br />

f 033 85 551 - 2478<br />

1� Landkreis Märkisch-O<strong>de</strong>rland<br />

Sozialamt<br />

Betreuungsbehör<strong>de</strong><br />

Puschkinplatz 12<br />

15306 Seelow<br />

t 033 46 85 03 76<br />

f 033 46 85 04 98<br />

1� Nebenstelle Strausberg<br />

Klosterstraße 14<br />

15344 Strausberg<br />

t 033 41 354 - 973<br />

f 033 41 354 - 993<br />

Adressen 21


22<br />

12 Nebenstelle Bad Freienwal<strong>de</strong><br />

Wriezener Straße 36<br />

16259 Bad Freienwal<strong>de</strong> (O<strong>de</strong>r)<br />

t 033 44 46 720<br />

f 033 44 37 21<br />

13 Landkreis Oberhavel<br />

Fachbereich Soziales<br />

Örtliche Betreuungsbehör<strong>de</strong><br />

Adolf-Dechert-Straße 1<br />

16515 Oranienburg<br />

t 033 01 601 - 456<br />

f 03301 601 - 5995<br />

14 Nebenstelle Gransee<br />

Karl-Marx-Platz 1<br />

16775 Gransee<br />

t 03301 601 - 6263<br />

f 03301 601 - 6209<br />

15 Landkreis Oberspreewald-Lausitz<br />

Kreissozialamt<br />

Örtliche Betreuungsbehör<strong>de</strong><br />

Dubinaweg 1<br />

01968 Senftenberg<br />

t 035 73 870 - 4102<br />

f 03573 870 - 4112<br />

16 Landkreis O<strong>de</strong>r-Spree<br />

Sozialamt<br />

Örtliche Betreuungsbehör<strong>de</strong><br />

Liebknecht-Straße 13<br />

15848 Beeskow<br />

t 03366 35 - 2430<br />

f 03366 35 - 2449<br />

17 Landkreis Ostprignitz-Ruppin<br />

Jugend- und Betreuungsamt<br />

Örtliche Betreuungsbehör<strong>de</strong><br />

Heinrich-Rau-Straße 27 – 30<br />

16816 Neuruppin<br />

t 03391 688 - 5174<br />

f 03391 688 - 5174<br />

e betreuung@o-p-r.<strong>de</strong><br />

Adressen<br />

18 Landkreis Potsdam-Mittelmark<br />

Fachdienst Soziales und Wohnen<br />

Örtliche Betreuungsbehör<strong>de</strong><br />

Papendorfer Weg 1<br />

14806 Belzig<br />

t 033 841 91 - 386<br />

f 033 841 91 - 185<br />

19 Nebenstelle <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> an <strong>de</strong>r<br />

Havel<br />

Potsdamer Straße 18 / Haus 1<br />

14770 <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> an <strong>de</strong>r Havel<br />

t 033 81 53 32 08<br />

2� Nebenstelle Teltow<br />

Lankeweg 4<br />

14513 Teltow<br />

t 033 28 31 81 11<br />

2� Nebenstelle Wer<strong>de</strong>r<br />

Am Gutshof 1 – 7<br />

14542 Wer<strong>de</strong>r (Havel)<br />

t 033 27 73 93 12<br />

22 Landkreis Prignitz<br />

Geschäftsbereich V<br />

Örtliche Betreuungsbehör<strong>de</strong><br />

Berliner Straße 49<br />

19348 Perleberg<br />

t 038 76 713 - 607<br />

f 03876 713 - 633<br />

23 Landkreis Spree-Neiße<br />

Fachbereich Soziales<br />

Örtliche Betreuungsbehör<strong>de</strong><br />

Heinrich-Heine-Straße 1<br />

03149 Forst (Lausitz)<br />

t 035 62 98 61 50 36<br />

f 035 62 98 61 50 88<br />

e sozialamt@lkspn.<strong>de</strong><br />

24 Nebenstelle Guben<br />

Gasstraße 4<br />

03172 Guben<br />

t 035 61 6871 - 3303<br />

f 035 61 6871 - 3349<br />

e sozialamt@lkspn.<strong>de</strong><br />

25 Nebenstelle Spremberg<br />

Mittelstraße 2<br />

03130 Spremberg<br />

t 035 63 575 50 32<br />

26 Nebenstelle Cottbus<br />

Makarenkostraße 5<br />

03050 Cottbus<br />

27 Landkreis Teltow-Fläming<br />

Amt für Jugend und Soziales<br />

Örtliche Betreuungsbehör<strong>de</strong><br />

Am Nuthefließ 2<br />

14943 Luckenwal<strong>de</strong><br />

f 033 71 608 - 3340<br />

28 Landkreis Uckermark<br />

Gesundheits- und Veterinäramt<br />

Örtliche Betreuungsbehör<strong>de</strong><br />

Karl-Marx-Straße 1<br />

17291 Prenzlau<br />

e gesundheits-und-veterinaeramt@<br />

uckermark.<strong>de</strong><br />

t 039 84 70 29 53<br />

29 Nebenstelle Angermün<strong>de</strong><br />

Berliner Straße 72<br />

16278 Angermün<strong>de</strong><br />

t 033 31 268 - 444<br />

f 033 31 268 - 268<br />

3� Nebenstelle Schwedt (O<strong>de</strong>r)<br />

Berliner Straße 123<br />

16303 Schwedt (O<strong>de</strong>r)<br />

t 033 32 20 81 46<br />

3� Nebenstelle Templin<br />

Prenzlauer Allee 7<br />

17268 Templin<br />

t 039 87 41 34 53


Anerkannte Betreuungsvereine<br />

im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

gemäß § 1906 f BGB und <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>isches Betreuungsausführungsgesetz (BtAusfGBbg);<br />

Stand Oktober 2009<br />

Deutsches Rotes Kreuz<br />

� Betreuungsverein Prenzlau e. V.<br />

Stettiner Straße 5<br />

17291 Prenzlau<br />

t 039 84 80 18 18<br />

f 039 84 80 56 01<br />

� Büro Templin<br />

Waldstraße 31<br />

17268 Templin<br />

� Betreuungsverein <strong>de</strong>s DRK Kreis-<br />

verban<strong>de</strong>s Frankfurt-O<strong>de</strong>r-Spree e. V.<br />

Dr.-Wilhelm-Külz-Str. 37 – 38<br />

15517 Fürstenwal<strong>de</strong>/Spree<br />

t 033 61 59 67 0<br />

f 033 61 59 67 30<br />

35<br />

4�<br />

42<br />

12<br />

39<br />

36 37<br />

16<br />

28<br />

14 29<br />

11<br />

3�<br />

Caritasverband für das<br />

Erzbistum Berlin e. V.<br />

� Betreuungsverein <strong>de</strong>s Caritasverban<strong>de</strong>s<br />

für das Erzbistum Berlin e. V.<br />

Resi<strong>de</strong>nzstraße 90<br />

13409 Berlin<br />

�<br />

� 34<br />

13<br />

�<br />

26<br />

18<br />

� 10<br />

�<br />

23<br />

�<br />

27<br />

24 4�<br />

19<br />

2�<br />

�<br />

3�<br />

2�<br />

32<br />

17 22<br />

38<br />

33<br />

15<br />

�<br />

25<br />

Arbeiterwohlfahrt<br />

� Betreuungsverein Bernau e. V.<br />

Breitscheidstraße 48<br />

16321 Bernau bei Berlin<br />

t 033 38 36 28 0<br />

f 033 38 36 28 28<br />

� Strausberger Betreuungsverein e. V.<br />

Berliner Straße 83<br />

15344 Strausberg<br />

t 033 41 21 50 43<br />

f 033 41 42 00 302<br />

� Betreuungsverein <strong>de</strong>r AWO<br />

Eisenhüttenstadt e. V.<br />

Karl-Marx-Straße 35 c<br />

15890 Eisenhüttenstadt<br />

t 033 64 28 41 78<br />

f 033 64 77 12 54<br />

� Arbeiter-Samariter-Bund<br />

OV Luckau/Dahme e. V.<br />

Nordhag 17 – 19<br />

15936 Dahme/Mark<br />

t 035 451 98 7 60<br />

f 035 451 98 7 20<br />

� Betreuungsstelle<br />

Luckau/Dahme & Calau<br />

Am Bahnhof 5<br />

15926 Luckau<br />

t 035 44 50 22 60<br />

f 035 44 50 221<br />

1� Betreuungsverein Fläming e. V.<br />

Grünstraße 1<br />

14913 Jüterbog<br />

t 033 72 40 44 36<br />

f 033 72 40 35 99<br />

e betreuungsverein@btv-flaeming.<strong>de</strong><br />

1� Betreuungsverein Luckenwal<strong>de</strong><br />

Bahnhofstraße 18 / 19<br />

14943 Luckenwal<strong>de</strong><br />

t 033 71 69 530-0<br />

t 033 71 40 53 58<br />

e betreuungsverein-luk@gmx.<strong>de</strong><br />

12 Betreuungsverein Rathenow e. V.<br />

Schopenhauer Straße 20<br />

14712 Rathenow<br />

t/f 033 85 50 34 98<br />

e btv-rathenow@freenet.<strong>de</strong><br />

Adressen 23


24<br />

Deutscher Paritätischer<br />

Wohlfahrtsverband<br />

13 Freier Betreuungsverein<br />

Teltow-Fläming e. V.<br />

Stubenrauchstraße 26<br />

15806 Zossen<br />

t 033 77 20 4 39-0<br />

f 033 77 20 4 39-11<br />

e FBTF_eV@gmx.<strong>de</strong><br />

14 Märkischer Sozialverein e. V.<br />

Betreuungsverein im Landkreis Oberhavel<br />

Liebigstraße 4<br />

16515 Oranienburg<br />

t 033 01 53 71 57<br />

f 033 01 53 72 61<br />

e betreuung@msvev.<strong>de</strong><br />

15 »Haus <strong>de</strong>r Familie« e. V.<br />

Betreuungsverein<br />

Goethestraße 93<br />

03172 Guben<br />

t 035 61 68 51 20<br />

f 035 61 68 51 25<br />

16 Betreuungsverein »Ruppin« e. V.<br />

Fehrbelliner Straße 139<br />

16816 Neuruppin<br />

t 033 91 50 53 43<br />

f 033 91 50 57 44<br />

17 Unabhängiger Betreuungsverein<br />

Cottbus e. V.<br />

Straße <strong>de</strong>r Jugend 33<br />

03050 Cottbus<br />

t 0355 43 09 06 40<br />

t 0355 43 09 06 44<br />

Adressen<br />

Betreuungsverein Lebenshilfe<br />

<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> e. V.<br />

18 Lan<strong>de</strong>sgeschäftsstelle<br />

Mahlsdorfer Straße 61<br />

15366 Hoppegarten (Hönow)<br />

t 030 99 28 95 20<br />

f 030 99 28 95 50<br />

e info@lebenshilfe-betreuungsverein.<strong>de</strong><br />

19 Betreuungsstelle Angermün<strong>de</strong><br />

Gartenstraße 1<br />

16278 Angermün<strong>de</strong><br />

t 033 31 24 3 90<br />

f 033 31 25 1 88<br />

t angermuen<strong>de</strong>@lebenshilfe-<br />

betreuungsverein.<strong>de</strong><br />

2� Betreuungsstelle Bad Freienwal<strong>de</strong><br />

Wriezener Straße 75 b<br />

16259 Bad Freienwal<strong>de</strong> (O<strong>de</strong>r)<br />

t 033 44 32 4 57<br />

t 033 44 32 6 26<br />

e badfreienwal<strong>de</strong>@lebenshilfe-<br />

betreuungsverein.<strong>de</strong><br />

2� Betreuungsstelle Beeskow<br />

Fürstenwal<strong>de</strong>r Str. 3<br />

15848 Beeskow<br />

t 033 66 15 20 311<br />

f 033 66 60 136<br />

e beeskow@lebenshilfe-<br />

betreuungsverein.<strong>de</strong><br />

22 Betreuungsstelle Cottbus<br />

Burgstraße 25<br />

03046 Cottbus<br />

t 0355 430 47 55<br />

f 0355 430 47 57<br />

e cottbus@lebenshilfe-betreuungsverein.<strong>de</strong><br />

23 Betreuungsstelle Eberswal<strong>de</strong><br />

Michaelisstraße 8<br />

16225 Eberswal<strong>de</strong><br />

t 033 34 23 75 06<br />

f 033 34 29 7 42<br />

t eberswal<strong>de</strong>@lebenshilfe-<br />

betreuungsverein.<strong>de</strong><br />

24 Betreuungsstelle Finsterwal<strong>de</strong><br />

Frie<strong>de</strong>nsstraße 13<br />

03238 Finsterwal<strong>de</strong><br />

t 035 31 60 15 14<br />

f 035 31 60 15 19<br />

e finsterwal<strong>de</strong>@lebenshilfe-<br />

betreuungsverein.<strong>de</strong><br />

25 Betreuungsstelle Forst<br />

Cottbuser Straße 57<br />

03149 Forst (Lausitz)<br />

t 035 62 23 07<br />

f 035 62 23 04<br />

e forst@lebenshilfe-betreuungsverein.<strong>de</strong><br />

26 Betreuungsstelle Königs Wusterhausen<br />

Potsdamer Straße 52<br />

15711 Königs Wusterhausen<br />

t 033 75 29 46 20<br />

f 033 75 29 57 20<br />

e kw@lebenshilfe-betreuungsverein.<strong>de</strong><br />

27 Betreuungsstelle Lübben<br />

Am Markt 1<br />

15907 Lübben (Spreewald)<br />

t 035 46 22 52 906<br />

f 035 46 22 52 905<br />

e luebben@lebenshilfe-betreuungsverein.<strong>de</strong><br />

28 Betreuungsstelle Nauen<br />

Dammstraße 7 a, Haus B<br />

14641 Nauen<br />

t 033 21 45 17 37<br />

f 033 21 48 9 22<br />

e nauen@lebenshilfe-betreuungsverein.<strong>de</strong><br />

29 Betreuungsstelle Oberhavel<br />

Lehnitzstraße 26<br />

16515 Oranienburg<br />

t 033 01 53 80 92<br />

f 033 01 53 80 91<br />

e oberhavel@lebenshilfe-<br />

betreuungsverein.<strong>de</strong><br />

3� Betreuungsstelle Potsdam-Mittelmark<br />

Tannenweg 2<br />

14532 Stahnsdorf<br />

t 033 29 61 44 24<br />

f 033 29 61 44 25<br />

e potsdam@lebenshilfe-<br />

betreuungsverein.<strong>de</strong>


3� Betreuungsstelle Schwedt<br />

Berliner Straße 126 a<br />

16303 Schwedt (O<strong>de</strong>r)<br />

t 033 32 52 40 44<br />

f 033 32 57 22 98<br />

e schwedt@lebenshilfe-betreuungsverein.<strong>de</strong><br />

32 Betreuungsstelle Seelow<br />

Puschkinplatz 17<br />

15306 Seelow<br />

t 033 46 85 39 22<br />

f 033 46 85 39 21<br />

e seelow@lebenshilfe-betreuungsverein.<strong>de</strong><br />

33 Betreuungsstelle Spremberg<br />

Dres<strong>de</strong>ner Straße 22<br />

03130 Spremberg<br />

t 035 63 60 07 55<br />

f 035 63 60 80 494<br />

e spremberg@lebenshilfe-<br />

betreuungsverein.<strong>de</strong><br />

34 Betreuungsstelle Templin<br />

Dargersdorfer Straße 58<br />

17268 Templin<br />

t 039 87 52 9 91<br />

f 039 87 40 7 72<br />

e templin@lebenshilfe-betreuungsverein.<strong>de</strong><br />

35 Betreuungsstelle Wittenberge<br />

Elbstraße 4<br />

19322 Wittenberge<br />

t 038 77 60 662<br />

f 038 77 79 240<br />

e wittenberge@lebenshilfe-<br />

betreuungsverein.<strong>de</strong><br />

36 Betreuungsstelle <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> a. d. H.<br />

An <strong>de</strong>r Stadtschleuse 6<br />

14776 <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> a. d. H.<br />

t 033 81 20 18 12<br />

t 033 81 20 18 13<br />

e bran<strong>de</strong>nburg@lebenshilfe-<br />

betreuungsverein.<strong>de</strong><br />

Diakonisches Werk Berlin-<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

37 Diakonisches Werk im<br />

Kirchenkreis <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> a. d. H.<br />

Betreuungsverein<br />

Damaschkestraße 17<br />

14770 <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> a. d. H.<br />

t 033 81 20 03 30<br />

f 033 81 209 95 70<br />

38 Diakonisches Werk Nie<strong>de</strong>rlausitz e. V.<br />

Betreuungsverein<br />

Feldstraße 24<br />

03044 Cottbus<br />

t 0355 383 24 70<br />

f 0355 383 24 71<br />

e betreuungsverein@<br />

diakonie-nie<strong>de</strong>rlausitz.<strong>de</strong><br />

39 Betreuungsverein Wittstock e. V.<br />

Liebenthaler Weg 9<br />

16909 Wittstock/Dosse<br />

t 033 94 44 09 11<br />

f 033 94 44 81 39<br />

e Betreuungsverein-wittstock@t-online.<strong>de</strong><br />

4� Diakoniewerk Karstädt/Wilsnack e. V.<br />

Betreuungsverein<br />

Postliner Straße 23<br />

19357 Karstädt<br />

t 038 797 51 2 07<br />

f 038 797 51 2 09<br />

4� Betreuungsverein<br />

»Hoffnung LV <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>« e. V.<br />

An <strong>de</strong>r Schraube 26<br />

03238 Finsterwal<strong>de</strong><br />

t 035 31 78 01 10<br />

f 035 31 50 77 86<br />

e Info@Verein-Hoffnung.<strong>de</strong><br />

42 Betreuungsverein Kyritz e. V.<br />

Mühlenstraße 1<br />

16866 Kyritz<br />

t 033 971 56 7 00<br />

f 033 971 56 7 00<br />

Adressen 25


26<br />

Formulare<br />

Die in <strong>de</strong>n Musterformularen vorgesehenen Ankreuzmög-<br />

lichkeiten und die Leerzeilen sollen Ihnen eine individuelle<br />

Gestaltung <strong>de</strong>r Vollmacht nach Ihren Bedürfnissen ermög-<br />

lichen. Dies bedingt aber auch, dass Sie sich jeweils für<br />

»Ja« o<strong>de</strong>r »Nein« entschei<strong>de</strong>n. Lassen Sie etwa eine Zeile<br />

unangekreuzt o<strong>de</strong>r füllen versehentlich bei<strong>de</strong> Kästchen aus,<br />

ist die Vollmacht in diesem Punkt unvollständig bzw. wi<strong>de</strong>r-<br />

sprüchlich und ungültig. Wollen Sie je<strong>de</strong>n Zweifel vermei<strong>de</strong>n,<br />

können Sie je<strong>de</strong>n Absatz mit Ihrer Unterschrift versehen.<br />

Wollen Sie in die vorgesehenen Leerzeilen nichts eintragen,<br />

so sollten Sie mit Füllstrichen <strong>de</strong>n Vorwurf möglicher nach-<br />

träglicher Verän<strong>de</strong>rung entkräften. Bitte verwen<strong>de</strong>n Sie<br />

Sorgfalt auf das Ausfüllen!<br />

Die Unterschrift <strong>de</strong>s/<strong>de</strong>r Bevollmächtigten ist keine Wirksam-<br />

keitsvoraussetzung <strong>de</strong>r Vollmacht. Die vorgesehene Zeile<br />

hierfür soll Sie nur daran erinnern, dass die frühzeitige Einbindung<br />

Ihrer Vertrauensperson höchst sinnvoll ist.<br />

Bei Zweifeln o<strong>de</strong>r Unsicherheiten sollten Sie unbedingt<br />

anwaltlichen o<strong>de</strong>r notariellen Rat suchen o<strong>de</strong>r die Hilfe eines<br />

Betreuungsvereins in Anspruch nehmen.<br />

Die vorgenannten Muster können Sie sich auch aus <strong>de</strong>m<br />

Internetangebot <strong>de</strong>s Ministeriums <strong>de</strong>r Justiz<br />

unter www.mdj.bran<strong>de</strong>nburg.<strong>de</strong> herunterla<strong>de</strong>n.<br />

Adressen


Vorsorgevollmacht<br />

Ich, ,<br />

Name, Vorname (Vollmachtgeber/in)<br />

geboren am in ,<br />

Datum Ort<br />

wohnhaft in ,<br />

Adresse<br />

telefonisch erreichbar unter ,<br />

Telefonnummer<br />

erteile hiermit Vollmacht<br />

an ,<br />

Name, Vorname (Vollmachtnehmer/in)<br />

geboren am in ,<br />

Datum Ort<br />

wohnhaft in ,<br />

Adresse<br />

telefonisch erreichbar unter .<br />

Telefonnummer<br />

Diese Vertrauensperson wird hiermit bevollmächtigt, mich in allen Angelegenheiten zu vertreten,<br />

die ich im Folgen<strong>de</strong>n angekreuzt o<strong>de</strong>r angegeben habe. Durch diese Vollmachtserteilung soll<br />

eine <strong>vom</strong> Gericht angeordnete Betreuung vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Die Vollmacht bleibt daher in Kraft,<br />

wenn ich nach ihrer Errichtung geschäftsunfähig gewor<strong>de</strong>n sein sollte. Die Vollmacht ist nur<br />

wirksam, solange die bevollmächtigte Person die Vollmachtsurkun<strong>de</strong> besitzt und bei Vornahme eines<br />

Rechtsgeschäfts die Urkun<strong>de</strong> im Original vorlegen kann.<br />

Ort, Datum Unterschrift <strong>de</strong>r Vollmachtgeberin / <strong>de</strong>s Vollmachtgebers<br />

,<br />

,


Vorsorgevollmacht Seite 2 von 4<br />

1. Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit<br />

Die Vertrauensperson darf in allen Angelegenheiten<br />

<strong>de</strong>r Gesundheitssorge entschei<strong>de</strong>n, ebenso über<br />

alle Einzelheiten einer ambulanten o<strong>de</strong>r (teil-)stati-<br />

onären Pflege. Sie ist befugt, meinen in einer Pati-<br />

entenverfügung festgelegten Willen durchzusetzen.<br />

ja nein<br />

Unterschrift<br />

… insbeson<strong>de</strong>re in sämtliche Maßnahmen<br />

zur Untersuchung <strong>de</strong>s Gesundheitszustan<strong>de</strong>s<br />

und zur Durchführung einer Heilbehandlung einwil-<br />

ligen, diese ablehnen o<strong>de</strong>r die Einwilligung in diese<br />

Maßnahmen wi<strong>de</strong>rrufen, auch wenn mit <strong>de</strong>r Vornahme,<br />

<strong>de</strong>m Unterlassen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Abbruch dieser Maßnah-<br />

men die Gefahr besteht, dass ich sterbe o<strong>de</strong>r einen<br />

schweren o<strong>de</strong>r länger dauern<strong>de</strong>n gesundheitlichen<br />

Scha<strong>de</strong>n erlei<strong>de</strong> (§ 1904 Abs. 1 und 2 BGB).<br />

ja nein<br />

Unterschrift<br />

… Krankenunterlagen einsehen und <strong>de</strong>ren Heraus-<br />

gabe an Dritte bewilligen. Ich entbin<strong>de</strong> alle mich<br />

behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Ärzte und nichtärztliches Personal<br />

gegenüber meiner bevollmächtigten Vertrauensper-<br />

son von <strong>de</strong>r Schweigepflicht.<br />

ja nein<br />

Unterschrift<br />

… über meine Unterbringung mit freiheitsentzie-<br />

hen<strong>de</strong>r Wirkung (§ 1906 Abs. 1 BGB) und über<br />

freiheitsentziehen<strong>de</strong> Maßnahmen (z. B. Bettgitter,<br />

Medikamente u. ä.) in einem Heim o<strong>de</strong>r in einer<br />

sonstigen Einrichtung (§ 1906 Abs. 4 BGB) entschei<strong>de</strong>n,<br />

solange <strong>de</strong>rgleichen zu meinem Wohle<br />

erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

ja nein<br />

Unterschrift<br />

2. Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten<br />

… meinen Aufenthalt bestimmen, Rechte und<br />

Pflichten aus <strong>de</strong>m Mietvertrag über meine Wohnung<br />

einschließlich einer Kündigung wahrnehmen sowie<br />

meinen Haushalt auflösen.<br />

ja nein<br />

Unterschrift<br />

… einen neuen Wohnungsmietvertrag abschließen<br />

und kündigen.<br />

ja nein<br />

Unterschrift<br />

… einen Heimvertrag abschließen und kündigen.<br />

ja nein<br />

Unterschrift<br />

3. Behör<strong>de</strong>n<br />

… mich bei Behör<strong>de</strong>n, Versicherungen, Rentenund<br />

Sozialleistungsträgern vertreten.<br />

ja nein<br />

Unterschrift<br />

4. Vermögenssorge<br />

… mein Vermögen verwalten und hierbei alle<br />

Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte im In- und<br />

Ausland vornehmen, Erklärungen aller Art abgeben<br />

und entgegennehmen, sowie Anträge stellen, abän<strong>de</strong>rn,<br />

zurücknehmen.<br />

ja nein<br />

Unterschrift<br />

Sowie namentlich …<br />

… über Vermögensgegenstän<strong>de</strong> je<strong>de</strong>r Art verfügen.<br />

ja nein<br />

Unterschrift<br />

… Zahlungen und Wertgegenstän<strong>de</strong> annehmen.<br />

ja nein<br />

Unterschrift<br />

… Verbindlichkeiten eingehen.<br />

ja nein<br />

Unterschrift


Vorsorgevollmacht Seite 3 von 4<br />

… Willenserklärungen bezüglich meiner Konten,<br />

Depots und Safes abgeben. Sie darf mich im<br />

Geschäftsverkehr mit Kreditinstituten vertreten.<br />

Hinweis<br />

Für die Vermögenssorge in Bankangelegenheiten sollten Sie<br />

auf die von Ihrer Bank/Sparkasse angebotene Konto-/Depot-<br />

vollmacht zurückgreifen. Diese Vollmacht berechtigt <strong>de</strong>n<br />

Bevollmächtigten zur Vornahme aller Geschäfte, die mit <strong>de</strong>r<br />

Konto- und Depotführung in unmittelbarem Zusammenhang<br />

stehen. Es wer<strong>de</strong>n ihm keine Befugnisse eingeräumt, die für<br />

<strong>de</strong>n normalen Geschäftsverkehr unnötig sind, wie z. B. <strong>de</strong>r<br />

Abschluss von Finanztermingeschäften.<br />

Die Konto-/Depotvollmacht sollten Sie nach Möglichkeit in<br />

Ihrer Bank/Sparkasse unterzeichnen; etwaige spätere Zweifel<br />

an <strong>de</strong>r Wirksamkeit <strong>de</strong>r Vollmachtserteilung können hierdurch<br />

ausgeräumt wer<strong>de</strong>n. Können Sie Ihre Bank/Sparkasse nicht<br />

aufsuchen, wird sich im Gespräch mit Ihrer Bank/Sparkasse<br />

eine Lösung fin<strong>de</strong>n.<br />

ja nein<br />

Unterschrift<br />

… Schenkungen in <strong>de</strong>m Rahmen vornehmen, <strong>de</strong>r<br />

einem Betreuer rechtlich gestattet ist.<br />

ja nein<br />

Unterschrift<br />

Folgen<strong>de</strong> Geschäfte soll sie nicht wahrnehmen<br />

können:<br />

5. Post und Fernmel<strong>de</strong>verkehr<br />

… die für mich bestimmte Post entgegennehmen<br />

und öffnen sowie über <strong>de</strong>n Fernmel<strong>de</strong>verkehr entschei<strong>de</strong>n.<br />

Sie darf alle hiermit zusammenhängen<strong>de</strong>n<br />

Willenserklärungen (z. B. Vertragsabschlüsse,<br />

Kündigungen) abgeben.<br />

ja nein<br />

Unterschrift<br />

6. Vertretung vor Gericht<br />

… mich gegenüber Gerichten vertreten sowie Prozesshandlungen<br />

aller Art vornehmen.<br />

ja nein<br />

Unterschrift<br />

7. Untervollmacht<br />

… Untervollmacht erteilen.<br />

ja nein<br />

Unterschrift<br />

8. Betreuungsverfügung<br />

Falls trotz dieser Vollmacht eine gesetzliche Vertretung<br />

(rechtliche Betreuung) erfor<strong>de</strong>rlich sein sollte,<br />

bitte ich, die oben bezeichnete Vertrauensperson<br />

als Betreuer zu bestellen.<br />

ja nein<br />

Unterschrift<br />

9. Geltung über <strong>de</strong>n Tod hinaus<br />

Die Vollmacht gilt über <strong>de</strong>n Tod hinaus.<br />

ja nein<br />

Unterschrift


Vorsorgevollmacht Seite 4 von 4<br />

10. Weitere Regelungen<br />

Ort, Datum Unterschrift <strong>de</strong>s/<strong>de</strong>r Vollmachtgeber(s/in)<br />

Ort, Datum Unterschrift <strong>de</strong>s/<strong>de</strong>r Vollmachtnehmer(s/in)


Betreuungsverfügung<br />

Ich, ,<br />

Name, Vorname<br />

geboren am in ,<br />

Datum Ort<br />

wohnhaft in ,<br />

Adresse<br />

telefonisch erreichbar unter ,<br />

Telefonnummer<br />

lege hiermit für <strong>de</strong>n Fall, dass ich infolge Krankheit o<strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung meine Angelegenheiten ganz o<strong>de</strong>r<br />

teilweise nicht mehr selbst besorgen kann und <strong>de</strong>shalb ein Betreuer für mich bestellt wer<strong>de</strong>n muss, fol-<br />

gen<strong>de</strong>s fest:<br />

Zu meinem/meiner Betreuer/in soll bestellt wer<strong>de</strong>n:<br />

Name, Vorname<br />

geboren am in ,<br />

Datum Ort<br />

wohnhaft in ,<br />

Adresse<br />

telefonisch erreichbar unter .<br />

Telefonnummer<br />

Falls die vorstehen<strong>de</strong> Person nicht zum/zur Betreuer/in bestellt wer<strong>de</strong>n kann,<br />

soll folgen<strong>de</strong> Person bestellt wer<strong>de</strong>n:<br />

Name, Vorname<br />

geboren am in ,<br />

Datum Ort<br />

wohnhaft in ,<br />

Adresse<br />

telefonisch erreichbar unter .<br />

Telefonnummer<br />

,<br />

,<br />

,<br />

,<br />

,


Betreuungsverfügung<br />

Auf keinen Fall soll zum/zur Betreuer/in bestellt wer<strong>de</strong>n:<br />

Name, Vorname<br />

geboren am in ,<br />

Datum Ort<br />

wohnhaft in ,<br />

Adresse<br />

telefonisch erreichbar unter .<br />

Telefonnummer<br />

Zur Wahrnehmung meiner Angelegenheiten durch <strong>de</strong>n/die Betreuer/in habe ich folgen<strong>de</strong> Wünsche:<br />

Ort, Datum Unterschrift <strong>de</strong>r Vollmachtgeberin / <strong>de</strong>s Vollmachtgebers<br />

,<br />

,


Patientenverfügung<br />

1. Eingangsformel<br />

Ich, ,<br />

Name, Vorname<br />

geboren am in ,<br />

Datum Ort<br />

wohnhaft in ,<br />

Adresse<br />

telefonisch erreichbar unter ,<br />

Telefonnummer<br />

bestimme hiermit Folgen<strong>de</strong>s für <strong>de</strong>n Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bil<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r verständlich äußern<br />

kann:<br />

2. Exemplarische Situationen, für die die<br />

Verfügung gelten soll<br />

Wenn …<br />

… ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach<br />

unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess<br />

befin<strong>de</strong><br />

… ich mich im Endstadium einer unheilbaren,<br />

tödlich verlaufen<strong>de</strong>n Krankheit befin<strong>de</strong>, selbst<br />

wenn <strong>de</strong>r To<strong>de</strong>szeitpunkt noch nicht absehbar<br />

ist<br />

… ich infolge einer Gehirnschädigung meine<br />

Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entschei-<br />

dungen zu treffen und mit an<strong>de</strong>ren Menschen<br />

in Kontakt zu treten, nach Einschätzung zweier<br />

erfahrener Ärztinnen o<strong>de</strong>r Ärzte (können<br />

namentlich benannt wer<strong>de</strong>n) aller Wahrschein-<br />

lichkeit nach unwie<strong>de</strong>rbringlich erloschen ist,<br />

selbst wenn <strong>de</strong>r To<strong>de</strong>szeitpunkt noch nicht<br />

absehbar ist. Dies gilt für direkte Gehirnschä-<br />

digung z. B. durch Unfall, Schlaganfall o<strong>de</strong>r<br />

Entzündung ebenso wie für indirekte Gehirn-<br />

schädigung z. B. nach Wie<strong>de</strong>rbelebung, Schock<br />

o<strong>de</strong>r Lungenversagen. Es ist mir bewusst, dass<br />

in solchen Situationen die Fähigkeit zu Empfin-<br />

dungen erhalten sein kann und dass ein Auf-<br />

wachen aus diesem Zustand nicht ganz sicher<br />

auszuschließen, aber unwahrscheinlich ist.<br />

… ich infolge eines weit fortgeschrittenen<br />

Hirnabbauprozesses (z. B. bei Demenzerkran-<br />

kung) auch mit ausdauern<strong>de</strong>r Hilfestellung nicht<br />

mehr in <strong>de</strong>r Lage bin, Nahrung und Flüssigkeit<br />

auf natürliche Weise zu mir zu nehmen.<br />

zusätzliche Anwendungssituationen:<br />

Es sollten nur Situationen beschrieben wer<strong>de</strong>n, die mit<br />

einer Einwilligungsunfähigkeit einhergehen können.<br />

,


Patientenverfügung Seite 2 von 6<br />

3. Festlegungen zu Einleitung, Umfang o<strong>de</strong>r<br />

Beendigung bestimmter ärztlicher Maßnahmen<br />

Lebenserhalten<strong>de</strong> Maßnahmen<br />

In <strong>de</strong>n oben beschriebenen Situationen wünsche<br />

ich, …<br />

… dass alles medizinisch Mögliche getan wird,<br />

um mich am Leben zu erhalten und meine<br />

Beschwer<strong>de</strong>n zu lin<strong>de</strong>rn.<br />

… auch frem<strong>de</strong> Gewebe und Organe zu erhalten,<br />

wenn dadurch mein Leben verlängert wer<strong>de</strong>n<br />

könnte.<br />

o<strong>de</strong>r<br />

… dass alle lebenserhalten<strong>de</strong>n Maßnahmen<br />

unterlassen wer<strong>de</strong>n. Hunger und Durst sollen<br />

auf natürliche Weise gestillt wer<strong>de</strong>n, gegebe-<br />

nenfalls mit Hilfe bei <strong>de</strong>r Nahrungs- und Flüs-<br />

sigkeitsaufnahme. Ich wünsche fachgerechte<br />

Pflege von Mund und Schleimhäuten sowie<br />

menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung,<br />

Körperpflege und das Lin<strong>de</strong>rn von Schmerzen,<br />

Atemnot, Übelkeit, Angst, Unruhe und an<strong>de</strong>rer<br />

belasten<strong>de</strong>r Symptome.<br />

Schmerz- und Symptombehandlung<br />

In <strong>de</strong>n oben beschriebenen Situationen wünsche<br />

ich eine fachgerechte Schmerz- und Symptombe-<br />

handlung, …<br />

… aber keine bewusstseinsdämpfen<strong>de</strong>n Mittel<br />

zur Schmerz- und Symptombehandlung.<br />

o<strong>de</strong>r<br />

… wenn alle sonstigen medizinischen Möglich-<br />

keiten zur Schmerz- und Symptomkontrolle ver-<br />

sagen, auch bewusstseinsdämpfen<strong>de</strong> Mittel zur<br />

Beschwer<strong>de</strong>lin<strong>de</strong>rung.<br />

… die unwahrscheinliche Möglichkeit einer<br />

ungewollten Verkürzung meiner Lebenszeit<br />

durch schmerz- und symptomlin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> Maß-<br />

nahmen nehme ich in Kauf.<br />

Künstliche Ernährung<br />

In <strong>de</strong>n oben beschriebenen Situationen wünsche<br />

ich, …<br />

… dass eine künstliche Ernährung begonnen<br />

o<strong>de</strong>r weitergeführt wird.<br />

o<strong>de</strong>r<br />

… dass keine künstliche Ernährung unabhän-<br />

gig von <strong>de</strong>r Form <strong>de</strong>r künstlichen Zuführung <strong>de</strong>r<br />

Nahrung (z. B. Magenson<strong>de</strong> durch Mund, Nase<br />

o<strong>de</strong>r Bauch<strong>de</strong>cke, venöse Zugänge) erfolgt.<br />

Künstliche Flüssigkeitszufuhr<br />

In <strong>de</strong>n oben beschriebenen Situationen wünsche<br />

ich …<br />

… eine künstliche Flüssigkeitszufuhr.<br />

o<strong>de</strong>r<br />

… die Reduzierung künstlicher Flüssigkeitszu-<br />

fuhr nach ärztlichem Ermessen.<br />

o<strong>de</strong>r<br />

… die Unterlassung jeglicher künstlichen Flüs-<br />

sigkeitszufuhr.<br />

Wie<strong>de</strong>rbelebung<br />

A In <strong>de</strong>n oben beschriebenen Situationen wünsche<br />

ich<br />

… in je<strong>de</strong>m Fall Versuche <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rbelebung.<br />

o<strong>de</strong>r<br />

… die Unterlassung von Versuchen zur Wie<strong>de</strong>r-<br />

belebung.<br />

… dass eine Notärztin o<strong>de</strong>r ein Notarzt nicht ver-<br />

ständigt wird bzw. im Fall einer Hinzuziehung<br />

unverzüglich über meine Ablehnung von Wie-<br />

<strong>de</strong>rbelebungsmaßnahmen informiert wird.


Patientenverfügung Seite 3 von 6<br />

B Nicht nur in <strong>de</strong>n oben beschriebenen Situationen,<br />

son<strong>de</strong>rn in allen Fällen eines Kreislaufstillstands<br />

o<strong>de</strong>r Atemversagens …<br />

… lehne ich Wie<strong>de</strong>rbelebungsmaßnahmen ab.<br />

o<strong>de</strong>r<br />

… lehne ich Wie<strong>de</strong>rbelebungsmaßnahmen ab,<br />

sofern diese Situationen nicht im Rahmen medi-<br />

zinischer Maßnahmen unerwartet eintreten.<br />

Künstliche Beatmung<br />

In <strong>de</strong>n oben beschriebenen Situationen wünsche<br />

ich …<br />

… eine künstliche Beatmung, falls dies mein<br />

Leben verlängern kann.<br />

o<strong>de</strong>r<br />

… dass keine künstliche Beatmung durchgeführt<br />

bzw. eine schon eingeleitete Beatmung einge-<br />

stellt wird, unter <strong>de</strong>r Voraussetzung, dass ich<br />

Medikamente zur Lin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Luftnot erhalte.<br />

Die Möglichkeit einer Bewusstseinsdämfung<br />

o<strong>de</strong>r einer ungewollten Verkürzung meiner<br />

Lebenszeit durch diese Medikamente nehme<br />

ich in Kauf.<br />

Dialyse<br />

In <strong>de</strong>n oben beschriebenen Situationen wünsche<br />

ich …<br />

… eine künstliche Blutwäsche (Dialyse), falls<br />

dies mein Leben verlängern kann.<br />

o<strong>de</strong>r<br />

… dass keine Dialyse durchgeführt bzw. eine<br />

schon eingeleitete Dialyse eingestellt wird.<br />

Antibiotika<br />

In <strong>de</strong>n oben beschriebenen Situationen wünsche<br />

ich …<br />

… Antibiotika, falls dies mein Leben verlängern<br />

kann.<br />

o<strong>de</strong>r<br />

… Antibiotika nur zur Lin<strong>de</strong>rung meiner<br />

Beschwer<strong>de</strong>n.<br />

Blut/Blutbestandteile<br />

In <strong>de</strong>n oben beschriebenen Situationen wünsche<br />

ich …<br />

… die Gabe von Blut o<strong>de</strong>r Blutbestandteilen,<br />

falls dies mein Leben verlängern kann.<br />

o<strong>de</strong>r<br />

… die Gabe von Blut o<strong>de</strong>r Blutbestandteilen nur<br />

zur Lin<strong>de</strong>rung meiner Beschwer<strong>de</strong>n.<br />

4. Ort <strong>de</strong>r Behandlung, Beistand<br />

Ich möchte …<br />

… zum Sterben ins Krankenhaus verlegt wer<strong>de</strong>n.<br />

o<strong>de</strong>r<br />

… wenn irgend möglich zu Hause bzw. in ver-<br />

trauter Umgebung sterben.<br />

o<strong>de</strong>r<br />

… wenn möglich in einem Hospiz sterben.<br />

Ich möchte …<br />

… Beistand durch folgen<strong>de</strong> Personen:


Patientenverfügung Seite 4 von 6<br />

… Beistand durch eine Vertreterin o<strong>de</strong>r einen<br />

Vertreter folgen<strong>de</strong>r Kirche o<strong>de</strong>r Weltanschau-<br />

ungsgemeinschaft:<br />

… hospizlichen Beistand.<br />

5. Aussagen zur Verbindlichkeit, zur Auslegung<br />

und Durchsetzung und zum Wi<strong>de</strong>rruf <strong>de</strong>r<br />

Patientenverfügung<br />

Ich erwarte, dass <strong>de</strong>r in meiner Patientenverfügung<br />

geäußerte Wille zu bestimmten ärztlichen<br />

und pflegerischen Maßnahmen von <strong>de</strong>n behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n<br />

Ärztinnen und Ärzten und <strong>de</strong>m Behandlungsteam<br />

befolgt wird. Mein(e) Vertreter(in)<br />

– z. B. Bevollmächtigte(r)/Betreuer(in) – soll<br />

dafür Sorge tragen, dass mein Wille durchgesetzt<br />

wird.<br />

Sollte eine Ärztin o<strong>de</strong>r ein Arzt o<strong>de</strong>r das Behandlungsteam<br />

nicht bereit sein, meinen in dieser<br />

Patientenverfügung geäußerten Willen zu befolgen,<br />

erwarte ich, dass für eine an<strong>de</strong>rweitige<br />

medizinische und/o<strong>de</strong>r pflegerische Behandlung<br />

gesorgt wird. Von meiner Vertreterin/meinem<br />

Vertreter (z. B. Bevollmächtigte(r)/Betreuer(in))<br />

erwarte ich, dass sie/er die weitere Behandlung<br />

so organisiert, dass meinem Willen entsprochen<br />

wird.<br />

In Situationen, die in dieser Patientenverfügung<br />

nicht konkret geregelt sind, ist mein mutmaßlicher<br />

Wille möglichst im Konsens aller Beteiligten<br />

zu ermitteln. Dafür soll diese Patientenverfügung<br />

als Richtschnur maßgeblich sein. Bei<br />

unterschiedlichen Meinungen über anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />

o<strong>de</strong>r zu unterlassen<strong>de</strong> ärztliche/pflegerische<br />

Maßnahmen soll <strong>de</strong>r Auffassung folgen<strong>de</strong>r<br />

Person beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung zukommen:<br />

(nur eine Person benennbar)<br />

meinem Bevollmächtigten.<br />

meinem Betreuer.<br />

<strong>de</strong>m behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Arzt.<br />

an<strong>de</strong>re Person:<br />

Wenn ich meine Patientenverfügung nicht wi<strong>de</strong>rrufen<br />

habe, wünsche ich nicht, dass mir in <strong>de</strong>r<br />

konkreten Anwendungssituation eine Än<strong>de</strong>rung<br />

meines Willens unterstellt wird. Wenn aber<br />

die behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Ärztinnen und Ärzte/das<br />

Behandlungsteam/mein(e) Bevollmächtigte(r)/<br />

Betreuer(in) aufgrund meiner Gesten, Blicke<br />

o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Äußerungen die Auffassung vertreten,<br />

dass ich entgegen <strong>de</strong>n Festlegungen in<br />

meiner Patientenverfügung doch behan<strong>de</strong>lt o<strong>de</strong>r<br />

nicht behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n möchte, dann ist möglichst<br />

im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln,<br />

ob die Festlegungen in meiner Patientenverfügung<br />

noch meinem aktuellen Willen entsprechen.<br />

Bei unterschiedlichen Meinungen soll in<br />

diesen Fällen <strong>de</strong>r Auffassung folgen<strong>de</strong>r Person<br />

beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung zukommen:<br />

(nur eine Person benennbar)<br />

meinem Bevollmächtigten.<br />

meinem Betreuer.<br />

<strong>de</strong>m behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Arzt.<br />

an<strong>de</strong>re Person:<br />

6. Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen<br />

Ich habe zusätzlich zur Patientenverfügung eine<br />

Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten<br />

erteilt und <strong>de</strong>n Inhalt dieser Patientenverfügung mit<br />

<strong>de</strong>r von mir bevollmächtigten Person besprochen:


Patientenverfügung Seite 5 von 6<br />

Bevollmächtigte(r):<br />

Name, Vorname<br />

Geburtsdatum Geburtsort<br />

Adresse<br />

Telefonnummer<br />

Ich habe eine Betreuungsverfügung zur Auswahl <strong>de</strong>r<br />

Betreuerin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Betreuers erstellt (ggf.: und <strong>de</strong>n<br />

Inhalt dieser Patientenverfügung mit <strong>de</strong>r/<strong>de</strong>m von<br />

mir gewünschten Betreuerin/Betreuer besprochen).<br />

Gewünschte(r) Betreuerin/Betreuer<br />

Name, Vorname<br />

Geburtsdatum Geburtsort<br />

Adresse<br />

Telefonnummer<br />

7. Hinweis auf beigefügte Erläuterungen zur<br />

Patientenverfügung<br />

Als Interpretationshilfe zu meiner Patientenverfü-<br />

gung habe ich beigelegt:<br />

Darstellung meiner allgemeinen Wertvorstellun-<br />

gen.<br />

Sonstige Unterlagen, die ich für wichtig erachte:<br />

,<br />

,<br />

,<br />

,<br />

.<br />

,<br />

,<br />

,<br />

,<br />

.<br />

8. Organspen<strong>de</strong><br />

Ich stimme einer Entnahme meiner Organe<br />

nach meinem Tod zu Transplantationszwecken<br />

zu (ggf.: Ich habe einen Organspen<strong>de</strong>ausweis<br />

ausgefüllt). Komme ich nach ärztlicher Beurteilung<br />

bei einem sich abzeichnen<strong>de</strong>n Hirntod als<br />

Organspen<strong>de</strong>r in Betracht und müssen dafür<br />

ärztliche Maßnahmen durchgeführt wer<strong>de</strong>n, die<br />

ich in meiner Patientenverfügung ausgeschlossen<br />

habe, dann<br />

(Alternativen)<br />

geht die von mir geson<strong>de</strong>rt erklärte Bereitschaft<br />

zur Organspen<strong>de</strong> vor.<br />

gehen die Bestimmungen in meiner Patientenverfügung<br />

vor.<br />

o<strong>de</strong>r<br />

Ich lehne eine Entnahme meiner Organe<br />

nach meinem Tod zu Transplantationszwecken<br />

ab.<br />

9. Schlussformel<br />

Soweit ich bestimmte Behandlungen wünsche<br />

o<strong>de</strong>r ablehne, verzichte ich ausdrücklich auf<br />

eine (weitere) ärztliche Aufklärung.<br />

10. Schlussbemerkungen<br />

Mir ist die Möglichkeit <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung und <strong>de</strong>s<br />

Wi<strong>de</strong>rrufs einer Patientenverfügung bekannt.<br />

Ich bin mir <strong>de</strong>s Inhalts und <strong>de</strong>r Konsequenzen<br />

meiner darin getroffenen Entscheidungen<br />

bewusst.<br />

Ich habe die Patientenverfügung in eigener<br />

Verantwortung und ohne äußeren Druck erstellt.<br />

Ich bin im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte.


Patientenverfügung Seite 6 von 6<br />

11. Information/Beratung<br />

Ich habe mich vor <strong>de</strong>r Erstellung dieser Patienten-<br />

verfügung informiert bei/durch<br />

und<br />

beraten lassen durch<br />

12. Ärztliche Aufklärung/Bestätigung <strong>de</strong>r<br />

Einwilligungsfähigkeit<br />

Name, Vorname<br />

wur<strong>de</strong> von mir am<br />

Datum<br />

bzgl. <strong>de</strong>r möglichen Folgen dieser Patientenverfü-<br />

gung aufgeklärt.<br />

Er/sie war in vollem Umfang einwilligungsfähig.<br />

Ort, Datum Stempel & Unterschrift <strong>de</strong>s Arztes / <strong>de</strong>r Ärztin<br />

Hinweis Die Einwilligungsfähigkeit kann auch durch einen<br />

Notar bestätigt wer<strong>de</strong>n.<br />

13. Aktualisierung<br />

Diese Patientenverfügung gilt solange, bis ich<br />

sie wi<strong>de</strong>rrufe.<br />

o<strong>de</strong>r<br />

Diese Patientenverfügung soll nach Ablauf von<br />

Zeitangabe<br />

ihre Gültigkeit verlieren, es sei <strong>de</strong>nn, dass ich<br />

sie durch meine Unterschrift erneut bekräftige.<br />

Ort, Datum Unterschrift <strong>de</strong>s/<strong>de</strong>r Verfügen<strong>de</strong>n<br />

Um meinen in <strong>de</strong>r Patientenverfügung nie-<br />

<strong>de</strong>rgelegten Willen zu bekräftigen, bestätige ich<br />

diesen nachstehend:<br />

(Alternativen)<br />

in vollem Umfang.<br />

o<strong>de</strong>r<br />

mit folgen<strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rungen:


Impressum<br />

Ministerium <strong>de</strong>r Justiz<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

Heinrich-Mann-Allee 107<br />

14473 Potsdam<br />

t 0331 866 30 07<br />

f 0331 866 30 83<br />

e presse@mdj.bran<strong>de</strong>nburg.<strong>de</strong><br />

www.mdj.bran<strong>de</strong>nburg.<strong>de</strong><br />

8. überarbeitete Auflage<br />

20 000 Exemplare<br />

Stand Oktober 2011<br />

Gestaltung: Andreas Brietzke, Berlin<br />

Bildnachweis: MdJ Pressereferat<br />

Druck: Druckerei ARNOLD, Großbeeren<br />

Hinweise zur Verwendung <strong>de</strong>r Broschüre im Rahmen <strong>de</strong>r Öffentlichkeitsarbeit<br />

Diese Informationsschrift wird von <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> im Rahmen ihrer verfassungs mäßigen<br />

Verpflichtung zur Unterrichtung <strong>de</strong>r Öffentlichkeit heraus-gegeben. Sie darf we<strong>de</strong>r von Parteien noch von <strong>de</strong>ren<br />

Kandidaten o<strong>de</strong>r Helfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke <strong>de</strong>r Wahlwerbung verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Missbräuchlich<br />

ist insbeson<strong>de</strong>re die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsstän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Parteien sowie<br />

das Einlegen, Aufkleben o<strong>de</strong>r Aufdrucken parteipoli-tischer Informationen o<strong>de</strong>r Werbemittel. Auch ohne zeitlichen<br />

Bezug zu einer bevorstehen<strong>de</strong>n Wahl darf die vorliegen<strong>de</strong> Druckschrift nicht so verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, dass dies als<br />

Parteinahme <strong>de</strong>s Herausgebers zu Gunsten einzelner politischer Gruppen verstan<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n könnte. Erlaubt ist<br />

es jedoch <strong>de</strong>n Parteien, diese Informationsschrift zur Unterrichtung ihrer Mitglie<strong>de</strong>r zu verwen<strong>de</strong>n.

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