vom 20. September 2012 - Brandenburg.de
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Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34<br />
5. Wahlperio<strong>de</strong><br />
Rechtsausschuss<br />
Protokoll<br />
34. Sitzung (öffentlich)<br />
<strong>20.</strong> <strong>September</strong> <strong>2012</strong><br />
Potsdam - Haus <strong>de</strong>s Landtages<br />
10.00 Uhr bis 11.40 Uhr<br />
Vorsitz: Margitta Mächtig (DIE LINKE)<br />
Protokoll: Thomas Henze<br />
Anwesen<strong>de</strong> Ausschussmitglie<strong>de</strong>r: stellvertretend Hans-Peter Goetz (FDP)<br />
Dieter Groß (DIE LINKE)<br />
Andreas Kuhnert (SPD)<br />
Stefan Ludwig (DIE LINKE)<br />
Sabine Niels (GRÜNE/B90)<br />
stellvertretend Barbara Richstein (CDU)<br />
Henryk Wichmann (CDU)<br />
Alwin Ziel (SPD)<br />
Datum <strong>de</strong>r Ausgabe: 09.11.<strong>2012</strong>
Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 2<br />
Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />
34. Sitzung he-ho<br />
Tagesordnung:<br />
1. Aktuelles<br />
1.1 Bekanntgabe <strong>de</strong>r Entscheidung zur Schließung <strong>de</strong>r JVA Frankfurt (O<strong>de</strong>r)<br />
im Rahmen eines Besuches <strong>de</strong>r JVA durch <strong>de</strong>n Justizminister<br />
Dr. Schöneburg am 4. <strong>September</strong> <strong>2012</strong><br />
1.2 Sachstand zur Ausschreibung von vier Richterstellen am Lan<strong>de</strong>ssozialgericht<br />
Berlin-<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
2. Gesetz zu <strong>de</strong>m Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen<br />
Überwachungsstelle <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, Gesetzentwurf <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung,<br />
Drucksache 5/5312, Neudruck<br />
Abschließen<strong>de</strong> Beratung, Erarbeitung einer Stellungnahme an <strong>de</strong>n Hauptausschuss<br />
3. Dritter Demografiebericht <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>, Drucksache 5/4324 (gemäß<br />
Beschluss <strong>de</strong>s Landtages <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> <strong>vom</strong> 24. März 2011, Drucksache<br />
5/2941-B)<br />
Abschließen<strong>de</strong> Beratung, Erarbeitung einer Stellungnahme an <strong>de</strong>n Hauptausschuss<br />
4. Gesetz über die Feststellung <strong>de</strong>s Haushaltsplanes <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 (Haushaltsgesetz 2013/2014 -<br />
HG 2013/2014), Gesetzentwurf <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung, Drucksache 5/5772, Einzelplan<br />
04 sowie Beilage Einzelplan 12 (Hochbaumaßnahmen)<br />
in Verbindung damit:<br />
Finanzplan <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> <strong>2012</strong> bis 2016, Unterrichtung durch die<br />
Lan<strong>de</strong>sregierung, Drucksache 5/5773<br />
Erste Beratung<br />
5. Professionelle Betreuung und Betreuungskosten<br />
6. Psychologische Gutachten in Familiensachen<br />
7. Entweichung eines verurteilten Mör<strong>de</strong>rs aus <strong>de</strong>r JVA Wriezen<br />
8. Zuteilung von Lehrerwochenstun<strong>de</strong>n für die Schulausbildung von Gefangenen<br />
in <strong>de</strong>n Justizvollzugsanstalten <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
9. Verschie<strong>de</strong>nes<br />
Unterrichtung über die Abgabe einer Petition
Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 3<br />
Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />
34. Sitzung he-ho<br />
Beschlüsse und Festlegungen:<br />
1. Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Rechtsausschusses bestätigten einstimmig bei einer<br />
Stimmenthaltung das Protokoll <strong>de</strong>r 33. Sitzung <strong>vom</strong> 23. August <strong>2012</strong>.<br />
2. Der Rechtsausschuss beschloss mehrheitlich gegen die Stimme <strong>de</strong>r Fraktion<br />
GRÜNE/B90 und einer Stimmenthaltung innerhalb <strong>de</strong>r CDU-Fraktion (6 : 1 : 1),<br />
<strong>de</strong>m Hauptausschuss die Annahme <strong>de</strong>s Gesetzesentwurfs zu <strong>de</strong>m Staatsvertrag<br />
über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle<br />
<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, Gesetzentwurf <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung, Drucksache 5/5312,<br />
Neudruck, in unverän<strong>de</strong>rter Fassung zu empfehlen.<br />
3. Der Rechtsausschuss beschloss einstimmig und ohne Stimmenthaltung, <strong>de</strong>m<br />
Hauptausschuss seine Stellungnahme zu <strong>de</strong>m Dritten Demografiebericht <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>, Drucksache 5/4324, entsprechend <strong>de</strong>m Vorschlag <strong>de</strong>s<br />
Vorsitzen<strong>de</strong>n zu übermitteln (Anlage 2).<br />
4. Der Ausschuss verständigte sich darauf, die Antragssitzung zum Haushalt in<br />
<strong>de</strong>r 35. Sitzung am 8. November <strong>2012</strong> durchzuführen. Än<strong>de</strong>rungsanträge sollen<br />
an <strong>de</strong>n Ausschussdienst bis spätestens 1. November <strong>2012</strong> unter Verwendung<br />
<strong>de</strong>s übermittelten Musters schriftlich übermittelt wer<strong>de</strong>n.
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Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />
34. Sitzung he-ho<br />
Aus <strong>de</strong>r Beratung:<br />
Die Vorsitzen<strong>de</strong> begrüßt die Anwesen<strong>de</strong>n und eröffnet die 34. Sitzung <strong>de</strong>s Rechtsausschusses.<br />
Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Rechtsausschusses bestätigen einstimmig bei einer<br />
Stimmenthaltung das Protokoll <strong>de</strong>r 33. Sitzung <strong>vom</strong> 23. August <strong>2012</strong>.<br />
Die Vorsitzen<strong>de</strong> verweist auf <strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r Einladung zugegangenen Entwurf <strong>de</strong>r Tagesordnung<br />
und auf die bereits durch die Fraktion GRÜNE/B90 angekündigten Themenvorschläge<br />
zur Behandlung unter <strong>de</strong>m Tagesordnungspunkt 1 „Aktuelles“.<br />
Der Ausschuss beschließt einstimmig die im Entwurf vorliegen<strong>de</strong> Tagesordnung.<br />
Zu TOP 1: Aktuelles<br />
Zu 1.1: Bekanntgabe <strong>de</strong>r Entscheidung zur Schließung <strong>de</strong>r JVA Frankfurt<br />
(O<strong>de</strong>r) im Rahmen eines Besuches <strong>de</strong>r JVA durch <strong>de</strong>n Justizminister<br />
Dr. Schöneburg am 4. <strong>September</strong> <strong>2012</strong><br />
Die Vorsitzen<strong>de</strong> verweist darauf, dass dieses Thema durch die Fraktion GRÜNE/B90<br />
angekündigt wor<strong>de</strong>n sei.<br />
Minister Dr. Schöneburg merkt an, dass er bereits Anfang dieses Jahres das Vollzugs-<br />
und Standortkonzept für <strong>de</strong>n Justizvollzug <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> im<br />
Rechtsausschuss vorgestellt habe. Hierbei sei im Zuge <strong>de</strong>s Abbaus von Haftplätzen<br />
auch das Für und Wi<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Schließung <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt Frankfurt (O<strong>de</strong>r)<br />
diskutiert wor<strong>de</strong>n.<br />
Die Gewerkschaften habe man an <strong>de</strong>r weiteren Qualifizierung dieses Konzeptes beteiligt.<br />
So hätten neben <strong>de</strong>n innerhalb <strong>de</strong>r Fristen eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen<br />
im März <strong>2012</strong> auch mehrere interessante und inhaltlich sehr angereicherte<br />
Debatten mit <strong>de</strong>m Bund <strong>de</strong>r Strafvollzugsbediensteten und mit <strong>de</strong>r Vereinten<br />
Dienstleistungsgewerkschaft ver.di stattgefun<strong>de</strong>n.<br />
Von Anfang an habe er gesagt, dass die vorgestellten Optionen nicht unverän<strong>de</strong>rlich<br />
seien und dass er weiterhin nach Möglichkeiten suche, die mo<strong>de</strong>rnisierten o<strong>de</strong>r neu<br />
gebauten Vollzugsanstalten in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> zu erhalten.<br />
So habe man mit <strong>de</strong>m Land Sachsen-Anhalt frühzeitig Verhandlungen über eine<br />
Übernahme <strong>de</strong>ssen inhaftierter Frauen aufgenommen. Seit einer Besichtigung <strong>de</strong>r<br />
Justizvollzugsanstalt Luckau-Duben sei Sachsen-Anhalt von <strong>de</strong>n Bedingungen <strong>de</strong>r<br />
dortigen Unterbringung <strong>de</strong>r inhaftierten Frauen sehr angetan. Mittlerweile stehe die
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Unterzeichnung <strong>de</strong>s entsprechen<strong>de</strong>n Verwaltungsabkommens kurz bevor.<br />
Aufgrund <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rungen innerhalb <strong>de</strong>r Senatsverwaltung im Nachgang <strong>de</strong>r<br />
jüngsten Wahlen in Berlin sei zu<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Gedanke einer möglichen Kooperation mit<br />
<strong>de</strong>m Land Berlin geboren wor<strong>de</strong>n, zumal <strong>de</strong>r neue Senator für Justiz und Verbraucherschutz<br />
Heilmann mitgeteilt habe, dass er sich diesbezüglich keine Denkverbote<br />
auferlege und möglichen wirtschaftlichen und inhaltlich sinnvollen Kooperationen mit<br />
<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> aufgeschlossen gegenüberstehe. Auch habe die Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />
Rechtsausschusses <strong>de</strong>s Abgeordnetenhauses Berlin geäußert, dass sie sich eine<br />
vorübergehen<strong>de</strong> Unterbringung <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt Tegel untergebrachten<br />
erwachsene Strafgefangenen in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> bis zur Fertigstellung <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt<br />
Hei<strong>de</strong>ring vorstellen könne. Aufgrund dieser positiven Signale habe er<br />
nach <strong>de</strong>n geführten Gesprächen mit <strong>de</strong>n Gewerkschaften im April <strong>2012</strong> gegenüber<br />
<strong>de</strong>r Berliner Seite nochmals schriftlich ein sehr <strong>de</strong>tailliertes Angebot, insbeson<strong>de</strong>re<br />
zur temporären Übernahme <strong>de</strong>r erwachsenen Strafgefangenen, unterbreitet und auch<br />
angeregt, konzeptionell über die Bildung einer Vollzugsgemeinschaft mit <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn<br />
Sachsen-Anhalt, <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> und Berlin bezüglich <strong>de</strong>r weiblichen Strafgefangenen<br />
nachzu<strong>de</strong>nken. Ein Vierteljahr später sei ihm Mitte Juli <strong>2012</strong> die Antwort <strong>de</strong>s Senators<br />
für Justiz und Verbraucherschutz zugegangen. Senator Heilmann habe mitgeteilt,<br />
dass zwar alle aufgeführten Ansätze sehr interessant seien, er sich aber letztlich gegen<br />
die vorgeschlagenen konzeptionellen Vorstellungen ausspreche. Dadurch sei<br />
<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> in <strong>de</strong>n angedachten Möglichkeiten wie<strong>de</strong>r zurückgeworfen wor<strong>de</strong>n und<br />
weiterhin auf die Kooperation mit Sachsen-Anhalt und auf sich selbst angewiesen.<br />
Gegenwärtig müsse man aber auch die sich geän<strong>de</strong>rten Vorgaben zum Abbau von<br />
Personal im Vollzug beachten. Insofern stelle sich die Frage <strong>de</strong>r Konzentration von<br />
Kräften und <strong>de</strong>s Abbaus von Haftplätzen noch gravieren<strong>de</strong>r. Zu<strong>de</strong>m müsse beachtet<br />
wer<strong>de</strong>n, dass sich die Rahmenbedingungen nicht verän<strong>de</strong>rt hätten. <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> habe<br />
eine durchschnittliche Gefangenenzahl von 1 350 und große Anstiege seien gegenwärtig<br />
und perspektivisch für die nächsten fünf Jahre nicht zu erwarten.<br />
Aus diesen genannten Grün<strong>de</strong>n habe sich seine Position verfestigt, die Justizvollzugsanstalt<br />
Frankfurt (O<strong>de</strong>r) zu schließen. Derzeit wer<strong>de</strong> unter Beachtung <strong>de</strong>r sich in<br />
<strong>de</strong>m vergangenen halben Jahr verän<strong>de</strong>rten Bedingungen eine entsprechen<strong>de</strong> Unterrichtungsvorlage<br />
erarbeitet. Mit dieser trete man in <strong>de</strong>n nächsten Tagen in die Ressortabstimmung<br />
ein. Nach <strong>de</strong>m Mitzeichnungsverfahren wer<strong>de</strong> diese dann <strong>de</strong>m Kabinett<br />
vorgelegt.<br />
Aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Fairness und <strong>de</strong>r Offenheit habe er anlässlich <strong>de</strong>r auswärtigen Kabinettssitzung<br />
in Frankfurt (O<strong>de</strong>r) <strong>de</strong>n Oberbürgermeister und seine Beigeordneten<br />
sowie bei einem kurzfristig vereinbarten Termin in <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt Frankfurt<br />
(O<strong>de</strong>r) <strong>de</strong>n Personalrat und die Anstaltsleitung über seine <strong>de</strong>rzeitige Position informiert.<br />
Abgeordnete Niels (GRÜNE/B90) erklärt, dass sie im Nachgang <strong>de</strong>r Erörterungen
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mit <strong>de</strong>m Bund <strong>de</strong>r Strafvollzugsbediensteten und <strong>de</strong>r Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft<br />
ver.di sowie mit Staatsanwälten und Polizisten in <strong>de</strong>n letzten Monaten<br />
immer wie<strong>de</strong>r erhebliche Be<strong>de</strong>nken gegen die Schließung <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt<br />
Frankfurt (O<strong>de</strong>r) vernommen habe. Aus diesem Grund sei dieses Thema von ihr benannt<br />
wor<strong>de</strong>n.<br />
Bei einem Wegfall das Standorts Frankfurt (O<strong>de</strong>r) entstehe in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> eine große<br />
Lücke. Mehrere Staatsanwälte und Polizisten hätten sie auf dieses Problem aufmerksam<br />
gemacht. Beson<strong>de</strong>rs im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeit geführten Debatte<br />
zur Grenzkriminalität wür<strong>de</strong>n sich durch größere Wege für Zuführungen in eine Untersuchungshaftanstalt<br />
auch die Dienstzeiten verlängern.<br />
Nicht nur <strong>vom</strong> Bund <strong>de</strong>r Strafvollzugsbediensteten, son<strong>de</strong>rn auch von Mitglie<strong>de</strong>rn<br />
an<strong>de</strong>rer Beiräte, habe sie <strong>de</strong>n Vorschlag vernommen, dass man im Gegensatz zu<br />
einer vollständigen Schließung <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt Frankfurt (O<strong>de</strong>r) vielmehr<br />
einzelne Abteilungen o<strong>de</strong>r Hafthäuser <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt Cottbus schließen<br />
müsste. Hier wür<strong>de</strong>n im regionalen Vergleich innerhalb von <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> zu viele Kapazitäten<br />
vorgehalten.<br />
Nach ihrer Wahrnehmung habe sich an <strong>de</strong>m ursprünglichen Konzept bisher nichts<br />
geän<strong>de</strong>rt, obwohl von verschie<strong>de</strong>nen fachlichen Seiten gute Grün<strong>de</strong> für eine notwendige<br />
Anpassung <strong>de</strong>s Konzepts vorgetragen wor<strong>de</strong>n sein. Aus diesem Grund, und weil<br />
sie durch <strong>de</strong>n Bund <strong>de</strong>r Strafvollzugsbediensteten erfahren habe, dass die Justizvollzugsanstalt<br />
Frankfurt (O<strong>de</strong>r) nunmehr tatsächlich geschlossen wer<strong>de</strong>n solle, habe sie<br />
dieses Thema benannt. Gegen die beabsichtigte Schließung <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt<br />
Frankfurt (O<strong>de</strong>r) sehe sie erhebliche Be<strong>de</strong>nken.<br />
Die Vorsitzen<strong>de</strong> erinnert daran, dass die Fraktion GRÜNE/B90 im Vorfeld <strong>de</strong>r Sitzung<br />
bereits angeregt habe, <strong>de</strong>m anwesen<strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>svorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r<br />
Strafvollzugsbediensteten, Herrn Köbke, zu dieser Thematik ein Re<strong>de</strong>recht einzuräumen.<br />
Sie schlägt vor, dass Herrn Köbke ein Re<strong>de</strong>recht eingeräumt und dieser gebeten<br />
wer<strong>de</strong>, seinen Re<strong>de</strong>beitrag möglichst auf 5 Minuten zu beschränken.<br />
Diesem Vorschlag stimmt <strong>de</strong>r Ausschuss einvernehmlich zu.<br />
Herr Köbke (Lan<strong>de</strong>svorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Strafvollzugsbediensteten) verweist<br />
darauf, dass die Problematik <strong>de</strong>s Standort- und Vollzugskonzepts bereits seit Anfang<br />
<strong>de</strong>s Jahres 2010 bestehe und die Schließung <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt Frankfurt<br />
(O<strong>de</strong>r) nicht erst seit <strong>de</strong>m Jahr 2010 im Gespräch sei. Die Problematik <strong>de</strong>r Schließung<br />
einer Justizvollzugsanstalt habe vielmehr schon einmal in <strong>de</strong>n Jahren 2002 bis 2004<br />
bestan<strong>de</strong>n. Damals sei die Justizvollzugsanstalt Spremberg als eigene Vollzugsanstalt<br />
aufgegeben wor<strong>de</strong>n und das Ministerium <strong>de</strong>r Justiz habe seine Entscheidung<br />
damit begrün<strong>de</strong>t, dass die Justizvollzugsanstalt Frankfurt (O<strong>de</strong>r) als Untersuchungshaftanstalt<br />
für <strong>de</strong>n Landgerichtsbezirk alternativlos sei und erhalten wer<strong>de</strong>n müsse.
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Der Bund <strong>de</strong>r Strafvollzugsbediensteten habe ein eigenes Standortkonzept vorgelegt<br />
und zu<strong>de</strong>m Stellung zum Konzept <strong>de</strong>s Ministeriums <strong>de</strong>r Justiz bezogen. Im Zuge <strong>de</strong>r<br />
erwähnten Gespräche sei dann durch Minister Dr. Schöneburg eine Entscheidung<br />
zwischen bei<strong>de</strong>n Konzepten in Aussicht gestellt wor<strong>de</strong>n.<br />
Aufgrund <strong>de</strong>r begrenzten Zeit könnten die zahlreichen für <strong>de</strong>n Erhalt <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt<br />
Frankfurt (O<strong>de</strong>r) sprechen<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Strafvollzugsbediensteten<br />
im Einzelnen in seiner Stellungnahme <strong>vom</strong> 2. April <strong>2012</strong> (Anlage 1) nachgelesen<br />
wer<strong>de</strong>n. Grundsätzlich wolle er jedoch auf die folgen<strong>de</strong>n Sachverhalte hinweisen.<br />
Aus seiner Sicht sei die Notwendigkeit <strong>de</strong>s Untersuchungshaftvollzugs in Frankfurt<br />
(O<strong>de</strong>r) in keiner Weise entkräftet wor<strong>de</strong>n. Im Falle einer Schließung <strong>de</strong>r Untersuchungshaftanstalt<br />
Frankfurt (O<strong>de</strong>r) entstün<strong>de</strong>n erhebliche Mehraufwendungen außerhalb<br />
<strong>de</strong>s Vollzugs bei <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft und <strong>de</strong>r Polizei. Die staatsanwaltschaftlichen<br />
Vernehmungen müssten dann in und die polizeilichen Zuführungen nach<br />
Cottbus erfolgen.<br />
Er merkt an, dass die Polizei seit <strong>de</strong>m Monat Januar allein 350 Zuführungen in die<br />
Justizvollzugsanstalt Frankfurt (O<strong>de</strong>r) durchgeführt habe. Somit könne man errechnen,<br />
dass pro Jahr zwei Vollzeitstellen bei <strong>de</strong>r Polizei für die notwendig wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />
Zuführungen in die Justizvollzugsanstalt Cottbus benötigt wür<strong>de</strong>n. Die Polizei habe<br />
ihm zu<strong>de</strong>m berichtet, dass Frankfurt (O<strong>de</strong>r) lediglich drei Funkwagen habe. Wenn<br />
diese Wagen dann auch noch für längere Zeit für Fahrten nach Cottbus eingesetzt<br />
wer<strong>de</strong>n müssten, sei ihm nicht klar, wie die Zuführungen künftig bewältigt wer<strong>de</strong>n<br />
sollten. Auf diese Frage habe er auch noch keine Antwort erhalten.<br />
Die Mehraufwendungen <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaften könne man nicht beziffern. Jedoch<br />
habe <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sverban<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>er Staatsanwälte<br />
ausgeführt, dass diese erheblich seien. Die längeren Fahrten für Vorführungen<br />
zu <strong>de</strong>n Gerichten wür<strong>de</strong>n auch beim Vollzugsdienst zu einem wesentlichen Personalmehrbedarf<br />
führen. Zu<strong>de</strong>m seien durch die größeren Wege Rechtsanwältinnen<br />
und Rechtsanwälte betroffen. Dies gelte ebenfalls für Angehörige. Ferner sei eine<br />
wohnortnahe Unterbringung kaum möglich. Im Fall einer Schließung <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt<br />
Frankfurt (O<strong>de</strong>r) müssten zu <strong>de</strong>n benannten Problemen Aussagen getroffen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Weiterhin führt er aus, dass mit <strong>de</strong>m im Referentenentwurf vorliegen<strong>de</strong>n <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen<br />
Justizvollzugsgesetz die notwendigen Einrichtungen für einen Resozialisierungsvollzug<br />
zu schaffen seien. Die Aufgabe eines je<strong>de</strong>n Standortes scha<strong>de</strong> aber<br />
<strong>de</strong>m Differenzierungsprinzip. Zu<strong>de</strong>m eigneten sich Großanstalten aus seiner Sicht<br />
nicht für einen Resozialisierungsvollzug. Auch das später noch weiter abzubauen<strong>de</strong><br />
Personal sei für einen solchen keinesfalls ausreichend.<br />
Der eigentliche Grund für die Schließung <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt Frankfurt (O<strong>de</strong>r)
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Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />
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sei kein vollzuglicher, son<strong>de</strong>rn bestehe in <strong>de</strong>r Reduzierung <strong>de</strong>s Personals. Die im<br />
Vollzug liegen<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong> sprächen aus seiner Sicht vielmehr für <strong>de</strong>n Erhalt <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt<br />
Frankfurt (O<strong>de</strong>r). Er merkt an, dass die Haftplatzkapazität bei konsequenter<br />
Einzelunterbringung in Zimmern und nicht in Betten ausgedrückt wer<strong>de</strong>n<br />
müsse. Danach liege diese tatsächlich bei 1 800 Haftplätzen.<br />
Abgeordneter Ziel (SPD) wen<strong>de</strong>t sich an Abgeordnete Niels (GRÜNE/B90) und führt<br />
aus, dass es sich vorliegend um eine exekutive Angelegenheit han<strong>de</strong>le. Minister<br />
Dr. Schöneburg habe darauf hingewiesen, dass mit <strong>de</strong>m Entwurf <strong>de</strong>r Unterrichtungsvorlage<br />
<strong>de</strong>rzeit in die Ressortabstimmung eingetreten wer<strong>de</strong>. Er vertrete die Auffassung,<br />
dass die Executive zunächst einen gewissen Arbeitsstand erreicht haben sollte,<br />
bevor das Parlament kontrollierend eingreife. Das Motto „Plane mit, arbeite mit, regiere<br />
mit!“ erscheine ihm in diesem Verfahrensstadium fragwürdig. Aus diesem Grund<br />
habe er auch Be<strong>de</strong>nken gegen die heutige Darstellung <strong>de</strong>r gewerkschaftlichen Sicht<br />
im Rechtsausschuss gehegt. Es sollte gut überdacht wer<strong>de</strong>n, ob <strong>de</strong>r Ausschuss auch<br />
in künftigen Fällen so verfahre. Zu<strong>de</strong>m sei die Erörterung vorliegend auch auf das<br />
eigenständige Thema <strong>de</strong>s Resozialisierungsvollzugs ausgeweitet wor<strong>de</strong>n. Er spricht<br />
sich dafür aus, die Diskussion im Rechtsausschuss nochmals, jedoch erst nach Unterbreitung<br />
eines entsprechen<strong>de</strong>n Vorschlags durch die Exekutive, zu führen.<br />
Abgeordnete Niels (GRÜNE/B90) führt ergänzend aus, dass Minister Dr. Schöneburg<br />
<strong>de</strong>m Leiter <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt Frankfurt (O<strong>de</strong>r), Herrn Ra<strong>de</strong>s, mitgeteilt habe,<br />
dass die Justizvollzugsanstalt Frankfurt (O<strong>de</strong>r) geschlossen wer<strong>de</strong>. Gleichzeitig habe<br />
Minister Dr. Schöneburg Herrn Ra<strong>de</strong>s gebeten, dies auch <strong>de</strong>r Belegschaft mitzuteilen.<br />
Das stehe im Wi<strong>de</strong>rspruch zu <strong>de</strong>r Aussage, dass sich <strong>de</strong>r Entwurf <strong>de</strong>r Unterrichtungsvorlage<br />
<strong>de</strong>rzeit in <strong>de</strong>r Ressortabstimmung befin<strong>de</strong> und erst später zu beraten<br />
sei. Aus diesem Grund habe sie die gewerkschaftlichen Vertreter hören wollen.<br />
Minister Dr. Schöneburg erwi<strong>de</strong>rt, dass er lediglich seine Position, welche <strong>de</strong>rzeit in<br />
<strong>de</strong>r angesprochenen Unterrichtungsvorlage festgeschrieben wer<strong>de</strong>, mitgeteilt habe.<br />
Diese Vorlage wer<strong>de</strong> sich auch mit <strong>de</strong>n Argumenten <strong>de</strong>r sehr sachlich geführten Diskussion<br />
mit <strong>de</strong>m Bund <strong>de</strong>r Strafvollzugsbediensteten auseinan<strong>de</strong>rsetzen. Es gebe<br />
zwar keinen Königsweg, jedoch bestün<strong>de</strong>n zahlreiche für eine Schließung <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt<br />
Frankfurt (O<strong>de</strong>r) sprechen<strong>de</strong> Grün<strong>de</strong>. Einigen dieser Argumente habe<br />
sich auch <strong>de</strong>r Bund <strong>de</strong>r Strafvollzugsbediensteten nicht verschließen können. Insofern<br />
sei die Diskussion kontrovers, aber doch produktiv geführt wor<strong>de</strong>n.<br />
Nunmehr bleibe das Ergebnis <strong>de</strong>r Ressortabstimmung abzuwarten und selbstverständlich<br />
wer<strong>de</strong> die Unterrichtungsvorlage auch <strong>de</strong>n Abgeordneten gemäß Artikel 94<br />
<strong>de</strong>r Verfassung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> übermittelt.<br />
Er verwehre sich dagegen, er habe offiziell die Schließung <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt<br />
Frankfurt (O<strong>de</strong>r) verkün<strong>de</strong>t. Vielmehr erachte er die Information <strong>de</strong>r Anstaltsleitung<br />
über seine <strong>de</strong>rzeitige Position als ein notwendiges und faires Verhalten. Dies betreffe<br />
auch <strong>de</strong>n Umstand, dass er die in <strong>de</strong>r Sitzung mit <strong>de</strong>m Personalrat und <strong>de</strong>r Anstalts-
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leitung gestellte Frage, ob diese Position <strong>de</strong>n Bediensteten mitgeteilt wer<strong>de</strong>n könne,<br />
bejaht habe.<br />
Abgeordnete Niels (GRÜNE/B90) teilt mit, dass ihr eine E-Mail <strong>de</strong>s Anstaltsleiters<br />
vorliege. Sie zitiert aus dieser: „Nach Aussage <strong>de</strong>s Herrn Ministers soll die Anglie<strong>de</strong>rung<br />
an die Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen voraussichtlich noch in diesem<br />
Jahr erfolgen“. Da dies innerhalb <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung noch nicht abgestimmt sei,<br />
könne sie nicht nachvollziehen, dass Minister Dr. Schöneburg seine Schließungsabsicht<br />
in dieser Form bereits gegenüber <strong>de</strong>n Bediensteten mitgeteilt habe.<br />
Minister Dr. Schöneburg wen<strong>de</strong>t ein, dass seit Jahren über die Justizvollzugsanstalt<br />
Frankfurt (O<strong>de</strong>r) diskutiert wer<strong>de</strong> und die Bediensteten dadurch in einer Art Schwebezustand<br />
gehalten wür<strong>de</strong>n. Dies habe auch Herr Köbke (Lan<strong>de</strong>svorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Strafvollzugsbediensteten) soeben geäußert.<br />
Im Übrigen hätten sich die Bedingungen verän<strong>de</strong>rt. Zu seinem Amtsantritt seien in<br />
<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> noch 1 650 Strafgefangene inhaftiert gewesen, nunmehr nur noch<br />
1 350. Rechne man von diesen noch die Inhaftierten ab, welche eine Ersatzfreiheitsstrafe<br />
o<strong>de</strong>r eine kurze Freiheitsstrafe verbüßten, so gelange man zu einer noch geringeren<br />
Zahl. Aus diesem Grund bestehe Handlungsnot.<br />
Die Mitteilung seiner <strong>de</strong>rzeitigen Position gegenüber <strong>de</strong>n Bediensteten <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt<br />
Frankfurt (O<strong>de</strong>r), damit sich diese hierauf einstellen könnten, als Skandal<br />
zu dramatisieren, erachte er für unangemessen.<br />
Abgeordneter Kuhnert (SPD) erklärt, dass das Vollzugs- und Standortkonzept noch<br />
von 1 536 Gefangenen ausgehe. Inzwischen gebe es in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> aber nur noch<br />
1 350 Inhaftierte. Allein dieser Umstand ver<strong>de</strong>utliche <strong>de</strong>n aktuellen Handlungsbedarf.<br />
Er wen<strong>de</strong>t sich an Herrn Köbke (Lan<strong>de</strong>svorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Strafvollzugsbediensteten)<br />
und erklärt, dass man sich mit <strong>de</strong>ssen Argumenten aus <strong>de</strong>r heute<br />
nochmals überreichten Stellungnahme <strong>vom</strong> 2. April <strong>2012</strong> (Anlage 1) bereits ausführlich<br />
auseinan<strong>de</strong>rgesetzt habe. In <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> an <strong>de</strong>r Havel<br />
bestehe aber die Auffassung, dass eine Konzentration <strong>de</strong>r Strafgefangenen notwendig<br />
sei, um <strong>de</strong>n Behandlungsvollzug zu verbessern. Die erfor<strong>de</strong>rliche Differenziertheit<br />
im Behandlungsvollzug könne nur bei einer Min<strong>de</strong>stanzahl an Gefangenen angeboten<br />
wer<strong>de</strong>n. An<strong>de</strong>renfalls sei das Personal zu ständigen Fahrten zwischen <strong>de</strong>n Anstalten<br />
gezwungen. Dies habe er erst gestern wie<strong>de</strong>r in seiner Eigenschaft als Mitglied<br />
<strong>de</strong>s Anstaltsbeirats <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> an <strong>de</strong>r Havel vernommen.<br />
Auch sei die Teilstilllegung eines Hafthauses in <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
an <strong>de</strong>r Havel nicht viel günstiger, als <strong>de</strong>ssen Aufrechterhaltung. Diese Kosten müssten<br />
<strong>de</strong>m Steuerzahler gegenüber verantwortet und gegengerechnet wer<strong>de</strong>n.<br />
Auch im Land Sachsen Anhalt bestehe eine ähnliche Ten<strong>de</strong>nz. Aus <strong>de</strong>r aktuellen<br />
Presse habe er entnommen, dass das Land Sachsen-Anhalt seine sechs Haftanstal-
Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 10<br />
Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />
34. Sitzung he-ho<br />
ten auf drei reduzieren und in die Justizvollzugsanstalt Halle (Saale) sukzessive 160<br />
Millionen Euro investieren wolle.<br />
Dass es in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> fast 1 000 Gefangene weniger als ursprünglich angenommen<br />
gebe, sei zwar grundsätzlich positiv zu beurteilen, jedoch bestehe aus diesem<br />
Grund keine Alternative zu einer Schließung <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt Frankfurt<br />
(O<strong>de</strong>r). Seine Fraktion unterstütze daher Minister Dr. Schöneburg bei diesem bedauerlichen,<br />
aber notwendigen Schritt.<br />
Abgeordneter Ludwig (DIE LINKE) erinnert daran, dass <strong>de</strong>rzeit <strong>de</strong>r Tagesordnungspunkt<br />
Aktuelles behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>. Man habe <strong>de</strong>n Bericht <strong>de</strong>s Ministers Dr. Schöneburg<br />
zur Kenntnis genommen. Nach <strong>de</strong>r angekündigten Unterrichtung gemäß Artikel<br />
94 <strong>de</strong>r Verfassung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> könne dieses Thema nochmals auf<br />
die Tagesordnung gesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Zu 1.2: Sachstand zur Ausschreibung von vier Richterstellen am Lan<strong>de</strong>ssozialgericht<br />
Berlin-<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
Die Vorsitzen<strong>de</strong> verweist darauf, dass dieses Thema ebenfalls durch die Fraktion<br />
GRÜNE/B90 angekündigt wor<strong>de</strong>n sei.<br />
Abgeordnete Niels (GRÜNE/B90) fragt Minister Dr. Schöneburg nach <strong>de</strong>m Sachstand<br />
<strong>de</strong>r vier am Lan<strong>de</strong>ssozialgericht Berlin-<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> ausgeschriebenen Stellen und<br />
danach, ob <strong>de</strong>r Gemeinsame Richterwahlausschusses <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r Berlin und <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
womöglich schon im November <strong>2012</strong> über die Bewerber befin<strong>de</strong>n könne.<br />
Minister Dr. Schöneburg erklärt zunächst einleitend, dass die Ausschreibung <strong>de</strong>r<br />
vier für die Sozialgerichte <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> angekündigten Stellen erfolgt sei.<br />
Nach Ablauf <strong>de</strong>r Bewerbungsfrist En<strong>de</strong> August <strong>2012</strong> fin<strong>de</strong> nunmehr <strong>de</strong>r Auswahlprozess<br />
statt. Im November o<strong>de</strong>r spätestens im Dezember dieses Jahres könne die Wahl<br />
im Richterwahlausschuss durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Damit wür<strong>de</strong>n die Sozialgerichte <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>, insbeson<strong>de</strong>re das Sozialgericht Cottbus, das Sozialgericht<br />
Neuruppin und das Sozialgericht Frankfurt (O<strong>de</strong>r), gestärkt.<br />
Im Vergleich zu <strong>de</strong>n <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>er Sozialgerichten stelle sich die Personalsituation<br />
am Lan<strong>de</strong>ssozialgericht Berlin-<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> nicht so dramatisch dar. Dort seien zwischenzeitlich<br />
vier Stellen ausgeschrieben wor<strong>de</strong>n, zwei Stellen am 15. März <strong>2012</strong>,<br />
eine Stelle am 15. April <strong>2012</strong> sowie eine Stelle am 17. <strong>September</strong> <strong>2012</strong>. Für letztgenannte<br />
Ausschreibung laufe noch die Bewerbungsfrist. Für die übrigen drei Stellen<br />
lägen die Besetzungsberichte noch nicht vor, da noch nicht alle Bewerber anlässlich<br />
ihrer Bewerbung beurteilt wor<strong>de</strong>n seien. Hinsichtlich <strong>de</strong>r drei erstgenannten Stellen<br />
wer<strong>de</strong> eine Befassung <strong>de</strong>s Gemeinsamen Richterwahlausschusses <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r Berlin<br />
und <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> voraussichtlich in <strong>de</strong>r Sitzung im Januar 2013 erfolgen.
Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 11<br />
Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />
34. Sitzung he-ho<br />
Zu TOP 2: Gesetz zu <strong>de</strong>m Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen<br />
elektronischen Überwachungsstelle <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, Gesetzentwurf<br />
<strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung, Drucksache 5/5312, Neudruck<br />
Abschließen<strong>de</strong> Beratung, Erarbeitung einer Stellungnahme an<br />
<strong>de</strong>n Hauptausschuss<br />
Die Vorsitzen<strong>de</strong> verweist darauf, dass <strong>de</strong>r Gesetzentwurf <strong>vom</strong> Landtag in seiner<br />
58. Sitzung am 7. Juni <strong>2012</strong> fe<strong>de</strong>rführend an <strong>de</strong>n Hauptausschuss und zur Mitberatung<br />
an <strong>de</strong>n Rechtsausschuss überwiesen wor<strong>de</strong>n sei. Der Hauptausschuss habe in<br />
seiner gestrigen Sitzung eine Anhörung durchgeführt. Zu dieser seien auch die Mitglie<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>s Rechtsausschusses eingela<strong>de</strong>n wor<strong>de</strong>n. Der fe<strong>de</strong>rführen<strong>de</strong> Hauptausschuss<br />
habe die Stellungnahme <strong>de</strong>s Rechtsausschusses bis zum 22. Oktober <strong>2012</strong><br />
angefor<strong>de</strong>rt. Da <strong>de</strong>r Rechtsausschuss vor diesem Termin nicht mehr tage, sollte heute<br />
die abschließen<strong>de</strong> Beratung erfolgen. Sie fragt, ob grundsätzlicher Re<strong>de</strong>bedarf zu<br />
<strong>de</strong>m Gesetzentwurf bestehe.<br />
Abgeordnete Niels (GRÜNE/B90) richtet sich an die Ausschussmitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Fraktionen<br />
SPD und DIE LINKE sowie an Minister Dr. Schöneburg und fragt, ob eine Evaluierung<br />
<strong>de</strong>s möglichen Beitritts beabsichtigt sei.<br />
Minister Dr. Schöneburg antwortet, dass eine direkte Evaluierung nicht vorgesehen<br />
sei. Jedoch wer<strong>de</strong> man die <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>er Fälle, zum Beispiel auch unter <strong>de</strong>m Gesichtspunkt<br />
<strong>de</strong>r Reaktionszeit, überprüfen. Es könne vereinbart wer<strong>de</strong>n, dass <strong>de</strong>m<br />
Rechtsausschuss zum Jahresen<strong>de</strong> hierüber berichtet wer<strong>de</strong>. Ein solcher Bericht wür<strong>de</strong><br />
jedoch nicht in Form einer umfassen<strong>de</strong>n Evaluierung erfolgen.<br />
Abgeordneter Ludwig (DIE LINKE) begrüßt die vorgeschlagene Verfahrensweise,<br />
zumal die zu erwarten<strong>de</strong>n Fallzahlen überschaubar seien.<br />
Der Rechtsausschuss beschließt mehrheitlich gegen die Stimme <strong>de</strong>r Fraktion<br />
GRÜNE/B90 und einer Stimmenthaltung innerhalb <strong>de</strong>r CDU-Fraktion (6 : 1 : 1),<br />
<strong>de</strong>m Hauptausschuss die Annahme <strong>de</strong>s Gesetzesentwurfs in unverän<strong>de</strong>rter<br />
Fassung zu empfehlen.<br />
Zu TOP 3: Dritter Demografiebericht <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>, Drucksache<br />
5/4324 (gemäß Beschluss <strong>de</strong>s Landtages <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> <strong>vom</strong><br />
24. März 2011, Drucksache 5/2941-B)<br />
Abschließen<strong>de</strong> Beratung, Erarbeitung einer Stellungnahme an<br />
<strong>de</strong>n Hauptausschuss<br />
Die Vorsitzen<strong>de</strong> verweist darauf, dass <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Rechtsausschusses am<br />
5. <strong>September</strong> <strong>2012</strong> bereits einen Vorschlag für eine mögliche Stellungnahme an die
Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 12<br />
Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />
34. Sitzung he-ho<br />
Ausschussmitglie<strong>de</strong>r übermittelt habe. Sie fragt, ob <strong>de</strong>r Ausschuss diesem Vorschlag<br />
folgen wolle.<br />
Der Rechtsausschuss beschließt einstimmig und ohne Stimmenthaltung, <strong>de</strong>m<br />
Hauptausschuss seine Stellungnahme entsprechend <strong>de</strong>m Vorschlag <strong>de</strong>s Vorsitzen<strong>de</strong>n<br />
zu übermitteln (Anlage 2).<br />
Zu TOP 4: Gesetz über die Feststellung <strong>de</strong>s Haushaltsplanes <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />
<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 (Haushaltsgesetz<br />
2013/2014 - HG 2013/2014), Gesetzentwurf <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung,<br />
Drucksache 5/5772, Einzelplan 04 sowie Beilage Einzelplan<br />
12 (Hochbaumaßnahmen)<br />
in Verbindung damit:<br />
Finanzplan <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> <strong>2012</strong> bis 2016, Unterrichtung<br />
durch die Lan<strong>de</strong>sregierung, Drucksache 5/5773<br />
Erste Beratung<br />
Die Vorsitzen<strong>de</strong> führt aus, dass das Haushaltsgesetz 2013/2014 sowie <strong>de</strong>r Finanzplan<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> <strong>2012</strong> bis 2016 durch <strong>de</strong>n Landtag in seiner 60. Sitzung<br />
am 29. August <strong>2012</strong> fe<strong>de</strong>rführend an <strong>de</strong>n Ausschuss für Haushalt und Finanzen und<br />
zur Mitberatung an alle Fachausschüsse überwiesen wor<strong>de</strong>n sei. Heute fin<strong>de</strong> die erste<br />
Beratung im Rechtsausschuss statt.<br />
Minister Dr. Schöneburg führt einleitend aus, dass das Ministerium <strong>de</strong>r Justiz weiterhin<br />
in die Haushaltskonsolidierung eingebun<strong>de</strong>n sei. Bei Betrachtung <strong>de</strong>r einzelnen<br />
Hauptgruppen könne erkannt wer<strong>de</strong>n, dass man im Zuge dieser Haushaltskonsolidierung<br />
nunmehr in einige kritische Grenzbereiche gelange, in welchen größere Einsparungen<br />
in <strong>de</strong>n nächsten Jahren nicht mehr erfolgen könnten.<br />
In <strong>de</strong>n Einnahmesummen <strong>de</strong>r Hauptgruppen 1 und 2 verzeichne man an die Ist-<br />
Einnahmen <strong>de</strong>r Vorjahre angepasste und reduzierte Ansätze.<br />
Die Ausgaben im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz<br />
<strong>de</strong>r Hauptgruppe 6 seien ebenfalls entsprechend <strong>de</strong>n Erfahrungen <strong>de</strong>r Vorjahre abgesunken.<br />
Die tatsächliche Entwicklung könne hiervon jedoch abweichen, da nicht<br />
genau abzuschätzen sei, wie viele Anträge auf Rehabilitierung in welcher Höhe künftig<br />
tatsächlich beschie<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong>n.<br />
Das Hauptproblem bestehe bei <strong>de</strong>n Personalausgaben <strong>de</strong>r Hauptgruppe 4. Hier wür<strong>de</strong>n<br />
im Jahr 2013 fast 4 Millionen Euro und im Jahr 2014 fast 6 Millionen Euro im Vergleich<br />
zum <strong>de</strong>rzeitigen Haushaltsjahr eingespart. Ursächlich hierfür sei <strong>de</strong>r Gesamtpersonalabbau.<br />
Dieser umfasse im Zeitraum von 1995 bis 2015 innerhalb <strong>de</strong>r Justiz
Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 13<br />
Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />
34. Sitzung he-ho<br />
1 628 Stellen. In dieser Hauptgruppe bestün<strong>de</strong>n kaum noch Spielräume, was sich<br />
bereits in <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeitigen Haushaltsdurchführung abzeichne.<br />
Der Bauhaushalt sei zwar besser als in diesem Haushaltsjahr, aber <strong>de</strong>nnoch knapp<br />
bemessen. Dieser versetze die Justiz in die Lage, zumin<strong>de</strong>st die bevorstehen<strong>de</strong>n<br />
notwenigen Baumaßnahmen durchzuführen. Diesbezüglich wolle er beispielsweise<br />
auf die Sanierung <strong>de</strong>r Amtsgerichte Königs Wusterhausen, Eberswal<strong>de</strong> und Luckenwal<strong>de</strong><br />
verweisen.<br />
Abgeordnete Niels (GRÜNE/B90) fragt, nach welcher neuen Metho<strong>de</strong> die Versorgungslasten<br />
berechnet wor<strong>de</strong>n seien (Einzelplan 04, Seite 6). Weiterhin wolle sie<br />
wissen, warum die Finanzierung <strong>de</strong>r Opferberatung nicht wie geplant aufgestockt<br />
wor<strong>de</strong>n sei (Einzelplan 04, Seite 137). Zu<strong>de</strong>m interessiere sie <strong>de</strong>r Stand <strong>de</strong>s Neubaus<br />
<strong>de</strong>r Jugendarrestanstalt (Beilage Einzelplan 12, Seite 26). Schlussendlich fragt sie<br />
zum Projektfeld „Forensische Ambulanzen“ (Einzelplan 04, Seite 136), warum keine<br />
Aufstockung <strong>de</strong>r Mittel erfolge.<br />
Minister Dr. Schöneburg führt aus, dass für die Opferhilfe in diesem Haushaltsjahr<br />
eine Erhöhung <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung erfolgt sei. Diese habe man nunmehr verstetigt. Mit <strong>de</strong>n<br />
in diesem Jahr für die Opferhilfe zur Verfügung gestellten 270 000 Euro sei diese<br />
auskömmlich ausgestattet. Drei Viertel <strong>de</strong>r Finanzierung leiste das Ministerium <strong>de</strong>r<br />
Justiz. Derzeit überlege man, ob über Stiftungsregulierungen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re haushalterische<br />
Techniken noch an<strong>de</strong>re Lösungen gefun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n könnten, um künftig eine<br />
nicht projektgebun<strong>de</strong>ne För<strong>de</strong>rung zu ermöglichen.<br />
Für <strong>de</strong>n Neubau <strong>de</strong>r Jugendarrestanstalt seien die Mittel bewilligt. Derzeit befin<strong>de</strong><br />
man sich noch bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres in <strong>de</strong>r Planungsphase. Hier gehe es im Beson<strong>de</strong>ren<br />
um die Frage eines geeigneten Grundstücks. Diesbezüglich befin<strong>de</strong> man<br />
sich bereits mit <strong>de</strong>r Stadt Königs Wusterhausen in Verhandlungen. Im kommen<strong>de</strong>n<br />
Jahr wer<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>m Neubau begonnen.<br />
Das Projektfeld „Forensische Ambulanzen“ betreffe <strong>de</strong>rzeit lediglich ein Pilotprojekt für<br />
<strong>de</strong>n Landgerichtsbezirk Potsdam. In dieses wür<strong>de</strong>n aber auch Betroffene aus an<strong>de</strong>ren<br />
Landgerichtsbezirken aufgenommen. Das Projekt solle noch evaluiert wer<strong>de</strong>n.<br />
Falls es sich bewähre, wolle man min<strong>de</strong>stens zwei weitere Ambulanzen schaffen, um<br />
das Angebot flächen<strong>de</strong>ckend in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> zu gewährleisten. Insofern sei es richtig,<br />
dass die Haushaltsmittel zunächst konstant blieben.<br />
Herr Hellmann (Ministerium <strong>de</strong>r Justiz) bezieht sich auf die Übersicht <strong>de</strong>r Versorgungslasten<br />
auf Seite 7 <strong>de</strong>s Einzelplans 04. Diese betreffe nicht die bestehen<strong>de</strong>n<br />
Versorgungslasten, son<strong>de</strong>rn die Vorsorge <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>, um bei Neueinstellungen<br />
die daraus künftig erwachsen<strong>de</strong>n Pensionslasten abfe<strong>de</strong>rn zu können,<br />
in<strong>de</strong>m bereits gegenwärtig eine gewisse Ansparung vorgenommen wer<strong>de</strong>. Durch das<br />
Ministerium <strong>de</strong>r Finanzen sei vorgegeben, dass die Zuführung für bestimmte Stellen<br />
entsprechend <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Tabelle auf Seite 7 <strong>de</strong>s Einzelplans 04 aufgeführten Wertig-
Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 14<br />
Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />
34. Sitzung he-ho<br />
keit berechnet wer<strong>de</strong>n müsse. Nach dieser Vorgabe habe man diese Mittel anhand<br />
<strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n Neueinstellungen ausgewiesen.<br />
Abgeordneter Ziel (SPD) bezieht sich auf die Summe <strong>de</strong>r Personalausgaben <strong>de</strong>r<br />
Hauptgruppe 4 für die or<strong>de</strong>ntlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften (Einzelplan<br />
04, Seite 81). Die diesbezüglichen Ansätze verringerten sich von ca. 141 Millionen<br />
Euro im Jahr <strong>2012</strong> auf ca. 136,5 Millionen Euro im Jahr 2013 und auf ca.<br />
133,5 Millionen Euro im Jahr 2014.<br />
Auch die Personalausgaben für die Gerichte <strong>de</strong>r allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit<br />
(Einzelplan 04, Seite 151) wür<strong>de</strong>n sich von ca. 8 Millionen Euro im Jahr 2013<br />
auf etwas mehr als 7,8 Millionen Euro im Jahr 2014 reduzieren. In <strong>de</strong>r Sozialgerichtsbarkeit<br />
(Einzelplan 04, Seite 183) seien keine nennenswerten Verän<strong>de</strong>rungen bei <strong>de</strong>n<br />
Personalausgaben zu verzeichnen.<br />
Bei <strong>de</strong>n Sozialen Diensten <strong>de</strong>r Justiz (Einzelplan 04, Seite 139) wür<strong>de</strong>n sich die Personalausgaben<br />
hingegen von ca. 5 152 000 Euro auf 5 153 000 Euro im Jahr 2014<br />
erhöhen.<br />
Er fragt Minister Dr. Schöneburg, wie sich die genannten Ansätze auf die Justiz auswirken<br />
wür<strong>de</strong>n und ob die eingestellten Personalmittel ausreichend seien.<br />
Minister Dr. Schöneburg erläutert, dass es nicht viele Bereiche gebe, in <strong>de</strong>nen die<br />
Justiz Einsparungen erbringen könne. Einsparungen seien entwe<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>n Bauinvestitionen<br />
o<strong>de</strong>r beim Personalbudget möglich.<br />
Schon während <strong>de</strong>r Haushaltsverhandlungen habe das Ministerium <strong>de</strong>r Justiz die<br />
Position vertreten, dass die Justiz nach <strong>de</strong>m Personalbedarfsberechnungssystem<br />
PEBB§Y zu 100 % ausgestattet sein müsse. Aufgrund <strong>de</strong>r richterlichen Unabhängigkeit<br />
variiere diese Ausstattung von Bereich zu Bereich, da man nicht einfach das richterliche<br />
Personal aus einem beispielsweise nach PEBB§Y mit 120 % überausgestatten<br />
Bereich in einen womöglich entsprechend unterausgestatten Bereich bewegen<br />
könne. Dieses Problem <strong>de</strong>r Ressourcenverteilung versuche man zu lösen.<br />
Personaleinsparungen stellten immer ein Problem dar. Die <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>er Justiz sei<br />
in <strong>de</strong>r Vergangenheit auskömmlich ausgestattet gewesen. Nunmehr befin<strong>de</strong> man sich<br />
auch bei einer PEBB§Y-Auslastung in Höhe von 100 % in einem Grenzbereich. Eine<br />
mögliche ungünstige Altersstruktur o<strong>de</strong>r ein hoher Krankenstand wür<strong>de</strong>n in manchen<br />
Bereichen zu einer geringeren tatsächlichen Ausstattung führen. Diese Umstän<strong>de</strong><br />
seien bei <strong>de</strong>m nunmehr im Haushaltsentwurf eingestellten Personalbedarf zu berücksichtigen.<br />
Man müsse Sorge dafür tragen, dass sich Einsparungen nicht negativ auf<br />
Verfahrenslaufzeiten und insbeson<strong>de</strong>re auf <strong>de</strong>n Justizgewährleistungsanspruch <strong>de</strong>r<br />
Bürger auswirkten.
Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 15<br />
Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />
34. Sitzung he-ho<br />
In <strong>de</strong>r Sozialgerichtsbarkeit habe man in diesem Jahr durch die bereits angesprochene<br />
Ausschreibung <strong>de</strong>r vier Richterstellen einen Personalaufwuchs organisiert. Die<br />
weitere Entwicklung in <strong>de</strong>n kommen<strong>de</strong>n Jahren bleibe abzuwarten. Er merkt an, dass<br />
ihm <strong>vom</strong> Sozialgericht Cottbus im Rahmen seines Besuchs vor zwei Tagen bestätigt<br />
wor<strong>de</strong>n sei, dass das Gericht im Falle <strong>de</strong>r angedachten Entwicklung zum 1. Januar<br />
2013 im richterlichen Bereich und im Gegensatz zum mittleren Dienst gut aufgestellt<br />
sei.<br />
Der Minister <strong>de</strong>r Finanzen habe ihm für <strong>de</strong>n Fall einer weiteren Erhöhung <strong>de</strong>r Eingangszahlen<br />
in <strong>de</strong>r Sozialgerichtsbarkeit bis zu 15 Nachwuchsstellen sowie weitere<br />
drei befristete Stellen genehmigt. Das Problem bestehe aber darin, dass die entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Personalmittel hierfür nicht im Haushalt eingestellt seien. Diese zusätzlichen<br />
Mittel müssten dann gegebenenfalls aus <strong>de</strong>m bereits durch Abgeordneten Ziel (SPD)<br />
angeführten Budget bereitgestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
Herr Hellmann (Ministerium <strong>de</strong>r Justiz) erklärt, dass dies ein sehr komplexes Thema<br />
darstelle. Die künftige Entwicklung sei nicht immer einfach zu prognostizieren und die<br />
<strong>vom</strong> Ministerium <strong>de</strong>r Finanzen vorgegebenen Einsparerwartungen im Personalbudget<br />
könnten in <strong>de</strong>r Praxis teilweise nur sehr schwer umgesetzt wer<strong>de</strong>n. Die Schwierigkeit<br />
bestehe darin, das angemessene Maß hinsichtlich <strong>de</strong>r Stellenverfügbarkeit und <strong>de</strong>s<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Personalbudgets zu fin<strong>de</strong>n. Dass es im Gegensatz zur Sozialgerichtsbarkeit<br />
auch Geschäftsbereiche mit sinken<strong>de</strong>n Eingängen gebe, versetze das Ministerium<br />
<strong>de</strong>r Justiz überhaupt erst in die Lage, vernünftig reagieren zu können.<br />
In <strong>de</strong>n vergangenen Jahren habe man aufgrund einer Beson<strong>de</strong>rheit noch Rücklagen<br />
bil<strong>de</strong>n können. Die dauerhaft auf Lebenszeit eingestellten Richterinnen und Richter<br />
könnten nämlich bei einem längeren Ausfall nicht ohne weiteres - wie sonst im nichtrichterlichen<br />
Bereich üblich - durch Aushilfen ersetzt wer<strong>de</strong>n. Da es im richterlichen<br />
Dienst folglich keinen Aushilfsbereich gebe, müssten die bestehen<strong>de</strong>n Aufgaben bei<br />
Ausfällen häufig von an<strong>de</strong>ren Kolleginnen und Kollegen wahrgenommen wer<strong>de</strong>n, was<br />
einerseits zu hohen individuellen Arbeitsbelastungen und an<strong>de</strong>rseits zu einem nicht<br />
vollständigen Abfluss <strong>de</strong>r Personalmittel führe. Deshalb habe man in <strong>de</strong>n vergangenen<br />
Jahren Rücklagen bil<strong>de</strong>n können.<br />
Auch im Bereich <strong>de</strong>r Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger könnten aufgrund <strong>de</strong>r<br />
bestehen<strong>de</strong>n gesetzlichen Regelungen nicht ohne weiteres Aushilfen eingestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Situation sei hier vergleichbar zum richterlichen Bereich.<br />
Letztendlich habe diese geschil<strong>de</strong>rte Beson<strong>de</strong>rheit womöglich beim Ministerium <strong>de</strong>r<br />
Finanzen die Annahme geschürt, dass die Justiz über einen überausgestatteten Personalbudgethaushalt<br />
verfüge und dass größere Einsparvorgaben als tatsächlich realisierbar<br />
umgesetzt wer<strong>de</strong>n könnten. Obwohl man die Vorgaben umzusetzen versuche,<br />
befin<strong>de</strong> man sich gegenwärtig bereits in einem Grenzbereich und wer<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n<br />
kommen<strong>de</strong>n Jahren möglicherweise erhebliche Schwierigkeiten haben, die weiteren<br />
Einsparvorgaben umzusetzen.
Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 16<br />
Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />
34. Sitzung he-ho<br />
Abgeordneter Goetz (FDP) fragt, ob sich die Situation im Bereich <strong>de</strong>r Rechtspflegerinnen<br />
und Rechtspfleger ebenfalls so problematisch gestalte, wie im richterlichen<br />
Bereich.<br />
Herr Hellmann (Ministerium <strong>de</strong>r Justiz) bejaht dies.<br />
Die Vorsitzen<strong>de</strong> stellt fest, dass kein weiterer Erörterungsbedarf besteht. Sie weist<br />
darauf hin, dass <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Ausschusses für Haushalt und Finanzen mit<br />
Schreiben <strong>vom</strong> 10. Mai <strong>2012</strong> um Übermittlung <strong>de</strong>r Stellungnahme <strong>de</strong>s Rechtsausschusses<br />
bis zum 15. November <strong>2012</strong> gebeten habe. Daher müsse die abschließen<strong>de</strong><br />
Haushaltsberatung in <strong>de</strong>r kommen<strong>de</strong>n 35. Sitzung am 8. November <strong>2012</strong> erfolgen.<br />
Sie bittet die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Ausschusses, mögliche Än<strong>de</strong>rungsanträge im Original bis<br />
spätestens 1. November <strong>2012</strong> unter Verwendung <strong>de</strong>s übermittelten Musters <strong>de</strong>m Ausschussdienst<br />
schriftlich zu übermitteln, damit diese noch vor <strong>de</strong>r Sitzung rechtzeitig<br />
verteilt wer<strong>de</strong>n können.<br />
Die vorgeschlagene Verfahrensweise trifft auf die Zustimmung <strong>de</strong>r Ausschussmitglie<strong>de</strong>r.<br />
Zu TOP 5: Professionelle Betreuung und Betreuungskosten<br />
Die Vorsitzen<strong>de</strong> teilt mit, dass diesen Tagesordnungspunkt die Fraktion GRÜNE/B90<br />
beantragt habe.<br />
Abgeordnete Niels (GRÜNE/B90) erklärt, dass es sich bei <strong>de</strong>m Gesetzentwurf zur<br />
Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Betreuungsrechts um Bun<strong>de</strong>srecht han<strong>de</strong>le. Sie wolle von Minister<br />
Dr. Schöneburg wissen, wie dieser die Synopse <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverbands <strong>de</strong>r Berufsbetreuer/innen<br />
e. V. zu <strong>de</strong>m Gesetzentwurf beurteile. Der Verband for<strong>de</strong>re vor allen Dingen<br />
eine Aufstockung <strong>de</strong>r Stun<strong>de</strong>nlöhne und <strong>de</strong>r Betreuungszeiten. Beispielsweise<br />
erhalte eine Betreuerin o<strong>de</strong>r Betreuer nach einem Betreuerwechsel im Folgejahr lediglich<br />
einen für das Folgejahr vorgesehenen Stun<strong>de</strong>nsatz. Sie interessiere jedoch<br />
zunächst die <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>er Position zu <strong>de</strong>m Gesetzentwurf.<br />
Minister Dr. Schöneburg weist darauf hin, dass diese spezifischen Fragen von <strong>de</strong>r<br />
zu diesem Tagesordnungspunkt übermittelten allgemeinen Fragestellung abweichen<br />
wür<strong>de</strong>n. Er sei von einem Bericht über die Situation im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> und nicht<br />
von einer Stellungnahme zu <strong>de</strong>r benannten Synopse <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverbands <strong>de</strong>r Berufsbetreuer/innen<br />
e. V. ausgegangen. Aus diesem Grund sehe er sich zu einer <strong>de</strong>zidierten<br />
Antwort auf die nunmehr gestellte Frage außerstan<strong>de</strong>.<br />
Er überreicht einen durch das Ministerium <strong>de</strong>r Justiz erstellten Leitfa<strong>de</strong>n zur Vorsorge<br />
(Anlage 3) und verweist darauf, dass man sich in diesem über die Situation in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
informieren könne.
Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 17<br />
Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />
34. Sitzung he-ho<br />
Abgeordnete Niels (GRÜNE/B90) erwi<strong>de</strong>rt, dass die Betreuungskosten von <strong>de</strong>n<br />
Stun<strong>de</strong>nlöhnen abhängig seien. Insofern verwun<strong>de</strong>re sie, dass Minister Dr. Schöneburg<br />
keine Auskunft über die kontinuierlich ansteigen<strong>de</strong>n Betreuungskosten geben<br />
könne. Auch in <strong>de</strong>n Folgejahren rechne man aufgrund <strong>de</strong>r erwarteten Zunahme <strong>de</strong>r<br />
zu Betreuen<strong>de</strong>n mit einem weiteren Anstieg.<br />
Zu<strong>de</strong>m wolle sie auf einen zusätzlichen Umstand im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n Betreuungskosten<br />
hinweisen. Derzeit gestalte sich die Praxis in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> so, dass<br />
im Falle eines Versterbens <strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Betreuten innerhalb <strong>de</strong>s ersten Vierteljahres<br />
nach Übernahme <strong>de</strong>r Betreuung keine Auszahlung an die Betreuer erfolge. Dies sei<br />
beispielsweise aus <strong>de</strong>m Amtsgericht Prenzlau bekannt. Sie bitte Minister<br />
Dr. Schöneburg um seine Stellungnahme zu dieser Praxis.<br />
Minister Dr. Schöneburg bittet Abgeordnete Niels (GRÜNE/B90) darum, diese <strong>de</strong>taillierten<br />
Fragen gegebenenfalls im Nachgang <strong>de</strong>r Sitzung schriftlich einzureichen,<br />
um eine ausführliche Antwort zu ermöglichen. So spezifisch seien die Fragen im Vorfeld<br />
<strong>de</strong>r Sitzung nicht übermittelt wor<strong>de</strong>n.<br />
Zu <strong>de</strong>n <strong>de</strong>rzeitigen Sätzen für die professionelle Betreuung könne er ausführen, dass<br />
einer Betreuerin o<strong>de</strong>r einem Betreuer eine Vergütung von 27 Euro/Stun<strong>de</strong> bewilligt<br />
wer<strong>de</strong>. Wenn diese zur Führung <strong>de</strong>r Betreuung beson<strong>de</strong>re Kenntnisse nachweisen<br />
wür<strong>de</strong>n, liege <strong>de</strong>r Stun<strong>de</strong>nsatz bei 33,50 Euro. Im Falle eines abgeschlossenen Studiums<br />
betrage <strong>de</strong>r Stun<strong>de</strong>nsatz 44 Euro.<br />
Zusätzlich könne er mitteilen, dass <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> für die Betreuung im Jahr 2004 noch<br />
14,6 Millionen Euro aus <strong>de</strong>m Justizhaushalt aufgewen<strong>de</strong>t habe. Mittlerweile seien<br />
diese Ausgaben auf ca. 31,1 Millionen Euro im Jahr 2011 gestiegen, da sich das Verhältnis<br />
zwischen ehrenamtlichen Betreuern und professionellen Betreuern verän<strong>de</strong>rt<br />
und die Zahl <strong>de</strong>r Betreuungsfälle aufgrund <strong>de</strong>s <strong>de</strong>mografischen Wan<strong>de</strong>ls zugenommen<br />
habe.<br />
Abgeordneter Goetz (FDP) weist darauf hin, dass die Betreuung in zahlreichen Fällen<br />
auch von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten durchgeführt wür<strong>de</strong>. Mit einem<br />
Stun<strong>de</strong>nsatz von 44 Euro sei eine Anwaltskanzlei aber nicht zu betreiben. Dadurch<br />
bestehe das Problem, geeignete Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu fin<strong>de</strong>n,<br />
welche die Betreuung in <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Qualität durchführen könnten. Selbst die<br />
kleinste Anwaltskanzlei arbeite bei diesem Stun<strong>de</strong>nsatz mit Verlust. Daher bitte er<br />
Minister Dr. Schöneburg, die Anregung für eine Nachbesserung in diesem Bereich<br />
mitzunehmen, zumal in an<strong>de</strong>ren Bereichen, beispielsweise bei <strong>de</strong>r Nachlasspflegschaft,<br />
eine rentable Arbeit aufgrund höherer Sätze möglich sei.<br />
Minister Dr. Schöneburg erklärt, dass dies sicherlich ein Problem darstelle. Er merkt<br />
an, dass man mit Inkrafttreten <strong>de</strong>s Betreuungsgesetzes im Jahr 1992 einen großen<br />
Fortschritt erzielt habe, da die Entmündigung abgeschafft und die rechtliche Betreuung<br />
in <strong>de</strong>n Vor<strong>de</strong>rgrund gestellt wor<strong>de</strong>n sei. Diese knüpfe <strong>de</strong>utlicher an die Subjekt-
Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 18<br />
Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />
34. Sitzung he-ho<br />
rolle <strong>de</strong>r Betroffenen an. Gegenwärtig wer<strong>de</strong> das Betreuungsrecht durch eine auf<br />
Bun<strong>de</strong>sebene gebil<strong>de</strong>te Arbeitsgruppe evaluiert. Aus <strong>de</strong>n Vorschlägen dieser Arbeitsgruppe<br />
könne man eine <strong>de</strong>rzeitige Ten<strong>de</strong>nz für die Erweiterung <strong>de</strong>r ehrenamtlichen<br />
Betreuung entnehmen, um die Justizhaushalte zu entlasten.<br />
Abgeordneter Goetz (FDP) entgegnet, dass damit eine Abnahme <strong>de</strong>r Betreuungsqualität<br />
in Kauf genommen wür<strong>de</strong>.<br />
Die Vorsitzen<strong>de</strong> merkt an, dass eine ehrenamtliche Tätigkeit nicht immer Qualitätsverlust<br />
be<strong>de</strong>ute.<br />
Abgeordneter Groß (DIE LINKE) wen<strong>de</strong>t sich an Abgeordneten Goetz (FDP). Auch<br />
wenn die Gebühren hierfür und für Verfahrenspflegschaften nicht beson<strong>de</strong>rs hoch<br />
ausfielen, seien diese anwaltlichen Tätigkeiten aber notwendig.<br />
Abgeordneter Ludwig (DIE LINKE) gibt zu be<strong>de</strong>nken, dass die ehrenamtliche Betreuung<br />
oftmals auch von Familienangehörigen durchgeführt wer<strong>de</strong>. Zum Teil hätten<br />
diese auch <strong>de</strong>nselben Berufsabschluss, wie anwaltlich tätige Juristen. Das könne er<br />
aus eigener Erfahrung berichten. Aus diesem Grund wür<strong>de</strong> er einen solch pauschal<br />
geäußerten Qualitätsverlust bei einer ehrenamtlich durchgeführten Betreuung infrage<br />
stellen. In <strong>de</strong>n Fällen, in <strong>de</strong>nen Familienangehörigen eine Betreuung nicht möglich<br />
sei, zum Beispiel aufgrund einer fehlen<strong>de</strong>n räumlichen Nähe, könne auf an<strong>de</strong>re ehrenamtliche<br />
Betreuer zurückgegriffen wer<strong>de</strong>n. Eine ausschließliche Betreuung durch<br />
hauptamtlich tätige Betreuer erachte er nicht für notwendig.<br />
Abgeordneter Goetz (FDP) erwi<strong>de</strong>rt, dass er an seinem Standpunkt festhalte.<br />
Zu TOP 6. Psychologische Gutachten in Familiensachen<br />
Die Vorsitzen<strong>de</strong> teilt zunächst mit, dass dieser Tagesordnungspunkt ebenfalls von<br />
<strong>de</strong>r Fraktion GRÜNE/B90 beantragt wor<strong>de</strong>n sei.<br />
Sie weist darauf hin, dass dieser Thematik gegebenenfalls eine an die Fraktionen<br />
und Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Landtages gerichtete Bürgerzuschrift <strong>vom</strong> 15. Juni <strong>2012</strong> zugrun<strong>de</strong><br />
liege. Sollten vorliegend konkrete Einzelfälle im Rechtsausschuss thematisiert wer<strong>de</strong>n,<br />
so müsse die Öffentlichkeit gemäß § 80 Absatz 2 <strong>de</strong>r Geschäftsordnung <strong>de</strong>s<br />
Landtages <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Sie schlage daher vor, lediglich<br />
das angebliche generelle Problem <strong>de</strong>r psychologischen Gutachten in Familiensachen<br />
in anonymisierter Form zu thematisieren.<br />
Der Ausschuss stimmt <strong>de</strong>r vorgeschlagenen Verfahrensweise einvernehmlich<br />
zu.
Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 19<br />
Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />
34. Sitzung he-ho<br />
Abgeordnete Niels (GRÜNE/B90) erklärt eingangs, dass sie sehr an einer öffentlichen<br />
Behandlung interessiert sei. Aus diesem Grund habe sie auch keine Einzelfälle<br />
benennen wollen.<br />
Weiterhin führt sie aus, dass die richterliche Unabhängigkeit zu beachten sei. Bei <strong>de</strong>r<br />
Bestellung von psychologischen Gutachten in Familiensachen gebe es lediglich<br />
Richtlinien und keine klare Gesetzgebung. Nach diesen Richtlinien sollten die Gutachterinnen<br />
und Gutachter zum Beispiel möglichst unabhängig sein.<br />
In <strong>de</strong>r Praxis <strong>de</strong>r gerichtlichen Verfahren wür<strong>de</strong>n die Gutachterinnen und Gutachter<br />
meist ohne beson<strong>de</strong>re Überprüfung durch das Gericht ausgewählt. Auch gebe es<br />
familienpsychologische Gutachterinnen und Gutachter, welche ihren Lebensunterhalt<br />
ausschließlich durch die Anfertigung von gerichtlich beauftragten Gutachten bestritten.<br />
Diese könne man grundsätzlich nicht als unabhängig ansehen. Da das Erfor<strong>de</strong>rnis<br />
<strong>de</strong>r Unabhängigkeit jedoch nicht gesetzlich festgeschrieben sei, bestehe auch<br />
keine Rechtsschutzmöglichkeit.<br />
Sie weist darauf hin, dass verschie<strong>de</strong>ne Verfahren vor <strong>de</strong>m Oberlan<strong>de</strong>sgericht <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
aufgrund mangelhafter Gutachten hätten erneut verhan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
Daher frage sie Minister Dr. Schöneburg, ob er eine entsprechen<strong>de</strong> Beratungsmöglichkeit,<br />
gegebenenfalls durch das Führen einer sogenannten schwarzen Liste, sehe<br />
und ob eine institutionalisierte Weiterbildung angeboten wer<strong>de</strong>. Über Letzteres habe<br />
sie bereits Gespräche mit <strong>de</strong>r Justizaka<strong>de</strong>mie geführt und erfahren, dass diese gelegentlich<br />
entsprechen<strong>de</strong> Weiterbildungen anbiete. Da es vorliegend um die Belange<br />
<strong>de</strong>r Bürgerinnen und Bürger in <strong>de</strong>m sehr sensiblen Bereich <strong>de</strong>r Familiensachen gehe,<br />
frage sie, inwieweit das Ministerium <strong>de</strong>r Justiz unterstützend tätig sein könne.<br />
Minister Dr. Schöneburg erwi<strong>de</strong>rt, dass er eine möglicherweise geäußerte Kritik an<br />
<strong>de</strong>n Richterinnen und Richter nicht teilen könne. Nicht nur in familiengerichtlichen<br />
Verfahren bil<strong>de</strong> die Sachverständigenauswahl einen Kernbestand <strong>de</strong>r richterlichen<br />
Unabhängigkeit. Die Richterinnen und Richter wür<strong>de</strong>n selbstverständlich nur Gutachterinnen<br />
und Gutachter mit einer entsprechen<strong>de</strong>n beruflichen Qualifikation auswählen.<br />
Zwar seien in diesem Zusammenhang auch Dienstaufsichtsbeschwer<strong>de</strong>n gegen<br />
Richterinnen und Richtern an ihn herangetragen wor<strong>de</strong>n, welche man bereits beantwortet<br />
habe o<strong>de</strong>r noch beantworten wer<strong>de</strong>. Die Beschwer<strong>de</strong>führer müssten jedoch<br />
letztlich auf die Möglichkeiten <strong>de</strong>r jeweiligen Prozessordnungen verwiesen wer<strong>de</strong>n.<br />
Falls die Meinung bestehe, dass eine Gutachterin o<strong>de</strong>r ein Gutachter keine objektiven<br />
Gutachten anfertige, so müssten entsprechen<strong>de</strong> Befangenheitsanträge gestellt o<strong>de</strong>r<br />
eine Heilung im weiteren Verfahren <strong>de</strong>s Instanzenzuges angestrebt wer<strong>de</strong>n.<br />
Soweit man mit entsprechen<strong>de</strong>n Fortbildungsmaßnahmen Einfluss nehmen könne,<br />
wer<strong>de</strong> man natürlich im Rahmen <strong>de</strong>r Angebote <strong>de</strong>r Justizaka<strong>de</strong>mie auch auf Probleme<br />
und neue Entwicklungen, welche bei einer Auswahl von Sachverständigen zu be-
Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 20<br />
Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />
34. Sitzung he-ho<br />
rücksichtigen seien, hinweisen. Die Fortbildungsmaßnahmen innerhalb <strong>de</strong>r Justiz<br />
wür<strong>de</strong>n jedoch nicht für die Sachverständigen durchgeführt. Entsprechen<strong>de</strong> Fortbildungen<br />
müssten durch die jeweiligen Berufsverbän<strong>de</strong> angeboten wer<strong>de</strong>n.<br />
Abgeordnete Niels (GRÜNE/B90) erklärt, dass es innerhalb <strong>de</strong>s Instanzenzuges<br />
auch überlange Verfahrensdauern gebe. Sie fragt, ob diesbezüglich politischer Druck<br />
ausgeübt wer<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r überhaupt eine Kommunikation bestehe.<br />
Minister Dr. Schöneburg entgegnet, dass er nicht erkennen könne, wie er politischen<br />
Druck auf die Erstellung eines Gutachtens ausüben sollte. Gegen überlange<br />
Verfahrenslaufzeiten, welche durch Personalverstärkung o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Maßnahmen<br />
verkürzt wer<strong>de</strong>n könnten, habe man verschie<strong>de</strong>ne Programme aufgelegt, so beispielsweise<br />
in <strong>de</strong>r Verwaltungsgerichtsbarkeit und in <strong>de</strong>r Sozialgerichtsbarkeit. Wenn<br />
sich jedoch Verfahren aufgrund einer verspäteten Gutachtenerstellung verzögern<br />
wür<strong>de</strong>n, wüsste er nicht, wie er politischen Druck ausüben könne.<br />
Abgeordnete Niels (GRÜNE/B90) stellt klar, dass sich die Fragestellung auf die zu<br />
einer erneuten Verhandlung zurückverwiesenen Verfahren bezogen habe. Im Rechtsausschuss<br />
seien die Kosten verursachen<strong>de</strong>n überlangen Verfahrenslaufzeiten bereits,<br />
zum Beispiel innerhalb <strong>de</strong>r Verwaltungsgerichtsbarkeit, thematisiert wor<strong>de</strong>n.<br />
Daher habe sich ihre Frage hinsichtlich <strong>de</strong>r überlangen Verfahrensdauern nunmehr<br />
auch konkret auf die Familiengerichtsbarkeit bezogen.<br />
Minister Dr. Schöneburg führt aus, dass man natürlich beobachten wer<strong>de</strong>, in welchen<br />
Bereichen Kosten aufgrund <strong>de</strong>s Gesetzes über <strong>de</strong>n Rechtsschutz bei überlangen<br />
Gerichtsverfahren anfallen wür<strong>de</strong>n. Die ersten Verfahren in <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen<br />
Gerichtsbarkeiten seien <strong>de</strong>rzeit anhängig und beträfen sowohl Verzögerungsrügen<br />
als auch Entschädigungsverfahren. In <strong>de</strong>n Bereichen, in welchen die überlangen Verfahrensdauern<br />
gehäuft auftreten wür<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong> man natürlich gegensteuern, da an<strong>de</strong>renfalls<br />
<strong>de</strong>r Justizgewährleistungsanspruch gefähr<strong>de</strong>t sei und man Kosten erstatten<br />
müsse, weil die Rechtsprechung ihren bestehen<strong>de</strong>n verfassungsrechtlichen Vorgaben<br />
nicht nachkomme.<br />
Abgeordneter Groß (DIE LINKE) wen<strong>de</strong>t sich an Abgeordnete Niels (GRÜNE/B90)<br />
und führt aus, dass man vorliegend zwischen <strong>de</strong>r Zuständigkeit <strong>de</strong>r Justizverwaltung<br />
und <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Judikative unterschei<strong>de</strong>n müsse. Aufgaben <strong>de</strong>r Justizverwaltung seien<br />
keinesfalls die von ihr in die Diskussion eingebrachten Anregungen. Die angesprochenen<br />
Sachverhalte sollten nach seiner Auffassung vielmehr gerichtlich geklärt wer<strong>de</strong>n.<br />
Abgeordnete Niels (GRÜNE/B90) erklärt, dass es ihr vorliegend auch um eine transparente<br />
Unterstützung gehe. Wenn Richterinnen und Richter qualifizierte Sachverständige<br />
leichter ermitteln könnten, bestün<strong>de</strong> das Problem nicht. Sicherlich könnten<br />
sich die Richterinnen und Richter auch untereinan<strong>de</strong>r über ihre Erfahrungen mit<br />
Sachverständigen austauschen. So wisse sie von einem Senat <strong>de</strong>s Oberlan<strong>de</strong>sge-
Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 21<br />
Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />
34. Sitzung he-ho<br />
richts <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>, dass dieser zum Beispiel ein bestimmtes Institut weiterempfehle.<br />
Die von ihr angeführte sogenannte schwarze Liste könne durchaus eine administrative<br />
Unterstützung <strong>de</strong>s Ministeriums <strong>de</strong>r Justiz für die vielen in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> tätigen<br />
Richterinnen und Richter darstellen. Eine telefonische Abfrage <strong>de</strong>r Richterinnen und<br />
Richter untereinan<strong>de</strong>r bei ihrer Suche nach einem geeigneten Sachverständigen stelle<br />
ein zu umständliches Verfahren dar.<br />
Die Vorsitzen<strong>de</strong> fragt nach, ob Abgeordnete Niels (GRÜNE/B90) als Unterstützung<br />
die Bereitstellung einer Sachverständigenliste durch das Ministerium <strong>de</strong>r Justiz meine.<br />
Abgeordnete Niels (GRÜNE/B90) bejaht dies. Man könne eine Positiv- o<strong>de</strong>r Negativliste<br />
zur Verfügung stellen.<br />
Minister Dr. Schöneburg erklärt, dass die Auswahl <strong>de</strong>r Sachverständigen keine Aufgabe<br />
<strong>de</strong>r Justizverwaltung darstelle. Aus diesem Grund wer<strong>de</strong> er we<strong>de</strong>r eine schwarze<br />
noch eine an<strong>de</strong>rsfarbige Liste erstellen.<br />
Abgeordnete Niels (GRÜNE/B90) betont, dass sie nicht gesagt habe, das Ministerium<br />
<strong>de</strong>r Justiz solle die Sachverständigen auswählen. Ihr sei sehr wohl bekannt, dass<br />
dies Aufgabe <strong>de</strong>r Richterinnen und Richter sei. Gleichwohl gebe es Familienrichterinnen<br />
und -richter, welche sich eventuell eine Erleichterung durch eine solche Positiv-<br />
o<strong>de</strong>r Negativliste vorstellen könnten. Eine solche Liste könne man sicherlich auch<br />
woan<strong>de</strong>rs, zum Beispiel in <strong>de</strong>r Justizaka<strong>de</strong>mie verorten. Sie verwahre sich ausdrücklich<br />
dagegen, falsch dargestellt zu wer<strong>de</strong>n.<br />
Zu TOP 7: Entweichung eines verurteilten Mör<strong>de</strong>rs aus <strong>de</strong>r JVA Wriezen<br />
Die Vorsitzen<strong>de</strong> teilt mit, dass die CDU-Fraktion diesen Tagesordnungspunkt beantragt<br />
habe.<br />
Abgeordneter Wichmann (CDU) weist darauf hin, dass ausweislich <strong>de</strong>r Presseberichterstattung<br />
in <strong>de</strong>r parlamentarischen Sommerpause eine Entweichung aus <strong>de</strong>r<br />
Justizvollzugsanstalt Wriezen stattgefun<strong>de</strong>n habe. Diesen Tagesordnungspunkt habe<br />
man beantragt, um die Ursachen für die Entweichung in Erfahrung zu bringen. Weiterhin<br />
begehre man Auskunft darüber, welche konkreten Fehleranalysen durchgeführt<br />
wor<strong>de</strong>n seien. Letztendlich bestehe die politische Frage, ob dieser Vorfall gegebenenfalls<br />
auch Auswirkungen auf die weitere Diskussion und Planung hinsichtlich eines<br />
<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Justizvollzugsgesetzes innerhalb <strong>de</strong>r Koalition habe und Minister<br />
Dr. Schöneburg <strong>de</strong>n diesbezüglichen Entwurf nachbessern wer<strong>de</strong>.<br />
Abgeordneter Ziel (SPD) dankt Abgeordneten Wichmann (CDU) dafür, dass dieser<br />
seine Fragestellung sachlich geschil<strong>de</strong>rt habe. Auch <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Rechtsausschusses<br />
habe sich bisher im Rahmen seiner Sitzungsleitung durch große Sachlich-
Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 22<br />
Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />
34. Sitzung he-ho<br />
keit ausgezeichnet und beantragte Themen in objektiver Form auf die Tagesordnung<br />
gesetzt. Eine solche Sachlichkeit wünsche er sich auch für die Zukunft. Der Titel dieses<br />
Tagesordnungspunkts hinsichtlich <strong>de</strong>r Verwendung <strong>de</strong>r Wörter „verurteilten Mör<strong>de</strong>rs“<br />
erscheine ihm jedoch vorliegend ein wenig zu reißerisch gewählt. Für das<br />
grundsätzliche durch <strong>de</strong>n Abgeordneten Wichmann (CDU) vorgetragene Ansinnen<br />
habe er jedoch großes Verständnis.<br />
Minister Dr. Schöneburg erklärt, dass er ebenfalls etwas Versachlichung in <strong>de</strong>n<br />
Sachverhalt bringen und mitteilen wolle, welche Fehler begangen wor<strong>de</strong>n seien und<br />
wo man möglicherweise strukturelle Mängel beseitigen könne, um solche Entweichungen<br />
künftig zu verhin<strong>de</strong>rn.<br />
Zunächst wolle er <strong>de</strong>n Sachverhalt noch einmal schil<strong>de</strong>rn. Der Entwichene sei ein<br />
1991 geborener polnischer Staatsbürger, welcher aber bereits seit seinem 10. Lebensjahr<br />
in Frankfurt (O<strong>de</strong>r) bei seinen Großeltern gelebt habe. Im Alter von 16 Jahren<br />
habe dieser ein sehr abscheuliches Tötungs<strong>de</strong>likt im Zusammenhang mit einer<br />
Raubstraftat begangen, weswegen er zu acht Jahren Jugendstrafe wegen Mor<strong>de</strong>s<br />
sowie versuchten und vollen<strong>de</strong>ten Raubes verurteilt wor<strong>de</strong>n sei.<br />
Seit <strong>de</strong>m Jahr 2007 sei <strong>de</strong>r Entwichene zunächst in <strong>de</strong>r Untersuchungshaft und anschließend<br />
ab <strong>de</strong>m 3. Mai 2008 im geschlossenen Vollzug in Wriezen untergebracht<br />
gewesen. Zunächst habe er ein im Rahmen <strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Jugendstrafvollzugsgesetzes<br />
vorgegebenes Programm durchlaufen. So sei er unter an<strong>de</strong>rem in <strong>de</strong>r<br />
sozialtherapeutischen Abteilung und anschließend im Wohngruppenvollzug gewesen<br />
und habe verschie<strong>de</strong>ne Therapien - insbeson<strong>de</strong>re Sucht- und Gewalttherapie -<br />
durchgeführt. Aus <strong>de</strong>n Berichten sei trotz einiger üblichen Defizite eine stetig steigen<strong>de</strong><br />
Besserung, beson<strong>de</strong>rs in <strong>de</strong>r Frage <strong>de</strong>r Empathiefähigkeit, hervorgegangen. Im<br />
geschlossenen Vollzug habe er dann eine Lehre zum Garten- und Landschaftsbauer<br />
begonnen.<br />
Im Hinblick auf die Möglichkeit <strong>de</strong>r Strafaussetzung zur Bewährung nach Verbüßung<br />
von zwei Dritteln <strong>de</strong>r verhängten Strafe habe sich nach etwa fünf Jahren die Frage<br />
gestellt, ob <strong>de</strong>r Entwichene für eine Unterbringung im offenen Vollzug und für weitere<br />
Vollzugslockerungen geeignet sei. Solche seien notwendig, um einen sich seinem<br />
Entlassungszeitpunkt nähern<strong>de</strong>n Inhaftierten an das Leben in Freiheit zu gewöhnen.<br />
Damit einhergehend habe sich auch die Frage gestellt, ob er sein drittes Lehrjahr<br />
nicht außerhalb <strong>de</strong>s Vollzugs absolvieren könne, um ihm dadurch bessere Chancen<br />
auf <strong>de</strong>m Arbeitsmarkt zu eröffnen. Nach<strong>de</strong>m ihm die verschie<strong>de</strong>nen Dienste <strong>de</strong>r Anstalt<br />
nach mehrere Vollzugslockerungen in Form von über 20 begleiteten bzw. unbegleiteten<br />
Ausgängen eine diesbezügliche Eignung bescheinigt hätten, habe man ihn<br />
im Juli <strong>2012</strong> in <strong>de</strong>n offenen Vollzug verlegt, damit dieser seine Ausbildung außerhalb<br />
<strong>de</strong>s Vollzugs antreten könne. Diese Ausbildung habe er am 6. August <strong>2012</strong>, <strong>de</strong>n theoretischen<br />
Teil am Oberstufenzentrum in Seelow am <strong>20.</strong> August <strong>2012</strong>, begonnen.
Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 23<br />
Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />
34. Sitzung he-ho<br />
Am 27. August <strong>2012</strong> sei man durch die Schulleitung <strong>de</strong>s Oberstufenzentrums um<br />
14.00 Uhr informiert wor<strong>de</strong>n, dass <strong>de</strong>r Betreffen<strong>de</strong> nicht am Unterricht teilgenommen<br />
und auch in <strong>de</strong>r Woche davor stun<strong>de</strong>nweise gefehlt habe. Da Vereinbarungen mit <strong>de</strong>n<br />
jeweiligen Ausbildungspartnern bestün<strong>de</strong>n, nach <strong>de</strong>nen diese Unregelmäßigkeiten<br />
sofort mel<strong>de</strong>n müssten, stelle diese verspätete Meldung ein Fehlverhalten dar, auf<br />
welches er nochmals zurückkommen wolle.<br />
Um 15.00 Uhr sei <strong>de</strong>r Strafgefangene wie<strong>de</strong>r im offenen Vollzug erschienen. Zwischenzeitlich<br />
habe man dort bereits aufgrund dieses Vereinbarungsbruches und vor<br />
<strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>r seiner Haft zugrun<strong>de</strong>liegen<strong>de</strong>n gravieren<strong>de</strong>n Straftat die Entscheidung<br />
getroffen, eine sofortige Rückverlegung in <strong>de</strong>n geschlossenen Vollzug<br />
durchzuführen und dann <strong>de</strong>n Sachverhalt aufzuklären. Hierfür sei <strong>de</strong>r polnische<br />
Staatsbürger unmittelbar nach seiner Rückkehr in einen sogenannten Abson<strong>de</strong>rungsraum<br />
verbracht wor<strong>de</strong>n, wo man ihm die Rückverlegung eröffnet habe. Die Maßnahmen<br />
hätten mit zwei zusätzlichen Bediensteten aus <strong>de</strong>m geschlossenen Vollzug<br />
durch insgesamt vier Vollzugsbedienstete stattgefun<strong>de</strong>n. Insofern sei bis zu diesem<br />
Zeitpunkt alles streng nach <strong>de</strong>n internen gelten<strong>de</strong>n Vorgaben erfolgt.<br />
Der Inhaftierte habe dann darum gebeten, seine im Haftraum befindlichen Sachen<br />
einpacken und mitnehmen zu können. Dies sei ihm entgegen <strong>de</strong>r Maßgabe, die Verlegung<br />
grundsätzlich unmittelbar durchzuführen, genehmigt wor<strong>de</strong>n. Jedoch hätten<br />
sich die Bediensteten insofern richtig verhalten, in<strong>de</strong>m diese das Fenster seines Haftraums<br />
geschlossen und <strong>de</strong>n Inhaftierten beim Packen seiner persönlichen Habe zu<br />
viert beaufsichtigt hätten. Anschließend habe <strong>de</strong>r Gefangene mitgeteilt, dass er noch<br />
sein Geschirr in <strong>de</strong>r Teeküche abwaschen müsse. Ein Bediensteter habe an <strong>de</strong>r Tür<br />
<strong>de</strong>r Teeküche gewartet, ein an<strong>de</strong>rer sei <strong>de</strong>m Inhaftierten in <strong>de</strong>r Teeküche gefolgt, wo<br />
ein Fenster offen gestan<strong>de</strong>n habe. Dies hätten die Bediensteten zuvor nicht wahrgenommen<br />
und <strong>de</strong>r Inhaftierte habe entweichen können.<br />
Der weitere Verlauf bestätige, dass es sich um keine überlegte Entweichung, son<strong>de</strong>rn<br />
um eine spontane und unüberlegte Handlung aus <strong>de</strong>m Affekt heraus, gehan<strong>de</strong>lt habe.<br />
Dem 21jährigen Heranwachsen<strong>de</strong>n sei die Zurückverlegung in <strong>de</strong>n geschlossenen<br />
Vollzug mit <strong>de</strong>r möglichen Folge <strong>de</strong>s Verlusts <strong>de</strong>r vorzeitigen Entlassung eröffnet<br />
wor<strong>de</strong>n. Eine solche Entweichung aufgrund einer Kurzschlusshandlung dürfe selbstverständlich<br />
nicht geschehen und müsse entsprechend <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n Vorgaben<br />
durch Präsenz <strong>de</strong>r Bediensteten verhin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Man hätte vorliegend erkennen<br />
müssen, dass die Rückverlegung zu einer emotionalen Reaktion führen könne.<br />
Bei einer Entweichung eines wegen Mor<strong>de</strong>s verurteilten Inhaftierten stelle sich die<br />
Diskussion natürlich dramatisch dar. Im offenen Vollzug wür<strong>de</strong>n die Gefangenen jedoch<br />
nach <strong>de</strong>m von ihm geschil<strong>de</strong>rten Algorithmus erprobt. Nur in 0,084 % <strong>de</strong>r Fälle<br />
sei es in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> in <strong>de</strong>n letzten zwei Jahren vorgekommen, dass ein Inhaftierter<br />
nicht wie<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n offenen Vollzug zurückgekehrt sei. Falls in <strong>de</strong>r Erprobungszeit eine<br />
Verletzung <strong>de</strong>r Vorgaben stattfin<strong>de</strong>, weil ein Inhaftierter beispielsweise Alkohol genossen<br />
o<strong>de</strong>r die Schule geschwänzt habe, müsse man sich mit diesem Fehlverhalten
Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 24<br />
Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />
34. Sitzung he-ho<br />
auseinan<strong>de</strong>rsetzen und betrachten, ob die Sozialkompetenzen für eine vorzeitige<br />
Entlassung und ein vernünftiges Leben in Freiheit bereits ausreichten. Dies stelle das<br />
Wesen einer Erprobung dar.<br />
Den weiteren Verlauf könne er anhand <strong>de</strong>r sich mit <strong>de</strong>n objektiven Abläufen <strong>de</strong>cken<strong>de</strong>n<br />
Angaben <strong>de</strong>s Entwichenen so schil<strong>de</strong>rn, dass dieser mit <strong>de</strong>m Regionalexpress<br />
nach Frankfurt (O<strong>de</strong>r) gefahren und dann über die Brücke nach Słubice gelangt sei.<br />
Dort habe er angeblich Bekannte getroffen, von <strong>de</strong>nen er ein wenig Geld bekommen<br />
und bei diesen übernachtet habe. Nach seinen Darstellungen habe er sich von <strong>de</strong>m<br />
Geld ein Mobiltelefon gekauft und seine Großmutter sowie seinen Anwalt angerufen<br />
und diesem vorsorglich mitgeteilt, dass er sich spätestens am 3. <strong>September</strong> <strong>2012</strong><br />
selber stellen wür<strong>de</strong>. Am darauffolgen<strong>de</strong>n 29. August <strong>2012</strong> sei er wie<strong>de</strong>r zu seiner<br />
Großmutter und seinem Großvater nach Frankfurt (O<strong>de</strong>r) gefahren. In <strong>de</strong>ren Haus<br />
habe man ihn festnehmen können.<br />
Die Ursache <strong>de</strong>r Entweichung liege zum einen in <strong>de</strong>r nicht sachgerechten Reaktion<br />
<strong>de</strong>r Vollzugsbediensteten, welche <strong>de</strong>n Inhaftierten nicht unverzüglich zurückverlegt<br />
hätten. Daher habe man nunmehr festgelegt, dass im Falle einer sofortigen Rückverlegung<br />
auch keine persönlichen Sachen mehr gepackt wer<strong>de</strong>n dürften. Diese wür<strong>de</strong>n<br />
nachträglich in <strong>de</strong>n geschlossenen Vollzug verbracht, sodass vergleichbare Vorfälle<br />
künftig ausgeschlossen seien. Zu<strong>de</strong>m seien die Vollzugsbeamten natürlich durch diesen<br />
Vorfall beson<strong>de</strong>rs sensibilisiert. Auch prüfe man disziplinarische Maßnahmen gegen<br />
die han<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Bediensteten.<br />
Eine weitere Ursache liege in <strong>de</strong>r Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>m Bildungsträger. Dieser<br />
müsse die Anstalt natürlich unverzüglich über ein Nichterscheinen informieren. Das<br />
über Fehlstun<strong>de</strong>n eines Gefangenen erst eine Woche später informiert wor<strong>de</strong>n sei,<br />
stelle einen großen Fehler dar. Man habe mit <strong>de</strong>m Bildungsträger bereits einen Termin<br />
zur Klärung vereinbart. Der Strafgefangene selbst habe mitgeteilt, dass er zu<br />
spät zum Unterricht erschienen sei und daher an <strong>de</strong>r Stun<strong>de</strong> nicht habe teilnehmen<br />
dürfen. Dieser Darstellung habe <strong>de</strong>r Bildungsträger wi<strong>de</strong>rsprochen und erklärt, dass<br />
an <strong>de</strong>n Veranstaltungen auch Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> teilnehmen könnten, welche zu spät<br />
kämen. Fest stehe jedoch, dass die Anstalt zu spät informiert wor<strong>de</strong>n sei.<br />
Obwohl man es nicht völlig ausschließen könne, seien nach gegenwärtigem Erkenntnisstand<br />
we<strong>de</strong>r während <strong>de</strong>r Fehlzeiten im Oberstufenzentrum noch während <strong>de</strong>r<br />
Entweichung Straftaten durch <strong>de</strong>n Inhaftierten begangen wor<strong>de</strong>n.<br />
Abgeordneter Wichmann (CDU) merkt an, dass seine Frage, ob dieser Vorfall gegebenenfalls<br />
auch Auswirkungen auf die weitere Diskussion und Planung hinsichtlich<br />
eines <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Justizvollzugsgesetzes innerhalb <strong>de</strong>r Koalition habe und<br />
Minister Dr. Schöneburg <strong>de</strong>n diesbezüglichen Entwurf nachbessern wer<strong>de</strong>, noch<br />
nicht ausdrücklich beantwortet sei. Er gehe anhand <strong>de</strong>s Vortrages davon aus, dass<br />
dieser Vorfall zwar keine unmittelbaren Auswirkungen auf <strong>de</strong>n Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen<br />
Justizvollzugsgesetzes und die Diskussion innerhalb <strong>de</strong>r Koalition haben
Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 25<br />
Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />
34. Sitzung he-ho<br />
wer<strong>de</strong>, das Ministerium <strong>de</strong>r Justiz jedoch aus <strong>de</strong>n offensichtlich begangenen Fehlern<br />
gelernt und Konsequenzen gezogen habe, um einen solchen Vorfall künftig zu vermei<strong>de</strong>n.<br />
Minister Dr. Schöneburg stimmt Abgeordneten Wichmann (CDU) ausdrücklich zu.<br />
Zu TOP 8: Zuteilung von Lehrerwochenstun<strong>de</strong>n für die Schulausbildung von<br />
Gefangenen in <strong>de</strong>n Justizvollzugsanstalten <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
Die Vorsitzen<strong>de</strong> teilt mit, dass auch dieser Tagesordnungspunkt durch die CDU-<br />
Fraktion beantragt wor<strong>de</strong>n sei. Den Hintergrund bil<strong>de</strong>ten wohl die verän<strong>de</strong>rten Stun<strong>de</strong>nzuweisungen<br />
für die JVA Wriezen und die vorliegen<strong>de</strong>n Antworten <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung<br />
(Drucksache 5/5949 sowie 5/5610) auf die Kleinen Anfragen 2111 und 2266<br />
<strong>de</strong>r Abgeordneten Blechinger (CDU).<br />
Abgeordneter Wichmann (CDU) stimmt <strong>de</strong>m zu. Es gehe vorliegend um zwei Sachverhalte,<br />
welche bereits durch die genannten Kleinen Anfragen <strong>de</strong>r Abgeordneten<br />
Blechinger (CDU) parlamentarisch thematisiert wor<strong>de</strong>n seien.<br />
Zum einen betreffe dies die Kürzung <strong>de</strong>r Stun<strong>de</strong>nzuweisungen <strong>de</strong>r Lehrer. Diese sehe<br />
man nach wie vor als problematisch an. Bei Betrachtung <strong>de</strong>r unterschiedlichen<br />
Bildungsstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Jugendlichen in <strong>de</strong>r Justizvollzugsanstalt Wriezen und die erfor<strong>de</strong>rliche<br />
Bandbreite <strong>de</strong>r Ausbildungsaktivitäten erscheine das Erreichen eines Schul-<br />
bzw. Bildungsabschlusses aufgrund <strong>de</strong>r geringeren Wochenstun<strong>de</strong>nzahl <strong>de</strong>r Lehrerinnen<br />
und Lehrer sowie <strong>de</strong>m vorhan<strong>de</strong>nen Personalbestand schwierig. Aus diesem<br />
Grund wolle er dieses Thema im Rechtsausschuss mit Minister Dr. Schöneburg erörtern.<br />
Zum an<strong>de</strong>ren habe man dieses Thema nochmals aufgrund eines Vorfalls aufgegriffen,<br />
welcher die Abgeordnete Blechinger (CDU) zu ihrer weiteren Kleinen Anfrage<br />
2266 veranlasst habe. Eine Lehrerin sei von <strong>de</strong>r Schulaufsicht ermahnt und damit in<br />
gewisser Weise auch dienstrechtlich belangt wor<strong>de</strong>n, weil sie mit <strong>de</strong>r geschil<strong>de</strong>rten<br />
Problematik an die Abgeordnete Blechinger (CDU) als Mitglied im Anstaltsbeirat <strong>de</strong>r<br />
Justizvollzugsanstalt Wriezen herangetreten sei. Diese Ermahnung stelle zwar keine<br />
Disziplinarmaßnahme im klassischen Sinne dar, jedoch könne er nicht nachvollziehen,<br />
warum aufgrund eines Hinweises an <strong>de</strong>n Anstaltsbeirat auf eine politische Situation<br />
eine solch harte Maßnahme gegenüber <strong>de</strong>r Lehrerin ausgesprochen wor<strong>de</strong>n sei.<br />
Ein solcher Vorgang sollte sich in dieser Form nicht wie<strong>de</strong>rholen. Man lebe in einem<br />
freien Land mit einer parlamentarischen Demokratie. Sowohl die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Anstaltsbeirats<br />
als auch die Abgeordneten <strong>de</strong>s Landtages hätten ein Recht darauf, solche<br />
Sachverhalte zu erfahren. Er <strong>de</strong>nke, dass in solchen Fällen die Einhaltung <strong>de</strong>s<br />
Dienstweges nicht notwendig sei. Es gehe darum, pragmatische Lösungen für die<br />
Probleme herbeizuführen. Daher bitte er Minister Dr. Schöneburg um Auskunft, wie
Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 26<br />
Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />
34. Sitzung he-ho<br />
diese Sachverhalte zukünftig gehandhabt wer<strong>de</strong>n sollten. Er wür<strong>de</strong> eine künftig tolerantere<br />
Handhabung befürworten.<br />
Minister Dr. Schöneburg führt zur zweiten Fragestellung aus, dass dies in die Ressortzuständigkeit<br />
<strong>de</strong>s Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport falle. Er wer<strong>de</strong> we<strong>de</strong>r<br />
eine Bewertung dieses Sachverhalts abgeben, noch könne er hierauf Einfluss<br />
nehmen.<br />
Zum generellen Problem wolle er jedoch ausführen, dass Vorgaben über die Ausbildung<br />
<strong>de</strong>r jugendlichen und heranwachsen<strong>de</strong>n Strafgefangenen bestün<strong>de</strong>n, für welche<br />
auch <strong>de</strong>ren beson<strong>de</strong>re Situation und <strong>de</strong>ren mögliche Defizite ausschlaggebend<br />
seien. Für die Ausbildung seien aber die entsprechen<strong>de</strong>n Schulämter und die Schulen<br />
verantwortlich.<br />
Natürlich stellten diese Schülerinnen und Schüler eine sehr problematische Gruppe<br />
dar, da diese die Schule häufig abgebrochen o<strong>de</strong>r unregelmäßig besucht hätten und<br />
zum Teil psychologische Verhaltensauffälligkeiten o<strong>de</strong>r Persönlichkeitsstörungen aufweisen<br />
wür<strong>de</strong>n. Aus diesem Grund benötigten diese auch eine sehr intensive Betreuung.<br />
Obwohl man <strong>de</strong>n Stun<strong>de</strong>nschlüssel auch durch Rechtsverordnungen regeln könne,<br />
sei dieser immer bilateral mit <strong>de</strong>m Bildungsministerium o<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Bildungsinstitutionen ausgehan<strong>de</strong>lt wor<strong>de</strong>n. Vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>r sinken<strong>de</strong>n Gefangenenzahlen,<br />
insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>r Sekundarstufe I, habe <strong>de</strong>r Bildungspartner <strong>de</strong>n<br />
Stun<strong>de</strong>nschlüssel nunmehr verän<strong>de</strong>rt. Aus Sicht <strong>de</strong>s Ministeriums <strong>de</strong>r Justiz sei dieser<br />
zwar noch vertretbar, jedoch wer<strong>de</strong> die weitere Entwicklung genau beobachtet.<br />
Möglicherweise müsse dieser aufgestockt wer<strong>de</strong>n. Diesbezüglich sei man bereits in<br />
Verhandlungen.<br />
Derzeit gestalte sich die Situation aber relativ entspannt, da ein Schüler aus <strong>de</strong>m offenen<br />
Vollzug die Schule außerhalb <strong>de</strong>s Vollzugs besuche. Bei <strong>de</strong>r geringen Zahl von<br />
Schülerinnen und Schülern im einstelligen Bereich entlaste dieser Umstand ungemein.<br />
Jedoch könne sich die Situation auch wie<strong>de</strong>r verän<strong>de</strong>rn, zumal man die Untersuchungsgefangenen<br />
bei bestehen<strong>de</strong>m Bedarf in die Programme einglie<strong>de</strong>rn wolle,<br />
hier aber ständige Schwankungen bestün<strong>de</strong>n.<br />
Derzeit entspreche <strong>de</strong>r Stun<strong>de</strong>nschlüssel <strong>de</strong>m auch außerhalb <strong>de</strong>s Vollzugs für <strong>de</strong>n<br />
son<strong>de</strong>rpädagogischen Bereich gelten<strong>de</strong>n Schlüssel. Aus diesem Grund wolle er die<br />
Situation zwar ein wenig entdramatisieren, jedoch sei nunmehr eine Grenze erreicht<br />
und man müsse wachsam sein, um die eigenen Zielstellungen auch im Hinblick auf<br />
das künftige <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ische Justizvollzugsgesetz erreichen zu können. Sollten<br />
diese gefähr<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong> er natürlich entsprechen<strong>de</strong> For<strong>de</strong>rungen stellen.<br />
Abgeordneter Wichmann (CDU) erklärt, dass er vollstes Verständnis dafür aufbringe,<br />
dass Minister Dr. Schöneburg offiziell keinen Einfluss auf <strong>de</strong>n in die Zuständigkeit <strong>de</strong>s
Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-RA 5/34 S. 27<br />
Rechtsausschuss <strong>20.</strong>09.<strong>2012</strong><br />
34. Sitzung he-ho<br />
Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport fallen<strong>de</strong>n Vorgang nehmen könne. Er<br />
<strong>de</strong>nke aber, dass <strong>de</strong>r Rechtsausschuss Minister Dr. Schöneburg unterstütze, falls<br />
dieser das Gespräch mit <strong>de</strong>r Ministerin für Bildung, Jugend und Sport suchen und sie<br />
für einen künftig an<strong>de</strong>ren Umgang mit entsprechen<strong>de</strong>n Vorgängen sensibilisieren<br />
wür<strong>de</strong>.<br />
Minister Dr. Schöneburg antwortet, dass er diese Anregung gern aufgreife.<br />
Abgeordneter Goetz (FDP) regt an, bei Behandlung ressortübergreifen<strong>de</strong>r Themen<br />
künftig auch die weiteren betroffenen Ressorts einzula<strong>de</strong>n, um eine abschließen<strong>de</strong><br />
und sachgerechte Erörterung im Rechtsausschuss zu ermöglichen.<br />
Zu TOP 9: Verschie<strong>de</strong>nes<br />
Unterrichtung über die Abgabe einer Petition<br />
Die Vorsitzen<strong>de</strong> informiert die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Rechtsausschusses darüber, dass die<br />
Bürgerzuschrift <strong>vom</strong> 28. August <strong>2012</strong> entsprechend <strong>de</strong>r Verständigung <strong>vom</strong> 12. Mai<br />
2011 an <strong>de</strong>n zuständigen Petitionsausschuss abgegeben wor<strong>de</strong>n sei.<br />
Sie bedankt sich bei <strong>de</strong>n Anwesen<strong>de</strong>n für die Teilnahme und schließt die Sitzung.<br />
(Dieses Protokoll wur<strong>de</strong> durch Beschluss <strong>de</strong>s Ausschusses gemäß § 83 Satz 3 GOLT in <strong>de</strong>r<br />
35. Sitzung am 8. November <strong>2012</strong> bestätigt.)<br />
Anlagen<br />
Anlage 1: Stellungnahme <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Strafvollzugsbediensteten (zu TOP 1.1)<br />
Anlage 2: Stellungnahme <strong>de</strong>s Rechtsausschusses (Zu TOP 3)<br />
Anlage 3: Leitfa<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Ministeriums <strong>de</strong>r Justiz zur Vorsorge (Zu TOP 5)
Allgemeine Bemerkungen<br />
Stellungnahme<br />
zum vorgelegten Vollzugs- und Standortkonzept<br />
für <strong>de</strong>n Justizvollzug <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
Anlage +1<br />
Gewerkschaft Strafvollzug<br />
Lan<strong>de</strong>sverband <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> e.V.<br />
Potsdam, 2. April <strong>2012</strong><br />
Nach <strong>de</strong>n <strong>de</strong>rzeitigen politischen Vorgaben soll die Personalstärke <strong>de</strong>s bran<strong>de</strong>nburgischen Vollzuges<br />
bis zum Jahr 2015 auf eine Gesamtzahl von 970 Bediensteten reduziert wer<strong>de</strong>n. Derzeit<br />
sind 1059 Bedienstete aller Berufs- und Laufbahngruppen im Strafvollzug (Stand Februar <strong>2012</strong><br />
ohne Anwärter) und 14 im Arrestvolllzug tätig. Die Reduzierungsvorgabe soll nach <strong>de</strong>m politischen<br />
Willen <strong>de</strong>r Koalition die Grundlage für das Konzept <strong>de</strong>r Behandlung <strong>de</strong>r Gefangenen und<br />
die dafür erfor<strong>de</strong>rlichen Vollzugsstandorte (Vollzugskonzept) sein.<br />
Dieser Vorgabe ist das MdJ gefolgt und hat die Erfor<strong>de</strong>rnisse aus gesetzlichen und fachlichen<br />
Notwendigkeiten <strong>de</strong>m nachgeordnet, auch wenn eine an<strong>de</strong>re Aussage getroffen ist.<br />
„Den nicht zur Disposition stehen<strong>de</strong>n Rahmen eines konzeptionell zu unterlegen<strong>de</strong>n vollzuglichen<br />
Ressourceneinsatzes bil<strong>de</strong>n die gesetzlichen Vorgaben." (Seite 17)<br />
Hierbei folgt man <strong>de</strong>m auf <strong>de</strong>r Führungskräftekonferenz im Januar <strong>2012</strong> durch Ministerpräsi<strong>de</strong>nt<br />
und Finanzminister unmissverständlich erklärten Grundsatz, dass insbeson<strong>de</strong>re die Vorgaben zu<br />
<strong>de</strong>n personellen Einsparungen (mittelfristige Personalplanung bis 2015) politische Eckpunkte darstellen,<br />
die zwingend zu beachten sind und nicht zur Disposition stehen.<br />
Im Grundsatz steht <strong>de</strong>r BSBD einer solchen Herangehensweise sehr kritisch gegenüber. Die Gestaltung<br />
<strong>de</strong>s Vollzuges ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht vor<strong>de</strong>rgründig von wirtschaftlichen<br />
Überlegungen in Hinsicht auf Schließung von Anstalten, Reduzierungen an finanzieller<br />
Ausstattung und Personalkürzungen gesteuert wer<strong>de</strong>n darf. Das Sicherheitsbedürfnis <strong>de</strong>r Bevölkerung,<br />
die juristische Aufarbeitung von Straftaten und die Sozialisierungsbemühungen <strong>de</strong>s Vollzuges<br />
dürfen nicht von politisch motivierten, die Aufgaben und Anfor<strong>de</strong>rungen ignorieren<strong>de</strong>n Kürzungsbestrebungen<br />
abhängen.<br />
Im Konzept wird zwar an mehreren Stellen darauf hingewiesen, dass eine aufgabenadäquate Personalausstattung<br />
von Lan<strong>de</strong>sverfassung und <strong>de</strong>n Vollzugsgesetzen gefor<strong>de</strong>rt ist (siehe u.a. S. 20<br />
und S. 21), trotz<strong>de</strong>m wird schon <strong>de</strong>rzeit <strong>de</strong>utlich, dass das gegenwärtig vorhan<strong>de</strong>ne Personal auch<br />
auf Grund <strong>de</strong>s hohen Krankenstan<strong>de</strong>s für die Absicherung aller Vollzugsabläufe erheblich belastet<br />
wer<strong>de</strong>n muss und entlasten<strong>de</strong> Maßnahmen wie <strong>de</strong>n Freizug ganzer Abteilungen und Stationen, die<br />
dann nicht mehr „bedient" wer<strong>de</strong>n müssen, schon jetzt erfor<strong>de</strong>rlich sind.<br />
Wenn im Anschreiben <strong>vom</strong> 21.02.<strong>2012</strong> formuliert ist, es wäre das Ziel <strong>de</strong>s vorgelegten Konzeptes,<br />
personelle Ressourcen für einen noch stärker behandlungsorientierten Vollzug freizusetzen, orientiert<br />
sich das Konzept nach unserer Bewertung eigentlich darauf, mit <strong>de</strong>r vorgegebenen Personalausstattung<br />
von 970 Bediensteten <strong>de</strong>n Vollzug überhaupt noch aufrecht erhalten zu können. Die<br />
angestrebte Schließung <strong>de</strong>r JVA Frankfurt (O<strong>de</strong>r) soll letztlich die bestehen<strong>de</strong>n Lücken in <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren<br />
Anstalten zumin<strong>de</strong>st bis 2015 ab<strong>de</strong>cken. Wie es dann weitergehen soll, lässt das Konzept<br />
offen.<br />
Geschäftsstelle: Grüne Aue 19a, 14776 <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> an <strong>de</strong>r Havel, Telefon und Fax (0 33 81) 66 03 24<br />
Online: www,bsbd-brbr<strong>de</strong>, E-Mail: Icsbdbrblgs@aol,corn<br />
Bankverbindung: Mittelbran<strong>de</strong>nburgische Sparkasse <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> an <strong>de</strong>r Havel, Konto-Nr.: 360 100 5769, BLZ: 160 500 00
2<br />
A. Gegenwärtige Situation<br />
I. Einrichtungen, Belegung, Klientel<br />
Zu <strong>de</strong>n Darlegungen ist kaum etwas hinzuzufügen, da sie <strong>de</strong>n Erhebungen bis Mitte 2011 entspringen.<br />
Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Haftplatzkapazität auch die vollständige Belegung<br />
<strong>de</strong>r Mehrfachhafträume einbezieht, obwohl die gelten<strong>de</strong>n Vollzugsgesetze (StVollzG,<br />
BbgJStVollzG, BbgUVollzG) schon auf Einzelunterbringung orientieren. So weist das statistische<br />
Bun<strong>de</strong>samt <strong>de</strong>rzeit für das Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> 1.523 Einzelhafträume und 600 Plätze in Mehrfachhafträumen<br />
aus. Die daraus resultieren<strong>de</strong> Gesamtzahl von 2.123 Haftplätzen ist jedoch nicht ganz<br />
korrekt, da die Belegungsfähigkeit <strong>de</strong>r JVA Frankfurt (O<strong>de</strong>r) aus bestimmten Grün<strong>de</strong>n hochgerechnet<br />
wur<strong>de</strong>.<br />
Die JVA Frankfurt (O<strong>de</strong>r) verfügt über 109 Hafträume, wovon 39 auch für gemeinschaftliche Belegung<br />
genutzt wer<strong>de</strong>n können. Derzeit sind davon 8 Hafträume als zwingend benötigte Funktionsräume<br />
genutzt. Daraus resultierend hat die Anstalt eine Kapazität (auch bei Mehrfachbelegung)<br />
von maximal 121 Haftplätzen. Insofern ist die offizielle Ausweisung von 155 Haftplätzen für Frankfurt<br />
(O<strong>de</strong>r) nicht korrekt.<br />
Das im Bun<strong>de</strong>svergleich erhebliche Absinken <strong>de</strong>r Belegungsquote in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> ist <strong>de</strong>rzeit nicht<br />
nachvollziehbar erklärbar. Wie im Konzept aber dargestellt wird sich dies nicht fortsetzen. Insofern<br />
ist auch <strong>de</strong>r BSBD <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> <strong>de</strong>r Auffassung, dass die künftige Inhaftiertenzahl zwischen 1.450<br />
und 1.600 liegt und die im Konzept prognostizierte Durchschnittszahl von 1.550 Gefangenen real<br />
sein dürfte.<br />
Hinsichtlich <strong>de</strong>r Deliktstruktur ist festzustellen, dass Straftaten in Verbindung mit Gewaltandrohung<br />
und —einwirkung gegen Personen (Straftaten gegen das Leben, Körperverletzungen, Raub, Straftaten<br />
gegen die sexuelle Selbstbestimmung) das Gros <strong>de</strong>r einsitzen<strong>de</strong>n Klientel erfasst. Daraus<br />
resultierend sind nicht nur die Behandlungsmaßnahmen — wenn auch differenziert — auszurichten,<br />
es muss auch seinen Nie<strong>de</strong>rschlag fin<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Personalausstattung und <strong>de</strong>n Umgang und die<br />
Ausbildung <strong>de</strong>r Bediensteten.<br />
Die Vorstrafenbelastung ist wie dargelegt sehr hoch und insbeson<strong>de</strong>re auch hinsichtlich <strong>de</strong>r Hafterfahrung<br />
für die Bewertung gezeigter Verhaltensweisen von Be<strong>de</strong>utung. Es ist jedoch davor zu<br />
warnen, die Belastung bei Jugendstrafgefangenen unterzubewerten, in<strong>de</strong>m man von „nur' 24,51<br />
Prozent spricht. Einerseits dürfte dies auch mit <strong>de</strong>m vergleichsweise geringerem Lebensalter zusammenhängen,<br />
an<strong>de</strong>rerseits wer<strong>de</strong>n gera<strong>de</strong> bei Jugendlichen vielfach die an<strong>de</strong>ren Möglichkeiten<br />
<strong>de</strong>s JGG angewandt, die eben keine Wirkung erzielt haben.<br />
ll. Personal und Personalentwicklung<br />
Eine Prognose in <strong>de</strong>r Bestandsentwicklung beim Personal ist immer etwas schwierig, da zwar die<br />
planmäßigen Abgänge bekannt sind, die außerplanmäßigen aber geschätzt wer<strong>de</strong>n müssen. Dies<br />
zeigt sich auch jetzt schon im Konzept. So ist für <strong>de</strong>n 31.12.2011 ein Bestand von 1.110,5 Bedienstete<br />
durch planmäßiges Ausschei<strong>de</strong>n von 32 Bediensteten errechnet. Tatsächlich waren zu<br />
diesem Zeitpunkt 1.081,5 Bedienstete vorhan<strong>de</strong>n (Personalstatistik <strong>de</strong>s MdJ), also 29 Abgänge<br />
mehr als vorgesehen. Innerhalb nur eines Monats sind 8 weitere Bedienstete gefolgt, so dass auch<br />
die prognostizierte Zahl <strong>de</strong>r Abgänge für <strong>de</strong>n 31.12.<strong>2012</strong> höher als vorgesehen liegen wird. Insofern<br />
ist <strong>de</strong>r Ansatz für außerplanmäßige Abgänge von 5 Bediensteten jährlich erheblich zu gering.<br />
Daraus resultierend dürfte die Annahme, dass <strong>de</strong>r Bestand zu Beginn <strong>de</strong>s Jahres 2015 bei 980,5<br />
Bediensteten und damit nur geringfügig über die Zielzahl liegen wird, zu optimistisch sein. Vielmehr<br />
ist davon auszugehen, dass <strong>de</strong>r Bedienstetenbestand insgesamt die politische Vorgabe von<br />
970 Bedienstete trotz jährlicher Zugänge aus <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Ausbildung unterschreiten wird.
3<br />
BSBD<br />
reguareksehaft Stre ivollzug<br />
Lan<strong>de</strong>sverband e_V<br />
Unstrittig dürfte sein, dass dies beson<strong>de</strong>rs die Laufbahn <strong>de</strong>s AVD betreffen wird, da die Ausbildung<br />
von 20 Anwärtern pro Jahr nicht ausreichen wird, die Abgänge zu kompensieren und das Aufgabenerfor<strong>de</strong>rnis<br />
abzu<strong>de</strong>cken. Dies wird im Konzept zwar ange<strong>de</strong>utet (S. 14), es wird aber nicht aufgezeigt,<br />
wie <strong>de</strong>m entgegengewirkt wer<strong>de</strong>n soll.<br />
III. Behandlungsangebote, Bildung und Arbeit<br />
Bemerkenswert ist hier die Feststellung:<br />
„Die Entwicklung <strong>de</strong>r personellen Ausstattung ist durch einen seit Jahren anhalten<strong>de</strong>n Personalabbau<br />
gekennzeichnet, <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n nächsten Jahren weiter fortschreitet und es künftig<br />
voraussichtlich nicht mehr gestatten wird, einen <strong>de</strong>n gesetzlichen Ansprüchen genügen<strong>de</strong>n<br />
Behandlungsvollzug zu gewährleisten." (S. 16)<br />
Wenn man das Wort „voraussichtlich" streicht, könnte diese Aussage glatt <strong>vom</strong> BSBD <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
kommen, <strong>de</strong>nn diese Auffassung vertreten wir schon seit einigen Jahren, beziehen dies aber<br />
nicht nur auf die kommen<strong>de</strong> Zeit, vielmehr ist jetzt schon die Situation eingetreten, dass auf Grund<br />
<strong>de</strong>r personellen Lage in <strong>de</strong>n Vollzugsanstalten im Bereich <strong>de</strong>r Behandlung teilweise nur Grundaufgaben<br />
mit viel Mühe erledigt wer<strong>de</strong>n können. Da hilft es auch nicht, wenn vorgetragen wird:<br />
„Der gegenwärtige Personalbestand ist im Bun<strong>de</strong>svergleich durchaus zufrie<strong>de</strong>nstellend."<br />
(ebenfalls S. 16)<br />
Alle Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r haben - zumin<strong>de</strong>st aus <strong>de</strong>r Sicht <strong>de</strong>r Fachleute und Praktiker - eine <strong>de</strong>n Aufgaben<br />
eines Behandlungsvollzuges nicht entsprechen<strong>de</strong> Personalausstattung. Offensichtlich sehen<br />
nur die Politiker aus haushaltstechnischer Sicht hier keine Probleme.<br />
B. Weiterentwicklung <strong>de</strong>s bran<strong>de</strong>nburgischen Justizvollzuges<br />
I. Gesetzliche Vorgaben und daraus abgeleitete Maßnahmen zur Fortentwicklung <strong>de</strong>s Behandlungsvollzuges<br />
Die Überlegungen zur Sicherungsverwahrung wer<strong>de</strong>n <strong>vom</strong> BSBD mitgetragen. Hierbei ist die Zusammenarbeit<br />
mit einigen an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn aus unserer Sicht positiv, da eine Differenzierung<br />
nach drei Hauptgruppen (resultierend nach Therapieerfor<strong>de</strong>rnis) angestrebt wird, die wesentlich<br />
besser durch gemeinsames Vorgehen realisiert wer<strong>de</strong>n kann. Unabhängig von einer noch vorzunehmen<strong>de</strong>n<br />
vertraglichen Regelung ist ein Neubau auf <strong>de</strong>m Gelän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r JVA <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>/H.<br />
unstrittig. Nicht erklärt ist <strong>de</strong>rzeit, wie sich das auf die daraus resultieren<strong>de</strong> höhere Personalausstattung<br />
auswirken wird.<br />
Die grundsätzliche Einzelunterbringung ist zwar erklärt, wird aber bei <strong>de</strong>r Auflistung <strong>de</strong>r künftig<br />
vorgesehenen Belegungsfähigkeit (so z.B. S. 31) nicht durchgängig eingehalten. Auch in Hinblick<br />
auf die gesetzlichen Vorgaben ist bei <strong>de</strong>r Ausweisung <strong>de</strong>r Belegungskapazität zwingend die Einzelunterbringung<br />
einzufor<strong>de</strong>rn (§ 94 Entwurf StVollzG sowie entsprechen<strong>de</strong> Regelungen in<br />
BbgJStVollzG und BbgUVollzG).<br />
Der VVohngruppenvolizug ist nunmehr nach <strong>de</strong>r Vorgabe für <strong>de</strong>n Jugendstrafvollzug auch für <strong>de</strong>n<br />
Bereich <strong>de</strong>s Vollzuges an Erwachsenen vorgesehen. Er wird zwar nicht durchgängig für alle Gefangenen<br />
auf Grund <strong>de</strong>r individuellen Differenziertheit im Klientel realisierbar sein, ist aber in je<strong>de</strong>r<br />
Vollzugsanstalt in <strong>de</strong>rzeit nicht näher <strong>de</strong>finiertem Umfang einzurichten. Die aus <strong>de</strong>m Entwurf zitierten<br />
Passagen <strong>de</strong>s § 13 haben Auswirkungen, die aus unserer Sicht im Konzept gar keine o<strong>de</strong>r nur<br />
geringe Beachtung fin<strong>de</strong>n.
4<br />
BSBD<br />
So gibt die Vorgabe hinsichtlich <strong>de</strong>r Maximalzahl von Gefangenen (15) für eine Wohngruppe auch<br />
eine Begrenzung <strong>de</strong>r Haftplätze im entsprechen<strong>de</strong>n Bereich („baulich abgegrenzt") vor. Außer<strong>de</strong>m<br />
sind zusätzlich Freizeit- und Funktionsräume einzurichten, die insbeson<strong>de</strong>re aus <strong>de</strong>n bisherigen<br />
Mehrfachhafträumen zu gewinnen sind. Wie dies berücksichtigt und künftig vorgesehen wird, ist im<br />
Konzept nicht erkennbar.<br />
Ob es bei <strong>de</strong>m zugebilligten Personalkörper überhaupt möglich ist, zur Betreuung fest zugeordnete<br />
Bedienstete einzusetzen, ist zumin<strong>de</strong>st in akzeptablen Größenordnungen fraglich.<br />
Die unter 2. angeführten Maßnahmen zur Fortentwicklung <strong>de</strong>s Behandlungsvollzuges sind in <strong>de</strong>r<br />
Mehrheit nur plakativ. Sie beinhalten aus unserer Sicht im Wesentlichen zwar die die Schwerpunkte<br />
eines künftigen Behandlungsvollzuges, bleiben aber i.d.R. unkonkret, da zur Umsetzung wenig<br />
ausgeführt wird. Offen wird — bis auf wenige Ausnahmen - auch gelassen, wer dies in personeller<br />
Hinsicht ausführen soll bzw. in welche Verantwortung es gegeben wird. Außer<strong>de</strong>m mutet es seltsam<br />
an, wenn in einem Konzept auf noch zu erarbeiten<strong>de</strong> Konzepte hingewiesen wird. Diese sollten<br />
nach unserem Verständnis im Vollzugskonzept zumin<strong>de</strong>st als Anlage ausgewiesen sein.<br />
Sofern nicht eigene Kräfte dafür vorgesehen wer<strong>de</strong>n — und dies dürfte mit <strong>de</strong>r vorgesehenen Personalausstattung<br />
kaum möglich sein (siehe S. 16) — ist wohl angedacht, außenstehen<strong>de</strong> Kräfte<br />
damit zu beauftragt, d.h. die Fachkräfte müssten „eingekauft" wer<strong>de</strong>n, wodurch eine haushaltstechnische<br />
Kostenverlagerung von <strong>de</strong>n Personalkosten zu <strong>de</strong>n Sachkosten erfolgt. Ob dies tatsächlich<br />
für das Land kostengünstiger ist, darf anhand bisheriger Erfahrungen auch in an<strong>de</strong>ren<br />
Län<strong>de</strong>rn erheblich bezweifelt wer<strong>de</strong>n. Hierbei ist in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> beson<strong>de</strong>rs auf das Projekt „Liepe"<br />
zu verweisen.<br />
Positiv anzumerken ist, dass das Instrument Behandlungsatlas wie<strong>de</strong>r aufgegriffen wird. Die elektronische<br />
Form, die von <strong>de</strong>r Justizverwaltung in Nie<strong>de</strong>rsachsen entwickelt wur<strong>de</strong>, dürfte durch Einpflegung<br />
eigener Angebote durchaus eine Hilfe darstellen. Allerdings ist <strong>de</strong>m BSBD <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
bis heute nicht klar, wie die Sachverhalte aus <strong>de</strong>m 2009 erarbeiteten Dokument gleichen Namens<br />
Berücksichtigung gefun<strong>de</strong>n haben.<br />
II. Gewährleistung <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Haftplatzkapazität<br />
Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r wahrscheinlichen Übernahme weiblicher Gefangener aus Sachsen-<br />
Anhalt kommt <strong>de</strong>r BSBD <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> auf einen künftigen Bedarf von ca. 1.775 Haftplätzen. Dies<br />
<strong>de</strong>ckt sich ungefähr mit <strong>de</strong>n Vorstellungen im Konzept (1.760). Nicht folgen können wir aber <strong>de</strong>r<br />
Aussage, dass ein erheblicher Überhang besteht. Die <strong>de</strong>rzeit ausgewiesene Kapazität von 2.123<br />
Haftplätzen ist nicht nur wegen <strong>de</strong>r Unkorrektheit bezüglich Frankfurt (O<strong>de</strong>r) unreal, es ist auch<br />
festzuhalten, dass hierbei alle Plätze in <strong>de</strong>n Mehrfachhafträumen einberechnet sind. Wenn die<br />
Einzelunterbringung entsprechend <strong>de</strong>r Gesetzesvorgabe zwingend auch in <strong>de</strong>r Ausweisung <strong>de</strong>r<br />
Haftplatzkapazität Beachtung fin<strong>de</strong>n muss, ergeben sich <strong>de</strong>rzeit tatsächlich für das gesamte Land<br />
1.802 Haftplätze. Durch zusätzliche Umwidmung von Hafträumen in Freizeit- und Therapieräume,<br />
die durch Orientierung auf einen Wohngruppenvollzug zwingend erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n, dürfte eine<br />
weitere Absenkung <strong>de</strong>r Kapazität auf die von uns als erfor<strong>de</strong>rlich angesehene Kapazität von 1.775<br />
Plätze ohne weiteres möglich sein.<br />
Daraus resultierend bestätigt sich für <strong>de</strong>n BSBD <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>, dass mit <strong>de</strong>m Konzept nicht ursächlich<br />
um die Absenkung eines „erheblichen Überhangs" geht, son<strong>de</strong>rn eigentlich nur um die Einsparung<br />
von Personal im Sinne <strong>de</strong>r politischen Vorgabe. Damit wird außer<strong>de</strong>m das eigentliche Ziel,<br />
<strong>de</strong>n Behandlungsvollzug auszubauen und wirksamer zu gestalten, konterkariert, <strong>de</strong>nn wie schon<br />
angeführt ist dies mit <strong>de</strong>r zugestan<strong>de</strong>nen Personalausstattung auch bei Schließung <strong>de</strong>r JVA Frankfurt<br />
(O<strong>de</strong>r) nicht realisierbar.
5<br />
*BSBD<br />
Gewerkschaft Strafvellauci<br />
Landc,erhand <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> e_V<br />
Darauf zielt auch die angestrebte Schließung <strong>de</strong>r JVA Frankfurt (O<strong>de</strong>r). Vollzugliche Aspekte wer<strong>de</strong>n<br />
entwe<strong>de</strong>r ignoriert o<strong>de</strong>r kleingere<strong>de</strong>t und sich daraus ergeben<strong>de</strong> Folgen (sowohl Transporte,<br />
aber auch zusätzliche Belastungen <strong>de</strong>r Gerichte, Staatsanwaltschaft, Rechtsanwälte usw.) einfach<br />
außer Acht gelassen.<br />
Die auf Seite 31 ausgewiesene künftige Belegungsfähigkeit wird gleichfalls nicht <strong>de</strong>m Anspruch<br />
auf konsequenter Einzelunterbringung (wie schon erwähnt) gerecht. Lediglich die Angaben für die<br />
JVA <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>/H. sind zutreffend, für die JVA Cottbus-Dissenchen ergeben sich anhand <strong>de</strong>r<br />
vorhan<strong>de</strong>nen Übersichten 513 Haftplätze, für die JVA Luckau-Duben (einschließlich <strong>de</strong>r Außenstelle<br />
in Spremberg) 410, für die JVA Neuruppin-Wulkow 250 und für die JVA Wriezen 192 Haftplätze.<br />
Die JVA Frankfurt (O<strong>de</strong>r) wür<strong>de</strong> unter diesem Aspekt 101 Haftplätze haben. So stehen eigentlich<br />
ohne Umwidmung von Hafträumen die Gesamtkapazität 1.802 Plätze für das Land zur<br />
Verfügung und eine weitere Absenkung wäre durch die unter 4. im Konzept angeführten Maßnahmen<br />
durchaus möglich. Die Schließung eines Standortes ist <strong>de</strong>mnach gar nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Der BSBD <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> verweist <strong>de</strong>shalb auf das von ihm mit Datum <strong>vom</strong> 23.01.<strong>2012</strong> vorgelegte<br />
Standortkonzept in seinen zwei Varianten.<br />
III. Gewährleistung <strong>de</strong>r Personalausstattung<br />
Schon in <strong>de</strong>r Überschrift wird eine Grundaussage getroffen, <strong>de</strong>r sich <strong>de</strong>r BSBD <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> vorbehaltlos<br />
anschließen kann:<br />
„Perspektivische Unauskömmlichkeit <strong>de</strong>s zugestan<strong>de</strong>nen Personals"<br />
Zu korrigieren wäre jedoch, dass dies mit 993 Vollzeitstellen möglich wäre. Die auf <strong>de</strong>n Seiten 32<br />
und 33 beschriebene „Grundversorgung" ist nach <strong>de</strong>m Personalbedarfsberechnungsmo<strong>de</strong>ll nur<br />
<strong>de</strong>shalb als ausreichend festgestellt (S. 33), weil die Jahresstun<strong>de</strong>nzahl auf 1.624 Stun<strong>de</strong>n festgeschrieben<br />
wur<strong>de</strong>. Dies wur<strong>de</strong> erreicht, weil ein Durchschnitt von 10 Krankheitstagen pro Bediensteter<br />
angesetzt ist. Der realistische Durchschnitt lag aber in <strong>de</strong>n Jahren 2010 und 2011 bei ca. 30<br />
Dienstausfalltagen und bewirkt schon <strong>de</strong>rzeit, dass mit <strong>de</strong>m noch vorhan<strong>de</strong>nen Personal im AVD<br />
(725 Februar <strong>2012</strong>) diese "Grundversorgung" nur durch flankieren<strong>de</strong> Maßnahmen (Nichtbelegung<br />
von ganzen Stationen) und erheblicher Mehrbelastung für das Personal gesichert wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Legt man 20 Krankheitstage zugrun<strong>de</strong> — und das ist schon sehr optimistisch — ergibt sich eine Jahresstun<strong>de</strong>nzahl<br />
von 1544 mit <strong>de</strong>r Folge, dass selbst eine „betreuerische und behandlerische<br />
Grundversorgung" durch die Bediensten <strong>de</strong>s AVD bei weiterem Absinken <strong>de</strong>s Personalbestan<strong>de</strong>s<br />
in Richtung Zielzahl 2014 und erst recht 2015 nicht mehr gewährleistet wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Unbeachtet bleibt hierbei, dass auch die zur Fortbildung vorgesehene Zeit von 5 Tagen pro Jahr<br />
aus unserer Sicht wegen ständig steigen<strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rungen und notwendigem Training nicht ausreichend<br />
ist.<br />
Zu<strong>de</strong>m wird im Konzept bestätigt (S. 33 und 34), dass Behandlungs- und Freizeitmaßnahmen sowie<br />
Erfor<strong>de</strong>rnisse aus <strong>de</strong>r Wohngruppenunterbringung einschließlich <strong>de</strong>r angedachten „Vorbereitungswohngruppen",<br />
die durch Beamte <strong>de</strong>s AVD geleistet wer<strong>de</strong>n, im vorhan<strong>de</strong>nen PBM keine<br />
Berücksichtigung fin<strong>de</strong>n. Dies gilt dann aber auch für die ausgewiesenen Bedarfsberechnungen<br />
auf <strong>de</strong>n Seiten 35 und 36.<br />
Deshalb ist es fehlerhaft zu glauben, diese Defizite könnten behoben wer<strong>de</strong>n, wenn die JVA<br />
Frankfurt (O<strong>de</strong>r) geschlossen wür<strong>de</strong>. Die Vortragung, „die Schließung einzelner Abteilungen o<strong>de</strong>r<br />
Hafthäuser' ergäbe „keine nennenswerte Personaleinsparung", ist falsch, beweisen doch die gegenwärtigen<br />
Entlastungsmaßnahmen Gegenteiliges. Demzufolge zielt die Aussage „durch die<br />
Schließung einzelner Abteilungen o<strong>de</strong>r Hafthäuser (lässt sich) keine nennenswerte Personaleinsparung<br />
erzielen, wohingegen durch Schließung einer Anstalt ein hoher Personalgewinn erzielt<br />
wer<strong>de</strong>n kann" vor<strong>de</strong>rgründig nur darauf, die Schließung <strong>de</strong>r JVA Frankfurt (O<strong>de</strong>r) als alternativlos<br />
darzustellen.
6<br />
BSBD<br />
Govreriathalt Strafvollzug<br />
Larzleverband Bran<strong>de</strong>ntorg<br />
Die schon erwähnten Bedarfsberechnungen — insbeson<strong>de</strong>re S. 36 — sind <strong>vom</strong> BSBD <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
auch nicht ohne Weiteres nachvollziehbar, wenngleich im Konzept zugestan<strong>de</strong>n ist (S. 33 und 34),<br />
dass nicht alles berücksichtigt und erfasst sei. Eine Nachberechnung für die JVA Neuruppin-<br />
Wulkow ergab außer<strong>de</strong>m abweichen<strong>de</strong> Zahlen. Unerklärlich ist z.B. auch, wieso für die U-Haft in<br />
Frankfurt (O<strong>de</strong>r) bei angenommenen 60 Haftplätzen 14,01 Bedienstete erfor<strong>de</strong>rlich sein sollen, für<br />
<strong>de</strong>n U-Haftvollzug in <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Anstalten bei gleicher Haftplatzzahl aber nur ungefähr die Hälfte<br />
in Ansatz gebracht wer<strong>de</strong>n.<br />
Daraus resultierend ist eine angebliche Einsparung von 41,73 Bediensteten durch die Schließung<br />
<strong>de</strong>r JVA Frankfurt (O<strong>de</strong>r) erheblich in Frage zu stellen.<br />
Positiv bewertet <strong>de</strong>r BSBD <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> das erklärte Vorhaben (S. 38), keine Zusammenlegungen<br />
von Vollzugsanstalten vornehmen zu wollen. Die dazu vorgetragenen Argumente sind für uns<br />
überzeugend. Es ist allerdings nicht erklärt, ob dies bei Bestand <strong>de</strong>r JVA Frankfurt (O<strong>de</strong>r) auch für<br />
diese Anstalt gelten soll, da die Umwidmung in eine Außenstelle ab 2013 schon vorgesehen ist.<br />
Kritisch anzumerken ist noch, dass <strong>de</strong>r Vollzug <strong>de</strong>s Jugendarrestes im Konzept keine Erwähnung<br />
fin<strong>de</strong>t. Unstrittig ist, dass zur Gestaltung <strong>de</strong>s Arrestvollzuges eigenständige Regelungen und Konzeptionen<br />
zu erarbeiten sind, die geson<strong>de</strong>rt formuliert wer<strong>de</strong>n sollen. Das dazu im Januar <strong>2012</strong><br />
vorgelegte Papier dürfte allerdings <strong>de</strong>n heutigen Anfor<strong>de</strong>rungen nicht entsprechen.<br />
Die dafür vorgesehenen Bediensteten sind aus <strong>de</strong>r politisch vorgegebenen Personalausstattung<br />
für <strong>de</strong>n Justizvollzug zu stellen und nicht geson<strong>de</strong>rt ausgewiesen. Demnach stehen also die politisch<br />
angestrebten 970 Personalstellen nicht vollständig für <strong>de</strong>n Justizvollzug zur Verfügung.<br />
IV. Künftige Vollstreckungszuständigkeiten <strong>de</strong>r Anstalten<br />
Hierzu ergeben sich im Wesentlichen keine abweichen<strong>de</strong>n Vorstellungen. Lediglich in Bezug auf<br />
die JVA Cottbus-Dissenchen ergeben sich bedingt durch <strong>de</strong>n <strong>vom</strong> BSBD <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> favorisierten<br />
Erhalt <strong>de</strong>s Standortes Frankfurt (O<strong>de</strong>r) etwas an<strong>de</strong>re Schwerpunkte. Dazu wird nochmals auf<br />
das von BSBD vorgelegte Standortkonzept <strong>vom</strong> Januar <strong>2012</strong> verwiesen.<br />
Abschließend ist nochmals darauf zu verweisen, dass <strong>de</strong>r Erhalt <strong>de</strong>s Standortes Frankfurt<br />
(O<strong>de</strong>r) wegen <strong>de</strong>r Zuständigkeit für die Untersuchungshaft für <strong>de</strong>n gleichnamigen Landgerichtsbezirk<br />
aus Sicht <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichen Gerichtsbarkeit, <strong>de</strong>r Ermittlungsorgane und <strong>de</strong>r<br />
Vollzugspraktiker unabdingbar ist.
Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>; Postfach 60 10 64; 14410 Potsdam<br />
Vorsitzen<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>s Hauptausschusses<br />
Herrn Ralf Holzschuher<br />
im Hause<br />
Mit freundlichen Gr -<br />
Danny Eic<br />
Vorsitzen<strong>de</strong>r<br />
aum<br />
LANDTAG<br />
BRANDENBURG<br />
Rechtsausschuss<br />
Der Vorsitzen<strong>de</strong><br />
Datum ogf:<strong>September</strong> <strong>2012</strong><br />
Dritter Demografiebericht <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>, Drucksache 5/4324 (gemäß Beschluss <strong>de</strong>_ s<br />
Landtages <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> <strong>vom</strong> 24. März 2011, Drucksache 5/2941-B)<br />
Sehr geehrter Herr Kollege,<br />
<strong>de</strong>r Rechtsausschuss befasste sich erstmals in seiner 32. Sitzung am 31. Mai <strong>2012</strong> sowie abschließend<br />
in seiner 34. Sitzung am <strong>20.</strong> <strong>September</strong> <strong>2012</strong> mit <strong>de</strong>m oben genannten Bericht <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung und<br />
nahm diesen zur Kenntnis.<br />
Die Ausschussberatungen waren von <strong>de</strong>m Bewusstsein getragen, dass sich die <strong>de</strong>mografische Entwicklung<br />
auch auf <strong>de</strong>n Justizbereich auswirken wer<strong>de</strong>. Entgegen <strong>de</strong>r im Bericht auf Seite 47 aufgenommenen<br />
Feststellung <strong>de</strong>r Expertenkommission „Polizei <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> 2020", dass die Gesamtkriminalität bis zum<br />
Jahr 2020 in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> um 10 % sinken wer<strong>de</strong>, gelangte <strong>de</strong>r Ausschuss jedoch zu <strong>de</strong>r Annahme, dass<br />
von einer solchen Entwicklung aufgrund <strong>de</strong>r die Kriminalitätsrate beeinflussen<strong>de</strong>n vielfältigen Faktoren<br />
nicht pauschal ausgegangen wer<strong>de</strong>n könne.<br />
Die Ausschussmitglie<strong>de</strong>r vertreten übereinstimmend die Ansicht, dass die <strong>de</strong>mografische Entwicklung im<br />
Rechtsausschuss themenbezogen betrachtet wer<strong>de</strong>n müsse. Der Ausschuss wird die Prognosen daher<br />
bei <strong>de</strong>n ihm übertragenen Aufgaben sowie im Rahmen <strong>de</strong>r Selbstbefassung in seine künftigen Beratun-<br />
gen auch weiterhin einfließen lassen.<br />
Letztendlich empfiehlt <strong>de</strong>r Rechtsausschuss <strong>de</strong>m Hauptausschuss für <strong>de</strong>n Justizbereich die Kenntnis-<br />
nahme <strong>de</strong>s oben genannten Berichts.<br />
Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
Am Havelblick 8<br />
14473 Potsdam<br />
Telefon: 0331/966-1165 Internet: www.iandtag.bran<strong>de</strong>nburg.<strong>de</strong><br />
Telefax: 0331/966-1174 E-Mail. thomas.henzegandtag.bran<strong>de</strong>nburg.<strong>de</strong><br />
. Anlage2
Vorsorgevollmacht,<br />
Betreuungs- und<br />
Patientenverfügung<br />
Leitfa<strong>de</strong>n zur Vorsorge
Vorwort<br />
Mit zunehmen<strong>de</strong>m Alter steigt das Risiko, im Falle von<br />
Krankheit und Betreuungsbedürftigkeit nicht mehr in<br />
vollem Umfang entscheidungs- und handlungsfähig zu<br />
sein. Sicher bereitet es Probleme, sich vorzustellen,<br />
eines Tages in eine Lage zu kommen, in <strong>de</strong>r man sich<br />
nicht mehr artikulieren kann o<strong>de</strong>r Entscheidungen zu tref-<br />
fen vermag. Aber überlassen Sie es nicht <strong>de</strong>m Zufall, wer<br />
dann Ihre rechtlichen Angelegenheiten regelt.<br />
Damit Sie sicher sein können, im Falle von Ent-<br />
scheidungs- und Einwilligungsunfähigkeit Ihre Dinge so<br />
geregelt zu wissen, wie Sie es wünschen, sollten Sie in<br />
gesun<strong>de</strong>n Tagen dafür Vorsorge treffen. Rechtzeitig vorzusorgen<br />
für Unvorhersehbares, wie Krankheiten o<strong>de</strong>r<br />
Unfälle, o<strong>de</strong>r für altersbedingte Gebrechen, ist Ausdruck<br />
eines selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Han<strong>de</strong>lns.<br />
Mit dieser Informationsbroschüre zu Vorsorgevollmachten,<br />
Betreuungs- und Patientenverfügungen wollen<br />
wir Ihnen <strong>de</strong>shalb helfen, sich eine Betreuung und Unterstützung<br />
durch nahe Angehörige, Freun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Bekannte<br />
zu sichern, wenn Sie sie am dringendsten brauchen.<br />
Die Informationsbroschüre liegt nunmehr in vollständig<br />
überarbeiteter 7. Auflage vor. Die vorliegen<strong>de</strong> Fassung<br />
berücksichtigt bereits das zum 1. <strong>September</strong> 2009 in<br />
Kraft getretene Dritte Gesetz zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Betreuungsrechts.<br />
Erläutert wer<strong>de</strong>n die Willenserklärungen <strong>de</strong>r Vorsorgevollmacht,<br />
<strong>de</strong>r Betreuungs- und Patientenverfügung,<br />
die je<strong>de</strong>rmann für eine entsprechen<strong>de</strong> Vorsorge<br />
in Anspruch nehmen kann. Welche Vorsorgemöglichkeit<br />
gewählt wird, hängt im Einzelfall von verschie<strong>de</strong>nen<br />
Überlegungen ab:<br />
Vorsorgevollmachten (► 4) empfehlen sich, wenn es in<br />
Ihrem Verwandten- o<strong>de</strong>r Freun<strong>de</strong>skreis absolut vertrauenswürdige<br />
Personen gibt, die bereit sind, Ihnen bei eintreten<strong>de</strong>r<br />
Hilflosigkeit die erfor<strong>de</strong>rliche Unterstützung zu<br />
geben, und die hierbei einer Kontrolle durch das Betreuungsgericht<br />
nicht bedürfen. Da die Vorsorge vollmachten<br />
beson<strong>de</strong>rs <strong>de</strong>m Gedanken Rechnung tragen, Hilfe und<br />
Unterstützung zu organisieren, ohne dass von außen<br />
in das Privatleben <strong>de</strong>r Betroffenen eingegriffen wer<strong>de</strong>n<br />
muss, steht diese Möglichkeit einer geplanten Vorsorge<br />
im Mittelpunkt <strong>de</strong>r Informationsbroschüre.<br />
Betreuungsverfügungen (► 12) sollten immer dann in<br />
Erwägung gezogen wer<strong>de</strong>n, wenn für <strong>de</strong>n Fall späterer<br />
Hilflosigkeit keine Person beson<strong>de</strong>ren Vertrauens bevollmächtigt<br />
wer<strong>de</strong>n kann und daher <strong>vom</strong> Betreuungsgericht<br />
ein Betreuer zu bestellen ist. Mit <strong>de</strong>r Betreuungsverfügung<br />
legen Sie fest, wie Ihr Leben unter diesen Umstän<strong>de</strong>n<br />
gestaltet wer<strong>de</strong>n soll. Sofern es Ihrem Wohl dient, ist<br />
ein bestellter Betreuer gesetzlich verpflichtet, sich nach<br />
Ihren Wünschen zu richten.<br />
Mit Patientenverfügungen (► 14) treffen Sie für <strong>de</strong>n<br />
Fall Vorsorge, dass Sie sich nicht mehr selbst äußern<br />
können, damit bei medizinischer Behandlung Ihre Vorgaben<br />
berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Patientenverfügungen<br />
dienen meist als Ergänzung zu Vorsorgevollmachten<br />
o<strong>de</strong>r Betreuungsverfügungen.<br />
Wenn Sie in einzelnen Fragen unsicher sind o<strong>de</strong>r sich<br />
komplizierte Probleme ergeben, sollten Sie auf je<strong>de</strong>n Fall<br />
<strong>de</strong>n Rat eines Rechtsanwalts o<strong>de</strong>r Notars einholen. Informationen<br />
erhalten Sie auch bei <strong>de</strong>n Betreuungsbehör<strong>de</strong>n<br />
und <strong>de</strong>n in Ihrem Ort o<strong>de</strong>r in Ihrer Region tätigen Betreuungsvereinen,<br />
<strong>de</strong>ren jeweilige Anschrift dieser Broschüre<br />
(► 20) entnommen wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Dr. Volkmar Schöneburg<br />
Minister <strong>de</strong>r Justiz <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
Vorwort 3
4<br />
Vorsorgevollmacht<br />
Die Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht Ihnen ein hohes Maß<br />
an Selbstbestimmung. Sie benennen selbst eine o<strong>de</strong>r<br />
mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind, für Sie<br />
im Bedarfsfall zu han<strong>de</strong>ln. Hierbei können Sie sich von<br />
Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen leiten<br />
lassen sowie zusätzlich Anweisungen geben, auf welche Art<br />
und Weise Ihre Angelegen heiten geregelt wer<strong>de</strong>n sollen.<br />
Es ist zweckmäßig, die gewünschten Bevollmächtigten<br />
(z. B. Angehörige o<strong>de</strong>r Freun<strong>de</strong>) nach Möglichkeit bereits bei<br />
<strong>de</strong>r Abfassung <strong>de</strong>r Vollmacht mit einzubeziehen.<br />
Der Bevollmächtigte wird – an<strong>de</strong>rs als ein gesetzlich bestell-<br />
ter Betreuer – nicht <strong>vom</strong> Gericht beaufsichtigt, er ist <strong>de</strong>m<br />
Gericht daher nicht rechenschaftspflichtig.<br />
Vorsorgevollmacht
Was kann geschehen,<br />
wenn ich keine<br />
Vollmacht erteilt<br />
habe?<br />
Wenn Sie infolge eines Unfalls o<strong>de</strong>r einer Erkrankung<br />
o<strong>de</strong>r auch aufgrund nachlassen<strong>de</strong>r geistiger Kräfte im<br />
Alter Ihre Angelegenheiten ganz o<strong>de</strong>r teilweise nicht<br />
mehr regeln können und Sie keine Vollmacht erteilt<br />
haben, kann die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters<br />
(Betreuers) für Sie notwendig wer<strong>de</strong>n. Hierfür ist das<br />
Betreuungsgericht zuständig.<br />
Sind Sie verheiratet, ist Ihr Ehepartner – entgegen<br />
einer landläufigen Meinung – nicht kraft Gesetzes befugt,<br />
für Sie zu han<strong>de</strong>ln. Auch Ihr Ehepartner muss sich erst<br />
<strong>vom</strong> Betreuungsgericht zum Betreuer bestellen lassen,<br />
um für Sie han<strong>de</strong>ln zu können.<br />
Wird <strong>de</strong>m Betreuungsgericht durch Mitteilung von<br />
Angehörigen, Ärzten und Ärztinnen o<strong>de</strong>r auch Behör<strong>de</strong>n<br />
ein entsprechen<strong>de</strong>r Anlass bekannt, prüft es, ob ein<br />
Betreuer für Sie zu bestellen ist und welchen Aufgabenkreis<br />
dieser dann haben soll. Hierzu müssen Sie in je<strong>de</strong>m<br />
Fall <strong>vom</strong> Gericht persönlich angehört wer<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m<br />
ist regelmäßig ein ärztliches Sachverständigengutachten<br />
einzuholen. Häufig wird auch die Betreuungsstelle Ihrer<br />
Stadt o<strong>de</strong>r Ihres Landkreises um Äußerung gebeten.<br />
Bestellt das Gericht einen Betreuer, wird dieser Ihr<br />
gesetzlicher Vertreter in <strong>de</strong>m <strong>vom</strong> Gericht festgelegten<br />
Aufgabenkreis. Der Vorteil <strong>de</strong>r Vorsorgevollmacht besteht<br />
also darin, dass Sie noch nach Ihren eigenen Vorstellungen<br />
einen Vertreter bestimmen können. Die Anordnung<br />
einer Betreuung kann dadurch entbehrlich wer<strong>de</strong>n.<br />
Wann und wofür<br />
kommt eine<br />
Vorsorgevollmacht<br />
konkret in Betracht?<br />
Je<strong>de</strong>r von uns kann durch Unfall, Krankheit o<strong>de</strong>r Alter<br />
in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten<br />
seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln<br />
kann. Eine Vorsorgevollmacht ist also immer dann angeraten,<br />
wenn Sie in schwierigen Lebenslagen auf eine<br />
Unterstützung durch Ihnen nahe stehen<strong>de</strong> Personen<br />
hoffen und diese bereit sind, die Aufgaben zu übernehmen,<br />
die Sie ihnen übertragen wollen. Es muss sich um<br />
jeman<strong>de</strong>n han<strong>de</strong>ln, <strong>de</strong>m Sie absolut vertrauen und <strong>de</strong>r<br />
auch <strong>de</strong>r Verantwortung gewachsen ist, die Sie ihm auferlegen.<br />
Je umfassen<strong>de</strong>r und schwieriger die Aufgaben<br />
sind, die übertragen wer<strong>de</strong>n sollen, umso sorgfältiger<br />
sollte die Auswahl <strong>de</strong>s Bevollmächtigten erfolgen. Sie<br />
sollten sich für diesen Fall einmal gedanklich mit folgen<strong>de</strong>n<br />
Fragen befassen:<br />
► Wer erledigt meine Bankgeschäfte?<br />
► Wer kümmert sich um meine Behör<strong>de</strong>n- und<br />
Versicherungsangelegenheiten?<br />
► Wer organisiert für mich nötige ambulante Hilfen?<br />
► Wer sucht für mich einen Platz in einem<br />
Senioren- o<strong>de</strong>r Pflegeheim?<br />
► Wer kündigt meine Wohnung o<strong>de</strong>r meinen<br />
Telefonanschluss?<br />
► Wie wer<strong>de</strong> ich ärztlich versorgt?<br />
► Wer entschei<strong>de</strong>t bei Operationen und<br />
medizinischen Maßnahmen?<br />
Und <strong>de</strong>nken Sie bitte daran, dass eine Vorsorgevollmacht<br />
in <strong>de</strong>r Regel für einen späteren Zeitpunkt erteilt<br />
und daher nicht sofort wirksam wird, son<strong>de</strong>rn erst dann,<br />
wenn die in <strong>de</strong>r Vollmacht genannten Bedingungen eingetreten<br />
sind. Es kann jedoch sein, dass bis dahin Dinge<br />
geschehen, die verhin<strong>de</strong>rn, dass <strong>de</strong>r Bevollmächtigte die<br />
ihm zugedachten Aufgaben dann noch übernehmen kann<br />
o<strong>de</strong>r will. Treffen Sie Vorsorge auch für diesen Fall, in<strong>de</strong>m<br />
Sie zusätzlich Personen benennen, die <strong>de</strong>m ursprünglich<br />
Bevollmächtigten nachfolgen sollen. ►<br />
Vorsorgevollmacht 5
6<br />
Möglich ist <strong>de</strong>s Weiteren die gleichzeitige Bevollmächtigung<br />
mehrerer Personen. Dies empfiehlt sich etwa<br />
dann, wenn in wichtigen Fragen o<strong>de</strong>r bei größeren Vermögenswerten<br />
die Last <strong>de</strong>r Entscheidung nicht einem<br />
Einzelnen auferlegt wer<strong>de</strong>n soll. Ein zweiter Bevollmächtigter<br />
kann auch zur Kontrolle <strong>de</strong>s an<strong>de</strong>ren eingesetzt<br />
wer<strong>de</strong>n. Aus <strong>de</strong>r Vollmacht muss klar erkennbar sein,<br />
ob die Bevollmächtigten nur gemeinschaftlich han<strong>de</strong>ln<br />
können o<strong>de</strong>r je<strong>de</strong>r allein und konkret bei welchen Sachverhalten.<br />
Wenn Sie mehrere Bevollmächtigte mit <strong>de</strong>mselben<br />
Aufgabengebiet betrauen, besteht allerdings die<br />
Gefahr, dass die unterschiedlichen Personen verschie<strong>de</strong>ner<br />
Meinung sind, was die Wahrnehmung Ihrer Interessen<br />
gefähr<strong>de</strong>n kann. Sie können daher auch jeweils<br />
eine eigene bevollmächtigte Person für verschie<strong>de</strong>ne<br />
Aufgabengebiete einsetzen (z. B. Gesundheitsfürsorge<br />
o<strong>de</strong>r Vermögensangelegenheiten).<br />
Bei komplizierten Fallgestaltungen o<strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>ren<br />
individuellen Wünschen empfiehlt es sich immer, vorher<br />
rechtskundigen Rat einzuholen.<br />
Vorsorgevollmacht<br />
Was ist eine Generalvollmacht<br />
und genügt<br />
sie zur Vorsorge?<br />
Eine Generalvollmacht kann etwa zur Vertretung in allen<br />
Angelegenheiten ermächtigen. Eine solche allgemeine<br />
Formulierung <strong>de</strong>ckt aber mehrere wichtige Fälle nicht ab:<br />
► Die bevollmächtigte Person kann an Ihrer Stelle<br />
keiner ärztlichen Untersuchung, einer Heilbehandlung<br />
o<strong>de</strong>r einem medizinischen Eingriff zustimmen,<br />
wenn hierbei Lebensgefahr besteht (etwa bei einer<br />
Herzoperation) o<strong>de</strong>r ein schwerer, länger andauern<strong>de</strong>r<br />
Gesundheitsscha<strong>de</strong>n zu erwarten ist (z. B. bei<br />
einer Amputation). Sie kann insbeson<strong>de</strong>re nicht <strong>de</strong>r<br />
Unterlassung o<strong>de</strong>r Beendigung lebensverlängern<strong>de</strong>r<br />
Maßnahmen zustimmen.<br />
► Die bevollmächtigte Person kann an Ihrer Stelle<br />
nicht in eine zu Ihrem Schutz notwendige geschlossene<br />
Unterbringung o<strong>de</strong>r in eine an<strong>de</strong>re freiheitsbeschränken<strong>de</strong><br />
Maßnahme (etwa ein Bettgitter)<br />
einwilligen.<br />
► Die bevollmächtigte Person kann an Ihrer Stelle<br />
nicht in eine Organspen<strong>de</strong> einwilligen.<br />
In diesen Fällen verlangt das Gesetz, dass die schriftliche<br />
Vollmacht die vorgenannten Befugnisse ausdrücklich<br />
bezeichnet. Eine generelle Vollmacht (Generalvollmacht)<br />
genügt also nicht.
Welchen Inhalt<br />
sollte eine Vorsorgevollmacht<br />
haben?<br />
Der von Ihnen Bevollmächtigte erhält die Aufgabe, aber<br />
auch das Recht, Ihre Angelegenheiten zu besorgen.<br />
Welche Aufgaben dies im Einzelnen sein sollen, bestim-<br />
men Sie allein. Sie legen fest, in welchem Umfang und<br />
unter welchen Bedingungen die Vollmacht gelten soll.<br />
Je nach Umfang <strong>de</strong>r Vollmacht kann <strong>de</strong>r Aufgaben-<br />
kreis unterschiedlich groß sein. Er kann die Besorgung<br />
alltäglicher Geschäfte umfassen, aber auch eine Vermö-<br />
genssorge beinhalten, womit <strong>de</strong>r Bevollmächtige Ihre<br />
gesamten finanziellen Angelegenheiten regeln wür<strong>de</strong>.<br />
Außer<strong>de</strong>m können Sie mit <strong>de</strong>r Vollmacht Pflegeanordnungen<br />
treffen und eine Reihe weiterer Aufgaben z. B. bei<br />
<strong>de</strong>r Gesundheitsvorsorge o<strong>de</strong>r hinsichtlich <strong>de</strong>r Bestimmung<br />
<strong>de</strong>s Aufenthaltes festlegen. Beispiele <strong>de</strong>rartiger<br />
Verfügungen fin<strong>de</strong>n Sie ab Seite 26.<br />
Bei <strong>de</strong>r Abfassung einer Vorsorgevollmacht sollten<br />
Sie be<strong>de</strong>nken, dass das Han<strong>de</strong>ln eines Bevollmächtigten<br />
genauso wirkt, als wür<strong>de</strong>n Sie selbst tätig wer<strong>de</strong>n.<br />
Bei entsprechen<strong>de</strong>r Vollmacht kann <strong>de</strong>r Bevollmächtigte<br />
Kaufverträge in Ihrem Namen schließen, Ihnen gehören<strong>de</strong><br />
Dinge verkaufen, die Wohnung kündigen, einen<br />
Heimvertrag schließen (etc.). Wegen <strong>de</strong>r Tragweite einer<br />
Bevollmächtigung sollten Sie sich <strong>de</strong>n Inhalt einer Vollmacht<br />
genau überlegen. Es empfiehlt sich, differenzierte<br />
Festlegungen zu treffen. Bei nur körperlicher Behin<strong>de</strong>rung<br />
ist die Übertragung von Rechten, die die Lebensgestaltung<br />
zum Inhalt haben, nicht in <strong>de</strong>m Maße erfor<strong>de</strong>rlich<br />
wie bei geistigen Gebrechen.<br />
Sie können daher eine Vorsorgevollmacht so abfassen,<br />
dass <strong>de</strong>r Umfang <strong>de</strong>r Bevollmächtigung jeweils mit<br />
<strong>de</strong>r Schwere einer hoffentlich nicht eintreten<strong>de</strong>n, aber<br />
<strong>de</strong>nnoch je<strong>de</strong>rzeit möglichen Behin<strong>de</strong>rung korrespondiert.<br />
Bei körperlicher Behin<strong>de</strong>rung müssen die Vollmachten<br />
nicht so weit reichend und umfassend sein wie etwa<br />
bei einer psychischen Erkrankung o<strong>de</strong>r einer geistigen<br />
Behin<strong>de</strong>rung.<br />
Auf je<strong>de</strong>n Fall sollten Sie in <strong>de</strong>r Vorsorgevollmacht<br />
ein<strong>de</strong>utige Formulierungen wählen und klare Handlungsanweisungen<br />
und Entscheidungsvorgaben treffen. Damit<br />
schützen Sie sich und die von Ihnen bevollmächtigte<br />
Person vor Zweifeln und Missverständnissen.<br />
Von Zeit zu Zeit o<strong>de</strong>r bei einem beson<strong>de</strong>ren Anlass<br />
(z. B. bei einem bevorstehen<strong>de</strong>n Krankenhausaufenthalt)<br />
sollten Sie überprüfen, ob die in <strong>de</strong>r Vorsorgevollmacht<br />
getroffenen Verfügungen noch Ihren Wünschen und Vorstellungen<br />
entsprechen. Bei unverän<strong>de</strong>rter Beibehaltung<br />
<strong>de</strong>r dort aufgeführten Punkte können Sie dies auf <strong>de</strong>r<br />
Vollmacht vermerken. An<strong>de</strong>renfalls müssen Sie eventuell<br />
die bisherige Vollmacht wi<strong>de</strong>rrufen.<br />
Vorsorgevollmacht 7
8<br />
Welche Form muss<br />
eine Vorsorgevollmacht<br />
haben?<br />
Eine Vollmacht ist grundsätzlich nicht an eine Form<br />
gebun<strong>de</strong>n, sollte aber aus Beweisgrün<strong>de</strong>n schriftlich<br />
abgefasst wer<strong>de</strong>n. Der Vorteil einer selbst geschriebenen<br />
Vollmacht besteht darin, dass man <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>s Schrift-<br />
stücks stärker über<strong>de</strong>nkt, das Aufsetzen vor <strong>de</strong>m Notar<br />
gewährleistet an<strong>de</strong>rerseits rechtskundigen Rat. Hilfe bei<br />
<strong>de</strong>r Formulierung einer Vollmacht können Sie auch bei<br />
<strong>de</strong>n Betreuungsvereinen erhalten. Eine Anschriftenliste<br />
anerkannter Betreuungsvereine fin<strong>de</strong>n Sie auf Seite 23.<br />
Die Einholung anwaltlichen o<strong>de</strong>r notariellen Rats ist<br />
beson<strong>de</strong>rs dann zu empfehlen, wenn Sie umfangreiches<br />
Vermögen besitzen, mehrere Bevollmächtigte einsetzen<br />
o<strong>de</strong>r neben <strong>de</strong>r Vollmacht eingehen<strong>de</strong> Handlungsan-<br />
weisungen an <strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r die Bevollmächtigten festlegen<br />
wollen. Die notarielle Beurkundung muss erfolgen, wenn<br />
Ihre Vollmacht auch unwi<strong>de</strong>rruflich zum Erwerb o<strong>de</strong>r zur<br />
Veräußerung von Grundstücken o<strong>de</strong>r Eigentumswoh-<br />
nungen o<strong>de</strong>r zur Aufnahme von Verbraucherdarlehen<br />
berechtigen soll. Durch eine notarielle Beurkundung<br />
können zu<strong>de</strong>m spätere Zweifel an <strong>de</strong>r Wirksamkeit <strong>de</strong>r<br />
Vollmacht vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />
Sofern die Vorsorgevollmacht <strong>de</strong>m Bevollmächtigten<br />
auch Rechte im Verkehr mit einer Bank o<strong>de</strong>r Sparkasse<br />
einräumt, sollten Sie sich bei <strong>de</strong>m jeweiligen Kreditinstitut<br />
erkundigen, was zu beachten ist. Viele Banken und Sparkassen<br />
haben für solche Fälle beson<strong>de</strong>re Geschäftsformen<br />
geschaffen und erkennen <strong>de</strong>shalb auch notariell<br />
beglaubigte Unterschriften unter einer Vorsorgevollmacht<br />
nicht immer an.<br />
Soll <strong>de</strong>r Bevollmächtigte einen Vertrag über Wohnraum<br />
mit Pflege o<strong>de</strong>r Betreuungsleistungen (früher: sog.<br />
Heimvertrag) abschließen können, muss die Bevollmächtigung<br />
schriftlich erfolgen.<br />
Erteilen und wi<strong>de</strong>rrufen kann eine Vollmacht je<strong>de</strong>r<br />
Volljährige, <strong>de</strong>r nicht infolge einer Krankheit o<strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung<br />
geschäftsunfähig ist.<br />
Vorsorgevollmacht<br />
Ab wann und<br />
wie lange gilt<br />
die Vollmacht?<br />
Die Vollmacht gilt grundsätzlich ab ihrer Ausstellung. Im<br />
Innenverhältnis zum Bevollmächtigten ist aber die mit<br />
ihm getroffene Vereinbarung maßgebend. Diese wird<br />
wörtlich o<strong>de</strong>r stillschweigend dahingehend lauten, dass<br />
von <strong>de</strong>r Vollmacht erst Gebrauch gemacht wer<strong>de</strong>n darf,<br />
wenn Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind.<br />
Sie können die Vollmacht je<strong>de</strong>rzeit wi<strong>de</strong>rrufen. Hierzu<br />
müssen Sie ein ausgehändigtes Formular zurückverlangen.<br />
Möchten Sie eine Konto-/Depot-Vollmacht – Vorsorgevollmacht<br />
wi<strong>de</strong>rrufen, sollten Sie dies stets auch Ihrer<br />
Bank o<strong>de</strong>r Sparkasse sofort schriftlich mitteilen. Können<br />
Sie die Vollmacht krankheitsbedingt nicht mehr wi<strong>de</strong>rrufen,<br />
kann das Gericht einen Betreuer bestellen mit <strong>de</strong>r<br />
Aufgabe, <strong>de</strong>n Bevollmächtigten zu kontrollieren und die<br />
Vollmacht zu wi<strong>de</strong>rrufen, wenn <strong>de</strong>r Bevollmächtigte durch<br />
Pflichtwidrigkeiten einen wichtigen Anlass gegeben hat.<br />
Wi<strong>de</strong>rruft <strong>de</strong>r Betreuer die Vollmacht, wird das Gericht<br />
anstelle <strong>de</strong>s Bevollmächtigten eine geeignete Person<br />
zum Betreuer bestellen, die sich um Ihre Angelegenheiten<br />
kümmert.<br />
Zu überlegen ist ferner, ob die Vollmacht nach <strong>de</strong>m<br />
Tod in Kraft bleiben soll. Damit wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Bevollmächtigte<br />
für unaufschiebbare Rechtsgeschäfte handlungsfähig<br />
bleiben, bis er von <strong>de</strong>n Erben abgelöst wird. Der Tod<br />
<strong>de</strong>s Vollmachtgebers führt nach neuerer Rechtsprechung<br />
im Zweifel zum Erlöschen <strong>de</strong>r Vollmacht. In <strong>de</strong>r Vollmacht<br />
sollte daher ausdrücklich geregelt wer<strong>de</strong>n, dass die Vollmacht<br />
über <strong>de</strong>n Tod <strong>de</strong>s Vollmachtgebers hinaus fort gilt.<br />
Möglich ist auch, mit einem Beerdigungsinstitut einen<br />
Vorsorgevertrag abzuschließen, mit <strong>de</strong>m die Beerdigung<br />
und <strong>de</strong>ren Ablauf im Detail geregelt wer<strong>de</strong>n können. Auskünfte<br />
über <strong>de</strong>n Kauf einer Grabstätte und <strong>de</strong>n Abschluss<br />
eines Grabpflegevertrages erhält man bei <strong>de</strong>n Friedhofsverwaltungen.<br />
An<strong>de</strong>re Verfügungen, die erst nach <strong>de</strong>m Tod wirksam<br />
wer<strong>de</strong>n sollen, wie z. B. Erbschaftsregelungen o<strong>de</strong>r Vermächtnisse,<br />
gehören in ein Testament.
Wie kann ich meine<br />
Wünsche und<br />
Vorstellungen<br />
ver<strong>de</strong>utlichen?<br />
Zunächst sollte beachtet wer<strong>de</strong>n, dass die Vollmacht<br />
eine für Dritte bestimmte Erklärung ist. Sie bezeichnet<br />
die Person <strong>de</strong>s rechtsgeschäftlichen Vertreters bzw. <strong>de</strong>r<br />
rechtsgeschäftlichen Vertreterin und beschreibt, was<br />
dieser/diese im Außenverhältnis mit Rechtswirkung für<br />
Sie tun darf.<br />
Deshalb sollten Anweisungen an die bevollmächtigte<br />
Person zum inhaltlichen Gebrauch <strong>de</strong>r Vollmacht nicht in<br />
diese selbst aufgenommen wer<strong>de</strong>n. Eine Vollmacht kann<br />
etwa zum Abschluss eines Heimvertrages ermächtigen.<br />
Wünsche, welches Heim vorrangig in Betracht kommt<br />
o<strong>de</strong>r umgekehrt keinesfalls ausgewählt wer<strong>de</strong>n sollte,<br />
gehören aber nicht in diese Erklärung mit Außenwirkung.<br />
Wünsche sollten vorweg mit <strong>de</strong>r bevollmächtigten Person<br />
als Auftrag besprochen o<strong>de</strong>r auch in einer schriftlichen<br />
Handlungsanweisung, etwa einem Brief, nie<strong>de</strong>rgelegt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Dasselbe gilt für die Auffor<strong>de</strong>rung, bestimmte Angehö-<br />
rige an Geburtstagen, Weihnachten usw. zu beschenken<br />
o<strong>de</strong>r die bisherigen Spen<strong>de</strong>ngewohnheiten fortzuführen.<br />
All dies sollte nicht in <strong>de</strong>n Text <strong>de</strong>r Vollmacht, son<strong>de</strong>rn in<br />
<strong>de</strong>n Auftrag an die bevollmächtigte Person aufgenom-<br />
men wer<strong>de</strong>n. Welchen weiteren Inhalt <strong>de</strong>r Auftrag im<br />
Einzelnen haben kann, hängt wesentlich von Ihren indi-<br />
viduellen Wünschen und Bedürfnissen ab.<br />
Wo bewahre ich die<br />
Vollmachtsurkun<strong>de</strong><br />
auf und muss<br />
ich die Vollmacht<br />
registrieren lassen?<br />
Handlungsfähig ist ein Bevollmächtigter nur, wenn er die<br />
Vollmacht im Original o<strong>de</strong>r die notariell gesiegelte Aus-<br />
fertigung <strong>de</strong>r Vollmachtsurkun<strong>de</strong> vorweisen kann. Da<br />
eine Vorsorgevollmacht aber meist erst zu einem spä-<br />
teren Zeitpunkt benötigt wird, kommt <strong>de</strong>r Aufbe wahrung<br />
<strong>de</strong>r Vollmacht bis dahin eine beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung zu.<br />
Eine sichere Aufbewahrung schützt zwar vor Missbrauch,<br />
ist die Vollmacht im Bedarfsfall aber nicht auffindbar, ist<br />
möglicherweise alle Vorsorge vergeblich gewesen.<br />
Empfehlenswert ist es, eine Kopie o<strong>de</strong>r einen Hin-<br />
weis auf die Vollmacht bei sich zu tragen. Auch sollte<br />
<strong>de</strong>r Bevollmächtigte Kenntnis darüber haben, dass er<br />
bevollmächtigt wur<strong>de</strong>, damit er sich im Bedarfsfall in <strong>de</strong>n<br />
Besitz <strong>de</strong>r Vollmacht setzen und dann die erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Angelegenheiten für Sie klären und regeln kann. Sorgen<br />
Sie also stets dafür, dass die Vollmachtsurkun<strong>de</strong> <strong>de</strong>m/<br />
<strong>de</strong>r Berechtigten zur Verfügung steht, wenn sie benö-<br />
tigt wird. Hierzu gibt es verschie<strong>de</strong>ne Möglichkeiten:<br />
Private Verwahrung<br />
Sie können die Vollmachtsurkun<strong>de</strong> an einem im Ernstfall<br />
leicht zugänglichen Ort aufbewahren, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r/die Bevoll-<br />
mächtigte kennt (z. B. in Ihrem häuslichen Schreibtisch)<br />
o<strong>de</strong>r Sie übergeben die Vollmachtsurkun<strong>de</strong> von vornhe-<br />
rein <strong>de</strong>m/<strong>de</strong>r Bevollmächtigten mit <strong>de</strong>r Maßgabe, von<br />
dieser nur in <strong>de</strong>m besprochenen Fall Gebrauch zuma-<br />
chen. Sollte diese Person absprachewidrig vorzeitig von<br />
<strong>de</strong>r Vollmacht Gebrauch machen, können Sie die Voll-<br />
macht wi<strong>de</strong>rrufen, die Vollmachtsurkun<strong>de</strong> herausverlan-<br />
gen und Scha<strong>de</strong>nsersatz for<strong>de</strong>rn.<br />
Sie können die Vollmachtsurkun<strong>de</strong> auch einer an<strong>de</strong>-<br />
ren Vertrauensperson zur Verwahrung mit <strong>de</strong>r Auflage<br />
übergeben, sie <strong>de</strong>m/<strong>de</strong>r Bevollmächtigten im Bedarfsfall<br />
auszuhändigen. ►<br />
Vorsorgevollmacht 9
10<br />
Verwahrung beim Notar<br />
Bei einer notariellen Vollmacht können Sie auch <strong>de</strong>n<br />
Notar anweisen, an die bevollmächtigte Person (nur)<br />
dann eine Ausfertigung <strong>de</strong>r Vollmachtsurkun<strong>de</strong> herauszu-<br />
geben, wenn diese ein ärztliches Attest vorlegt, wonach<br />
Sie die in <strong>de</strong>r Vollmacht bezeichneten Angelegenheiten<br />
nicht mehr besorgen können. Sie können mit <strong>de</strong>m Notar<br />
absprechen, wie alt das Attest sein darf und dass <strong>de</strong>ssen<br />
Richtigkeit nicht überprüft wer<strong>de</strong>n muss.<br />
Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snotarkammer<br />
Unabhängig <strong>vom</strong> Ort <strong>de</strong>r Verwahrung können Sie Ihre<br />
Vorsorgevollmacht gebührenpflichtig registrieren lassen.<br />
Die Registrierung umfasst die wesentlichen Daten <strong>de</strong>r<br />
Vollmacht, insbeson<strong>de</strong>re Ihren Namen und Ihre Anschrift,<br />
<strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>r Vollmacht und die Daten Ihrer Vertrau-<br />
ensperson. Die Vollmachtsurkun<strong>de</strong> selbst wird nicht<br />
bei <strong>de</strong>m Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt und die<br />
Angaben zur Vollmacht wer<strong>de</strong>n nicht inhaltlich überprüft.<br />
Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen<br />
können in gleicher Weise im Zentralen Vorsorgeregister<br />
registriert wer<strong>de</strong>n.<br />
Vorsorgevollmacht<br />
Kommt es zu einem Betreuungsverfahren, kann das<br />
Betreuungsgericht durch Abfrage bei <strong>de</strong>m Register<br />
Kenntnis <strong>vom</strong> Vorhan<strong>de</strong>nsein einer Vorsorgevollmacht<br />
o<strong>de</strong>r einer Betreuungsverfügung erlangen und aufgrund<br />
<strong>de</strong>r registrierten Daten beurteilen, ob eine für das Betreuungsverfahren<br />
relevante Vollmacht und/o<strong>de</strong>r eine Betreuungsverfügung<br />
vorhan<strong>de</strong>n ist. Um <strong>de</strong>m Betreuungsgericht<br />
<strong>de</strong>n Kontakt mit <strong>de</strong>r bevollmächtigten Person zu ermöglichen,<br />
sollten Sie auf je<strong>de</strong>n Fall auch <strong>de</strong>ren Daten registrieren<br />
lassen. Es empfiehlt sich, die Einzelheiten zuvor<br />
mit <strong>de</strong>r bevollmächtigten Person zu besprechen, insbeson<strong>de</strong>re<br />
zu klären, ob sie mit <strong>de</strong>r Registrierung einverstan<strong>de</strong>n<br />
ist.
Die Registereintragung kann unmittelbar von <strong>de</strong>m Voll-<br />
machtgeber selbst beantragt wer<strong>de</strong>n. Der Antrag kann<br />
aber auch über <strong>de</strong>n Notar o<strong>de</strong>r Rechtsanwalt gestellt<br />
wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>r Vollmacht mitge-<br />
wirkt hat. Zum Teil sind auch die Betreuungsvereine und<br />
Betreuungsbehör<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Antragstellung behilflich.<br />
Wollen Sie die Eintragung selbst veranlassen, können<br />
Sie dies online über das Internet unter www.vorsorge-<br />
register.<strong>de</strong> tun. Das hat <strong>de</strong>n Vorteil, dass die von Ihnen<br />
eingegebenen Daten automatisiert und somit wesentlich<br />
schneller weiterverarbeitet wer<strong>de</strong>n können. Der Antrag<br />
über das Internet ist zu<strong>de</strong>m kostengünstiger als ein<br />
postalischer Antrag. Für die postalische Antragstellung<br />
wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an die<br />
Bun<strong>de</strong>snotarkammer<br />
– Zentrales Vorsorgeregister –<br />
Postfach 08 01 51<br />
10001 Berlin<br />
Für die Registrierung Ihrer Vollmacht fallen einmalig aufwandsbezogene<br />
Gebühren an, wobei in <strong>de</strong>r Grundgebühr<br />
die Eintragung <strong>de</strong>r ersten bevollmächtigten Person<br />
enthalten ist. Folgen<strong>de</strong> Gebühren wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snotarkammer<br />
für einen von Ihnen selbst gestellten<br />
Antrag erhoben:<br />
► Der Antrag auf Eintragung, Än<strong>de</strong>rung, Ergänzung<br />
o<strong>de</strong>r Löschung eines Eintrags wird online über<br />
www.vorsorgeregister.<strong>de</strong> gestellt ..................... € 15,50<br />
► Der Antrag auf Eintragung, Än<strong>de</strong>rung, Ergänzung<br />
o<strong>de</strong>r Löschung eines Eintrags wird schriftlich<br />
gestellt .............................................................€ 18,50<br />
► Erhöhungsgebühr für je<strong>de</strong> weitere bevollmächtigte<br />
Person bei einem online gestellten Antrag über<br />
www.vorsorgeregister.<strong>de</strong> ...................................€ 2,50<br />
► Erhöhungsgebühr für je<strong>de</strong> weitere bevollmächtigte<br />
Person bei schriftlichem Antrag .........................€ 3,00<br />
► Bei Zahlung durch Lastschrifteinzug ermäßigen<br />
sich die Gebühren um ........................................€ 2,50<br />
Vorsorgevollmacht 11
12<br />
Betreuungsverfügung<br />
Nach <strong>de</strong>m Gesetz wird durch das Gericht ein Betreuer für<br />
<strong>de</strong>njenigen bestellt, <strong>de</strong>r aufgrund einer psychischen<br />
Krankheit o<strong>de</strong>r einer körperlichen, geistigen o<strong>de</strong>r seelischen<br />
Behin<strong>de</strong>rung seine Angelegenheiten ganz o<strong>de</strong>r teilweise<br />
nicht besorgen kann. Das Gericht hört Sie auch zur Frage<br />
an, wen Sie gegebenenfalls als Betreuer wünschen. Falls<br />
Sie sich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr äußern können, hat<br />
das Gericht Wünsche, die Sie zuvor festgelegt haben, zu<br />
berücksichtigen. Dies geschieht zweckmäßig in einer schriftlichen<br />
vosorgen<strong>de</strong>n Verfügung für <strong>de</strong>n Betreuungsfall, auch<br />
Betreuungsverfügung genannt.<br />
Sie können darin bestimmen, wer mit Ihrer Betreuung beauftragt<br />
wer<strong>de</strong>n soll. Sie können aber auch festlegen, wer<br />
keinesfalls für diese Aufgaben in Betracht gezogen wer<strong>de</strong>n<br />
soll. In <strong>de</strong>r Betreuungsverfügung kann beispielsweise zu<strong>de</strong>m<br />
festgehalten wer<strong>de</strong>n, welche Wünsche und Gewohnheiten<br />
von Ihrem Betreuer respektiert wer<strong>de</strong>n sollen, ob Sie<br />
im Pflegefall zu Hause o<strong>de</strong>r in einem Pflegeheim versorgt<br />
wer<strong>de</strong>n wollen o<strong>de</strong>r welches Alten- o<strong>de</strong>r Pflegeheim Sie<br />
bevorzugen.Diese Wünsche sind für das Gericht und <strong>de</strong>n<br />
Betreuer grundsätzlich verbindlich, außer sie wür<strong>de</strong>n Ihrem<br />
Wohl zuwi<strong>de</strong>rlaufen o<strong>de</strong>r Sie haben einen Wunsch erkennbar<br />
aufgegeben o<strong>de</strong>r die Erfüllung eines Wunsches kann<br />
<strong>de</strong>m Betreuer nicht zugemutet wer<strong>de</strong>n.<br />
Betreuungsverfügung
Soll ich statt einer<br />
Vorsorgevollmacht<br />
eine Betreuungs-<br />
verfügung errichten?<br />
Das lässt sich nicht allgemein beantworten. Ist eine<br />
Person, <strong>de</strong>r Sie vollständig vertrauen können, bereit,<br />
sich im Bedarfsfall um Ihre Angelegenheiten zu kümmern,<br />
dürfte eine Vorsorgevollmacht vorzuziehen sein. Denn<br />
eine gesetzliche Betreuung ist nicht erfor<strong>de</strong>rlich, soweit<br />
die Angelegenheiten <strong>de</strong>s Betroffenen durch einen Bevollmächtigten<br />
o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Hilfen, bei <strong>de</strong>nen kein gesetzlicher<br />
Vertreter bestellt wird, ebenso gut wie durch einen<br />
Betreuer besorgt wer<strong>de</strong>n können.<br />
Allerdings kann mit einer Vorsorgevollmacht bei freiheitsentziehen<strong>de</strong>n<br />
Maßnahmen (z. B. Unterbringung,<br />
Bettgitter, Bauchgurt) das Erfor<strong>de</strong>rnis <strong>de</strong>r Genehmigung<br />
durch das Betreuungsgericht nicht umgangen wer<strong>de</strong>n.<br />
Auch wenn solche Maßnahmen von <strong>de</strong>r Vorsorgevollmacht<br />
erfasst sind, bedürfen sie stets <strong>de</strong>r Genehmigung<br />
<strong>de</strong>s Betreuungsgerichts. Zu<strong>de</strong>m ist streitig, ob eine Einwilligung<br />
in risikoreiche medizinische Maßnahmen durch<br />
eine Vollmacht wirksam geregelt wer<strong>de</strong>n kann. Mitunter<br />
sind Ärzte nicht bereit, Vollmachten hierüber anzuerkennen.<br />
Sie ziehen oft gerichtlich kontrollierte Wege vor.<br />
Dann müsste das Gericht ergänzend einen Betreuer für<br />
<strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n Aufgabenkreis bestellen.<br />
Deshalb kann es ratsam sein, bereits die Vorsorgevollmacht<br />
mit einer Betreuungsverfügung zu kombinieren.<br />
Dies ist empfehlenswert, falls die Vollmacht eine<br />
bestimmte Geschäftsbesorgung nicht ab<strong>de</strong>ckt o<strong>de</strong>r<br />
Zweifel an <strong>de</strong>r Wirksamkeit <strong>de</strong>r Vollmacht bestehen. Im<br />
Anhang (► 26) fin<strong>de</strong>n Sie ein Vollmachtsformular, mit<br />
<strong>de</strong>m Sie auch verfügen können, dass die von Ihnen<br />
bevollmächtigte Person für Ihre Betreuung ausgewählt<br />
wer<strong>de</strong>n soll, wenn trotz <strong>de</strong>r Vollmacht eine Betreuerbestellung<br />
notwendig wer<strong>de</strong>n sollte.<br />
Wenn Sie hingegen nieman<strong>de</strong>n haben, <strong>de</strong>m Sie eine<br />
Vorsorgevollmacht anvertrauen wollen, empfiehlt sich<br />
von vornherein nur die Festlegung einer Betreuungsverfügung.<br />
Damit nehmen Sie Einfluss, wer im Bedarfsfall<br />
für Sie zum Betreuer bestellt wird und wie er han<strong>de</strong>ln soll.<br />
Welchen Inhalt<br />
sollte und welche<br />
Form muss eine<br />
Betreuungs verfügung<br />
haben?<br />
Eine Betreuungsverfügung richtet sich an das für Ihren<br />
Wohnort zuständige Betreuungsgericht. Mit ihr treffen<br />
Sie vorsorgliche Anordnungen für <strong>de</strong>n Fall, dass einmal<br />
ein Betreuer bestellt wer<strong>de</strong>n muss. Die Abfassung einer<br />
Betreuungsverfügung, für die hinsichtlich ihrer Aufbewahrung<br />
das zur Vorsorgevollmacht Gesagte gilt, empfiehlt<br />
sich immer dann, wenn Sie bei <strong>de</strong>n zu regeln<strong>de</strong>n Angelegenheiten<br />
eine gerichtliche Kontrolle bevorzugen o<strong>de</strong>r<br />
Ihnen keine Personen so nahe stehen, dass Sie ihnen<br />
Vollmacht erteilen können o<strong>de</strong>r wollen.<br />
Neben <strong>de</strong>r Auswahl <strong>de</strong>r Person <strong>de</strong>s Betreuers können<br />
Sie auch Ihre Wünsche für die jeweilige Ausübung <strong>de</strong>r<br />
Betreuung äußern. Folgen<strong>de</strong> Fragen können Ihnen Anregungen<br />
dafür geben:<br />
► Möchte ich meinen bisherigen Lebensstandard<br />
behalten und soll dafür notfalls mein Vermögen aufgebraucht<br />
wer<strong>de</strong>n?<br />
► In welchem Heim möchte ich gegebenenfalls<br />
wohnen und in welchem auf keinen Fall?<br />
► Möchte ich meine persönlichen Gegenstän<strong>de</strong><br />
und Möbel soweit wie möglich mitnehmen o<strong>de</strong>r<br />
sollen diese im Falle einer Wohnungsauflösung<br />
an bestimmte Personen/Organisationen ausgehändigt<br />
wer<strong>de</strong>n?<br />
Die Betreuungsverfügung ist nicht an eine bestimmte<br />
Form gebun<strong>de</strong>n. Es empfiehlt sich aber, sie aufzuschreiben<br />
und zu unterschreiben, damit möglichst keine Zweifel<br />
an <strong>de</strong>r Echtheit Ihrer Verfügung entstehen. Wenn<br />
Sie also eine Betreuungsverfügung errichten wollen,<br />
können Sie das im Anhang (► 26) abgedruckte Muster<br />
verwen<strong>de</strong>n. Betreuungsverfügungen können ebenfalls<br />
im Zentralen Vorsorgeregister <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snotarkammer<br />
registriert wer<strong>de</strong>n. Einzelheiten dazu fin<strong>de</strong>n Sie bereits<br />
oben zur Vorsorgevollmacht erläutert.<br />
Betreuungsverfügung 13
14<br />
Patientenverfügung<br />
Solange Sie als Patient einwilligungsfähig sind, entschei<strong>de</strong>n Sie selbst<br />
nach ärztlicher Aufklärung und Beratung über alle Sie betreffen<strong>de</strong>n<br />
medizinischen Maßnahmen. Dies gilt auch, wenn für Sie ein Betreuer<br />
mit <strong>de</strong>m Aufgabenkreis <strong>de</strong>r Gesundheitsfürsorge bestellt wur<strong>de</strong>. Falls<br />
Sie aber nicht mehr entscheidungsfähig sind, vor allem Ihren Willen<br />
nicht mehr äußern können, muss eine bevollmächtigte Person o<strong>de</strong>r ein<br />
Betreuer für Sie entschei<strong>de</strong>n. Ist we<strong>de</strong>r ein Bevollmächtigter noch ein<br />
Betreuer bestellt, muss bei eilbedürftigen Maßnahmen <strong>de</strong>r Arzt nach<br />
Ihrem »mutmaßlichen Willen« han<strong>de</strong>ln. Bei nicht eilbedürftigen ärztlichen<br />
Behandlungen muss gegebenenfalls ein vorläufiger Betreuer<br />
bestellt wer<strong>de</strong>n. Ihr mutmaßlicher Wille ist maßgebend für je<strong>de</strong> ärztliche<br />
Behandlung, zu <strong>de</strong>r Sie sich selbst nicht mehr äußern können.<br />
Es muss – gegebenenfalls von Ihrem Bevollmächtigten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m<br />
Betreuer – ermittelt wer<strong>de</strong>n, wie Sie sich in <strong>de</strong>r gegebenen Situation<br />
entschei<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong>n, wenn Sie Ihren Willen noch kundtun könnten.<br />
Dies kann sehr schwierig sein, wenn Sie in <strong>de</strong>r Vergangenheit niemals<br />
schriftlich o<strong>de</strong>r auch nur mündlich, z. B. gegenüber Angehörigen,<br />
Ihre Vorstellungen für eine medizinische Behandlung, insbeson<strong>de</strong>re<br />
in <strong>de</strong>r letzten Lebensphase, geäußert haben. Dies kann in Form einer<br />
geson<strong>de</strong>rten Patientenverfügung geschehen. Die Patientenverfügung<br />
ist gesetzlich geregelt in § 1901 a Abs. 1 BGB. Mit einer Patientenverfügung<br />
können Sie für <strong>de</strong>n Fall Ihrer späteren Entscheidungsunfähigkeit<br />
im Voraus festlegen, ob Sie in bestimmte, zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Festlegung<br />
noch nicht unmittelbar bevorstehen<strong>de</strong> Untersuchungen Ihres<br />
Gesundheitszustan<strong>de</strong>s, Heilbehandlungen o<strong>de</strong>r ärztliche Eingriffe einwilligen<br />
o<strong>de</strong>r diese untersagen. Eine Patientenverfügung bedarf <strong>de</strong>r<br />
Schriftform und ist je<strong>de</strong>rzeit formlos wi<strong>de</strong>rrufbar.<br />
Patientenverfügung
Brauche ich eine<br />
Patientenverfügung?<br />
Niemand ist verpflichtet, eine Patientenverfügung abzu-<br />
fassen. Das Gesetz stellt <strong>de</strong>shalb sogar ausdrücklich klar,<br />
dass die Errichtung o<strong>de</strong>r Vorlage einer Patientenverfü-<br />
gung nicht zur Bedingung für einen Vertragsschluss (zum<br />
Beispiel <strong>de</strong>n Abschluss eines Versicherungs- o<strong>de</strong>r Heim-<br />
vertrages) gemacht wer<strong>de</strong>n darf (§ 1901 a Abs. 4 BGB).<br />
Wenn keine Patientenverfügung verfasst wur<strong>de</strong>, haben<br />
<strong>de</strong>r Betreuer o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bevollmächtigte die Behandlungs-<br />
wünsche o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n mutmaßlichen Willen <strong>de</strong>s Betroffenen<br />
festzustellen und auf dieser Grundlage zu entschei<strong>de</strong>n.<br />
Wenn Sie überlegen, ob Sie eine Patientenverfügung<br />
erstellen wollen o<strong>de</strong>r nicht, empfiehlt es sich zunächst<br />
darüber nachzu<strong>de</strong>nken, was Ihnen im Zusammenhang<br />
mit Krankheit, Lei<strong>de</strong>n und Tod wichtig ist, wovor Sie<br />
Angst haben und was Sie sich erhoffen. Manche Men-<br />
schen haben Angst, dass vielleicht nicht mehr alles medi-<br />
zinisch Mögliche für sie getan wer<strong>de</strong>n könnte, wenn sie<br />
alt o<strong>de</strong>r schwer krank sind. An<strong>de</strong>re befürchten, dass man<br />
sie in solchen Situationen unter Aufbieten aller techni-<br />
schen Möglichkeiten nicht sterben lässt.<br />
Es ist nicht einfach, sich mit existenziellen Fragen aus-<br />
einan<strong>de</strong>r zu setzen, die Krankheit, Lei<strong>de</strong>n und auch das<br />
Sterben betreffen. Dennoch ist dies notwendig, weil man<br />
sich über die Konsequenzen <strong>de</strong>r eigenen Entscheidun-<br />
gen klar wer<strong>de</strong>n muss. Festlegungen in einer Patienten-<br />
verfügung be<strong>de</strong>uten, dass man selbst die Verantwortung<br />
für die Folgen übernimmt, wenn ein Arzt diesen Wün-<br />
schen entspricht. Dabei sollten Sie be<strong>de</strong>nken, dass in<br />
bestimmten Grenzsituationen <strong>de</strong>s Lebens Voraussagen<br />
über das Ergebnis medizinischer Maßnahmen und mög-<br />
liche Folgeschä<strong>de</strong>n im Einzelfall kaum möglich sind.<br />
Welchen Inhalt sollte<br />
und welche Form<br />
muss eine Patienten-<br />
verfügung haben?<br />
Viele Menschen haben klare Vorstellungen darüber, was<br />
geschehen soll, falls bei schweren Erkrankungen o<strong>de</strong>r<br />
Unfällen die Grenzen medizinischer Hilfe erreicht sind.<br />
Wenn aber ein solcher Fall tatsächlich eintritt, können<br />
<strong>de</strong>rartige Wünsche regelmäßig nicht mehr gegenüber<br />
<strong>de</strong>n Ärzten geäußert wer<strong>de</strong>n.<br />
Entspricht es Ihrem Willen, dass im Falle irrever-<br />
sibler Bewusstlosigkeit, schwerer Dauerschädigung <strong>de</strong>s<br />
Gehirns o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s dauern<strong>de</strong>n Ausfalls lebenswichtiger<br />
Funktionen keine lebensverlängern<strong>de</strong>n Maßnahmen<br />
ergriffen wer<strong>de</strong>n, können Sie dies in einer Patientenver-<br />
fügung festhalten. Dort kann außer<strong>de</strong>m zum Ausdruck<br />
gebracht wer<strong>de</strong>n, dass ein menschenwürdiger Tod<br />
gewünscht wird und ärztliche Maßnahmen abgelehnt<br />
wer<strong>de</strong>n, die lediglich eine Verlängerung <strong>de</strong>s Sterbevorgangs<br />
und Lei<strong>de</strong>ns be<strong>de</strong>uten wür<strong>de</strong>n.<br />
Erklärt wer<strong>de</strong>n kann in einer Patientenverfügung<br />
aber auch, dass man mit einer ärztlichen Therapie einverstan<strong>de</strong>n<br />
ist, die das Lei<strong>de</strong>n und die Schmerzen lin<strong>de</strong>rt.<br />
Sie können sich für eine intensive Schmerz therapie<br />
aussprechen und <strong>de</strong>ren Anwendung wünschen, selbst<br />
wenn diese Medikation nicht risikolos ist. Aus <strong>de</strong>r Patientenverfügung<br />
muss dann aber ein<strong>de</strong>utig hervorgehen,<br />
dass Sie sich dieses Risikos bei Abgabe <strong>de</strong>r Erklärung<br />
bewusst waren.<br />
Überhaupt ist von Be<strong>de</strong>utung, dass Sie sich über die<br />
medizinische Situation und die rechtliche Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r<br />
von Ihnen abgegebenen Erklärung zuvor ausführlich und<br />
gründlich informiert haben. Dies sollte aus <strong>de</strong>r Patientenverfügung<br />
erkennbar sein, etwa in<strong>de</strong>m Sie geson<strong>de</strong>rt<br />
darauf hinweisen. Abgeschlossen wer<strong>de</strong>n kann die Patientenverfügung<br />
jeweils mit <strong>de</strong>m Satz: »Ich gebe diese<br />
Erklärung(en) frei und ohne Zwang, im Vollbesitz meiner<br />
geistigen Kräfte ab«. ►<br />
Patientenverfügung 15
16<br />
Inhalt einer Patientenverfügung kann also alles sein,<br />
was Ihnen im Falle einer Situation wichtig ist, in <strong>de</strong>r<br />
Sie sich selbst nicht mehr gegenüber <strong>de</strong>n behan<strong>de</strong>ln-<br />
<strong>de</strong>n Ärzten äußern können und diese Erklärungen auch<br />
nicht an<strong>de</strong>ren Personen überlassen wollen. Wenn Sie<br />
Festlegungen für o<strong>de</strong>r gegen bestimmte Behandlungen<br />
treffen wollen, sollen Sie sich bewusst sein, dass Sie<br />
durch einen Behandlungsverzicht unter Umstän<strong>de</strong>n auf<br />
ein Weiterleben verzichten. Umgekehrt sollten Sie sich<br />
darüber klar sein, dass Sie für eine Chance, weiterleben<br />
zu können, möglicherweise Abhängigkeit und Fremdbe-<br />
stimmung in Kauf nehmen.<br />
Am En<strong>de</strong> Ihrer persönlichen Willensbildung kann die<br />
Entscheidung stehen, eine Patientenverfügung zu erstel-<br />
len o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Entschluss, keine Vorsorge treffen zu wollen.<br />
Sie sollten sich <strong>de</strong>shalb für diese Überlegungen Zeit<br />
nehmen und sich nicht unter Druck setzen. Vor Abfas-<br />
sung einer Patientenverfügung sollten Sie in je<strong>de</strong>m Falle<br />
Ihren Hausarzt konsultieren.<br />
Die neue gesetzliche Regelung <strong>de</strong>r Patientenverfü-<br />
gung sieht vor, dass eine Patientenverfügung schriftlich<br />
verfasst und durch Namensunterschrift eigenhändig o<strong>de</strong>r<br />
durch ein von einer Notarin o<strong>de</strong>r einem Notar beglaubig-<br />
tes Handzeichen unterzeichnet wer<strong>de</strong>n muss (§ 1901 a<br />
Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 126 Abs. 1 BGB). Niemand ist<br />
aber an seine schriftliche Patientenverfügung für immer<br />
gebun<strong>de</strong>n. Die Patientenverfügung kann je<strong>de</strong>rzeit form-<br />
los wi<strong>de</strong>rrufen wer<strong>de</strong>n (§ 1901 a Abs. 1 Satz 3 BGB). Da<br />
Sie im Laufe <strong>de</strong>r Jahre möglicherweise mehrere Patien-<br />
tenverfügungen machen, empfiehlt es sich, diese mit Ort<br />
und Datum zu versehen. Dies erleichtert es, eine wi<strong>de</strong>r-<br />
rufene von einer etwaigen späteren, nicht wi<strong>de</strong>rrufenen<br />
Patientenverfügung zu unterschei<strong>de</strong>n.<br />
Patientenverfügung<br />
Mündliche Äußerungen sind <strong>de</strong>shalb aber nicht wir-<br />
kungslos, <strong>de</strong>nn sie müssen bei <strong>de</strong>r Feststellung <strong>de</strong>s mut-<br />
maßlichen Patientenwillens von <strong>de</strong>r Vertreterin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m<br />
Vertreter beachtet wer<strong>de</strong>n. Es ist nicht unbedingt erfor<strong>de</strong>r-<br />
lich, aber sehr empfehlenswert, eine Patientenverfügung<br />
in bestimmten Zeitabstän<strong>de</strong>n (z. B. jährlich) zu erneuern<br />
o<strong>de</strong>r zu bestätigen. So kann man im eigenen Interesse<br />
regelmäßig überprüfen, ob die einmal getroffenen Fest-<br />
legungen noch gelten sollen o<strong>de</strong>r eventuell konkretisiert<br />
o<strong>de</strong>r abgeän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n sollten. Eine Bestätigung Ihrer<br />
Patientenverfügung ist insbeson<strong>de</strong>re immer dann anzu-<br />
raten, wenn sich Ihre konkrete Lebenssituation geän<strong>de</strong>rt<br />
hat (z. B. bei Heirat, Gründung einer Familie o. ä.) und Sie<br />
an <strong>de</strong>n Festlegungen in Ihrer Patientenverfügung festhal-<br />
ten wollen, <strong>de</strong>nn <strong>de</strong>r Betreuer ist verpflichtet zu prüfen,<br />
ob Ihre möglicherweise ältere Patientenverfügung noch<br />
auf Ihre konkrete (neue) Lebenssituation zutrifft.
Wie bekommt<br />
<strong>de</strong>r behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong><br />
Arzt meine<br />
Patienten verfügung?<br />
Eine Patientenverfügung sollte so verwahrt wer<strong>de</strong>n, dass<br />
insbeson<strong>de</strong>re Ihre Ärztinnen und Ärzte, Bevollmächtigte,<br />
Betreuerin o<strong>de</strong>r Betreuer, aber gegebenenfalls auch das<br />
Betreuungsgericht, möglichst schnell und unkompliziert<br />
Kenntnis von <strong>de</strong>r Existenz und <strong>vom</strong> Hinterlegungsort<br />
einer Patientenverfügung erlangen können. Dazu kann<br />
es sinnvoll sein, einen Hinweis bei sich zu tragen, wo<br />
die Patientenverfügung aufbewahrt wird. Bei Aufnahme<br />
in ein Krankenhaus o<strong>de</strong>r Pflegeheim sollten Sie auf Ihre<br />
Patientenverfügung hinweisen. Wenn Sie eine Vertrau-<br />
ensperson bevollmächtigt haben, sollte auch diese infor-<br />
miert sein. Sofern die Patientenverfügung Bestandteil<br />
einer Betreuungsverfügung ist, kann das Gesamtdoku-<br />
ment auch im Vorsorgeregister <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snotarkammer<br />
registriert wer<strong>de</strong>n (§ 78 a BNotO).<br />
Muss meine<br />
Patientenverfügung<br />
beachtet wer<strong>de</strong>n?<br />
Die neue gesetzliche Regelung <strong>de</strong>r Patientenverfügung<br />
sieht vor, dass Festlegungen für ärztliche Maßnahmen<br />
in bestimmten Situationen verbindlich sind, wenn durch<br />
diese Festlegungen Ihr Wille für eine konkrete Lebens-<br />
und Behandlungssituation ein<strong>de</strong>utig und sicher festge-<br />
stellt wer<strong>de</strong>n kann. Die Ärztin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Arzt muss eine<br />
<strong>de</strong>rart verbindliche Patientenverfügung beachten. Die<br />
Missachtung <strong>de</strong>s Patientenwillens kann als Körperver-<br />
letzung strafbar sein.<br />
Ein Vertreter ist verpflichtet, die Patientenverfügung<br />
zu prüfen, Ihren Behandlungswillen festzustellen und ihm<br />
Ausdruck und Geltung zu verschaffen (§ 1901 a Abs. 1<br />
Satz 2 BGB).<br />
Damit Ihre Patientenverfügung beachtet wer<strong>de</strong>n kann,<br />
müssen Sie die darin enthaltenen Erklärungen freiver-<br />
antwortlich, insbeson<strong>de</strong>re ohne äußeren Druck, abge-<br />
geben haben. Zu<strong>de</strong>m darf die Patientenverfügung nicht<br />
wi<strong>de</strong>rrufen wor<strong>de</strong>n sein. Festlegungen in einer Patienten-<br />
verfügung sind daher nicht bin<strong>de</strong>nd, wenn auf Grund kon-<br />
kreter Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass Sie sie zum<br />
Behandlungszeitpunkt nicht mehr gelten lassen wollen.<br />
Unbeachtlich sind Anordnungen, die gegen ein gesetz-<br />
liches Verbot verstoßen (§ 134 BGB). Deshalb kann in<br />
einer Patientenverfügung beispielsweise <strong>vom</strong> Arzt keine<br />
strafbare Tötung auf Verlangen gefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
Han<strong>de</strong>lt es sich bei <strong>de</strong>n in einer Patientenverfügung<br />
genannten ärztlichen Maßnahmen um einen Eingriff in<br />
die körperliche Integrität (beispielsweise eine Operation),<br />
ist die Einwilligung nur wirksam, wenn ihr eine ärztliche<br />
Aufklärung vorausgegangen ist, es sei <strong>de</strong>nn, Sie haben<br />
auf eine solche Aufklärung verzichtet. Aus <strong>de</strong>r Patienten-<br />
verfügung soll sich ergeben, ob diese Voraussetzungen<br />
erfüllt sind. ►<br />
Patientenverfügung 17
18<br />
Wenn Sie keine Patientenverfügung haben o<strong>de</strong>r wenn<br />
die Festlegungen in einer Patientenverfügung nicht auf<br />
die konkrete Lebens- und Behandlungssituation zutref-<br />
fen, muss für Sie eine Vertreterin o<strong>de</strong>r ein Vertreter<br />
(Betreuer o<strong>de</strong>r Bevollmächtigter) entschei<strong>de</strong>n, ob sie<br />
o<strong>de</strong>r er <strong>de</strong>r ärztlichen Maßnahme zustimmt o<strong>de</strong>r nicht.<br />
Bei dieser Entscheidung darf die Vertreterin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
Vertreter keine eigenen Maßstäbe zugrun<strong>de</strong> legen, son-<br />
<strong>de</strong>rn muss Ihre Behandlungswünsche o<strong>de</strong>r Ihren mut-<br />
maßlichen Willen feststellen und auf dieser Grundlage<br />
entschei<strong>de</strong>n (§ 1901 a Abs. 2 BGB). Dabei sind insbeson-<br />
<strong>de</strong>re Ihre früheren Äußerungen, Ihre Überzeugungen und<br />
Wertvorstellungen zu berücksichtigen.<br />
Patientenverfügung<br />
Sollte ich in meiner<br />
Patientenverfügung<br />
meine persönlichen<br />
Wertvorstellungen<br />
darlegen?<br />
Wenn Sie persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen<br />
zum eigenen Leben und Sterben und religiöse Anschau-<br />
ungen schriftlich nie<strong>de</strong>rlegen, können sie als Ergänzung<br />
und Auslegungshilfe Ihrer Patientenverfügung dienen.<br />
Dies gilt beson<strong>de</strong>rs dann, wenn eine Patientenverfügung<br />
»in gesun<strong>de</strong>n Tagen« erstellt wird.<br />
Die in einer Patientenverfügung festgelegten Wünsche<br />
zum Ob und Wie medizinischer Maßnahmen in kriti-<br />
schen Krankheitssituationen beruhen meist auf persön-<br />
lichen Wertvorstellungen, Lebenshaltungen, religiösen<br />
Anschauungen, Hoffnungen o<strong>de</strong>r Ängsten. Um die Fest-<br />
legungen in einer Patientenverfügung besser nachvoll-<br />
ziehen zu können, kann es für das Behandlungsteam<br />
ebenso wie für Bevollmächtigte, Betreuerin o<strong>de</strong>r Betreuer<br />
hilfreich sein, Ihre persönlichen Auffassungen dazu zu<br />
kennen. Das ist insbeson<strong>de</strong>re dann wichtig, wenn es<br />
Auslegungsprobleme gibt o<strong>de</strong>r wenn die konkrete Situa-<br />
tion nicht genau <strong>de</strong>rjenigen entspricht, die Sie in <strong>de</strong>r Pati-<br />
entenverfügung beschrieben haben. Insofern kann die<br />
schriftliche Festlegung eigener Wertvorstellungen eine<br />
wichtige Ergänzung einer Patientenverfügung sein. Eine<br />
schriftliche Dokumentation <strong>de</strong>r eigenen Wertvorstellun-<br />
gen kann zu<strong>de</strong>m die Ernsthaftigkeit einer Patientenver-<br />
fügung unterstreichen.
Wie formuliere ich<br />
eine schriftliche<br />
Patientenverfügung?<br />
Am besten lassen Sie sich von einer ärztlichen o<strong>de</strong>r<br />
an<strong>de</strong>ren fachkundigen Person o<strong>de</strong>r Organisation beraten,<br />
bevor Sie eine schriftliche Patientenverfügung abfassen.<br />
Möglichst vermei<strong>de</strong>n sollte man allgemeine For-<br />
mulierungen wie z. B.: »Solange eine realistische Aus-<br />
sicht auf Erhaltung eines erträglichen Lebens besteht,<br />
erwarte ich ärztlichen und pflegerischen Beistand unter<br />
Ausschöpfung <strong>de</strong>r angemessenen Möglichkeiten« o<strong>de</strong>r<br />
Begriffe wie »unwürdiges Dahinvegetieren«, »qualvol-<br />
les Lei<strong>de</strong>n«, »Apparatemedizin«. Solche Aussagen sind<br />
wenig hilfreich, <strong>de</strong>nn sie sagen nichts darüber aus, was<br />
für <strong>de</strong>n Betroffenen beispielsweise ein »erträgliches«<br />
Leben ist. Beschreiben Sie <strong>de</strong>shalb möglichst konkret,<br />
in welchen Situationen die Patientenverfügung gelten soll<br />
und welche Behandlungswünsche Sie in diesen Situati-<br />
onen haben.<br />
Wenn die Patientenverfügung in verschie<strong>de</strong>nen Situ-<br />
ationen gelten soll (z. B. für die Sterbephase, bei einem<br />
dauern<strong>de</strong>n Verlust <strong>de</strong>r Einsichts- und Kommunikations-<br />
fähigkeit, im Endstadium einer unheilbaren Erkrankung),<br />
sollten Sie überlegen, ob die festgelegten Behandlungs-<br />
wünsche (z. B. die Durchführung o<strong>de</strong>r die Ablehnung<br />
bestimmter Maßnahmen wie die künstliche Ernäh-<br />
rung, die künstliche Beatmung und an<strong>de</strong>res) in allen<br />
beschriebenen Situationen gelten sollen o<strong>de</strong>r ob Sie für<br />
verschie<strong>de</strong>ne Situationen auch verschie<strong>de</strong>ne Behand-<br />
lungswünsche festlegen möchten (lehnen Sie beispiels-<br />
weise eine künstliche Ernährung nur in <strong>de</strong>r Sterbephase<br />
o<strong>de</strong>r auch bei einer weit fortgeschrittenen Demenzer-<br />
krankung ab?).<br />
Eine fachkundige Beratung kann Ihnen helfen, Wi<strong>de</strong>r-<br />
sprüche zwischen einzelnen Festlegungen zu vermei<strong>de</strong>n.<br />
Wie soll z. B. verfahren wer<strong>de</strong>n, wenn Sie einerseits fest-<br />
legen, möglichst lange leben zu wollen, aber an<strong>de</strong>rerseits<br />
bestimmte lebenserhalten<strong>de</strong> Maßnahmen ablehnen?<br />
Liegt bereits eine schwere Erkrankung vor, empfiehlt es<br />
sich, die Patientenverfügung vor allem auf die konkrete<br />
Krankheitssituation zu beziehen. Dabei sollten Sie mit<br />
<strong>de</strong>m Arzt über <strong>de</strong>n Krankheitsverlauf, mögliche Kompli-<br />
kationen und verschie<strong>de</strong>ne Behandlungsmöglichkeiten<br />
sprechen. Zu<strong>de</strong>m kann es sinnvoll sein, auch <strong>de</strong>taillierte<br />
Angaben zur Krankheitsgeschichte, Diagnose und <strong>de</strong>r<br />
aktuellen Medikation sowie zu <strong>de</strong>n Behandlungswün-<br />
schen zu machen.<br />
Patientenverfügung 19
20<br />
Weitere Informationen<br />
und Adressen<br />
Nähere Informationen zu <strong>de</strong>n aufgezeigten Fallgestaltungen<br />
können Sie <strong>de</strong>n <strong>vom</strong> Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>r Justiz<br />
herausgegebenen Broschüren Betreuungsrecht und Patien-<br />
tenverfügung entnehmen. Die Broschüren sind auch im<br />
Internet abrufbar (www.bmj.bund.<strong>de</strong>). Dort fin<strong>de</strong>n Sie weitere<br />
hilfreiche Informationen und Erläuterungen <strong>de</strong>r gesetz-<br />
lichen Vorschriften. Die Broschüre Patientenrechte in<br />
Deutschland informiert Sie ergänzend über die Rechte und<br />
Pflichten im Arzt-Patienten-Verhältnis.<br />
Adressen
Örtliche Betreuungsbehör<strong>de</strong>n<br />
im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
gemäß <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>isches Betreuungsgesetz (BtAusfGBbg)<br />
<strong>vom</strong> 14. Juli 1992, Än<strong>de</strong>rung <strong>vom</strong> 22. April 2003; Stand Oktober 2009<br />
� Stadtverwaltung <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
a. d. H.<br />
Gesundheits-, Veterinär- und<br />
Lebensmittelüberwachungsamt<br />
Örtliche Betreuungsbehör<strong>de</strong><br />
Klosterstraße 14<br />
14770 <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> a. d. H.<br />
t 033 81 58 53 26<br />
f 033 81 58 53 54<br />
� Stadtverwaltung Cottbus<br />
Dezernat III (Jugend, Kultur und Soziales),<br />
Fachbereich Gesundheit<br />
Betreuungsbehör<strong>de</strong><br />
Puschkinpromena<strong>de</strong> 25<br />
03044 Cottbus<br />
t 0355 612 - 3297<br />
f 0355 612 - 3507<br />
22<br />
�<br />
� 19<br />
20 � 2�<br />
18<br />
17<br />
14<br />
27<br />
13<br />
�<br />
� Stadt Frankfurt (O<strong>de</strong>r)<br />
Gesundheitsamt<br />
Örtliche Betreuungsbehör<strong>de</strong><br />
Leipziger Straße 53<br />
15232 Frankfurt (O<strong>de</strong>r)<br />
t 0335 55 25 - 341<br />
f 0335 55 25 - 399<br />
� Lan<strong>de</strong>shauptstadt Potsdam<br />
Fachbereich Soziales, Wohnen und Senioren<br />
Örtliche Betreuungsbehör<strong>de</strong><br />
Hegelallee 6 – 8 Haus 2 (Eing. Jägerallee)<br />
14467 Potsdam<br />
t 0331 289-2117<br />
f 0331 289-2089<br />
3�<br />
�<br />
28<br />
�<br />
11<br />
�<br />
29<br />
12<br />
15<br />
3�<br />
10<br />
16<br />
�<br />
� 26<br />
25<br />
23<br />
24<br />
� Landkreis Barnim<br />
Grundsicherungsamt<br />
Örtliche Betreuungsbehör<strong>de</strong><br />
Am Markt 1, Haus C, 1. OG<br />
16225 Eberswal<strong>de</strong><br />
t/f 033 34 214 - 1330<br />
e grundsicherungsamt@kvbarnim.<strong>de</strong><br />
� Örtliche Betreuungsbehör<strong>de</strong><br />
Bernau<br />
Jahnstraße 45<br />
16321 Bernau bei Berlin<br />
t/f 033 38 39 89 31 991<br />
� Landkreis Dahme-Spreewald<br />
Sozialamt<br />
Örtliche Betreuungsbehör<strong>de</strong><br />
Beethovenweg 14<br />
15907 Lübben (Spreewald)<br />
t 035 46 20 - 1701<br />
f 035 46 20 - 1768<br />
� Landkreis Elbe-Elster<br />
Sozialamt<br />
Örtliche Betreuungsbehör<strong>de</strong><br />
Grochwitzer Straße 20<br />
04916 Herzberg (Elster)<br />
t 035 35 46 - 3146<br />
f 035 35 46 - 3126<br />
� Landkreis Havelland<br />
Sozialamt<br />
Örtliche Betreuungsbehör<strong>de</strong><br />
Platz <strong>de</strong>r Freiheit 1<br />
14712 Rathenow<br />
t 033 85 551 - 7115<br />
f 033 85 551 - 2478<br />
1� Landkreis Märkisch-O<strong>de</strong>rland<br />
Sozialamt<br />
Betreuungsbehör<strong>de</strong><br />
Puschkinplatz 12<br />
15306 Seelow<br />
t 033 46 85 03 76<br />
f 033 46 85 04 98<br />
1� Nebenstelle Strausberg<br />
Klosterstraße 14<br />
15344 Strausberg<br />
t 033 41 354 - 973<br />
f 033 41 354 - 993<br />
Adressen 21
22<br />
12 Nebenstelle Bad Freienwal<strong>de</strong><br />
Wriezener Straße 36<br />
16259 Bad Freienwal<strong>de</strong> (O<strong>de</strong>r)<br />
t 033 44 46 720<br />
f 033 44 37 21<br />
13 Landkreis Oberhavel<br />
Fachbereich Soziales<br />
Örtliche Betreuungsbehör<strong>de</strong><br />
Adolf-Dechert-Straße 1<br />
16515 Oranienburg<br />
t 033 01 601 - 456<br />
f 03301 601 - 5995<br />
14 Nebenstelle Gransee<br />
Karl-Marx-Platz 1<br />
16775 Gransee<br />
t 03301 601 - 6263<br />
f 03301 601 - 6209<br />
15 Landkreis Oberspreewald-Lausitz<br />
Kreissozialamt<br />
Örtliche Betreuungsbehör<strong>de</strong><br />
Dubinaweg 1<br />
01968 Senftenberg<br />
t 035 73 870 - 4102<br />
f 03573 870 - 4112<br />
16 Landkreis O<strong>de</strong>r-Spree<br />
Sozialamt<br />
Örtliche Betreuungsbehör<strong>de</strong><br />
Liebknecht-Straße 13<br />
15848 Beeskow<br />
t 03366 35 - 2430<br />
f 03366 35 - 2449<br />
17 Landkreis Ostprignitz-Ruppin<br />
Jugend- und Betreuungsamt<br />
Örtliche Betreuungsbehör<strong>de</strong><br />
Heinrich-Rau-Straße 27 – 30<br />
16816 Neuruppin<br />
t 03391 688 - 5174<br />
f 03391 688 - 5174<br />
e betreuung@o-p-r.<strong>de</strong><br />
Adressen<br />
18 Landkreis Potsdam-Mittelmark<br />
Fachdienst Soziales und Wohnen<br />
Örtliche Betreuungsbehör<strong>de</strong><br />
Papendorfer Weg 1<br />
14806 Belzig<br />
t 033 841 91 - 386<br />
f 033 841 91 - 185<br />
19 Nebenstelle <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> an <strong>de</strong>r<br />
Havel<br />
Potsdamer Straße 18 / Haus 1<br />
14770 <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> an <strong>de</strong>r Havel<br />
t 033 81 53 32 08<br />
2� Nebenstelle Teltow<br />
Lankeweg 4<br />
14513 Teltow<br />
t 033 28 31 81 11<br />
2� Nebenstelle Wer<strong>de</strong>r<br />
Am Gutshof 1 – 7<br />
14542 Wer<strong>de</strong>r (Havel)<br />
t 033 27 73 93 12<br />
22 Landkreis Prignitz<br />
Geschäftsbereich V<br />
Örtliche Betreuungsbehör<strong>de</strong><br />
Berliner Straße 49<br />
19348 Perleberg<br />
t 038 76 713 - 607<br />
f 03876 713 - 633<br />
23 Landkreis Spree-Neiße<br />
Fachbereich Soziales<br />
Örtliche Betreuungsbehör<strong>de</strong><br />
Heinrich-Heine-Straße 1<br />
03149 Forst (Lausitz)<br />
t 035 62 98 61 50 36<br />
f 035 62 98 61 50 88<br />
e sozialamt@lkspn.<strong>de</strong><br />
24 Nebenstelle Guben<br />
Gasstraße 4<br />
03172 Guben<br />
t 035 61 6871 - 3303<br />
f 035 61 6871 - 3349<br />
e sozialamt@lkspn.<strong>de</strong><br />
25 Nebenstelle Spremberg<br />
Mittelstraße 2<br />
03130 Spremberg<br />
t 035 63 575 50 32<br />
26 Nebenstelle Cottbus<br />
Makarenkostraße 5<br />
03050 Cottbus<br />
27 Landkreis Teltow-Fläming<br />
Amt für Jugend und Soziales<br />
Örtliche Betreuungsbehör<strong>de</strong><br />
Am Nuthefließ 2<br />
14943 Luckenwal<strong>de</strong><br />
f 033 71 608 - 3340<br />
28 Landkreis Uckermark<br />
Gesundheits- und Veterinäramt<br />
Örtliche Betreuungsbehör<strong>de</strong><br />
Karl-Marx-Straße 1<br />
17291 Prenzlau<br />
e gesundheits-und-veterinaeramt@<br />
uckermark.<strong>de</strong><br />
t 039 84 70 29 53<br />
29 Nebenstelle Angermün<strong>de</strong><br />
Berliner Straße 72<br />
16278 Angermün<strong>de</strong><br />
t 033 31 268 - 444<br />
f 033 31 268 - 268<br />
3� Nebenstelle Schwedt (O<strong>de</strong>r)<br />
Berliner Straße 123<br />
16303 Schwedt (O<strong>de</strong>r)<br />
t 033 32 20 81 46<br />
3� Nebenstelle Templin<br />
Prenzlauer Allee 7<br />
17268 Templin<br />
t 039 87 41 34 53
Anerkannte Betreuungsvereine<br />
im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
gemäß § 1906 f BGB und <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>isches Betreuungsausführungsgesetz (BtAusfGBbg);<br />
Stand Oktober 2009<br />
Deutsches Rotes Kreuz<br />
� Betreuungsverein Prenzlau e. V.<br />
Stettiner Straße 5<br />
17291 Prenzlau<br />
t 039 84 80 18 18<br />
f 039 84 80 56 01<br />
� Büro Templin<br />
Waldstraße 31<br />
17268 Templin<br />
� Betreuungsverein <strong>de</strong>s DRK Kreis-<br />
verban<strong>de</strong>s Frankfurt-O<strong>de</strong>r-Spree e. V.<br />
Dr.-Wilhelm-Külz-Str. 37 – 38<br />
15517 Fürstenwal<strong>de</strong>/Spree<br />
t 033 61 59 67 0<br />
f 033 61 59 67 30<br />
35<br />
4�<br />
42<br />
12<br />
39<br />
36 37<br />
16<br />
28<br />
14 29<br />
11<br />
3�<br />
Caritasverband für das<br />
Erzbistum Berlin e. V.<br />
� Betreuungsverein <strong>de</strong>s Caritasverban<strong>de</strong>s<br />
für das Erzbistum Berlin e. V.<br />
Resi<strong>de</strong>nzstraße 90<br />
13409 Berlin<br />
�<br />
� 34<br />
13<br />
�<br />
26<br />
18<br />
� 10<br />
�<br />
23<br />
�<br />
27<br />
24 4�<br />
19<br />
2�<br />
�<br />
3�<br />
2�<br />
32<br />
17 22<br />
38<br />
33<br />
15<br />
�<br />
25<br />
Arbeiterwohlfahrt<br />
� Betreuungsverein Bernau e. V.<br />
Breitscheidstraße 48<br />
16321 Bernau bei Berlin<br />
t 033 38 36 28 0<br />
f 033 38 36 28 28<br />
� Strausberger Betreuungsverein e. V.<br />
Berliner Straße 83<br />
15344 Strausberg<br />
t 033 41 21 50 43<br />
f 033 41 42 00 302<br />
� Betreuungsverein <strong>de</strong>r AWO<br />
Eisenhüttenstadt e. V.<br />
Karl-Marx-Straße 35 c<br />
15890 Eisenhüttenstadt<br />
t 033 64 28 41 78<br />
f 033 64 77 12 54<br />
� Arbeiter-Samariter-Bund<br />
OV Luckau/Dahme e. V.<br />
Nordhag 17 – 19<br />
15936 Dahme/Mark<br />
t 035 451 98 7 60<br />
f 035 451 98 7 20<br />
� Betreuungsstelle<br />
Luckau/Dahme & Calau<br />
Am Bahnhof 5<br />
15926 Luckau<br />
t 035 44 50 22 60<br />
f 035 44 50 221<br />
1� Betreuungsverein Fläming e. V.<br />
Grünstraße 1<br />
14913 Jüterbog<br />
t 033 72 40 44 36<br />
f 033 72 40 35 99<br />
e betreuungsverein@btv-flaeming.<strong>de</strong><br />
1� Betreuungsverein Luckenwal<strong>de</strong><br />
Bahnhofstraße 18 / 19<br />
14943 Luckenwal<strong>de</strong><br />
t 033 71 69 530-0<br />
t 033 71 40 53 58<br />
e betreuungsverein-luk@gmx.<strong>de</strong><br />
12 Betreuungsverein Rathenow e. V.<br />
Schopenhauer Straße 20<br />
14712 Rathenow<br />
t/f 033 85 50 34 98<br />
e btv-rathenow@freenet.<strong>de</strong><br />
Adressen 23
24<br />
Deutscher Paritätischer<br />
Wohlfahrtsverband<br />
13 Freier Betreuungsverein<br />
Teltow-Fläming e. V.<br />
Stubenrauchstraße 26<br />
15806 Zossen<br />
t 033 77 20 4 39-0<br />
f 033 77 20 4 39-11<br />
e FBTF_eV@gmx.<strong>de</strong><br />
14 Märkischer Sozialverein e. V.<br />
Betreuungsverein im Landkreis Oberhavel<br />
Liebigstraße 4<br />
16515 Oranienburg<br />
t 033 01 53 71 57<br />
f 033 01 53 72 61<br />
e betreuung@msvev.<strong>de</strong><br />
15 »Haus <strong>de</strong>r Familie« e. V.<br />
Betreuungsverein<br />
Goethestraße 93<br />
03172 Guben<br />
t 035 61 68 51 20<br />
f 035 61 68 51 25<br />
16 Betreuungsverein »Ruppin« e. V.<br />
Fehrbelliner Straße 139<br />
16816 Neuruppin<br />
t 033 91 50 53 43<br />
f 033 91 50 57 44<br />
17 Unabhängiger Betreuungsverein<br />
Cottbus e. V.<br />
Straße <strong>de</strong>r Jugend 33<br />
03050 Cottbus<br />
t 0355 43 09 06 40<br />
t 0355 43 09 06 44<br />
Adressen<br />
Betreuungsverein Lebenshilfe<br />
<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> e. V.<br />
18 Lan<strong>de</strong>sgeschäftsstelle<br />
Mahlsdorfer Straße 61<br />
15366 Hoppegarten (Hönow)<br />
t 030 99 28 95 20<br />
f 030 99 28 95 50<br />
e info@lebenshilfe-betreuungsverein.<strong>de</strong><br />
19 Betreuungsstelle Angermün<strong>de</strong><br />
Gartenstraße 1<br />
16278 Angermün<strong>de</strong><br />
t 033 31 24 3 90<br />
f 033 31 25 1 88<br />
t angermuen<strong>de</strong>@lebenshilfe-<br />
betreuungsverein.<strong>de</strong><br />
2� Betreuungsstelle Bad Freienwal<strong>de</strong><br />
Wriezener Straße 75 b<br />
16259 Bad Freienwal<strong>de</strong> (O<strong>de</strong>r)<br />
t 033 44 32 4 57<br />
t 033 44 32 6 26<br />
e badfreienwal<strong>de</strong>@lebenshilfe-<br />
betreuungsverein.<strong>de</strong><br />
2� Betreuungsstelle Beeskow<br />
Fürstenwal<strong>de</strong>r Str. 3<br />
15848 Beeskow<br />
t 033 66 15 20 311<br />
f 033 66 60 136<br />
e beeskow@lebenshilfe-<br />
betreuungsverein.<strong>de</strong><br />
22 Betreuungsstelle Cottbus<br />
Burgstraße 25<br />
03046 Cottbus<br />
t 0355 430 47 55<br />
f 0355 430 47 57<br />
e cottbus@lebenshilfe-betreuungsverein.<strong>de</strong><br />
23 Betreuungsstelle Eberswal<strong>de</strong><br />
Michaelisstraße 8<br />
16225 Eberswal<strong>de</strong><br />
t 033 34 23 75 06<br />
f 033 34 29 7 42<br />
t eberswal<strong>de</strong>@lebenshilfe-<br />
betreuungsverein.<strong>de</strong><br />
24 Betreuungsstelle Finsterwal<strong>de</strong><br />
Frie<strong>de</strong>nsstraße 13<br />
03238 Finsterwal<strong>de</strong><br />
t 035 31 60 15 14<br />
f 035 31 60 15 19<br />
e finsterwal<strong>de</strong>@lebenshilfe-<br />
betreuungsverein.<strong>de</strong><br />
25 Betreuungsstelle Forst<br />
Cottbuser Straße 57<br />
03149 Forst (Lausitz)<br />
t 035 62 23 07<br />
f 035 62 23 04<br />
e forst@lebenshilfe-betreuungsverein.<strong>de</strong><br />
26 Betreuungsstelle Königs Wusterhausen<br />
Potsdamer Straße 52<br />
15711 Königs Wusterhausen<br />
t 033 75 29 46 20<br />
f 033 75 29 57 20<br />
e kw@lebenshilfe-betreuungsverein.<strong>de</strong><br />
27 Betreuungsstelle Lübben<br />
Am Markt 1<br />
15907 Lübben (Spreewald)<br />
t 035 46 22 52 906<br />
f 035 46 22 52 905<br />
e luebben@lebenshilfe-betreuungsverein.<strong>de</strong><br />
28 Betreuungsstelle Nauen<br />
Dammstraße 7 a, Haus B<br />
14641 Nauen<br />
t 033 21 45 17 37<br />
f 033 21 48 9 22<br />
e nauen@lebenshilfe-betreuungsverein.<strong>de</strong><br />
29 Betreuungsstelle Oberhavel<br />
Lehnitzstraße 26<br />
16515 Oranienburg<br />
t 033 01 53 80 92<br />
f 033 01 53 80 91<br />
e oberhavel@lebenshilfe-<br />
betreuungsverein.<strong>de</strong><br />
3� Betreuungsstelle Potsdam-Mittelmark<br />
Tannenweg 2<br />
14532 Stahnsdorf<br />
t 033 29 61 44 24<br />
f 033 29 61 44 25<br />
e potsdam@lebenshilfe-<br />
betreuungsverein.<strong>de</strong>
3� Betreuungsstelle Schwedt<br />
Berliner Straße 126 a<br />
16303 Schwedt (O<strong>de</strong>r)<br />
t 033 32 52 40 44<br />
f 033 32 57 22 98<br />
e schwedt@lebenshilfe-betreuungsverein.<strong>de</strong><br />
32 Betreuungsstelle Seelow<br />
Puschkinplatz 17<br />
15306 Seelow<br />
t 033 46 85 39 22<br />
f 033 46 85 39 21<br />
e seelow@lebenshilfe-betreuungsverein.<strong>de</strong><br />
33 Betreuungsstelle Spremberg<br />
Dres<strong>de</strong>ner Straße 22<br />
03130 Spremberg<br />
t 035 63 60 07 55<br />
f 035 63 60 80 494<br />
e spremberg@lebenshilfe-<br />
betreuungsverein.<strong>de</strong><br />
34 Betreuungsstelle Templin<br />
Dargersdorfer Straße 58<br />
17268 Templin<br />
t 039 87 52 9 91<br />
f 039 87 40 7 72<br />
e templin@lebenshilfe-betreuungsverein.<strong>de</strong><br />
35 Betreuungsstelle Wittenberge<br />
Elbstraße 4<br />
19322 Wittenberge<br />
t 038 77 60 662<br />
f 038 77 79 240<br />
e wittenberge@lebenshilfe-<br />
betreuungsverein.<strong>de</strong><br />
36 Betreuungsstelle <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> a. d. H.<br />
An <strong>de</strong>r Stadtschleuse 6<br />
14776 <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> a. d. H.<br />
t 033 81 20 18 12<br />
t 033 81 20 18 13<br />
e bran<strong>de</strong>nburg@lebenshilfe-<br />
betreuungsverein.<strong>de</strong><br />
Diakonisches Werk Berlin-<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
37 Diakonisches Werk im<br />
Kirchenkreis <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> a. d. H.<br />
Betreuungsverein<br />
Damaschkestraße 17<br />
14770 <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> a. d. H.<br />
t 033 81 20 03 30<br />
f 033 81 209 95 70<br />
38 Diakonisches Werk Nie<strong>de</strong>rlausitz e. V.<br />
Betreuungsverein<br />
Feldstraße 24<br />
03044 Cottbus<br />
t 0355 383 24 70<br />
f 0355 383 24 71<br />
e betreuungsverein@<br />
diakonie-nie<strong>de</strong>rlausitz.<strong>de</strong><br />
39 Betreuungsverein Wittstock e. V.<br />
Liebenthaler Weg 9<br />
16909 Wittstock/Dosse<br />
t 033 94 44 09 11<br />
f 033 94 44 81 39<br />
e Betreuungsverein-wittstock@t-online.<strong>de</strong><br />
4� Diakoniewerk Karstädt/Wilsnack e. V.<br />
Betreuungsverein<br />
Postliner Straße 23<br />
19357 Karstädt<br />
t 038 797 51 2 07<br />
f 038 797 51 2 09<br />
4� Betreuungsverein<br />
»Hoffnung LV <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>« e. V.<br />
An <strong>de</strong>r Schraube 26<br />
03238 Finsterwal<strong>de</strong><br />
t 035 31 78 01 10<br />
f 035 31 50 77 86<br />
e Info@Verein-Hoffnung.<strong>de</strong><br />
42 Betreuungsverein Kyritz e. V.<br />
Mühlenstraße 1<br />
16866 Kyritz<br />
t 033 971 56 7 00<br />
f 033 971 56 7 00<br />
Adressen 25
26<br />
Formulare<br />
Die in <strong>de</strong>n Musterformularen vorgesehenen Ankreuzmög-<br />
lichkeiten und die Leerzeilen sollen Ihnen eine individuelle<br />
Gestaltung <strong>de</strong>r Vollmacht nach Ihren Bedürfnissen ermög-<br />
lichen. Dies bedingt aber auch, dass Sie sich jeweils für<br />
»Ja« o<strong>de</strong>r »Nein« entschei<strong>de</strong>n. Lassen Sie etwa eine Zeile<br />
unangekreuzt o<strong>de</strong>r füllen versehentlich bei<strong>de</strong> Kästchen aus,<br />
ist die Vollmacht in diesem Punkt unvollständig bzw. wi<strong>de</strong>r-<br />
sprüchlich und ungültig. Wollen Sie je<strong>de</strong>n Zweifel vermei<strong>de</strong>n,<br />
können Sie je<strong>de</strong>n Absatz mit Ihrer Unterschrift versehen.<br />
Wollen Sie in die vorgesehenen Leerzeilen nichts eintragen,<br />
so sollten Sie mit Füllstrichen <strong>de</strong>n Vorwurf möglicher nach-<br />
träglicher Verän<strong>de</strong>rung entkräften. Bitte verwen<strong>de</strong>n Sie<br />
Sorgfalt auf das Ausfüllen!<br />
Die Unterschrift <strong>de</strong>s/<strong>de</strong>r Bevollmächtigten ist keine Wirksam-<br />
keitsvoraussetzung <strong>de</strong>r Vollmacht. Die vorgesehene Zeile<br />
hierfür soll Sie nur daran erinnern, dass die frühzeitige Einbindung<br />
Ihrer Vertrauensperson höchst sinnvoll ist.<br />
Bei Zweifeln o<strong>de</strong>r Unsicherheiten sollten Sie unbedingt<br />
anwaltlichen o<strong>de</strong>r notariellen Rat suchen o<strong>de</strong>r die Hilfe eines<br />
Betreuungsvereins in Anspruch nehmen.<br />
Die vorgenannten Muster können Sie sich auch aus <strong>de</strong>m<br />
Internetangebot <strong>de</strong>s Ministeriums <strong>de</strong>r Justiz<br />
unter www.mdj.bran<strong>de</strong>nburg.<strong>de</strong> herunterla<strong>de</strong>n.<br />
Adressen
Vorsorgevollmacht<br />
Ich, ,<br />
Name, Vorname (Vollmachtgeber/in)<br />
geboren am in ,<br />
Datum Ort<br />
wohnhaft in ,<br />
Adresse<br />
telefonisch erreichbar unter ,<br />
Telefonnummer<br />
erteile hiermit Vollmacht<br />
an ,<br />
Name, Vorname (Vollmachtnehmer/in)<br />
geboren am in ,<br />
Datum Ort<br />
wohnhaft in ,<br />
Adresse<br />
telefonisch erreichbar unter .<br />
Telefonnummer<br />
Diese Vertrauensperson wird hiermit bevollmächtigt, mich in allen Angelegenheiten zu vertreten,<br />
die ich im Folgen<strong>de</strong>n angekreuzt o<strong>de</strong>r angegeben habe. Durch diese Vollmachtserteilung soll<br />
eine <strong>vom</strong> Gericht angeordnete Betreuung vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Die Vollmacht bleibt daher in Kraft,<br />
wenn ich nach ihrer Errichtung geschäftsunfähig gewor<strong>de</strong>n sein sollte. Die Vollmacht ist nur<br />
wirksam, solange die bevollmächtigte Person die Vollmachtsurkun<strong>de</strong> besitzt und bei Vornahme eines<br />
Rechtsgeschäfts die Urkun<strong>de</strong> im Original vorlegen kann.<br />
Ort, Datum Unterschrift <strong>de</strong>r Vollmachtgeberin / <strong>de</strong>s Vollmachtgebers<br />
,<br />
,
Vorsorgevollmacht Seite 2 von 4<br />
1. Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit<br />
Die Vertrauensperson darf in allen Angelegenheiten<br />
<strong>de</strong>r Gesundheitssorge entschei<strong>de</strong>n, ebenso über<br />
alle Einzelheiten einer ambulanten o<strong>de</strong>r (teil-)stati-<br />
onären Pflege. Sie ist befugt, meinen in einer Pati-<br />
entenverfügung festgelegten Willen durchzusetzen.<br />
ja nein<br />
Unterschrift<br />
… insbeson<strong>de</strong>re in sämtliche Maßnahmen<br />
zur Untersuchung <strong>de</strong>s Gesundheitszustan<strong>de</strong>s<br />
und zur Durchführung einer Heilbehandlung einwil-<br />
ligen, diese ablehnen o<strong>de</strong>r die Einwilligung in diese<br />
Maßnahmen wi<strong>de</strong>rrufen, auch wenn mit <strong>de</strong>r Vornahme,<br />
<strong>de</strong>m Unterlassen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Abbruch dieser Maßnah-<br />
men die Gefahr besteht, dass ich sterbe o<strong>de</strong>r einen<br />
schweren o<strong>de</strong>r länger dauern<strong>de</strong>n gesundheitlichen<br />
Scha<strong>de</strong>n erlei<strong>de</strong> (§ 1904 Abs. 1 und 2 BGB).<br />
ja nein<br />
Unterschrift<br />
… Krankenunterlagen einsehen und <strong>de</strong>ren Heraus-<br />
gabe an Dritte bewilligen. Ich entbin<strong>de</strong> alle mich<br />
behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Ärzte und nichtärztliches Personal<br />
gegenüber meiner bevollmächtigten Vertrauensper-<br />
son von <strong>de</strong>r Schweigepflicht.<br />
ja nein<br />
Unterschrift<br />
… über meine Unterbringung mit freiheitsentzie-<br />
hen<strong>de</strong>r Wirkung (§ 1906 Abs. 1 BGB) und über<br />
freiheitsentziehen<strong>de</strong> Maßnahmen (z. B. Bettgitter,<br />
Medikamente u. ä.) in einem Heim o<strong>de</strong>r in einer<br />
sonstigen Einrichtung (§ 1906 Abs. 4 BGB) entschei<strong>de</strong>n,<br />
solange <strong>de</strong>rgleichen zu meinem Wohle<br />
erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />
ja nein<br />
Unterschrift<br />
2. Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten<br />
… meinen Aufenthalt bestimmen, Rechte und<br />
Pflichten aus <strong>de</strong>m Mietvertrag über meine Wohnung<br />
einschließlich einer Kündigung wahrnehmen sowie<br />
meinen Haushalt auflösen.<br />
ja nein<br />
Unterschrift<br />
… einen neuen Wohnungsmietvertrag abschließen<br />
und kündigen.<br />
ja nein<br />
Unterschrift<br />
… einen Heimvertrag abschließen und kündigen.<br />
ja nein<br />
Unterschrift<br />
3. Behör<strong>de</strong>n<br />
… mich bei Behör<strong>de</strong>n, Versicherungen, Rentenund<br />
Sozialleistungsträgern vertreten.<br />
ja nein<br />
Unterschrift<br />
4. Vermögenssorge<br />
… mein Vermögen verwalten und hierbei alle<br />
Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte im In- und<br />
Ausland vornehmen, Erklärungen aller Art abgeben<br />
und entgegennehmen, sowie Anträge stellen, abän<strong>de</strong>rn,<br />
zurücknehmen.<br />
ja nein<br />
Unterschrift<br />
Sowie namentlich …<br />
… über Vermögensgegenstän<strong>de</strong> je<strong>de</strong>r Art verfügen.<br />
ja nein<br />
Unterschrift<br />
… Zahlungen und Wertgegenstän<strong>de</strong> annehmen.<br />
ja nein<br />
Unterschrift<br />
… Verbindlichkeiten eingehen.<br />
ja nein<br />
Unterschrift
Vorsorgevollmacht Seite 3 von 4<br />
… Willenserklärungen bezüglich meiner Konten,<br />
Depots und Safes abgeben. Sie darf mich im<br />
Geschäftsverkehr mit Kreditinstituten vertreten.<br />
Hinweis<br />
Für die Vermögenssorge in Bankangelegenheiten sollten Sie<br />
auf die von Ihrer Bank/Sparkasse angebotene Konto-/Depot-<br />
vollmacht zurückgreifen. Diese Vollmacht berechtigt <strong>de</strong>n<br />
Bevollmächtigten zur Vornahme aller Geschäfte, die mit <strong>de</strong>r<br />
Konto- und Depotführung in unmittelbarem Zusammenhang<br />
stehen. Es wer<strong>de</strong>n ihm keine Befugnisse eingeräumt, die für<br />
<strong>de</strong>n normalen Geschäftsverkehr unnötig sind, wie z. B. <strong>de</strong>r<br />
Abschluss von Finanztermingeschäften.<br />
Die Konto-/Depotvollmacht sollten Sie nach Möglichkeit in<br />
Ihrer Bank/Sparkasse unterzeichnen; etwaige spätere Zweifel<br />
an <strong>de</strong>r Wirksamkeit <strong>de</strong>r Vollmachtserteilung können hierdurch<br />
ausgeräumt wer<strong>de</strong>n. Können Sie Ihre Bank/Sparkasse nicht<br />
aufsuchen, wird sich im Gespräch mit Ihrer Bank/Sparkasse<br />
eine Lösung fin<strong>de</strong>n.<br />
ja nein<br />
Unterschrift<br />
… Schenkungen in <strong>de</strong>m Rahmen vornehmen, <strong>de</strong>r<br />
einem Betreuer rechtlich gestattet ist.<br />
ja nein<br />
Unterschrift<br />
Folgen<strong>de</strong> Geschäfte soll sie nicht wahrnehmen<br />
können:<br />
5. Post und Fernmel<strong>de</strong>verkehr<br />
… die für mich bestimmte Post entgegennehmen<br />
und öffnen sowie über <strong>de</strong>n Fernmel<strong>de</strong>verkehr entschei<strong>de</strong>n.<br />
Sie darf alle hiermit zusammenhängen<strong>de</strong>n<br />
Willenserklärungen (z. B. Vertragsabschlüsse,<br />
Kündigungen) abgeben.<br />
ja nein<br />
Unterschrift<br />
6. Vertretung vor Gericht<br />
… mich gegenüber Gerichten vertreten sowie Prozesshandlungen<br />
aller Art vornehmen.<br />
ja nein<br />
Unterschrift<br />
7. Untervollmacht<br />
… Untervollmacht erteilen.<br />
ja nein<br />
Unterschrift<br />
8. Betreuungsverfügung<br />
Falls trotz dieser Vollmacht eine gesetzliche Vertretung<br />
(rechtliche Betreuung) erfor<strong>de</strong>rlich sein sollte,<br />
bitte ich, die oben bezeichnete Vertrauensperson<br />
als Betreuer zu bestellen.<br />
ja nein<br />
Unterschrift<br />
9. Geltung über <strong>de</strong>n Tod hinaus<br />
Die Vollmacht gilt über <strong>de</strong>n Tod hinaus.<br />
ja nein<br />
Unterschrift
Vorsorgevollmacht Seite 4 von 4<br />
10. Weitere Regelungen<br />
Ort, Datum Unterschrift <strong>de</strong>s/<strong>de</strong>r Vollmachtgeber(s/in)<br />
Ort, Datum Unterschrift <strong>de</strong>s/<strong>de</strong>r Vollmachtnehmer(s/in)
Betreuungsverfügung<br />
Ich, ,<br />
Name, Vorname<br />
geboren am in ,<br />
Datum Ort<br />
wohnhaft in ,<br />
Adresse<br />
telefonisch erreichbar unter ,<br />
Telefonnummer<br />
lege hiermit für <strong>de</strong>n Fall, dass ich infolge Krankheit o<strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung meine Angelegenheiten ganz o<strong>de</strong>r<br />
teilweise nicht mehr selbst besorgen kann und <strong>de</strong>shalb ein Betreuer für mich bestellt wer<strong>de</strong>n muss, fol-<br />
gen<strong>de</strong>s fest:<br />
Zu meinem/meiner Betreuer/in soll bestellt wer<strong>de</strong>n:<br />
Name, Vorname<br />
geboren am in ,<br />
Datum Ort<br />
wohnhaft in ,<br />
Adresse<br />
telefonisch erreichbar unter .<br />
Telefonnummer<br />
Falls die vorstehen<strong>de</strong> Person nicht zum/zur Betreuer/in bestellt wer<strong>de</strong>n kann,<br />
soll folgen<strong>de</strong> Person bestellt wer<strong>de</strong>n:<br />
Name, Vorname<br />
geboren am in ,<br />
Datum Ort<br />
wohnhaft in ,<br />
Adresse<br />
telefonisch erreichbar unter .<br />
Telefonnummer<br />
,<br />
,<br />
,<br />
,<br />
,
Betreuungsverfügung<br />
Auf keinen Fall soll zum/zur Betreuer/in bestellt wer<strong>de</strong>n:<br />
Name, Vorname<br />
geboren am in ,<br />
Datum Ort<br />
wohnhaft in ,<br />
Adresse<br />
telefonisch erreichbar unter .<br />
Telefonnummer<br />
Zur Wahrnehmung meiner Angelegenheiten durch <strong>de</strong>n/die Betreuer/in habe ich folgen<strong>de</strong> Wünsche:<br />
Ort, Datum Unterschrift <strong>de</strong>r Vollmachtgeberin / <strong>de</strong>s Vollmachtgebers<br />
,<br />
,
Patientenverfügung<br />
1. Eingangsformel<br />
Ich, ,<br />
Name, Vorname<br />
geboren am in ,<br />
Datum Ort<br />
wohnhaft in ,<br />
Adresse<br />
telefonisch erreichbar unter ,<br />
Telefonnummer<br />
bestimme hiermit Folgen<strong>de</strong>s für <strong>de</strong>n Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bil<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r verständlich äußern<br />
kann:<br />
2. Exemplarische Situationen, für die die<br />
Verfügung gelten soll<br />
Wenn …<br />
… ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach<br />
unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess<br />
befin<strong>de</strong><br />
… ich mich im Endstadium einer unheilbaren,<br />
tödlich verlaufen<strong>de</strong>n Krankheit befin<strong>de</strong>, selbst<br />
wenn <strong>de</strong>r To<strong>de</strong>szeitpunkt noch nicht absehbar<br />
ist<br />
… ich infolge einer Gehirnschädigung meine<br />
Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entschei-<br />
dungen zu treffen und mit an<strong>de</strong>ren Menschen<br />
in Kontakt zu treten, nach Einschätzung zweier<br />
erfahrener Ärztinnen o<strong>de</strong>r Ärzte (können<br />
namentlich benannt wer<strong>de</strong>n) aller Wahrschein-<br />
lichkeit nach unwie<strong>de</strong>rbringlich erloschen ist,<br />
selbst wenn <strong>de</strong>r To<strong>de</strong>szeitpunkt noch nicht<br />
absehbar ist. Dies gilt für direkte Gehirnschä-<br />
digung z. B. durch Unfall, Schlaganfall o<strong>de</strong>r<br />
Entzündung ebenso wie für indirekte Gehirn-<br />
schädigung z. B. nach Wie<strong>de</strong>rbelebung, Schock<br />
o<strong>de</strong>r Lungenversagen. Es ist mir bewusst, dass<br />
in solchen Situationen die Fähigkeit zu Empfin-<br />
dungen erhalten sein kann und dass ein Auf-<br />
wachen aus diesem Zustand nicht ganz sicher<br />
auszuschließen, aber unwahrscheinlich ist.<br />
… ich infolge eines weit fortgeschrittenen<br />
Hirnabbauprozesses (z. B. bei Demenzerkran-<br />
kung) auch mit ausdauern<strong>de</strong>r Hilfestellung nicht<br />
mehr in <strong>de</strong>r Lage bin, Nahrung und Flüssigkeit<br />
auf natürliche Weise zu mir zu nehmen.<br />
zusätzliche Anwendungssituationen:<br />
Es sollten nur Situationen beschrieben wer<strong>de</strong>n, die mit<br />
einer Einwilligungsunfähigkeit einhergehen können.<br />
,
Patientenverfügung Seite 2 von 6<br />
3. Festlegungen zu Einleitung, Umfang o<strong>de</strong>r<br />
Beendigung bestimmter ärztlicher Maßnahmen<br />
Lebenserhalten<strong>de</strong> Maßnahmen<br />
In <strong>de</strong>n oben beschriebenen Situationen wünsche<br />
ich, …<br />
… dass alles medizinisch Mögliche getan wird,<br />
um mich am Leben zu erhalten und meine<br />
Beschwer<strong>de</strong>n zu lin<strong>de</strong>rn.<br />
… auch frem<strong>de</strong> Gewebe und Organe zu erhalten,<br />
wenn dadurch mein Leben verlängert wer<strong>de</strong>n<br />
könnte.<br />
o<strong>de</strong>r<br />
… dass alle lebenserhalten<strong>de</strong>n Maßnahmen<br />
unterlassen wer<strong>de</strong>n. Hunger und Durst sollen<br />
auf natürliche Weise gestillt wer<strong>de</strong>n, gegebe-<br />
nenfalls mit Hilfe bei <strong>de</strong>r Nahrungs- und Flüs-<br />
sigkeitsaufnahme. Ich wünsche fachgerechte<br />
Pflege von Mund und Schleimhäuten sowie<br />
menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung,<br />
Körperpflege und das Lin<strong>de</strong>rn von Schmerzen,<br />
Atemnot, Übelkeit, Angst, Unruhe und an<strong>de</strong>rer<br />
belasten<strong>de</strong>r Symptome.<br />
Schmerz- und Symptombehandlung<br />
In <strong>de</strong>n oben beschriebenen Situationen wünsche<br />
ich eine fachgerechte Schmerz- und Symptombe-<br />
handlung, …<br />
… aber keine bewusstseinsdämpfen<strong>de</strong>n Mittel<br />
zur Schmerz- und Symptombehandlung.<br />
o<strong>de</strong>r<br />
… wenn alle sonstigen medizinischen Möglich-<br />
keiten zur Schmerz- und Symptomkontrolle ver-<br />
sagen, auch bewusstseinsdämpfen<strong>de</strong> Mittel zur<br />
Beschwer<strong>de</strong>lin<strong>de</strong>rung.<br />
… die unwahrscheinliche Möglichkeit einer<br />
ungewollten Verkürzung meiner Lebenszeit<br />
durch schmerz- und symptomlin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> Maß-<br />
nahmen nehme ich in Kauf.<br />
Künstliche Ernährung<br />
In <strong>de</strong>n oben beschriebenen Situationen wünsche<br />
ich, …<br />
… dass eine künstliche Ernährung begonnen<br />
o<strong>de</strong>r weitergeführt wird.<br />
o<strong>de</strong>r<br />
… dass keine künstliche Ernährung unabhän-<br />
gig von <strong>de</strong>r Form <strong>de</strong>r künstlichen Zuführung <strong>de</strong>r<br />
Nahrung (z. B. Magenson<strong>de</strong> durch Mund, Nase<br />
o<strong>de</strong>r Bauch<strong>de</strong>cke, venöse Zugänge) erfolgt.<br />
Künstliche Flüssigkeitszufuhr<br />
In <strong>de</strong>n oben beschriebenen Situationen wünsche<br />
ich …<br />
… eine künstliche Flüssigkeitszufuhr.<br />
o<strong>de</strong>r<br />
… die Reduzierung künstlicher Flüssigkeitszu-<br />
fuhr nach ärztlichem Ermessen.<br />
o<strong>de</strong>r<br />
… die Unterlassung jeglicher künstlichen Flüs-<br />
sigkeitszufuhr.<br />
Wie<strong>de</strong>rbelebung<br />
A In <strong>de</strong>n oben beschriebenen Situationen wünsche<br />
ich<br />
… in je<strong>de</strong>m Fall Versuche <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rbelebung.<br />
o<strong>de</strong>r<br />
… die Unterlassung von Versuchen zur Wie<strong>de</strong>r-<br />
belebung.<br />
… dass eine Notärztin o<strong>de</strong>r ein Notarzt nicht ver-<br />
ständigt wird bzw. im Fall einer Hinzuziehung<br />
unverzüglich über meine Ablehnung von Wie-<br />
<strong>de</strong>rbelebungsmaßnahmen informiert wird.
Patientenverfügung Seite 3 von 6<br />
B Nicht nur in <strong>de</strong>n oben beschriebenen Situationen,<br />
son<strong>de</strong>rn in allen Fällen eines Kreislaufstillstands<br />
o<strong>de</strong>r Atemversagens …<br />
… lehne ich Wie<strong>de</strong>rbelebungsmaßnahmen ab.<br />
o<strong>de</strong>r<br />
… lehne ich Wie<strong>de</strong>rbelebungsmaßnahmen ab,<br />
sofern diese Situationen nicht im Rahmen medi-<br />
zinischer Maßnahmen unerwartet eintreten.<br />
Künstliche Beatmung<br />
In <strong>de</strong>n oben beschriebenen Situationen wünsche<br />
ich …<br />
… eine künstliche Beatmung, falls dies mein<br />
Leben verlängern kann.<br />
o<strong>de</strong>r<br />
… dass keine künstliche Beatmung durchgeführt<br />
bzw. eine schon eingeleitete Beatmung einge-<br />
stellt wird, unter <strong>de</strong>r Voraussetzung, dass ich<br />
Medikamente zur Lin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Luftnot erhalte.<br />
Die Möglichkeit einer Bewusstseinsdämfung<br />
o<strong>de</strong>r einer ungewollten Verkürzung meiner<br />
Lebenszeit durch diese Medikamente nehme<br />
ich in Kauf.<br />
Dialyse<br />
In <strong>de</strong>n oben beschriebenen Situationen wünsche<br />
ich …<br />
… eine künstliche Blutwäsche (Dialyse), falls<br />
dies mein Leben verlängern kann.<br />
o<strong>de</strong>r<br />
… dass keine Dialyse durchgeführt bzw. eine<br />
schon eingeleitete Dialyse eingestellt wird.<br />
Antibiotika<br />
In <strong>de</strong>n oben beschriebenen Situationen wünsche<br />
ich …<br />
… Antibiotika, falls dies mein Leben verlängern<br />
kann.<br />
o<strong>de</strong>r<br />
… Antibiotika nur zur Lin<strong>de</strong>rung meiner<br />
Beschwer<strong>de</strong>n.<br />
Blut/Blutbestandteile<br />
In <strong>de</strong>n oben beschriebenen Situationen wünsche<br />
ich …<br />
… die Gabe von Blut o<strong>de</strong>r Blutbestandteilen,<br />
falls dies mein Leben verlängern kann.<br />
o<strong>de</strong>r<br />
… die Gabe von Blut o<strong>de</strong>r Blutbestandteilen nur<br />
zur Lin<strong>de</strong>rung meiner Beschwer<strong>de</strong>n.<br />
4. Ort <strong>de</strong>r Behandlung, Beistand<br />
Ich möchte …<br />
… zum Sterben ins Krankenhaus verlegt wer<strong>de</strong>n.<br />
o<strong>de</strong>r<br />
… wenn irgend möglich zu Hause bzw. in ver-<br />
trauter Umgebung sterben.<br />
o<strong>de</strong>r<br />
… wenn möglich in einem Hospiz sterben.<br />
Ich möchte …<br />
… Beistand durch folgen<strong>de</strong> Personen:
Patientenverfügung Seite 4 von 6<br />
… Beistand durch eine Vertreterin o<strong>de</strong>r einen<br />
Vertreter folgen<strong>de</strong>r Kirche o<strong>de</strong>r Weltanschau-<br />
ungsgemeinschaft:<br />
… hospizlichen Beistand.<br />
5. Aussagen zur Verbindlichkeit, zur Auslegung<br />
und Durchsetzung und zum Wi<strong>de</strong>rruf <strong>de</strong>r<br />
Patientenverfügung<br />
Ich erwarte, dass <strong>de</strong>r in meiner Patientenverfügung<br />
geäußerte Wille zu bestimmten ärztlichen<br />
und pflegerischen Maßnahmen von <strong>de</strong>n behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n<br />
Ärztinnen und Ärzten und <strong>de</strong>m Behandlungsteam<br />
befolgt wird. Mein(e) Vertreter(in)<br />
– z. B. Bevollmächtigte(r)/Betreuer(in) – soll<br />
dafür Sorge tragen, dass mein Wille durchgesetzt<br />
wird.<br />
Sollte eine Ärztin o<strong>de</strong>r ein Arzt o<strong>de</strong>r das Behandlungsteam<br />
nicht bereit sein, meinen in dieser<br />
Patientenverfügung geäußerten Willen zu befolgen,<br />
erwarte ich, dass für eine an<strong>de</strong>rweitige<br />
medizinische und/o<strong>de</strong>r pflegerische Behandlung<br />
gesorgt wird. Von meiner Vertreterin/meinem<br />
Vertreter (z. B. Bevollmächtigte(r)/Betreuer(in))<br />
erwarte ich, dass sie/er die weitere Behandlung<br />
so organisiert, dass meinem Willen entsprochen<br />
wird.<br />
In Situationen, die in dieser Patientenverfügung<br />
nicht konkret geregelt sind, ist mein mutmaßlicher<br />
Wille möglichst im Konsens aller Beteiligten<br />
zu ermitteln. Dafür soll diese Patientenverfügung<br />
als Richtschnur maßgeblich sein. Bei<br />
unterschiedlichen Meinungen über anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />
o<strong>de</strong>r zu unterlassen<strong>de</strong> ärztliche/pflegerische<br />
Maßnahmen soll <strong>de</strong>r Auffassung folgen<strong>de</strong>r<br />
Person beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung zukommen:<br />
(nur eine Person benennbar)<br />
meinem Bevollmächtigten.<br />
meinem Betreuer.<br />
<strong>de</strong>m behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Arzt.<br />
an<strong>de</strong>re Person:<br />
Wenn ich meine Patientenverfügung nicht wi<strong>de</strong>rrufen<br />
habe, wünsche ich nicht, dass mir in <strong>de</strong>r<br />
konkreten Anwendungssituation eine Än<strong>de</strong>rung<br />
meines Willens unterstellt wird. Wenn aber<br />
die behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Ärztinnen und Ärzte/das<br />
Behandlungsteam/mein(e) Bevollmächtigte(r)/<br />
Betreuer(in) aufgrund meiner Gesten, Blicke<br />
o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Äußerungen die Auffassung vertreten,<br />
dass ich entgegen <strong>de</strong>n Festlegungen in<br />
meiner Patientenverfügung doch behan<strong>de</strong>lt o<strong>de</strong>r<br />
nicht behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n möchte, dann ist möglichst<br />
im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln,<br />
ob die Festlegungen in meiner Patientenverfügung<br />
noch meinem aktuellen Willen entsprechen.<br />
Bei unterschiedlichen Meinungen soll in<br />
diesen Fällen <strong>de</strong>r Auffassung folgen<strong>de</strong>r Person<br />
beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung zukommen:<br />
(nur eine Person benennbar)<br />
meinem Bevollmächtigten.<br />
meinem Betreuer.<br />
<strong>de</strong>m behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Arzt.<br />
an<strong>de</strong>re Person:<br />
6. Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen<br />
Ich habe zusätzlich zur Patientenverfügung eine<br />
Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten<br />
erteilt und <strong>de</strong>n Inhalt dieser Patientenverfügung mit<br />
<strong>de</strong>r von mir bevollmächtigten Person besprochen:
Patientenverfügung Seite 5 von 6<br />
Bevollmächtigte(r):<br />
Name, Vorname<br />
Geburtsdatum Geburtsort<br />
Adresse<br />
Telefonnummer<br />
Ich habe eine Betreuungsverfügung zur Auswahl <strong>de</strong>r<br />
Betreuerin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Betreuers erstellt (ggf.: und <strong>de</strong>n<br />
Inhalt dieser Patientenverfügung mit <strong>de</strong>r/<strong>de</strong>m von<br />
mir gewünschten Betreuerin/Betreuer besprochen).<br />
Gewünschte(r) Betreuerin/Betreuer<br />
Name, Vorname<br />
Geburtsdatum Geburtsort<br />
Adresse<br />
Telefonnummer<br />
7. Hinweis auf beigefügte Erläuterungen zur<br />
Patientenverfügung<br />
Als Interpretationshilfe zu meiner Patientenverfü-<br />
gung habe ich beigelegt:<br />
Darstellung meiner allgemeinen Wertvorstellun-<br />
gen.<br />
Sonstige Unterlagen, die ich für wichtig erachte:<br />
,<br />
,<br />
,<br />
,<br />
.<br />
,<br />
,<br />
,<br />
,<br />
.<br />
8. Organspen<strong>de</strong><br />
Ich stimme einer Entnahme meiner Organe<br />
nach meinem Tod zu Transplantationszwecken<br />
zu (ggf.: Ich habe einen Organspen<strong>de</strong>ausweis<br />
ausgefüllt). Komme ich nach ärztlicher Beurteilung<br />
bei einem sich abzeichnen<strong>de</strong>n Hirntod als<br />
Organspen<strong>de</strong>r in Betracht und müssen dafür<br />
ärztliche Maßnahmen durchgeführt wer<strong>de</strong>n, die<br />
ich in meiner Patientenverfügung ausgeschlossen<br />
habe, dann<br />
(Alternativen)<br />
geht die von mir geson<strong>de</strong>rt erklärte Bereitschaft<br />
zur Organspen<strong>de</strong> vor.<br />
gehen die Bestimmungen in meiner Patientenverfügung<br />
vor.<br />
o<strong>de</strong>r<br />
Ich lehne eine Entnahme meiner Organe<br />
nach meinem Tod zu Transplantationszwecken<br />
ab.<br />
9. Schlussformel<br />
Soweit ich bestimmte Behandlungen wünsche<br />
o<strong>de</strong>r ablehne, verzichte ich ausdrücklich auf<br />
eine (weitere) ärztliche Aufklärung.<br />
10. Schlussbemerkungen<br />
Mir ist die Möglichkeit <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung und <strong>de</strong>s<br />
Wi<strong>de</strong>rrufs einer Patientenverfügung bekannt.<br />
Ich bin mir <strong>de</strong>s Inhalts und <strong>de</strong>r Konsequenzen<br />
meiner darin getroffenen Entscheidungen<br />
bewusst.<br />
Ich habe die Patientenverfügung in eigener<br />
Verantwortung und ohne äußeren Druck erstellt.<br />
Ich bin im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte.
Patientenverfügung Seite 6 von 6<br />
11. Information/Beratung<br />
Ich habe mich vor <strong>de</strong>r Erstellung dieser Patienten-<br />
verfügung informiert bei/durch<br />
und<br />
beraten lassen durch<br />
12. Ärztliche Aufklärung/Bestätigung <strong>de</strong>r<br />
Einwilligungsfähigkeit<br />
Name, Vorname<br />
wur<strong>de</strong> von mir am<br />
Datum<br />
bzgl. <strong>de</strong>r möglichen Folgen dieser Patientenverfü-<br />
gung aufgeklärt.<br />
Er/sie war in vollem Umfang einwilligungsfähig.<br />
Ort, Datum Stempel & Unterschrift <strong>de</strong>s Arztes / <strong>de</strong>r Ärztin<br />
Hinweis Die Einwilligungsfähigkeit kann auch durch einen<br />
Notar bestätigt wer<strong>de</strong>n.<br />
13. Aktualisierung<br />
Diese Patientenverfügung gilt solange, bis ich<br />
sie wi<strong>de</strong>rrufe.<br />
o<strong>de</strong>r<br />
Diese Patientenverfügung soll nach Ablauf von<br />
Zeitangabe<br />
ihre Gültigkeit verlieren, es sei <strong>de</strong>nn, dass ich<br />
sie durch meine Unterschrift erneut bekräftige.<br />
Ort, Datum Unterschrift <strong>de</strong>s/<strong>de</strong>r Verfügen<strong>de</strong>n<br />
Um meinen in <strong>de</strong>r Patientenverfügung nie-<br />
<strong>de</strong>rgelegten Willen zu bekräftigen, bestätige ich<br />
diesen nachstehend:<br />
(Alternativen)<br />
in vollem Umfang.<br />
o<strong>de</strong>r<br />
mit folgen<strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rungen:
Impressum<br />
Ministerium <strong>de</strong>r Justiz<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
Heinrich-Mann-Allee 107<br />
14473 Potsdam<br />
t 0331 866 30 07<br />
f 0331 866 30 83<br />
e presse@mdj.bran<strong>de</strong>nburg.<strong>de</strong><br />
www.mdj.bran<strong>de</strong>nburg.<strong>de</strong><br />
8. überarbeitete Auflage<br />
20 000 Exemplare<br />
Stand Oktober 2011<br />
Gestaltung: Andreas Brietzke, Berlin<br />
Bildnachweis: MdJ Pressereferat<br />
Druck: Druckerei ARNOLD, Großbeeren<br />
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Diese Informationsschrift wird von <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> im Rahmen ihrer verfassungs mäßigen<br />
Verpflichtung zur Unterrichtung <strong>de</strong>r Öffentlichkeit heraus-gegeben. Sie darf we<strong>de</strong>r von Parteien noch von <strong>de</strong>ren<br />
Kandidaten o<strong>de</strong>r Helfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke <strong>de</strong>r Wahlwerbung verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Missbräuchlich<br />
ist insbeson<strong>de</strong>re die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsstän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Parteien sowie<br />
das Einlegen, Aufkleben o<strong>de</strong>r Aufdrucken parteipoli-tischer Informationen o<strong>de</strong>r Werbemittel. Auch ohne zeitlichen<br />
Bezug zu einer bevorstehen<strong>de</strong>n Wahl darf die vorliegen<strong>de</strong> Druckschrift nicht so verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, dass dies als<br />
Parteinahme <strong>de</strong>s Herausgebers zu Gunsten einzelner politischer Gruppen verstan<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n könnte. Erlaubt ist<br />
es jedoch <strong>de</strong>n Parteien, diese Informationsschrift zur Unterrichtung ihrer Mitglie<strong>de</strong>r zu verwen<strong>de</strong>n.