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Arbeitsbericht 2004/2005

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1.3. Das Programm Mutter und Kind<br />

unter den neuen Vorzeichen der Arbeitsmarktpolitik<br />

Allein erziehende Frauen mit kleinen Kindern gehören zu den<br />

Gruppen der ALG II-Empfänger mit den größten Vermittlungshemmnissen.<br />

In Karlsruhe macht diese Gruppe mit 1.450 Bedarfsgemeinschaften<br />

8,2 Prozent aller ALG II-Empfänger aus.<br />

Das Diakonische Werk Karlsruhe betreut allein erziehende Mütter,<br />

die sich entschieden haben, die ersten drei Jahre ihres<br />

Kindes nicht erwerbstätig zu sein. Bislang erhielten diese zusätzlich<br />

zur Sozialhilfe nach Auslaufen des Bundeserziehungsgeldes<br />

im 3. Jahr Landeserziehungsgeld in Höhe von 300 Euro.<br />

Seit 01.01.<strong>2005</strong> erhalten die Frauen ALG II zzgl. Kinder- und<br />

Bundes-, bzw. Landeserziehungsgeld. Es existiert die mündliche<br />

Zusage der ARGE, dass die Frauen auch unter dem SGB<br />

II den Schonraum von drei Jahren Elternzeit bei gleichzeitigem<br />

Bezug des ALG II bekommen – eine Entscheidung, die im Ermessen<br />

der ARGE liegt.<br />

Gleichwohl spielt der berufliche Wiedereinstieg im Rahmen der<br />

sozialpädagogischen Betreuung der Frauen spätestens ab dem<br />

2. Lebensjahr des Kindes eine große Rolle. Die Mitarbeiterinnen<br />

raten den Frauen, die einen Arbeitsplatz haben (ca. 60 Prozent),<br />

Kontakt zum Arbeitgeber aufzunehmen und ggf. stundenweise<br />

zu arbeiten, um sich präsent zu zeigen. Für viele<br />

Frauen bedeutet die Elternzeit aber auch, sich beruflich zu<br />

orientieren. Die Mitarbeiterinnen unterstützen sie darin, sich<br />

weiter zu qualifizieren. Bei Müttern ohne Ausbildung spielt die<br />

Beratung hinsichtlich der Berufsfindung eine besondere Rolle.<br />

Das Diakonische Werk Karlsruhe arbeitet hier sehr eng mit<br />

der Kontaktstelle „Frau und Beruf“ bei der IHK zusammen.<br />

Das größte Problem sind die fehlenden oder unzureichenden<br />

Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Viele Mütter erhalten erst sehr<br />

kurzfristig eine verbindliche Zusage auf einen Kindergartenplatz,<br />

dies erschwert einen geplanten Berufseinstieg erheblich.<br />

Und häufig sind die unflexiblen Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen<br />

mit den Arbeitszeiten gerade im Dienstleistungssektor<br />

nicht vereinbar.<br />

Die Mitarbeiterinnen des Programms Mutter und Kind kooperieren<br />

hier eng mit den Fallmanagern der ARGE. Insbesondere<br />

bei den Müttern unter 25 Jahren besteht ein Rechtsanspruch<br />

auf Förderung durch die Agentur für Arbeit. Bei der Zunahme<br />

junger Mütter gibt diese Regelung eine hoffnungsvolle Perspektive.<br />

Programm Mutter und Kind<br />

70 Mütter<br />

in acht Gruppen<br />

betreut von zwei Mitarbeiterinnen à 50 Prozent<br />

Einzelberatung und Gruppentreffen alle zwei Wochen<br />

Lessingstraße 20, Telefon (0721) 167-220<br />

Foto: Birgit Fischer-Battram<br />

1.4. Das SGB II: Neue Chancen oder neue Armut?<br />

Die Einführung des SGB II ist eine sehr einschneidende Reform<br />

im Sozialsystem der BRD. Ging es im Bundessozialhilfegesetz<br />

(BSHG) darum, Hilfe bei Auftreten eines Bedarfs zu<br />

gewähren und damit eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben<br />

unter Wahrung der Menschenwürde zu ermöglichen, ist<br />

das Ziel aller Maßnahmen im SGB II die Eingliederung von<br />

Menschen in die Erwerbstätigkeit – dies vor dem Hintergrund<br />

von Massenarbeitsarbeitslosigkeit aufgrund fehlender Arbeitsplätze.<br />

Schon vor Inkrafttreten des Gesetzes im Januar <strong>2005</strong> waren<br />

zahlreiche verunsicherte Menschen in die Allgemeine Sozialberatung<br />

des Diakonischen Werks gekommen, die nicht wussten,<br />

ob und wie es weitergeht. Neben den bisherigen Ratsuchenden<br />

– Menschen in materiellen, rechtlichen und psycho-sozialen<br />

Problemlagen, die häufig nicht über die Ressourcen verfügten,<br />

ihre Angelegenheiten selbst zu klären – kamen verstärkt<br />

Menschen, die bislang noch nie eine Beratungsstelle aufgesucht<br />

hatten. In den ersten Monaten ging es in den Beratungen häufig<br />

darum, über die Inhalte des neuen Gesetzes zu informieren,<br />

Bescheide zu prüfen und Zuständigkeiten zu klären.<br />

Für die Menschen, die bislang von Sozialhilfe lebten, hat sich<br />

an der Einkommenssituation kaum etwas geändert. Allerdings<br />

war unter dem alten BSHG eine Berücksichtigung der Besonderheit<br />

des Einzelfalles möglich, beispielsweise in Form von<br />

einmaligen Leistungen. Das SGB II bietet diese Möglichkeiten<br />

kaum mehr. Kleine Verbesserungen gibt es bei den Vermögensfreigrenzen.<br />

Positiv ist auch, dass diese Betroffenen nun ebenfalls<br />

die Möglichkeiten der Eingliederungsleistungen wie Trainingsmaßnahmen,<br />

berufliche Weiterbildung und Vermittlungsgutscheine<br />

erhalten.<br />

Jedoch für bisher in wirtschaftlich gesicherten Lebensverhältnissen<br />

befindliche Haushalte wird Langzeitarbeitslosigkeit un-<br />

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