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ANSUCHEN UM WOHNBEIHILFE

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Gebührenfrei gemäß § 14 TP 6 Abs. 5 Z. 18 Gebührengesetz<br />

Amt der Oö. Landesregierung<br />

Abteilung Wohnbauförderung<br />

Bahnhofplatz 1<br />

4021 Linz<br />

<strong>ANSUCHEN</strong> <strong>UM</strong> <strong>WOHNBEIHILFE</strong><br />

gemäß dem Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993<br />

Ansucher/Ansucherin<br />

Name des<br />

Ansuchers/<br />

der Ansucherin<br />

Familienstand verheiratet verwitwet geschieden ledig in Partnerschaft lebend<br />

Sozialversicherungsnummer<br />

Eingangsstempel<br />

Kundendienststunden: von 8 bis 12 Uhr<br />

E-Mail: wo.post@ooe.gv.at<br />

Information: www.ooe.gv.at/foerderung/wohnbau<br />

Vorname ____________________________________________ männlich weiblich<br />

Familienname ________________________________________ Geb.-Datum ____________________<br />

Adresse PLZ ____________ Ort ______________________________________________________<br />

Straße, Nummer, Tür ________________________________________________________<br />

Telefon (privat) _______________________ Telefon (dienstlich) _____________________<br />

Fax ________________________________ E-Mail _______________________________<br />

Die Wohnung wird bewohnt von: seit wann_____________________<br />

Verwandtschaftsver-<br />

Familien- und Vorname Geburtsdatum Beruf hältnis zum/zur Einkommen<br />

Ansucher/in<br />

1. ja nein<br />

2. ja nein<br />

3. ja nein<br />

4. ja nein<br />

5. ja nein<br />

6. ja nein<br />

Bestätigung der Gemeinde<br />

_________________________________________________<br />

Unterschrift mit Stempel, Datum<br />

Die Überweisung der Wohnbeihilfe soll erfolgen an:<br />

Eu-Bürger/in: ja nein<br />

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden uns<br />

bemühen, Ihr Ansuchen raschest zu behandeln. Wir<br />

ersuchen<br />

Sie daher um genaue Angaben damit die Erledigung<br />

nicht verzögert wird.<br />

Bankverbindung Bankinstitut (Zweigstelle) ______________________________________________________<br />

(Die genaue und fehlerlose<br />

Angabe der Kontonummer ist<br />

ganz wichtig für Sie!) BLZ ______________ Kontonummer<br />

DVR0069264 Stand November 2004 – 2004199


Dienstgeber/in (Pensionsstelle)<br />

Name<br />

Adresse PLZ ______________ Ort ____________________________________________________<br />

Straße _____________________________________________ Nummer ______________<br />

Telefonnummer ___________________________ Fax _____________________________<br />

Wer ist der Vermieter: ________________________________________________<br />

Der Vermieter ist mit mir verwandt: ja nein<br />

Wenn ja, dann bitte wie verwandt (z.B. Bruder, Cousin): ..................................<br />

Das Wohnhaus wurde mit Mitteln der Wohnbauförderung errichtet: ja nein<br />

Ich bin Mieter einer Wohnung Eigenheimes Reihenhauses<br />

oder Eigentümer einer Wohnung Eigenheimes Reihenhauses<br />

Die Größe der Wohnung beträgt .................. m².<br />

Haushaltseinkommen des Ansuchers / der Ansucherin:<br />

Als Haushaltseinkommen zählt jedes selbstständige und unselbstständige Einkommen, Arbeitslosengeld (Notstandshilfe<br />

u. dgl.), Kinderbetreuungsgeld, Wochengeld, Sozialhilfe, Auslandseinkünfte und Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft<br />

(Einheitswertbescheid), welches vom Ansucher und seinen Mitbewohnern (Kindern, Verwandten usw.)<br />

bezogen wird.<br />

Dem Ansuchen sind (in Kopie) beizuschließen:<br />

1. Lückenlose(r) Nachweis(e) über das Haushaltseinkommen des letzten Kalenderjahres mittels Jahreslohnzettel,<br />

Einkommensteuerbescheid, Arbeitslosengeld (Notstandshilfe u.dgl.), Kinderbetreuungsgeld, Sozialhilfe,<br />

Auslandseinkünfte und Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Einheitswertbescheid).<br />

Ist aus dem letzten Kalenderjahr kein Einkommen vorhanden (z.B. bei Studenten, Hausfrauen, Schülern<br />

usw.) oder kein anrechenbares Einkommen bezogen worden (z.B. bei Lehrlingen), so ist bei einem Arbeitsbeginn<br />

oder nach Beendigung der Lehrzeit ein aktueller Monatslohnzettel vorzulegen.<br />

2. Staatsbürgerschaftsnachweis des Ansuchers oder<br />

Kopie des Reisepasses bei Nicht-EU-Bürgern, - ist nur bei Erstansuchen notwendig.<br />

3. Bei Ansuchen um Wohnbeihilfe für<br />

3.1 geförderte Wohnungen:<br />

Wohnungsaufwandbestätigung des Wohnungsunternehmens;<br />

3.2 nicht geförderte Mietwohnungen: ein Mietvertrag, aus welchem der Hauptmietzins bzw. das Entgelt ohne<br />

Umsatzsteuer und Betriebskosten sowie die Wohnungsgröße ersichtlich ist;<br />

3.3 Eigenheime: Bankbestätigung über die Höhe noch aushaftender Bankdarlehen und deren Rückzahlungsverbindlichkeiten.<br />

4. Bei Lehrlingen: Lehrvertrag<br />

5. Bei geschiedenen Personen:<br />

Beziehen Sie Unterhalt von Ihrem geschiedenen Gatten: ja nein<br />

Wenn ja bitte Vergleichsausfertigung anschließen.<br />

6. Bei Präsenz- und Zivildienern: Bescheid über Wohnkostenbeihilfe.<br />

7. Bei erheblicher Behinderung von<br />

7.1 Kindern gem. § 8 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 durch Bescheinigung des Finanzamtes<br />

7.2 im Beruf stehender Personen bei verminderter Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 %:<br />

Bescheid des Bundessozialamtes.<br />

Der Punkt 7 kann zu einer Besserstellung bei der Berechnung der Wohnbeihilfe führen.<br />

Ich nehme zur Kenntnis, dass alle in dem Ansuchen von mir gemachten Angaben richtig sind und, dass<br />

falsche Angaben vor allem im Bereich des Einkommens (Einkommensnachweise), die einen Einfluss auf die<br />

Höhe der Wohnbeihilfe bewirken, einen strafbaren Tatbestand bilden können.<br />

Unterschrift des Ansuchers/der Ansucherin


Wichtig für Bürger aus Staaten, die nicht der EU angehören<br />

(Nicht-EU-Bürger):<br />

Sogenannte Nicht-EU-Bürger können ebenfalls eine Wohnbeihilfe erhalten<br />

Voraussetzung ist, dass sie sich<br />

seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen in Österreich aufhalten (Hauptwohnsitz!) und<br />

Einkünfte beziehen<br />

1. die der Einkommensteuer unterliegen (z.B. Arbeit ist bei Krankenkasse gemeldet) oder<br />

2. Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung (z.B. Pension, Arbeitslose, Kinderbetreuungsgeld)<br />

erhalten.<br />

Nachweise sind zu erbringen durch:<br />

Lückenloser Aufenthaltsnachweis in Österreich (Hauptwohnsitz) mittels Meldezettel.<br />

Beim ersten Ansuchen ist eine Kopie des Reisepasses beizulegen, welchem persönliche<br />

Daten wie Namen, Geburtsdatum entnommen werden können.<br />

Hinweis für alle Beihilfenansucher:<br />

Die Wohnbeihilfe ist vor allem von der Höhe des Einkommens und der Anzahl der Mitbewohner im<br />

Haushalt abhängig.<br />

Monatseinkommen x 14<br />

Wenn das Monatseinkommen (= ) die nachstehenden Einkommensgrenzen<br />

12<br />

übersteigt, dann ist bei Vorliegen der unten angeführten Haushaltsgrößen und Nettomonatseinkommen<br />

eine Wohnbeihilfengewährung nicht mehr möglich.<br />

Im Haushalt leben nachstehende Personen Das monatliche Nettoeinkommen (siehe oben)<br />

aller Mitbewohner beträgt über<br />

1 Person 853 Euro<br />

2 Personen 1.202,40 Euro<br />

1 Erwachsener + 2 Kinder 1.308,80 Euro<br />

2 Erwachsene + 1 Kind 1.470,80 Euro<br />

2 Erwachsene + 2 Kinder 1.793,20 Euro<br />

2 Erwachsene + 3 Kinder 2.385,60 Euro<br />

Raum für interne Vermerke der Wohnbeihilfenstelle:<br />

Alle Subjektbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen

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