Europa - Enterprise DG - Europaisches seminar ... - EDZ-Bibliothek
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Wenn es sich nach der Rekonstruktion des Vermögens herausstellt, dass der<br />
Sperrbetrag überschritten wurde, können die Erben dessen<br />
Wiederherstellung verlangen. Im Zuge der Wiederherstellung müssen die<br />
Schenkungen, die den verfügbaren Teil übersteigen, rückerstattet werden.<br />
Grundsätzlich hat die Rückerstattung in Sachgütern zu erfolgen.<br />
BEISPIEL<br />
Ein Unternehmer hat drei Kinder.<br />
Im Jahre 2000 schenkt er die Anteile am Familienbetrieb dem Kronprinzen.<br />
Zu dem Zeitpunkt haben die Anteile einen Wert von 20 Millionen Franc.<br />
Der Unternehmer stirbt im Jahre 2010. Dank der unermüdlichen<br />
Bemühungen des Kronprinzen beträgt der Wert der Anteile zu diesem<br />
Zeitpunkt 60 Millionen Franc.<br />
Zum Zeitpunkt des Todes verfügt der Unternehmer immer noch einen Anteil<br />
an einer Liegenschaft im Wert von 10 Millionen Franc und Wertpapiere im<br />
Wert von 10 Millionen Franc.<br />
Die fiktive Vermögensmasse des rekonstruierten Vermögens beträgt:<br />
Wertpapiere 10 Millionen Franc<br />
Liegenschaften 10 Millionen Franc<br />
Wert der Anteile (fiktiv zum Vermögen 60 Millionen Franc<br />
wieder hinzugefügt _______________<br />
Summe: 80 Millionen Franc<br />
Der verfügbare Teil beläuft sich auf einen Viertel von 80 Millionen Franc, das<br />
sind 20 Millionen Franc.<br />
Der Sperrbetrag für die drei Kinder beträgt drei Viertel, d.h. für jedes Kind ein<br />
Viertel oder 20 Millionen Franc.<br />
Der Kronprinz bekam aber etwas, das nunmehr einen Wert von 60 Millionen<br />
hat, und muss deshalb einen Anteil von 40 Millionen zur Erbmasse<br />
zurückgeben.<br />
Dieses Beispiel zeigt, warum das belgische Erbrecht es erfordert, dass man<br />
mit großer Vorsicht und Umsicht vorgeht, wenn man solche Abwicklungen<br />
ausarbeiten möchte. Die Tatsache, dass die Schenkungen mit dem Wert<br />
zum Zeitpunkt des Todes angesetzt werden, legt die Vermutung nahe, dass<br />
der Kronprinz für die Dynamik, die er nach Erhalt der Schenkung gezeigt hat,<br />
um den Familienbetrieb auszubauen, bestraft werden soll.<br />
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