Europa - Enterprise DG - Europaisches seminar ... - EDZ-Bibliothek
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• Gesetzliche Maßnahmen in Bezug auf Unternehmensübertragungen<br />
Die wichtigste Maßnahme, die in letzter Zeit bezüglich<br />
Unternehmensübertragungen in Italien getroffen wurde, war die Reform des<br />
Gesellschaftsrechts (Gesetz Nr. 366 vom 3.10.2001).<br />
Ausgangspunkt der Reform war ein Entwurf der “Mirone”-<br />
Parlamentskommission (der Gesetzesentwurf kam am 26.5.00 vor das<br />
Parlament und wurde nach einem langwierigen Prozess am 28.9.01<br />
angenommen). Das Gesetz trat am 23.10.01 in Kraft. Die Regierung hat<br />
innerhalb des darauf folgenden Jahres die Durchführungsbestimmungen zu<br />
erlassen. Diese Frist (die mit dem 23.10.02 abläuft) kann bis zum 21.3.03.<br />
verlängert werden.<br />
Mit diesem Gesetz wird die Mindestzahl der Gründungsmitglieder einer<br />
Aktiengesellschaft auf eine Person reduziert. Diese wichtige Reform kann nur<br />
dann voll wirksam werden, wenn Gläubigern konkrete Ansprüche garantiert<br />
werden.<br />
Des Weitern ermöglicht es die Umwandlung von Personengesellschaften in,<br />
Kapitalgesellschaften (jedoch im Sinne des Gläubigerschutzes nicht<br />
umgekehrt).<br />
Bei der Anwendung des Gesetzes (die noch aussteht, sodass eine<br />
Evaluierung der Auswirkungen derzeit nicht möglich ist) könnte man auch<br />
überlegen, die Firmenfortführung als „Rechtsgut“ anzuerkennen 7 . Eine<br />
solche ideelle Anerkennung könnte positive Auswirkungen auf die<br />
„Unterstützung und Förderung“ von Unternehmensübertragungen haben.<br />
Was den Fortbestand von Personengesellschaften betrifft, ist anzumerken,<br />
dass es zum Zeitpunkt der Übertragung häufig zu Konflikten zwischen<br />
Gesellschaftern kommt, und dass dies eine potentielle Gefahr für den<br />
Fortbestand des Unternehmens darstellt. Deshalb sollte man auch die<br />
Beilegung von Konflikten, die im Zusammenhang mit<br />
Unternehmensübertragungen entstehen, in die Überlegungen mit<br />
einbeziehen.<br />
Hier kommt den Handelskammern (für die in Italien Pflichtmitgliedschaft<br />
besteht) mit ihren Schlichtungsstellen eine wesentliche Rolle zu.<br />
Das Reformgesetz aus dem Jahr 1993 (Gesetz Nr. 580) hat die Rolle der<br />
Handelskammern in Italien neu definiert; sie erhielten teils neue<br />
Kompetenzen, teils wurden solche, die in der Zeit davor auf einzelne<br />
Kammern beschränkt waren, formell auf das gesamte System ausgedehnt.<br />
Dies trifft unter anderem auf die Einrichtung von Stellen für alternative<br />
Konfliktbeilegung zu, die früher dem Ermessen einiger Kammern überlassen<br />
war und jetzt sowohl das Recht als auch die Pflicht aller Kammern ist: ein<br />
7 Dieses Konzept wird auch vom European Project Relais für Unternehmensübertragungen gutgeheißen<br />
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