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Europa - Enterprise DG - Europaisches seminar ... - EDZ-Bibliothek

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• Gesetzliche Maßnahmen in Bezug auf Unternehmensübertragungen<br />

Die wichtigste Maßnahme, die in letzter Zeit bezüglich<br />

Unternehmensübertragungen in Italien getroffen wurde, war die Reform des<br />

Gesellschaftsrechts (Gesetz Nr. 366 vom 3.10.2001).<br />

Ausgangspunkt der Reform war ein Entwurf der “Mirone”-<br />

Parlamentskommission (der Gesetzesentwurf kam am 26.5.00 vor das<br />

Parlament und wurde nach einem langwierigen Prozess am 28.9.01<br />

angenommen). Das Gesetz trat am 23.10.01 in Kraft. Die Regierung hat<br />

innerhalb des darauf folgenden Jahres die Durchführungsbestimmungen zu<br />

erlassen. Diese Frist (die mit dem 23.10.02 abläuft) kann bis zum 21.3.03.<br />

verlängert werden.<br />

Mit diesem Gesetz wird die Mindestzahl der Gründungsmitglieder einer<br />

Aktiengesellschaft auf eine Person reduziert. Diese wichtige Reform kann nur<br />

dann voll wirksam werden, wenn Gläubigern konkrete Ansprüche garantiert<br />

werden.<br />

Des Weitern ermöglicht es die Umwandlung von Personengesellschaften in,<br />

Kapitalgesellschaften (jedoch im Sinne des Gläubigerschutzes nicht<br />

umgekehrt).<br />

Bei der Anwendung des Gesetzes (die noch aussteht, sodass eine<br />

Evaluierung der Auswirkungen derzeit nicht möglich ist) könnte man auch<br />

überlegen, die Firmenfortführung als „Rechtsgut“ anzuerkennen 7 . Eine<br />

solche ideelle Anerkennung könnte positive Auswirkungen auf die<br />

„Unterstützung und Förderung“ von Unternehmensübertragungen haben.<br />

Was den Fortbestand von Personengesellschaften betrifft, ist anzumerken,<br />

dass es zum Zeitpunkt der Übertragung häufig zu Konflikten zwischen<br />

Gesellschaftern kommt, und dass dies eine potentielle Gefahr für den<br />

Fortbestand des Unternehmens darstellt. Deshalb sollte man auch die<br />

Beilegung von Konflikten, die im Zusammenhang mit<br />

Unternehmensübertragungen entstehen, in die Überlegungen mit<br />

einbeziehen.<br />

Hier kommt den Handelskammern (für die in Italien Pflichtmitgliedschaft<br />

besteht) mit ihren Schlichtungsstellen eine wesentliche Rolle zu.<br />

Das Reformgesetz aus dem Jahr 1993 (Gesetz Nr. 580) hat die Rolle der<br />

Handelskammern in Italien neu definiert; sie erhielten teils neue<br />

Kompetenzen, teils wurden solche, die in der Zeit davor auf einzelne<br />

Kammern beschränkt waren, formell auf das gesamte System ausgedehnt.<br />

Dies trifft unter anderem auf die Einrichtung von Stellen für alternative<br />

Konfliktbeilegung zu, die früher dem Ermessen einiger Kammern überlassen<br />

war und jetzt sowohl das Recht als auch die Pflicht aller Kammern ist: ein<br />

7 Dieses Konzept wird auch vom European Project Relais für Unternehmensübertragungen gutgeheißen<br />

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