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Einführung - KOPS - Universität Konstanz

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durch die Prüfer, sondern auch als Instrument zur Selbstbewertung durch die Mitarbeiter eines<br />

Krankenhauses. Die auffälligsten Unterschiede bestehen in der Anzahl der zur Auswahl ste-<br />

henden Bewertungsstufen, die zwischen 4 Stufen (HAP und CCHSA) und 5 Stufen (ACHS<br />

und JCAHO) liegt. Zudem verwendet das HAP noch ein zweistufiges Bewertungsraster, das<br />

nur der Selbstbewertung dient. Von der Bezeichnung der Schemata bei der „Joint Commis-<br />

sion“ und dem CCHSA heben sich der ACHS und das HAP begrifflich und inhaltlich ab. Ins-<br />

gesamt besteht der Eindruck, daß das Bewertungsschema des ACHS inhaltlich differenzierter<br />

ausgeprägt ist als jenes des HAP. Bedingt gilt dies auch für die bestmöglich zu vergebende<br />

Übereinstimmung des ACHS im Vergleich zu derjenigen von CCHSA und JCAHO.<br />

Die Prüfverfahren und die Prüfabläufe verlaufen weitgehend einheitlich. Ungefähr 6-9<br />

Monate vor der beabsichtigten Prüfung hat ein Krankenhaus Kontakt mit der akkreditierenden<br />

Organisation aufzunehmen. Den Bewertungsunterlagen sind die Ergebnisse der Selbstevalua-<br />

tion beizufügen (nicht bei der JCAHO), damit die Prüfer sich umfassend auf die Inspektion<br />

vorbereiten können. In der Regel koordiniert ein sogenannter Prüfkoordinator mit dem Kran-<br />

kenhaus den Ablauf der Prüfung. Bestandteil sämtlicher Inspektionen sind die Übereinstim-<br />

mung eines Standards mit einem Bereich bzw. der Organisation, die Einsicht in medizinische<br />

und nicht-medizinische Dokumente, eine Besichtigung vor Ort, die Gespräche mit Patienten,<br />

Angehörigen, Zulieferern und dem Klinikpersonal einschließen. Vor Erstellung des Ab-<br />

schlußberichtes werden die Verantwortlichen des Krankenhauses mündlich oder schriftlich<br />

über die Ergebnisse der Inspektion unterrichtet. Darüber hinaus behalten sich fast alle Akkre-<br />

ditierungssysteme ein Recht zur Nachprüfung vor. Im Gegenzug ist allen Organisationen ein<br />

Widerspruchsrecht gegen die Akkreditierungsentscheidung zugestanden worden (HAP ausge-<br />

nommen).<br />

Die Entscheidung über den Akkreditierungsstatus erfolgt bei allen Systemen primär auf<br />

der Übereinstimmung eines Krankenhauses mit den Standards. Darüber hinaus ziehen die<br />

Akkreditierungssysteme noch andere Verfahren und Instrumente zur Ermittlung des Akkredi-<br />

tierungsstatus wie beispielsweise Kriterien (ACHS), Leitlinien (CCHSA) oder selbstent-<br />

wickelte Aggregations- und Entscheidungsregeln (JCAHO) hinzu. Verschiedene Überschnei-<br />

dungen bestehen ebenfalls bei den Bezeichnungen für die Akkreditierungsstufen der JCAHO<br />

und des ACHS sowie zwischen der JCAHO und des HAP. Letztere weichen aber inhaltlich<br />

z.T. stark voneinander ab. Keine Einigkeit existiert bei der Anzahl der zu vergebenen Akkre-<br />

ditierungsstufen. Während dem Vorstand der „Joint Commission“ 6 Stufen zur Auswahl ste-<br />

hen, begnügt sich der ACHS mit 3 Stufen. Ob und inwieweit ein Krankenhaus die Ergebnisse

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