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Einführung - KOPS - Universität Konstanz

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die Konformität der organisatorischen Strukturen und Abläufe des Krankenhauses mit denjenigen<br />

der Normen bestätigt. 163<br />

2.3.6 Richtlinie<br />

Das Wort „Richtlinie“ bedeutet wörtlich „Grundsatz, Vorschrift“ oder „Anweisung“. 164 Nach<br />

Hildebrand handelt es sich bei Richtlinien um „den Stand der Kunst repräsentierende, von<br />

fachlich ausgewiesenen Instanzen zu Papier gebrachte diagnostische/therapeutische Vorge-<br />

hensweisen; sind diese verschärft und bindend, spricht man von Richtlinien“. 165 In Deutsch-<br />

land existieren z.B. die Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Grund-<br />

lage für diese Richtlinien ist §135 Abs.3 SGB V: „Die K(Z)BVen bestimmen durch Richtli-<br />

nien Verfahren zur Qualitätssicherung in der ambulanten kassenärztlichen Versorgung“. Da-<br />

bei obliegt der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die alleinige Kompetenz, Verfahren zur<br />

Qualitätssicherung im Bereich der ambulanten Versorgung einzuführen. Neben dieser Institu-<br />

tion kann weiterhin auf nationaler Ebene der „Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen“<br />

angeführt werden. Seine 16 Ausschüsse beschließen Richtlinien „über die Gewähr für eine<br />

ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten“. 166<br />

Auch auf internationaler Ebene bestehen Richtlinien. Sowohl für den Bereich der klini-<br />

schen Produktprüfungen als auch für die humanklinische Forschung hat die Europäische<br />

Union Richtlinien erlassen, die unter Experten als „good clinical practice“, d.h. als Richtlinien<br />

zur „guten klinischen Praxis“ bekannt sind. Sie gelten mittlerweile für nahezu alle europäischen<br />

Länder verbindlich. 167<br />

Aus diesen Ausführungen ist zu entnehmen, daß es sich bei einer Richtlinie um ein von<br />

einer rechtlichen Institution schriftlich fixierte und veröffentlichte verbindliche Handlungs-<br />

anweisung handelt, die dem Anwender keinen Ermessensspielraum zuläßt. Ein Verstoß gegen<br />

163<br />

Über den Sinn bzw. Nutzen einer Zertifizierung nach ISO 9000 wurde unter Experten im Industrie- und<br />

Dienstleistungssektor äußerst kontrovers diskutiert. Von dieser Diskussion blieb der Krankenhaussektor<br />

ebenfalls nicht verschont, als 1994 mit der Zertifizierung von Krankenhäusern in Deutschland und im Ausland<br />

begonnen wurde. Vgl. Rieker, J. ISO 9000-Norm ohne Nutzen (1995), S. 203 und zum Vgl. Joint Commission<br />

on Accreditation of Healthcare Organizations: ISO 9000 And Accreditation.<br />

164<br />

Wahrig, Deutsches Wörterbuch (1994), S. 1308.<br />

165<br />

Hildebrand, R.: Das bessere Krankenhaus (1999), S. 475.<br />

166<br />

Pietsch-Breitfeld et al.: Maßnahmen der medizinischen Qualitätssicherung in der Bundesrepublik Deutschland<br />

(1994), S. I 20 und S. I 22.<br />

167<br />

Vgl. Ziegler, W. J.; Perren, S. M.: Standards, Richtlinien und Prinzipien (1995), S. 82.

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