26.09.2012 Aufrufe

Bewohnerinnenreglement - Alterszentrum Birsfelden

Bewohnerinnenreglement - Alterszentrum Birsfelden

Bewohnerinnenreglement - Alterszentrum Birsfelden

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

QA3106_BewohnerInnenreglement Original 2011ab<br />

Neubau.doc<br />

BewohnerInnenreglement<br />

Kernprozesse<br />

QA3106<br />

Das BewohnerInnen-Reglement ist Bestandteil des Heim- und Ferienzimmervertrages und dient der Orientierung<br />

über Teilbereiche des Zusammenlebens innerhalb des <strong>Alterszentrum</strong> <strong>Birsfelden</strong>. Alle kursiven Zeilen und Abschnitte<br />

gelten nicht für Gäste im Ferienzimmer.<br />

1. Im Hotelleriepreis inbegriffen sind<br />

alle vom Heim erbrachten Dienstleistungen, so<br />

• Verpflegung Vollpension inkl. Getränke wie Kaffee, Tee, Mineralwasser nature zu jeder Mahlzeit.<br />

• Diätkost, wenn ärztlich verordnet<br />

• Wöchentliche Reinigung des Zimmers<br />

• Pflege bei Grippen und kurz andauernden Krankheiten (14 Tage)<br />

• Durch das Heim angebotene Ausflüge und Reisen<br />

• Waschen der hauseigenen Bett- und Frotteewäsche<br />

• Waschen der privaten Leibwäsche<br />

• Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung (kollektiv)<br />

• Unmöbliertes Zimmer. Licht, Wasser, Heizung, Anschlüsse Kabelfernsehen und Telefon. Neuanschlüsse und<br />

Umzugsmeldungen werden durch die Institution erledigt.<br />

2. Im Hotelleriepreis nicht inbegriffen sind<br />

alle von heimexterner Seite bezogenen Dienstleistungen, so<br />

• Ärztliche Betreuung und Medikamente<br />

• Artikel für Körperpflege<br />

• Podologin<br />

• Coiffeur<br />

• Flicken der persönlichen Wäsche<br />

• Chemische Reinigung der Privatwäsche<br />

• Reinigung/Waschen von privaten Teppichen und Einrichtungsgegenständen<br />

• Besorgungen und Fahrten, Telefongebühren<br />

• Fernsehgebühren (von der Billag in Rechnung gestellt, BewohnerInnen können ein Gesuch um Befreiung<br />

der Fernsehgebühren an die Billag stellen, wenn BewohnerInnen Ergänzungsleistungen beziehen oder ab<br />

der Pflegestufe 5 -12 eingestuft sind.<br />

• Die Aufschaltgebühren der „Swisscom“ sind vom Abonnenten zu bezahlen.<br />

• Instandstellungskosten bei grosser Abnützung des Zimmers<br />

• Taschengeld, Einzelleistungen<br />

• Schlussreinigung (gemäss QA 1434 Preise für Heimleistungen BewohnerInnen)<br />

• Physiotherapie, Ergotherapie<br />

• BewohnerInbegleitung durch Personal von extern geplanten Terminen (z.B. Ärzte)<br />

3. In der Pflegetaxe inbegriffen sind<br />

• alles Pflegematerial, ausser spezifische Therapien, sowie<br />

• das Grundpflegematerial<br />

4. Betreuung<br />

BewohnerInnen bestimmen Ihr Leben so weit wie möglich selber und erhalten jene Betreuung, die sie brauchen.<br />

Fachkräfte pflegen und unterstützen die BewohnerInnen in Belangen, in denen sie Hilfe benötigen.<br />

• Feste und Veranstaltungen / Ausflüge<br />

• Anregung, Begleitung und Hilfestellung bei der Alltagegestaltung<br />

• Gespräche führen<br />

• Hilfestellungen bei Tätigkeiten wie Telefonieren, Schreiben, Lesen<br />

• Aktivierung<br />

• Serviceleistungen bei Essen, Anleiten usw.<br />

Version: 2011 Thomas Hutmacher Freigegeben Seite: 1 (4)


5. Arzt / Ärztin<br />

BewohnerInnen haben freie Arztwahl.<br />

QA3106_BewohnerInnenreglement Original 2011ab<br />

Neubau.doc<br />

BewohnerInnenreglement<br />

Kernprozesse<br />

QA3106<br />

6. Sterbehilfeorganisationen<br />

…sind im Haus nicht zugelassen. Entsprechende Bedürfnisse werden individuell mit den einzelnen Personen geprüft.<br />

7. Zimmereinrichtung<br />

BewohnerInnen richten ihr Einzelzimmer mit persönlichen Sachen, Möbeln, Bildern und liebgewordenen Utensilien<br />

ein. Das Pflegebett, ein Nachttisch, ein Einbauschrank, Lavabo, Toilette und Fernsehanschluss sind vorhanden. Es<br />

besteht die Möglichkeit, einen Zimmerschlüssel anzufordern.<br />

Das Bohren von Dübellöchern zum Montieren von Regalen oder anderen an der Wand befestigten Mobilien darf<br />

nur durch die Mitarbeiter der Technik des Heimes erfolgen.<br />

8. Lärm<br />

Aus Rücksicht auf die Nachbarn und Nachbarinnen sind Radio und Fernseher auf Zimmerlautstärke einzustellen. Wir<br />

empfehlen den BewohnerInnen Kopfhörer.<br />

9. Besuche<br />

Wir kennen keine eingeschränkten Besuchszeiten.<br />

10. Essen<br />

Bei uns gibt es ausgewogene Ernährung, die dem Gesundheitsbewusstsein und den persönlichen Vorlieben des<br />

einzelnen Rechnung trägt. Wir bieten Wahlmenüs, darunter auch vegetarische Kost oder spezielle Diäten. Aus<br />

organisatorischen Gründen ist es wichtig, dass BewohnerInnen sich abmelden, wenn sie abwesend sind und auswärts<br />

essen.<br />

11. Zeiten<br />

Die Essenszeiten sind mittags und abends festgelegt. Morgens können BewohnerInnen ausschlafen, wenn sie dies<br />

wünschen.<br />

12. Haustiere<br />

Das Mitnehmen von Haustieren wird nach Möglichkeit gestattet. Die vorgängige Abklärung mit dem Geschäftsleiter<br />

ist nötig.<br />

13. Angebote<br />

BewohnerInnen haben die Gelegenheit, die Angebote der Aktivierungstherapie zu nutzen (Kreatives Tun, Musisches,<br />

Bewegung, Ausflüge, Geselliges und Spass).<br />

14. Abmeldung<br />

Bei Abwesenheiten, z.B. an Wochenenden oder während Ferien, müssen BewohnerInnen dies vorgängig der<br />

Abteilungsleitung melden. Der Ab- und Rückreisetag wird voll berechnet. Dazwischen wird vom Hotelleriepreis der<br />

Anteil Verpflegungskosten erlassen (gemäss QA1408 Heimtaxen). Bei Abwesenheit infolge Spital- oder<br />

Klinikaufenthalt bleibt das Zimmer reserviert und es wird neben dem reduzierten Hotelleriepreis zusätzlich eine<br />

Reservationspauschale je nach Einstufung in Rechnung gestellt (siehe QA1408 Heimtaxen). Nach mehr als 30 Tagen<br />

Abwesenheit wird der volle Hotelleriepreis verrechnet.<br />

15. Heimtaxe<br />

Der Hotelleriepreis, die Pflegetaxe und die Betreuungstaxe (= Heimtaxe) werden durch den Stiftungsrat festgesetzt<br />

und von der Gemeinde <strong>Birsfelden</strong> genehmigt.<br />

16. Reservationsgebühren<br />

Wer den vereinbarten Eintrittstermin nicht einhalten kann, muss bis zum definitiven Eintritt Reservationsgebühren<br />

zahlen, Hotelleriepreis exkl. Verpflegung (gemäss QA1408 Heimtaxen).<br />

17. Pflegestufe<br />

Der Betreuungs- und Pflegegrad resp. die Pflegestufe wird nach einem durch Fachleute entwickelten<br />

Einstufungssystem bestimmt. Der Pflegestatus kann sich im Laufe der Aufenthaltszeit ändern. Die Pflegestufe wird<br />

Version: 2011 Thomas Hutmacher Freigegeben Seite: 2 (4)


QA3106_BewohnerInnenreglement Original 2011ab<br />

Neubau.doc<br />

BewohnerInnenreglement<br />

Kernprozesse<br />

QA3106<br />

vom Pflegeteam erarbeitet, danach durch das Geschäftsleitungsmitglied Pflege, den Hausarzt und den<br />

Geschäftsleiter festgesetzt. Wir informieren BewohnerInnen oder ihre Angehörigen, wie sich die Pflegestufe<br />

zusammensetzt.<br />

18. Versicherungen<br />

Wir haben für alle BewohnerInnen eine kollektive Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen; Sie sind<br />

ab Heimeintritt automatisch eingeschlossen. Diese Versicherungen sind obligatorisch und in der Heimtaxe<br />

inbegriffen. Die Leistungen der kollektiven Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung für unsere BewohnerInnen<br />

umfassen:<br />

Hausratversicherung: Versichert sind Feuer- und Elementarereignisse, Diebstahl, Wasser- und Glasschaden. Der<br />

Hausrat der BewohnerInnen ist gegen Einbruch und Beraubung versichert. Einfacher Diebstahl ist aber nicht gedeckt.<br />

Nur der einfache Diebstahl auswärts ist versichert. Die maximale Entschädigung pro BewohnerIn beträgt Fr. 30'000.-.<br />

Einfacher Diebstahl auswärts ist auf Fr. 3'000.- limitiert. Der Selbstbehalt beträgt Fr. 200.- pro Ereignis (Glasschäden:<br />

ohne Selbstbehalt). Insbesondere bei Hilfsmitteln wie Zahnprothesen und Hörgeräten ist zu beachten, dass sich der<br />

Versicherungsschutz nicht auf blosses Abhandenkommen, Verlieren und Verlegen bezieht.<br />

Privathaftpflichtversicherung: Mitversichert sind Obhutsschäden (z. B. ein/e BewohnerIn entwendet in einem<br />

BewohnerInnenzimmer eine Brille und macht diese kaputt) und Mieterschäden (Schäden an unserem Mobiliar,<br />

verursacht durch der/die BewohnerIn). Die Garantiesumme beträgt Fr. 3'000'000.-. Der Selbstbehalt beträgt Fr. 200.-<br />

pro Ereignis.<br />

19. Wertsachen<br />

Aus Diebstahlgründen sollen keine grösseren Geldbeträge oder Wertsachen im Zimmer aufbewahrt werden.<br />

BewohnerInnen haben die Möglichkeit, Taschengeld beim Sekretariat zu beziehen. Der Bezug wird der<br />

Monatsrechnung belastet. Für Wertsachen und Bargeld besteht kein Depot.<br />

20. Post<br />

Alle BewohnerInnen haben einen Briefkasten. Die Leerung ist Sache der BewohnerInnen bzw. deren Angehöriger. Bei<br />

Neueintritt erhalten die BewohnerInnen den jeweiligen Briefkastenschlüssel auf der Abteilung.<br />

21. Sicherheit<br />

Es ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet, Kerzen im Zimmer anzuzünden. Das Rauchen im Zimmer ist möglich.<br />

Die Abteilungsleitungen der Pflege sind bei Selbst- und Fremdgefährdung autorisiert, das Rauchen in den Zimmern zu<br />

verbieten. In allen öffentlichen Räumen ist das Rauchen untersagt, ausgenommen in der Raucherkabine im EG.<br />

22. Kündigung<br />

Der Bewohner, die Bewohnerin kann den Heimplatz jederzeit per Ende Monat mit einer einmonatigen Frist<br />

kündigen. Das „Ressort Pflege und Personal“ kann das Pensionsverhältnis kündigen, wenn schwerwiegende<br />

disziplinarische oder medizinische Gründe vorliegen. Auch hier beträgt die Kündigungsfrist einen Monat und wird<br />

auf Ende eines Monats wirksam. Rekursinstanz ist der Stiftungsrat.<br />

23. Zimmerräumung<br />

Bis zum Todestag wird der volle Preis berechnet. Danach stellen wir den Hotelleriepreis in Rechnung abzüglich<br />

Verpflegungskostenanteil. Ab dem 11. Tag wird eine zusätzliche Reservationsgebühr erhoben. Die Kosten<br />

entnehmen Sie bitte dem Taxenblatt. Wir sind aus organisatorischen Gründen dankbar, wenn die Räumung<br />

speditiv vorgenommen wird. Die Sicherstellung des Telefon-Anschlusses wird bei Ein-/Austritt durch die Institution<br />

erledigt. Dies erfolgt spätestens 5 Tage nach dem Todestag.<br />

Utensilien und Möbel können nicht bei uns gelagert werden.<br />

24. Beratung<br />

Wir bieten den BewohnerInnen Beratung durch Fachleute in sozialer, pflegerischer und finanzieller Hinsicht. Wir<br />

klären für BewohnerInnen ab, ob sie Anrecht auf finanzielle Hilfen haben, und sind gerne behilflich beim<br />

Gesuchstellen. Dabei möchten wir jedoch festhalten, dass die Verantwortung für die fristgerechten Anmeldungen<br />

von zusätzlichen Leistungen (Ergänzungsleistungen, Zusatzleistungen der Krankenkassen usw.), insbesondere der<br />

Hilflosenentschädigung, bei den BewohnerInnen, deren Angehörigen oder BeiständInnen liegt.<br />

Version: 2011 Thomas Hutmacher Freigegeben Seite: 3 (4)


QA3106_BewohnerInnenreglement Original 2011ab<br />

Neubau.doc<br />

BewohnerInnenreglement<br />

Kernprozesse<br />

QA3106<br />

25. Datenschutz<br />

Mit der Unterschrift der BewohnerInnen auf dem Heimvertrag erklären sie sich mit folgendem Inhalt betreffend dem<br />

Datenschutz einverstanden:<br />

"Ich nehme zur Kenntnis und bin damit einverstanden, dass persönliche Daten über meinen Gesundheitszustand im<br />

Rahmen der Bedarfsabklärung erhoben und elektronisch aufbewahrt werden. Ich nehme zudem zur Kenntnis, dass<br />

das Heim sicherstellt, dass meine persönlichen Daten gemäss Datenschutzgesetz verwaltet werden. Zudem bin ich<br />

damit einverstanden, dass dem Versicherer im Rahmen der monatlichen Rechnung über die Pflegeleistungen<br />

Unterlagen wie Ressourcenprofil und das Erfassungsblatt zur Voll- resp. Teilpauschale zugestellt werden. Darin sind<br />

Daten über meinen Gesundheitszustand ersichtlich, zu deren Herausgabe das Heim aufgrund des<br />

Krankenversicherungsgesetzes vom Krankenversicherer verpflichtet wird. Bei Anfragen des Versicherers zur<br />

Herausgabe bzw. Einsicht in sensitive Daten verpflichtet sich das Heim, bei mir eine spezielle schriftliche<br />

Ermächtigung einzuholen, andernfalls diese Daten dem Vertrauensarzt des Versicherers zum Entscheid bezüglich<br />

Offenbarung übergeben werden."<br />

26. Beschwerden<br />

Wenn Dienstleistungsvereinbarungen und Abmachungen nach dem Ermessen der betroffenen BewohnerIn,<br />

Angehörige, Arzt usw. nicht eingehalten werden, kann Beschwerde eingereicht werden. Dies setzt voraus, dass<br />

mehrmals an der zuständigen Stelle auf die Unzulänglichkeiten hingewiesen worden ist.<br />

Beschwerdeinstanz ist die nächst höherer Stelle. Ab Beschwerdeinstanz Geschäftsleitungsmitglied Pflege sind<br />

Beschwerden und Vereinbarungen schriftlich festzuhalten.<br />

1. Beschwerdeinstanz Abteilungsleitung mündlich<br />

2. Beschwerdeinstanz Geschäftsleitungsmitglied Pflege schriftlich<br />

3. Beschwerdeinstanz Geschäftsleiter schriftlich<br />

4. Beschwerdeinstanz Stiftung schriftlich<br />

5. Beschwerdeinstanz für alle medizinischen<br />

Belange<br />

6. Beschwerdeinstanz für alle nicht medizinischen<br />

Belange<br />

Kantonsarzt schriftlich<br />

Ombudsmann schriftlich<br />

27. Verweigerung von Dienstleistungen<br />

Der Bewohner/Die Bewohnerin hat das Recht, Dienstleistungen aller Art zu verweigern. Für mögliche gesundheitliche<br />

Folgekonsequenzen hat er/sie selber die Verantwortung zu übernehmen.<br />

28. Inkraftsetzung<br />

Dieses Reglement wurde vom Stiftungsrat am 2. Dezember 2010 genehmigt und in Kraft gesetzt. Es ersetzt das<br />

frühere Reglement für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner vom 4. Dezember 2008 und ist gültig ab<br />

1. Januar 2011.<br />

<strong>Birsfelden</strong> den 10. Dezember 2010<br />

Alex Gasser Thomas Hutmacher<br />

Stiftungsratspräsident Geschäftsleiter<br />

<strong>Alterszentrum</strong> <strong>Birsfelden</strong><br />

Version: 2011 Thomas Hutmacher Freigegeben Seite: 4 (4)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!