Bewohnerinnenreglement - Alterszentrum Birsfelden
Bewohnerinnenreglement - Alterszentrum Birsfelden
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QA3106_BewohnerInnenreglement Original 2011ab<br />
Neubau.doc<br />
BewohnerInnenreglement<br />
Kernprozesse<br />
QA3106<br />
Das BewohnerInnen-Reglement ist Bestandteil des Heim- und Ferienzimmervertrages und dient der Orientierung<br />
über Teilbereiche des Zusammenlebens innerhalb des <strong>Alterszentrum</strong> <strong>Birsfelden</strong>. Alle kursiven Zeilen und Abschnitte<br />
gelten nicht für Gäste im Ferienzimmer.<br />
1. Im Hotelleriepreis inbegriffen sind<br />
alle vom Heim erbrachten Dienstleistungen, so<br />
• Verpflegung Vollpension inkl. Getränke wie Kaffee, Tee, Mineralwasser nature zu jeder Mahlzeit.<br />
• Diätkost, wenn ärztlich verordnet<br />
• Wöchentliche Reinigung des Zimmers<br />
• Pflege bei Grippen und kurz andauernden Krankheiten (14 Tage)<br />
• Durch das Heim angebotene Ausflüge und Reisen<br />
• Waschen der hauseigenen Bett- und Frotteewäsche<br />
• Waschen der privaten Leibwäsche<br />
• Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung (kollektiv)<br />
• Unmöbliertes Zimmer. Licht, Wasser, Heizung, Anschlüsse Kabelfernsehen und Telefon. Neuanschlüsse und<br />
Umzugsmeldungen werden durch die Institution erledigt.<br />
2. Im Hotelleriepreis nicht inbegriffen sind<br />
alle von heimexterner Seite bezogenen Dienstleistungen, so<br />
• Ärztliche Betreuung und Medikamente<br />
• Artikel für Körperpflege<br />
• Podologin<br />
• Coiffeur<br />
• Flicken der persönlichen Wäsche<br />
• Chemische Reinigung der Privatwäsche<br />
• Reinigung/Waschen von privaten Teppichen und Einrichtungsgegenständen<br />
• Besorgungen und Fahrten, Telefongebühren<br />
• Fernsehgebühren (von der Billag in Rechnung gestellt, BewohnerInnen können ein Gesuch um Befreiung<br />
der Fernsehgebühren an die Billag stellen, wenn BewohnerInnen Ergänzungsleistungen beziehen oder ab<br />
der Pflegestufe 5 -12 eingestuft sind.<br />
• Die Aufschaltgebühren der „Swisscom“ sind vom Abonnenten zu bezahlen.<br />
• Instandstellungskosten bei grosser Abnützung des Zimmers<br />
• Taschengeld, Einzelleistungen<br />
• Schlussreinigung (gemäss QA 1434 Preise für Heimleistungen BewohnerInnen)<br />
• Physiotherapie, Ergotherapie<br />
• BewohnerInbegleitung durch Personal von extern geplanten Terminen (z.B. Ärzte)<br />
3. In der Pflegetaxe inbegriffen sind<br />
• alles Pflegematerial, ausser spezifische Therapien, sowie<br />
• das Grundpflegematerial<br />
4. Betreuung<br />
BewohnerInnen bestimmen Ihr Leben so weit wie möglich selber und erhalten jene Betreuung, die sie brauchen.<br />
Fachkräfte pflegen und unterstützen die BewohnerInnen in Belangen, in denen sie Hilfe benötigen.<br />
• Feste und Veranstaltungen / Ausflüge<br />
• Anregung, Begleitung und Hilfestellung bei der Alltagegestaltung<br />
• Gespräche führen<br />
• Hilfestellungen bei Tätigkeiten wie Telefonieren, Schreiben, Lesen<br />
• Aktivierung<br />
• Serviceleistungen bei Essen, Anleiten usw.<br />
Version: 2011 Thomas Hutmacher Freigegeben Seite: 1 (4)
5. Arzt / Ärztin<br />
BewohnerInnen haben freie Arztwahl.<br />
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BewohnerInnenreglement<br />
Kernprozesse<br />
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6. Sterbehilfeorganisationen<br />
…sind im Haus nicht zugelassen. Entsprechende Bedürfnisse werden individuell mit den einzelnen Personen geprüft.<br />
7. Zimmereinrichtung<br />
BewohnerInnen richten ihr Einzelzimmer mit persönlichen Sachen, Möbeln, Bildern und liebgewordenen Utensilien<br />
ein. Das Pflegebett, ein Nachttisch, ein Einbauschrank, Lavabo, Toilette und Fernsehanschluss sind vorhanden. Es<br />
besteht die Möglichkeit, einen Zimmerschlüssel anzufordern.<br />
Das Bohren von Dübellöchern zum Montieren von Regalen oder anderen an der Wand befestigten Mobilien darf<br />
nur durch die Mitarbeiter der Technik des Heimes erfolgen.<br />
8. Lärm<br />
Aus Rücksicht auf die Nachbarn und Nachbarinnen sind Radio und Fernseher auf Zimmerlautstärke einzustellen. Wir<br />
empfehlen den BewohnerInnen Kopfhörer.<br />
9. Besuche<br />
Wir kennen keine eingeschränkten Besuchszeiten.<br />
10. Essen<br />
Bei uns gibt es ausgewogene Ernährung, die dem Gesundheitsbewusstsein und den persönlichen Vorlieben des<br />
einzelnen Rechnung trägt. Wir bieten Wahlmenüs, darunter auch vegetarische Kost oder spezielle Diäten. Aus<br />
organisatorischen Gründen ist es wichtig, dass BewohnerInnen sich abmelden, wenn sie abwesend sind und auswärts<br />
essen.<br />
11. Zeiten<br />
Die Essenszeiten sind mittags und abends festgelegt. Morgens können BewohnerInnen ausschlafen, wenn sie dies<br />
wünschen.<br />
12. Haustiere<br />
Das Mitnehmen von Haustieren wird nach Möglichkeit gestattet. Die vorgängige Abklärung mit dem Geschäftsleiter<br />
ist nötig.<br />
13. Angebote<br />
BewohnerInnen haben die Gelegenheit, die Angebote der Aktivierungstherapie zu nutzen (Kreatives Tun, Musisches,<br />
Bewegung, Ausflüge, Geselliges und Spass).<br />
14. Abmeldung<br />
Bei Abwesenheiten, z.B. an Wochenenden oder während Ferien, müssen BewohnerInnen dies vorgängig der<br />
Abteilungsleitung melden. Der Ab- und Rückreisetag wird voll berechnet. Dazwischen wird vom Hotelleriepreis der<br />
Anteil Verpflegungskosten erlassen (gemäss QA1408 Heimtaxen). Bei Abwesenheit infolge Spital- oder<br />
Klinikaufenthalt bleibt das Zimmer reserviert und es wird neben dem reduzierten Hotelleriepreis zusätzlich eine<br />
Reservationspauschale je nach Einstufung in Rechnung gestellt (siehe QA1408 Heimtaxen). Nach mehr als 30 Tagen<br />
Abwesenheit wird der volle Hotelleriepreis verrechnet.<br />
15. Heimtaxe<br />
Der Hotelleriepreis, die Pflegetaxe und die Betreuungstaxe (= Heimtaxe) werden durch den Stiftungsrat festgesetzt<br />
und von der Gemeinde <strong>Birsfelden</strong> genehmigt.<br />
16. Reservationsgebühren<br />
Wer den vereinbarten Eintrittstermin nicht einhalten kann, muss bis zum definitiven Eintritt Reservationsgebühren<br />
zahlen, Hotelleriepreis exkl. Verpflegung (gemäss QA1408 Heimtaxen).<br />
17. Pflegestufe<br />
Der Betreuungs- und Pflegegrad resp. die Pflegestufe wird nach einem durch Fachleute entwickelten<br />
Einstufungssystem bestimmt. Der Pflegestatus kann sich im Laufe der Aufenthaltszeit ändern. Die Pflegestufe wird<br />
Version: 2011 Thomas Hutmacher Freigegeben Seite: 2 (4)
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Kernprozesse<br />
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vom Pflegeteam erarbeitet, danach durch das Geschäftsleitungsmitglied Pflege, den Hausarzt und den<br />
Geschäftsleiter festgesetzt. Wir informieren BewohnerInnen oder ihre Angehörigen, wie sich die Pflegestufe<br />
zusammensetzt.<br />
18. Versicherungen<br />
Wir haben für alle BewohnerInnen eine kollektive Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen; Sie sind<br />
ab Heimeintritt automatisch eingeschlossen. Diese Versicherungen sind obligatorisch und in der Heimtaxe<br />
inbegriffen. Die Leistungen der kollektiven Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung für unsere BewohnerInnen<br />
umfassen:<br />
Hausratversicherung: Versichert sind Feuer- und Elementarereignisse, Diebstahl, Wasser- und Glasschaden. Der<br />
Hausrat der BewohnerInnen ist gegen Einbruch und Beraubung versichert. Einfacher Diebstahl ist aber nicht gedeckt.<br />
Nur der einfache Diebstahl auswärts ist versichert. Die maximale Entschädigung pro BewohnerIn beträgt Fr. 30'000.-.<br />
Einfacher Diebstahl auswärts ist auf Fr. 3'000.- limitiert. Der Selbstbehalt beträgt Fr. 200.- pro Ereignis (Glasschäden:<br />
ohne Selbstbehalt). Insbesondere bei Hilfsmitteln wie Zahnprothesen und Hörgeräten ist zu beachten, dass sich der<br />
Versicherungsschutz nicht auf blosses Abhandenkommen, Verlieren und Verlegen bezieht.<br />
Privathaftpflichtversicherung: Mitversichert sind Obhutsschäden (z. B. ein/e BewohnerIn entwendet in einem<br />
BewohnerInnenzimmer eine Brille und macht diese kaputt) und Mieterschäden (Schäden an unserem Mobiliar,<br />
verursacht durch der/die BewohnerIn). Die Garantiesumme beträgt Fr. 3'000'000.-. Der Selbstbehalt beträgt Fr. 200.-<br />
pro Ereignis.<br />
19. Wertsachen<br />
Aus Diebstahlgründen sollen keine grösseren Geldbeträge oder Wertsachen im Zimmer aufbewahrt werden.<br />
BewohnerInnen haben die Möglichkeit, Taschengeld beim Sekretariat zu beziehen. Der Bezug wird der<br />
Monatsrechnung belastet. Für Wertsachen und Bargeld besteht kein Depot.<br />
20. Post<br />
Alle BewohnerInnen haben einen Briefkasten. Die Leerung ist Sache der BewohnerInnen bzw. deren Angehöriger. Bei<br />
Neueintritt erhalten die BewohnerInnen den jeweiligen Briefkastenschlüssel auf der Abteilung.<br />
21. Sicherheit<br />
Es ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet, Kerzen im Zimmer anzuzünden. Das Rauchen im Zimmer ist möglich.<br />
Die Abteilungsleitungen der Pflege sind bei Selbst- und Fremdgefährdung autorisiert, das Rauchen in den Zimmern zu<br />
verbieten. In allen öffentlichen Räumen ist das Rauchen untersagt, ausgenommen in der Raucherkabine im EG.<br />
22. Kündigung<br />
Der Bewohner, die Bewohnerin kann den Heimplatz jederzeit per Ende Monat mit einer einmonatigen Frist<br />
kündigen. Das „Ressort Pflege und Personal“ kann das Pensionsverhältnis kündigen, wenn schwerwiegende<br />
disziplinarische oder medizinische Gründe vorliegen. Auch hier beträgt die Kündigungsfrist einen Monat und wird<br />
auf Ende eines Monats wirksam. Rekursinstanz ist der Stiftungsrat.<br />
23. Zimmerräumung<br />
Bis zum Todestag wird der volle Preis berechnet. Danach stellen wir den Hotelleriepreis in Rechnung abzüglich<br />
Verpflegungskostenanteil. Ab dem 11. Tag wird eine zusätzliche Reservationsgebühr erhoben. Die Kosten<br />
entnehmen Sie bitte dem Taxenblatt. Wir sind aus organisatorischen Gründen dankbar, wenn die Räumung<br />
speditiv vorgenommen wird. Die Sicherstellung des Telefon-Anschlusses wird bei Ein-/Austritt durch die Institution<br />
erledigt. Dies erfolgt spätestens 5 Tage nach dem Todestag.<br />
Utensilien und Möbel können nicht bei uns gelagert werden.<br />
24. Beratung<br />
Wir bieten den BewohnerInnen Beratung durch Fachleute in sozialer, pflegerischer und finanzieller Hinsicht. Wir<br />
klären für BewohnerInnen ab, ob sie Anrecht auf finanzielle Hilfen haben, und sind gerne behilflich beim<br />
Gesuchstellen. Dabei möchten wir jedoch festhalten, dass die Verantwortung für die fristgerechten Anmeldungen<br />
von zusätzlichen Leistungen (Ergänzungsleistungen, Zusatzleistungen der Krankenkassen usw.), insbesondere der<br />
Hilflosenentschädigung, bei den BewohnerInnen, deren Angehörigen oder BeiständInnen liegt.<br />
Version: 2011 Thomas Hutmacher Freigegeben Seite: 3 (4)
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BewohnerInnenreglement<br />
Kernprozesse<br />
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25. Datenschutz<br />
Mit der Unterschrift der BewohnerInnen auf dem Heimvertrag erklären sie sich mit folgendem Inhalt betreffend dem<br />
Datenschutz einverstanden:<br />
"Ich nehme zur Kenntnis und bin damit einverstanden, dass persönliche Daten über meinen Gesundheitszustand im<br />
Rahmen der Bedarfsabklärung erhoben und elektronisch aufbewahrt werden. Ich nehme zudem zur Kenntnis, dass<br />
das Heim sicherstellt, dass meine persönlichen Daten gemäss Datenschutzgesetz verwaltet werden. Zudem bin ich<br />
damit einverstanden, dass dem Versicherer im Rahmen der monatlichen Rechnung über die Pflegeleistungen<br />
Unterlagen wie Ressourcenprofil und das Erfassungsblatt zur Voll- resp. Teilpauschale zugestellt werden. Darin sind<br />
Daten über meinen Gesundheitszustand ersichtlich, zu deren Herausgabe das Heim aufgrund des<br />
Krankenversicherungsgesetzes vom Krankenversicherer verpflichtet wird. Bei Anfragen des Versicherers zur<br />
Herausgabe bzw. Einsicht in sensitive Daten verpflichtet sich das Heim, bei mir eine spezielle schriftliche<br />
Ermächtigung einzuholen, andernfalls diese Daten dem Vertrauensarzt des Versicherers zum Entscheid bezüglich<br />
Offenbarung übergeben werden."<br />
26. Beschwerden<br />
Wenn Dienstleistungsvereinbarungen und Abmachungen nach dem Ermessen der betroffenen BewohnerIn,<br />
Angehörige, Arzt usw. nicht eingehalten werden, kann Beschwerde eingereicht werden. Dies setzt voraus, dass<br />
mehrmals an der zuständigen Stelle auf die Unzulänglichkeiten hingewiesen worden ist.<br />
Beschwerdeinstanz ist die nächst höherer Stelle. Ab Beschwerdeinstanz Geschäftsleitungsmitglied Pflege sind<br />
Beschwerden und Vereinbarungen schriftlich festzuhalten.<br />
1. Beschwerdeinstanz Abteilungsleitung mündlich<br />
2. Beschwerdeinstanz Geschäftsleitungsmitglied Pflege schriftlich<br />
3. Beschwerdeinstanz Geschäftsleiter schriftlich<br />
4. Beschwerdeinstanz Stiftung schriftlich<br />
5. Beschwerdeinstanz für alle medizinischen<br />
Belange<br />
6. Beschwerdeinstanz für alle nicht medizinischen<br />
Belange<br />
Kantonsarzt schriftlich<br />
Ombudsmann schriftlich<br />
27. Verweigerung von Dienstleistungen<br />
Der Bewohner/Die Bewohnerin hat das Recht, Dienstleistungen aller Art zu verweigern. Für mögliche gesundheitliche<br />
Folgekonsequenzen hat er/sie selber die Verantwortung zu übernehmen.<br />
28. Inkraftsetzung<br />
Dieses Reglement wurde vom Stiftungsrat am 2. Dezember 2010 genehmigt und in Kraft gesetzt. Es ersetzt das<br />
frühere Reglement für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner vom 4. Dezember 2008 und ist gültig ab<br />
1. Januar 2011.<br />
<strong>Birsfelden</strong> den 10. Dezember 2010<br />
Alex Gasser Thomas Hutmacher<br />
Stiftungsratspräsident Geschäftsleiter<br />
<strong>Alterszentrum</strong> <strong>Birsfelden</strong><br />
Version: 2011 Thomas Hutmacher Freigegeben Seite: 4 (4)