Leitlinien für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen - Mira
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Gr<strong>und</strong>sätze der <strong>Arbeit</strong> <strong>mit</strong> <strong>Kindern</strong> <strong>und</strong> <strong>Jugendlichen</strong> <strong>mit</strong> <strong>und</strong> ohne Behinderung<br />
auf kommunaler Ebene<br />
beit <strong>mit</strong> <strong>Kindern</strong> <strong>und</strong> <strong>Jugendlichen</strong> <strong>mit</strong> Behinderung als<br />
Querschnittsaufgabe zu. Bestehende Integrationsmodelle<br />
im kommunalen Raum (ebenso wie Ansätze zur interkulturellen<br />
oder geschlechterbewussten Kinder- <strong>und</strong> Jugendarbeit)<br />
dürfen jedoch nicht zum Alibi einer kommunalen<br />
Kinder- <strong>und</strong> Jugendarbeit werden, <strong>die</strong> ansonsten aus organisatorischen<br />
oder finanziellen Gründen keinen (Spiel)Raum<br />
<strong>für</strong> Kinder <strong>und</strong> Jugendliche <strong>mit</strong> Behinderung zu bieten vermag.<br />
6.7 Schaffung barrierefreier Angebotsstrukturen<br />
Die Schaffung von Teilhabeoptionen, orientiert an Prinzipien<br />
selbstbestimmter Lebensführung in der <strong>Arbeit</strong> <strong>mit</strong><br />
allen <strong>Kindern</strong> <strong>und</strong> <strong>Jugendlichen</strong>, hat <strong>die</strong> Herstellung von<br />
Barrierefreiheit in einem umfassenden Sinn zur Voraussetzung.<br />
Die Gleichstellungsgesetzgebung bezieht sich zentral<br />
auf <strong>die</strong> Herstellung von Barrierefreiheit, <strong>die</strong> nach §4<br />
BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) folgendermaßen<br />
definiert wird:<br />
„Barrierefrei sind bauliche <strong>und</strong> sonstige Anlagen, Verkehrs<strong>mit</strong>tel,<br />
technische Gebrauchsgegenstände, Systeme<br />
der Informationsverarbeitung, akustische <strong>und</strong> visuelle Informationsquellen<br />
<strong>und</strong> Kommunikationseinrichtungen sowie<br />
andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie <strong>für</strong> behinderte<br />
Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne<br />
besondere Erschwernis <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>sätzlich ohne fremde<br />
Hilfe zugänglich <strong>und</strong> nutzbar sind“.<br />
40 <strong>Leitlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Arbeit</strong> <strong>mit</strong> <strong>Kindern</strong> <strong>und</strong> <strong>Jugendlichen</strong> <strong>mit</strong> <strong>und</strong> ohne Behinderung