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Leitlinien für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen - Mira

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Gr<strong>und</strong>sätze der <strong>Arbeit</strong> <strong>mit</strong> <strong>Kindern</strong> <strong>und</strong> <strong>Jugendlichen</strong> <strong>mit</strong> <strong>und</strong> ohne Behinderung<br />

auf kommunaler Ebene<br />

beit <strong>mit</strong> <strong>Kindern</strong> <strong>und</strong> <strong>Jugendlichen</strong> <strong>mit</strong> Behinderung als<br />

Querschnittsaufgabe zu. Bestehende Integrationsmodelle<br />

im kommunalen Raum (ebenso wie Ansätze zur interkulturellen<br />

oder geschlechterbewussten Kinder- <strong>und</strong> Jugendarbeit)<br />

dürfen jedoch nicht zum Alibi einer kommunalen<br />

Kinder- <strong>und</strong> Jugendarbeit werden, <strong>die</strong> ansonsten aus organisatorischen<br />

oder finanziellen Gründen keinen (Spiel)Raum<br />

<strong>für</strong> Kinder <strong>und</strong> Jugendliche <strong>mit</strong> Behinderung zu bieten vermag.<br />

6.7 Schaffung barrierefreier Angebotsstrukturen<br />

Die Schaffung von Teilhabeoptionen, orientiert an Prinzipien<br />

selbstbestimmter Lebensführung in der <strong>Arbeit</strong> <strong>mit</strong><br />

allen <strong>Kindern</strong> <strong>und</strong> <strong>Jugendlichen</strong>, hat <strong>die</strong> Herstellung von<br />

Barrierefreiheit in einem umfassenden Sinn zur Voraussetzung.<br />

Die Gleichstellungsgesetzgebung bezieht sich zentral<br />

auf <strong>die</strong> Herstellung von Barrierefreiheit, <strong>die</strong> nach §4<br />

BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) folgendermaßen<br />

definiert wird:<br />

„Barrierefrei sind bauliche <strong>und</strong> sonstige Anlagen, Verkehrs<strong>mit</strong>tel,<br />

technische Gebrauchsgegenstände, Systeme<br />

der Informationsverarbeitung, akustische <strong>und</strong> visuelle Informationsquellen<br />

<strong>und</strong> Kommunikationseinrichtungen sowie<br />

andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie <strong>für</strong> behinderte<br />

Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne<br />

besondere Erschwernis <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>sätzlich ohne fremde<br />

Hilfe zugänglich <strong>und</strong> nutzbar sind“.<br />

40 <strong>Leitlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Arbeit</strong> <strong>mit</strong> <strong>Kindern</strong> <strong>und</strong> <strong>Jugendlichen</strong> <strong>mit</strong> <strong>und</strong> ohne Behinderung

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