IHK Nord_Steuer_Broschüre_endgültig - Handelskammer Hamburg
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IMPRESSUM:
IHK Nord
Arbeitsgemeinschaft der norddeutschen Industrie- und Handelskammern
c/o Geschäftsführende IHK:
IHK zu Neubrandenburg
Katharinenstraße 48
17033 Neubrandenburg
Tel.: 0395 / 55 97-0
www.ihk-nord.de
Vorwort
Mit der in der parlamentarischen Abstimmung stehenden Reform der Erbschaftsteuer hat die
Bundesregierung nach eigenen Aussagen das Ziel verknüpft, die Unternehmensnachfolge in
Deutschland gegenüber dem geltenden Recht zu erleichtern. Dies gilt insbesondere für
Familienunternehmen, die das Rückgrat unserer mittelständischen Wirtschaft bilden. Familienunternehmen
tragen in Deutschland maßgeblich zur positiven Entwicklung der Beschäftigten-
und Ausbildungszahlen bei. Sie sind dem Standort über Generationen verbunden,
bilden hier das Fundament für Investitionen und Arbeitsplätze. Dabei zeichnen sie sich
häufig auch durch ihr gesellschaftliches Engagement vor Ort aus.
Vor diesem Hintergrund ist die Enttäuschung der betroffenen Unternehmer sehr groß, dass
der vorliegende Gesetzesentwurf zur Erbschaftsteuerreform in wesentlichen Punkten dem
erklärten Ziel der wirtschaftlichen Sicherung der Unternehmensfortführung nicht gerecht wird.
So haben zahlreiche Mitgliedsunternehmen der norddeutschen Industrie- und Handelskammern
in den letzten Monaten ihre ernsthafte Besorgnis geäußert, dass nicht nur in Einzelfällen
die künftige steuerliche Belastung im Erbfall für Betriebe deutlich ansteigen würde.
Dies gilt selbst dann, wenn die an hohe Hürden gebundenen Verschonungsregelungen
greifen. Um das Ausmaß der Betroffenheit und die Konsequenzen der geplanten Gesetzesreform
aufzuzeigen, haben die in der IHK Nord zusammengeschlossenen norddeutschen
IHKs die Mitglieder ihrer Vollversammlungen im Rahmen eines Unternehmensbarometers
befragt.
Zu den materiellen Regelungen des Gesetzentwurfes hat die IHK-Organisation gemeinsam
mit den Spitzenverbänden der gewerblichen Wirtschaft bereits mehrfach kritisch Stellung
genommen. Danach verhindern insbesondere die völlig unrealistischen Haltefristen und
Lohnsummenregelungen betriebswirtschaftlich notwendige Anpassungen an sich ändernde
Märkte. Rechtsunsicherheit über bis zu 15 Jahre sowie die damit verbundene Bürokratie für
die Wirtschaft werden zu Existenzrisiken für die Unternehmen. Ferner droht allen
Unternehmensnachfolgern die Doppelbelastung mit Einkommen- und Erbschaftsteuer, wenn
Teile des ererbten Vermögens verkauft werden müssen, um die Erbschaftsteuer zu
bezahlen.
Wer das Vererben von Unternehmen und deren Fortführung erschwert, verhindert Investitionen
in neue Arbeitsplätze. Die Reform der Erbschaftsteuer – so wie geplant – ginge somit
zu Lasten Hunderttausender von Beschäftigten.
Die Kammern der IHK Nord fordern die beteiligten politischen Entscheidungsträger auf, sich
in den noch anstehenden Beratungen für die standortpolitisch notwendigen Korrekturen des
Gesetzesentwurfes einzusetzen.
Inhaltsverzeichnis
Die wichtigsten Ergebnisse auf einen Blick
Struktur der Antwortenden
Die Ergebnisse der Befragung im Einzelnen
1. Betroffenheit
2. Maßnahmen
3. Steuertarife und Freibeträge
4. geplante Entlastung des Unternehmensvermögens
5. Voraussetzungen für Entlastungen
6. Alternative Reformmodelle
Tabellenanhang
Die wichtigsten Ergebnisse auf einen Blick
Die norddeutsche Wirtschaft lehnt den aktuell diskutierten Gesetzentwurf zur Reform
der Erbschaftsteuer in seiner jetzigen Ausgestaltung ab. Dies ist das Ergebnis einer
im August 2008 von der IHK Nord durchgeführten Befragung unter über 600 norddeutschen
Unternehmen. Um zu einer wirtschaftsfreundlichen Lösung zu gelangen,
die gerade im Mittelstand den Übergang der Unternehmen in die nächste Generation
erleichtert, ist die Durchsetzung umfassender Änderungen gegenüber dem derzeitigen
Gesetzesentwurf erforderlich. Diese spürbare Unzufriedenheit der
betroffenen Unternehmen kann nur mit einem kraftvollen Signal, etwa der Abschaffung
der Erbschaftsteuer oder der Umsetzung eines Abschmelzmodells ohne
Nebenbedingungen, begegnet werden. Die wichtigsten Ergebnisse der Umfrage
sind:
� Fast 90 % der Unternehmen, die aufgrund des Gesetzesgebungsverfahrens
ihre Unternehmens- und Vermögenswerte neu ermittelt haben, rechnen mit
einer steigenden Steuerbelastung gegenüber der bestehenden Gesetzeslage.
� 42 % der befragten erbschaftsteuerpflichtigen Betriebe rechnet trotz höherer
Freibeträge mit einer steuerlichen Mehrbelastung.
� Über die Hälfte (58 %) der befragten Unternehmen befürchtet, die Kriterien zur
Erlangung des Verschonungsabschlags nicht erfüllen zu können.
� Aufgrund der praxisfernen Regelung zum Verwaltungsvermögen rechnen
mehr als 20 % der erbschaftsteuerpflichtigen Unternehmen damit, dass sie
von den geplanten Steuererleichterungen grundsätzlich ausgeschlossen sind.
� Mehr als 60 % der betroffenen Unternehmen haben bislang noch keine Maßnahmen
zur Vorbereitung der Unternehmensübergabe getroffen. Insbesondere
kleinere Unternehmen sind angesichts der Komplexität des vorliegenden
Gesetzentwurfs mit der Einschätzung der Auswirkungen und Vorbereitung
entsprechender Maßnahmen überfordert.
� Die befragten Unternehmen sehen eine Abschaffung der Erbschaftsteuer als
beste Reformalternative, die zweitbeste Lösung ist das so genannte Abschmelzmodell
nach dem Koalitionsvertrag im Jahr 2005. Der derzeitige
Gesetzesentwurf ist für die norddeutsche Wirtschaft die schlechteste Option.
1
Struktur der Antwortenden
.....nach Betriebsgrößenklasse
14,4%
5,6%
.....nach Branchen
50%
25,6%
8,8%
5%
2,8%
2
18%
14%
20%
13,6%
3%
10%
9,2%
keine Mitarbeiter
1 bis 10 Mitarbeiter
11 bis 20 Mitarbeiter
21 bis 50 Mitarbeiter
51 bis 200 Mitarbeiter
201 bis 500 Mitarbeiter
501 bis 1000 Mitarbeiter
mehr als 1000 Mitarbeiter
Industrie
Bauwirtschaft
Gro0handel
Einzelhandel
Dienstleistungen
sonstige
Ergebnisse der Befragung im Einzelnen
1. Betroffenheit
Von der Erbschaftsteuerreform ist in absehbarer Zeit mehr als ein Drittel der befragten
norddeutschen Unternehmen betroffen, bei denen die Unternehmensübergabe ansteht und
die mit einer Erbschaftsteuerzahllast rechnen. In der Branchenbetrachtung machen sich erhebliche
Unterschiede bemerkbar. So ist die Betroffenheit in der Bauwirtschaft (58 %), im
Großhandel (48 %) und in der Industrie (42 %) überdurchschnittlich hoch.
Darüber hinaus zeigt sich, dass die Betroffenheit in den Größenklasse von 11 bis 200
Mitarbeitern am höchsten ist und mit weiter wachsender Beschäftigtenzahl im Grundsatz
wieder leicht sinkt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass gerade unter den kleineren
Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern überdurchschnittlich viele junge bzw. Start-up-
Unternehmen anzutreffen sind. Bei diesen ist eine Unternehmensübergabe noch nicht
absehbar. Überdurchschnittlich oft betroffen sind gerade die mittelständischen Unternehmen,
die einen Großteil der Arbeitsplätze in Norddeutschland bereitstellen. Daher sollte sich die
Erbschaftsteuerreform an der Situation der mittelständischen Wirtschaft orientieren, um das
Rückgrat der norddeutschen Wirtschaft nicht über Gebühr zu belasten.
Abbildung 1: Betroffenheit in der IHK Nord insgesamt
Ist Ihr Unternehmen in absehbarer Zeit von den neuen Erbschaft- und Schenkungsteuerregelungen
betroffen? (Frage 1)
21,22%
42,04%
3
36,73%
Ja
Nein, weil Übergabe nicht absehbar
Nein, bei Übergabe fällt Steuer nicht an
Abbildung 2: Betroffenheit in der IHK Nord nach Größenklassen
Ist Ihr Unternehmen in absehbarer Zeit von den neuen Erbschaft- und Schenkungsteuerregelungen
betroffen? (Frage 1)
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
Ja Nein, weil Übergabe nicht
absehbar
4
Nein, bei Übergabe fällt
Steuer nicht an
Keine Mitarbeiter
1 bis10
11 bis 20
21 bis 50
51 bis 200
201 bis 500
501 bis 1.000
über 1.000
Abbildung 3: Betroffenheit in der IHK Nord nach Branchen
Ist Ihr Unternehmen in absehbarer Zeit von den neuen Erbschaft- und Schenkungsteuerregelungen
betroffen? (Frage 1)
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
Ja Nein, weil Übergabe nicht
absehbar
Nein, bei Übergabe fällt
Steuer nicht an
Industrie
Bauwirtschaft
Großhandel
Einzelhandel
Dienstleistungen
Sonstige
Abbildung 4: Betroffenheit in der IHK Nord nach IHK-Bezirken
Ist Ihr Unternehmen in absehbarer Zeit von den neuen Erbschaft- und Schenkungsteuerregelungen
betroffen? (Frage 1)
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
Ja Nein, weil Übergabe
nicht absehbar
Nein, bei Übergabe fällt
Steuer nicht an
5
IHK Nord
HK Bremen
IHK Bremerhaven
IHK für Ostfriesland und
Papenburg
IHK Flensburg
HK Hamburg
IHK Kiel
IHK Lübeck
IHK Lüneburg
IHK Oldenburg
IHK Stade
IHK Neubrandenburg
IHK Rostock
2. Maßnahmen
Von allen Unternehmen, die von einer Reform der Erbschaftsteuer betroffen sind und bei
denen die Unternehmensübergabe in absehbarer Zeit ansteht, haben sich fast 30 %
entschieden, die Unternehmensnachfolge vorzuziehen, um diese noch unter der aktuellen
Gesetzeslage durchzuführen. Mehr als die Hälfte der Unternehmen, die von den Reformen
betroffen sind, hat zumindest eine Neuermittlung der Unternehmens- und Vermögenswerte
vorgenommen. Über alle Branchen hinweg rechnen knapp 90 % der befragten Unternehmen
als Resultat dieser Neuermittlung unter Berücksichtigung der geplanten Regelungen mit
einer höheren Steuerbelastung, nur gut 10 % erwarten hier eine Reduzierung. Dies entspricht
auch der von der IHK-Organisation bereits im November 2007 getroffenen Einschätzung,
dass durch die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Neubewertung ein durchschnittlicher
Anstieg der Wertansätze um das 3,5-fache zu befürchten ist.
Die Verlagerung des Unternehmensstandortes ins Ausland ist für 1,5 % der Unternehmen
eine gangbare Option, um auf die Reform der Erbschaftsteuer zu reagieren. Mehr als 60 %
der Unternehmen, die von den Reformen betroffen sind, haben bislang noch keine Maßnahmen
ergriffen. Dies gilt insbesondere für den norddeutschen Groß- und Einzelhandel
sowie die Dienstleister. Hier liegt der Anteil über dem Durchschnitt aller Branchen. In der
norddeutschen Bauwirtschaft sind hingegen überdurchschnittlich viele Unternehmen bereits
aktiv geworden. So berichten rund 25 % der betroffenen Bauunternehmen, noch keine entsprechenden
Maßnahmen ergriffen zu haben.
Bei Betrachtung der Maßnahmen nach der Unternehmensgröße zeigt sich, dass mit zunehmender
Mitarbeiterzahl der Anteil der Unternehmen abnimmt, die noch keine Maßnahmen
ergriffen haben. Dies ist darauf zurückzuführen, dass größere Unternehmen vielfach
Steuerexperten beschäftigen, die notwendige Maßnahmen rechtzeitig ausarbeiten und umsetzen
können. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber zugleich, dass die von der Bundesregierung
geplante Gesetzesnovelle insbesondere kleine Unternehmen unvorbereitet trifft.
Auch wenn gerade kleinere Unternehmen durch die geplanten Freibeträge von der Erbschaftsteuer
entlastet werden sollen, so sind sie doch angesichts der Komplexität der Änderungen
mit der Einschätzung der Auswirkungen und der Vornahme daraus resultierender
Maßnahmen überfordert. Mit steigender Unternehmensgröße nimmt zudem der Anteil der
Betriebe zu, die eine Unternehmensübergabe vorziehen, um noch die aktuellen gesetzlichen
Regeln nutzen zu können.
6
Abbildung 5: Ergriffene Maßnahmen in der IHK Nord gesamt
Welche der folgenden Maßnahmen haben Sie aufgrund der anstehenden Gesetzesänderung
bereits durchgeführt bzw. sind geplant?* (Frage 2)
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
60,31%
1,53%
* Mehrfachnennungen möglich.
28,24%
1
23,66%
3,05%
7
7,63%
Bislang keine Maßnahmen
ergriffen
Verlagerung des Standortes ins
Ausland
Vorziehen der
Unternehmensnachfolge
Neuermittlung der
Unternehmenswerte - erw.
höhere Steuerlast
Neuermittlung der
Unternehmenswerte - erw.
keine höhere Steuerlast
Sonstiges
Abbildung 6: Ergriffene Maßnahmen in der IHK Nord nach Größenklassen
Welche der folgenden Maßnahmen haben Sie aufgrund der anstehenden Gesetzesänderung
bereits durchgeführt bzw. sind geplant?* (Frage 2)
100%
90%
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
Bislang keine
Maßnahmen ergriffen
Verlagerung des
Standortes ins Ausland
* Mehrfachnennungen möglich.
Vorziehen der
Unternehmensnachfolge
Neuermittlung der
Unternehmenswerte -
erw. höhere Steuerlast
Neuermittlung der
Unternehmenswerte -
erw. keine höhere
Steuerlast
Sonstiges
Keine Mitarbeiter
1 bis10
11 bis 20
21 bis 50
51 bis 200
201 bis 500
501 bis 1.000
über 1.000
Abbildung 7: Ergriffene Maßnahmen in der IHK Nord nach Branchen
Welche der folgenden Maßnahmen haben Sie aufgrund der anstehenden Gesetzesänderung
bereits durchgeführt bzw. sind geplant?* (Frage 2)
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
Bislang keine
Maßnahmen ergriffen
Verlagerung des
Standortes ins Ausland
* Mehrfachnennungen möglich.
Vorziehen der
Unternehmensnachfolge
Neuermittlung der
Unternehmenswerte -
erw. höhere Steuerlast
8
Neuermittlung der
Unternehmenswerte -
erw. keine höhere
Steuerlast
Sonstiges
Industrie
Bauwirtschaft
Großhandel
Einzelhandel
Dienstleistungen
Sonstige
Abbildung 8: Ergriffene Maßnahmen in der IHK Nord nach IHK-Bezirken
Welche der folgenden Maßnahmen haben Sie aufgrund der anstehenden Gesetzesänderung
bereits durchgeführt bzw. sind geplant?* (Frage 2)
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
Bislang keine
Maßnahmen ergriffen
Verlagerung des
Standortes ins Ausland
Vorziehen der
Unternehmensnachfolge
Neuermittlung der
Unternehmenswerte -
erw. höhere Steuerlast
Neuermittlung der
Unternehmenswerte -
erw. keine höhere
Steuerlast
Sonstiges
IHK Nord
HK Bremen
IHK Bremerhaven
IHK für Ostfriesland und
Papenburg
IHK Flensburg
HK Hamburg
IHK Kiel
IHK Lübeck
IHK Lüneburg
IHK Oldenburg
IHK Stade
IHK Neubrandenburg
IHK Rostock
3. Steuertarife und Freibeträge
Die Steuertarife sollen den derzeitigen Planungen der Bundesregierung zufolge bei nahen
Verwandten (beispielsweise Ehegatten, Kinder) unverändert bleiben, für Geschwister und
entferntere Verwandte (beispielsweise Lebenspartner, Nichten) jedoch deutlich erhöht werden.
Gleichzeitig sollen die persönlichen Freibeträge steigen. Nur knapp 12 % der erbschaftsteuerpflichtigen
Unternehmen rechnen damit, dass diese Änderungen zu einer Entlastung
bei der Erbschaftsteuer führen. Eine höhere Steuerbelastung befürchten hingegen
42 % der befragten erbschaftsteuerpflichtigen Betriebe, auch weil die erhöhten Freibeträge
die ansteigende Bewertung und die teilweise angehobenen Steuersätze nicht auffangen. Gut
21 % können die Auswirkungen der Reform auf die Steuerbelastung nicht abschätzen.
Dieses Ergebnis ist nicht zuletzt der Komplexität der vorgeschlagenen Regelungen geschuldet,
deren Auswirkungen von einer Vielzahl von Unternehmen ohne Hilfe eines steuerlichen
Beraters nicht eingeschätzt werden können.
Abbildung 9: Steuertarife und Freibeträge in der IHK Nord gesamt
Bitte schätzen Sie (potenziellen) Auswirkungen dieser Reform im Vergleich zur aktuellen
Situation für Ihr Unternehmen. (Frage 3)
21,29%
42,08%
24,75%
9
11,88%
Positiv, weil Freibeträge steigen
Freibeträge gleichen höhere Steuertarife
gerade aus
Negativ, Freibeträge fangen höhere Steuern
nicht auf
Weiß nicht
Abbildung 10: Steuertarife und Freibeträge in der IHK Nord nach Größenklassen
Bitte schätzen Sie (potenziellen) Auswirkungen dieser Reform im Vergleich zur aktuellen
Situation für Ihr Unternehmen. (Frage 3)
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
Positiv, weil
Freibeträge steigen
Freibeträge gleichen
höhere Steuertarife
gerade aus
Negativ, Freibeträge
fangen höhere
Steuern nicht auf
10
Weiß nicht
Keine Mitarbeiter
1 bis10
11 bis 20
21 bis 50
51 bis 200
201 bis 500
501 bis 1.000
über 1.000
Abbildung 11: Steuertarife und Freibeträge in der IHK Nord nach Branchen
Bitte schätzen Sie (potenziellen) Auswirkungen dieser Reform im Vergleich zur aktuellen
Situation für Ihr Unternehmen. (Frage 3)
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
Positiv, weil
Freibeträge steigen
Freibeträge gleichen
höhere Steuertarife
gerade aus
Negativ, Freibeträge
fangen höhere
Steuern nicht auf
Weiß nicht
Industrie
Bauwirtschaft
Großhandel
Einzelhandel
Dienstleistungen
Sonstige
Abbildung 12: Steuertarife und Freibeträge in der IHK Nord nach IHK-Bezirken
Bitte schätzen Sie (potenziellen) Auswirkungen dieser Reform im Vergleich zur aktuellen
Situation für Ihr Unternehmen. (Frage 3)
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
Positiv, weil
Freibeträge steigen
Freibeträge
gleichen höhere
Steuertarife gerade
aus
Negativ,
Freibeträge fangen
höhere Steuern
nicht auf
11
Weiß nicht
IHK Nord
HK Bremen
IHK Bremerhaven
IHK für Ostfriesland und
Papenburg
IHK Flensburg
HK Hamburg
IHK Kiel
IHK Lübeck
IHK Lüneburg
IHK Oldenburg
IHK Stade
IHK Neubrandenburg
IHK Rostock
IHK Schwerin
4. Geplante Entlastung
Um im Gesetzentwurf der Bundesregierung den so genannten „Verschonungsabschlag“ zu
erhalten und damit 85 % des Unternehmensvermögens bei Unternehmensübergabe nicht
der Erbschaftsteuer unterziehen zu müssen, darf das Unternehmen 15 Jahre nicht veräußert
oder aufgegeben und zugleich die Ausgangslohnsumme 10 Jahre nicht signifikant unterschritten
werden.
Die aktuelle Befragung aber zeigt, dass nur wenige Unternehmen angesichts der praxisfernen
Voraussetzungen von diesen Entlastungen profitieren würden. So rechnen nur 14 %
der erbschaftsteuerpflichtigen Unternehmen damit, dass sie diese Voraussetzungen auch
tatsächlich einhalten können. Weit mehr als die Hälfte der Unternehmen befürchtet, mindestens
eines der Kriterien zu verletzen. Diese Betriebe würden damit nicht in den Genuss
des Verschonungsabschlages gelangen und müssten somit das gesamte Unternehmensvermögen
der Erbschaftsteuer unterziehen. Dies aber wäre ein empfindlicher Eingriff in die
Substanz der Unternehmen und würde sie in ihrem Fortbestand gefährden. Insbesondere im
Einzelhandel und bei den Dienstleistern befürchten überdurchschnittlich viele Betriebe, die
Kriterien zur Nutzung des Verschonungsabschlags nicht einhalten zu können.
Dieses Ergebnis zeigt, dass insbesondere die geplanten Fristen für den Erhalt des Verschonungsabschlages
drastisch verkürzt werden müssen. Die Fristen widersprechen der
heutigen Unternehmensrealität, in der sich die Unternehmen an die sich ständig ändernde
Wirtschaftslage anpassen müssen. Bleiben die langen Fristen bestehen, werden Unternehmen
bei sukzessiver Unternehmensübergabe darüber hinaus unter „Dauerüberwachung“
durch die Finanzverwaltung gestellt.
Abbildung 13: Entlastung der Unternehmensvermögen in der IHK Nord gesamt
Glauben Sie, dass Sie diese Voraussetzungen zum Erhalt des Verschonungsabschlages
im Falle der Unternehmensübergabe einhalten könnten? (Frage 4)
28%
12
14%
58%
Ja
Nein
Weiß nicht
Abbildung 14: Entlastung der Unternehmensvermögen in der IHK Nord nach Größenklassen
Glauben Sie, dass Sie diese Voraussetzungen zum Erhalt des Verschonungsabschlages
im Falle der Unternehmensübergabe einhalten könnten? (Frage 4)
90%
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
Ja Nein Weiß nicht
13
Keine Mitarbeiter
1 bis10
11 bis 20
21 bis 50
51 bis 200
201 bis 500
501 bis 1.000
über 1.000
Abbildung 15: Entlastung der Unternehmensvermögen in der IHK Nord nach Branchen
Glauben Sie, dass Sie diese Voraussetzungen zum Erhalt des Verschonungsabschlages
im Falle der Unternehmensübergabe einhalten könnten? (Frage 4)
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
Ja Nein Weiß nicht
Industrie
Bauwirtschaft
Großhandel
Einzelhandel
Dienstleistungen
Sonstige
Abbildung 16: Entlastung der Unternehmensvermögen in der IHK Nord nach IHK-
Bezirken
Glauben Sie, dass Sie diese Voraussetzungen zum Erhalt des Verschonungsabschlages
im Falle der Unternehmensübergabe einhalten könnten? (Frage 4)
90%
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
Ja Nein Weiß nicht
14
IHK Nord
HK Bremen
IHK Bremerhaven
IHK für Ostfriesland und Papenburg
IHK Flensburg
HK Hamburg
IHK Kiel
IHK Lübeck
IHK Lüneburg
IHK Oldenburg
IHK Stade
IHK Neubrandenburg
IHK Rostock
IHK Schwerin
5. Ausschluss von Entlastungen
Die von der Bundesregierung geplanten Erleichterungen für Unternehmen können nur dann
in Anspruch genommen werden, wenn im Unternehmensvermögen nicht mehr als 50 %
Verwaltungsvermögen (beispielsweise vermietete Grundstücke, Anteile an Kapitalgesellschaften
von 25 % oder weniger sowie Wertpapiere) enthalten sind, die zudem länger als
zwei Jahre dem Betriebsvermögen angehören.
Ein Fünftel der erbschaftsteuerpflichtigen Unternehmen in Norddeutschland geht davon aus,
aufgrund dieser Einschränkung von den Entlastungen grundsätzlich ausgeschlossen zu sein.
Diese Betriebe würden bei Unternehmensübergabe erbschaftsteuerrechtlich nicht mehr als
„begünstigtes Unternehmen“ angesehen.
Dies ist ein erschreckender Befund, da in dieser Gruppe nach dem Reformmodell der
Bundesregierung drastische Steuererhöhungen bei der Unternehmensübergabe zu erwarten
sind. Insbesondere die für Norddeutschland so wichtige Immobilienwirtschaft wird bei
Umsetzung des aktuellen Gesetzentwurfs erhebliche zusätzliche Belastungen zu tragen
haben.
Abbildung 17: Voraussetzungen für Entlastung in der IHK Nord insgesamt
Sind Sie aufgrund dieser Regel von den Erleichterungen grundsätzlich ausgeschlossen?
(Frage 5)
19,70%
59,11%
15
21,18%
Ja
Nein
Weiß nicht
Abbildung 18: Voraussetzungen für Entlastung in der IHK Nord nach Größenklassen
Sind Sie aufgrund dieser Regel von den Erleichterungen grundsätzlich ausgeschlossen?
(Frage 5)
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
Ja Nein Weiß nicht
16
Keine Mitarbeiter
1 bis10
11 bis 20
21 bis 50
51 bis 200
201 bis 500
501 bis 1.000
über 1.000
Abbildung 19: Voraussetzungen für Entlastung in der IHK Nord nach Branchen
Sind Sie aufgrund dieser Regel von den Erleichterungen grundsätzlich ausgeschlossen?
(Frage 5)
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
Ja Nein Weiß nicht
Industrie
Bauwirtschaft
Großhandel
Einzelhandel
Dienstleistungen
Sonstige
Abbildung 20: Voraussetzungen für Entlastung in der IHK Nord nach IHK-Bezirken
Sind Sie aufgrund dieser Regel von den Erleichterungen grundsätzlich ausgeschlossen?
(Frage 5)
100%
90%
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
Ja Nein Weiß nicht
17
IHK Nord
HK Bremen
IHK Bremerhaven
IHK für Ostfriesland und Papenburg
IHK Flensburg
HK Hamburg
IHK Kiel
IHK Lübeck
IHK Lüneburg
IHK Oldenburg
IHK Stade
IHK Neubrandenburg
IHK Rostock
IHK Schwerin
6. Alternative Reformmodelle
Als bestes Modell zur Reform der Erbschaftsteuer bezeichnen die befragten Unternehmen
die Abschaffung dieser Steuer. Österreich hat diesen Weg beschritten und bewiesen, dass
dies nicht zwangsläufig mit einer Steuererhöhung an andere Stelle einhergehen muss. Die
staatlichen Erträge aus der Erbschaftsteuer insgesamt betragen in Deutschland lediglich
0,8 % des gesamten Steueraufkommens. Bezogen auf Einnahmen aus Unternehmensübergängen
der nur ca. 0,1 %. Angesichts dieser geringen volkswirtschaftlichen Relevanz wäre
eine Gegenfinanzierung durch Einsparungen bei den staatlichen Ausgaben vergleichsweise
einfach möglich.
Die Komplexität der jetzt diskutierten Gesetzesvorschläge ist nicht verhältnismäßig und die
Abschaffung der Erbschaftsteuer die vorzugswürdige Lösung.
Die zweitbeste Reformalternative ist das so genannte Abschmelzmodell in der
Ausgestaltung, wie es im Koalitionsvertrag vom November 2005 vereinbart wurde. Hier
werden Unternehmen vollständig von der Erbschaftsteuer befreit, wenn der Betrieb ohne
weitere einschränkende Voraussetzungen mindestens 10 Jahre fortgeführt wird. Die
Verdoppelung der Behaltensfrist von derzeit 5 auf 10 Jahre dokumentiert hier bereits
nachhaltig die Sozialgebundenheit. Mit dem zeitanteiligen Abschmelzen der
Erbschaftsteuerschuld wird der sogenannte „Fallbeileffekt“ vermieden und auch einer z. B.
neunjährigen Fortführung des Unternehmens angemessen Rechnung getragen.
Das Modell einer gleichmäßigen Besteuerung aller Vermögenswerte mit gesenkten
Steuertarifen bei Unternehmensübergabe sieht die norddeutsche Wirtschaft als das
drittbeste Modell an – trotz der transparenten und vergleichsweise unbürokratischen
Ausgestaltung dieses Modells.
Der von der Bundesregierung vorgelegte Reformvorschlag mit höheren Freibeträgen, dem
Verschonungsabschlag, der Behaltensfrist von 15 Jahren, der Lohnsummenregelung, der
Nichtbegünstigung von Verwaltungsvermögen und weiteren Nebenbedingungen wird von
den befragten Unternehmen hingegen als der schlechteste aller benannten Reformmodelle
bezeichnet und landet abgeschlagen auf dem vierten Rang. Diese Bewertung scheint der
Komplexität und Unverhältnismäßigkeit der vorgeschlagenen Regelungen geschuldet.
18
Abbildung 21: Bewertung alternativer Reformmodelle in der IHK Nord gesamt (Frage 6)
4
3,5
3
2,5
2
1,5
1
0,5
0
3,01
1,56
1
3,53
2,04
19
7a. Vorläufige Steuerbefreiung bei
10jähriger Fortführung
(Abschmelzmodell)
7b. Aktueller Gesetzentwurf mt
Freibeträgen und
Verschonungsabschlag
7c. Abschaffung der Erbschaftssteuer
7d. Gleichmäßige Besteuerung aller
Vermögensarten bei gesenktem Tarif
Hinweis zur Berechnung der Rangfolge:
Wurde ein Vorschlag von einem Unternehmen als bestes Reformmodell bezeichnet (Rang
1), so erhielt dieses Reformmodell 4 Punkte zugewiesen, dementsprechend Rang 2 = 3
Punkte, Rang 3 = 2 Punkte und Rang 4 = 1 Punkt. Die so ermittelten Punktwerte wurden für
jedes Reformmodell addiert und durch die Gesamtzahl der antwortenden Teilnehmer
dividiert. Der maximal erreichbare Punktwert beträgt damit 4,0 Punkte.
Tabellenanhang 1: Auswertungsergebnisse IHK Nord gesamt
1. Ist das Unternehmen in absehbarer Zeit von den neuen Erbschaft- und Schenkungssteuerregelungen
betroffen?
1. Ja (weiter mit Frage 3) 36,73%
2. Nein, weil Übergabe nicht absehbar 42,04%
3. Nein, bei Übergabe fällt Steuer nicht an 21,22%
2. Welche der folgenden Maßnahmen haben Sie aufgrund der anstehenden Gesetzesänderung
bereits durchgeführt oder geplant? Mehrfachnennungen möglich
1. Bislang keine Maßnahmen ergriffen 60,31%
2. Verlagerung des Standortes ins Ausland 1,53%
3. Vorziehen der Unternehmensnachfolge 28,24%
4. Neuermittlung der Unternehmenswerte - erw. höhere Steuerlast 23,66%
5. Neuermittlung der Unternehmenswerte - erw. keine höhere Steuerlast 3,05%
6. Sonstiges 7,63%
3. Der Steuertarif bleibt bei nahen Verwandten unverändert, wird aber für entferntere Verwandte
erhöht. Persönliche Freibeträge werden angehoben.
1. Positiv, weil Freibeträge steigen 24,75%
2. Freibeträge gleichen höhere Steuertarife gerade aus 11,88%
3. Negativ, Freibeträge fangen höhere Steuern nicht auf 42,08%
4. Weiß nicht 21,29%
4. Glauben Sie, dass Sie die Voraussetzungen zum Erhalt des Verschonungsabschlages im Falle der
Unternehmensübergabe einhalten könnten?
1. Ja 13,73%
2. Nein 57,84%
3. Weiß nicht 28,43%
5. Sind Sie aufgrund der Regeln bez. der Vermögensstruktur von den Erleichterungen grundsätzlich
ausgeschlossen?
1. Ja 21,18%
2. Nein 59,11%
3. Weiß nicht 19,70%
6a. Vorläufige Steuerbefreiung bei 10jähriger Fortführung (Abschmelzmodell)
1 = bester Vorschlag 33,33%
2 42,68%
3 15,85%
4 = schlechtester Vorschlag 8,13%
6b. Aktueller Gesetzentwurf mt Freibeträgen und Verschonungsabschlag
1 = bester Vorschlag 2,07%
2 7,47%
3 35,27%
4 = schlechtester Vorschlag 55,19%
6c. Abschaffung der Erbschaftssteuer
1 = bester Vorschlag 72,02%
2 16,05%
3 5,35%
4 = schlechtester Vorschlag 6,58%
6d. Gleichmäßige Besteuerung aller Vermögensarten bei gesenktem Tarif
1 = bester Vorschlag 6,61%
2 23,97%
3 35,95%
4 = schlechtester Vorschlag 33,47%
20
Tabellenanhang 2: Auswertungsergebnisse nach Betriebsgrößenklassen
1. Ist das Unternehmen in absehbarer Zeit von den neuen Erbschaft- und Schenkungssteuerregelungen betroffen?
Keine
Mitarbeiter 1 bis10 11 bis 20 21 bis 50 51 bis 200 201 bis 500 501 bis 1.000 über 1.000
Ja 0,0% 28,0% 40,9% 42,4% 42,9% 37,1% 35,7% 0,0%
Nein, weil Übergabe nicht absehbar 42,9% 52,0% 50,0% 36,4% 42,9% 40,0% 28,6% 0,0%
Nein, bei Übergabe fällt Steuer nicht an 57,1% 20,0% 9,1% 21,2% 14,3% 22,9% 35,7% 0,0%
2. Welche der folgenden Maßnahmen haben Sie aufgrund der anstehenden Gesetzesänderung bereits durchgeführt oder geplant?
Bislang keine Maßnahmen ergriffen 100,0% 75,0% 78,6% 43,8% 47,1% 58,8% 33,3% 0,0%
Verlagerung des Standortes ins Ausland 0,0% 0,0% 0,0% 6,3% 2,9% 0,0% 0,0% 0,0%
Vorziehen der Unternehmensnachfolge 0,0% 14,3% 21,4% 25,0% 47,1% 35,3% 33,3% 0,0%
Neuermittlung der Unternehmenswerte – erw. höhere Steuerlast 0,0% 10,7% 7,1% 37,5% 26,5% 29,4% 50,0% 0,0%
Neuermittlung der Unternehmenswerte – erw. keine höhere Steuerlast 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 5,9% 5,9% 16,7% 0,0%
Sonstiges 0,0% 7,1% 0,0% 6,3% 8,8% 17,6% 0,0% 0,0%
3. Der Steuertarif bleibt bei nahen Verwandten unverändert, wird aber für entferntere Verwandte erhöht. Persönliche Freibeträge werden angehoben.
Positiv, weil Freibeträge steigen 60,0% 28,6% 21,1% 14,8% 22,8% 27,6% 40,0% 15,4%
Freibeträge gleichen höhere Steuertarife gerade aus 20,0% 14,3% 5,3% 7,4% 17,5% 3,4% 10,0% 15,4%
Negativ, Freibeträge fangen höhere Steuern nicht auf 20,0% 33,3% 57,9% 59,3% 35,1% 48,3% 30,0% 46,2%
Weiß nicht 0,0% 23,8% 15,8% 18,5% 24,6% 20,7% 20,0% 23,1%
4. Glauben Sie, dass Sie die Voraussetzungen zum Erhalt des Verschonungsabschlages im Falle der Unternehmensübergabe einhalten könnten?
Ja 0,0% 9,5% 14,3% 7,4% 14,3% 17,9% 20,0% 26,7%
Nein 20,0% 66,7% 66,7% 74,1% 51,8% 53,6% 30,0% 53,3%
Weiß nicht 80,0% 23,8% 19,0% 18,5% 33,9% 28,6% 50,0% 20,0%
5. Sind Sie aufgrund der Regeln bez. der Vermögensstruktur von den Erleichterungen grundsätzlich ausgeschlossen?
Ja 20,0% 29,3% 23,8% 25,9% 15,8% 14,8% 20,0% 20,0%
Nein 20,0% 58,5% 52,4% 48,1% 63,2% 70,4% 60,0% 66,7%
Weiß nicht 60,0% 12,2% 23,8% 25,9% 21,1% 14,8% 20,0% 13,3%
21
(Fortsetzung)
6a. Vorläufige Steuerbefreiung bei 10jähriger Fortführung (Abschmelzmodell)
Keine
Mitarbeiter 1 bis10 11 bis 20 21 bis 50 51 bis 200 201 bis 500 501 bis 1.000 über 1.000
1 = bester Vorschlag 57,1% 32,7% 43,5% 27,3% 34,4% 33,3% 21,4% 30,0%
2 28,6% 38,8% 43,5% 33,3% 46,9% 44,4% 64,3% 40,0%
3 0,0% 14,3% 4,3% 30,3% 9,4% 19,4% 14,3% 30,0%
4 = schlechtester Vorschlag 14,3% 14,3% 8,7% 9,1% 9,4% 2,8% 0,0% 0,0%
6b. Aktueller Gesetzentwurf mit Freibeträgen und Verschonungsabschlag
1 = bester Vorschlag 0,0% 2,1% 4,3% 0,0% 1,6% 0,0% 7,1% 5,3%
2 28,6% 6,4% 4,3% 3,0% 6,3% 5,7% 7,1% 21,1%
3 28,6% 27,7% 43,5% 27,3% 39,7% 45,7% 35,7% 26,3%
4 = schlechtester Vorschlag 42,9% 63,8% 47,8% 69,7% 52,4% 48,6% 50,0% 47,4%
6c. Abschaffung der Erbschaftssteuer
1 = bester Vorschlag 57,1% 63,8% 78,3% 70,6% 74,6% 72,2% 85,7% 73,7%
2 0,0% 25,5% 4,3% 23,5% 11,1% 16,7% 7,1% 21,1%
3 0,0% 8,5% 4,3% 2,9% 7,9% 2,8% 7,1% 0,0%
4 = schlechtester Vorschlag 42,9% 2,1% 13,0% 2,9% 6,3% 8,3% 0,0% 5,3%
6d. Gleichmäßige Besteuerung aller Vermögensarten bei gesenktem Tarif
1 = bester Vorschlag 0,0% 8,3% 4,3% 6,1% 9,5% 5,7% 7,1% 0,0%
2 42,9% 18,8% 30,4% 33,3% 22,2% 28,6% 14,3% 10,5%
3 42,9% 33,3% 34,8% 45,5% 31,7% 34,3% 35,7% 42,1%
4 = schlechtester Vorschlag 14,3% 39,6% 30,4% 15,2% 36,5% 31,4% 42,9% 47,4%
22
Tabellenanhang 3: Auswertungsergebnisse nach Branchen
Industrie Bauwirtschaft Großhandel Einzelhandel
1. Ist das Unternehmen in absehbarer Zeit von den neuen Erbschaft- und Schenkungssteuerregelungen betroffen?
23
Dienstleistungen
Sonstige
Ja 39,1% 57,1% 48,0% 36,1% 31,4% 46,2%
Nein, weil Übergabe nicht absehbar 41,3% 28,6% 44,0% 47,2% 42,4% 30,8%
Nein, bei Übergabe fällt Steuer nicht an 19,6% 14,3% 8,0% 16,7% 26,3% 23,1%
2. Welche der folgenden Maßnahmen haben Sie aufgrund der anstehenden Gesetzesänderung bereits durchgeführt oder geplant?
Bislang keine Maßnahmen ergriffen 52,2% 25,0% 56,3% 66,7% 63,3% 71,4%
Verlagerung des Standortes ins Ausland 4,3% 0,0% 0,0% 0,0% 1,7% 0,0%
Vorziehen der Unternehmensnachfolge 47,8% 50,0% 31,3% 19,0% 21,7% 28,6%
Neuermittlung der Unternehmenswerte - erw. höhere Steuerlast 34,8% 50,0% 31,3% 9,5% 23,3% 0,0%
Neuermittlung der Unternehmenswerte - erw. keine höhere Steuerlast 0,0% 25,0% 6,3% 9,5% 0,0% 0,0%
Sonstiges 4,3% 0,0% 18,8% 9,5% 6,7% 0,0%
3. Der Steuertarif bleibt bei nahen Verwandten unverändert, wird aber für entferntere Verwandte erhöht. Persönliche Freibeträge werden angehoben.
Positiv, weil Freibeträge steigen 27,0% 0,0% 17,4% 30,0% 23,7% 40,0%
Freibeträge gleichen höhere Steuertarife gerade aus 10,8% 20,0% 4,3% 10,0% 14,4% 10,0%
Negativ, Freibeträge fangen höhere Steuern nicht auf 29,7% 60,0% 43,5% 36,7% 47,4% 40,0%
Weiß nicht 32,4% 20,0% 34,8% 23,3% 14,4% 10,0%
4. Glauben Sie, dass Sie die Voraussetzungen zum Erhalt des Verschonungsabschlages im Falle der Unternehmensübergabe einhalten könnten?
Ja 13,2% 16,7% 4,5% 16,1% 14,4% 20,0%
Nein 52,6% 50,0% 54,5% 67,7% 57,7% 60,0%
Weiß nicht 34,2% 33,3% 40,9% 16,1% 27,8% 20,0%
5. Sind Sie aufgrund der Regeln bez. der Vermögensstruktur von den Erleichterungen grundsätzlich ausgeschlossen?
Ja 15,8% 50,0% 17,4% 32,3% 18,9% 20,0%
Nein 68,4% 50,0% 65,2% 54,8% 55,8% 60,0%
Weiß nicht 15,8% 0,0% 17,4% 12,9% 25,3% 20,0%
(Fortsetzung)
6a. Vorläufige Steuerbefreiung bei 10jähriger Fortführung (Abschmelzmodell)
Industrie Bauwirtschaft Großhandel Einzelhandel
24
Dienstleistungen
Sonstige
1 = bester Vorschlag 34,8% 42,9% 28,0% 37,1% 33,3% 23,1%
2 43,5% 57,1% 56,0% 28,6% 40,8% 61,5%
3 17,4% 0,0% 8,0% 20,0% 17,5% 7,7%
4 = schlechtester Vorschlag 4,3% 0,0% 8,0% 14,3% 8,3% 7,7%
6b. Aktueller Gesetzentwurf mit Freibeträgen und Verschonungsabschlag
1 = bester Vorschlag 0,0% 0,0% 0,0% 2,9% 3,4% 0,0%
2 8,9% 0,0% 4,3% 2,9% 9,2% 7,7%
3 35,6% 28,6% 30,4% 38,2% 33,6% 53,8%
4 = schlechtester Vorschlag 55,6% 71,4% 65,2% 55,9% 53,8% 38,5%
6c. Abschaffung der Erbschaftssteuer
1 = bester Vorschlag 64,4% 57,1% 80,0% 67,6% 74,8% 76,9%
2 22,2% 28,6% 20,0% 23,5% 10,1% 15,4%
3 6,7% 14,3% 0,0% 2,9% 6,7% 0,0%
4 = schlechtester Vorschlag 6,7% 0,0% 0,0% 5,9% 8,4% 7,7%
6d. Gleichmäßige Besteuerung aller Vermögensarten bei gesenktem Tarif
1 = bester Vorschlag 6,7% 14,3% 0,0% 8,8% 7,6% 0,0%
2 17,8% 14,3% 12,5% 32,4% 27,7% 15,4%
3 42,2% 42,9% 50,0% 29,4% 32,8% 30,8%
4 = schlechtester Vorschlag 33,3% 28,6% 37,5% 29,4% 31,9% 53,8%
Tabellenanhang 4: Auswertungsergebnisse nach IHK Bezirken
IHK Nord HK Bremen
25
IHK
Bremerhaven
IHK für
Ostfriesland &
Papenburg IHK Flensburg HK Hamburg
Antw. proz. Antw. proz. Antw. proz. Antw. proz. Antw. proz. Antw. proz.
1. Ist das Unternehmen in absehbarer Zeit von den neuen Erbschaft- und Schenkungssteuerregelungen betroffen?
Ja 36,73% 26,09% 21,43% 35,71% 35,00% 33,33%
Nein, weil Übergabe nicht absehbar 42,04% 52,17% 50,00% 57,14% 40,00% 16,67%
Nein, bei Übergabe fällt Steuer nicht an 21,22% 21,74% 28,57% 7,14% 25,00% 50,00%
2. Welche der folgenden Maßnahmen haben Sie aufgrund der anstehenden Gesetzesänderung bereits durchgeführt oder geplant? Mehrfachnennungen möglich
Bislang keine Maßnahmen ergriffen 60,31% 50,00% 75,00% 70,00% 53,85% 70,00%
Verlagerung des Standortes ins Ausland 1,53% 0,00% 0,00% 5,00% 0,00% 0,00%
Vorziehen der Unternehmensnachfolge 28,24% 50,00% 0,00% 5,00% 30,77% 10,00%
Neuermittlung der Unternehmenswerte - erw. höhere Steuerlast 23,66% 12,50% 25,00% 20,00% 23,08% 20,00%
Neuermittlung der Unternehmenswerte - erw. keine höhere
Steuerlast 3,05% 12,50% 0,00% 10,00% 0,00% 0,00%
Sonstiges 7,63% 12,50% 0,00% 15,00% 0,00% 0,00%
3. Der Steuertarif bleibt bei nahen Verwandten unverändert, wird aber für entferntere Verwandte erhöht. Persönliche Freibeträge werden angehoben.
Positiv, weil Freibeträge steigen 24,75% 38,89% 27,27% 33,33% 22,22% 21,43%
Freibeträge gleichen höhere Steuertarife gerade aus 11,88% 16,67% 0,00% 22,22% 11,11% 7,14%
Negativ, Freibeträge fangen höhere Steuern nicht auf 42,08% 16,67% 27,27% 29,63% 33,33% 57,14%
Weiß nicht 21,29% 27,78% 45,45% 14,81% 33,33% 14,29%
4. Glauben Sie, dass Sie die Voraussetzungen zum Erhalt des Verschonungsabschlages im Falle der Unternehmensübergabe einhalten könnten?
Ja 13,73% 21,05% 18,18% 11,54% 22,22% 14,29%
Nein 57,84% 52,63% 63,64% 65,38% 44,44% 64,29%
Weiß nicht 28,43% 26,32% 18,18% 23,08% 33,33% 21,43%
(Fortsetzung)
IHK Nord HK Bremen
26
IHK
Bremerhaven
5. Sind Sie aufgrund der Regeln bez. der Vermögensstruktur von den Erleichterungen grundsätzlich ausgeschlossen?
IHK Ostfriesland
& Papenburg IHK Flensburg HK Hamburg
Ja 21,18% 21,05% 18,18% 23,08% 16,67% 35,71%
Nein 59,11% 57,89% 72,73% 57,69% 38,89% 57,14%
Weiß nicht 19,70% 21,05% 9,09% 19,23% 44,44% 7,14%
6a. Vorläufige Steuerbefreiung bei 10jähriger Fortführung (Abschmelzmodell)
1 = bester Vorschlag 33,33% 27,27% 38,46% 42,86% 50,00% 33,33%
2 42,68% 50,00% 30,77% 28,57% 35,00% 41,67%
3 15,85% 22,73% 30,77% 14,29% 10,00% 20,83%
4 = schlechtester Vorschlag 8,13% 0,00% 0,00% 14,29% 5,00% 4,17%
6b. Aktueller Gesetzentwurf mit Freibeträgen und Verschonungsabschlag
1 = bester Vorschlag 2,07% 5,00% 0,00% 7,14% 5,00% 0,00%
2 7,47% 15,00% 30,77% 0,00% 5,00% 12,50%
3 35,27% 35,00% 23,08% 35,71% 50,00% 37,50%
4 = schlechtester Vorschlag 55,19% 45,00% 46,15% 57,14% 40,00% 50,00%
6c. Abschaffung der Erbschaftssteuer
1 = bester Vorschlag 72,02% 70,00% 71,43% 71,43% 60,00% 66,67%
2 16,05% 15,00% 14,29% 21,43% 35,00% 8,33%
3 5,35% 10,00% 14,29% 0,00% 5,00% 4,17%
4 = schlechtester Vorschlag 6,58% 5,00% 0,00% 7,14% 0,00% 20,83%
6d. Gleichmäßige Besteuerung aller Vermögensarten bei gesenktem Tarif
1 = bester Vorschlag 6,61% 10,00% 0,00% 10,71% 14,29% 4,17%
2 23,97% 10,00% 23,08% 39,29% 14,29% 33,33%
3 35,95% 30,00% 30,77% 35,71% 33,33% 33,33%
4 = schlechtester Vorschlag 33,47% 50,00% 46,15% 14,29% 38,10% 29,17%
Tabellenanhang 4: Auswertungsergebnisse nach IHK Bezirken (Fortsetzung I)
IHK Nord IHK Kiel IHK Lübeck IHK Lüneburg IHK Oldenburg IHK Stade
Antw. proz. Antw. proz. Antw. proz. Antw. proz. Antw. proz. Antw. proz.
1. Ist das Unternehmen in absehbarer Zeit von den neuen Erbschaft- und Schenkungssteuerregelungen betroffen?
Ja 36,73% 45,45% 44,44% 50,00% 45,83% 30,77%
Nein, weil Übergabe nicht absehbar 42,04% 45,45% 33,33% 33,33% 45,83% 38,46%
Nein, bei Übergabe fällt Steuer nicht an 21,22% 9,09% 22,22% 16,67% 8,33% 30,77%
2. Welche der folgenden Maßnahmen haben Sie aufgrund der anstehenden Gesetzesänderung bereits durchgeführt oder geplant? Mehrfachnennungen möglich
Bislang keine Maßnahmen ergriffen 60,31% 66,67% 70,59% 47,06% 38,46% 60,00%
Verlagerung des Standortes ins Ausland 1,53% 8,33% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00%
Vorziehen der Unternehmensnachfolge 28,24% 25,00% 23,53% 41,18% 61,54% 60,00%
Neuermittlung der Unternehmenswerte - erw. höhere Steuerlast 23,66% 16,67% 29,41% 35,29% 30,77% 20,00%
Neuermittlung der Unternehmenswerte - erw. keine höhere
Steuerlast 3,05% 0,00% 0,00% 5,88% 0,00% 0,00%
Sonstiges 7,63% 8,33% 5,88% 5,88% 0,00% 20,00%
3. Der Steuertarif bleibt bei nahen Verwandten unverändert, wird aber für entferntere Verwandte erhöht. Persönliche Freibeträge werden angehoben.
Positiv, weil Freibeträge steigen 24,75% 9,52% 23,81% 23,81% 20,00% 20,00%
Freibeträge gleichen höhere Steuertarife gerade aus 11,88% 9,52% 14,29% 14,29% 5,00% 0,00%
Negativ, Freibeträge fangen höhere Steuern nicht auf 42,08% 57,14% 52,38% 47,62% 55,00% 40,00%
Weiß nicht 21,29% 23,81% 9,52% 14,29% 20,00% 40,00%
4. Glauben Sie, dass Sie die Voraussetzungen zum Erhalt des Verschonungsabschlages im Falle der Unternehmensübergabe einhalten könnten?
Ja 13,73% 9,52% 4,55% 19,05% 4,76% 10,00%
Nein 57,84% 57,14% 77,27% 52,38% 57,14% 50,00%
Weiß nicht 28,43% 33,33% 18,18% 28,57% 38,10% 40,00%
27
(Fortsetzung) IHK Nord IHK Kiel IHK Lübeck IHK Lüneburg IHK Oldenburg IHK Stade
5. Sind Sie aufgrund der Regeln bez. der Vermögensstruktur von den Erleichterungen grundsätzlich ausgeschlossen?
Ja 21,18% 25,00% 19,05% 28,57% 9,09% 20,00%
Nein 59,11% 60,00% 61,90% 61,90% 68,18% 60,00%
Weiß nicht 19,70% 15,00% 19,05% 9,52% 22,73% 20,00%
6a. Vorläufige Steuerbefreiung bei 10jähriger Fortführung (Abschmelzmodell)
1 = bester Vorschlag 33,33% 36,36% 25,00% 32,00% 32,00% 23,08%
2 42,68% 40,91% 42,86% 44,00% 52,00% 53,85%
3 15,85% 13,64% 17,86% 8,00% 12,00% 15,38%
4 = schlechtester Vorschlag 8,13% 9,09% 14,29% 16,00% 4,00% 7,69%
6b. Aktueller Gesetzentwurf mit Freibeträgen und Verschonungsabschlag
1 = bester Vorschlag 2,07% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 7,69%
2 7,47% 4,76% 0,00% 0,00% 12,50% 0,00%
3 35,27% 23,81% 46,43% 32,00% 20,83% 38,46%
4 = schlechtester Vorschlag 55,19% 71,43% 53,57% 68,00% 66,67% 53,85%
6c. Abschaffung der Erbschaftssteuer
1 = bester Vorschlag 72,02% 76,19% 89,29% 72,00% 80,00% 61,54%
2 16,05% 14,29% 10,71% 24,00% 12,00% 15,38%
3 5,35% 4,76% 0,00% 4,00% 8,00% 7,69%
4 = schlechtester Vorschlag 6,58% 4,76% 0,00% 0,00% 0,00% 15,38%
6d. Gleichmäßige Besteuerung aller Vermögensarten bei gesenktem Tarif
1 = bester Vorschlag 6,61% 0,00% 0,00% 8,00% 0,00% 7,69%
2 23,97% 19,05% 32,14% 12,00% 20,83% 23,08%
3 35,95% 38,10% 32,14% 48,00% 50,00% 30,77%
4 = schlechtester Vorschlag 33,47% 42,86% 35,71% 32,00% 29,17% 38,46%
28
Tabellenanhang 4: Auswertungsergebnisse nach IHK Bezirken (Fortsetzung II)
IHK Nord
IHK
Neubrandenburg IHK Rostock IHK Schwerin
Antw. proz. Antw. proz. Antw. proz. Antw. proz.
1. Ist das Unternehmen in absehbarer Zeit von den neuen Erbschaft- und Schenkungssteuerregelungen betroffen?
Ja 36,73% 25,00% 22,22% 30,77%
Nein, weil Übergabe nicht absehbar 42,04% 75,00% 55,56% 38,46%
Nein, bei Übergabe fällt Steuer nicht an 21,22% 0,00% 22,22% 30,77%
2. Welche der folgenden Maßnahmen haben Sie aufgrund der anstehenden Gesetzesänderung bereits durchgeführt oder geplant?
Mehrfachnennungen möglich
Bislang keine Maßnahmen ergriffen 60,31% 50,00% 75,00% 66,67%
Verlagerung des Standortes ins Ausland 1,53% 0,00% 0,00% 0,00%
Vorziehen der Unternehmensnachfolge 28,24% 0,00% 0,00% 33,33%
Neuermittlung der Unternehmenswerte - erw. höhere Steuerlast 23,66% 0,00% 25,00% 16,67%
Neuermittlung der Unternehmenswerte - erw. keine höhere
Steuerlast 3,05% 0,00% 0,00% 0,00%
Sonstiges 7,63% 50,00% 0,00% 16,67%
3. Der Steuertarif bleibt bei nahen Verwandten unverändert, wird aber für entferntere Verwandte erhöht. Persönliche Freibeträge
werden angehoben.
Positiv, weil Freibeträge steigen 24,75% 75,00% 14,29% 20,00%
Freibeträge gleichen höhere Steuertarife gerade aus 11,88% 0,00% 0,00% 30,00%
Negativ, Freibeträge fangen höhere Steuern nicht auf 42,08% 25,00% 57,14% 40,00%
Weiß nicht 21,29% 0,00% 28,57% 10,00%
4. Glauben Sie, dass Sie die Voraussetzungen zum Erhalt des Verschonungsabschlages im Falle der Unternehmensübergabe
einhalten könnten?
Ja 13,73% 50,00% 0,00% 20,00%
Nein 57,84% 25,00% 57,14% 50,00%
Weiß nicht 28,43% 25,00% 42,86% 30,00%
29
(Fortsetzung)
IHK Nord
IHK
Neubrandenburg IHK Rostock IHK Schwerin
5. Sind Sie aufgrund der Regeln bez. der Vermögensstruktur von den Erleichterungen grundsätzlich ausgeschlossen?
Ja 21,18% 0,00% 42,86% 10,00%
Nein 59,11% 100,00% 42,86% 50,00%
Weiß nicht 19,70% 0,00% 14,29% 40,00%
6a. Vorläufige Steuerbefreiung bei 10jähriger Fortführung (Abschmelzmodell)
1 = bester Vorschlag 33,33% 25,00% 11,11% 38,46%
2 42,68% 75,00% 44,44% 46,15%
3 15,85% 0,00% 33,33% 7,69%
4 = schlechtester Vorschlag 8,13% 0,00% 11,11% 7,69%
6b. Aktueller Gesetzentwurf mit Freibeträgen und Verschonungsabschlag
1 = bester Vorschlag 2,07% 0,00% 0,00% 0,00%
2 7,47% 25,00% 11,11% 8,33%
3 35,27% 75,00% 0,00% 58,33%
4 = schlechtester Vorschlag 55,19% 0,00% 88,89% 33,33%
6c. Abschaffung der Erbschaftssteuer
1 = bester Vorschlag 72,02% 75,00% 77,78% 50,00%
2 16,05% 0,00% 0,00% 16,67%
3 5,35% 0,00% 11,11% 8,33%
4 = schlechtester Vorschlag 6,58% 25,00% 11,11% 25,00%
6d. Gleichmäßige Besteuerung aller Vermögensarten bei gesenktem Tarif
1 = bester Vorschlag 6,61% 25,00% 11,11% 16,67%
2 23,97% 0,00% 33,33% 33,33%
3 35,95% 25,00% 44,44% 16,67%
4 = schlechtester Vorschlag 33,47% 50,00% 11,11% 33,33%
30