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LSV kompakt Dezember 2012 (Mittel- und Ostdeutschland)

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<strong>LSV</strong> <strong>kompakt</strong><br />

Magazin für Sicherheit & geSunDheit<br />

www.mod.lsv.de <strong>Dezember</strong> <strong>2012</strong><br />

Neue<br />

PRäventionskamPagne


inhaLt<br />

<strong>Dezember</strong> l 12<br />

Bewährter SerVice BLeiBt erhaLten<br />

Herzlich willkommen in der Sozialversicherung<br />

für Landwirtschaft, Forsten <strong>und</strong><br />

Gartenbau! Zum 1. Januar 2013 verschmelzen<br />

die regionalen landwirtschaftlichen<br />

Sozialversicherungen, die Gartenbau-<br />

Sozialversicherung <strong>und</strong> ihr Spitzen-<br />

verband. 06<br />

Bg-Beitrag: uMLagejahr <strong>2012</strong><br />

Die Vertreterversammlung der LBG <strong>Mittel</strong>-<br />

<strong>und</strong> <strong>Ostdeutschland</strong> hat in ihrer letzten Sitzung<br />

den Hebesatz für die Umlage <strong>2012</strong><br />

als Empfehlung an den Vorstand des<br />

B<strong>und</strong>esträgers beschlossen. 10<br />

LKK: Beitrag StaBiL<br />

Die Vertreterversammlung der LKK<br />

<strong>Mittel</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ostdeutschland</strong> hat die<br />

Beiträge für 2013 beschlossen. 11<br />

ein aSt KaM Später<br />

Fallende Bäume können andere Bäume<br />

<strong>und</strong> deren Teile mitreißen. Sechs<br />

Unfallbeispiele werden dargestellt. 14<br />

gefahren iM fahrBetrieB<br />

Stufenlose Getriebe machen das Schlepperfahren<br />

effizien t <strong>und</strong> komfortabel, können<br />

bei Unkenntnis jedoch zu Unfällen führen.<br />

Benutzer sind aufgerufen, per Fragebogen<br />

ihre Erfahrungen mitzuteilen. 19<br />

Zum titelbild: am 10. Januar 2013 startet<br />

die Präventionskampagne „Denk an mich.<br />

Dein Rücken“. Dabei werden rückenbelastende<br />

tätigkeiten in den Fokus gerückt –<br />

wie hier die arbeit beim Baumfällen.<br />

❘❘❘■ InteRnatIonaLe GRüne WocHe 2013<br />

Den Rücken stärken<br />

Vom 18. bis 27. Januar 2013 präsentiert sich die<br />

Sozial versicherung für Landwirt schaft, Forsten<br />

<strong>und</strong> Gartenbau in Berlin (Messegelände, Halle<br />

3.2 – Erlebnisbauernhof). Der Stand steht unter<br />

dem Motto der neuen Präventionskampagne<br />

„Denk an mich. Dein Rücken“. Viele Tipps zur<br />

Erhaltung der Rückenges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Mitmach-Aktionen<br />

erwarten die Besucher.<br />

Für die Ausstellung liegen Eintrittsgutscheine bereit.<br />

Interessierte Leser rufen bitte<br />

nur am 7. januar 2013 zwischen 9 <strong>und</strong> 10 uhr<br />

unter ( 0561 9359-241 an.<br />

Die ersten zwanzig Anrufer erhalten einen Gutschein per Post zugeschickt.<br />

Liebe Leserinnen <strong>und</strong> Leser, <strong>LSV</strong> <strong>kompakt</strong> begleitet Sie<br />

auch 2013 in bewährter Form durch das Jahr. Das Magazin<br />

erscheint vierteljährlich <strong>und</strong> kommt mit interessanten<br />

Beiträgen zu Ihnen ins Haus.<br />

Foto: f1 online<br />

<strong>LSV</strong>-iMpreSSuM<br />

<strong>LSV</strong> <strong>kompakt</strong> – Magazin für Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />

Herausgeber: Landwirtschaftliche Sozialversicherung <strong>Mittel</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ostdeutschland</strong>,<br />

OT Hönow, Hoppegartener Straße 100, 15366 Hoppegarten, Telefon 0 33 42 36 - 0,<br />

Fax 0 33 42 36 - 12 30 – Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung,<br />

Weißensteinstraße 70 - 72, 34131 Kassel, Telefon 05 61 93 59 - 2 41, Fax 05 61 93 59-2 44<br />

Redaktion: Direktor Andreas Dietze, www.mod.lsv.de, E-Mail: mail@mod.lsv.de –<br />

Dr. Erich Koch, www.lsv.de, E-Mail: presse1@spv.lsv.de<br />

Erscheint vier Mal pro Jahr. Der Bezugspreis ist durch den Mitgliedsbeitrag<br />

abgegolten. Keine Gewähr für unverlangte<br />

Manuskripte. Nachdruck ist nach Rücksprache<br />

mit der Redaktion möglich.<br />

Druck: Dierichs Druck + Media GmbH & Co. KG,<br />

Frankfurter Straße 168, 34121 Kassel. Bei den<br />

Adressangaben werden die Bestimmungen des<br />

Datenschutzes beachtet.<br />

Allen Lesern ein ges<strong>und</strong>es<br />

<strong>und</strong> glückliches neues Jahr<br />

PEFC zertifiziert<br />

Dieses Produkt stammt<br />

aus nachhaltig bewirtschafteten<br />

Wäldern <strong>und</strong><br />

kontrollierten Quellen.<br />

www.pefc.de


❘❘❘■ zuschussempfänGer In Der alterskasse<br />

Datenabgleich erweitert<br />

Durch gesetzliche Regelungen wurde<br />

der automatisierte Datenabgleich<br />

zwischen der landwirtschaftlichen<br />

Alterskasse (LAK) <strong>und</strong> den Finanzämtern<br />

erweitert. Hierbei haben die<br />

Finanzämter der LAK neben den<br />

Ausfertigungsdaten neuer Einkommensteuerbescheide<br />

nun auch die<br />

darin enthaltenen Einkünfte mitzuteilen.<br />

Sollten sich durch den neuen<br />

Einkommensteuerbescheid Änderungen<br />

in der Einkommenshöhe ergeben,<br />

werden sie von der LAK vom<br />

Beginn des dritten Monats nach dem<br />

Monat seiner Ausfertigung berücksichtigt.<br />

Dies entbindet die Bezieher<br />

von Beitragszuschüssen jedoch nicht<br />

von den Mitwirkungs- <strong>und</strong> Meldepflichten,<br />

denn nicht alle für die Bemessung<br />

des Beitragszuschusses erforderlichen<br />

Informationen können<br />

den von den Finanzämtern übermittelten<br />

Daten entnommen werden.<br />

Fehlende Informationen werden, wie<br />

bisher auch, beim Versicherten angefordert.<br />

Der Datenabgleich wird zu Beginn<br />

des Jahres 2013 in der erweiterten<br />

Form durchgeführt. Wichtig: Er bezieht<br />

sich nur auf Einkommensteuerbescheide,<br />

die ab 1. Januar 2013 ausgefertigt<br />

werden. Diese brauchen von<br />

❘❘❘■ VertreterVersammlunG Des lsV-spItzenVerbanDes<br />

Mit Blick nach vorn<br />

Es war die letzte Vertreterversammlung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen<br />

Sozialversicherung, bevor dieser am 1. Januar 2013 zusammen<br />

mit den neun Verwaltungsgemeinschaften in die neue Sozialversicherung<br />

für Landwirtschaft, Forsten <strong>und</strong> Gartenbau (SVLFG) übergeht.<br />

„Es kann kein ‚Weiter so!’ geben, nur unter einem anderen Behördennamen“,<br />

stellte Ministerialdirektor Bernd-Udo Hahn vom B<strong>und</strong>esministerium<br />

für Ernährung, Landwirtschaft <strong>und</strong> Verbraucherschutz (BMELV) in seinem<br />

Grußwort klar. „Aus neun Kulturen kann keine Multikultur werden“,<br />

so Hahn weiter. Vielmehr müsse der neue B<strong>und</strong>esträger eine eigene Kultur<br />

entwickeln. Schließlich untermauerte Hahn die Entscheidung zur Neuorganisation<br />

mit der nun geschaffenen Möglichkeit, Wettbewerbsverzerrungen<br />

abzubauen <strong>und</strong> die Verwaltung effizienter <strong>und</strong> schlagkräftiger zu gestalten.<br />

auf dem richtigen Weg<br />

Vorstandsvorsitzender Leo Blum erinnerte daran, dass es die Idee des Deutschen<br />

Bauernverbandes (DBV) war, einen b<strong>und</strong>esweiten <strong>LSV</strong>-Träger zu<br />

schaffen. „Der Strukturwandel in der Landwirtschaft ließ keinen anderen<br />

Schluss zu“, begründete er nochmals den Beschluss des DBV.<br />

Wolfgang Vogel, Vorsitzender der Vertreterversammlung, mahnte, das eigentliche<br />

Kernproblem nicht aus den Augen zu verlieren. „Die B<strong>und</strong>esmittel<br />

zur Finanzierung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung dürfen nicht<br />

weiter abgeschmolzen werden“, forderte Vogel <strong>und</strong> gab zugleich seiner Hoffnung<br />

Ausdruck, dass sich die maßgeblichen Politiker an ihre Versprechen<br />

auch in den kommenden Jahren noch erinnern mögen.<br />

Die Mitglieder der Vertreterversammlung, die in diesem Jahr der Einladung<br />

der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung Schleswig-Holstein<br />

<strong>und</strong> Hamburg nach Kiel gefolgt waren, nahmen im weiteren Verlauf der<br />

Sitzung interessiert die Sachstandsberichte zur Errichtung der SVLFG<br />

sowie zur Einführung b<strong>und</strong>esweit einheitlicher Beitragsmaßstäbe in der<br />

Unfall- <strong>und</strong> Krankenversicherung auf. So wird der neue Träger seine Arbeit<br />

pünktlich zum Jahresbeginn aufnehmen können, ohne dass die Versicherten<br />

Nachteile in der Betreuung hinnehmen müssen. Denn dass diese<br />

weiterhin vor Ort stattfindet, ist auch den Vertretern des Ehrenamtes eine<br />

Herzensangelegenheit. Die Umstellung der Beitragsmaßstäbe soll dann ab<br />

2014 erfolgen.<br />

den Beziehern eines Beitragszuschusses<br />

nicht mehr gesondert vorgelegt<br />

werden. Sofern in Einzelfällen erforderlich,<br />

werden die Bescheide von der<br />

LAK angefordert.<br />

Bis zum 31. <strong>Dezember</strong> <strong>2012</strong> ausgefertigte<br />

Bescheide müssen innerhalb von<br />

zwei Kalendermonaten nach ihrer<br />

Ausfertigung bei der LAK vorgelegt<br />

werden. Bei verspäteter Vorlage müssen<br />

der Beitragszuschuss eingestellt<br />

<strong>und</strong> überzahlte Zuschüsse zurückgefordert<br />

werden.<br />

Beispiel:<br />

■ Ausfertigung des Einkommensteuerbescheides<br />

am 15. November<br />

<strong>2012</strong><br />

■ Vorlage bei der LAK spätestens am<br />

31. Januar 2013<br />

ministerialdirektor Bernd­Udo Hahn<br />

Leo Blum, vorstandsvorsitzender des<br />

Lsv­spitzenverbandes<br />

in kürze ■ ❘ ❘ ❘ ❘ ❘<br />

<strong>Dezember</strong> I 12 <strong>LSV</strong> <strong>kompakt</strong> 3


❘ ❘ ❘ ❘ ❘ ■ Sicherheit<br />

Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“<br />

Post vom Rücken<br />

Das richtige Maß an Belastung hält den Rücken ges<strong>und</strong>. Mit dieser Botschaft<br />

wendet sich die neue Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“ an<br />

Unternehmer <strong>und</strong> Versicherte. Ihr Ziel: die Belastungen für den Rücken<br />

verringern. Denn das zahlt sich aus – in mehrfacher Hinsicht.<br />

Der Rücken – könnte er sprechen,<br />

er würde sich häufiger<br />

in Erinnerung rufen. „Benutz‘ doch<br />

mal eine Hebehilfe.“ – „Ich hätte gern<br />

etwas Abwechslung. Nicht immer die<br />

gleiche Haltung oder Bewegung.“ –<br />

„Wie wäre es mal mit einer bewegten<br />

Pause? Nicht immer nur sitzen.“ –<br />

„Sich immer nur über andere beschweren,<br />

bringt nichts. Sucht doch<br />

mal gemeinsam nach einer Lösung.“<br />

Leider kann der Rücken nicht sprechen.<br />

Dass es ihn gibt, merken wir<br />

häufig erst, wenn er weh tut. Das muss<br />

nicht immer gleich Schlimmes bedeuten.<br />

Nicht jedes Zipperlein deutet<br />

auf ein ernsthaftes Problem hin. Ein<br />

Großteil der Rückenschmerzen ist<br />

wie Schnupfen. Nach ein paar Tagen<br />

sind sie wieder weg. Das Problem: Ist<br />

Schmerz erst einmal da, konzentrieren<br />

sich viele Menschen nur noch darauf.<br />

Sie nehmen Schonhaltungen ein<br />

<strong>und</strong> begeben sich so in einen Teufelskreis,<br />

an dessen Ende viel zu häufig<br />

chronische Schmerzen stehen.<br />

Vergessen wird dabei, dass es so weit<br />

nicht kommen muss. „Dauernde<br />

Schmerzen sind ein Zeichen dafür,<br />

4 <strong>LSV</strong> <strong>kompakt</strong> <strong>Dezember</strong> I 12<br />

dass man sich körperlich oder seelisch<br />

überfordert hat“, so Arbeitsmedizinerin<br />

Dr. Gamze Güzel-Freudenstein<br />

von der <strong>LSV</strong>. „Es wäre wichtig,<br />

sich häufiger daran zu erinnern: Das<br />

richtige Maß an Belas tung hält den<br />

Rücken ges<strong>und</strong>.“<br />

Botschaft des Rückens weitergeben<br />

Der Rücken kann uns leider nicht auffordern,<br />

ihm Gutes zu tun. Deswegen<br />

tut es nun die gesetzliche Unfallversicherung<br />

für ihn. Ab dem 10. Januar<br />

2013 läuft für drei Jahre die neue Präventionskampagne<br />

„Denk an mich.<br />

Dein Rücken“. Gemeinsam mit der<br />

Knappschaft, den gewerblichen Berufsgenossenschaften<br />

sowie Unfallkassen<br />

wirbt die landwirtschaftliche<br />

Sozialversicherung dafür, die Belastungen<br />

für den Rücken bei der Arbeit<br />

<strong>und</strong> in der Freizeit zu verringern.<br />

Der offizielle Kampagnenstart für<br />

die landwirtschaftliche Sozialversicherung<br />

wird auf der Internationalen<br />

Grünen Woche 2013 in Berlin vom 18.<br />

bis 27. Januar 2013 sein. Interessante<br />

Informationen <strong>und</strong> Aktionen zum<br />

Thema der Kampag ne machen einen<br />

Besuch des Ausstellungsstandes lohnenswert<br />

(siehe auch Seite 2 oben).<br />

mehr (Rücken­)Bewusstsein<br />

entwickeln<br />

Das Ziel der Rücken-Kampagne: für<br />

Belastungen sensibilisieren, Möglichkeiten<br />

zur Prävention aufzeigen<br />

<strong>und</strong> zur Umsetzung motivieren.<br />

Denn körperliche <strong>und</strong> seelische<br />

Belas tungen bei der Arbeit sind keine<br />

Seltenheit. Dabei ist vielen nicht bewusst,<br />

dass eine bessere Ergonomie<br />

am Arbeitsplatz nicht nur gesünder<br />

<strong>und</strong> motivierter macht, sondern häufig<br />

auch produktiver.<br />

Dass es noch einigen Spielraum für<br />

Verbesserungen gibt, zeigen Daten zu<br />

den Arbeitsbedingungen in Deutschland.<br />

Noch immer bewegt fast jeder<br />

Vierte schwere Lasten im Beruf. Jeder<br />

Siebte nimmt häufig eine Zwangshaltung<br />

bei der Arbeit ein. Problematisch<br />

ist zudem der hohe Anteil derer,<br />

deren Alltag von zunehmendem Bewegungsmangel<br />

oder pausenlosem<br />

Stehen <strong>und</strong> Sitzen gekennzeichnet<br />

ist. Auf der psychischen Ebene klagen<br />

viele über starken Zeitdruck <strong>und</strong> zu<br />

wenig Spielraum für die Einteilung<br />

der Arbeit.<br />

„Hier könnte für Entlastung gesorgt<br />

werden. Die Instrumente dafür gibt<br />

es“, so Dr. Güzel-Freudenstein. Dazu<br />

zählen die Gefährdungsbeurteilung,<br />

betriebliche Ges<strong>und</strong>heitsförderung<br />

<strong>und</strong> Beispiele guter Praxis, die zur<br />

Nachahmung geeignet sind. „Die Unternehmen<br />

in der Land- <strong>und</strong> Forst-<br />

dieSe zieLe VerfoLGt<br />

die kaMpaGne<br />

■ Mehr Betriebe sollen Arbeitsplätze,<br />

-stätten <strong>und</strong> -abläufe<br />

ergonomisch optimieren.<br />

■ Mehr Versicherte sollen Angebote<br />

zur Prävention von Rückenbeschwerdenwahrnehmen.<br />

■ Die individuelle Ges<strong>und</strong>heitskompetenz<br />

der Versicherten<br />

soll zunehmen.<br />

■ Zahl <strong>und</strong> Qualität der Gefährdungsbeurteilungen<br />

mit<br />

Schwerpunkt Rücken sollen sich<br />

erhöhen.<br />

■ Den Unternehmen sollen<br />

konkrete Präventionsprodukte<br />

angeboten werden.


Hier ist ein starker Rücken gefragt – eine der belastenden tätigkeiten im Bereich der<br />

landwirtschaftlichen sozialversicherung<br />

wirtschaft sowie im Gartenbau nutzen<br />

diese Instrumente allerdings<br />

noch zu selten systematisch.“<br />

Unternehmer <strong>und</strong><br />

mitarbeiter gefragt<br />

Auch auf Seiten der Versicherten<br />

hapert es mit dem ges<strong>und</strong>heitsbewussten<br />

Verhalten. Zwar hat die Zahl<br />

der Menschen, die Sport treiben, in<br />

den vergangenen Jahren zugenommen.<br />

Aber immer noch erfüllt nur<br />

jeder Vierte die aktuellen Empfehlungen<br />

der Weltges<strong>und</strong>heitsorganisation<br />

zur körperlichen Aktivität.<br />

„Viele Menschen vergessen, dem Rücken<br />

etwas Gutes zu tun“, sagen Elke<br />

Rogosky <strong>und</strong> Andreas Baader von<br />

der Kampagnenleitung bei der Deutschen<br />

Gesetzlichen Unfallversicherung.<br />

„Das scheitert meist aus zwei<br />

Gründen: Prävention gilt entweder<br />

als zu anstrengend oder als zu teuer.<br />

Dabei stimmt weder das eine noch<br />

das andere.“<br />

Was Hänschen nicht lernt ...<br />

Um die Versicherten zu einem ges<strong>und</strong>heitsbewussteren<br />

Verhalten zu<br />

motivieren, setzt die Rücken-Kampagne<br />

auf Aufklärung <strong>und</strong> Freude an<br />

der Bewegung. Ein Teil der Kampagne<br />

wendet sich ganz gezielt an junge<br />

Menschen, die für mehr Sport <strong>und</strong><br />

Bewegung gewonnen werden müssen.<br />

Gerade in diesem Alter ist es<br />

wichtig, ges<strong>und</strong>heitsbewusstes Verhalten<br />

zu fördern. Denn diese Verhaltensmuster<br />

sind später nur schwer zu<br />

ändern.<br />

Jeder kann profitieren<br />

Aber auch Arbeitgeber können davon<br />

profitieren, Arbeitsplätze rückengerecht<br />

zu gestalten. Das belegen zahlreiche<br />

Beispiele. Interessant ist, dass<br />

bessere Arbeitsbedingungen häufig<br />

Hand in Hand gehen mit Produktivitäts-<br />

<strong>und</strong> Effizienzgewinn.<br />

Dennoch wird oft befürchtet, dass solche<br />

Verbesserungen hohe Kosten verursachen.<br />

Das kann entkräftet werden:<br />

Häufig kann bereits mit relativ geringem<br />

Aufwand große Wirkung erzielt<br />

werden. Das Wichtigste ist, so Experten<br />

der landwirtschaftlichen Sozialversicherung,<br />

sich zunächst einen Überblick<br />

über die Belastungen im Betrieb<br />

zu verschaffen. Der Einstieg kann die<br />

Gefährdungsbeurteilung sein. So können<br />

Belastungsschwerpunkte identifiziert<br />

werden, die – auch gemeinsam<br />

mit Mitarbeitern – <strong>und</strong> gegebenenfalls<br />

mit Hilfe von zum Beispiel Fachleuten<br />

des landwirtschaftlichen Präventionsdienstes<br />

angegangen werden sollten.<br />

„Im Rahmen von „Denk an mich.<br />

Dein Rücken,“ sagt Dr. Güzel-Freudenstein,<br />

„werden unsere Präventionsexperten<br />

mit Informationen <strong>und</strong> Angeboten<br />

auf die Versicherten zugehen.“<br />

Alles zum Wohle des Rückens.<br />

Denn wenn alle regelmäßig an ihn<br />

denken, profitieren auch alle.<br />

Während der dreijährigen Laufzeit<br />

wird – begleitend zur Kampagne – in<br />

jeder Ausgabe von <strong>LSV</strong> <strong>kompakt</strong> ein<br />

Thema zur Rückenges<strong>und</strong>heit aufgegriffen.<br />

■<br />

Sicherheit ■ ❘ ❘ ❘ ❘ ❘<br />

„denk an Mich. dein rücken“:<br />

Start aM 10. Januar 2013<br />

Den Rücken in Erinnerung<br />

rufen, ist das<br />

Ziel der neuen<br />

Kampagne „Denk an<br />

mich. Dein Rücken“.<br />

Das fängt bereits<br />

beim Logo an,<br />

einem orangenen<br />

Post-it, auf dem<br />

das Motto der<br />

Kampagne erscheint.<br />

Das Logo<br />

findet sich auf<br />

Infomaterial <strong>und</strong><br />

Präventionskampagne<br />

Denk an mich. Dein Rücken<br />

Werbemitteln<br />

der Kampagne<br />

wieder – <strong>und</strong> auf den<br />

Poster <strong>und</strong> Anzeigenmotiven. Sie zeigen<br />

den Rücken in alltäglichen Situationen. Sie<br />

weisen auf die Bedeutung des Rückens für<br />

Beruf <strong>und</strong> Leben hin.<br />

Für betriebliche Aktionstage oder Schulungsmaßnahmen<br />

hält die Kampagne<br />

Veranstaltungsmodule bereit. Eine<br />

Sprungwaage beispielsweise verdeutlicht,<br />

wie sehr die Wirbelsäule bei einem<br />

Sprung vom Schlepper belastet wird. Ein<br />

Gürtel, der mit Sensoren ausgestattet ist,<br />

simuliert die Belastung der Lendenwirbel<br />

beim Heben. Der Schwingungssimulator<br />

– einsetzbar auf großen Ausstellungen –<br />

verdeutlicht, wie schwingungsgedämpfte<br />

Fahrersitze wirken.<br />

Zur Kampagne, ihren Inhalten <strong>und</strong> Zielen<br />

beraten die Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter<br />

des Präventionsdienstes. Weitere<br />

Informationen sowie eine Broschüre zum<br />

Lesen, Bestellen oder Downloaden gibt es<br />

ab 10. Januar 2013 im Internet unter<br />

www.svlfg.de<br />

sowie der Kampagnenseite<br />

www.deinruecken.de<br />

Infobroschüre für Landwirtschaft , Forst <strong>und</strong> Gartenbau<br />

broschuere_deinruecken_vorab.indd 1 22.11.<strong>2012</strong> 14:16:14<br />

<strong>Dezember</strong> I 12 <strong>LSV</strong> <strong>kompakt</strong> 5


❘ ❘ ❘ ❘ ❘ ■ aktueLL<br />

Bis 31. <strong>Dezember</strong> <strong>2012</strong><br />

Lsv<br />

Unter neuem Namen:<br />

Bewährter service bleibt erhalten<br />

6 <strong>LSV</strong> <strong>kompakt</strong> <strong>Dezember</strong> I 12<br />

Landwirtschaftliche<br />

sozialversicherung<br />

Herzlich willkommen in der Sozialversicherung für<br />

Landwirtschaft, Forsten <strong>und</strong> Gartenbau! Unter<br />

einem neuen <strong>und</strong> doch vertraut wirkenden Logo<br />

verschmelzen zum 1. Januar 2013 die regionalen<br />

landwirtschaftlichen Sozialversicherungen, die<br />

Gartenbau-Sozialversicherung <strong>und</strong> ihr Spitzenverband.<br />

Die Ringe im Logo der Sozialversicherung<br />

für Landwirtschaft,<br />

Forsten <strong>und</strong> Gartenbau, die<br />

schon das <strong>LSV</strong>-Logo „sicher umschlossen“,<br />

stehen weiterhin für Sicherheit,<br />

Beständigkeit <strong>und</strong> Verlässlichkeit<br />

im Dienste der Versicherten.<br />

Drei Ringe – drei Versicherungszweige<br />

unter einem Dach vereint:<br />

Unfall- <strong>und</strong> Kranken-/Pflegeversicherung<br />

sowie Alterssicherung der<br />

Landwirte. Die Pflanze – der Keimling<br />

– im <strong>Mittel</strong>punkt der Ringe symbolisiert<br />

die im neuen Namen ge-<br />

nanntenHauptproduktionsrichtungen Land wirtschaft, Forstwirtschaft<br />

<strong>und</strong> Gartenbau.<br />

Bringt die schlankere verwaltung<br />

abstriche am service mit sich?<br />

Mit der Zusammenführung ist der<br />

entscheidende Schritt zur geforderten<br />

Kos tenreduzierung getan. Die bisherigen<br />

Hauptverwaltungen der <strong>LSV</strong>-<br />

Träger werden Geschäftsstellen <strong>und</strong><br />

bleiben Hauptansprechpartner für die<br />

Versicherten. Für die laufende Sozialwahlperiode<br />

bis 2017 werden Regional-<br />

sicher & ges<strong>und</strong><br />

aus einer Hand<br />

slogan der svLFg<br />

beiräte – neben der Selbstverwaltung<br />

auf B<strong>und</strong>esebene – gebildet.<br />

Der B<strong>und</strong>esträger startet mit einer<br />

neuen Organisation. Gerade im Bereich<br />

der allgemeinen Verwaltung<br />

(z. B. Finanzen, Personal, Controlling)<br />

sind Veränderungen unumgänglich.


Ab 1. Januar 2013<br />

svLFg<br />

Am Service für die Versicherten ändert<br />

sich dadurch aber nichts. Alle<br />

Leistungen werden auch weiterhin bei<br />

angemessenen Beiträgen erbracht. Die<br />

Vorzüge des Sondersys tems, wie die<br />

Betriebs- <strong>und</strong> Haushaltshilfe, bleiben<br />

erhalten.<br />

gibt es neue ansprechpartner?<br />

Nein, Bewährtes wird fortgeführt. Und<br />

dazu gehört der Service für die Versicherten.<br />

In allen Fragen der sozialen Sicherheit<br />

sind die Mitarbeiterinnen <strong>und</strong><br />

Mitarbeiter weiterhin kompetente <strong>und</strong><br />

fre<strong>und</strong>liche Ansprechpartner. Wer<br />

„sei nen“ Sachbearbeiter kennt, kann<br />

ihn wie gewohnt erreichen. Ist der zuständige<br />

Mitarbeiter nicht bekannt,<br />

genügt ein Anruf bei der Vermittlung<br />

der landwirtschaftlichen Sozialversicherung.<br />

Die Telefonnummern bleiben<br />

unverändert. Vor Kontaktaufnahme<br />

sollten die Mitgliedsnummer <strong>und</strong><br />

eventuell für Rückfragen benötigte<br />

Unterlagen bereitgelegt werden.<br />

Wo sind informationen zu finden?<br />

Informationen zur landwirtschaftlichen<br />

Sozialversicherung kann man<br />

auch außerhalb der Servicezeiten erhalten.<br />

Unter<br />

www.svlfg.de<br />

steht r<strong>und</strong> um die Uhr alles Wissenswerte<br />

bereit, können Broschüren gelesen,<br />

heruntergeladen oder angefordert<br />

werden. Per E-Mail kann Kontakt<br />

aufgenommen werden – kompetente<br />

Antwort <strong>und</strong> rasche Bearbeitung werden<br />

zugesichert.<br />

Auch die bisherigen regionalen Regelungen<br />

zum Beitrag der Berufgenossenschaft<br />

<strong>und</strong> der Krankenkasse, die<br />

2013 weiterhin gelten, sind im Internetauftritt<br />

zu finden.<br />

Was bietet der internetauftritt?<br />

Der neue Internetauftritt der Sozialversicherung<br />

für Landwirtschaft, Forsten<br />

<strong>und</strong> Gartenbau bietet erstmals<br />

sozialversicherung<br />

für Landwirtschaft,<br />

Forsten <strong>und</strong> gartenbau<br />

ab 1. Januar 2013: www.svlfg.de – ein Besuch lohnt sich<br />

b<strong>und</strong>esweit für alle Versicherten ab<br />

2013 aktuelle <strong>und</strong> umfassende Informationen<br />

zu Prävention, Ges<strong>und</strong>heitsangeboten,<br />

Leistungen oder Versicherungsbeiträgen.<br />

Layout <strong>und</strong> Struktur sind an die<br />

Auftritte der ehemaligen regionalen<br />

landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger<br />

angelehnt. Neu ist das<br />

Aufklappmenü in der Hauptnavigation,<br />

das eine Vorschau auf die Inhalte<br />

der einzelnen Rubriken gibt.<br />

Die Informationen werden dabei getrennt<br />

nach den Versicherungszweigen<br />

(Unfallversicherung, Alterssicherung,<br />

Krankenversicherung) präsentiert.<br />

Auf die wichtigsten Neuig keiten<br />

<strong>und</strong> aktuelle Kampagnen wird gleich<br />

auf der Startseite hingewiesen.<br />

Der Online-Service startet mit einem<br />

verbreiterten Angebot an Formulare,<br />

die jetzt auch speicherbar sind.<br />

Ausstellungstermine <strong>und</strong> Schulungsangebote<br />

sind unter „Aktuelles“ zu<br />

finden. <strong>Mittel</strong>s der Deutschlandkarte<br />

wird über aktuelle Messen, Schulungstermine<br />

oder Vorträge sowie<br />

künftig auch über Ges<strong>und</strong>heitsangebote<br />

in den Regionen informiert.<br />

Über „Kontakt“ sind alle Geschäftsbereiche<br />

per Mail zu erreichen. Außerdem<br />

gibt es Anfahrtbeschreibungen<br />

aller Standorte sowie die Adressen der<br />

Beratungsstellen in Versichertennähe.<br />

mitwirkung gefragt<br />

Trotz aller Sorgfalt beim Aufbau der<br />

neuen Seiten werden eventuell Inhalte<br />

vermisst. Gern nimmt die Internetredaktion<br />

Anregungen <strong>und</strong><br />

Hinweise zur Verbesserung der Website<br />

entgegen – am besten über den<br />

E-Mail-Kontakt aus dem Internetauftritt.<br />

■<br />

aktueLL ■ ❘ ❘ ❘ ❘ ❘<br />

<strong>Dezember</strong> I 12 <strong>LSV</strong> <strong>kompakt</strong> 7


❘ ❘ ❘ ❘ ❘ ■ aktueLL<br />

SVLFG<br />

B<strong>und</strong>eseinheitliche<br />

Beitragsmaßstäbe<br />

Zum 1. Januar 2013 wird<br />

die Sozialversicherung für<br />

Landwirtschaft, Forsten <strong>und</strong><br />

Gartenbau errichtet. Unter<br />

einem Dach bleiben die landwirtschaftliche<br />

Unfall-, Kranken-<br />

<strong>und</strong> Pflegeversicherung<br />

sowie die Alterssicherung für<br />

Landwirte vereint. Ein gemeinsames<br />

Ehrenamt, eine gemeinsame<br />

Geschäftsführung <strong>und</strong><br />

eine gemeinsame Verwaltung<br />

sind Gewähr für umfassende<br />

Leistungen zu günstigen Konditionen.<br />

Im zurückliegenden Jahr waren<br />

vom Ehrenamt <strong>und</strong> der Verwaltung<br />

viele Arbeiten zu erledigen <strong>und</strong><br />

Beschlüsse zu fassen. Unmittelbar vor<br />

8 <strong>LSV</strong> <strong>kompakt</strong> <strong>Dezember</strong> I 12<br />

der Errichtung der SVLFG lässt sich<br />

feststellen: Die kompetente Beratung<br />

aller Versicherten ist auch künftig sichergestellt.<br />

Leistungsansprüche werden<br />

weiterhin in gewohnt angemessener<br />

Zeit bearbeitet. Fest steht aber<br />

auch: Einiges bleibt noch zu tun.<br />

Zu den noch nicht abgeschlossenen<br />

Arbeiten gehört die inhaltliche Festlegung<br />

einheitlicher Beitragsmaßstäbe<br />

in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung<br />

<strong>und</strong> in der landwirtschaftlichen<br />

Krankenversicherung. Die Einführung<br />

einheitlicher Beitragsmaßstäbe<br />

mit der Folge, dass identische<br />

Betriebe in Deutschland gleich hohe<br />

Beiträge zahlen, ist ein wesentliches<br />

Ziel des B<strong>und</strong>esträgers. Sie zu gestalten,<br />

bedarf jedoch einer sorgfältigen<br />

Prüfung <strong>und</strong> Vorlaufzeit. Das Gesetz<br />

zur Neuordnung der landwirtschaftlichen<br />

Sozialversicherung (<strong>LSV</strong>-NOG)<br />

sieht deshalb zum 1. Januar 2013 noch<br />

keine einheitlichen Beitragsmaßstäbe<br />

vor. Vielmehr wird es diese erst<br />

ab 2014 geben. Zudem ist eine Übergangszeit<br />

bis 2018 gesetzlich vorgesehen,<br />

in der das neue Beitragsniveau in<br />

Stufen umgesetzt wird.<br />

Foto: f1 online<br />

Da es 2013 noch keine einheitlichen<br />

Beitragsmaßstäbe geben wird, werden<br />

im nächsten Jahr die bisherigen regionalen<br />

Beitragsmaßstäbe letztmalig<br />

angewendet. Etwaige Beitragsänderungen<br />

Anfang 2013 sind daher<br />

ausschließlich auf das bisherige regionale<br />

Beitragsrecht zurückzuführen.<br />

Bei der Berufsgenossenschaft ist<br />

auch die angekündigte Senkung der<br />

B<strong>und</strong>esmittel auf 150 Millionen Euro<br />

umzusetzen.<br />

Die neuen Beitragsmaßstäbe werden<br />

formell im kommenden Jahr von der<br />

Vertreterversammlung der SVLFG<br />

zu beschließen sein. Die Vorbereitung<br />

der entsprechenden Beschlüsse<br />

zeigt bereits, welche Probleme bei der<br />

Gestaltung der neuen Beitragsmaßstäbe<br />

zu bewältigen sind.<br />

Landwirtschaftliche<br />

Berufsgenossenschaft<br />

Die Beiträge zur landwirtschaftlichen<br />

Berufsgenossenschaft sollen ab 2014<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich für alle Boden bewirtschaftenden<br />

Unternehmen sowie für<br />

die Unternehmen der reinen Tierhaltung<br />

einheitlich nach dem „geschätzten<br />

Arbeitsbedarf“ berechnet werden.<br />

Hierbei handelt es sich um einen Beitragsmaßstab,<br />

der nicht nur sozialgerichtlich<br />

wiederholt bestätigt wurde.<br />

Er hat sich auch bei den landwirtschaftlichen<br />

Berufsgenossenschaften<br />

in der Praxis bewährt.<br />

Zur Gestaltung dieses Beitragsmaßstabes<br />

sind in einem ersten Schritt<br />

unter Mitwirkung eines Gutachters<br />

die verschiedenen Produktionsverfahren<br />

(Nutzungsarten <strong>und</strong> Formen<br />

der Tierhaltung) zu bestimmen. Im<br />

zweiten Schritt sind diesen Produktionsverfahren<br />

durchschnittliche Arbeitsbedarfswerte<br />

zuzuordnen.<br />

Für Unternehmen des Erwerbsgartenbaus<br />

steht eine abschließende Bewertung<br />

durch den von der Selbst-


verwaltung beauftragten Gutachter<br />

noch aus.<br />

Die Beiträge für Unternehmen<br />

■ des Erwerbsgartenbaus, der Park-<br />

<strong>und</strong> Gartenpflege (insbesondere<br />

des Garten- <strong>und</strong> Landschaftsbaus),<br />

für Friedhöfe,<br />

■ für Lohnunternehmen,<br />

■ für Unternehmen zum Schutz <strong>und</strong><br />

zur Förderung der Landwirtschaft<br />

sowie<br />

■ für Landwirtschaftskammern <strong>und</strong><br />

Berufsverbände<br />

sollen künftig nach dem Arbeitswert<br />

berechnet werden. Hierbei werden<br />

für Arbeitnehmer die Lohnsummen<br />

<strong>und</strong> für Familienarbeitskräfte (Unternehmer,<br />

Ehegatten sowie mitarbeitende<br />

Familienangehörige ohne Arbeitsvertrag)<br />

pauschale Jahresarbeitsverdienste<br />

angesetzt. Für die Unternehmen<br />

des Erwerbsgartenbaus, der<br />

Park- <strong>und</strong> Gartenpflege einschließlich<br />

der Friedhofsunternehmen ist dies ein<br />

bekannter <strong>und</strong> bewährter Beitragsmaßstab.<br />

Für Biogasanlagen wird sich der Beitrag<br />

nach der erzeugten Leistung bemessen.<br />

Für Jagdunternehmen ist eine<br />

Beitragberechnung ausschließlich<br />

nach der bejagbaren Fläche vorgesehen.<br />

Der Beitrag für Nebenunternehmen<br />

soll, soweit möglich, nach pauschalen<br />

Arbeitsbedarfsansätzen <strong>und</strong><br />

im Übrigen nach dem tatsächlichen<br />

Arbeitsbedarf berechnet werden.<br />

Für alle Unternehmen – ausgenommen<br />

die Nebenunternehmen – ist ein<br />

Gr<strong>und</strong>beitrag vorgesehen, der die Verwaltungs-<br />

<strong>und</strong> Präventionskosten decken<br />

wird. Hierzu werden ein Mindestgr<strong>und</strong>beitrag,<br />

darüber hinaus ein<br />

ansteigender Gr<strong>und</strong>beitrag sowie ein<br />

Höchstgr<strong>und</strong>beitrag festzulegen sein.<br />

Für alle Unternehmensarten gilt, dass<br />

die Beiträge die Aufwendungen aus<br />

dem tatsächlichen Unfallgeschehen<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich decken sollen. Die Beiträge<br />

werden damit stark am Unfallgeschehen<br />

ausgerichtet. Bemühungen<br />

zur Vermeidung von Unfällen sollen<br />

sich „lohnen“.<br />

Bei allen Differenzierungen <strong>und</strong> allem<br />

Bemühen zur Gestaltung gerechter<br />

Beitragsmaßstäbe muss es bei einer<br />

gewissen Pauschalierung <strong>und</strong> Typisierung<br />

bleiben. Bisher unbekannte<br />

Differenzierungen, z. B. bei Forstunternehmen,<br />

führen zu einem zusätzlichen<br />

Erhebungsaufwand bei den<br />

Mitgliedsunternehmen <strong>und</strong> einem zu-<br />

sätzlichen Verwaltungsaufwand bei<br />

der SVLFG. Dieser entsteht nicht nur<br />

einmalig. Vielmehr sind die entsprechenden<br />

Daten wiederkehrend zu aktualisieren.<br />

Dies ist nur dann zu vermeiden,<br />

soweit andere Datenbestände<br />

dauerhaft vorhanden <strong>und</strong> verwertbar<br />

sind. Der praktizierte Abgleich mit<br />

den Förder-/InVeKoS-Daten hilft insoweit<br />

b<strong>und</strong>esweit nur im Bereich der<br />

landwirtschaftlichen Nutzflächen.<br />

Landwirtschaftliche krankenkasse<br />

Die Beiträge zur Krankenkasse sollen<br />

ab 2014 nach dem „korrigierten Flächenwert“<br />

berechnet werden. Hierbei<br />

wird zunächst durch Vervielfältigung<br />

der Hektarzahl mit dem<br />

Hektarwert der Betriebssitzgemeinde<br />

der Flächenwert gebildet. Durch<br />

Multiplikation des Flächenwertes<br />

mit dem Beziehungswert nach der<br />

Verordnung zur Ermittlung des Arbeitseinkommens<br />

aus der Land- <strong>und</strong><br />

Forstwirtschaft wird schließlich der<br />

„korrigierte Flächenwert“ berechnet.<br />

Auch dieser Beitragsmaßstab hat sich<br />

bei mehreren landwirtschaftlichen<br />

Krankenkassen in der Vergangenheit<br />

bewährt <strong>und</strong> wurde von den Sozialgerichten<br />

als zulässig bewertet.<br />

Der „korrigierte Flächenwert“ erweitert<br />

die Bewertung der Bodenverhältnisse<br />

(Ertragschancen) um eine f<strong>und</strong>ierte<br />

Modifikation des reinen Flächenwertes.<br />

Die Praxis zeigt, dass der<br />

Anstieg des Flächenwertes nicht automatisch<br />

mit einer proportionalen<br />

Steigerung des Ertrages gleichzusetzen<br />

ist. Belegt wird diese Erfahrung<br />

durch die zuvor genannte, jährlich<br />

von der B<strong>und</strong>esregierung herausgegebene,<br />

Verordnung. In dieser werden<br />

Beziehungswerte zwischen dem<br />

Wirtschaftswert (vergleichbar mit<br />

dem Flächenwert) <strong>und</strong> dem fünfjährigen<br />

Durchschnitt der tatsächlichen<br />

Gewinne der für den Agrarbericht<br />

der B<strong>und</strong>esregierung ausgewerteten<br />

Testbetriebe festgelegt.<br />

Zusätzlicher erhebungsaufwand<br />

Bei jeder Neugestaltung von Beitragsmaßstäben<br />

wird die Forderung nach<br />

mehr Beitragsgerechtigkeit erhoben.<br />

Beinahe jede weitere Detaillierung hat<br />

aber einen zusätzlichen Erhebungsaufwand<br />

zur Folge. An einer Pauschalierung<br />

<strong>und</strong> Typisierung führt daher<br />

auch in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung<br />

kein Weg vorbei. Es<br />

daS wichtiGSte in kürze<br />

■ Zum 1. Januar 2013 nimmt der <strong>LSV</strong>-<br />

B<strong>und</strong>esträger, die SVLFG, die Arbeit auf.<br />

■ Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft<br />

<strong>und</strong> Krankenkasse werden 2013 unverändert<br />

nach den bisherigen regionalen<br />

Beitragsmaßstäben berechnet.<br />

■ B<strong>und</strong>eseinheitliche Beitragsmaßstäbe<br />

werden ab 2014 in Stufen eingeführt.<br />

■ Auch bei den neuen Beitragsmaßstäben<br />

bleiben Pauschalierung <strong>und</strong><br />

Typisierung unvermeidbar.<br />

bleibt ein Suchen nach der besten Lösung.<br />

Eine Einzelfallgerechtigkeit ist<br />

aber mit keiner Lösung zu erreichen.<br />

Und die oft zitierte Solidarität ist dabei<br />

noch nicht einmal berücksichtigt.<br />

Der Gesetzgeber <strong>und</strong> die Mitglieder<br />

der SVLFG fordern eine Reduzierung<br />

der Verwaltungskosten auf das<br />

notwendige Maß. Zusätzlicher Verwaltungsaufwand<br />

ist schon deshalb<br />

zu vermeiden. Besondere Bedeutung<br />

hat darüber hinaus, dass der SVLFG<br />

durch das <strong>LSV</strong>-NOG eine Budgetierung<br />

der Verwaltungskosten auferlegt<br />

ist. Die Verwaltungskosten müssen<br />

bis 2016 deutlich reduziert werden.<br />

Dies ist nur bei konsequenter<br />

Überprüfung der bestehenden Abläufe,<br />

der strikten Vermeidung zusätzlicher<br />

Aufwände <strong>und</strong> dem dann<br />

möglichen <strong>und</strong> unvermeidbaren Personalabbau<br />

zu erreichen.<br />

Das Ehrenamt hat sich für den neuen<br />

Beitragsmaßstab der Berufgenossenschaft<br />

nach intensiver Diskussion im<br />

Wesentlichen für ein Produktionsverfahren<br />

„Grünland“ ausgesprochen.<br />

Ab grenzungsprobleme bei mehreren<br />

Grünlandarten auch in der Unfallzuordnung,<br />

insbesondere aber ein geringer<br />

Erhebungs- <strong>und</strong> Verwaltungsaufwand<br />

waren hierfür die Gründe. Wie<br />

dieses Beispiel zeigt, sucht das Ehrenamt<br />

im Spannungsfeld zwischen Beitragsgerechtigkeit<br />

<strong>und</strong> notwendiger<br />

Pauschalierung nach ausgewogenen<br />

Lösungen. Dies gilt für alle anderen<br />

Produktionsverfahren <strong>und</strong> beitragsrechtliche<br />

Ansätze gleichermaßen. ■<br />

Hartmut Fanck<br />

aktueLL ■ ❘ ❘ ❘ ❘ ❘<br />

<strong>Dezember</strong> I 12 <strong>LSV</strong> <strong>kompakt</strong> 9


❘ ❘ ❘ ❘ ❘ ■ aKtueLL<br />

Berufsgenossenschaftsbeitrag<br />

Umlagejahr <strong>2012</strong><br />

Die Vertreterversammlung<br />

der Landwirtschaftlichen<br />

Berufsgenossenschaft <strong>Mittel</strong>-<br />

<strong>und</strong> <strong>Ostdeutschland</strong> hat in<br />

ihrer letzten Sitzung den<br />

Hebesatz für die Umlage <strong>2012</strong><br />

als Empfehlung an den Vorstand<br />

des B<strong>und</strong>esträgers<br />

beschlossen.<br />

ab dem 1. Januar 2013 werden<br />

die regionalen landwirtschaftlichenSozialversicherungsträger<br />

in den B<strong>und</strong>esträger – Sozialversicherung<br />

für Landwirtschaft, Forsten<br />

<strong>und</strong> Gartenbau (SVLFG) – eingegliedert.<br />

Allerdings werden die<br />

Beiträge zur landwirtschaftlichen<br />

Unfallversicherung für das Umlagejahr<br />

<strong>2012</strong> auf der Gr<strong>und</strong>lage der bisherigen<br />

regionalen Beitragsberechnungsgr<strong>und</strong>lagen<br />

erhoben. Damit<br />

wurden letztmalig ein regionales<br />

Umlagevolumen <strong>und</strong> ein regionaler<br />

Beitragshebesatz ermittelt <strong>und</strong> von<br />

der Vertreterversammlung der LBG<br />

MOD als Empfehlung an den Vorstand<br />

der SVLFG zur Beschlussfassung<br />

weitergeleitet. Als Hebesatz<br />

(brutto) wurde 10,0223 Euro je Berechnungseinheit<br />

(BER) empfohlen.<br />

Unter Berücksichtigung des B<strong>und</strong>esmittelanteils<br />

wurde für den Beitragsfuß<br />

(netto) ein Betrag von 8,1600 Euro<br />

je Berechnungseinheit ermittelt.<br />

Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet<br />

dies eine erhebliche Beitragserhöhung,<br />

die jedoch nicht auf höhere Ausgaben<br />

zurück zu führen ist. Vielmehr beruht<br />

sie darauf, dass im Vorjahr die durch<br />

Beiträge einzuhebende Umlage durch<br />

den Einsatz von 50 Millionen Euro Betriebsmitteln<br />

von 150 Millionen auf<br />

100 Millionen Euro gesenkt wurde.<br />

Für das Umlagejahr <strong>2012</strong> ist der Einsatz<br />

von Betriebsmitteln nicht zulässig.<br />

10 <strong>LSV</strong> <strong>kompakt</strong> <strong>Dezember</strong> I 12<br />

Letztmalig Lastenausgleich<br />

Das im Jahr 2010 eingeführte Lastenausgleichsverfahren<br />

zwischen den<br />

Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften<br />

wird letztmalig für das<br />

Umlagejahr <strong>2012</strong> durchgeführt. Die<br />

LBG MOD ist erneut ausgleichsverpflichtet<br />

<strong>und</strong> muss insgesamt r<strong>und</strong><br />

28,2 Millionen Euro als Beitrag zur<br />

innerlandwirtschaftlichen Solidarität<br />

aufbringen, die zusätzlich von den<br />

Unternehmern eingefordert werden<br />

müssen. Allein durch den Lastenausgleichsbetrag<br />

muss der Beitrag um<br />

19,28 Prozent erhöht werden. Ab dem<br />

Umlagejahr 2013 werden die Beiträge<br />

zur Unfallversicherung b<strong>und</strong>eseinheitlich<br />

auf gleichen Berechnungsgr<strong>und</strong>lagen<br />

festgesetzt. Damit bedarf<br />

es eines Ausgleichsverfahrens zur gemeinsamen<br />

Tragung der Rentenlasten<br />

nicht mehr.<br />

Regelungen zum Härtefall<br />

Die mit der Umstellung des Beitragsmaßstabes<br />

einhergehende Regelung<br />

zur Abmilderung von Beitragsverwerfungen<br />

findet auch für das Umlagejahr<br />

<strong>2012</strong> Anwendung. Danach wird<br />

für Unternehmen/Unternehmensteile,<br />

deren Beitrag 1.200 Euro brutto<br />

ohne Lastenausgleich nicht überschreitet,<br />

die Beitragssteigerung auf<br />

200 Prozent des Vergleichsbetrages<br />

(Berechnung des Beitrags auf der<br />

Gr<strong>und</strong>lage des Beitragsmaßstabes für<br />

das Umlagejahr 2009) begrenzt. Allerdings<br />

darf der Betrag (brutto ohne Lastenausgleich)<br />

von 1.200 Euro nicht<br />

überschritten werden.<br />

Für die Unternehmen <strong>und</strong> Unternehmensteile,<br />

deren Beitrag brutto ohne<br />

Lastenausgleich über 1.200 Euro<br />

liegt, wird die dritte Stufe der Härtefallregelung<br />

wirksam. Das heißt, die<br />

aus der Umstellung des Beitragsmaßstabes<br />

resultierenden Beitragssteigerungen<br />

werden nunmehr auf 45 Prozent<br />

des Vergleichsbetrages begrenzt.<br />

Erfolgt hierdurch jedoch eine Minderung<br />

des Beitrages unter 1.200 Euro,<br />

gilt auch hier die Begrenzung auf 200<br />

Prozent des Vergleichsbetrages, jedoch<br />

höchstens 1.200 Euro.<br />

Das Vorliegen eines Härtefalls wird<br />

für Unternehmen mit Bodenbewirtschaftung,<br />

Imkereien, Binnenfischereien,<br />

Jagden <strong>und</strong> Nebenunternehmen<br />

von Amts wegen berücksichtigt. Für<br />

die übrigen Unternehmen ist ein Antrag<br />

erforderlich. Unverändert gilt,<br />

dass für Unternehmen, die erstmals<br />

ab dem Umlagejahr 2010 zur Beitragszahlung<br />

herangezogen werden, die<br />

Härtefallreglung nicht anwendbar ist.<br />

vorschussverfahren<br />

Die Beitragsbescheide werden voraussichtlich<br />

im Februar 2013 versandt.<br />

Wie in den Vorjahren findet das Vorschussverfahren<br />

Anwendung, jedoch<br />

nur für Unternehmen, deren Beitrag<br />

1.200 Euro überschreitet. Der Beitrag<br />

wird dann in drei gleiche Beträge aufgeteilt.<br />

Die Teilbeträge werden am 15.<br />

März, 15. Juni <strong>und</strong> 15. September 2013<br />

fällig. Beiträge, die unter 1.200 Euro<br />

liegen, müssen in voller Höhe zum 15.<br />

März 2013 gezahlt werden.<br />

Ab dem Umlagejahr 2013 (Beitragshebung<br />

2014) nehmen alle Zahlungspflichtigen<br />

am dreiteiligen Vorschussverfahren<br />

teil, sofern sie der<br />

Berufsgenossenschaft eine Ermächtigung<br />

zum Lastschrifteinzug erteilt<br />

haben. Liegt eine Einzugsermächtigung<br />

nicht vor, ist der Beitrag unabhängig<br />

von seiner Höhe am 15. des<br />

Monats fällig, der dem Monat folgt,<br />

in dem der Beitragsbescheid bekannt<br />

gegeben worden ist. Unter Berücksichtigung<br />

der künftigen Zahlungsmodalitäten<br />

empfehlen wir Ihnen,<br />

der Berufsgenossenschaft rechtzeitig<br />

die Lastschrifteinzugsermächtigung<br />

zu erteilen. Sie können dazu den dem<br />

Beitragsbescheid für <strong>2012</strong> beigefügten<br />

Vordruck verwenden. Sollten<br />

sich weitergehende Fragen, auch im<br />

Zusammenhang mit der Errichtung<br />

des B<strong>und</strong>esträgers, ergeben, stehen die<br />

Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter gern<br />

zur Verfügung. ■<br />

Dunja Wünschmann


Landwirtschaftliche Krankenkasse<br />

Beitrag stabil<br />

Die Vertreterversammlung<br />

der LKK <strong>Mittel</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ostdeutschland</strong><br />

hat die Beiträge<br />

für 2013 beschlossen.<br />

Dabei hat sie den Beitrag der Klasse<br />

20 mit Wirkung vom 31. <strong>Dezember</strong><br />

<strong>2012</strong> – in Anpassung an den vom<br />

B<strong>und</strong>esministerium für Verbraucherschutz,<br />

Ernährung <strong>und</strong> Landwirtschaft<br />

vorgegebenen Vergleichsbeitrag – auf<br />

502,61 Euro festgesetzt.<br />

Die Höhe der Unternehmerbeiträge in<br />

den anderen Beitragsklassen ist nicht<br />

verändert worden. Der neue Beitrag entfaltet<br />

erstmals bei dem für den Monat Januar<br />

2013 zu zahlenden Krankenversicherungsbeitrag<br />

seine Wirkung.<br />

Trotz dieser nur die Mitglieder in der<br />

Beitragsklasse 20 betreffenden Änderung<br />

des Krankenversicherungsbeitrages wird<br />

es erforderlich sein, allen Mitgliedern<br />

einen neuen Beitragsbescheid zu übersenden.<br />

Denn der Pflegeversicherungsbeitrag<br />

ist durch den B<strong>und</strong>esgesetzgeber<br />

von derzeit 1,95 Prozent des sozialversicherungspflichtigen<br />

Einkommens bei<br />

Mitgliedern mit Kindern auf 2,05 Prozent<br />

angehoben worden. Damit erhöht<br />

sich auch der von den Mitgliedern der<br />

landwirtschaftlichen Krankenkasse zu<br />

zahlende Zuschlag auf den Krankenversicherungsbeitrag.<br />

Sofern bereits das Lastschriftverfahren<br />

für die Kranken- <strong>und</strong> Pflegeversicherungsbeiträge<br />

genutzt wird, muss nichts<br />

weiter veranlasst werden. Die neuen<br />

Werte werden bei der Abbuchung durch<br />

die LKK berücksichtigt. Falls selbst überwiesen<br />

wird oder ein Dauerauftrag eingerichtet<br />

wurde, bitte diesen zum nächsten<br />

Fälligkeitstermin nach der Änderung,<br />

das ist der 29. Januar 2013, rechtzeitig<br />

entsprechend anpassen.<br />

Die Tabellen zeigen die ab Januar 2013 zu<br />

entrichtenden Beiträge. ■<br />

Gunnar Helm<br />

Beiträge für Unternehmer<br />

Beitrag in Euro<br />

Klasse Einstufungswert<br />

LKK<br />

Eltern<br />

LPK<br />

Kinderlose<br />

1 Kleinunternehmer 53,00 6,11 6,85<br />

2 bis 2.000 80,00 9,22 10,34<br />

3 bis 4.000 103,00 11,87 13,31<br />

4 bis 6.000 126,00 14,52 16,28<br />

5 bis 8.000 148,00 17,05 19,12<br />

6 bis 10.000 170,00 19,58 21,96<br />

7 bis 15.000 193,00 22,23 24,94<br />

8 bis 20.000 216,00 24,88 27,91<br />

9 bis 25.000 239,00 27,53 30,88<br />

10 bis 30.000 261,00 30,07 33,72<br />

11 bis 35.000 283,00 32,60 36,56<br />

12 bis 40.000 306,00 35,25 39,54<br />

13 bis 45.000 329,00 37,90 42,51<br />

14 bis 50.000 351,00 40,44 45,35<br />

15 bis 60.000 374,00 43,08 48,32<br />

16 bis 70.000 396,00 45,62 51,16<br />

17 bis 80.000 419,00 48,27 54,13<br />

18 bis 90.000 441,00 50,80 56,98<br />

19 bis 100.000 464,00 53,45 59,95<br />

20 über 100.000 502,61 57,90 64,94<br />

Beiträge für freiwillige Mitglieder<br />

Beitrag in Euro<br />

Klasse Einkommen in Euro<br />

LKK<br />

Eltern<br />

LPK<br />

Kinderlose<br />

1 bis 925,31 48,00 18,42 20,66<br />

2 bis 1.092,66 72,00 20,68 23,21<br />

3 bis 1.260,00 93,00 24,11 27,06<br />

4 bis 1.427,34 114,00 27,55 30,90<br />

5 bis 1.594,69 134,00 30,98 34,75<br />

6 bis 1.762,03 153,00 34,41 38,60<br />

7 bis 1.929,38 174,00 37,84 42,45<br />

8 bis 2.096,72 195,00 41,27 46,30<br />

9 bis 2.281,78 216,00 44,88 50,35<br />

10 bis 2.466,84 235,00 48,67 54,16<br />

11 bis 2.651,91 255,00 52,47 58,87<br />

12 bis 2.836,97 276,00 56,26 63,12<br />

13 bis 3.022,03 297,00 60,05 67,38<br />

14 bis 3.207,09 316,00 63,85 71,63<br />

15 bis 3.392,16 337,00 67,64 75,89<br />

16 bis 3.577,22 357,00 71,44 80,15<br />

17 bis 3.762,28 378,00 75,23 84,40<br />

18 bis 3.937,50 397,00 78,92 88,55<br />

19 über 3.937,50 418,00 80,72 90,56<br />

20 mit Krankengeld 453,00 80,72 90,56<br />

aKtueLL ■ ❘ ❘ ❘ ❘ ❘<br />

<strong>Dezember</strong> I 12 <strong>LSV</strong> <strong>kompakt</strong> 11


❘ ❘ ❘ ❘ ❘ ■ aKtueLL<br />

Geschäftsjahr 2011<br />

verwendung der mittel<br />

Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung<br />

<strong>Mittel</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ostdeutschland</strong><br />

(<strong>LSV</strong> MOD) hat im Geschäftsjahr<br />

2011 r<strong>und</strong> 167,9 Millionen<br />

Euro für die Betreuung ihrer Versicherten<br />

in den Bereichen landwirtschaftliche<br />

Unfallversicherung (LUV),<br />

Alterssicherung der Landwirte (AdL)<br />

<strong>und</strong> landwirtschaftliche Krankenversicherung<br />

(LKV) aufgewendet. Nachfolgend<br />

werden die Ergebnisse dargestellt.<br />

Berufsgenossenschaft: Der Gesamtaufwand<br />

in der LUV ist im Berichts-<br />

12 <strong>LSV</strong> <strong>kompakt</strong> <strong>Dezember</strong> I 12<br />

jahr gegenüber dem Vorjahreswert<br />

leicht gestiegen. Der Anstieg resultiert<br />

neben einem Anstieg der Kosten im<br />

Leistungsbereich auch aus dem Anstieg<br />

der Vermögensaufwendungen<br />

aus Beitragsausfällen.<br />

Im Rahmen der für das Geschäftjahr<br />

2011 erneut vorzunehmenden Lastenverteilung<br />

zur gemeinsamen Finanzierung<br />

der Altrenten in der LUV<br />

zählt die LBG MOD zu den ausgleichverpflichtetenBerufsgenossenschaften.<br />

Der entsprechende Ausgleichsbetrag<br />

(fällig im Herbst <strong>2012</strong>) beläuft<br />

Berufsgenossenschaft<br />

Ausgaben 2011 (in Euro *) Einnahmen 2011 (in Euro *)<br />

Leistungen (ohne Prävention) 95.255.448,62 Beiträge (außerhalb der umlage) 4.125.884,84<br />

Prävention 10.797.470,17 Vermögenserträge / sonst. einnahmen 65.692.587,48<br />

Verwaltungs- / Verfahrenskosten 18.948.909,76 davon Betriebsmittelentnahme 53.282.678,47<br />

Vermögens- / sonst. Aufwendungen<br />

46.343.643,77 davon entnahme aus der Rücklage 10.000.000,00<br />

Beitragsforderung 2011 (umlage 2010) 101.527.000,00<br />

Ausgaben gesamt 171.345.472,32 Einnahmen gesamt 171.345.472,32<br />

Alterskasse<br />

Ausgaben 2011 (in Euro *)<br />

Alterssicherung der Landwirte (AdL)<br />

Einnahmen 2011 (in Euro *)<br />

Leistungsaufwand AdL 10.814.852,56 Beiträge 31.400.831,50<br />

Vermögens- / sonst. Aufwen-<br />

1.545,24 Vermögenserträge <strong>und</strong><br />

45.901,65<br />

dungen<br />

sonstige einnahmen<br />

Abführung an den <strong>LSV</strong>-SpV 15.653.854,79<br />

Verwaltungs- / Verfahrenskosten 4.784.096,02<br />

Überschuss der einnahmen 192.384,54 Überschuss der Ausgaben 0,00<br />

Ausgaben AdL 31.446.733,15 Einnahmen AdL 31.446.733,15<br />

Soziale Maßnahmen zur Strukturverbesserung (SM)<br />

Ausgaben LAR / FeLeG-Leistungen 4.527,58 B<strong>und</strong>esmittel für laufende<br />

Geldleis tungen / Renten<br />

4.527,58<br />

Verwaltungs- / Verfahrenskosten 244,00 B<strong>und</strong>esmittel für Verwaltungskosten 244,00<br />

Ausgaben SM 4.771,58 Einnahmen SM 4.771,58<br />

Ausgaben gesamt 31.451.504,73 Einnahmen gesamt 31.451.504,73<br />

Krankenkasse<br />

Ausgaben 2011 (in Euro *) Einnahmen 2011 (in Euro *)<br />

Leistungsaufwand 38.752.225,34 Beiträge 42.632.643,85<br />

Ausgaben Beteiligung<br />

12.271.859,99 einnahmen aus Beteiligung<br />

3.585.512,56<br />

am Altenteileraufwand<br />

am Altenteileraufwand<br />

Vermögens- / sonst. Aufwendungen<br />

3.290.615,29 B<strong>und</strong>esmittel für Altenteiler-KV 8.681.521,65<br />

Verwaltungs- / Verfahrens kosten 5.305.125,66 B<strong>und</strong>esmittel für versicherungsfremde<br />

Leistungen <strong>und</strong> konjunkturbedingte<br />

Mindereinnahmen<br />

5.639.049,24<br />

Überschuss der einnahmen 1.359.284,52 Vermögenserträge /<br />

sonst. einnahmen<br />

440.383,50<br />

Ausgaben gesamt 60.979.110,80 Einnahmen gesamt 60.979.110,80<br />

* Auszug aus den Jahresrechnungen 2011<br />

sich auf 26,8 Millionen Euro <strong>und</strong><br />

wurde bei der Beitragsausschreibung<br />

2011 berücksichtigt.<br />

Bei der Berufsgenossenschaft wurden<br />

im Rechnungsjahr 2011 insgesamt<br />

r<strong>und</strong> 171,4 Millionen Euro aufgewendet.<br />

Davon entfielen r<strong>und</strong> 106,1 Millionen<br />

Euro auf die Leistungen für ihre<br />

Mitglieder, Versicherten <strong>und</strong> Hinterbliebenen.<br />

Das sind 61,9 Prozent aller<br />

Ausgaben. Die Verwaltungskosten<br />

lagen bei 18,9 Millionen Euro <strong>und</strong><br />

machten einen Anteil von 11,0 Prozent<br />

aus. Damit lagen die Verwaltungskosten<br />

bei 108 Euro je beitragspflichtigem<br />

Unternehmen.<br />

Zur Senkung der Beiträge für die b<strong>und</strong>esmittelberechtigten<br />

Unternehmer<br />

wurden der LBG MOD für das Rechnungsjahr<br />

2011 (Hebung in <strong>2012</strong>) vom<br />

B<strong>und</strong>esministerium für Ernährung,<br />

Landwirtschaft <strong>und</strong> Verbraucherschutz<br />

B<strong>und</strong>esmittel in Höhe von insgesamt<br />

etwa 25,3 Millio nen Euro zur<br />

Verfügung gestellt.<br />

alterskasse: In der Alterskasse wurden<br />

im Rechnungsjahr 2011 einschließlich<br />

der Abführungen an den<br />

<strong>LSV</strong>-Spitzenverband <strong>und</strong> der Strukturmaßnahmen<br />

– Landabgaberenten<br />

(LAR) <strong>und</strong> Leistungen nach dem FE-<br />

LEG – insgesamt r<strong>und</strong> 31,5 Millionen<br />

Euro aufgewendet. Von den Beitragseinnahmen<br />

wurden 49,85 Prozent an<br />

den <strong>LSV</strong>-Spitzenverband abgeführt.<br />

krankenkasse: Bei der Krankenkasse<br />

wurden 2011 insgesamt r<strong>und</strong> 61<br />

Millionen Euro verausgabt. Davon<br />

entfielen allein r<strong>und</strong> 51 Millionen<br />

Euro auf die Leistungen für Landwirte,<br />

Ehegatten, mitarbeitende Familienangehörige<br />

<strong>und</strong> Altenteiler.<br />

Der Verwaltungskostenanteil je Versichertem<br />

betrug 2011 193,58 Euro.<br />

Insgesamt betrug der Anteil der Verwaltungskosten<br />

in allen Bereichen der<br />

landwirtschaftlichen Sozialversicherung<br />

etwa 9,8 Prozent der Gesamtaufwendungen.<br />


ein Provisorium<br />

sorgt für ärger<br />

Unsachgemäß aufgestellte<br />

Beton-Winkelstützen<br />

verursachten schweren<br />

Arbeitsunfall.<br />

Die Ernte lief auf Hochtouren.<br />

Das Getreide war trocken <strong>und</strong><br />

sollte schnell in die vorhandene Lagerhalle<br />

eingebracht werden. Die benutzten<br />

Großraumladewagen entsprachen<br />

der neuen Erntetechnik.<br />

Doch die Lagerhalle hatte die Abmaße<br />

wie früher, also einfach zu<br />

niedrig. Somit konnte die Ladung<br />

nicht direkt in der Halle abgekippt<br />

werden. Schnell musste eine Alternative<br />

gef<strong>und</strong>en werden.<br />

nur vorübergehend<br />

Die provisorische Lösung sah wie<br />

folgt aus: Vor der Halle wurde ein<br />

Umschlagplatz eingerichtet. Um zu<br />

verhindern, dass die Wände der Lagerhalle<br />

Schaden nehmen, entschloss<br />

sich der Betriebsleiter, die noch im Betrieb<br />

von einem früheren Bauvorhaben<br />

übrig gebliebenen Beton-Winkelstützen<br />

zu verwenden. Das Korn sollte<br />

nun vor der Halle abgekippt <strong>und</strong> mit<br />

einem Radlader hinein gefahren werden.<br />

Somit stand die Transportkette.<br />

Nun ging es an die Umsetzung des<br />

Provisoriums. Zügig wurden die Beton-Winkelstützen<br />

vor der Hallenwand<br />

lose auf der Betonfläche aufgestellt,<br />

mit dem Stützfuß Richtung Lagerhalle.<br />

Seitlich wurde die Abkippfläche<br />

durch Quaderstrohballen mit<br />

einer Silofolie begrenzt. Die Lösung<br />

mit dem „Lagerpuffer“ schien genial,<br />

doch niemand erkannte die potenzielle<br />

Unfallgefahr. Als der letzte Anhänger<br />

abgekippt <strong>und</strong> das Korn in der<br />

Lagerhalle eingelagert worden war,<br />

sollten die beteiligten Arbeitnehmer<br />

die Betonfläche auch an den Winkelstützen<br />

reinigen <strong>und</strong> anschließend die<br />

Falsche aufstellung begünstigte den Umsturz der<br />

Winkelelemente Fotos: Weitmann<br />

Arbeit beenden. Beim Zusammenkehren<br />

des Korns fielen plötzlich zwei<br />

Beton-Winkelstützen um, weil deren<br />

ursprünglicher Schwerpunkt nicht<br />

mehr gegeben war.<br />

Dabei wurde das rechte Bein eines<br />

der Arbeitnehmer eingeklemmt <strong>und</strong><br />

zerquetscht. Im Unfallkrankenhaus<br />

musste der Unterschenkel amputiert<br />

werden.<br />

so kam es zu diesem Unfall<br />

Die Ermittlung der Aufsichtsperson<br />

hat ergeben, dass die Beton-Winkelstützen<br />

unsachgemäß auf der Betonfläche<br />

aufgestellt worden waren. Eine<br />

Sicherung der Winkelstützen gegen<br />

Verschieben oder Umfallen war nicht<br />

erfolgt. Durch das Abkippen des Getreides<br />

<strong>und</strong> der anschließenden Aufnahme<br />

mit dem eingesetzten Radlader<br />

wurde immer wieder Getreide<br />

unter die Beton-Winkelplatten geschoben.<br />

Die anfänglich vorhandene<br />

Standsicherheit der Winkelelemente<br />

wurde mit zunehmender Einlagerung<br />

immer geringer. Das Zusammenfegen<br />

des Korns am Rande der<br />

Winkelstützen brachte diese schließlich<br />

aus dem Gleichgewicht. Denn<br />

unter dem Eigengewicht der Beton-<br />

neu errichtete Betonwand am<br />

Umschlagplatz<br />

Winkelstützen rieselte das Getreide<br />

unaufhörlich hervor, so dass die Winkelstützen<br />

schließlich umfielen.<br />

so können Unfälle<br />

vermieden werden<br />

Die Analyse des technologischen Ablaufs<br />

<strong>und</strong> die Erstellung einer entsprechendenGefährdungsbeurteilung<br />

führten zu Veränderungen im<br />

betrieblichen Ablauf. Es wurde festgelegt,<br />

dass vor dem Aufstellen solcher<br />

Beton-Winkelelemente die Statik<br />

<strong>und</strong> Bauvorschriften des Herstellers<br />

beachtet werden müssen. Die<br />

Aufstellvorschriften für diese Betonelemente<br />

sagen eindeutig aus, wie der<br />

Untergr<strong>und</strong> beschaffen sein muss,<br />

wie die Aufstellung zu erfolgen hat<br />

<strong>und</strong> wie die Sicherung gegen Umfallen<br />

zu treffen ist.<br />

In dem genannten Fall wurde nach<br />

dem Unfall aus dem Provisorium mit<br />

Winkelstützen eine neue komplette<br />

Betonwand vor der Halle geschaffen,<br />

die allen Anforderungen an die Standsicherheit<br />

entspricht.<br />

Der Technische Aufsichtsdienst der<br />

Berufgenossenschaft berät auch zu<br />

solchen Fragen. ■<br />

Jürgen Kulmann<br />

Sicherheit ■ ❘ ❘ ❘ ❘ ❘<br />

<strong>Dezember</strong> I 12 <strong>LSV</strong> <strong>kompakt</strong> 13


❘ ❘ ❘ ❘ ❘ ■ Sicherheit<br />

ein ast kam später<br />

Fallende Bäume können<br />

andere Bäume <strong>und</strong> deren<br />

Teile mitreißen. Hier sechs<br />

Beispiele dafür.<br />

1Mitarbeiter eines Forstbetriebes<br />

sollten eine Fichte (Käferbaum)<br />

fällen. Unterhalb dieser<br />

Fichte stand noch eine etwas geneigte<br />

Buche. Beim Fällen der Fichte ist<br />

diese in die Buchenkrone gefallen.<br />

Die Buche brach. Durch das Aufwippen<br />

des Buchenstammes mit dem<br />

Kronenrest wurden weitere Astteile<br />

der Buchenkrone weggeschleudert.<br />

Konzentriert auf die Arbeit <strong>und</strong> noch<br />

14 <strong>LSV</strong> <strong>kompakt</strong> <strong>Dezember</strong> I 12<br />

in gebückter Haltung im Gefahrbereich<br />

stehend, traf den Mitarbeiter<br />

ein Kronenast aus fünf bis sechs Metern<br />

Höhe an der linken Schulterseite<br />

<strong>und</strong> am Rücken. Durch die Wucht<br />

des Aufpralls wurden ihm die 4. bis 7.<br />

Rippe gebrochen <strong>und</strong> die Lunge gequetscht.<br />

Ein in Sichtweite mit der<br />

Rückemaschine arbeitender Bediener<br />

leistete dem Verletzten Erste Hilfe.<br />

2Ein Waldbesitzer hatte einen<br />

Baum gefällt. Zügig begann er<br />

mit dem Entasten. Neben dem Stamm<br />

stapelten sich die abgesägten Äste. Im<br />

Schwung der Arbeit kümmerte er<br />

sich aber nicht um das Freiräumen<br />

schwer einzuschätzen sind angebrochene äste in der Baumkrone insbesondere bei<br />

Laubbäumen Fotos: thiele<br />

des Arbeitsplatzes. Das Unheil nahm<br />

seinen Lauf. Auf den herumliegenden<br />

Ästen mit der Säge hin- <strong>und</strong> hergehend,<br />

blieb er mit den Füßen in am<br />

Boden liegendem Astwerk hängen,<br />

verlor das Gleichgewicht <strong>und</strong> fiel. Er<br />

versuchte, sich mit der linken Hand<br />

abzufangen. Dabei kam die Schwertspitze<br />

der Säge an den Stamm <strong>und</strong><br />

schlug schlagartig zurück. Jetzt versuchte<br />

der Waldbesitzer reflexartig,<br />

die Säge mit der linken Hand abzuwehren<br />

<strong>und</strong> stoppte sie dabei. Die<br />

Verletzung von Ring- <strong>und</strong> <strong>Mittel</strong>finger<br />

an den Zähnen der schon stehenden<br />

Kettensäge konnte er aber nicht<br />

verhindern.<br />

3Ein weiterer Waldbesitzer<br />

wollte Pflegearbeiten in seinem<br />

Waldstück verrichten. Bereits im<br />

Winter hatte er einige Bäume gefällt<br />

<strong>und</strong> abtransportiert. Nun sollten die<br />

verbliebenen starken Äste beräumt<br />

werden. Als Arbeitswerkzeug benutzte<br />

der Waldbesitzer eine Handsäge<br />

(Japansäge), die auf Zug arbeitet.<br />

Er kniete am Boden, hatte einen ca.<br />

10 cm starken Ast mit der linken<br />

Hand umgriffen <strong>und</strong> arbeitete mit<br />

der Säge. Beim Vorschub verhakte<br />

sich die Säge an einem anderen Ast<br />

<strong>und</strong> sprang beim Zurückziehen aus<br />

dem Schnitt. Voll konzentriert auf die<br />

Arbeit zog er sich unabsichtlich die<br />

Säge mit der vollen Kraft über die<br />

linke Hand. Die scharfen Zähne<br />

führten neben einer Schnittverletzung<br />

auch zur Verletzung des Streckmuskels<br />

<strong>und</strong> der Sehne eines Fingers.<br />

4Mitarbeiter eines Forstdienstleistungsbetriebes<br />

hatten den<br />

Auftrag, an der Böschung eines<br />

Baches Weiden zu fällen. Durch den<br />

Wind waren die Weiden über die<br />

Jahre schräg gedrückt worden. Die<br />

Mitarbeiter hatten schon einige Weiden<br />

gefällt, als plötzlich ein Baum im<br />

Winkel von 45 °zur Böschung fiel. Er


Der Forstschutzhelm hat vor schweren kopfverletzungen bewahrt, ist aber nun nicht<br />

mehr zu gebrauchen<br />

lag auf einem dicken Seitenast am<br />

Boden. Der Stamm des Baumes war<br />

ca. zwei Meter über dem Boden. Um<br />

diesen zum weiteren Bearbeiten herunter<br />

zu bekommen, sägte der Mitarbeiter<br />

den unter Spannung stehenden<br />

Ast an. Durch die Last des Stammes<br />

brach dieser sofort. Schlagartig<br />

wurde dem Mitarbeiter die Motorsäge<br />

aus der Hand gerissen <strong>und</strong> nach<br />

unten an seinen linken Fuss geschleudert.<br />

Die auslaufende Kette der Motorsäge<br />

erfasste den Sicherheitsstiefel<br />

<strong>und</strong> drang an der Außenseite des linken<br />

Fussspannes hinter den Zehen in<br />

den Fuss ein. Er verletzte sich dabei<br />

Sehnen <strong>und</strong> Nerven des linken<br />

Fusses.<br />

5Ein Waldbesitzer wollte in seinem<br />

Waldstück Durchforstungsarbeiten<br />

durchführen. Er wollte<br />

nur „schnell” einige Bäume von 10 bis<br />

15 cm Stammduchmesser herausschneiden,<br />

deshalb zog er weder die<br />

vorhandene Schnittschutzhose noch<br />

die Sicherheitsstiefel an. Nach seiner<br />

Einschätzung benötigte er für diese<br />

Tätigkeit auch keinen Forstschutzhelm.<br />

So wollte er einen Baum von ca.12 cm<br />

Durchmesser fällen, bei dem er den<br />

Fällschnitt in einem Zuge durchführte.<br />

Der Baum drehte sich, hängte<br />

sich am Nachbarbaum auf <strong>und</strong><br />

klemmte die Motorkettensäge ein.<br />

Mit der rechten Hand packte der<br />

Waldbesitzer fest am Griff der Säge<br />

zu, drückte mit der linken Hand gegen<br />

den Baumstamm <strong>und</strong> zog mit einem<br />

kräftigen Ruck die Säge heraus. Durch<br />

den festen Griff lief die Säge auf Vollgas<br />

<strong>und</strong> die Kette beschleunigte auf<br />

maximale Leistung. Dies hatte der<br />

Waldbesitzer nicht bedacht. Alles zusammengenommen<br />

führte dazu, dass<br />

die Säge eine unkontrollierte Bewegung<br />

machte <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> des<br />

Schwunges beim Herausziehen plötzlich<br />

in seiner rechten Wade steckte.<br />

Allein im Wald, allerdings mit dem<br />

Verbandszeug aus dem Traktor, verband<br />

er sich die stark blutende Verletzung.<br />

Anschließend fuhr er mit dem<br />

Traktor nach Hause, um von dort aus<br />

die Rettungskette in Gang zu setzen.<br />

6Zwei Forstwirte hatten den<br />

Auftrag, zur Sicherung eines<br />

eingefriedeten Geländes mehrere<br />

Bäume zu fällen. Am Unfalltag sollte<br />

eine Kiefer (Länge ca. 18 m, Brusthöhendurchmesser<br />

ca. 25 cm) in der<br />

Nähe des Zaun gefällt werden. Bereits<br />

bei den vorbereitenden Arbeiten stellten<br />

sie fest, dass die Kiefer teilweise<br />

abgestorben war. Aus Vorsicht <strong>und</strong><br />

sich der Gefahr vollkommen bewußt,<br />

zogen sie den Baum nach dem Anlegen<br />

des Fallkerbes <strong>und</strong> des Fällschnittes<br />

mit der Seilwinde um. Was<br />

keiner der Beteiligten Forstwirte sah<br />

<strong>und</strong> ahnte, dass die Kiefer in ca. drei<br />

Metern Höhe über der Schnittstelle<br />

brechen würde. Die Baumkrone fiel<br />

zwischen anderen Bäumen hindurch<br />

<strong>und</strong> riss einige Äste mit sich. Anschließend<br />

sägte Forstwirt B. mit der<br />

Motorkettensäge den restlichen<br />

Stamm vom Wurzelstock. Forstwirt<br />

A. entfernte das Seil vom oberen Teil<br />

des Stammes. Gerade als er diese Arbeit<br />

beendet hatte <strong>und</strong> sich ca. einen<br />

Meter in Richtung der Seilwinde vom<br />

Stamm entfernt hatte, knackte es wieder<br />

<strong>und</strong> ein an der nebenan befindlichen<br />

Eiche hängender Ast (Länge<br />

ca. 6 m, Durchmesser ca. 15 cm, Spitze<br />

ca. 6 m vom Boden entfernt)<br />

krachte plötzlich <strong>und</strong> unerwartet mit<br />

der Spitze zuerst zu Boden. Das starke<br />

Ende schlug auf den 2 m entfernten,<br />

1,80 m hohen Maschendrahtzaun auf<br />

<strong>und</strong> traf Forstwirt A. am Kopf <strong>und</strong><br />

der rechten Schulter. Glück im Unglück:<br />

Die Wucht des Aufpralls am<br />

Kopf wurde durch den Zaun gemildert<br />

<strong>und</strong> führte zum nur kurzzeitigen<br />

Verlust des Bewusstseins. Der<br />

Helm war stark beschädigt, hatte jedoch<br />

das Schlimmste verhindert. Der<br />

Schrei des Verletzten alarmierte den<br />

Kollegen. Dieser leistete ihm sofort<br />

Erste Hilfe <strong>und</strong> alarmierte Notarzt<br />

<strong>und</strong> Krankenwagen. Mit schweren<br />

Prellungen am Schädel, der Halswirbelsäule<br />

<strong>und</strong> rechten Schulter wurde<br />

Forstwirt A. ins Krankenhaus eingeliefert.<br />

Die Unfallauswertung ergab,<br />

dass eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung<br />

im Unternehmen vorhanden<br />

ist. Auch wurden Verhaltenweisen für<br />

die Maßnahmen bei Gefahr durch herunterfallende<br />

Äste mit den Mitarbeitern<br />

besprochen. Für besondere Einsatzfälle<br />

existiert ein entsprechendes<br />

Maßnahmekonzept im Betrieb.<br />

Ist der Arbeitsbereich durch angebrochene<br />

Äste gefährdet, sieht der Maßnahmeplan<br />

vor, dass nach dem Fällen<br />

zu warten ist, ob von benachbarten<br />

Bäumen noch Äste herunterfallen. Ist<br />

dies nicht der Fall, sind die angebrochenen<br />

Äste herunterzuziehen. Alternativ<br />

kann der Arbeitskorb eingesetzt<br />

werden.<br />

Fazit: Unterweisungen sind zwingend<br />

notwendig, es müssen aber auch<br />

Übung <strong>und</strong> Erfahrung hinzu kommen,<br />

um die Gefahr von Unfällen zu<br />

minimieren. ■<br />

Jürgen Kulmann<br />

Sicherheit ■ ❘ ❘ ❘ ❘ ❘<br />

<strong>Dezember</strong> I 12 <strong>LSV</strong> <strong>kompakt</strong> 15


❘ ❘ ❘ ❘ ❘ ■ Sicherheit<br />

von streuwalzen erfasst<br />

Wieder ereignete sich ein<br />

Unfall bei Reinigungsarbeiten<br />

bei laufender Maschine.<br />

Wieder wurde ein Mitarbeiter<br />

von sich bewegenden Teilen<br />

der Maschine erfasst <strong>und</strong><br />

erlag seinen Verletzungen.<br />

am Unfalltag hatte der Mitarbeiter<br />

die Aufgabe, den Stalldungstreuer<br />

zu reinigen <strong>und</strong> für den<br />

Winter zu konservieren. Vor der<br />

Werkstatt stieg er mit einer Aluanlegeleiter<br />

<strong>und</strong> einer Sprühlanze des<br />

Hochdruckreinigers über die Bordwand<br />

in den Stalldungstreuer. Bei laufendem<br />

Traktor <strong>und</strong> eingeschalteten<br />

Streuwalzen begann er mit der Reinigung<br />

– zunächst ohne besondere Vorkommnisse.<br />

Im Verlauf der Arbeiten<br />

bildete sich eine Schlaufe im Schlauch.<br />

Ohne dass er es bemerkte, trat der<br />

Mitarbeiter in die Schlaufe hinein.<br />

Plötzlich wurde die Schlauchleitung<br />

von der Streuwalze erfasst <strong>und</strong> wickelte<br />

sich wie bei einer Kabeltrommel<br />

auf. Erst als die Schlaufe seinen Oberschenkel<br />

fest umschlungen hatte, bemerkte<br />

der Mitarbeiter die Gefahr.<br />

gefahr zu spät erkannt<br />

Er hatte keine Chance. Die Schlauchleitung<br />

zog ihn an die Streuwalzen,<br />

diese erfassten ihn <strong>und</strong> zogen ihn ein.<br />

jetzt aLS techniScher aufSichtSBeaMter<br />

tätig: enrico hartMann<br />

Enrico Hartmann ist seit <strong>Dezember</strong><br />

<strong>2012</strong> im Freistaat Thüringen als<br />

Technischer Aufsichtsbeamter tätig.<br />

Nach dem Studium zum Forstingenieur<br />

nahm er eine Tätigkeit im<br />

forstlichen Bereich auf.<br />

Zunächst als Betriebsrevisor<br />

eingesetzt, begann er 2011 die<br />

Ausbildung zum Technischen<br />

16 <strong>LSV</strong> <strong>kompakt</strong> <strong>Dezember</strong> I 12<br />

Wartungs­ <strong>und</strong> Reparaturarbeiten nur bei abgeschaltetem antrieb durchführen,<br />

damit so ein Unfall nicht passieren kann Foto: thiele<br />

Der Schlauch riss von der Sprühlanze<br />

ab. Durch die große Krafteinwirkung<br />

reagierte die Rutschkupplung <strong>und</strong> die<br />

Walzen blieben stehen.<br />

Ein Schlepperfahrer sah den zwischen<br />

den Streuwalzen eingeklemmten<br />

Mitarbeiter <strong>und</strong> löste die Rettungskette<br />

aus. Weitere Mitarbeiter<br />

kamen dazu <strong>und</strong> versuchten, den<br />

Verunfallten zu befreien. Bereits zu<br />

diesem Zeitpunkt konnten sie keinen<br />

Herzschlag mehr feststellen. Der Notarzt<br />

konnte nur den Tod bestätigen.<br />

Aufsichtsbeamten, die er <strong>2012</strong><br />

erfolgreich abschloss. Er betreut die<br />

Landkreise Schmalkalden-Meiningen,<br />

Wartburgkreis Eisenach,<br />

Saalfeld Rudolstadt, Sonneberg,<br />

Hildburghausen <strong>und</strong> Suhl.<br />

Erreichbar ist er unter der Mobiltelefonnummer<br />

0151 17043340.<br />

Falsch verhalten<br />

trotz Unterweisung<br />

Die Gefahren bei dieser Tätigkeit<br />

sind in der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung<br />

dokumentiert. Die<br />

letzte Unterweisung mit dem Mitarbeiter<br />

fand im Juni diesen Jahres statt.<br />

Warum dieser die Reinigungsarbeiten<br />

trotzdem bei laufenden Streuwalzen<br />

durchgeführt hat <strong>und</strong> warum<br />

keiner der anderen Mitarbeiter einschritt,<br />

bleibt ein Rätsel. ■<br />

Jürgen Kulmann


KATER MORITZ<br />

Immer schön warm bleiben …<br />

… so lautet die Devise im Winter. Wer will schon die Ferien mit einer<br />

Schnupfennase im Bett verbringen? Dann doch lieber draußen mit Fre<strong>und</strong>en<br />

spielen. Mit den entsprechenden Klamotten kein Problem. Schal, Mütze <strong>und</strong><br />

Socken aus Wolle wärmen sehr gut <strong>und</strong> können Feuchtigkeit aufnehmen.<br />

Kratzempfindlich? Kuschelige Mischungen mit Wollanteil schonen zarte Haut.<br />

Apropos Haut: Eincremen schützt bei Kälte – am besten mit einer fetthaltigen Creme.<br />

Vielleicht könnt ihr am frühen Abend gemeinsam mit einem Erwachsenen ein Lagerfeuer<br />

machen <strong>und</strong> Stockbrot backen? Passende Stöcke suchen <strong>und</strong> an einer Seite leicht anspitzen,<br />

solange es noch nicht zu dunkel ist. Heißer Kakao oder Tee sorgt für Wärme von innen,<br />

während das Stockbrot langsam über den Flammen bäckt.<br />

Stockbrot<br />

Stockbrotteig (ca. 4 Portionen):<br />

400 g Mehl, 300 ml warmes Wasser,<br />

1 Päckchen Trockenhefe, 1 Esslöffel Zucker,<br />

1 Prise Salz, 2 Esslöffel Olivenöl<br />

Alle Zutaten gut vermischen <strong>und</strong> zu einem glatten<br />

Teig kneten. In vier bis fünf Portionen teilen <strong>und</strong><br />

diese jeweils an Stöcken festdrücken. Den<br />

Teig mit einem Abstand von etwa<br />

20 Zentimetern über die Flammen<br />

halten <strong>und</strong> ab <strong>und</strong> zu drehen,<br />

bis das Stockbrot durchgebacken<br />

ist.<br />

WWW<br />

kuscheliges aus Wolle<br />

Stricken – die erste Masche<br />

www.labbe.de/zzzebra/index.asp?themaid=693&titelid=6184<br />

Handarbeiten<br />

www.kinder-handarbeiten.de/index.htm<br />

Der kräuterhexe<br />

auf der spur<br />

Aus Kräutern <strong>und</strong> Blüten lässt sich nicht nur Tee<br />

zubereiten. Auch als Zusatz zu Seife sind sie ein Hit.<br />

Du brauchst:<br />

• reine Pflanzen- oder Olivenölseife am Stück,<br />

• getrocknete Kräuter <strong>und</strong> Blütenblätter (zum Beispiel<br />

von Rose, Veilchen, Lavendel, Salbei oder Thymian),<br />

• Tee aus Blüten,<br />

• eine scharfe (nicht zu grobe)<br />

Küchenreibe,<br />

• einen tiefen Teller,<br />

• eventuell Ausstechförmchen.<br />

Mit der Küchenreibe die Seife in Flocken auf den Teller reiben.<br />

Achte auf deine Finger! Suche dir Kräuter oder Blütenblätter für<br />

deine Seife aus. Gib ein paar Teelöffel davon über die Flocken<br />

auf dem Teller. Als Nächstes einige Esslöffel abgekühlten Blütentee<br />

über die Seifenflocken träufeln, alles zu einer Masse verkneten.<br />

Forme die Masse nach Lust <strong>und</strong> Laune: Ein Ei oder ein Schaf<br />

vielleicht? Du kannst die Masse auch mit der Küchenrolle<br />

platt rollen (mindestens zwei Zentimeter stark) <strong>und</strong><br />

mit den Ausstechförmchen Teile ausstechen.<br />

Anschließend trocknen lassen <strong>und</strong> schön<br />

verpacken.<br />

<strong>Dezember</strong> I 12 <strong>LSV</strong> <strong>kompakt</strong> 17


❘ ❘ ❘ ❘ ❘ ■ aktueLL<br />

Mit dem Inkrafttreten des<br />

Pflege-Neuordnungsgesetzes<br />

ändert sich für pflegebedürftige<br />

Menschen <strong>und</strong> ihre<br />

Angehörigen einiges.<br />

kernstück der Pflegereform sind<br />

die verbesserten Leistungen<br />

für Menschen mit Demenz oder geistiger<br />

Behinderung. Die wichtigsten<br />

Maßnahmen im Überblick:<br />

Finanzielle verbesserungen<br />

für Demenzkranke<br />

Ab 1. Januar 2013 erhalten Menschen<br />

mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz,<br />

die zu Hause gepflegt<br />

werden, mehr Leistungen.<br />

neue Leistungsart:<br />

Häusliche Betreuung<br />

Mit der häuslichen Betreuung wird<br />

ab 2013 eine neue Pflegesachleistung<br />

neben der Gr<strong>und</strong>pflege <strong>und</strong> der hauswirtschaftlichen<br />

Versorgung eingeführt.<br />

Dazu zählen verschiedene Hilfen<br />

im häuslichen Umfeld <strong>und</strong> bei der<br />

Alltagsgestaltung. Auch Menschen<br />

mit Demenz, die keiner der drei Pflegestufen<br />

zugeordnet sind, können Be-<br />

bei Demenz pflegegeld<br />

euro/monat<br />

18 <strong>LSV</strong> <strong>kompakt</strong> <strong>Dezember</strong> I 12<br />

sachleistungen<br />

euro/monat<br />

Pflegestufe 0 120 225<br />

Pflegestufe 1 305 665<br />

Pflegestufe 2 525 1.250<br />

Für pflegebedürftige Demenzkranke in der Pflegestufe<br />

3 bleiben die Leistungen unverändert.<br />

Pflegereform<br />

Das ändert sich<br />

treuungsleistungen als von den Pflegediensten<br />

zu erbringende Sachleistung<br />

erhalten.<br />

Flexiblere vergütung<br />

für Pflegedienste<br />

Neben der bisher üblichen Abrechnung<br />

nach Leistungskomplexen können<br />

in der ambulanten Pflege auch<br />

Vergütungen nach Zeit mit den Pflegediensten<br />

vereinbart werden.<br />

Unterstützung für<br />

pflegende angehörige<br />

Künftig wird das Pflegegeld zur Hälfte<br />

weitergezahlt, wenn die pflegenden<br />

Angehörigen Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege<br />

in Anspruch nehmen.<br />

Die für eine rentenversicherungsrechtliche<br />

Absicherung der Pflegepersonen<br />

notwendige Mindestpflegezeit<br />

von 14 St<strong>und</strong>en pro Woche kann auch<br />

durch die Pflege von zwei oder mehr<br />

Pflegebedürftigen erreicht werden.<br />

Förderung von Wohngruppen<br />

Pflegebedürftige in ambulant betreuten<br />

Wohngruppen von mindestens<br />

drei Pflegebedürftigen erhalten monatlich<br />

zusätzlich 200 Euro für Pflegehelfer.<br />

Zur Neugründung ambulanter<br />

Wohngruppen stehen derzeit pro Person<br />

2.500 Euro (maximal 10.000 Euro<br />

je Wohngruppe) zur Verfügung.<br />

sicherstellung einer<br />

frühzeitigen Beratung<br />

Die Pflegekasse hat unter Angabe einer<br />

Kontaktperson innerhalb von zwei<br />

Wochen nach Eingang eines Antrages<br />

einen konkreten Termin für die Pflegeberatung<br />

anzubieten. Kann diesem<br />

Wunsch nicht nachgekommen werden,<br />

hat sie einen Beratungsgutschein<br />

auszustellen, den der Antragsteller bei<br />

anderen Beratungsstellen auf Kosten<br />

der Pflegekasse einlösen kann.<br />

Zeitnahe entscheidungen<br />

<strong>und</strong> mehr service<br />

Falls der Antragsteller nicht innerhalb<br />

von vier Wochen einen Termin für<br />

die Begutachtung durch den Medizi-<br />

nischen Dienst der Krankenversicherung<br />

erhält, hat die Pflegekasse drei<br />

andere unabhängige Gutachter vorzuschlagen.<br />

Der Antragsteller ist künftig<br />

auch darauf hinzuweisen, dass er<br />

einen Anspruch darauf hat, das Gutachten<br />

zugesandt zu bekommen.<br />

Wenn die Pflegekasse die Leistungsentscheidungen<br />

nicht innerhalb von<br />

fünf Wochen trifft, muss sie für jede<br />

angefangene Woche der Überschreitung<br />

70 Euro als erste Versorgungsleistung<br />

bezahlen.<br />

verbesserung des Wohnumfeldes<br />

Pflegekassen können bisher finanzielle<br />

Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung<br />

des Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen<br />

gewähren, deren Höhe<br />

auf 2.557 Euro begrenzt ist. Künftig<br />

entfällt der zu erbringende Eigenanteil.<br />

stationäre Pflege<br />

Pflegeheime müssen ab 2014 die Pflegekassen<br />

darüber informieren, wie<br />

sie die medizinische <strong>und</strong> Arzneimittelversorgung<br />

ihrer Bewohner sicherstellen.<br />

Die medizinische Versorgung<br />

in Pflegeheimen soll durch den Abschluss<br />

von Kooperationsverträgen<br />

zwischen Ärzten <strong>und</strong> Pflegeheimen<br />

verbessert werden.<br />

Pflegevorsorgezulagen<br />

Ab 2013 werden Zulagen für die private<br />

Pflegevorsorge eingeführt. Die Zulage<br />

beträgt 5 Euro monatlich bzw. 60 Euro<br />

jährlich für förderfähige private Pflege-<br />

Zusatzversicherungen. Dies ist an eine<br />

Eigenleistung von mindestens zehn<br />

Euro monatlich gekoppelt.<br />

Finanzierung<br />

Für Landwirte <strong>und</strong> mitarbeitende Familienangehörige<br />

steigt der Zuschlag<br />

zum Krankenkassenbeitrag zum 1. Januar<br />

von bisher 12,6 auf 13,2 Prozent<br />

(14,81 Prozent für Kinderlose). Für<br />

freiwillig Versicherte <strong>und</strong> Rentner erhöht<br />

sich der Beitrag zur Pflegeversicherung<br />

von 1,95 auf 2,05 Prozent<br />

(2,30 Prozent für Kinderlose). ■<br />

Kathrin Hußfeldt


Stufenlose Getriebe<br />

gefahren im Fahrbetrieb<br />

Stufenlose Getriebe sind<br />

Highlights der Getriebe-<br />

technik. Sie machen das<br />

Schlepperfahren effizien t<br />

<strong>und</strong> komfortabel, können<br />

bei Unkenntnis der technischen<br />

Zusammenhänge<br />

jedoch zu Unfällen führen.<br />

stufenlose Getriebe können die<br />

Arbeitsleistung des Schleppers<br />

optimieren. Per Fahrhebel (Joystick)<br />

oder Fahrpedal kann die Fahrgeschwindigkeit<br />

bei benötigter Zapfwellendrehzahl,<br />

z. B. bei der Feldbestellung,<br />

bis zur Leistungsgrenze des Motors<br />

ausgereizt werden. Auch bei der<br />

Bedienfre<strong>und</strong>lichkeit punkten stufenlose<br />

Getriebe. Aber Vorsicht beim<br />

Fahrbetrieb: Hier sind einige gr<strong>und</strong>legende<br />

Punkte zu beachten.<br />

Bremsen<br />

Für das Abbremsen des Fahrzeuges ist<br />

vom Hersteller die Betriebsbremse vorgesehen.<br />

Das ergibt sich auch aus vielen<br />

Betriebsanleitungen. Aus Bequemlichkeit<br />

oder Unkenntnis wird der Schlepper<br />

jedoch oftmals über den Joystick/<br />

das Fahrpedal verzögert, was zu schweren<br />

oder tödlichen Unfällen in Verbindung<br />

mit druckluftgebremsten Anhängern<br />

führen kann. Denn diese erhalten<br />

kein Bremssignal <strong>und</strong> schieben<br />

nach. Je höher das Gewicht des Anhängers<br />

<strong>und</strong> die Verzögerung des Schleppers,<br />

desto stärker die Schubkräfte.<br />

Reicht die Haftreibung der Hinterreifen<br />

nicht aus, bricht der Schlepper seitlich<br />

aus <strong>und</strong> ist nicht mehr beherrschbar.<br />

Nur die Gewichte <strong>und</strong> Fahrbahnverhältnisse<br />

entscheiden darüber, ob<br />

das Gespann in der Spur gehalten werden<br />

kann.<br />

Noch viel höher ist die Gefahr in Kurven<br />

oder Einbiegungen. Die Schubkraft<br />

der Anhänger greift jetzt schräg<br />

am Zugmaul an. Testreihen zeigten,<br />

dass Reifen nur bei bis zu 30 Prozent<br />

Schlupf genügend Seitenführung behalten.<br />

Darüber hinaus bricht der<br />

Schlepper unweigerlich aus.<br />

Bei geringer Haftreibung können<br />

die Antriebsräder über den Joystick/<br />

das Fahrpedal so weit verzögert werden,<br />

dass sie zum Stillstand kommen.<br />

Bei einzelnen Herstellern wird<br />

dann das Getriebe verriegelt. Dies bedeutet,<br />

dass ein Fahrer bei Erkennen<br />

der Gefahrensitua tion nicht sofort<br />

mit dem Joystick/dem Fahrpedal beschleunigen<br />

<strong>und</strong> das Gespann „in die<br />

Spur“ ziehen kann.<br />

verschleiß<br />

Neben der hohen Gefahr sollte auch<br />

der Verschleiß bedacht werden. Die<br />

Betriebsbremsanlage hat die Aufgabe,<br />

die kinetische Energie des Gespanns<br />

bei der Verzögerung aufzunehmen.<br />

Wird sie nicht benutzt, erfolgt die<br />

Bremsung über Getriebe <strong>und</strong> Motor,<br />

verb<strong>und</strong>en mit unnötigen Druckspitzen<br />

des Hydrostaten im Schiebebetrieb.<br />

Dies verkürzt die Lebenserwartung<br />

der Triebsätze.<br />

technische Lösungen in sicht<br />

Hier einige Beispiele dafür:<br />

■ Begrenzung der mit dem Joystick/<br />

dem Fahrpedal maximal erreichbaren<br />

Verzögerungswerte; der Fahrer<br />

soll quasi gezwungen werden,<br />

die Betriebsbremse zu benutzen.<br />

■ Raddrehzahlüberwachung im<br />

Schiebebetrieb, um das Blockieren<br />

der Hinterräder zu vermeiden;<br />

die Drehzahlen der Vorder- <strong>und</strong><br />

Hinterräder werden gemessen <strong>und</strong><br />

überwacht. Übersteigt der Schlupfanteil<br />

einen festgelegten Wert,<br />

greift das System in die Übersetzung<br />

ein.<br />

■ Erfassung der Verzögerung des<br />

Schleppers <strong>und</strong> der Bremswirkung<br />

des Motors bei einer Bremsung<br />

<strong>und</strong> daraus Berechnung der Schubkraft<br />

des Anhängers; ohne Betätigung<br />

der Betriebsbremse <strong>und</strong> damit<br />

ohne Zutun des Fahrers wird dann<br />

die Anhängerbremse so lange angesteuert,<br />

bis die Schubkraft aufgehoben<br />

ist.<br />

Das Ziel müssen Assistenzsysteme<br />

sein, die sich nicht mit der Bremsanlage<br />

überschneiden <strong>und</strong> letztlich Fehlbedienungen<br />

des Fahrers technisch ausgleichen<br />

können. Derartige Systeme<br />

gibt es schon oder stehen kurz vor der<br />

Markteinführung. Dabei beschränken<br />

sich die Entwicklungen nicht auf<br />

Neumaschinen. Auch die laufenden<br />

Schlepper können nachgerüstet werden.<br />

Technische Änderungen an den<br />

druckluftgebremsten Anhängern sind<br />

dabei gr<strong>und</strong>sätzlich nicht notwendig.<br />

Bis zur nachrüstung weiter vorsicht<br />

Fast alle Schlepper mit stufenlosem<br />

Getriebe verfügen noch nicht über die<br />

beschriebenen Sicherheitssysteme. Um<br />

die Gefahren durch Bedienungsfehler<br />

zu vermeiden, bleiben zunächst nur<br />

organisatorische <strong>und</strong> personelle Maßnahmen.<br />

Diese beginnen mit der Auswahl<br />

geeigneter Fahrer sowie mit der<br />

ohnehin notwendigen Gefährdungsbeurteilung<br />

<strong>und</strong> wiederkehrenden Unterweisung<br />

der Mitarbeiter, um das<br />

Problem bewusst zu machen. Sinnvoll<br />

ist ein Hinweisschild in der Kabine:<br />

„Bremsen nur mit Fußbremse“.<br />

Benutzer entsprechender Fahrzeuge<br />

sind aufgerufen, mit dem Fragebogen<br />

auf der Rückseite dieses Magazins<br />

ihre Erfahrungen mitzuteilen. ■<br />

Torsten Brumm<br />

Sicherheit ■ ❘ ❘ ❘ ❘ ❘<br />

<strong>Dezember</strong> I 12 <strong>LSV</strong> <strong>kompakt</strong> 19


sind sie Besitzer einer Zugmaschine mit stufenlosem getriebe? sind sie mit dieser<br />

in gefährliche Fahrsituationen durch eine verzögerung mit der Joysticksteuerung<br />

oder über das Loslassen des Fahrpedals geraten?<br />

Bitte füllen sie diesen Fragebogen aus <strong>und</strong> senden ihn an unten stehende<br />

anschrift zurück.<br />

Jeder einsender erhält ein kleines Dankeschön.<br />

angabe zur Zugmaschine:<br />

Fabrikat: ………………………......................... typ: …………………….................................<br />

Baujahr: …………………............................... seriennummer: ……….............................<br />

Joysticksteuerung vorhanden? ja � nein �<br />

einweisung beim kauf bezüglich der Joystick­<br />

steuerung erhalten? ja � nein �<br />

Wird die Joysticksteuerung auch zum abbremsen<br />

mit druckluftgebremsten anhängern verwendet? ja � nein �<br />

entstand eine kritische Fahrsituation durch verzögern<br />

über Joystick oder Loslassen des Fahrpedals? ja � nein �<br />

Wurden veränderungen am Fahrantrieb<br />

vorgenommen? ja � nein �<br />

Untergr<strong>und</strong>: trocken � nass � asphalt � Wiese � Feldweg � acker �<br />

Bemerkungen:<br />

sie sind gefragt!<br />

anschrift/telefonnummer: Rücksenden per Post an:<br />

Sozialversicherung für Landwirtschaft,<br />

Forsten <strong>und</strong> Gartenbau<br />

Selbstverwaltung/Öffentlichkeitsarbeit<br />

Weißensteinstraße 70-72<br />

34131 Kassel<br />

oder per Fax: 0561 9359360-243<br />

oder per e­mail: kommunikation@svlfg.de

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