02.02.2013 Aufrufe

Protokoll Finanzausschuss 11.03.2009 - Gemeinde - Hohenlockstedt

Protokoll Finanzausschuss 11.03.2009 - Gemeinde - Hohenlockstedt

Protokoll Finanzausschuss 11.03.2009 - Gemeinde - Hohenlockstedt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

13. Verschiedenes<br />

14. Einwohnerfragestunde, Teil 2<br />

Tagesordnungspunkt 01: Einwohnerfragestunde, Teil 1<br />

Es liegt keine Wortmeldung vor.<br />

3<br />

Tagesordnungspunkt 02: Satzung (Nachtrag 3) zur Änderung der Satzung<br />

über die Erhebung von Abgaben für die zentrale<br />

und dezentrale Abwasserbeseitigung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Hohenlockstedt</strong> (Beitrags- und Gebührensatzung<br />

Abwasserbeseitigung)<br />

Der Vorsitzende berichtet über das bisherige Verfahren und die Beratungen im <strong>Finanzausschuss</strong><br />

am 27.01.2009 und erläutert die Auswirkungen der Beitragshöhe auf die<br />

Schmutzwassergebühr.<br />

Er schlägt vor, zunächst über die Bemessung der Ablösebeträge für den Gewerbepark<br />

Hungriger Wolf und anschließend über die Gebühren für die zentrale und dezentrale<br />

Schmutzwasserbeseitigung zu beraten.<br />

Diesem Vorschlag schließt sich der Ausschuss an.<br />

a) Bemessung der Ablösebeträge für den Gewerbepark Hungriger Wolf<br />

Herr Steenbock erläutert den vorliegenden Vorschlag zur Neuformulierung des § 14<br />

der Beitrags- und Gebührensatzung. Derzeit lässt die Satzung nur Ablösevereinbarungen<br />

über den vollen Beitragssatz zu; die Neufassung erlaubt hingegen eine Abweichung<br />

vom Beitragssatz. Die Abweichung bedarf einer besonderen Begründung.<br />

Herr Steenbock stellt fest, dass der Gewerbepark sich markant vom gewachsenen<br />

Ort unterscheidet. Es können Ablösebeträge „in angemessener Höhe“ vereinbart<br />

werden. Vorliegend wird der Gewerbepark in das Netz der <strong>Gemeinde</strong> einbezogen.<br />

Hierfür wäre die Hälfte des Beitragssatzes angemessen.<br />

Der Vorsitzende stellt fest, dass mit der vorgeschlagenen Satzungsänderung die<br />

Möglichkeit zur Ablösevereinbarung eröffnet wird; es besteht aber keine Verpflichtung<br />

für die <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Auf Nachfrage von Herrn Scheit stellt Herr Steenbock dar, dass mit dem Formulierungsvorschlag<br />

nicht nur der Gewerbepark gemeint ist. Der Vorschlag verlangt,<br />

dass nur in besonders gelagerten Fällen von der normalen Beitragshöhe abgewichen<br />

werden darf. Zudem muss in den Ablösebestimmungen genau der Geltungsbereich<br />

bezeichnet werden. Vorliegend sollten Vereinbarungen nur für die Grundstücke<br />

im Bereich des B-Planes Nr. 24 geschlossen werden. Einbezogen werden<br />

sollten aber auch die Grundstücke, die in nördlicher Verlängerung der Heeresfliegerstraße<br />

anliegen.<br />

Frau Dewenter-Steenbock ergänzt, dass die Grundstücke genau zu bezeichnen<br />

sind; ein Lageplan sollte den Ablösebestimmungen beigefügt werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!