Protokoll Finanzausschuss 11.03.2009 - Gemeinde - Hohenlockstedt
Protokoll Finanzausschuss 11.03.2009 - Gemeinde - Hohenlockstedt
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13. Verschiedenes<br />
14. Einwohnerfragestunde, Teil 2<br />
Tagesordnungspunkt 01: Einwohnerfragestunde, Teil 1<br />
Es liegt keine Wortmeldung vor.<br />
3<br />
Tagesordnungspunkt 02: Satzung (Nachtrag 3) zur Änderung der Satzung<br />
über die Erhebung von Abgaben für die zentrale<br />
und dezentrale Abwasserbeseitigung der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Hohenlockstedt</strong> (Beitrags- und Gebührensatzung<br />
Abwasserbeseitigung)<br />
Der Vorsitzende berichtet über das bisherige Verfahren und die Beratungen im <strong>Finanzausschuss</strong><br />
am 27.01.2009 und erläutert die Auswirkungen der Beitragshöhe auf die<br />
Schmutzwassergebühr.<br />
Er schlägt vor, zunächst über die Bemessung der Ablösebeträge für den Gewerbepark<br />
Hungriger Wolf und anschließend über die Gebühren für die zentrale und dezentrale<br />
Schmutzwasserbeseitigung zu beraten.<br />
Diesem Vorschlag schließt sich der Ausschuss an.<br />
a) Bemessung der Ablösebeträge für den Gewerbepark Hungriger Wolf<br />
Herr Steenbock erläutert den vorliegenden Vorschlag zur Neuformulierung des § 14<br />
der Beitrags- und Gebührensatzung. Derzeit lässt die Satzung nur Ablösevereinbarungen<br />
über den vollen Beitragssatz zu; die Neufassung erlaubt hingegen eine Abweichung<br />
vom Beitragssatz. Die Abweichung bedarf einer besonderen Begründung.<br />
Herr Steenbock stellt fest, dass der Gewerbepark sich markant vom gewachsenen<br />
Ort unterscheidet. Es können Ablösebeträge „in angemessener Höhe“ vereinbart<br />
werden. Vorliegend wird der Gewerbepark in das Netz der <strong>Gemeinde</strong> einbezogen.<br />
Hierfür wäre die Hälfte des Beitragssatzes angemessen.<br />
Der Vorsitzende stellt fest, dass mit der vorgeschlagenen Satzungsänderung die<br />
Möglichkeit zur Ablösevereinbarung eröffnet wird; es besteht aber keine Verpflichtung<br />
für die <strong>Gemeinde</strong>.<br />
Auf Nachfrage von Herrn Scheit stellt Herr Steenbock dar, dass mit dem Formulierungsvorschlag<br />
nicht nur der Gewerbepark gemeint ist. Der Vorschlag verlangt,<br />
dass nur in besonders gelagerten Fällen von der normalen Beitragshöhe abgewichen<br />
werden darf. Zudem muss in den Ablösebestimmungen genau der Geltungsbereich<br />
bezeichnet werden. Vorliegend sollten Vereinbarungen nur für die Grundstücke<br />
im Bereich des B-Planes Nr. 24 geschlossen werden. Einbezogen werden<br />
sollten aber auch die Grundstücke, die in nördlicher Verlängerung der Heeresfliegerstraße<br />
anliegen.<br />
Frau Dewenter-Steenbock ergänzt, dass die Grundstücke genau zu bezeichnen<br />
sind; ein Lageplan sollte den Ablösebestimmungen beigefügt werden.