Protokoll Finanzausschuss 11.03.2009 - Gemeinde - Hohenlockstedt
Protokoll Finanzausschuss 11.03.2009 - Gemeinde - Hohenlockstedt
Protokoll Finanzausschuss 11.03.2009 - Gemeinde - Hohenlockstedt
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
zulässig. Es werden Durchschnittswerte festgesetzt.<br />
6<br />
Zur Höhe der Gebühren für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung schlägt<br />
Herr Bujack vor, auch hier nicht die Unterdeckung für die Jahre 2007 und 2008<br />
einzubeziehen und die Gebühr auf die kalkulierten 26,67 € je Kubikmeter festzusetzen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Es wird vereinbart, dass die Artikel 2 und 3 der Änderungssatzung folgende Fassungen<br />
erhalten (der Artikel 1 ändert den § 14 wie oben dargestellt):<br />
Artikel 2<br />
§ 25 (Gebührensätze) erhält folgende Fassung:<br />
(1) Die Benutzungsgebühr für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung beträgt<br />
____ Euro je m³ Schmutzwasser.<br />
(2) Die Benutzungsgebühr für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung wird in<br />
einer besonderen Satzung festgesetzt.<br />
Artikel 3<br />
§ 27 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) erhält folgende Fassung:<br />
Die Benutzungsgebühr wird nach der Menge des aus der Kleinkläranlage oder Abwassergrube<br />
(öffentliche Einrichtung im Sinne des § 1 Abs. 2 dieser Satzung) abgefahrenen<br />
Abwassers berechnet und beträgt für die dezentrale Abwasserbeseitigung<br />
je Kubikmeter.<br />
26,67 Euro<br />
Frau Dewenter-Steenbock stellt fest, dass die Gebührenänderung nicht rückwirkend<br />
zum 01.01.2009 wegen des Verbotes der Schlechterstellung der Gebührenpflichtigen<br />
nach dem KAG in Kraft treten kann. Sie schlägt deshalb folgende Formulierung des Artikels<br />
4 der Änderungssatzung vor:<br />
„Artikel 1 dieser Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.<br />
Artikel 2 und Artikel 3 dieser Satzung treten am 01. Mai 2009 in Kraft.“<br />
Der Vorsitzende empfiehlt, abschließend über die komplette Änderungssatzung zu beschließen:<br />
Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt, die <strong>Gemeinde</strong>vertretung möge<br />
beschließen: