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Protokoll Finanzausschuss 11.03.2009 - Gemeinde - Hohenlockstedt

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zulässig. Es werden Durchschnittswerte festgesetzt.<br />

6<br />

Zur Höhe der Gebühren für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung schlägt<br />

Herr Bujack vor, auch hier nicht die Unterdeckung für die Jahre 2007 und 2008<br />

einzubeziehen und die Gebühr auf die kalkulierten 26,67 € je Kubikmeter festzusetzen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Es wird vereinbart, dass die Artikel 2 und 3 der Änderungssatzung folgende Fassungen<br />

erhalten (der Artikel 1 ändert den § 14 wie oben dargestellt):<br />

Artikel 2<br />

§ 25 (Gebührensätze) erhält folgende Fassung:<br />

(1) Die Benutzungsgebühr für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung beträgt<br />

____ Euro je m³ Schmutzwasser.<br />

(2) Die Benutzungsgebühr für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung wird in<br />

einer besonderen Satzung festgesetzt.<br />

Artikel 3<br />

§ 27 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) erhält folgende Fassung:<br />

Die Benutzungsgebühr wird nach der Menge des aus der Kleinkläranlage oder Abwassergrube<br />

(öffentliche Einrichtung im Sinne des § 1 Abs. 2 dieser Satzung) abgefahrenen<br />

Abwassers berechnet und beträgt für die dezentrale Abwasserbeseitigung<br />

je Kubikmeter.<br />

26,67 Euro<br />

Frau Dewenter-Steenbock stellt fest, dass die Gebührenänderung nicht rückwirkend<br />

zum 01.01.2009 wegen des Verbotes der Schlechterstellung der Gebührenpflichtigen<br />

nach dem KAG in Kraft treten kann. Sie schlägt deshalb folgende Formulierung des Artikels<br />

4 der Änderungssatzung vor:<br />

„Artikel 1 dieser Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.<br />

Artikel 2 und Artikel 3 dieser Satzung treten am 01. Mai 2009 in Kraft.“<br />

Der Vorsitzende empfiehlt, abschließend über die komplette Änderungssatzung zu beschließen:<br />

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt, die <strong>Gemeinde</strong>vertretung möge<br />

beschließen:

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