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Niederschrift vom 18.05.2006 - Gemeinde - Hohenlockstedt

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Tagesordnungspunkt 02: Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Hohenlockstedt</strong> für den Bereich des Flugplatzes Hungriger Wolf und<br />

der 1. Änderung des Teillandschaftsplanes „Westliche Gemarkung“<br />

für den Bereich des Flugplatzes Hungriger Wolf<br />

hier: a) Beratung über eingegangene Stellungnahmen<br />

b) Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan und<br />

Teillandschaftsplan<br />

Über diesen Tagesordnungspunkt wird in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Ausschuss für<br />

Fragen des Umweltschutzes beraten und entschieden.<br />

Herr Flössner bittet, jeder Fraktion ein Exemplar der Zusammenfassung des Gutachtens<br />

„orientierende Untersuchung“, erstellt <strong>vom</strong> Institut für Gewässerschutz und Umgebungsüberwachung,<br />

zur Verfügung zu stellen.<br />

Beschluss:<br />

Die Ausschüsse für Verkehr, Bauwesen und Infrastruktur und Fragen des Umweltschutzes<br />

empfehlen der <strong>Gemeinde</strong>vertretung folgende Beschlussfassung:<br />

Die während der öffentlichen Auslegung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong> für den Bereich des Flugplatzes Hungriger Wolf und der 1. Änderung<br />

des Teillandschaftsplanes vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen hat die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

mit folgendem Ergebnis geprüft:<br />

Zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes:<br />

Zur Verfügung des Herrn Landrat des Kreises Steinburg, Kreisbauamt – Regionalentwicklung,<br />

<strong>vom</strong> 10.05.2006<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Betrieb des Luftlandeplatzes entspricht den<br />

gesetzlichen Bestimmungen. Mit derzeit etwa 6.000 Flugbewegungen jährlich liegt die Nutzungsintensität<br />

weit unterhalb des nach Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung v. 09.01.1999 (BGBL. I S. 35)<br />

für eine zeitliche Einschränkung der Betriebszeiten maßgeblichen Schwellenwertes von 15.000 Starts<br />

und Landungen. In der Begründung zum Entwurf der 2. Änderung des FNP sind darüber hinaus eine<br />

Reihe von bereits umgesetzten lärmmindernden Maßnahmen benannt. Damit sind nach Auffassung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong> sowohl die öffentlichen Belange als auch die privaten Belange der<br />

Bewohner in der Umgebung des Flugplatzes sowie die Belange des Flugbetriebs angemessen<br />

berücksichtigt.<br />

Der Anregung wird gefolgt und der Sachverhalt in der Begründung richtig gestellt.<br />

Zum Schreiben des NABU Schleswig-Holstein, Ortsgruppe Itzehoe, <strong>vom</strong> 11.05.2006<br />

Laut Aussage des Staatlichen Umweltamtes ist eine Schutzgebietsausweisung nicht mehr vorgesehen.<br />

Der zitierte Bebauungsplan Nr. 24 hatte den Vorentwurfsstand.<br />

Der Aussage wird widersprochen. Wie in der Begründung zum Vorentwurf des B-Plans (Kapitel 3.4,<br />

Seite 4) ausgeführt, fand eine Abstimmung mit den Mitgliedern der Regionalen Entwicklungsstrategie<br />

im Rahmen einer Sitzung der Lenkungsgruppe am 14.09.2005 statt. Der Vorentwurf der 2. Änderung<br />

des Flächennutzungsplans hat zudem der Landesplanungsbehörde im Rahmen der Landesplanungsanzeige<br />

vorgelegen.

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