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Niederschrift vom 18.05.2006 - Gemeinde - Hohenlockstedt

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Die Begründung wird gebilligt.<br />

6<br />

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zur Genehmigung vorzulegen und<br />

danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.<br />

In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit dem Erläuterungsbericht während der<br />

Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt die 1. Änderung des Teillandschaftsplanes „Westliche Gemarkung“<br />

für den Bereich des Flugplatzes Hungriger Wolf.<br />

Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung des Teillandschaftsplanes „Westliche Gemarkung“<br />

dem Herrn Landrat des Kreises Steinburg als Untere Naturschutzbehörde zur Stellungnahme vorzulegen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

(Bauausschuss und Umweltausschuss)<br />

Um 19.20 Uhr endet die Sitzung des Ausschusses für Fragen des Umweltschutzes.<br />

Sitzungsunterbrechung: 19.20 Uhr bis 19.27 Uhr<br />

Tagesordnungspunkt 03: Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong> für den Bereich des Flugplatzes<br />

Hungriger Wolf<br />

hier: Änderung eines Teilbereiches<br />

Beschluss:<br />

Der Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Infrastruktur beschließt die 2. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes für den Bereich des Flugplatzes Hungriger Wolf dahingehend zu<br />

ändern, dass für den Teilbereich neben der Halle D die Darstellung in Sondergebiet<br />

Flugplatz geändert wird.<br />

Da diese Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt, ist ein eingeschränktes<br />

Beteiligungsverfahren gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB durchzuführen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Tagesordnungspunkt 04: Anschluss der <strong>Gemeinde</strong> Winseldorf an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong><br />

Die Verwaltung unterbreitet nachstehenden Beschlussvorschlag:<br />

Der Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Infrastruktur beschließt:<br />

Soweit die <strong>Gemeinde</strong> Winseldorf das im Rahmen ihrer zentralen Ortsentwässerung anfallende<br />

Abwasser zur Behandlung an die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong> abgeben will, stimmt der Ausschuss<br />

diesem Ansinnen zu. Übergabepunkt ist die Einleitstelle in der Abwasserleitung im Lohmühlenweg an<br />

der Spurbahn zur B 206 im Bereich des Grundstückes Lohmühlenweg 41. Die <strong>Gemeinde</strong><br />

Winseldorf hat sämtliche Kosten zu tragen, die im Zusammenhang mit der Errichtung der<br />

Überleitstelle entstehen.

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