Niederschrift vom 18.05.2006 - Gemeinde - Hohenlockstedt
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Die Begründung wird gebilligt.<br />
6<br />
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zur Genehmigung vorzulegen und<br />
danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.<br />
In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit dem Erläuterungsbericht während der<br />
Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt die 1. Änderung des Teillandschaftsplanes „Westliche Gemarkung“<br />
für den Bereich des Flugplatzes Hungriger Wolf.<br />
Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung des Teillandschaftsplanes „Westliche Gemarkung“<br />
dem Herrn Landrat des Kreises Steinburg als Untere Naturschutzbehörde zur Stellungnahme vorzulegen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
(Bauausschuss und Umweltausschuss)<br />
Um 19.20 Uhr endet die Sitzung des Ausschusses für Fragen des Umweltschutzes.<br />
Sitzungsunterbrechung: 19.20 Uhr bis 19.27 Uhr<br />
Tagesordnungspunkt 03: Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong> für den Bereich des Flugplatzes<br />
Hungriger Wolf<br />
hier: Änderung eines Teilbereiches<br />
Beschluss:<br />
Der Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Infrastruktur beschließt die 2. Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes für den Bereich des Flugplatzes Hungriger Wolf dahingehend zu<br />
ändern, dass für den Teilbereich neben der Halle D die Darstellung in Sondergebiet<br />
Flugplatz geändert wird.<br />
Da diese Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt, ist ein eingeschränktes<br />
Beteiligungsverfahren gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB durchzuführen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Tagesordnungspunkt 04: Anschluss der <strong>Gemeinde</strong> Winseldorf an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong><br />
Die Verwaltung unterbreitet nachstehenden Beschlussvorschlag:<br />
Der Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Infrastruktur beschließt:<br />
Soweit die <strong>Gemeinde</strong> Winseldorf das im Rahmen ihrer zentralen Ortsentwässerung anfallende<br />
Abwasser zur Behandlung an die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong> abgeben will, stimmt der Ausschuss<br />
diesem Ansinnen zu. Übergabepunkt ist die Einleitstelle in der Abwasserleitung im Lohmühlenweg an<br />
der Spurbahn zur B 206 im Bereich des Grundstückes Lohmühlenweg 41. Die <strong>Gemeinde</strong><br />
Winseldorf hat sämtliche Kosten zu tragen, die im Zusammenhang mit der Errichtung der<br />
Überleitstelle entstehen.