Niederschrift vom 18.05.2006 - Gemeinde - Hohenlockstedt
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Entsprechend der Wortmeldung des Herrn Scheit wird die Verwaltung gebeten, den Investor<br />
anzuregen, für ausreichend Kinderspielplätze zu sorgen (evtl. in Absprache mit den Eigentümern des<br />
Geländes im B-Plan Nr. 12).<br />
Beschluss:<br />
Der Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Infrastruktur erteilt das gemeindliche Einvernehmen<br />
gemäß § 36 BauGB für die Bauvoranfrage der Volksbank eG, Itzehoe, gemäß Antrag <strong>vom</strong><br />
31.03.2006 für die Bebauung der Grundstücke in der Kolberger Straße/Kleine Kolberger Straße mit<br />
folgenden Hinweisen:<br />
� Das Oberflächenwasser muss auf den Grundstücken versickern, da in der Kleinen Kolberger<br />
Straße keine Oberflächenentwässerungsleitung vorhanden ist. Die Oberflächentwässerungsleitung<br />
in der Kolberger Straße ist überlastet,<br />
� Auf die vorhandene Ausbaubreite der Kleinen Kolberger Straße wird wegen der Erschließung<br />
hingewiesen (Fahrbahnbreite 3,50 m). Deswegen befürwortet der Ausschuss den Bebauungsvorschlag<br />
B mit den 8 neuen Grundstücken/Häusern.<br />
� Auf den Altlastenverdacht wird hingewiesen, siehe auch Schreiben der Volksbank eG.<br />
� Im Einmündungsbereich der Kleinen Kolberger Straße/Ecke Deutsch-Ordens-Straße befindet<br />
sich ein Trafogebäude der E.ON, das nicht im Lageplan der Volksbank eingezeichnet ist.<br />
Im Katasterplanauszug ist es vorhanden.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Tagesordnungspunkt 06: Nutzungsanfragen für den ehemaligen Heeresflugplatz Hungriger<br />
Wolf<br />
Es liegen keine Nutzungsanfragen für den ehem. Heeresflugplatz Hungriger Wolf vor.<br />
Tagesordnungspunkt 07: Mitteilungen der Verwaltung<br />
Herr Kamensky teilt mit, dass von Anliegern der Gartenstraße Anregungen zum B-Plan Nr. 25<br />
„ehem. Schmidt-Gelände“ eingegangen sind, über die nach Aufarbeitung voraussichtlich in der<br />
nächsten Sitzung zu beraten sein wird.<br />
Es wurde ein Bauantrag für den Anbau eines Wintergartens in der Stettiner Straße gestellt.<br />
Insoweit müßte für diesen untergeordneten Teil des Haupthauses eine Befreiung von den Festsetzungen<br />
des B-Planes erteilt werden, da der Wunsch nach einem Pultdach anstelle eines Satteldaches und einer<br />
anderen Dachneigung besteht.<br />
Gegen die Erteilung dieser Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes bestehen seitens des<br />
Bauauschusses keine Bedenken.<br />
Weiter liegt ein Antrag auf Rückbau der Anflugbefeuerungsanlage Hungriger Wolf vor.<br />
Es war angedacht, diese Anflugbefeuerungsanlage für den Flugplatz zu nutzen. Herr Bürgermeister<br />
Dörnte hat mit dem Grundstückseigentümer Kontakt aufgekommen. Der Grundstückseigentümer<br />
wünscht den Rückbau der Befeuerungsanlage. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen,<br />
da die seinerzeitigen Grundlagen bei Abschluss des Vertrages zwischen dem Eigentümer und dem<br />
Bund nicht mehr gegeben sind.<br />
In der Fraktionsvorsitzendenrunde ist um einen Sachstandbericht zum B-Plan Nr. 12 gebeten worden.<br />
Dazu führt Herr Kamensky aus, dass die Eigentümer 2 Planer mit der Erarbeitung eines Bebauungsvorschlages<br />
beauftragt haben. Im März wurden die Grundstückseigentümer wegen der Erstattung der