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VI. Richterablehnung wegen Besorgnis der ... - Stadt Hattersheim

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Präsentationsbeginn


Flughafenausbau

Stand der Verfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss vom

18.12.2007

Informationsveranstaltung der Stadt Hattersheim am Main

am 17.12.2008

Dr. Martin Schröder


I. Das Vorhaben

3

Informationsheft

zu den Planfeststellungsunterlagen

Stand:

Februar 2007


I. Das Vorhaben

Planfeststellungs-

verfahren

Quelle:

Lebenswertes

Hattersheim

4


I. Das Vorhaben – Neue Anfluggrundlinie

5

Planfeststellungsunterlagen

Planteil B 11 Kap. 4, Abb. 4-

8 Überflughöhen über Grund

LB Nordwest


II. Rückblick: Verlauf des

Planfeststellungsverfahrens

� „Mit dem erfolgreichen Abschluss des Planfeststellungsverfahrens

kann frühestens Ende 2003 gerechnet werden. Danach soll mit dem

Bau der neuen Landebahn begonnen werden. Die neue Bahn kann

demnach frühestens 2006 in Betrieb genommen werden. Für das

Jahr 2007 ist die Inbetriebnahme des ersten Moduls des neuen

Terminals geplant.“

(Fraport, Unvollständiger Verkaufsprospekt / Börsenzulassungsprospekt

v. 14.05.2001, S. 101, Hervorhebung durch den Verfasser)

6


II. Rückblick: Verlauf des Planfeststellungsverfahrens

09.09.2003: Antrag auf Planfeststellung bei dem RP Darmstadt

17.01.2005 - 16.02.2005: Erste Auslegung der Planfeststellungsunterlagen

12.09.2005 - 27.03.2006: Erörterungstermin in Offenbach (101 Erörterungstage)

29.09.2006: Anhörungsbericht des RP Darmstadt

23.03.2007 - 23.04.2007: Zweite Auslegung der Planfeststellungsunterlagen

18.12.2007: Unterzeichnung des Planfeststellungsbeschlusses

08.01.2008: Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses an

die Stadt Hattersheim (2.300 Seiten Text und 23

Leitzordner planfestgestellter Pläne)

7


III. Eilantrag gegen den Planfeststellungsbeschluss

Der Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2007 für den Ausbau

des Flughafens ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar.

Die Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss hat

keine aufschiebende Wirkung (§ 10 Abs. 6 Satz 1 LuftVG).

=> Ab Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses darf die

Fraport AG mit der Ausführung des festgestellten Planes

beginnen.

8


III. Eilantrag gegen den Planfeststellungsbeschluss

ABER:

Der Planfeststellungsbeschluss erlaubt nicht die Inanspruchnahme

fremden Eigentums!

Dafür ist – wenn der Vorhabensträger sich mit dem Eigentümer

nicht gütlich einigt (§ 5 Satz 2 Nr. 2 HEG) – die Enteignung (§§ 22

ff. HEG) oder die vorzeitige Besitzeinweisung (§§ 17 ff. HEG)

erforderlich.

9


III. Eilantrag gegen den Planfeststellungsbeschluss

Um die Fraport AG zu hindern, vollendete Tatsachen zu schaffen,

haben wir bei dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof u. a. für 2

Antragsteller aus Hattersheim (Okriftel und Eddersheim) mit

detailliert begründetem Schriftsatz vom 07.02.2008 (314 Seiten, 15

Anlagen) mit Unterstützung des Vereins Lebenswertes Hattersheim

die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der erhobenen Klage

beantragt (vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO).

10


III. Eilantrag gegen den Planfeststellungsbeschluss

Auszug aus der Verfügung des HessVGH vom 18.11.2008 in dem

Eilverfahren der vom Verein Lebenswertes Hattersheim

unterstützten Bürger:

„Wie Ihnen seit langem bekannt ist, beabsichtigt der Senat, zum

Jahreswechsel über die Eilanträge zu entscheiden. Im Interesse

der Planungssicherheit für alle Beteiligten werden Sie schon jetzt

um Verständnis gebeten, dass den üblichen Anträgen auf Fristverlängerung

nunmehr nicht mehr entsprochen werden kann und dass

Ihnen für eine eventuelle Erwiderung auf Stellungnahmen der

jeweils anderen Beteiligten, die bis zum 10. Dezember 2008 eingehen,

auch nur eine äußerst kurze Frist eingeräumt werden kann.“

(Hervorhebung durch den Verfasser)

11


III. Eilantrag gegen den Planfeststellungsbeschluss

In der gleichen Verfügung wurde uns – unter Androhung der

Zurückweisung verspäteten Vorbringens – Frist zur abschließenden

Stellungnahme bis zum

10.12.2008

gesetzt. Wir haben fristgerecht vorgetragen.

12


III. Eilantrag gegen den Planfeststellungsbeschluss

Dennoch:

Der Zeitplan der Fraport AG ist in großer Gefahr, denn die Verfügung

des Planfeststellungsbeschlusses vom 18.12.2007, A.II.7.1.3

(Seite 149) beschränkt die Zeit, die für Baumfällarbeiten zur Verfügung

steht:

„Baumfällungs- und Wipfelköpfungsmaßnahmen sind nur in der Zeit

zwischen 1. September und 1. März zulässig.“

13


III. Eilantrag gegen den Planfeststellungsbeschluss

Den Eilanträgen ist jedenfalls deshalb stattzugeben, weil

dem Ausbauvorhaben die Dringlichkeit fehlt.

14


III. Eilantrag gegen den Planfeststellungsbeschluss

Passagiere

Luftfracht

Bewegungen

Passagier-, Fracht- und Bewegungszahlen

Veränderung jeweils im Vergleich zum Vorjahrsmonat

Jun 08

- 0,5 %

+ 0,9 %

- 0,2 %

Jul 08

- 2,4 %

- 1,0 %

- 2,2 %

Aug 08

- 3,9 %

- 5,2 %

- 3,1 %

Quelle: Verkehrszahlen der Fraport, internet, www.fraport.de

Sep 08

- 3,9 %

- 5,4 %

- 0,9 %

Okt 08

- 4,9 %

- 4,1 %

- 1,6 %

15

Nov 08

- 7,0 %

- 8,2 %

- 3,4 %


IV. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zum HMWVL

Mit Antrag vom 14.11.2008 haben wir u. a. für die Stadt

Hattersheim am Main und für Hattersheimer Private bei dem

Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

(HMWVL) gemäß § 80 Abs. 4 VwGO den Antrag auf

Aussetzung der Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses

vom 18.12.2007 gestellt.

Denn: Das HMWVL ist auch nach dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses

verantwortlich für die Fachplanung des

Flughafens Frankfurt am Main.

17


V. Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss

07.02.2008: Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vom

18.12.2007 u.a. für die Stadt Hattersheim am Main und

12 Bürgerinnen und Bürger aus Hattersheim mit Unterstützung

des Vereins Lebenswertes Hattersheim

19.03.2008: Begründung der mit Schriftsatz vom 07.02.2008

erhobenen Klagen (627 Seiten mit 58 Anlagen für die

Städte Hattersheim, Flörsheim und Hochheim sowie

470 Seiten mit 29 Anlagen für die Hattersheimer Bürger)

18


V. Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss

Über die weitere Verfahrensgestaltung hat der zuständige 11.

Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs noch nicht

entschieden. Das Gericht teilte mit, dass es

in Erwägung zieht.

Musterverfahren nach § 93a VwGO

19


V. Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss

Ist die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Maßnahme Gegenstand

von mehr als 20 Verfahren, so kann das Gericht nach § 93a VwGO

eines oder mehrere geeignete Verfahren vorab durchführen

(Musterverfahren)

und

die übrigen Verfahren aussetzen (sogenannte Nachverfahren).

20


V. Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss

Musterverfahren nach § 93a VwGO

Elemente der Vereinfachung für das Gericht in den Nachverfahren:

� Einführung von Beweisergebnissen aus den Musterverfahren,

� keine mündliche Verhandlung,

� erleichterte Ablehnung von Beweisanträgen.

21


V. Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss

Mit Verfügung vom 03.11.2008 teilte der Senat mit, er ziehe in Erwägung,

die Verfahren folgender Kläger als Musterverfahren durchzuführen:

BUND, Stadt Kelsterbach, Stadt Raunheim, Stadt Mörfelden-

Walldorf, Stadt Flörsheim am Main, Stadt Rüsselsheim, Klinikum

Offenbach GmbH, Eigentümer von Grundstücken in Kelsterbach,

Eigentümer von Grundstücken in Frankfurt am Main, TLR Tanklager

Raunheim GmbH, Deutsche Lufthansa AG und Lufthansa Cargo

AG.

22


V. Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss

Der HessVGH beabsichtigt also, nur die Klagen von 9 Bürgerinnen

und Bürgern aus Kelsterbach und Frankfurt sowie die Klagen von 9

juristischen Personen zu verhandeln.

Die Klagen der Stadt Hattersheim und von Hattersheimer Bürgerinnen

und Bürgern will der VGH nach seinem gegenwärtigen

Plan nicht als Musterkläger zulassen.

Unsere Frist zur Stellungnahme zum Vorschlag des Gerichts:

08.12.2008.

Mit fristgerechtem Schriftsatz vom 08.12.2008 haben wir die Auswahl

Hattersheims und der vom Verein Lebenswertes Hattersheim

unterstützten Privaten als Musterkläger verlangt.

23


V. Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss

Auch die Kläger der sogenannten Nachverfahren sollen nach dem

Gesetz vollen Rechtsschutz erhalten.

Die Fortsetzung des juristischen Kampfes gegen das Ausbauvorhaben

und seinen Betrieb ist im Nachverfahren unverändert wichtig,

um Gesundheit, Eigentum und Entfaltungsmöglichkeiten – insbesondere

der Kinder – in Hattersheim zu schützen.

24


VI. Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

Mit Schriftsatz vom 05.12.2008 haben wir u. a. für die Stadt

Hattersheim am Main und die von dem Verein Lebenswertes

Hattersheim unterstützten Bürgerinnen und Bürger die 5

Berufsrichter des für den Flughafenausbau zuständigen 11.

Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs wegen Besorgnis

der Befangenheit abgelehnt (§ 54 Abs. 1 VwGO i.

V. m. § 42 Abs. 2 ZPO).

25


VI. Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

§ 42 Abs. 2 ZPO:

„Wegen Besorgnis der Befangenheit findet die Ablehnung statt,

wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die

Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen.“

26


VI. Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

Für die Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

ist entscheidend, ob aus der Sicht des Ablehnenden genügend

objektive Gründe vorliegen, die nach der Meinung einer

ruhigen und vernünftig denkenden Partei Anlass geben,

an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln

(BVerfGE 82, 38; 92, 139; 108, 126; st. Rspr.)

27


VI. Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

In den vergangenen Wochen sind durchgreifende objektive Gründe

aufgetaucht, die unserer Richterablehnung zugrunde liegen:

� Konkreter Hinweis auf Absprachen zwischen Gericht und Fraport,

� unzulässige Ausübung von Druck auf die Kläger,

� Ungleichbehandlung und unfaires Verfahren.

28


VI. Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

Ausriss aus dem Schreiben der Fraport vom 13.11.2008 an das RP Darmstadt:

29


VI. Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

Weiterer Ausriss aus dem Schreiben der Fraport vom 13.11.2008 an

das RP Darmstadt:

30


VI. Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

Ausriss aus Verfügung des HessVGH vom 03.11.2008:

31


VI. Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

Ungleichbehandlung und unfaires Verfahren

• Kläger und Antragsteller mussten nach dem LuftVG in sehr kurzer Zeit

– und unter der Drohung, dass verspätetes Vorbringen zurückgewiesen

wird – sämtliche Tatsachen und Beweismittel angeben. Dem beklagten

Land Hessen und der beigeladenen Fraport aber lässt das Gericht in

den Hauptsacheverfahren völlig freie Hand, zu jeder Zeit neue Tatsachen

und Beweismittel vorzutragen.

• In den Eilverfahren setzte das Gericht dem Land Hessen und der

Fraport erstmals eine Frist mit Ablehnungsandrohung zum 10.12.2008,

was unsere Gegner dazu nutzten, bisher zurückgehaltenes Tatsachenmaterial

erst in der 1. Dezemberwoche vorzutragen.

32


VI. Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

Ausriss aus der Verfügung des Gerichts vom 28.11.2008 in einem

fremden Verfahren:

33

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