02.02.2013 Aufrufe

Haushaltsplan 2011 - D5 - Ratssitzung beschlossen ... - Hückeswagen

Haushaltsplan 2011 - D5 - Ratssitzung beschlossen ... - Hückeswagen

Haushaltsplan 2011 - D5 - Ratssitzung beschlossen ... - Hückeswagen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

3.3.10 Haushaltsvermerke zur Ausführung des <strong>Haushaltsplan</strong>es<br />

Budgetierung<br />

- 80 -<br />

3.3 Eckpunkte des neuen Kommunalen Haushaltes <strong>2011</strong> der Stadt <strong>Hückeswagen</strong><br />

Die Budgets werden auf der Ebene der Produktgruppen sowohl bei den Teilergebnis- wie auch bei den Teilfinanzplänen gebildet. Bei den Budgets<br />

handelt es sich grundsätzlich um so genannte Aufwandsbudgets.<br />

Darüber hinaus wird ein Budget für die Personal- und Versorgungsaufwendungen gebildet. Ergeben sich aus der Auflösung von Bilanzpositionen<br />

im Bereich der Personal- und Versorgungsaufwendungen Mehrerträge so berechtigen diese zu Mehraufwendungen bzw. –auszahlungen in diesem<br />

Bereich.<br />

Des Weiteren werden die Zinsaufwendungen in einem Budget zusammengefasst.<br />

Zweckbindungen von Einnahmen<br />

Neben den in einzelnen Teilplänen ausgewiesenen Deckungsvermerken gelten grundsätzlich folgende Regelungen:<br />

• Mehrerträge / -einzahlungen aus der Abwicklung von Schadensfällen berechtigen zu Mehraufwendungen / -auszahlungen zur Beseitigung<br />

der Folgen des Schadensereignisses.<br />

• Mehrerträge / -einzahlungen aus pauschalierten Zuweisungen für besondere Bedarfssituationen, Zuschüsse, Zuweisungen, zweckgebundene<br />

Gebühren, Spenden und sonstige Leistungen Dritter berechtigen zu Mehraufwendungen / -auszahlungen im jeweiligen Produktbereich bzw.<br />

für Investitionsobjekte.<br />

Überschreitung von Budgetermächtigungen oder Einzelpositionen<br />

Die näheren Bestimmungen zum Verfahren bei über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen regelt § 8 der Haushaltssatzung.<br />

Über- und außerplanmäßigen Aufwendungen aus der Verrechnung interner Leistungsbeziehungen und bilanzieller Abschreibungen stellen keine<br />

Haushaltsüberschreitung gemäß § 83 GO dar.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!