b.unt barrierefrei unterwegs - International Institute for Information ...
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und natürlich damit verbunden:<br />
b.<strong>unt</strong><br />
(...) Ausbildungsnachweis und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des<br />
Unternehmers und der Führungskräfte des Unternehmers, insbesondere der für die<br />
Ausführung der Arbeiten verantwortlichen Personen (...)<br />
In den übergeordneten Europäischen Richtlinien wird klar auf die Qualifikation der<br />
Ausführenden hingewiesen: „(...) Qualitätsnachweise verlangt werden, sowie der Eintrag in<br />
Qualifikationslisten anerkannter Auftragnehmer bei öffentlichen Ausschreibungen<br />
(bescheinigt von Qualitätssicherungsgremien <strong>unt</strong>er nationalem öffentlichem oder privatem<br />
Recht). Dieses beinhaltet auch Bescheinigungen im Bereich der Zugänglichkeit. Sollte in<br />
einem Mitgliedsstaat das Berufsbild eines Fachmanns für Zugänglichkeit (<strong>barrierefrei</strong>es<br />
Gestalten und Bauen) nicht anerkannt oder unbekannt sein, so sollte der<br />
Beschaffungsexperte die Anbieter auf<strong>for</strong>dern, die entsprechende persönliche Ausbildung und<br />
Berufserfahrung darzustellen, von der ausgehend das Wissen und Können im Bereich des<br />
<strong>barrierefrei</strong>en Designs eingeschätzt werden kann.“<br />
Eine der Folgen der föderalistischen Struktur des ÖV in Österreich sind die<br />
<strong>unt</strong>erschiedlichen Tarifsysteme, die für Benutzer, aber auch für die Betreiber, ein Hindernis<br />
darstellen. Eine einfachere Tarifstruktur <strong>for</strong>dert auch der Verkehrsclub Österreich: „Der<br />
öffentliche Verkehr wird an Bedeutung gewinnen. Ein dichtes Netz an Haltestellen, einfache<br />
Taktfahrpläne und Tarife sowie <strong>barrierefrei</strong>e Zugänge sind besonders wichtig. (…) Einfacher<br />
Fahrplan durch Taktverkehr und einfache Tarife durch Einführung einer Mobility-Card in<br />
Österreich.“ (VCÖ, 2007)<br />
Einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen und Gesetze, die für die <strong>barrierefrei</strong>e<br />
Planung und Ausführung maßgeblich sind, finden Sie in Annex II.<br />
Zusammenfassend ergibt sich aus diesen rechtlichen Rahmenbedingungen ein interessantes<br />
Bild für den ÖV in Österreich.<br />
� Die gesetzlichen An<strong>for</strong>derungen für Zugänglichkeit, klare und einfache In<strong>for</strong>mation<br />
und Bedienbarkeit sind teilweise mit bestehenden Strukturen (siehe Tarifsysteme)<br />
nicht vereinbar.<br />
� Es bestehen An<strong>for</strong>derungen, die aber bisher nicht überprüfbar waren, bzw., für die<br />
nach wie vor keine Richtlinien bestehen, wie z. B. die An<strong>for</strong>derung von „gut<br />
lesbaren Fahrplänen”, oder der „benutzerfreundlichen Gestaltung von<br />
Fahrausweisen“.<br />
� Ausschreibungen könnten als wesentliches Werkzeug genutzt werden um den<br />
übergeordneten Zielen näher zu kommen.<br />
� Es besteht keine <strong>for</strong>male Qualifikation in Österreich, die den Kriterien einer<br />
Ausschreibung hinsichtlich „Design <strong>for</strong> All“ für den Befähigungsnachweis der<br />
Auftragnehmer erfüllt, mit Ausnahme des <strong>barrierefrei</strong>en Webdesigns.<br />
� Es bestehen rechtliche Werkzeuge für die Ein<strong>for</strong>derung von <strong>barrierefrei</strong>en<br />
Umgebungen, aber besonders in den Bereichen der In<strong>for</strong>mationsgestaltung keine<br />
Leitfäden, wie der Weg dorthin aussehen könnte.<br />
� Entwicklung von Richtlinien und Methoden, wie Qualitätskriterien für<br />
In<strong>for</strong>mationsdesign definiert, erreicht und überprüft werden könnten (siehe<br />
Callvorschläge Kapitel 9; C8, C12, C14).<br />
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