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b.unt barrierefrei unterwegs - International Institute for Information ...

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und natürlich damit verbunden:<br />

b.<strong>unt</strong><br />

(...) Ausbildungsnachweis und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des<br />

Unternehmers und der Führungskräfte des Unternehmers, insbesondere der für die<br />

Ausführung der Arbeiten verantwortlichen Personen (...)<br />

In den übergeordneten Europäischen Richtlinien wird klar auf die Qualifikation der<br />

Ausführenden hingewiesen: „(...) Qualitätsnachweise verlangt werden, sowie der Eintrag in<br />

Qualifikationslisten anerkannter Auftragnehmer bei öffentlichen Ausschreibungen<br />

(bescheinigt von Qualitätssicherungsgremien <strong>unt</strong>er nationalem öffentlichem oder privatem<br />

Recht). Dieses beinhaltet auch Bescheinigungen im Bereich der Zugänglichkeit. Sollte in<br />

einem Mitgliedsstaat das Berufsbild eines Fachmanns für Zugänglichkeit (<strong>barrierefrei</strong>es<br />

Gestalten und Bauen) nicht anerkannt oder unbekannt sein, so sollte der<br />

Beschaffungsexperte die Anbieter auf<strong>for</strong>dern, die entsprechende persönliche Ausbildung und<br />

Berufserfahrung darzustellen, von der ausgehend das Wissen und Können im Bereich des<br />

<strong>barrierefrei</strong>en Designs eingeschätzt werden kann.“<br />

Eine der Folgen der föderalistischen Struktur des ÖV in Österreich sind die<br />

<strong>unt</strong>erschiedlichen Tarifsysteme, die für Benutzer, aber auch für die Betreiber, ein Hindernis<br />

darstellen. Eine einfachere Tarifstruktur <strong>for</strong>dert auch der Verkehrsclub Österreich: „Der<br />

öffentliche Verkehr wird an Bedeutung gewinnen. Ein dichtes Netz an Haltestellen, einfache<br />

Taktfahrpläne und Tarife sowie <strong>barrierefrei</strong>e Zugänge sind besonders wichtig. (…) Einfacher<br />

Fahrplan durch Taktverkehr und einfache Tarife durch Einführung einer Mobility-Card in<br />

Österreich.“ (VCÖ, 2007)<br />

Einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen und Gesetze, die für die <strong>barrierefrei</strong>e<br />

Planung und Ausführung maßgeblich sind, finden Sie in Annex II.<br />

Zusammenfassend ergibt sich aus diesen rechtlichen Rahmenbedingungen ein interessantes<br />

Bild für den ÖV in Österreich.<br />

� Die gesetzlichen An<strong>for</strong>derungen für Zugänglichkeit, klare und einfache In<strong>for</strong>mation<br />

und Bedienbarkeit sind teilweise mit bestehenden Strukturen (siehe Tarifsysteme)<br />

nicht vereinbar.<br />

� Es bestehen An<strong>for</strong>derungen, die aber bisher nicht überprüfbar waren, bzw., für die<br />

nach wie vor keine Richtlinien bestehen, wie z. B. die An<strong>for</strong>derung von „gut<br />

lesbaren Fahrplänen”, oder der „benutzerfreundlichen Gestaltung von<br />

Fahrausweisen“.<br />

� Ausschreibungen könnten als wesentliches Werkzeug genutzt werden um den<br />

übergeordneten Zielen näher zu kommen.<br />

� Es besteht keine <strong>for</strong>male Qualifikation in Österreich, die den Kriterien einer<br />

Ausschreibung hinsichtlich „Design <strong>for</strong> All“ für den Befähigungsnachweis der<br />

Auftragnehmer erfüllt, mit Ausnahme des <strong>barrierefrei</strong>en Webdesigns.<br />

� Es bestehen rechtliche Werkzeuge für die Ein<strong>for</strong>derung von <strong>barrierefrei</strong>en<br />

Umgebungen, aber besonders in den Bereichen der In<strong>for</strong>mationsgestaltung keine<br />

Leitfäden, wie der Weg dorthin aussehen könnte.<br />

� Entwicklung von Richtlinien und Methoden, wie Qualitätskriterien für<br />

In<strong>for</strong>mationsdesign definiert, erreicht und überprüft werden könnten (siehe<br />

Callvorschläge Kapitel 9; C8, C12, C14).<br />

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